Dokumentliste Gesamt
NrÜbergabeartDokumentennameThemenkomplexKategorisierungRelevanzBeitrag 
    
10.17offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,DokumentationBemerkungPhase I, Schritt 2Antrag 031, S.1:Gegenstand des Antrages ist es, mit einer größtmöglichen Transparenz in Bezug auf die verwendeten Daten und angewendeten Methoden die Ergebnisse des Zwischenberichtes nachvollziehbar darzulegen und den Bericht in den folgenden Schritten und Phasen fortzuschreiben. Thema an Themenarbeitgruppen der FKTG zu Wirtsgesteinen überwiesen
10.18offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetDie Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungen“ ist in Hinblick auf dieKategorisierung von „aktiven“/„nicht-aktiven“ Störungen im Zwischenbericht nicht plausibel erläutert. So ist die Vorgehensweise fachlich nicht nachvollziehbar.
10.19offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Die pauschale Anwendung bei 7-9 von 11 Abwägungskriterien auf nichtspezifizierte drei Wirtsgesteine sind bei der geowissenschaftlich basierten Auswertung als maßgeblich entscheidende Kriterien für die Teilgebietsidentifizierung ungeeignet. Pauschale Annahmen über hunderte von Kilometern auf nicht spezifizierte Wirtsgesteine widersprechen einer streng wissenschaftlichen Vorgehensweise besonders dann, wenn vorhandene Daten aus den Teilgebieten nicht berücksichtigt werden.
10.20offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Gegenstand des Antrages ist die allgemeinverständliche Vermittlung der interessierten Bevölkerung von geowissenschaftichen Grundkenntnissen um das Verständnis für die Vorgehensweisen und Ergebnisse des Standortauswahlprozesses nachvollziehbar zu machen
20.2offizielle ÜbergabeAntragsentwurf TAG-C "Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen", ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Die Akteure im Standortauswahlverfahren werden aufgefordert, die öffentliche Aufmerksamkeit in Schritt 2 der Phase 1 des Suchverfahrens zu nutzen, um das Wissen in der Bevölkerung über naturwissenschaftliche Grundlagen, bestehende wissenschaftliche Dissense und die Fachterminologie im Zusammenhang mit der tiefengeologischen Lagerung / Endlagerung von radioaktiven Abfällen durch Bildungsangebote und Veranstaltungen zu fördern. Dadurch können die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beteiligung in den kommenden Phasen des Standortauswahlverfahrens gestärkt werden.
23.2offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird von der Fachkonferenz aufgefordert, dass sie parallel transparent fortlaufend über ihre Arbeit informiert, damit das künftige Beteiligungsformat diese Informationen neben dem Zwischenbericht als fortgeführten Beratungsgegenstand diskutieren kann. Die Ergebnisse dieser Beratungstermine müssen festgehalten und von dem künftigen Beratungsformat an die BGE als Kommentierung ihrer Arbeit übermittelt werden, die diese zu berücksichtigen und den Umgang damit transparent zu dokumentieren hat.
23.6.1offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Nachvollziehbarkeit ab "Weiße Landkarte" gewährleisten, d.h. auch alle Zwischenschritte abbilden
23.6.2offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1X-Planungsstandard beachten, Bereitstellung aller Kartenlayer als WMS / URL
23.6.3offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Auch die 91 identifizierten Gebite mit WMS und Steckbrief darstellen, die kein Teilgebiet geworden sind
29.10offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Herr [...] hat uns gerade eine Karte gezeigt, wo er gesagt hat, hier sind die Daten eingeflossen. Und ich frage mich, ob es sozusagen die Art und Weise ist, wie man Transparenz schafft, dass man einfach nur neue Karten schafft. Ich frage mich, welche Qualität diese Karten haben. Wir haben im Chat gelesen, dass es zahlreiche Gebiete gibt, wo eben diese ortsbezogenen Daten nicht eingeflossen sind. Werden die jetzt einfließen? Wie soll diese Verarbeitung nachvollziehbar sein jenseits von Verfahrensakten, auf die die Öffentlichkeit keinen Zugang hat? Deswegen, die Frage nach dem, was die StandAG auch ermöglicht, nämlich eine Modifikation des Zwischenberichts im Rahmen des Vorschlags der Standardregionen.
29.13offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeFeststellungPhase I, Schritt 1Eine stichprobenartige Recherche von mir über eine Literaturdatenbank für fachbegutachtete Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften hat ergeben, dass für alle drei Referenzdatensätze einschlägige Literatur zum Teil noch keine Berücksichtigung gefunden hat. Ein weiterer Kritikpunkt ist auch, dass Primärliteratur an verschiedenen Stellen nicht verwendet wird. Und das bedeutet, dass die zugrunde liegenden Daten nicht als konkrete Einträge im jeweiligen Referenzdatensatz vorhanden sein. [...] Es handelt sich also laut Definition um Referenzen zu Datenpublikationen, und meiner Ansicht nach nicht um Referenzdatensätze. Ohne Zahlenwerte ist eine statistische Auswertung auch nicht möglich.
29.14offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Ohne eine entsprechende Auswertung sind die von der BGE angesprochenen 75. bis 90. Perzentile nicht zu verstehen. Dazu fehlen Erläuterungen im Zwischenbericht. Für mein Dafürhalten sollte(n) die [...] gesammelten Referenzen zu den Datenpublikation in eine tatsächliche Datenbank physikalischer, chemischer und biologischer Eigenschaften der Wirtsgesteine umgewandelt werden. Und dann einer umfassenden quantitativen Auswertung unterzogen werden.
29.15offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Die theoretische Bedeutung der Referenzdatensätze, das habe ich eingangs schon einmal angedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren außerordentlich hoch, theoretisch. Jedoch durch den pauschalen Einsatz praktisch ohne Einfluss. Und hat so zu diesen sehr großen Teilgebieten geführt. Die Datendichte in Deutschland ist sehr unterschiedlich, aber deren Verfügbarkeit wurde nicht differenziert für die Teilgebiete belegt. Stattdessen wurden die Referenzdatensätze deutschlandweit pauschal für die Wirtsgesteine angewendet, auch wenn ggf. ortsspezifische Daten vorlagen. Sowohl eine Bewertung und zusammenhängende Einschätzung der Literaturdaten, als auch eine daraus resultierende regionalgeologische oder stratigraphische Differenzierung bei der Herleitung der Referenzdatensätze für die verschiedenen Gesteinstypen fehlt.Und, ja. Meiner Ansicht nach sollten die Referenzdatensätze auf einer wirtsgesteinsspezifischen Datenbank auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht werden. Und kritisch beurteilt werden, was die Datenlage entsprechend angehet.
29.18offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 2 Noch eine Nachfrage an BGE-Mitarbeiter. Sie haben eben, als Sie den Salzstock gezeigt haben, der natürlich in meiner Region liegt und deswegen natürlich auch im Fokus ist, einige andere sind das aber auch, da haben Sie gesagt: Wir haben sehr wohl hier auch mehr Daten berücksichtigt. Und wenn ich dann das Statement von Stefan Wenzel noch mal im Kopf habe und das, was Sie zuletzt gesagt haben, dann erkenne ich da für mich in gewisser Weise einen Widerspruch. Ja, was denn jetzt? Sind sie jetzt berücksichtigt oder sind sie nicht berücksichtigt? Oder ich habe es nicht richtig verstanden. Vielleicht können Sie mir das noch mal ein bisschen genauer erläutern.
29.3offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeFeststellungPhase I, Schritt 2Bei der Anwendung der Abwägungskriterien wurden Referenzwerte eingesetzt, und keine Werte, die tatsächlich aus den Gebieten stammen. Und so haben wir hier die Ausgangsfrage: Entspricht der Zwischenbericht den gesetzlichen Anforderungen? Paragraph 13 des Standortauswahlgesetzes: Was soll der Teilgebiet- Zwischenbericht überhaupt enthalten? Das sind Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. D. h. es müssen noch keine günstigen geologischen Voraussetzungen klar sein. Sie müssen nur erwartet werden.Allerdings, wenn man weiß, dass diese günstigen Voraussetzungen nicht da sind. Dann darf das Gebiet natürlich nicht in dem Zwischenbericht auftauchen....Als erstes wendet die BGE ja die Ausschlusskriterien und die Mindestanforderungen an. D. h. sie guckt, hat geguckt, welche Gebiete prinzipiell nicht infrage kommen, weil sie letztlich instabil sind. Sozusagen, weil dort Ausschlusskriterien erfüllt sind. Und dann hat sie geguckt, wo sind --- sollte sie gucken, wo sind denn die Mindestanforderungen erfüllt. Und dies alles sollte geschehen auf Grundlage der Daten, die sie vorher von den geologischen Landesämtern angefordert hat. Hier habe ich --- da möchte ich drauf hinweisen, dass im Gesetz steht, „auf die“ – also mit bestimmtem Artikel – „die ihr zugesandten Daten“. Das könnte man daran, in die Richtung interpretieren, dass die BGE alle gelieferten Daten einbeziehen musste. Allerdings könnte man natürlich auch die Frage stellen, durfte die BGE Daten bewerten und einzelne aussortieren? Oder aus anderen Grugnden nicht berugcksichtigen? Jedenfalls war das sozusagen auf der Konferenz öfter – wurde das moniert. Da seien Daten geliefert worden, die wurden nicht berücksichtigt. Ist das ein Rechtsfehler?
29.9offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Es ist die Frage, ob es im Sinne des Standortauswahlgesetzes ist, dass vorhandene Daten, die auch vorliegen, die zum Teil auch öffentlich verfügbar sind, nicht zur Anwendung im Rahmen der Erstellung vom Zwischenbericht Teilgebiete genutzt werden oder nicht. Und wir haben jetzt auch schon von beiden Seiten Argumente gehört. Ich würde jetzt einfach nur kurz diesen Antrag, den der Landkreis Emstal gestellt hat mit unserer Unterstützung, einmal erläutern. Und zwar geht es einfach um Folgendes: Bei der Prüfung des Zwischenberichts für den Landkreis Emsland hat sich gezeigt, dass es durchaus mehr Daten gibt, als genutzt wurden. .... Das heißt, ganz einfach, das Ergebnis bei der Kriterienanwendung ist ein anderes, wenn man die vorliegenden Daten nutzt oder wenn man sie nicht nutzt. Ob das bei der Bewertung der Kriterienanwendung hinterher zu einem anderen Ergebnis führt, ist noch ein anderer Punkt. Aber grundsätzlich geht man mit anderen Ausgangsvoraussetzungen in den nächsten Arbeitsschritt, wenn man nur bestimmte Daten nutzt oder wenn man alle Daten nutzt, die man vorliegen hat. Und deshalb, weil sich natürlich am Ende auch, das Gesamtergebnis des Standortauswahlverfahrens theoretisch verändern kann, wenn man bestimmte Daten nicht von Anfang an berücksichtigt, wurde folgender Antrag formuliert: Im Rahmen des Dritten Beratungstermins möge die Fachkonferenz Teilgebiete diskutieren, ob sich nach Ansicht der Teilnehmer die Nicht-Nutzung vorliegender Informationen bei der Anwendung von Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Übereinstimmung mit dem StandAG und dem § 13 Abs. 2 S. 1, den haben wir heute schon oft genug gehört, befindet.
3offizielle ÜbergabeAntrag zur Gestaltung eines Folgeformats zur Beteiligung und PartizipationÖffentlichkeitsbeteiligungAbweichungPhase I, Schritt 2Antrag zur Gestaltung eines Folgeformats zur Beteiligung und Partizipation […]
30.11offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021MethodenentwicklungHinweisPhasenübergeordnetKann es am Ende der Methodenentwicklung 4 verschiedene Methoden je Wirtsgestein geben? Sind die Methoden bzw. die Ergebnisse daraus in der vrSU dann noch vergleichbar?
30.12offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021MethodenentwicklungHinweisPhase I, Schritt 2Könnte man nicht zur Konzeptentwicklung ein schon ausgeschlossenes I-Gebiet genauso ins Auge fassen?? -Völlige 'Konkurrenz'Vermeidung / -keine Aufruhr UND jede Methode müsste danngativ-Bemessung funktionieren. ? Gab es ein natürlich im Bereich der Negativ-Bemessung funktionieren. ? Gab es einen wiss. Grund, als Muster nur TG zu picken?
30.3offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Standortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 86 Ich möchte als Geologin ganz gerne nochmal darauf aufmerksam machen, dass wir so einen Fall ja schon einmal hatten, in Deutschland in den achtziger Jahren, wo aus der Fläche – nämlich es sollte untersucht werden, wie die Zusammensetzung der Erdkruste sich darstellt, der kontinentalen Kruste. Da haben sich fünf Jahre lang die Universitäten Gießen und Göttingen, die Geologen gestritten, wo der günstigste Bohransatzpunkt ist, weil das richtig teuer ist, im Kristallin zu bohren. Und hat fünf Jahre lang Geophysik gemacht und dann hat man das ausgewertet und hat sich entschieden für die KTB an der Münchberger Gneismasse, um Kristallin zu erbohren. Die Befunde, die dann die Bohrung, die 8 km tiefe Bohrung in der Erdkruste, ergeben hat, sind ganz andere, als die Geophysik vorher dargestellt hat. Also ich möchte nur sagen, es gibt schon mal diesen Fall in Deutschland, wo man aus der Fläche auf einen Bohransatzpunkt kommen wollte, der am besten die Aussagen, die man erarbeiten wollte, wiedergibt. Das ist fehlgeschlagen. Man könnte vielleicht aus dieser sehr großen Erkundung, die es aus Mitte der 80er Jahre gibt, tatsächlich auch mal die Daten mit reinnehmen in den Zwischenbericht oder in diese Erkundung. Ich habe das nicht gesehen. Zum Zweiten hat die Preussag in den achtziger Jahren zwischen Hof und Regensburg ein ganzes Profil von Festgesteinsbohrungen gemacht, die ja sehr teuer sind, auf der Suche nach Gold. Im Nachgang zum Rammelsberg in Goslar. Und auch diese Ergebnisse sind mir aus dem Zwischenbericht nicht bekannt. Der Rechtsnachfolger der Preussag ist die TUI. Ich denke, dass irgendjemand über diese Daten noch verfügen muss, die damals unter sehr großen Kosten produziert worden sind. Also man hätte schon erhebliche Informationen über Kristallin-Bohrungen in Oberfranken und am Schwarzwald und an der Münchberger Gneismasse, die man vielleicht mal einbringen kann.
30.5offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetIch finde das Vorgehen bedenklich. Nicht, dass methodisch-wissenschaftlich weiter gedacht wird. Das hatten wir ja sogar formuliert in unserem Antrag, keine Partizipationslücke entstehen zu lassen in dieser wichtigen Phase, wo die BGE runterbricht auf obertägig zu erkundende Standortregionen. Das war sogar einer der Haltepunkte, die wir formuliert haben, wo wir gesagt haben, da braucht es formelle Mitsprache.
30.6offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetEs ist wie eine Organisationspsychologie, die meiner Meinung nach immer übersprungen wird. Und jetzt zu sagen, es ist ein wissenschaftliches Verfahren – wir haben hier eine sehr starke wissenschaftliche Konzentration auf Geologie, Physik, Ingenieurswesen – dieses ganze Soziale und da die ganzen sozialen Debatten, die greifen auch nochmal ganz anders. Deshalb würde ich sagen, das war jetzt ein bisschen vereinfacht.
31.10offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Es gehe um interdisziplinäre Partizipation und das gemeinsame Entscheiden, nicht nur um technische Detailfragen, um Vertrauen aufzubauen.
31.16offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: Vertrauen in die Technikentwicklung / Wie vertraue ich einem Ingenieur
31.7offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, S. 54: Wissen schafft Vertrauen: Aufschlauen der Öffentlichkeit; Wortprotokoll, S. 112: Die Verbreitung von Kenntnissen ist der einzige Weg, Vertrauen zu schaffen. Im Rahmen der Fachkonferenz schon gut gelungen, aber mit zu geringem Adressatenkreis, müsste man über die Medien breiter streuen.
31.8offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Disziplin in der Kommunikation schafft auch Vertrauen und Akzeptanz
32.10offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 58: Kernbotschaften: Wie wird Best Practice der Partizipation weltweit organisiert und wie wird sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen beteiligt wird? Etherpad, S. 48: Sehr unterschiedliche Beteiligungsformen international, Fachlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung;
32.11offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 77: Die Befürchtungen und die Risikowahrnehmung der unterschiedlichen Stakeholder müssen wahr- und ernstgenommen werden. Werte, die mit einander konkurrieren oder sogar in Konflikt stehen, müssen ernstgenommen werden. Das Vetrauen zwischen Vorhabenträger, Regulierer und den Stakeholdern muß aufgebaut werden. Erst dann kann in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit seinen Standpunkt und seine Bewertung der Risiken vermitteln.
32.2offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 49: Kritikpunkt und Kontroverse zur Diskussion: weitere Einengung der Regionen und Information der Betroffenen zum jeweiligen Zeitpunkt
32.20offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 49: Gutes Feedback im Jugend-Workshop bei hoher Beteiligung und intensiver Beteiligung; Wortprotokoll, S. 94: Hybrid- und Onlinetermine wurden im Jugendbereich besonders geschätzt. Intensivierung, Fortführung und Ausweitung ist gewünscht
32.6offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Zivilgesellschaft spielt heute eine große Rolle; Wortprotokoll, S. 82: Gerade in Bezug auf die Einbindung der Zivilgesellschaft haben sich die NEA und die Staaten als lernend erwiesen. Vor 60 Jahren wurde die Zivilgesellschaft bei der Standortsuche für Kernkraftwerke oder Endlager nicht groß einbezogen, aber inzwischen ist sie Teilhaber im Prozess.
32.8offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft ist ein Lernprozess der immer weiter läuft
34.10offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: Direktes Gespräch im geschützten Raum; Protokoll, S. 65: Kritik gehört zur Wissenschaft, Gegenmeinungen sollten Herausforderung, nicht Störfaktor sein. Dennoch gibt es auch in der Wissenschaft Machtstrukturen, Kartelle. Dagegen lässt sich nur durch tägliche Praxis und Öffentlichkeit ankommen. Protokoll, S. 96: Viele Streitfragen werden im direkten Gespräch und nicht öffentlich geklärt, allerdings sorgt nur Öffentlichkeit dafür, dass dieser wissenschaftliche Klärungsprozess auch weitere Kreise zieht. Protokoll, S. 97: Geschützte Räume sind anfänglich nötig, um Minderheitsmeinungen zu diskutieren, aber irgendwann kommt der Punkt, wo die Diskussion an die Öffentlichkeit muss. Im Standortauswahlprozess diesen Punkt zu finden, ist die Kunst. Protokoll, S. 99: Wenn abweichende Meinungen auftreten, muss man das aushalten und notfalls eine Studie auflegen, die sich mit der Meinung befasst. (BASE)
34.11offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: trotz Unsicherheit Vertrauen schaffen; Protokoll, S. 97: Man bräuchte einen guten Kommunikator (wie […] im Fall Corona), der die Unsicherheiten in der Wissenschaft kommunizieren kann. Denn blind der Wissenschaft zu folgen, ist auch falsch. Protokoll, S. 98: Das Problem ist das Wissenschaftsverständnis der Öffentlichkeit. Sie sieht die Wissenschaft als Erklärer der Welt, der diese deshalb auch versteht. Der Grad der Unsicherheit, das hypothetische der Wissenschaft, das muss die Öffentlichkeit erst verstehen. Protokoll, S. 99: Wir werden nicht umhin kommen, die Unsicherheiten und Fehlerbalken zu kommunizieren. Im Standortauswahlverfahren sind schon viele Checks and Balances eingeführt, die Gelegenheit dazu bieten. (BASE)
34.12offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 45: AG Dissense und Entscheidungsfindung: Wenn man Dissens (in der wiss. Community) stehen lässt, ist das schlecht fu¨r die Akzeptanz in der Öffentlichkeit, die den Dissens nicht unbedingt nachvollziehen oder einordnen kann. Wer könnte diese Einordnung vornehmen? Unsicherheiten der wiss. Ergebnisse mu¨ssen auch beru¨cksichtigt und dann kommuniziert werden.
34.13offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetWir müssen die unproduktiven Muster gegenseitiger Vorwürfe und Verdächtigungen durchbrechen, und Forschung und Beteiligung so verzahnen, dass das Ziel der Standortauswahl erreicht werden kann. Dafür tragen alle Beteiligten (BGE, BASE, Universitäten, Großforschungseinrichtungen, Bundeseinrichtungen, Gutachterorganisation) die Verantwortung)
34.36offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Wie organisiert sich eine Akteursgruppe (Bürger-Initiative) vor Ort?
34.9offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinOffene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: Qualität kontroverser Studien von Öffentlichkeit nicht einschätzbar
36.1offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 43: Warum wurden bei der Ermittlung von Teilgebieten keine Gebiete ausgewiesen, die eine nicht ausreichende Datengrundlage aufweisen?
36.10offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 48: Legende zur Datenverwendung mit Begründung
36.11offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 48: 3D Modelle nur für Fachleute? 3D Cave (Virtuelle Realität) für die Allgemeinheit
36.13offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 50: Es ist keine Anleitung / Tutorial zu finden. Die 3-D-Modelle sind von der Funktionalität nicht so gestaltet, dass der Bürger dies intuitiv erfassen könnte.
36.16offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 49:Die Zugänglichkeit der Modelle ist auch ein Thema, der Zugang darf aus Transparenzgründen nicht an teure Softwareprodukte geknüpft sein.
36.17offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ModellierungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 50: Die Landesmodelle sollten verbunden werden. Die Landkarte rechts oben sollte in das Modell integriert werden. Die Teilgebiete sollten ebenfalls in dem Modell sichtbar sein.
36.18offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Digitalisierung der Daten; Protokoll, S. 73: Hauptaufgabe für BGE und die staatlichen Geologischen Dienste wird die Bereitstellung digitalisierter Daten sein, um die verschiedenen Instrumente zu füttern
36.19offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, Offene Fragen: Wie können Gebiete ausgeschlossen bzw. beibehalten werden, wenn die Datenlage gering ist?
36.2offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenFeststellungPhasenübergeordnetDokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Daten sollen als Datenbanken nicht als pdfs zur Verfuggung gestellt werden
36.3offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Homogenisierung der Geoviewer gemeinsam mit BGR; Protokoll, S. 77f: Warum hat die BGE einen eigenen Geoviewer entwickelt, anstatt den von der BGR zu verwenden, in dem schon Schichtverzeichnisse eingepflegt waren?
36.36offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 48: Kristallin = wenige Daten > Aussagefähigkeit?
36.4offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetDokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Datendarstellung für die Öffentlichkeit aufbereiten, übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestalten.
36.5offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetDokumentation, Absichtserklärungen des Vorhabenträgers zur weiteren Arbeit: Die Datendarstellung sei schwer auffindbar und schwer nachvollziehbar. Es soll den Gemeinden eine Hilfestellung angeboten werden zur Verständlichkeit; Protokoll, S. 112: Die Informationsangebote speziell die Karten und das WebGIS sind für den Bürger schwer zu finden und nicht intuitiv verständlich. Daher kann er die Entscheidungen schwer nachvollziehen. Kann man eine abgespeckte, allgemeinverständliche Version entwickeln und den Gemeinden/Landkreisen eine Hilfestellung zur Kommunikation an die Hand geben? Dokumentation, S. 54, AG-V: Es werde eine Umfrage bei den Kommunen gestartet, was benötigt werde, um die Kommunen und Bugrger:innenzu informieren. Protokoll, S. 113: Die AG-V und die Arbeitsgruppen, die zwischen den Beratungsterminen tagen, werden ein entsprechendes Angebot entwickeln und vorher mit einer Umfrage den Bedarf ermitteln.
36.6offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetDokumentation, Entwicklung des Stands von Wissenschaft und Technik: Wer aktualisiert die Daten? Die BGR habe mehr Daten als die BGE
36.7offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenFeststellungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 47: Veröffentlichung von Geodaten als pdf ermöglicht keine Überprüfung durch die Öffentlichkeit
36.8offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 47: Ermöglicht die (schrittweise) Datenveröffentlichung im BGE-GeoViewer eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfung durch die Öffentlichkeit? Protokoll, S. 92: Ist der BGE-GeoViewer ein Arbeitsmittel, mit dessen Hilfe die Öffentlichkeit auch mit den Daten arbeiten kann, um die Entscheidung der BGE zu hinterfragen?
36.9offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 48: Unklarheit über den "Typ der Verwendung", Farbwahl?
37.4offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wie wird die BGE ihre Ausfu¨hrung im März ’22 und Herbst das der Öffentlichkeit vorstellen?
38.1offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDie informelle Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Gesetz ist der Hinweis in den Prinzipien zu finden, dass es das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Für mich der Hinweis darauf, dass die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet werden sollte. Und zwar sollte es deutlich mehr informelle Öffentlichkeitsbeteiligung geben als formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Gesetz. Warum? Weil, ich glaube, dass das Interesse der Menschen in der Bevölkerung nach Nähe, Austausch, nach Gesehenwerden, nach Resonanz, nach Eingehen auf die eigenen Argumente und Sorgen, dass das die Grundlagen sind, um eine Vertrauensbildung zu ermöglichen.
38.10offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Im Zusammenhang, was die künftigen Beratungen anbetrifft, kam von uns der Wunsch, dass auch die Arbeitsstände des BGE zu den Teilgebieten fortlaufend veröffentlicht werden, damit diese dann auch fortlaufend gegebenenfalls weiterkommentiert werden können, sodass eine direkte Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft und den übrigen Akteuren vorhanden ist.
38.12offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Frau [...] hat auch eingangs davon gesprochen, dass sie im BGE den Aufwand zur Begleitung der Fachkonferenz Teilgebiete unterschätzt haben. Dass es mehr ist als diese drei Beratungstermine, usw. Jetzt gibt es den Wunsch, die Forderung nach einer fortlaufenden Berichterstattung, jetzt auch im weiteren Prozess der weiteren Einengung der Teilgebiete. Wie lässt sich so etwas eigentlich intern im BGE organisieren? Also, kann man gleichzeitig die Arbeit machen mit den Daten, mit den Modellen und darüber kommunizieren?
38.13offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Die BGE ist mit ihrem Zwischenbericht keinesfalls so weit in dem Verfahren vorangekommen wie ursprünglich erwartet. Jetzt ist die Bundesgesellschaft dabei – ich wu¨rde flapsig sagen – sie ist dabei, zu improvisieren. Die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die ihrer Meinung nach jetzt als nächstes anstehen, sollen eine viel stärkere Funktion im Auswahlverfahren bekommen als ursprünglich vorgesehen. Das heißt, es geht ja darum, die Gebiete, die noch im Verfahren sind, jetzt in den nächsten Schritten um den Faktor 100 zu reduzieren ... Das bedarf der genauen Beobachtung. Gerade deswegen ist jetzt in den nächsten Jahren weiterhin eine selbstorganisierte Begleitung dieses Verfahrens durch die Zivilgesellschaft unerlässlich. Denn jetzt ist man in einer entscheidenden Phase, in der es sich entscheidet, ob dieses Verfahren erfolgreich weitergeführt werden kann.
38.14offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetGanz wichtig ist die Frage, wie geht man mit Ergebnissen um. Aufgeworfene Fragen müssen effektiv für das Auswahlverfahren genutzt werden.
38.17offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin„Selbstorganisation und Apparat“sind ein Stichwort. Im Gesetz steht, eine Geschäftsstelle, die beim BASE eingerichtet wird, unterstützt die Arbeit der Konferenz. Man könnte sich fragen: Braucht man so einen Apparat, braucht man ihn? Ich sage eindeutig: man braucht ihn. Man braucht eine frühzeitige, intensive Kommunikation, mit der die dann auch professionell eine solche Veranstaltung unterstützen sollen und müssen. ... Dieser Apparat ist notwendig, schreibt nachher auch die Einladungen, E-Mails. Wir erwarten entsprechende Vorschläge. Das dürfte auch und müsste auch in späteren Formaten so sein, dass da Konzepte diskutiert werden, zur Diskussion gestellt werden, natürlich weiterentwickelt werden, man aber nicht von null anfängt. Da verliert man sonst sehr viel Zeit.
38.18offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch schlage ein Register aller informell Involvierten, aller Akteure, vor. Warum? Um Transparenz darüber herzustellen, was alles passiert.
38.19offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetWir brauchen einen Beteiligungsvertrag zwischen BASE, BGE und Aktiven der Zivilgesellschaft.
38.2offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Herr [...] hat gesagt, der § 5(3) des Standortauswahlgesetzes ermächtige dazu oder gebe die Gelegenheit, weitere informelle Beteiligungsformate einzurichten. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Wort „informell“ in diesem Paragrafen nicht steht. Dort steht: „weitere Beteiligungsformate“. Mit welchen Rechten die ausgestattet werden, ob die lediglich informell sind, bleibt dort offen. Insofern kann man auf der Grundlage auch ein weiteres Beteiligungsformat einrichten, was die gleichen Rechte hätte wie die Fachkonferenz. .
38.20offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir sprechen uns für ein formales Fachforum entsprechend der Fachkonferenz Teilgebiete aus mit den entsprechenden Rechten, Stichwort „Berücksichtigung“ und darum herum und darüber hinaus und nicht im Gegensatz dazu, informelle Beteiligungsverfahren, die vor allen Dingen auch dezentral und themenspezifisch aufgegliedert sind. Ja, wir sprechen uns für ein Register aus, wobei wir eine Diskussion darüber hatten, was genau in so ein Register reinkommt. Es braucht auf jeden Fall ein Register, in dem schnell ersichtlich ist, was die informellen Gruppen, wer was wo arbeitet und was BASE und BGE und wer auch sonst immer anzubieten hat.
38.21offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir sind im lernenden Verfahren. Und deswegen wollte ich mal in die Runde werfen, ob es nicht Sinn macht, auf dem dritten Beratungstermin einen Terminslot im Plenum oder in einer AG einzurichten, um miteinander zu evaluieren, wie denn die Veranstaltung gelaufen ist, vor allem im Hinblick darauf, dass das Folgeformat sich an der Fachkonferenz orientieren wird, sodass wir keine negativen Sachen mitschleppen oder auch noch einmal herausarbeiten, was besonders positiv war, um das mitzunehmen.
38.22offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Wir sind gerade an dem Punkt, dass wir erstreiten uns das Recht, auch formell beteiligt zu sein, in dieser Phase, formell beteiligt. Das heißt, wenn wir dieses erstreiten – das ist ja noch gar nicht durch, dann geht es natu¨rlich auch um Justiziables. Also, das geht dann natürlich auch um die Notwendigkeit, dass dann in dieser Phase die BGE beru¨cksichtigen muss, was dann von der neuen Fachkonferenz dokumentiert wird. Aber „mitnehmen“, Frau [...], geht sicherlich anders. Ist das wieder „Power with“ oder „Power over“. Sie werden sich dann vielleicht daran gewöhnen müssen, wenn wir formell beteiligt sind, dass wir auch Wünsche äußern, dass wir auch Forderungen an Sie richten. ... Wir sind ja noch gar nicht in der Phase und wir haben ja gesagt: Wie ertüchtigen wir eigentlich die Zivilgesellschaft, ihre unterschiedlichen Teile, also diejenigen, die jetzt beteiligt sind an der Fachkonferenz? Wie schaffen wir es, uns untereinander auszutauschen? Wir schaffen wir es, geschichtliche Erfahrung weiterzureichen? Wie gehen wir mit eigenen Wissenshierarchien um?
38.23offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs braucht in irgendeiner Form eine Verhandlungsgruppe, die mit dem BASE darüber in Dialog tritt.
38.24offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir arbeiten auf der Basis des Standortauswahlgesetzes, in dem in Bezug auf die Organisation der Fachkonferenz eine Menge offengeblieben ist. So findet man in der Begru¨ndung des StandAG den knappen Hinweis, „die Konferenz organisiert sich selbst“. Die Frage wäre, was bedeutet das fu¨r die Organisation, die wir bisher gehabt haben? Und was bedeutet das für die weitere Organisation dieser Fachkonferenz?
38.3offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetUnterschied formelle und informelle Beteiligungsverfahren: Wir hatten den Eindruck, dass da möglicherweise eine Begriffsklärung nötig ist. Wir haben festgestellt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung von informellen Beteiligungsformaten möglicherweise oftmals so eine gewisse Angst dabei ist, dass die weniger wert sind im Vergleich zu den formellen, dass sie weniger wirkungsmächtig seien und dass sie am Ende auch nicht zu einer irgendwie rechtlichen Überprüfung führen können.
38.4offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEs ist wahrscheinlich auch eine hohe Herausforderung für uns als Gesellschaft, sozusagen selber erst einmal zu erfahren, dass Wirkungsmächtigkeit sich auch einstellen kann möglicherweise, wenn diese informellen Beteiligungsformate gelingen, wenn tatsächlich offene Diskussionen möglich sind und wenn die Leute sehen, sie haben zwar nicht das Recht darauf, dass das, was sie einbringen, auch tatsächlich aufgegriffen wird von staatlichen Akteuren, aber es geschieht vielleicht, weil die Argumente gut sind. So, also das Stichwort „Kulturwandel“ in der öffentlichen Auseinandersetzung, im staatlichen Handeln und im gesellschaftlichen Umgang damit geht an alle Seiten.
38.5offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir haben festgestellt, dass die Informationen deutschlandweit wohl unterschiedlich intensiv diskutiert werden. Und da ist jetzt die Frage, wie kann ein Bürger vor Ort die Diskussion anregen? Muss er sich an seine Landesregierung richten, wenden? Das klappt in Bayern sehr gut, wenn man das machen möchte, in anderen Bundesländern nicht. Und wie kann man untereinander dieses System lernen, also von Best Practice-Beispielen deutschlandweit zu verknüpfen, deutschlandweit zu diskutieren, Öffentlichkeitsarbeit, informelle öffentlichkeitswirksame Arbeit herzustellen?
38.6offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinUns ging es darum, klar herauszustellen, es gibt keinen Widerspruch zwischen formell und informell, also bei der Beteiligung. Es ist irgendwie eine komische Geister-Diskussion. Natürlich sind informelle Formate wichtig, aber wir bestehen darauf, dass in der Fortsetzung dieser Konferenz im nächsten Verfahrensschritt es auch formelle Beteiligung geben muss, also schon aus Gründen der Rechtssicherheit.
38.7offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Uns fehlt der Schritt der Verständigung zwischen den unterschiedlichen Gruppen, die jetzt hier zusammengefasst sind in der Fachkonferenz Teilgebiete. Das hat gar nicht stattgefunden. Und das muss stattfinden! Also, ein Wissens- und Erfahrungsaustausch. Es gibt eine Asymmetrie im Verfahren sowieso. Das heißt, Stärkung der Zivilgesellschaft, aber auch unter uns gibt es unterschiedliche Wissenshierarchien. Und deshalb ist es so wichtig, wenn man überhaupt hinkommen will zu dem Schritt Selbstorganisation und Selbstbehauptung in diesem Verfahren, dass dieser Austausch organisiert wird.
38.8offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetTransparente Einbeziehung heutiger und zukünftiger Generationen.
38.9offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs wird eine aktivere Rolle des NBG gewünscht, nicht nur das Stand-AG eins zu eins umzusetzen, sondern auch den Prozess aktiver begleiten und dabei unter anderem auch zielgruppengerechtere Angebote unterbreiten, auch wissenschaftlich dort die Begleitung aktiver zu übernehmen. Ein Vorschlag war dabei, dass das NBG auf dem nächsten Termin der Fachkonferenz einen eigenen Tagesordnungspunkt bekommen sollte und auch das Feedback, was das NBG sich jetzt erarbeitet--- oder andersrum, die Stellung, die sich das NBG jetzt erarbeitet, auch als Feedback an die Fachkonferenz zurückzugeben.
39.1offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll S. 34: Es sind 3D-Modelle veröffentlicht worden in einem Viewer-Programm, das die Geografie nicht abbildet, jedenfalls bisher. ... Es gibt keine Möglichkeiten von Schnitten von Ort A nach Ort B, weil erstens Ort A und Ort B nicht eingebbar sind. Und es gibt die Möglichkeit, mit verschiedenen Schiebungen einen Schnitt herzustellen. Aber das zu verlangen von der Öffentlichkeit, ist ein bisschen zu viel verlangt. Und dann ist die Frage, gibt es solche Software, die, soviel ich weiß, frei verfügbar ist? ... Es ist einfach so, dass 3D-Modelle relativ schwer zu verstehen sind, wenn man die das erste Mal sieht, aber die Möglichkeit der Schnitte führt dazu, dass man in diese Problematik reinkommt.
39.11offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEs gibt die sogenannten Funkkollegs, wo verschiedenste Medien zusammenkommen und über ein Jahr Leute herangeführt werden aus dem Bildungsbürgertum. Auch das ist nicht gemacht worden, ... es sind keinerlei Entwicklungen anzusehen.... Es gibt bei der Bundeszentrale für Politische Bildung entsprechendes Material, aber eher im sozio-technischen Bereich, .... Die Frage ist, wer sollte eigentlich für diese Sachen zuständig sein. Ich habe jetzt gerade BGE-Materialien genommen. Warum? Weil es keinerlei Materialien vom BASE gibt, was irgendwie bezüglich wissenschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Ausbildung, Heranführung an das Problem vorliegt. Ich bin der Meinung, dass das BASE zuständig ist oder eher zuständig ist. Das NBG wollte auch mal was machen, hat aber nichts gemacht
39.13offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Viele Teile des Zwischenberichts müssen in einfacher oder leichter Sprache verfügbar sein, was auch für den weiteren Prozess sehr bedeutsam ist. Und es dort einen wichtigen Einstieg geben kann über diese leichte Sprache.
39.15offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetAnforderungsanalyse für die didaktische Wissensvermittlung zu Geologie, Strahlenschutz, Endlagerung und Sicherheitskonzepten: Wer ist denn Zielgruppe? Es kann doch nicht immer nur Sommeruniversität heißen, wo bleiben die Volkshochschulen.
39.7offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetWie werden durch Begriffe, die man verwendet, nicht nur Sachverhalte angesprochen, sondern auch, Einstellungen dazu mitmoduliert oder schon mitgeliefert?
39.8offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetAnforderungsanalyse für die didaktische Wissensvermittlung zu Geologie, Strahlenschutz, Endlagerung und Sicherheitskonzepten: Ich hatte unter den MOOCs auf Playdecide hingewiesen. Das ist ein Tool, das von der EU für diesen Kreis entwickelt wurde.
4offizielle ÜbergabeKonzept "Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete"ÖffentlichkeitsbeteiligungAbweichungPhase I, Schritt 2Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet.
40.1offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: 4 Wochen Frist für die AG-V ist zu kurz
40.11offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Datenbank ist kurzfristig nicht realisierbar (Pflege/ Kosten)
40.17offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Qualitätskontrolle der Wortprotokolle/ Index -> Legitimierung; Protokoll, S. 40: Vielleicht kann man die Protokolle und den Index so im Internet präsentieren, dass die Fachkonferenzteilnehmer Kommentare dazusetzen können. In Form einer Onlineplattform. mit Kommentarfunktion zum Beispiel. Protokoll, S. 41: Qualitätskontrolle bei Wortprotokollen ist ganz schwierig. Einen Mehrwert sehe ich auch nicht unbedingt. Protokoll, S. 42: Kommentierung von Excel- und PDF durch zahlreiche Teilnehmer ist technisch schwierig zu bewerkstelligen. Etablierung in Datenbankformat auf einer Online-Plattform ist zeitlich im vorliegenden engen Rahmen schwierig. Eine echte Alternative kann ich aber auch nicht bieten, es sei denn, man setzt ein Redaktionskomitee ein, aber das bekommt wieder Legitimitätsprobleme. Protokoll, S. 43: Die Umsetzungsprobleme sehe ich auch, aber die Korrekturmöglichkeit nicht anzubieten ist auch problematisch.
40.18offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinVorschläge: Ag´s sollen Index zu ihren Themen prüfen
40.19offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Indexierung sinnvoll
40.2offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGenau, ich war stehen geblieben bei dem Punkt, dass diese AG eine der Kernaufgaben der Fachkonferenz berührt, und zwar zum einen die Beratungsergebnisse und zum anderen auch den Punkt Transparenz und Beteiligung im lernenden Verfahren. Das heißt im Klartext, dass man auch mal darüber spricht, wie denn dieser Bericht zuszanden kommt. Ganz besonders hat das für mich auch eine Relevanz dahingehend, dass wir hier das Vorbild für alle Folgeformate schaffen werden. Und umso wichtiger finde ich, dass das auch mit allen, die möchten, besprochen wird.
40.3offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGHinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin[…] aber, was im Bericht drinsteht, das darf nur die Fachkonferenz selber entscheiden, weil die AG-V nur den Beratungstermin vorbereiten darf, laut Geschäftsordnung. Wortprotokoll S. 28: Das Problem ist, es muss eine Legitimierung durch den dritten Beratungstermin erfolgen - wenn man sich so vorstellt, wie ein Ergebnisbericht aussieht, dann ist das ein Dokument von 100- 150 Seiten, aber lässt sich natürlich innerhalb von vier Wochen gar nicht erarbeiten und auch schlecht im Vorfeld, weil ja de dritte Beratungstermin irgendwo einfließen muss.
40.4offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProtokoll S. 44: Legitimierung des Indexes ist wichtig, um den vielen Diskussionen um die Legitimation von schriftlichen Produkten der Beratungstermine gerecht zu werden. Der Index ist von der AG-V ins Leben gerufen worden, das breite Publikum hat davon nichts mitbekommen. Er ist eine gute Idee, aber die inhaltliche Kompetenz für den Ergebnisbericht liegt bei der Fachkonferenz, und dieses Legitimationsproblem für den Index sollte geheilt werden (und ist es mit dieser AG ein Stück weit). Protokoll, S. 45: Die Beschlüsse des Plenums von Donnerstag Abend sind in gewisser Weise die Legitimation.
41.10offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation: Offene Frage: Methodenentwicklung anhand von Pilotregionen: Muss die Verordnung jetzt neu geschrieben werden?
41.11offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation: Offene Frage: Warum wurde das Verfahren (Pilotregionen) bislang nicht kommuniziert?
41.14offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungBemerkungPhase I, Schritt 2Wie sollen die Modellregionen ausgewählt werden?
41.15offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 110: "Wir [Land NI, HK] fragen uns, wie denn die weitere Engrenzung vorgenommen wird." Gibt es eine Karte, aus der hervorgeht, wo ausreichende Datengrundlagen herrschen? Wie wird mit Gebieten umgegangen, in denen keine ausreichenden Datengrundlagen bestehen?
41.17offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhasenübergeordnetFür die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden. § 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Fu¨r einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Wie lange sollen wir auf Basis veralteter Daten diskutieren? Wortprotokoll, S. 95,: "Es sind ja schon neue Daten eingepflegt und es werden neue Daten verwendet. Also, wann bekommen wir als Öffentlichkeit diese Daten?"
41.18offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Daten der SGD, etwa durch Bohrungen führten nicht zu dezidiertem Ausschluss.
41.22offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Wie soll auf die Heterogenität der jeweiligen Lithologien (innerhalb einer Tonformation / eines Teilgebiets) eingegangen werden?
41.24offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Mehr bürgerfreundliche Kommunikation nach außen von der BGE; Wortprotokoll, S. 114: Die Diskussion mit den peers ist wichtig, aber irgendwann muss einfach der Stand auch in die Öffentlichkeit getragen werden, wenn ein Beteiligungsverfahren sinnvoll sein soll. Sonst beruht die öffentliche Diskussion auf veralteten Daten.
41.27offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Fachkonferenz ist lt. StandAG das letzte Beteiligungsformat, bevor die Standortvorschläge vorliegen. Niedersachsen würde es begrüßen, wenn es weiterhin ein Beteiligungsverfahren gebe, das nicht unbedingt gesetzlich normiert sein muss. Die BGE wäre gut beraten, die weitere Einengung transparent, schrittweise nachvollziehbar und dialogorientiert durchzuführen und die Fachleute und interessierte Laien einzubinden. Wortprotokoll, S. 86: Weiteres formelles Beteiligungsverfahren muss auch in Schritt 2 stattfinden,wenn die Flächen um den Faktor 50 bis 100 reduziert werden.
41.28offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, 1, 17: Wie kommen die "Bürger*innen" bei dem heute zugesicherten Dialog zur weiteren Einengung der Gebiete verlässlich zum Zug?
41.29offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Nächster Schritt, nach stratigraphischer Eingrenzung: lithologische Eingrenzung (arbeitsintensiv). Weiterer Schritt Teufenlage?
41.30offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEinengungsschritte transparent darstellen (auch visuell)
41.34offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 10: inwiefern zukünftig Berücksichtigung der Plastizität des Tongesteins?
41.36offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 12: Wie sieht es mit Kiel und der Umgebung aus?
41.37offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 15: Welche Daten werden für die weitere Eingrenzung herangezogen?
41.40offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Datengrundlage: BGE sei anderen Weg gegangen, als gesetzlich festgelegt (nicht auf Grund von Daten, sondern Studien und Literatur seien Teilgebiete ausgewiesen worden. Inwieweit wurden die Daten von Tongestein von der BGE bearbeitet?
41.41offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 1Mächtigkeit der Tonsteine = 100 m (MA Mächtigkeit des ewG) nicht in allen Bohrungen sicher belegt. Gerade im Nordwesten Mvs an der Grenze zu Schleswig-Holstein "haben wir… eigentlich keine Belege, dass dieses Gebiet in irgendeiner Form diese mächtigen Tonsteine beinhaltet". Wortprotokoll, S. 74: Auch in der mitteljurassische Tonsteinformation im Su¨dosten MVs gibt es Bohrungen, die eine Mächtigkeit der Tonsteinvorkommen von = 100 m belegen. Wortprotokoll S. 74: Im unterkretazischen Teilgebiet im Südwesten MVs belegen die Bohrungen das MA Mächtigkeit des ewG nur, wenn man zum Tonsteinvorkommen auch Mergelsteine der jüngeren Unterkreide hinzuzählt. Wortprotokoll, S. 74: Es sind nicht alle Bohrungen berücksichtigt worden "vielleicht aus Zeitgründen".
41.42offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MindestanforderungenFeststellungPhase I, Schritt 1Im tertiären Tongestein gibt es das Problem, dass die Formationen zum Teil in zu geringen Tiefen für ein Endlager liegen, weil sie von Salzkissen nach oben gedrückt werden. Diese Areale sind dennoch als Teilgebiet ausgewiesen.
41.48offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEinbeziehen und Motivieren von Geologiestudenten - Verständnis und Kommunikation (Übersetzung) der Fachfragen für die Bevölkerung
41.49offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Evolution des Berichts: Zwischen den nächsten Schritten soll der Zwischenbericht nachbearbeitet werden. Wortprotokoll, S. 95: Wie kann das rechtssicher gestaltet werden? Wortprotokoll, S. 111: Lt. StandAG ist nach dem Zwischenbericht Teilgebiete der nächste Bericht zu den Standortregionen vorgesehen. Dazwischen bleibt alles rechtlich unverbindlich, denn Zwischenschritte sind nicht vorgesehen. Sie sind aber nötig, um das Verfahren mit Bürgerbeteiligung und glaubwürdig weiterzuführen. Wie löst man diesen Widerspruch?
41.50offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Offene Frage: Gibt es eine Überarbeitung des Zwischenberichts?
42.11offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetHandlungsbedarf: Frühzeitige Kommunikation über Sicherheitskonzepte (insbesondere für Kommunen)
42.12offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetErwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Frühzeitige Kommunikation von Sicherheitskonzepten
42.13offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
42.22offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Stand Wissenschaft und Technik: Sicherheitsanforderungen: Wie kann vorab eine Debatte darüber geführt werden?
42.26offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Erwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Eigene Kommunikation der BGE bürgernah
44.24offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Wie wird BGE im Schritt 2 Phase 1 von der Öffentlichkeit begleitet?
44.25offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2 wir haben jetzt die Beteiligungsmöglichkeit, aber wie ist es nach diesen Fachkonferenzen, wie geht es weiter? Wie können wir uns weiter einbringen? Forscht die BGE dann da weiter und stellt uns am Ende vor vollendete Tatsachen? Oder gibt es noch einen weiteren Beteiligungsprozess, wenn dann neue Erkenntnisse vorliegen? Wie ist das?
44.27offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Ich stelle den Antrag, dass die BGE über ihre jeweiligen Stellungnahme zu den Stellungnahmen der Geologischen Landesänter bis zur nächsten Fachkonferenz informiert.
47.1offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 35: Kann man die wesentlichen Schritte der Teilgebietsauswahl (z.B. Inventarisierungstabellen, stratigraphische Einheiten) auch kartographisch aufarbeiten und darstellen? Das wäre für ein transparentes, partizipatives Verfahren wichtig.
47.10offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 1Offene Frage: Warum haben Länder eigene 3D-Modelle nicht genutzt aber die BGE? (Stratigraphische statt lithologische Modelle als mögliche Begründung)
47.11offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungHinweisPhase I, Schritt 1Es scheint mir, dass es sehr viele Unklarheiten gibt auf welchem Stand diese 3-D Modelle sind und welche Rolle dabei die BGE und welche Rolle die Länder, die ja die 3-D Modelle geliefert haben, haben. Dazu gehört auch warum jüngere Daten noch nicht eingebaut sind und wie das passieren soll in der Zukunft. Daten, die nach der Erstellung der 3-D Modelle erhoben wurden.
47.12offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TeilgebieteBemerkungPhase I, Schritt 1Im Westerwald kommt kein identifiziertes Gebiet vor oder auch kein Teilgebiet im Ton. Wie, wo sind diese Tonvorkommen im Westerwald geblieben auf der Strecke von Gesamtbundesrepublik bis Teilgebiet?
47.3offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Handlungsbedarf: Entscheidungsrelevante Daten erläutert (bisher nur positiv Belege) -Entscheidungsrelevante Daten sollten zu negativ Belegen ebenfalls vorgelegt werden
47.4offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DokumentationHinweisPhasenübergeordnetOffene Frage: Was bedeutet für BGE Entscheidungsrelevanz?
47.7offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Stand von Wissenschaft und Technik: S. 20 Fehlende Datengrundlagen zu Gebirgsdurchlässigkeit (kristallines Gestein). Datengrundlagen liegen zum Teil zu Mindestanforderungen erst zu späterem Zeitpunkt im Verfahren vor. Verzögerung/Ungenauigkeit? Wortprotokoll, S. 54a: Wie engen sie gerade im Kristallin die Teilgebiete weiter ein, wenn Sie über weite Areale keine Bohrdaten haben? Textbeiträge II, Nr. 9, S. 64: Wie engt BGE die Teilgebiete von Schritt 1a zu Schritt 1b ein, wenn keine neuen geowissenschaftlichen Daten hinzukommen?
47.9offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 1Handlungsbedarf: Erläuterungsbedarf der 3D-Modelle
48.10Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungBemerkungPhase I, Schritt 2BGE nimmt in Zwischenbericht an, dass Zechsteinsalzvorkommen ausreichend große Bereiche von reinem Steinsalz besitzten
48.13Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 53: Gibt es Gebiete, die weder aufgrund eines Ausschlußkriteriums noch mangels geeignetem Wirtsgesteins, sondern ausschließlich aufgrund einer Mindestanforderung ausgeschlossen wurden?
48.16Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Problem: Mindestanforderung Erhalt der Barrierewirkung ist schwer nachzuweisen. Wortprotokoll, S. 53: Wurde dieses Kriterium konkret bei den GD abgefragt? Nachvollziehbarkeit der Ausführungen? Wissenschaftlicher Diskurs wird vorgeschlagen. Wortprotokoll, S. 55: Katalog von möglichen Ursachen für eine Beschädigung der Barrierewirkung könnte erarbeitet und in der Fachwelt diskutiert werden, damit er in Phase 2 gezielt eingesetzt werden kann, um aus einem Negativ- ein Positivkriterium zu machen.
48.21Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Handlungsbedarf: Bei Salzstöcken Bewegungen und Veränderungen im Untergrund näher berücksichtigen (z.B. Umgebung Berlin) Wortprotokoll, S. 61: Müsste man nicht Salz in Steillage ausschließen, wenn es an der Oberfläche Salzaustritte gibt, damit nicht eventuelle Flüsse von der Oberfläche in die Tiefe stattfinden?
48.22Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzstöcke: Komplexe Strukturen der sog. Doppelsalinare (Zechstein/Rotliegendes) wurden nicht differenziert betrachtet, obwohl entsprechende Erkenntnisse vorliegen (BGR 2019). Stattdessen werden die Gebiete pauschal als „gu¨nstig“ bewertet.
48.23Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetHandlungsbedarf: Störungslinie/-zonen berücksichtigen (herzynische Störungen, vertikal als auch horizontal) Wortprotokoll, S. 66: "...die u¨berlagernden Sedimente, die sind ja durch die Salzstöcke gekippt worden. Also unsere Mittelgebirge bestehen aus gekippten Lagerungen von Sedimentgesteinen, und diese Kippung wurde durch den Aufstieg des Salzes hervorgerufen."
48.24Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Sind Salzstöcke wirklich ein sicheres Endlager? Wortprotokoll, S. 60,: Wundere mich grundsätzlich, dass Salzstöcke immer noch in diesen Kriterien für Endlager enthalten sind, weil sie ja ganz offenkundig nur aufsteigen, weil sich dort eine Störungszone aufgetan hat. Wortprotokoll, S. 67f: Alter eines Salzstocks heißt nicht, dass dieser sich nicht mehr bewegt hat, das gilt nur, wenn der Salzstock seit seiner Entstehung ungestört liegt. "Das ist in Norddeutschland zumindest fast nie der Fall." Es wird Stöcke geben, in denen die Sockelstörung im Grundgebirge auch heute noch den Stock und die Scheitelstörung im Deckgebirge beeinflusst. Das muss dann im weiteren Verfahren individuell geprüft werden.
48.25Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wissenschaftlichen Diskurs über einzelne Fragestellungen führen und im Austausch bleiben
48.29Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr. 11, S. 86: Bei der Barrierewirkung sollten auch mögliche glaziale Erosionsrinnen künftiger Vereisungen berücksichtigt werden. Diese können sich mehrere Hundert Meter tief einschneiden.
49.5offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Hypothese ist, das mit der nächsten Eiszeit grundsätzlich die Eisauflast das Salz mobilisieren kann und gegebenenfalls hier im oberen Bereich eben zu diesen Störungen führen kann. Wir haben gute Gründe, das anzunehmen. Die Daten, die ich gerade zeigte, waren aus der Eckernförder Bucht. Wenn Sie allerdings die Hebungsraten hier in Schleswig-Holstein anschauen, dann gibt es guten Grund anzunehmen, hier überall, wo rot ist, und alles, was hier schwarz ist, das sind die Salzkissen und die tiefen Störungen des Glückstadtgrabens, dass diese glazialen Ausgleichsbewegungen auch heute noch zu Vertikalbewegungen führen.
49.7offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Diese jungen Störungen, diese jungen Salzbewegungen will man vielleicht nicht haben. Jetzt hat man diese junge Bewegung allerdings in vielen Bereichen von Schleswig-Holstein nicht gesehen. Die Frage ist jetzt natürlich, haben wir wirklich jetzt nur eine lokale Anekdote gesehen, oder ist es einfach so, dass das, was wir gesehen haben, repräsentativ ist für dieses Gesamtsystem Glückstadt-Graben oder nicht. Die Frage ist, ob das Datenarchiv, was bei der BGE vorhanden ist, denn eigentlich geeignet ist, um diese jungen Prozesse wirklich abzubilden.
49.7offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Bei mehreren Salzstöcken in Norddeutschland ist in der Anwendung der Ausschlusskriterien festgestellt worden, dass sich im Deckgebirge Scheitelstörungen befinden, die zum Ausschluss dieses Deckgebirges aus dem Verfahren führt - aber nicht des unterlagernden Salzstockes. Gleichzeitig wird aber in den Abwägungskriterien bei Abwägungskriterium 11 festgestellt, dass eine flächenhafte Überdeckung mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen bei den gleichen Salzstöcken besteht. Jetzt überlege ich, wenn ich Scheitelstörungen in einem Deckgebirge habe, dann habe ich da ja irgendeine Art von Kluft, von Bewegungsfläche. In der Regel werden das Abschiebungen zu den Flanken hin sein. Und da habe ich alte Bewegungsbahnen, Störungen, die vielleicht verheilt sind. Das sind doch genau die Punkte oder die Flächen, an denen Erosion später angreift. Das sind die Flächen, die von der nächsten eiszeitlichen Überfahrung als Rinne ausgeräumt werden. Wie komme ich auf die Idee, dass man sagt, ich habe erosionshemmendes und grundwasserhemmendes Deckgebirge, wenn ich gleichzeitig im gleichen Deckgebirge Scheitelstörungen ausweise, die dazu führen, dass die dort liegenden Tongesteine nicht als Endlager in Frage kommen?
49.8offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Ein Salzstock kann auch tektonische Randstörungen aufweisen. Auch angeschleppte Sedimentschichten können Wässer transportieren, die den Salzstock negativ als mögliches Endlager beeinflussen. Welches Kriterium berücksichtigt dies?
49.9offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Wie kommt die (pauschale) Einschätzung "günstig" in Bezug auf die räumlichen Verteilung in Salzstöcken zustande? Gerade angesichts der starken Verfaltungen dort (Stichwort Marmorkuchenstruktut) besteht hier doch eine erhöhte Unsicherheit, wie die räumliche Verteilung verschiedener Schichten (Karbonate, Kalisalz) aussieht. Da Kalisalze als hohes Risiko für Endlagerstandorte zu sehen sind, sollten Salzstöcke doch eher ungünstig/unsicher sein in Bezug auf das Thema räumliche Verteilung.
50.2offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhasenübergeordnetEin formaler Zwischenschritt ist notwendig, der die Phase der Einarbeitung der Realdaten in die Abwägungskriterien widerspiegelt.
50.3offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Nationales Begleitgremium (NBG) muss deutlicher in den aktuellen Stand des Prozesses der Standortsuche einbezogen werden
54.11offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 2Woher nehmen Sie die Daten für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen? Die Daten für die Teilgebiete waren ja alle generisch.
54.14offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Eine Endlagersuche, die einen Hydrogeologen braucht, das ist gar kein Endlager. Also man muss wirklich eine relevante Distanz zwischen Grundwasserleitern, die Oberflächenwasser ranbringen, und der Einlagerung schaffen
54.15offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 2Wir haben heute gelernt, dass die Konzentration von Carbonat im Grundwasser niedrig sein muss, sonst gibt es einen leichten Transport von Radionuklide zur Biosphäre. Müssten dann nicht im Vorfeld Gebiete die im Deckgebirge wesentlich aus Kalkstein bestehen ausgeschlossen werden, vor allem die, die bedeutende Grundwasserleiter darin besitzen?
54.3offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021UntersuchungsräumeBemerkungPhase I, Schritt 2Für mich ist vollkommen unklar, wie diese Untersuchungsräume definiert werden. Deshalb habe ich vorgeschlagen, für jedes --- In der Verordnung steht, für jedes Teilgebiet, jede Standortregion und jeden Standort ist mindestens ein Untersuchungsraum auszuweisen. Ich sage: Betrachtungen aller denkbaren möglichen Untersuchungsräume im Teilgebiet sind durchzuführen.
58.10offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021QualitätssicherungBemerkungPhasenübergeordnetIch glaube der Kollege in den Mindestanforderungen am Vormittag hatte auch dazu eigentlich das letztlich kommentiert. Ein -- da gehen jetzt wirklich wahnsinnig viele Daten rein, und was da -- wo ich da nicht wirklich sicher bin ist wie stark die Qualitätssicherung da wirklich ist.
58.2offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetStand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, größte geowissenschaftliche Datenbank Deutschlands (BGE)
58.20offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhasenübergeordnetStand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, Kluftbildung in 1 Mio. Jahre, tektonisch aktive Gebiete sind weitgehend bekannt, inkl. neuer Erkenntnisse wird das in Zukunft ausreichend beurteilt sein
58.21offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Erwartungen und Forderungen an die BGE: Behälterlösung als alternatives Sicherungskonzept wegen der hohen Gebirgsdurchlässigkeit des Kristallins, muss für die Transparenz genauer definiert werden. Wortprotokoll, S. 65: Warum wird im Zwischenbericht bezüglich des Kristallins keine Aussage zur Gebirgsdurchlässigkeit getroffen, sondern sofort die Behälterlösung ins Spiel gebracht? "Da würde ich mir wünschen, auch im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsinformation, dass [auf diese Mindestanforderung] eingegangen wird."
58.23offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Inwieweit ist sicher, dass nicht neue problematische Klüfte in 1 Mio. Jahren entstehen?
59.4offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungHinweisPhase I, Schritt 1Ich habe mir bei Ihrem Vortrag eine Frage gestellt zu den 3D-Modellen. Sie haben gesagt, dass die 3D-Modelle schon vorhanden waren und mit Bohrungen, die auch schon vorhanden waren, verifiziert worden sind. Jetzt habe ich mich gefragt, ob das nicht einen Zirkelschluss ergibt, weil ich denke, dass die 3D-Modelle mit den vorhandenen Bohrungen sicherlich erstellt worden sind.
59.5offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 13D-Modelle: Es wäre wichtig, anzugeben, welche Daten zu Grunde gelegen haben und mit welchem Fehlerbereich man rechnen muss.
59.6offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Zum eiszeitlichen Rinnensysteme und dessen Bedeutung für die Langzeitsicherheit möglicher Endlagerstandorte mit hochradioaktiven Abfällen in Norddeutschland: Dazu hat das BGR 2009 ein Gutachten herausgegeben: "Die Barrierefunktion dieser in relativ geringer Tiefe gelegenen weichen Tongesteinsformationen ist durch subglaziale Rinnenbildung mit Erosionsleistung von bis zu 500 m Tiefe unmittelbar und insbesondere bei fehlenden harten, kalkigen und gering durchlässigen Obergesteins-, Kreidegesteinen gefährdet." Ich frage mich, wenn das so festgelegt worden ist und eigentliche ja vielleicht auch weiter gelten müsste, warum hat man die Obergrenze dieser Tongesteine nicht bei 500 m unter Geländeoberkante gelassen, und geht da auf 300 m, was eigentlich diese Studie damals, würde ich sagen, ausschließt?
59.7offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Es ist ja nicht so, dass es nur eine einzige Rinne in Norddeutschland, im norddeutschen Raum gibt, die 500 m tief ist. Sondern es gibt ein ganzes Rinnensystem. Und dieses Rinnensystem muss man auch für zukünftige Vergletscherung wiederum annehmen. Niemand wird wissen, wo es sich und wie es sich ausbildet.
6offizielle ÜbergabeAntrag zur Gründung eines Rates der jungen Generation, ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Rates der jungen Generation, der als besonderes Gremium der Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren Verfahren Informations- und Gestaltungsrechte erhalten soll.
64.18.1offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 21. Die kristallinen Gesteine des Südschwarzwaldes sind bekannt dafür, dass sie nur über relativ kleine Bereiche homogen sind und dass sie relativ stark zerklüftet sind – im Vergleich beispielsweise mit dem Bayrischen Wald. Dies hängt mit den tektonischen Einflüssen der nahegelegenen Alpen und dem Oberrheingraben zusammen. Die bekannte kleinräumige Inhomogenität und Zerklüftung sollte bereits in der 1. Phase des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt werden
64.18.2offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 22. Orthogneise kommen in denjenigen Eigenschaften, welche für die Lagerung radioaktiver Abfälle vorteilhaft sind, plutonischen Gesteinen (z. B. Graniten) recht nahe. Paragneise hingegen sind oft vergleichsweise inhomogen und häufig auch weniger witterungsbeständig. In der 1. Phase wurden die Kristallingesteine des süddeutschen Raumes als ein Teilgebiet (0013_00TG_195_00IG_K_g_MO) zusammengefasst. Diese umfassen neben Granitkomplexen vor allem Gneisregionen mit Ortho- und Paragneisen. Aufgrund der bekannten, in der Regel nachteiligen Eigenschaften von Paragneisen sollten diese bei der weiteren Verfeinerung der Suchräume in der 1. Phase ausscheiden. Denn es bestehen erhebliche Zweifel, dass diese in der Regel für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Frage kommen.
64.18.3offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 23. Im Teilgebiet 0013_00TG_195_00IG_K_g_MO sind Bereiche aufgeführt, in welchen das für die Endlagerung in Frage kommende Wirtsgestein mehrere Hundert Meter von ungeeignetem Deckgebirge überlagert wird. In kristallinen Kernbereichen hingegen ist durchgängig bis zur maximalen Teufenlage von 1300 m Kristallin zu erwarten. In den überdeckten Bereichen ist die Erkundungsdichte des unterlagernden Kristallingesteins bislang relativ gering – es liegen nur wenige Daten von wenigen, entsprechend tiefen Bohrungen vor. Hier sollte geklärt werden, wie die unterschiedlichen Ausgangslagen zu bewerten sind und wie mit dieser unterschiedlichen Datenlage in der 1. Phase umgegangen wird.
64.19offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Warum erachtet die BGE das kristalline Wirtsgestein als für eine Endlagerung geeignet und günstig, obwohl eine Studie der BGR vom April 2007 die Kristallingesteine nicht berücksichtig? Sollte dies daran liegen, dass in Bezug auf die Mindestanforderungen beim Kristallingestein in § 23 Abs. 1 Satz 2 StandAG unter den Voraussetzungen von § 23 Abs. 4 StandAG für den sicheren Einschluss ein alternatives Konzept zu einem einschlusswirksamen Gebirgsbereich möglich ist, dass deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität des Behälters stellt, ist gleichwohl nicht nachvollziehbar, warum beim kristallinen Wirtsgestein im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE von vornherein die Mindestanforderung des § 23 Abs. 5 Nr. 1 StandAG ausgeblendet wurde. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG sieht bereits im ersten Schritt der Ermittlung von Teilgebieten eine vollständige Anwendung aller Mindestanforderungen nach § 23 StandAG vor. Es entspricht deshalb nicht der gesetzlichen Vorgabe, wenn die Mindestanforderung des § 23 Abs. 5 Satz 1 StandAG nicht betrachtet wird. Richtigerweise hätte diese Anforderung durchaus auch beim kristallinen Wirtsgestein in den Blick genommen werden müssen. Hätte sie nicht vorgelegen, hätte weiter betrachtet werden müssen, ob die Voraussetzungen des §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 StandAG vorliegen. Die BGE hat diese Betrachtung anhand der verfügbaren geologischen Daten gar nicht vorgenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch anhand der derzeitigen Datenlage eine Aussage zu den Voraussetzungen des 23 Abs. 4 StandAG möglich wäre und hierbei ggf. Bereiche aus den Teilgebieten des kristallinen Wirtsgesteins auszusparen wären. Die im Zwischenbericht diesbezüglich dargestellten Einlagerungskonzepte hätten deshalb bei richtiger Anwendung des StandAG differenziert betrachtet werden müssen. Das ist unterblieben.
64.23offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Warum werden von der BGE in den Teilgebieten 2 (002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa) und 3 (003_00TG_046_00IG_T-f_tUMj) teilweise sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen zwischen aktiven Störungszonen ausgewsieen und diese einem generalisierten Teilgebiet zugeordnet? (+ zusätzliche detailliertere Beschreibung)
64.24offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Die Gemeinde Obertaufkirchen hält die Teilgebiete 002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa und 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj sowohl mit Blick auf die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien als auch im Hinblick auf die noch ungeprüften raumplanerischen Abwägungskriterien in keinster Weise geeignet als Endlagerstandort. Die Gemeinde widerspricht ausdrücklich einer Aufnahme beider Teilgebiete in die Auswahl der zur Aufnahme des Endlagers geeigneten Teilgebiete und wird im Falle einer Beibehaltung dieser Einstufung alle wissenschaftlichen und rechtlichen (+ zusätzlichen detailliertere Beschreibung)
64.26.1offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Wir schließen uns der Forderung des LfU an, dass die BGE, 1. nach Anwendung der Ausschlusskriterien aufretende Kleinstlächen, die aufgrund ihrer Form nicht die Mindestanforderungen erfüllen, prinzipiell nicht als geeignete Gebiete darstellt, 2. eine günstge Bewertung bei der Identfikaton als Teilgebiet fundiert fachlich begründet, wenn Teilgebietssegmente zwischen aktiven Störungszonen liegen und nur maximal wenige 100 Meter breit sind, zudem eine spindelförmige oder extrem schmale spitz- oder schwanzförmige Form haben, 3. die Aufsummierung der Fläche von Teilgebietssegmenten, die sich durch aktve Störungen, stark variierende Schichtmächtgkeit und räumliche Trennung über mehrere Kilometer bis 10er Kilometer erstrecken, plausibel erläutert, begründet und bei der Teilgebietsausweisung berücksichtgt, noch genauer zu untersuchen hat.
64.26.2offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Aus den Tiefenbohrungen im südlichen Landkreis Rttal-Inn und verschiedenen geologischen Untersuchungen geht hervor, dass im Untergrund des Landkreises zahlreiche Verwerfungen vorhanden sein dürften, die evtl. sogar noch im Jungtertär aktiv waren.
64.29.1offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenGroßräumige VertikalbewegungenHinweisPhase I, Schritt 2Reicht das Kriterium „Hebung kleiner 1 mm/Jahr“ aus, Mittelgebirgsregionen mit Hebungstendenz nicht auszuschließen? … Die geomorphologische Vorgeschichte – abgeleitet aus Fluss- und Landschaftsgeschichte – und deren weitere potentielle Entwicklung – unter Berücksichtigung der derzeitigen morphostrukturellen Situation – ist zumindest in die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien einzubeziehen, wenn nicht sogar in die Ausschlusskriterien.
64.29.2offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAktive Störungszonen: Wie transparent ist die Bewertung „aktiver Störungszonen“ und reichen Sicherheitsabstände von einem Kilometer von diesen aus? ... Es ist dem Zwischenbericht Teilgebiete nicht zu entnehmen, welche Kriterien bzw. Argumente im Einzelfall tatsächlich Aktivität oder Inaktivität der Störungen begründen ... Das von der BGE vorgelegte Inventar aktiver Störungszonen bedarf daher einer eingehenden Diskussion unabhängiger, mit dieser Materie vertrauter Geowissenschaftler ... Darauf aufbauend müsste ein Sicherheitsabstand gemäß des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ bzw. in Anlehnung an DIN EN 1998-1/NA:2011-01 erfolgen. Das auszuschließende Gebiet wäre weit größer als der Sicherheitsabstand von einem Kilometer....
64.29.3offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVulkanische AktivitätHinweisPhasenübergeordnet… Im Rahmen eines Workshops mit Fachleuten aus dem Bereich der Vulkanologie sollten die beiden Gutachten eingehend diskutiert werden, insbesondere die von Zemke (2020) angeführten lokalen Randbedingungen.
64.29.4offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1... Vor diesem Hintergrund ist zu kritisieren, dass die Karte der „tektonisch aktiven Großstrukturen“ unvollständig ist. So sind scheinbar in ganz Mittel- und Norddeutschland keinerlei „tektonisch aktive Großstrukturen“ vorhanden. Dabei müssen z.B. Harz, Teutoburger Wald oder Leinegraben als solche betrachtet werden. Gleiches gilt für das Erzgebirge auf der Nordflanke des aktiven Egerrifts bzw. für das Fichtelgebirge und die nördliche Oberpfalz, die unmittelbar in diesem Riftssystem liegen. „Folgerichtig“ sind hier auch keine dem Riftssystem zuordenbaren aktiven Störungen verzeichnet bzw. ausgeschlossen worden. Dass das Vogtland als tektonisch aktive Großstruktur ausgewiesen wurde, das angrenzende Erzgebirge mit einer Hebung von fast 1.000 Metern in den letzten 30 - 50 Mio. Jahren und die bayerische Fortsetzung des Egerrifts jedoch außen vor gelassen wurden, ist nicht nachzuvollziehen. Auch der gesamte Bayerische Wald ist ein tektonisch aktives Hebungsgebiet mit mehreren, zum Donaurandbruch parallelen aktiven Störungszonen...
64.3.5offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSeismische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetDonau ist erdbebengefährdetes Gebiet (Anlage)
65.1.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie Berichtsstruktur des Zwischenberichts Teilgebiete und der zugehörigen Unterlagen ist sehr komplex. Es wird deshalb ein Leitsystem durch das (untersetzende) Berichtswesen angeregt, beispielsweise im Anhang zum Hauptbericht, detaillierter als auf der BGE Internetseite, um gezielt bestimmten Fragestellungen zum Zwischenbericht Teilgebiete nachzugehen. Solche Verweise sind wichtig und hilfreich, da sie eine Grundlage zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bilden. Verweise auf Berichte bzw. Berichtskonvolute (z. B. auf BGE (2020l) mit insgesamt 3740 Seiten) können durch Angabe von jeweils relevanten Kapiteln, Seitenzahlen, etc. die Lesbarkeit erleichtern.
65.1.101offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhasenübergeordnetBei der Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ weicht die BGE von den Vorgaben des StandAG ab.
65.1.102offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhasenübergeordnetZum ersten Indikator Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen ... definiert Anlage 11 StandAG die Wertungsgruppen mächtige vollständige Überdeckung ... (günstig), flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung ... (bedingt günstig) sowie fehlende Überdeckung ... (ungünstig). Anstatt für die in den Wertungsgruppen genannte Überdeckung die im Indikator angegebene Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs heranzuziehen, beurteilt die BGE den Indikator anhand der Überdeckung des Wirtgesteins. // In BGE (2020k, S. 50) weist die BGE auf diesen Umstand hin und verweist auf einen weiteren Bericht [...] BGE (2020a) [...] In dieser Erläuterung wird korrekt dargelegt, dass die in der Wertungsgruppe angegebene fehlende Überdeckung nicht mit einem fehlenden Deckgebirge gleichgesetzt werden kann. Denn dies würde bedeuten, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich bis an die Tagesoberfläche reicht, was durch die Mindestanforderung gemäß § 23 Abs. 5 Nr. 3 StandAG, die Oberfläche eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs muss mindestens 300 Meter unter der Geländeoberfläche liegen, ausgeschlossen ist.
65.1.103offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZu hinterfragen ist jedoch die Schlussfolgerung, dass unter dem Begriff Überdeckung, "entsprechend die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine“ (BGE 2020a, S. 125, erster Absatz) zu verstehen seien. Dies lässt sich anhand folgender Konstellation überprüfen: Wenn nach Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen ein Gebiet identifiziert wird, in dem ein mächtiger Granitkomplex an der Tagesoberfläche ausstreicht, und dieser Granitkomplex bis auf einen begrenzten verwitterten Bereich nahe der Tagesoberfläche ungeklüftet ist, dann wäre ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich, der in einigen hundert Meter Tiefe ausgewiesen wird, von mehreren hundert Metern ungeklüftetem Granit überdeckt. Eine solche Konstellation wäre hinsichtlich der Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen aufgrund der in diesem Fall äußerst geringen Gebirgspermeabilität zweifellos als „günstig“ einzustufen.
65.1.104offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZweifellos wäre auch der zweite Indikator des geoWK-11, die „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“, aufgrund der ausgeprägten mechanischen und chemischen Stabilität von Granit mit „günstig“ zu bewerten. Demgegenüber würde jedoch die von der BGE gewählte Vorgehensweise für beide Indikatoren aufgrund der fehlenden Überdeckung des zu Tage ausstreichenden Granits zur Einstufung „ungünstig“ führen. Würden stattdessen für die Einordnung in die Wertungsgruppen „mächtige vollständige Überdeckung ...“ (günstig), „flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung ...“ (bedingt günstig) sowie „fehlende Überdeckung ...“ (ungünstig) jeweils die im Indikator genannte „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ zugrundegelegt, würde dies für die vorgenannte Konstellation zu günstigen Bewertungen führen.
65.1.105offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhasenübergeordnetFür eine direkte Bewertung des Indikators „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen ...“ anhand der dort genannten „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ spricht auch die Tatsache, dass sich bei allen im StandAG genannten Indikatoren die Wertungsgruppen direkt auf den jeweiligen Indikator beziehen. [...] Warum dies bei den Indikatoren des geoWK-11 anders sein sollte, ist nicht ersichtlich. Demnach wäre unter „fehlende Überdeckung“ in der Wertungsgruppe „ungünstig“ des ersten Indikators des geoWK-11 nicht das generelle Fehlen einer Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmit Gesteinen im Sinne eines fehlenden Deckgebirges zu verstehen, sondern das Fehlen der im Indikator genannten „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen“, was mit dem Vorhandensein eines Deckgebirges nicht im Widerspruch steht.
65.1.106offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDas Argument, dass mit der „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ nicht der in der Definition des Deckgebirges in § 2 StandAG genannte „Teil des Gebirges oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ gemeint sein könne, weil andernfalls im StandAG der Gebirgsbereich oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit den Begrifflichkeiten „Deckgebirge“ einerseits und „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ andererseits unterschiedliche Benennungen erfahren würde, was möglicherweise dem Grundprinzip einer widerspruchsfreien Rechtsordnung entgegenstünde, hält einer Überprüfung nicht stand. Der Indikator „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmit grundwasserhemmenden Gesteinen“ bezeichnet nicht nur den mit dem Deckgebirge identischen Gebirgsbereich, sondern hebt zusätzlich auf eine Eigenschaft ab, nämlich die grundwasserhemmende Wirkung von dort vorhandenen Gesteinen. Er umfasst damit eine Bedeutung, die sich von der Bedeutung des „Deckgebirges“, das lediglich einen bestimmten Bereich im Raum bezeichnet ohne diesem Bereich auch eine Eigenschaft zuzuordnen, unterscheidet. Daher ist für den Indikator die Verwendung einer vom Begriff „Deckgebirge“ verschiedenen Bezeichnung erforderlich, was durch die Verwendung der Begrifflichkeit „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen“ gegeben ist.
65.1.107offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetUnbeachtlich ist in diesem Zusammenhang die Frage, welche Bedeutung dem Komma in der vollständigen Formulierung des Indikators „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ zukommt. Unabhängig davon, ob einerseits das Komma eine Erläuterung abtrennt oder andererseits im Sinne einer Aufzählung zu verstehen ist, in der es dann entweder die Bedeutung eines „oder“ bzw. eines „und“ haben könnte, führt keine der infrage kommenden Interpretationen zu dem Ergebnis, dass die „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ anhand der das Wirtsgestein überlagernden Gesteine zu beurteilen wäre. Das Gleiche gilt für die infrage kommenden Bedeutungen der Kommata in den Wertungsgruppen zu diesem Indikator.
65.1.108offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetEs ist erforderlich, die im StandAG genannte Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs heranzuziehen und nicht die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine.
65.1.109offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Die Aggregierungsweise der Bewertung der Indikatoren zu einer Gesamtbewertung des geoWK wird nicht nachvollziehbar erläutert. Dies betrifft auch die Gesamtbewertung eines Teilgebiets auf Basis der Aggregierung aller geoWK. Gemäß StandAG-Begründung ist ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend, um die günstige geologische Gesamtsituation nachzuweisen oder auszuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Aggregierung der Indikatoren nicht analog vorgegangen wurde.
65.1.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Auffallend ist, dass seitens BGE (2020k) stets von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen wird, auch wenn im Referenzdatensatz (BGE 2020b) durchaus differenziertere Daten vorhanden sind.
65.1.110offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetInsgesamt lässt sich bei der dargelegten Anwendung der geoWK keine Wichtung der Kriterien ausmachen. Die Einteilung in drei Wertungsgruppen wird erwähnt, die Kriterien scheinen aber nicht nach den Wertungsgruppen gewichtet zu werden. Es ist nicht nachvollziehbar, ob und inwieweit dieses bei der Bewertung verfolgt wird.
65.1.111offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs ist im Vergleich der Teilgebiete und identifizierten Gebiete nicht erkennbar, ob die Vorgehensweise zur Aggregierung der Indikatoren eines geoWK bzw. aller geoWK für ein Teilgebiet bzw. ein identifiziertes Gebiet immer dieselbe ist oder ob beispielsweise Gebiet im Vergleich miteinander und unter Berücksichtigung der standortspezifischen Daten unterschiedlich bewertet werden.
65.1.112offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs ist zudem nicht erkennbar, wie sich geoWK-Bewertungen mit „bedingt günstig“, „weniger günstig“ und „günstig“ auf die Gesamtbewertung für ein Teilgebiet bzw. ein identifiziertes Gebiet auswirken können, wenn beispielsweise gleichzeitig kein geoWK mit „ungünstig“ bewertet wurde und ob dieser Fall auch zu einem Ausschluss von Gebieten führen kann.
65.1.113offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn BGE (2020g) heißt es: „Dementsprechend wurden alle Indikatoren mit gleichen Maßstab betrachtet, sodass im Ergebnis der am schlechtesten bewertete Indikator maßgebend für die Gesamtbewertung des Kriteriums war.“ Es wird nicht nachvollziehbar erläutert, womit dieses Vorgehen begründet wird. Diese Vorgehensweise mit recht scharfen Anforderungen an die Gesamtbewertung des Kriteriums verleiht einem einzelnen Indikator ein hohes sicherheitliches Gewicht.
65.1.114offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZum Beispiel wird das geoWK-2 anhand von vier Indikatoren bewertet. Im Falle von IG 004_00IG_S_s_z werden von diesen vier Indikatoren drei mit „günstig“ und einer mit „weniger günstig“ bewertet, was zur Gesamtbewertung des geoWK-2 mit „weniger günstig“ führt.
65.1.115offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetAls weiteres Beispiel stellt sich die Frage, weshalb bei geoWK-10 (Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse) die „nicht günstige“ Bewertung eines Indikators gegenüber den vier anderen mit „günstig“ bewerteten Indikatoren zu einer Gesamtbewertung des Kriteriums mit „nicht günstig“ führen.
65.1.116offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn BGE (2020a) wird zum Anwendungsprinzip (5) in Kapitel 2 dargelegt: „(5) Für die Indikatoren der Anlagen 5, 8 und 10 sowie teilweise Anlage 9 (zu § 24 Abs. 4 bis 5) StandAG existiert nur die Wertungsgruppe „günstig“. Diese Indikatoren werden mit den Wertungsgruppen „günstig“ oder „nicht günstig“ bewertet 2. (Fußnote 2 lautet: „Günstig“ bedeutet, dass die in der entsprechenden Anlage aufgestellte Bedingung erfüllt wird und „nicht günstig“ bedeutet, dass diese Bedingung nicht erbracht wird. Es ist nicht mit „ungünstig“ zu verwechseln.)“. Es ist nicht erkennbar, wie eine Indikator-Bewertung „nicht günstig“ gegenüber der Bewertung „ungünstig“ zu verstehen ist bzw. welche der beiden Bewertungen als nachteiliger angesehen wird.
65.1.117offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Einen Zwischenbericht Teilgebiete in diesem Umfang in vorgegebener Zeit zu erstellen, ist anerkennenswert. Vieles ist nachvollziehbar dokumentiert, Verbesserungen sind möglich. Die kommenden Monate sollten genutzt werden, Inkonsistenzen zu identifizieren und auszuräumen.
65.1.118offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Dieser {BGR} Bericht möchte hierzu einen Beitrag leisten. Die Ausführungen in der Stellungnahme sind als Unterstützung für den weiteren Auswahlprozess zu verstehen. Sie dienen als Anregung zur Befassung und möglichen Verbesserung der Anwendung einzelner geowissenschaftlicher Kriterien für die weitere Umsetzung des Standortauswahlprozesses und der Kommunikation von Ergebnissen.
65.1.119offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Eine transparente Darlegung der angewandten Methoden, die einheitliche Auslegung und Anwendung der Kriterien und der Umgang mit aufgekommenen Fragen tragen maßgeblich dazu bei, den weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgreich zu gestalten.
65.1.12offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Referenzdatensatz für Tongestein wird nicht zwischen tertiärem und prä-tertiärem Ton unterschieden. Eine differenzierte Betrachtung hätte ggf. bei einigen Kriterien bzw. Indikatoren (z. B. BGE 2020k, Anhang 1.1) zu einer anderen Bewertung geführt (tertiäre Tone haben z. B. höhere Porosität und höhere Wassergehalte).
65.1.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Referenzdatensatz für Tongestein wird überwiegend etablierte und einschlägige Literatur zu bekannten Endlagerprojekten oder Forschungsstandorten in europäischen Nachbarländern zitiert. Hinzu kommen Datenerhebungen aus generischen Studien, die Tongestein berücksichtigen (z. B. die Projekte ANSICHT und RESUS). Konkrete Daten oder Parameter zu Standorten oder Tongesteinsformationen in Deutschland sind im Teilgebietebericht selten angeführt (z. B. die Untersuchungsbohrung K101 im Bereich des Endlagers Konrad), was mit der geringen Datenlage erklärt werden könnte, aber keine Erwähnung findet.
65.1.15offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 1Bei der Anwendung des Referenzdatensatzes (BGE 2020k, ab S. 62) weicht die BGE in ihren Steckbriefen von dem selbst erstellten Muster ab. Die beiden Indikatoren des geoWK-1 „Absolute Porosität“ und „Verfestigungsgrad“ werden in der Übersicht in Tabelle 7 mit „günstig“ für Tongestein angegeben. In den Steckbriefen für die Teilgebiete und die identifizierten Gebiete wird „nicht anwendbar“ angegeben. Als Begründung wird angeführt: „Dieser Indikator kommt nicht zur Anwendung, da bereits der Indikator charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient angewendet wurde.“ In Anlage 1 zu § 24 Absatz 3 werden diese Punkte für Tonstein extra angeführt, sodass „nicht anwendbar“ nur für die Wirtsgesteine Salz und Kristallin gilt.
65.1.16offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Aus dem Zuschnitt der Gebiete ergeben sich Fragen bezüglich ihrer Eingrenzung. An einzelnen Stellen, zum Beispiel in Sachsen, wurde die Grenzziehung u. a. auch an vorliegenden 3D-Modellen ausgerichtet, was zum Teil zu scharfen/unnatürlichen Grenzziehungen führt. An anderen Stellen, zum Beispiel in Nordbayern, endet das Teilgebiet „Saxothuringikum“ ohne ersichtlichen Grund abrupt an der Landesgrenze von Bayern zu Thüringen. Bei Verschnitt der Ausschlussgebiete mit der Karte der Teilgebiete und den Auswahlgebieten der BGR-Kristallinstudie (Bräuer et al. 1994) bleiben einige Flächenanteile der Auswahlgebiete übrig, die nicht als Teilgebiet in Betracht kommen, aber nicht [...] wegen eines Ausschlusskriteriums verworfen wurden. Dies [...] hängt vermutlich mit dem Zuschnitt auf Gebiete mit einer Grundgebirgsoberfläche zwischen 300 und 1300 m unter GOK zusammen (vgl. Abbildung A 54 in BGE 2020j). Dies ist verwirrend, da in der Karte auch oberflächennahe Vorkommen enthalten sind. Folglich kann nur eine zu große Tiefenlage der Grund des Zuschnittes sein. // [...] Für das weitere Vorgehen bei der Ermittlung von Standortregionen bietet sich eine differenzierte fazielle und stratigraphische Betrachtung, die wegen des kurzen Zeitrahmens der BGE zur Datenerhebung, -sichtung und Erarbeitung des Zwischenberichts Teilgebiete sicher noch nicht leistbar war, an.
65.1.17offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Wirtsgestein Tongestein […] Die für den Zwischenbericht Teilgebiete zugrunde gelegten Bewertungen zu den Wirtsgesteinseigenschaften von Tongestein basieren auf den Referenzdatensätzen [...]. Wie bereits in Kapitel 3 erläutert, empfiehlt sich aufgrund der zu erwartenden Bandbreite der tatsächlichen Ausprägung einzelner Kriterien bei Tonstein, (im weiteren Verfahren) eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen.
65.1.18offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In dem Zwischenbericht Teilgebiete werden für die Ausweisung von Ausschlussgebieten die bekannten quartären Eruptionszentren zugrunde gelegt und um diese ein Sicherheitsradius von 10 km gezogen, welcher mit den Ergebnissen der Expertenbefragung des AkEnd (Jentzsch 2001) begründet wird. Die Verbreitung von Vulkaniten, insbesondere Tephren, und indirekte Wirkungen vulkanischer Aktivitäten (u. a. aufgestaute Flüsse) reichten in Einzelfällen jedoch deutlich darüber hinaus. [...] Bei der Anwendung des Kriteriums stützt sich die BGE lediglich auf einen von 27 in dem Kurzbericht von May (2019) genannten Indikatoren und greift auch nicht die darin begründeten Vorschläge für eine Sicherheitszone von mehr als 10 km Radius um die Eruptionszentren auf.
65.1.19offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2May schlägt drei Kategorien vor: (1) erwartete, (2) mögliche und (3) nicht auszuschließende Aktivität. Die BGE bezieht (dem Wortlaut des Gesetzestextes folgend) lediglich die Kategorie „erwartete Aktivität“ bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums mit ein. Indikatoren für känozoische und rezentemagmatische Prozesse im Untergrund gibt es jedoch auch in Regionen außerhalb der Vulkangebiete mit quartären Eruptionszentren. Zukünftig mögliche Aktivität (z. B. in den tertiären Vulkangebieten) und nicht auszuschließende Aktivität (z. B. in Gebieten mit Mantelgasaustritten außerhalb von Vulkanfeldern) werden nicht berücksichtigt.
65.1.20offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Tertiäre Vulkanfelder // Diese sehr begrenzte Anwendung des Ausschlusskriteriums entspricht nicht dem Stand der wissenschaftlichen Debatte (und den Ausführungen von May 2019). [...] Diese Zusammenfassung ist eine stark vereinfachte Interpretation der Aussagen aus den zitierten Berichten. In einem Gutachten für den Freistaat Sachsen (Jentzsch 2013), welches der BGE vorliegt, werden auch tertiäre Vulkanite als Indikator für zukünftigen Vulkanismus herangezogen. May (2019) hat in dem von BGE zitierten Bericht ebenfalls die Möglichkeit eines zukünftigen Vulkanismus in den tertiären Vulkangebieten aufgezeigt und u. a. mit dem Wiederaufleben des Vulkanismus im tertiären Vulkanfeld der Hocheifel argumentiert, wo vor 11.000 Jahren der jüngste Ausbruch in Deutschland stattfand, bei dem das Ulmener Maar entstand. // Die Sicherheitsstandards der International Atomic Energy Agency (IAEA) für kerntechnische Einrichtungen (IAEA 2012, 2016) sehen Regionen, in denen vulkanische Aktivität in den vergangenen 10 Millionen Jahren auftraten, als solche mit Potenzial für zukünftige Aktivität an. [...] sollte entsprechend auch der tertiäre Magmatismus als Indiz für zukünftig zu erwartenden Vulkanismus Berücksichtigung finden. // Erneute Ausbrüche im Nachweiszeitraum in den tertiären Vulkanfeldern werden, der aktuellen Expertenbefragung im BGR-Projekt Magmatismus zufolge, von nahezu der Hälfte der befragten Expertinnen und Experten für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich gehalten (Bartels et al. 2020).
65.1.21offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Vulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Sicherheitszone // Die aus der Eifel bekannte Verlagerung der Eruptionszentren im Quartär wird von der BGE nicht, wie in der BGR-Studie (May 2019) empfohlen, in einer erweiterten Sicherheitszone berücksichtigt. […] Angesichts dieser Ungewissheiten schlagen May (2019) sowie der Direktorenkreis der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD 2020) in seiner „Fachlichen Position zum Ausschlusskriterium Vulkanismus“ die Berücksichtigung einer allseitigen Verlagerung zukünftiger vulkanischer Aktivität vor.
65.1.22offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Zusätzliche Indikatoren und Ausschlussgebiete // Die Prognose der BGE basiert auf einem Indikator: der Lage quartärer vulkanischer Eruptionszentren. Weitere Indikatoren sind Eigenschaften des tiefen Untergrunds oder aktuelle Beobachtungen an der Erdoberfläche. […] Jentzsch (2001, 2013) nutzt mehrere Indikatoren zur Abgrenzung von Bereichen vulkanischer Gefährdung in der Oberpfalz, im Vogtland und im Erzgebirge. [...] Die Berücksichtigung dieser Indikatoren bei der großräumigen Ausweisung von Sicherheitszonen wird auch in der „Fachlichen Position des Direktorenkreises der SGD zum Ausschlusskriterium Vulkanismus“ (SGD 2020) für notwendig erachtet.
65.1.23offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Zusätzliche Indikatoren und Ausschlussgebiete // Gebiete, in denen weitere Indikatoren Hinweise auf magmatische Aktivität im Untergrund geben, hat die BGE im 1. Schritt der Phase I nicht ausgeschlossen. Jedoch wurde eine Studie an Professor Schreiber (Universität Duisburg-Essen) und Professor Jentzsch (Gravity Consult, Bonn) vergeben, welche zusätzliche Parameter für eine genauere Risikonalyse einzelner Gebiete als Grundlage für die Bemessung von Ausschlussgebieten heranziehen sollen (BGE (2020h). [...] Eine Ausweitung der Sicherheitszonen alleine um die quartären Eruptionszonen würde dem Ausschlusskriterium nicht gerecht. Es empfiehlt sich, mit den zusätzlichen Indikatoren gemäß § 13 (2) StandAG für das gesamte Bundesgebiet zu prüfen, ob Ausschlusskriterien in anderen Gebieten erfüllt werden.
65.1.24offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Eine Beschränkung der Prognose zukünftigen Vulkanismus auf die Entwicklung der bekannten Vulkangebiete der jüngsten erdgeschichtlichen Vergangenheit reicht für Prognosen nicht aus, da in der Zukunft neue Vulkangebiete entstehen könnten, wie Lorenz (2010) in einem Gutachten zur vulkanischen Gefährdung eines möglichen Endlagerstandortes in Belgien ausführt.
65.1.25offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die BGE hat das Ausschlusskriterium sehr kleinräumig angewendet und nach eigener Darstellung im Zwischenbericht Teilgebiete die „ausgeschlossenen Gebiete flächenmäßig eher unter- als überschätzt“.
65.1.26offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Anzahl und die Größe der Ausschlussgebiete entspricht nicht dem Stand der Forschung über zukünftig zu erwartende und mögliche vulkanische Aktivität (z. B. May 2019) in Deutschland und der Diskussion über die Anwendung dieses Ausschlusskriteriums (Bartels et al. 2020).
65.1.27offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Es sollte im weiteren Verfahren bei der Ermittlung von Standortregionen geprüft und dargestellt werden, inwieweit sich bei Berücksichtigung zusätzlicher Indikatoren zur Ausweisung von Sicherheitszonen zusätzliche Ausschlussgebiete ergeben, u. a. in tertiären Vulkangebieten. Dies ist insofern wichtig, als eine erneute Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß §16 (2) StandAG erst am Ende der Phase II nach Durchführung der übertägigen, standortbezogenen Erkundung, der weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und der sozioökonomischen Potenzialanalysen vorgesehen ist.
65.1.28offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Bericht findet sich keine Ausführung darüber, wie das Ausschlusskriterium im Wirtsgestein Kristallingestein angewendet wurde. Wie und auf welcher Basis (beispielsweise Methodik und zur Verfügung stehende Daten) in diesen Regionen (z. B. Erzgebirge, Bayerischer Wald, Schwarzwald) Störungen als aktiv oder inaktiv charakterisiert und infolgedessen ausgeschlossen bzw. nicht ausgeschlossen wurden, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden.
65.1.30offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Datensätze, die explizit tertiäre oder neotektonische Aktivität ausweisen, sind nur für Sachsen und Norddeutschland (Datensatz Brückner-Röhling et al. 2002) verwendet worden. Für alle anderen Regionen wurden nach der Übersichtstabelle Tab. 4 (BGE 2020h, S. 37/38) Daten im Maßstab kleiner als 1:200.000 verwendet. Diese Daten unterliegen zwangsweise einer erheblichen Generalisierung hinsichtlich Anzahl, Orientierung sowie Geometrie und Lage der Störungen. Zudem ist nicht immer ersichtlich, was die Ursprungsdatenquelle ist und wie die zugrundeliegenden Datensätze qualitativ bewertet wurden bzw. ob und wenn ja, welchen Datensätzen qualitativ Vorrang gegeben wurde.
65.1.31offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetHilfreich wären Informationen darüber, ob die Lineamente mit anderen Daten (Tiefenlinienkarten, hochauflösenden Geländemodellen) auf ihre Lagetreue überprüft wurden. Durch Generalisierung, aber auch Übertragung, kann eine ungenaue Verortung von wenigen hundert Metern bis wenige Kilometer bei tiefreichenden Strukturen oder generalisierten überregionalen Lineamenten entstehen. Dadurch könnte ein Ausschluss an falscher geographischer Position erfolgen und Bereiche, die tatsächlich neotektonische Aktivität ausweisen, nicht miteingeschlossen sein.
65.1.32offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2All diese Punkte lassen die Frage aufkommen, wie eine Qualitätsprüfung durchgeführt und mit Unschärfen von 2D- und 3D-Daten umgegangen wurde. […] Wurden 3D-Modelle bei der Ausschlussführung unabhängig des Wissens eingegangener Daten oder enthaltener Unschärfen berücksichtigt, so sind diese Modelle in ihrer Wertigkeit für den Auschluss nicht über die präexistenten 2D-Kartenwerke zu stellen. Somit stellt sich an diesem Beispiel die Frage, wie einzelne Datensätze, Modell, Kartenwerk oder Einzeldatum, qualitativ bewertet wurden.
65.1.33offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Sowohl im Bericht „Anwendung Auschlusskriterien“ gemäß § 22 StandAG als auch im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG wird die Begrifflichkeit „deutlicher Gesteinsversatz“ mehrfach verwendet, jedoch nicht genauer erörtert. Für eine konsistente Ausschlussführung sollte diesem zu definierenden Parameter ein Wert zugeordnet sein. Alle Störungen mit einem Versatz, der größer als der definierte Grenzwert ist, würden dann bei der Ausschlussführung berücksichtigt werden. Derzeit stellt sich die Frage, wie der Parameter Versatz für alle betrachteten Störungen konsistent erhoben wurde.
65.1.34offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Bei bundeslandübergreifenden Störungen fällt auf, dass die Ausschlussführung bei grenzübergreifenden oder generalisierten Lineamenten wie der Fränkischen Linie nicht immer nachvollziehbar ist. Während auf der Seite von Thüringen der ganze Strukturzug der Fränkischen Linie entlang des Thüringer Waldes und des thüringischen Schiefergebirges ausgeschlossen wurde, reduziert sich auf der bayerischen Seite der Ausschluss auf vereinzelte kleinere lokale Störungen, die teils nicht mehr eindeutig der Fränkischen Linie“ (siehe auch Peterek & Schröder 1997) zuzuordnen sind.
65.1.35offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Darüberhinaus folgen aus dem unterschiedlichen Generalisierungsgrad der Strukturzone (Lage, Orientierung und Anzahl von Einzelstörungen) auf thüringischer und bayerischer Seite sichtbare Unterschiede in der flächigen Ausschlussführung. Ein weiteres Beispiel eines inkonsistenten Ausschlusses ist die Harznordrandstörung. Ein klarer, allgemein anerkannter Nachweis der Aktivität dieser Störung im Post-Oligozän ist entlang des gesamten Verlaufs des Lineamentes bis jetzt nicht erfolgt. Für die Hebungsstruktur des Harzes könnte man auf Basis bestehender Daten und der allgemeinen Hebungsgeschichte eine neogene Aktivität entlang dieses Segmentes der Aufschiebung zumindest postulieren (Müller et al. 2019), jedoch nicht für die Verlängerungen des in Abbildung 17 (BGE 2020h) dargestellten Lineamentes nach W in das Niedersächsische Becken oder nach SE entlang der Grundgebirgsausbisse nördlich Halle. Nach SE sowie nach NW ändert sich der Charakter der mesozoisch geprägten Störungszone entscheidend. Inwiefern die Lineamente in diesen Bereichen im Zusammenhang mit der Harz-Nordrandstörung stehen, ist bis heute nicht geklärt. Hier wurden offensichtlich Störungsscharen unterschiedlichen Alters und Aktivitätszeiträume vom Paläozoikum bis ins Tertiär zusammengefasst. Eine Begründung dafür ist nicht gegeben.
65.1.36offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In BGE (2020h, S. 60) wird die Herleitung der Aktivität der „mitteldeutschen Hauptabbrüche“ auf Basis geodätisch nachgewiesener Vertikalbewegungen begründet. Die Kompilation der Erkenntnisse zu Vertikalbewegungen aus Jähne-Klingberg et al. (2019) und die darin erfolgte Diskussion kommt zu einem anderen Schluss. Vermutlich nur geringe Exhumierungs- und Hebungsraten seit dem Oligozän von wenigen 10er Metern bis max. wenig über 100 Meter pro Million Jahre, die zudem an großräumige Hebungsstrukturen gebunden sind, zeigen keine klare Indikation für eine erhöhte neotektonische Aktivität entlang der mitteldeutschen Hauptabbrüche. Die geodätisch gemessenen, meist kurzen Zeitreihen der Region sind sehr widersprüchlich und basieren auf verschiedenen Methoden, die nach Erkenntnis der BGR bis jetzt nicht aufeinander abgestimmt und harmonisiert sind. Deren Ergebnisse sind teils gegensätzlich und bedürfen einer intensiven Diskussion der von diesen Datensätzen abgeleiteten Interpretationen.
65.1.37offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Keiner der Hauptabbrüche zeigt eindeutige geomorphologische Belege von ruckartigen Störungsbewegungen, die mit seismischen Ereignissen verbunden wären. Die Übergänge vom Vorland zu den Mittelgebirgshochlagen sind hingegen eher meist fließend und entsprechen viel eher einer monoklinalen Aufwölbung oder Flexur. Geodätisch messbare Störungsbewegungen müssten sich deutlich im Reliefbild zeigen. Brandes et al. (2012) beschreiben zwar neotektonische Indikatoren am Beispiel von quartärzeitlichen Aufschlüssen in der Nähe der Osning-Störung. [...]
65.1.40offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Des Weiteren ist nicht klar ersichtlich, wie diese Aussage [zur Störungsaktivität] für alle „mitteldeutschen Hauptabbrüche“ getroffen werden kann und zudem noch zu einem Ausschluss über ganze Lineamentlängen führt. Die uns bekannte Datenbasis stützt unserer Meinung nach nicht den durchgeführten Ausschluss.
65.1.42offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Im Bericht zur Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG (BGE 2020h, S. 58) und dem Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG (BGE 2020g, S. 53) wird der methodische Ansatz zum Ausschluss von Scheitelstörungen zu kurz und für den Leser dadurch nur schwer nachvollziehbar erläutert. Zusätzliche, beispielhafte Erläuterungen, z. B. anhand von Abbildungen, würden dazu beitragen, diesen komplexen Sachverhalt sowohl der interessierten Öffentlichkeit als auch der Fachwelt zu vermitteln.
65.1.43offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetNachfolgend wird auf BGE (2020h, S. 58) eingegangen […] In dieser Ausführung bleibt offen, weshalb bei der Ausschlussführung zusätzlich der Abstand Top-Salzstruktur zur GOK (Geländeoberkante) berücksichtigt wurde. Eine fachliche Begründung dieser Vorgehensweise ist in den Berichten (BGE 2020g, BGE 2020h) nicht dargelegt. Offen bleibt auch, warum das Ausschlusskriterium nicht erfüllt ist, wenn das Salzstrukturtop oberhalb von 300 m unter GOK liegt. In einem weiteren Satz wird diese Differenzierung noch einmal erläutert: „Damit wird auf die Ausweisung ausgeschlossener Gebiete verzichtet, die komplett oberhalb der Minimaltiefe des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches liegen.“ Unklar ist, ob nur tiefer reichende Scheitelstörungen ausgeschlossen worden sind, die im Kontakt mit dem liegenden Salzkörper stehen.
65.1.49offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Es stellt sich weiterhin die Frage, inwiefern das Alter der kleineren kartierten Störungen tatsächlich bekannt ist. Insbesondere in Gebieten mit paläozoischen und mesozoischen Abfolgen an der Oberfläche ohne substanzielle Tertiär-/Quartärbedeckung sind die potenziellen Alter der kartierten Störungen nur über zusätzliche Methoden zu ergründen (z. B. Störungslettendatierung, Electron Spin Resonance (ESR)), die bis jetzt nur exemplarisch und lokal durchgeführt wurden. Aufgrund der meist fehlenden Altersangaben kleinerer Störungen ist ohne weitere Annahmen keine gesicherte Ausschlussführung möglich. Daher werden im Zuge zukünftiger Betrachtungen umfassende Studien zu Störungsdatierungen empfohlen.
65.1.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetInwieweit auf Basis einer literaturbasierten Betrachtung und einer darauf beruhenden Ausarbeitung von Referenzdatensätzen für die Wirtsgesteine Tongestein, Kristallingestein und Steinsalz eine objektive und angemessene Bewertung aller Gebiete in Deutschland in der notwendigen Tiefe erfolgen kann, sollte von der BGE näher erläutert werden.
65.1.53offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[...] Solche geringen Vertikalbewegungen müssen nicht zwangsläufig mit neotektonischer Aktivität an Störungen im Zusammenhang stehen. Eine allgemeine Kategorisierung von Elementen innerhalb dieser Strukturen als „neotektonisch aktiv“ ist daher bei diesen sehr geringen Hebungsraten nicht schlüssig zu begründen, insbesondere da viele dieser Mittelgebirgsstrukturen an diskreten Strukturen herausgehoben oder verkippt erscheinen. In älterer geologischer Literatur wurde diese geomorphologische Form als „Pultscholle“ oder „Kippscholle“ beschrieben. Beispiele hierfür sind der Thüringer Wald, der Harz oder der Kyffhäuser. Diese Art der Heraushebung ohne deutliche Anzeichen kleinräumiger differentieller Bewegungen ist sogar ein Beleg dafür, dass innerhalb dieser Strukturen nur wenig differentielle Tektonik im Tertiär erfolgte. Sofern Bewegung überhaupt stattfand, waren die begrenzenden Störungen wie die Fränkische Linie oder die Harz-Nordrandstörung nur in Teilen aktiv.
65.1.57offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Nachweisführung Mitteldeutschland und Mittelgebirgshochlagen: In diesen Regionen existiert meist keine Bedeckung mit Tertiär oder stratiformem Quartär oder die Verteilung ist sehr lückenhaft. Somit ist für diese Gebiete die Möglichkeit einer Bewertung stark eingeschränkt. Daher ist ein Großteil der insbesondere kleineren, lokal nachgewiesenen Störungen, die ausgeschlossen wurden, in diesen Regionen anzuzweifeln, solange es keine Belege oder zusätzlichen Informationen zum Beispiel zum Alter von Störungsbrekzien oder Mineralisationen gibt. [...] // Es ist daher zu empfehlen, die heterogene Datengrundlage umfassend zu präsentieren und den Einfluss des heterogenen Wissenstandes auf die Ausschlussführung zu diskutieren.
65.1.59offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die thematische Auseinandersetzung mit der Tertiärtektonik findet überwiegend im Rahmen der akademischen „Community“ statt. Die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) der Länder sowie die BGR haben hierzu zwar vereinzelt Produkte erarbeitet, jedoch beschränken sich diese Informationen in der Regel nur auf ausgewählte Regionen oder gar einzelne Störungen. Eine umfassende zusammenhängende Auseinandersetzung mit dem Thema erfordert daher die Kompilation und Analyse der Vielzahl an Literatur mit grenzübergreifendem, überregionalem Charakter. So wurden seit der tektonischen Übersichtsarbeit von Ziegler (1990) große Fortschritte sowohl im Verständnis der großtektonischen Zusammenhänge als auch zur Tektonik des Känozoikums gemacht. Hier wäre es wünschenswert, insbesondere den Wissenszuwachs der letzten 30 Jahre abzubilden (u. a. Sissingh 2003, Kley 2018) und noch bestehende Lücken aufzuzeigen, die einen Einfluss auf die Ausweisung des Ausschlusskriteriums haben.
65.1.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs werden Referenzdatensätzen verwendet, mit denen die Mehrheit der geoWK pauschal für alle identifizierten Gebiete ohne Berücksichtigung ortsspezifischer Daten abgeprüft wird. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen die erforderliche Verfahrensgerechtigkeit gewährleistet, da es den konservativen Ansatz einer tendenziell positiven Grundannahme nicht konsequent umsetzt. Unklar ist zudem, ob ortsspezifische Daten berücksichtigt werden.
65.1.61offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Bezüglich des Teilgebietes 078_08TG fällt ein weiterer Punkt, die Ausweisung der Verbreitung von Steinsalz betreffend, auf. Sowohl die Lage auf dem Plattformhang als auch eine im SE des Teilgebietes liegende Bohrung bestätigen eine karbonatische Lithologie des Zechstein dieser Region und keine bis nur geringe Salzmächtigkeiten. Die im vorgelegten Bericht „entscheidungserheblich genutzten Bohrungen“ sind für den Zechstein dieser Region nicht repräsentativ (siehe Tabelle 14 in BGE Datenbericht_Teil_3_von_4_MA_und_geoWK), da sie faziell alle eine andere Ausprägung als im Teilgebiet 078_08TG aufweisen.
65.1.63offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie BGE nimmt zur Argumentation der Anwendung des Ausschlusskriteriums im vollen Umfang Bezug auf Jähne-Klingberg et al. (2019). Es wird hierzu folgende Aussage getätigt: […] Der Fokus der Studie von Jähne-Klingberg et al. (2019) lag auf der Einschätzung von Prognosemöglichkeiten für großräumige Vertikalbewegungen für einen Zeitraum von 1 Million Jahre. Auf Basis verschiedener geodynamischer und klimatischer Szenarien wurden Prognosemöglichkeiten diskutiert. Dabei wurden auf Basis des bestehenden Stands der Forschung die verschiedenen Szenarien nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ eingeordnet oder auch auf Basis von Prozessbetrachtungen resultierende Vertikalbewegungen diskutiert. Eine direkte Diskussion der Anwendung des Ausschlusskriteriums auf Deutschland ist nicht erfolgt.
65.1.64offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetGröße des ausgeschlossenen Gebietes um das Endlager Konrad: Im Gegensatz zu anderen bestehenden Grubengebäuden sind nicht Grubenrisse oder Umhüllende verwendet worden, sondern die Umrisse eines Modellgebietes zur hydrogeologischen Modellierung. Dadurch werden ungleich größere Bereiche ausgeschlossen als im Umfeld der Asse oder Morsleben.
65.1.65offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDer Abschlussbericht der BGR zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ (Kaiser & Spies 2020) wurde im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE nicht berücksichtigt.
65.1.67offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetBGE weist [...] darauf hin: „Der Stand der Wissenschaft zur probabilistischen seismischen Gefährdungsanalyse hat sich jedoch inzwischen weiterentwickelt.“ Ungewissheiten bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ wurden von der BGE zu diesem Zeitpunkt nicht betrachtet. Entgegen des formulierten Anspruchs im Abschnitt „Wissenschaftsbasiertem Arbeiten“ (BGE 2020g, Zeilen 348 - 349) wurden die Ungewissheiten im vorgelegten Teilgebietebericht bislang nicht bewertet.
65.1.69offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetGemäß StandAG (2017) und insbesondere in der Gesetzesbegründung zu § 24 (Geowissenschaftliche Abwägungskriterien) wird ein hoher Stellenwert auf den Vergleich von Standorten gelegt. […] Das StandAG verlangt einen Vergleich der Teilgebiete oder identifizierten Gebiete. Da die Aggregierung der Bewertungen der geoWK das entscheidende Element des Einengungsverfahrens auf dem Weg zur Ausweisung der Teilgebiete ist, sollte das vergleichende Vorgehen im Standortauswahlverfahren deutlich erkennbar sein, ggf. in einer untersetzenden Unterlage.
65.1.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZum anderen fordert das Gesetz explizit die Darlegung des Umgangs mit Gebieten, für die keine hinreichende Datenlage vorliegt. Hierunter ist die Datenlage der von den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zur Verfügung zu stellenden Daten zu verstehen. Zum Umgang mit dieser Forderung liefert der Bericht keine Informationen. Es wird angeregt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens die Entscheidung über die Verwendung von Referenzdatensätzen anstelle geringer bzw. nicht repräsentativer Datenmengen zu überprüfen und, wo immer möglich, der tatsächlich vorhandenen Datenlage den Vorrang zu geben.
65.1.71offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Bei der Anwendung des geoWK-1 für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k , S. 77) dargelegt: „Der Indikator „Verfestigungsgrad“ ist stark von der Versenkungsgeschichte (Druck, Temperatur und Zeit) und diagenetischen Veränderungen abhängig. Im Tongestein erfolgt die Abschätzung des Verfestigungsgrades dahingehend, dass eine günstige, bedingt günstige oder weniger günstige Bewertung möglich ist. Eine pauschale Einordnung in eine der Wertungsgruppen ist nicht möglich.“ Eine Einteilung in tertiäre und prä-tertiäre Vorkommen wäre an dieser Stelle sinnvoll und möglich gewesen (z. B. Hoth et al. 2007). Durch die gemeinsame Betrachtung von Ton/Tonstein im Referenzdatensatz wird dies aber erschwert. [...].
65.1.73offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Bei der Anwendung des geoWK-6.2b „Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung“ für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k, S.77) dargelegt: „Bei verfestigtem Tongestein tritt die Verheilung primär durch Sekundärmineralisation auf, bei unverfestigten Tongesteinen kann die Verheilung ebenfalls durch geochemisch geprägte Prozesse ablaufen. Es ist zu beachten, dass zwischen verfestigten und unverfestigten Tongesteinen unterschiedliche Bewertungen auftreten können, da die Bewertung des Indikators vom Verfestigungsgrad des Gesteins abhängig sein kann. Stratigraphisch ist hierbei auch bei jüngeren Tongesteinen formationsintern mit zunehmender Tiefe eine Zunahme des Verfestigungsgrades zu erwarten. Dies ist standortspezifisch im weiteren Verlauf des Verfahrens zu ermitteln. Dementsprechend wird der Indikator mit „günstig“ bewertet.“ Diesen Indikator als günstig für alle Tone und Tonsteine zu bewerten (mit Verweis auf die Notwendigkeit standortspezifischer Untersuchungen in BGE 2020k), ist aufgrund der obigen Ausführungen schwer nachvollziehbar. Die grundlegenden Unterschiede zwischen tertiären und prä-teritären Tonsteinen bieten nach Einschätzung der BGR das Potenzial einer differenzierten Bewertung des Indikators (siehe auch Kap. 3).
65.1.74offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase IIIBei der Anwendung des geoWK-8 „Temperaturverträglichkeit“ für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k, S. 88) dargelegt: „Da sich das Kriterium jedoch auf die Änderungen der Gesteinseigenschaften bezieht, wird der Aspekt des Porenwasserdruckes nicht mit diesem Indikator behandelt.“ Die Bewertung der hochkomplexen thermischen Prozesse im Ton/Tongestein im Rahmen von geoWK-8.1 wird in BGE (2020b) und BGE (2020k) auf einen einzelnen Parameter (den thermischen Ausdehnungskoeffizienten) reduziert. Der größte Einfluss der Temperaturzunahme besteht hingegen in der vorübergehenden Erhöhung des Porenwasserdrucks und der Gebirgsspannung im Wirtsgestein (z. B. NAGRA 2002).
65.1.75offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIIBei der Anwendung des geoWK-10 „Hydrochemische Verhältnisse“ für Gebiete im Tongestein werden in BGE (2020k, S. 100) Aussagen bzgl. der Karbonatkonzentration im Tiefenwasser getroffen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass in vielen Fällen die teilweise ausgeprägte karbonatische Komponente im Tongestein (z. B. durch Fossilien) aufgrund ihrer erhöhten Löslichkeit im Porenwasser einer entsprechenden Tongesteinsformation durchaus sichtbar ist (z. B. Pearson et al. 2003). Eine Aussage darüber, was eine „geringe Karbonatkonzentration“ im Verständnis der BGE (auch im Vergleich mit anderen Wirtsgesteinen) ist, konnte den Unterlagen nicht entnommen werden. Gleiches gilt auch für die anderen in geoWK-10 abgefragten geochemischen Parameter. Definitionen dieser Parameter tragen erheblich zur Nachvollziehbarkeit der Anwendung des geoWK-10 bei.
65.1.77offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZur Anwendung des geoWK-3 „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit, Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020k) aus: „Basierend darauf, dass Salzstöcke im Zuge ihrer Entstehung tektonische Prozesse erfahren haben, welche z. B. zur Verfaltung der beteiligten Gesteine geführt haben, wurden alle identifizierte Gebiete in steilstehenden Salzformationen für diesen Indikator mit „bedingt günstig“ bewertet“. Hier sollte überprüft werden, ob Störungen in bestimmten Entfernungen zum ewG vorkommen. Gemäß StandAG wäre ein Gebiet mit „bedingt günstig“ zu bewerten, sofern Gesteine im ewG eine Flexur aufweisen und wenig gestört sind (z. B. durch weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des ewG). Sind die Gesteine gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m) und gefaltet, ist das Gebiet als „ungünstig“ zu bewerten. Die von der BGE vorgenommene Bewertung für identifizierte Gebiete mit „steiler Lagerung“ ist nicht vollständig nachvollziehbar.
65.1.78offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZur Anwendung des geoWK-3 „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit Indikator Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) bzw. räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020k) aus: Wie in BGE (2020a) beschrieben und durch Jockwer (1981, S. 36) gezeigt, weist die Staßfurt-Formation des Zechsteins einen homogenen Aufbau und z. T. große Mächtigkeiten auf (bis zu über tausend Meter). [...] Da innerhalb der Doppelsalinare des Internbautyps 1 und 3 mit räumlichen Veränderungen der Gesteinstypen zu rechnen ist, diese aber bekannt sind, wird dieser Indikator für Doppelsalinare des Internbautyps 1 und 3 mit „bedingt günstig“ bewertet. // Diese Verweise auf die Typisierung der Doppelsalinare finden sich bei mehreren Indikatoren, ohne dass der dazugehörige Bericht an entsprechender Stelle zitiert wird. Im von BGE zitierten Abschlussbericht des Projektes InSpEE (Pollok et al. (2016)) sind alle Doppelsalinarstrukturen in einem Internbautyp (InSpEE-Internbautyp 5) zusammengefasst. Die weitere Differenzierung erfolgte erst innerhalb des Nachfolgeprojekts InSpEE-DS (Röhling et al. 2020) und berücksichtigt nur überwiegend onshore liegende Strukturen. Es wäre daher zu prüfen, welche Typisierung (InSpEE-Typ 1-5 oder InSpEE-DS-Typ 1-3) jeweils verwendet wurde und auf welcher Basis die Typisierung der offshore gelegenen Strukturen erfolgte.
65.1.79offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDas geoWK-11 „Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020ag) insgesamt für alle als günstig erachteten Teilgebiete im Tongestein mit „bedingt günstig“ bewertet. Diese Bewertung ergibt sich aus der bedingt günstigen Bewertung des Indikators „Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (z. B. Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten“. Die Nachvollziehbarkeit dieser Annahme ließe sich mit entsprechenden Strukturkarten der Teilgebiete verbessern.
65.1.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In Fällen, in denen Referenzdaten zur Anwendung kommen, empfiehlt sich eine stärkere Differenzierung der regionalen und/oder stratigraphischen Gesteinsvorkommen, um erforderliche unterschiedliche Referenzdatensätze für einen Gesteinstyp herzuleiten.
65.1.80offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie Bewertung der beiden Indikatoren „Überdeckung des ewG mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des ewG“ wird von BGE durch die Annahme einer ausreichend mächtigen Überdeckung mit tertiären (und quartären) Sedimenten vorgenommen. Dazu reicht (nach BGE 2020ag) ein Abstand von mehr als 150 Meter für „weite Teile“ der entsprechenden Gebiete zwischen der „Oberfläche der endlagerrelevanten Tongesteinsabfolge“ und der Basis des Quartär. Wünschenswert ist eine nähere Bestimmung des Begriffs „weite Teile“ (teilweise auch „große Teile“) und die Klärung, ob mit der “Oberfläche der endlagerrelevanten Tongesteinsabfolge“ die Oberfläche des ewG gemeint ist. Zudem werden durch eine Dokumentation der genutzten 3D-Datensätze oder entsprechenden Niveauschnittkarten auf Höhe der Quartärbasis die in BGE (2020ag) getroffenen Einschätzungen besser nachzuvollziehbar.
65.1.81offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die Annahme, dass Gesteine des Tertiär oder älter als grundwasserhemmend bzw. erosionshemmend betrachtet werden, ohne konkret die entsprechenden Gesteinstypen zu erfassen, ist insbesondere für die tertiären Tonformationen nicht zwingend zutreffend. Hoth et al. (2007) weist darauf hin, dass der Rupel-Ton des Oligozäns eine der wichtigsten Barrieren zwischen dem Salz- und dem Süßwasserstockwerk in Norddeutschland bildet. Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar oberhalb dieses „Aufstau-Horizontes“ stark grundwasserführende Schichten vorhanden sein können. Beispiele für prominente Grundwasserleiter im sandig ausgebildeten Tertiär sind bekannt. Dasselbe gilt für die Tertiäre Obere Süßwassermolasse (betrifft 002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa und 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj in Südostdeutschland) mit einem hohem Sand- und Kiesanteil, die ebenfalls ein bekannter Grundwasserleiter ist. Gleiches gilt analog für die Karstgrundwasserleiter des Malm (Oberer Jura), was von der BGE erwähnt wird, aber nur für den Indikator „Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (z. B. Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirges“ im Rahmen der Bewertung von 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT Berücksichtigung findet. Der überdeckende Karst stellt einen großräumigen Tiefengrundwasserleiter mit entsprechend stark variierender Durchlässigkeit und verminderter erosions-/grundwasserhemmender Wirkung dar. Letzteres wird in BGE (2020ag) nicht weiter berücksichtigt.
65.1.83offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In BGE (2020j) wird zu geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ ausgeführt: „Die ersten 100 m des Deckgebirges werden vom Gesetzgeber als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. StandAG). Daher wurden IG mit einer minimalen Teufe der Wirtsgesteinsoberfläche kleiner als 100 m als unterhalb der Geländeoberkante „ungünstig“ bewertet.“ // An dieser Stelle ist die Anwendung des § 21 StandAG in Verbindung mit § 24 StandAG nicht nachvollziehbar. Bei der Aussage „Die ersten 100 m des Deckgebirges werden vom Gesetzgeber als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. StandAG)“ handelt es sich um eine Auslegung des Gesetzestextes durch BGE, die so nicht im Gesetz zu finden ist. Mit den Sicherungsvorschriften gemäß § 21 StandAG sollen vielmehr potenzielle Wirtsgesteine in Tiefen zwischen 300 m und 1500 m vor Veränderungen (z. B. Bohrungen) geschützt werden. Offen bleibt, weshalb bei der Abwägung ein identifiziertes Gebiet per se als ungünstig eingestuft wird, wenn die Wirtsgesteinsoberfläche < 100 m unter GOK liegt, da dort nicht zwangsläufig der ewG ausgewiesen wird, der gemäß Mindestanforderung mind. 300 m unter der Erdoberfläche liegen muss.
65.1.84offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In BGE (2020k, Abb. 9) werden Anwendungsbeispiele zur Bewertung identifizierter Gebiete nach Anlage 11 (zu § 24) StandAG gegeben. Demnach werden Gebiete in Tongestein und kristallinem Wirtsgestein mit „ungünstig“ bewertet, „wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche flächig kleiner als 100 m“ ist. Zudem legt die BGE für die Bearbeitung fest, dass unter dem Begriff „Überdeckung“ die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine verstanden werden. Zur Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise sollte erläutert werden, warum diese Konstellation als ungünstig bewertet wird und infolgedessen ggf. ein oberflächennahes Auftreten von Tongestein als ungünstig bewertet wird, auch wenn zur Tiefe hin > 300 m unter GOK Wirtsgestein mit den erforderlichen Eigenschaften vorhanden ist. Dies folgt nicht dem in BGE (2020b) dargelegten konservativen Ansatz, wonach „bei wenig, keinen oder nicht eindeutigen Daten [...] stets von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen [wird]“.
65.1.85offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Gleichzeitig ist hier die Gleichbehandlung von Tongestein und Kristallingestein nicht nachvollziehbar, da im Falle des Kristallingesteins wegen der zu unterstellenden Kluftvernetzung bereits ein punktuelles Schneiden der Gesteinsoberfläche mit der 100 m Tiefenlage unter GOK bzw. der Quartärbasis im Zusammentreffen mit einer Kluft nicht mehr mit günstig zu bewerten wäre. Dieser Fall sollte in den Anwendungsbeispielen nicht berücksichtigt werden.
65.1.86offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass demgegenüber für das Wirtsgestein Steinsalz ein „identifiziertes Gebiet mit „ungünstig“ bewertet [wird], wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche punktuell kleiner als 100 m“ ist. Es ist nicht in jedem Fall folgerichtig, dass durch eine punktuelle Unterschreitung einer 100 m mächtigen Überdeckung die komplette Struktur als ungünstig zu bewerten ist, ungeachtet der Ausmaße dieser Struktur (z. B. lang gezogene Salzmauern im Norddeutschen Becken). Dies steht nicht im Einklang mit BGE (2020k), wonach von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen werden sollte, wenn keine ortspezifischen Daten vorliegen.
65.1.87offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1[…] Das Gleiche gilt für den Fall, dass „das identifizierte Gebiet mit „ungünstig“ bewertet wird, wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche die Quartärbasis punktuell schneidet“. Auch hier erfolgt bereits bei punktueller Erfüllung der betrachteten Bedingung (Quartärbasis berührt die Struktur) für die gesamte Struktur die Bewertung „ungünstig“, ohne die weitere Erstreckung der Struktur in die Tiefe in die Bewertung einzubeziehen. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf den nicht vollständig nachvollziehbaren Ausschluss des IG 045_00IG_S_s_z hingewiesen (siehe auch weiter unten).
65.1.88offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Für Tongestein und kristallines Wirtsgestein gilt, dass, wenn „die minimale Wirtsgesteinsoberfläche in einem bestimmten Bereich kleiner als 100 m ist, die identifizierten Gebiete, welche sich ausschließlich unter diesem Bereich befinden, mit „ungünstig“ bewertet werden“. Eine Gleichbehandlung von Tongestein und Kristallingestein ist wegen der verschiedenartigen hydrogeologischen Eigenschaften beider Gesteine zu hinterfragen, da eine hydraulisch wirksame Kluftvernetzung im Kristallingestein und eine tendenziell geringere Durchlässigkeit im Tongestein unterstellt werden können.
65.1.89offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Weiterhin gilt für Tongestein und kristallines Wirtsgestein, dass „identifizierte Gebiete mit „ungünstig“ bewertet werden, wenn die minimale Wirtsgesteinsfläche die Quartärbasis in einem bestimmten Bereich schneidet, und sich die Gebiete ausschließlich unter diesem Bereich befinden“. Angesichts der zu unterstellenden Kluftvernetzung ist nicht nachvollziehbar, warum die Bewertung „ungünstig“ bei Kristallingestein nicht über einen größeren Gesteinsbereich erfolgt.
65.1.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie Notwendigkeit einer standortspezifischen Betrachtung der Daten/Parameter gilt im Grundsatz für alle im StandAG vorgegebenen Anforderungen und Kriterien. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen konkreten Aspekten und auf welcher konkreten Datengrundlage sich die Entwicklung und Nutzung von Referenzdatensätzen gründet. Zudem ist nicht erkennbar, welche Datengrundlage konkret für jedes identifizierte Gebiet (IG) vorliegt, welche ortspezifischen Daten für die Anwendung der geoWK benutzt wurden und ob für jedes Teilgebiet (TG) bzw. IG tatsächlich die vorliegende standortspezifische Datenlage bei der Bewertung berücksichtigt wurde oder ob stattdessen in einem vereinfachten Ansatz nur der Referenzdatensatz angewendet wurde. So fehlt etwa im IG 045_00IG_S_s_z eine Erläuterung, wie mit vorliegenden standortspezifischen Daten gegenüber dem Referenzdatensatz umgegangen wird.
65.1.90offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZur Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020j) dargelegt: „Das Quartär, welches erdgeschichtlich die jüngste Einheit darstellt, wird grundsätzlich als nicht grundwasser- bzw. erosionshemmend angesehen.“ In dem von BGE verfolgten konservativen Sinne könnte diese Festlegung nicht allen vorzufindenden Standortgegebenheiten gerecht werden, da diese Festlegung unabhängig von ortsspezifischen Daten gilt und die ortsspezifische Mächtigkeit und lithologischen Ausbildung des Quartär keine Berücksichtigung findet. Zum Beispiel können mächtige Tonsedimente im Quartär Grundwasserstockwerke voneinander trennen. In BGE (2020a) wird „der Begriff grundwasserhemmendes Gestein als Gesteinstyp mit geringer Durchlässigkeit interpretiert. Grundwassergeringleiter weisen im Vergleich zu den umgebenden Schichten eine geringe Permeabilität auf. Der Durchlässigkeitsbeiwert für Grundwassergeringleiter wird in der Literatur mit 10-5 m/s bis 10-9 m/s angegeben (Coldewey & Göbel (2015); Prinz & Strauß (2011)).“ In diesem Zusammenhang ist beispielsweise der hydrogeologische Aufbau von Norddeutschland bzw. Niedersachsen zu erwähnen, für den entsprechend der hydrostratigraphischen Gliederung Niedersachsens die hydrogeologischen Untergrundverhältnisse, d. h. Vorhandensein, Mächtigkeit und Verbreitung von Grundwasserleitern und insbesondere -geringleitern überwiegend bekannt sind (LBEG 2011). In den quartären hydrogeologischen Einheiten sind dementsprechende Grundwassergeringleiter ausgewiesen, die großflächig als grundwasserhemmend einzustufen sind
65.1.91offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zur Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020j) ausgeführt: „Aufgrund der Wasserlöslichkeit von Steinsalz erfolgte die Anwendung im Vergleich zu den anderen Wirtsgesteinen unterschiedlich. Ausschlaggebend für die Bewertung von Steinsalz ist ein punktuelles Auftreten „ungünstiger“ Verhältnisse, während für kristalline Wirtsgesteine und Tongesteine ein flächiges Auftreten „ungünstiger“ Verhältnisse ausschlaggebend für die Bewertung ist. Kristalline Wirtsgesteine werden grundsätzlich als grundwasser- und erosionshemmend angesehen. Dies wird in der zusammenfassenden Bewertung entsprechend berücksichtigt.“ Diese Vorgehensweise ist in Anlehnung an den Indikator „Potenzialbringer“ (geoWK-2) nicht nachvollziehbar. Demnach sind „GW-Leiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein (hier: Tonstein/ewG) vorhanden“ als „nicht günstig“ zu bewerten, unabhängig davon, ob diese Verhältnisse punktuell oder flächenhaft bestehen. Es wird nicht erläutert, wie sich punktuelle und flächenhafte Gegebenheiten quantitativ voneinander unterscheiden. Das StandAG fordert hier explizit die Isolation des Wirtsgesteins Tongestein von GW-führenden Schichten. Nicht plausibel ist die Bewertung, dass Kristallingesteine trotz des potenziellen Vorhandenseins von Klüften von BGE grundsätzlich als grundwasserhemmend eingestuft werden.
65.1.92offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDes Weiteren wird in BGE (2020j) zu geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ ausgeführt: „Für die identifizierten Gebiete, die durch diese Vorgehensweise nicht mit „ungünstig“ bewertet wurden, erfolgte eine weitere Prüfung auf Grundlage der gelieferten Daten hinsichtlich Störungen, Karststrukturen, Subrosion bzw. Erdfälle. Wurden im Rahmen dieser Prüfung strukturelle Komplikationen innerhalb des identifizierten Gebietes identifiziert, wurde das identifizierte Gebiet für diesen Indikator mit „bedingt günstig“ bewertet.“ Es sollte in diesem Zusammenhang die Übereinstimmung mit der Intention der Ausführungen im StandAG dargelegt werden, da sinngemäß nur für den Fall, dass durch diese strukturellen Komplikationen subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ewG zu besorgen sind, die identifizierten Gebiete mit „ungünstig“ zu bewerten sind. Das Gesetz legt als Maßstab nicht allein das Vorhandensein von Störungen, Karststrukturen, Subrosion bzw. Erdfällen an, sondern verlangt den Nachweis, dass keine hydraulische Wirksamkeit dieser Strukturen besteht. Wünschenswert ist eine Erläuterung, ob bzw. inwieweit die o. g. Vorgehensweise in Übereinstimmung mit dem StandAG liegt bzw. aus welchem Grund evtl. davon abgewichen wurde.
65.1.95offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhasenübergeordnetIn § 21 Abs. 2 StandAG wird nicht (wie in BGE (2020ah) zitiert) auf nicht schützenswerte Bereiche in weniger als 100 m unter GOK hingewiesen. Die Auslegung des Gesetzes seitens der BGE zu diesem Sachverhalt (s. o.) sollte überprüft werden.
65.1.96offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetIm Fall des IG 045_00IG_S_s_z ist nicht nachvollziehbar, warum das zusammengefasste Gebiet, aufgrund der hohen Kulmination eines Strukturteils (Bunde, dort auch im Kontakt mit Tertiär und Quartär) und der Bergbautätigkeit im Strukturteil Jemgum, zum Ausschluss des gesamten Gebiets führen muss. Eine Aufteilung des Gebietes in mehrere kleinere identifizierte Gebiete bzw. Teilgebiete hätte zu anderen Ergebnissen geführt, die Strukturteile Leer, Rhaude und Scharrel wären ggf. im Verfahren geblieben. Der Ausschluss der gesamten Struktur ist daher nicht nachvollziehbar.
65.1.97offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetIm Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien das AK „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ heranzuziehen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da dieses AK im Vorfeld als nicht erfüllt eingeordnet wurde. Zudem ist bei der mit 140 km² recht großen Struktur in IG 045_00IG_S_s_z der flächenhafte Einfluss durch Bergbau (Kavernen) zwischen Jemgum und Leer eher gering. Die Strukturteile Leer, Raude, Scharrel sind von Bergbau nicht betroffen.
65.1.98offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZu beachten ist auch, dass die Kulminationsteufen in den beiden Strukturzügen des 029_00TG_043_00IG_S_s_z in einem sehr ähnlichen Bereich wie bei IG 045_00IG_S_s_z liegen, in den Strukturen Kamperfehn und Zwischenahn sogar relativ hoch (-406 m und -296 m). Aus den Daten zum Strukturzug Bunde bis Scharrel (IG 045_00IG_S_s_z) geht hervor, dass lediglich die Strukturteile Bunde und Jemgumbis < 500 m aufgestiegen sind, Leer und Raude liegen bei 700 m – 831 m unter GOK. Im TG 029_00TG_043_00IG_S_s_z (Zwischenahn-Kamperfehn) sind die Strukturteile in nahezu gesamten TG über < 500 m aufgestiegen. Die Salzstrukturen Kamperfehn-Zwischenahn (029_00TG_043_00IG_S_s_z) sowie Wahn und Börger (028_00TG_040_00IG_S_s_z) liegen also ebenfalls sehr hoch, bleiben aber im Verfahren, da sie an keiner Stelle bis < 100 m unter GOK reichen und/oder punktuell im Kontakt mit dem Quartär stehen.
65.1.99offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZum TG 028_00TG_040_00IG_S_s_z ist anzumerken, dass ortsspezifische Daten aus dem öffentlich verfügbaren Schichtenverzeichnis der verzeichneten Bohrung „Wahn 1“ vorliegen. Aus diesen ist ersichtlich, dass die Struktur deutlich höher liegt (Hutgestein bei 189 m angetroffen) als von der BGE angegeben (Aufstieg bis -500 m unter GOK). Dies sollte von der BGE überprüft werden.
65.10.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhasenübergeordnetErschwert wird die Nachvollziebharkeit […] durch die vielfachen Verweise auf untersetzende Unterlagen […] sehr komplexen und aufwändigen Bearbeitungsschritten […]
65.10.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Methodisch wird in /U1/ und /U2/ ausschließlich die Verschneidung von Subrosionsstrukturen mit der Verbreitung der Zechstein-Salze beschrieben. Die Behandlung anderer sulfat-/salzführender Einheiten ist aus der Darstellung der Anwendungsmethode nicht zu entnehmen. Es ist nicht abschließend nachvollziehbar, wie mit sich überlagernden/tieferliegenden Subrosionshorizonten bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums umgegangen wird.
65.10.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetEine Nachschärfung der Anwendungsmethode im zukünftigen Standortauswahlverfahren ist, v.a. bei verbesserter (lokaler) Datenlage, gegebenenfalls erforderlich.
65.10.12offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhasenübergeordnetDie bei der Anwendungsmethode nicht berücksichtigten „oberflächennahen Strukturen“ (Teufe < 300 m) sollten im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 11 „Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ berücksichtigt werden, da sie das Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs möglicherweise im Hinblick auf Durchlässigkeit und Stabilität ungünstig beeinflussen.
65.10.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Es ist darauf hinzuweisen, dass in Niedersachsen Sulfate untergeordnet auch im Mittleren Keuper vorkommen. Deren Bedeutung für die Entstehung von z.B. Erdfällen ist allerdings unklar. Im zukünftigen Standortauswahlverfahren ist der Mittlere Keuper bei Anwendung des Ausschlusskriteriums einzubeziehen.
65.10.14offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Dabei folgt die BGE dem eigenen Verfahrensgrundsatz, Ausschlussgebiete durch die Anwendungsmethoden im Zweifel eher zu unterschätzen, da „die Ausschlusskriterien in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens erneut anzuwenden sind und sich ausgeschlossene Gebiete dadurch im Laufe des Verfahrens mit steigendem Kenntnisstand vergrößern können“ [...] // Die o.g. Unterschätzung ist zum derzeitigen Erkundungsstand als nicht konservativ zu bewerten. [...] Eine Anpassung und Konkretisierung der verwendeten Methoden im weiteren Standortauswahlverfahren (Erkundungsphasen) sollte unserer Meinung nach möglich sein und mit zunehmendem Erkenntnisgewinn durchgeführt werden.
65.10.15offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Methodisch wird in /U1/ und /U2/ ausschließlich die Verschneidung von Subrosionsstrukturen mit der Verbreitungder Zechstein-Salze beschrieben. Die Behandlung anderer sulfat-/salzführender Einheiten, v.a. Sulfate im Röt, Mittleren Muschelkalk, Mittleren Keuper und Münder Mergel und möglicherweise tieferliegender Subrosionshorizonte ist aus der Darstellung der Anwendungsmethode nicht zu entnehmen. [...]
65.10.17offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Dieses Vorgehen ist nachvollziehbar, dennoch ist darauf hinzuweisen, dass v.a. die Subrosion der Sulfate im Hutgestein (Anhydrit/Gips) für die Entstehung der Erdfälle verantwortlich ist, die Subrosion am Salzspiegel nach unserem Verständnis vorwiegend weitgespannte Senkungen der Oberfläche verursacht.
65.10.18offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetGrundsätzlich ist es nachvollziehbar, die Datengüte durch Vorselektion und Informationsergänzung zu verbessern. Aufgrund der nicht eindeutigen Beschreibung des Vorgehens kann allerdings nicht abschließend bewertet werden, welche Datensätze nach welchem Schema ausgewertet wurden und für die nachfolgende Anwendungsmethode Verwendung fanden. Die eindeutige Dokumentation des Datenverarbeitungsprozesses wird – auch für den weiteren Verfahrensverlauf – aus Gründen der Transparenz für notwendig erachtet.
65.10.19offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Der Ausschluss eines Gebiets erfolgt [...] für sämtliche endlagerrelevanten Tiefen (300-1000 m), wenn Verkarstungsstrukturen in Karbonaten oder Ablaugungsprozesse von flachlagernden Salzen vorliegen. [...] In den Ausführungen fehlt die Darstellung, wie mit den o.g. Subrosionshorizonten in Sulfaten nach dieser Methode umgegangen wird. Nach o.s. Beschreibung zur Datenauswertung ist derzeit davon auszugehen, dass tieferliegende, stratiforme Subrosionshorizonte bei diesem Vorgehen vernachlässigt werden.
65.10.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2[...] wird das Ausschlusskriterium „Aktive Störungen“ mit pauschalem Ausschlussbereich angewendet. [...] Bezogen auf den Einzelfall, d.h. auf individuelle Störungen in Niedersachsen und deren Bewertung durch die BGE, ist die Vorgehensweise im Zwischenbericht Teilgebiete und den untersetzenden Unterlagen jedoch nicht ausreichend erläutert, um die Plausibilität abschließend bewerten zu können. Für den weiteren Verfahrensablauf sollten die konkrete Empfehlungen im fachlichen Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 berücksichtigt werden. [...] Insbesondere wird für den weiteren Verfahrensablauf eine Einzelfallbetrachtung der Störungen und eine auf Auswertungen und fachlichen Kriterien basierende, standortspezifische Bemessung des Sicherheitsabstandes für erforderlich gehalten. Dabei ist davon auszugehen, dass Störungen unter der weiträumigen quartären Überdeckung Niedersachsens, die aus anderen Quellen als den von der BGE bisher verwendeten Unterlagen bekannt sind oder ermittelt werden können, nicht erfasst wurden.
65.10.20offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Der Ausschluss eines Gebiets erfolgt [...] beim Vorkommen von Subrosionsstrukturen an Salzstöcken/-kissen bis zum Schichttop des Salzes, da die Lösung primär dort stattfindet. [...] dennoch ist darauf hinzuweisen, dass Subrosion am Salzspiegel, aber auch im Anhydrit/Gips des Hutgesteins stattfindet. Eine genauere Betrachtung dieser Prozesse sollte im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 11 bewertet werden.
65.10.22offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Anwendungsmethodik der BGE, gemäß der das Teil-Ausschlusskriterium Bohrungen in der ersten Phase der Standortauswahl mit pauschalem Ausschlussradius angewendet wird, ist angesichts der Vielzahl an Tiefbohrungen nachvollziehbar und erscheint [...] aus fachlicher Sicht vertretbar. Für den weiteren Verfahrensablauf sind konkrete Empfehlungen zum Umgang mit // a) unbekanntem oder nicht genau bekanntem Bohrpfad, // b) Lageungenauigkeiten von Bohrungen, sowie // c) durchgeführten Operationen während der Bohrung und gegebenenfalls während der Nutzung der Bohrung in Verbindung mit den geologischen Verhältnissen // in dem fachlichen Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 näher erläutert [...]
65.10.23offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase I, Schritt 2Laut BGE werden Kavernenspeicher und sonstige unterirdische Hohlräume (alte Grubengebäude) bei der Auswahl eines Standortes ausgeschlossen, weil bei der Auffahrung die umhüllende Gesteinsformation instabil werden kann. Da bei vielen altbergbaulichen Standorten kein Einwirkungsbereich gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung ausgewiesen wurde, nutzt die BGE die maximale Teufe sowie laterale Ausdehnung des Grubengebäudes um mittels eines fixierten Grenzwinkels von 76,5° einen „Pseudo“- Einwirkungsbereich für jedes Bergwerk festzulegen. Hierdurch könnte sich die Gefahr ergeben, dass bei Bergwerken mit geringer maximaler Teufe der „Pseudo“- Einwirkungsbereich sehr niedrig bemessen wird und stark vom realen mittels tatsächlichem Grenzwinkel zu berechnenden Einwirkungsbereich abweicht.
65.10.24offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase I, Schritt 2Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum die BGE die für den Bereich des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen etablierte Vorgehensweise unter Nutzung von „Rissblattumhüllenden“ nicht ebenso auf die Bergwerke im Aufsichtsbezirk des LBEG anwendet. Ohne die nummerischen bzw. geographischen Unterschiede der beiden Methoden (Grenzwinkelabschätzung vs. Rissblattumhüllende) zu kennen, ist die Grenzwinkelbetrachtung „unnötig“ ungenau und pauschal.
65.10.26offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Seismische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2In einer Auftragsarbeit soll durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bewertet werden, ob und wie die im StandAG formulierten Kriterien mit Bezug auf die DIN EN 1998-1/NA:2011-01 auf die aktuelle Entwurfsversion DIN EN 1998-1/NA:2018-10 übertragen werden können. Ein Zwischenstand dieser Arbeit liegt bereits vor. // Diese über den Zwischenbericht Teilgebiete hinausgehenden, weiterführenden Bewertungen werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Weiterführende Bewertungen zur Anwendung des Ausschlusskriteriums seismischer Aktivität erscheinen vor dem Hintergrund der Neuregelungen der DIN ausfachlichen Gründen sinnvoll.
65.10.27offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Vulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Zur Anwendungsmethodik liegt ein fachliches Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 vor, in der einige, im weiteren Verfahren zu berücksichtigende Punkte benannt und Empfehlungen gegeben werden [...] Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus würde das LBEG die Empfehlung eines konkreten (minimalen) Sicherheitsabstandes vermeiden, sondern diese Aufgabe der BGE überlassen. Stattdessen würde das LBEG empfehlen, im weiteren Verfahrensablauf die Sicherheitsabstände für jede Vulkanregion individuell fachlich zu begründen und zu berücksichtigen.
65.10.28offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Das Vorgehen der BGE, die Mindestanforderungen trotz heterogener Datenlage bundesweit anzuwenden, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings kommt die BGE zum Ergebnis, dass bundesweit eine ausreichende geologische Datenlage gegeben ist. Dem entgegenzuhalten ist, dass eine Prüfung der Mindestanforderungen ohne 3D-Modell anhand von wenigen Bohrungen in Gebieten mit komplexer Geologie nur wenig belastbar sein kann. Auch innerhalb von Gebieten mit geologischen 3D-Modellen kann anhand der zugrundeliegenden heterogenen Datenlage und allein schon aufgrund desüberregionalen und eher sehr kleinen Maßstabes der Modelle von i.d.R. 1:300.000 nicht von einer gleich hohen Belastbarkeit und vergleichbarer Genauigkeit ausgegangen werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass die 3D-Modelle i.d.R. zu einem gewissen „Stichtag“ erstellt wurden und neuere Erkenntnisse bspw. aus Bohrungen und geophysikalischen Untersuchungen mitunter über Jahrzehnte nicht nachgepflegt wurden. Daher können 3D-Modelle nicht uneingeschränkt, losgelöst und ohne Berücksichtigung aller zwischenzeitlich hinzugekommenen Informationen in konkreten Fragestellungen vor Ort angewendet werden.
65.10.29offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Der GTA3D wird sehr knapp beschrieben, dabei allerdings missverständlich in Bezug auf die geometrischen Objekte, die Störungen darstellen: „Störungen wurden in Segmenten senkrecht zwischen den einzelnen Basisflächen modelliert.“ Die Störungen im GTA3D sind allerdings als senkrechte Versatzflächen innerhalb der jeweiligen Basisflächen modelliert.
65.10.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Aus dem Zwischenbericht Teilgebiete und den untersetzenden Unterlagen ist allerdings nicht eindeutig nachvollziehbar, welche der der BGE vorliegenden Informationen für die Bewertung der einzelnen Störungen und deren Aktivität in Niedersachsen herangezogen wurden. Im weiteren Verfahren sollten alle verfügbaren Informationen, sowohl digital wie auch analoger Art, verwendet werden [...] Für die Bewertung der nachweisbaren oder wahrscheinlichen Aktivität einer Störung in den letzten 34 Ma sollten außerdem alle aus fachlicher Sicht relevanten Aspekte [...] für individuelle Störungen berücksichtigt werden.
65.10.33offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu den Kapiteln 1.2.4 Zechstein in Niedersachsen, 1.2.10 Oberer Buntsandstein Niedersachsen, 1.2.17 Mittlerer Keuper, 1.2.20 Oberjura: Die im GTA3D modellierten Einheiten sind zusammengefasst aus verschiedenen lithostratigraphischen Einheiten, die nur zum Teil aus Salzgesteinen bestehen. Die dargestellten Auswertungen zur weiteren Eingrenzung sind bei kursorischer Prüfung schwer nachvollziehbar.
65.10.34offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu den Kapiteln 1.3.5 Keuper, 1.3.9 Unterjura, 1.3.16 Mittlerer Jura, 1.3.24 Unterkreide, 1.3.31 Oberkreide, 1.3.35 Tertiär, Unterpaleozän: Die im GTA3D modellierten Einheiten sind zusammengefasst aus verschiedenen lithostratigraphischen Einheiten, die nur zum Teil aus Tonsteinen bestehen. Die dargestellten Auswertungen zur weiteren Eingrenzung sind bei kursorischer Prüfung schwer nachvollziehbar.
65.10.35offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Es gibt Bundesländer, in denen keine 3D-Modelle [...] vorliegen, einige Länder haben modellierte Horizonte in ihren Modellen unterschiedlich zusammengefasst [...]. Der unterschiedliche Detaillierungsgrad und Maßstab bedeutet eine mögliche Fehlerquelle. [...] Dort, wo „gute“ Modelle vorhanden sind, wurden seitens der BGE weitere Daten (z. B. Bohrdaten) nur noch sehr untergeordnet betrachtet. Dies führt in der Bewertung insgesamt zu einer (nicht rein geologisch bedingten) „Ungleichbehandlung“ der einzelnen Länder bzw. Modell- /“Nichtmodell“regionen.
65.10.36offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetNach /U3/ „IG-Steckbriefe“ wird die Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit bei allen identifizierten Gebieten mit Steinsalz in stratiformer Lagerung als erfüllt betrachtet. Bei allen identifizierten Gebieten mit Steinsalz in steiler Lagerung wird angegeben „Gebirgsdurchlässigkeit: 10-12 m/s“. Da die Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit lt. StandAG (/U8/) bereits ab einer Gebirgsdurchlässigkeit von geringer als 10-10 m/s erfüllt ist, suggeriert diese unterschiedliche Formulierung (ungewollt?), dass bei Steinsalz in steiler Lagerung eine geringere Gebirgsdurchlässigkeit erwartet wird als bei stratiformem Steinsalz. Hierfür wird jedoch keine fachliche Begründung gegeben.
65.10.37offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1„Für das Wirtsgestein Steinsalz nimmt die BGE an, dass aufgrund der bekannten Eigenschaften von Steinsalz eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit vorliegt.“ (/U1/, S. 99 und S. 101) // Diese Formulierung legt nahe, dass bezüglich der Gebirgsdurchlässigkeit nicht zwischen steiler und stratiformer Lagerung differenziert wird. Dafür spricht ebenso, dass nur einen einzigen Referenzdatensatz für Steinsalzentwickelt hat und diesen sowohl für Steinsalz in steiler Lagerung als auch für stratiformes Steinsalz verwendet.
65.10.38offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs ist nicht nachvollziehbar dokumentiert, ob bzw. in welchem Ausmaß bei der Anwendung der Mindestanforderungen bereits ggfs. vorliegende quantitative Daten zur Gebirgsdurchlässigkeit verwendet wurden. Im derzeitigen Verfahrensschritt wird (pauschal) eine ausreichend geringe Durchlässigkeit für Steinsalz unterstellt: // [...] Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass bei der Anwendung der Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit „einzelne verfügbare Untersuchungsdaten“ sowie „Hinweise zur Gebirgsdurchlässigkeit“ berücksichtigt wurden: // [...] Um welche Daten/Hinweise es sich hierbei handelt und wo bzw. für welche stratigraphische Einheit diese Daten/Hinweise vorliegen, ist weder in den Steckbriefen der identifizierten Gebiete (/U3/) noch in den Inventarisierungstabellen (/U6/) dokumentiert.
65.10.39offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In /U1/ (S. 99) trifft BGE die Festlegung zur Mindestmächtigkeit des ewG von 100 m, dass „für alle steil stehenden Salzstrukturen, die eine Mächtigkeit von mindestens 100 m aufweisen, […] diese Mindestanforderung im jetzigen Verfahrensschritt als erfüllt“ gilt. // Dieses Vorgehen lässt den Internbau der Salzstrukturen bewusst außen vor und ist nur unter der Annahme plausibel, dass die komplette Mindestmächtigkeit innerhalb der Salzstruktur aus Steinsalz besteht. Da aufgrund teilweise sehr komplexer Internbaue nur Teilbereiche von Salzstrukturen aus größeren zusammenhängenden Steinsalzbereichen bestehen, wird das Volumen von potentiellem Wirtsgestein in einer Salzstruktur zum jetzigen Verfahrensstand daher voraussichtlich deutlich überschätzt. // Die BGE sollte im weiteren Verfahren darlegen, anhand welcher Parameter eine belastbare weitere Reduzierung der Teilgebiete hin zu untersuchungswürdigen Standortregionen bei steil stehenden Salzstrukturen erfolgen soll.
65.10.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase I, Schritt 1Tabelle 4 enthält eine Auflistung der Datengrundlagen für jedes Bundesland. Für Niedersachsen werden in Tabelle 4 der GTA3D und die Strukturkarten des GTA nicht erwähnt, obwohl offensichtlich Störungen mit Raumlagen aus 3D-Modellen abgeleitet wurden.
65.10.40offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 1In /U1/ (S. 102) wird zu Steinsalz in stratiformer Lagerung erläutert, dass über Informationen aus geologischen 3D-Modellen, aus thematischen Karten und aus Bohrungen eine Ausweisung von Mächtigkeiten von stratigraphischen Einheiten mit potentiellen Wirtsgesteinsformationen vorgenommen wurde. Bohrungen dienten dabei „überwiegend als Beleg für die Erfüllung der Mindestanforderung“. // In /U2/ (S. 74) wird ergänzt, dass Bohrungen als Belege genutzt wurden, um das generelle Erfüllen der Mindestanforderungen, auch über die 3D-Auswertunghinaus, zu belegen. Gab es eindeutige Belege außerhalb der vorausgewählten Flächen, wurden diese entsprechend vergrößert. Es wird eingeschränkt: „Da Bohrungen lediglich lokale Informationen des Untergrundesliefern, konnten diese Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt zur weiteren räumlichen Eingrenzung benutzt werden.“ // Es wird nicht ausgeführt, wie viele und welche repräsentative Bohrungen hier ggfs. als Beleg dienten.
65.10.41offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Nach /U2/ (S. 65) wird für Steinsalz in steiler Lagerung ein Mindest-Flächenbedarf von 3 km² angesetzt. Mithilfe der 3D-Modelle wurde die maximale Ausdehnung des potentiellen Wirtsgesteins in den Salzstrukturen berechnet und an die GOK projiziert. Diese Herangehensweise erscheint zum jetzigen Verfahrensstand grundsätzlich nachvollziehbar. Aufgrund von Ungenauigkeiten in den 3D-Modellierungen (vgl. Punkt Allgemeine Hinweise/Datenlage) sowie insbesondere des größtenteils unbekannten Internbaus der Salzstrukturen (vgl. Punkt Mächtigkeit des ewG) kommt es zu Einschränkungen der Aussagekraft dieser Berechnungen. Es ist generell von deutlichen Überschätzungen der zur Verfügung stehenden Flächen mit potentiellem Wirtsgestein auszugehen.
65.10.42offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Nach /U2/ (S. 71) wird für Steinsalz in stratiformer Lagerung ebenfalls ein Mindest-Flächenbedarf von 3 km² angesetzt. Hier findet sich jedoch der Zusatz, dass „zusätzlicher Flächenbedarf z.B. in Abhängigkeit der Konfigurationsmöglichkeiten des Endlagers oder zusätzlicher Sicherheitsabstände […] weiterhin gegeben“ sei. Es wird nicht dargelegt, auf welchen Annahmen diese Aussage beruht.
65.10.44offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Aufgrund zahlreicher Versuche zur Ermittlung der Gebirgsdurchlässigkeit in Tongestein (z.B. der Nagra) und Salz (z.B. der BGR) in steiler Lagerung kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass diese beiden Wirtsgesteine eine Gebirgsdurchlässigkeit von kleiner 10-10 m/s erreichen können. Die Begründung zur Bewertung der BGE bleibt jedoch unbestimmt, weil mit einer allgemeinen Einschätzung ohne konkrete Literaturhinweise argumentiert wird. Um die Aussagen zur Gebirgsdurchlässigkeit transparent und schlüssig zu gestalten, empfiehlt sich eine Referenz auf die Referenzdatensätze, auch wenn diese erst konkret für die Bewertung der Abwägungskriterien herangezogen werden.
65.10.45offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DokumentationHinweisPhase I, Schritt 1Mit Verweis auf das Gesetz wird die Anwendung des Kriteriums„Gebirgsdurchlässigkeit“ für Kristallingesteine ausgesetzt. Dennoch wird ein Exkurs über die Gebirgsdurchlässigkeit mit Literaturangabe (Dominico & Schwarz) geführt. In /U2/ auf S. 84 wird erwähnt, dass „Im Zuge der Inventarisierung (wurden) auch für diese Einheiten und Gesteinstypen bundesweit die verschiedenen Datenquellen zur Bewertung der Gebirgsdurchlässigkeit ausgewertet" wurden. Aus Gründen der Transparenz und Wissenschaftlichkeit wäre eine kurze Einordnung über den Gesetzestext hinaus z.B. mit Verweisauf die Referenzdatensätze wünschenswert.
65.10.46offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In Kap. 4.1.1 auf Seite 36 /U2/ wird mit Literaturhinweis festgestellt, dass „Steinsalz praktisch undurchlässig ist.“ Ob dies auch für Steinsalz in stratiformer Lagerung gilt, wird nicht diskutiert. Steinsalzin stratiformer Lagerung könnte eine höhere Durchlässigkeit aufweisen, weil stratiformes Steinsalz nicht homogen ist, sondern aufgrund wiederholter Eindampfungszyklen aus Karbonat, Anhydrit, Steinsalzlagen aufgebaut ist. Kleine Klüfte zwischen den karbonatischen, anhydritischen und Steinsalz-Lagen könnten zu einer höheren schichtparallelen Gebirgsdurchlässigkeit führen.
65.10.47offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetFür Tongestein wird in der gegenwärtigen Phase des Standortauswahlverfahrens angenommen, dass auf Grund der bekannten Eigenschaften eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit vorliegt.“ // [...] In Kap. 4.1.2 auf Seite 37/38 /U2/ werden keine Angaben gemacht, woher die „Gewissheit“ kommt, dass Tongestein einen Gebirgsdurchlässigkeitsbeiwert von kleiner 10-10 m/s erreicht.
65.10.48offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetAllgemeine Anmerkungen zu den Referenzdatensätzen: Grundsätzlich ist anzumerken, dass insgesamt eine Synopse der Referenzdatensätze fehlt und eine Übersicht, welche Referenzdatensätze genau für welches Wirtsgestein verwendet wurden, was hilfreich im Sinne der Nachvollziehbarkeit einerseits und im Sinne der Bewertbarkeit andererseits, wäre.
65.10.51offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIReferenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit: - Für die Zusammenstellung der Referenzdatensätze sollten möglichst peer reviewed paper oder zumindest international publizierte reports (Nagra, SKB, Posiva, Andra, etc.) herangezogen werden, die Aussagen über Testtypen, Auswertungsmethode und Fehlerbetrachtung machen. - Zwingend notwendig ist auch eine kritische Diskussion über die Bedeutung und Aussagekraft der Testergebnisse, z.B. die Bedeutung des ermittelten Durchlässigkeitsbeiwertes k und der effektiven Porosität ne.
65.10.52offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIReferenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit, Verwendung des Darcy Gesetzes: - Grundsätzlich sollte aufgrund der Vergleichbarkeit der Durchlässigkeitsangaben ein kritischer Exkurs über die Anwendbarkeit des Darcy-Ansatzes für die drei Wirtsgesteine geführt werden. // [...] Eine Diskussion darüber, ob eine statistische Gesetzmäßigkeit wie das „Darcy-Gesetz“ anwendbar ist, sollte an dieser Stelle erfolgen.
65.10.54offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Anmerkungen zum Referenzdatensatz für Tongestein: Die fünf niedersächsischen Tongestein-Teilgebiete (Tertiär, Oberkreide, Unterkreide, Mitteljura und Unterjura) haben nach Anwendung der Abwägungskriterien eine im Wortlaut identische Bewertung erhalten (siehe Zwischenbericht Teilgebiete /U3/, Kapitel 5). [...] Insbesondere für das Teilgebiet „Tertiäre Tongesteine“ ist diese Vereinheitlichung nicht nachvollziehbar und nicht sachgerecht. Die Anwendung eines eigenen Referenzdatensatzes ist für die tertiären Tongesteine unbedingt erforderlich.
65.10.55offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetFormale Prüfung - Referenzdatensaätze Tongestein, Kristallingestein, Steinsalz: [...] Angabe der Einheiten zum Parameter Fluiddichte ? ist nicht [m/s²] sondern [kg/m³]. // In der Praxis wird der hydraulische Gradient mit i für h/l verwendet. [...] sollte der hydraulische Gradient i in Kapitel [...] Charakteristische Gebirgsdurchlässigkeit eingeführt werden.
65.10.56offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase IIInhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Durchlässigkeitsbeiwerte: Die Nachweistabellen für die Gebirgsdurchlässigkeit zeigen nicht, welche Methoden/Randbedingungen für die Auswertung verwendet wurden und wie groß der Bestimmungsfehler (Messfehler und Fehler der Modellanpassung) ist. // In Tabelle 4 wurden Durchlässigkeitsbeiwerte für Tongesteine gelistet. Im Tabellenabschnitt auf Seite 25 mit dem Literaturzitat (Klinge & Neumann-Redlin 1986, /U17/) passt die Standortbeschreibung z.B. Hilssandstein nicht in die Rubrik „Tongestein“.
65.10.58offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HInweisPhase I, Schritt 2Inhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Abstandsgeschwindigkeit: Die in /U2/ auf S. 76 Tabelle A1 „Abstandsgeschwindigkeit“ formulierte Aussage […] Hier wäre folgende Aussage vorzuziehen: „Trotz der geringen effektiven Porosität wird bei der für Tongestein abgeschätzten geringen Permeabilität eine hinreichend geringe Abstandsgeschwindigkeit erreicht, so dass die Bewertung als ‘günstig‘ eingestuft werden kann.“
65.10.59offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase IIInhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Abstandsgeschwindigkeit: In /U1/ auf S. 28 zweiter Absatz letzte Zeile wird beschrieben, dass die durchflusswirksame (nutzbare bzw. effektive) Porosität ne mit der absoluten Porosität (Gesamtporenraum) aus Tabelle 11 gleichgesetzt wird. [...] Übertragen auf die effektive Porosität ne, die nach Mattheß & Ubell (1981) /U20/ für Ton mit ne <0,06 [-] angegeben wird, sollte die effektive Porosität ne von Tongestein bei ne <0,015 [-] liegen (jedoch nicht größer sein als für Ton, Abb. 1). Da die effektive Porosität ne im Nenner steht, wird die Abstandsgeschwindigkeit va um mindestens das Vierfache unterschätzt.
65.10.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Die Ausweisung aktiver Störungszonen erfolgte durch die Verschneidung von Störungsspuren mit geologischen Einheiten, die ein Alter von 34 Millionen Jahren oder jünger aufweisen. „Vermutete“ Störungen wurden nicht berücksichtigt. Es wurde eine automatisierte Verschneidung in ArcGIS durchgeführt, danach Qualitätsprüfung, es wurden nur Störungssegmente verwendet, die post-eozäne Schichten durchziehen oder begrenzen. Um sinnvolle Ergebnisse zu erzielen erfolgte eine „manuelle“ Vervollständigung der Aktivitätsbewertung. Zu Abbildung 6 (schematische geologische Karte): Bei Störungen in präoligozänen Schichten konnte eine Aktivität nicht bestimmt werden. // Die Methode ist einerseits plausibel, da kartierte Störungsspuren, die junge Schichten durchziehen, genutzt werden. So werden mit einer brauchbaren Annäherung die aktiven Störungen ermittelt. Es ist aber andererseits nicht klar, welche Dokumente (Karten) zur Bewertung von speziellen Störungen genutzt worden sind (Welche Karte? Welches Modell? Welche Literatur?). Die Vorgehensweise wird zwar generell erläutert, kann aber wegen der vielen Variablen nicht nachvollzogen werden, da es bei der Ausweisung von aktiven Störungen sehr große, geowissenschaftliche Ermessensspielräume (z. B. „manuelle Vervollständigung“) gibt.
65.10.62offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIInhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.2): […] Die Abschätzung der Durchlässigkeit einer diskreten Kluft k auf der Basis des „cubic law“ nach Louis (1967, Gl. 1) /U22/ scheint für die Ermittlung der Gebirgsdurchlässigkeit eine sinnvolle Alternative zum Darcy-Ansatz (Gl. 2) // (Kapitel 5.1.3) Die Abstandsgeschwindigkeit v in kristallinen Kluftgrundwasserleiter kann nach Louis (1967) /U22/ für diskrete Klüfte auf der Basis des „cubic law“ mit nachfolgender Gleichung (Gl. 3) abgeschätzt werden. // Die Abschätzung der Abstandsgeschwindigkeit vD auf der Basis des Darcy-Gesetzes (Gl. 4) ist vor allem problematisch, weil die effektive Porosität ne aus der Kluftapertur abgeleitet werden muss. Letzteres führt zu extrem kleinen effektiven Porositäten, die wiederum zu extrem großen Abstandsgeschwindigkeiten führen. Andersherum führen die von der BGE angegebenen effektiven Porositäten ne = 0,0019 bis 0,029 [-] für Kristallingesteine, die etwa der Kluftapertur entsprechen, nach dem „cubic law“ (Gl. 4) zu deutlich größeren Durchlässigkeitsbeiwerten, als die Mindestanforderung mit k = <10-10 m/s fordert.
65.10.64offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Prüfung Referenzdatensatz Steinsalz, Kapitel 6 // Vorbemerkungen // […] Steinsalz in steiler Lagerung und Steinsalz in flacher Lagerung [...] in mehreren Punkten erheblich unterscheiden // Bei Steinsalz in flacher Lagerung sind deutlich höhere Fluidgehalte zu erwarten [...] // Bei Steinsalz in flacher Lagerung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steinsalzlagen häufiger von eher zusammenhängenden Lagen anderer Gesteine wie Anhydrit oder Tongestein durchsetzt sind. // Im Steinsalz in der steilen Lagerung findet man eher größere homogene Steinsalzbereiche.
65.10.66offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 1Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.2 & 6.1.3): […] auf Eigenarten bei der Durchlässigkeitsermittlung im Salzgestein wird nicht eingegangen. // Die Angaben zur Gebirgsdurchlässigkeit und Porosität beruhen auf zwei Literaturzitaten, dies erscheint unzureichend und der zu bearbeitenden Fragestellung nicht angemessen.
65.10.69offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.4): Auf S. 106 erster Absatz wird konstatiert, dass „prinzipiell keine Grundwasserströmung statt (findet) und einzig diffusiver Stofftransport, mit entsprechend geringen Transportmengen“ möglich ist. Hier fehlt eine Literaturangabe, die dies bestätigt. // Auf S. 108 dritter Absatz wird konstatiert, dass die Ermittlung der Diffusionsgeschwindigkeit mit tritiiertem Wasser HTO (H=Wasserstoff, T=Tritium, O=Sauerstoff) nicht möglich ist, weil es sofort zu Lösung von Salz kommt. 1. Frage hierzu: Warum kann dafür keine gesättigte Salzlösung verwendet werden? // 2. Frage: Könnte nicht H2-Gas (HT-Gas) für die Messung verwendet werden?
65.10.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Niedersachsen hat bei seiner Datenlieferung an die BGE keine aktiven Störungszonen benannt. […] Im Zwischenbericht sind für Niedersachen zahlreiche aktive Störungen sowohl im Flachland als auch im Bergland identifiziert worden. Die Nachvollziehbarkeit ist im Einzelfall nicht möglich, die Dokumentation ist z.T. für die vielen als aktiv identifizierten Störungen in Niedersachsen nicht schlüssig. Anscheinend ist ein Großteil dieser Störungen den Strukturkarten von Baldschuhn et al (2001) bzw. dem GTA3D entnommen, was aber in Tab. 4 nicht angegeben wird. Eine lokale Einzelprüfung ist mit den dargelegten Informationen nicht möglich.
65.10.70offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 5 - Bewertung der „günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften“: […] Eine Bewertung der gebirgsmechanischen Eigenschaften muss deshalb in den nächsten Auswahlschritten standortspezifisch mit Würdigung der lokalen Gegebenheiten erfolgen. // [...] Vor Anwendung der Methode in den nächsten Auswahlschritten sollten die Methode und die Ergebnisse überarbeitet und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
65.10.71offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“: Die Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ erfolgt anhand des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ […] Im Ergebnis werden alle drei Wirtsgesteinstypen mit „günstig“ (=trocken) bewertet. // [...] "als „feucht“ [gilt], wenn die zur Korrosion erforderliche Feuchtigkeit präsent ist, andernfalls gilt das Gestein als „trocken“.“ Zu dieser Definition merkt die BGE an, dass daraus nicht hervorgeht wie die „zur Korrosion erforderliche Feuchtigkeit“ definiert ist, und argumentiert, dass dies „erst mit der standortspezifischen Festlegung [...] quantifiziert werden [kann]“ (/U5/, S. 105). // Im Ergebnis legt die BGE also keine Definition/Interpretation für „trocken“ und „feucht“ vor, obwohl diese Begriffe für die Anwendung des Kriteriums maßgeblich sind. [...] wirft die Frage auf, ob dies impliziert, dass dieses Abwägungskriterium im jetzigen Verfahrensschritt de facto keine Anwendung findet, sondern alle Wirtsgesteinstypen ungeachtet der in den Referenzdatensätzen zusammengetragenen Informationen zum Wassergehalt als „günstig“ (=trocken) eingestuft werden. Des Weiteren stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt im Verfahren die o.g. Informationen zu den „standortspezifischen Materialien der technischen Barrieren“ und deren „Wechselwirkung mit den geotechnischen und geologischen Barrieren“ vorliegen werden.
65.10.72offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ - Bewertung von Tongestein: Wassergehalt von Tongesteinen […] im Bereich von <1 bis 70 % […] Auf Basis dieser Daten trifft die BGE zunächst die Aussage, dass „Tongesteine als „feucht“ einzustufen [sind]“ (/U2/, S. 79); trotzdem wird Tongestein im Ergebnis mit „günstig“ (=trocken) bewertet (/U2/, S. 79). Diese günstige Bewertung wird damit begründet, dass die Feuchtigkeit in Tongesteinen von „standortspezifischen Parametern“ abhänge, sowie, dass zum jetzigen Zeitpunkt „keine detaillierten Informationen über den Wassergehalt der identifizierten Gebiete“ und die „Materialien der technischen Barriere“ vorlägen. (/U2/, S. 79) // Die Entscheidung der BGE, Tongesteine als „trocken“ zu bewerten, ist für uns nicht nachvollziehbar. [...] Der Schlussfolgerung, bei solchen Wassergehalten von einem „trockenen“ Gestein zu sprechen ist deutlich zu widersprechen. Da die Anwesenheit von Feuchtigkeit charakteristisch für Tongestein ist, ist es unzulässig Tongestein bezüglich des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ mit „trocken“ zu bewerten.
65.10.73offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ - Bewertung von Kristallingestein: Mit Verweis darauf, dass die BGE im Referenzdatensatz für Kristallingestein jedoch „von einer ungestörten und ungeklüfteten Gesteinsformation [ausgeht]“ (/U1/, S. 87) wird Kristallingestein im Ergebnis als „günstig“ (=trocken) bewertet. // Die Entscheidung der BGE, Kristallingestein als „trocken“ zu bewerten ist zwar vor dem Hintergrund, dass die BGE in den Referenzdatensätzen bewusst günstige Bedingungen unterstellt (ungestört und ungeklüftet) grundsätzlich nachvollziehbar [...] Dennoch [...] sind wasserführende Klüfte als charakteristisch für Kristallingesteine anzunehmen. Die Entscheidung der BGE, Kristallingestein bezüglich des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ mit „trocken“ zu bewerten ist daher diskussionswürdig.
65.10.75offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIZu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - Hinweise: In der Gesamtbewertung unterscheidet die BGE nur zwischen den Bewertungskategorien „günstig“ oder „nicht günstig“, obwohl der Indikator Sorptionsvermögen drei Wertungs-gruppen aufweist („günstig“, „bedingt günstig“ und „weniger günstig“). [...] // [...] Wir weisen darauf hin, dass durch dieses Vorgehen die im StandAG vorgesehene zusätzliche Differenzierung des Indikators Sorptionsvermögen in „bedingt günstig“ und „weniger günstig“ nicht in die Gesamtbewertung einfließt. Im Forschungsvorhaben RESUS wird alternativ dazu ein Aggregierungsverfahren empfohlen, das explizit darauf abzielt, alle Bewertungsoptionen dieses Indikators in der Gesamtbewertung zu berücksichtigen (/U13/ S. 60)
65.10.77offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - "Sorptionsvermögen" - Bewertung von Tongestein: Die in den Referenzdatensätzen zitierten Literaturangaben zu Kd-Werten für Jod und Chlor liegen jedoch deutlich unterhalb dieses Schwellenwerts (/U1/, S. 53-54) und stützen damit nicht die Annahme eines K-Werts im Ton von = 10-^3 m³/kg für Jod und Chlor. Infolgedessen hätte eine Herabwertung auf „bedingt günstig“ erfolgen müssen. // Angesichts der aktuell nur eingeschränkt vorliegenden Daten [...] erscheint die getroffene Einstufung „günstig“ im jetzigen Verfahrensschritt als sehr konservativ und wäre im Folgenden zu diskutieren.
65.10.78offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 10 - Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse - Hinweise: Doch auch unter Berücksichtigung der Referenzdaten bleiben Lücken bestehen: für mehrere hydrochemische Parameter ist die zusammengestellte Datenbasis unzureichend; zum Auftreten von Komplexbildnern in Tongestein wurden gar keine Literaturangaben gefunden. Außerdem lassen sich für einige Parameter grundsätzlich keine für ein Wirtsgestein typischen Werte ableiten, da diese je nach lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen können. So sind beispielsweise Karbonatkonzentrationen im Porenwasser von Tongestein davon abhängig ob karbonatische Lagen im Tongestein eingeschaltet sind oder nicht; die hydrochemischen Verhältnisse in (geklüftetem) Kristallingestein können ggfs. stärker vom Nebengestein geprägt sein als vom Wirtsgestein selbst. // [...] die Anwendung dieses Abwägungskriteriums im aktuellen Verfahrensschritt nur sehr eingeschränkt möglich ist.
65.10.79offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 10 - Bewertung von Tongestein: Mit zunehmendem Informationsgewinn im weiteren Verfahren ist aus unserer Sicht jedoch damit zu rechnen, dass Gebiete mit Tongestein in Abhängigkeit der lokalen Gegebenheiten insbesondere bezüglich des Indikators „Karbonatgehalt“ sowie des Indikators „Kolloide/Komplexbildner“ als „nicht günstig“ eingestuft werden müssen. Als Konsequenz würden diese Tongebiete in der Gesamtbewertung dieses Abwägungskriteriums von „günstig“ zu „nicht günstig“ abgewertet werden.
65.10.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Die Vollständigkeit, Richtigkeit und die annähernd exakte Lage von tektonisch aktiven Störungen/Störungszonen und der daraus abgeleiteten Ausschlussgebiete ist wegen vieler Variablen und Interpretationsmöglichkeiten prinzipiell mit großen Unsicherheiten behaftet. [...] Die von BGE angewendete Methodik ist für diese erste Phase der Standortauswahl vor allem eine schnelle und von Pragmatismus geleitete Methode, um die aktiven Störungen herauszufiltern. Jedoch werden damit viele prä-oligozän aktive Störungen nicht erfasst, wenn sie, wie z.B. in Niedersachsen der Fall, von jungen Sedimenten bedeckt sind.
65.10.80offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Zu Anlage 10 - Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse - Bewertung von Kristallingestein: Kristallingestein wird bezüglich des Indikators „Chemisches Gleichgewicht zwischen Wirtsgestein und Grundwasser“ mit „nicht günstig“ bewertet; die Gesamtbewertung für Kristallingestein fällt dennoch „günstig“ aus (Tab. 3). Weil Steinsalz mit ebenfalls nur einer einzigen „nicht günstigen“ Indikatorbewertung in der Gesamtbewertung als „nicht günstig“ eingestuft wird, stellt sich die Frage ob die „günstige“ Gesamtbewertung von Kristallingestein gerechtfertigt ist. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens RESUS (/U13/) hin [...] das eine „nicht günstige“ Gesamtbewertung vorsieht, sobald die Bewertung eines einzigen beliebigen Indikators „nicht günstig“ ausfällt [...] // Die BGE begründet ihr Vorgehen [...] Diese Argumentation ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, und das Vorgehen der BGE im jetzigen Verfahrensschritt damit plausibel; jedoch sollte dieser Aspekt im weiteren Verfahren vertieft betrachtet werden.
65.10.81offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Zu Anlage 11 - Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge: Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 17.10. 2020 hat die BGE zu den Begriffen Deckgebirge und Überdeckung festgestellt: ein Teil des Wirtsgesteins ist auch Deckgebirge (oberhalb des ewG), Überdeckung betrifft nur das Überlagernde des Wirtsgesteins. // Diese Herleitung ist nicht nachvollziehbar und findet sich so auch im Standortauswahlgesetz nicht wieder.
65.10.82offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Zu Anlage 11 - Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge: Es stellt sich weiterhin die Frage, wie die Auswirkungen der Eiszeiten für den Nachweiszeitraum von 1 Mio. Jahren in der verbalargumentativen Abwägung berücksichtigt wurden, wie z. B. flächendeckend vorhandene Tonschichten im Deckgebirge bewertet werden, auch wenn diese in kommenden Eiszeiten erodiert werden. Die Sicherheit sollte nach unserem Verständnis über den gesamten Nachweiszeitraum gleich betrachtet werden (keine gestufte Sicherheit).
65.10.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDefizite bestehen derzeit bei der Dokumentation der Datenverarbeitung zur Ableitung der Ausschlussgebiete. Die stichprobenartige Prüfung der Datenlage kann aufgrund o.g. Defizite zum derzeitigen Stand nicht abschließend vorgenommen werden. Die eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation des Datenverarbeitungsprozesses wird – für den weiteren Verfahrensverlauf – aus Gründen der Transparenz für notwendig erachtet.
65.12.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Die detaillierte fachliche Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ ergab für das Gebiet des Freistaates Sachsen, dass von den ausgewiesenen 11 526 km² der Gebietskulisse der Teilgebiete ca. 6 155 km² die erforderlichen Kriterien nach StandAG nicht erfüllen und somit die Ausweisung dieser Flächen als Teilgebiet nicht nachvollziehbar ist. [...] Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren.
65.12.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase 1, Schritt 2Für die [tektonische Großstruktur] „Lausitzer Tertiärgräben“ ergab eine Rückfrage bei der BGE, dass die dunkelroten Flächen methodisch bedingt nicht ausgeschlossen wurden. Sie sind Relikte, da die BGE vom LfULG nur durch Tagebaue, Bohrungen bzw. geomorphologische Analyse verifizierte Störungen übermittelt bekommen hat. Es existieren weitere Störungen mit gleichartiger Aktivität. Im südlichen Teil der Lausitz können diese Störungen dem Eger-Riftsystem zugeordnet werden.
65.12.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Seismische AktivitätFeststellungPhase 1, Schritt 2In der tektonischen Großstruktur „Vogtland“ wurden der Bergener Granit, der Fichtelgebirgsgranit und der Westteil des Eibenstocker Granits nicht ausgeschlossen. Hier gibt es jedoch klare Belege für die rezente tektonische Aktivität der Gebiete (Abb. 3). Das Vogtland ist durch Schwarmbeben gekennzeichnet, welche in regelmäßigen Abständen über 1000 Beben in wenigen Wochen umfassen. Korn et al. (2008) geben einen guten Überblick über die Verteilung der Erdbeben. [...] Momententensorlösungen im Bergener Granit, welche die Bewegung auf einer Störungsfläche während eines Erdbebens mathematisch repräsentieren, legen nahe, dass in kurzen Abständen von weniger als 10 Jahren wiederholt an den gleichen Orten Herdflächen innerhalb des Granits aktiviert werden. [...] Gleiches gilt für den Fichtelgebirgsgranit [...] eine Störungszone, welche sich mindestens bis Reichenbach i. V. nach Norden erstreckt. Auch im Westteil des Eibenstocker Granits sind Erdbeben registriert worden (Abb. 3). Eine Häufung von Erdbeben tritt am Westrand des Eibenstocker Granits auf. [...] Alle innerhalb der tektonischen Großstruktur „Vogtland“ gelegenen Teilgebietsflächen sind deshalb nicht als Standort für ein Endlager geeignet.
65.12.14offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase 1, Schritt 2Abbildung 5: Übersicht über die an die BGE gelieferten Bohrungsdaten. Sachsen hat 3 957 Bohrungsdaten mit Endteufen > 300 m an die BGE geliefert, davon liegen 1 149 in einem Teilgebiet. Die Abbildung zeigt die ausgewiesenen Teilgebiete in rosa. Wurde Wirtsgestein erbohrt, ist die Bohrung rot dargestellt. Wurde Wirtsgestein nicht erbohrt, ist die Bohrung grün dargestellt.
65.12.15offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteAbweichungPhase 1, Schritt 2Nordsudetische Senke (Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro): Der Begriff Oberkreide ist die chronostratigraphische Bezeichnung für eine Epoche […] welche [...] sechs Stufen (Cenomanium, Turonium, Coniacium, Santonium, Campanium, Maastrichtium), welche ebenfalls chronologische Kategorien sind, die das Alter der Sedimente, jedoch nicht ihre Lithologie beschreiben. Deshalb ist das Vorgehen der BGE (2020a) kritisch zu sehen, stratigraphische Einheiten als Teilgebiete auszuweisen, welche normalerweise eine Vielfalt an Gesteinen enthalten. // [...] Um die Tiefenlage der Oberkreide in Sachsen abzuschätzen, wurde auf die Isolinien der Oberkreide-Basis und der Tertiär-Basis des Southern Permian Basin Atlas (Doornenbal und Stevenson, 2010) zurückgegriffen.
65.12.16offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteFeststellungPhase 1, Schritt 2Nordsudetische Senke (Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro): Zur Prüfung, ob im ausgewiesenen Teilgebiet die Mindestanforderungen erfüllt sind, hat das LfULG die an die BGE gelieferten Bohrungsdaten herangezogen. Als Wirtsgesteine wurden die tondominierten Vertreter der kontinuierlichen Reihe Kalkstein-Mergel-Tonstein mit einem Tonmineralanteil von mehr als 50 % Tonstein, Tonmergelstein und mergeliger Tonstein klassifiziert. Nach Süden und Osten gehen diese Gesteine in Mergel, kalkhaltige Schluffsteine und kalkhaltige Feinsandsteine über (Bohrung B100/1961 mit einer Endteufe von 1 434 m, B67/1959 mit einer Endteufe von 776 m, B1977/1966 mit einer Endteufe von 500 m, Abb. 7, 8). Nach der Definition von Füchtbauer (1959) entsprechen diese Gesteine nicht mehr der Tongesteinsdefinition der BGE (2020a), da sie weniger als 50 % Tonfraktion enthalten. Im Zentrum der Mulde treten demnach keine Wirtgesteine im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) auf. // In der Bohrung B72 (nicht digital vorhanden) wurden an Kalkmergelsteinen des Mittelturonium 60 - 80 % CaCO3 gemessen. […] Die jüngeren Ablagerungen (Coniacium und Santonium) wurden von Musstow (1968) als sandige Schluffsteine und Sandsteine charakterisiert und sind keine Wirtsgesteine. Göthel und Tröger (2003) ergänzen hierzu die kalkigen Sandsteine im oberen Drittel der Bohrung B101/1961.// Im Teilgebiet treten Gesteinseinheiten, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) erfüllen, nur am Rand der Nordsudetischen Senke auf. Im Inneren des Sedimentationsraumes wurden überwiegend karbonatische sowie gröber klastische Ablagerungen erbohrt. Deshalb ist nur die Ausweisung der Muldenränder als Teilgebiet plausibel (Abb. 7).
65.12.17offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Südliche Phyllitzone (Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K-g_SPZ): Nach Bankwitz et al. (2001), Bachmann et al. (2008), und Bankwitz (2011) beinhaltet die Südliche Phyllitzone neoproterozoischen Schluffsteine der Rothstein-Formation mit einer erbohrten Mächtigkeit von 400 m und ordozivische Schluffsteine, sandige Schiefer, Quarzite, Vulkanite und Pyroklastite sowie Quarz-Sericit-Phyllite der Drehna-Gruppe mit einer geschätzten Mächtigkeit von ca. 1 000 m. Die Gesteine wurden während der variszischen Orognese anchimetamorph bis grünschieferfaziell überprägt. Diese Gesteine stellen kein kristallines Wirtsgestein im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) dar. // [...] Die Bohrungen bei Brehna B1478H/1985 mit einer Endteufe von 1 267 m und B1477H/1985 mit einer Endteufe von 1 224 m zeigen bis zur Bohrendteufe sedimentäre Einheiten des Kambriums mit eingeschalteten Vulkanitgängen aus dem Permokarbon und der Oberkreide. Diese werden von mindestens 100 m mächtigen karbonischen, mesozoischen und känozoischen Sedimenten überlagert (Bankwitz et al., 2001). Auch diese Gesteine sind keine Wirtsgesteine im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). // Da im Norden Sachsens ausschließlich kambrische Sedimente erbohrt sind, gibt es keine Hinweise, dass die südliche Phyllitzone bis nach Sachsen reicht. Die Grenzziehung der BGE ist weder aus Bohrungsdaten noch aus den Veröffentlichungen von Bankwitz et al. (2001) und Kopp et al. (2001) nachzuvollziehen. Deshalb ordnet das LfULG diese kambrischen Sedimente der Torgau-Doberlug-Einheit zu. // Im Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ kommen die zwei Plutone von Pretzsch und Prettin vor, welche randlich bis nach Sachsen reichen. Diese Plutone erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). Der Ausweisung der Region als Teilgebiet kann im Bereich der Plutonite gefolgt werden. Eine Ausweisung der Sedimentite als Teilgebiet erscheint dagegen unplausibel.
65.12.18offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Erzgebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb gefolgt werden. Lediglich in einem schmalen NW-streichenden Streifen werden niedriggradig metamorphe Phyllite angetroffen. In diesem Bereich gibt es auch keine Hinweise auf unterirdisch vorhandene Plutone. Damit entspricht dieser Streifen nicht der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a).
65.12.19offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteHinweisPhase 1, Schritt 2Frankenberger Zwischengebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Nördlich des Erzgebirges befindet sich das Frankenberger Zwischengebirge […] In diesem Bereich liegen vier Bohrungen vor […] Alle Bohrungen wurden in einem Umkreis von 3 km abgeteuft. Betrachtet man das unmittelbare Umfeld, fällt auf, dass der Zwischengebirgsgneis dort nicht mehr angetroffen wurde. // Stattdessen wird die Prasinit-Einheit (Meta-Diabas-Serie) in vergleichbaren Tiefen ca. 1 km weiter im NW angetroffen [...] stark alterierte, zerklüftete Vulkanite [...] In den Bohrungen B2304/1975 mit einer Endteufe von 531 m und B2300/1975 mit einer Endteufe von 682 m wird unterhalb der Prasinit-Einheit der Schiefermantel erbohrt. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Zwischengebirgsgneise zwischen Schiefermantel und Prasinit-Einheit auskeilen. // Auch in den östlichen Bohrungen [...] gibt es keine weiteren Hinweise auf Gesteine, welche dem Frankenberger Zwischengebirge zugeordnet werden können. Stattdessen werden hier klastische Sedimente vorgefunden. [...] lokal begrenzte und diskontinuierliche räumliche Verbreitung des Zwischengebirgsgneises. // Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann gefolgt werden, es ist aber zu erwarten, dass sich die Gesteinseinheit als oberstes Allochthon nicht in große Tiefen erstreckt und dass ihre laterale Ausdehnung begrenzt ist.
65.12.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2[...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. So wurden sedimentäre Abfolgen, vulkanische und vulkano-sedimentäre Gesteine sowie niedriggradige Metamorphite großflächig als kristallines Wirtsgestein klassifiziert.
65.12.20offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteFeststellungPhase 1, Schritt 2Nordwestsachsen (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): [...] Der Nordsächsische Block wird im Süden von der Osttüringisch-Nordsächsischen Einheit durch die Nordsächsische Überschiebungszone getrennt, welche beide Einheiten entlang mehrerer Einzelstörungen versetzt.[...] Der Verlauf der Störungszone reicht somit weiter nach Süden, als in der GK 400 (1995) dargestellt, sodass der Pluton von Otterwisch noch der neoproterozoischen Einheit zugewiesen werden kann. Durch eine entsprechend dieser Daten korrigierte Grenzziehung in dieser Stellungnahme vergrößert sich der Bereich, in welchem kristallines Wirtsgestein erwartet werden kann, gegenüber der GK400 (1995).
65.12.21offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Torgau-Doberlug-Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Torgau-Doberlug-Einheit treten kambrische Sedimente auf […] Die Bohrungen bei Brehna B1478H/1985 mit einer Endteufe von 1267 m und B1477H/1985 mit einer Endteufe von 1224 m zeigen bis zur Bohrendteufe sedimentäre Einheiten des Kambriums mit eingeschalteten Vulkanitgängen aus dem Permokarbon und der Oberkreide. Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein sind nicht bekannt.
65.12.22offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Nordsächsischer Block (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Dieser Bereich Nordwestsachsens besteht aus neoproterozoischen Sedimenten in welche Intrusivgesteine eingeschaltet sind [...] // Die neoproterozoisch-frühkambrischen Plutonite erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). Außerhalb dieser Plutonite treten Sedimentgesteine auf, welche kein kristallines Wirtsgestein darstellen.
65.12.23offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Die Osttüringisch-Nordsächsische Einheit wird aus altpaläozoischen Sedimenten aufgebaut, welche das Grundgebirge bilden. Kambroordovizische Abfolgen umfassen Grauwacken und Sandsteine [...] // Das Silur tritt in der thüringischen Fazies [...] bestehen aus Kieselschiefern mit Einschaltungen von Schwarzschiefer [...] dünn- bis dickbankigem Kalkstein mit Einschaltungen von Tonstein und Kalkknotenschiefern [...] // Devonische Sedimentgesteine [...] im Bereich um Borna [...] Tentakulitenkalken und Tentakulitenschiefern, während das Oberdevon aus Schalstein und Tonschiefer [...] toniger Kalksteine und Grauwacken [...] // Unterkarbonprofil [...] Wechsellagerung aus Tonschiefer und Grauwacke [...] // In dieser regionalgeologischen Einheit treten keine Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) erfüllen.
65.12.24offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Wurzen-Caldera (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): [...] permische Wurzen-Caldera [...] Die Ignimbrite, Vulkanite und Sedimente der Caldera-Füllung stellen kein kristallines Wirtsgestein entsprechend der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) dar. Die in diese Caldera-Füllung eingedrungenen Granitporphyre oder Mikrogranite und Syenitporphyre oder Mikrosyenite sind subvulkanischen Gesteine sowie Ganggesteine. Entsprechend der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) stellen sie Wirtsgestein dar. Aufgrund ihrer zu erwartenden begrenzten räumlichen Ausdehnung im endlagerrelevanten Teufenbereich erfüllen sie jedoch nicht die Mindestanforderungen. Deshalb kann der Ausweisung der regionalgeologischen Einheit der Wurzen-Caldera als Teilgebiet nicht gefolgt werden.
65.12.25offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Görlitzer Schiefergebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Das Görlitzer Schiefergebirge besteht aus stark deformierten sedimentären Einheiten des Kambriums, Ordoviziums, Silurs, Devons und Unterkarbons mit eingeschalteten Vulkaniten. Diese Gesteine wurden grünschieferfaziell metamorph überprägt. Belegt sind verschuppte Einheiten des Paläozoikums bis in eine Tiefe von über 800 m in der Bohrung B10/1961 mit einer Endteufe von 809 m (Abb. 11). Eine tektonische Interpretation des Görlitzer Schiefergebirges als Akkretionskeil vor dem Lausitzer Block (Göthel, 2001) legt nahe, dass die Einheiten des Görlitzer Schiefergebirges strukturell neben den Gesteinen der Lausitz liegen. Die Bohrungsdaten stimmen mit dieser Interpretation überein. Nördlich der Innerlausitzer Störung, welche die Grenze des Schiefergebirges zum Lausitzer Granodioritkomplex bildet, wurden keine Kristallingesteine erbohrt. // Im Bereich des Görlitzer Schiefergebirges kann weder kristallines Wirtsgestein nachgewiesen noch aufgrund des tektonischen Settings der Einheit erwartet werden. Die Ausweisung der Region als Teilgebiet ist nicht nachvollziehbar.
65.12.26offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Lausitzer Grauwacken-Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): In der nördlichen Lausitz, nördlich des Granodioritkomplexes, kommen überwiegend neoproterozoische Grauwacken vor. Die Grenze beider Einheiten bildet ein NE-SW verlaufenden Lineament, welches sich von Ottendorf-Okrilla über Kamenz nach Knappenrode erstreckt (GK100 LJK, 1991). Die Lausitzer Grauwacken-Einheit […] repräsentieren typischerweise Wechsellagerungen von fein- bis mittelkörniger Grauwacke (50 - 85 %), Schluff- und Tonsteinen (5 - 15 %), in die gelegentlich geröllführende Lagen (Schuttströme; < 5 - 10 %) sowie lokal Kalksilikatlagen (0 - 1 %) eingeschaltet sind. Der Geröllbestand [...] setzt sich aus u. a. Quarziten, Grauwacken, Tonsteinen, Vulkaniten und Granodioriten zusammen (Lobst, 1996). Die Sedimentabfolge gilt generell als nicht-metamorph bis maximal anchimetamorph, wurde jedoch im Kontaktbereich zum Granodioritkomplex kontaktmetamorph thermisch überprägt. Nach der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) sind diese Gesteine kein kristallines Wirtsgestein. [...] Die Zuordnung der Lausitzer Grauwacke zu einem Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein kann nicht gefolgt werden, da es sich bei Grauwacken um klastische Sedimente handelt. Es gibt darüber hinaus auch keine Bohrungsdaten, die belegen, dass Plutone in die Lausitzer Grauwacken-Einheit intrudierten. Die Ausweisung dieser Region als Teilgebiet ist deshalb unplausibel.
65.12.27offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Chemnitzbecken (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Im Westen Sachsens befindet sich zwischen dem Erzgebirge und dem Granulitgebirge das Chemnitzbecken. Es beinhaltet klastische Sedimente, Pyroklastite und Vulkanite des Oberkarbons und des Rotliegend. […] Sie stellen grobklastische, spät bis post-variszische Schüttungen dar, die 270 m - 900 m mächtig werden können. Diese Gesteine gehören nach der Definition der BGE (2020a) nicht zum kristallinen Wirtsgestein. // In Bohrungen des Steinkohlereviers Lugau/Oelsnitz können die jungpaläozoischen Sedimente bis in ca. 1 000 m Tiefe nachgewiesen werden. An ihrer Basis treten Tonschiefer und Phyllite auf (Abb. 12), welche als Äquivalente der ordovizischen Phycoden- bis Frauenbach-Gruppe eingestuft werden (Mingram, 1995). Diese Gesteine wurden variszisch deformiert und niedriggradig metamorphisiert. Sie repräsentieren das metamorphe Grundgebirge des Chemnitzbeckens, das mit der Erzgebirgsnordrandzone korreliert werden kann. Lithologisch handelt es sich stets um Phyllite oder phyllitähnliche Schiefer die keine potenziellen Wirtsgesteine darstellen. […] // Bis in endlagerrelevante Tiefen ist unter dem Chemnitzbecken nicht mit dem Auftreten von kristallinem Wirtsgestein zu rechnen. Seismische Erkundungen, welche in der Region durchgeführt wurden, weisen ebenfalls darauf hin, dass in endlagerrelevanten Tiefen kein kristallines Wirtsgestein zu erwarten ist (DEKORP, 1999). Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb nicht gefolgt werden.
65.12.28offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeFeststellungPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Voraussetzung für eine sicherheitsrelevante Abwägung sowohl zwischen verschiedenen Indikatoren als auch zwischen unterschiedlichen geologischen Situationen sind reale qualitative und quantitative geologische Daten. Diese liegen der BGE zum jetzigen Zeitpunkt für viele Gebiete jedoch nicht vor, sodass sich die BGE bei nicht hinreichender Datenlage auf Referenzdatensätze stützt. Es fällt auf, dass die wissenschaftliche Qualität dieser Referenzdatensätze sehr inhomogen ist und sich die BGE oftmals auf allgemeingültige Literatur, u. a. geowissenschaftliche Grundlagenwerke (z. B. Okrusch und Matthes, 2009; Bahlburg und Breitkreuz, 2017) beruft.
65.12.29offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Die vom LfULG gelieferten Daten wurden mitunter nicht bei der Bewertung einzelner Kriterien berücksichtigt.
65.12.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2[...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. [...] Außerdem wurden Kalkstein, Schluffstein, Sandstein und Mergel dem Wirtsgestein Tongestein zugeordnet.
65.12.30offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhasenübergeordnetBzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Es wäre beispielsweise möglich gewesen, für das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ gebietskonkrete Informationen zur Gesteinsfazies aus den gelieferten Karten- und Bohrungsdaten zu erhalten.
65.12.31offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Die im Rahmen der Datenlieferung für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (09/2019) von der BGE angeforderten Daten zu geomechanischen Kennwerten, hydrochemischen Eigenschaften der Tiefenwässer etc. wurden für das „Kriterium zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse“ ebenfalls nicht miteinbezogen.
65.12.32offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Die Verwendung von Referenzdatensätzen erscheint demnach für diesen ersten Verfahrensschritt praktikabel und unumgänglich zu sein. Jedoch birgt dieser Ansatz auch Risiken von Fehleinschätzungen: // Referenzwerte werden flächendeckend auf sehr große Gebiete angewendet, die sich teilweise über mehrere Bundesländer erstrecken und sich aus mehreren regionalgeologischen Einheiten verschiedenster Gesteinstypen mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften zusammensetzen. Dadurch werden Abwägungskriterien nicht separat betrachtet, sondern „homogenisiert“, [...] was sich in der identischen Bewertung der Teilgebiete „011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ kristallines Wirtsgestein in der südlichen Phyllitzone“ und „009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone“ widerspiegelt. // Die BGE geht bei ihren Referenzdatensätzen von günstigen Bedingungen („Idealgestein“) aus, was zu einer Überschätzung von Gebieten führen kann. Die Anwendung der Abwägungskriterien hat im bisherigen Stadium der Standortsuche nicht dazu geführt, Bereiche innerhalb eines riesigen Gebietes aufzufinden, welche tatsächlich günstig oder ungünstig sind.
65.12.33offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase 1, Schritt 2Wo die schlechte Datenlage die Anwendung der Abwägungskriterien verhinderte, wurden auszuschließende Bereiche unter- und nicht überschätzt, um das Risiko eines zu frühen Ausschlusses potenziell geeigneter Standorte zu minimieren. Dadurch kommt es jedoch zur Ausweisung riesiger Teilgebiete, was aufgrund der geltenden Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG negative wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringt. Ziel sollte es deshalb sein, die Teilgebiete in regionalgeologische Einheiten zu untergliedern, um ihrem heterogenen Aufbau gerecht zu werden.
65.12.34offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Im Lausitzer Granodioritkomplex und Meißener Pluton, Delitzscher Pluton, Erzgebirge, Granulitgebirge und Frankenberger Zwischengebirge sind großflächig Kristallingesteine verbreitet, die der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) entsprechen. Außerdem sind kleinräumigere Plutone, welche die Definition des kristallinen Wirtsgesteins ebenfalls erfüllen, im Vogtland, im Nordsächsischen Block und in der südlichen Phyllitzone anzutreffen. Weite Teile der südlichen Phyllitzone und des Nordsächsischen Blocks und außerdem die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Doberlug-Torgau-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition nicht (Abb. 13). // In der Nordsudetischen Senke […] Im Beckeninneren treten jedoch karbonatische und gröber klastische Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) nicht erfüllen.
65.12.35offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Außerdem wurde das Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“ unvollständig angewendet, sodass noch die Plutone innerhalb der tektonischen Großstruktur Vogtland, die über aktiven Störungen liegen, auszuschließen sind. Weiterhin wurden einige Segmente aktiver Störungen nicht ausgeschlossen.
65.12.38offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Von den im Zwischenbericht in Sachsen als Teilgebiete ausgewiesenen 11 526 km² sind nach detaillierter fachlichen Prüfung ca. 6 155 km² als nicht plausibel einzustufen (Tabelle 3). Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von ca. 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren.
65.12.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteHinweisPhase 1, Schritt 2Auffällig ist dabei insbesondere ein umfangreiches, undifferenziert dargestelltes Teilgebiet, welches sich von Baden-Württemberg über Bayern und Thüringen bis nach Sachsen erstreckt (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO, Abb. 1). [...] // [...] Im o. g. umfangreichen Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurden regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichen kristallinen Wirtsgesteinen (unterschiedliches Alter/Genese und damit verbunden unterschiedlichen Eigenschaften) zusammengefasst. Ist diese Herangehensweise mit Verwendung eines vereinheitlichten Referenzdatensatzes für Kristallingestein aus fachlicher Sicht gerechtfertigt oder damit die korrekte Anwendung der Abwägungskriterien auch in Phase 1 des Standortauswahlverfahrens fraglich?
65.12.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinHinweisPhase 1, Schritt 2011_00TG_200_00IG_K-g_SPZ kristallines Wirtsgestein in der südlichen Phyllitzone [...] // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen kambrische Sedimente, welche der Doberlug-Torgau-Einheit der saxothuringischen Zone zugeordnet werden können. Das Verbreitungsgebiet des kristallinen Wirtsgesteins der südlichen Phyllitzone reduziert sich deshalb in Sachsen auf die Plutone von Pretzsch und Prettin, welche randlich bis in den Freistaat hineinreichen.
65.12.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinHinweisPhase 1, Schritt 2009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen mehrere regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichem geologischem Aufbau: das Erzgebirge, das Chemnitzbecken, das Granulitgebirge, das Frankenberger Zwischengebirge, die westerzgebirgischen und vogtländischen Granite, den Lausitzer Granodiorit komplex und Meißener Pluton, die Lausitzer Grauwacken-Einheit, das Görlitzer Schiefergebirge, die Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit, den Nordsächsischen Block, die Wurzen-Caldera, den Delitzscher Pluton, die Torgau-Doberlug-Einheit. In diesen regionalgeologischen Einheiten treten sedimentäre, vulkanische, plutonische und metamorphe Gesteine auf. Der Metamorphosegrad schwankt von sehr schwach metamorph bis ultrahochmetamorph.
65.12.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Kristallines Wirtsgestein In der untersetzenden Unterlage „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“ (BGE, 2020g) spezifiziert die BGE den Begriff „hochgradig regionalmetamorphe Gesteine“ als „Gesteine der Fazies Amphibolit, Eklogit und Granulit nach Eskola (1915), zu welchen u. a. Gneise und Migmatite gezählt werden.“ Für die Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete“ hat das LfULG Amphibolit, Eklogit, Glimmerschiefer, Gneis, Granulit und Marmor als Wirtsgestein klassifiziert. Außerdem wurden Plutonite und kontaktmetamorphe Gesteine berücksichtigt. Obwohl letztere niedriggradig metamorphe Gesteine sind, geben sie immer Hinweis auf die Nähe eines Plutonits, da eine Kontaktmetamorphose durch die Wärme eines Intrusionskörpers verursacht wird. Als Nicht-Wirtsgestein wurden Sedimente, Tonschiefer, Phyllit, Chloritschiefer, Vulkanite, subvulkanische Gesteine und Pyroklastite klassifiziert.
65.12.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetBohrungen mit einer Tiefe von mehr als 275 m wurden mit einem Radius von 25 m ausgeschlossen. Messstellen mit jungen Grundwasseraltern wurden punktuell ausgeschlossen. Beide sind auf der Übersichtskarte (Abb. 1) maßstabsbedingt nicht sichtbar.
65.12.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase 1, Schritt 2Ein Datensatz mit 286 aktiven Störungssegmenten wurde der BGE vom LfULG geliefert [...] Acht Störungssegmente wurden nicht berücksichtigt (Abb. 2, blaue Linien). Diese und die Nachweise für ihre tektonische Aktivität werden in Tabelle 1 aufgelistet. [...] Bei allen endogen-tektonischen Störungen, welche sich durch tektonische Prozesse im Erdinneren bildeten, muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese eine Tiefenerstreckung bis in endlagerrelevante Teufen erreichen. Die Entscheidung der BGE, diese Störungen nicht zu berücksichtigen, ist nicht plausibel. // Außerdem definierte die BGE zwei tektonische Großstrukturen in Sachsen, „Vogtland“ und „Lausitzer Tertiärgräben“ (Abb. 2, hellgrün), welche intensive tektonische Aktivität aufweisen. Innerhalb dieser tektonischen Großstrukturen wurden die dunkelroten Flächen in Abb. 2 nicht ausgeschlossen. // Tabelle 1: Belege für die Aktivität der von der BGE (2020a) nicht ausgeschlossenen Störungssegmente.
65.13.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Methodisches Vorgehen: Zur Ausweisung von Gebieten [...], wurden die Verbreitungsgrenzen ausgewählter erdgeschichtlicher Formationen aus den 3D-Strukturmodellen des GD übernommen. Inwieweit diese Formationen, die Mindestkriterien tatsächlich erfüllen, lässt sich aus dem Modell nicht ableiten. Den Formationen wird daher seitens der BGE die Erfüllung der Mindestkriterien auf der Grundlage von Literaturdaten und einzelnen Referenzbohrungen pauschal zugeschrieben. // Dieses Vorgehen [...] für einen ersten Schritt [...] nicht zu beanstanden. Es führt jedoch zu einer starken Vereinfachung und letztlich zu einer sehr großen Kulisse „identifizierter Gebiete“, die im folgenden Arbeitsschritt [...] zu bewerten ist.
65.13.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Tonstein/Tongestein: […] Tonfolgen des Alttertiärs als potenzielles Wirtsgestein wird kritisch gesehen, da es sich nicht um Tonstein sondern - auch in den endlagerrelevanten Tiefen - überwiegend um plastische oder nur teilverfestigte Tone handelt.
65.13.12offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Salz in stratiformer Lagerung, Gebiet 191_02IG_S_f_so: Die Ausweisung dieser Gebiete kann vom GD nicht für alle Einzelflächen nachvollzogen werden [...] Im Bereich der südlichen Einzelflächen bei Mölln und Gudow liegt das Top des Unteren Rötsalinars zu tief, so dass innerhalb des endlagerrelevanten Betrachtungsbereichs bis 1500 m Tiefe eine Salzmächtigkeit von 100 m nur sehr lokal erreicht wird. Nach Norden hin nimmt die Mächtigkeit des Salinars ab. Aus den Schichtenverzeichnissen von Referenzbohrungen in der Region kann eine erforderliche Mindestmächtigkeit des Rötsalinars von 100 m oder größer nicht abgeleitet werden. Insofern kann ein Großteil der Einzelflächen des „identifizierten Gebietes“ nicht bestätigt werden.
65.13.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Salz in stratiformer Lagerung, Gebiete 189_01IG_S_f_km und 189_01IG_S_f_km: Ein Abgleich dieser Gebiete mit dem von der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe (BGR) in zwei Studien (1998 und 2014) dargestellten Verbreitungsbereich des Keupersalinars zeigt, dass die Einzelflächen dieser Gebiete mit der Bezeichnung Bredgrund, Schleimündung, Gabelsflach/ Kieler Bucht sowie Plön und Segeberg außerhalb dieser Grenzen liegen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Ablagerungen des Mittleren Keupers in diesen Bereichen meist als Ton- bis Tonmergelstein, Anhydrit und Gips in Wechsellagerung ausgebildet sind. Auch Referenzbohrungen im Nahbereich dieser Einzelflächen lassen nicht auf nennenswerte Salzmächtigkeiten inner- halb der Keuperfolge schließen. Insofern können die aufgeführten Einzelflächen der „identifizierten Gebiete“ nicht bestätigt werden.
65.13.15offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Abwägungskritierien: Die Verwendung von Referenzdatensätzen wird nicht grundsätzlich beanstandet, jedoch hätten für die tertiären Tone gesonderte Referenzdatensätze abgeleitet werden müssen, die sich von denen der verfestigten Tonsteine älterer Formationen unterscheiden.
65.13.16offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Abwägungskritierien: // Die tonigen Folgen des Tertiärs unterscheiden sich In Schleswig-Holstein sowohl sedimentologisch als auch hinsichtlich des Verfestigungsgrades [...] // Eine nicht abgeschlossene Durchsicht der Schichtenbeschreibungen belegt, dass mindestens bis in Teufen von 600 bis 700 m keine diagenetische Verfestigung der tertiären Tone angenommen werden kann. In vielen Landesteilen werden Tone – auch des Alttertiärs – noch in größeren Tiefen als 700 m als plastisch, weich oder mild/mäßig fest beschrieben. Dies hätte sich in der Abwägung als „ungünstig“ niederschlagen müssen.
65.13.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 1Methodisches Vorgehen: Bei der Anwendung der Abwägungskriterien [...] wurde bei der Mehrzahl der Kriterien auf Referenzdatensätze zurückgegriffen […] führt dazu, dass die identifizierten Gebiete hinsichtlich der überwiegenden Zahl der Kriterien gleich bewertet werden [...] , ob die Gebiete im Verfahren verbleiben, beruht daher nur auf den wenigen Kriterien.
65.13.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetAnwendung der Ausschlusskriterien: [...] hauptsächlich die Ausarbeitungen des Geotektonischen Atlas von NW-Deutschland (GTA) herangezogen wurden (Baldschuhn et al. 2001, bzw. das GTA-3D Modell: Rosenbaum et al. 2012). Es ist anzumerken, dass einige im GTA enthaltene Störungslinien fehlen [...] Andererseits sind Störungslinien dargestellt, die den im Bericht angegebenen Quellen nicht zugeordnet werden können. Manche Literaturquellen scheinen nicht verwendet worden zu sein (z.B. Brückner-Röhling et al. 2002). Zur Erleichterung der Prüfung wäre eine Kennzeichnung der Störungslinien nach der Literaturquelle wünschenswert.
65.13.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Anwendung der Mindestanforderungen: [...] die Mindesttiefe von 300 m seitens der BGE pauschal angesetzt. Eine Vergrößerung der Mindesttiefe in Gebieten, in denen im Nachweiszeitraum von 1 Millionen Jahre mit eiszeitlich bedingter intensiver Erosion zu rechnen ist, erfolgte nicht. Aus Sicht des GD hätte die Anforderung an die minimale Tiefenlage für SH auf der Grundlage von Prognosen zukünftiger Eiszeiten differenzierter betrachtet werden müssen.
65.13.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Tonstein/Tongestein, Gebiet 202_02IG_T_f_kru: [...] bei der Unterkreide im Bereich Schwarzenbek und Gudow (Gebiete 202_02IG_T_f_kru) jedoch überwiegend um Mergel- bis Mergelsteine, Tonmergelsteine und stellenweise mergelige Sandsteine. Tonsteinlagen können vereinzelt auftreten, besitzen jedoch nur eine geringe Mächtigkeit von wenigen Metern. Insofern ist hier nicht von der Erfüllung der Mindestkriterien auszugehen.
65.14.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden aktuelle Informationen zu Subrosionssenken bzw. Subrosionserscheinungen nicht stärker berücksichtigt? // […] Subrosion wird daher als atektonischer Vorgang verstanden, der nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 StandAG wie aktive Störungszonen zum Ausschluss von Gebieten führen kann. // [...] Nach Auswertung der übermittelten Daten und methodischen Anwendung weist die BGE lediglich eine einzige punktuelle Subrosionserscheinung aus 12.228 digital erfassten Subrosionsobjekten und Hohlformen in Thüringen aus (BGE 2020a, S. 59). Die in geologischen Karten und Archivberichten erfassten Subrosionssenken in Südwest-Thüringen werden von der BGE bei der Anwendung der Ausschlusskriterien nicht berücksichtigt. //[...] Ausschließlich Subrosionserscheinungen zu betrachten, deren Ursprung in endlagerrelevanten Tiefen von 300 m bis 1.500 m unter der Geländeoberfläche nachgewiesen sind, führt dazu, dass die Subrosion ausreichend mächtiger und z. T. in endlagerrelevanten Tiefen liegender Steinsalze oberhalb 300 m nicht zum Ausschluss führt. Findet der Zutritt von untersättigten Lösungen aufgrund der Schädigung des Deckgebirges weiterhin statt, können Steinsalze auch in endlagerrelevanten Tiefen bis hin zur vollständigen Ablaugung gelöst werden. // [...] Infolgedessen beinhaltet das Teilgebiet 078_03TG_197_03IG_S_f_z großflächige Bereiche, die seit Jahrzehnten als Subrosionssenken bekannt sind (z. B. OberzelIa-Subrosionssenke) und die für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen nicht geeignet sind (s. Abb. 1). // [...] Eine Verknüpfung geologischer Informationen aus unterschiedlichen Daten, die zu einem weitreichenderen Ausschluss führen würde, hat durch die BGE nicht stattgefunden. // Die Ausschlussgebiete nach Anwendung des Kriteriums aktive Störungszonen — atektonische Vorgänge sind nach Einschätzung des TLUBN als zu geringflächig ermittelt worden. Infolgedessen ist das durch die BGE ermittelte Teilgebiet 078_03TG_197_03IG_S_f_z (Steinsalz in stratiformer Lagerung - Werra-Fulda-Becken) deutlich zu groß ausgefallen.
65.14.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum wurde für die vom TLUBN ausgewiesenen aktiven Störungszonen ein senkrechtes Einfallen angenommen? // […] Für alle vom TLUBN als nachweislich aktiv eingestufte Störungszonen wurde von der BGE ein Sicherheitsabstand von 1000 m vertikal in die Tiefe projiziert (BGE 2020a, S. 55). Zusätzlich zu den umfangreichen Informationen aus geologischen Kartenwerken zum Verlauf von Störungszonen an der Erdoberfläche hat das TLUBN der BGE am 08.05.2018 auch Informationen zum Tiefenverlauf von 59 Störungsflächen im Untergrund übermittelt, die aus dem Geologischen 3D-Übersichtsmodell des Thüringer Beckens stammen (TLUG 2014). Die Modellflächen geben zumeist den Verlauf von Störungszonen wieder, die als nachweislich aktiv eingestuft worden sind. Diese wesentlichen Informationen zum Einfallen der Störungszonen sind bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums und der Ermittlung ausgeschlossener Gebiete nicht von der BGE berücksichtigt worden. // [...] Bei korrekter Anwendung ergibt sich für die in Thüringen ausgewiesenen Teilgebiete nach Ansicht des TLUBN eine Verschiebung der Teilgebietsgrenzen an der Grenze zu Ausschlussgebieten aktiver Störungszonen (s. Abb. 2), die in Abhängigkeit von der Tiefe und des EinfalIens der Störungszone mehrere Hundert Meter betragen kann.
65.14.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum sind durch Bohrungen ausgeschlossene Gebiete nicht in den Teilgebieten dargestellt? // […] Durch das Ausschlusskriterium ermittelte Flächen sind sowohl in den Teilgebietskarten der interaktiven Web-Anwendung der BGE als auch und in den zum Download bereitgestellten Shape-Dateien der ermittelten Teilgebiete nicht berücksichtigt (s. Abb. 3). [...] Bei den zur Verfügung gestellten Shape-Dateien handelt es sich um maßstabsfreie Vektordaten, so dass die Ausschlussflächen hier von der BGE eingearbeitet werden können. [...] Die derzeit ausgewiesenen Flächen der Teilgebiete sind daher nach Anwendung des Ausschlusskriteriums „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit — Bohrungen“ aus Sicht des TLUBN zu groß berechnet.
65.14.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden in den Teilgebieten mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung die Mächtigkeiten einzelner Steinsalzformationen zu einer Gesamtmächtigkeit summiert? // […] Der Zechstein enthält innerhalb der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formation Steinsalze in stratiformer Lagerung, umfasst jedoch weitaus mehr Gesteine, die nicht als Wirtsgesteine zu betrachten sind. // [...] Nach Einschätzung des TLUBN ist daher das Summieren von Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzhorizonte innerhalb des Zechsteins zu einer Gesamtmächtigkeit nicht zulässig. Die Mächtigkeiten der ausgebildeten Steinsalze der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formation müssen einzeln ermittelt werden, da andernfalls wirtsgesteinsfremde Gesteine in die Berechnungen eingehen und die Mächtigkeiten zu stark überschätzt werden. Die Teilgebiete mit Steinsalzen in strafiformer Lagerung fallen daher nach Auffassung des TLUBN aufgrund des Summierens von Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzformationen des Zechsteins deutlich zu groß aus. // Warum werden bei der Ermittlung der Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung Bohrungen mit einer (auch summierten) Steinsalzmächtigkeit von weniger als 100 m nicht berücksichtigt? // […] Bohrungen, die nach Auswertung der BGE eine (auch summierte) Steinsalzmächtigkeit von weniger als 100 m aufweisen und sich innerhalb der identifizierten Gebiete befinden, müssen daher nach Ansicht des TLUBN zur weiteren Eingrenzung und Anpassung der Teilgebietsgrenzen zwingend herangezogen werden, da es sich hierbei um wichtige Belegpunkte handelt. Aufgrund der unvollständigen Nutzung der Bohrdaten fallen die Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung nach Auffassung des TLUBN als deutlich zu groß aus.
65.14.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden niedriggradige metamorphe Gesteine des Saxothuringikums teilweise zu Kristallingesteinen gerechnet? // […] Bohrungsdaten [...] belegen, dass das Saxothuringikum nordwestlich des Thüringer Schiefergebirges fast ausschließlich aus gering metamorphen Gesteinen aufgebaut ist. Im Teilgebiet Saxothuringikum liegen nach Auswertung des TLUBN 153 Bohrungen, in denen Grundgebirge erbohrt wurde. Dabei wurde lediglich in zwei Bohrungen kristallines Wirtsgestein angetroffen (s. Abb. 7). Das TLUBN ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen ist.
65.2.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Für das Verständnis der Eigenschaften und des Verhaltens von Tongesteinen ist deren diagenetische Überprägung von großer Bedeutung. lm Gegensatz zu den Jura- und Unterkreide-Tongesteinen haben die tertiären Tongesteine keine tiefe Versenkung erfahren (Stichwort ,,Inversion des Niedersächsischen Beckens”). Tertiäre Tongesteine und dementsprechend auch die paläogenen Tongesteine weisen je nach Tiefe und Region sehr variierende Verfestigungsgrade auf.
65.2.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die BGE stellt im Zwischenbericht Teilgebiete dar, dass die potentiellen Tongesteinsformationen untergeordnet andere Gesteine (z.B. Sandsteine, Kalksteine, usw.) enthalten. Weiterhin wird nicht zwischen plastischen und verfestigten Tonen unterschieden. Eine Prüfung, inwieweit diese Einlagerungen die Barrierewirkung des Tongesteins vermindern, wurde bisher seitens BGE nicht vorgenommen.
65.2.12offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Grundsätzlich ist die Annahme gerechtfertigt, dass die in diesen Zeiträumen abgelagerten feinkörnigen Sedimente granulometrisch häufig in den Tonbereich eingestuft wurden. Dabei wurde in den Originalbearbeitungen primär in unverfestigte Tone und verfestigte Tongesteine differenziert, die stellenweise siltig bis sandige Zwischenlagen aufweisen können. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der geologischen Bearbeitung zum Zeitpunkt der Bohrung bzw. Probenbearbeitung bei der Klassifikation von den geologischen Bearbeiter*innen bewusst zwischen ,,Ton” und ,,Ton(ge)stein” unterschieden wurde und auf Grund der nicht abgeschlossenen Diagenese der relativ jungen tertiären Schichten gravierende Festigkeitsunterschiede anzunehmen sind. In vielen Fällen ist in den Schichtenverzeichnissen die Bezeichnung ,,Ton” durch die Konsistenzbegriffe plastisch, weich, mild oder mäBig fest ergänzt worden. Dadurch wurden Festigkeitsunterschiede dokumentiert und eine lithologische Abgrenzung vorgenommen.
65.2.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Auffällig ist weiterhin, dass an manchen Schichtprofilen gerade im Bereich der Stufen Ypresium bis Thanetium bspw. in Schleswig-Holstein in ein und derselben Bohrung eine Differenzierung zwischen hangenden jüngeren Tonen und liegenden alteren Tonsteinen aufgezeigt werden konnte. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die lithologischen Bezeichnungen Ton und Ton(ge)stein beliebig benutzt wurden, sondern dass sie sehr wohl einen prinzipiellen diagenetischen Unterschied markieren und charakterisierende lithologische Termini darstellen, die infolgedessen auch unterschiedliche Gesteinseigenschaften kennzeichnen. Von daher wäre es eigentlich zu erwarten gewesen, dass auch seitens der BGE diese Unterschiede betrachtet und beachtet worden wären und demzufolge eine weitere Differenzierung des Teilgebietes geboten gewesen wäre.
65.2.14offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die Auswertung von zahlreichen Bohrungen im Rahmen von §21 Stellungnahmen der SGD hat gezeigt, dass die Schichten des Paläozän sehr heterogen zusammengesetzt sind und nicht flächendeckend als Tongesteinsformation zu betrachten sind. Die Schichten des Untereozän enthalten oftmals Feinsandsteine neben Tonsteinen. In den Einheiten Mitteleozän und Obereozän treten häufig Mergelsteine auf. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen die Paläozän-Untereozän-Schichten als aus nicht verfestigten Tonen bestehend beschrieben werden.
65.2.15offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIm Gegensatz zu Tonsteinen stellen Tone durch ihre im Sinne eines Endlagerstandorts ,,negativen“ Festigkeitseigenschaften ein Risiko im Hinblick auf die Standfestigkeit eines Endlagerbergwerkes dar. Stellenweise wird das tonige Material, z.B. in Schleswig-Holstein aber auch anderswo, als kleinbröckelig, zerfallend und mit Haarrissen und Harnischen durchzogen beschrieben. Darüber hinaus ist durch eine anzunehmende Wärmeentwicklung eingelagerter radioaktiver Stoffe eine Änderung der tonmineralogischen Zusammensetzung möglich.
65.2.16offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Unter Berücksichtigung der Festigkeitseigenschaften sowie einer teilweisen heterogenen Zusammensetzung durch siltige und feinsandige Zwischenlagen bis hin zu Tuffiten muss die Eignung der tertiären Sedimente als potenzielles Wirtsgestein im weiteren Abwägungsprozess kritisch betrachtet werden.
65.2.17offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die BGE sollte darlegen, wie die Wissenslücken zu den Eigenschaften tertiärer Tongesteine nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geschlossen werden sollen und welchen ggfs. weiteren Forschungsbedarf sie sieht.
65.2.18offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIFür das Verständnis der Eigenschaften und des Verhaltens von Tongesteinen ist deren diagenetische Entwicklung von großer Bedeutung. Die unterschiedlichen Diagenese-Stadien (und ihre Abhängigkeit von der Tiefe, aber auch vom Kalkgehalt) der paläogenen Sedimente in Norddeutschland sind daher detailliert zu betrachten. Hierbei sind neben der sedimentologischen, stratigraphischen und paläogeographischen Charakterisierung auch der Kenntnisstand in Bezug auf Regressionsphasen und Erosionshorizonte zu erheben. Mögliche laterale (z.B. Becken-, Schwellen-, Küstensedimente) und vertikaler Differenzierungen (z.B. Leithorizonte, Tufflagen) sind zu ermitteln. Welche Faktoren beeinflussen die Diagenese?
65.2.19offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Vollzieht sich die Diagenese tiefenabhängig "von unten nach oben" ab einem bestimmten Auflastdruck oder bankweise, von welchen Faktoren ist sie abhängig?
65.2.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Durch die Anwendung geowissenschaftlicher Abwägungskriterien im Wesentlichen anhand von Referenzdatensätzen wurde anschließend das Teilgebiet ,,Tertiäres Tongestein” ausgewiesen, wobei festzustellen ist, dass dies nicht unbedingt zu einer Verkleinerung des ,,identifizierten” Gebietes ,,Tertiäres Tongestein” führte.
65.2.20offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die regionale und Iokale Versenkungsgeschichte der Sedimente ist zu untersuchen und der Kenntnisstand in Bezug auf mögliche biogene Bestandteile sowie auf eine etwaige Öl- und Gasführung zu erweitern. Wie sieht es z.B. mit organikreichen Horizonten in den tertiären Sedimentabfolgen aus?
65.2.21offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Eigenschaften und das Verhalten von Tongesteinen werden maßgeblich von der mineralogischen Zusammensetzung bestimmt. Hinsichtlich einer Eignung als Wirtsgestein sind neben der Art und dem Anteil der Tonminerale auch der Gehalt bestimmter Nebenbestandteile von besonderem Interesse.
65.2.22offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In Bezug auf die mineralogische Zusammensetzung ist zu klären worin sich die norddeutschen Tongesteinsformationen von den Tongesteinsformationen unterscheiden, die international (z.B. Frankreich, Schweiz, Belgien) als Wirtsgesteine in Betracht gezogen werden. Wie hoch ist bspw. der Tonmineralanteil und welche Rückschlüsse auf die Gesteinseigenschaften (Quellfähigkeit, Rückhaltevermögen, etc.) lassen sich daraus für die tertiären Tongesteine ziehen. Für eine mögliche Mobilisierung von Radionukliden ist der Karbonatgehalt des Gesteins mitentscheidend. Auch der Pyritgehalt ist ein wichtiger mineralogischer Parameter, da bspw. eine Freisetzung von Schwefelsäure durch Pyritoxidation in der bergbaulich bedingten Auflockerungszone bei der Errichtung eines Endlagerbergwerks nicht auszuschließen ist.
65.2.23offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Für die Eignung eines Tongesteins als Wirtsgestein ist dessen Maximaltemperaturbelastung in der geologischen Vorgeschichte (Paläomaximaltemperaturen) von erheblicher Relevanz. Bei Überschreitung der Paläomaximaltemperaturen besteht die Befürchtung einer Verschlechterung der Barrierefunktionen durch sekundäre Prozesse wie die Alteration der vorhandenen organischen Substanzen, die sich wiederum nachteilig auf das Rückhaltevermögen von Radionukliden auswirken könnte. Die heutigen Tiefenlagen von Tongesteinen sind nicht mit den maximalen Versenkungstiefen gleichzusetzen. // Dementsprechend ist für die tertiären Tongesteinsformationen die Maximaltemperaturbelastung in der geologischen Vorgeschichte (PaIäomaximaltemperaturen) zu ermitteln. Die dafür national und international verwendeten Methoden zur PaläomaximaItemperaturbestimmung von Tongesteinen bzw. der Wirtsgesteinscharakterisierung sind auf ihre Vorteile, Nachteile und ihre generelle Anwendbarkeit für tertiäre Tongesteine zu sichten und zu bewerten. In diesem Zusammenhang spielen auch die Art, Menge und Reife organischer Substanzen in tertiären Tongesteinen einerseits sowie der möglichen Alteration/Zersetzung durch Temperatureinflüsse andererseits eine wichtige Rolle.
65.2.24offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetMit Blick auf die mögliche Eignung tertiärer Tongesteine für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung einer Anlage zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sind weiterhin Fragen zur geomechanisch/geotechnischen Charakterisierung und zur Standsicherheit von entscheidender Bedeutung.
65.2.25offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie geomechanischen Kennwerte und deren Bandbreite, insbesondere für Wärmeleitfähigkeit, thermischer Ausdehnungskoeffizient, Festigkeiten, Steifigkeiten, Viskositat, Schrumpfen, Wassergehalt sind zu ermitteln.
65.2.26offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Frage, ob die geomechanisch/geotechnischen Eigenschaften und Kennwerte von oberflächennah anstehenden tertiären Tongesteinen und von oberflächennah anstehenden Tongesteinen anderer geologischer Einheiten, z.B. jurassischen Tongesteinen, auf tertiäre Tongesteine in Teufen eines Endlagers übertragbar sind, ist kritisch zu betrachten. Sind die geotechnischen Erfahrungen mit anderen Tongesteinen überhaupt auf tertiäre Tongesteine (auch in der Anwendung von Referenzdatensätzen) anwendbar?
65.2.27offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIWie werden z.B. die Primärspannungszustände, insbesondere in Hinblick auf einen eventuell vorhandenen horizontalen Spannungsüberschuss bewertet?
65.2.28offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIWie unterscheiden sich paläogene Tongesteinsformationen von anderen Tongesteinsformationen (z.B. jurassische Tongesteinsformationen) in Hinblick auf ihre Temperaturvulnerabilität und die Fähigkeit zur hydraulisch und mechanisch wirksamen Rissschließung?
65.2.29offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs wäre zu prüfen, ob (andere) Stoffgesetze für die Modellierung tertiärer Tongesteine und deren thermischen, hydraulischen, mechanischen und chemischen Verhaltens benötigt werden.
65.2.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Bei der Prüfung der Mindestanforderungen verfolgte die BGE einen ,,konservativen” Ansatz, indem sie im ersten Schritt hin zur Identifizierung von Gebieten im Zweifelsfall eher mit einer Überschätzung der Verbreitung der Tongesteinsformationen gearbeitet hat. // Durch die Anwendung sehr unterschiedlicher Datengrundlagen ergeben sich für das Teilgebiet ,,Tertiäres Tongestein” allerdings offensichtliche ,,Ungleichbehandlungen” der betroffenen Bundesländer. Es ist kritisch zu betrachten, dass die jeweiligen Gesteinsformationen unter dem Begriff ,,Tertiäres Tongestein” aufgrund der vorhandenen Informationen nicht nach einheitlichen Maßstäben betrachtet worden sind und dadurch Bundesländer ungleich behandelt wurden. Insbesondere der Verzicht der BGE zum jetzigen Zeitpunkt auf die Verwendung von Datengrundlagen aus den analogen Archiven einiger SGD bzw. bei digitalem Datenbestand den vollständigen Rückgriff auf die in diesen Unterlagen vorhandenen sehr viel detaillierteren Basisinformationen incl. der verwendeten 3D-Modelle widerspricht dem Ansatz einer auf einheitlichen Kriterien basierenden Gebietsausweisung. Dies stellt nicht in jedem Fall ein konservatives Ergebnis sicher.
65.2.30offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn Bezug auf die Standsicherheit ist von Interesse, in welchen Bau- oder Forschungsprojekten in tertiäre (paläogenen) Tongesteinen Auffahrungen durchgeführt oder geotechnische Bauwerke erstellt wurden. Welche geotechnischen und geomechanischen Erfahrungen wurden dabei gewonnen (Teufenlage, Ausbauart, Ausbaugrad)? Welche besonderen Problemstellungen traten dabei auf? Sind Schwierigkeiten bei einer Iangen Offenhaltung z.B. für eine Rückholung zu erwarten und welche können das sein? Gibt es Untersuchungen/Überlegungen zur technischen Machbarkeit der Rückholung, wenn ja, welche?
65.2.31offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Welche Teufe kann für die Erstellung von Hohlräumen in tertiären (paläogenen) Tongesteinen aufgrund des notwendigen Ausbaus als maximal möglich angesehen werden?
65.2.32offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Bei all diesen offenen Fragen steht im Raum, wie die BGE plant, diese Wissenslücken in Bezug auf die tertiären Tongesteine zu schließen? Sollte die BGE die tertiären Tongesteine weiterhin in ihre Betrachtungen einbeziehen, welche weiteren Forschungsarbeiten sind von ihr geplant bzw. welche offenen Fragen sieht die BGE selbst bei diesem Wirtgestein?
65.2.33offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet „Tertiäres Tongestein“ liegt u. a. im Nordwesten des Landes Berlin. Seine Ausdehnung für den Berliner Raum lässt sich mit den vorliegenden Informationen regional-geologisch nicht nachvollziehen. // Als entscheidungserheblich für die Gebietsabgrenzung wird von der BGE auch die im Land Berlin positionierte Bohrung Berlin 1 (321006000101) genannt, in der nach Kenntnis des geologischen Dienstes von Berlin keine Sedimente des oberen Paläiozäns oder unteren Eozän vorhanden sind. Vielmehr lagert in dieser am Rand des Teilgebietes gelegenen Bohrung unteroligozäner Rupelton in einer Bohrteufe von 100—189 m direkt auf mesozoischen Keuperschichten. Vergleichbare Schichtenfolgen sind auch in weiteren der BGE zur Verfügung gestellten Tiefbohrungen aufgeschlossen, wie z. B. in den weiter nordwestlich im Teilgebiet lokalisierten Bohrungen Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Berlin 15. Auch in der ebenfalls deutlich innerhalb des Teilgebietes gelegenen Bohrung 425B-3091, deren Informationen der BGE inkl. Schichtenverzeichnis vorliegen, sind keine Schichten des oberen Paläozäns und unteren Eozän aufgeschlossen. Hier wurden lediglich geringmächtige Tone des oberen Mittel- bzw. Obereozän erbohrt. Dementsprechend ist die Ausweisung des Teilgebietes "Tertiäres Tongestein” für den Raum Berlin regionalgeologisch in Frage zu stellen.
65.2.34offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die Lithologie aus den Bohrungen Bad Wilsnack Sol Wlk 1/96 in der Prignitz und Velten Gt Vet 2/90 nördlich Berlin belegt die heterogen aufgebauten Wechselfolgen des Paläogens: • Hauptsächlich wird das Paläogen Brandenburgs aus Schluffen (nach Korngröße definiert in DIN 4022 und DIN EN ISO 14688 von 2004) aufgebaut. • Weiter wird das Paläogen aus Tonmergeln, Schluffmergeln, Kalkschluffen, Sanden, Kalksanden und Tonen zusammengesetzt. • Dem sind Konkretionen und Bänke bzw. Flöze von Kalkmergelsteinen, Kalksteinen, Kalksandsteinen, Braunkohlenschluffen, Braunkohlentonen und Braunkohlen eingelagert. Da beide Bohrungen in Salzabwanderungssenken geteuft wurden, in denen Absenkungsphasen infolge Salzabwanderung auch im Paläogen stattfanden, weisen darin einige Abschnitte des Paläogens auch erhöhte Mächtigkeiten und Lithofaziesdifferenzierungen auf, die nur lokal in diesen Senken auftreten, insbesondere in den einzelnen Diapirrandsenken auch zu unterschiedlichen Zeiten. Paläogene Tone über 100 m Mächtigkeit treten somit in Brandenburg nur Iokal in Salzabwanderungssenken auf. Daher wird bei deren Flächenumgrenzung im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE insbesondere die nach StandAG § 23 Absatz 5 Punkt 2 erforderliche Mindestanforderung ,,Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereich" nicht erfüllt und dieses Gebiet hätte infolgedessen nicht als identifiziertes Gebiet in die Anwendung der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien aufgenommen werden dürfen.
65.2.35offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Es erscheint daher nicht plausibel, aus einer heterogen lithologischen Zusammensetzung wie beispielsweise im Paläogen von der Rupelton-Formation (Unter-Oligozän) aus hauptsächlich Schluffen, Tonen, Ton- und Schluffmergeln in Nordwest-Brandenburg (mit Sand-Zwischenschaltungen in Ost-Brandenburg außerhalb des Teilgebietes 005_OOTG) ein Wirtsgestein "Tertiäres Tongestein” herzuleiten.
65.2.36offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Hamburg: Für die Ausweisung des Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Basisfläche des oberen Eozän des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Basiskriterium 1.500 m verschnitten. Dies ist für das GLA Hamburg nachvollziehbar. Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Langefelde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht plausibel.
65.2.37offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Hamburg: Neben der Erdgas- und Erdölförderung als Solche, die durchaus auch zu starken und mitunter negativen Auswirkungen auf die Eigenschaften des Untergrunds für ein Endlager führen kann, bestand für das ehemalige Erdölfeld Reitbrook eine Nachnutzung als Gasspeicher. Durch das wiederholte Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein ,,Tertiäres Tongestein" ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. Der Bewegungsbereich des Gasspeichers, der von 1973 – 2017 am Standort Reitbrook betrieben wurde, kann aus den Radarinterferometriedaten (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten, abgeleitet werden. Die Hebungen lagen in den letzten Jahren der Nutzung demnach in einer Größenordnung bis zu einigen Zentimetern. Der betroffene Bereich entspricht in etwa der Ausdehnung der im GTA-3D dargestellten Salzstockberandung und etwas darüber hinaus (ca. 4 km im Durchmesser). Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines ,,Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein konnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.
65.2.38offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Niedersachsen: Für Niedersachsen wurde noch keine detaillierte regionalgeologische Betrachtung des Teilgebietes ”Tertiäres Tongestein” vorgenommen, es ist jedoch zu erwarten, dass vergleichbar wie in den benachbarten Bundesländern ähnliche Beispiele und vor allem großflächige Regionen identifiziert werden könnten, die die Ausweisung des Teilgebietes "Tertiäres Tongestein” in der aktuellen Ausprägung mehr als in Frage stellen. Die Verhältnisse, wie sie bspw. aus Schleswig-Holstein beschrieben werden, wären auch für Niedersachsen nach regionalgeologischer Prüfung nicht überraschend und mitunter übertragbar.
65.2.39offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Mecklenburg-Vorpommern: Das Teilgebiet „Tertiäres Tongestein“ umfasst nahezu die gesamte westliche Landesfläche von Mecklenburg-Vorpommern. Zur Abgrenzung wurden dafür vor allem Tiefbohrungen und thematische Karten herangezogen. Ergänzend dazu kann auch der seismische Reflektor T1 verwendet werden, der die transgressive Basis des Tertiär in Nordostdeutschland abbildet, und in Form von Isobathenkarten vorliegt. Die Isolinien des Reflektors zeigen an, dass das von der BGE ausgewiesene Teilgebiet auch Bereiche oberhalb von Salzstrukturen einschließt, in denen sich die Basis der alttertiären Abfolgen nicht tiefer als 300 m u. NN befindet. Dies betrifft die Salzkissen Brustorf, Karow-Schwaan, Krakow am See, Marnitz, Neubuckow und Triebkendorf. Teilweise fehlt das Tertiär im Top dieser Antiklinalstrukturen völlig.
65.2.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Der Umgang mit dieser ,,Verteilungsungerechtigkeit”, bezogen auf die heterogene Datenbasis, ist ein wesentlicher Aspekt, den die BGE hätte berücksichtigen sollen. Die Vorgehensweise der BGE, im Wesentlichen mit einem Werkzeug, das als Modell im Maßstab 1:300.000 (Geotektonischer Atlas 3D) ,,nur" stratigraphische Einheiten abbildet, ein Teilgebiet für die beschriebenen Einheiten des Paläogen als potenzielles Wirtsgestein belastbar nach den Maßstaben des StandAG abzugrenzen, wird seitens der SGD als zu starke Vereinfachung gesehen.
65.2.40offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetMecklenburg-Vorpommern: In den zahlreich vorhandenen Bohrungen sind die Abfolgen des Paläozän und Eozän häufig >100 m mächtig. Jedoch bestehen diese bis etwa 600 m Tiefe überwiegend aus unverfestigten und damit noch plastischen Tonen und enthalten teilweise auch Ton/Schluff-Wechsellagerungen. Aufgrund ungünstiger geomechanischer Eigenschaften und erhöhter Sensitivität gegenüber Temperaturerhöhungen sollten diese Bereiche von einer weiteren Betrachtung ausgenommen werden.
65.2.41offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Schleswig-Holstein: Die Konsistenz der tertiären Tonfolgen des Untereozän 2 bis 4 wird in den Bohrungsbeschreibungen in vielen Regionen als ,,plastisch” und ,,weich” beschrieben. Auf eine unvollkommene diagenetische Verfestigung weisen auch Beschreibungen wie ”zäh” hin. // In allen Regionen Schleswig-Holsteins finden sich in größerer Zahl Schichtenverzeichnisse, die untereozänes und oberpaläozänes Material als ,,mild" sowie "mäßig fest" beschreiben. // Es kann also davon ausgegangen werden, dass die allgemeine lithologische Einstufung als ,,Ton" (und nicht als Tonstein) weiten Teilen des Landes - auch in endlagerrelevanten Tiefen - zutrifft. // Mit Blick auf die mineralogische Zusammensetzung der Tone in Schleswig-Holstein ist für die Tone des Ypresiums (Eozän) die enthaltenen quellfähigen Montmorillonite hervorzuheben. Besonders in sog. „Grüner Eozänton“ bilden die quellfähigen Montmorillonite bis zu 50 % des Gesamtanteils an Tonmineralen. // Die paläogeographische Situation Schleswig-Holsteins ist durch den von Salzmauern und Salzdiapiren überprägten Glückstadtgraben gekennzeichnet. Durch noch im Tertiär andauernde Halokinese konnte es an den Flanken der Salzstrukturen stellenweise zu erosiven Prozessen kommen, deren Spuren sich in den benachbarten Trögen durch unterschiedlich mächtige siltig/sandige Zwischenlagen dokumentieren. Weiterhin ist besonders das Untereozän 1 durch Tuffitlagen gekennzeichnet.
65.2.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Der sehr unterschiedliche Detaillierungsgrad der verwendeten Datengrundlagen (z.B. Flächen im GTA-3D im MaBstab 1:300.000) lassen Zweifel aufkommen, ob die abschließende, d.h. der Schritt vom identifizierten Gebiet ,,Tertiäres Tongestein” hin zur Ausweisung des Teilgebietes ,,Tertiäres Tongestein” in Norddeutschland belastbar ist. Aufgrund der Modellgrenzen endet das Teilgebiet bspw. an einigen Stellen an Ländergrenzen, weil hier eine Datenharmonisierung offensichtlich nicht möglich war. Demnach erfolgte hier die Ausweisung des Teilgebietes nicht anhand geologischer Bewertungen (sondern anhand politischer Grenzen). Im Grunde kann dies dazu führen, dass eine Fläche aufgrund fehlender oder kleinmaßstäblicher Daten oder Daten, die bspw. in den Archiven der SGD nicht recherchiert wurden, ausgeschlossen wurde. Nach dem Gesetz müsste hier zum Umgang mit diesen Gebieten eine Empfehlung seitens der BGE ausgesprochen werden (§13 StandAG) und diese Gebiete umgekehrt weder ausgeschlossen noch als Teilgebiet ausgewiesen werden. Der Ansatz wäre im diesem Sinne nicht ,,konservativ”.
65.2.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Der GTA-3D als Modell für Niedersachsen, Hamburg und Bremen sowie die in Schleswig-Holstein verwendeten Modelle (Basismodell SH 2012 (GTA-3D) und Strukturmodell SH 2016 (aus Projekt „StörTief“) bilden ,,nur” stratigraphische Einheiten ab, die für eine Bewertung der Gesteinsformationen in lithostratigrahpische bzw. am Ende lithologische Einheiten übersetzt werden mussten. Ohne eine systematische und umfangliche Hinzuziehung sowie Prüfung der Informationen aus vorhandenen und zugänglichen Tiefbohrungen (die der BGE vor Veröffentlichung des Zwischenberichtes vorlagen) ist dies nicht möglich. Das Ergebnis stellt dementsprechend eine starke Vereinfachung dar. Die aus den angegebenen Quellen ermittelten Mächtigkeiten im Paläogen von bis zu 1.055 m sind zwar im Sinne eines konservativen Vorgehens (maximal angetroffene Mächtigkeit des Paläogen) nicht zu beanstanden, für das Wirtsgestein Tongestein im Tertiär aber über das gesamte Verbreitungsgebiet Norddeutschlands genommen deutlich überschätzt.
65.2.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Für den sich nun anschließenden Schritt zur Einengung dieses Teilgebietes auf eine oder mehrere Standortregionen stellt sich die Frage, ob und wie dies überhaupt geowissenschaftIich belastbar vorgenommen werden kann.
65.2.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Sieben der Indikatoren und Kriterien nach § 24 StandAG (Geowissenschaftliche Abwägungskriterien) beruhen auf der Verwendung von Referenzdatensätzen, vier Kriterien beruhen auf der Grundlage gebietsspezifischer Daten. Die Referenzdatensätze wurden Iosgelöst von der Stratigraphie und Erdzeitalter und der sehr unterschiedlichen Lithologie der jeweiligen Tongesteinsformationen für alle Tongesteine gleichermaßen und ohne weitere Differenzierung untereinander angewendet. Dabei wurden überwiegend Datensätze aus verfestigten Tonsteinen (Jura/Kreide) als Referenzdatensätze abgeleitet. // Insbesondere für das Teilgebiet ”Tertiäres Tongestein” ist diese Vereinheitlichung nicht nachvollziehbar und wird als nicht sachgerecht eingestuft. Für die tertiären Tongesteine ist zwingend ein eigener Referenzdatensatz erforderlich.
65.2.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zahlreiche Bohrungen und Schichtenverzeichnisse, die der BGE von den SGD zur Verfügung gestellt wurden, belegen die große Heterogenität und lithofazielle Differenzierung der tertiären Abfolgen. Die tertiären (paläogenen) Sedimente in Norddeutschland sind gekennzeichnet durch sehr unterschiedliche Faziesräume und große lithologische Unterschiede innerhalb des Verbreitungsgebietes. Wichtige Eigenschaften (u. a. mineralogische Zusammensetzung, Art und Anteil der Tonminerale, Porosität, Permeabilität, Korngröße, Konsistenz, Paläotemperatur) dieser erdgeschichtlich relativ jungen Tongesteine unterscheiden sich wesentlich von denen älterer, prätertiärer Tongesteine.
65.4.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationBemerkungPhasenübergeordnetUnterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ [...] Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben-Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. [...] beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen.
65.4.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DeckgebirgeBemerkungPhasenübergeordnetHinzu kommt im zitierten Fall – wie für alle Teilgebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung – eine Verwendung der Begriffe „Deckgebirge“ und „Überdeckung“, die sich nach unserer Auffassung so nicht aus dem StandAG ergibt, jedoch für den Entscheid essentiell ist: // Laut StandAG gehören zum Deckgebirge alle Schichten oberhalb des ewG (in der Regel also auch Teile des Wirtsgesteins), das Verzeichnis der Indikatoren in Anlage 11 fragt dann nach dem Vorhandensein und ggf. der Qualität einer (ansonsten nicht weiter definierten) Überdeckung im Deckgebirge, insbesondere nach deren Eigenschaften: Ist sie grundwasserhemmend, erosionshemmend, mächtig, geschlossen? Dieses Kriterium wurde durch die BGE aber ausschließlich auf Überdeckungen oberhalb des Wirtsgesteins angewendet, nicht jedoch für Überdeckungen des ewG im Wirtsgestein.
65.4.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationFeststellungPhasenübergeordnetIm Gespräch am 5.10. hatten Sie eine Definition des Begriffs „Überdeckung“ angekündigt. Über die Frage der Definition hinaus stellt sich für die Mitglieder der DAEF auch die Frage nach deren Begründung – sowohl aus juristischer als auch aus sicherheitstechnischer Sicht: In wie weit wurde vom StandAG abgewichen, und mit welcher Begründung? Ist die Entscheidung sicherheitstechnisch sinnvoll angesichts des Umstands, dass Überdeckungen im Wirtsgestein im Allgemeinen in der Tendenz (deutlich) langzeitstabiler als solche oberhalb des Wirtsgesteins sein dürften? Die Beantwortung dieser Fragen ist zentral, weil in allen oben genannten Teilgebieten letztlich allein dieses Kriterium entscheidungsrelevant war.
65.4.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DeckgebirgeFeststellungPhasenübergeordnetWeiterhin sind wir auch nicht davon überzeugt, dass eine Oberfläche der Wirtsgesteinsformation im Quartär per se als sicherheitstechnisch „ungünstig“ zu werten ist (Abbildungen 28, 29 der „Arbeitshilfe“), da dies auch ein Hinweis auf eine besonders mächtige Barriere in der potentiellen Wirtsgesteinsformation sein kann. Überraschend ist [...] z. B. für das Teilgebiet 012_01TG_198_01IG_K_g_RHE trotz einer ungünstigen Bewertung des Kriteriums nach Anlage 11 (aufgrund des Anstehens des Wirtsgesteins an der Geländeoberkante) von einer grundwasser- und erosionshemmenden Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch Teile des Wirtsgesteins ausgegangen und auf eine günstige geologische Gesamtsituation geschlossen wird. [...] Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich eine adäquate Anwendung des Kriteriums nach Anlage 11 auf eine zumindest ungefähre Festlegung der Teufe des potentiellen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs bzw. Einlagerungsbereichs stützen müsste.
65.4.14offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationBemerkungPhasenübergeordnetWissenschaft lebt vom Diskurs, auch ein wissenschaftsbasiertes Verfahren wird vom Diskurs vorangetrieben werden und nicht nur eindeutige Antworten liefern – der im StandAG verwendete Begriff „Abwägungskriterien“ belegt dies in aller Deutlichkeit. Angesichts der noch zu erwartenden Konflikte im Auswahlverfahren (einschließlich Expertendissens) halten wir es für wichtig und werben dafür, dass dieses Verständnis von Wissenschaft und ihrer Rolle im Verfahren von Anfang an berücksichtigt und gut kommuniziert wird. Wir möchten zum Diskurs und damit zur Qualität beitragen [...]
65.4.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationAbweichungPhasenübergeordnetDie Aggregierung von Indikatoren zur Bewertung von Abwägungskriterien und schließlich zur Einschätzung der geologischen Gesamtsituation stellt eine besondere Herausforderung dar, da im Bericht der Endlagerkommission und im StandAG nicht hinreichend klar ausgeführt wird, wie vorzugehen ist.
65.4.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhasenübergeordnetDie Abwägungskriterien haben je nach Wirtsgestein, Sicherheitskonzept und Endlagerkonzept unterschiedliche Bedeutung und unterschiedliches Gewicht, sind ggf. sogar inkommensurabel (nicht vergleichbar). […]
65.4.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhase 1, Schritt 2[...] So besitzen die hydrochemischen Bedingungen und die Rückhalteeigenschaften des Gesteins im einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) im Wirtsgestein Steinsalz (geringes bis kein Wasservorkommen) im Vergleich zu anderen Wirtsgesteinen (zu unterstellender signifikanter Wasserzutritt zu den Einlagerungsbereichen) eine deutlich unterschiedliche Relevanz. Weiterhin sind die pH-Werte, die im Referenzdatensatz für Steinsalzformationen genannt werden, zu diskutieren. Gemessene pH-Werte in hochsalinaren Lösungen sind nicht mit den in verdünnten Grund- und Porenwässern bestimmten zu vergleichen, sondern erfordern eine vertiefte Interpretation, um geochemisch bedeutsame Daten zu erhalten.
65.4.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienBemerkungPhase 1, Schritt 1Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen. [...] Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. // [...]
65.4.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienBemerkungPhase 1, Schritt 1[...] // Die Methodik zur Abwägung ist nach Auffassung der Mitglieder der DAEF so wichtig, dass die derzeit vorgenommene über mehrere Unterlagen verteilte Darlegung (Zwischenbericht, „Teilgebiete und Anwendung“, „Arbeitshilfe“ sowie zur verbalargumentativen Zusammenführung im Bericht zum jeweiligen Teilgebiet) nicht angemessen erscheint. Wir empfehlen daher eine knappe synthetisierende Darstellung in einem Dokument, das sowohl die Wege von den Indikatoren zu den Bewertungen der einzelnen Kritieren als auch die Grundsätze der verbalargumentativen Zusammenführung zu einem Gesamturteil und die zentralen Begründungen hierzu enthält. Letztere müssten sich nach unserer Meinung an den Grundätzen des oben zitierten Schreibens des BfE orientieren.
65.4.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeBemerkungnicht verfahrensrelevantAufgrund der Datenlage wurden durch die BGE für eine Vielzahl von Abwägungskriterien [...] so genannte Referenzdatensätze, also pro Wirtsgestein einheitliche Bewertungen, verwendet. Dabei ist ausgeführt, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukäme. Die Mitglieder der DAEF hegen jedoch ernsthafte Zweifel daran, dass eine alleinige Abwägung bzgl. der verbleibenden 3, 2 bzw. 4 jeweils mit gebietsspezifischen Daten bewerteten Abwägungskriterien zu einem belastbaren Urteil führen kann, ob eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. In der Begründung zu § 24 Absatz 1 des StandAG wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend für eine solche Aussage ist [...] Die Gefahr, eigentlich günstige Teilgebiete frühzeitig auszuschließen, erscheint gegeben. Es ist zu fragen, ob entweder doch weitere individuelle Informationen bei den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien zur Bewertung herangezogen werden können, oder aber, ob das StandAG in dieser Phase auch einen Verzicht auf die Anwendung von Abwägungskriterien zulässt, sofern diese sich in dieser Phase noch nicht als praktikabel anwendbar erweisen. In jedem Fall halten wir vor diesem Hintergrund Einschätzungen der Form „liegt eine / keine günstige geologische Gesamtsituation vor“ für irreführend und empfehlen eine Kommunikation, die die geschilderten Sachverhalte widerspiegelt.
65.4.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 2[...] Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. [...] Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen [...] Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik.
65.4.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 2[…] einige der verbalargumentativen Begründungen zur Zusammenführung der Abwägungskriterien zu einem Gesamturteil. So kann die nachfolgend zitierte Begründung sicherheitstechnisch nicht überzeugen: // „Aufgrund der geringen Tiefe des Strukturtops wird die ungünstige Bewertung des Deckgebirges stärker gewichtet. Aus diesem Grund ist nur eingeschränkt damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann. Daher erfolgt nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes mit “nicht günstig“.“ (Anlage 1B, Teilgebiet 020_00IG_S_s_z). Ganz ähnlich wurde für die Teilgebiete 009_00IG_S_s_z, 011_00IG_S_s_z, 015_00IG_S_s_z, 016_00IG_S_s_z sowie 026_00IG_S_s_z verfahren: Diese wurden für die Kriterien nach Anlagen 2 und 3 als „günstig“ eingestuft, die Bewertung „ungünstig“ bzw. „bedingt günstig“ für das Kriterium nach Anlage 11 führte zur zusammenfassenden Bewertung „nicht günstig“.
65.5.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens.
65.5.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Im Zwischenbericht Teilgebiete wurde für lmpaktkrater ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer gewählt, um den zerrütteten Bereich abzugrenzen. Dies scheint dem LGRB für das Nördlinger Ries als zu gering angesetzt. Von Hüttner u. Mitarb. (1980: Geologisches Jahrbuch, E 19) wurde gezeigt, dass der tektonische Kraterrand teilweise zwei Kilometer außerhalb des geomorphologischen Kraterrandes liegt, d.h. dass der Gesteinsverband auch in mehr als einem Kilometer Entfernung zum kartierten Kraterrand durch das Ereignis gestört wurde. Die Verbreitung von Auswurfmassen (Bunte Brekzie) als Hinweis für die laterale Beeinflussung des Gesteinsverbands ist ein deutlicher Indikator und sollte in zukünftigen Verfahrensschritten einbezogen werden.
65.5.12offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase I, Schritt 1Durch die pauschale Übertragung der in der GÜK250 dargestellten Störungsspuren erscheinen einige großräumige Störungsstrukturen wie der Fildergraben, das Schwäbische Lineament oder die Oberrheingraben-Randverwerfung unplausibel unterbrochen, lokale Störungselemente wurden wahrscheinlich nicht berücksichtigt. Auffällig sind auch Unterbrechungen von Störungspuren im Bereich quartärer Talfüllungen, z.B. im Bereich des Taubertals.
65.5.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die ausschließliche Verwendung der Störungsspuren aus der GÜK250 in großen Teilen des Landes erscheint als Ausschlusskriterium in künftigen Verfahrensschritten unzureichend. Da sich das Landesgebiet Baden-Württemberg in den vergangenen 34 Millionen Jahren im tektonischen Einflussgebiet der Alpenbildung befand, sollten alle bisher bekannten Störungen, wie sie der amtliche Störungsdatensatz des Landes Baden-Württemberg (GeoLa) abbildet, bewertet und alle mutmaßlich in dieser Zeit aktiven Störungen berücksichtigt werden. Hierfür steht der BGE der GeoLa-Datensatz zur Anwendung des Kriteriums „aktive Störungen" zur Verfügung.
65.5.14offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Innerhalb des Teilgebiets 013 werden Kristallinvorkommen im tektonisch aktiven Oberrheingraben als endlagertauglich ausgewiesen, obwohl diese auch zwischen den Hauptstörungen als zerrüttet anzusehen sind. Dieses Ergebnis basiert vermutlich aus einem schematischen Zusammenschnitt des Wirtsgesteinsvorkommens „Kristallin" mit den im GeORG-Modell modellierten Hauptstörungen, versehen mit einem Sicherheitsabstand von einem Kilometer. Stark gestörte Bereiche im Randbereich des Oberrheingrabens, beispielsweise die Emmendinger Vorbergzone und die Freiburger Bucht, wurden im Zwischenbericht Teilgebiete bislang ebenfalls nicht bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums berücksichtigt.
65.5.15offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Die BGE charakterisiert die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu einem hohen Maß auf der Grundlage von Referenzdatensätzen. Dies ist für eine erste deutschlandweite pauschale Charakterisierung wie sie im Zwischenbericht vollzogen wurde, sicherlich zielführend. Wir weisen aber darauf hin, dass Ihnen für die Ausweisung der Standortregion für Baden-Württemberg an vielen Stellen regionale und zutreffendere Daten zur Verfügung stehen.
65.5.16offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetFür eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.
65.5.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Teilgebiet 009_0_0T: Nord-und Südgrenze dieses Gebiets wurden der Literatur entnommen und sind prinzipiell nachvollziehbar. Allerdings besteht im ausgewiesenen Gebiet das Grundgebirge in Baden-Württemberg nach heutiger Kenntnis aus Schiefergebirge, d. h. aus Tonschiefern mit Einlagerungen von anchimetamorphen Kalksteinen, klüftigen Metasandsteinen (Quarzit, Grauwacke) und örtlich Diabasen. Andere Schiefergebirge der Saxothuringischen Zone in Sachsen und Thüringen wurden von der BGE nicht zum Teilgebiet gerechnet. [...] Auch der im BGE-Bericht angeführte Literaturverweis (de Wall et al. 2019) bezieht sich auf Untersuchungen östlich dieser Grenze in einer untertägig verdeckten Fortsetzung des Fichtelgebirgs-Kristallins.
65.5.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Teilgebiet 009_0_0T: In Baden-Württemberg gibt es aus geophysikalischen Untersuchungen keine Hinweise auf Granitintrusionen innerhalb des ausgewiesenen Teilgebiets. Vorhandene Bohrdaten weisen typische Gesteine des Schiefergebirges aus. Das Granitvorkommen am Südrand des Teilgebiets bei Baden-Baden ist an die Südrandstörungen und den Kontakt zu Gebiet 013_00TG gebunden.
65.5.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Teilgebiet 001_00TG: Für die Mächtigkeit des Opalinustons wurde im Zwischenbericht der gesamte Mitteljura, basierend auf dem Landesmodell des LGRB, angenommen. Da der Opalinuston sowohl als lithostratigraphische Einheit und erst recht als lithologische Einheit ss. nur einen (unteren) Teil des Mitteljuras ausmacht, führt dieser Ansatz zu einer deutlichen Überschätzung der Mächtigkeit und der Obergrenze des Teilgebietskörpers. Zudem sind im oberen Teil des Mitteljura auch potentielle wasserwegsame Schichten enthalten. Da die Schichtenfolge generell nach Südosten einfällt, sind durch Ihre Vorgehensweise die Nord-und die Südgrenze des Teilgebiets bezogen auf die Obergrenze der Opalinuston-Formation jeweils zu weit südlich festgelegt.
65.5.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Teilgebiet 001_00TG: Ihnen stehen neben dem von Ihnen verwendeten Daten im Gocad-Format, die nur einen Arbeitsstand wiedergeben, auch finalisierte Daten des Landesmodells im GIS-Format und weiterhin das feiner aufgelöste Modell des GeoMol-Projektgebiets zur Verfügung um die Opalinuston-Einheit enger einzugrenzen. Die Mächtigkeit des eigentlichen potentiellen Wirtsgesteins Opalinuston können Sie aus verschiedenen neu interpretierten Bohrungen, beispielsweise aus dem GeoMol-Projekt, ableiten.
65.5.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Nach den in §23(5) StandAG festgelegten Mindestanforderungen ist bei der Bewertung der Tiefenlage auch zu berücksichtigen, ob zukünftig intensive Erosion, insbesondere durch zukünftige Vergletscherungen, die Integrität des Tiefenlagers beeinträchtigen könnte. Da Teile der Teilgebiete 001_00TG und 013_00TG innerhalb des während der vorletzten Vergletscherung (Riss-Eiszeit) eisbedeckten und damit von Erosion betroffenen Gebiets liegen (Hegau, Teile des Kreises Biberach), sollte auch diese Frage bei der weitergehenden Ermittlung der Standortregionen geprüft werden.
65.5.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Klimamodelle (z.B. Loutre & Berger 2000: Climate Change, 46) legen nahe, dass es in den kommenden 120.000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte, die den größten pleistozänen Eiszeiten in Intensität nahekommen.
65.5.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Subglaziale Erosion hat in den vergangenen drei Vereisungsphasen zahlreiche rinnenartige Erosionsbecken im Alpenvorland ausgehoben und muss daher auch für zukünftige Vergletscherungen angenommen werden. Eine Ausräumung und Vertiefung bestehender Erosionsbecken durch nachfolgende Vergletscherungen ist mehrfach belegt (Ellwanger et al. 2011: E&G Quaternary Sei. J., 60; Ellwanger 2015: LGRB-Fachbericht 2015/4; Kuhlemann & Rahn 2013: Swiss J. Geosci., 106), die Nagra führt hierzu in der Schweiz derzeit ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durch. Die durch die Erosion erreichten Tiefen erreichen häufig über 100 m, im Fall des Bodensee-Beckens sogar annähernd 500 m. Die Ausdehnung zukünftiger Alpenvorlandsgletscher ist nicht zuverlässig vorherzusehen. Das Gebiet der bisher größten Eisverbreitung kann aber als Orientierung gelten, wo glaziale Tiefenerosion in den kommenden 500.000 Jahren als möglich zu erwarten ist.
65.6.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum geht die BGE für das Teilgebiet 1 (001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT) nach Anwendung der Mindestanforderungen und Abwägungskriterien von einer günstigen Gesamtsituation aus? // [...] Neben den gelieferten Daten des LfU bieten die BGR-Daten zur Auswertung der Tiefenlage, der Mächtigkeit der Opalinuston-Formation und der Mächtigkeit des Deckgebirges sowie die maximale Reichweite der =100-Meter-Verbreitung Hinweise, die sich nicht mit der Teilge bietsidentifikation der BGE decken. // Die BGE hat bei der Anwendung der Mindestanforderungen möglicherweise die neueren Berichte der BGR und untersetzende digitale Anlagen aus den Jahren 2007—2016 nicht berücksichtigt, und stattdessen, wie in der Auftaktveranstaltung Fachkonferenz Teilgebiete am 17.10.2020 mitgeteilt, eine ältere Darstellung des LfU von 1996 verwendet (vgl. Abbildung 1 sowie Meyer & Schmidt-Kaler 1996). // Nach bisher veröffentlichten Studien der BGR wird die Fläche des potenziellen Teilgebietes nur etwa halb so groß ermittelt. // Nach Einschätzung des LfU ist die Identifikation der flächenhaften Verbreitung nach Anwendung der Mindestanforderungen deutlich zu groß bemessen. // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE ihre Darstellungen hinsichtlich der Mindestanforderungen mit den Daten der BGR abgleicht und/oder begründet, warum sie die BGR-Daten nicht bei der Anwendung der Mindestanforderungen (Tiefenlage, Mächtigkeit) berücksichtigt.
65.6.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Anwendung der Mindestanforderungen in Teilgebiet 13 […] // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE die Ergebnisse der von ihr zitierten wissenschaftlichen Arbeiten in die identifizierte Gebietskulisse einarbeitet.
65.6.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden von der BGE im Verbreitungsgebiet des Werra-Steinsalzes in Teilgebiet 78 (078_03TG_197_03IG_S_f_z) atektonische Störungen und tektonische Störungen, die Wasserzutritte ermöglichen, nicht berücksichtigt? // […] Die BGE hat offenbar die Daten des LfU zur Verbreitung der Subrosionssenken, der Störungen und der Erdfälle bei der TeiIgebietsidentifikation nicht berücksichtigt. // Auch die bedeutende Heustreuer Störungszone liegt innerhalb des Teilgebiets und wurde von der BGE offenbar bei der Ausweisung des Teilgebietes nicht berücksichtigt. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // die Datenlieferung zu den atektonischen Störungen und Hinweise des LfU berücksichtigt oder begründet, warum sie diese nicht verwendet. // zur Bewertung nicht den Störungsdatensatz mit der größten Generalisierung, sondern den genauesten Datensatz verwendet.
65.6.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Warum werden von der BGE in den Teilgebieten 2 (002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa) und 3 (003_00TG_046_00IG_T-f_tUMj) teilweise sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen zwischen aktiven Störungszonen ausgewiesen und diese einem generalisierten Teilgebiet zugeordnet? [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE nach Anwendung der Ausschlusskriterien auftretende Kleinstflächen, die aufgrund ihrer Form nicht die Mindestanforderungen erfüllen, prinzipiell nicht als geeignete Gebiete darstellt. [...] // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE [...] eine günstige Bewertung bei der Identifikation als Teilgebiet fundiert fachlich begründet, wenn Teilgebietssegmente zwischen aktiven Störungszonen liegen und nur maximal wenige 100 Meter breit sind, zudem eine spindelförmige oder extrem schmale spitz- oder schwanzförmige Form haben.
65.6.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2[...] // Die östlich von Rosenheim bekannten Sedimente der aufgerichteten Molasse, im Süden des Teilgebietssegments, sind stark nach Norden geneigt. Diese Schichtenverstellung ist eine Auswirkung einer vom LfU übermittelten, aber von der BGE nicht als aktiv klassifizierten Störungszone (Alpennordrandüberschiebung mit Auf-/Überschiebung der Faltenmolasse auf die Vorland molasse). // [...] Die Störungszone der Alpennordrandüberschiebung zwischen der Faltenmolasse und der VorIandmolasse wird hinsichtlich ihrer Auswirkung auf das unmittelbar nördlich davon identifizierte Teilgebiet von der BGE nicht berücksichtigt. Das steile Einfallen der identifizierten Tongesteine von 30-60 Grad wird von der BGE nicht thematisiert. // [...]
65.6.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE [...] die Aufsummierung der Fläche von Teilgebietssegmenten, die sich durch aktive Störungen, stark variierende Schichtmächtigkeit und räumliche Trennung über mehrere Kilometer bis 10er Kilometer erstrecken, plausibel erläutert, begründet und bei der Teilgebietsausweisung berücksichtigt.
65.6.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden in Teilgebiet 9 (009_000TG_194_00lG_K_g_SO) die Bohrungen mit über 1.000 Meter Teufe sowie die Daten zur Tiefenlage der Grundgebirgsoberfläche von der BGE nicht zur Bestimmung der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen bei der Teilgebietsbegrenzung berücksichtigt? // Die BGE identifiziert das Teilgebiet 9 bezüglich der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen ohne zwischen Gebieten unter Deckgebirge =300 Meter und der Verbreitung an der Geländeoberfläche zu unterscheiden. [...] // Westlich einer Linie von Kronach-Goldkronach-Erbendorf sind kristalline Wirtsgesteine weder an der Oberfläche noch in Teufen bis 1.300 Meter nachgewiesen und auch nicht zu erwarten. In 56 Bohrungen in dieser Region mit Teufen =300 Meter bis <1.300 Meter wurde kein kristallines Wirtsgestein erbohrt. // Aus Sicht des LfU ist das Teilgebiet westlich der Linie Kronach-Goldkronach-Erbendorf unzutreffend identifiziert. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // erläutert, auf welcher fachlichen Grundlage die Identifikation des Teilgebietes erfolgt, da sie entscheidungsrelevante Daten offenbar nicht berücksichtigt hat. // hinsichtlich der Teilgebietsbewertung die Schichtenverzeichnisse von allen 62 übermittelten Bohrungen mit Teufen =300 Meter des LfU in ihre Bewertung einbezieht. // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE prüft, ob ihr bei der Teilgebietsbewertung ein oder mehrere methodische Fehler unterlaufen sind
65.6.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Wie kann die BGE in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00lG_K_g_SO) in Bayern für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen =300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg vorliegt? // [...] Aus Sicht des LfU ist die günstige Bewertung der BGE nach Anwendung der Abwägungskriterien weitgehend unzutreffend. // Eine pauschale Anwendung bei 9 von 11 Abwägungskriterien auf nicht spezifizierte kristalline Wirtsgesteine sind aus Sicht des LfU bei der geowissenschaftlich basierten Auswertung als entscheidende Kriterien für die Teilgebietsidentifizierung ungeeignet. Pauschale Annahmen über hunderte von Kilometern widersprechen einer streng wissenschaftlichen Vorgehensweise insbesondere dann, wenn vorhandene Daten aus den Teilgebieten nicht berücksichtigt werden. [...] // Für das LfU ist nicht nachvollziehbar, warum die BGE auf regional nicht vorhandene Wirtsgesteine standort- oder teilgebietsspezifisch Abwägungskriterien angewendet hat. [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // bevor sie gebietsspezifisch Abwägungskriterien anwendet, zunächst prüft, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanter Teufe vorhanden ist.
65.6.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Aufgrund welcher Basis definiert die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_00IG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00IG_K_g_SO) Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge)? // [...] Innerhalb des Teilgebietes haben 6 Tiefbohrungen mit Teufen größer 1.000 Meter kein kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge =300 Meter erreicht. Insbesondere im Raum Weiden/Opf. sind durch Tiefbohrungen mehr als 1.400 Meter mächtige sedimentäre Deckgebirgseinheiten nachgewiesen (vgl. Abbildung 2) und nach geophysikalischen Untersuchungen zudem für einen deutlich größeren Raum zu erwarten. // Zumindest für das Gebiet nördlich und westlich von Weiden/Opf., welches eine Fläche von etwa 950 km2 umfasst, ist die Bewertung der BGE nach aktueller Datenlage unzutreffend. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // beschreibt, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt werden.
65.6.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // [...] bevor sie die Abwägungskriterien anwendet, prüft, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist und dafür Nachweise erbringt oder zumindest fachlich ihre Ewartungen begründet.
65.7.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[…] ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass sich die Ausdehnung des im Nordwesten gelegenen Teilgebietes mit den uns vorliegenden Informationen aus landesgeologischer Sicht nicht nachvollziehen lässt. Das Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg bezieht sich auf die stratigraphische Einheit Tertiär (Paläogen), durch weitere Eingrenzungen in den zahlreichen den Zwischenbericht untersetzenden Unterlagen sowie deren Anlagen auf die Stufen des Thanet aus dem oberen Paläozän und des Ypres aus dem unteren Eozän präzisiert. Die Ausweisung des identifizierten Gebietes erfolgte [...] durch die Auswertung von Bohrungen verschiedener Datenbanken (Tonstudie, LUNG, KW) sowie von Verbreitungskarten. [...] Als entscheidungserheblich für die Gebietsabgrenzung wird von der BGE auch die im Land Berlin positionierte Bohrung Berlin 1 genannt, in der keine Sedimente des oberen Paläozäns oder unteren Eozäns vorhanden sind. Vielmehr lagert in dieser am Rand des Teilgebietes gelegenen Bohrung unteroligozäner Rupelton in einer Bohrteufe [...] m direkt auf mesozoischen Keuperschichten. Vergleichbare Schichtenfolgen sind auch in weiteren der BGE zur Verfügung gestellten Tiefbohrungen des KW-Datenbestandes aufgeschlossen, wie z. B. in den weiter nordwestlich im Teilgebiet lokalisierten Bohrungen Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Berlin 15. Auch in der ebenfalls deutlich innerhalb des Teilgebietes gelegenen Bohrung 425B-3091, deren Informationen wir der BGE inkl. Schichtenverzeichnis zur Verfügung gestellt haben, sind keine Schichten des oberen Paläozäns und unteren Eozäns aufgeschlossen.
65.7.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Zu diskutieren ist: [...] die Auswahl des Referenzdatensatzes Tongestein für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Da sich der Referenzdatensatz nicht auf Schichten der stratigraphischen Stufen des Thanet und Ypres bezieht, ist die Eignung für eine Beurteilung in diesem Verfahren zu diskutieren.
65.8.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Steinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 2Salzstock Geesthacht-Hohenhorn (Nr. 072_00TG_181_00IG_S_s_z-ro; Doppelsalinar) [...] Für diesen Bereich liegt auf Hamburger Stadtgebiet eine Bohrung vor, die ab einer Teufe von ca. 645 m den Salzstock (nur 2 Meter Steinsalz angebohrt) angetroffen hat. Die Darstellung im Zwischenbericht ist daher nachvollziehbar. Die Gesamtgröße des Teilgebietes beträgt 24 km², davon entfallen auf Hamburg ca. 1,6 km², die vollständig im NSG Borghorster Elblandschaft liegen.
65.8.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sind bisher z.T. sehr große Gebiete entstanden, für die aufgrund der homogenen Bewertung als günstiger Standort nun zunächst eine Verkleinerung innerhalb des Teilgebietes erfolgen muss, bevor eine weitere Erkundung sinnvoll ist. Hierfür sind die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gut geeignet.
65.8.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Bereich des „Drei-Länder-Ecks“ in der Nordsee von Niedersachen, Hamburg und Schles-wig-Holstein befindet sich das Teilgebiet 074_00TG_185_00IG_S_s_z-ro. Das Teilgebiet liegt ca. 11 km vor Scharhörn in der Nordsee und befindet sich vollständig im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer. Die Gesamtgröße beträgt 114 km², der auf das Hamburger Seegebiet entfallende Anteil beträgt ca. 30 km².
65.8.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[…] Salzvorkommen (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) ist aus Hamburger Sicht fraglich, da hier nach Kenntnis des GLA keine Bohrungen vorliegen. Zudem sind nach den vorliegenden benachbarten Daten keine ausreichenden Steinsalzmächtigkeiten vorhanden. Insgesamt besteht das Teilgebiet aus nicht zusammenhängenden Vorkommen [...]
65.8.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Salzvorkommen (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) [...] weist eine Gesamtgröße von 475 km² auf, von denen ca. 1,9 km² in Hamburg liegen. Der Hamburger Anteil an diesem Teilgebiet betrifft die Elbinsel Neßsand (NSG) sowie den Bereich zwischen Cuxhaven und Neuwerk (Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer).
65.8.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. Darunter sind diagenetisch verfestigte plastische Tone und Tonsteine des Ypresium und Thanetium (unteres Eozän bzw. oberes Paläozän) in einer Tiefenlage zwischen 300 und 1.500 m zu verstehen. [...] Der auf Hamburg entfallende Anteil beträgt etwa 400 km² und betrifft i.W. das süd-östliche Hamburger Stadtgebiet sowie den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Nigehörn.
65.8.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Basisfläche des oberen Eozäns des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Basiskriterium 1.500 m verschnitten. [...] // Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Langefelde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht plausibel.
65.8.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein „Tertiäres Tongestein“ ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. [...] (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten [...] // Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines „Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein könnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.“ // Darüber hinaus stellt aus Hamburger Sicht die Nutzung des Untergrundes durch die bergbaulichen Tätigkeiten ein weiteres Ausschlusskriterium dar. Die BGE begrenzt dies ausschließlich auf Bergwerke und Kavernen. Andere konkurrierende Nutzungen des Untergrundes wurden im Rahmen der Prüfung durch die BGE nicht aufgenommen. Die Erdölförderung stellt nach unsere Meinung einen starken Eingriff in den Untergrund dar. Insbesondere die teilweise große Anzahl von Bohrungen kann das Deckgebirge nachhaltig stören.
65.8.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // Weiterhin ist es aus Hamburger Sicht dringend erforderlich, die Dichte der abgeteuften Bohrungen im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigen. Ob bei einer hohen Dichte von Bohrungen, die das Wirtsgestein erreicht haben, eine Einzelbetrachtung mit einem Ausschlussradius von 25 m noch sinnvoll ist, oder hier ein Ausschluss einer Fläche ab einer gewissen Bohrdichte zielführender ist, sollte diskutiert werden.
65.8.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Der für HH entscheidende Schritt in der Standortsuche wird die Anwendung der planungswis-senschaftlichen Abwägungskriterien sein. [...] Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht zielführend, weiterhin alle Teilgebiete auf der Basis der „weißen Landkarte“ in aller Detailtiefe zu bearbeiten. Vielmehr muss jetzt kurzfristig durch einen ersten Schritt der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gem. § 25 StandAG, d.h. durch einen Vergleich zwischen Gebieten, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind, ein Ausschluss von Teilgebieten und Teilflächen erfolgen, für die eine weitere geologische Betrachtung bereits erkennbar nicht verhältnismäßig ist. // HH sieht daher für die Durchführung von Schritt 2 der Phase 1 der Standortauswahl die Notwendigkeit eines iterativen Prozesses, bei dem durch eine abwechselnd anzuwendende Eingrenzung der in Frage kommenden Gebiete mit geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien die am besten geeigneten Standorte für eine weitere – zuerst übertägige, später untertägige – Erkundung gefunden werden. Dies ist ausdrücklich nicht als eine Abwägung von geo- und planungswissenschaftlichen Kriterien zu verstehen, sondern als Vergleich innerhalb von gleichwertigen Gebieten. [...]
65.9.1offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 1. Steinsalz des Zechstein in stratiformer Lagerung - Teilgebiet 078_08TG-197_08IG_F_f_z: Untersuchungen des LUNG M-V ergaben Unterschiede in Ausbreitung und Mächtigkeit des Salzstockes: Nach den im LUNG M-V vorliegenden Unterlagen ist die Verbreitung des Zechstein in dem o.g. Tiefenbereich zwar durch Isolinien des seismischen Reflektors Z1 (= Basis Werra-Anhydrit; vgl. REINHARDT et al. 1968-1991) und Bohrungen belegt, aber dabei handelt es sich überwiegend um eine karbonatische und sulfatische Randfazies. Der Reflektor Z3 (= Top Basalanhydrit der Staßfurt-Formation), der auf Rügen ungefähr die nordöstliche Verbreitung von Steinsalz der Staßfurt- bis Aller-Formation aufzeigt, ist aber nur im südwestlichen Randbereich des von der BGE ausgewiesenen Gebietes vorhanden (Abb. 1).
65.9.10offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 5. Tonsteine der Unterkreide - Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru: Die Isolinien des T3/T4-Reflektors, welche die Tiefenlage der Basis der Unterkreide anzeigen, fehlen im Ausbissbereich des Salzstocks Conow bei Malliß in Südwest-Mecklenburg. Oberhalb des Salzes sind auch keine Ablagerungen der Unterkreide vorhanden. In der angrenzenden sekundären Randsenke sind zwar Unterkreide-Abfolgen nachgewiesen, ihre Basis liegt aber deutlich unterhalb einer Tiefe von 1.500 m u. NN. In der Bohrung E Conow 1/1956 befindet sich sogar der Top der Unterkreide bereits in einer Tiefe von 1.420 m.
65.9.11offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 5. Tonsteine der Unterkreide - Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru: Mächtigkeiten der Unterkreide-Tonsteine =100 m können in Bohrungen teilweise nur erreicht werden, wenn auch die Mergelsteine des Apt bis Alb hinzugezogen werden, z.B. in der E Ludwigslust 1/1957 oder E Dömitz 5/1960.
65.9.12offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 6. Tonsteine des Tertiär (Unteres Paläogen) - Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg: Die Isolinien des T1-Reflektors zeigen an, dass das von der BGE ausgewiesene Teilgebiet auch Bereiche oberhalb von Salzstrukturen einschließt, in denen sich die Basis der alttertiären Abfolgen nicht tiefer als 300 m u. NN befindet. Dies betrifft die Salzkissen Brustorf, Karow-Schwaan, Krakow am See, Marnitz, Neubukow und Triepkendorf. Teilweise fehlt das Tertiär im Top dieser Antiklinalstrukturen völlig.
65.9.13offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZu 6. Tonsteine des Tertiär (Unteres Paläogen) - Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg: In den zahlreich vorhandenen Bohrungen sind die Abfolgen des Paläozän und Eozän häufig >100 m mächtig. Jedoch bestehen diese bis etwa 600 m Tiefe überwiegend aus unverfestigten und damit noch plastischen Tonen und enthalten teilweise auch Ton/Schluff-Wechsellagerungen. Aufgrund ungünstiger geomechanischer Eigenschaften und erhöhter Sensitivität gegenüber Temperaturerhöhungen sollten diese Bereiche von einer weiteren Betrachtung ausgenommen werden.
65.9.2offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 1. Steinsalz des Zechstein in stratiformer Lagerung - Teilgebiet 078_08TG-197_08IG_F_f_z: Auch die verfügbaren Bohrungsinformationen, insbesondere Schichtenverzeichnisse und Kernproben, belegen keine Salzmächtigkeit >100 m. In der einzigen Tiefbohrung im Gebiet, in der E Gingst 1/1973 ist kein Steinsalz vorhanden; erst Bohrungen südlich des ausgewiesenen Teilgebietes zeigen Steinsalzvorkommen an, allerdings nicht mit der erforderlichen Mächtigkeit, z.B. die E Samtens 101/1962 mit 57 m Staßfurt-Steinsalz, 9 m Unteres Leine-Steinsalz und 22 m Oberes Leine-Steinsalz. Auch nach den von der BGE verwendeten paläogeographischen Karten liegt das ausgewiesene Gebiet im Randbereich des ehemaligen Zechsteinmeeres, d.h. auf der Karbonatplattform mit lokal geringmächtigen Salzeinlagerungen.
65.9.3offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 2. Steinsalz des Zechstein in steiler Lagerung - Teilgebiet 022_00TG-019_00IG_S_s_z: Das Teilgebiet befindet sich im Grenzbereich zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der aufgrund bisheriger geophysikalischer Erkundungen und Tiefbohrungen bekannte Umriss des Salzstocks Werle entspricht in etwa diesem Teilgebiet, wobei im westlichen Teil ein Versatz im Umringpolygon auftritt, vermutlich aufgrund nicht harmonisierter Datensätze beiderseits der Grenze. Das ausgewiesene Areal umschließt auch den mittels Bohrungen nachgewiesenen Überhang der pilzförmigen Salzstruktur, wodurch sich bei einer Berücksichtigung die Ausdehnung des Wirtsgesteins verringert. Zahlreiche Bohrungen auf der Struktur vermindern ebenfalls die zusammenhängenden, „unbeeinflussten“ Bereiche.
65.9.4offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 2. Steinsalz des Zechstein in steiler Lagerung - Teilgebiet 022_00TG-019_00IG_S_s_z: Eine vertikale Salzmächtigkeit >100 m ist durch verschiedene Bohrungen belegt, jedoch sind auch Kalisalzeinschaltungen dokumentiert, die für ein Endlager ungünstige gebirgs- und gesteinsmechanische Eigenschaften aufweisen, z.B. ein erhöhtes Kriechverhalten und eine höhere Löslichkeit.
65.9.5offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Die Basisfläche befindet sich in einer Teufe von 400 m bis 1.500 m unter GOK. Anhand der im LUNG M-V vorhandenen Daten zur Lias-Basis, die sich auf die Auswertung geophysikalischer Untersuchungen und von Bohrergebnissen stützt, kann das Gebiet in der vorliegenden Ausdehnung nicht nachvollzogen werden. Es umfasst offensichtlich Areale, die deutlich tiefer liegen, z.B. nordwestlich von Dömitz oder im Raum Ludwigslust.
65.9.6offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Der Untere Jura (= Lias) hat laut BGE in diesem Teilgebiet eine maximale Mächtigkeit von 1.200 m. [...] // Die Mächtigkeit der Tonsteine >100 m ist nicht flächendeckend belegt. Der Bereich südöstlich von Lübeck ist nur durch die Tiefbohrung E Ganzow 1/1h/1978 repräsentiert, die aber keine 100 m homogene unterjurassische Tonsteine angetroffen hat bzw. das Kriterium Mindestmächtigkeit nur inklusive von Wechselfolgen aus Tonstein, Tonmergelstein und Siltstein erfüllt. [...] Einen ausgedehnten Bereich mit mindestens 100 m mächtigen homogenen Tonsteinen wird es im Ostteil des Norddeutschen Beckens im Unteren und Mittleren Jura daher kaum geben.
65.9.7offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Bei der Bewertung der Mindestanforderungen und Abwägungskriterien durch die BGE wurden moderne sedimentologische Untersuchungen und Faziesanalysen im östlichen Teil des Norddeutschen Beckens bisher nicht berücksichtigt. Beispielsweise konnten im Rahmen der F&E-Verbundvorhaben „Sandsteinfazies“ und „GeoPoNDD“ (weitere Informationen unter www.sandsteinfazies.de) u.a. die Faziesverteilung (Lithofaziestypen und -assoziationen, Ablagerungssysteme) für den Lias und Dogger kartiert werden. Feinklastische marine Ablagerungen wechseln demnach lateral und vertikal mit gröberen, sandbetonten Deltasedimenten, die sich bevorzugt in Rinnen ablagerten. Die ehemaligen Deltasysteme bauten sich seit dem Rhätkeuper immer wieder von Nordosten nach Südwesten vor, wobei sich diese mit der Zeit seitlich verlagerten (Abb. 3). [...] Zumal die sandige Fazies nicht nur in den Verteilerrinnen auftritt, sondern auch in den angrenzenden Überschwemmungsbereichen weit verbreitet ist.
65.9.8offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 4. Tonsteine des Mittleren Jura - Teilgebiet 005_00TG-055_00IG_T_f_jm: Anhand der Verbreitung und Tiefenlage des L1-Reflektors (unterhalb Top Toarc) sind Ablagerungen des Dogger im Südosten des Landes in dem für die Endlagerung erforderlichen Tiefenbereich nachgewiesen (Abb. 4). Im Südwesten jedoch sind im Bereich des Salzstocks Werle keine Ablagerungen des Dogger vorhanden bzw. befinden sich großenteils in Tiefen >1.500 m u. NN (Abb. 5). Erstaunlicherweise wird auf diesen letzten Fakt auch im zum BGE-Zwischenbericht zugehörigen Datenbericht Teil 2 von 4 auf S. 548 hingewiesen, aber bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt.
65.9.9offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 24. Tonsteine des Mittleren Jura - Teilgebiet 005_00TG-055_00IG_T_f_jm: Auch die Erfüllung des Kriteriums der Mindestmächtigkeit für das Teilgebiet basiert nur auf wenigen Bohrungen, in denen die Tonsteine des Bathon bis Callov >100 m (kumulativ) mächtig sind. Aufgrund sedimentologischer Untersuchungen (s.o.) sind lokal rasche Fazieswechsel von Ton über Schluff zu Sand zu erwarten. Dementsprechend treten laterale Mächtigkeitsschwankungen toniger Abschnitte auf. Im Südosten enthält die Bohrung E Penkun 1/1h2/1971 etwa 100 m Tonsteine mit schluffigen Einschaltungen und die Bohrung Kb Löcknitz 1E/1965 sogar nur 62 m Tonsteine mit sandigem Zwischenmittel. Im Südwesten sind beispielsweise in der Bohrung E Karstädt Nord 1/1958 nur 70 m Tonsteine kumulativ vorhanden.
66.109offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2(Handgeschriebener Beitrag - eingescannt; verschiedene Themen) Wirtsgesteine: Begriffe; zu überprüfen: Gesteinstypen; Einzelgesteine; Schutzfunktion von Wirtsgesteinen und geologischen Barrieren; Karte; Betrugssprache; Quartäre Auswirkungen auf den Untergrund;
66.113offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Seismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 22. Bis in den Landkreis reichende Ausläufer der Schwäbischen Alb Die Schwäbische Alb ist zusammen mit dem Rheingraben der Bereich mit der höchsten Erdbebenaktivität in Deutschland. Der Grund dafür sind Schwächezonen in der Erdkruste
66.115offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienBemerkungPhase I, Schritt 2Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass sog. ‚Scheitelstörungen‘ im Deckgebirge (Tongestein) der Salzstöcke Börger/ Spahnharrenstätte und Lathen-Fresenburg zwar zum Ausschluss dieser oberen Gesteinsschichten führen, jedoch die darunter liegenden Salzstöcke von diesen Störungen nicht betroffen sein sollen. Die Scheitelstörungen sollten daher auch ein Ausschlusskriterium für die drei Salzstöcke und somit für die Teilgebiete darstellen.
66.121offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)TeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Im Keil zwischen Emmingen-Liptingen und Hattingen (Landkreis Tuttlingen), Baden-Württemberg, nach Norden hin überlagern sich die zwei als günstig bewertete Teilgebiete: Opalinuston Formation + Moldanubikum. 1. Bedeutet eine Überlagerung zweier als günstig beurteilter Schichten zu einer intensiveren Endlagersuche als in Gebieten, die nur eine Schicht aufweisen? 2.. Inwieweit ist/ wird hier betrachtet, dass sich durch Kohlensäure + Witterung sich leicht zersetzendes Juragestein vorliegt, welches in diesem Gebiet (vom Witthoh Richtung Rabental in jenem Keil) a) zu Dolinen führt b) in größerer Tiefe unterirdische und in geologischen Maßstäben zeitlich schnell wachsende Wasserabflüsse über eine Ost-West-Distanz von ca. 30 km (ca. Immendingen bis Fridingen) von der nördlich gelegenen Donau zur südlich gelegenen Aachquelle in Aach bei Engen führt ("Donauversickerung")? Führen solche Gegebenheiten ( a) + b)) zu einem Ausschluss? Danke für eine Antwort und danke für diese Seite (gut gemacht!)
66.127offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetAuf der Karte fehlen die Informationen, die eine Diskussion des Zwischenberichts erlauben. Dies ist die Lokation der Daten, die für die geologische Interpretation verwendet wurden: Bohrungen, welche das Wirtsgestein vollständig durchteuft haben Bohrungen, welche das Wirtsgestein teilweise durchteuft haben Je nachdem, ob in der jeweiligen Bohrung im Wirtsgestein rudimentäre oder umfangreiche elektrische Bohrlochmessungen gemacht wurden, sind unterschiedliche Symbole zu verwenden, Bohrungen mit Bohrkernen im Wirtsgestein sind zu kennzeichnen. 2D reflexionsseismischen Linien bzw. die Fläche von 3D reflexionsseismischen Surveys Hier ist nicht relevant, was es alles in dem Gebiet gibt, sondern das, was für die Interpretation verwendet wurde. Falls dies bei Karten, die ein großes Gebiet darstellen, dazu führt, dass das Gebiet in der Blattdarstellung eingeschwärzt würde, sollte über die Plattform eine interaktive Karte bereitgestellt werden, so dass in das Teilgebiet hineingezoomt werden kann.
66.130offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet umfasst auch Teile des Oberrheingrabens und der angrenzenden Vorbergzone des Schwarzwaldes (u.a. Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis). Der Oberrheingraben hat seine heutige Erscheinung aber innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre erhalten. Es handelt sich um einen klassischen Grabenbruch und damit um eine "aktive Störungszone" im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG. Ferner bewegt sich die Erdkruste bis heute im Bereich des Oberrheingrabens; fast einen Millimeter senkt sich der Graben jedes Jahr (vgl. u.a. https://www.planet-schule.de). Das größte Erdbeben der letzten 25 Jahre mit Epizentrum in Deutschland hatte sein Epizentrum in Waldkirch - im Jahr 2004 mit einer Stärke von 5,2. Das Erdbeben hat sich auf den gesamten Bereich des mittleren und südlichen Schwarzwaldes ausgewirkt. Warum sind der gesamte Oberrheingraben sowie der angrenzende mittlere und südliche Schwarzwald nicht als Teilgebiet ausgeschlossen worden (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG)?
66.134offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinHinweisPhasenübergeordnetAnwendung der Mindestanforderungen beim Wirtsgestein Kristallin. Bei der Ermittlung von Teilgebieten hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Bezug auf das Wirtsgestein Kristallin - im Gegensatz zu den anderen Wirtsgesteinen Steinsalz und Tongestein - die Mindestanforderung der "Gebirgsdurchlässigkeit" (§ 23 Abs. 5 Nr. 1 Standortauswahlgessetz - StandAG -) nicht angewendet. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar. Daran ändert auch nichts, dass die BGE beim Kristallin auf die Möglichkeit des § 23 Abs. 1 Satz 2 StandAG Bezug nimmt (alternatives Sicherheitskonzept, das deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität des Behälters stellt). Denn auch ein solches Konzept kann nur unter der Voraussetzung des § 23 Abs. 4 StandAG angewendet werden. § 23 Abs. 4 StandAG setzt aber voraus, dass absehbar ist, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich - auch mit Blick auf eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit - nicht ausgewiesen werden kann. Das bedeutet, dass eine geologische Aussage zu diesem Kriterium in jedem Fall erforderlich ist. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG nennt als "Prüfprogramm" alle Mindestanforderungen nach § 23 StandAG. Wenn von der Prüfüng einer der in § 23 Abs. 5 StandAG genannten Mindestanforderungen abgesehen wird, kann dies - auch beim ersten Schritt der Teilgebietsermittlung - nur innerhalb der gesetzlichen Schranken des § 23 StandAG erfolgen, denn § 13 StandAG sieht hier keine Erleichterung vor.
66.40offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKHinweisPhase IIIWas geschieht, wenn sich als Ergebnis der untertägige Erkundung herausstellt, dass keiner der Untersuchten Standorte alle notwendigen geologischen Abwägungskriterien erfüllt? Wird dann trotzdem ein Standort ausgewählt: eben der mit der bestmöglichen Sicherheit? Welche Entscheidungskriterien werden dann verwendet? Wie sind das Format und der Zeitrahmen des Beteiligungsverfahrens in dieser Phase?
66.59offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)MindestanforderungenFeststellungPhase I, Schritt 2 "In Oberfranken wurden Probebohrungen bis zu 1000 m Tiefe durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, daß es hier keine geeigneten kristallinen Gesteinsschichten in den geforderten Tiefenbereichen gibt. Südthüringen verfügt über identische geologische Begebenheiten wie Nordbayern und ist, im Gegensatz dazu, aber bereits aus dem Suchverfahren ausgeschieden." (NN-Bericht, Aussage des Geologen [...]) Also bitte Franken bzw. Nordbayern ebenfalls aus der Suche streichen, da Fachleute bereits festgestellt haben, daß dieses Gebiet ungeeignet ist.
66.60offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)HinweisDie von mir zitierte Aussage des Geologen Herrn [...] [Regionale Koordinierungsstelle XXX für das Verfahren der Endlagersuche) stammt aus den Nordbayerischen Nachrichten Ausgab XXX vom XX.XX.2021. Den Artikel hat der NN-Journalist Herr [...] verfasst.
66.71offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ModellierungBemerkungPhasenübergeordnetStörungen hören nicht irgendwann plötzlich auf. Wenn man eine Störungsfläche kartiert entsteht da eine Art langgestrecktes Oval mit dem maximalen Versatzbetrag im Zentrum und von dort ausgehend abnehmenden Versatzbeträgen bis hin zu keinem weiteren Versatz. Dies erklärt in der Regel auch den Grad der Deformation im jeweiligen angrenzenden Gestein. Je nach Grad der Reaktivierung über längere Zeiträume kann die Darstellung in einem Modell sehr aufwändig und kompliziert sein (Störungszone).
66.73.1offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Danke BGE für das sachliche Vorgehen. Wann werden im Verfahren die Auswirkungen der weitgehend geleerten Erdgaslagerstätte Altmark auf die Eignung des Deckgebirges betrachtet ? In 3-4 km Tiefe, 200 km 2 groß, zu 80 % geleert, Anfangsdruck 600 bar im porösen Rotliegenden, 200 Milliarden Kubikmeter Gas entnommen ...
66.74offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienBemerkungPhasenübergeordnetNatürlich sind Gebiete Bohrungen im Meterbereich direkt um Bohrungen herum ausgeschlossen. Sind dies alle Messdaten überhaupt? Oder sind zusätzlich Daten aus Bohrungen vorhanden, die mit einer Kartierung/regionalen Verbreitung der wasserführenden geologischen Einheit verknüpft werden können, wo aber keine Karten der grundwasserführenden Schicht vorliegen?
66.75offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 2Zur Begründung der Beschränkung auf im Grundwasser nachgewiesenes C-14 und H-3 wird auf die fehlende Definition von "jungem Grundwasseralter" im StandAG verwiesen und keine Altersgrenze abgeleitet. Naheliegend wäre es, die implizit unterstellte Altersgrenze daraus abzuleiten, bis zu welchem Grundwasseralter C-14 oder H-3 überhaupt im Grundwasser nachweisbar sein können. Auf die Erhebung weiterer größtenteils bekannte Daten (z.B. Grundwasserbewegung und Gliederung der Grundwasserleiter) wurde jedoch verzichtet, um standortspezifische Hinweise zum Grundwasseralter abzuleiten. Für Steinsalz - und Tonsteinvorkommen, ist das eher weniger relevant, für Kristallingestein schon. Eine weitere Eingrenzung der ausgewiesenen Kristallinvorkommen anhand anderer Kenntnissen zum Grundwasseralter ist daher geboten. Der nachträgliche Ausschluss von Standorten im nächsten Verfahrensschritt bei nochmaliger Anwendung des KO-Kriteriums ist zu vermeiden, wenn das jetzt schon erkennbar gewesen wäre.
7.1offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"TongesteinHinweisPhase IIDemgegenüber wird eine angemessene Differenzierung und die Berücksichtigung z.B. von Sand- oder Mergelschichten gefordert. Hierzu sind weitere wissenschaftliche Forschungen notwendig.
7.2offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Die Konferenz hat daher betont, dass im Schritt 2 ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung an der Methodenentwicklung erforderlich ist.
7.3offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Es wurde die nachträgliche Berücksichtigung aller Daten aus Bohrungen verlangt.
7.4offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"DatenverfügbarkeitAbweichungPhase I, Schritt 2Von der BGE wird erwartet, die bewusst positiv aus der Literatur ermittelten Referenzdaten zügig durch möglichst konkrete Daten der geologischen Landesämter zu ersetzen.
7.5offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"SicherheitsuntersuchungenHinweisPhase I, Schritt 2Aufmerksamkeit muss auch den Folgen des Klimawandels gewidmet werden.
7.6offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Eine weitere Eingrenzung der Gebiete mit Tongestein und potentiell günstigen Voraussetzungen für ein Endlager muss daher noch erfolgen
72.1Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteDatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnet…[…]. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Störungen nur über Erkundungsmethoden mittels geophysikalischer Verfahren (z.B. Seismik), Borhungen oder innerhalb von Bergwerken sicher erfasst werden können. Eine Anwendung durch die BGE erfolgte jedoch nicht ausreichend, sodass aktuell weder eine Nicht-Eignung noch eine Eignung attestiert werden kann. Im Zwischenbericht der BGE wird jedoch eine Positivplanung dargestellt, wovon bei unzureichender Datengrundlage abgesehen werden müsste.
72.5Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2[Salzstock Berdum-Jever gehört zum Strukturtyp Diapir und wird demnach aus 67% Staßfurt-Steinsalz aufgebaut]…Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die in den Abbildungen 9 bis 11 dargestellte Fläche des Teilgebietes 031_00TG_050_00IG_S_s_z in ihrer Ausdehnung und Mächtigkeit wahrscheinlich unterschätzt wird [InSpEE-Methodik].
72.6Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2[…] die Fläche des zur Verfügung stehenden Wirtgsgesteins in einem Salzstock [kann] unter alleiniger Verwendung von 3D-Modellen möglicherweise überschätzt werden, da der teils komplexe Internbau einer Salzstruktur mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Verteilung des Wirtsgesteins vernachlässigt wird.
72.7Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Der Landkreis Friesland verlangt [durch eine Mächtigkeitsreduktion durch Abzug des Caprocks] aufzuklären, ob im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens der Caprock einer Salzstruktur ein Teil der Salzschwebe darstellt.
72.8Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet 066_00TG_154_00IG_S_s_z-ro befindet sich innerhalb einer Doppelsalinarstruktur und kann demnach Bereiche sowohl mit Zechsteinsalinar als auch mit Rotliegendsalinar aufweisen. Es gibt viele Bergwerke in Norddeutschland, die innerhalb des Zechsteinsalinars angelegt wurden. Es gibt bislang keine Bergwerke im Rotliegendsalinar. Der Landkreis Friesland weist daher auf die fehlenden Erfahrungswerte eines Bergwerkstandortes im Rotliegendsalinar hin.
73.3Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg (Tertiäres Tongestein) besteht teilweise aus nur schwach verfestigten Tongesteinen. Die grundsätzlich günstige Bewertung des Indikators "Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers" im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 1 muss für dieses Teilgebiet in Frage gestellt werden.
73.4Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Da die Gesteine des Tertiärs in Norddeutschland häufig nur schwach verfestigt sind und vielfach von glazialen Rinnen durchzogen werden, die Tiefen von mehreren hundert Metern erreichen, ist die Bewertung tertiärer Sedimente in Norddeutschland als erosionshemmend zu überdenken und die Bewertung voraussichtlich anzupassen.
73.5Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Es ist erforderlich, dass den Hinweisen auf das Vorhandensein glazialer Rinnen, die das Gebirge oberhalb von Salzstöcken durchschneiden und dessen Schutzfunktion gegenüber Erosion und dem Zutritt von Grundwasser beeinträchtigen können, im weiteren Verfahren nachgegangen wird.
73.6Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Bei den Teilgebieten 067_OOTG_159_OOIG_S_s_z-ro (Steinsalz in steiler Lagerung) [Seite 334 bis 36] und 068_OOTG.j63_OOIG_S_s_z-ro (Steinsalz in steiler Lagerung) [Seite 337 bis 339] wird jeweils angegeben, dass Daten zu Scheitelstörungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht flächendeckend vorliegen. Das Vorgehen der BGE hinsichtlich der Behandlung von Scheitelstörungen oberhalb von Salzstrukturen bedarf aus Sicht der Autoren des mit diesem Schreiben übersandten Gutachtens einer detaillierteren Begründung und wissenschaftlichen Abstützung als im Zwischenbericht Teilgebiete dargestellt. Im weiteren Verfahren ist dies in jedem Einzelfall zu überprüfen.
73.7Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleSteinsalz in steiler LagerungFeststellungPhase I, Schritt 1Für das Teilgebiet 068_OOTG_163_OOIG_S_s_z-ro wird in der Begründung der zusammen fassenden Bewertung das Kriterium 2 zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper mit „günstig“ bewertet. Tatsächlich ist das Kriterium jedoch mit „bedingt günstig“ bewertet worden. Möglicherweise handelt es sich hier um einen Ubertragungsfehler. Es ist zu prüfen, ob diese bedingt günstige Bewertung des Kriteriums 2 auf Seite 338 des Zwischenberichts Teilgebiete nicht auch eine Korrektur der Gesamtbewertung zur Folge hat. Schließlich wird auf eben dieser Seite 338 auch angegeben, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den Referenzdatensätzen in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukommt.
74.1Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerBereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Die Identifikation ausgeschlossener Gebiete im Landkreis Cuxhaven ist nur mit Hilfe der interaktiven Kartendarstellung der BGE (BGE 2020f) möglich. Die dort dargestellten ausgeschlossenen Gebiete sind zwar jeweils mit einer Kennung versehen, die als Ident bezeichnet wird; weitere Informationen zu den einzelnen ausgeschlossenen Gebieten enthalten aber weder der Zwischen bericht selbst noch die untersetzenden Unterlagen. Eine Zuordnung der Ident.-Nr. zu einer Ortsan gabe oder einem Namen, beispielsweise einem ausgeschlossenen Bereich aufgrund von Bergbau zum Namen des ehemaligen oder rezenten Bergwerks, ist mittels der Unterlagen des Zwischenberichts Teilgebiete nicht möglich.
74.10Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 1Gleiches gilt für die Angaben zur Mächtigkeit; durch die tiefere Lage des Strukturtops gemäß den Literaturdaten von 805 m müsste die Mächtigkeit innerhalb der Suchparameter bis zu einer Tiefe von 1500 m mit 695 m angegeben werden. Für die Erfüllung der Mindestanforderung spielt dieser Unterschied keine Rolle.
74.11Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen für das Teilgebiet 067 ist nachvollziehbar. Durch Nutzung der vorhandenen Literaturdaten und Schichtenverzeichnisse zusätzlich zur Auswer tung des niedersächsischen 3D-Modells wäre eine präzisere Charakterisierung des Teilgebiets mög lich gewesen.
74.12Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungFeststellungPhase I, Schritt 1Auch die Mindestanforderung Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ist für die drei Salzstöcke [Teilgebiet 068: Salzstöcke Armstorf/Odisheim/Osterbruch] erfüllt. Die Angabe zur Fläche des identifizierten Gebiets im Zwischenbericht Teilgebiete bezieht sich, wie auch die Teufenlage der Struktur, auf das gesamte Gebiet und wurde aus der an die Oberfläche projizierten Hüllfläche der Salzstruktur abgeleitet. Wie für die Salzstöcke Altenbruch/Westerwanna/Alfstedt/Beverstedt ausgeführt, ist nicht nachvollziehbar, ob der Gesteinskörper auf der gesamten Fläche über die angegebene Mächtigkeit verfügt.
74.13Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Dass im nördlichen Segment des Salzstocks in zwei Bohrungen ab ca. 1000 m unter GOK Rotliegend-Gesteine angetroffen wurden, ist ein Hinweis darauf, dass die Ein ordnung als Doppelsalinar vom Internbautyp 2 möglicherweise nicht für die gesamte Struktur zutreffend ist. Ob daher im nördlichen Segment des Teilgebiets ein geeignetes Vorkommen von Steinsalz zur Errichtung eines Endlagers zu erwarten ist, sollte im nächsten Verfahrensschritt geklärt werden.
74.15Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerTongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Für Tongesteine wird dieser Indikator ebenfalls als günstig bewertet. Ausgehend von veröffentlichten Literaturwerten für die Porosität verschiedener Tongesteine und hydraulischen Gradienten, die der hydrogeologischen Karte von Niedersachsen entnommen wurden, wurden minimale und maximale Abstandsgeschwindigkeiten für verschiedene Tongesteinsvorkommen berechnet. Die BGE gibt an, „trotz breiter Schwankungen bei Alter, Teufe und Tonanteil“ könnten „alle berechneten Werte mit einer Ausnahme als günstig bewertet werden“ (BGE 2020g). Es wird darauf hingewiesen, dass „die tatsächliche Abstandsgeschwindigkeit [...] sich jedoch nur mit standortspezifischen Untersuchungen ermitteln“ (BGE 2020g) lasse. Der als ungünstig bewertete Referenzwert wurde mit Daten aus dem in Belgien als Wirtsgestein untersuchten Boom Clay berechnet. Dabei handelt es sich um einen nur schwach verfestigten Ton, der von allen im Referenzdatensatz verwendeten Werten möglicherweise am ehesten zur Verwendung als Analogon zu den tertiären Tonsteinen Norddeutschlands geeignet ist. Die grundsätzlich günstige Bewertung dieses Indikators muss daher in Frage gestellt werden.
74.16Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerTongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Für Tongesteine Anlage 1 zu § 24 StandAG vor, die Diffusionsgeschwindigkeit mittels der Indikatoren Absolute Porosität und Verfestigungsgrad zu bewerten. Dies hat die BGE im Zwischenbericht Teilgebiete nicht getan, sondern wie für Steinsalz und kristalline Gesteine den effektiven charakteristischen Diffusionskoeffizient herangezogen. Eine Begründung, warum die Indikatoren absolute Porosität und Verfestigungsgrad nicht genutzt werden, ist den Teilgebietssteckbriefen und dem Referenzdatensatz nicht zu entnehmen.
74.2Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 21. Das Vorgehen der BGE hinsichtlich der Behandlung von Scheitelstörungen oberhalb von Salzstrukturen bedarf aus Sicht der Autoren einer detaillierteren Begründung und wissenschaftlichen Abstützung als im Zwischenbericht dargestellt und sollte im weiteren Verfahren in jedem Einzelfall überprüft werden. Da der Fernerkundung salinarer Gesteine mittels geophysikalischer Methoden enge Grenzen gesetzt sind, wird dies mutmaßlich nur durch Bohrungen oder im Rahmen der Erkundung aus einem Bergwerk heraus möglich sein. 2. Die Anwendung des Ausschlusskriteriums Aktive Störungszonen im Zwischenbericht Teilgebiete durch die Vorhabenträgerin ist nachvollziehbar. Der Umgang mit Scheitelstörungen an Salzstöcken sollte im weiteren Verfahren überarbeitet werden. Wie in Kapitel 4.1 dargestellt ist die Annahme, dass Scheitelstörungen sich nicht in den Gesteinskörper des Salinars fortsetzen und grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit Sockelstörungen an der Salzstockbasis stehen, stark vereinfachend. Bei der Ausweisung von Standortregionen im nächsten Verfahrensschritt sollten Scheitelstörungen aufgrund aller vorliegenden Informationen jeweils im Detail bewertet werden, insbesondere dann, wenn sie von Scheitelgräben oder parallel zum Störungsmuster angelegten glazialen Rinnenbildun gen begleitet werden (siehe dazu auch die Ausführungen zu Abwägungskriterium 11 in Kapitel 6.1.1 ff).
74.20Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Der nur für Gebiete in Tongestein angewandte Indikator Vorhandensein von Gesteinsschichten mit hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial, die die Induzierung beziehungsweise Verstärkung der Grundwasserbewegung im einschlusswirksamen Gebirgsbereich ermöglichen können wurde, wie in Kapitel 6 ausgeführt, für alle identifizierten Gebiete in Tongestein als günstig bewertet. Zur Begründung wird im Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020h) auf Kapitel 7.2.3.2 der Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020d) verwiesen. Dieser Verweis führt jedoch nicht zum betreffenden Abschnitt der Arbeitshilfe, sondern zum Abschnitt „Anwendung – Barrierewirksamkeit“.
74.21Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Nach Anlage 2 zu § 24 StandAG ist ein „Grundwasserleiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein/einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ (StandAG 2017) als weniger günstig zu bewerten. Die Argumentation in der Arbeitshilfe erscheint der eindeutigen Formulierung im StandAG gegenüber nicht haltbar, wie auch an der Verwendung von Formulierungen wie „allerdings beispielsweise denkbar“, „trotz Kontakt“ und „nicht werden muss“ deutlich wird. Der fachlichen Einschätzung, dass im Zentrum eines ausreichend mächtigen Tongestein-Vorkommens in der Regel kein Anschluss an Potentialbringer vorliegt, soll hier nicht widersprochen werden. Nach dem StandAG erscheint jedoch eine Bewertung als weniger günstig angemessener.
74.22Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKAbweichungPhase I, Schritt 2Die Anwendung des Indikators im Zwischenbericht Teilgebiete kann zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem weder ein Standort noch ein Sicherheitskonzept gemäß § 10 EndlSiAnfV (2020) vorliegt, als nachvollziehbar und plausibel angesehen werden. Es muss allerdings eingeschränkt werden, dass durch die Bewertung dieses Indikators die tatsächlich als günstig zu betrachtende Fläche des Teilgebiets deutlich eingeschränkt wird. Wie in Kapitel 5.2 ausgeführt, ist zum Beispiel aus der Bohrung B 10 – Oxstedt ersichtlich, dass dort kein tertiäres Tongestein mit einer Mächtigkeit von 300 m ansteht. 
74.25Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Auch der letzte Indikator, Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit (Vielfaches des Mindestflächenbedarfs), wurde für das Teilgebiet 004 als günstig bewertet, da die Fläche des Teilgebiets mit 62.885 km2 größer als die für eine günstige Bewertung angesetzten 30 km2 ist. Dabei wurde nur die Gesamtfläche des Teilgebiets berücksichtigt. Die Anwendung ist nachvollziehbar, jedoch sollte bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden.
74.31Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 2Auch der Indikator Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird als günstig bewertet. Zur Begründung wird ebenfalls auf den Abstand großer Teile des Gebiets von mehr als 150 m zur Quartärbasis verwiesen und die tertiären Deckgesteine als potentiell erosionshemmend bezeichnet. Diese Darstellung erscheint nicht nachvollziehbar. Die Gesteine des Tertiärs in Norddeutschland sind häufig nur schwach verfestigt. Sie werden vielfach von glazialen Rinnen, also Schmelzwasserrinnen, die sich unter den Gletschern der quartären Kaltzeiten gebildet haben, durchzogen. Diese Rinnen erreichen Tiefen von mehreren hundert Metern. Die Einstufung der tertiären Sedimente Norddeutschlands als erosionshemmend sollte überdacht und die Bewertung unter Umständen zu ungünstig, mindestens aber zu bedingt günstig angepasst werden.
74.32Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Auch die Darstellung der Bewertung des Indikators Barrierenmächtigkeit entspricht weitgehend dem Steckbrief zu Teilgebiet 004. Die maximale Mächtigkeit wird für das Teilgebiet 006 mit 1200 m angegeben. Eine günstige Barrierenmächtigkeit von mehr als 300 m wird für eine Fläche von 8.895 km2 angegeben. Es wird ergänzt, dass „für einen Teil des identifizierten Gebietes [...] die Abdeckung mit Punktdaten aus dem 3D-Modell unvollständig“ (BGE 2020k) sei. Dieser Teil sei für die Bewertung nicht betrachtet worden und habe daher keinen Einfluss auf die Bewertung. Einen Teil des identifizierten Gebiets bei der Ausweisung als Teilgebiet nicht zu betrachten bedeutet jedoch auch, dass eine mögliche weniger günstige Bewertung des Indikators und damit auch des Kriteriums nicht ausgeschlossen werden kann. Insofern ist die Methodik in diesem Fall nicht nachvollziehbar. Wie für das Teilgebiet 004 anhand der Bohrung B 10 – Oxstedt dargestellt, erfolgte die Bewertung jedoch über die gesamte Fläche und ohne Berücksichtigung abweichender Informationen zu einzelnen Segmenten. Daher ist davon auszugehen, dass auch bei einer Berücksichtigung der nicht betrachteten Teile des Gebiets als potentiell ungenügend hinsichtlich der Barrierenmächtigkeit keine Änderung der Bewertung für das gesamte Teilgebiet erfolgt wäre. 
74.33Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKAbweichungPhase I, Schritt 2Wie in Kapitel 5.2 dargestellt wurden auf der Fläche des Teilgebiets in drei Bohrungen Gesteine des Unterjura angetroffen. In der Bohrung Westerwanna 3 haben die Unterjura-Gesteine eine Mächtigkeit von 116 m, in Westerwanna 4 von 280 m und in Kassebruch Z1 von 106 m. Es kann festgehalten werden, dass die günstige Bewertung des Indikators nicht uneingeschränkt auf die Segmente des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar ist. 
74.34Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Aufgrund der weitgehend identischen Bewertung und Begründung sind auch Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Kriterienanwendung analog zu Teilgebiet 004 einzuschätzen (siehe Kapitel 6.1.1).
74.35Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Wie schon am Teilgebiet 004 erläutert, wird auch für das Teilgebiet 006 der Indikator Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften mit der gleichen Begründung nachvollziehbar als günstig bewertet. Die fast kongruente Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit für die Teilgebiete 004 und 006 verdeutlicht allerdings noch einmal die Einschätzung, dass es sich hier um eine sehr pauschalisierte Kriterienanwendung handelt und eine Aufnahme in den Referenzdatensatz sinnvoll erscheint. Die einzig individuelle Bewertung ist die Darstellung des Sedimentationsraums; in stratigraphischen Formationen, die geeignete Tonformationen enthalten, ist jedoch auch immer von einem entsprechenden Ablagerungsraum und damit von einer geringen Variationsbreite der Gesteinseigenschaften auszugehen.
74.36Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Das Kriterium und alle Indikatoren wurden als günstig bewertet. Die Darstellung des Kriteriums mit Begründung und Bewertung der Indikatoren erfolgte wortgleich zu Teilgebiet 004. Wie oben dargestellt (Kapitel 6.1.1), erscheint die Methodik sehr pauschal und nicht nachvollziehbar.
74.4Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerVulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Allerdings wurden durch diese Anwendung große Gebiete, für die in der Zukunft unter Umständen Vulkanismus erwartet werden kann, außer Acht gelassen. Dies betrifft beispielsweise die Gebiete, in denen tertiärer Vulkanismus nachgewiesen ist. So wies auch die BGR in ihrem Vor trag zum Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität während des ersten Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete darauf hin, dass sowohl Gebiete mit zukünftigem Vulkanismus bisher nicht ausgeschlossen wurden als auch das Neuauftreten oder das Wiederaufleben älterer Vulkane im Zwischenbericht unberücksichtigt blieb. Auch die Verlagerung vulkanischer Aktivität wurde demnach bisher außer Acht gelassen (May 2021). Das Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität wurde somit im vorliegenden Schritt des Standort auswahlverfahrens nur unvollständig angewendet. Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, in wieweit die Einbeziehung tertiärer Eruptionszentren und eines größeren Sicherheitsabstands bei der Anwendung des Kriteriums notwendig sind (siehe dazu auch May (2019)). Auch unter Einbeziehung tertiären Vulkanismus‘ ist jedoch im Gebiet des Landkreises Cuxhaven nicht mit einem Ausschluss zu rechnen.
74.44Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Der Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wurde für Steinsalz in steiler Lagerung grundsätzlich als bedingt günstig bewertet (siehe Kapitel 6). Aufgrund dieser mangelnden Differenzierung wird der Indikator als „für die Bewertung des Kriteriums nicht ausschlaggebend“ (BGE 2020l) eingestuft. Da „die Anzahl der Bewertungen mit „günstig“ höher ist als die Anzahl der Bewertungen mit „bedingt günstig“ (BGE 2020l) wird das Kriterium als günstig bewertet. Insgesamt ist die Methodik zur Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 3 zwar nachvollziehbar. Aufgrund der sehr pauschalen Betrachtung aller Indikatoren könnte dieses Kriterium auch in den Referenzdatensatz aufgenommen werden. Alle Indikatoren sollten bei der nächsten Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Standortauswahlverfahrens auf Grundlage realer Daten behandelt werden.
74.5Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerStandortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Die Methodik zur Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Datenlage nachvollzogen werden. Im weiteren Verfahren müssen standortspezifische Beprobungen vorgenommen werden. Da der Landkreis Cuxhaven durch mächtige quartäre Lockersedimente und teils schwach verfestigte tertiäre Sedimentgesteine geprägt ist, können ein hydraulischer Anschluss auch tieferer Grundwasserstockwerke an oberflächennahe Grundwasserleiter und damit das Auftreten junger Grundwässer in der Umgebung potentiell geeigneter Wirtsgesteine nicht ausgeschlossen werde.
74.8Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht TeilgebieteFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2[TG 004] Bei erneuter Anwendung der Mindestanforderungen im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, ob die nicht gekoppelte Anwendung der Anforderungen Fläche und Mächtigkeit, wie sie im Zwischenbericht Teilgebiete vorgenommen wurde, den Vorgaben des StandAG entspricht.
9.4offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", DokumentationHinweisPhase I, Schritt 2Der Stand von Wissenschaft und Technik zu Auftreten von Erdfällen, Dolinen, Subrosionssenken, Salzaustritten, Wechselwirkungen mit Aufstiegsbewegungen, erwarteten Überschwemmungen im Untersuchungszeitraum, in Überschwemmungs- gebieten und deren Auswirkungen im Raum sowie „jungen Störungen“ ist zu dokumentieren.
9.5offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetDie vielfache Verwendung von Referenzdaten wird kritisch gesehen, weil die Nachvollziehbarkeit der Ausweisung von Teilgebieten damit nicht gewährleistet wird. Der Stand von Wissenschaft und Technik zur Eichung und Bewertung von 3D-Modellen für Salzstrukturen ist daher insbesondere zu folgenden Punkten zu dokumentieren: Kongruenz der Daten zum "Körperinneren" des Salzstocks, Datenlage zu Heterogenität (steile Lagerung), möglicher Nachweis von Grundwasserwegsamkeiten/ Struktur von Anhydritschollen, Bewertung von aktiven Störungszonen, Bewertung von Scheitelstörungen und Aussagen zu Datenqualitäten, Maßstäben und Möglichkeiten der Visualisierung. Die Datenweitergabe seitens der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) und die Weiter- verarbeitung der Daten im Standortsuchprozess sind darzulegen, insbesondere mit Fokus auf: die Einbindung/ Berücksichtigung und Nachvollziehbarkeit von Daten und Referenzdaten von den geologischen Ämtern (SGD) für Kommunen und deren Belange sowie die Nutzung dieser Geodaten für das zielgerichtete Vorgehen bei der sukzessiven Eingrenzung von Standortregionen vor einer weiteren Erkundung.
96.5Nachträglich eingereichte Stellungnahme zur Akteneinsicht durch NBG SG01102/8-12/2-2022#29 31-05-2022_Gutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenDatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Im Kristallingebiet 009 (Saxothuringikum) konnten Daten und Modelle eingesehen werden. […] Bohrungen mit Bohrungsdaten und seismische Profile (in Zeit) konnten eingesehen werden. Möglicherweise sind aber nicht alle Forschungsbohrungen erfasst. So konnten z.B. die Forschungsbohrungen zu Spannungsuntersuchungen im Falkenberger Granit der Oberpfalz nicht aufgefunden werden. Auch liegen zum Beispiel im Bereich der Oberpfälzer Granite detaillierte Schwere- und Magnetfeldkarten inklusive 2- und 3-dimensionaler Interpretationen und Modelle vor […], die bisher nicht Eingang in die BGE Datenbank gefunden haben.