10.17 | offizielle Übergabe | Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete , | Dokumentation | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Antrag 031, S.1:Gegenstand des Antrages ist es, mit einer größtmöglichen Transparenz in Bezug auf die verwendeten Daten und angewendeten Methoden die Ergebnisse des Zwischenberichtes nachvollziehbar darzulegen und den Bericht in den folgenden Schritten und Phasen fortzuschreiben.
Thema an Themenarbeitgruppen der FKTG zu Wirtsgesteinen überwiesen | |
10.18 | offizielle Übergabe | Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete , | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungen“ ist in Hinblick auf dieKategorisierung von „aktiven“/„nicht-aktiven“ Störungen im Zwischenbericht nicht plausibel erläutert. So ist die Vorgehensweise fachlich nicht nachvollziehbar. | |
10.19 | offizielle Übergabe | Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete , | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die pauschale Anwendung bei 7-9 von 11 Abwägungskriterien auf nichtspezifizierte drei Wirtsgesteine sind bei der geowissenschaftlich basierten Auswertung als maßgeblich entscheidende Kriterien für die Teilgebietsidentifizierung ungeeignet. Pauschale Annahmen über
hunderte von Kilometern auf nicht spezifizierte Wirtsgesteine widersprechen einer streng wissenschaftlichen Vorgehensweise besonders dann, wenn vorhandene Daten aus den Teilgebieten nicht berücksichtigt werden. | |
10.20 | offizielle Übergabe | Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete , | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Gegenstand des Antrages ist die allgemeinverständliche Vermittlung der interessierten Bevölkerung von geowissenschaftichen Grundkenntnissen um das Verständnis für die Vorgehensweisen und Ergebnisse des Standortauswahlprozesses nachvollziehbar zu machen | |
10.7 | offizielle Übergabe | Anträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete , | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Feststellung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | siehe FKT_BT2_22; Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. | |
100.10 | Ergebnisse Forum Endlagersuche | Anträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche | Methodenentwicklung | | Phase I, Schritt 2 | " Die Bewertungsergebnisse der einzelnen Gebiete der Kategorie A eines Wirtsgesteinstyps werden
miteinander verglichen. Möglicherweise wird anschließen ein wirtsgesteinsübergreifender VErgeich
durchgeführt." (Quelle: BGE-Methodik 2023).
Nach meinem Verständnis heißt das, dass alle verbliebenen A-Gebiete wirtsgesteinsabhängig miteinander
verglichen werden, d.h. Salz mit Salz bzw. Ton mit Ton sowie Kristallin mit Kristallin. Es werden aber nicht
Tonstein mit Salz, Tonstein mit Kristallin oder Kristallin mit Salz, etc. verglichen. Es stellen sich daraus
ableitend die Fragen, wenn man z.B. nur Salz mit Salz, usw., vergleicht, woher weiß man dann, ob das "beste
Salz" auch besser oder schlechter ist als der "beste Tonstein" bzw. das "beste Kristallin"? Und wer
entscheidet wie über das "möglicherweise"?
Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und die beiden Fragen auch für Laien nachvollziehbar
beantwortet. | |
100.11 | Ergebnisse Forum Endlagersuche | Anträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche | Vulkanische Aktivität | | Phasenübergeordnet | Hiermit stelle ich den Sachantrag, dass die Daten, für die Entscheidung zur
Erdbebengefährdung eines Gebietes, aus aktuellen Daten, nicht älter als 10 Jahre,
übernommen werden müssen. Die Entscheidung, welche Gebiete günstige geologische
Bedingungen für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen in Bezug auf
Erdbebengefährdung müssen nochmal überarbeitet werden. Die Phase 1 Schritt 1
Ermittlung von Teilgebieten ist nicht abgeschlossen, siehe hierzu Zeilen 448 bis 450 im
Zwischenbericht. Rücksprünge im laufenden Standortauswahlverfahren sind möglich.
Der Antrag wird an die BGE mbH adressiert, da die BGE mbH entschieden hat, die
auszuschließenden Bereiche direkt aus der „Karte der Erdbebenzonen“ zu vektorisieren.
Dies wird im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG Stand 28.09.2020 in den
Zeilen 1489 bis 1498 so erklärt.
Die Daten aus der „Karte der Erdbebenzonen“ in DIN1998-1/NA:2011-01 für die
Zuordnung von Orten zu den Erdbebenorten für die erdbebengerechte Baunorm sind
aus dem folgenden Grund nicht zu akzeptieren:
.„Die Berechnung der Erdbebengefährdung für die Erbebenzonenkarte stammt von
1995und wurde 1996 vom entsprechenden DIN-Normungsausschuss angenommen.
Obwohl in einer nachfolgenden Erdbebengefährdungsanalyse von 1998 bestätigt,
entspricht die Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und
Technik.“, heißt es auf Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum
GFZ www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage vom 22.8.2023 | |
100.12 | Ergebnisse Forum Endlagersuche | Anträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche | Sicherheitsuntersuchungen | | Phase I, Schritt 2 | In Prüfschritt 1 werden zielgerichtet Auschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) als
rvSU-Kriterien angewendet. In Prüfschritt 2 finden sich rvSU-Kriterien, die inhaltlich aus den geoWK
abgeleitet wurden [...]. Ist mindestens ein AK erfüllt oder mindestens eine MA nicht erfüllt, führt dies zu einer Einstufung in die Kategorie D." (Quelle: BGE-Methodik 2023).
Also sollen bei der rvSU noch einmal dieselben 22 Gro-Kriteien geprüft werden wie in Phase 1 Schritt 1, diesmal aber "zielgerichtet". Sind das also wirklich dieselben Kriterien wie vor 3 Jahren oder irgendwie doch nicht alle oder kommen irgendwie noch andere hinzu?. Sollten es dieselben sein, hätte man sich das nicht sparen können, wenn vor 3 Jahren die Geo-Kriterien nicht "überhastet" sondern gründlich geprüft worden wären? Dann wären viele Flächen damals schon aus dem Verfahren ausgeschieden. Zeitverzug haben wir jetzt ja auch...
Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und verständlich erklärt was mit "zielgerichtet" gemeint ist und ob sich die eigentlich festgelegten 22 Geo-Kriterien aus Phase 1 doch zu denen bei der rvSU verwendeten unterscheiden. | |
100.8 | Ergebnisse Forum Endlagersuche | Anträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche | Methodenentwicklung | | Phase I, Schritt 2 | "Kategorie A-Gebiete im Kristallin sind [...] für Typ 1 und Typ 2 gleichermaßen gut geeignet. Im Falle, dass
kein Kategorie A-Gebiet im Kristallin ermittelt wird, werden die Kategorie B-Gebiete bezüglich der Eignung für
Typ 2 betrachtet." (Quelle: BGE-Methodik 2023).
Somit wird in zwei Wirtsgesteinen nur mit A-Gebieten weiter gemacht und in einem Wirtsgestein auch mit
B-Gebieten. In den Papieren fehlt bisher dazu aber die Methode (oder ist zumindest nicht offensichtlich
dargestellt). Vergleiche Diskussion der AG 1 "Geologie + Technick" am 17.11.2023.
Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und die Methodik der B-Gebiete im Kristallin
wissenschaftlich korrekt nennt und darstellt. | |
100.9 | Ergebnisse Forum Endlagersuche | Anträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche | Kristallingestein | | Phasenübergeordnet | Wie sind die Unterschiede von v.a. Basalt und Granit bewertet?
Nach geowissenschaftlicher Definition ist Kristallin in der Geologie die Bezeichnung für Magmatite und
Metamorphite zur Unterscheidung von Sedimenten. Hier erden anhand der Größe der Kristalle im
Gesteinsgefüge in makrokristalline, mikrokristalline und kryptokristalline Gesteine unterschieden.
Die Mineralogie versteht unter dem Begriff Stoffe, die in ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften
auffallende Unterschiede aufweisen.
Es ist abzuleiten abzuleiten ist, dass z.B. Basalt und Granit unterschiedliche chemische und physikalische
Eigenschaften haben:
- Basalt als basisches, siliciumoxidarmes, magmatisches Gestein mit feinkörnigem bis dichtem Gefüge
extrusiver Herkunft. Häufig weist Basalt eine Fließrichtung auf. Teils befinden sich sind im Basalt kleinere
Hohlräume oder Einsprenglinge. Im Allgemeinen ist Basalt sehr kompakt und verwittert nur langsam. Auch
das Vorkommen bestimmter Rohstoffe wie gediegenes Kupfer, Saphire und Eisenerze kann bei
Basaltvorkommen von Bedeutung sein.
- Granit ist ein magmatisches Gestein intrusiver Herkunft und saurem Chemismus. Die Korngröße ist i.A.
mittel- bis grobkörnig (Feldspäte bis ca. 10 cm) und das Gefüge ist sehr kompakt, verwittert relativ langsam,
ist im Untergrund in Deutschland jedoch häufig stark geklüftet. Die idio- sowie xenomorphen Kristalle sind
unregelmäßig gelagert. Granit.
Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt. | |
11 | offizielle Übergabe | Antrag vom 10.06.2021, der auf Vorschlag der Konferenzleitung als
Material in die Arbeitsgruppe K1 weitergeleitet wurde, | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Feststellung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad. | |
20.2 | offizielle Übergabe | Antragsentwurf TAG-C "Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen", | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Akteure im Standortauswahlverfahren werden aufgefordert, die öffentliche Aufmerksamkeit in Schritt 2 der Phase 1 des Suchverfahrens zu nutzen, um das Wissen in der Bevölkerung über naturwissenschaftliche Grundlagen, bestehende wissenschaftliche Dissense und die Fachterminologie im Zusammenhang mit der tiefengeologischen Lagerung / Endlagerung von radioaktiven Abfällen durch Bildungsangebote und Veranstaltungen zu fördern. Dadurch können die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beteiligung in den kommenden Phasen des Standortauswahlverfahrens gestärkt werden. | |
23.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird von der Fachkonferenz aufgefordert, dass sie parallel transparent fortlaufend über ihre Arbeit informiert, damit das künftige Beteiligungsformat diese Informationen neben dem Zwischenbericht als fortgeführten Beratungsgegenstand diskutieren kann. Die Ergebnisse dieser Beratungstermine müssen festgehalten und von dem künftigen Beratungsformat an die BGE als Kommentierung ihrer Arbeit übermittelt werden, die diese zu berücksichtigen und den Umgang damit transparent zu dokumentieren hat. | |
23.6.1 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Nachvollziehbarkeit ab "Weiße Landkarte" gewährleisten, d.h. auch alle Zwischenschritte abbilden | |
23.6.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | X-Planungsstandard beachten, Bereitstellung aller Kartenlayer als WMS / URL | |
23.6.3 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Auch die 91 identifizierten Gebite mit WMS und Steckbrief darstellen, die kein Teilgebiet geworden sind | |
24 | offizielle Übergabe | Geschäftsordnung der Fachkonferenz Teilgebiete, | Organisation FKTG | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | | |
29.10 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Herr [...] hat uns gerade eine Karte gezeigt, wo er gesagt hat, hier sind die Daten eingeflossen. Und ich frage mich, ob es sozusagen die Art und Weise ist, wie man Transparenz schafft, dass man einfach nur neue Karten schafft. Ich frage mich, welche Qualität diese Karten haben. Wir haben im Chat gelesen, dass es zahlreiche Gebiete gibt, wo eben diese ortsbezogenen Daten nicht eingeflossen sind. Werden die jetzt einfließen? Wie soll diese Verarbeitung nachvollziehbar sein jenseits von Verfahrensakten, auf die die Öffentlichkeit keinen Zugang hat? Deswegen, die Frage nach dem, was die StandAG auch ermöglicht, nämlich eine Modifikation des Zwischenberichts im Rahmen des Vorschlags der Standardregionen. | |
29.13 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Referenzdatensätze | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Eine stichprobenartige Recherche von mir über eine Literaturdatenbank für fachbegutachtete Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften hat ergeben, dass für alle drei Referenzdatensätze einschlägige Literatur zum Teil noch keine Berücksichtigung gefunden hat. Ein weiterer Kritikpunkt ist auch, dass Primärliteratur an verschiedenen Stellen nicht verwendet wird. Und das bedeutet, dass die zugrunde liegenden Daten nicht als konkrete Einträge im jeweiligen
Referenzdatensatz vorhanden sein. [...] Es handelt sich also laut Definition um Referenzen zu Datenpublikationen, und meiner Ansicht nach nicht um Referenzdatensätze. Ohne Zahlenwerte ist eine statistische Auswertung auch nicht
möglich. | |
29.14 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Referenzdatensätze | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Ohne eine entsprechende Auswertung sind die von der BGE angesprochenen 75. bis 90. Perzentile nicht zu verstehen. Dazu fehlen Erläuterungen im Zwischenbericht. Für mein Dafürhalten sollte(n) die [...] gesammelten Referenzen zu den Datenpublikation in eine tatsächliche Datenbank physikalischer, chemischer und biologischer Eigenschaften der Wirtsgesteine umgewandelt werden. Und dann einer umfassenden quantitativen Auswertung unterzogen werden. | |
29.15 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Referenzdatensätze | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die theoretische Bedeutung der Referenzdatensätze, das habe ich eingangs schon einmal angedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren außerordentlich hoch, theoretisch. Jedoch durch den pauschalen Einsatz praktisch ohne Einfluss. Und hat so zu diesen sehr großen Teilgebieten geführt. Die Datendichte in Deutschland ist sehr unterschiedlich, aber deren Verfügbarkeit wurde nicht differenziert für die Teilgebiete belegt. Stattdessen wurden die Referenzdatensätze deutschlandweit pauschal für die Wirtsgesteine angewendet, auch wenn ggf. ortsspezifische Daten
vorlagen. Sowohl eine Bewertung und zusammenhängende Einschätzung der Literaturdaten, als auch eine daraus resultierende regionalgeologische oder stratigraphische Differenzierung bei der Herleitung der Referenzdatensätze für die verschiedenen Gesteinstypen fehlt.Und, ja. Meiner Ansicht nach sollten die Referenzdatensätze auf einer wirtsgesteinsspezifischen Datenbank auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht werden. Und kritisch beurteilt
werden, was die Datenlage entsprechend angehet. | |
29.18 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Referenzdatensätze | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Noch eine Nachfrage an BGE-Mitarbeiter. Sie haben eben, als Sie den Salzstock
gezeigt haben, der natürlich in meiner Region liegt und deswegen natürlich auch im Fokus ist, einige andere sind das aber auch, da haben Sie gesagt: Wir haben sehr wohl hier auch mehr Daten berücksichtigt. Und wenn ich dann das Statement von Stefan Wenzel noch mal im Kopf habe und das, was Sie zuletzt gesagt haben, dann erkenne ich da für mich in gewisser Weise einen Widerspruch. Ja, was denn jetzt? Sind sie jetzt berücksichtigt oder sind sie nicht berücksichtigt? Oder ich habe es nicht richtig verstanden. Vielleicht können Sie mir das noch mal ein bisschen genauer erläutern. | |
29.28 | offizielle Übergabe | AG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021 | Modellierung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die BGR hat ein 3-D-Geodatenmodell von Mecklenburg-Vorpommern, das ich als merkwürdig bezeichne, weil es mir unvollständig erscheint, und weil Mecklenburg-Vorpommern offenbar in einer unglaublichen Geschwindigkeit absinkt. Andererseits hat die BGE kein 3-D-Modell von Mecklenburg-Vorpommern und diesen Dissens bitte ich zu beleuchten. | |
29.3 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Referenzdatensätze | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Bei der Anwendung der Abwägungskriterien wurden Referenzwerte eingesetzt, und keine Werte, die tatsächlich aus den Gebieten stammen. Und so haben wir hier die Ausgangsfrage: Entspricht der Zwischenbericht den gesetzlichen Anforderungen? Paragraph 13 des Standortauswahlgesetzes: Was soll der Teilgebiet- Zwischenbericht überhaupt enthalten? Das sind Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. D. h. es müssen noch keine günstigen geologischen Voraussetzungen klar sein. Sie müssen nur erwartet werden.Allerdings, wenn man weiß, dass diese günstigen Voraussetzungen nicht da sind. Dann darf das Gebiet natürlich nicht in dem Zwischenbericht auftauchen....Als erstes wendet die BGE ja die Ausschlusskriterien und die Mindestanforderungen an. D. h. sie guckt, hat geguckt, welche Gebiete prinzipiell nicht infrage kommen, weil sie letztlich instabil sind. Sozusagen, weil dort Ausschlusskriterien erfüllt sind. Und dann hat sie geguckt, wo sind --- sollte sie gucken, wo sind denn die Mindestanforderungen erfüllt. Und dies alles sollte geschehen auf Grundlage der Daten, die sie vorher von den geologischen Landesämtern angefordert hat. Hier habe ich --- da möchte ich drauf hinweisen, dass im Gesetz steht, „auf die“ – also mit bestimmtem Artikel – „die ihr zugesandten Daten“. Das könnte man daran, in die Richtung interpretieren, dass die BGE alle gelieferten Daten einbeziehen musste. Allerdings könnte man natürlich auch die Frage stellen, durfte die BGE Daten bewerten und einzelne aussortieren? Oder aus anderen Grugnden nicht berugcksichtigen? Jedenfalls war das sozusagen auf der Konferenz öfter – wurde das moniert. Da seien Daten geliefert worden, die wurden nicht berücksichtigt. Ist das ein Rechtsfehler? | |
29.31 | offizielle Übergabe | AG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Das Thema Multibarrieren wurde bisher nicht aufgenommen, obwohl schon in der ersten FKTG gefordert und in der zweiten FKTG konkretisiert wurde und beantragt wurde. Gerade im Bayrisch-Württembergischen Raum könnte/wird das ein Thema sein. | |
29.9 | offizielle Übergabe | Arbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg) | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Es ist die Frage, ob es im Sinne des Standortauswahlgesetzes ist, dass vorhandene Daten, die auch vorliegen, die zum Teil auch öffentlich verfügbar sind, nicht zur Anwendung im Rahmen der Erstellung vom Zwischenbericht Teilgebiete genutzt werden oder nicht. Und wir haben jetzt auch schon von beiden Seiten Argumente gehört. Ich würde jetzt einfach nur kurz diesen Antrag, den der Landkreis Emstal gestellt hat mit unserer Unterstützung, einmal erläutern. Und zwar geht es einfach um Folgendes: Bei der Prüfung des Zwischenberichts für den Landkreis Emsland hat sich gezeigt, dass es durchaus mehr Daten gibt, als genutzt wurden. .... Das heißt, ganz einfach, das Ergebnis bei der Kriterienanwendung ist ein anderes, wenn man die vorliegenden Daten nutzt oder wenn man sie nicht nutzt. Ob das bei der Bewertung der Kriterienanwendung hinterher zu einem anderen Ergebnis führt, ist noch ein anderer Punkt. Aber grundsätzlich geht man mit anderen Ausgangsvoraussetzungen in den nächsten Arbeitsschritt, wenn man nur bestimmte Daten nutzt oder wenn man alle Daten nutzt, die man vorliegen hat. Und deshalb, weil sich natürlich am Ende auch, das Gesamtergebnis des Standortauswahlverfahrens theoretisch verändern kann, wenn man bestimmte Daten nicht von Anfang an berücksichtigt, wurde folgender Antrag formuliert: Im Rahmen des Dritten Beratungstermins möge die Fachkonferenz Teilgebiete diskutieren, ob sich nach Ansicht der Teilnehmer die Nicht-Nutzung vorliegender Informationen bei der Anwendung von Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Übereinstimmung mit dem StandAG und dem § 13 Abs. 2 S. 1, den haben wir heute schon oft genug gehört, befindet. | |
3 | offizielle Übergabe | Antrag zur Gestaltung eines Folgeformats zur Beteiligung und Partizipation | Öffentlichkeitsbeteiligung | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Antrag zur Gestaltung eines Folgeformats zur Beteiligung und Partizipation […] | |
30.10 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Radionuklidinventar | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Ein Thema wäre: Entwicklung einer open source Software für die Fingerübung nach Kirchner und Datenbasis zu Zerfallsdaten und Radionuklidinventar HAW, schwach aktive Abfälle etc. | |
30.11 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Methodenentwicklung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Kann es am Ende der Methodenentwicklung 4 verschiedene Methoden je Wirtsgestein geben? Sind die Methoden bzw. die Ergebnisse daraus in der vrSU dann noch vergleichbar? | |
30.12 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Methodenentwicklung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Könnte man nicht zur Konzeptentwicklung ein schon ausgeschlossenes I-Gebiet genauso ins Auge fassen?? -Völlige 'Konkurrenz'Vermeidung / -keine Aufruhr UND jede Methode müsste danngativ-Bemessung funktionieren. ? Gab es ein natürlich im Bereich der Negativ-Bemessung funktionieren. ? Gab es einen wiss. Grund, als Muster nur TG zu picken? | |
30.17 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Modellierung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Welche Bedeutung besitzen jetzt die Quelltermen für eine repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchung? Das ist ja das, was als nächstes ansteht, das heißt, die BGE muss jetzt als nächstes eben diese repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchung dann durchführen, um die Untersuchungsräume auszuweisen, die man obertägig erkundet. | |
30.18 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Verfahrensfragen | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Es gibt von der BGE ein Projekt RESUS, was sich eben mit solchen Möglichkeiten beschäftigt, wie man jetzt mit solchen Randbedingungen dann umgeht. Nichtsdestoweniger halte ich eine vergleichende Bewertung auf der Basis von vorläufigen Annahmen, auch teilweise von Referenzdatensätzen für Wirtsgestein, ist sportlich, das heißt, es wird tatsächlich eine große Herausforderung, da einen sicherheitsgerichteten Vergleich von Endlagersystemen in unterschiedlichen Wirtsgesteinen durchzuführen. | |
30.19 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Modellierung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wenn man über diese Quellterme redet, dann könnte man ja auch aus diesen Quelltermen - man kann auch sagen, okay, es wird spontan alles freigesetzt zu einem bestimmten Zeitpunkt, man berechnet also nicht die Korrosion der Behälter, nicht die Geologie, sondern allein die Freisetzung in die Biosphäre. Dann könnte man ja die sogenannte "notwendige Isolationszeit" berechnen. Das ist ja gemacht worden, ist aber nicht üblich. Warum wird das nicht gemacht? Das wäre doch mal eine ganz gute Fingerübung, um die Biosphärenmodelle schon mal zu testen und die Bevölkerung auch aufzuklären. | |
30.20 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse-
Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das? | |
30.21 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Ein Kombilager setzt voraus, dass man sagt, Ton, Kristallin, Salz - man macht es an einem Standort, aber räumlich getrennt. Da hat man ja offensichtlich schon Sicherheitsbedenken einfließen lassen, das zusammenzulegen. Also anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung zu Gorleben. Da hat man ja offensichtlich schon
Sicherheitsbedenken geltend gemacht. So, also kann es darauf hinauslaufen, dass man bei den schwach- und mittelaktiven Abfällen zu ganz anderen Überlegungen, Sicherheitsüberlegungen und Resultaten kommt, dass es gar nicht geht, dass ich mir die drei Wirtsgesteine, die in Frage kommen, vor Augen halte. | |
30.22 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Hinweis | Phase II | Man muss zeigen, dass die Abstände zwischen den Lagern so groß sind, dass zum Beispiel Gasproduktion im SMA-Lager oder eine Porenwasserdruckerhöhung durch die Wärmeproduktion im Hochaktivlager wechselseitig keine sicherheitstechnisch bedeutenden Einflüsse haben. | |
30.23 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu dem Thema "Kombilager": Bevor man Pilotregionen auswählen kann, sollte man zumindest entscheiden, ob wir
hier nur auf die HAW-Endlagerung schauen, oder ob wir auch auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle
schauen, weil das hat natürlich auch einen riesigen Einfluss da drauf. Alles, was in Norddeutschland sich von der Stelle
bewegt, auch innerhalb der nächsten 1 Millionen Jahre, kommt ja dann noch viel weniger in Frage. | |
30.24 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Schwach- und mittelradioaktive Abfälle | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Ich sehe ja, dass das Gesetz eigentlich vorschreibt, dass man sich mit allen Arten von Atommüll zu befassen hat. Ob
nun die Konrad-Abfälle dazukommen, ja oder nein, das würde das ja noch zusätzlich verschärfen. Das setzt ja voraus,
dass wir im Rahmen der Fachkonferenz uns mit dieser Frage auseinandersetzen. | |
30.28 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Modellierung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | [...] wenn ich Sie ungefähr richtig verstanden habe, dann haben Sie relativ am Ende Ihres Vortrags gesagt, Sie sagen jetzt: Anhand dieser Modellrechnung tatsächlich eine Auswahl zu treffen, sei eine große Herausforderung, vor der die BGE nun steht. Was ist denn, wenn es schiefgeht. Was kann passieren, wenn diese Herausforderung nicht erfüllt werden kann oder was kann denn schiefgehen dabei? | |
30.3 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Standortspezifische Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wortprotokoll, S. 86 Ich möchte als Geologin ganz gerne nochmal darauf aufmerksam machen, dass wir so einen Fall ja schon einmal hatten, in Deutschland in den achtziger Jahren, wo aus der Fläche – nämlich es sollte untersucht werden, wie die Zusammensetzung der Erdkruste sich darstellt, der kontinentalen Kruste. Da haben sich fünf Jahre lang die Universitäten Gießen und Göttingen, die Geologen gestritten, wo der günstigste Bohransatzpunkt ist, weil das richtig teuer ist, im Kristallin zu bohren. Und hat fünf Jahre lang Geophysik gemacht und dann hat man das ausgewertet und hat sich entschieden für die KTB an der Münchberger Gneismasse, um Kristallin zu erbohren. Die Befunde, die dann die Bohrung, die 8 km tiefe Bohrung in der Erdkruste, ergeben hat, sind ganz andere, als die Geophysik vorher dargestellt hat. Also ich möchte nur sagen, es gibt schon mal diesen Fall in Deutschland, wo man aus der Fläche auf einen Bohransatzpunkt kommen wollte, der am besten die Aussagen, die man erarbeiten wollte, wiedergibt. Das ist fehlgeschlagen. Man könnte vielleicht aus dieser sehr großen Erkundung, die es aus Mitte der 80er Jahre gibt, tatsächlich auch mal die Daten mit reinnehmen in den Zwischenbericht oder in diese Erkundung. Ich habe das nicht gesehen. Zum Zweiten hat die Preussag in den achtziger Jahren zwischen Hof und Regensburg ein ganzes Profil von Festgesteinsbohrungen gemacht, die ja sehr teuer sind, auf der Suche nach Gold. Im Nachgang zum Rammelsberg in Goslar. Und auch diese Ergebnisse sind mir aus dem Zwischenbericht nicht bekannt. Der Rechtsnachfolger der Preussag ist die TUI. Ich denke, dass irgendjemand über diese Daten noch verfügen muss, die damals unter sehr großen Kosten produziert worden sind. Also man hätte schon erhebliche Informationen über Kristallin-Bohrungen in Oberfranken und am Schwarzwald und an der Münchberger Gneismasse, die man vielleicht mal einbringen kann. | |
30.30 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Methodenentwicklung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Jetzt haben wir ja in diesen Pilotregionen Gebiete sehr unterschiedlicher Größe. Das Teilgebiet 09, Saxo-Thuringicum, ist irgendwie 36.000 Quadratkilometer groß. Haben Sie denn dann da innerhalb dieses Gebiets jetzt schon irgendeine Präferenz, wo Sie dann die Methoden – woran Sie in dem Gebiet die Methoden testen. Oder poolen Sie dann die Daten einfach nur aus diesem Gebiet? | |
30.31 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Dosisabschätzung | Bemerkung | Phase II | Verständnisfrage: In einer der ersten Folien war vom Ziel / Ausschlusskritierium "Austritt max, 0,1 mSv pro Jahr" die Rede, bezieht sich das auf einen Standort, einen Kanister, oder worauf? | |
30.5 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Ich finde das Vorgehen bedenklich. Nicht, dass methodisch-wissenschaftlich weiter gedacht wird. Das hatten wir ja sogar formuliert in unserem Antrag, keine Partizipationslücke entstehen zu lassen in dieser wichtigen Phase, wo die BGE runterbricht auf obertägig zu erkundende Standortregionen. Das war sogar einer der Haltepunkte, die wir formuliert haben, wo wir gesagt haben, da braucht es formelle Mitsprache. | |
30.6 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Es ist wie eine Organisationspsychologie, die meiner Meinung nach immer übersprungen wird. Und jetzt zu sagen, es ist ein wissenschaftliches Verfahren – wir haben hier eine sehr starke wissenschaftliche Konzentration auf Geologie, Physik, Ingenieurswesen – dieses ganze Soziale und da die ganzen sozialen Debatten, die greifen auch nochmal ganz anders. Deshalb würde ich sagen, das war jetzt ein bisschen vereinfacht. | |
30.9 | offizielle Übergabe | AG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021 | Radionuklidtransport | Hinweis | Phase II | Die Freisetzung ist in der Schweiz mit eingeplant - die Gase werden verschwiegen hier | |
31.10 | offizielle Übergabe | AG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, S. 54: Es gehe um interdisziplinäre Partizipation und das gemeinsame Entscheiden, nicht nur um technische Detailfragen, um Vertrauen aufzubauen.
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31.16 | offizielle Übergabe | AG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Etherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: Vertrauen in die Technikentwicklung / Wie vertraue ich einem Ingenieur | |
31.7 | offizielle Übergabe | AG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation, S. 54: Wissen schafft Vertrauen: Aufschlauen der Öffentlichkeit; Wortprotokoll, S. 112: Die Verbreitung von Kenntnissen ist der einzige Weg, Vertrauen zu schaffen. Im Rahmen der Fachkonferenz schon gut gelungen, aber mit zu geringem Adressatenkreis, müsste man über die Medien breiter streuen. | |
31.8 | offizielle Übergabe | AG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, S. 54: Disziplin in der Kommunikation schafft auch Vertrauen und Akzeptanz | |
32.10 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, S. 58: Kernbotschaften: Wie wird Best Practice der Partizipation weltweit organisiert und wie wird sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen beteiligt wird?
Etherpad, S. 48: Sehr unterschiedliche Beteiligungsformen international, Fachlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung; | |
32.11 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Wortprotokoll, S. 77: Die Befürchtungen und die Risikowahrnehmung der unterschiedlichen Stakeholder müssen wahr- und ernstgenommen werden. Werte, die mit einander konkurrieren oder sogar in Konflikt stehen, müssen
ernstgenommen werden. Das Vetrauen zwischen Vorhabenträger, Regulierer und den Stakeholdern muß aufgebaut werden. Erst dann kann in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit seinen Standpunkt und seine Bewertung der Risiken vermitteln. | |
32.12 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Endlagerkonzepte | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Etherpad, S. 47: Bewertung von unterschiedlichen Endlagerkonzepten (Prämissen, Vor- und Nachteile); | |
32.13 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Endlagerkonzept | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, S. 56: Kernbotschaften Fishbowl-Diskussion: Auf der Homepage der BGE: Liste aller Forschungsergebnisse (laufende,
abgeschlossene) mit Links und auch internationale Kooperationen Forderung nach einer Bewertung seitens BGE: Vor- und Nachteile von Endlagerkonzepten; Äußerungen/Bewertungen von der BGE zu internationalen Kenntnissen nur möglich wenn es auf Deutschland bezogen werden kann; | |
32.2 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 49: Kritikpunkt und Kontroverse zur Diskussion: weitere Einengung der Regionen und Information der Betroffenen zum jeweiligen Zeitpunkt | |
32.20 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 49: Gutes Feedback im Jugend-Workshop bei hoher Beteiligung und intensiver Beteiligung; Wortprotokoll, S. 94: Hybrid- und Onlinetermine wurden im Jugendbereich besonders geschätzt. Intensivierung, Fortführung und Ausweitung ist gewünscht | |
32.30 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Sicherheitsuntersuchungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wortprotokoll, S. 77f: NEAs Integrated Group for Safety Case (IGSC) arbeitet seit 20 Jahren daran, ein Konzept für einen umfassenden Sicherheitsnachweis zu entwickeln und einen strukturierten Prozess zu etablieren, der Wissenschaft und Technik, Sicherheitsabschätzungen und Qualitätssicherung integriert, um Vertrauen in die Entscheidungsfindung zu schaffen. Zudem arbeiten wir Hand in Hand mit den Stakeholdern, um die Kommunikation während der Standortsuche und während der Zulassung zu gestalten, nicht zuletzt auch, um Unsicherheiten verständlich zu machen. Die 3 Clubs in der IGSC (Kristallin, Salz und Ton) haben wissenschaftliche Fortschritte befördert, sie haben die Ansätze zu Sicherheitsnachweisen analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Die zentralen Punkte bei der Entwicklung eines Sicherheitsnachweises waren: Integration (verschiedener Disziplinen und Wissenschaften, HK), (die Indentifizierung von, HK) Sicherheitsfunktionen, der Umgang mit Unsicherheiten, Szenario-Entwicklung, Wissensmanagement und die regulatorische Perspektive. IGSC bietet den Mitgliedern auch ein peer-review-System für ihre jeweiligen Sicherheitsnachweise an, es bietet Vorhabenträgern und Regulierern ein Forum für offenen Meinungsaustausch über technische und regulatorische Fragen.
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32.38 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Verfahrensfragen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation, S. 57: Kernbotschaften Fishbowl: Finanzierung: In Deutschland ist der Prozess sehr von der Geologie getrieben, StandAG sehr von der Geologie-Seite beschrieben, es muss sich mehr mit den Materialien (Risiko) beschäftigt werden; Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen im StandAG betrachten z.B. Radiotoxizität | |
32.4 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Endlagerkonzept | Hinweis | | Dokumentation, S. 56: Kernbotschaften Fishbowl: Endlagerkonzepte müssen national angepasst werden, es muss national übersetzt werden (bspw. Einbezug der Geschichte des Landes, politische Historie) | |
32.6 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Zivilgesellschaft spielt heute eine große Rolle;
Wortprotokoll, S. 82: Gerade in Bezug auf die Einbindung der Zivilgesellschaft haben sich die NEA und die Staaten als lernend erwiesen. Vor 60 Jahren wurde die Zivilgesellschaft bei der Standortsuche für Kernkraftwerke oder Endlager nicht groß einbezogen, aber inzwischen ist sie Teilhaber im Prozess.
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32.8 | offizielle Übergabe | AG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft ist ein Lernprozess der immer weiter läuft
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34.10 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Offene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: Direktes Gespräch im geschützten Raum; Protokoll, S. 65: Kritik gehört zur Wissenschaft, Gegenmeinungen sollten Herausforderung, nicht Störfaktor sein. Dennoch gibt es auch in der Wissenschaft Machtstrukturen, Kartelle. Dagegen lässt sich nur durch tägliche Praxis und Öffentlichkeit ankommen. Protokoll, S. 96: Viele Streitfragen werden im direkten Gespräch und nicht öffentlich geklärt, allerdings sorgt nur Öffentlichkeit dafür, dass dieser wissenschaftliche Klärungsprozess auch weitere Kreise zieht. Protokoll, S. 97: Geschützte Räume sind anfänglich nötig, um Minderheitsmeinungen zu diskutieren, aber irgendwann kommt der Punkt, wo die Diskussion an die Öffentlichkeit muss. Im Standortauswahlprozess diesen Punkt zu finden, ist die Kunst. Protokoll, S. 99: Wenn abweichende Meinungen auftreten, muss man das aushalten und notfalls eine Studie auflegen, die sich mit der Meinung befasst. (BASE) | |
34.11 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Offene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: trotz Unsicherheit Vertrauen schaffen; Protokoll, S. 97: Man bräuchte einen guten Kommunikator (wie […] im Fall Corona), der die Unsicherheiten in der Wissenschaft kommunizieren kann. Denn blind der Wissenschaft zu folgen, ist auch falsch. Protokoll, S. 98: Das Problem ist das Wissenschaftsverständnis der Öffentlichkeit. Sie sieht die Wissenschaft als Erklärer der Welt, der diese deshalb auch versteht. Der Grad der Unsicherheit, das hypothetische der Wissenschaft, das muss die Öffentlichkeit erst verstehen. Protokoll, S. 99: Wir werden nicht umhin kommen, die Unsicherheiten und Fehlerbalken zu kommunizieren. Im Standortauswahlverfahren sind schon viele Checks and Balances eingeführt, die Gelegenheit dazu bieten. (BASE) | |
34.12 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 45: AG Dissense und Entscheidungsfindung: Wenn man Dissens (in der wiss. Community) stehen lässt, ist das schlecht fu¨r die Akzeptanz in der Öffentlichkeit, die den Dissens nicht unbedingt nachvollziehen oder einordnen kann. Wer könnte diese Einordnung vornehmen? Unsicherheiten der wiss. Ergebnisse mu¨ssen auch beru¨cksichtigt und dann kommuniziert werden. | |
34.13 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wir müssen die unproduktiven Muster gegenseitiger Vorwürfe und Verdächtigungen durchbrechen, und Forschung und Beteiligung so verzahnen, dass das Ziel der Standortauswahl erreicht werden kann. Dafür tragen alle Beteiligten (BGE, BASE, Universitäten, Großforschungseinrichtungen, Bundeseinrichtungen, Gutachterorganisation) die Verantwortung) | |
34.36 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Etherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Wie organisiert sich eine Akteursgruppe (Bürger-Initiative) vor Ort? | |
34.37 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Endlagerkonzept | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wir sind [in der Gruppe Berechnung, Simulation von Endlagerkonzepten, HK] übereingekommen, dass die Rechnung und Simulation von Endlagerkonzepten ein unbedingt notwendiges Werkzeug ist, um Endlagerplanungen zu objektivieren. BGE soll eine solche Simulation durchführen und DBHD ebenfalls die Möglichkeit dazu einräumen. | |
34.9 | offizielle Übergabe | AG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Offene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: Qualität kontroverser Studien von Öffentlichkeit nicht einschätzbar | |
35.10 | offizielle Übergabe | AG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Die Scheitelstörungen berühren den Salzstock selber gar nicht. Und die BGE hat auf meine Frage gesagt, oben drüber die Scheitelstörungen, das hat auch keine Auswirkung auf das Deckgebirge. Also man kann da trotzdem einen Schacht bauen. Deswegen frage ich: Welche Relevanz hat das? | |
35.11 | offizielle Übergabe | AG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Beim Salzstock Wahn geht es darum , die Ausschlusskriterien anzuwenden auf das Gebiet quasi oberhalb des Salzstocks. Ich gehe damit konform, dass in den meisten Fällen die Scheitelstörungen wahrscheinlich keine Auswirkung auf den Salzstock haben. Aber jetzt haben Sie einen Ausschluss nicht vorgenommen trotz vorliegender Daten. Jeder weiß, dass diese Scheitelstörungen über dem Salzstock Wahn sind. Also noch mal die Frage: Wieso findet denn da kein Ausschluss statt? | |
35.4 | offizielle Übergabe | AG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021 | Steinsalz in flacher Lagerung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Das Steinsalz ist in MV sehr flächig vertreten und bildet praktisch eine Platte unterhalb des gesamten Bundeslandes und es gibt sehr interessante Steinsalzkissen dort. Also keine Dome oder Diapire, sondern Kissen. Jetzt ist das Steinsalz MV gar nicht in BGE Teilgebieten enthalten. Meine Frage: Liegt es zu tief? | |
35.7 | offizielle Übergabe | AG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021 | Deckgebirge | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Fragen zur Definition: Was ist eigentlich das Deckgebirge? Was ist die Überdeckung? Warum ist diese Diskussion noch in der letzten Fachkonferenz, im letzten Termin aufgepoppt? | |
35.8 | offizielle Übergabe | AG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021 | Langzeitsicherheit | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Und was bedeutet eigentlich die Möglichkeit einer glazialen Entwicklung? Das heißt mehrere Eiszeiten, die im Laufe des Zeitraums für das Endlager sicher sein soll, da rübergehen für dieses Deckgebirge, für seine Schutzfunktion. | |
36.1 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Etherpad, S. 43: Warum wurden bei der Ermittlung von Teilgebieten keine Gebiete ausgewiesen, die eine nicht ausreichende Datengrundlage aufweisen?
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36.10 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Etherpad, S. 48: Legende zur Datenverwendung mit Begründung
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36.11 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 48: 3D Modelle nur für Fachleute? 3D Cave (Virtuelle Realität) für die Allgemeinheit
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36.13 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 50: Es ist keine Anleitung / Tutorial zu finden. Die 3-D-Modelle sind von der Funktionalität nicht so gestaltet, dass der Bürger dies intuitiv erfassen könnte.
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36.16 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 49:Die Zugänglichkeit der Modelle ist auch ein Thema, der Zugang darf aus Transparenzgründen nicht an teure Softwareprodukte geknüpft sein. | |
36.17 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Modellierung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 50: Die Landesmodelle sollten verbunden werden. Die Landkarte rechts oben sollte in das Modell integriert werden. Die Teilgebiete sollten ebenfalls in dem Modell sichtbar sein. | |
36.18 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Digitalisierung der Daten; Protokoll, S. 73: Hauptaufgabe für BGE und die staatlichen Geologischen Dienste wird die Bereitstellung digitalisierter Daten sein, um die verschiedenen Instrumente zu füttern | |
36.19 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Datenverfügbarkeit | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation, Offene Fragen: Wie können Gebiete ausgeschlossen bzw. beibehalten werden, wenn die Datenlage gering ist? | |
36.2 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Feststellung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Daten sollen als Datenbanken nicht als pdfs zur Verfuggung gestellt werden
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36.3 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Homogenisierung der Geoviewer gemeinsam mit BGR; Protokoll, S. 77f: Warum hat die BGE einen eigenen Geoviewer entwickelt, anstatt den von der BGR zu verwenden, in dem schon Schichtverzeichnisse eingepflegt waren?
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36.36 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Etherpad, S. 48: Kristallin = wenige Daten > Aussagefähigkeit? | |
36.38 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bohrungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation, Offene Fragen: Gibt es einen Mindestabstand der Bohrungen für das Ausschlusskriterium?
Dokumentation, S. 55: Für die Ausschlusskriterien gebe es einen Mindestabstand, für die Modellbildung werde
geprüft, wie gut die Datenlage in den Gebieten sei und demnach werde über Bohrungen entschieden. Protokoll, S. 79:
Der Abstand der Bohrungen hängt bei wissenschaftlichen Projekten von der Größe des Untersuchungsgebiets und der
Fragestellung ab. | |
36.4 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Datendarstellung für die Öffentlichkeit aufbereiten, übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestalten.
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36.41 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Heterogene Datenlage | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Konzentration auf Teilgebiete mit guter Datenlage, Gebiete mit wenig Daten werden zuru¨ckgestellt;
Protokoll, S. 100: Als provokantes Statement gemeint: Um das Verfahren schnell voranzubringen, soll man sich auf die gut dokumentierten Gebiete konzentrieren. | |
36.44 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Grundwasseralter | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation, Datengrundlage: Grundwasserdaten: in Wasserproben weisen Isotopenvorkommen auf Kontakt mit Hydrosphäre hin, darüber hinaus werden andere Kriterien wie Gebirgsdurchlässigkeit durch andere Methoden ergänzt | |
36.49 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Datenverfügbarkeit | Bemerkung | | Etherpad, S. 48, : Anzahl von Bohrungen? flächendeckend? | |
36.5 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Dokumentation, Absichtserklärungen des Vorhabenträgers zur weiteren Arbeit: Die Datendarstellung sei schwer auffindbar und schwer nachvollziehbar. Es soll den Gemeinden eine Hilfestellung angeboten werden zur Verständlichkeit; Protokoll, S. 112: Die Informationsangebote speziell die Karten und das WebGIS sind für den Bürger schwer zu finden und nicht intuitiv verständlich. Daher kann er die Entscheidungen schwer nachvollziehen. Kann man eine abgespeckte, allgemeinverständliche Version entwickeln und den Gemeinden/Landkreisen eine Hilfestellung zur Kommunikation an die Hand geben? Dokumentation, S. 54, AG-V: Es werde eine Umfrage bei den Kommunen gestartet, was benötigt werde, um die Kommunen und Bugrger:innenzu informieren. Protokoll, S. 113: Die AG-V und
die Arbeitsgruppen, die zwischen den Beratungsterminen tagen, werden ein entsprechendes Angebot entwickeln und vorher mit einer Umfrage den Bedarf ermitteln.
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36.6 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phasenübergeordnet | Dokumentation, Entwicklung des Stands von Wissenschaft und Technik: Wer aktualisiert die Daten? Die BGR habe mehr Daten als die BGE
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36.7 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Feststellung | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 47: Veröffentlichung von Geodaten als pdf ermöglicht keine Überprüfung durch die Öffentlichkeit
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36.8 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 47: Ermöglicht die (schrittweise) Datenveröffentlichung im BGE-GeoViewer eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfung durch die Öffentlichkeit? Protokoll, S. 92: Ist der BGE-GeoViewer ein Arbeitsmittel, mit dessen Hilfe die Öffentlichkeit auch mit den Daten arbeiten kann, um die Entscheidung der BGE zu hinterfragen? | |
36.9 | offizielle Übergabe | AG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Etherpad, S. 48: Unklarheit über den "Typ der Verwendung", Farbwahl? | |
37.14 | offizielle Übergabe | AG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021 | Standortspezifische Daten | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Wie kann die Vergleichbarkeit von seismischen und physikalischen Bohrungen gewährleistet werden? | |
37.18 | offizielle Übergabe | AG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021 | Verfahrensfragen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es wurde ein sehr, sehr großes Gebiet in Sachsen ausgewiesen. Das war die sogenannte Saxothuringische Zone, als kristallines Teilgebiet. Und wir haben gesagt: Also allein diese undifferenzierte Zone, die ja mehrere Bundesländer überstreicht, die ist – oder die umfasst eigentlich alle Gesteine vom Proterozoikum bis eigentlich in das Unterkarbon. Und das ist so heterogen, dass wir eigentlich hier sozusagen eine Untergliederung vornehmen müssen, um überhaupt einen substantiellen Schritt weiterzukommen. | |
37.19 | offizielle Übergabe | AG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | | Grundwasser und Kristallingestein / Wieweit verändern Bohrungen diese Situation? | |
37.4 | offizielle Übergabe | AG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wie wird die BGE ihre Ausfu¨hrung im März ’22 und Herbst das der Öffentlichkeit vorstellen? | |
37.6 | offizielle Übergabe | AG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Es geht darum, dass bei diesem System, mehrere nacheinander gestaffelte Barrieren eben ein gewisses Mehr an Sicherheit gewährleisten sollen. Also nicht nur die Barriere bzw. das Gestein, wo eingelagert wird. Sondern natürlich auch die, eben wie gesagt, übereinanderliegenden Barriere | |
38.1 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Gesetz ist der Hinweis in den Prinzipien zu finden, dass es das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Für mich der Hinweis darauf, dass die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet werden sollte. Und zwar sollte es deutlich mehr informelle Öffentlichkeitsbeteiligung geben als formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Gesetz. Warum? Weil, ich glaube, dass das Interesse der Menschen in der Bevölkerung nach Nähe, Austausch, nach Gesehenwerden, nach Resonanz, nach Eingehen auf die eigenen Argumente und Sorgen, dass das die Grundlagen sind, um eine Vertrauensbildung zu ermöglichen. | |
38.10 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Zusammenhang, was die künftigen Beratungen anbetrifft, kam von uns der Wunsch, dass auch die Arbeitsstände des BGE zu den Teilgebieten fortlaufend veröffentlicht werden, damit diese dann auch fortlaufend gegebenenfalls
weiterkommentiert werden können, sodass eine direkte Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft und den übrigen Akteuren vorhanden ist.
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38.12 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Frau [...] hat auch eingangs davon gesprochen, dass sie im BGE den Aufwand zur Begleitung der Fachkonferenz Teilgebiete unterschätzt haben. Dass es mehr ist als diese drei Beratungstermine, usw. Jetzt gibt es den Wunsch, die Forderung nach einer fortlaufenden Berichterstattung, jetzt auch im weiteren Prozess der weiteren Einengung der Teilgebiete. Wie lässt sich so etwas eigentlich intern im BGE organisieren? Also, kann man gleichzeitig die Arbeit machen mit den Daten, mit den Modellen und darüber kommunizieren?
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38.13 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Die BGE ist mit ihrem Zwischenbericht keinesfalls so weit in dem Verfahren vorangekommen wie ursprünglich erwartet. Jetzt ist die Bundesgesellschaft dabei – ich wu¨rde flapsig sagen – sie ist dabei, zu improvisieren. Die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die ihrer Meinung nach jetzt als nächstes anstehen, sollen eine viel stärkere Funktion im Auswahlverfahren bekommen als ursprünglich vorgesehen. Das heißt, es geht ja darum, die Gebiete, die noch im Verfahren sind, jetzt in den nächsten Schritten um den Faktor 100 zu reduzieren ... Das bedarf der genauen Beobachtung. Gerade deswegen ist jetzt in den nächsten Jahren weiterhin eine selbstorganisierte Begleitung dieses Verfahrens durch die Zivilgesellschaft unerlässlich. Denn jetzt ist man in einer entscheidenden Phase, in der es sich entscheidet, ob dieses Verfahren erfolgreich weitergeführt werden kann. | |
38.14 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Ganz wichtig ist die Frage, wie geht man mit Ergebnissen um. Aufgeworfene Fragen müssen effektiv für das Auswahlverfahren genutzt werden. | |
38.17 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | „Selbstorganisation und Apparat“sind ein Stichwort. Im Gesetz steht, eine Geschäftsstelle, die beim BASE eingerichtet wird, unterstützt die Arbeit der Konferenz. Man könnte sich fragen: Braucht man so einen Apparat, braucht man ihn? Ich sage eindeutig: man braucht ihn. Man braucht eine frühzeitige, intensive Kommunikation, mit der die dann auch professionell eine solche Veranstaltung unterstützen sollen und müssen. ... Dieser Apparat ist notwendig, schreibt nachher auch die Einladungen, E-Mails. Wir erwarten entsprechende Vorschläge. Das dürfte auch und müsste auch in späteren Formaten so sein, dass da Konzepte diskutiert werden, zur Diskussion gestellt werden, natürlich weiterentwickelt werden, man aber nicht von null anfängt. Da verliert man sonst sehr viel Zeit. | |
38.18 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Ich schlage ein Register aller informell Involvierten, aller Akteure, vor. Warum? Um Transparenz darüber herzustellen, was alles passiert. | |
38.19 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wir brauchen einen Beteiligungsvertrag zwischen BASE, BGE und Aktiven der Zivilgesellschaft. | |
38.2 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Herr [...] hat gesagt, der § 5(3) des Standortauswahlgesetzes ermächtige dazu oder gebe die Gelegenheit, weitere informelle Beteiligungsformate einzurichten. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Wort „informell“ in diesem Paragrafen nicht steht. Dort steht: „weitere Beteiligungsformate“. Mit welchen Rechten die ausgestattet werden, ob die lediglich informell sind, bleibt dort offen. Insofern kann man auf der Grundlage auch ein weiteres Beteiligungsformat einrichten, was die gleichen Rechte hätte wie die Fachkonferenz. . | |
38.20 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Wir sprechen uns für ein formales Fachforum entsprechend der Fachkonferenz Teilgebiete aus mit den entsprechenden Rechten, Stichwort „Berücksichtigung“ und darum herum und darüber hinaus und nicht im Gegensatz dazu, informelle Beteiligungsverfahren, die vor allen Dingen auch dezentral und themenspezifisch aufgegliedert sind. Ja, wir sprechen uns für ein Register aus, wobei wir eine Diskussion darüber hatten, was genau in so ein Register reinkommt. Es braucht auf jeden Fall ein Register, in dem schnell ersichtlich ist, was die informellen Gruppen, wer was wo arbeitet und was BASE und BGE und wer auch sonst immer anzubieten hat. | |
38.21 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Wir sind im lernenden Verfahren. Und deswegen wollte ich mal in die Runde werfen, ob es nicht Sinn macht, auf dem dritten Beratungstermin einen Terminslot im Plenum oder in einer AG einzurichten, um miteinander zu evaluieren, wie denn die Veranstaltung gelaufen ist, vor allem im Hinblick darauf, dass das Folgeformat sich an der Fachkonferenz orientieren wird, sodass wir keine negativen Sachen mitschleppen oder auch noch einmal herausarbeiten, was besonders positiv war, um das mitzunehmen. | |
38.22 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wir sind gerade an dem Punkt, dass wir erstreiten uns das Recht, auch formell beteiligt zu sein, in dieser Phase, formell beteiligt. Das heißt, wenn wir dieses erstreiten – das ist ja noch gar nicht durch, dann geht es natu¨rlich auch um Justiziables. Also, das geht dann natürlich auch um die Notwendigkeit, dass dann in dieser Phase die BGE beru¨cksichtigen muss, was dann von der neuen Fachkonferenz dokumentiert wird. Aber „mitnehmen“, Frau [...], geht sicherlich anders. Ist das wieder „Power with“ oder „Power over“. Sie werden sich dann vielleicht daran gewöhnen müssen, wenn wir formell beteiligt sind, dass wir auch Wünsche äußern, dass wir auch Forderungen an Sie richten. ... Wir sind ja noch gar nicht in der Phase und wir haben ja gesagt: Wie ertüchtigen wir eigentlich die Zivilgesellschaft, ihre unterschiedlichen Teile, also diejenigen, die jetzt beteiligt sind an der Fachkonferenz? Wie schaffen wir es, uns untereinander auszutauschen? Wir schaffen wir es, geschichtliche Erfahrung weiterzureichen? Wie gehen wir mit eigenen Wissenshierarchien um? | |
38.23 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Es braucht in irgendeiner Form eine Verhandlungsgruppe, die mit dem BASE darüber in Dialog tritt. | |
38.24 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Wir arbeiten auf der Basis des Standortauswahlgesetzes, in dem in Bezug auf die Organisation der Fachkonferenz eine Menge offengeblieben ist. So findet man in der Begru¨ndung des StandAG den knappen Hinweis, „die Konferenz organisiert sich selbst“. Die Frage wäre, was bedeutet das fu¨r die Organisation, die wir bisher gehabt haben? Und was bedeutet das für die weitere Organisation dieser Fachkonferenz? | |
38.3 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Unterschied formelle und informelle Beteiligungsverfahren: Wir hatten den Eindruck, dass da möglicherweise eine Begriffsklärung nötig ist. Wir haben festgestellt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung von informellen Beteiligungsformaten möglicherweise oftmals so eine gewisse Angst dabei ist, dass die weniger wert sind im Vergleich zu den formellen, dass sie weniger wirkungsmächtig seien und dass sie am Ende auch nicht zu einer irgendwie rechtlichen Überprüfung führen können. | |
38.4 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Es ist wahrscheinlich auch eine hohe Herausforderung für uns als Gesellschaft, sozusagen selber erst einmal zu erfahren, dass Wirkungsmächtigkeit sich auch einstellen kann möglicherweise, wenn diese informellen Beteiligungsformate gelingen, wenn tatsächlich offene Diskussionen möglich sind und wenn die Leute sehen, sie haben zwar nicht das Recht darauf, dass das, was sie einbringen, auch tatsächlich aufgegriffen wird von staatlichen Akteuren, aber es geschieht vielleicht, weil die Argumente gut sind. So, also das Stichwort „Kulturwandel“ in der öffentlichen Auseinandersetzung, im staatlichen Handeln und im gesellschaftlichen Umgang damit geht an alle Seiten. | |
38.5 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Wir haben festgestellt, dass die Informationen deutschlandweit wohl unterschiedlich intensiv diskutiert werden. Und da ist jetzt die Frage, wie kann ein Bürger vor Ort die Diskussion anregen? Muss er sich an seine Landesregierung richten, wenden? Das klappt in Bayern sehr gut, wenn man das machen möchte, in anderen Bundesländern nicht. Und wie kann man untereinander dieses System lernen, also von Best Practice-Beispielen deutschlandweit zu verknüpfen, deutschlandweit zu diskutieren, Öffentlichkeitsarbeit, informelle öffentlichkeitswirksame Arbeit herzustellen? | |
38.6 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Uns ging es darum, klar herauszustellen, es gibt keinen Widerspruch zwischen formell und informell, also bei der Beteiligung. Es ist irgendwie eine komische Geister-Diskussion. Natürlich sind informelle Formate wichtig, aber wir bestehen darauf, dass in der Fortsetzung dieser Konferenz im nächsten Verfahrensschritt es auch formelle Beteiligung geben muss, also schon aus Gründen der Rechtssicherheit. | |
38.7 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Uns fehlt der Schritt der Verständigung zwischen den unterschiedlichen Gruppen, die jetzt hier zusammengefasst sind in der Fachkonferenz Teilgebiete. Das hat gar nicht stattgefunden. Und das muss stattfinden! Also, ein Wissens- und Erfahrungsaustausch. Es gibt eine Asymmetrie im Verfahren sowieso. Das heißt, Stärkung der Zivilgesellschaft, aber auch unter uns gibt es unterschiedliche Wissenshierarchien. Und deshalb ist es so wichtig, wenn man überhaupt hinkommen will zu dem Schritt Selbstorganisation und Selbstbehauptung in diesem Verfahren, dass dieser Austausch organisiert wird. | |
38.8 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Transparente Einbeziehung heutiger und zukünftiger Generationen. | |
38.9 | offizielle Übergabe | AG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Es wird eine aktivere Rolle des NBG gewünscht, nicht nur das Stand-AG eins zu eins umzusetzen, sondern auch den Prozess aktiver begleiten und dabei unter anderem auch zielgruppengerechtere Angebote unterbreiten, auch wissenschaftlich dort die Begleitung aktiver zu übernehmen. Ein Vorschlag war dabei, dass das NBG auf dem nächsten Termin der Fachkonferenz einen eigenen Tagesordnungspunkt bekommen sollte und auch das Feedback, was das NBG sich jetzt erarbeitet--- oder andersrum, die Stellung, die sich das NBG jetzt erarbeitet, auch als Feedback an die Fachkonferenz zurückzugeben. | |
39.1 | offizielle Übergabe | AG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021 | Bereitstellung der Daten | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wortprotokoll S. 34: Es sind 3D-Modelle veröffentlicht worden in einem Viewer-Programm, das die Geografie nicht abbildet, jedenfalls bisher. ... Es gibt keine Möglichkeiten von Schnitten von Ort A nach Ort B, weil erstens Ort A und Ort B nicht eingebbar sind. Und es gibt die Möglichkeit, mit verschiedenen Schiebungen einen Schnitt herzustellen. Aber das zu verlangen von der Öffentlichkeit, ist ein bisschen zu viel verlangt. Und dann ist die Frage, gibt es solche Software, die, soviel ich weiß, frei verfügbar ist? ... Es ist einfach so, dass 3D-Modelle relativ schwer zu verstehen sind, wenn man die das erste Mal sieht, aber die Möglichkeit der Schnitte führt dazu, dass man in diese Problematik reinkommt. | |
39.11 | offizielle Übergabe | AG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Es gibt die sogenannten Funkkollegs, wo verschiedenste Medien zusammenkommen und über ein Jahr Leute herangeführt werden aus dem Bildungsbürgertum. Auch das ist nicht gemacht worden, ... es sind keinerlei Entwicklungen anzusehen.... Es gibt bei der Bundeszentrale für Politische Bildung entsprechendes Material, aber eher im sozio-technischen Bereich, .... Die Frage ist, wer sollte eigentlich für diese Sachen zuständig sein. Ich habe jetzt gerade BGE-Materialien genommen. Warum? Weil es keinerlei Materialien vom BASE gibt, was irgendwie bezüglich wissenschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Ausbildung, Heranführung an das Problem vorliegt. Ich bin der Meinung, dass das BASE zuständig ist oder eher zuständig ist. Das NBG wollte auch mal was machen, hat aber nichts gemacht | |
39.13 | offizielle Übergabe | AG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Viele Teile des Zwischenberichts müssen in einfacher oder leichter Sprache verfügbar sein, was auch für den weiteren Prozess sehr bedeutsam ist. Und es dort einen wichtigen Einstieg geben kann über diese leichte Sprache. | |
39.15 | offizielle Übergabe | AG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Anforderungsanalyse für die didaktische Wissensvermittlung zu Geologie, Strahlenschutz, Endlagerung und Sicherheitskonzepten: Wer ist denn Zielgruppe? Es kann doch nicht immer nur Sommeruniversität heißen, wo bleiben die Volkshochschulen. | |
39.7 | offizielle Übergabe | AG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wie werden durch Begriffe, die man verwendet, nicht nur Sachverhalte angesprochen, sondern auch, Einstellungen dazu mitmoduliert oder schon mitgeliefert? | |
39.8 | offizielle Übergabe | AG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Anforderungsanalyse für die didaktische Wissensvermittlung zu Geologie, Strahlenschutz, Endlagerung und Sicherheitskonzepten: Ich hatte unter den MOOCs auf Playdecide hingewiesen. Das ist ein Tool, das von der EU für diesen Kreis entwickelt wurde. | |
4 | offizielle Übergabe | Konzept "Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete" | Öffentlichkeitsbeteiligung | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Die Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet. | |
40.1 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Dokumentation, Diskussionsinhalte: 4 Wochen Frist für die AG-V ist zu kurz | |
40.11 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Dokumentation, Diskussionsinhalte: Datenbank ist kurzfristig nicht realisierbar (Pflege/ Kosten) | |
40.17 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Dokumentation, Diskussionsinhalte: Qualitätskontrolle der Wortprotokolle/ Index -> Legitimierung; Protokoll, S. 40: Vielleicht kann man die Protokolle und den Index so im Internet präsentieren, dass die Fachkonferenzteilnehmer Kommentare dazusetzen können. In Form einer Onlineplattform. mit Kommentarfunktion zum Beispiel. Protokoll, S. 41: Qualitätskontrolle bei Wortprotokollen ist ganz schwierig. Einen Mehrwert sehe ich auch nicht unbedingt. Protokoll, S. 42: Kommentierung von Excel- und PDF durch zahlreiche Teilnehmer ist technisch schwierig zu bewerkstelligen. Etablierung in Datenbankformat auf einer Online-Plattform ist zeitlich im vorliegenden engen Rahmen schwierig. Eine echte Alternative kann ich aber auch nicht bieten, es sei denn, man setzt ein Redaktionskomitee ein, aber das bekommt wieder Legitimitätsprobleme. Protokoll, S. 43: Die Umsetzungsprobleme sehe ich auch, aber die Korrekturmöglichkeit nicht anzubieten ist auch problematisch. | |
40.18 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Vorschläge: Ag´s sollen Index zu ihren Themen prüfen | |
40.19 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Dokumentation, Diskussionsinhalte: Indexierung sinnvoll | |
40.2 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Hinweis | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Genau, ich war stehen geblieben bei dem Punkt, dass diese AG eine der Kernaufgaben der Fachkonferenz berührt, und zwar zum einen die Beratungsergebnisse und zum anderen auch den Punkt Transparenz und Beteiligung im lernenden Verfahren. Das heißt im Klartext, dass man auch mal darüber spricht, wie denn dieser Bericht zuszanden kommt. Ganz besonders hat das für mich auch eine Relevanz dahingehend, dass wir hier das Vorbild für alle Folgeformate schaffen werden. Und umso wichtiger finde ich, dass das auch mit allen, die möchten, besprochen wird. | |
40.3 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Hinweis | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | […] aber, was im Bericht drinsteht, das darf nur die Fachkonferenz selber entscheiden, weil die AG-V nur den Beratungstermin vorbereiten darf, laut Geschäftsordnung. Wortprotokoll S. 28: Das Problem ist, es muss eine Legitimierung durch den dritten Beratungstermin erfolgen - wenn man sich so vorstellt, wie ein Ergebnisbericht aussieht, dann ist das ein Dokument von 100- 150 Seiten, aber lässt sich natürlich innerhalb von vier Wochen gar nicht erarbeiten und auch schlecht im Vorfeld, weil ja de dritte Beratungstermin irgendwo einfließen muss. | |
40.4 | offizielle Übergabe | AG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021 | Organisation FKTG | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Protokoll S. 44: Legitimierung des Indexes ist wichtig, um den vielen Diskussionen um die Legitimation von schriftlichen Produkten der Beratungstermine gerecht zu werden. Der Index ist von der AG-V ins Leben gerufen worden, das breite Publikum hat davon nichts mitbekommen. Er ist eine gute Idee, aber die inhaltliche Kompetenz für den Ergebnisbericht liegt bei der Fachkonferenz, und dieses Legitimationsproblem für den Index sollte geheilt werden (und ist es mit dieser AG ein Stück weit). Protokoll, S. 45: Die Beschlüsse des Plenums von Donnerstag Abend sind in gewisser Weise die
Legitimation. | |
41.10 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Methodenentwicklung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation: Offene Frage: Methodenentwicklung anhand von Pilotregionen: Muss die Verordnung jetzt neu geschrieben werden? | |
41.11 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Methodenentwicklung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Dokumentation: Offene Frage: Warum wurde das Verfahren (Pilotregionen) bislang nicht kommuniziert? | |
41.14 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Methodenentwicklung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wie sollen die Modellregionen ausgewählt werden? | |
41.15 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Datenverfügbarkeit | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wortprotokoll, S. 110: "Wir [Land NI, HK] fragen uns, wie denn die weitere Engrenzung vorgenommen wird." Gibt es eine Karte, aus der hervorgeht, wo ausreichende Datengrundlagen herrschen? Wie wird mit Gebieten umgegangen, in denen keine ausreichenden Datengrundlagen bestehen? | |
41.17 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Standortspezifische Daten | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Für die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden. § 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Fu¨r einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Wie lange sollen wir auf Basis veralteter Daten diskutieren? Wortprotokoll, S. 95,: "Es sind ja schon neue Daten eingepflegt und es werden neue Daten verwendet. Also, wann bekommen wir als Öffentlichkeit diese Daten?" | |
41.18 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Standortspezifische Daten | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Daten der SGD, etwa durch Bohrungen führten nicht zu dezidiertem Ausschluss. | |
41.22 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Standortspezifische Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wie soll auf die Heterogenität der jeweiligen Lithologien (innerhalb einer Tonformation / eines Teilgebiets) eingegangen werden?
| |
41.23 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Verfahrensfragen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Für die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden. 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Ist ein "Update" vorgesehen? Wie will man von 54% auf 1% kommen, das hätte ja in Schritt 1 passieren müssen. | |
41.24 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation: Mehr bürgerfreundliche Kommunikation nach außen von der BGE; Wortprotokoll, S. 114: Die Diskussion mit den peers ist wichtig, aber irgendwann muss einfach der Stand auch in die Öffentlichkeit getragen werden, wenn ein Beteiligungsverfahren sinnvoll sein soll. Sonst beruht die öffentliche Diskussion auf veralteten Daten. | |
41.27 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Fachkonferenz ist lt. StandAG das letzte Beteiligungsformat, bevor die Standortvorschläge vorliegen. Niedersachsen würde es begrüßen, wenn es weiterhin ein Beteiligungsverfahren gebe, das nicht unbedingt gesetzlich normiert sein muss. Die BGE wäre gut beraten, die weitere Einengung transparent, schrittweise nachvollziehbar und dialogorientiert durchzuführen und die Fachleute und interessierte Laien einzubinden. Wortprotokoll, S. 86: Weiteres formelles Beteiligungsverfahren muss auch in Schritt 2 stattfinden,wenn die Flächen um den Faktor 50 bis 100 reduziert werden. | |
41.28 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Textbeiträge I, 1, 17: Wie kommen die "Bürger*innen" bei dem heute zugesicherten Dialog zur weiteren Einengung der Gebiete verlässlich zum Zug? | |
41.29 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Nächster Schritt, nach stratigraphischer Eingrenzung: lithologische Eingrenzung (arbeitsintensiv). Weiterer Schritt Teufenlage? | |
41.30 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Einengungsschritte transparent darstellen (auch visuell) | |
41.34 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, 1, 10: inwiefern zukünftig Berücksichtigung der Plastizität des Tongesteins? | |
41.36 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, 1, 12: Wie sieht es mit Kiel und der Umgebung aus? | |
41.37 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, 1, 15: Welche Daten werden für die weitere Eingrenzung herangezogen? | |
41.40 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation: Datengrundlage: BGE sei anderen Weg gegangen, als gesetzlich festgelegt (nicht auf Grund von Daten, sondern Studien und Literatur seien Teilgebiete ausgewiesen worden. Inwieweit wurden die Daten von Tongestein von der BGE bearbeitet? | |
41.41 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Mächtigkeit der Tonsteine = 100 m (MA Mächtigkeit des ewG) nicht in allen Bohrungen sicher belegt. Gerade im Nordwesten Mvs an der Grenze zu Schleswig-Holstein "haben wir… eigentlich keine Belege, dass dieses Gebiet in irgendeiner Form diese mächtigen Tonsteine beinhaltet". Wortprotokoll, S. 74: Auch in der mitteljurassische Tonsteinformation im Su¨dosten MVs gibt es Bohrungen, die eine Mächtigkeit der Tonsteinvorkommen von = 100 m belegen. Wortprotokoll S. 74: Im unterkretazischen Teilgebiet im Südwesten MVs belegen die Bohrungen das MA Mächtigkeit des ewG nur, wenn man zum Tonsteinvorkommen auch Mergelsteine der jüngeren Unterkreide hinzuzählt. Wortprotokoll, S. 74: Es sind nicht alle Bohrungen berücksichtigt worden "vielleicht aus Zeitgründen". | |
41.42 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Mindestanforderungen | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Im tertiären Tongestein gibt es das Problem, dass die Formationen zum Teil in zu geringen Tiefen für ein Endlager liegen, weil sie von Salzkissen nach oben gedrückt werden. Diese Areale sind dennoch als Teilgebiet ausgewiesen. | |
41.43 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | geoWK | Bemerkung | kein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin | Textbeiträge I, 3, 5: Bedeutung eiszeitlicher Erosiosnsrinnen | |
41.48 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Einbeziehen und Motivieren von Geologiestudenten - Verständnis und Kommunikation (Übersetzung) der Fachfragen für die Bevölkerung | |
41.49 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation: Evolution des Berichts: Zwischen den nächsten Schritten soll der Zwischenbericht nachbearbeitet werden. Wortprotokoll, S. 95: Wie kann das rechtssicher gestaltet werden? Wortprotokoll, S. 111: Lt. StandAG ist nach dem Zwischenbericht Teilgebiete der nächste Bericht zu den Standortregionen vorgesehen. Dazwischen bleibt alles rechtlich unverbindlich, denn Zwischenschritte sind nicht vorgesehen. Sie sind aber nötig, um das Verfahren mit Bürgerbeteiligung und glaubwürdig weiterzuführen. Wie löst man diesen Widerspruch? | |
41.50 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation: Offene Frage: Gibt es eine Überarbeitung des Zwischenberichts? | |
41.66 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Heterogene Datenlage | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation: Kritik: Teilgebiete seien entlang Verwaltungsgrenzen ausgewiesen worden, dies sei geologisch nicht schlüssig; Datenharmonisierung über Ländergrenzen hinaus;
Wortprotokoll, S. 77: Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Datenharmonisierung über Ländergrenzen hinweg stößt auf Schwierigkeiten;
Wortprotokoll, S. 78: Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Wo gute 3D-Modelle vorhanden waren, wurden weitere Daten nur sehr untergeordnet/ausgewählt betrachtet. Das kann zu einer Ungleichbehandlung von modellierten und nicht-modellierten Regionen führen. | |
41.67 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Formationen weisen komplexe Faziesverteilung auf, die auf der unter-/mitteljurassischen Situation resultiert (Übergangszone Meer/Festland, Deltastrukturen mit entsprechenden Sedimenten) | |
41.68 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Eignung des tertiären Sediments muss infolge der Festigkeitseigenschaften und der teilweise heterogenen Zusammensetzung sehr kritisch betrachtet werden. | |
41.69 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Was ist mit Mineralogie? | |
41.70 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Was ist mit Temperaturanstieg in der Tiefe? | |
41.72 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Der konservative Ansatz der BGE führt zu einer deutlichen Überschätzung bei der Verbreitung des Wirtsgesteins. | |
41.73 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Kernfrage: Wie wird im nächsten Schritt der Einengungsprozess vorgenommen, insbesondere mit Blick auf die sehr großen Ton-Teilgebiete? | |
41.74 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Teilgebiete orientieren sich stark an BGR-Tonstudie von 2007. "Da sind kaum Veränderungen erfolgt." | |
41.75 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Tongesteinsformationen bestehen ausweichlich der Bohrkerne aus Ton-/Schluff-Wechselfolgen, was für eine bergmännische Auffahrung Schwierigkeiten erwarten lässt. | |
41.76 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation: Datengrundlage: Forschung Opalinuston: schluffig, knappe Mächtigkeitsverhältnisse: Wie ist die Datenlage? Die Schweiz habe eine junge Studie, die von der BGE herangezogen werde.
Wortprotokoll, S. 115: Insofern ist der Opalinuston in Süddeutschland ein Teilgebiet mit Tongestein wie andere, z.B. in Norddeutschland. Die BGE muss abwägen, welches sie im Rennen hält. | |
41.77 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, 3, 15: Gibt es zwischenzeitlich Erkenntnisse über die Mächtigkeitsverteilung der Tonformation beim Teilgebiet 1 im Süden von Deutschland? | |
41.78 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Textbeiträge I, 5, 3: Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Schweiz drei Vorkommen im Opalinuston nahe der deutschen Grenze zu untersuchen für die Ausweisung von Standortregionen und Untersuchungsgebieten im Teilgebiet Opalinuston? Ist damit der Hegau bereits als Standortregion gesetzt? | |
41.80 | offizielle Übergabe | AG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Maa Die Gebirgsdurchlässigkeit und Erhalt der Barrierewirkung sind nicht umfassend geprüft worden. (Kann aber im Rahmen der Sicherheitsuntersuchungen erfolgen) | |
42.11 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Handlungsbedarf: Frühzeitige Kommunikation über Sicherheitskonzepte (insbesondere für Kommunen) | |
42.12 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Erwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Frühzeitige Kommunikation von Sicherheitskonzepten | |
42.13 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Offene Fragen: Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation | |
42.14 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Forschung & Entwicklung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Erwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Mehr Information über aktuelle Forschung, speziell Entwicklungen und Auswirkungen auf Gewässer | |
42.15 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Forschung & Entwicklung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Offene Fragen: Grundwasserströme -> Wer forscht danach? Wie ist der Erkennenisstand? | |
42.17 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wortprotokoll, S. 29: Wie trifft man Aussagen für 1 Mio. Jahre? Wortprotokoll, S. 30: Man untersucht die grundlegenden geochemischen Prozesse und identifiziert die bestimmenden Konstanten, die sich auch über die kommenden Millionen Jahre nicht ändern werden. Mit solch naturwissenschaftlichem Prozessverständnis kann man innerhalb gewisser Unsicherheitsmargen auch geologische lange Zeiträume abdecken. Wortprotokoll, S. 31: Man kann mit ganzen Ensembles von Modellen diese Prozesse simulieren und dann probabilistisch Szenarien ermitteln, was passieren könnte. | |
42.18 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Sicherheitsanforderungen: Wie kann vorab eine Debatte darüber
geführt werden? Wie werden Erkenntnisse in den weiteren Prozess
eingebracht? Wie wird die Informationsvermittlung sichergestellt? | |
42.22 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Stand Wissenschaft und Technik: Sicherheitsanforderungen: Wie kann vorab eine Debatte darüber geführt werden? | |
42.26 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Erwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Eigene Kommunikation der BGE bürgernah | |
42.8 | offizielle Übergabe | AG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Problem: Wie sehen die Sicherheitskonzepte aus und wie werden diese kontrolliert (Spezieller Fall: Endlager und Grundwasser, Sicherheit der Castoren). | |
44.19 | offizielle Übergabe | AG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Ich halte diesen Punkt 'Überlagerung von Schichten' für einen ganz zentralen, der bisher meines Erachtens zu wenig beachtet wird, weil ja gerade die Kombination von Ton über Salz, Ton über Granit scheint mir eine sehr – ja, doppelt sichere Geschichte zu sein. Denn die Schwächen von Granit oder auch von Salz werden natürlich nur über eine wasserdichte Tonschicht ausgeglichen. | |
44.20 | offizielle Übergabe | AG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Deckgebirge | Bemerkung | Phase II | Wichtig für 2. Fachkonferenz. Vorher müssen die einzelnen separaten Schichten genauer geprüft, erörtert und verifiziert werden. Vor und Nachteile müssen abgewägt werden, um Potential (positiv sowie negativ) von überlagernden Schichten konkret erörtern zu können. | |
44.23 | offizielle Übergabe | AG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wie tragen über Endlager/ über Wirtsgestein liegende Gesteinsschichten zur Sicherheit bei ? | |
44.24 | offizielle Übergabe | AG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wie wird BGE im Schritt 2 Phase 1 von der Öffentlichkeit begleitet? | |
44.25 | offizielle Übergabe | AG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | wir haben jetzt die Beteiligungsmöglichkeit, aber wie ist es nach diesen Fachkonferenzen, wie geht es weiter? Wie können wir uns weiter einbringen? Forscht die BGE dann da weiter und stellt uns am Ende vor vollendete Tatsachen? Oder gibt es noch einen weiteren Beteiligungsprozess, wenn dann neue Erkenntnisse vorliegen? Wie ist das? | |
44.27 | offizielle Übergabe | AG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Ich stelle den Antrag, dass die BGE über ihre jeweiligen Stellungnahme zu den Stellungnahmen der Geologischen Landesänter bis zur nächsten Fachkonferenz informiert. | |
45.15 | offizielle Übergabe | AG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Offene Fragen: 1 Mio Jahre nur mit technischen Barrieren fragwürdig?
Dokumentation: Daher wird der Fokus auf geologische Barrieren gesetzt. | |
46.1 | offizielle Übergabe | AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Verfahrensfragen | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wenn man sich die Prozesse anschaut, die in Mitteleuropa gerade stattfinden, abgesehen von den Alpen, dem zentralen Teil der Alpen, sind hier eigentlich keine tektonischen Rahmenbedingungen gegeben, die derartig hohe Hebungsprozesse verursachen würden. Und deswegen wurde auch hier keine Fläche aus dem Verfahren genommen, aus dem Ausschlusskriterium. Das war’s. Danke. Ja, ganz vielen Dank für die Einleitung und seien Sie herzlich gegrüßt aus Hamburg. Genau Meine Sicht auf die Dinge ist die der wissenschaftlichen Community, die bisher ein bisschen außen steht aus verschiedenen Gründen. Und ein paar Sorgen, die ich selbst habe und die mir mitgeteilt wurden aus der Community, möchte ich heute vorstellen. Zwei Kernbotschaften sind es. Einmal: Wir sind besorgt. Denn es darf nicht passieren, dass sich Ausschlusskriterien im Nachhinein als ungenügend herausstellen. Das muss ausgeschlossen werden. Wie in diesem Lernverfahren damit umzugehen ist, muss dann sicherlich in einer anderen Arbeitsgruppe noch einmal besprochen werden.
Aber es wäre desaströs, wenn im Nachhinein die wissenschaftliche Community sagt: Liebe Leute, liebe BGE, wir wissen, dass ihr dem StandAG folgen müsst, aber die dort aufgeführten Kriterien sind ungenügend. Das würde in der öffentlichen Wahrnehmung schlimme Ursachen haben. | |
46.12 | offizielle Übergabe | AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Werden in der heutigen Modellrechnung alle bekannten und verfügbaren Modelldaten und Parameter berücksichtigt, um ganz weit in die Zukunft zu gucken, um mögliche Veränderungen voraussagen oder prognostizieren zu können?
Herr [...]: Prognosezeitraum vielleicht 10.000 Jahre; Daten dürften nicht immer für lokal hochaufgelöste und langfristige Modelle reichen. Man nimmt, was man hat. | |
46.16 | offizielle Übergabe | AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Eislasten und glaziale Erosion müssten mit den Ausschlußkriterien geprüft werden. | |
46.2 | offizielle Übergabe | AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Modellierung | Hinweis | Phase II | [Klimaprognosen, Modellentwicklung] Ich hat unglaublich viele Parameter, deshalb ist eine hohe Rechenleistung notwendig . Am GFZ gibt es zum Beispiel komplette Erdmodellierungen, wo einzelne Teilbereiche sichtbar sind | |
46.5 | offizielle Übergabe | AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bohrungen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Bohransatzpunkt in alten Bohrungen so unsicher, dass er außerhalb des Puffers liegen kann. Finden die Ausschlußflächen (i.e. Bohrungspuffer) um die Bohrungen nicht in den Teilgebieten wieder | |
46.7 | offizielle Übergabe | AG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Aktive Störungszonen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Nachvollziehbarkeit des Ausschlusses von Scheitelstörungen (AK Aktive Störungszonen):Die beschriebene Methode zum Umgang mit Scheitelstörungen im Zwischenbericht also auch im Bericht zur Anwendung der Ausschlusskritierien lässt offen, weshalb bei der Ausschlussführung von Scheitelstörungen zusätzlich der Abstand Top-Salzstruktur zur Geländeoberkante berücksichtigt wurde. | |
47.1 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wortprotokoll, S. 35: Kann man die wesentlichen Schritte der Teilgebietsauswahl (z.B. Inventarisierungstabellen, stratigraphische Einheiten) auch kartographisch aufarbeiten und darstellen? Das wäre für ein transparentes, partizipatives Verfahren wichtig. | |
47.10 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Modellierung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Offene Frage: Warum haben Länder eigene 3D-Modelle nicht genutzt aber die BGE?
(Stratigraphische statt lithologische Modelle als mögliche Begründung) | |
47.11 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Modellierung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Es scheint mir, dass es sehr viele Unklarheiten gibt auf welchem Stand diese 3-D Modelle sind und welche Rolle dabei die BGE und welche Rolle die Länder, die ja die 3-D Modelle geliefert haben, haben. Dazu gehört auch warum jüngere Daten noch
nicht eingebaut sind und wie das passieren soll in der Zukunft. Daten, die nach der Erstellung der 3-D Modelle erhoben wurden. | |
47.12 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Teilgebiete | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Im Westerwald kommt kein identifiziertes Gebiet vor oder auch kein Teilgebiet im Ton. Wie, wo sind diese Tonvorkommen im Westerwald geblieben auf der Strecke von Gesamtbundesrepublik bis Teilgebiet? | |
47.16 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Forderung an BGE: Transparenz der einzelnen Arbeitsschritte (Bürgerfreundliche Sprache) | |
47.3 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Handlungsbedarf: Entscheidungsrelevante Daten erläutert (bisher nur positiv Belege) -Entscheidungsrelevante Daten sollten zu negativ Belegen ebenfalls vorgelegt werden | |
47.4 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Dokumentation | Hinweis | Phasenübergeordnet | Offene Frage: Was bedeutet für BGE Entscheidungsrelevanz? | |
47.7 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Standortspezifische Daten | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Stand von Wissenschaft und Technik: S. 20 Fehlende Datengrundlagen zu Gebirgsdurchlässigkeit (kristallines Gestein). Datengrundlagen liegen zum Teil zu Mindestanforderungen erst zu späterem Zeitpunkt im Verfahren vor. Verzögerung/Ungenauigkeit? Wortprotokoll, S. 54a: Wie engen sie gerade im Kristallin die Teilgebiete weiter ein, wenn Sie über weite Areale keine Bohrdaten haben? Textbeiträge II, Nr. 9, S. 64: Wie engt BGE die Teilgebiete von Schritt 1a zu Schritt 1b ein, wenn keine neuen geowissenschaftlichen Daten hinzukommen? | |
47.9 | offizielle Übergabe | AG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Modellierung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Handlungsbedarf: Erläuterungsbedarf der 3D-Modelle | |
48.10 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in flacher Lagerung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | BGE nimmt in Zwischenbericht an, dass Zechsteinsalzvorkommen ausreichend große Bereiche von reinem Steinsalz besitzten | |
48.13 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Mindestanforderungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wortprotokoll, S. 53: Gibt es Gebiete, die weder aufgrund eines Ausschlußkriteriums noch mangels geeignetem Wirtsgesteins, sondern ausschließlich aufgrund einer Mindestanforderung ausgeschlossen wurden? | |
48.14 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Ausschlusskriterien | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Handlungsbedarf: Karststrukturen: detaillierte Betrachtung der lokalen Geologie in weiterer Phase – Gegenargument: Karststrukturen müssten eigentlich über Ausschlusskriterium ausgeschlossen worden sein (Kriterium 2: atektonische Störungszonen) Wortprotokoll, S. 53: Karststrukturen müssten eigentlich bereits in diesem ersten Schritt per AK aktive Störungszonen/atektonische Störungen ausgeschlossen worden sein. | |
48.15 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Problem: Langzeitintegrität schwer zu bewerten. [….] Die Langzeitintegrität ist vielleicht auch schwer zu bewerten. Da geht es dann darum, aufgrund einer unzureichenden Datenlage kann die Mindestanforderung Nummer 5 nicht unbedingt bewertet werden, also diese Langzeitintegrität, der Erhalt der Barrierewirkung. Und sie gilt halt bis zur Erhebung der Daten als erfüllt. Das wurde als problematisch angesehen. | |
48.16 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Problem: Mindestanforderung Erhalt der Barrierewirkung ist schwer nachzuweisen. Wortprotokoll, S. 53: Wurde dieses Kriterium konkret bei den GD abgefragt? Nachvollziehbarkeit der Ausführungen? Wissenschaftlicher Diskurs wird vorgeschlagen. Wortprotokoll, S. 55: Katalog von möglichen Ursachen für eine Beschädigung der Barrierewirkung könnte erarbeitet und in der Fachwelt diskutiert werden, damit er in Phase 2 gezielt eingesetzt werden kann, um aus einem Negativ- ein Positivkriterium zu machen. | |
48.19 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Radionuklidtransport | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, Nr. 10, S. 86: Warum wird das unterlagernde Gebirge bei der Barrierewirkung nicht berücksichtigt? Schadstoffe können ja zunächst nach unten entweichen und dann z. B. mit aufsteigenden Tiefengrundwässern wieder an der Oberfläche austreten. | |
48.2 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Frage der Auswirkungen des Klimawandels mit dem Anstieg des Meeresspiegels in Verbindung mit der Rückholbarkeit der eingelagerten Materialien gerade in der Norddeutschen Tiefebene | |
48.21 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Handlungsbedarf: Bei Salzstöcken Bewegungen und Veränderungen im Untergrund näher berücksichtigen (z.B. Umgebung Berlin) Wortprotokoll, S. 61: Müsste man nicht Salz in Steillage ausschließen, wenn es an der Oberfläche Salzaustritte gibt, damit nicht eventuelle Flüsse von der Oberfläche in die Tiefe stattfinden? | |
48.22 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzstöcke: Komplexe Strukturen der sog. Doppelsalinare (Zechstein/Rotliegendes) wurden nicht differenziert betrachtet, obwohl entsprechende Erkenntnisse vorliegen (BGR 2019). Stattdessen werden die Gebiete pauschal als „gu¨nstig“ bewertet. | |
48.23 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Handlungsbedarf: Störungslinie/-zonen berücksichtigen (herzynische Störungen, vertikal als auch horizontal) Wortprotokoll, S. 66: "...die u¨berlagernden Sedimente, die sind ja durch die Salzstöcke gekippt worden. Also unsere Mittelgebirge bestehen aus gekippten Lagerungen von Sedimentgesteinen, und diese Kippung wurde durch den Aufstieg des Salzes hervorgerufen." | |
48.24 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Offene Fragen: Sind Salzstöcke wirklich ein sicheres Endlager? Wortprotokoll, S. 60,: Wundere mich grundsätzlich, dass Salzstöcke immer noch in diesen Kriterien für Endlager enthalten sind, weil sie ja ganz offenkundig nur aufsteigen, weil sich dort eine Störungszone aufgetan hat. Wortprotokoll, S. 67f: Alter eines Salzstocks heißt nicht, dass dieser sich nicht mehr bewegt hat, das gilt nur, wenn der Salzstock seit seiner Entstehung ungestört liegt. "Das ist in Norddeutschland zumindest fast nie der Fall." Es wird Stöcke geben, in denen die Sockelstörung im Grundgebirge auch heute noch den Stock und die Scheitelstörung im Deckgebirge beeinflusst. Das muss dann im weiteren Verfahren individuell geprüft werden. | |
48.25 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wissenschaftlichen Diskurs über einzelne Fragestellungen führen und im Austausch bleiben | |
48.28 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in flacher Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Bayern: Werra-Steinsalz: Störungen (Erdfälle, Dolinen und Subrosionssenken) und mögliche Wasserzutritte werden nicht berücksichtigt. | |
48.29 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Textbeiträge I, Nr. 11, S. 86: Bei der Barrierewirkung sollten auch mögliche glaziale Erosionsrinnen künftiger Vereisungen berücksichtigt werden. Diese können sich mehrere Hundert Meter tief einschneiden. | |
48.30 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in flacher Lagerung | Hinweis | Phasenübergeordnet | Offene Fragen: Inwiefern kann ein Schichtung von Gesteinsarten/-formen bei Salz in statiformer Lagerung einen vertikalen Transport ggf. verhindern? | |
48.31 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in flacher Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzkissen: In den ausgewiesenen Teilgebieten werden die Mindestmächtigkeiten teilweise nicht erfüllt (Rötsalinar, Mölln/Gudow). | |
48.32 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in flacher Lagerung | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzkissen: Die Fläche des Keupersalinars ist zu groß dargestellt. | |
48.8 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Modellierung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zwei Vorschläge: Wir stellen fest, dass die 3D-Modelle von zentraler Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz des Standortauswahlverfahrens sind. Die Modelle sollten zugänglich gemacht werden. Jetzt haben wir gerade gehört, sie sind jetzt neuerdings wohl zugänglich gemacht. Das ist gut. Trotzdem weisen wir noch mal darauf hin, es gibt ja auch tatsächlich aus anderen wissenschaftlichen Zusammenhängen so Modelle, Ideen, wie man im Rahmen von partizipativen Verfahren mit Modellen arbeiten kann. Also Community Modelling von Catharina Landström zum Beispiel. Das finden Sie relativ leicht über die Chalmers University. Das ist da eine Möglichkeit, wie man auch mit Bürgern, mit Menschen, die betroffen sind, tatsächlich Modelle gemeinsam erarbeiten und benutzen kann. Vielleicht kann man das hier irgendwie adaptieren für diesen Prozess. Das wäre für die Transparenz sicherlich hilfreich. | |
48.9 | offizielle Übergabe | AG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Endlagerkonzepte | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Problem: Fehlende definierte und begründete maximale Teufe in StandAG (1500 m) Wortprotokoll S. 73: Technisch machbar sind größere Tiefen. | |
49.10 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es ist damit zu rechnen, dass massive Eisüberdeckungen in Norddeutschland und im Alpenraum in den nächsten eine Millionen Jahren mehrfach wiederkommen werden. Deshalb ist sicherzustellen, dass die zukünftigen Vereisungen einem möglichen Endlager innerhalb eines Salzstockes nicht schaden werden. | |
49.12 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Unstrittig war in der Diskussion wohl, dass die beiden Begriffe Unterschiedliches bezeichnen. Ebenfalls unstrittig ist, dass "Deckgebirge" aus Sicht des StandAG - anders im üblichen geowissenschaftlichen Sprachgebrauch - alles oberhalb des ewG umfasst. Ergänzen ist zu sagen: Das StandAG stellt mehrfach die Relation "Überdeckung [...] im Deckgebirge" her. Damit wird klar, dass Überdeckung etwas ist, das das Deckgebirge bietet / enthält oder bieten / enthalten kann, und dies in unterschiedlicher Qualität, die dann im StandAG weiter beschrieben wird. Dies bestätigt Herrn [...] insofern, als es keine Begründung dafür gibt, den Begriff "Überdeckung" nur auf Formationen oberhalb des Wirtsgesteins zu beziehen. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist zu ergänzen, dass das StandAG in Anlage 11 formuliert: "Das Deckgebirge soll durch seine Mächtigkeit sowie seinen strukturellen Aufbau und seine Zusammensetzung möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen." Dies gilt aber wegen der in den Vorträgen angesprochenen glazialen Einflüsse für Bereiche direkt oberhalb des ewG in viel größerem Maße als für weiter oben gelegene Bereiche (also "Überdeckung" in der Definition der BGE). Die BGE-Definition ist also (i) abweichend vom Gesetzestext und (ii) sicherheitstechnisch nicht zielführend Es ist zu vermuten, dass der Gesetzestext auch genau aus sicherheitstechnischer Überlegung so formuliert wurde wie er ist. | |
49.13 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Der Begriff Überdeckung ist im Standortauswahlgesetz im § 2 nicht definiert. Im Teilgebietebericht passiert jetzt Folgendes: Dort stellt die BGE vor, exakt zu diesem Thema, wie wird das Abwägungskriterium 11 behandelt. Und da ist Folgendes nachzulesen. Da steht, dass Deckgebirge und Überdeckung nicht den gleichen Bedeutungsinhalt haben, weil in der Wertungsgruppe „ungünstig“ durch die Angabe „fehlende Überdeckung“ ein Widerspruch zu einer Mindestanforderung besteht. | |
49.14 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Überdeckung ist nicht das Gleiche wie Deckgebirge. Überdeckung ist stattdessen das Gestein über dem Wirtsgestein. Das ist der Sachstand. Jetzt kommt der zweite Teil, die Bewertung, nämlich, ist das so korrekt? Der Begriff Überdeckung taucht insgesamt im Standortauswahlgesetz achtmal auf, und zwar ausschließlich in dieser Anlage 11. Alle acht Fundstellen sind hier eingekreist. In diesem einleitenden Text gibt es zum Begriff Überdeckung noch eine Erläuterung. Da steht nämlich „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen“. Und hier im ersten Indikator auch die Erläuterung, Überdeckung mit grundwasserhemmenden Gesteinen. Keine Erläuterung gibt es hier bei Angabe „vollständige Überdeckung“, „unvollständige“ oder „fehlende Überdeckung“. Und die Frage stellt sich also, was ist jetzt mit dieser Überdeckung gemeint. | |
49.15 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Das eine ist die Begrifflichkeit Deckgebirge / Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG). Sie haben völlig recht, Frau [...], ich sehe das ja auch so, dass wenn da unterschiedliche Begriffe verwendet werden, dass dann wohl auch was Unterschiedliches gemeint ist. Aber beim Begriff Deckgebirge geht es tatsächlich nur um eine räumliche Festlegung. Alles das, was über dem ewG ist, das ist Deckgebirge. Überdeckung des ewG könnte das Gleiche sein. Aber Überdeckung des ewG mit grundwasserhemmenden Gesteinen, das ist was Anderes. | |
49.4 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Zu den Abwägungskriterium mit einem Vergleich zwischen Gorleben und Offleben: In den elf Kriterien wurden die beiden Salzstöcke in den Indikatoren offensichtlich gleich bewertet. In der Gesamtbewertung kommt aber ein unterschiedliches Ergebnis zustande, in einem Fall ungünstig, im anderen Fall eine günstige geologische Gesamtsituation. Warum? | |
49.5 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Hypothese ist, das mit der nächsten Eiszeit grundsätzlich die Eisauflast das Salz mobilisieren kann und gegebenenfalls hier im oberen Bereich eben zu diesen Störungen führen kann. Wir haben gute Gründe, das anzunehmen. Die Daten, die ich gerade zeigte, waren aus der Eckernförder Bucht. Wenn Sie allerdings die Hebungsraten hier in Schleswig-Holstein anschauen, dann gibt es guten Grund anzunehmen, hier überall, wo rot ist, und alles, was hier schwarz ist, das sind die Salzkissen und die tiefen Störungen des Glückstadtgrabens, dass diese glazialen Ausgleichsbewegungen auch heute noch zu Vertikalbewegungen führen. | |
49.6 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Forschung & Entwicklung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es ist sicherzustellen, dass zukünftige
Eisauflast einem möglichen Endlager innerhalb eines Salzstockes nicht schaden wird. Und dann ist eben zu prüfen, dass diese ganzen lokalen Beobachtungen, die wir haben, auf ihre überregionale Bedeutung zu überprüfen sind. Sprich, wenn wir an einer Stelle eines Salzstockes, eines großen Störungssystems wie dem Glückstadt-Graben sehen, hier passiert etwas, was zu Problemen führen kann, dann ist es vermutlich geologisch sinnvoll, zumindest nachzuprüfen, ob der dort beobachtete Prozess nicht repräsentativ für das ganze geologische System ist. | |
49.7 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Diese jungen Störungen, diese jungen Salzbewegungen will man vielleicht nicht haben. Jetzt hat man diese junge Bewegung allerdings in vielen Bereichen von Schleswig-Holstein nicht gesehen. Die Frage ist jetzt natürlich, haben wir wirklich jetzt nur eine lokale Anekdote gesehen, oder ist es einfach so, dass das, was wir gesehen haben, repräsentativ ist für dieses Gesamtsystem Glückstadt-Graben oder nicht. Die Frage ist, ob das Datenarchiv, was bei der BGE vorhanden ist, denn eigentlich geeignet ist, um diese jungen Prozesse wirklich abzubilden. | |
49.7 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei mehreren Salzstöcken in Norddeutschland ist in der Anwendung der Ausschlusskriterien festgestellt worden, dass sich im Deckgebirge Scheitelstörungen befinden, die zum Ausschluss dieses Deckgebirges aus dem Verfahren führt - aber nicht des unterlagernden Salzstockes. Gleichzeitig wird aber in den Abwägungskriterien bei Abwägungskriterium 11 festgestellt, dass eine flächenhafte Überdeckung mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen bei den gleichen Salzstöcken besteht. Jetzt überlege ich, wenn ich Scheitelstörungen in einem Deckgebirge habe, dann habe ich da ja irgendeine Art von Kluft, von Bewegungsfläche. In der Regel werden das Abschiebungen zu den Flanken hin sein. Und da habe ich alte Bewegungsbahnen, Störungen, die vielleicht verheilt sind. Das sind doch genau die Punkte oder die Flächen, an denen Erosion später angreift. Das sind die Flächen, die von der nächsten eiszeitlichen Überfahrung als Rinne ausgeräumt werden. Wie komme ich auf die Idee, dass man sagt, ich habe erosionshemmendes und grundwasserhemmendes Deckgebirge, wenn ich gleichzeitig im gleichen Deckgebirge Scheitelstörungen ausweise, die dazu führen, dass die dort liegenden Tongesteine nicht als Endlager in Frage kommen? | |
49.8 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Ein Salzstock kann auch tektonische Randstörungen aufweisen. Auch angeschleppte Sedimentschichten können Wässer transportieren, die den Salzstock negativ als mögliches Endlager beeinflussen. Welches Kriterium berücksichtigt dies? | |
49.9 | offizielle Übergabe | AG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wie kommt die (pauschale) Einschätzung "günstig" in Bezug auf die räumlichen Verteilung in Salzstöcken zustande? Gerade angesichts der starken Verfaltungen dort (Stichwort Marmorkuchenstruktut) besteht hier doch eine erhöhte Unsicherheit, wie die räumliche Verteilung verschiedener Schichten (Karbonate, Kalisalz) aussieht. Da Kalisalze als hohes Risiko für Endlagerstandorte zu sehen sind, sollten Salzstöcke doch eher ungünstig/unsicher sein in Bezug auf das Thema räumliche Verteilung. | |
50.10 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Interpretationsunsicherheiten hätten sich normalerweise schon in den Kriterienwerten niederschlagen müssen. | |
50.12 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Die Anwendung der Kriterien führt zu einer starken Vereinfachung. Die Methodik der Referenzdatensätzen ist bezüglich der Robustheit zu überprüfen. Für die verbalargumentative Bewertung fehlen transparente Maßstäbe. Die Angaben zu den Störungszonen können nicht nachvollzogen werden. Die Definition „aktiver“ Störungen ist zweifelhaft. Die Wahrscheinlichkeit glazialer Erosionsprozesse wurde nicht berücksichtigt. | |
50.17 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) S-H: [...] Bei den Abwägungskriterien werden Referenzdaten für ein Wirtsgestein verwendet, das gar nicht vorhanden ist!
Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) S-H: Vereisungen: mögliche glaziale Tiefenerosionen bis 500 m Tiefe wurden nicht berücksichtigt. Bei der Anwendung der Abwägungskriterien wurden teilweise Referenzdatensätze verwendet, obwohl regionale Daten zur Verfügung stehen.
Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) S-H: Die Anwendung der Kriterien führt zu einer starken Vereinfachung. Die Methodik der Referenzdatensätzen ist bezüglich der Robustheit zu überprüfen.
Stellungn. der Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) Sachsen: Eine Überprüfung der Anwendungskriterien hat ergeben, dass rund die Hälfte der als „geeignet“ ausgewiesenen Fläche die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt! Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren. | |
50.2 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Ein formaler Zwischenschritt ist notwendig, der die Phase der Einarbeitung der Realdaten in die Abwägungskriterien widerspiegelt. | |
50.3 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Nationales Begleitgremium (NBG) muss deutlicher in den aktuellen Stand des Prozesses der Standortsuche einbezogen werden | |
50.5 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Bei der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in der Ermittlung der Teilgebiete wurde nicht auf die Gegebenheiten des Altbergbaus vor Ort Bezug genommen. Das Erzgebirge ist zerklüftet und ein Löcherkäse im bergbaulichen Sinne. Es existieren eine Vielzahl von wasserführenden Stollen und eben auch unbekannte Wasserführungen, welche zu den Hochwasserschadensereignissen zu Tage getreten sind. Jede Menge Tagebrüche haben sich aufgetan. | |
50.9 | offizielle Übergabe | AG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Es gibt aber auch erkenntnistheoretisch kein wirklich bestes, allen Interessen gerecht werdendes Aggregierungsschema. Je nach Wirtsgestein und dem dahinterstehenden Sicherheitskonzept, Thema für eine weitere Arbeitsgruppe, sind einzelne Kriterien unterschiedlich wichtig. Dem ist unserer Meinung nach durch das Aggregierungsschema der BGE nicht hinreichend Gerechtigkeit getan worden. | |
52.17 | offizielle Übergabe | AG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge II, Nr. 6: Aufgrund welcher Basis kommt die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_00IG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00IG_K_g_SO) zu dem Schluss, dass Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge) vorliegt? Warum beschreibt die BGE nicht, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt werden? Warum prüft die BGE nicht, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist bevor sie die Abwägungskriterien anwendet? | |
54.11 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitsuntersuchungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Woher nehmen Sie die Daten für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen? Die Daten für die Teilgebiete waren ja alle generisch. | |
54.12 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitskonzept | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Die BGE hat ja den Großteil der Bundesrepublik als Teilgebiet ausgewiesen. Entsprechend beneide ich nicht die BGE um die Aufgabe, die Untersuchungsräume zu definieren, die dann sehr zahlreich ausfallen können, weil die Größe nicht klar ist. Ich möchte die Aufgabe vielleicht noch ein bisschen schwieriger machen. Für die Definition der Untersuchungsräume braucht man ja auch vorläufige
Sicherheitskonzepte, auf denen dann wiederum vorläufige Endlagerkonzepte entwickelt werden müssen zur Umsetzung, oder die man dann entsprechend untersuchen kann. Da fände ich es schon wichtig, diese Sicherheitskonzepte etwas detaillierter zu definieren, als sie derzeit in der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung angegeben sind. Damit die vorläufigen Endlagersicherheitsuntersuchungen auch einen entsprechenden Tiefgang haben können, indem sie wirklich verschiedene Endlagerkonzepte untersuchen können. Das beinhaltet zum Beispiel Einlagerung mittels Rohrtechnik. | |
54.13 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | rvSU | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen habe
ich einfach eine Frage, ich muss mir das versuchen vorzustellen, diese vorläufige
Sicherheitsanalyse, die soll doch nach dieser neuen Verordnung, wie diese
Sicherheitsuntersuchungen abzulaufen haben, durchgeführt werden, wenn mich nicht alles täuscht. Bitte korrigieren Sie mich, meine Frage geht an Herrn [...], und ich versuche mir das vorzustellen, das ist doch wahnsinnig aufwendig, das jetzt durchzuführen für aktuell 90 Teilgebiete, die im Zwischenbericht stehen, die potenziell günstige Gesamtvoraussetzungen haben. Wie macht man das denn eigentlich? Oder muss man nicht vorher, bevor man diese – also in Schritt 2 von Phase 1, muss man da nicht vorher, bevor man die vorläufige Sicherheitsanalyse durchführt, die noch weiter einengen, die Teilgebiete? | |
54.14 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Eine Endlagersuche, die einen Hydrogeologen braucht, das ist gar kein Endlager. Also man muss wirklich eine relevante Distanz zwischen Grundwasserleitern, die Oberflächenwasser ranbringen, und der Einlagerung schaffen | |
54.15 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Sicherheitsuntersuchungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wir haben heute gelernt, dass die Konzentration von Carbonat im Grundwasser niedrig sein muss, sonst gibt es einen leichten Transport von Radionuklide zur Biosphäre. Müssten dann nicht im Vorfeld Gebiete die im Deckgebirge wesentlich aus Kalkstein bestehen ausgeschlossen werden, vor allem die, die bedeutende Grundwasserleiter darin besitzen? | |
54.16 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Technische/Geotechnische Barrieren | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Warum nicht auch chemotechnische und biotechnische Barrieren, die speziell auf diese Spaltprodukte abzielen? Also chemische Fallen für die entsprechenden Spaltprodukte und biotechnische Fallen. | |
54.17 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Radionuklidtransport | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Die Löslichkeit von Radionukliden kann in Gegenwart von Kohlensäure, von Karbonat plötzlich signifikant ansteigen. Die Frage ist, ob und wie man das absichern und quantifizieren kann, diese Unsicherheit, die daraus möglicherweise resultiert, wenn man nicht weiß, ob in einem zukünftigen Endlager Karbonat vorhanden sein wird oder wie viel. | |
54.21 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wie viele Untersuchungsräume braucht das Teilgebiet 009 bei über 32k km² und einer Erstreckung über 6 Bundesländer. An welchen Kriterien wird festgestellt, ab wann eine Sicherheitsuntersuchung bei dieser Größe repräsentativ sein kann. | |
54.3 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | Untersuchungsräume | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Für mich ist vollkommen unklar, wie diese Untersuchungsräume definiert werden. Deshalb habe ich vorgeschlagen, für jedes --- In der Verordnung steht, für jedes Teilgebiet, jede Standortregion und jeden Standort ist mindestens ein
Untersuchungsraum auszuweisen. Ich sage: Betrachtungen aller denkbaren möglichen Untersuchungsräume im Teilgebiet sind durchzuführen. | |
54.9 | offizielle Übergabe | AG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021 | rvSU | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Und was das auch ausmacht im Gegensatz zu dem, was die BGE unter Robustheit versteht und überhaupt, was versteht die BGE unter Robustheit? | |
55.1 | offizielle Übergabe | AG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Betriebssicherheit | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Offene Fragen: Mögliche Überschwemmungsgebiete (auch in Bezug auf Klimawnadel) benötigen mehr Aufmerksamkeit. Eher ein Thema für die Geowissenschaften statt Raumplanung | |
55.11 | offizielle Übergabe | AG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Mindestanforderungen (MA) | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wortprotokoll, S. 58: Warum werden für die verschiedenen Wirtsgesteine unterschiedliche Flächenbedarfe genannt? | |
56.11 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Ich beschäftige mich hauptberuflich mit Gesteinsdeformationen und war relativ enttäuscht, dass dieser Prozess - also Gesteinsdeformation für kristalline Gesteine und vor allem diese Varisziden, die wir da gerade in diesem T009 uns anschauen, die sind massiv deformiert. Das wird kaum erwähnt. Also das ist - ist das, genügt sicher keiner, keiner - also - eher enttäuschend. | |
56.12 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Kriterium neun - die Bewertung des Rückhaltevermögens: Dieses Kriterium wird im Teilgebiet 10 als "ungünstig" bewertet, aber dennoch ist es als Teilgebiet zehn da. Warum? | |
56.13 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Es geht um das Deckgebirge. Ich komme aus dem Landkreis Miltenberg, Spessart und Odenwald. Und wir kennen diese Gebirge als ein sehr klüftiges Gebirge. Also wenn wir uns das Grundwasser anschauen, da folgen ganz viele verschiedene Schichten grundwasserleitend und dann wieder grundwasserhemmend im Endeffekt die ganze Grundwasser- Führung ist eigentlich vor allem an Klüften und Störungszonen - äh - äh - gebunden, und da im Endeffekt die Frage: Ist dieser Zustand jetzt bei dem Deckgebirge schon mit berücksichtigt worden? Oder kommt das zu einer späteren Phase? | |
56.14 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Stichworte: -->Z.B. bei einer rotliegend (?) (01:37:38) Erdgasbohrung, wusste man, wenn
wir durch den tiefsten Sedimentzyklus durch sind und treffen den Hyelit (?) (01:37:43) an, dann sind wir sicher an der Endtreusche (?) (01:37:43). Man hat diese mitteldeutsche Kristallinschwelle - das ist zum Teil südlich des mitteldeutschen Hauptabrruchs (?) (01:37:59) hat man da die Kristallingesteine in Form von Hyelit (?) (01:38:01) schon in Größenordnungen von 1.000 m, aber leider mit einem sedimentären Deckgebirge überlagert. Da weiß ich nicht, wie das bewertet wird. Und weiter unten habe ich einmal die Kristallinschwelle gesehen im Eichsfeld. Da war sie in Form eines (unverständlich) (01:38:16) unterhalb einer Kalilagerstätte. Ja? [...] Das ist also etwas, wo man sagt, das ist da technisch ohne weiteres erreichbar. | |
56.17 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Referenzdatensätze | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Die wissenschaftliche Güte der Referenzdatensätze schwankt extrem. Es sind weite Teile, die exzellent sind, also wo ich jetzt wirklich nichts aussetzen könnte. Die orientieren sich an, an Daten, die andere Länder erhoben haben – Skandinavien, Schweiz - wenn es um Ton geht und so. Und es ist so - also ich wüsste jetzt nicht, wie man es besser machen könnte. Andere Teile sind aber schon sehr dünn. | |
56.18 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Referenzdatensätze | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wir kriegen standortspezifische Daten. Aber die Referenzdatensätze werden trotzdem ihre Bedeutung nicht verlieren, weil man die nämlich heranziehen wird zur Evaluierung der standortspezifischen Daten. Weil - die Referenzdatensätze, das ist - die sagen uns quasi: Was ist ein guter Zustand? Welche Zahlen sind die Zahlen, die wir anstreben? | |
56.3 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Langzeitsicherheit | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Es geht um eine Erdbebenrisikokarte, die aber, das habe ich in, das ist im Gutachten was ich für die MPG (?) (00:31:09)
gemacht habe auch festgehalten, dass das ein problematischer Punkt ist. | |
56.4 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wie wird dann eigentlich gewichtet in so einer Gesamtbewertung? Also, ist es möglich in einem Kriterium, was sich für mich als Nicht-Geologin ja erst mal sehr relevant anhört, Rückhaltefähigkeit, ist es da möglich schlecht rauszukommen und trotzdem zu einer guten Gesamtbewertung zukommen? | |
56.6 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | LfU Bayern hat für TG9 der BGE 57 Tiefbohrungen geliefert, und keine davon hat Kristallin angetroffen. Auch das 3D-Modell mit der Oberfläche des Kristallins im Untergrund zeigt kein Kristallin in der relevanten Tiefe bis 1300 m. Dennoch hat die BGE daraus ein Teilgebiet gemacht mit einer Fläche von 10.000 Quadratkilometern, die - nach allem zur Verfügung stehendem Kenntnisstand - kein Kristallin enthält. Bei solchen offensichtlichen kontroversen Punkten bzw. abweichenden Ergebnissen der Datengrundlagen - wann ist damit zu rechnen, dass das eingepflegt wird? Passiert dass eher kurzfristig als Ergänzung in den Zwischenbericht oder Fortschreibung? Oder dauert das dann 2-3 Jahre, bis ein abschließender Bericht erfolgt?
Wie geht die BGE mit dieser oder ähnlichen Datengrundlagen um?
| |
56.7 | offizielle Übergabe | AG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Herr [...] sagt, es wäre sinnvoll das TG9 anders aufzuteilen, es wäre aber in dem aktuellen Stadium nicht mehr möglich. Wie ist denn diese Aussage zu verstehen? Will man seitens der BGE keine Änderung mehr vornehmen, obwohl das vielleicht sinnvoll wäre? Müsste da der Zwischenbericht vielleicht nicht angepasst werden? | |
58.10 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Qualitätssicherung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Ich glaube der Kollege in den Mindestanforderungen am Vormittag hatte auch dazu eigentlich das letztlich kommentiert. Ein -- da gehen jetzt wirklich wahnsinnig viele Daten rein, und was da -- wo ich da nicht wirklich sicher bin ist wie stark die Qualitätssicherung da wirklich ist. | |
58.13 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Abweichung | Phase I, Schritt 1 | Textbeiträge I, Nr 2, S. 101: GD Baden-Württemberg: Teile des Schiefergebirges werden fälschlicherweise als günstige Kristallin-Formation (Granitintrusion) dargestellt. | |
58.17 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Textbeiträge I, Nr 5, S. 102: Warum beschreibt die BGE nicht, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes 13 verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt ? | |
58.19 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, Nr 16, S. 103: Die BGE hat trotz Vorliegen gegenteiliger gebietsspezifischer Daten nach Anwendung der Mindestanforderungen ein Gebiet von etwa 11.500 km² als geeignet identifiziert, obwohl westlich einer Linie von Kronach-Goldkronach-Erbendorf in 56 Bohrungen in dieser Region mit Teufen =300 Meter bis <1.300 kein kristallines Wirtsgestein erbohrt wurde. Weder an der Oberfläche noch in Teufen bis 1.300 m sind kristalline Wirtsgesteine nachgewiesen oder zu erwarten. Das LfU Bayern ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet westlich der Linie Kronach-Goldkronach-Erbendorf unzutreffend identifiziert wurde. Daher ist es erforderlich, dass die BGE a) erläutert, auf welcher fachlichen Grundlage die Identifikation des Teilgebietes erfolgt, da entscheidungsrelevante Daten offenbar nicht berücksichtigt wurden. b) hinsichtlich der Teilgebietsbewertung die Schichtenverzeichnisse von allen 62 übermittelten Bohrungen mit Teufen =300 Meter des LfU in ihre Bewertung einbezieht. c) prüft, ob ihr bei der Teilgebietsbewertung ein oder mehrere methodische Fehler unterlaufen sind. | |
58.2 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Datenverfügbarkeit | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Stand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, größte geowissenschaftliche Datenbank Deutschlands (BGE) | |
58.20 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Hinweis | Phasenübergeordnet | Stand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, Kluftbildung in 1 Mio. Jahre, tektonisch aktive Gebiete sind weitgehend bekannt, inkl. neuer Erkenntnisse wird das in Zukunft ausreichend beurteilt sein | |
58.21 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Erwartungen und Forderungen an die BGE: Behälterlösung als alternatives Sicherungskonzept wegen der hohen Gebirgsdurchlässigkeit des Kristallins, muss für die Transparenz genauer definiert werden. Wortprotokoll, S. 65: Warum wird im Zwischenbericht bezüglich des Kristallins keine Aussage zur Gebirgsdurchlässigkeit getroffen, sondern sofort die Behälterlösung ins Spiel gebracht? "Da würde ich mir wünschen, auch im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsinformation, dass [auf diese Mindestanforderung] eingegangen wird." | |
58.23 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Offene Fragen: Inwieweit ist sicher, dass nicht neue problematische Klüfte in 1 Mio. Jahren entstehen? | |
58.24 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Mindestanforderungen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Wortprotokoll, S. 65: Warum wird im Zwischenbericht bezüglich des Kristallins keine Aussage zur Gebirgsdurchlässigkeit getroffen, sondern sofort die Behälterlösung ins Spiel gebracht? "Da würde ich mir wünschen, auch im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsinformation, dass [auf diese Mindestanforderung] eingegangen wird." | |
58.25 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Textbeiträge I, Nr 18, S. 104: In der AG 1 (Ausschlusskriterien) wurde erläutert, dass in den nächsten 1 Mio. Jahren ca. noch 8 bis 9 Kältezeiten zu erwarten sind, ggf. mit einer Eisgrenze bis zu den Mittelgebirgen (Saale-Komplex). In den Randbereichen der Eisgrenze entstehen geologische Veränderungen (Aufschiebungen, siehe Bild mit "Baggern" aus AG 1). Inwieweit werden diese unterirdischen Verschiebungen bei der Einschätzung der Teilgebiete zukünftig einbezogen? Besteht nicht gerade durch diese geologischen Änderungen eine erhöhte Gefahr für neue Verklüftungen im kristallinen Wirtsgestein? | |
58.26 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Offene Fragen: Warum werden die 11 Kriterien in der Beurteilung unterschiedlich gewichtet? | |
58.27 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Offene Fragen: Wie können die Teilgebiete 9 und 10 ohne vermutlich ausreichend tiefe Bohrungen erforscht werden? | |
58.28 | offizielle Übergabe | AG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Kristallingestein | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Stand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, das Verfahren ist bisher insgesamt als robust zu bewerten. | |
59.12 | offizielle Übergabe | AG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Das Teilgebiet 1 liegt im Bereich der verkarsteten Schwäbischen Alb. Der Karst stellt das Deckgebirge dar. Besteht hier nicht die Gefahr des Abtrags des Karsts? | |
59.4 | offizielle Übergabe | AG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Modellierung | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Ich habe mir bei Ihrem Vortrag eine Frage gestellt zu den 3D-Modellen.
Sie haben gesagt, dass die 3D-Modelle schon vorhanden waren und mit Bohrungen, die auch schon vorhanden waren, verifiziert worden sind. Jetzt habe ich mich gefragt, ob das nicht einen Zirkelschluss ergibt, weil ich denke, dass die 3D-Modelle mit den vorhandenen Bohrungen sicherlich
erstellt worden sind. | |
59.5 | offizielle Übergabe | AG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | 3D-Modelle: Es wäre wichtig, anzugeben, welche Daten zu Grunde gelegen haben und mit welchem Fehlerbereich man rechnen muss. | |
59.6 | offizielle Übergabe | AG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zum eiszeitlichen Rinnensysteme und dessen Bedeutung für die Langzeitsicherheit möglicher Endlagerstandorte mit hochradioaktiven Abfällen in Norddeutschland: Dazu hat das BGR 2009 ein Gutachten herausgegeben: "Die Barrierefunktion dieser in relativ geringer Tiefe gelegenen weichen Tongesteinsformationen ist durch subglaziale Rinnenbildung mit Erosionsleistung von bis zu 500 m Tiefe unmittelbar und insbesondere bei fehlenden harten, kalkigen und gering durchlässigen Obergesteins-, Kreidegesteinen gefährdet." Ich frage mich, wenn das so festgelegt worden ist und eigentliche ja vielleicht auch weiter gelten müsste, warum hat man die Obergrenze dieser Tongesteine nicht bei 500 m unter Geländeoberkante gelassen, und geht da auf 300 m, was eigentlich diese Studie damals, würde ich sagen, ausschließt? | |
59.7 | offizielle Übergabe | AG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es ist ja nicht so, dass es nur eine einzige Rinne in Norddeutschland, im norddeutschen Raum gibt, die 500 m tief ist. Sondern es gibt ein ganzes Rinnensystem. Und dieses Rinnensystem muss man auch für zukünftige Vergletscherung wiederum annehmen. Niemand wird wissen, wo es sich und wie es sich ausbildet. | |
59.9 | offizielle Übergabe | AG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In der zweiten Runde sollte die Gebirgsdurchlässigkeit in Richtung 10^-11 verändert werden. Das ist messtechnisch kein Problem, heutzutage. Die erste Runde 10^-10 ist in Ordnung als erstes Auswahlkriterium. Ich denke, intrinsische
Sicherheit ist ganz wichtig und da kann man einen wesentlichen Beitrag dazu leisten. | |
6 | offizielle Übergabe | Antrag zur Gründung eines Rates der jungen Generation, | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Rates der jungen Generation, der als besonderes Gremium der Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren Verfahren Informations- und Gestaltungsrechte erhalten soll. | |
60.14 | offizielle Übergabe | AG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Problem: Erörterung zur Nichtberücksichtigung von Organik
Wortprotokoll, S. 81: Bedeutung der Organik im [tertiären] belgischen Boom Clay viel höher als im jurassischen Opalinuston. Norddeutschland besitzt auch große Teilgebiete in diesem tertiären Ton. Inwieweit ist die Organik da berücksichtigt?
Wortprotokoll, S. 75: Beimengungen wurden im Felslabor Mont Terri, Kanton Jura, intensiv untersucht, spielen keine so große Rolle. | |
60.24 | offizielle Übergabe | AG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Inwieweit wird in Norddeutschland der Meeresspiegelanstieg einberechnet? | |
60.9 | offizielle Übergabe | AG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | "Wir haben die Situation, dass die ganze Schwäbische Alb als Karstgebirge haben, von daher muss man sagen, dass Deckgebirge bringt keinen Schutz. Dazu noch der Grundwasserleiter darüber, der auch genutzt wird zur Trinkwasserversorgung von 3 Millionen Menschen, insbesondere im Großraum Stuttgart. Deswegen die Bitte, können Sie vielleicht auf diese Kriterien 4 und 11 detaillierter eingehen?" | |
61.3 | offizielle Übergabe | AG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase II | Zusätzlich zur technischen Komplexität sollten auch gesellschaftliche Entwicklungen bedacht werden. Vor ca. 10 000
Jahren endete die letzte Eiszeit. Das ist zeitlich gesehen gerade ein Prozent des Zeitraums über den wir sprechen.
Sicher wird es in tausenden von Jahren keine Gesellschaftsformen, wie wir sie bisher kennen, geben. Werden die
Gefahren extremer gesellschaftlicher Entwicklungen mitgedacht? | |
62.11 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Seismische Aktivität | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation A2: Warum werden induzierte Beben (z.B. bei der Gasförderung oder beim Fracking) nicht berücksichtigt.
Wortprotokoll, S. 95: Warum werden Gebiete im Wartburg-Kreis mit bergbaubedingter Seismizität, die in Erdbebenzonen 2 und 3 eingruppiert wurden, nicht ausgeschlossen. Muss man die Ausschlußgebiete nicht aus Sicherheitsgründen größer ziehen? | |
62.12 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase II | Textbeiträge, S. 116: Inwieweit werden zukünftige Moränenbildungen in die Eignungsprüfung miteinbezogen? Besteht durch so etwas die Gefahr, dass sich neue Klüfte im Kristallin bilden? | |
62.3 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Vulkanische Aktivität | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wortprotokoll, S. 76ff: Prognose zu Vulkanismus wurde nicht gemacht. "Eine belastbare Abschätzung solcher, in der Zukunft liegender Prozesse ist aufgrund der aktuellen Daten- und Literaturgrundlage nicht möglich." (BGE, Zwischenbericht, S. 77) Umfrage unter deutschen Vulkanolog*innen: Quantitative Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit nicht möglich, qualitative Aussagen jedoch schon. | |
62.5 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Vulkanische Aktivität | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wortprotokoll, S. 95: Warum berücksichtigt man Vulkanismusgebiete, wenn man den "absolut sichersten Standort" sucht? | |
62.6 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Vulkanische Aktivität | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation A2: Wiederauflebende Vulkane | |
62.7 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Seismische Aktivität | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Dokumentation A2: Prüfung der wissenschaftlichen Arbeiten aus Nachbarländern und international. Wortprotokoll S. 82, […], koordinierungsstelle Endlagersuche RB Oberfranken: Tschechische Erdbebenkarte zeigt im Egerland und im Ascher Ländchen Intensitätswerte auf der MSK-Skala von >7, was im AK seismische Aktivität ein Ausschlußgebiet der Erdbebenzone 2 bedingen würde. Auf den deutschen Karten ist allerdings das angrenzende südliche Vogtland nur Erdbebenzone 1 | |
62.8 | offizielle Übergabe | AG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Seismische Aktivität | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Dokumentation A2: "Der bestmögliche Endlagerstandort wird kaum in Gebieten erhöhter Seismizität liegen."
Wortprotokoll, S. 109: Warum werden nicht alle Gebiete mit erhöhter Seismizität ausgeschlossen, wenn wir den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit suchen? | |
63.11 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Bei der Betrachtung Altbergbau kam die Thematik Erzgebirge nicht vor - warum? Nicht erwähnt wurde ebenfalls der Uranbergbau der ehemaligen Wismut AG - gibt es dafür Gründe? | |
63.12 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Grundwasseralter | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Analysenergebnisse aus Bohrungen (Thermal-, Mineral-, ...) für Grundwasseraltersbestimmung. Wie wird die Punktinformation in die Fläche, das heißt auf die Fläche des Aquifers übertragen? | |
63.13 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wie viel Bergschadensereignisse bei bergbaulicher Tätigkeit im Bereich Wasser – wir reden hier von Bereichen in Thüringen von 800, 1 000 m Tiefe – dort übermittelt wurden? Und haben Sie dort auch diese Firmendaten? | |
63.14 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Grundwasseralter | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Die BGE die zieht in Betracht, dieses Ausschlusskriterium Grundwasser prinzipiell anzuwenden ohne eine räumliche Ausdehnung.
In meinen Augen ist es nicht verständlich, warum in diesem Fall keine Dateninterpretation (?) mit Bezug zum hydrogeologischen System durchgeführt werden, wie dies ja ansonsten mit anderen Bohrlochdaten als Basis für alle anderen Modelle auch tatsächlich getan wird.
Ich denke, wir brauchen eine massive Erweiterung der Datenbasis für Deutschland. Und um eine breite Diskussion zu gewährleisten, ist die gemeinsame Auswertung, Diskussion und Weiterentwicklung der Ergebnisse notwendig. Wir müssen hier einen Weg – ich nenne es mal in Anführungsstrichen – der Schwarmintelligenz auch wirklich finden. Auch um dies zu unterstützen, schlage ich die breite Öffnung des Datenraums bei der BGE zum wissenschaftlichen Diskurs vor. | |
63.16 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Grundwasseralter | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die Genauigkeit einer Altersbestimmung kann mit mehreren Datierungsmethoden und einer größeren Anzahl von Proben deutlich verbessert werden. Abgesehen von der Anwendung im Rahmen des Ausschlusskriteriums bietet die Grundwasserdatierung grundsätzlich ein sehr großes Potenzial für die Standortbewertung und Auswahl für die Zukunft. | |
63.17 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Grundwasseralter | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Bezüglich Grundwasseralter halte ich es für sinnvoll, die Wasserversorger miteinzubeziehen, weil die auch viele Daten haben, die auch teilweise wirklich Einzelerhebungen sind. | |
63.18 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Grundwasseralter | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Wie will die BGE im zweiten Schritt mit dem Thema Grundwasseralter weiter verfahren? Also, zweiter Schritt oder überhaupt die weitere Zukunft, das will ich gar nicht so eng sehen. | |
63.20 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Grundwasseralter | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Die Daten aller Bohrungen in die Entscheidung mit einbeziehen, also auch beispielsweise Thermalwasserbohrungen. Auch hier liegen Informationen zum Grundwasseralter bzw. C-14 Analysen vor, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden. | |
63.4.1 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wie ist das mit dem Altbergbau? Ist der wirklich komplett erfasst? Liegt er nur analog vor? Liegt er digital vor? Wie sieht es denn aus mit den Koordinatensystemen? Wie sieht das aus mit der wahren Ausdehnung im Untergrund, ja mit den Einflussbereichen und einer möglichen Verfüllung dieser alten Bergbausysteme? | |
63.4.2 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bohrungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Und Grundwasserabsenkungen im Umfeld mit möglicherweise verbundenen Geländeabsenkungen? Sind diese vollständig erfasst? Wo ist gefrackt worden? Ist das richtige Koordinatensystem mit berücksichtigt? | |
63.4.3 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bohrungen | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Wie sieht die Verfüllung dieser Altbohrungen aus? Und wie ist die Integrität dieser Altbohrungen? | |
63.5 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Ich bin ein bisschen erstaunt darüber, dass Sie bei bergbaulicher Tätigkeit die Abfrage von den Landesämtern gemacht haben, aber nicht explizit diesen Punkt dieser Bergschadensereignisse vorgenommen haben. Ich halte das schon für im Standard wichtig, weil ja auch das Standortauswahlgesetz sagt "bergbaulich geschädigt" | |
63.7 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Zusammengefasst: Es wird ein bundeseinheitlicher Standard für den Altbergbau am Beispiel Thüringen gefordert. Zweitens: Die Landesbergämter haben nicht unbedingt alte Daten, sondern dafür müssen die Landesarchive angesprochen werden. | |
63.8 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bohrungen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Ich habe eine Frage bezüglich der sogenannten Beeinflussungsbereiche, die im NIBIS-Kartenserver des LBEGs ausgewiesen sind, die aber in die entsprechenden Daten nicht eingeflossen sind. Wird es die zukünftig geben? … Weiterhin möchte ich noch drauf hinweisen, dass die Übertragung von den Bohrungen eben aus dem analogen Zeitalter in das digitale teilweise massivst fehlerbehaftet ist. Wir haben bei unseren 1 377 Bohrungen allein bei 137 Bohrungen festgestellt, dass dort eben die stratografische Einstufung nicht stimmen konnte. | |
63.9 | offizielle Übergabe | AG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021 | Bergbau | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Ist Ihnen auch die Datenlage aus der juris-Datenbank bekannt hinsichtlich der Rechtsstreitigkeiten bezüglich Bergschadensereignisse? | |
64.13.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Das Kriterium 11 (Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) wurde in beiden Teilgebieten (001 und 013) mit "bedingt günstig" bewertet, obgleich Karststrukturen flächig vorhanden sind, aus denen sich Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnte. Aus unserer Sicht müsste deshalb das verkarstete Deckgebirge als "nicht günstig" für die Errichtung eines Atommüllendlagers eingestuft werden. | |
64.18.1 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | 1. Die kristallinen Gesteine des Südschwarzwaldes sind bekannt dafür, dass sie nur über relativ kleine Bereiche homogen sind und dass sie relativ stark zerklüftet sind – im Vergleich beispielsweise mit dem Bayrischen Wald. Dies hängt mit den tektonischen Einflüssen der nahegelegenen Alpen und dem Oberrheingraben zusammen.
Die bekannte kleinräumige Inhomogenität und Zerklüftung sollte bereits in der 1. Phase des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt werden | |
64.18.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | 2. Orthogneise kommen in denjenigen Eigenschaften, welche für die Lagerung radioaktiver Abfälle vorteilhaft sind, plutonischen Gesteinen (z. B. Graniten) recht nahe. Paragneise hingegen sind oft vergleichsweise inhomogen und häufig auch weniger witterungsbeständig. In der 1. Phase wurden die Kristallingesteine des süddeutschen Raumes als ein Teilgebiet (0013_00TG_195_00IG_K_g_MO) zusammengefasst. Diese umfassen neben Granitkomplexen vor allem Gneisregionen mit Ortho- und Paragneisen.
Aufgrund der bekannten, in der Regel nachteiligen Eigenschaften von Paragneisen sollten diese bei der weiteren Verfeinerung der Suchräume in der 1. Phase ausscheiden. Denn es bestehen erhebliche Zweifel, dass diese in der Regel für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Frage kommen. | |
64.18.3 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | 3. Im Teilgebiet 0013_00TG_195_00IG_K_g_MO sind Bereiche aufgeführt, in welchen das für die Endlagerung in Frage kommende Wirtsgestein mehrere Hundert Meter von ungeeignetem Deckgebirge überlagert wird.
In kristallinen Kernbereichen hingegen ist durchgängig bis zur maximalen Teufenlage von 1300 m Kristallin zu erwarten. In den überdeckten Bereichen ist die Erkundungsdichte des unterlagernden Kristallingesteins bislang relativ gering – es liegen nur wenige Daten von wenigen, entsprechend tiefen Bohrungen vor.
Hier sollte geklärt werden, wie die unterschiedlichen Ausgangslagen zu bewerten sind und wie mit dieser unterschiedlichen Datenlage in der 1. Phase umgegangen wird. | |
64.19 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Warum erachtet die BGE das kristalline Wirtsgestein als für eine Endlagerung geeignet und günstig, obwohl eine Studie der BGR vom April 2007 die Kristallingesteine nicht berücksichtig?
Sollte dies daran liegen, dass in Bezug auf die Mindestanforderungen beim Kristallingestein in § 23 Abs. 1 Satz 2 StandAG unter den Voraussetzungen von § 23 Abs. 4 StandAG für den sicheren Einschluss ein alternatives Konzept zu einem einschlusswirksamen Gebirgsbereich möglich ist, dass deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität des Behälters stellt, ist gleichwohl nicht nachvollziehbar, warum beim kristallinen Wirtsgestein im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE von vornherein die Mindestanforderung des § 23 Abs. 5 Nr. 1 StandAG ausgeblendet wurde. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG sieht bereits im ersten Schritt der Ermittlung von Teilgebieten eine vollständige Anwendung aller Mindestanforderungen nach § 23 StandAG vor. Es entspricht deshalb nicht der gesetzlichen Vorgabe, wenn die Mindestanforderung des § 23 Abs. 5 Satz 1 StandAG nicht betrachtet wird.
Richtigerweise hätte diese Anforderung durchaus auch beim kristallinen Wirtsgestein in den Blick genommen werden müssen. Hätte sie nicht vorgelegen, hätte weiter betrachtet werden müssen, ob die Voraussetzungen des §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 StandAG vorliegen. Die BGE hat diese Betrachtung anhand der verfügbaren geologischen Daten gar nicht vorgenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch anhand der derzeitigen Datenlage eine Aussage zu den Voraussetzungen des 23 Abs. 4 StandAG möglich wäre und hierbei ggf. Bereiche aus den Teilgebieten des kristallinen Wirtsgesteins auszusparen wären. Die im Zwischenbericht diesbezüglich dargestellten Einlagerungskonzepte hätten deshalb bei richtiger Anwendung des StandAG differenziert betrachtet werden müssen. Das ist unterblieben. | |
64.23 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Teilgebiete | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Warum werden von der BGE in den Teilgebieten 2 (002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa)
und 3 (003_00TG_046_00IG_T-f_tUMj) teilweise sehr kleine und schmale
Tongesteinsvorkommen zwischen aktiven Störungszonen ausgewsieen und diese
einem generalisierten Teilgebiet zugeordnet?
(+ zusätzliche detailliertere Beschreibung) | |
64.24 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Teilgebiete | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Gemeinde Obertaufkirchen hält die Teilgebiete 002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa und 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj sowohl mit Blick auf die geowissenschaftlichen
Abwägungskriterien als auch im Hinblick auf die noch ungeprüften raumplanerischen
Abwägungskriterien in keinster Weise geeignet als Endlagerstandort. Die Gemeinde
widerspricht ausdrücklich einer Aufnahme beider Teilgebiete in die Auswahl der zur
Aufnahme des Endlagers geeigneten Teilgebiete und wird im Falle einer Beibehaltung
dieser Einstufung alle wissenschaftlichen und rechtlichen
(+ zusätzlichen detailliertere Beschreibung) | |
64.25.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | 2. Wie kann die BGE in Teilgebiet 9 (009_OOTG_194_OOIG_Itg_SO) in Bayern für
kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen >300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg vorliegt? Die individuelle Anwendung der Abwägungskriterien Nr. 2 und Nr.11 auf nicht vorhandenes kristallines Wirtsgestein für eine Fläche von etwa 11.500 km2 wirft Fragen hinsichtlich des internen Reviews und der Qualitätssicherung auf. 1. BGE soll, bevor sie gebietsspezifisch Abwägungskriterien anwendet, zunächst prüfen, ob und
gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanter Teufe vorhanden ist. 2. ihre methodischen Prozesse bei der Anwendung der Kriterien nach §§ 22, 23 und 24 StandAG hinsichtlich der Plausibilität z. B. im Rahmen eines internen und
möglicherweise auch externen Reviews prüft und gegebenenfalls korrigiert. | |
64.25.3 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Kristallingestein | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | 3. Aufgrund welcher Basis definiert die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_OOIG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_OOTG_194_OOIG_Itg_SO) Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge)? 1. BGE soll beschreiben, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen,
nicht berücksichtigt werden. 2. BGE soll bevor sie die Abwägungskriterien anwendet, prüfen, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist und dafür Nachweise erbringt oder zumindest fachlich ihre Erwartungen begründet. 3. die Ergebnisse der von ihr zitierten wissenschaftlichen Arbeiten in die identifizierte
Gebietskulisse einarbeiten. | |
64.26.1 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wir schließen uns der Forderung des LfU an, dass die BGE, 1. nach Anwendung der Ausschlusskriterien aufretende Kleinstlächen, die aufgrund ihrer Form nicht die Mindestanforderungen erfüllen, prinzipiell nicht als geeignete Gebiete darstellt, 2. eine günstge Bewertung bei der Identfikaton als Teilgebiet fundiert fachlich
begründet, wenn Teilgebietssegmente zwischen aktiven Störungszonen liegen und nur maximal wenige 100 Meter breit sind, zudem eine spindelförmige oder extrem schmale spitz- oder schwanzförmige Form haben, 3. die Aufsummierung der Fläche von Teilgebietssegmenten, die sich durch aktve Störungen, stark variierende
Schichtmächtgkeit und räumliche Trennung über mehrere Kilometer bis 10er Kilometer erstrecken, plausibel erläutert, begründet und bei der Teilgebietsausweisung berücksichtgt, noch genauer zu untersuchen hat. | |
64.26.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Aus den Tiefenbohrungen im südlichen Landkreis Rttal-Inn und verschiedenen geologischen Untersuchungen geht hervor, dass im Untergrund des Landkreises zahlreiche Verwerfungen vorhanden sein dürften, die evtl. sogar noch im Jungtertär aktiv waren. | |
64.26.4 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Grundwasserbewegung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Kann bei einem Endlager in unserer Region sicher und langfristig ausgeschlossen werden, dass die Thermalbäder Bad Geinberg, Bad Füssing, Bad Birnbach und Bad Griesbach beeinträchtigt werden? | |
64.28.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Seismische Aktivität | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die tatsächliche Wahrnehmbarkeit der vergangenen Erdbeben
in ausgewiesenen Teilbereichen unterstellt, wären u.U. nicht unerhebliche Auswirkungen auf ein
Endlager gegeben, wenn dieses Erdaktivitäten unterliegen würde. Aus diesem Grund sollten
Erdbewegungen der (insb. jüngeren) Vergangenheit herangezogen werden und die Bereiche des Landes, in welchen die Wahrnehmung selbst geringfügiger Erdbewegungen nachweisbar war, aus der Liste der möglichen Teilgebiete herausgenommen werden. Ein Ausschlusskriterium erst ab Erdbebenzone 2 anzunehmen, wird äußerst kritisch angesehen. | |
64.29.1 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Großräumige Vertikalbewegungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Reicht das Kriterium „Hebung kleiner 1 mm/Jahr“ aus, Mittelgebirgsregionen mit
Hebungstendenz nicht auszuschließen?
… Die geomorphologische Vorgeschichte – abgeleitet aus Fluss- und Landschaftsgeschichte – und deren weitere potentielle Entwicklung – unter Berücksichtigung der derzeitigen morphostrukturellen Situation – ist zumindest in die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien einzubeziehen, wenn nicht sogar in die Ausschlusskriterien. | |
64.29.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Aktive Störungszonen: Wie transparent ist die Bewertung „aktiver Störungszonen“
und reichen Sicherheitsabstände von einem Kilometer von diesen aus?
... Es ist dem Zwischenbericht Teilgebiete nicht zu entnehmen, welche Kriterien bzw. Argumente im Einzelfall tatsächlich Aktivität oder Inaktivität der Störungen begründen ... Das von der BGE vorgelegte Inventar aktiver Störungszonen bedarf daher einer eingehenden Diskussion unabhängiger, mit dieser Materie vertrauter Geowissenschaftler ... Darauf aufbauend müsste ein Sicherheitsabstand gemäß des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ bzw. in Anlehnung an DIN EN 1998-1/NA:2011-01 erfolgen. Das auszuschließende Gebiet wäre weit größer als der Sicherheitsabstand von einem Kilometer.... | |
64.29.3 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Vulkanische Aktivität | Hinweis | Phasenübergeordnet | … Im Rahmen eines Workshops mit Fachleuten aus dem Bereich der Vulkanologie sollten die beiden Gutachten eingehend diskutiert werden, insbesondere die von Zemke (2020)
angeführten lokalen Randbedingungen. | |
64.29.4 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | ... Vor diesem Hintergrund ist zu kritisieren, dass die Karte der „tektonisch aktiven Großstrukturen“ unvollständig ist. So sind scheinbar in ganz Mittel- und Norddeutschland keinerlei „tektonisch aktive Großstrukturen“ vorhanden. Dabei müssen z.B. Harz, Teutoburger Wald oder Leinegraben als solche betrachtet werden. Gleiches gilt für das Erzgebirge auf der Nordflanke des aktiven Egerrifts bzw. für das Fichtelgebirge und die nördliche Oberpfalz, die unmittelbar in diesem Riftssystem liegen. „Folgerichtig“ sind hier auch keine dem Riftssystem zuordenbaren aktiven Störungen verzeichnet bzw.
ausgeschlossen worden. Dass das Vogtland als tektonisch aktive Großstruktur ausgewiesen wurde, das angrenzende Erzgebirge mit einer Hebung von fast 1.000 Metern in den letzten 30 - 50 Mio. Jahren und die bayerische Fortsetzung des Egerrifts jedoch außen vor gelassen wurden, ist nicht nachzuvollziehen. Auch der gesamte Bayerische Wald ist ein tektonisch aktives Hebungsgebiet mit mehreren, zum Donaurandbruch parallelen aktiven Störungszonen... | |
64.3.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Grundwasserbewegung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Grundwasserschutz – Schwierigkeiten in Folge Schadstofffahnen am praktischen Beispiel Shredderwerk Brand Herbertingen (Anlage)
Das Beispiel des Brands in Herbertingen zeigt meines Erachtens deutlich auf, dass nicht nur das oberflächliche Wasser sondern geraden auch das begleitende Grundwasser erheblich Schaden nehmen kann. Dies greift in die Wasserversorgung aller Anrainerkommunen und damit die Lebensgrundlage von 81 Millionen Menschen ein (s. Ziff. 1 Litt. b. ein.) | |
64.3.5 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Seismische Aktivität | Hinweis | Phasenübergeordnet | Donau ist erdbebengefährdetes Gebiet (Anlage) | |
64.34.11 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Grundwasseralter | Hinweis | Phase II | Wie wird das Grundwasseralter […] nachgewiesen? | |
64.34.13 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Verfahrensfragen | Hinweis | Phase II | Die Auskartierung von den Teilgebieten stützt sich insbesondere auf Karten und Modellierungen. // Erfolgt die finale Verifizierung von geeigneten Endlagerflächen mittels Aufschlüsse und einschließender umfassender Untersuchung des Gestein auf die für die Endlagerung notwendigen Eigenschaften? | |
64.34.17 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Anwendung geoWK | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die gebirgsmechanischen Eigenschaften werden als "nicht günstig" angegeben, was bedeutet dies? | |
64.34.6 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Sicherheitsuntersuchungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Zerfall des in Tongestein eingelagerten radioaktiven Abfalls kann oder wird sogar über die zu sichernde Zeit zu Temperaturerhöhungen in der Umgebung führen. Welche negativen Auswirkungen auf die Sicherungsfläche bzw. auf das Tongestein selbst und darüber hinaus auf die Umgebung können diese Temperaturerhöhungen verursachen? | |
64.34.8 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wurde das Kriterium Druckverhältnisse im Grundwasser (Thematik "gespanntes Grundwasser") sowie saline Einflüsse auf das Grundwasser (Probleme in Teilen des LK OHV bei der Trinkwasserförderung) diesbezüglich bereits betrachtet? | |
64.37.3 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Verfahrensfragen | Hinweis | Phase II | Einzelfallanalysen müssen auf weiterführenden geologischen Gutachten basieren, um definitiv feststellen zu können, welcher Standort am wenigsten unsicher ist. | |
64.38.4 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der für den Nachweis der Langzeitsicherheit geforderte Berachtungszeitraum von 1 Million Jahre […] muss naturgemäß auch langfristige Entwicklungen einschließen, […] z.B. die Auswirkungen […] Klimaveränderungen wie Inlandsvereisung ([…] Elster-Vereisung liegt [...] 600.000 Jahre zurück) oder ein durch globale Erwärmung bedingter Meeresspiegeleinstieg. Wir gehen davon aus, dass [...] beim [...] Vorgehen beim Ausschluss von Teilgebieten Belang haben und entsprechend berücksichtigt werden. Gerade dieser Aspekt gewinnt [...] an Bedeutung, wonach die Möglichkeit der Rückholung während der Betriebsphase bestehen muss (§ 26 Sicherheitsanforderungen) | |
64.39.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Deckgebirge | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Erfüllt die Mächtigkeit der Deckschichten im gesamten Bereich der sehr kleinteiligen Flächen bei Dorfen die geforderten Mindestanforderungen? Sollte dies nicht der Fall sein, würden sich diese ohnehin gering dimensionierten Flächen nochmals verringern. Hinsichtlich des Lagerzeitraums von einer Million Jahre ist eine fehlende ausreichend flächendeckende Mächtigkeit der Deckschichten für tektonische Störungen in diesem langen Zeitraum anfällig und wäre somit als geeignetes Endlager auszuschließen. | |
64.41.1 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Teilgebiete | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Die letzten Ausläufer dieses Bereichs kragen als „Fitzelchen“ in unser Gemeindegebiet. Durch diese Kleinteiligkeit dieser scheinbaren geologischen Geeignetheit kann kein sinnvoller und nachhaltiger Standort für ein atomares Endlager hergeleitet werden. | |
64.42.1 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Anwendung geoWK | Abweichung | Phase I, Schritt 1 | In der geowissenschaftlichen Abwägung (Anlage 1 bis 11 (zu §24) / Stand AG) „zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ (hier Kriterium 11) wird der mögliche Suchraum / die Lagerstätte als BEDINGT GÜNSTIG bewertet. Dagegen wird in der Gesamteinbringung der Abwägungskriterien von einer „günstigen geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle“ ausgegangen. // Unter Zugrundelegung des vorliegenden Datenmaterials bestehen deutliche Zweifel hinsichtlich der ´günstigen` Lagerstättengunst. | |
64.42.2 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Deckgebirge | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Hierfür maßgeblich sind die im Zwischenbericht selbst angemerkten mangelnden / fehlenden Daten bezogen auf „Scheitelstörungen“ im Deckgebirge, womit mögliche gebirgsmechanische Eigenschaften und ein geohydrologisches Potenzial zur Bildung von Fluidwegsamkeiten anzusprechen wären. Um von einem sicheren geologisches Lagerstättenverhalten des Diapirs im Bereich Seefeld auszugehen, halten wir über die bisherige Bestandsaufnahme hinaus eine diesbezüglich eingehende geologische Feststellung der Stabilität und Geschlossenheit des umschließenden Deckgebirges für erforderlich. | |
64.42.3 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | Deckgebirge | Hinweis | Phase II | Ich gebe anzumerken, dass eine mögliche Gebirgsdurchlässigkeit ein wesentlicher Faktor beim fluviatilen Einbruch ist, und dabei wesentlich in das Salinar greift (s. Standort Asse / Niedersachsen). Ohne die geomechanische Bewertung des Deckgebirges kann daher nicht von einer positiven Standortlage im Bereich Seefeld für die Endlagerung atomarer Abfälle ausgegangen werden. | |
64.50.33 | offizielle Übergabe | Fachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieten | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Die Auswirkungen einer möglichen Eisauflast und Rinnenbildung sind intensiv zu untersuchen und zu dokumentieren, um mögliche Schäden an einem künftigen Endlager sicher ausschließen zu können. | |
65.1.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die Berichtsstruktur des Zwischenberichts Teilgebiete und der zugehörigen Unterlagen ist sehr komplex. Es wird deshalb ein Leitsystem durch das (untersetzende) Berichtswesen angeregt, beispielsweise im Anhang zum Hauptbericht, detaillierter als auf der BGE Internetseite, um gezielt bestimmten Fragestellungen zum Zwischenbericht Teilgebiete nachzugehen. Solche Verweise sind wichtig und hilfreich, da sie eine Grundlage zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bilden. Verweise auf Berichte bzw. Berichtskonvolute (z. B. auf BGE (2020l) mit insgesamt 3740 Seiten) können durch Angabe von jeweils relevanten Kapiteln, Seitenzahlen, etc. die Lesbarkeit erleichtern. | |
65.1.100 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Anwendung des geoWK 11 [Nr.65.179-65.199]:
[…] Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob die an diesen Beispielen gezeigte Vorgehensweise auch in anderen Fällen zutrifft und ggf. zum Ausschluss unnötig großer Gebiete führt. | |
65.1.101 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phasenübergeordnet | Bei der Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ weicht die BGE von den Vorgaben des StandAG ab. | |
65.1.102 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phasenübergeordnet | Zum ersten Indikator Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen ... definiert Anlage 11 StandAG die Wertungsgruppen mächtige vollständige Überdeckung ... (günstig), flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung ... (bedingt günstig) sowie fehlende Überdeckung ... (ungünstig). Anstatt für die in den Wertungsgruppen genannte Überdeckung die im Indikator angegebene Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs heranzuziehen, beurteilt die BGE den Indikator anhand der Überdeckung des Wirtgesteins. // In BGE (2020k, S. 50) weist die BGE auf diesen Umstand hin und verweist auf einen weiteren Bericht [...] BGE (2020a) [...] In dieser Erläuterung wird korrekt dargelegt, dass die in der Wertungsgruppe angegebene fehlende Überdeckung nicht mit einem fehlenden Deckgebirge gleichgesetzt werden kann. Denn dies würde bedeuten, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich bis an die Tagesoberfläche reicht, was durch die Mindestanforderung gemäß § 23 Abs. 5 Nr. 3 StandAG, die Oberfläche eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs muss mindestens 300 Meter unter der Geländeoberfläche liegen, ausgeschlossen ist. | |
65.1.103 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Zu hinterfragen ist jedoch die Schlussfolgerung, dass unter dem Begriff Überdeckung, "entsprechend die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine“ (BGE 2020a, S. 125, erster Absatz) zu verstehen seien. Dies lässt sich anhand folgender Konstellation überprüfen: Wenn nach Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen ein Gebiet identifiziert wird, in dem ein mächtiger Granitkomplex an der Tagesoberfläche ausstreicht, und dieser Granitkomplex bis auf einen begrenzten verwitterten Bereich nahe der Tagesoberfläche ungeklüftet ist, dann wäre ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich, der in einigen hundert Meter Tiefe ausgewiesen wird, von mehreren hundert Metern ungeklüftetem Granit überdeckt. Eine solche Konstellation wäre hinsichtlich der Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen aufgrund der in diesem Fall äußerst geringen Gebirgspermeabilität zweifellos als „günstig“ einzustufen. | |
65.1.104 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Zweifellos wäre auch der zweite Indikator des geoWK-11, die „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“, aufgrund der ausgeprägten mechanischen und chemischen Stabilität von Granit mit „günstig“ zu bewerten. Demgegenüber würde jedoch die von der BGE gewählte Vorgehensweise für beide Indikatoren aufgrund der fehlenden Überdeckung des zu Tage ausstreichenden Granits zur Einstufung „ungünstig“ führen. Würden stattdessen für die Einordnung in die Wertungsgruppen „mächtige vollständige Überdeckung ...“ (günstig), „flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung ...“ (bedingt günstig) sowie „fehlende Überdeckung ...“ (ungünstig) jeweils die im Indikator genannte „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ zugrundegelegt, würde dies für die vorgenannte Konstellation zu günstigen Bewertungen führen. | |
65.1.105 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phasenübergeordnet | Für eine direkte Bewertung des Indikators „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen ...“ anhand der dort genannten „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ spricht auch die Tatsache, dass sich bei allen im StandAG genannten Indikatoren die Wertungsgruppen direkt auf den jeweiligen Indikator beziehen. [...] Warum dies bei den Indikatoren des geoWK-11 anders sein sollte, ist nicht ersichtlich. Demnach wäre unter „fehlende Überdeckung“ in der Wertungsgruppe „ungünstig“ des ersten Indikators des geoWK-11 nicht das generelle Fehlen einer Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmit Gesteinen im Sinne eines fehlenden Deckgebirges zu verstehen, sondern das Fehlen der im Indikator genannten „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen“, was mit dem Vorhandensein eines Deckgebirges nicht im Widerspruch steht. | |
65.1.106 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Das Argument, dass mit der „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ nicht der in der Definition des Deckgebirges in § 2 StandAG genannte „Teil des Gebirges oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ gemeint sein könne, weil andernfalls im StandAG der Gebirgsbereich oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit den Begrifflichkeiten „Deckgebirge“ einerseits und „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ andererseits unterschiedliche Benennungen erfahren würde, was möglicherweise dem Grundprinzip einer widerspruchsfreien Rechtsordnung entgegenstünde, hält einer Überprüfung nicht stand. Der Indikator „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmit grundwasserhemmenden Gesteinen“ bezeichnet nicht nur den mit dem Deckgebirge identischen Gebirgsbereich, sondern hebt zusätzlich auf eine Eigenschaft ab, nämlich die grundwasserhemmende Wirkung von dort vorhandenen Gesteinen. Er umfasst damit eine Bedeutung, die sich von der Bedeutung des „Deckgebirges“, das lediglich einen bestimmten Bereich im Raum bezeichnet ohne diesem Bereich auch eine Eigenschaft zuzuordnen, unterscheidet. Daher ist für den Indikator die Verwendung einer vom Begriff „Deckgebirge“ verschiedenen Bezeichnung erforderlich, was durch die Verwendung der Begrifflichkeit „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen“ gegeben ist. | |
65.1.107 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Unbeachtlich ist in diesem Zusammenhang die Frage, welche Bedeutung dem Komma in der vollständigen Formulierung des Indikators „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ zukommt. Unabhängig davon, ob einerseits das Komma eine Erläuterung abtrennt oder andererseits im Sinne einer Aufzählung zu verstehen ist, in der es dann entweder die Bedeutung eines „oder“ bzw. eines „und“ haben könnte, führt keine der infrage kommenden Interpretationen zu dem Ergebnis, dass die „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ anhand der das Wirtsgestein überlagernden Gesteine zu beurteilen wäre. Das Gleiche gilt für die infrage kommenden Bedeutungen der Kommata in den Wertungsgruppen zu diesem Indikator. | |
65.1.108 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Es ist erforderlich, die im StandAG genannte Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs heranzuziehen und nicht die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine. | |
65.1.109 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Die Aggregierungsweise der Bewertung der Indikatoren zu einer Gesamtbewertung des geoWK wird nicht nachvollziehbar erläutert. Dies betrifft auch die Gesamtbewertung eines Teilgebiets auf Basis der Aggregierung aller geoWK. Gemäß StandAG-Begründung ist ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend, um die günstige geologische Gesamtsituation nachzuweisen oder auszuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Aggregierung der Indikatoren nicht analog vorgegangen wurde. | |
65.1.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Auffallend ist, dass seitens BGE (2020k) stets von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen wird, auch wenn im Referenzdatensatz (BGE 2020b) durchaus differenziertere Daten vorhanden sind. | |
65.1.110 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Insgesamt lässt sich bei der dargelegten Anwendung der geoWK keine Wichtung der Kriterien ausmachen. Die Einteilung in drei Wertungsgruppen wird erwähnt, die Kriterien scheinen aber nicht nach den Wertungsgruppen gewichtet zu werden. Es ist nicht nachvollziehbar, ob und inwieweit dieses bei der Bewertung verfolgt wird. | |
65.1.111 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Es ist im Vergleich der Teilgebiete und identifizierten Gebiete nicht erkennbar, ob die Vorgehensweise zur Aggregierung der Indikatoren eines geoWK bzw. aller geoWK für ein Teilgebiet bzw. ein identifiziertes Gebiet immer dieselbe ist oder ob beispielsweise Gebiet im Vergleich miteinander und unter Berücksichtigung der standortspezifischen Daten unterschiedlich bewertet werden. | |
65.1.112 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Es ist zudem nicht erkennbar, wie sich geoWK-Bewertungen mit „bedingt günstig“, „weniger günstig“ und „günstig“ auf die Gesamtbewertung für ein Teilgebiet bzw. ein identifiziertes Gebiet auswirken können, wenn beispielsweise gleichzeitig kein geoWK mit „ungünstig“ bewertet wurde und ob dieser Fall auch zu einem Ausschluss von Gebieten führen kann. | |
65.1.113 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | In BGE (2020g) heißt es: „Dementsprechend wurden alle Indikatoren mit gleichen Maßstab betrachtet, sodass im Ergebnis der am schlechtesten bewertete Indikator maßgebend für die Gesamtbewertung des Kriteriums war.“ Es wird nicht nachvollziehbar erläutert, womit dieses Vorgehen begründet wird. Diese Vorgehensweise mit recht scharfen Anforderungen an die Gesamtbewertung des Kriteriums verleiht einem einzelnen Indikator ein hohes sicherheitliches Gewicht. | |
65.1.114 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Zum Beispiel wird das geoWK-2 anhand von vier Indikatoren bewertet. Im Falle von IG 004_00IG_S_s_z werden von diesen vier Indikatoren drei mit „günstig“ und einer mit „weniger günstig“ bewertet, was zur Gesamtbewertung des geoWK-2 mit „weniger günstig“ führt. | |
65.1.115 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Als weiteres Beispiel stellt sich die Frage, weshalb bei geoWK-10 (Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse) die „nicht günstige“ Bewertung eines Indikators gegenüber den vier anderen mit „günstig“ bewerteten Indikatoren zu einer Gesamtbewertung des Kriteriums mit „nicht günstig“ führen. | |
65.1.116 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | In BGE (2020a) wird zum Anwendungsprinzip (5) in Kapitel 2 dargelegt: „(5) Für die
Indikatoren der Anlagen 5, 8 und 10 sowie teilweise Anlage 9 (zu § 24 Abs. 4 bis 5)
StandAG existiert nur die Wertungsgruppe „günstig“. Diese Indikatoren werden mit den Wertungsgruppen „günstig“ oder „nicht günstig“ bewertet 2. (Fußnote 2 lautet: „Günstig“ bedeutet, dass die in der entsprechenden Anlage aufgestellte Bedingung erfüllt wird und „nicht günstig“ bedeutet, dass diese Bedingung nicht erbracht wird. Es ist nicht mit „ungünstig“ zu verwechseln.)“. Es ist nicht erkennbar, wie eine Indikator-Bewertung „nicht günstig“ gegenüber der Bewertung „ungünstig“ zu verstehen ist bzw. welche der beiden Bewertungen als nachteiliger angesehen wird. | |
65.1.117 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Einen Zwischenbericht Teilgebiete in diesem Umfang in vorgegebener Zeit zu erstellen, ist anerkennenswert. Vieles ist nachvollziehbar dokumentiert, Verbesserungen sind möglich. Die kommenden Monate sollten genutzt werden, Inkonsistenzen zu identifizieren und auszuräumen. | |
65.1.118 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Dieser {BGR} Bericht möchte hierzu einen Beitrag leisten. Die Ausführungen
in der Stellungnahme sind als Unterstützung für den weiteren Auswahlprozess zu
verstehen. Sie dienen als Anregung zur Befassung und möglichen Verbesserung der Anwendung einzelner geowissenschaftlicher Kriterien für die weitere Umsetzung des Standortauswahlprozesses und der Kommunikation von Ergebnissen. | |
65.1.119 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Eine transparente Darlegung der angewandten Methoden, die einheitliche Auslegung und Anwendung der Kriterien und der Umgang mit aufgekommenen Fragen tragen maßgeblich dazu bei, den weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgreich zu gestalten. | |
65.1.12 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Referenzdatensatz für Tongestein wird nicht zwischen tertiärem und prä-tertiärem Ton unterschieden. Eine differenzierte Betrachtung hätte ggf. bei einigen Kriterien bzw. Indikatoren (z. B. BGE 2020k, Anhang 1.1) zu einer anderen Bewertung geführt (tertiäre Tone haben z. B. höhere Porosität und höhere Wassergehalte). | |
65.1.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Referenzdatensatz für Tongestein wird überwiegend etablierte und einschlägige Literatur zu bekannten Endlagerprojekten oder Forschungsstandorten in europäischen Nachbarländern zitiert. Hinzu kommen Datenerhebungen aus generischen Studien, die Tongestein berücksichtigen (z. B. die Projekte ANSICHT und RESUS). Konkrete Daten oder Parameter zu Standorten oder Tongesteinsformationen in Deutschland sind im Teilgebietebericht selten angeführt (z. B. die Untersuchungsbohrung K101 im Bereich des Endlagers Konrad), was mit der geringen Datenlage erklärt werden könnte, aber keine Erwähnung findet. | |
65.1.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Abweichung | Phasenübergeordnet | In BGE (2020b, S. 31) beziehen sich die Angaben zum Diffusionskoeffizienten im Referenzdatensatz für Tongestein auf den charakteristischen effektiven Diffusionskoeffizienten für tritiiertes Wasser (HTO). Allerdings ist der Temperaturbereich (25 °C gemäß StandAG), bei dem die Messwerte erhoben wurden, nicht einheitlich. Ab wieviel Grad ein signifikanter Unterschied besteht, wird nicht ausgeführt. | |
65.1.15 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 1 | Bei der Anwendung des Referenzdatensatzes (BGE 2020k, ab S. 62) weicht die BGE in ihren Steckbriefen von dem selbst erstellten Muster ab. Die beiden Indikatoren des geoWK-1 „Absolute Porosität“ und „Verfestigungsgrad“ werden in der Übersicht in Tabelle 7 mit „günstig“ für Tongestein angegeben. In den Steckbriefen für die Teilgebiete und die identifizierten Gebiete wird „nicht anwendbar“ angegeben. Als Begründung wird angeführt: „Dieser Indikator kommt nicht zur Anwendung, da bereits der Indikator charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient angewendet wurde.“ In Anlage 1 zu § 24 Absatz 3 werden diese Punkte für Tonstein extra angeführt, sodass „nicht anwendbar“ nur für die Wirtsgesteine Salz und Kristallin gilt. | |
65.1.16 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Aus dem Zuschnitt der Gebiete ergeben sich Fragen bezüglich ihrer Eingrenzung. An einzelnen Stellen, zum Beispiel in Sachsen, wurde die Grenzziehung u. a. auch an vorliegenden 3D-Modellen ausgerichtet, was zum Teil zu scharfen/unnatürlichen Grenzziehungen führt. An anderen Stellen, zum Beispiel in Nordbayern, endet das Teilgebiet „Saxothuringikum“ ohne ersichtlichen Grund abrupt an der Landesgrenze von Bayern zu Thüringen. Bei Verschnitt der Ausschlussgebiete mit der Karte der Teilgebiete und den Auswahlgebieten der BGR-Kristallinstudie (Bräuer et al. 1994) bleiben einige Flächenanteile der Auswahlgebiete übrig, die nicht als Teilgebiet in Betracht kommen, aber nicht [...] wegen eines Ausschlusskriteriums verworfen wurden. Dies [...] hängt vermutlich mit dem Zuschnitt auf Gebiete mit einer Grundgebirgsoberfläche zwischen 300 und 1300 m unter GOK zusammen (vgl. Abbildung A 54 in BGE 2020j). Dies ist verwirrend, da in der Karte auch oberflächennahe Vorkommen enthalten sind. Folglich kann nur eine zu große Tiefenlage der Grund des Zuschnittes sein. // [...] Für das weitere Vorgehen bei der Ermittlung von Standortregionen bietet sich eine differenzierte fazielle und stratigraphische Betrachtung, die wegen des kurzen Zeitrahmens der BGE zur Datenerhebung, -sichtung und Erarbeitung des Zwischenberichts Teilgebiete sicher noch nicht leistbar war, an. | |
65.1.17 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Wirtsgestein Tongestein […] Die für den Zwischenbericht Teilgebiete zugrunde gelegten Bewertungen zu den Wirtsgesteinseigenschaften von Tongestein basieren auf den Referenzdatensätzen [...]. Wie bereits in Kapitel 3 erläutert, empfiehlt sich aufgrund der zu erwartenden Bandbreite der tatsächlichen Ausprägung einzelner Kriterien bei Tonstein, (im weiteren Verfahren) eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen. | |
65.1.18 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In dem Zwischenbericht Teilgebiete werden für die Ausweisung von Ausschlussgebieten die bekannten quartären Eruptionszentren zugrunde gelegt und um diese ein Sicherheitsradius von 10 km gezogen, welcher mit den Ergebnissen der Expertenbefragung des AkEnd (Jentzsch 2001) begründet wird. Die Verbreitung von Vulkaniten, insbesondere Tephren, und indirekte Wirkungen vulkanischer Aktivitäten (u. a. aufgestaute Flüsse) reichten in Einzelfällen jedoch deutlich darüber hinaus. [...] Bei der Anwendung des Kriteriums stützt sich die BGE lediglich auf einen von 27 in dem Kurzbericht von May (2019) genannten Indikatoren und greift auch nicht die darin begründeten Vorschläge für eine Sicherheitszone von mehr als 10 km Radius um die Eruptionszentren auf. | |
65.1.19 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | May schlägt drei Kategorien vor: (1) erwartete, (2) mögliche und (3) nicht auszuschließende Aktivität. Die BGE bezieht (dem Wortlaut des Gesetzestextes folgend) lediglich die Kategorie „erwartete Aktivität“ bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums mit ein. Indikatoren für känozoische und rezentemagmatische Prozesse im Untergrund gibt es jedoch auch in Regionen außerhalb der Vulkangebiete mit quartären Eruptionszentren. Zukünftig mögliche Aktivität (z. B. in den tertiären Vulkangebieten) und nicht auszuschließende Aktivität (z. B. in Gebieten mit Mantelgasaustritten außerhalb von Vulkanfeldern) werden nicht berücksichtigt. | |
65.1.20 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Tertiäre Vulkanfelder // Diese sehr begrenzte Anwendung des Ausschlusskriteriums entspricht nicht dem Stand der wissenschaftlichen Debatte (und den Ausführungen von May 2019). [...] Diese Zusammenfassung ist eine stark vereinfachte Interpretation der Aussagen aus den zitierten Berichten. In einem Gutachten für den Freistaat Sachsen (Jentzsch 2013), welches der BGE vorliegt, werden auch tertiäre Vulkanite als Indikator für zukünftigen Vulkanismus herangezogen. May (2019) hat in dem von BGE zitierten Bericht ebenfalls die Möglichkeit eines zukünftigen Vulkanismus in den tertiären Vulkangebieten aufgezeigt und u. a. mit dem Wiederaufleben des Vulkanismus im tertiären Vulkanfeld der Hocheifel argumentiert, wo vor 11.000 Jahren der jüngste Ausbruch in Deutschland stattfand, bei dem das Ulmener Maar entstand. // Die Sicherheitsstandards der International Atomic Energy Agency (IAEA) für kerntechnische Einrichtungen (IAEA 2012, 2016) sehen Regionen, in denen vulkanische Aktivität in den vergangenen 10 Millionen Jahren auftraten, als solche mit Potenzial für zukünftige Aktivität an. [...] sollte entsprechend auch der tertiäre Magmatismus als Indiz für zukünftig zu erwartenden Vulkanismus Berücksichtigung finden. // Erneute Ausbrüche im Nachweiszeitraum in den tertiären Vulkanfeldern werden, der aktuellen Expertenbefragung im BGR-Projekt Magmatismus zufolge, von nahezu der Hälfte der befragten Expertinnen und Experten für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich gehalten (Bartels et al. 2020). | |
65.1.21 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Vulkanische Aktivität | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des
Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Sicherheitszone // Die aus der Eifel bekannte Verlagerung der Eruptionszentren im Quartär wird von der BGE nicht, wie in der BGR-Studie (May 2019) empfohlen, in einer erweiterten Sicherheitszone berücksichtigt. […] Angesichts dieser Ungewissheiten schlagen May (2019) sowie der Direktorenkreis der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD 2020) in seiner „Fachlichen Position zum Ausschlusskriterium Vulkanismus“ die Berücksichtigung einer allseitigen Verlagerung zukünftiger vulkanischer Aktivität vor. | |
65.1.22 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des
Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Zusätzliche Indikatoren und Ausschlussgebiete // Die Prognose der BGE basiert auf einem Indikator: der Lage quartärer vulkanischer Eruptionszentren. Weitere Indikatoren sind Eigenschaften des tiefen Untergrunds oder aktuelle Beobachtungen an der Erdoberfläche. […] Jentzsch (2001, 2013) nutzt mehrere Indikatoren zur Abgrenzung von Bereichen vulkanischer Gefährdung in der Oberpfalz, im Vogtland und im Erzgebirge. [...] Die Berücksichtigung dieser Indikatoren bei der großräumigen Ausweisung von Sicherheitszonen wird auch in der „Fachlichen Position des Direktorenkreises der SGD zum Ausschlusskriterium Vulkanismus“ (SGD 2020) für notwendig erachtet. | |
65.1.23 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des
Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Zusätzliche Indikatoren und Ausschlussgebiete // Gebiete, in denen weitere Indikatoren Hinweise auf magmatische Aktivität im Untergrund geben, hat die BGE im 1. Schritt der Phase I nicht ausgeschlossen. Jedoch wurde eine Studie an Professor Schreiber (Universität Duisburg-Essen) und Professor Jentzsch (Gravity Consult, Bonn) vergeben, welche zusätzliche Parameter für eine genauere Risikonalyse einzelner Gebiete als Grundlage für die Bemessung von Ausschlussgebieten heranziehen sollen (BGE (2020h). [...] Eine Ausweitung der Sicherheitszonen alleine um die quartären Eruptionszonen würde dem Ausschlusskriterium nicht gerecht. Es empfiehlt sich, mit den zusätzlichen Indikatoren gemäß § 13 (2) StandAG für das gesamte Bundesgebiet zu prüfen, ob Ausschlusskriterien in anderen Gebieten erfüllt werden. | |
65.1.24 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des
Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] //
Eine Beschränkung der Prognose zukünftigen Vulkanismus auf die Entwicklung der bekannten Vulkangebiete der jüngsten erdgeschichtlichen Vergangenheit reicht für Prognosen nicht aus, da in der Zukunft neue Vulkangebiete entstehen könnten, wie Lorenz (2010) in einem Gutachten zur vulkanischen Gefährdung eines möglichen Endlagerstandortes in Belgien ausführt. | |
65.1.25 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die BGE hat das Ausschlusskriterium sehr kleinräumig angewendet und nach eigener Darstellung im Zwischenbericht Teilgebiete die „ausgeschlossenen Gebiete flächenmäßig eher unter- als überschätzt“. | |
65.1.26 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Anzahl und die Größe der Ausschlussgebiete entspricht nicht dem Stand der Forschung über zukünftig zu erwartende und mögliche vulkanische Aktivität (z. B. May 2019) in Deutschland und der Diskussion über die Anwendung dieses Ausschlusskriteriums (Bartels et al. 2020). | |
65.1.27 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es sollte im weiteren Verfahren bei der Ermittlung von Standortregionen geprüft und dargestellt werden, inwieweit sich bei Berücksichtigung zusätzlicher Indikatoren zur Ausweisung von Sicherheitszonen zusätzliche Ausschlussgebiete ergeben, u. a. in tertiären Vulkangebieten. Dies ist insofern wichtig, als eine erneute Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß §16 (2) StandAG erst am Ende der Phase II nach Durchführung der übertägigen, standortbezogenen Erkundung, der weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und der sozioökonomischen Potenzialanalysen vorgesehen ist. | |
65.1.28 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Bericht findet sich keine Ausführung darüber, wie das Ausschlusskriterium im Wirtsgestein Kristallingestein angewendet wurde. Wie und auf welcher Basis (beispielsweise Methodik und zur Verfügung stehende Daten) in diesen Regionen (z. B. Erzgebirge, Bayerischer Wald, Schwarzwald) Störungen als aktiv oder inaktiv charakterisiert und infolgedessen ausgeschlossen bzw. nicht ausgeschlossen wurden, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden. | |
65.1.29 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Methodik bei Fehlen von "Post-Rupel"-Sedimenten.
Die zugrunde gelegte Methode zur Bewertung der Störungsaktivität basiert auf der Berücksichtigung der Verteilung tertiärer bis quartärer Sedimente. Nicht überall jedoch, sind diese Sedimente „Post-Rupelium“ (34 Ma) erhalten geblieben oder abgelagert worden. Die Ausschlussführung in diesen Regionen wird nur kurz zusammengefasst erörtert. Aufgrund der häufig nur grob abzuschätzenden Aktivitätszeiträume von Störungen in Gebieten ohne Post-Rupelium-Sedimente sollte in der methodischen Beschreibung umfänglicher darauf eingegangen werden. | |
65.1.30 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Datensätze, die explizit tertiäre oder neotektonische Aktivität ausweisen, sind nur für Sachsen und Norddeutschland (Datensatz Brückner-Röhling et al. 2002) verwendet worden. Für alle anderen Regionen wurden nach der Übersichtstabelle Tab. 4 (BGE 2020h, S. 37/38) Daten im Maßstab kleiner als 1:200.000 verwendet. Diese Daten unterliegen zwangsweise einer erheblichen Generalisierung hinsichtlich Anzahl, Orientierung sowie Geometrie und Lage der Störungen. Zudem ist nicht immer ersichtlich, was die Ursprungsdatenquelle ist und wie die zugrundeliegenden Datensätze qualitativ bewertet wurden bzw. ob und wenn ja, welchen Datensätzen qualitativ Vorrang gegeben wurde. | |
65.1.31 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Hilfreich wären Informationen darüber, ob die Lineamente mit anderen Daten (Tiefenlinienkarten, hochauflösenden Geländemodellen) auf ihre Lagetreue überprüft wurden. Durch Generalisierung, aber auch Übertragung, kann eine ungenaue Verortung von wenigen hundert Metern bis wenige Kilometer bei tiefreichenden Strukturen oder generalisierten überregionalen Lineamenten entstehen. Dadurch könnte ein Ausschluss an falscher geographischer Position erfolgen und Bereiche, die tatsächlich neotektonische Aktivität ausweisen, nicht miteingeschlossen sein. | |
65.1.32 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | All diese Punkte lassen die Frage aufkommen, wie eine Qualitätsprüfung durchgeführt und mit Unschärfen von 2D- und 3D-Daten umgegangen wurde. […] Wurden 3D-Modelle bei der Ausschlussführung unabhängig des Wissens eingegangener Daten oder enthaltener Unschärfen berücksichtigt, so sind diese Modelle in ihrer Wertigkeit für den Auschluss nicht über die präexistenten 2D-Kartenwerke zu stellen. Somit stellt sich an diesem Beispiel die Frage, wie einzelne Datensätze, Modell, Kartenwerk oder Einzeldatum, qualitativ bewertet wurden. | |
65.1.33 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Sowohl im Bericht „Anwendung Auschlusskriterien“ gemäß § 22 StandAG als auch im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG wird die Begrifflichkeit „deutlicher Gesteinsversatz“ mehrfach verwendet, jedoch nicht genauer erörtert. Für eine konsistente Ausschlussführung sollte diesem zu definierenden Parameter ein Wert zugeordnet sein. Alle Störungen mit einem Versatz, der größer als der definierte Grenzwert ist, würden dann bei der Ausschlussführung berücksichtigt werden. Derzeit stellt sich die Frage, wie der Parameter Versatz für alle betrachteten Störungen konsistent erhoben wurde. | |
65.1.34 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Bei bundeslandübergreifenden Störungen fällt auf, dass die Ausschlussführung bei grenzübergreifenden oder generalisierten Lineamenten wie der Fränkischen Linie nicht immer nachvollziehbar ist. Während auf der Seite von Thüringen der ganze Strukturzug der Fränkischen Linie entlang des Thüringer Waldes und des thüringischen Schiefergebirges ausgeschlossen wurde, reduziert sich auf der bayerischen Seite der Ausschluss auf vereinzelte kleinere lokale Störungen, die teils nicht mehr eindeutig der Fränkischen Linie“ (siehe auch Peterek & Schröder 1997) zuzuordnen sind. | |
65.1.35 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Darüberhinaus folgen aus dem unterschiedlichen Generalisierungsgrad der Strukturzone (Lage, Orientierung und Anzahl von Einzelstörungen) auf thüringischer und bayerischer Seite sichtbare Unterschiede in der flächigen Ausschlussführung. Ein weiteres Beispiel eines inkonsistenten Ausschlusses ist die Harznordrandstörung. Ein klarer, allgemein anerkannter Nachweis der Aktivität dieser Störung im Post-Oligozän ist entlang des gesamten Verlaufs des Lineamentes bis jetzt nicht erfolgt. Für die Hebungsstruktur des Harzes könnte man auf Basis bestehender Daten und der allgemeinen Hebungsgeschichte eine neogene Aktivität entlang dieses Segmentes der Aufschiebung zumindest postulieren (Müller et al. 2019), jedoch nicht für die Verlängerungen des in Abbildung 17 (BGE 2020h) dargestellten Lineamentes nach W in das Niedersächsische Becken oder nach SE entlang der Grundgebirgsausbisse nördlich Halle. Nach SE sowie nach NW ändert sich der Charakter der mesozoisch geprägten Störungszone entscheidend. Inwiefern die Lineamente in diesen Bereichen im Zusammenhang mit der Harz-Nordrandstörung stehen, ist bis heute nicht geklärt. Hier wurden offensichtlich Störungsscharen unterschiedlichen Alters und Aktivitätszeiträume vom Paläozoikum bis ins Tertiär zusammengefasst. Eine Begründung dafür ist nicht gegeben. | |
65.1.36 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | In BGE (2020h, S. 60) wird die Herleitung der Aktivität der „mitteldeutschen Hauptabbrüche“ auf Basis geodätisch nachgewiesener Vertikalbewegungen begründet. Die Kompilation der Erkenntnisse zu Vertikalbewegungen aus Jähne-Klingberg et al. (2019) und die darin erfolgte Diskussion kommt zu einem anderen Schluss. Vermutlich nur geringe Exhumierungs- und Hebungsraten seit dem Oligozän von wenigen 10er Metern bis max. wenig über 100 Meter pro Million Jahre, die zudem an großräumige Hebungsstrukturen gebunden sind, zeigen keine klare Indikation für eine erhöhte neotektonische Aktivität entlang der mitteldeutschen Hauptabbrüche. Die geodätisch gemessenen, meist kurzen Zeitreihen der Region sind sehr widersprüchlich und basieren auf verschiedenen Methoden, die nach Erkenntnis der BGR bis jetzt nicht aufeinander abgestimmt und harmonisiert sind. Deren Ergebnisse sind teils gegensätzlich und bedürfen einer intensiven Diskussion der von diesen Datensätzen abgeleiteten Interpretationen. | |
65.1.37 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Keiner der Hauptabbrüche zeigt eindeutige geomorphologische Belege von ruckartigen Störungsbewegungen, die mit seismischen Ereignissen verbunden wären. Die Übergänge vom Vorland zu den Mittelgebirgshochlagen sind hingegen eher meist fließend und entsprechen viel eher einer monoklinalen Aufwölbung oder Flexur. Geodätisch messbare Störungsbewegungen müssten sich deutlich im Reliefbild zeigen. Brandes et al. (2012) beschreiben zwar neotektonische Indikatoren am Beispiel von quartärzeitlichen Aufschlüssen in der Nähe der Osning-Störung. [...] | |
65.1.38 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | [...] Geodätisch messbare Störungsbewegungen müssten sich deutlich im Reliefbild zeigen. Brandes et al. (2012) beschreiben zwar neotektonische Indikatoren am Beispiel von quartärzeitlichen Aufschlüssen in der Nähe der Osning-Störung. Doch stellt sich hier zum einen die Frage, ob diese untersuchten Strukturen den Tatbestand „deutlicher Gesteinsversatz“ erfüllen und zum anderen, inwiefern die lokalen Erkenntnisse auf ganze überregionale Störungslineamente zu übertragen sind. | |
65.1.39 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Bei geringen Absolutbewegungsraten müssen zudem weitere, häufig in kurzen Messreihen hervortretende exogene und endogene Prozesse, die Einfluss auf Vertikalbewegungen der Oberfläche nehmen (z. B. Grundwasserspiegelschwankungen), zuerst aus dem Messsignal herausgefiltert werden, um eine mögliche Störungsaktivität bewerten zu können. Ohne stützende Langzeitreihen aus stratigraphischen Betrachtungen sowie paleoseismologischen oder geomorphologischen Erkenntnissen ist solch eine Aussage zumindest für die mitteldeutschen Hauptabbrüche nicht zweifelsfrei zu treffen. | |
65.1.40 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Des Weiteren ist nicht klar ersichtlich, wie diese Aussage [zur Störungsaktivität] für alle „mitteldeutschen Hauptabbrüche“ getroffen werden kann und zudem noch zu einem Ausschluss über ganze Lineamentlängen führt. Die uns bekannte Datenbasis stützt unserer Meinung nach nicht den durchgeführten Ausschluss. | |
65.1.41 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Wie es zu einem Ausschluss überregionaler Störungszonen/Lineamente kam, bei denen keine oder nur lokale Studien über die Aktivität entlang des Streichens existieren, geht aus den Berichten (BGE 2020g, BGE 2020h) nicht eindeutig hervor. Eine lokale/regionale Indikation sollte ohne weitere Annahmen und zum Beispiel begleitende geomechanische Modellierungen nicht zum Ausschluss des gesamten überregionalen Lineamentes führen. | |
65.1.42 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Im Bericht zur Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG (BGE 2020h, S. 58) und dem Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG (BGE 2020g, S. 53) wird der methodische Ansatz zum Ausschluss von Scheitelstörungen zu kurz und für den Leser dadurch nur schwer nachvollziehbar erläutert. Zusätzliche, beispielhafte Erläuterungen, z. B. anhand von Abbildungen, würden dazu beitragen, diesen komplexen Sachverhalt sowohl der interessierten Öffentlichkeit als auch der
Fachwelt zu vermitteln. | |
65.1.43 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Nachfolgend wird auf BGE (2020h, S. 58) eingegangen […] In dieser Ausführung bleibt offen, weshalb bei der Ausschlussführung zusätzlich der Abstand Top-Salzstruktur zur GOK (Geländeoberkante) berücksichtigt wurde. Eine fachliche Begründung dieser Vorgehensweise ist in den Berichten (BGE 2020g, BGE 2020h) nicht dargelegt. Offen bleibt auch, warum das Ausschlusskriterium nicht erfüllt ist, wenn das Salzstrukturtop oberhalb von 300 m unter GOK liegt. In einem weiteren Satz wird diese Differenzierung noch einmal erläutert: „Damit wird auf die Ausweisung ausgeschlossener Gebiete verzichtet, die komplett oberhalb der Minimaltiefe des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches liegen.“ Unklar ist, ob nur tiefer reichende Scheitelstörungen ausgeschlossen worden sind, die im Kontakt mit dem liegenden Salzkörper stehen. | |
65.1.44 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Gesamtkarte der ausgeschlossenen Störungszonen (BGE 2020g, Abb. 11) ist
schwer lesbar. Für eine bessere Lesbarkeit ließe sich beispielsweise der Ausschluss von Strukturen, der auf diese methodische Einschränkung zurückzuführen ist, als eigene Klasse darzustellen. Die derzeit gewählte Darstellungsform ermöglicht es nur sehr erfahrenen Geologen, die sich mit Salzgeologie regional beschäftigt haben, einen Bezug zu Scheitelstörungen herzustellen. | |
65.1.45 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Auch wird eine eigenständige Klassifizierung dieser ausgeschlossenen Scheitelstörungen als sinnvoll erachtet, um im Kartenbild darzustellen, dass es in diesen Regionen zu einem Ausschluss kam, jedoch die liegende Geologie von diesem Ausschluss nicht betroffen ist. | |
65.1.46 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Brückner-Röhling et al. (2002, 2004) fassen in einer umfassenden Studie die damaligen Erkenntnisse zur känozoischen Aktivität von Deckgebirgsstrukturen Norddeutschlands zusammen. Der Fokus liegt auch auf Scheitelstrukturen. Diskutiert wird dabei auch der mögliche Zusammenhang mit Sockelstörungen im näheren Umfeld. Über Kartenserien werden basierend auf der Analyse seismischer Daten, Bohrungen und bestehender Kartenwerke Aktivitäten für Deckgebirgsstrukturen und liegende Sockelstörungen pro Zeitabschnitt abgeleitet. Der Vergleich dieser grundlegenden Arbeit für das
norddeutsche Becken mit der Gesamtkarte ausgeschlossener Störungszonen (BGE 2020g, Abb. 11) zeigt deutliche Diskrepanzen hinsichtlich von Ausschlüssen, welche nach Brückner-Röhling et al. (2002, 2004) nicht nachvollziehbar sind. Dies schließt nicht ausgewiesene Strukturen mit interpretierter Post-Rupel-Aktivität mit ein. Hier wäre eine Diskussion der Unterschiede zu diesem Basiskartenwerk wünschenswert. | |
65.1.47 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Deckgebirge | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Ein großer Teil der Störungen im norddeutschen Deckgebirge steht im direkten.
Zusammenhang mit der Genese liegender Salzstrukturen. Ob die Scheitelstörung ihre Ursache in einer Setzung oder Aufwölbung der Salzstruktur oder in Lösungs-/Bildungsprozessen hat oder ob ein externer geodynamischer Mechanismus zu ihrer Bildung führte, ist durch eine bloße Auswertung auf Basis von Karten nicht zu entscheiden. Brückner-Röhling et al. (2002) diskutieren die Herausforderungen, in Sedimentbecken mit hohen Salinarmächtigkeiten Sockelstörungen in Beziehung zu Deckgebirgsstrukturen zu stellen. Somit ist auch die Beweisführung, ob eine Scheitelstruktur oder eine durch großräumige Prozesse ausgelöste Störungszone vorliegt, ohne detaillierte Standortdaten häufig nicht zweifelsfrei durchzuführen. Zur Nachvollziehbarkeit der Klassifikation in „Scheitelstörung oder nicht“ sollte daher die Argumentation für die Auswahl der Scheitelstörungen dargelegt werden. | |
65.1.49 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es stellt sich weiterhin die Frage, inwiefern das Alter der kleineren kartierten Störungen tatsächlich bekannt ist. Insbesondere in Gebieten mit paläozoischen und mesozoischen Abfolgen an der Oberfläche ohne substanzielle Tertiär-/Quartärbedeckung sind die potenziellen Alter der kartierten Störungen nur über zusätzliche Methoden zu ergründen (z. B. Störungslettendatierung, Electron Spin Resonance (ESR)), die bis jetzt nur exemplarisch und lokal durchgeführt wurden. Aufgrund der meist fehlenden Altersangaben kleinerer Störungen ist ohne weitere Annahmen keine gesicherte Ausschlussführung möglich. Daher werden im Zuge zukünftiger Betrachtungen umfassende Studien zu Störungsdatierungen empfohlen. | |
65.1.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Inwieweit auf Basis einer literaturbasierten Betrachtung und einer darauf beruhenden Ausarbeitung von Referenzdatensätzen für die Wirtsgesteine Tongestein, Kristallingestein und Steinsalz eine objektive und angemessene Bewertung aller Gebiete in Deutschland in der notwendigen Tiefe erfolgen kann, sollte von der BGE näher erläutert werden. | |
65.1.50 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Den Bezug zwischen Störungen und einer umgebenden Strukturregion zu setzen, erfordert u. a. Kenntnis darüber, dass die Störung innerhalb der Struktureinheit nicht älter ist als die Struktureinheit selbst. | |
65.1.51 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Auch wenn es für bestimmte Zeitabschnitte sinnvoll ist, eine Unterteilung des Strukturbildes in Strukturregionen vorzunehmen, um zum Beispiel strukturelle
Zusammenhänge im Kartenbild auszuschärfen, so ist diese Art der Unterteilung stark skalenabhängig und eng an ein Interpretationskonzept gebunden. | |
65.1.53 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [...] Solche geringen Vertikalbewegungen müssen nicht zwangsläufig mit neotektonischer Aktivität an Störungen im Zusammenhang stehen. Eine allgemeine Kategorisierung von Elementen innerhalb dieser Strukturen als „neotektonisch aktiv“ ist daher bei diesen sehr geringen Hebungsraten nicht schlüssig zu begründen, insbesondere da viele dieser Mittelgebirgsstrukturen an diskreten Strukturen herausgehoben oder verkippt erscheinen. In älterer geologischer Literatur wurde diese geomorphologische Form als „Pultscholle“ oder „Kippscholle“ beschrieben. Beispiele hierfür sind der Thüringer Wald, der Harz oder der Kyffhäuser. Diese Art der Heraushebung ohne deutliche Anzeichen kleinräumiger differentieller Bewegungen ist sogar ein Beleg dafür, dass innerhalb dieser Strukturen nur wenig differentielle Tektonik im Tertiär erfolgte. Sofern Bewegung überhaupt stattfand, waren die begrenzenden Störungen wie die Fränkische Linie oder die Harz-Nordrandstörung nur in Teilen aktiv. | |
65.1.54 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | [...] Dies muss wiederum nicht zwangsläufig zum Ausschluss entlang des gesamten Störungslineamentes führen, da im Tertiär vermutlich auch nur Teilstücke der mesozoisch, teils paläozoisch angelegten Störungen reaktiviert wurden und andere Teile solcher mesozoischen Störungslineamente keinen auffälligen Wechsel im topographischen Gradienten oder andere geomorphologische Auffälligkeiten aufweisen. Für die meisten Störungen außerhalb des Alpenraumes und des Ober-Rheingrabens sind meist nur lokale Versatzbeträge von Metern bis wenigen Dekametern Post-Oligozän zu vermuten. Diese geringen, häufig nur sehr schwer nachzuweisenden und meist auch nur vermuteten Versatzbeträge, führten entsprechend der Ausweisung neotektonisch aktiver Strukturen nach BGE (Abbildung 11; Zwischenbericht Teilgebiete) zum Ausschluss. Zur Nachvollziehbarkeit des Ausschlusses ist eine ausführliche Erörterung und Festlegung eines Wertes für den in § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG erwähnten „deutlichen Gesteinsversatz“ erforderlich. | |
65.1.55 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die Quartär- und Tertiärverteilung in Deutschland ist in vielen Regionen (insbesondere Mitteldeutschland) sehr kleinteilig erhalten und häufig nicht gut datiert oder belegt. Ein Verschnitt dieser unterbestimmten Kartengrundlage zur Tertiär- und Quartärverteilung, ohne Hinzuziehen weiterer Informationen wie der Faziesverteilung oder Altersverteilung, könnte beim Vergleich mit den verwendeten generalisierten Störungsdaten im Maßstab 1 : 200000 zu falschen Schlussfolgerungen führen. | |
65.1.56 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Ausschluss aufgrund scheinbarer Kohärenz von Störungslineamenten und der Verteilung von Tertiärsedimenten: Nicht wenige Täler richten sich zumindest teilweise nach Materialkontrasten entlang präexistierender struktureller Heterogenitäten des Untergrundes und somit u. a. auch nach Strukturbau, faziellen Wechseln und deren umgebenden Aufrüttungszonen. Entlang des Einschnittes wurden wiederum verstärkt Quartär-/Tertiärsedimente abgelagert oder sind umgelagert erhalten geblieben. Für diese geomorphologische Kohärenz zwischen Sedimentverteilung und Strukturbau braucht es, wie bereits erwähnt, nicht unbedingt eine Aktivität entlang einer Störungszone. Die Anlage der Heterogenität des Untergrundes kann deutlich älter sein als die spätere Verteilung von tertiären Sedimenten vielleicht impliziert. | |
65.1.57 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Nachweisführung Mitteldeutschland und Mittelgebirgshochlagen: In diesen Regionen existiert meist keine Bedeckung mit Tertiär oder stratiformem Quartär oder die Verteilung ist sehr lückenhaft. Somit ist für diese Gebiete die Möglichkeit einer Bewertung stark eingeschränkt. Daher ist ein Großteil der insbesondere kleineren, lokal nachgewiesenen Störungen, die ausgeschlossen wurden, in diesen Regionen anzuzweifeln, solange es keine Belege oder zusätzlichen Informationen zum Beispiel zum Alter von Störungsbrekzien oder Mineralisationen gibt. [...] // Es ist daher zu empfehlen, die heterogene Datengrundlage umfassend zu präsentieren und den Einfluss des heterogenen Wissenstandes auf die Ausschlussführung zu diskutieren. | |
65.1.58 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Maskierung von Neotektonik durch quartärzeitliche Prozesse oder Vegetation: Glazialtektonische Überprägungen, Permafrostphänomene oder dynamische Umlagerung von Quartärsedimenten, als auch Bodenbildung und langanhaltende Verwitterung, können sehr effektiv tektonische Spuren im Untergrund verwischen/maskieren. Daher ist aus oberflächengeologischer Betrachtung häufig kein eindeutiger Rückschluss auf Aktivität von liegenden Störungen aufgrund der vorherrschenden mitteleuropäischen Bedeckungsverhältnisse zu treffen. Bei sehr guter punktueller Aufschlusssituation in Kiesgruben und Tagebauen kann dies natürlich auch anders sein (u. a. Brandes et al. 2012). Mögliche lokale Indikationen zu neotektonischer Aktivität sind, wie beschrieben, nicht ohne weitere Informationen auf angrenzende Bereiche der betroffenen Störungszone zu projizieren. Liegen keine klaren Belege für die Internstruktur von Quartär- und Tertiärsedimenten vor (Indikationen durch Schürfe, Grabungen, Transsekte über Störungszonen oder z. B. seismitähnliche Strukturen im Tagebau oder Tertiäraufschluss), überwiegen eher die negativen Einschränkungen in der Ausweisung von Störungszonen unter Quartärbedeckung. So gibt es z. B. in Mitteldeutschland große Gebiete, welche mächtige Solifluktionserscheinungen aufweisen (u. a. Hessisches Bergland) und so die Untergrundgeologie sehr effektiv maskieren. | |
65.1.59 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die thematische Auseinandersetzung mit der Tertiärtektonik findet überwiegend im Rahmen der akademischen „Community“ statt. Die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) der Länder sowie die BGR haben hierzu zwar vereinzelt Produkte erarbeitet, jedoch beschränken sich diese Informationen in der Regel nur auf ausgewählte Regionen oder gar einzelne Störungen. Eine umfassende zusammenhängende Auseinandersetzung mit dem Thema erfordert daher die Kompilation und Analyse der Vielzahl an Literatur mit grenzübergreifendem, überregionalem Charakter. So wurden seit der tektonischen Übersichtsarbeit von Ziegler (1990) große Fortschritte sowohl im Verständnis der großtektonischen Zusammenhänge als auch zur Tektonik des Känozoikums gemacht. Hier wäre es wünschenswert, insbesondere den Wissenszuwachs der letzten 30 Jahre abzubilden (u. a. Sissingh 2003, Kley 2018) und noch bestehende Lücken aufzuzeigen, die einen Einfluss auf die Ausweisung des Ausschlusskriteriums haben. | |
65.1.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Es werden Referenzdatensätzen verwendet, mit denen die Mehrheit der geoWK pauschal für alle identifizierten Gebiete ohne Berücksichtigung ortsspezifischer Daten abgeprüft wird. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen die erforderliche Verfahrensgerechtigkeit gewährleistet, da es den konservativen Ansatz einer tendenziell positiven Grundannahme nicht konsequent umsetzt. Unklar ist zudem, ob ortsspezifische Daten berücksichtigt werden. | |
65.1.60 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Störungen sind nicht nur auf onshore-Gebiete beschränkt. Im Nordosten Deutschlands, innerhalb des Teilgebietes 078_08TG, welches Rügen, Hiddensee und die Ostsee betrifft, sind die Störungen nur auf dem Land (SW-Ecke Rügens) ausgewiesen. Die Störungen setzen sich jedoch in die Ostsee fort und reichen dann auch in das ausgewiesene Teilgebiet hinein. | |
65.1.61 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Bezüglich des Teilgebietes 078_08TG fällt ein weiterer Punkt, die Ausweisung
der Verbreitung von Steinsalz betreffend, auf. Sowohl die Lage auf dem Plattformhang als auch eine im SE des Teilgebietes liegende Bohrung bestätigen eine karbonatische Lithologie des Zechstein dieser Region und keine bis nur geringe Salzmächtigkeiten. Die im vorgelegten Bericht „entscheidungserheblich genutzten Bohrungen“ sind für den Zechstein dieser Region nicht repräsentativ (siehe Tabelle 14 in BGE Datenbericht_Teil_3_von_4_MA_und_geoWK), da sie faziell alle eine andere Ausprägung als im Teilgebiet 078_08TG aufweisen. | |
65.1.62 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phasenübergeordnet | Des Weiteren sind für Mecklenburg-Vorpommern (MV) in BGE (2020g, Abb. 11) vier größere generalisierte, SE bis ESE streichende Störungslineamente ausgewiesen. Durch Güstrow und westlich an Schwerin vorbei laufende große Störungszonen sind dem Landesamt von Mecklenburg-Vorpommern so bisher nicht bekannt (pers. Aussage Wojatschke). Als Datengrundlage wurden für Mecklenburg-Vorpommern die Tiefenkarten des Southern Permian Basin Atlas (SPBA) verwendet (BGE 2020l, Datenbericht Teil 3). Eine Durchsicht des SPBA (Doornenbal and Stevenson (2010)) erklärt jedoch nicht, woher die Störungsspuren stammen, da sie dort nicht zu finden sind. | |
65.1.63 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die BGE nimmt zur Argumentation der Anwendung des Ausschlusskriteriums im vollen Umfang Bezug auf Jähne-Klingberg et al. (2019). Es wird hierzu folgende Aussage getätigt: […] Der Fokus der Studie von Jähne-Klingberg et al. (2019) lag auf der Einschätzung von Prognosemöglichkeiten für großräumige Vertikalbewegungen für einen Zeitraum von 1 Million Jahre. Auf Basis verschiedener geodynamischer und klimatischer Szenarien wurden Prognosemöglichkeiten diskutiert. Dabei wurden auf Basis des bestehenden Stands der Forschung die verschiedenen Szenarien nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ eingeordnet oder auch auf Basis von Prozessbetrachtungen resultierende Vertikalbewegungen diskutiert. Eine direkte Diskussion der Anwendung des Ausschlusskriteriums auf Deutschland ist nicht erfolgt. | |
65.1.64 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Größe des ausgeschlossenen Gebietes um das Endlager Konrad: Im Gegensatz zu
anderen bestehenden Grubengebäuden sind nicht Grubenrisse oder Umhüllende verwendet worden, sondern die Umrisse eines Modellgebietes zur hydrogeologischen Modellierung. Dadurch werden ungleich größere Bereiche ausgeschlossen als im Umfeld der Asse oder Morsleben. | |
65.1.65 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Der Abschlussbericht der BGR zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ (Kaiser & Spies 2020) wurde im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE nicht berücksichtigt. | |
65.1.66 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Seismische Aktivität | Hinweis | Phasenübergeordnet | Als Grundlage zur Anwendung des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ wurde im Zwischenbericht Teilgebiete die Karte der Erdbebenzonen in der Norm DIN EN 1981/NA:2011-01 verwendet. […] | |
65.1.67 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | BGE weist [...] darauf hin: „Der Stand der Wissenschaft zur probabilistischen seismischen Gefährdungsanalyse hat sich jedoch inzwischen weiterentwickelt.“
Ungewissheiten bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ wurden von der BGE zu diesem Zeitpunkt nicht betrachtet. Entgegen des formulierten Anspruchs im Abschnitt „Wissenschaftsbasiertem Arbeiten“ (BGE 2020g, Zeilen 348 - 349) wurden die Ungewissheiten im vorgelegten Teilgebietebericht bislang nicht bewertet. | |
65.1.68 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Seismische Aktivität | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ hat das Nationale Begleitgremium im September 2020 ein Gutachten von Prof. Dr. Friedemann Wenzel (KIT) veröffentlicht. Die Aussagen von Wenzel (2020) decken sich mit den Aussagen der BGR zur Relevanz des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ im Hinblick auf die Erdbebengefährdung eines Endlagers. Die BGR unterstützt die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von Wenzel. Auf die Notwendigkeit, die Erdbebengefährdung durch bruchartige Verschiebungen in einem Endlager in tiefen geologischen Formationen zu berücksichtigen, wurde bereits von der BGR im Bericht von Kaiser & Leydecker (2003) hingewiesen. | |
65.1.69 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Gemäß StandAG (2017) und insbesondere in der Gesetzesbegründung zu § 24 (Geowissenschaftliche Abwägungskriterien) wird ein hoher Stellenwert auf den Vergleich von Standorten gelegt. […] Das StandAG verlangt einen Vergleich der Teilgebiete oder identifizierten Gebiete. Da die Aggregierung der Bewertungen der geoWK das entscheidende Element des Einengungsverfahrens auf dem Weg zur Ausweisung der Teilgebiete ist, sollte das vergleichende Vorgehen im Standortauswahlverfahren deutlich erkennbar sein, ggf. in einer untersetzenden Unterlage. | |
65.1.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Zum anderen fordert das Gesetz explizit die Darlegung des Umgangs mit Gebieten, für die keine hinreichende Datenlage vorliegt. Hierunter ist die Datenlage der von den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zur Verfügung zu stellenden Daten zu verstehen. Zum Umgang mit dieser Forderung liefert der Bericht keine Informationen. Es wird angeregt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens die Entscheidung über die Verwendung von Referenzdatensätzen anstelle geringer bzw. nicht repräsentativer Datenmengen zu überprüfen und, wo immer möglich, der tatsächlich vorhandenen Datenlage den Vorrang zu geben. | |
65.1.71 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Bei der Anwendung des geoWK-1 für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k , S. 77) dargelegt: „Der Indikator „Verfestigungsgrad“ ist stark von der Versenkungsgeschichte (Druck, Temperatur und Zeit) und diagenetischen Veränderungen abhängig. Im Tongestein erfolgt die Abschätzung des Verfestigungsgrades dahingehend, dass eine günstige, bedingt günstige oder weniger günstige Bewertung möglich ist. Eine pauschale Einordnung in eine der Wertungsgruppen ist nicht möglich.“ Eine Einteilung in tertiäre und prä-tertiäre Vorkommen wäre an dieser Stelle sinnvoll und möglich gewesen (z. B. Hoth et al. 2007). Durch die gemeinsame Betrachtung von Ton/Tonstein im Referenzdatensatz wird dies aber erschwert. [...]. | |
65.1.72 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Bei der Anwendung des geoWK-1 für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k , S. 77) dargelegt: „Der Indikator „Verfestigungsgrad“ ist stark von der Versenkungsgeschichte (Druck, Temperatur und Zeit) und diagenetischen Veränderungen abhängig. Im Tongestein erfolgt die Abschätzung des Verfestigungsgrades dahingehend, dass eine günstige, bedingt günstige oder weniger günstige Bewertung möglich ist. Eine pauschale Einordnung in eine der Wertungsgruppen ist nicht möglich.“ [...] Weiterhin wird geschrieben: „Belastbare Aussagen können nur auf Basis von In-situ-Messungen bzw. geologischen Beschreibungen vorgenommen werden. Da jedoch standortspezifische Untersuchungen durchgeführt werden müssen, wird der Indikator mit „günstig“ bewertet.“ Dies steht im Gegensatz zur Aussage der nicht möglichen pauschalen Einordnung in eine der Wertungsgruppen. | |
65.1.73 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei der Anwendung des geoWK-6.2b „Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung“ für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k, S.77) dargelegt: „Bei verfestigtem Tongestein tritt die Verheilung primär durch Sekundärmineralisation auf, bei unverfestigten Tongesteinen kann die Verheilung ebenfalls durch geochemisch geprägte Prozesse ablaufen. Es ist zu beachten, dass zwischen verfestigten und unverfestigten Tongesteinen unterschiedliche Bewertungen auftreten können, da die Bewertung des Indikators vom Verfestigungsgrad des Gesteins abhängig sein kann. Stratigraphisch ist hierbei auch bei jüngeren Tongesteinen formationsintern mit zunehmender Tiefe eine Zunahme des Verfestigungsgrades zu erwarten. Dies ist standortspezifisch im weiteren Verlauf des Verfahrens zu ermitteln. Dementsprechend wird der Indikator mit „günstig“ bewertet.“ Diesen Indikator als günstig für alle Tone und Tonsteine zu bewerten (mit Verweis auf die Notwendigkeit standortspezifischer Untersuchungen in BGE 2020k), ist aufgrund der obigen Ausführungen schwer nachvollziehbar. Die grundlegenden Unterschiede zwischen tertiären und prä-teritären Tonsteinen bieten nach Einschätzung der BGR das Potenzial einer differenzierten Bewertung des Indikators (siehe auch Kap. 3). | |
65.1.74 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase III | Bei der Anwendung des geoWK-8 „Temperaturverträglichkeit“ für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k, S. 88) dargelegt: „Da sich das Kriterium jedoch auf die Änderungen der Gesteinseigenschaften bezieht, wird der Aspekt des Porenwasserdruckes nicht mit diesem Indikator behandelt.“ Die Bewertung der hochkomplexen thermischen Prozesse im Ton/Tongestein im Rahmen von geoWK-8.1 wird in BGE (2020b) und BGE (2020k) auf einen einzelnen Parameter (den thermischen Ausdehnungskoeffizienten) reduziert. Der größte Einfluss der Temperaturzunahme besteht hingegen in der vorübergehenden Erhöhung des Porenwasserdrucks und der Gebirgsspannung im Wirtsgestein (z. B. NAGRA 2002). | |
65.1.75 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase III | Bei der Anwendung des geoWK-10 „Hydrochemische Verhältnisse“ für Gebiete im Tongestein werden in BGE (2020k, S. 100) Aussagen bzgl. der Karbonatkonzentration im Tiefenwasser getroffen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass in vielen Fällen die teilweise ausgeprägte karbonatische Komponente im Tongestein (z. B. durch Fossilien) aufgrund ihrer erhöhten Löslichkeit im Porenwasser einer entsprechenden Tongesteinsformation durchaus sichtbar ist (z. B. Pearson et al. 2003). Eine Aussage darüber, was eine „geringe Karbonatkonzentration“ im Verständnis der BGE (auch im Vergleich mit anderen Wirtsgesteinen) ist, konnte den Unterlagen nicht entnommen werden. Gleiches gilt auch für die anderen in geoWK-10 abgefragten geochemischen Parameter. Definitionen dieser Parameter tragen erheblich zur Nachvollziehbarkeit der Anwendung des geoWK-10 bei. | |
65.1.76 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zur Anwendung des geoWK-2 „Konfiguration der Gesteinskörper, Indikator: Flächenhafte Ausdehnung“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020j) aus: „Eine Beschreibung dieses komplexen inneren Aufbaus und die Abgrenzung des Steinsalzbereiches innerhalb dieser Struktur ist ohne detaillierte Kenntnisse des jeweiligen Salzdiapirs nicht möglich. Daher wird in den frühen Phasen der Standortauswahl der gesamte Salzdiapir (Salzstöcke und Salzmauern) als endlagerrelevante Steinsalzabfolge betrachtet.“ Diese Aussage ist zu hinterfragen, da (BGR-)Studien zu geologischen Internbaustilen von Salzstrukturen gezeigt haben, dass die verschiedenen Steinsalzbereiche in einer Salzstruktur von Ton-, Anhydrit- und Karbonatgesteinen getrennt werden und die resultierende nutzbare Fläche (auf ca. 30 % - 65 %) verringert wird. Hierfür genügt die Kenntnis, welche Salinargesteine am Salzaufstieg beteiligt sind (ungleich 100 % Steinsalz). Identifizierte Gebiete mit 3 - 4 km² Gesamtfläche erfüllen nach BGE (2020j) die Mindestanforderung „Mindestfläche“. Diese ist jedoch aus den genannten Gründen nicht zwangsläufig zu erwarten und hätte ggf. schon zum Ausschluss führen können. Diese identifizierten Gebiete werden erst durch Anwendung des geoWK-2 (bei 3 - 6 km² komplett, bei 6 - 9 km² in Kombination mit anderen ungünstigen geoWK) ausgeschlossen (siehe auch BGE 2020k). | |
65.1.77 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Zur Anwendung des geoWK-3 „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit, Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020k) aus: „Basierend darauf, dass Salzstöcke im Zuge ihrer Entstehung tektonische Prozesse erfahren haben, welche z. B. zur Verfaltung der beteiligten Gesteine geführt haben, wurden alle identifizierte Gebiete in steilstehenden Salzformationen für diesen Indikator mit „bedingt günstig“ bewertet“. Hier sollte überprüft werden, ob Störungen in bestimmten Entfernungen zum ewG vorkommen. Gemäß StandAG wäre ein Gebiet mit „bedingt günstig“ zu bewerten, sofern Gesteine im ewG eine Flexur aufweisen und wenig gestört sind (z. B. durch weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des ewG). Sind die Gesteine gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m) und gefaltet, ist das Gebiet als „ungünstig“ zu bewerten. Die von der BGE vorgenommene Bewertung für identifizierte Gebiete mit „steiler Lagerung“ ist nicht vollständig nachvollziehbar. | |
65.1.78 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Zur Anwendung des geoWK-3 „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit Indikator Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) bzw. räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020k) aus: Wie in BGE (2020a) beschrieben und durch Jockwer (1981, S. 36) gezeigt, weist die Staßfurt-Formation des Zechsteins einen homogenen Aufbau und z. T. große Mächtigkeiten auf (bis zu über tausend Meter). [...] Da innerhalb der Doppelsalinare des Internbautyps 1 und 3 mit räumlichen Veränderungen der Gesteinstypen zu rechnen ist, diese aber bekannt sind, wird dieser Indikator für Doppelsalinare des Internbautyps 1 und 3 mit „bedingt günstig“ bewertet. // Diese Verweise auf die Typisierung der Doppelsalinare finden sich bei mehreren Indikatoren, ohne dass der dazugehörige Bericht an entsprechender Stelle zitiert wird. Im von BGE zitierten Abschlussbericht des Projektes InSpEE (Pollok et al. (2016)) sind alle Doppelsalinarstrukturen in einem Internbautyp (InSpEE-Internbautyp 5) zusammengefasst. Die weitere Differenzierung erfolgte erst innerhalb des Nachfolgeprojekts InSpEE-DS (Röhling et al. 2020) und berücksichtigt nur überwiegend onshore liegende Strukturen. Es wäre daher zu prüfen, welche Typisierung (InSpEE-Typ 1-5 oder InSpEE-DS-Typ 1-3) jeweils verwendet wurde und auf welcher Basis die Typisierung der offshore gelegenen Strukturen erfolgte. | |
65.1.79 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Das geoWK-11 „Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020ag) insgesamt für alle als günstig erachteten Teilgebiete im Tongestein mit „bedingt günstig“ bewertet. Diese Bewertung ergibt sich aus der bedingt günstigen Bewertung des Indikators „Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (z. B. Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten“. Die Nachvollziehbarkeit dieser Annahme ließe sich mit entsprechenden Strukturkarten der Teilgebiete verbessern. | |
65.1.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In Fällen, in denen Referenzdaten zur Anwendung kommen, empfiehlt sich eine stärkere Differenzierung der regionalen und/oder stratigraphischen Gesteinsvorkommen, um erforderliche unterschiedliche Referenzdatensätze für einen Gesteinstyp herzuleiten. | |
65.1.80 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die Bewertung der beiden Indikatoren „Überdeckung des ewG mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des ewG“ wird von BGE durch die Annahme einer ausreichend mächtigen Überdeckung mit tertiären (und quartären) Sedimenten vorgenommen. Dazu reicht (nach BGE 2020ag) ein Abstand von mehr als 150 Meter für „weite Teile“ der entsprechenden Gebiete zwischen der „Oberfläche der endlagerrelevanten Tongesteinsabfolge“ und der Basis des Quartär. Wünschenswert ist eine nähere Bestimmung des Begriffs „weite Teile“ (teilweise auch „große Teile“) und die Klärung, ob mit der “Oberfläche der endlagerrelevanten Tongesteinsabfolge“ die Oberfläche des ewG gemeint ist. Zudem werden durch eine Dokumentation der genutzten 3D-Datensätze oder entsprechenden Niveauschnittkarten auf Höhe der Quartärbasis die in BGE (2020ag) getroffenen Einschätzungen besser nachzuvollziehbar. | |
65.1.81 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Die Annahme, dass Gesteine des Tertiär oder älter als grundwasserhemmend bzw. erosionshemmend betrachtet werden, ohne konkret die entsprechenden Gesteinstypen zu erfassen, ist insbesondere für die tertiären Tonformationen nicht zwingend zutreffend. Hoth et al. (2007) weist darauf hin, dass der Rupel-Ton des Oligozäns eine der wichtigsten Barrieren zwischen dem Salz- und dem Süßwasserstockwerk in Norddeutschland bildet. Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar oberhalb dieses „Aufstau-Horizontes“ stark grundwasserführende Schichten vorhanden sein können. Beispiele für prominente Grundwasserleiter im sandig ausgebildeten Tertiär sind bekannt. Dasselbe gilt für die Tertiäre Obere Süßwassermolasse (betrifft 002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa und 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj in Südostdeutschland) mit einem hohem Sand- und Kiesanteil, die ebenfalls ein bekannter Grundwasserleiter ist. Gleiches gilt analog für die Karstgrundwasserleiter des Malm (Oberer Jura), was von der BGE erwähnt wird, aber nur für den Indikator „Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (z. B. Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirges“ im Rahmen der Bewertung von 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT Berücksichtigung findet. Der überdeckende Karst stellt einen großräumigen Tiefengrundwasserleiter mit entsprechend stark variierender Durchlässigkeit und verminderter erosions-/grundwasserhemmender Wirkung dar. Letzteres wird in BGE (2020ag) nicht weiter berücksichtigt. | |
65.1.82 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Grundsätzlich fällt zum Vorgehen bei Anwendung des geoWK-11 für das Wirtsgestein Tongestein auf, dass bei der Bewertung der standortspezifischen Kriterien im Vergleich zur Anwendung anderer geoWK anders vorgegangen wurde („worst case“ vs. „best case“). Wenn sich bei den standortspezifischen Kriterien/Indikatoren auf Grund der Datenlage eine bedingt günstige oder sogar ungünstige Situation andeutet (z. B. Hinweise auf Störungen/strukturelle Komplikationen im Deckgebirge), aber anhand der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen eine vollständige Bewertung (noch) nicht möglich ist, führte dies zu einer Bewertung von „bedingt günstig“ statt wie häufig im Referenzdatensatz Tongestein pauschal zu „günstig“. | |
65.1.83 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | In BGE (2020j) wird zu geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG
durch das Deckgebirge“ ausgeführt: „Die ersten 100 m des Deckgebirges werden vom Gesetzgeber als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. StandAG). Daher wurden IG mit einer minimalen Teufe der Wirtsgesteinsoberfläche kleiner als 100 m als unterhalb der Geländeoberkante „ungünstig“ bewertet.“ // An dieser Stelle ist die Anwendung des § 21 StandAG in Verbindung mit § 24 StandAG nicht nachvollziehbar. Bei der Aussage „Die ersten 100 m des Deckgebirges werden vom Gesetzgeber als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. StandAG)“ handelt es sich um eine Auslegung des Gesetzestextes durch BGE, die so nicht im Gesetz zu finden ist. Mit den Sicherungsvorschriften gemäß § 21 StandAG sollen vielmehr potenzielle Wirtsgesteine in Tiefen zwischen 300 m und 1500 m vor Veränderungen (z. B. Bohrungen) geschützt werden. Offen bleibt, weshalb bei der Abwägung ein identifiziertes Gebiet per se als ungünstig eingestuft wird, wenn die Wirtsgesteinsoberfläche < 100 m unter GOK liegt, da dort nicht zwangsläufig der ewG ausgewiesen wird, der gemäß Mindestanforderung mind. 300 m unter der Erdoberfläche liegen muss. | |
65.1.84 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | In BGE (2020k, Abb. 9) werden Anwendungsbeispiele zur Bewertung identifizierter Gebiete nach Anlage 11 (zu § 24) StandAG gegeben. Demnach werden Gebiete in
Tongestein und kristallinem Wirtsgestein mit „ungünstig“ bewertet, „wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche flächig kleiner als 100 m“ ist. Zudem legt die BGE für die Bearbeitung fest, dass unter dem Begriff „Überdeckung“ die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine verstanden werden. Zur Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise sollte erläutert werden, warum diese Konstellation als ungünstig bewertet wird und infolgedessen ggf. ein oberflächennahes Auftreten von Tongestein als ungünstig bewertet wird, auch wenn zur Tiefe hin > 300 m unter GOK Wirtsgestein mit den erforderlichen Eigenschaften vorhanden ist. Dies folgt nicht dem in BGE (2020b) dargelegten konservativen Ansatz, wonach „bei wenig, keinen oder nicht eindeutigen Daten [...] stets von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen [wird]“. | |
65.1.85 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Gleichzeitig ist hier die Gleichbehandlung von Tongestein und Kristallingestein nicht nachvollziehbar, da im Falle des Kristallingesteins wegen der zu unterstellenden Kluftvernetzung bereits ein punktuelles Schneiden der Gesteinsoberfläche mit der 100 m Tiefenlage unter GOK bzw. der Quartärbasis im Zusammentreffen mit einer Kluft nicht mehr mit günstig zu bewerten wäre. Dieser Fall sollte in den Anwendungsbeispielen nicht berücksichtigt werden. | |
65.1.86 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass demgegenüber für das Wirtsgestein Steinsalz ein „identifiziertes Gebiet mit „ungünstig“ bewertet [wird], wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche punktuell kleiner als 100 m“ ist. Es ist nicht in jedem Fall folgerichtig, dass durch eine punktuelle Unterschreitung einer 100 m mächtigen Überdeckung die komplette Struktur als ungünstig zu bewerten ist, ungeachtet der Ausmaße dieser Struktur (z. B. lang gezogene Salzmauern im Norddeutschen Becken). Dies steht nicht im Einklang mit BGE (2020k), wonach von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen werden sollte, wenn keine ortspezifischen Daten vorliegen. | |
65.1.87 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | […] Das Gleiche gilt für den Fall, dass „das identifizierte Gebiet mit „ungünstig“ bewertet wird, wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche die Quartärbasis punktuell schneidet“. Auch hier erfolgt bereits bei punktueller Erfüllung der betrachteten Bedingung (Quartärbasis berührt die Struktur) für die gesamte Struktur die Bewertung „ungünstig“, ohne die weitere Erstreckung der Struktur in die Tiefe in die Bewertung einzubeziehen. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf den nicht vollständig nachvollziehbaren Ausschluss des IG 045_00IG_S_s_z hingewiesen (siehe auch weiter unten). | |
65.1.88 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Für Tongestein und kristallines Wirtsgestein gilt, dass, wenn „die minimale Wirtsgesteinsoberfläche in einem bestimmten Bereich kleiner als 100 m ist, die identifizierten Gebiete, welche sich ausschließlich unter diesem Bereich befinden, mit „ungünstig“ bewertet werden“. Eine Gleichbehandlung von Tongestein und Kristallingestein ist wegen der verschiedenartigen hydrogeologischen Eigenschaften beider Gesteine zu hinterfragen, da eine hydraulisch wirksame Kluftvernetzung im Kristallingestein und eine tendenziell geringere Durchlässigkeit im Tongestein unterstellt werden können. | |
65.1.89 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Weiterhin gilt für Tongestein und kristallines Wirtsgestein, dass „identifizierte Gebiete mit „ungünstig“ bewertet werden, wenn die minimale Wirtsgesteinsfläche die Quartärbasis in einem bestimmten Bereich schneidet, und sich die Gebiete ausschließlich unter diesem Bereich befinden“. Angesichts der zu unterstellenden Kluftvernetzung ist nicht nachvollziehbar, warum die Bewertung „ungünstig“ bei Kristallingestein nicht über einen größeren Gesteinsbereich erfolgt. | |
65.1.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die Notwendigkeit einer standortspezifischen Betrachtung der Daten/Parameter gilt im Grundsatz für alle im StandAG vorgegebenen Anforderungen und Kriterien. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen konkreten Aspekten und auf welcher konkreten Datengrundlage sich die Entwicklung und Nutzung von Referenzdatensätzen gründet. Zudem ist nicht erkennbar, welche Datengrundlage konkret für jedes identifizierte Gebiet (IG) vorliegt, welche ortspezifischen Daten für die Anwendung der geoWK benutzt wurden und ob für jedes Teilgebiet (TG) bzw. IG tatsächlich die vorliegende standortspezifische Datenlage bei der Bewertung berücksichtigt wurde oder ob stattdessen in einem vereinfachten Ansatz nur der Referenzdatensatz angewendet wurde. So fehlt etwa im IG 045_00IG_S_s_z eine Erläuterung, wie mit vorliegenden standortspezifischen Daten gegenüber dem Referenzdatensatz umgegangen wird. | |
65.1.90 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Zur Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020j) dargelegt: „Das Quartär, welches erdgeschichtlich die jüngste Einheit darstellt, wird grundsätzlich als nicht grundwasser- bzw. erosionshemmend angesehen.“ In dem von BGE verfolgten konservativen Sinne könnte diese Festlegung nicht allen vorzufindenden Standortgegebenheiten gerecht werden, da diese Festlegung unabhängig von ortsspezifischen Daten gilt und die ortsspezifische Mächtigkeit und lithologischen Ausbildung des Quartär keine Berücksichtigung findet. Zum Beispiel können mächtige Tonsedimente im Quartär Grundwasserstockwerke voneinander trennen. In BGE (2020a) wird „der Begriff grundwasserhemmendes Gestein als Gesteinstyp mit geringer Durchlässigkeit interpretiert. Grundwassergeringleiter weisen im Vergleich zu den umgebenden Schichten eine geringe Permeabilität auf. Der Durchlässigkeitsbeiwert für Grundwassergeringleiter wird in der Literatur mit 10-5 m/s bis 10-9 m/s angegeben (Coldewey & Göbel (2015); Prinz & Strauß (2011)).“ In diesem Zusammenhang ist beispielsweise der hydrogeologische Aufbau von Norddeutschland bzw. Niedersachsen zu erwähnen, für den entsprechend der hydrostratigraphischen Gliederung Niedersachsens die hydrogeologischen Untergrundverhältnisse, d. h. Vorhandensein, Mächtigkeit und Verbreitung von Grundwasserleitern und insbesondere -geringleitern überwiegend bekannt sind (LBEG 2011). In den quartären hydrogeologischen Einheiten sind dementsprechende Grundwassergeringleiter ausgewiesen, die großflächig als grundwasserhemmend einzustufen sind | |
65.1.91 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zur Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020j) ausgeführt: „Aufgrund der Wasserlöslichkeit von Steinsalz erfolgte die Anwendung im Vergleich zu den anderen Wirtsgesteinen unterschiedlich. Ausschlaggebend für die Bewertung von Steinsalz ist ein punktuelles Auftreten „ungünstiger“ Verhältnisse, während für kristalline Wirtsgesteine und Tongesteine ein flächiges Auftreten „ungünstiger“ Verhältnisse ausschlaggebend für die Bewertung ist. Kristalline Wirtsgesteine werden grundsätzlich als grundwasser- und erosionshemmend angesehen. Dies wird in der zusammenfassenden Bewertung entsprechend berücksichtigt.“ Diese Vorgehensweise ist in Anlehnung an den Indikator „Potenzialbringer“ (geoWK-2) nicht nachvollziehbar. Demnach sind „GW-Leiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein (hier: Tonstein/ewG) vorhanden“ als „nicht günstig“ zu bewerten, unabhängig davon, ob diese Verhältnisse punktuell oder flächenhaft bestehen. Es wird nicht erläutert, wie sich punktuelle und flächenhafte Gegebenheiten quantitativ voneinander unterscheiden. Das StandAG fordert hier explizit die Isolation des Wirtsgesteins Tongestein von GW-führenden Schichten. Nicht plausibel ist die Bewertung, dass Kristallingesteine trotz des potenziellen Vorhandenseins von Klüften von BGE grundsätzlich als grundwasserhemmend eingestuft werden. | |
65.1.92 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Des Weiteren wird in BGE (2020j) zu geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ ausgeführt: „Für die identifizierten Gebiete, die durch diese Vorgehensweise nicht mit „ungünstig“ bewertet wurden, erfolgte eine weitere Prüfung auf Grundlage der gelieferten Daten hinsichtlich Störungen, Karststrukturen, Subrosion bzw. Erdfälle. Wurden im Rahmen dieser Prüfung strukturelle Komplikationen innerhalb des identifizierten Gebietes identifiziert, wurde das identifizierte Gebiet für diesen Indikator mit „bedingt günstig“ bewertet.“ Es sollte in diesem Zusammenhang die Übereinstimmung mit der Intention der Ausführungen im StandAG dargelegt werden, da sinngemäß nur für den Fall, dass durch diese strukturellen Komplikationen subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ewG zu besorgen sind, die identifizierten Gebiete mit „ungünstig“ zu bewerten sind. Das Gesetz legt als Maßstab nicht allein das Vorhandensein von Störungen, Karststrukturen, Subrosion bzw. Erdfällen an, sondern verlangt den Nachweis, dass keine hydraulische Wirksamkeit dieser Strukturen besteht. Wünschenswert ist eine Erläuterung, ob bzw. inwieweit die o. g. Vorgehensweise in Übereinstimmung mit dem StandAG liegt bzw. aus welchem Grund evtl. davon abgewichen wurde. | |
65.1.95 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phasenübergeordnet | In § 21 Abs. 2 StandAG wird nicht (wie in BGE (2020ah) zitiert) auf nicht schützenswerte Bereiche in weniger als 100 m unter GOK hingewiesen. Die Auslegung des Gesetzes seitens der BGE zu diesem Sachverhalt (s. o.) sollte überprüft werden. | |
65.1.96 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Im Fall des IG 045_00IG_S_s_z ist nicht nachvollziehbar, warum das zusammengefasste Gebiet, aufgrund der hohen Kulmination eines Strukturteils (Bunde, dort auch im Kontakt mit Tertiär und Quartär) und der Bergbautätigkeit im Strukturteil Jemgum, zum Ausschluss des gesamten Gebiets führen muss. Eine Aufteilung des Gebietes in mehrere kleinere identifizierte Gebiete bzw. Teilgebiete hätte zu anderen Ergebnissen geführt, die Strukturteile Leer, Rhaude und Scharrel wären ggf. im Verfahren geblieben. Der Ausschluss der gesamten Struktur ist daher nicht nachvollziehbar. | |
65.1.97 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Im Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien das AK „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ heranzuziehen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da dieses AK im Vorfeld als nicht erfüllt eingeordnet wurde. Zudem ist bei der mit 140 km² recht großen Struktur in IG 045_00IG_S_s_z der flächenhafte Einfluss durch Bergbau (Kavernen) zwischen Jemgum und Leer eher gering. Die Strukturteile Leer, Raude, Scharrel sind von Bergbau nicht betroffen. | |
65.1.98 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Zu beachten ist auch, dass die Kulminationsteufen in den beiden Strukturzügen des 029_00TG_043_00IG_S_s_z in einem sehr ähnlichen Bereich wie bei IG 045_00IG_S_s_z liegen, in den Strukturen Kamperfehn und Zwischenahn sogar relativ hoch (-406 m und -296 m). Aus den Daten zum Strukturzug Bunde bis Scharrel (IG 045_00IG_S_s_z) geht hervor, dass lediglich die Strukturteile Bunde und Jemgumbis < 500 m aufgestiegen sind, Leer und Raude liegen bei 700 m – 831 m unter GOK. Im TG 029_00TG_043_00IG_S_s_z (Zwischenahn-Kamperfehn) sind die Strukturteile in nahezu gesamten TG über < 500 m aufgestiegen. Die Salzstrukturen Kamperfehn-Zwischenahn (029_00TG_043_00IG_S_s_z) sowie Wahn und Börger (028_00TG_040_00IG_S_s_z) liegen also ebenfalls sehr hoch, bleiben aber im Verfahren, da sie an keiner Stelle bis < 100 m unter GOK reichen und/oder punktuell im Kontakt mit dem Quartär stehen. | |
65.1.99 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Zum TG 028_00TG_040_00IG_S_s_z ist anzumerken, dass ortsspezifische Daten aus dem öffentlich verfügbaren Schichtenverzeichnis der verzeichneten Bohrung „Wahn 1“ vorliegen. Aus diesen ist ersichtlich, dass die Struktur deutlich höher liegt (Hutgestein bei 189 m angetroffen) als von der BGE angegeben (Aufstieg bis -500 m unter GOK). Dies sollte von der BGE überprüft werden. | |
65.10.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Erschwert wird die Nachvollziebharkeit […] durch die vielfachen Verweise auf untersetzende Unterlagen […] sehr komplexen und aufwändigen Bearbeitungsschritten […] | |
65.10.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Methodisch wird in /U1/ und /U2/ ausschließlich die Verschneidung von Subrosionsstrukturen mit der Verbreitung der Zechstein-Salze beschrieben. Die Behandlung anderer sulfat-/salzführender Einheiten ist aus der Darstellung der Anwendungsmethode nicht zu entnehmen. Es ist nicht abschließend nachvollziehbar, wie mit sich überlagernden/tieferliegenden Subrosionshorizonten bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums umgegangen wird. | |
65.10.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phasenübergeordnet | Eine Nachschärfung der Anwendungsmethode im zukünftigen Standortauswahlverfahren ist, v.a. bei verbesserter (lokaler) Datenlage, gegebenenfalls erforderlich. | |
65.10.12 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die bei der Anwendungsmethode nicht berücksichtigten „oberflächennahen Strukturen“ (Teufe < 300 m) sollten im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 11 „Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ berücksichtigt werden, da sie das Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs möglicherweise im Hinblick auf Durchlässigkeit und Stabilität ungünstig beeinflussen. | |
65.10.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es ist darauf hinzuweisen, dass in Niedersachsen Sulfate untergeordnet auch im Mittleren Keuper vorkommen. Deren Bedeutung für die Entstehung von z.B. Erdfällen ist allerdings unklar. Im zukünftigen Standortauswahlverfahren ist der Mittlere Keuper bei Anwendung des Ausschlusskriteriums einzubeziehen. | |
65.10.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Verfahrensfragen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Dabei folgt die BGE dem eigenen Verfahrensgrundsatz, Ausschlussgebiete durch die Anwendungsmethoden im Zweifel eher zu unterschätzen, da „die Ausschlusskriterien in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens erneut anzuwenden sind und sich ausgeschlossene Gebiete dadurch im Laufe des Verfahrens mit steigendem Kenntnisstand vergrößern können“ [...] // Die o.g. Unterschätzung ist zum derzeitigen Erkundungsstand als nicht konservativ zu bewerten. [...] Eine Anpassung und Konkretisierung der verwendeten Methoden im weiteren Standortauswahlverfahren (Erkundungsphasen) sollte unserer Meinung nach möglich sein und mit zunehmendem Erkenntnisgewinn durchgeführt werden. | |
65.10.15 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Methodisch wird in /U1/ und /U2/ ausschließlich die Verschneidung von Subrosionsstrukturen mit der Verbreitungder Zechstein-Salze beschrieben. Die Behandlung anderer sulfat-/salzführender Einheiten, v.a. Sulfate im Röt, Mittleren Muschelkalk, Mittleren Keuper und Münder Mergel und möglicherweise tieferliegender Subrosionshorizonte ist aus der Darstellung der Anwendungsmethode nicht zu entnehmen. [...] | |
65.10.16 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | […] Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Tiefeninformationen aus dem GTA3D für Niedersachsen nicht flächendeckend vorliegen. | |
65.10.17 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Dieses Vorgehen ist nachvollziehbar, dennoch ist darauf hinzuweisen, dass v.a. die Subrosion der Sulfate im Hutgestein (Anhydrit/Gips) für die Entstehung der Erdfälle verantwortlich ist, die Subrosion am Salzspiegel nach unserem Verständnis vorwiegend weitgespannte Senkungen der Oberfläche verursacht. | |
65.10.18 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, die Datengüte durch Vorselektion und Informationsergänzung zu verbessern. Aufgrund der nicht eindeutigen Beschreibung des Vorgehens kann allerdings nicht abschließend bewertet werden, welche Datensätze nach welchem Schema ausgewertet wurden und für die nachfolgende Anwendungsmethode Verwendung fanden. Die eindeutige Dokumentation des Datenverarbeitungsprozesses wird – auch für den weiteren Verfahrensverlauf – aus Gründen der Transparenz für notwendig erachtet. | |
65.10.19 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Ausschluss eines Gebiets erfolgt [...] für sämtliche endlagerrelevanten Tiefen (300-1000 m), wenn Verkarstungsstrukturen in Karbonaten oder Ablaugungsprozesse von flachlagernden Salzen vorliegen. [...] In den Ausführungen fehlt die Darstellung, wie mit den o.g. Subrosionshorizonten in Sulfaten nach dieser Methode umgegangen wird. Nach o.s. Beschreibung zur Datenauswertung ist derzeit davon auszugehen, dass tieferliegende, stratiforme Subrosionshorizonte bei diesem Vorgehen vernachlässigt werden. | |
65.10.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [...] wird das Ausschlusskriterium „Aktive Störungen“ mit pauschalem Ausschlussbereich angewendet. [...] Bezogen auf den Einzelfall, d.h. auf individuelle Störungen in Niedersachsen und deren Bewertung durch die BGE, ist die Vorgehensweise im Zwischenbericht Teilgebiete und den untersetzenden Unterlagen jedoch nicht ausreichend erläutert, um die Plausibilität abschließend bewerten zu können. Für den weiteren Verfahrensablauf sollten die konkrete Empfehlungen im fachlichen Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 berücksichtigt werden. [...] Insbesondere wird für den weiteren Verfahrensablauf eine Einzelfallbetrachtung der Störungen und eine auf Auswertungen und fachlichen Kriterien basierende, standortspezifische Bemessung des Sicherheitsabstandes für erforderlich gehalten. Dabei ist davon auszugehen, dass Störungen unter der weiträumigen quartären Überdeckung Niedersachsens, die aus anderen Quellen als den von der BGE bisher verwendeten Unterlagen bekannt sind oder ermittelt werden können, nicht erfasst wurden. | |
65.10.20 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Ausschluss eines Gebiets erfolgt [...] beim Vorkommen von Subrosionsstrukturen an Salzstöcken/-kissen bis zum Schichttop des Salzes, da die Lösung primär dort stattfindet. [...] dennoch ist darauf hinzuweisen, dass Subrosion am Salzspiegel, aber auch im Anhydrit/Gips des Hutgesteins stattfindet. Eine genauere Betrachtung dieser Prozesse sollte im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 11 bewertet werden. | |
65.10.22 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Anwendungsmethodik der BGE, gemäß der das Teil-Ausschlusskriterium Bohrungen in der ersten Phase der Standortauswahl mit pauschalem Ausschlussradius angewendet wird, ist angesichts der Vielzahl an Tiefbohrungen nachvollziehbar und erscheint [...] aus fachlicher Sicht vertretbar. Für den weiteren Verfahrensablauf sind konkrete Empfehlungen zum Umgang mit // a) unbekanntem oder nicht genau bekanntem Bohrpfad, // b) Lageungenauigkeiten von Bohrungen, sowie // c) durchgeführten Operationen während der Bohrung und gegebenenfalls während der Nutzung der Bohrung in Verbindung mit den geologischen Verhältnissen // in dem fachlichen Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 näher erläutert [...] | |
65.10.23 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Bergbau | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Laut BGE werden Kavernenspeicher und sonstige unterirdische Hohlräume (alte Grubengebäude) bei der Auswahl eines Standortes ausgeschlossen, weil bei der Auffahrung die umhüllende Gesteinsformation instabil werden kann. Da bei vielen altbergbaulichen Standorten kein Einwirkungsbereich gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung ausgewiesen wurde, nutzt die BGE die maximale Teufe sowie laterale Ausdehnung des Grubengebäudes um mittels eines fixierten Grenzwinkels von 76,5° einen „Pseudo“- Einwirkungsbereich für jedes Bergwerk festzulegen. Hierdurch könnte sich die Gefahr ergeben, dass bei Bergwerken mit geringer maximaler Teufe der „Pseudo“- Einwirkungsbereich sehr niedrig bemessen wird und stark vom realen mittels tatsächlichem Grenzwinkel zu berechnenden Einwirkungsbereich abweicht. | |
65.10.24 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Bergbau | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum die BGE die für den Bereich des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen etablierte Vorgehensweise unter Nutzung von „Rissblattumhüllenden“ nicht ebenso auf die Bergwerke im Aufsichtsbezirk des LBEG anwendet. Ohne die nummerischen bzw. geographischen Unterschiede der beiden Methoden (Grenzwinkelabschätzung vs. Rissblattumhüllende) zu kennen, ist die Grenzwinkelbetrachtung „unnötig“ ungenau und pauschal. | |
65.10.26 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Seismische Aktivität | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In einer Auftragsarbeit soll durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bewertet werden, ob und wie die im StandAG formulierten Kriterien mit Bezug auf die DIN EN 1998-1/NA:2011-01 auf die aktuelle Entwurfsversion DIN EN 1998-1/NA:2018-10 übertragen werden können. Ein Zwischenstand dieser Arbeit liegt bereits vor. // Diese über den Zwischenbericht Teilgebiete hinausgehenden, weiterführenden Bewertungen werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Weiterführende Bewertungen zur Anwendung des Ausschlusskriteriums seismischer Aktivität erscheinen vor dem Hintergrund der Neuregelungen der DIN ausfachlichen Gründen sinnvoll. | |
65.10.27 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Vulkanische Aktivität | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zur Anwendungsmethodik liegt ein fachliches Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 vor, in der einige, im weiteren Verfahren zu berücksichtigende Punkte benannt und Empfehlungen gegeben werden [...] Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus würde das LBEG die Empfehlung eines konkreten (minimalen) Sicherheitsabstandes vermeiden, sondern diese Aufgabe der BGE überlassen. Stattdessen würde das LBEG empfehlen, im weiteren Verfahrensablauf die Sicherheitsabstände für jede Vulkanregion individuell fachlich zu begründen und zu berücksichtigen. | |
65.10.28 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Das Vorgehen der BGE, die Mindestanforderungen trotz heterogener Datenlage bundesweit anzuwenden, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings kommt die BGE zum Ergebnis, dass bundesweit eine ausreichende geologische Datenlage gegeben ist. Dem entgegenzuhalten ist, dass eine Prüfung der Mindestanforderungen ohne 3D-Modell anhand von wenigen Bohrungen in Gebieten mit komplexer Geologie nur wenig belastbar sein kann. Auch innerhalb von Gebieten mit geologischen 3D-Modellen kann anhand der zugrundeliegenden heterogenen Datenlage und allein schon aufgrund desüberregionalen und eher sehr kleinen Maßstabes der Modelle von i.d.R. 1:300.000 nicht von einer gleich hohen Belastbarkeit und vergleichbarer Genauigkeit ausgegangen werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass die 3D-Modelle i.d.R. zu einem gewissen „Stichtag“ erstellt wurden und neuere Erkenntnisse bspw. aus Bohrungen und geophysikalischen Untersuchungen mitunter über Jahrzehnte nicht nachgepflegt wurden. Daher können 3D-Modelle nicht uneingeschränkt, losgelöst und ohne Berücksichtigung aller zwischenzeitlich hinzugekommenen Informationen in konkreten Fragestellungen vor Ort angewendet werden. | |
65.10.29 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Der GTA3D wird sehr knapp beschrieben, dabei allerdings missverständlich in Bezug auf die geometrischen Objekte, die Störungen darstellen: „Störungen wurden in Segmenten senkrecht zwischen den einzelnen Basisflächen modelliert.“ Die Störungen im GTA3D sind allerdings als senkrechte Versatzflächen innerhalb der jeweiligen Basisflächen modelliert. | |
65.10.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Aus dem Zwischenbericht Teilgebiete und den untersetzenden Unterlagen ist allerdings nicht eindeutig nachvollziehbar, welche der der BGE vorliegenden Informationen für die Bewertung der einzelnen Störungen und deren Aktivität in Niedersachsen herangezogen wurden. Im weiteren Verfahren sollten alle verfügbaren Informationen, sowohl digital wie auch analoger Art, verwendet werden [...] Für die Bewertung der nachweisbaren oder wahrscheinlichen Aktivität einer Störung in den letzten 34 Ma sollten außerdem alle aus fachlicher Sicht relevanten Aspekte [...] für individuelle Störungen berücksichtigt werden. | |
65.10.33 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu den Kapiteln 1.2.4 Zechstein in Niedersachsen, 1.2.10 Oberer Buntsandstein
Niedersachsen, 1.2.17 Mittlerer Keuper, 1.2.20 Oberjura:
Die im GTA3D modellierten Einheiten sind zusammengefasst aus verschiedenen lithostratigraphischen Einheiten, die nur zum Teil aus Salzgesteinen bestehen. Die dargestellten Auswertungen zur weiteren Eingrenzung sind bei kursorischer Prüfung schwer nachvollziehbar. | |
65.10.34 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu den Kapiteln 1.3.5 Keuper, 1.3.9 Unterjura, 1.3.16 Mittlerer Jura, 1.3.24 Unterkreide, 1.3.31 Oberkreide, 1.3.35 Tertiär, Unterpaleozän:
Die im GTA3D modellierten Einheiten sind zusammengefasst aus verschiedenen lithostratigraphischen Einheiten, die nur zum Teil aus Tonsteinen bestehen. Die dargestellten Auswertungen zur weiteren Eingrenzung sind bei kursorischer Prüfung schwer nachvollziehbar. | |
65.10.35 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Es gibt Bundesländer, in denen keine 3D-Modelle [...] vorliegen, einige Länder haben modellierte Horizonte in ihren Modellen unterschiedlich zusammengefasst [...]. Der unterschiedliche Detaillierungsgrad und Maßstab bedeutet eine mögliche Fehlerquelle. [...] Dort, wo „gute“ Modelle vorhanden sind, wurden seitens der BGE weitere Daten (z. B. Bohrdaten) nur noch sehr untergeordnet betrachtet. Dies führt in der Bewertung insgesamt zu einer (nicht rein geologisch bedingten) „Ungleichbehandlung“ der einzelnen Länder bzw. Modell- /“Nichtmodell“regionen. | |
65.10.36 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Nach /U3/ „IG-Steckbriefe“ wird die Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit bei allen identifizierten Gebieten mit Steinsalz in stratiformer Lagerung als erfüllt betrachtet. Bei allen identifizierten Gebieten mit Steinsalz in steiler Lagerung wird angegeben „Gebirgsdurchlässigkeit: 10-12 m/s“. Da die Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit lt. StandAG (/U8/) bereits ab einer Gebirgsdurchlässigkeit von geringer als 10-10 m/s erfüllt ist, suggeriert diese unterschiedliche Formulierung (ungewollt?), dass bei Steinsalz in steiler Lagerung eine geringere Gebirgsdurchlässigkeit erwartet wird als bei stratiformem Steinsalz. Hierfür wird jedoch keine fachliche Begründung gegeben. | |
65.10.37 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | „Für das Wirtsgestein Steinsalz nimmt die BGE an, dass aufgrund der bekannten Eigenschaften von Steinsalz eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit vorliegt.“ (/U1/, S. 99 und S. 101) // Diese Formulierung legt nahe, dass bezüglich der Gebirgsdurchlässigkeit nicht zwischen steiler und stratiformer Lagerung differenziert wird. Dafür spricht ebenso, dass nur einen einzigen Referenzdatensatz für Steinsalzentwickelt hat und diesen sowohl für Steinsalz in steiler Lagerung als auch für stratiformes Steinsalz verwendet. | |
65.10.38 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Es ist nicht nachvollziehbar dokumentiert, ob bzw. in welchem Ausmaß bei der Anwendung der Mindestanforderungen bereits ggfs. vorliegende quantitative Daten zur Gebirgsdurchlässigkeit verwendet wurden. Im derzeitigen Verfahrensschritt wird (pauschal) eine ausreichend geringe Durchlässigkeit für Steinsalz unterstellt: // [...] Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass bei der Anwendung der Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit „einzelne verfügbare Untersuchungsdaten“ sowie „Hinweise zur Gebirgsdurchlässigkeit“ berücksichtigt wurden: // [...] Um welche Daten/Hinweise es sich hierbei handelt und wo bzw. für welche stratigraphische Einheit diese Daten/Hinweise vorliegen, ist weder in den Steckbriefen der identifizierten Gebiete (/U3/) noch in den Inventarisierungstabellen (/U6/) dokumentiert.
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65.10.39 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In /U1/ (S. 99) trifft BGE die Festlegung zur Mindestmächtigkeit des ewG von 100 m, dass „für alle steil stehenden Salzstrukturen, die eine Mächtigkeit von mindestens 100 m aufweisen, […] diese Mindestanforderung im jetzigen Verfahrensschritt als erfüllt“ gilt. // Dieses Vorgehen lässt den Internbau der Salzstrukturen bewusst außen vor und ist nur unter der Annahme plausibel, dass die komplette Mindestmächtigkeit innerhalb der Salzstruktur aus Steinsalz besteht. Da aufgrund teilweise sehr komplexer Internbaue nur Teilbereiche von Salzstrukturen aus größeren zusammenhängenden Steinsalzbereichen bestehen, wird das Volumen von potentiellem Wirtsgestein in einer Salzstruktur zum jetzigen Verfahrensstand daher voraussichtlich deutlich überschätzt. // Die BGE sollte im weiteren Verfahren darlegen, anhand welcher Parameter eine belastbare weitere Reduzierung der Teilgebiete hin zu untersuchungswürdigen Standortregionen bei steil stehenden Salzstrukturen erfolgen soll. | |
65.10.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Tabelle 4 enthält eine Auflistung der Datengrundlagen für jedes Bundesland. Für Niedersachsen werden in Tabelle 4 der GTA3D und die Strukturkarten des GTA nicht erwähnt, obwohl offensichtlich Störungen mit Raumlagen aus 3D-Modellen abgeleitet wurden. | |
65.10.40 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | In /U1/ (S. 102) wird zu Steinsalz in stratiformer Lagerung erläutert, dass über Informationen aus geologischen 3D-Modellen, aus thematischen Karten und aus Bohrungen eine Ausweisung von Mächtigkeiten von stratigraphischen Einheiten mit potentiellen Wirtsgesteinsformationen vorgenommen wurde. Bohrungen dienten dabei „überwiegend als Beleg für die Erfüllung der Mindestanforderung“. // In /U2/ (S. 74) wird ergänzt, dass Bohrungen als Belege genutzt wurden, um das generelle Erfüllen der Mindestanforderungen, auch über die 3D-Auswertunghinaus, zu belegen. Gab es eindeutige Belege außerhalb der vorausgewählten Flächen, wurden diese entsprechend vergrößert. Es wird eingeschränkt: „Da Bohrungen lediglich lokale Informationen des Untergrundesliefern, konnten diese Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt zur weiteren räumlichen Eingrenzung benutzt werden.“ // Es wird nicht ausgeführt, wie viele und welche repräsentative Bohrungen hier ggfs. als Beleg dienten. | |
65.10.41 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Nach /U2/ (S. 65) wird für Steinsalz in steiler Lagerung ein Mindest-Flächenbedarf von 3 km² angesetzt. Mithilfe der 3D-Modelle wurde die maximale Ausdehnung des potentiellen Wirtsgesteins in den Salzstrukturen berechnet und an die GOK projiziert. Diese Herangehensweise erscheint zum jetzigen Verfahrensstand grundsätzlich nachvollziehbar. Aufgrund von Ungenauigkeiten in den 3D-Modellierungen (vgl. Punkt Allgemeine Hinweise/Datenlage) sowie insbesondere des größtenteils unbekannten Internbaus der Salzstrukturen (vgl. Punkt Mächtigkeit des ewG) kommt es zu Einschränkungen der Aussagekraft dieser Berechnungen. Es ist generell von deutlichen Überschätzungen der zur Verfügung stehenden Flächen mit potentiellem Wirtsgestein auszugehen. | |
65.10.42 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Nach /U2/ (S. 71) wird für Steinsalz in stratiformer Lagerung ebenfalls ein Mindest-Flächenbedarf von 3 km² angesetzt. Hier findet sich jedoch der Zusatz, dass „zusätzlicher Flächenbedarf z.B. in Abhängigkeit der Konfigurationsmöglichkeiten des Endlagers oder zusätzlicher Sicherheitsabstände […] weiterhin gegeben“ sei. Es wird nicht dargelegt, auf welchen Annahmen diese Aussage beruht. | |
65.10.43 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | In /U2/ (S. 69 & S. 76) wird für „Salzstrukturen (im Speziellen Salzstöcke und Salzkissen), die Kavernen und Bergwerke enthalten, der Erhalt der Barrierewirkung für eine Million Jahre zweifelhaft“ bewertet. [...] // Es stellt sich die Frage, warum die Salzstruktur Allertal hier eine Ausnahme darstellt. Sie ist Teilgebiet geworden, welches z.T. direkt angrenzend an den Beeinflussungsbereich eines Bergbaus beginnt. Es bleibt zudem unklar, wie Kavernen und Bergwerke bei Salzformationen in flacher Lagerung hinsichtlich ihres Einflusses auf den Erhalt der Barrierewirkung bewertet werden. | |
65.10.44 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Aufgrund zahlreicher Versuche zur Ermittlung der Gebirgsdurchlässigkeit in Tongestein (z.B. der Nagra) und Salz (z.B. der BGR) in steiler Lagerung kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass diese beiden Wirtsgesteine eine Gebirgsdurchlässigkeit von kleiner 10-10 m/s erreichen können. Die Begründung zur Bewertung der BGE bleibt jedoch unbestimmt, weil mit einer allgemeinen Einschätzung ohne konkrete Literaturhinweise argumentiert wird. Um die Aussagen zur Gebirgsdurchlässigkeit transparent und schlüssig zu gestalten, empfiehlt sich eine Referenz auf die Referenzdatensätze, auch wenn diese erst konkret für die Bewertung der Abwägungskriterien herangezogen werden. | |
65.10.45 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Dokumentation | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Mit Verweis auf das Gesetz wird die Anwendung des Kriteriums„Gebirgsdurchlässigkeit“ für Kristallingesteine ausgesetzt. Dennoch wird ein Exkurs über die Gebirgsdurchlässigkeit mit Literaturangabe (Dominico & Schwarz) geführt. In /U2/ auf S. 84 wird erwähnt, dass „Im Zuge der Inventarisierung (wurden) auch für diese Einheiten und Gesteinstypen bundesweit die verschiedenen Datenquellen zur Bewertung der Gebirgsdurchlässigkeit ausgewertet" wurden. Aus Gründen der Transparenz und Wissenschaftlichkeit wäre eine kurze Einordnung über den Gesetzestext hinaus z.B. mit Verweisauf die Referenzdatensätze wünschenswert. | |
65.10.46 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In Kap. 4.1.1 auf Seite 36 /U2/ wird mit Literaturhinweis festgestellt, dass „Steinsalz praktisch undurchlässig ist.“ Ob dies auch für Steinsalz in stratiformer Lagerung gilt, wird nicht diskutiert. Steinsalzin stratiformer Lagerung könnte eine höhere Durchlässigkeit aufweisen, weil stratiformes Steinsalz nicht homogen ist, sondern aufgrund wiederholter Eindampfungszyklen aus Karbonat, Anhydrit, Steinsalzlagen aufgebaut ist. Kleine Klüfte zwischen den karbonatischen, anhydritischen und Steinsalz-Lagen könnten zu einer höheren schichtparallelen Gebirgsdurchlässigkeit führen. | |
65.10.47 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Für Tongestein wird in der gegenwärtigen Phase des Standortauswahlverfahrens angenommen, dass auf Grund der bekannten Eigenschaften eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit vorliegt.“ // [...] In Kap. 4.1.2 auf Seite 37/38 /U2/ werden keine Angaben gemacht, woher die „Gewissheit“ kommt, dass Tongestein einen Gebirgsdurchlässigkeitsbeiwert von kleiner 10-10 m/s erreicht. | |
65.10.48 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Allgemeine Anmerkungen zu den Referenzdatensätzen:
Grundsätzlich ist anzumerken, dass insgesamt eine Synopse der Referenzdatensätze fehlt und eine Übersicht, welche Referenzdatensätze genau für welches Wirtsgestein verwendet wurden, was hilfreich im Sinne der Nachvollziehbarkeit einerseits und im Sinne der Bewertbarkeit andererseits, wäre. | |
65.10.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | [Aktive Störungen] Hierbei ist zu beachten, dass die Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:250 000 (GÜK250) „nur“ die oberflächennahe Geologie von Deutschland abbildet. Generell bezieht sich der Begriff „oberflächennahe Geologie“ auf geologische Bildungen bis zur einer Tiefe von 2 m, welches besonderes für Norddeutschland und insbesondere für Niedersachen zutrifft. | |
65.10.51 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Referenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit:
- Für die Zusammenstellung der Referenzdatensätze sollten möglichst peer reviewed paper oder zumindest international publizierte reports (Nagra, SKB, Posiva, Andra, etc.) herangezogen werden, die Aussagen über Testtypen, Auswertungsmethode und Fehlerbetrachtung machen.
- Zwingend notwendig ist auch eine kritische Diskussion über die Bedeutung und Aussagekraft der Testergebnisse, z.B. die Bedeutung des ermittelten Durchlässigkeitsbeiwertes k und der effektiven Porosität ne. | |
65.10.52 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Referenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit, Verwendung des Darcy Gesetzes:
- Grundsätzlich sollte aufgrund der Vergleichbarkeit der Durchlässigkeitsangaben ein kritischer Exkurs über die Anwendbarkeit des Darcy-Ansatzes für die drei Wirtsgesteine geführt werden. // [...] Eine Diskussion darüber, ob eine statistische Gesetzmäßigkeit wie das „Darcy-Gesetz“ anwendbar ist, sollte an dieser Stelle erfolgen. | |
65.10.54 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Anmerkungen zum Referenzdatensatz für Tongestein:
Die fünf niedersächsischen Tongestein-Teilgebiete (Tertiär, Oberkreide, Unterkreide, Mitteljura und Unterjura) haben nach Anwendung der Abwägungskriterien eine im Wortlaut identische Bewertung erhalten (siehe Zwischenbericht Teilgebiete /U3/, Kapitel 5). [...] Insbesondere für das Teilgebiet „Tertiäre Tongesteine“ ist diese Vereinheitlichung nicht nachvollziehbar und nicht sachgerecht. Die Anwendung eines eigenen Referenzdatensatzes ist für die tertiären Tongesteine unbedingt erforderlich. | |
65.10.55 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Formale Prüfung - Referenzdatensaätze Tongestein, Kristallingestein, Steinsalz:
[...] Angabe der Einheiten zum Parameter Fluiddichte ? ist nicht [m/s²] sondern [kg/m³]. // In der Praxis wird der hydraulische Gradient mit i für h/l verwendet. [...] sollte der hydraulische Gradient i in Kapitel [...] Charakteristische Gebirgsdurchlässigkeit eingeführt werden. | |
65.10.56 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase II | Inhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Durchlässigkeitsbeiwerte:
Die Nachweistabellen für die Gebirgsdurchlässigkeit zeigen nicht, welche Methoden/Randbedingungen für die Auswertung verwendet wurden und wie groß der Bestimmungsfehler (Messfehler und Fehler der Modellanpassung) ist. // In Tabelle 4 wurden Durchlässigkeitsbeiwerte für Tongesteine gelistet. Im Tabellenabschnitt auf Seite 25 mit dem Literaturzitat (Klinge & Neumann-Redlin 1986, /U17/) passt die Standortbeschreibung z.B. Hilssandstein nicht in die Rubrik „Tongestein“. | |
65.10.58 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | HInweis | Phase I, Schritt 2 | Inhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Abstandsgeschwindigkeit:
Die in /U2/ auf S. 76 Tabelle A1 „Abstandsgeschwindigkeit“ formulierte Aussage […] Hier wäre folgende Aussage vorzuziehen: „Trotz der geringen effektiven Porosität wird bei der für Tongestein abgeschätzten geringen Permeabilität eine hinreichend geringe Abstandsgeschwindigkeit erreicht, so dass die Bewertung als ‘günstig‘ eingestuft werden kann.“ | |
65.10.59 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase II | Inhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Abstandsgeschwindigkeit:
In /U1/ auf S. 28 zweiter Absatz letzte Zeile wird beschrieben, dass die durchflusswirksame (nutzbare bzw. effektive) Porosität ne mit der absoluten Porosität (Gesamtporenraum) aus Tabelle 11 gleichgesetzt wird. [...] Übertragen auf die effektive Porosität ne, die nach Mattheß & Ubell (1981) /U20/ für Ton mit ne <0,06 [-] angegeben wird, sollte die effektive Porosität ne von Tongestein bei ne <0,015 [-] liegen (jedoch nicht größer sein als für Ton, Abb. 1). Da die effektive Porosität ne im Nenner steht, wird die Abstandsgeschwindigkeit va um mindestens das Vierfache unterschätzt. | |
65.10.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Ausweisung aktiver Störungszonen erfolgte durch die Verschneidung von Störungsspuren mit geologischen Einheiten, die ein Alter von 34 Millionen Jahren oder jünger aufweisen. „Vermutete“ Störungen wurden nicht berücksichtigt. Es wurde eine automatisierte Verschneidung in ArcGIS durchgeführt, danach Qualitätsprüfung, es wurden nur Störungssegmente verwendet, die post-eozäne Schichten durchziehen oder begrenzen. Um sinnvolle Ergebnisse zu erzielen erfolgte eine „manuelle“ Vervollständigung der Aktivitätsbewertung. Zu Abbildung 6 (schematische geologische Karte): Bei Störungen in präoligozänen Schichten konnte eine Aktivität nicht bestimmt werden. // Die Methode ist einerseits plausibel, da kartierte Störungsspuren, die junge Schichten durchziehen, genutzt werden. So werden mit einer brauchbaren Annäherung die aktiven Störungen ermittelt. Es ist aber andererseits nicht klar, welche Dokumente (Karten) zur Bewertung von speziellen Störungen genutzt worden sind (Welche Karte? Welches Modell? Welche Literatur?). Die Vorgehensweise wird zwar generell erläutert, kann aber wegen der vielen Variablen nicht nachvollzogen werden, da es bei der Ausweisung von aktiven Störungen sehr große, geowissenschaftliche Ermessensspielräume (z. B. „manuelle Vervollständigung“) gibt. | |
65.10.61 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.2):
Eine erste Sichtung zeigt, dass der einleitende Text praktisch identisch ist mit dem Text zum Wirtsgestein „Tonstein“, auf Eigenarten der Durchlässigkeitsermittlung im Kristallingestein wird hier nicht eingegangen. // […] fast nur Sekundärliteratur […] Es fehlen außerdem Aussagen zu Testtypen, Auswertungsmethode und Fehlerbetrachtung // Neuere Arbeiten zur Charakterisierung der Durchlässigkeit in kristallinen Gesteinen z.B. von Gustafson und Fransson (2005) /U21/ werden nicht zitiert. | |
65.10.62 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.2):
[…] Die Abschätzung der Durchlässigkeit einer diskreten Kluft k auf der Basis des „cubic law“ nach Louis (1967, Gl. 1) /U22/ scheint für die Ermittlung der Gebirgsdurchlässigkeit eine sinnvolle Alternative zum Darcy-Ansatz (Gl. 2) // (Kapitel 5.1.3) Die Abstandsgeschwindigkeit v in kristallinen Kluftgrundwasserleiter kann nach Louis (1967) /U22/ für diskrete Klüfte auf der Basis des „cubic law“ mit nachfolgender Gleichung (Gl. 3) abgeschätzt werden. // Die Abschätzung der Abstandsgeschwindigkeit vD auf der Basis des Darcy-Gesetzes (Gl. 4) ist vor allem problematisch, weil die effektive Porosität ne aus der Kluftapertur abgeleitet werden muss. Letzteres führt zu extrem kleinen effektiven Porositäten, die wiederum zu extrem großen Abstandsgeschwindigkeiten führen. Andersherum führen die von der BGE angegebenen effektiven Porositäten ne = 0,0019 bis 0,029 [-] für Kristallingesteine, die etwa der Kluftapertur entsprechen, nach dem „cubic law“ (Gl. 4) zu deutlich größeren Durchlässigkeitsbeiwerten, als die Mindestanforderung mit k = <10-10 m/s fordert. | |
65.10.63 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.3):
Eine erste Sichtung zeigt, dass der einleitende Text praktisch identisch ist mit dem Text zum Wirtsgestein „Tonstein“, auf Eigenarten bei der Ermittlung der Abstandsgeschwindigkeit im Kristallingestein wird nicht eingegangen. | |
65.10.64 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Prüfung Referenzdatensatz Steinsalz, Kapitel 6 // Vorbemerkungen // […] Steinsalz in steiler Lagerung und Steinsalz in flacher Lagerung [...] in mehreren Punkten erheblich unterscheiden // Bei Steinsalz in flacher Lagerung sind deutlich höhere Fluidgehalte zu erwarten [...] // Bei Steinsalz in flacher Lagerung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steinsalzlagen häufiger von eher zusammenhängenden Lagen anderer Gesteine wie Anhydrit oder Tongestein durchsetzt sind. // Im Steinsalz in der steilen Lagerung findet man eher größere homogene Steinsalzbereiche. | |
65.10.66 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.2 & 6.1.3):
[…] auf Eigenarten bei der Durchlässigkeitsermittlung im Salzgestein wird nicht eingegangen. // Die Angaben zur Gebirgsdurchlässigkeit und Porosität beruhen auf zwei Literaturzitaten, dies erscheint unzureichend und der zu bearbeitenden Fragestellung nicht angemessen. | |
65.10.68 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 6.1.3):
Eine erste Sichtung zeigt, dass der einleitende Text praktisch identisch ist mit dem Text zum Wirtsgestein „Tongestein“, auf Eigenarten der Durchlässigkeitsermittlung im Salzgestein wird nicht eingegangen. | |
65.10.69 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.4):
Auf S. 106 erster Absatz wird konstatiert, dass „prinzipiell keine Grundwasserströmung statt (findet) und einzig diffusiver Stofftransport, mit entsprechend geringen Transportmengen“ möglich ist. Hier fehlt eine Literaturangabe, die dies bestätigt. // Auf S. 108 dritter Absatz wird konstatiert, dass die Ermittlung der Diffusionsgeschwindigkeit mit tritiiertem Wasser HTO (H=Wasserstoff, T=Tritium, O=Sauerstoff) nicht möglich ist, weil es sofort zu Lösung von Salz kommt.
1. Frage hierzu: Warum kann dafür keine gesättigte Salzlösung verwendet werden? // 2. Frage: Könnte nicht H2-Gas (HT-Gas) für die Messung verwendet werden? | |
65.10.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Niedersachsen hat bei seiner Datenlieferung an die BGE keine aktiven Störungszonen benannt. […] Im Zwischenbericht sind für Niedersachen zahlreiche aktive Störungen sowohl im Flachland als auch im Bergland identifiziert worden. Die Nachvollziehbarkeit ist im Einzelfall nicht möglich, die Dokumentation ist z.T. für die vielen als aktiv identifizierten Störungen in Niedersachsen nicht schlüssig. Anscheinend ist ein Großteil dieser Störungen den Strukturkarten von Baldschuhn et al (2001) bzw. dem GTA3D entnommen, was aber in Tab. 4 nicht angegeben wird. Eine lokale Einzelprüfung ist mit den dargelegten Informationen nicht möglich. | |
65.10.70 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 5 - Bewertung der „günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften“:
[…] Eine Bewertung der gebirgsmechanischen Eigenschaften muss deshalb in den nächsten Auswahlschritten standortspezifisch mit Würdigung der lokalen Gegebenheiten erfolgen. // [...] Vor Anwendung der Methode in den nächsten Auswahlschritten sollten die Methode und die Ergebnisse überarbeitet und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
| |
65.10.71 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“:
Die Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ erfolgt anhand des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ […] Im Ergebnis werden alle drei Wirtsgesteinstypen mit „günstig“ (=trocken) bewertet. // [...] "als „feucht“ [gilt], wenn die zur Korrosion erforderliche Feuchtigkeit präsent ist, andernfalls gilt das Gestein als „trocken“.“ Zu dieser Definition merkt die BGE an, dass daraus nicht hervorgeht wie die „zur Korrosion erforderliche Feuchtigkeit“ definiert ist, und argumentiert, dass dies „erst mit der standortspezifischen Festlegung [...] quantifiziert werden [kann]“ (/U5/, S. 105). // Im Ergebnis legt die BGE also keine Definition/Interpretation für „trocken“ und „feucht“ vor, obwohl diese Begriffe für die Anwendung des Kriteriums maßgeblich sind. [...] wirft die Frage auf, ob dies impliziert, dass dieses Abwägungskriterium im jetzigen Verfahrensschritt de facto keine Anwendung findet, sondern alle Wirtsgesteinstypen ungeachtet der in den Referenzdatensätzen zusammengetragenen Informationen zum Wassergehalt als „günstig“ (=trocken) eingestuft werden. Des Weiteren stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt im Verfahren die o.g. Informationen zu den „standortspezifischen Materialien der technischen Barrieren“ und deren „Wechselwirkung mit den geotechnischen und geologischen Barrieren“ vorliegen werden. | |
65.10.72 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ - Bewertung von Tongestein:
Wassergehalt von Tongesteinen […] im Bereich von <1 bis 70 % […] Auf Basis dieser Daten trifft die BGE zunächst die Aussage, dass „Tongesteine als „feucht“ einzustufen [sind]“ (/U2/, S. 79); trotzdem wird Tongestein im Ergebnis mit „günstig“ (=trocken) bewertet (/U2/, S. 79). Diese günstige Bewertung wird damit begründet, dass die Feuchtigkeit in Tongesteinen von „standortspezifischen Parametern“ abhänge, sowie, dass zum jetzigen Zeitpunkt „keine detaillierten Informationen über den Wassergehalt der identifizierten Gebiete“ und die „Materialien der technischen Barriere“ vorlägen. (/U2/, S. 79) // Die Entscheidung der BGE, Tongesteine als „trocken“ zu bewerten, ist für uns nicht nachvollziehbar. [...] Der Schlussfolgerung, bei solchen Wassergehalten von einem „trockenen“ Gestein zu sprechen ist deutlich zu widersprechen. Da die Anwesenheit von Feuchtigkeit charakteristisch für Tongestein ist, ist es unzulässig Tongestein bezüglich des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ mit „trocken“ zu bewerten. | |
65.10.73 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ - Bewertung von Kristallingestein:
Mit Verweis darauf, dass die BGE im Referenzdatensatz für Kristallingestein jedoch „von einer ungestörten und ungeklüfteten Gesteinsformation [ausgeht]“ (/U1/, S. 87) wird Kristallingestein im Ergebnis als „günstig“ (=trocken) bewertet. // Die Entscheidung der BGE, Kristallingestein als „trocken“ zu bewerten ist zwar vor dem Hintergrund, dass die BGE in den Referenzdatensätzen bewusst günstige Bedingungen unterstellt (ungestört und ungeklüftet) grundsätzlich nachvollziehbar [...] Dennoch [...] sind wasserführende Klüfte als charakteristisch für Kristallingesteine anzunehmen. Die Entscheidung der BGE, Kristallingestein bezüglich des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ mit „trocken“ zu bewerten ist daher diskussionswürdig. | |
65.10.75 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Zu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - Hinweise:
In der Gesamtbewertung unterscheidet die BGE nur zwischen den Bewertungskategorien „günstig“ oder „nicht günstig“, obwohl der Indikator Sorptionsvermögen drei Wertungs-gruppen aufweist („günstig“, „bedingt günstig“ und „weniger günstig“). [...] // [...] Wir weisen darauf hin, dass durch dieses Vorgehen die im StandAG vorgesehene zusätzliche Differenzierung des Indikators Sorptionsvermögen in „bedingt günstig“ und „weniger günstig“ nicht in die Gesamtbewertung einfließt. Im Forschungsvorhaben RESUS wird alternativ dazu ein Aggregierungsverfahren empfohlen, das explizit darauf abzielt, alle Bewertungsoptionen dieses Indikators in der Gesamtbewertung zu berücksichtigen (/U13/ S. 60) | |
65.10.76 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren:
Eine Erwärmung von Tongestein über die Paläomaximaltemperatur hinaus kann zur Alteration organischer Substanz führen. [...] die Sorptionsfähigkeit eines Gesteins gegenüber Radionukliden erheblich verschlechtern. Deshalb ist es wichtig, das Abwägungskriterium „Rückhaltevermögen“ nicht allein stehend, sondern gekoppelt mit dem Kriterium „Temperaturverträglichkeit“ zu betrachten. // [...] Die Diskussion/Argumentation in den – derzeit für die Anwendung des Kriteriums „Rückhaltevermögen“ genutzten – Referenzdatensätzen /U1/ spiegelt jedoch den o.g. potentiellen Einfluss der Paläomaximaltemperatur auf das Rückhaltevermögen von Tongesteinen nicht wieder. | |
65.10.77 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - "Sorptionsvermögen" - Bewertung von Tongestein:
Die in den Referenzdatensätzen zitierten Literaturangaben zu Kd-Werten für Jod und Chlor liegen jedoch deutlich unterhalb dieses Schwellenwerts (/U1/, S. 53-54) und stützen damit nicht die Annahme eines K-Werts im Ton von = 10-^3 m³/kg für Jod und Chlor. Infolgedessen hätte eine Herabwertung auf „bedingt günstig“ erfolgen müssen. // Angesichts der aktuell nur eingeschränkt vorliegenden Daten [...] erscheint die getroffene Einstufung „günstig“ im jetzigen Verfahrensschritt als sehr konservativ und wäre im Folgenden zu diskutieren. | |
65.10.78 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 10 - Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse - Hinweise:
Doch auch unter Berücksichtigung der Referenzdaten bleiben Lücken bestehen: für mehrere hydrochemische Parameter ist die zusammengestellte Datenbasis unzureichend; zum Auftreten von Komplexbildnern in Tongestein wurden gar keine Literaturangaben gefunden. Außerdem lassen sich für einige Parameter grundsätzlich keine für ein Wirtsgestein typischen Werte ableiten, da diese je nach lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen können. So sind beispielsweise Karbonatkonzentrationen im Porenwasser von Tongestein davon abhängig ob karbonatische Lagen im Tongestein eingeschaltet sind oder nicht; die hydrochemischen Verhältnisse in (geklüftetem) Kristallingestein können ggfs. stärker vom Nebengestein geprägt sein als vom Wirtsgestein selbst. // [...] die Anwendung dieses Abwägungskriteriums im aktuellen Verfahrensschritt nur sehr eingeschränkt möglich ist. | |
65.10.79 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 10 - Bewertung von Tongestein:
Mit zunehmendem Informationsgewinn im weiteren Verfahren ist aus unserer Sicht jedoch damit zu rechnen, dass Gebiete mit Tongestein in Abhängigkeit der lokalen Gegebenheiten insbesondere bezüglich des Indikators „Karbonatgehalt“ sowie des Indikators „Kolloide/Komplexbildner“ als „nicht günstig“ eingestuft werden müssen. Als Konsequenz würden diese Tongebiete in der Gesamtbewertung dieses Abwägungskriteriums von „günstig“ zu „nicht günstig“ abgewertet werden. | |
65.10.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Vollständigkeit, Richtigkeit und die annähernd exakte Lage von tektonisch aktiven Störungen/Störungszonen und der daraus abgeleiteten Ausschlussgebiete ist wegen vieler Variablen und Interpretationsmöglichkeiten prinzipiell mit großen Unsicherheiten behaftet. [...] Die von BGE angewendete Methodik ist für diese erste Phase der Standortauswahl vor allem eine schnelle und von Pragmatismus geleitete Methode, um die aktiven Störungen herauszufiltern. Jedoch werden damit viele prä-oligozän aktive Störungen nicht erfasst, wenn sie, wie z.B. in Niedersachsen der Fall, von jungen Sedimenten bedeckt sind. | |
65.10.80 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Zu Anlage 10 - Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse - Bewertung von Kristallingestein:
Kristallingestein wird bezüglich des Indikators „Chemisches Gleichgewicht zwischen Wirtsgestein und Grundwasser“ mit „nicht günstig“ bewertet; die Gesamtbewertung für Kristallingestein fällt dennoch „günstig“ aus (Tab. 3). Weil Steinsalz mit ebenfalls nur einer einzigen „nicht günstigen“ Indikatorbewertung in der Gesamtbewertung als „nicht günstig“ eingestuft wird, stellt sich die Frage ob die „günstige“ Gesamtbewertung von Kristallingestein gerechtfertigt ist. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens RESUS (/U13/) hin [...] das eine „nicht günstige“ Gesamtbewertung vorsieht, sobald die Bewertung eines einzigen beliebigen Indikators „nicht günstig“ ausfällt [...] // Die BGE begründet ihr Vorgehen [...] Diese Argumentation ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, und das Vorgehen der BGE im jetzigen Verfahrensschritt damit plausibel; jedoch sollte dieser Aspekt im weiteren Verfahren vertieft betrachtet werden. | |
65.10.81 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 11 - Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge:
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 17.10. 2020 hat die BGE zu den Begriffen Deckgebirge und Überdeckung festgestellt: ein Teil des Wirtsgesteins ist auch Deckgebirge (oberhalb des ewG), Überdeckung betrifft nur das Überlagernde des Wirtsgesteins. // Diese Herleitung ist nicht nachvollziehbar und findet sich so auch im Standortauswahlgesetz nicht wieder. | |
65.10.82 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Zu Anlage 11 - Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge:
Es stellt sich weiterhin die Frage, wie die Auswirkungen der Eiszeiten für den Nachweiszeitraum von 1 Mio. Jahren in der verbalargumentativen Abwägung berücksichtigt wurden, wie z. B. flächendeckend vorhandene Tonschichten im Deckgebirge bewertet werden, auch wenn diese in kommenden Eiszeiten erodiert werden. Die Sicherheit sollte nach unserem Verständnis über den gesamten Nachweiszeitraum gleich betrachtet werden (keine gestufte Sicherheit). | |
65.10.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Defizite bestehen derzeit bei der Dokumentation der Datenverarbeitung zur Ableitung der Ausschlussgebiete. Die stichprobenartige Prüfung der Datenlage kann aufgrund o.g. Defizite zum derzeitigen Stand nicht abschließend vorgenommen werden. Die eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation des Datenverarbeitungsprozesses wird – für den weiteren Verfahrensverlauf – aus Gründen der Transparenz für notwendig erachtet. | |
65.12.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Die detaillierte fachliche Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ ergab für das Gebiet des Freistaates Sachsen, dass von den ausgewiesenen 11 526 km² der Gebietskulisse der Teilgebiete ca. 6 155 km² die erforderlichen Kriterien nach StandAG nicht erfüllen und somit die Ausweisung dieser Flächen als Teilgebiet nicht nachvollziehbar ist. [...] Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren. | |
65.12.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Für die [tektonische Großstruktur] „Lausitzer Tertiärgräben“ ergab eine Rückfrage bei der BGE, dass die dunkelroten Flächen methodisch bedingt nicht ausgeschlossen wurden. Sie sind Relikte, da die BGE vom LfULG nur durch Tagebaue, Bohrungen bzw. geomorphologische Analyse verifizierte Störungen übermittelt bekommen hat. Es existieren weitere Störungen mit gleichartiger Aktivität. Im südlichen Teil der Lausitz können diese Störungen dem Eger-Riftsystem zugeordnet werden. | |
65.12.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Seismische Aktivität | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | In der tektonischen Großstruktur „Vogtland“ wurden der Bergener Granit, der Fichtelgebirgsgranit und der Westteil des Eibenstocker Granits nicht ausgeschlossen. Hier gibt es jedoch klare Belege für die rezente tektonische Aktivität der Gebiete (Abb. 3). Das Vogtland ist durch Schwarmbeben gekennzeichnet, welche in regelmäßigen Abständen über 1000 Beben in wenigen Wochen umfassen. Korn et al. (2008) geben einen guten Überblick über die Verteilung der Erdbeben. [...] Momententensorlösungen im Bergener Granit, welche die Bewegung auf einer Störungsfläche während eines Erdbebens mathematisch repräsentieren, legen nahe, dass in kurzen Abständen von weniger als 10 Jahren wiederholt an den gleichen Orten Herdflächen innerhalb des Granits aktiviert werden. [...] Gleiches gilt für den Fichtelgebirgsgranit [...] eine Störungszone, welche sich mindestens bis Reichenbach i. V. nach Norden erstreckt. Auch im Westteil des Eibenstocker Granits sind Erdbeben registriert worden (Abb. 3). Eine Häufung von Erdbeben tritt am Westrand des Eibenstocker Granits auf. [...] Alle innerhalb der tektonischen Großstruktur „Vogtland“ gelegenen Teilgebietsflächen sind deshalb nicht als Standort für ein Endlager geeignet. | |
65.12.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Bergbau | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | Abbildung 5: Übersicht über die an die BGE gelieferten Bohrungsdaten. Sachsen hat 3 957 Bohrungsdaten mit Endteufen > 300 m an die BGE geliefert, davon liegen 1 149 in einem Teilgebiet. Die Abbildung zeigt die ausgewiesenen Teilgebiete in rosa. Wurde Wirtsgestein erbohrt, ist die Bohrung rot dargestellt. Wurde Wirtsgestein nicht erbohrt, ist die Bohrung grün dargestellt. | |
65.12.15 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Teilgebiete | Abweichung | Phase 1, Schritt 2 | Nordsudetische Senke (Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro):
Der Begriff Oberkreide ist die chronostratigraphische Bezeichnung für eine Epoche […] welche [...] sechs Stufen (Cenomanium, Turonium, Coniacium, Santonium, Campanium, Maastrichtium), welche ebenfalls chronologische Kategorien sind, die das Alter der Sedimente, jedoch nicht ihre Lithologie beschreiben. Deshalb ist das Vorgehen der BGE (2020a) kritisch zu sehen, stratigraphische Einheiten als Teilgebiete auszuweisen, welche normalerweise eine Vielfalt an Gesteinen enthalten. // [...] Um die Tiefenlage der Oberkreide in Sachsen abzuschätzen, wurde auf die Isolinien der Oberkreide-Basis und der Tertiär-Basis des Southern Permian Basin Atlas (Doornenbal und Stevenson, 2010) zurückgegriffen. | |
65.12.16 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Teilgebiete | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Nordsudetische Senke (Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro):
Zur Prüfung, ob im ausgewiesenen Teilgebiet die Mindestanforderungen erfüllt sind, hat das LfULG die an die BGE gelieferten Bohrungsdaten herangezogen. Als Wirtsgesteine wurden die tondominierten Vertreter der kontinuierlichen Reihe Kalkstein-Mergel-Tonstein mit einem Tonmineralanteil von mehr als 50 % Tonstein, Tonmergelstein und mergeliger Tonstein klassifiziert.
Nach Süden und Osten gehen diese Gesteine in Mergel, kalkhaltige Schluffsteine und kalkhaltige Feinsandsteine über (Bohrung B100/1961 mit einer Endteufe von 1 434 m, B67/1959 mit einer Endteufe von 776 m, B1977/1966 mit einer Endteufe von 500 m, Abb. 7, 8). Nach der Definition von Füchtbauer (1959) entsprechen diese Gesteine nicht mehr der Tongesteinsdefinition der BGE (2020a), da sie weniger als 50 % Tonfraktion enthalten. Im Zentrum der Mulde treten demnach keine Wirtgesteine im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) auf. // In der Bohrung B72 (nicht digital vorhanden) wurden an Kalkmergelsteinen des Mittelturonium 60 - 80 % CaCO3 gemessen. […] Die jüngeren Ablagerungen (Coniacium und Santonium) wurden von Musstow (1968) als sandige Schluffsteine und Sandsteine charakterisiert und sind keine Wirtsgesteine. Göthel und Tröger (2003) ergänzen hierzu die kalkigen Sandsteine im oberen Drittel der Bohrung B101/1961.//
Im Teilgebiet treten Gesteinseinheiten, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) erfüllen, nur am Rand der Nordsudetischen Senke auf. Im Inneren des Sedimentationsraumes wurden überwiegend karbonatische sowie gröber klastische Ablagerungen erbohrt. Deshalb ist nur die Ausweisung der Muldenränder als Teilgebiet plausibel (Abb. 7). | |
65.12.17 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Südliche Phyllitzone (Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K-g_SPZ):
Nach Bankwitz et al. (2001), Bachmann et al. (2008), und Bankwitz (2011) beinhaltet die Südliche Phyllitzone neoproterozoischen Schluffsteine der Rothstein-Formation mit einer erbohrten Mächtigkeit von 400 m und ordozivische Schluffsteine, sandige Schiefer, Quarzite, Vulkanite und Pyroklastite sowie Quarz-Sericit-Phyllite der Drehna-Gruppe mit einer geschätzten Mächtigkeit von ca. 1 000 m. Die Gesteine wurden während der variszischen Orognese anchimetamorph bis grünschieferfaziell überprägt. Diese Gesteine stellen kein kristallines Wirtsgestein im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) dar. // [...] Die Bohrungen bei Brehna B1478H/1985 mit einer Endteufe von 1 267 m und B1477H/1985 mit einer Endteufe von 1 224 m zeigen bis zur Bohrendteufe sedimentäre Einheiten des Kambriums mit eingeschalteten Vulkanitgängen aus dem Permokarbon und der Oberkreide. Diese werden von mindestens 100 m mächtigen karbonischen, mesozoischen und känozoischen Sedimenten überlagert (Bankwitz et al., 2001). Auch diese Gesteine sind keine Wirtsgesteine im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). // Da im Norden Sachsens ausschließlich kambrische Sedimente erbohrt sind, gibt es keine Hinweise, dass die südliche Phyllitzone bis nach Sachsen reicht. Die Grenzziehung der BGE ist weder aus Bohrungsdaten noch aus den Veröffentlichungen von Bankwitz et al. (2001) und Kopp et al. (2001) nachzuvollziehen. Deshalb ordnet das LfULG diese kambrischen Sedimente der Torgau-Doberlug-Einheit zu. // Im Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ kommen die zwei Plutone von Pretzsch und Prettin vor, welche randlich bis nach Sachsen reichen. Diese Plutone erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). Der Ausweisung der Region als Teilgebiet kann im Bereich der Plutonite gefolgt werden. Eine Ausweisung der Sedimentite als Teilgebiet erscheint dagegen unplausibel. | |
65.12.18 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Erzgebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb gefolgt werden. Lediglich in einem schmalen NW-streichenden Streifen werden niedriggradig metamorphe Phyllite angetroffen. In diesem Bereich gibt es auch keine Hinweise auf unterirdisch vorhandene Plutone. Damit entspricht dieser Streifen nicht der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). | |
65.12.19 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Teilgebiete | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | Frankenberger Zwischengebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Nördlich des Erzgebirges befindet sich das Frankenberger Zwischengebirge […] In diesem Bereich liegen vier Bohrungen vor […] Alle Bohrungen wurden in einem Umkreis von 3 km abgeteuft. Betrachtet man das unmittelbare Umfeld, fällt auf, dass der Zwischengebirgsgneis dort nicht mehr angetroffen wurde. // Stattdessen wird die Prasinit-Einheit (Meta-Diabas-Serie) in vergleichbaren Tiefen ca. 1 km weiter im NW angetroffen [...] stark alterierte, zerklüftete Vulkanite [...] In den Bohrungen B2304/1975 mit einer Endteufe von 531 m und B2300/1975 mit einer Endteufe von 682 m wird unterhalb der Prasinit-Einheit der Schiefermantel erbohrt. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Zwischengebirgsgneise zwischen Schiefermantel und Prasinit-Einheit auskeilen. // Auch in den östlichen Bohrungen [...] gibt es keine weiteren Hinweise auf Gesteine, welche dem Frankenberger Zwischengebirge zugeordnet werden können. Stattdessen werden hier klastische Sedimente vorgefunden. [...] lokal begrenzte und diskontinuierliche räumliche Verbreitung des Zwischengebirgsgneises. // Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann gefolgt werden, es ist aber zu erwarten, dass sich die Gesteinseinheit als oberstes Allochthon nicht in große Tiefen erstreckt und dass ihre laterale Ausdehnung begrenzt ist. | |
65.12.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | [...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. So wurden sedimentäre Abfolgen, vulkanische und vulkano-sedimentäre Gesteine sowie niedriggradige Metamorphite großflächig als kristallines Wirtsgestein klassifiziert. | |
65.12.20 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Teilgebiete | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Nordwestsachsen (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
[...] Der Nordsächsische Block wird im Süden von der Osttüringisch-Nordsächsischen Einheit durch die Nordsächsische Überschiebungszone getrennt, welche beide Einheiten entlang mehrerer Einzelstörungen versetzt.[...] Der Verlauf der Störungszone reicht somit weiter nach Süden, als in der GK 400 (1995) dargestellt, sodass der Pluton von Otterwisch noch der neoproterozoischen Einheit zugewiesen werden kann. Durch eine entsprechend dieser Daten korrigierte Grenzziehung in dieser Stellungnahme vergrößert sich der Bereich, in welchem kristallines Wirtsgestein erwartet werden kann, gegenüber der GK400 (1995). | |
65.12.21 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Torgau-Doberlug-Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Torgau-Doberlug-Einheit treten kambrische Sedimente auf […] Die Bohrungen bei Brehna B1478H/1985 mit einer Endteufe von 1267 m und B1477H/1985 mit einer Endteufe von 1224 m zeigen bis zur Bohrendteufe sedimentäre Einheiten
des Kambriums mit eingeschalteten Vulkanitgängen aus dem Permokarbon und der Oberkreide. Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein sind nicht bekannt. | |
65.12.22 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Nordsächsischer Block (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Dieser Bereich Nordwestsachsens besteht aus neoproterozoischen Sedimenten in welche Intrusivgesteine eingeschaltet sind [...] // Die neoproterozoisch-frühkambrischen Plutonite erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). Außerhalb dieser Plutonite treten Sedimentgesteine auf, welche kein kristallines Wirtsgestein darstellen. | |
65.12.23 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Die Osttüringisch-Nordsächsische Einheit wird aus altpaläozoischen Sedimenten aufgebaut, welche das Grundgebirge bilden. Kambroordovizische Abfolgen umfassen Grauwacken und Sandsteine [...] // Das Silur tritt in der thüringischen Fazies [...] bestehen aus Kieselschiefern mit Einschaltungen von Schwarzschiefer [...] dünn- bis dickbankigem Kalkstein mit Einschaltungen von Tonstein und Kalkknotenschiefern [...] // Devonische Sedimentgesteine [...] im Bereich um Borna [...] Tentakulitenkalken und Tentakulitenschiefern, während das Oberdevon aus Schalstein und Tonschiefer [...] toniger Kalksteine und Grauwacken [...] // Unterkarbonprofil [...] Wechsellagerung aus Tonschiefer und Grauwacke [...] // In dieser regionalgeologischen Einheit treten keine Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) erfüllen. | |
65.12.24 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Wurzen-Caldera (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
[...] permische Wurzen-Caldera [...] Die Ignimbrite, Vulkanite und Sedimente der Caldera-Füllung stellen kein kristallines Wirtsgestein entsprechend der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) dar. Die in diese Caldera-Füllung eingedrungenen Granitporphyre oder Mikrogranite und Syenitporphyre oder Mikrosyenite sind subvulkanischen Gesteine sowie Ganggesteine. Entsprechend der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) stellen sie Wirtsgestein dar. Aufgrund ihrer zu erwartenden begrenzten räumlichen Ausdehnung im endlagerrelevanten Teufenbereich erfüllen sie jedoch nicht die Mindestanforderungen. Deshalb kann der Ausweisung der regionalgeologischen Einheit der Wurzen-Caldera als Teilgebiet nicht gefolgt werden. | |
65.12.25 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Görlitzer Schiefergebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Das Görlitzer Schiefergebirge besteht aus stark deformierten sedimentären Einheiten des Kambriums, Ordoviziums, Silurs, Devons und Unterkarbons mit eingeschalteten Vulkaniten. Diese Gesteine wurden grünschieferfaziell metamorph überprägt. Belegt sind verschuppte Einheiten des Paläozoikums bis in eine Tiefe von über 800 m in der Bohrung B10/1961 mit einer Endteufe von 809 m (Abb. 11). Eine tektonische Interpretation des Görlitzer Schiefergebirges als Akkretionskeil vor dem Lausitzer Block (Göthel, 2001) legt nahe, dass die Einheiten des Görlitzer Schiefergebirges strukturell neben den Gesteinen der Lausitz liegen. Die Bohrungsdaten stimmen mit dieser Interpretation überein. Nördlich der Innerlausitzer Störung, welche die Grenze des Schiefergebirges zum Lausitzer Granodioritkomplex bildet, wurden keine Kristallingesteine erbohrt. // Im Bereich des Görlitzer Schiefergebirges kann weder kristallines Wirtsgestein nachgewiesen noch aufgrund des tektonischen Settings der Einheit erwartet werden. Die Ausweisung der Region als Teilgebiet ist nicht nachvollziehbar. | |
65.12.26 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Lausitzer Grauwacken-Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
In der nördlichen Lausitz, nördlich des Granodioritkomplexes, kommen überwiegend neoproterozoische Grauwacken vor. Die Grenze beider Einheiten bildet ein NE-SW verlaufenden Lineament, welches sich von Ottendorf-Okrilla über Kamenz nach Knappenrode erstreckt (GK100 LJK, 1991).
Die Lausitzer Grauwacken-Einheit […] repräsentieren typischerweise Wechsellagerungen von fein- bis mittelkörniger Grauwacke (50 - 85 %), Schluff- und Tonsteinen (5 - 15 %), in die gelegentlich geröllführende Lagen (Schuttströme; < 5 - 10 %) sowie lokal Kalksilikatlagen (0 - 1 %) eingeschaltet sind. Der Geröllbestand [...] setzt sich aus u. a. Quarziten, Grauwacken, Tonsteinen, Vulkaniten und Granodioriten zusammen (Lobst, 1996). Die Sedimentabfolge gilt generell als nicht-metamorph bis maximal anchimetamorph, wurde jedoch im Kontaktbereich zum Granodioritkomplex kontaktmetamorph thermisch überprägt. Nach der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) sind diese Gesteine kein kristallines Wirtsgestein. [...] Die Zuordnung der Lausitzer Grauwacke zu einem Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein kann nicht gefolgt werden, da es sich bei Grauwacken um klastische Sedimente handelt.
Es gibt darüber hinaus auch keine Bohrungsdaten, die belegen, dass Plutone in die Lausitzer Grauwacken-Einheit intrudierten. Die Ausweisung dieser Region als Teilgebiet ist deshalb unplausibel. | |
65.12.27 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Chemnitzbecken (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO):
Im Westen Sachsens befindet sich zwischen dem Erzgebirge und dem Granulitgebirge das Chemnitzbecken. Es beinhaltet klastische Sedimente, Pyroklastite und Vulkanite des Oberkarbons und des Rotliegend. […] Sie stellen grobklastische, spät bis post-variszische Schüttungen dar, die 270 m - 900 m mächtig werden können. Diese Gesteine gehören nach der Definition der BGE (2020a) nicht zum kristallinen Wirtsgestein. // In Bohrungen des Steinkohlereviers Lugau/Oelsnitz können die jungpaläozoischen Sedimente bis in ca. 1 000 m Tiefe nachgewiesen werden. An ihrer Basis treten Tonschiefer und Phyllite auf (Abb. 12), welche als Äquivalente der ordovizischen Phycoden- bis Frauenbach-Gruppe eingestuft werden (Mingram, 1995). Diese Gesteine wurden variszisch deformiert und niedriggradig metamorphisiert. Sie repräsentieren das metamorphe Grundgebirge des Chemnitzbeckens, das mit der Erzgebirgsnordrandzone korreliert werden kann. Lithologisch handelt es sich stets um Phyllite oder phyllitähnliche Schiefer die keine potenziellen Wirtsgesteine darstellen. […] // Bis in endlagerrelevante Tiefen ist unter dem Chemnitzbecken nicht mit dem Auftreten von kristallinem Wirtsgestein zu rechnen. Seismische Erkundungen, welche in der Region durchgeführt wurden, weisen ebenfalls darauf hin, dass in endlagerrelevanten Tiefen kein kristallines Wirtsgestein zu erwarten ist (DEKORP, 1999). Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb nicht gefolgt werden. | |
65.12.28 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien:
Voraussetzung für eine sicherheitsrelevante Abwägung sowohl zwischen verschiedenen Indikatoren als auch zwischen unterschiedlichen geologischen Situationen sind reale qualitative und quantitative geologische Daten. Diese liegen der BGE zum jetzigen Zeitpunkt für viele Gebiete jedoch nicht vor, sodass sich die BGE bei nicht hinreichender Datenlage auf Referenzdatensätze stützt. Es fällt auf, dass die wissenschaftliche Qualität dieser Referenzdatensätze sehr inhomogen ist und sich die BGE oftmals auf allgemeingültige Literatur, u. a. geowissenschaftliche Grundlagenwerke (z. B. Okrusch und Matthes, 2009; Bahlburg und Breitkreuz, 2017) beruft. | |
65.12.29 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien:
Die vom LfULG gelieferten Daten wurden mitunter nicht bei der Bewertung einzelner Kriterien berücksichtigt. | |
65.12.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | [...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. [...] Außerdem wurden Kalkstein, Schluffstein, Sandstein und Mergel dem Wirtsgestein Tongestein zugeordnet. | |
65.12.30 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Feststellung | Phasenübergeordnet | Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien:
Es wäre beispielsweise möglich gewesen, für das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ gebietskonkrete Informationen zur Gesteinsfazies aus den gelieferten Karten- und Bohrungsdaten zu erhalten. | |
65.12.31 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien:
Die im Rahmen der Datenlieferung für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (09/2019) von der BGE angeforderten Daten zu geomechanischen Kennwerten, hydrochemischen Eigenschaften der Tiefenwässer etc. wurden für das „Kriterium zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse“ ebenfalls nicht miteinbezogen. | |
65.12.32 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien:
Die Verwendung von Referenzdatensätzen erscheint demnach für diesen ersten Verfahrensschritt praktikabel und unumgänglich zu sein. Jedoch birgt dieser Ansatz auch Risiken von Fehleinschätzungen: // Referenzwerte werden flächendeckend auf sehr große Gebiete angewendet, die sich teilweise über mehrere Bundesländer erstrecken und sich aus mehreren regionalgeologischen Einheiten verschiedenster Gesteinstypen mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften zusammensetzen. Dadurch werden Abwägungskriterien nicht separat betrachtet, sondern „homogenisiert“, [...] was sich in der identischen Bewertung der Teilgebiete „011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ kristallines Wirtsgestein in der südlichen Phyllitzone“ und „009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone“ widerspiegelt. // Die BGE geht bei ihren Referenzdatensätzen von günstigen Bedingungen („Idealgestein“) aus, was zu einer Überschätzung von Gebieten führen kann. Die Anwendung der Abwägungskriterien hat im bisherigen Stadium der Standortsuche nicht dazu geführt, Bereiche innerhalb eines riesigen Gebietes aufzufinden, welche tatsächlich günstig oder ungünstig sind. | |
65.12.33 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | Wo die schlechte Datenlage die Anwendung der Abwägungskriterien verhinderte, wurden auszuschließende Bereiche unter- und nicht überschätzt, um das Risiko eines zu frühen Ausschlusses potenziell geeigneter Standorte zu minimieren. Dadurch kommt es jedoch zur Ausweisung riesiger Teilgebiete, was aufgrund der geltenden Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG negative wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringt. Ziel sollte es deshalb sein, die Teilgebiete in regionalgeologische Einheiten zu untergliedern, um ihrem heterogenen Aufbau gerecht zu werden. | |
65.12.34 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Synopsis der Prüfungsergebnisse:
Im Lausitzer Granodioritkomplex und Meißener Pluton, Delitzscher Pluton, Erzgebirge, Granulitgebirge und Frankenberger Zwischengebirge sind großflächig Kristallingesteine verbreitet, die der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) entsprechen. Außerdem sind kleinräumigere Plutone, welche die Definition des kristallinen Wirtsgesteins ebenfalls erfüllen, im Vogtland, im Nordsächsischen Block und in der südlichen Phyllitzone anzutreffen. Weite Teile der südlichen Phyllitzone und des Nordsächsischen Blocks und außerdem die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Doberlug-Torgau-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition nicht (Abb. 13). // In der Nordsudetischen Senke […] Im Beckeninneren treten jedoch karbonatische und gröber klastische Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) nicht erfüllen. | |
65.12.35 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Synopsis der Prüfungsergebnisse:
Außerdem wurde das Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“ unvollständig angewendet, sodass noch die Plutone innerhalb der tektonischen Großstruktur Vogtland, die über aktiven Störungen liegen, auszuschließen sind. Weiterhin wurden einige Segmente aktiver Störungen nicht ausgeschlossen. | |
65.12.37 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | Synopsis der Prüfungsergebnisse:
Als Abwägungskriterien wurden einheitliche Literaturwerte für alle Lithologien innerhalb des variszischen Grundgebirges verwendet. Eine Unterscheidung zwischen günstigen und weniger günstigen Regionen war somit anhand der Abwägungskriterien nicht möglich. Analog wurde mit den Abwägungskriterien im Teilgebiet der Nordsudetischen Senke verfahren. Auch hier wurden Gesteine verschiedener Lithologie mit den gleichen Literaturwerten belegt, sodass keine Abwägung möglich war. | |
65.12.38 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Synopsis der Prüfungsergebnisse:
Von den im Zwischenbericht in Sachsen als Teilgebiete ausgewiesenen 11 526 km² sind nach detaillierter fachlichen Prüfung ca. 6 155 km² als nicht plausibel einzustufen (Tabelle 3). Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von ca. 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren. | |
65.12.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Teilgebiete | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | Auffällig ist dabei insbesondere ein umfangreiches, undifferenziert dargestelltes Teilgebiet, welches sich von Baden-Württemberg über Bayern und Thüringen bis nach Sachsen erstreckt (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO, Abb. 1). [...] // [...] Im o. g. umfangreichen Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurden regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichen kristallinen Wirtsgesteinen (unterschiedliches Alter/Genese und damit verbunden unterschiedlichen Eigenschaften) zusammengefasst. Ist diese Herangehensweise mit Verwendung eines vereinheitlichten Referenzdatensatzes für Kristallingestein aus fachlicher Sicht gerechtfertigt oder damit die korrekte Anwendung der Abwägungskriterien auch in Phase 1 des Standortauswahlverfahrens fraglich? | |
65.12.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | 011_00TG_200_00IG_K-g_SPZ kristallines Wirtsgestein in der südlichen Phyllitzone [...] // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen kambrische Sedimente, welche der Doberlug-Torgau-Einheit der saxothuringischen Zone zugeordnet werden können. Das Verbreitungsgebiet des kristallinen Wirtsgesteins der südlichen Phyllitzone reduziert sich deshalb in Sachsen auf die Plutone von Pretzsch und Prettin, welche randlich bis in den Freistaat hineinreichen. | |
65.12.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Hinweis | Phase 1, Schritt 2 | 009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen mehrere regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichem geologischem Aufbau: das Erzgebirge, das Chemnitzbecken, das Granulitgebirge, das Frankenberger Zwischengebirge, die westerzgebirgischen und vogtländischen Granite, den Lausitzer Granodiorit komplex und Meißener Pluton, die Lausitzer Grauwacken-Einheit, das Görlitzer Schiefergebirge, die Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit, den Nordsächsischen Block, die Wurzen-Caldera, den Delitzscher Pluton, die Torgau-Doberlug-Einheit. In diesen regionalgeologischen Einheiten treten sedimentäre, vulkanische, plutonische und metamorphe Gesteine auf. Der Metamorphosegrad schwankt von sehr schwach metamorph bis ultrahochmetamorph. | |
65.12.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kristallingestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Kristallines Wirtsgestein
In der untersetzenden Unterlage „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“ (BGE, 2020g) spezifiziert die BGE den Begriff „hochgradig regionalmetamorphe Gesteine“ als „Gesteine der Fazies Amphibolit, Eklogit und Granulit nach Eskola (1915), zu welchen u. a. Gneise und Migmatite gezählt werden.“ Für die Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete“ hat das LfULG Amphibolit, Eklogit, Glimmerschiefer, Gneis, Granulit und Marmor als Wirtsgestein klassifiziert. Außerdem wurden Plutonite und kontaktmetamorphe Gesteine berücksichtigt. Obwohl letztere niedriggradig metamorphe Gesteine sind, geben sie immer Hinweis auf die Nähe eines Plutonits, da eine Kontaktmetamorphose durch die Wärme eines Intrusionskörpers verursacht wird. Als Nicht-Wirtsgestein wurden Sedimente, Tonschiefer, Phyllit, Chloritschiefer, Vulkanite, subvulkanische Gesteine und Pyroklastite klassifiziert. | |
65.12.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Transparenz und Nachvollziehbarkeit | Hinweis | Phasenübergeordnet | Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 275 m wurden mit einem Radius von 25 m ausgeschlossen. Messstellen mit jungen Grundwasseraltern wurden punktuell ausgeschlossen. Beide sind auf der Übersichtskarte (Abb. 1) maßstabsbedingt nicht sichtbar. | |
65.12.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | Ein Datensatz mit 286 aktiven Störungssegmenten wurde der BGE vom LfULG geliefert [...] Acht Störungssegmente wurden nicht berücksichtigt (Abb. 2, blaue Linien). Diese und die Nachweise für ihre tektonische Aktivität werden in Tabelle 1 aufgelistet. [...] Bei allen endogen-tektonischen Störungen, welche sich durch tektonische Prozesse im Erdinneren bildeten, muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese eine Tiefenerstreckung bis in endlagerrelevante Teufen erreichen. Die Entscheidung der BGE, diese Störungen nicht zu berücksichtigen, ist nicht plausibel. // Außerdem definierte die BGE zwei tektonische Großstrukturen in Sachsen, „Vogtland“ und „Lausitzer Tertiärgräben“ (Abb. 2, hellgrün), welche intensive tektonische Aktivität aufweisen. Innerhalb dieser tektonischen Großstrukturen wurden die dunkelroten Flächen in Abb. 2 nicht ausgeschlossen. // Tabelle 1: Belege für die Aktivität der von der BGE (2020a) nicht ausgeschlossenen Störungssegmente. | |
65.13.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Methodisches Vorgehen:
Zur Ausweisung von Gebieten [...], wurden die Verbreitungsgrenzen ausgewählter erdgeschichtlicher Formationen aus den 3D-Strukturmodellen des GD übernommen. Inwieweit diese Formationen, die Mindestkriterien tatsächlich erfüllen, lässt sich aus dem Modell nicht ableiten. Den Formationen wird daher seitens der BGE die Erfüllung der Mindestkriterien auf der Grundlage von Literaturdaten und einzelnen Referenzbohrungen pauschal zugeschrieben. // Dieses Vorgehen [...] für einen ersten Schritt [...] nicht zu beanstanden. Es führt jedoch zu einer starken Vereinfachung und letztlich zu einer sehr großen Kulisse „identifizierter Gebiete“, die im folgenden Arbeitsschritt [...] zu bewerten ist. | |
65.13.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Tonstein/Tongestein:
[…] Tonfolgen des Alttertiärs als potenzielles Wirtsgestein wird kritisch gesehen, da es sich nicht um Tonstein sondern - auch in den endlagerrelevanten Tiefen - überwiegend um plastische oder nur teilverfestigte Tone handelt. | |
65.13.12 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Salz in stratiformer Lagerung, Gebiet 191_02IG_S_f_so:
Die Ausweisung dieser Gebiete kann vom GD nicht für alle Einzelflächen nachvollzogen werden [...] Im Bereich der südlichen Einzelflächen bei Mölln und Gudow liegt das Top des Unteren Rötsalinars zu tief, so dass innerhalb des endlagerrelevanten Betrachtungsbereichs bis 1500 m Tiefe eine Salzmächtigkeit von 100 m nur sehr lokal erreicht wird. Nach Norden hin nimmt die Mächtigkeit des Salinars ab. Aus den Schichtenverzeichnissen von Referenzbohrungen in der Region kann eine erforderliche Mindestmächtigkeit des Rötsalinars von 100 m oder größer nicht abgeleitet werden. Insofern kann ein Großteil der Einzelflächen des „identifizierten Gebietes“ nicht bestätigt werden. | |
65.13.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Salz in stratiformer Lagerung, Gebiete 189_01IG_S_f_km und 189_01IG_S_f_km:
Ein Abgleich dieser Gebiete mit dem von der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe (BGR) in zwei Studien (1998 und 2014) dargestellten Verbreitungsbereich des Keupersalinars zeigt, dass die Einzelflächen dieser Gebiete mit der Bezeichnung Bredgrund, Schleimündung, Gabelsflach/ Kieler Bucht sowie Plön und Segeberg außerhalb dieser Grenzen liegen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Ablagerungen des Mittleren Keupers in diesen Bereichen meist als Ton- bis Tonmergelstein, Anhydrit und Gips in Wechsellagerung ausgebildet sind. Auch Referenzbohrungen im Nahbereich dieser Einzelflächen lassen nicht auf nennenswerte Salzmächtigkeiten inner- halb der Keuperfolge schließen. Insofern können die aufgeführten Einzelflächen der „identifizierten Gebiete“ nicht bestätigt werden. | |
65.13.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Abwägungskritierien:
[...] wurde auf die Ergebnisse des Projektes „INSPEE-DS“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zurückgegriffen. [...] Die BGE nimmt in ihrem Bericht zwar auf das Projekt Bezug, jedoch wird der Differenzierungsgrad der Typenklassifizierung für die Bewertung nicht übernommen. Stattdessen wird bei Auftreten von verschiedenen Internbautypen in einzelnen Abschnitten eines „identifizierten Gebietes“ dem gesamten Gebiet der günstigste Typ zugewiesen und das Gebiet im Abwägungsprozess entsprechend günstig bewertet. Dies erfolgte gemäß Bericht (BGE 2020b) „zur Vermeidung einer potentiellen Unterschätzung“. // [...] kann nicht nachvollzogen werden, warum die Ergebnisse nicht vollständig übernommen wurden. | |
65.13.15 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Abwägungskritierien:
Die Verwendung von Referenzdatensätzen wird nicht grundsätzlich beanstandet, jedoch hätten für die tertiären Tone gesonderte Referenzdatensätze abgeleitet werden müssen, die sich von denen der verfestigten Tonsteine älterer Formationen unterscheiden. | |
65.13.16 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Abwägungskritierien:
// Die tonigen Folgen des Tertiärs unterscheiden sich In Schleswig-Holstein sowohl sedimentologisch als auch hinsichtlich des Verfestigungsgrades [...] // Eine nicht abgeschlossene Durchsicht der Schichtenbeschreibungen belegt, dass mindestens bis in Teufen von 600 bis 700 m keine diagenetische Verfestigung der tertiären Tone angenommen werden kann. In vielen Landesteilen werden Tone – auch des Alttertiärs – noch in größeren Tiefen als 700 m als plastisch, weich oder mild/mäßig fest beschrieben. Dies hätte sich in der Abwägung als „ungünstig“ niederschlagen müssen. | |
65.13.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Methodisches Vorgehen:
Bei der Anwendung der Abwägungskriterien [...] wurde bei der Mehrzahl der Kriterien auf Referenzdatensätze zurückgegriffen […] führt dazu, dass die identifizierten Gebiete hinsichtlich der überwiegenden Zahl der Kriterien gleich bewertet werden [...] , ob die Gebiete im Verfahren verbleiben, beruht daher nur auf den wenigen Kriterien. | |
65.13.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Methodisches Vorgehen:
Seitens des GD kann nicht prognostiziert werden, ob der Abwägungsprozess bei einer Berücksichtigung gebietsspezifischer Daten für eine größere Anzahl oder für alle Kriterien zu gleichen Ergebnissen geführt hätte. Die hierzu von der BGE vorlegten Methodenpapiere gehen auf diese Problematik nicht ein. Aus Sicht des GD sind hier konkretere Ausführungen erforderlich, die die Robustheit der Methodik belegen. | |
65.13.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Transparenz und Nachvollziehbarkeit | Hinweis | Phasenübergeordnet | Methodisches Vorgehen:
Dieses Vorgehen wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt zumal das Gesetz keine Vorgaben enthält und auch die ehemalige Endlagerkommission hierzu keine Vorschläge vorgelegt hatte. Jedoch sind die Maßstäbe, die dieser zusammenfassenden Bewertung zugrunde liegen, nicht ausreichend transparent, so dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Teilgebieten erschwert wird. Der GD hält es für erforderlich, dass bestimmte Gewichtungsgründe wie zum Beispiel die Angabe „geringe Tiefe eines Salzstocktops“ quantifiziert werden und die verwendeten Wertespannen für „gering“ in Meter unter Gelände ausgedrückt werden. | |
65.13.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Anwendung der Ausschlusskriterien:
[...] hauptsächlich die Ausarbeitungen des Geotektonischen Atlas von NW-Deutschland (GTA) herangezogen wurden (Baldschuhn et al. 2001, bzw. das GTA-3D Modell: Rosenbaum et al. 2012). Es ist anzumerken, dass einige im GTA enthaltene Störungslinien fehlen [...] Andererseits sind Störungslinien dargestellt, die den im Bericht angegebenen Quellen nicht zugeordnet werden können. Manche Literaturquellen scheinen nicht verwendet worden zu sein (z.B. Brückner-Röhling et al. 2002). Zur Erleichterung der Prüfung wäre eine Kennzeichnung der Störungslinien nach der Literaturquelle wünschenswert. | |
65.13.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phasenübergeordnet | Anwendung der Ausschlusskriterien:
[...] Klassifizierung der Störungen als „aktiv“ wurden die Störungslinien selektiert, die die Schichten des Unteren Oligozän (Rupel) bis Miozän versetzen. Diese Herangehensweise der BGE lässt sich nur in Gebieten durchführen, in denen Schichten dieser erdgeschichtlichen Zeitspanne vorhanden sind. [...] Es ist jedoch festzuhalten, dass auch außerhalb des Verbreitungsgebietes oligozäner bis miozäner Schichten Störungen klassifiziert werden müssen, um ein vollständiges Bild „aktiver“ Störungen zu erhalten. | |
65.13.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Anwendung der Ausschlusskriterien:
Es wird nicht deutlich, ob und wenn ja wo die im Bericht „Anwendung Ausschlusskriterien gemäß §22 StandAG“ beschriebene Überbrückung von kurzen Unterbrechungen der Störungslinien vorgenommen wurde. Nach Einschätzung des GD wurde dies nicht nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und kann daher nicht nachvollzogen werden. Die im Bericht beschriebene Verbindung von Störungslinien wäre in einigen konkreten Fällen aus Sicht des GD fachlich vertretbar und sinnvoll (z.B. Gudow, Heide-Hemmingstedt, Siek-Sülfeld). | |
65.13.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Anwendung der Mindestanforderungen:
[...] die Mindesttiefe von 300 m seitens der BGE pauschal angesetzt. Eine Vergrößerung der Mindesttiefe in Gebieten, in denen im Nachweiszeitraum von 1 Millionen Jahre mit eiszeitlich bedingter intensiver Erosion zu rechnen ist, erfolgte nicht. Aus Sicht des GD hätte die Anforderung an die minimale Tiefenlage für SH auf der Grundlage von Prognosen zukünftiger Eiszeiten differenzierter betrachtet werden müssen. | |
65.13.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Tonstein/Tongestein, Gebiet 202_02IG_T_f_kru:
[...] bei der Unterkreide im Bereich Schwarzenbek und Gudow (Gebiete 202_02IG_T_f_kru) jedoch überwiegend um Mergel- bis Mergelsteine, Tonmergelsteine und stellenweise mergelige Sandsteine. Tonsteinlagen können vereinzelt auftreten, besitzen jedoch nur eine geringe Mächtigkeit von wenigen Metern. Insofern ist hier nicht von der Erfüllung der Mindestkriterien auszugehen. | |
65.14.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum werden aktuelle Informationen zu Subrosionssenken bzw. Subrosionserscheinungen nicht stärker berücksichtigt? // […] Subrosion wird daher als atektonischer Vorgang verstanden, der nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 StandAG wie aktive Störungszonen zum Ausschluss von Gebieten führen kann. // [...] Nach Auswertung der übermittelten Daten und methodischen Anwendung weist die BGE lediglich eine einzige punktuelle Subrosionserscheinung aus 12.228 digital erfassten Subrosionsobjekten und Hohlformen in Thüringen aus (BGE 2020a, S. 59). Die in geologischen Karten und Archivberichten erfassten Subrosionssenken in Südwest-Thüringen werden von der BGE bei der Anwendung der Ausschlusskriterien nicht berücksichtigt. //[...] Ausschließlich Subrosionserscheinungen zu betrachten, deren Ursprung in endlagerrelevanten Tiefen von 300 m bis 1.500 m unter der Geländeoberfläche nachgewiesen sind, führt dazu, dass die Subrosion ausreichend mächtiger und z. T. in endlagerrelevanten Tiefen liegender Steinsalze oberhalb 300 m nicht zum Ausschluss führt. Findet der Zutritt von untersättigten Lösungen aufgrund der Schädigung des Deckgebirges weiterhin statt, können Steinsalze auch in endlagerrelevanten Tiefen bis hin zur vollständigen Ablaugung gelöst werden. // [...] Infolgedessen beinhaltet das Teilgebiet 078_03TG_197_03IG_S_f_z großflächige Bereiche, die seit Jahrzehnten als Subrosionssenken bekannt sind (z. B. OberzelIa-Subrosionssenke) und die für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen nicht geeignet sind (s. Abb. 1). // [...] Eine Verknüpfung geologischer Informationen aus unterschiedlichen Daten, die zu einem weitreichenderen Ausschluss führen würde, hat durch die BGE nicht stattgefunden. // Die Ausschlussgebiete nach Anwendung des Kriteriums aktive Störungszonen — atektonische Vorgänge sind nach Einschätzung des TLUBN als zu geringflächig ermittelt worden. Infolgedessen ist das durch die BGE ermittelte Teilgebiet 078_03TG_197_03IG_S_f_z (Steinsalz in stratiformer Lagerung - Werra-Fulda-Becken) deutlich zu groß ausgefallen. | |
65.14.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum wurde für die vom TLUBN ausgewiesenen aktiven Störungszonen ein senkrechtes Einfallen angenommen? // […] Für alle vom TLUBN als nachweislich aktiv eingestufte Störungszonen wurde von der BGE ein Sicherheitsabstand von 1000 m vertikal in die Tiefe projiziert (BGE 2020a, S. 55). Zusätzlich zu den umfangreichen Informationen aus geologischen Kartenwerken zum Verlauf von Störungszonen an der Erdoberfläche hat das TLUBN der BGE am 08.05.2018 auch Informationen zum Tiefenverlauf von 59 Störungsflächen im Untergrund übermittelt, die aus dem Geologischen 3D-Übersichtsmodell des Thüringer Beckens stammen (TLUG 2014). Die Modellflächen geben zumeist den Verlauf von Störungszonen wieder, die als nachweislich aktiv eingestuft worden sind. Diese wesentlichen Informationen zum Einfallen der Störungszonen sind bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums und der Ermittlung ausgeschlossener Gebiete nicht von der BGE berücksichtigt worden. // [...] Bei korrekter Anwendung ergibt sich für die in Thüringen ausgewiesenen Teilgebiete nach Ansicht des TLUBN eine Verschiebung der Teilgebietsgrenzen an der Grenze zu Ausschlussgebieten aktiver Störungszonen (s. Abb. 2), die in Abhängigkeit von der Tiefe und des EinfalIens der Störungszone mehrere Hundert Meter betragen kann. | |
65.14.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum sind durch Bohrungen ausgeschlossene Gebiete nicht in den Teilgebieten dargestellt? // […] Durch das Ausschlusskriterium ermittelte Flächen sind sowohl in den Teilgebietskarten der interaktiven Web-Anwendung der BGE als auch und in den zum Download bereitgestellten Shape-Dateien der ermittelten Teilgebiete nicht berücksichtigt (s. Abb. 3). [...] Bei den zur Verfügung gestellten Shape-Dateien handelt es sich um maßstabsfreie Vektordaten, so dass die Ausschlussflächen hier von der BGE eingearbeitet werden können. [...] Die derzeit ausgewiesenen Flächen der Teilgebiete sind daher nach Anwendung des Ausschlusskriteriums „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit — Bohrungen“ aus Sicht des TLUBN zu groß berechnet. | |
65.14.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum werden in den Teilgebieten mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung die Mächtigkeiten einzelner Steinsalzformationen zu einer Gesamtmächtigkeit summiert? // […] Der Zechstein enthält innerhalb der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formation Steinsalze in stratiformer Lagerung, umfasst jedoch weitaus mehr Gesteine, die nicht als Wirtsgesteine zu betrachten sind. // [...] Nach Einschätzung des TLUBN ist daher das Summieren von Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzhorizonte innerhalb des Zechsteins zu einer Gesamtmächtigkeit nicht zulässig. Die Mächtigkeiten der ausgebildeten Steinsalze der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formation müssen einzeln ermittelt werden, da andernfalls wirtsgesteinsfremde Gesteine in die Berechnungen eingehen und die Mächtigkeiten zu stark überschätzt werden. Die Teilgebiete mit Steinsalzen in strafiformer Lagerung fallen daher nach Auffassung des TLUBN aufgrund des Summierens von Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzformationen des Zechsteins deutlich zu groß aus. // Warum werden bei der Ermittlung der Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung Bohrungen mit einer (auch summierten) Steinsalzmächtigkeit von weniger als 100 m nicht berücksichtigt? // […] Bohrungen, die nach Auswertung der BGE eine (auch summierte) Steinsalzmächtigkeit von weniger als 100 m aufweisen und sich innerhalb der identifizierten Gebiete befinden, müssen daher nach Ansicht des TLUBN zur weiteren Eingrenzung und Anpassung der Teilgebietsgrenzen zwingend herangezogen werden, da es sich hierbei um wichtige Belegpunkte handelt. Aufgrund der unvollständigen Nutzung der Bohrdaten fallen die Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung nach Auffassung des TLUBN als deutlich zu groß aus. | |
65.14.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum werden niedriggradige metamorphe Gesteine des Saxothuringikums teilweise zu Kristallingesteinen gerechnet? // […] Bohrungsdaten [...] belegen, dass das Saxothuringikum nordwestlich des Thüringer Schiefergebirges fast ausschließlich aus gering metamorphen Gesteinen aufgebaut ist. Im Teilgebiet Saxothuringikum liegen nach Auswertung des TLUBN 153 Bohrungen, in denen Grundgebirge erbohrt wurde. Dabei wurde lediglich in zwei Bohrungen kristallines Wirtsgestein angetroffen (s. Abb. 7).
Das TLUBN ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen ist. | |
65.2.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Der Ausweisung des Teilgebietes ,,Tertiäres Tongestein" durch die BGE liegen in Norddeutschland in den betroffenen Bundesländern sehr unterschiedliche Datengrundlagen zugrunde:
Berlin und Brandenburg: Bohrungen und thematische Karten
Mecklenburg-Vorpommern: Bohrungen und thematische Karten
Niedersachsen, Hamburg und Bremen: ,,Geotektonischer Atlas 3D (GTA—3D)"
Sachsen-Anhalt: Bohrungen und thematische Karten
Schleswig-Holstein: Basismodell SH 2012 (GTA-3D) und Strukturmodell SH 2016 (aus Projekt ,,StörTief”) | |
65.2.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Für das Verständnis der Eigenschaften und des Verhaltens von Tongesteinen ist deren diagenetische Überprägung von großer Bedeutung. lm Gegensatz zu den Jura- und Unterkreide-Tongesteinen haben die tertiären Tongesteine keine tiefe Versenkung erfahren (Stichwort ,,Inversion des Niedersächsischen Beckens”). Tertiäre Tongesteine und dementsprechend auch die paläogenen Tongesteine weisen je nach Tiefe und Region sehr variierende Verfestigungsgrade auf. | |
65.2.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die BGE stellt im Zwischenbericht Teilgebiete dar, dass die potentiellen Tongesteinsformationen untergeordnet andere Gesteine (z.B. Sandsteine, Kalksteine, usw.) enthalten. Weiterhin wird nicht zwischen plastischen und verfestigten Tonen unterschieden. Eine Prüfung, inwieweit diese Einlagerungen die Barrierewirkung des Tongesteins vermindern, wurde bisher seitens BGE nicht vorgenommen. | |
65.2.12 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Grundsätzlich ist die Annahme gerechtfertigt, dass die in diesen Zeiträumen abgelagerten feinkörnigen Sedimente granulometrisch häufig in den Tonbereich eingestuft wurden. Dabei wurde in den Originalbearbeitungen primär in unverfestigte Tone und verfestigte Tongesteine differenziert, die stellenweise siltig bis sandige Zwischenlagen aufweisen können. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der geologischen Bearbeitung zum Zeitpunkt der Bohrung bzw. Probenbearbeitung bei der Klassifikation von den geologischen Bearbeiter*innen bewusst zwischen ,,Ton” und ,,Ton(ge)stein” unterschieden wurde und auf Grund der nicht abgeschlossenen Diagenese der relativ jungen tertiären Schichten gravierende Festigkeitsunterschiede anzunehmen sind. In vielen Fällen ist in den Schichtenverzeichnissen die Bezeichnung ,,Ton” durch die Konsistenzbegriffe plastisch, weich, mild oder mäBig fest ergänzt worden. Dadurch wurden Festigkeitsunterschiede dokumentiert und eine lithologische Abgrenzung vorgenommen. | |
65.2.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Auffällig ist weiterhin, dass an manchen Schichtprofilen gerade im Bereich der Stufen Ypresium bis Thanetium bspw. in Schleswig-Holstein in ein und derselben Bohrung eine Differenzierung zwischen hangenden jüngeren Tonen und liegenden alteren Tonsteinen aufgezeigt werden konnte. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die lithologischen Bezeichnungen Ton und Ton(ge)stein beliebig benutzt wurden, sondern dass sie sehr wohl einen prinzipiellen diagenetischen Unterschied markieren und charakterisierende lithologische Termini darstellen, die infolgedessen auch unterschiedliche Gesteinseigenschaften kennzeichnen. Von daher wäre es eigentlich zu erwarten gewesen, dass auch seitens der BGE diese Unterschiede betrachtet und beachtet worden wären und demzufolge eine weitere Differenzierung des Teilgebietes geboten gewesen wäre. | |
65.2.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Die Auswertung von zahlreichen Bohrungen im Rahmen von §21 Stellungnahmen der SGD hat gezeigt, dass die Schichten des Paläozän sehr heterogen zusammengesetzt sind und nicht flächendeckend als Tongesteinsformation zu betrachten sind. Die Schichten des Untereozän enthalten oftmals Feinsandsteine neben Tonsteinen. In den Einheiten Mitteleozän und Obereozän treten häufig Mergelsteine auf. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen die Paläozän-Untereozän-Schichten als aus nicht verfestigten Tonen bestehend beschrieben werden. | |
65.2.15 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Im Gegensatz zu Tonsteinen stellen Tone durch ihre im Sinne eines Endlagerstandorts ,,negativen“ Festigkeitseigenschaften ein Risiko im Hinblick auf die Standfestigkeit eines Endlagerbergwerkes dar. Stellenweise wird das tonige Material, z.B. in Schleswig-Holstein aber auch anderswo, als kleinbröckelig, zerfallend und mit Haarrissen und Harnischen durchzogen beschrieben. Darüber hinaus ist durch eine anzunehmende Wärmeentwicklung eingelagerter radioaktiver Stoffe eine Änderung der tonmineralogischen Zusammensetzung möglich. | |
65.2.16 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Unter Berücksichtigung der Festigkeitseigenschaften sowie einer teilweisen heterogenen Zusammensetzung durch siltige und feinsandige Zwischenlagen bis hin zu Tuffiten muss die Eignung der tertiären Sedimente als potenzielles Wirtsgestein im weiteren Abwägungsprozess kritisch betrachtet werden. | |
65.2.17 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die BGE sollte darlegen, wie die Wissenslücken zu den Eigenschaften tertiärer Tongesteine nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geschlossen werden sollen und welchen ggfs. weiteren Forschungsbedarf sie sieht. | |
65.2.18 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Für das Verständnis der Eigenschaften und des Verhaltens von Tongesteinen ist deren diagenetische Entwicklung von großer Bedeutung. Die unterschiedlichen Diagenese-Stadien (und ihre Abhängigkeit von der Tiefe, aber auch vom Kalkgehalt) der paläogenen Sedimente in Norddeutschland sind daher detailliert zu betrachten. Hierbei sind neben der sedimentologischen, stratigraphischen und paläogeographischen Charakterisierung auch der Kenntnisstand in Bezug auf Regressionsphasen und Erosionshorizonte zu erheben. Mögliche laterale (z.B. Becken-, Schwellen-, Küstensedimente) und vertikaler Differenzierungen (z.B. Leithorizonte, Tufflagen) sind zu ermitteln. Welche Faktoren beeinflussen die Diagenese? | |
65.2.19 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Vollzieht sich die Diagenese tiefenabhängig "von unten nach oben" ab einem bestimmten Auflastdruck oder bankweise, von welchen Faktoren ist sie abhängig? | |
65.2.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Durch die Anwendung geowissenschaftlicher Abwägungskriterien im Wesentlichen anhand von Referenzdatensätzen wurde anschließend das Teilgebiet ,,Tertiäres Tongestein” ausgewiesen, wobei festzustellen ist, dass dies nicht unbedingt zu einer Verkleinerung des ,,identifizierten” Gebietes ,,Tertiäres Tongestein” führte. | |
65.2.20 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die regionale und Iokale Versenkungsgeschichte der Sedimente ist zu untersuchen und der Kenntnisstand in Bezug auf mögliche biogene Bestandteile sowie auf eine etwaige Öl- und Gasführung zu erweitern. Wie sieht es z.B. mit organikreichen Horizonten in den tertiären Sedimentabfolgen aus? | |
65.2.21 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Eigenschaften und das Verhalten von Tongesteinen werden maßgeblich von der mineralogischen Zusammensetzung bestimmt. Hinsichtlich einer Eignung als Wirtsgestein sind neben der Art und dem Anteil der Tonminerale auch der Gehalt bestimmter Nebenbestandteile von besonderem Interesse. | |
65.2.22 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | In Bezug auf die mineralogische Zusammensetzung ist zu klären worin sich die norddeutschen Tongesteinsformationen von den Tongesteinsformationen unterscheiden, die international (z.B. Frankreich, Schweiz, Belgien) als Wirtsgesteine in Betracht gezogen werden. Wie hoch ist bspw. der Tonmineralanteil und welche Rückschlüsse auf die Gesteinseigenschaften (Quellfähigkeit, Rückhaltevermögen, etc.) lassen sich daraus für die tertiären Tongesteine ziehen. Für eine mögliche Mobilisierung von Radionukliden ist der Karbonatgehalt des Gesteins mitentscheidend. Auch der Pyritgehalt ist ein wichtiger mineralogischer Parameter, da bspw. eine Freisetzung von Schwefelsäure durch Pyritoxidation in der bergbaulich bedingten Auflockerungszone bei der Errichtung eines Endlagerbergwerks nicht auszuschließen ist. | |
65.2.23 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Für die Eignung eines Tongesteins als Wirtsgestein ist dessen Maximaltemperaturbelastung in der geologischen Vorgeschichte (Paläomaximaltemperaturen) von erheblicher Relevanz. Bei Überschreitung der Paläomaximaltemperaturen besteht die Befürchtung einer Verschlechterung der Barrierefunktionen durch sekundäre Prozesse wie die Alteration der vorhandenen organischen Substanzen, die sich wiederum nachteilig auf das Rückhaltevermögen von Radionukliden auswirken könnte. Die heutigen Tiefenlagen von Tongesteinen sind nicht mit den maximalen Versenkungstiefen gleichzusetzen. // Dementsprechend ist für die tertiären Tongesteinsformationen die Maximaltemperaturbelastung in der geologischen Vorgeschichte (PaIäomaximaltemperaturen) zu ermitteln. Die dafür national und international verwendeten Methoden zur PaläomaximaItemperaturbestimmung von Tongesteinen bzw. der Wirtsgesteinscharakterisierung sind auf ihre Vorteile, Nachteile und ihre generelle Anwendbarkeit für tertiäre Tongesteine zu sichten und zu bewerten. In diesem Zusammenhang spielen auch die Art, Menge und Reife organischer Substanzen in tertiären Tongesteinen einerseits sowie der möglichen Alteration/Zersetzung durch Temperatureinflüsse andererseits eine wichtige Rolle. | |
65.2.24 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Mit Blick auf die mögliche Eignung tertiärer Tongesteine für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung einer Anlage zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sind weiterhin Fragen zur geomechanisch/geotechnischen Charakterisierung und zur Standsicherheit von entscheidender Bedeutung. | |
65.2.25 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die geomechanischen Kennwerte und deren Bandbreite, insbesondere für Wärmeleitfähigkeit, thermischer Ausdehnungskoeffizient, Festigkeiten, Steifigkeiten, Viskositat, Schrumpfen, Wassergehalt sind zu ermitteln. | |
65.2.26 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Frage, ob die geomechanisch/geotechnischen Eigenschaften und Kennwerte von oberflächennah anstehenden tertiären Tongesteinen und von oberflächennah anstehenden Tongesteinen anderer geologischer Einheiten, z.B. jurassischen Tongesteinen, auf tertiäre Tongesteine in Teufen eines Endlagers übertragbar sind, ist kritisch zu betrachten. Sind die geotechnischen Erfahrungen mit anderen Tongesteinen überhaupt auf tertiäre Tongesteine (auch in der Anwendung von Referenzdatensätzen) anwendbar? | |
65.2.27 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Wie werden z.B. die Primärspannungszustände, insbesondere in Hinblick auf einen eventuell vorhandenen horizontalen Spannungsüberschuss bewertet? | |
65.2.28 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase II | Wie unterscheiden sich paläogene Tongesteinsformationen von anderen Tongesteinsformationen (z.B. jurassische Tongesteinsformationen) in Hinblick auf ihre Temperaturvulnerabilität und die Fähigkeit zur hydraulisch und mechanisch wirksamen Rissschließung? | |
65.2.29 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Es wäre zu prüfen, ob (andere) Stoffgesetze für die Modellierung tertiärer Tongesteine und deren thermischen, hydraulischen, mechanischen und chemischen Verhaltens benötigt werden. | |
65.2.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Bei der Prüfung der Mindestanforderungen verfolgte die BGE einen ,,konservativen” Ansatz, indem sie im ersten Schritt hin zur Identifizierung von Gebieten im Zweifelsfall eher mit einer Überschätzung der Verbreitung der Tongesteinsformationen gearbeitet hat. // Durch die Anwendung sehr unterschiedlicher Datengrundlagen ergeben sich für das Teilgebiet ,,Tertiäres Tongestein” allerdings offensichtliche ,,Ungleichbehandlungen” der betroffenen Bundesländer. Es ist kritisch zu betrachten, dass die jeweiligen Gesteinsformationen unter dem Begriff ,,Tertiäres Tongestein” aufgrund der vorhandenen Informationen nicht nach einheitlichen Maßstäben betrachtet worden sind und dadurch Bundesländer ungleich behandelt wurden. Insbesondere der Verzicht der BGE zum jetzigen Zeitpunkt auf die Verwendung von Datengrundlagen aus den analogen Archiven einiger SGD bzw. bei digitalem Datenbestand den vollständigen Rückgriff auf die in diesen Unterlagen vorhandenen sehr viel detaillierteren Basisinformationen incl. der verwendeten 3D-Modelle widerspricht dem Ansatz einer auf einheitlichen Kriterien basierenden Gebietsausweisung. Dies stellt nicht in jedem Fall ein konservatives Ergebnis sicher. | |
65.2.30 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | In Bezug auf die Standsicherheit ist von Interesse, in welchen Bau- oder Forschungsprojekten in tertiäre (paläogenen) Tongesteinen Auffahrungen durchgeführt oder geotechnische Bauwerke erstellt wurden. Welche geotechnischen und geomechanischen Erfahrungen wurden dabei gewonnen (Teufenlage, Ausbauart, Ausbaugrad)? Welche besonderen Problemstellungen traten dabei auf? Sind Schwierigkeiten bei einer Iangen Offenhaltung z.B. für eine Rückholung zu erwarten und welche können das sein? Gibt es Untersuchungen/Überlegungen zur technischen Machbarkeit der Rückholung, wenn ja, welche? | |
65.2.31 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Welche Teufe kann für die Erstellung von Hohlräumen in tertiären (paläogenen) Tongesteinen aufgrund des notwendigen Ausbaus als maximal möglich angesehen werden? | |
65.2.32 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei all diesen offenen Fragen steht im Raum, wie die BGE plant, diese Wissenslücken in Bezug auf die tertiären Tongesteine zu schließen? Sollte die BGE die tertiären Tongesteine weiterhin in ihre Betrachtungen einbeziehen, welche weiteren Forschungsarbeiten sind von ihr geplant bzw. welche offenen Fragen sieht die BGE selbst bei diesem Wirtgestein? | |
65.2.33 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Das Teilgebiet „Tertiäres Tongestein“ liegt u. a. im Nordwesten des Landes Berlin. Seine Ausdehnung für den Berliner Raum lässt sich mit den vorliegenden Informationen regional-geologisch nicht nachvollziehen. // Als entscheidungserheblich für die Gebietsabgrenzung wird von der BGE auch die im Land Berlin positionierte Bohrung Berlin 1 (321006000101) genannt, in der nach Kenntnis des geologischen Dienstes von Berlin keine Sedimente des oberen Paläiozäns oder unteren Eozän vorhanden sind. Vielmehr lagert in dieser am Rand des Teilgebietes gelegenen Bohrung unteroligozäner Rupelton in einer Bohrteufe von 100—189 m direkt auf mesozoischen Keuperschichten. Vergleichbare Schichtenfolgen sind auch in weiteren der BGE zur Verfügung gestellten Tiefbohrungen aufgeschlossen, wie z. B. in den weiter nordwestlich im Teilgebiet lokalisierten Bohrungen Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Berlin 15. Auch in der ebenfalls deutlich innerhalb des Teilgebietes gelegenen Bohrung 425B-3091, deren Informationen der BGE inkl. Schichtenverzeichnis vorliegen, sind keine Schichten des oberen Paläozäns und unteren Eozän aufgeschlossen. Hier wurden lediglich geringmächtige Tone des oberen Mittel- bzw. Obereozän erbohrt. Dementsprechend ist die Ausweisung des Teilgebietes "Tertiäres Tongestein” für den Raum Berlin regionalgeologisch in Frage zu stellen. | |
65.2.34 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Die Lithologie aus den Bohrungen Bad Wilsnack Sol Wlk 1/96 in der Prignitz und Velten Gt Vet 2/90 nördlich Berlin belegt die heterogen aufgebauten Wechselfolgen des Paläogens:
• Hauptsächlich wird das Paläogen Brandenburgs aus Schluffen (nach Korngröße definiert in DIN 4022 und DIN EN ISO 14688 von 2004) aufgebaut.
• Weiter wird das Paläogen aus Tonmergeln, Schluffmergeln, Kalkschluffen, Sanden, Kalksanden und Tonen zusammengesetzt.
• Dem sind Konkretionen und Bänke bzw. Flöze von Kalkmergelsteinen, Kalksteinen, Kalksandsteinen, Braunkohlenschluffen, Braunkohlentonen und Braunkohlen eingelagert.
Da beide Bohrungen in Salzabwanderungssenken geteuft wurden, in denen Absenkungsphasen infolge Salzabwanderung auch im Paläogen stattfanden, weisen darin einige Abschnitte des Paläogens auch erhöhte Mächtigkeiten und Lithofaziesdifferenzierungen auf, die nur lokal in diesen Senken auftreten, insbesondere in den einzelnen Diapirrandsenken auch zu unterschiedlichen Zeiten. Paläogene Tone über 100 m Mächtigkeit treten somit in Brandenburg nur Iokal in Salzabwanderungssenken auf. Daher wird bei deren Flächenumgrenzung im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE insbesondere die nach StandAG § 23 Absatz 5 Punkt 2 erforderliche Mindestanforderung ,,Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereich" nicht erfüllt und dieses Gebiet hätte infolgedessen nicht als identifiziertes Gebiet in die Anwendung der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien aufgenommen werden dürfen. | |
65.2.35 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Es erscheint daher nicht plausibel, aus einer heterogen lithologischen Zusammensetzung wie beispielsweise im Paläogen von der Rupelton-Formation (Unter-Oligozän) aus hauptsächlich Schluffen, Tonen, Ton- und Schluffmergeln in Nordwest-Brandenburg (mit Sand-Zwischenschaltungen in Ost-Brandenburg außerhalb des Teilgebietes 005_OOTG) ein Wirtsgestein "Tertiäres Tongestein” herzuleiten. | |
65.2.36 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Hamburg: Für die Ausweisung des Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Basisfläche des oberen Eozän des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Basiskriterium 1.500 m verschnitten. Dies ist für das GLA Hamburg nachvollziehbar.
Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Langefelde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht plausibel. | |
65.2.37 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Hamburg: Neben der Erdgas- und Erdölförderung als Solche, die durchaus auch zu starken und mitunter negativen Auswirkungen auf die Eigenschaften des Untergrunds für ein Endlager führen kann, bestand für das ehemalige Erdölfeld Reitbrook eine Nachnutzung als Gasspeicher. Durch das wiederholte Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein ,,Tertiäres Tongestein" ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. Der Bewegungsbereich des Gasspeichers, der von 1973 – 2017 am Standort Reitbrook betrieben wurde, kann aus den Radarinterferometriedaten (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten, abgeleitet werden. Die Hebungen lagen in den letzten Jahren der Nutzung demnach in einer Größenordnung bis zu einigen Zentimetern. Der betroffene Bereich entspricht in etwa der Ausdehnung der im GTA-3D dargestellten Salzstockberandung und etwas darüber hinaus (ca. 4 km im Durchmesser). Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines ,,Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein konnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.
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65.2.38 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Niedersachsen: Für Niedersachsen wurde noch keine detaillierte regionalgeologische Betrachtung des Teilgebietes ”Tertiäres Tongestein” vorgenommen, es ist jedoch zu erwarten, dass vergleichbar wie in den benachbarten Bundesländern ähnliche Beispiele und vor allem großflächige Regionen identifiziert werden könnten, die die Ausweisung des Teilgebietes "Tertiäres Tongestein” in der aktuellen Ausprägung mehr als in Frage stellen. Die Verhältnisse, wie sie bspw. aus Schleswig-Holstein beschrieben werden, wären auch für Niedersachsen nach regionalgeologischer Prüfung nicht überraschend und mitunter übertragbar. | |
65.2.39 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Mecklenburg-Vorpommern: Das Teilgebiet „Tertiäres Tongestein“ umfasst nahezu die gesamte westliche Landesfläche von Mecklenburg-Vorpommern. Zur Abgrenzung wurden dafür vor allem Tiefbohrungen und thematische Karten herangezogen. Ergänzend dazu kann auch der seismische Reflektor T1 verwendet werden, der die transgressive Basis des Tertiär in Nordostdeutschland abbildet, und in Form von Isobathenkarten vorliegt.
Die Isolinien des Reflektors zeigen an, dass das von der BGE ausgewiesene Teilgebiet auch Bereiche oberhalb von Salzstrukturen einschließt, in denen sich die Basis der alttertiären Abfolgen nicht tiefer als 300 m u. NN befindet. Dies betrifft die Salzkissen Brustorf, Karow-Schwaan, Krakow am See, Marnitz, Neubuckow und Triebkendorf. Teilweise fehlt das Tertiär im Top dieser Antiklinalstrukturen völlig. | |
65.2.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Der Umgang mit dieser ,,Verteilungsungerechtigkeit”, bezogen auf die heterogene Datenbasis, ist ein wesentlicher Aspekt, den die BGE hätte berücksichtigen sollen. Die Vorgehensweise der BGE, im Wesentlichen mit einem Werkzeug, das als Modell im Maßstab 1:300.000 (Geotektonischer Atlas 3D) ,,nur" stratigraphische Einheiten abbildet, ein Teilgebiet für die beschriebenen Einheiten des Paläogen als potenzielles Wirtsgestein belastbar nach den Maßstaben des StandAG abzugrenzen, wird seitens der SGD als zu starke Vereinfachung gesehen. | |
65.2.40 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Mecklenburg-Vorpommern: In den zahlreich vorhandenen Bohrungen sind die Abfolgen des Paläozän und Eozän häufig >100 m mächtig. Jedoch bestehen diese bis etwa 600 m Tiefe überwiegend aus unverfestigten und damit noch plastischen Tonen und enthalten teilweise auch Ton/Schluff-Wechsellagerungen. Aufgrund ungünstiger geomechanischer Eigenschaften und erhöhter Sensitivität gegenüber Temperaturerhöhungen sollten diese Bereiche von einer weiteren Betrachtung ausgenommen werden. | |
65.2.41 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Schleswig-Holstein: Die Konsistenz der tertiären Tonfolgen des Untereozän 2 bis 4 wird in den Bohrungsbeschreibungen in vielen Regionen als ,,plastisch” und ,,weich” beschrieben. Auf eine unvollkommene diagenetische Verfestigung weisen auch Beschreibungen wie ”zäh” hin. // In allen Regionen Schleswig-Holsteins finden sich in größerer Zahl Schichtenverzeichnisse, die untereozänes und oberpaläozänes Material als ,,mild" sowie "mäßig fest" beschreiben. // Es kann also davon ausgegangen werden, dass die allgemeine lithologische Einstufung als ,,Ton" (und nicht als Tonstein) weiten Teilen des Landes - auch in endlagerrelevanten Tiefen - zutrifft. // Mit Blick auf die mineralogische Zusammensetzung der Tone in Schleswig-Holstein ist für die Tone des Ypresiums (Eozän) die enthaltenen quellfähigen Montmorillonite hervorzuheben. Besonders in sog. „Grüner Eozänton“ bilden die quellfähigen Montmorillonite bis zu 50 % des Gesamtanteils an Tonmineralen. // Die paläogeographische Situation Schleswig-Holsteins ist durch den von Salzmauern und Salzdiapiren überprägten Glückstadtgraben gekennzeichnet. Durch noch im Tertiär andauernde Halokinese konnte es an den Flanken der Salzstrukturen stellenweise zu erosiven Prozessen kommen, deren Spuren sich in den benachbarten Trögen durch unterschiedlich mächtige siltig/sandige Zwischenlagen dokumentieren. Weiterhin ist besonders das Untereozän 1 durch Tuffitlagen gekennzeichnet. | |
65.2.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Der sehr unterschiedliche Detaillierungsgrad der verwendeten Datengrundlagen (z.B. Flächen im GTA-3D im MaBstab 1:300.000) lassen Zweifel aufkommen, ob die abschließende, d.h. der Schritt vom identifizierten Gebiet ,,Tertiäres Tongestein” hin zur Ausweisung des Teilgebietes ,,Tertiäres Tongestein” in Norddeutschland belastbar ist. Aufgrund der Modellgrenzen endet das Teilgebiet bspw. an einigen Stellen an Ländergrenzen, weil hier eine Datenharmonisierung offensichtlich nicht möglich war. Demnach erfolgte hier die Ausweisung des Teilgebietes nicht anhand geologischer Bewertungen (sondern anhand politischer Grenzen). Im Grunde kann dies dazu führen, dass eine Fläche aufgrund fehlender oder kleinmaßstäblicher Daten oder Daten, die bspw. in den Archiven der SGD nicht recherchiert wurden, ausgeschlossen wurde. Nach dem Gesetz müsste hier zum Umgang mit diesen Gebieten eine Empfehlung seitens der BGE ausgesprochen werden (§13 StandAG) und diese Gebiete umgekehrt weder ausgeschlossen noch als Teilgebiet ausgewiesen werden. Der Ansatz wäre im diesem Sinne nicht ,,konservativ”. | |
65.2.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Der GTA-3D als Modell für Niedersachsen, Hamburg und Bremen sowie die in Schleswig-Holstein verwendeten Modelle (Basismodell SH 2012 (GTA-3D) und Strukturmodell SH 2016 (aus Projekt „StörTief“) bilden ,,nur” stratigraphische Einheiten ab, die für eine Bewertung der Gesteinsformationen in lithostratigrahpische bzw. am Ende lithologische Einheiten übersetzt werden mussten. Ohne eine systematische und umfangliche Hinzuziehung sowie Prüfung der Informationen aus vorhandenen und zugänglichen Tiefbohrungen (die der BGE vor Veröffentlichung des Zwischenberichtes vorlagen) ist dies nicht möglich. Das Ergebnis stellt dementsprechend eine starke Vereinfachung dar. Die aus den angegebenen Quellen ermittelten Mächtigkeiten im Paläogen von bis zu 1.055 m sind zwar im Sinne eines konservativen Vorgehens (maximal angetroffene Mächtigkeit des Paläogen) nicht zu beanstanden, für das Wirtsgestein Tongestein im Tertiär aber über das gesamte Verbreitungsgebiet Norddeutschlands genommen deutlich überschätzt. | |
65.2.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Für den sich nun anschließenden Schritt zur Einengung dieses Teilgebietes auf eine oder mehrere Standortregionen stellt sich die Frage, ob und wie dies überhaupt geowissenschaftIich belastbar vorgenommen werden kann. | |
65.2.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Sieben der Indikatoren und Kriterien nach § 24 StandAG (Geowissenschaftliche Abwägungskriterien) beruhen auf der Verwendung von Referenzdatensätzen, vier Kriterien beruhen auf der Grundlage gebietsspezifischer Daten.
Die Referenzdatensätze wurden Iosgelöst von der Stratigraphie und Erdzeitalter und der sehr unterschiedlichen Lithologie der jeweiligen Tongesteinsformationen für alle Tongesteine gleichermaßen und ohne weitere Differenzierung untereinander angewendet. Dabei wurden überwiegend Datensätze aus verfestigten Tonsteinen (Jura/Kreide) als Referenzdatensätze abgeleitet. // Insbesondere für das Teilgebiet ”Tertiäres Tongestein” ist diese Vereinheitlichung nicht nachvollziehbar und wird als nicht sachgerecht eingestuft. Für die tertiären Tongesteine ist zwingend ein eigener Referenzdatensatz erforderlich. | |
65.2.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zahlreiche Bohrungen und Schichtenverzeichnisse, die der BGE von den SGD zur Verfügung gestellt wurden, belegen die große Heterogenität und lithofazielle Differenzierung der tertiären Abfolgen. Die tertiären (paläogenen) Sedimente in Norddeutschland sind gekennzeichnet durch sehr unterschiedliche Faziesräume und große lithologische Unterschiede innerhalb des Verbreitungsgebietes. Wichtige Eigenschaften (u. a. mineralogische Zusammensetzung, Art und Anteil der Tonminerale, Porosität, Permeabilität, Korngröße, Konsistenz, Paläotemperatur) dieser erdgeschichtlich relativ jungen Tongesteine unterscheiden sich wesentlich von denen älterer, prätertiärer Tongesteine. | |
65.4.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kommunikation | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Unterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ [...] Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben-Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. [...] beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen. | |
65.4.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Deckgebirge | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Hinzu kommt im zitierten Fall – wie für alle Teilgebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung – eine Verwendung der Begriffe „Deckgebirge“ und „Überdeckung“, die sich nach unserer Auffassung so nicht aus dem StandAG ergibt, jedoch für den Entscheid essentiell ist: // Laut StandAG gehören zum Deckgebirge alle Schichten oberhalb des ewG (in der Regel also auch Teile des Wirtsgesteins), das Verzeichnis der Indikatoren in Anlage 11 fragt dann nach dem Vorhandensein und ggf. der Qualität einer (ansonsten nicht weiter definierten) Überdeckung im Deckgebirge, insbesondere nach deren Eigenschaften: Ist sie grundwasserhemmend, erosionshemmend, mächtig, geschlossen? Dieses Kriterium wurde durch die BGE aber ausschließlich auf Überdeckungen oberhalb des Wirtsgesteins angewendet, nicht jedoch für Überdeckungen des ewG im Wirtsgestein. | |
65.4.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kommunikation | Feststellung | Phasenübergeordnet | Im Gespräch am 5.10. hatten Sie eine Definition des Begriffs „Überdeckung“ angekündigt. Über die Frage der Definition hinaus stellt sich für die Mitglieder der DAEF auch die Frage nach deren Begründung – sowohl aus juristischer als auch aus sicherheitstechnischer Sicht: In wie weit wurde vom StandAG abgewichen, und mit welcher Begründung? Ist die Entscheidung sicherheitstechnisch sinnvoll angesichts des Umstands, dass Überdeckungen im Wirtsgestein im Allgemeinen in der Tendenz (deutlich) langzeitstabiler als solche oberhalb des Wirtsgesteins sein dürften? Die Beantwortung dieser Fragen ist zentral, weil in allen oben genannten Teilgebieten letztlich allein dieses Kriterium entscheidungsrelevant war. | |
65.4.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Deckgebirge | Feststellung | Phasenübergeordnet | Weiterhin sind wir auch nicht davon überzeugt, dass eine Oberfläche der Wirtsgesteinsformation im Quartär per se als sicherheitstechnisch „ungünstig“ zu werten ist (Abbildungen 28, 29 der „Arbeitshilfe“), da dies auch ein Hinweis auf eine besonders mächtige Barriere in der potentiellen Wirtsgesteinsformation sein kann. Überraschend ist [...] z. B. für das Teilgebiet 012_01TG_198_01IG_K_g_RHE trotz einer ungünstigen Bewertung des Kriteriums nach Anlage 11 (aufgrund des Anstehens des Wirtsgesteins an der Geländeoberkante) von einer grundwasser- und erosionshemmenden Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch Teile des Wirtsgesteins ausgegangen und auf eine günstige geologische Gesamtsituation geschlossen wird. [...] Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich eine adäquate Anwendung des Kriteriums nach Anlage 11 auf eine zumindest ungefähre Festlegung der Teufe des potentiellen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs bzw. Einlagerungsbereichs stützen müsste. | |
65.4.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kommunikation | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Wissenschaft lebt vom Diskurs, auch ein wissenschaftsbasiertes Verfahren wird vom Diskurs vorangetrieben werden und nicht nur eindeutige Antworten liefern – der im StandAG verwendete Begriff „Abwägungskriterien“ belegt dies in aller Deutlichkeit. Angesichts der noch zu erwartenden Konflikte im Auswahlverfahren (einschließlich Expertendissens) halten wir es für wichtig und werben dafür, dass dieses Verständnis von Wissenschaft und ihrer Rolle im Verfahren von Anfang an berücksichtigt und gut kommuniziert wird. Wir möchten zum Diskurs und damit zur Qualität beitragen [...] | |
65.4.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Kommunikation | Abweichung | Phasenübergeordnet | Die Aggregierung von Indikatoren zur Bewertung von Abwägungskriterien und schließlich zur Einschätzung der geologischen Gesamtsituation stellt eine besondere Herausforderung dar, da im Bericht der Endlagerkommission und im StandAG nicht hinreichend klar ausgeführt wird, wie vorzugehen ist. | |
65.4.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Ausschlusskriterien | Feststellung | Phasenübergeordnet | Die Abwägungskriterien haben je nach Wirtsgestein, Sicherheitskonzept und Endlagerkonzept unterschiedliche Bedeutung und unterschiedliches Gewicht, sind ggf. sogar inkommensurabel (nicht vergleichbar). […] | |
65.4.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Ausschlusskriterien | Feststellung | Phase 1, Schritt 2 | [...] So besitzen die hydrochemischen Bedingungen und die Rückhalteeigenschaften des Gesteins im einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) im Wirtsgestein Steinsalz (geringes bis kein Wasservorkommen) im Vergleich zu anderen Wirtsgesteinen (zu unterstellender signifikanter Wasserzutritt zu den Einlagerungsbereichen) eine deutlich unterschiedliche Relevanz. Weiterhin sind die pH-Werte, die im Referenzdatensatz für Steinsalzformationen genannt werden, zu diskutieren. Gemessene pH-Werte in hochsalinaren Lösungen sind nicht mit den in verdünnten Grund- und Porenwässern bestimmten zu vergleichen, sondern erfordern eine vertiefte Interpretation, um geochemisch bedeutsame Daten zu erhalten. | |
65.4.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Ausschlusskriterien | Bemerkung | Phase 1, Schritt 1 | Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen. [...] Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. // [...] | |
65.4.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Ausschlusskriterien | Bemerkung | Phase 1, Schritt 1 | [...] // Die Methodik zur Abwägung ist nach Auffassung der Mitglieder der DAEF so wichtig, dass die derzeit vorgenommene über mehrere Unterlagen verteilte Darlegung (Zwischenbericht, „Teilgebiete und Anwendung“, „Arbeitshilfe“ sowie zur verbalargumentativen Zusammenführung im Bericht zum jeweiligen Teilgebiet) nicht angemessen erscheint. Wir empfehlen daher eine knappe synthetisierende Darstellung in einem Dokument, das sowohl die Wege von den Indikatoren zu den Bewertungen der einzelnen Kritieren als auch die Grundsätze der verbalargumentativen Zusammenführung zu einem Gesamturteil und die zentralen Begründungen hierzu enthält. Letztere müssten sich nach unserer Meinung an den Grundätzen des oben zitierten Schreibens des BfE orientieren. | |
65.4.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Referenzdatensätze | Bemerkung | nicht verfahrensrelevant | Aufgrund der Datenlage wurden durch die BGE für eine Vielzahl von Abwägungskriterien [...] so genannte Referenzdatensätze, also pro Wirtsgestein einheitliche Bewertungen, verwendet. Dabei ist ausgeführt, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukäme. Die Mitglieder der DAEF hegen jedoch ernsthafte Zweifel daran, dass eine alleinige Abwägung bzgl. der verbleibenden 3, 2 bzw. 4 jeweils mit gebietsspezifischen Daten bewerteten Abwägungskriterien zu einem belastbaren Urteil führen kann, ob eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. In der Begründung zu § 24 Absatz 1 des StandAG wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend für eine solche Aussage ist [...] Die Gefahr, eigentlich günstige Teilgebiete frühzeitig auszuschließen, erscheint gegeben. Es ist zu fragen, ob entweder doch weitere individuelle Informationen bei den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien zur Bewertung herangezogen werden können, oder aber, ob das StandAG in dieser Phase auch einen Verzicht auf die Anwendung von Abwägungskriterien zulässt, sofern diese sich in dieser Phase noch nicht als praktikabel anwendbar erweisen. In jedem Fall halten wir vor diesem Hintergrund Einschätzungen der Form „liegt eine / keine günstige geologische Gesamtsituation vor“ für irreführend und empfehlen eine Kommunikation, die die geschilderten Sachverhalte widerspiegelt. | |
65.4.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Ausschlusskriterien | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | [...] Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. [...] Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen [...] Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik. | |
65.4.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Ausschlusskriterien | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | […] einige der verbalargumentativen Begründungen zur Zusammenführung der Abwägungskriterien zu einem Gesamturteil. So kann die nachfolgend zitierte Begründung sicherheitstechnisch nicht überzeugen: // „Aufgrund der geringen Tiefe des Strukturtops wird die ungünstige Bewertung des Deckgebirges stärker gewichtet. Aus diesem Grund ist nur eingeschränkt damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann. Daher erfolgt nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes mit “nicht günstig“.“ (Anlage 1B, Teilgebiet 020_00IG_S_s_z). Ganz ähnlich wurde für die Teilgebiete 009_00IG_S_s_z, 011_00IG_S_s_z, 015_00IG_S_s_z, 016_00IG_S_s_z sowie 026_00IG_S_s_z verfahren: Diese wurden für die Kriterien nach Anlagen 2 und 3 als „günstig“ eingestuft, die Bewertung „ungünstig“ bzw. „bedingt günstig“ für das Kriterium nach Anlage 11 führte zur zusammenfassenden Bewertung „nicht günstig“. | |
65.5.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. | |
65.5.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Im Zwischenbericht Teilgebiete wurde für lmpaktkrater ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer gewählt, um den zerrütteten Bereich abzugrenzen. Dies scheint dem LGRB für das Nördlinger Ries als zu gering angesetzt. Von Hüttner u. Mitarb. (1980: Geologisches Jahrbuch, E 19) wurde gezeigt, dass der tektonische Kraterrand teilweise zwei Kilometer außerhalb des geomorphologischen Kraterrandes liegt, d.h. dass der Gesteinsverband auch in mehr als einem Kilometer Entfernung zum kartierten Kraterrand durch das Ereignis gestört wurde. Die Verbreitung von Auswurfmassen (Bunte Brekzie) als Hinweis für die laterale Beeinflussung des Gesteinsverbands ist ein deutlicher Indikator und sollte in zukünftigen Verfahrensschritten einbezogen werden. | |
65.5.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Die vorgetragene Einschränkung des Begriffs „aktive Störungen" auf regionale und überregionale Störungszonen entspricht nicht dem Wortlaut von §22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG, nach dem alle Störungen, die im angegebenen Zeitraum von 34 Millionen Jahren als aktiv einzustufen sind, Berücksichtigung finden müssen. In zukünftigen Verfahrensschritten sind aus unserer Sicht auch lokal aktive Störungen zu prüfen. | |
65.5.12 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Aktive Störungszonen | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Durch die pauschale Übertragung der in der GÜK250 dargestellten Störungsspuren erscheinen einige großräumige Störungsstrukturen wie der Fildergraben, das Schwäbische Lineament oder die Oberrheingraben-Randverwerfung unplausibel unterbrochen, lokale Störungselemente wurden wahrscheinlich nicht berücksichtigt. Auffällig sind auch Unterbrechungen von Störungspuren im Bereich quartärer Talfüllungen, z.B. im Bereich des Taubertals. | |
65.5.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Die ausschließliche Verwendung der Störungsspuren aus der GÜK250 in großen Teilen des Landes erscheint als Ausschlusskriterium in künftigen Verfahrensschritten unzureichend. Da sich das Landesgebiet Baden-Württemberg in den vergangenen 34 Millionen Jahren im tektonischen Einflussgebiet der Alpenbildung befand, sollten alle bisher bekannten Störungen, wie sie der amtliche Störungsdatensatz des Landes Baden-Württemberg (GeoLa) abbildet, bewertet und alle mutmaßlich in dieser Zeit aktiven Störungen berücksichtigt werden. Hierfür steht der BGE der GeoLa-Datensatz zur Anwendung des Kriteriums „aktive Störungen" zur Verfügung. | |
65.5.14 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Innerhalb des Teilgebiets 013 werden Kristallinvorkommen im tektonisch aktiven Oberrheingraben als endlagertauglich ausgewiesen, obwohl diese auch zwischen den Hauptstörungen als zerrüttet anzusehen sind. Dieses Ergebnis basiert vermutlich aus einem schematischen Zusammenschnitt des Wirtsgesteinsvorkommens „Kristallin" mit den im GeORG-Modell modellierten Hauptstörungen, versehen mit einem Sicherheitsabstand von einem Kilometer. Stark gestörte Bereiche im Randbereich des Oberrheingrabens, beispielsweise die Emmendinger Vorbergzone und die Freiburger Bucht, wurden im Zwischenbericht Teilgebiete bislang ebenfalls nicht bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums berücksichtigt. | |
65.5.15 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Die BGE charakterisiert die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu einem hohen Maß auf der Grundlage von Referenzdatensätzen. Dies ist für eine erste deutschlandweite pauschale Charakterisierung wie sie im Zwischenbericht vollzogen wurde, sicherlich zielführend. Wir weisen aber darauf hin, dass Ihnen für die Ausweisung der Standortregion für Baden-Württemberg an vielen Stellen regionale und zutreffendere Daten zur Verfügung stehen. | |
65.5.16 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phasenübergeordnet | Für eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen. | |
65.5.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Teilgebiet 009_0_0T:
Nord-und Südgrenze dieses Gebiets wurden der Literatur entnommen und sind prinzipiell nachvollziehbar. Allerdings besteht im ausgewiesenen Gebiet das Grundgebirge in Baden-Württemberg nach heutiger Kenntnis aus Schiefergebirge, d. h. aus Tonschiefern mit Einlagerungen von anchimetamorphen Kalksteinen, klüftigen Metasandsteinen (Quarzit, Grauwacke) und örtlich Diabasen. Andere Schiefergebirge der Saxothuringischen Zone in Sachsen und Thüringen wurden von der BGE nicht zum Teilgebiet gerechnet. [...] Auch der im BGE-Bericht angeführte Literaturverweis (de Wall et al. 2019) bezieht sich auf Untersuchungen östlich dieser Grenze in einer untertägig verdeckten Fortsetzung des Fichtelgebirgs-Kristallins. | |
65.5.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Teilgebiet 009_0_0T:
In Baden-Württemberg gibt es aus geophysikalischen Untersuchungen keine Hinweise auf Granitintrusionen innerhalb des ausgewiesenen Teilgebiets. Vorhandene Bohrdaten weisen typische Gesteine des Schiefergebirges aus. Das Granitvorkommen am Südrand des Teilgebiets bei Baden-Baden ist an die Südrandstörungen und den Kontakt zu Gebiet 013_00TG gebunden. | |
65.5.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Teilgebiet 001_00TG:
Für die Mächtigkeit des Opalinustons wurde im Zwischenbericht der gesamte Mitteljura, basierend auf dem Landesmodell des LGRB, angenommen. Da der Opalinuston sowohl als lithostratigraphische Einheit und erst recht als lithologische Einheit ss. nur einen (unteren) Teil des Mitteljuras ausmacht, führt dieser Ansatz zu einer deutlichen Überschätzung der Mächtigkeit und der Obergrenze des Teilgebietskörpers. Zudem sind im oberen Teil des Mitteljura auch potentielle wasserwegsame Schichten enthalten. Da die Schichtenfolge generell nach Südosten einfällt, sind durch Ihre Vorgehensweise die Nord-und die Südgrenze des Teilgebiets bezogen auf die Obergrenze der Opalinuston-Formation jeweils zu weit südlich festgelegt. | |
65.5.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Teilgebiet 001_00TG:
Ihnen stehen neben dem von Ihnen verwendeten Daten im Gocad-Format, die nur einen Arbeitsstand wiedergeben, auch finalisierte Daten des Landesmodells im GIS-Format und weiterhin das feiner aufgelöste Modell des GeoMol-Projektgebiets zur Verfügung um die Opalinuston-Einheit enger einzugrenzen. Die Mächtigkeit des eigentlichen potentiellen Wirtsgesteins Opalinuston können Sie aus verschiedenen neu interpretierten Bohrungen, beispielsweise aus dem GeoMol-Projekt, ableiten. | |
65.5.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Nach den in §23(5) StandAG festgelegten Mindestanforderungen ist bei der Bewertung der Tiefenlage auch zu berücksichtigen, ob zukünftig intensive Erosion, insbesondere durch zukünftige Vergletscherungen, die Integrität des Tiefenlagers beeinträchtigen könnte. Da Teile der Teilgebiete 001_00TG und 013_00TG innerhalb des während der vorletzten Vergletscherung (Riss-Eiszeit) eisbedeckten und damit von Erosion betroffenen Gebiets liegen (Hegau, Teile des Kreises Biberach), sollte auch diese Frage bei der weitergehenden Ermittlung der Standortregionen geprüft werden. | |
65.5.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Klimamodelle (z.B. Loutre & Berger 2000: Climate Change, 46) legen nahe, dass es in den kommenden 120.000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte, die den größten pleistozänen Eiszeiten in Intensität nahekommen. | |
65.5.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [...] in den kommenden 120.000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte, die den größten pleistozänen Eiszeiten in Intensität nahekommen. Dies zeigen auch Modelle, die eine aktuelle Klimaerwärmung durch Treibhausgase berücksichtigen, die in den kommenden 10.000 Jahren zu einem zeitweiligen vollständigen globalen Eisabbau führen würde. | |
65.5.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Subglaziale Erosion hat in den vergangenen drei Vereisungsphasen zahlreiche rinnenartige Erosionsbecken im Alpenvorland ausgehoben und muss daher auch für zukünftige Vergletscherungen angenommen werden. Eine Ausräumung und Vertiefung bestehender Erosionsbecken durch nachfolgende Vergletscherungen ist mehrfach belegt (Ellwanger et al. 2011: E&G Quaternary Sei. J., 60; Ellwanger 2015: LGRB-Fachbericht 2015/4; Kuhlemann & Rahn 2013: Swiss J. Geosci., 106), die Nagra führt hierzu in der Schweiz derzeit ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durch. Die durch die Erosion erreichten Tiefen erreichen häufig über 100 m, im Fall des Bodensee-Beckens sogar annähernd 500 m. Die Ausdehnung zukünftiger Alpenvorlandsgletscher ist nicht zuverlässig vorherzusehen. Das Gebiet der bisher größten Eisverbreitung kann aber als Orientierung gelten, wo glaziale Tiefenerosion in den kommenden 500.000 Jahren als möglich zu erwarten ist. | |
65.6.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum geht die BGE für das Teilgebiet 1 (001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT) nach Anwendung der Mindestanforderungen und Abwägungskriterien von einer günstigen Gesamtsituation aus? // [...] Neben den gelieferten Daten des LfU bieten die BGR-Daten zur Auswertung der Tiefenlage, der Mächtigkeit der Opalinuston-Formation und der Mächtigkeit des Deckgebirges sowie die maximale Reichweite der =100-Meter-Verbreitung Hinweise, die sich nicht mit der Teilge bietsidentifikation der BGE decken. // Die BGE hat bei der Anwendung der Mindestanforderungen möglicherweise die neueren Berichte der BGR und untersetzende digitale Anlagen aus den Jahren 2007—2016 nicht berücksichtigt, und stattdessen, wie in der Auftaktveranstaltung Fachkonferenz Teilgebiete am 17.10.2020 mitgeteilt, eine ältere Darstellung des LfU von 1996 verwendet (vgl. Abbildung 1 sowie Meyer & Schmidt-Kaler 1996). // Nach bisher veröffentlichten Studien der BGR wird die Fläche des potenziellen Teilgebietes nur etwa halb so groß ermittelt. // Nach Einschätzung des LfU ist die Identifikation der flächenhaften Verbreitung nach Anwendung der Mindestanforderungen deutlich zu groß bemessen. // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE ihre Darstellungen hinsichtlich der Mindestanforderungen mit den Daten der BGR abgleicht und/oder begründet, warum sie die BGR-Daten nicht bei der Anwendung der Mindestanforderungen (Tiefenlage, Mächtigkeit) berücksichtigt. | |
65.6.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Anwendung der Mindestanforderungen in Teilgebiet 13 […] //
Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE die Ergebnisse der von ihr zitierten wissenschaftlichen Arbeiten in die identifizierte Gebietskulisse einarbeitet. | |
65.6.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum werden von der BGE im Verbreitungsgebiet des Werra-Steinsalzes in Teilgebiet 78 (078_03TG_197_03IG_S_f_z) atektonische Störungen und tektonische Störungen, die Wasserzutritte ermöglichen, nicht berücksichtigt? // […] Die BGE hat offenbar die Daten des LfU zur Verbreitung der Subrosionssenken, der Störungen und der Erdfälle bei der TeiIgebietsidentifikation nicht berücksichtigt. // Auch die bedeutende Heustreuer Störungszone liegt innerhalb des Teilgebiets und wurde von der BGE offenbar bei der Ausweisung des Teilgebietes nicht berücksichtigt. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // die Datenlieferung zu den atektonischen Störungen und Hinweise des LfU berücksichtigt oder begründet, warum sie diese nicht verwendet. // zur Bewertung nicht den Störungsdatensatz mit der größten Generalisierung, sondern den genauesten Datensatz verwendet. | |
65.6.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Warum werden von der BGE in den Teilgebieten 2 (002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa) und 3 (003_00TG_046_00IG_T-f_tUMj) teilweise sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen zwischen aktiven Störungszonen ausgewiesen und diese einem generalisierten Teilgebiet zugeordnet? [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE nach Anwendung der Ausschlusskriterien auftretende Kleinstflächen, die aufgrund ihrer Form nicht die Mindestanforderungen erfüllen, prinzipiell nicht als geeignete Gebiete darstellt. [...] // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE [...] eine günstige Bewertung bei der Identifikation als Teilgebiet fundiert fachlich begründet, wenn Teilgebietssegmente zwischen aktiven Störungszonen liegen und nur maximal wenige 100 Meter breit sind, zudem eine spindelförmige oder extrem schmale spitz- oder schwanzförmige Form haben. | |
65.6.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | [...] // Die östlich von Rosenheim bekannten Sedimente der aufgerichteten Molasse, im Süden des Teilgebietssegments, sind stark nach Norden geneigt. Diese Schichtenverstellung ist eine Auswirkung einer vom LfU übermittelten, aber von der BGE nicht als aktiv klassifizierten Störungszone (Alpennordrandüberschiebung mit Auf-/Überschiebung der Faltenmolasse auf die Vorland molasse). // [...] Die Störungszone der Alpennordrandüberschiebung zwischen der Faltenmolasse und der VorIandmolasse wird hinsichtlich ihrer Auswirkung auf das unmittelbar nördlich davon identifizierte Teilgebiet von der BGE nicht berücksichtigt. Das steile Einfallen der identifizierten Tongesteine von 30-60 Grad wird von der BGE nicht thematisiert. // [...] | |
65.6.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE [...] die Aufsummierung der Fläche von Teilgebietssegmenten, die sich durch aktive Störungen, stark variierende Schichtmächtigkeit und räumliche Trennung über mehrere Kilometer bis 10er Kilometer erstrecken, plausibel erläutert, begründet und bei der Teilgebietsausweisung berücksichtigt. | |
65.6.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Warum werden in Teilgebiet 9 (009_000TG_194_00lG_K_g_SO) die Bohrungen mit über 1.000 Meter Teufe sowie die Daten zur Tiefenlage der Grundgebirgsoberfläche von der BGE nicht zur Bestimmung der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen bei der Teilgebietsbegrenzung berücksichtigt? // Die BGE identifiziert das Teilgebiet 9 bezüglich der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen ohne zwischen Gebieten unter Deckgebirge =300 Meter und der Verbreitung an der Geländeoberfläche zu unterscheiden. [...] // Westlich einer Linie von Kronach-Goldkronach-Erbendorf sind kristalline Wirtsgesteine weder an der Oberfläche noch in Teufen bis 1.300 Meter nachgewiesen und auch nicht zu erwarten. In 56 Bohrungen in dieser Region mit Teufen =300 Meter bis <1.300 Meter wurde kein kristallines Wirtsgestein erbohrt. // Aus Sicht des LfU ist das Teilgebiet westlich der Linie Kronach-Goldkronach-Erbendorf unzutreffend identifiziert. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // erläutert, auf welcher fachlichen Grundlage die Identifikation des Teilgebietes erfolgt, da sie entscheidungsrelevante Daten offenbar nicht berücksichtigt hat. // hinsichtlich der Teilgebietsbewertung die Schichtenverzeichnisse von allen 62 übermittelten Bohrungen mit Teufen =300 Meter des LfU in ihre Bewertung einbezieht. // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE prüft, ob ihr bei der Teilgebietsbewertung ein oder mehrere methodische Fehler unterlaufen sind | |
65.6.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Wie kann die BGE in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00lG_K_g_SO) in Bayern für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen =300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg vorliegt? // [...] Aus Sicht des LfU ist die günstige Bewertung der BGE nach Anwendung der Abwägungskriterien weitgehend unzutreffend. // Eine pauschale Anwendung bei 9 von 11 Abwägungskriterien auf nicht spezifizierte kristalline Wirtsgesteine sind aus Sicht des LfU bei der geowissenschaftlich basierten Auswertung als entscheidende Kriterien für die Teilgebietsidentifizierung ungeeignet. Pauschale Annahmen über hunderte von Kilometern widersprechen einer streng wissenschaftlichen Vorgehensweise insbesondere dann, wenn vorhandene Daten aus den Teilgebieten nicht berücksichtigt werden. [...] // Für das LfU ist nicht nachvollziehbar, warum die BGE auf regional nicht vorhandene Wirtsgesteine standort- oder teilgebietsspezifisch Abwägungskriterien angewendet hat. [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // bevor sie gebietsspezifisch Abwägungskriterien anwendet, zunächst prüft, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanter Teufe vorhanden ist. | |
65.6.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Aufgrund welcher Basis definiert die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_00IG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00IG_K_g_SO) Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge)? // [...] Innerhalb des Teilgebietes haben 6 Tiefbohrungen mit Teufen größer 1.000 Meter kein kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge =300 Meter erreicht. Insbesondere im Raum Weiden/Opf. sind durch Tiefbohrungen mehr als 1.400 Meter mächtige sedimentäre Deckgebirgseinheiten nachgewiesen (vgl. Abbildung 2) und nach geophysikalischen Untersuchungen zudem für einen deutlich größeren Raum zu erwarten. // Zumindest für das Gebiet nördlich und westlich von Weiden/Opf., welches eine Fläche von etwa 950 km2 umfasst, ist die Bewertung der BGE nach aktueller Datenlage unzutreffend. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // beschreibt, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt werden. | |
65.6.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // [...] bevor sie die Abwägungskriterien anwendet, prüft, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist und dafür Nachweise erbringt oder zumindest fachlich ihre Ewartungen begründet. | |
65.7.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | […] ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass sich die Ausdehnung des im Nordwesten gelegenen Teilgebietes mit den uns vorliegenden Informationen aus landesgeologischer Sicht nicht nachvollziehen lässt.
Das Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg bezieht sich auf die stratigraphische Einheit Tertiär (Paläogen), durch weitere Eingrenzungen in den zahlreichen den Zwischenbericht untersetzenden Unterlagen sowie deren Anlagen auf die Stufen des Thanet aus dem oberen Paläozän und des Ypres aus dem unteren Eozän präzisiert. Die Ausweisung des identifizierten Gebietes erfolgte [...] durch die Auswertung von Bohrungen verschiedener Datenbanken (Tonstudie, LUNG, KW) sowie von Verbreitungskarten. [...] Als entscheidungserheblich für die Gebietsabgrenzung wird von der BGE auch die im Land Berlin positionierte Bohrung Berlin 1 genannt, in der keine Sedimente des oberen Paläozäns oder unteren Eozäns vorhanden sind. Vielmehr lagert in dieser am Rand des Teilgebietes gelegenen Bohrung unteroligozäner Rupelton in einer Bohrteufe [...] m direkt auf mesozoischen Keuperschichten. Vergleichbare Schichtenfolgen sind auch in weiteren der BGE zur Verfügung gestellten Tiefbohrungen des KW-Datenbestandes aufgeschlossen, wie z. B. in den weiter nordwestlich im Teilgebiet lokalisierten Bohrungen Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Berlin 15. Auch in der ebenfalls deutlich innerhalb des Teilgebietes gelegenen Bohrung 425B-3091, deren Informationen wir der BGE inkl. Schichtenverzeichnis zur Verfügung gestellt haben, sind keine Schichten des oberen Paläozäns und unteren Eozäns aufgeschlossen. | |
65.7.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Zu diskutieren ist:
[...] die Auswahl des Referenzdatensatzes Tongestein für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Da sich der Referenzdatensatz nicht auf Schichten der stratigraphischen Stufen des Thanet und Ypres bezieht, ist die Eignung für eine Beurteilung in diesem Verfahren zu diskutieren. | |
65.8.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | Steinsalz (allgemein) | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Salzstock Geesthacht-Hohenhorn (Nr. 072_00TG_181_00IG_S_s_z-ro; Doppelsalinar) [...] Für diesen Bereich liegt auf Hamburger Stadtgebiet eine Bohrung vor, die ab einer Teufe von ca. 645 m den Salzstock (nur 2 Meter Steinsalz angebohrt) angetroffen hat. Die Darstellung im Zwischenbericht ist daher nachvollziehbar. Die Gesamtgröße des Teilgebietes beträgt 24 km², davon entfallen auf Hamburg ca. 1,6 km², die vollständig im NSG Borghorster Elblandschaft liegen. | |
65.8.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sind bisher z.T. sehr große Gebiete entstanden, für die aufgrund der homogenen Bewertung als günstiger Standort nun zunächst eine Verkleinerung innerhalb des Teilgebietes erfolgen muss, bevor eine weitere Erkundung sinnvoll ist. Hierfür sind die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gut geeignet. | |
65.8.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Bereich des „Drei-Länder-Ecks“ in der Nordsee von Niedersachen, Hamburg und Schles-wig-Holstein befindet sich das Teilgebiet 074_00TG_185_00IG_S_s_z-ro. Das Teilgebiet liegt ca. 11 km vor Scharhörn in der Nordsee und befindet sich vollständig im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer. Die Gesamtgröße beträgt 114 km², der auf das Hamburger Seegebiet entfallende Anteil beträgt ca. 30 km². | |
65.8.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | […] Salzvorkommen (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) ist aus Hamburger Sicht fraglich, da hier nach Kenntnis des GLA keine Bohrungen vorliegen. Zudem sind nach den vorliegenden benachbarten Daten keine ausreichenden Steinsalzmächtigkeiten vorhanden. Insgesamt besteht das Teilgebiet aus nicht zusammenhängenden Vorkommen [...] | |
65.8.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Salzvorkommen (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) [...] weist eine Gesamtgröße von 475 km² auf, von denen ca. 1,9 km² in Hamburg liegen. Der Hamburger Anteil an diesem Teilgebiet betrifft die Elbinsel Neßsand (NSG) sowie den Bereich zwischen Cuxhaven und Neuwerk (Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer). | |
65.8.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. Darunter sind diagenetisch verfestigte plastische Tone und Tonsteine des Ypresium und Thanetium (unteres Eozän bzw. oberes Paläozän) in einer Tiefenlage zwischen 300 und 1.500 m zu verstehen. [...] Der auf Hamburg entfallende Anteil beträgt etwa 400 km² und betrifft i.W. das süd-östliche Hamburger Stadtgebiet sowie den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Nigehörn. | |
65.8.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Basisfläche des oberen Eozäns des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Basiskriterium 1.500 m verschnitten. [...] // Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Langefelde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht plausibel. | |
65.8.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | [...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein „Tertiäres Tongestein“ ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. [...] (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten [...] // Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines „Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein könnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.“ // Darüber hinaus stellt aus Hamburger Sicht die Nutzung des Untergrundes durch die bergbaulichen Tätigkeiten ein weiteres Ausschlusskriterium dar. Die BGE begrenzt dies ausschließlich auf Bergwerke und Kavernen. Andere konkurrierende Nutzungen des Untergrundes wurden im Rahmen der Prüfung durch die BGE nicht aufgenommen. Die Erdölförderung stellt nach unsere Meinung einen starken Eingriff in den Untergrund dar. Insbesondere die teilweise große Anzahl von Bohrungen kann das Deckgebirge nachhaltig stören. | |
65.8.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | [...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // Weiterhin ist es aus Hamburger Sicht dringend erforderlich, die Dichte der abgeteuften Bohrungen im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigen. Ob bei einer hohen Dichte von Bohrungen, die das Wirtsgestein erreicht haben, eine Einzelbetrachtung mit einem Ausschlussradius von 25 m noch sinnvoll ist, oder hier ein Ausschluss einer Fläche ab einer gewissen Bohrdichte zielführender ist, sollte diskutiert werden. | |
65.8.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der für HH entscheidende Schritt in der Standortsuche wird die Anwendung der planungswis-senschaftlichen Abwägungskriterien sein. [...] Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht zielführend, weiterhin alle Teilgebiete auf der Basis der „weißen Landkarte“ in aller Detailtiefe zu bearbeiten. Vielmehr muss jetzt kurzfristig durch einen ersten Schritt der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gem. § 25 StandAG, d.h. durch einen Vergleich zwischen Gebieten, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind, ein Ausschluss von Teilgebieten und Teilflächen erfolgen, für die eine weitere geologische Betrachtung bereits erkennbar nicht verhältnismäßig ist. // HH sieht daher für die Durchführung von Schritt 2 der Phase 1 der Standortauswahl die Notwendigkeit eines iterativen Prozesses, bei dem durch eine abwechselnd anzuwendende Eingrenzung der in Frage kommenden Gebiete mit geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien die am besten geeigneten Standorte für eine weitere – zuerst übertägige, später untertägige – Erkundung gefunden werden. Dies ist ausdrücklich nicht als eine Abwägung von geo- und planungswissenschaftlichen Kriterien zu verstehen, sondern als Vergleich innerhalb von gleichwertigen Gebieten. [...] | |
65.9.1 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 1. Steinsalz des Zechstein in stratiformer Lagerung - Teilgebiet 078_08TG-197_08IG_F_f_z:
Untersuchungen des LUNG M-V ergaben Unterschiede in Ausbreitung und Mächtigkeit des Salzstockes: Nach den im LUNG M-V vorliegenden Unterlagen ist die Verbreitung des Zechstein in dem o.g. Tiefenbereich zwar durch Isolinien des seismischen Reflektors Z1 (= Basis Werra-Anhydrit; vgl. REINHARDT et al. 1968-1991) und Bohrungen belegt, aber dabei handelt es sich überwiegend um eine karbonatische und sulfatische Randfazies. Der Reflektor Z3 (= Top Basalanhydrit der Staßfurt-Formation), der auf Rügen ungefähr die nordöstliche Verbreitung von Steinsalz der Staßfurt- bis Aller-Formation aufzeigt, ist aber nur im südwestlichen Randbereich des von der BGE ausgewiesenen Gebietes vorhanden (Abb. 1). | |
65.9.10 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 5. Tonsteine der Unterkreide - Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru:
Die Isolinien des T3/T4-Reflektors, welche die Tiefenlage der Basis der Unterkreide anzeigen, fehlen im Ausbissbereich des Salzstocks Conow bei Malliß in Südwest-Mecklenburg. Oberhalb des Salzes sind auch keine Ablagerungen der Unterkreide vorhanden. In der angrenzenden sekundären Randsenke sind zwar Unterkreide-Abfolgen nachgewiesen, ihre Basis liegt aber deutlich unterhalb einer Tiefe von 1.500 m u. NN. In der Bohrung E Conow 1/1956 befindet sich sogar der Top der Unterkreide bereits in einer Tiefe von 1.420 m. | |
65.9.11 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 5. Tonsteine der Unterkreide - Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru:
Mächtigkeiten der Unterkreide-Tonsteine =100 m können in Bohrungen teilweise nur erreicht werden, wenn auch die Mergelsteine des Apt bis Alb hinzugezogen werden, z.B. in der E Ludwigslust 1/1957 oder E Dömitz 5/1960. | |
65.9.12 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 6. Tonsteine des Tertiär (Unteres Paläogen) - Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg:
Die Isolinien des T1-Reflektors zeigen an, dass das von der BGE ausgewiesene Teilgebiet auch Bereiche oberhalb von Salzstrukturen einschließt, in denen sich die Basis der alttertiären Abfolgen nicht tiefer als 300 m u. NN befindet. Dies betrifft die Salzkissen Brustorf, Karow-Schwaan, Krakow am See, Marnitz, Neubukow und Triepkendorf. Teilweise fehlt das Tertiär im Top dieser Antiklinalstrukturen völlig. | |
65.9.13 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phasenübergeordnet | Zu 6. Tonsteine des Tertiär (Unteres Paläogen) - Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg:
In den zahlreich vorhandenen Bohrungen sind die Abfolgen des Paläozän und Eozän häufig >100 m mächtig. Jedoch bestehen diese bis etwa 600 m Tiefe überwiegend aus unverfestigten und damit noch plastischen Tonen und enthalten teilweise auch Ton/Schluff-Wechsellagerungen. Aufgrund ungünstiger geomechanischer Eigenschaften und erhöhter Sensitivität gegenüber Temperaturerhöhungen sollten diese Bereiche von einer weiteren Betrachtung ausgenommen werden. | |
65.9.2 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 1. Steinsalz des Zechstein in stratiformer Lagerung - Teilgebiet 078_08TG-197_08IG_F_f_z:
Auch die verfügbaren Bohrungsinformationen, insbesondere Schichtenverzeichnisse und Kernproben, belegen keine Salzmächtigkeit >100 m. In der einzigen Tiefbohrung im Gebiet, in der E Gingst 1/1973 ist kein Steinsalz vorhanden; erst Bohrungen südlich des ausgewiesenen Teilgebietes zeigen Steinsalzvorkommen an, allerdings nicht mit der erforderlichen Mächtigkeit, z.B. die E Samtens 101/1962 mit 57 m Staßfurt-Steinsalz, 9 m Unteres Leine-Steinsalz und 22 m Oberes Leine-Steinsalz. Auch nach den von der BGE verwendeten paläogeographischen Karten liegt das ausgewiesene Gebiet im Randbereich des ehemaligen Zechsteinmeeres, d.h. auf der Karbonatplattform mit lokal geringmächtigen Salzeinlagerungen. | |
65.9.3 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 2. Steinsalz des Zechstein in steiler Lagerung - Teilgebiet 022_00TG-019_00IG_S_s_z:
Das Teilgebiet befindet sich im Grenzbereich zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der aufgrund bisheriger geophysikalischer Erkundungen und Tiefbohrungen bekannte Umriss des Salzstocks Werle entspricht in etwa diesem Teilgebiet, wobei im westlichen Teil ein Versatz im Umringpolygon auftritt, vermutlich aufgrund nicht harmonisierter Datensätze beiderseits der Grenze. Das ausgewiesene Areal umschließt auch den mittels Bohrungen nachgewiesenen Überhang der pilzförmigen Salzstruktur, wodurch sich bei einer Berücksichtigung die Ausdehnung des Wirtsgesteins verringert. Zahlreiche Bohrungen auf der Struktur vermindern ebenfalls die zusammenhängenden, „unbeeinflussten“ Bereiche. | |
65.9.4 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 2. Steinsalz des Zechstein in steiler Lagerung - Teilgebiet 022_00TG-019_00IG_S_s_z:
Eine vertikale Salzmächtigkeit >100 m ist durch verschiedene Bohrungen belegt, jedoch sind auch Kalisalzeinschaltungen dokumentiert, die für ein Endlager ungünstige gebirgs- und gesteinsmechanische Eigenschaften aufweisen, z.B. ein erhöhtes Kriechverhalten und eine höhere Löslichkeit. | |
65.9.5 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u:
Die Basisfläche befindet sich in einer Teufe von 400 m bis 1.500 m unter GOK. Anhand der im LUNG M-V vorhandenen Daten zur Lias-Basis, die sich auf die Auswertung geophysikalischer Untersuchungen und von Bohrergebnissen stützt, kann das Gebiet in der vorliegenden Ausdehnung nicht nachvollzogen werden. Es umfasst offensichtlich Areale, die deutlich tiefer liegen, z.B. nordwestlich von Dömitz oder im Raum Ludwigslust. | |
65.9.6 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u:
Der Untere Jura (= Lias) hat laut BGE in diesem Teilgebiet eine maximale Mächtigkeit von 1.200 m. [...] // Die Mächtigkeit der Tonsteine >100 m ist nicht flächendeckend belegt. Der Bereich südöstlich von Lübeck ist nur durch die Tiefbohrung E Ganzow 1/1h/1978 repräsentiert, die aber keine 100 m homogene unterjurassische Tonsteine angetroffen hat bzw. das Kriterium Mindestmächtigkeit nur inklusive von Wechselfolgen aus Tonstein, Tonmergelstein und Siltstein erfüllt. [...] Einen ausgedehnten Bereich mit mindestens 100 m mächtigen homogenen Tonsteinen wird es im Ostteil des Norddeutschen Beckens im Unteren und Mittleren Jura daher kaum geben. | |
65.9.7 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u:
Bei der Bewertung der Mindestanforderungen und Abwägungskriterien durch die BGE wurden moderne sedimentologische Untersuchungen und Faziesanalysen im östlichen Teil des Norddeutschen Beckens bisher nicht berücksichtigt. Beispielsweise konnten im Rahmen der F&E-Verbundvorhaben „Sandsteinfazies“ und „GeoPoNDD“ (weitere Informationen unter www.sandsteinfazies.de) u.a. die Faziesverteilung (Lithofaziestypen und -assoziationen, Ablagerungssysteme) für den Lias und Dogger kartiert werden. Feinklastische marine Ablagerungen wechseln demnach lateral und vertikal mit gröberen, sandbetonten Deltasedimenten, die sich bevorzugt in Rinnen ablagerten. Die ehemaligen Deltasysteme bauten sich seit dem Rhätkeuper immer wieder von Nordosten nach Südwesten vor, wobei sich diese mit der Zeit seitlich verlagerten (Abb. 3). [...] Zumal die sandige Fazies nicht nur in den Verteilerrinnen auftritt, sondern auch in den angrenzenden Überschwemmungsbereichen weit verbreitet ist. | |
65.9.8 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zu 4. Tonsteine des Mittleren Jura - Teilgebiet 005_00TG-055_00IG_T_f_jm:
Anhand der Verbreitung und Tiefenlage des L1-Reflektors (unterhalb Top Toarc) sind Ablagerungen des Dogger im Südosten des Landes in dem für die Endlagerung erforderlichen Tiefenbereich nachgewiesen (Abb. 4). Im Südwesten jedoch sind im Bereich des Salzstocks Werle keine Ablagerungen des Dogger vorhanden bzw. befinden sich großenteils in Tiefen >1.500 m u. NN (Abb. 5). Erstaunlicherweise wird auf diesen letzten Fakt auch im zum BGE-Zwischenbericht zugehörigen Datenbericht Teil 2 von 4 auf S. 548 hingewiesen, aber bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt. | |
65.9.9 | offizielle Übergabe | Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021) | | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | 4. Tonsteine des Mittleren Jura - Teilgebiet 005_00TG-055_00IG_T_f_jm:
Auch die Erfüllung des Kriteriums der Mindestmächtigkeit für das Teilgebiet basiert nur auf wenigen Bohrungen, in denen die Tonsteine des Bathon bis Callov >100 m (kumulativ) mächtig sind. Aufgrund sedimentologischer Untersuchungen (s.o.) sind lokal rasche Fazieswechsel von Ton über Schluff zu Sand zu erwarten. Dementsprechend treten laterale Mächtigkeitsschwankungen toniger Abschnitte auf. Im Südosten enthält die Bohrung E Penkun 1/1h2/1971 etwa 100 m Tonsteine mit schluffigen Einschaltungen und die Bohrung Kb Löcknitz 1E/1965 sogar nur 62 m Tonsteine mit sandigem Zwischenmittel. Im Südwesten sind beispielsweise in der Bohrung E Karstädt Nord 1/1958 nur 70 m Tonsteine kumulativ vorhanden. | |
66.101 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Bereitstellung der Daten | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Bei der Vorstellung der einzelnen Teilgebiete sind keine Referenzen zu den spezifisch zur Verfügung gestellten geowissenschaftliche Daten, den von der BGE prozessierte Daten, sowie der spezifischen genutzten Literatur zu erkennen.
Wie soll sich der Leser mit der Gültigkeit des jeweiligen Ergebnisses auseinandersetzen können? | |
66.109 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Öffentlichkeitsbeteiligung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | (Handgeschriebener Beitrag - eingescannt; verschiedene Themen) Wirtsgesteine: Begriffe; zu überprüfen: Gesteinstypen; Einzelgesteine; Schutzfunktion von Wirtsgesteinen und geologischen Barrieren; Karte; Betrugssprache; Quartäre Auswirkungen auf den Untergrund; | |
66.113 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Seismische Aktivität | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | 2. Bis in den Landkreis reichende Ausläufer der Schwäbischen Alb
Die Schwäbische Alb ist zusammen mit dem Rheingraben der Bereich mit der höchsten Erdbebenaktivität in Deutschland. Der Grund dafür sind Schwächezonen in der Erdkruste | |
66.115 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Ausschlusskriterien | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass sog. ‚Scheitelstörungen‘ im Deckgebirge (Tongestein) der Salzstöcke Börger/ Spahnharrenstätte und Lathen-Fresenburg zwar zum Ausschluss dieser oberen Gesteinsschichten führen, jedoch die darunter liegenden Salzstöcke von diesen Störungen nicht betroffen sein sollen. Die Scheitelstörungen sollten daher auch ein Ausschlusskriterium für die drei Salzstöcke und somit für die Teilgebiete darstellen. | |
66.121 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Teilgebiete | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Keil zwischen Emmingen-Liptingen und Hattingen (Landkreis Tuttlingen), Baden-Württemberg, nach Norden hin überlagern sich die zwei als günstig bewertete Teilgebiete:
Opalinuston Formation + Moldanubikum.
1. Bedeutet eine Überlagerung zweier als günstig beurteilter Schichten zu einer intensiveren Endlagersuche als in Gebieten, die nur eine Schicht aufweisen?
2.. Inwieweit ist/ wird hier betrachtet, dass sich durch Kohlensäure + Witterung sich leicht zersetzendes Juragestein vorliegt, welches in diesem Gebiet (vom Witthoh Richtung
Rabental in jenem Keil)
a) zu Dolinen führt
b) in größerer Tiefe unterirdische und in geologischen Maßstäben zeitlich schnell wachsende Wasserabflüsse über eine Ost-West-Distanz von ca. 30 km (ca. Immendingen bis
Fridingen) von der nördlich gelegenen Donau zur südlich gelegenen Aachquelle in Aach bei Engen führt ("Donauversickerung")?
Führen solche Gegebenheiten ( a) + b)) zu einem Ausschluss?
Danke für eine Antwort und danke für diese Seite (gut gemacht!) | |
66.127 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Bereitstellung der Daten | Hinweis | Phasenübergeordnet | Auf der Karte fehlen die Informationen, die eine Diskussion des Zwischenberichts erlauben. Dies ist die Lokation der Daten, die für die geologische Interpretation verwendet wurden:
Bohrungen, welche das Wirtsgestein vollständig durchteuft haben
Bohrungen, welche das Wirtsgestein teilweise durchteuft haben
Je nachdem, ob in der jeweiligen Bohrung im Wirtsgestein rudimentäre oder umfangreiche elektrische Bohrlochmessungen gemacht wurden, sind unterschiedliche Symbole zu
verwenden, Bohrungen mit Bohrkernen im Wirtsgestein sind zu kennzeichnen.
2D reflexionsseismischen Linien bzw. die Fläche von 3D reflexionsseismischen Surveys
Hier ist nicht relevant, was es alles in dem Gebiet gibt, sondern das, was für die Interpretation verwendet wurde.
Falls dies bei Karten, die ein großes Gebiet darstellen, dazu führt, dass das Gebiet in der Blattdarstellung eingeschwärzt würde, sollte über die Plattform eine interaktive Karte
bereitgestellt werden, so dass in das Teilgebiet hineingezoomt werden kann. | |
66.13 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Die Ergebnisse der Anwendung der 11 Abwägungskritierien sind im Zwischenbericht dokumentiert. Danach wird der Salzstock Gorleben in den Kriterien 1 bis 8 mit "günstig" bewertet, in den Kriterien 9 &10 mit "nicht günstig" und im Kriterium 11 mit "ungünstig". Auf Basis dieser Ergebnisse wird Gorleben zusammenfassend mit "nicht günstig" bewertet, was zum Ausscheiden aus dem Verfahren führt. Mit exakt den gleichen Bewertungsergebnissen in den 11 Kriterien werden aber die Salzstöcke Meissendorf/Wolthausen und Offlebener Sattel mit insgesamt "günstig" bewertet und sind damit weiterhin im Verfahren. Wie kann das sein? Weitere Salzstöcke mit vergleichbarer Einzelbewertung wie Gorleben aber insgesamt günstiger Einstufung sind Düderode-Oldenrode, Bonese und noch einige mehr. Die Entscheidung gegen Gorleben ist somit nicht transparent, denn sie kann aus den Ergebnissen der Anwendung der 11 geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht nachvollzogen werden. | |
66.130 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Das Teilgebiet umfasst auch Teile des Oberrheingrabens und der angrenzenden Vorbergzone des Schwarzwaldes (u.a. Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis). Der Oberrheingraben hat seine heutige Erscheinung aber innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre erhalten. Es handelt sich um einen klassischen Grabenbruch und damit um eine "aktive Störungszone" im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG. Ferner bewegt sich die Erdkruste bis heute im Bereich des Oberrheingrabens; fast einen Millimeter senkt sich der Graben jedes Jahr (vgl. u.a. https://www.planet-schule.de).
Das größte Erdbeben der letzten 25 Jahre mit Epizentrum in Deutschland hatte sein Epizentrum in Waldkirch - im Jahr 2004 mit einer Stärke von 5,2. Das Erdbeben hat sich auf den gesamten Bereich des mittleren und südlichen Schwarzwaldes ausgewirkt.
Warum sind der gesamte Oberrheingraben sowie der angrenzende mittlere und südliche Schwarzwald nicht als Teilgebiet ausgeschlossen worden (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG)? | |
66.134 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Kristallingestein | Hinweis | Phasenübergeordnet | Anwendung der Mindestanforderungen beim Wirtsgestein Kristallin.
Bei der Ermittlung von Teilgebieten hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Bezug auf das Wirtsgestein Kristallin - im Gegensatz zu den anderen Wirtsgesteinen Steinsalz und Tongestein - die Mindestanforderung der "Gebirgsdurchlässigkeit" (§ 23 Abs. 5 Nr. 1 Standortauswahlgessetz - StandAG -) nicht angewendet. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar. Daran ändert auch nichts, dass die BGE beim Kristallin auf die Möglichkeit des § 23 Abs. 1 Satz 2 StandAG Bezug nimmt (alternatives Sicherheitskonzept, das deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität des Behälters stellt). Denn auch ein solches Konzept kann nur unter der Voraussetzung des § 23 Abs. 4 StandAG angewendet werden. § 23 Abs. 4 StandAG setzt aber voraus, dass absehbar ist, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich - auch mit Blick auf eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit - nicht ausgewiesen werden kann. Das bedeutet, dass eine geologische Aussage zu diesem Kriterium in jedem Fall erforderlich ist. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG nennt als "Prüfprogramm" alle Mindestanforderungen nach § 23 StandAG. Wenn von der Prüfüng einer der in § 23 Abs. 5 StandAG genannten Mindestanforderungen abgesehen wird, kann dies - auch beim ersten Schritt der Teilgebietsermittlung - nur innerhalb der gesetzlichen Schranken des § 23 StandAG erfolgen, denn § 13 StandAG sieht hier keine Erleichterung vor. | |
66.139.4 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Ausschlusskriterien | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 190 zu finden.
… Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung
und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten.
Impaktkrater
Im Zwischenbericht Teilgebiete wurde für Impaktkrater ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer gewählt, um den zerrütteten Bereich abzugrenzen. Dies scheint dem LGRB für das Nördlinger Ries als zu gering angesetzt. Von Hüttner u. Mitarb. (1980: Geologisches Jahrbuch, E 19) wurde gezeigt, dass der tektonische Kraterrand teilweise zwei Kilometer außerhalb des geomorphologischen Kraterrandes liegt, d.h. dass der Gesteinsverband auch in mehr als einem Kilometer Entfernung zum kartierten Kraterrand durch das Ereignis gestört wurde. Die Verbreitung von Auswurfmassen (Bunte Brekzie) als Hinweis für die laterale Beeinflussung des Gesteinsverbands ist ein deutlicher Indikator und sollte in zukünftigen Verfahrensschritten einbezogen werden. | |
66.139.5 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Aktive Störungszonen | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 191 zu finden.
… Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung
und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten.
Ausschlusskriterium Aktive Störungszonen
Die vorgetragene Einschränkung des Begriffs „aktive Störungen“ auf regionale und überregionale Störungszonen entspricht nicht dem Wortlaut von §22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG, nach dem alle Störungen, die im angegebenen Zeitraum von 34 Millionen Jahren als aktiv einzustufen sind, Berücksichtigung finden müssen. In zukünftigen Verfahrensschritten sind aus unserer Sicht auch lokal aktive Störungen zu prüfen. Durch die pauschale Übertragung der in der GÜK250 dargestellten Störungsspuren erscheinen einige großräumige Störungsstrukturen wie der Fildergraben, das Schwäbische Lineament oder die Oberrheingraben-Randverwerfung unplausibel
unterbrochen, lokale Störungselemente wurden wahrscheinlich nicht berücksichtigt. Auffällig sind auch Unterbrechungen von Störungspuren im Bereich quartärer Talfüllungen, z.B. im Bereich des Taubertals. Die ausschließliche Verwendung der Störungsspuren aus der GÜK250 in großen Teilen des Landes erscheint als Ausschlusskriterium in künftigen Verfahrensschritten unzureichend. Da sich das Landesgebiet Baden-Württemberg in den vergangenen 34 Millionen Jahren im tektonischen Einflussgebiet der Alpenbildung befand, sollten alle bisher bekannten Störungen, wie sie der amtliche Störungsdatensatz des Landes Baden-Württemberg (GeoLa) abbildet, bewertet und alle mutmaßlich in dieser Zeit aktiven Störungen berücksichtigt werden. Hierfür steht der BGE der GeoLa-Datensatz
zur Anwendung des Kriteriums „aktive Störungen“ zur Verfügung. Innerhalb des Teilgebiets 013 werden Kristallinvorkommen im tektonisch aktiven Oberrheingraben als endlagertauglich ausgewiesen, obwohl diese auch zwischen den Hauptstörungen als zerrüttet anzusehen sind. Dieses Ergebnis basiert vermutlich aus einem schematischen Zusammenschnitt des Wirtsgesteinsvorkommens „Kristallin“ mit den im GeORG-Modell modellierten Hauptstörungen, versehen mit einem Sicherheitsabstand von einem Kilometer. Stark gestörte Bereiche im Randbereich des Oberrheingrabens, beispielsweise die Emmendinger Vorbergzone und die Freiburger Bucht, wurden im Zwischenbericht Teilgebiete bislang ebenfalls nicht bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums berücksichtigt. | |
66.14 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Gegen Gorleben wird eingewendet, das "identifizierte Gebiet" besäße "keine bis nur gering mächtige Überdeckung" - Dieser Einwand ist eine Irreführung. Denn es kommt nicht auf die Überdeckung des Salzstocks (das identifizierte Gebiet) an, sondern auf die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs innerhalb des Salzstocks. Zu dessen Überdeckung zählt aber auch eine rd. 500 m mächtige Schicht Steinsalz, die seit Millionen von Jahren keinen Kontakt mit Wasser gehabt hat. Der einschlusswirksame
Gebirgsbereich selbst liegt 800 m tief unter der Erdoberfläche. Die gesamte Überdeckung wurde von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als ausreichend grundwasser- und erosionshemmend beurteilt. Die BGE behauptet demgegenüber, eine "potenzielle hydraulische Wirksamkeit" zum Schaden des einschlusswirksamen Gebirgsbereich sei "sehr wahrscheinlich". Diese Behauptung hat keine wissenschaftliche Grundlage. (vgl. VSG AP 13, Synthesebericht, GRS, Kap. 6.2.3.2) | |
66.140 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Bohrungen | Hinweis | Phasenübergeordnet | [Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 ab Seite 339 zu finden. Folie 24/25 sind auf den Seiten 363 und 364 zu finden.]
Teilgebiete 004, 005, 006, 007, Tonvorkommen, die das Wendland berühren Die Powerpoint wurde von uns für die Sitzung des Fachausschusses Atom (KT Lüchow-Dannenberg) erstellt, der am 9. März 2021 tagte. Wichtig und bei der weiteren Arbeit der
BGE zu berücksichtigen sind die Folien 24/25. Sie weisen ein Gasexplorationsfeld aus. Geodaten könnten bei der LBEG oder bei der Explorationsfirma Geo Exploration Technolien (GET) eingeholt werden.
Hintergrund: https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2019/12/18/prezelle-aufsuchungserlaubnis-verlaengert-anwohner-sind-empoert | |
66.142.1 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Ausschlusskriterien | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | [Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 410 zu finden.]
… Wesentliche Kritik des TLUBN besteht in der Anwendung des Kriteriums Aktive Störungszonen – atetonische Vorgänge in Thüringen, da hierfür übermittelte Daten durch die BGE nicht berücksichtigt, pauschal aussortiert und nicht miteinander in Beziehung gesetzt werden. Hier empfiehlt das TLUBN die erneute Anwendung des Kriteriums. | |
66.142.2 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Steinsalz in flacher Lagerung | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | [Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 411 zu finden.]
Das TLUBN empfiehlt aufgrund der festgestellten, z.T. erheblichen fachlichen und methodischen Fhler, die Mindestanforderungen im Wirtsgestein Steinsalz erneut anzuwenden und die identifizierten Gebiete und Teilgebiete zu überarbeiten. | |
66.15 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Der Ausschluss von G. verstößt nicht nur gegen § 1 (2) Satz 1 StandAG, sondern auch gegen den Abschlussbericht der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (K-Drs. 268), auf dem das StandAG basiert. Darin steht mit Bezug auf die Abwägungskriterien: "Ihre Anwendung führt daher nicht zum Ausschluss von Gebieten, sondern zur Einordnung von Gebieten in eine Rangfolge relativer Eignung" (S. 50). Und in Bezug auf die Kriterien 1 bis 4, welche die "erreichbare Qualität des Einschlusses" (StandAG) bzw. das "Einschlussvermögen am Ort der Einlagerung" (K-Drs. 268) beschreiben, steht dort, dies sei "die zentrale geologische Eigenschaft des gesamten Endlagersystems, und ist insofern das primäre Standortmerkmal nach dem im Auswahlverfahren gesucht wird." (S. 51). In allen Kriterien 1 bis 4 wird Gorleben aber mit "günstig" bewertet und damit besser als die Salzstöcke Düderode-Oldenrode und Bonese, die trotz Abwertung im Kriterium 2 (wg. zu geringer Größe) weiter in der Auswahl sind. | |
66.39 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei der langen notwendigen Dauer der Lagerung sollten unbedingt auch möglicherweise eintretende klimatische Veränderungen berücksichtigt werden. Es wird in Zusammenhang mit einem Nachlassen des Golfstroms eine neue Eiszeit diskutiert. Diese würde besonders in den Regionen nördlich der Alpen bis zum Bayerischen Wald, der Schwäbischen Alb und dem Schwarzwald zum Tragen kommen. Dieser Faktor und die damit verbundenen möglichen Störungen der Überwachung der Anlage und statische Veränderungen sollten in die Diskussion einbezogen werden. | |
66.40 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase III | Was geschieht, wenn sich als Ergebnis der untertägige Erkundung herausstellt, dass keiner der Untersuchten Standorte alle notwendigen geologischen Abwägungskriterien erfüllt? Wird dann trotzdem ein Standort ausgewählt: eben der mit der bestmöglichen Sicherheit? Welche Entscheidungskriterien werden dann verwendet? Wie sind das Format und der Zeitrahmen des Beteiligungsverfahrens in dieser Phase? | |
66.55 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei der Auswahl zum Standort eines Lagers sollten die bis dato. bekannten Klima + Wetteränderungen als Risikopotential Berücksichtigung finden.
Weitere Risikopotentiale In Bezug auf #Sicherheit #Betriebsfähigkeit #Continuity etc. sollten analysiert und ebenfalls eingebracht werden.
[...] • Beratende Betriebswirtin, selbstständige Unternehmensberaterin | |
66.59 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Mindestanforderungen | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | "In Oberfranken wurden Probebohrungen bis zu 1000 m Tiefe durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, daß es hier keine geeigneten kristallinen Gesteinsschichten in den
geforderten Tiefenbereichen gibt. Südthüringen verfügt über identische geologische Begebenheiten wie Nordbayern und ist, im Gegensatz dazu, aber bereits aus dem
Suchverfahren ausgeschieden."
(NN-Bericht, Aussage des Geologen [...])
Also bitte Franken bzw. Nordbayern ebenfalls aus der Suche streichen, da Fachleute bereits festgestellt haben, daß dieses Gebiet ungeeignet ist. | |
66.60 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | | Hinweis | | Die von mir zitierte Aussage des Geologen Herrn [...] [Regionale Koordinierungsstelle XXX für das Verfahren der Endlagersuche) stammt aus den Nordbayerischen
Nachrichten Ausgab XXX vom XX.XX.2021.
Den Artikel hat der NN-Journalist Herr [...] verfasst. | |
66.61 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Datenverfügbarkeit | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Ich habe an keiner Stelle in den Dokumentationen Angaben dazu gefunden, wie sicher die im Salzstock und um den Salzstock herum vorhandenen Verhältnisse (Teufe von
anzutreffenden Gesteinschichten und deren Litologie) vor einer Aktion (Reflexionsseismik, Bohrung) vorhergesagt wurden. Die Investition in den Erwerb von Daten
(Reflexionsseismik, Bohrungen mit Kernen und elektrischen Bohrlochmessungen) dient dazu, bestehende Unsicherheiten mit dem geringsten Aufwand zu verringern.
Aktivitäten resultieren in fortlaufend sichereren Vorhersagen über die räumliche Lage und Zusammensetzung geologischer Einheiten (oder deutlicher Revision des geologischen
Modells).
Ein großes Wissen drückt sich dadurch aus, dass die letzten Vorhersagen sehr sicher zutrafen. Stimmt dies? Gibt es dafür Belege, zum Beispiel durch eine Darstellung der
Gegenüberstellung von Vorhersage und aktuellem Ergebnis der einzelnen Aktivitäten entlang einer Zeitachse? Kann dies als Ergänzung des Berichtes bereitgestellt werden? | |
66.62 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Tongestein | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Aus vielen Gebieten der Welt mit einer relativ jungen und intensiven Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen (z. B. britische und norwegische Nordsee seit ca. 50
Jahren) gibt es zahlreiche detaillierte Veröffentlichungen über die laterale und vertikale Ausdehnung von Tongesteinen, sowie deren Variabilität. Demnach dürften kontinental
abgelagerte Tonsteine kaum die Anforderungen an Endlager erfüllen. Bei marinen Ablagerungen gibt es unterschiedliche Ablagerungsmodelle, die sich in unterschiedlichen
Eigenschaften ausdrücken.
Welche Analogien zu gut erforschten Tonsteinablagerungen wurden genutzt, um in der Abwesenheit von Bohrungsdaten eine Abschätzung der Variabilität der Zusammensetzung
von Tonstein in bestimmten Teilgebieten zu machen? | |
66.63 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Modellierung | Bemerkung | | Nach meinem Kenntnisstand sind sehr niedrige Gebirgsdurchlässigkeiten sehr schwierig einigermaßen genau zu messen. Dies ist aber kein blühendes Forschungsgebiet. Selbst
am gleichen Gestein ergeben unterschiedliche Methoden unterschiedliche Werte.
Zudem wird hier nicht der lange Weg von Wasser durch die ganze Barriere hindurch betrachtet, sondern beobachtet, dass es ausreicht, dass auf der einen Seite ganz langsam ein
Millimeter Wasser eintritt und auf der anderen als Konsequenz ganz langsam ein Millimeter Wasser austritt.
Niedrige Werte in Metern pro Sekunde relativieren sich, wenn berücksichtigt wird, dass am Ende der Rückholzeit in 500 Jahren 15.768.000.000 Sekunden vergangen sind.
Für den Alltag kann man sich daraus natürlich eine funktionierende Kaffeetasse schnitzen. Aber für (z.B.) die Gasförderung ist dies lediglich ein Hindernis, und keine Barriere.
Werden für mögliche Endlager dynamische Modelle angefertigt? | |
66.64 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Aus dem Bereich der Kohlenwasserstoffexploration gibt es eine Vielfalt von Informationen, um Unsicherheiten zur lokalen Ausbildung abschätzen zu können:
1. Umwandlung von Tonsteinen und dem darin enthaltenen Material, Bildung von Kohlenwasserstoffen und Migration durch den Tonstein (und weiter), um eine
Kohlenwasserstofflagerstätte zu bilden. Zusätzlich relevant ist hier die Beobachtung, dass zusammen mit den Kohlenwasserstoffen Wasser durch das Gestein migriert, was
Radionuklide enthält. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Produktion von Kohlenwasserstoffen (NORM).
2. Speichergesteine in Tonsteinen: isolierte Sandsteinkörper mit (im Vergleich zu anderen marinen Sandsteinsedimenten) relativ geringer lateraler (km Bereich) und vertikaler (dm
Bereich) Ausdehnung.
Die Erschließung von Öllagerstätten mit diesen Speichergesteinen ist sowohl geowissenschaftlich, als technisch anspruchsvoll (Bohrlokationsfindung, Bestimmung der Reserven,
Förderverhalten).
Wie ist dies berücksichtig worden? | |
66.68 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Kristallingestein | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Nachdem schon in der KTB bei unerwartet großen Tiefen noch Klüfte vorgefunden wurden: Ist da in der Zwischenzeit erforscht worden, mit welchen Modellen sich in bestimmten
Kristallingesteinen größere ungestörte Bereiche finden lassen?
Ist es nicht so, dass alles Kristallin, was an der Oberfläche/oberflächennah vorkommt, nach der Bildung deutlich tektonisch überprägt wurde? Schließlich ist es ja relativ zur
Umgebung gehoben worden. | |
66.69 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Kristallingestein | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Nach meinem Kenntnisstand, ist es sehr schwierig, im Kristallin Störungen vorherzusagen. Die bekannten Störungen sind deshalb bekannt, weil sie offensichtlich zu sehen sind.
Welche neuen Erforschungen machen dies nun möglich?
Ist es zudem nicht so, dass Klüfte im Kristallin nicht mit Störungen zusammenhängen müssen, sondern auch durch Entlastung beim Aufstieg an die Erdoberfläche entstehen?
Das Gebiet ist sehr groß und der Kenntnisstand spärlich. Ist es nicht so, dass neue direkt zugängliche Daten (Bohrungen, Aufschlüsse durch Straßen- und Tunnelarbeiten, u. ä.)
spezifische Vorhersagen zur Art des vorhandenen Kristallingesteins oft deutlich revidieren? | |
66.71 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Modellierung | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Störungen hören nicht irgendwann plötzlich auf. Wenn man eine Störungsfläche kartiert entsteht da eine Art langgestrecktes Oval mit dem maximalen Versatzbetrag im Zentrum
und von dort ausgehend abnehmenden Versatzbeträgen bis hin zu keinem weiteren Versatz.
Dies erklärt in der Regel auch den Grad der Deformation im jeweiligen angrenzenden Gestein.
Je nach Grad der Reaktivierung über längere Zeiträume kann die Darstellung in einem Modell sehr aufwändig und kompliziert sein (Störungszone). | |
66.72 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Kristallingestein | Bemerkung | Phase II | Eine Kartierung von Kristallingestein in einer Kulturlandschaft wie Deutschland besteht zum großen Teil aus Lesesteinen und weniger auf direkten Aufschlüssen wie nackten Felswänden und Steinbrüchen.
Dabei kann es zu kognitiven Fehlinterpretationen kommen, wie dem Vorhandensein kleinerer Granitvorkommen, die nicht wirklich vorhanden sind, sondern aus dem Transport der Steine mit Pferdefuhrwerken vor über 100 Jahren stammen. | |
66.73.1 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Danke BGE für das sachliche Vorgehen. Wann werden im Verfahren die Auswirkungen der weitgehend geleerten Erdgaslagerstätte Altmark auf die Eignung des Deckgebirges betrachtet ? In 3-4 km Tiefe, 200 km 2 groß, zu 80 % geleert, Anfangsdruck 600 bar im porösen Rotliegenden, 200 Milliarden Kubikmeter Gas entnommen ... | |
66.74 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Ausschlusskriterien | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Natürlich sind Gebiete Bohrungen im Meterbereich direkt um Bohrungen herum ausgeschlossen. Sind dies alle Messdaten überhaupt?
Oder sind zusätzlich Daten aus Bohrungen vorhanden, die mit einer Kartierung/regionalen Verbreitung der wasserführenden geologischen Einheit verknüpft werden können, wo aber keine Karten der grundwasserführenden Schicht vorliegen? | |
66.75 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Ausschlusskriterien | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Zur Begründung der Beschränkung auf im Grundwasser nachgewiesenes C-14 und H-3 wird auf die fehlende Definition von "jungem Grundwasseralter" im StandAG verwiesen und keine Altersgrenze abgeleitet.
Naheliegend wäre es, die implizit unterstellte Altersgrenze daraus abzuleiten, bis zu welchem Grundwasseralter C-14 oder H-3 überhaupt im Grundwasser nachweisbar sein können.
Auf die Erhebung weiterer größtenteils bekannte Daten (z.B. Grundwasserbewegung und Gliederung der Grundwasserleiter) wurde jedoch verzichtet, um standortspezifische Hinweise zum Grundwasseralter abzuleiten.
Für Steinsalz - und Tonsteinvorkommen, ist das eher weniger relevant, für Kristallingestein schon.
Eine weitere Eingrenzung der ausgewiesenen Kristallinvorkommen anhand anderer Kenntnissen zum Grundwasseralter ist daher geboten.
Der nachträgliche Ausschluss von Standorten im nächsten Verfahrensschritt bei nochmaliger Anwendung des KO-Kriteriums ist zu vermeiden, wenn das jetzt schon erkennbar gewesen wäre. | |
66.79 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase II | Im Dokument "Anwendung Mindestanforderungen gemäß §23 StandAG" steht:
> >Zusammenhängende Risse können nicht dauerhaft bestehen, da es zur Ausheilung der Risse durch ein Kriechen des Steinsalzes kommt (z. B. Borchert & Muir 1964; Fischbeck & Bornemann 1993; Bornemann et al. 2008; Hampel et al. 2016).
Dabei verformt sich das Steinsalz viskoelastisch oder plastisch. Steinsalz ist hydraulisch praktisch undurchlässig (Peach 1991; BGR 2007; Wieczorek et al. 2014) und hat eine hohe Eigenstabilität (BGR 2007). < <
https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anwendung_Mindestanforderungen_gemaess____23_StandAG_nicht_barrierefrei.pdf
Das Problem dabei ist, dass Steinsalz sich zwar im Laborversuch als undurchlässig erweist, in der Realität jedoch durchaus Risse entstehen, die zwar langfristig sich wieder schließen können, aber in der Zwischenzeit ein Einfallstor für Wasser darstellen. So wie in Morsleben und besonders in der Asse. | |
66.8 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Steinsalz in steiler Lagerung | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Ich dachte Steinsalz eignet sich nicht wegen der nicht möglichen Rückholbarkeit? | |
66.95 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Datenabfragen (SGD) | Hinweis | Phase II | Natürlich ist der Einlagerungsbereich noch unbekannt: alle gut erschlossenen Bereiche fallen nach den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen raus.
Es ist aber ein großer Unterschied, ob für eine bestimmte spezifizierte stratigraphische Einheit, welche das betrachtet Wirtsgestein enthält, Bohrlochmessungen, Gesteinskerne, und ähnlich harte Daten vorliegen, und wie weit diese Information räumlich von dem betrachteten Teilgebiet entfernt ist.
Da dies eine der Grundlagen der untertägigen Erkundung ist, hätte dies gezielt für die jeweiligen Regionen bei den zuständigen Bundes-und Landesämtern abgefragt werden können. Ist dies passiert? Verstehe ich den Satz: "Deshalb waren gezielte regional bezogene Abfragen deutschlandweit noch nicht möglich" falsch? | |
66.99 | offizielle Übergabe | Übersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Kann im Zuge der Bereitstellung von Transparenz durch die BGE die Funktion des Bewertungsmoduls und die Arbeitshilfe BGE 2020a öffentlich verfügbar gemacht werden, so dass im Beteiligungsverfahren im Detail nachvollzogen werden kann, worauf sich die Bewertungen der einzelnen Teilgebieten gründen (Bewertung von Indikatoren und Kriterien, Ermittlung der Gesamtbewertung)? | |
7.1 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein" | Tongestein | Hinweis | Phase II | Demgegenüber wird eine angemessene Differenzierung und die Berücksichtigung z.B. von Sand- oder Mergelschichten gefordert. Hierzu sind weitere wissenschaftliche Forschungen notwendig. | |
7.2 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein" | Öffentlichkeitsbeteiligung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Konferenz hat daher betont, dass im Schritt 2 ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung an der Methodenentwicklung erforderlich ist. | |
7.3 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein" | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es wurde die nachträgliche Berücksichtigung aller Daten aus Bohrungen verlangt. | |
7.4 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein" | Datenverfügbarkeit | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Von der BGE wird erwartet, die bewusst positiv aus der Literatur ermittelten Referenzdaten zügig durch möglichst konkrete Daten der geologischen Landesämter zu ersetzen. | |
7.5 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein" | Sicherheitsuntersuchungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Aufmerksamkeit muss auch den Folgen des Klimawandels gewidmet werden. | |
7.6 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein" | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Eine weitere Eingrenzung der Gebiete mit Tongestein und potentiell günstigen Voraussetzungen für ein Endlager muss daher noch erfolgen | |
72.1 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phasenübergeordnet | …[…]. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Störungen nur über Erkundungsmethoden mittels geophysikalischer Verfahren (z.B. Seismik), Borhungen oder innerhalb von Bergwerken sicher erfasst werden können. Eine Anwendung durch die BGE erfolgte jedoch nicht ausreichend, sodass aktuell weder eine Nicht-Eignung noch eine Eignung attestiert werden kann. Im Zwischenbericht der BGE wird jedoch eine Positivplanung dargestellt, wovon bei unzureichender Datengrundlage abgesehen werden müsste. | |
72.2 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | Tongestein | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Grundlegend kann festgehalten werden, dass die Differenzierung zwischem tertiären und prätertiären Tongesteinen infolge unterschiedlicher Bildungsbedingungen, mineralogischer Zusammensetzung, Tiefelage und Verfestigungsgraden in unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf Eignung als Wirtsgestein münden. Es wird daher angeregt, dass die Tongesteine grundlegend auf die regionalen Gegebenheiten und bei differenzierter Anwendung der Indikatoren und Kriterien überarbeitet werden. | |
72.4 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | FEP/Szenarien/Entwicklungen des Endlagersystems | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [Marine warmzeitliche Transgressionen] wurden im Zwischenbericht Teilgebiete vernachlässigt und ist dem Landkreis Friesland nicht weit genug betrachtet worden. Eine ausführliche Betrachtung dieser Thematik wird als erforderlich angesehen. | |
72.5 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [Salzstock Berdum-Jever gehört zum Strukturtyp Diapir und wird demnach aus 67% Staßfurt-Steinsalz aufgebaut]…Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die in den Abbildungen 9 bis 11 dargestellte Fläche des Teilgebietes 031_00TG_050_00IG_S_s_z in ihrer Ausdehnung und Mächtigkeit wahrscheinlich unterschätzt wird [InSpEE-Methodik]. | |
72.6 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | […] die Fläche des zur Verfügung stehenden Wirtgsgesteins in einem Salzstock [kann] unter alleiniger Verwendung von 3D-Modellen möglicherweise überschätzt werden, da der teils komplexe Internbau einer Salzstruktur mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Verteilung des Wirtsgesteins vernachlässigt wird. | |
72.7 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Landkreis Friesland verlangt [durch eine Mächtigkeitsreduktion durch Abzug des Caprocks] aufzuklären, ob im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens der Caprock einer Salzstruktur ein Teil der Salzschwebe darstellt. | |
72.8 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht Teilgebiete | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Das Teilgebiet 066_00TG_154_00IG_S_s_z-ro befindet sich innerhalb einer Doppelsalinarstruktur und kann demnach Bereiche sowohl mit Zechsteinsalinar als auch mit Rotliegendsalinar aufweisen. Es gibt viele Bergwerke in Norddeutschland, die innerhalb des Zechsteinsalinars angelegt wurden. Es gibt bislang keine Bergwerke im Rotliegendsalinar. Der Landkreis Friesland weist daher auf die fehlenden Erfahrungswerte eines Bergwerkstandortes im Rotliegendsalinar hin. | |
73.1 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Datenverfügbarkeit | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Im Rahmen der Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete hinichtlich Nachvollziehbarkeit und Plausibilität zeigte sich an verschiedenen Stellen, dass Informationen aus der Fachliteratur und weitere Daten, beispielsweise aus Schichtverzeichnissen von Bohrungen, nicht zur Bewertung herangezogen wurden. | |
73.2 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Grundwasseralter | Hinweis | Phase II | Über das Kriterium Grundwasseralter erfolgt nur für drei Bohrlöcher ein Ausschluss aufgrund des Grundwasseralters. Die hydrogeologischen Verhältnisse sind in der Umgebung dieser drei Bohrlöcher nicht wesentlich abweichend. Im weitere Verfahren müssen standortspezifische Beprobungen vorgenommen werden. Da der Landkreis Cuxhaven durch mächtige quartäre Lockersedimente und teils schwach verfestigte tertiäre Sedimentgesteine geprägt ist, können ein hydraulischer Anschluss auch tieferer Grundwasserstockwerke an oberflächennahe Grundwasserleiter und damit das Auftreten junger Grundwässer in der Umgebung potentiell geeigneter Wirtsgesteine nicht ausgeschlossen werden. | |
73.3 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Das Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg (Tertiäres Tongestein) besteht teilweise aus nur schwach verfestigten Tongesteinen. Die grundsätzlich günstige Bewertung des Indikators "Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers" im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 1 muss für dieses Teilgebiet in Frage gestellt werden. | |
73.4 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Da die Gesteine des Tertiärs in Norddeutschland häufig nur schwach verfestigt sind und vielfach von glazialen Rinnen durchzogen werden, die Tiefen von mehreren hundert Metern erreichen, ist die Bewertung tertiärer Sedimente in Norddeutschland als erosionshemmend zu überdenken und die Bewertung voraussichtlich anzupassen. | |
73.5 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Es ist erforderlich, dass den Hinweisen auf das Vorhandensein glazialer Rinnen, die das Gebirge oberhalb von Salzstöcken durchschneiden und dessen Schutzfunktion gegenüber Erosion und dem Zutritt von Grundwasser beeinträchtigen können, im weiteren Verfahren nachgegangen wird. | |
73.6 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei den Teilgebieten 067_OOTG_159_OOIG_S_s_z-ro (Steinsalz in steiler Lagerung) [Seite 334 bis 36] und 068_OOTG.j63_OOIG_S_s_z-ro (Steinsalz in steiler Lagerung) [Seite 337 bis 339] wird jeweils angegeben, dass Daten zu Scheitelstörungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht flächendeckend vorliegen. Das Vorgehen der BGE hinsichtlich der Behandlung von Scheitelstörungen oberhalb von Salzstrukturen bedarf aus Sicht der Autoren des mit diesem Schreiben übersandten Gutachtens einer detaillierteren Begründung und wissenschaftlichen Abstützung als im Zwischenbericht Teilgebiete dargestellt. Im weiteren Verfahren ist dies in jedem Einzelfall zu überprüfen. | |
73.7 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Steinsalz in steiler Lagerung | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Für das Teilgebiet 068_OOTG_163_OOIG_S_s_z-ro wird in der Begründung der zusammen fassenden Bewertung das Kriterium 2 zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper mit „günstig“ bewertet. Tatsächlich ist das Kriterium jedoch mit „bedingt günstig“ bewertet worden. Möglicherweise handelt es sich hier um einen Ubertragungsfehler. Es ist zu prüfen, ob diese bedingt günstige Bewertung des Kriteriums 2 auf Seite 338 des Zwischenberichts Teilgebiete nicht auch eine Korrektur der Gesamtbewertung zur Folge hat. Schließlich wird auf eben dieser Seite 338 auch angegeben, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den Referenzdatensätzen in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukommt.
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73.8 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Stellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle | Steinsalz in flacher Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Bei verschiedenen Bohrungen im Landkreis Cuxhaven wurden die im Zwischenbericht Teilgebiete angegebenen Wirtsgesteine für ein Endlager nicht angetroffen. Dies gilt beispielshaft für die Bohrungen im Teilgebiet 075_O1TG_189_O1IG_S_f_km (Steinsalz in stratiformer Lagerung). Es wird nicht verkannt, dass es grundsätzlich möglich ist, dass an anderer Stelle innerhalb der Teilgebiete ausreichend mächtige Steinsalzlagen in geeigneter Tiefe vor kommen können | |
74.1 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Bereitstellung der Daten | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Die Identifikation ausgeschlossener Gebiete im Landkreis Cuxhaven ist nur mit Hilfe der interaktiven Kartendarstellung der BGE (BGE 2020f) möglich. Die dort dargestellten ausgeschlossenen Gebiete sind zwar jeweils mit einer Kennung versehen, die als Ident bezeichnet wird; weitere Informationen zu den einzelnen ausgeschlossenen Gebieten enthalten aber weder der Zwischen bericht selbst noch die untersetzenden Unterlagen. Eine Zuordnung der Ident.-Nr. zu einer Ortsan gabe oder einem Namen, beispielsweise einem ausgeschlossenen Bereich aufgrund von Bergbau zum Namen des ehemaligen oder rezenten Bergwerks, ist mittels der Unterlagen des Zwischenberichts Teilgebiete nicht möglich. | |
74.10 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Steinsalz in steiler Lagerung | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Gleiches gilt für die Angaben zur Mächtigkeit; durch die tiefere Lage des Strukturtops gemäß den Literaturdaten von 805 m müsste die Mächtigkeit innerhalb der Suchparameter bis zu einer Tiefe von 1500 m mit 695 m angegeben werden. Für die Erfüllung der Mindestanforderung spielt dieser Unterschied keine Rolle. | |
74.11 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen für das Teilgebiet 067 ist nachvollziehbar. Durch Nutzung der vorhandenen Literaturdaten und Schichtenverzeichnisse zusätzlich zur Auswer tung des niedersächsischen 3D-Modells wäre eine präzisere Charakterisierung des Teilgebiets mög lich gewesen.
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74.12 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Steinsalz in steiler Lagerung | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Auch die Mindestanforderung Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ist für die drei Salzstöcke [Teilgebiet 068: Salzstöcke Armstorf/Odisheim/Osterbruch] erfüllt. Die Angabe zur Fläche des identifizierten Gebiets im Zwischenbericht Teilgebiete bezieht sich, wie auch die Teufenlage der Struktur, auf das gesamte Gebiet und wurde aus der an die Oberfläche projizierten Hüllfläche der Salzstruktur abgeleitet. Wie für die Salzstöcke Altenbruch/Westerwanna/Alfstedt/Beverstedt ausgeführt, ist nicht nachvollziehbar, ob der Gesteinskörper auf der gesamten Fläche über die angegebene Mächtigkeit verfügt. | |
74.13 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Dass im nördlichen Segment des Salzstocks in zwei Bohrungen ab ca.
1000 m unter GOK Rotliegend-Gesteine angetroffen wurden, ist ein Hinweis darauf, dass die Ein ordnung als Doppelsalinar vom Internbautyp 2 möglicherweise nicht für die gesamte Struktur zutreffend ist. Ob daher im nördlichen Segment des Teilgebiets ein geeignetes Vorkommen von Steinsalz zur Errichtung eines Endlagers zu erwarten ist, sollte im nächsten Verfahrensschritt geklärt werden.
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74.14 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Steinsalz in flacher Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Insgesamt ist die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen für das Teilgebiet 075 nach vollziehbar. Die Befunde aus Schichtenverzeichnissen von Bohrungen im Landkreis Cuxhaven zeigen jedoch, dass die Ergebnisse der sehr pauschalen Anwendung der Mindestanforderungen nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar sind. | |
74.15 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Tongestein | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Für Tongesteine wird dieser Indikator ebenfalls als günstig bewertet. Ausgehend von veröffentlichten Literaturwerten für die Porosität verschiedener Tongesteine und hydraulischen Gradienten, die der hydrogeologischen Karte von Niedersachsen entnommen wurden, wurden minimale und maximale Abstandsgeschwindigkeiten für verschiedene Tongesteinsvorkommen berechnet. Die BGE gibt an, „trotz breiter Schwankungen bei Alter, Teufe und Tonanteil“ könnten „alle berechneten Werte mit einer Ausnahme als günstig bewertet werden“ (BGE 2020g). Es wird darauf hingewiesen, dass „die tatsächliche Abstandsgeschwindigkeit [...] sich jedoch nur mit standortspezifischen Untersuchungen ermitteln“ (BGE 2020g) lasse. Der als ungünstig bewertete Referenzwert wurde mit Daten aus dem in Belgien als Wirtsgestein untersuchten Boom Clay berechnet. Dabei handelt es sich um einen nur schwach verfestigten Ton, der von allen im Referenzdatensatz verwendeten Werten möglicherweise am ehesten zur Verwendung als Analogon zu den tertiären Tonsteinen Norddeutschlands geeignet ist. Die grundsätzlich günstige Bewertung dieses Indikators muss daher in Frage gestellt werden. | |
74.16 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Tongestein | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Für Tongesteine Anlage 1 zu § 24 StandAG vor, die Diffusionsgeschwindigkeit mittels der Indikatoren Absolute Porosität und Verfestigungsgrad zu bewerten. Dies hat die BGE im Zwischenbericht Teilgebiete nicht getan, sondern wie für Steinsalz und kristalline Gesteine den effektiven charakteristischen Diffusionskoeffizient herangezogen. Eine Begründung, warum die Indikatoren absolute Porosität und Verfestigungsgrad nicht genutzt werden, ist den Teilgebietssteckbriefen und dem Referenzdatensatz nicht zu entnehmen. | |
74.18 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Auch zur Beurteilung des Indikators Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung liegen für Steinsalz in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens keine Werte vor, „so dass vorerst eine auf dem Wirtsgestein basierende Bewertung stattfinden muss“ (BGE 2020g). Unter erneutem Verweis auf Lux und Eberth (2002a) wird der Indikator als günstig bewertet. Für Tongestein werden, ähnlich wie beim Indikator zur Rissschließung, im Referenzdatensatz Mechanismen zur Rissverheilung aufgeführt, jedoch keine Information zur Bewertung des Indikators gegeben. Der Indikator wird jedoch als günstig bewertet. | |
74.19 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phasenübergeordnet | Obwohl im Steinsalz eine hohe Ionenstärke angenommen werden kann und davon ausgegangen wird, „dass keine Poren mit Öffnungsweiten größer als im Nanometerbereich vorhanden sind“ (BGE 2020g), erfolgt die Gesamtbewertung für dieses Kriterium in Steinsalz als nicht günstig. Für Tongesteins-Gebiete wird das Kriterium als günstig bewertet. | |
74.2 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | 1. Das Vorgehen der BGE hinsichtlich der Behandlung von Scheitelstörungen oberhalb von Salzstrukturen bedarf aus Sicht der Autoren einer detaillierteren Begründung und wissenschaftlichen Abstützung als im Zwischenbericht dargestellt und sollte im weiteren Verfahren in jedem Einzelfall überprüft werden. Da der Fernerkundung salinarer Gesteine mittels geophysikalischer Methoden enge Grenzen gesetzt sind, wird dies mutmaßlich nur durch Bohrungen oder im Rahmen der Erkundung aus einem Bergwerk heraus möglich sein. 2. Die Anwendung des Ausschlusskriteriums Aktive Störungszonen im Zwischenbericht Teilgebiete durch die Vorhabenträgerin ist nachvollziehbar. Der Umgang mit Scheitelstörungen an Salzstöcken sollte im weiteren Verfahren überarbeitet werden. Wie in Kapitel 4.1 dargestellt ist die Annahme, dass Scheitelstörungen sich nicht in den Gesteinskörper des Salinars fortsetzen und grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit Sockelstörungen an der Salzstockbasis stehen, stark vereinfachend. Bei der Ausweisung von Standortregionen im nächsten Verfahrensschritt sollten Scheitelstörungen aufgrund aller vorliegenden Informationen jeweils im Detail bewertet werden, insbesondere dann, wenn sie von Scheitelgräben oder parallel zum Störungsmuster angelegten glazialen Rinnenbildun gen begleitet werden (siehe dazu auch die Ausführungen zu Abwägungskriterium 11 in Kapitel 6.1.1 ff). | |
74.20 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Der nur für Gebiete in Tongestein angewandte Indikator Vorhandensein von Gesteinsschichten mit hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial, die die Induzierung beziehungsweise Verstärkung der Grundwasserbewegung im einschlusswirksamen Gebirgsbereich ermöglichen können wurde, wie in Kapitel 6 ausgeführt, für alle identifizierten Gebiete in Tongestein als günstig bewertet. Zur Begründung wird im Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020h) auf Kapitel 7.2.3.2 der Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020d) verwiesen. Dieser Verweis führt jedoch nicht zum betreffenden Abschnitt der Arbeitshilfe, sondern zum Abschnitt „Anwendung – Barrierewirksamkeit“. | |
74.21 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Nach Anlage 2 zu § 24 StandAG ist ein „Grundwasserleiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein/einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ (StandAG 2017) als weniger günstig zu bewerten. Die Argumentation in der Arbeitshilfe erscheint der eindeutigen Formulierung im StandAG gegenüber nicht haltbar, wie auch an der Verwendung von Formulierungen wie „allerdings beispielsweise denkbar“, „trotz Kontakt“ und „nicht werden muss“ deutlich wird. Der fachlichen Einschätzung, dass im Zentrum eines ausreichend mächtigen Tongestein-Vorkommens in der Regel kein Anschluss an Potentialbringer vorliegt, soll hier nicht widersprochen werden. Nach dem StandAG erscheint jedoch eine Bewertung als weniger günstig angemessener. | |
74.22 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Die Anwendung des Indikators im Zwischenbericht Teilgebiete kann zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem weder ein Standort noch ein Sicherheitskonzept gemäß § 10 EndlSiAnfV (2020) vorliegt, als nachvollziehbar und plausibel angesehen werden. Es muss allerdings eingeschränkt werden, dass durch die Bewertung dieses Indikators die tatsächlich als günstig zu betrachtende Fläche des Teilgebiets deutlich eingeschränkt wird. Wie in Kapitel 5.2 ausgeführt, ist zum Beispiel aus der Bohrung B 10 – Oxstedt ersichtlich, dass dort kein tertiäres Tongestein mit einer Mächtigkeit von 300 m ansteht. | |
74.23 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Der Indikator Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wurde für alle identifizierten Gebiete als günstig bewertet, wie in Kapitel 6 dargestellt. Diese Anwendung ist nachvollziehbar, stellt jedoch eine sehr starke Vereinfachung dar. Die Voraussetzung, dass Wirtsgestein und ewG Teil ein und desselben Gesteinskörpers seinen, der wiederum über gute Einschlusseigenschaften verfügt, ist unter Sicherheitsgesichtspunkten zwar anzustreben. Es kann jedoch nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass eine solche Konfiguration von ewG und Einlagerungsbereich in der Realität am Ende des Standortauswahlverfahrens möglich ist, weshalb die Endlagerkommission in ihrem Abschlussbericht (Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe 2016) auch andere Möglichkeiten zur Gewährleistung des sicheren Einschlusses aufgezeigt hat und das StandAG die Möglichkeit einer unvollständigen Umschließung vorsieht. Im weiteren Verfahren sollte in jeder Standortregion und an jedem Standort geprüft werden, ob eine vollständige Umschließung tatsächlich gewährleistet werden kann. | |
74.24 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Der Indikator Teufe der oberen Begrenzung des erforderlichen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wurde als günstig bewertet, da sich die Basisfläche des Teilgebiets in Tiefen von bis zu 1500 m (Untergrenze des von der BGE betrachteten Suchraums) befindet und daher die Ausweisung eines ewG in einer Tiefe von mehr als 500 m möglich ist. Die Methodik der Anwendung ist nachvollziehbar. Für die Segmente des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven wurde in Kapitel 5.2 an drei Bohrungen gezeigt, dass die Basislinie der tertiären Tongesteinsvorkommen deutlich höher und im Fall der Bohrung B 10 – Oxstedt auch oberhalb von 500 m unter GOK liegt. Das Ergebnis der Indikatorenbewertung ist also nicht direkt auf den Landkreis Cuxhaven übertragbar. | |
74.25 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Auch der letzte Indikator, Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit (Vielfaches des Mindestflächenbedarfs), wurde für das Teilgebiet 004 als günstig bewertet, da die Fläche des Teilgebiets mit 62.885 km2 größer als die für eine günstige Bewertung angesetzten 30 km2 ist. Dabei wurde nur die Gesamtfläche des Teilgebiets berücksichtigt. Die Anwendung ist nachvollziehbar, jedoch sollte bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden. | |
74.26 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Alle Indikatoren und das Kriterium wurden als günstig bewertet. Der Indikator Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) wird als günstig bewertet. Im Steckbrief des Teilgebiets (BGE 2020j) wird ausgeführt, dass die Lage des ewG noch nicht bekannt sei und die Fazies im identifizierten Gebiet wechseln könne. Dennoch werde angenommen, dass ein ewG in regional einheitlichen Gesteinstypen gefunden werden könne. Es ist nachvollziehbar, dass dieser Indikator aufgrund der Datenlage, die für den Zwischenbericht Teilgebiete zur Verfügung steht, noch nicht individuell bewertet werden kann. Eine so generische Bewertung, wie sie für das Teilgebiet 004 vorgenommen wird, könnte jedoch in den Referenzdatensatz aufgenommen werden. Eine „individuelle Bewertung“ (BGE 2020h) ist nicht erkennbar. | |
74.27 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Zum Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wird festgehalten, er könne im identifizierten Gebiet jede mögliche Form annehmen (BGE 2020j). Dennoch wird angenommen, „dass ein weitgehend ungestörter einschlusswirksamer Gebirgsbereich, auch aufgrund der beträchtlichen Gesamtfläche des identifizierten Gebiets, ausgewiesen werden kann“ (BGE 2020j). Ähnlich wie für den ersten Indikator muss festgehalten werden, dass es sich nicht um eine individuelle, sondern um eine generische Bewertung auf Grundlage sehr allgemeiner Annahmen handelt. Die Methodik ist nachvollziehbar angesichts der Datengrundlage, könnte jedoch auch in den Referenzdatensatz aufgenommen und sollte spätestens nach Abschluss der obertägigen Erkundung anhand realer Daten bewertet werden. | |
74.29 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Das Kriterium und alle Indikatoren wurden als günstig bewertet. Nach Anlage 4 zu § 24 StandAG ist es als günstig zu bewerten, wenn sich die betrachteten Eigenschaften während der vergangenen 10 Millionen Jahre nicht wesentlich verändert haben. Im Steckbrief des Teilgebiets (BGE 2020j) wird ausgeführt, dass „seit dem Tertiär keine wesentlichen Änderungen“ für die drei Indikatoren Mächtigkeit, Ausdehnung und Gebirgsdurchlässigkeit anzunehmen seien. Da das Tertiär erst vor 2,6 Millionen Jahren endete, kann daraus zunächst keine günstige Bewertung der Indikatoren abgeleitet werden. Im Weiteren wird im Steckbrief für alle Indikatoren dargestellt, dass „seit mehr als zehn Millionen Jahren keine wesentliche Änderung“ der jeweils relevanten Eigenschaft stattgefunden habe. Diese Einschätzung wird nicht weiter begründet und ist auch dem Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020h) nicht zu entnehmen. Diese Vorgehensweise erscheint sehr pauschal, ohne dass die vorgenommene Bewertung nachvollziehbar begründet wird. Die Methodik, die zur Bewertung der Indikatoren und des Kriteriums als günstig führt, ist nicht nachvollziehbar. | |
74.30 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Der Indikator Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge wird als günstig bewertet. Begründet wird das mit einem Abstand der endlagerrelevanten Gesteine zur Basis des Quartärs von mehr als 150 m für große Teile des Gebiets. Die tertiären Gesteine, aus denen diese Überdeckung aufgebaut ist, werden als potentiell grundwasserhemmend angesehen. Diese Vorgehensweise und Bewertung sind nachvollziehbar; allerdings sollte in weiteren Verfahrensschritt die genaue lithologische Zusammensetzung der Deckgesteine für alle Standortregionen in tertiären Tongesteinen geprüft werden. Die tertiären Sedimente können auch sandig oder siltig ausgebildet sein; in diesem Fall könnten sie unter Umständen nicht grundwassserhemmend wirksam sein. | |
74.31 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 2 | Auch der Indikator Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird als günstig bewertet. Zur Begründung wird ebenfalls auf den Abstand großer Teile des Gebiets von mehr als 150 m zur Quartärbasis verwiesen und die tertiären Deckgesteine als potentiell erosionshemmend bezeichnet. Diese Darstellung erscheint nicht nachvollziehbar. Die Gesteine des Tertiärs in Norddeutschland sind häufig nur schwach verfestigt. Sie werden vielfach von glazialen Rinnen, also Schmelzwasserrinnen, die sich unter den Gletschern der quartären Kaltzeiten gebildet haben, durchzogen. Diese Rinnen erreichen Tiefen von mehreren hundert Metern. Die Einstufung der tertiären Sedimente Norddeutschlands als erosionshemmend sollte überdacht und die Bewertung unter Umständen zu ungünstig, mindestens aber zu bedingt günstig angepasst werden. | |
74.32 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Auch die Darstellung der Bewertung des Indikators Barrierenmächtigkeit entspricht weitgehend dem Steckbrief zu Teilgebiet 004. Die maximale Mächtigkeit wird für das Teilgebiet 006 mit 1200 m angegeben. Eine günstige Barrierenmächtigkeit von mehr als 300 m wird für eine Fläche von 8.895 km2 angegeben. Es wird ergänzt, dass „für einen Teil des identifizierten Gebietes [...] die Abdeckung mit Punktdaten aus dem 3D-Modell unvollständig“ (BGE 2020k) sei. Dieser Teil sei für die Bewertung nicht betrachtet worden und habe daher keinen Einfluss auf die Bewertung. Einen Teil des identifizierten Gebiets bei der Ausweisung als Teilgebiet nicht zu betrachten bedeutet jedoch auch, dass eine mögliche weniger günstige Bewertung des Indikators und damit auch des Kriteriums nicht ausgeschlossen werden kann. Insofern ist die Methodik in diesem Fall nicht nachvollziehbar. Wie für das Teilgebiet 004 anhand der Bohrung B 10 – Oxstedt dargestellt, erfolgte die Bewertung jedoch über die gesamte Fläche und ohne Berücksichtigung abweichender Informationen zu einzelnen Segmenten. Daher ist davon auszugehen, dass auch bei einer Berücksichtigung der nicht betrachteten Teile des Gebiets als potentiell ungenügend hinsichtlich der Barrierenmächtigkeit keine Änderung der Bewertung für das gesamte Teilgebiet erfolgt wäre. | |
74.33 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Wie in Kapitel 5.2 dargestellt wurden auf der Fläche des Teilgebiets in drei Bohrungen Gesteine des Unterjura angetroffen. In der Bohrung Westerwanna 3 haben die Unterjura-Gesteine eine Mächtigkeit von 116 m, in Westerwanna 4 von 280 m und in Kassebruch Z1 von 106 m. Es kann festgehalten werden, dass die günstige Bewertung des Indikators nicht uneingeschränkt auf die Segmente des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar ist. | |
74.34 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | Aufgrund der weitgehend identischen Bewertung und Begründung sind auch Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Kriterienanwendung analog zu Teilgebiet 004 einzuschätzen (siehe Kapitel 6.1.1). | |
74.35 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Wie schon am Teilgebiet 004 erläutert, wird auch für das Teilgebiet 006 der Indikator Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften mit der gleichen Begründung nachvollziehbar als günstig bewertet. Die fast kongruente Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit für die Teilgebiete 004 und 006 verdeutlicht allerdings noch einmal die Einschätzung, dass es sich hier um eine sehr pauschalisierte Kriterienanwendung handelt und eine Aufnahme in den Referenzdatensatz sinnvoll erscheint. Die einzig individuelle Bewertung ist die Darstellung des Sedimentationsraums; in stratigraphischen Formationen, die geeignete Tonformationen enthalten, ist jedoch auch immer von einem entsprechenden Ablagerungsraum und damit von einer geringen Variationsbreite der Gesteinseigenschaften auszugehen. | |
74.36 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Das Kriterium und alle Indikatoren wurden als günstig bewertet. Die Darstellung des Kriteriums mit Begründung und Bewertung der Indikatoren erfolgte wortgleich zu Teilgebiet 004. Wie oben dargestellt (Kapitel 6.1.1), erscheint die Methodik sehr pauschal und nicht nachvollziehbar. | |
74.38 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Indikator Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ewG ergeben könnten wurde, wie auch im Teilgebiet 004, als bedingt günstig bewertet. Es existieren Nachweise zu atektonischen Strukturen und Störungen, die aber aufgrund der schlechten Datenlage nicht hinsichtlich ihrer hydraulischen Wirksamkeit beurteilt werden können (BGE 2020k). Die Bewertung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings wurde in der Bohrung Kassebruch Z1 im Hangenden der Unterjura-Gesteine eine Diskordanz mit einer Schrägaufschiebung angetroffen. Gleiches gilt für die Bohrung Westerwanna 3. Im weiteren Verfahren muss geprüft werden, dass diese Störungen nicht hydraulisch wirksam sind, sollten die betreffenden Segmente des Teilgebiets 006 als Standortregionen ausgewiesen werden. | |
74.39 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Abweichung | Phase I, Schritt 1 | Wie in Kapitel 5.2 erläutert, wurden in den Bohrungen Altenbruch 1 bis 3, die sich im nördlichen Segment des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven bzw. in dessen unmittelbarer Nähe befinden, keine Gesteine des Zechsteins erbohrt. Daran wird deutlich, dass die Bewertung des Indikators nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets übertragbar ist. | |
74.4 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Vulkanische Aktivität | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Allerdings wurden durch diese Anwendung große Gebiete, für die in der Zukunft unter
Umständen Vulkanismus erwartet werden kann, außer Acht gelassen. Dies betrifft beispielsweise die Gebiete, in denen tertiärer Vulkanismus nachgewiesen ist. So wies auch die BGR in ihrem Vor trag zum Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität während des ersten Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete darauf hin, dass sowohl Gebiete mit zukünftigem Vulkanismus bisher nicht ausgeschlossen wurden als auch das Neuauftreten oder das Wiederaufleben älterer Vulkane im Zwischenbericht unberücksichtigt blieb. Auch die Verlagerung vulkanischer Aktivität wurde demnach bisher außer Acht gelassen (May 2021).
Das Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität wurde somit im vorliegenden Schritt des Standort auswahlverfahrens nur unvollständig angewendet. Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, in wieweit die Einbeziehung tertiärer Eruptionszentren und eines größeren Sicherheitsabstands bei der Anwendung des Kriteriums notwendig sind (siehe dazu auch May (2019)). Auch unter Einbeziehung tertiären Vulkanismus‘ ist jedoch im Gebiet des Landkreises Cuxhaven nicht mit einem Ausschluss zu rechnen. | |
74.40 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Der Indikator Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wurde für alle Wirtsgesteine, wie in Kapitel 6 dargestellt, als günstig bewertet. Dieses Vorgehen ist im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete nachvollziehbar, stellt jedoch eine sehr starke Vereinfachung dar. Siehe dazu auch Kapitel 6.1.1. | |
74.41 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | | Der Indikator Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit wird ebenfalls als günstig eingestuft, da die Fläche des identifizierten Gebietes mit 59 km2 deutlich oberhalb des als günstig angenommenen dreifachen Flächenbedarfs (siehe Kapitel 6) von 9 km2 für einen ewG liegt. Wie in Kapitel 6.1.1 erläutert, ist die Methodik nachvollziehbar, sollte jedoch bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden. | |
74.42 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Für Teilgebiete in Steinsalz erfolgt die Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit, wie für die Teilgebiete in Tongestein, anhand von Fachliteratur zu steilstehenden Salinarstrukturen allgemein – ohne konkreten Bezug zu dem vorliegenden Steinsalzvorkommen. Eine individuelle Bewertung ist nur durch die Bewertung der Indikatoren Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich, Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften und Gesteinsausbildung in Doppelsalinaren in Abhängigkeit von ihrem Internbautyp (Abbildung 6-2) zu erkennen (siehe Kapitel 6). | |
74.44 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wurde für Steinsalz in steiler Lagerung grundsätzlich als bedingt günstig bewertet (siehe Kapitel 6). Aufgrund dieser mangelnden Differenzierung wird der Indikator als „für die Bewertung des Kriteriums nicht ausschlaggebend“ (BGE 2020l) eingestuft. Da „die Anzahl der Bewertungen mit „günstig“ höher ist als die Anzahl der Bewertungen mit „bedingt günstig“ (BGE 2020l) wird das Kriterium als günstig bewertet. Insgesamt ist die Methodik zur Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 3 zwar nachvollziehbar. Aufgrund der sehr pauschalen Betrachtung aller Indikatoren könnte dieses Kriterium auch in den Referenzdatensatz aufgenommen werden. Alle Indikatoren sollten bei der nächsten Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Standortauswahlverfahrens auf Grundlage realer Daten behandelt werden. | |
74.48 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Anwendung geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Wie bei den Teilgebieten in Tongestein orientiert sich die Gesamtbewertung des Kriteriums an der jeweils schlechtesten Bewertung der Indikatoren, da dem Kriterium 2 „aufgrund der Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt eine besondere Bedeutung“ (BGE 2020l) zugeschrieben wird. Das Kriterium wurde daher als bedingt günstig eingestuft. Diese Bewertung ist nachvollziehbar. In die Gesamtbewertung des Kriteriums ist sie ist jedoch fälschlicherweise als günstig eingegangen (s. u.). | |
74.49 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Abweichung | Phase I, Schritt 2 | Nach dem Teilgebiets-Steckbrief (BGE 2020m) handelt es sich bei der Salzstruktur Basdahl/ Armstorf/ Odisheim/ Osterbruch/Belmhusen/ Süderhastedt/ Tellingstedt/ Pahlhude/ Grevenhorst um ein Doppelsalinar. Da die oben genannten Indikatoren als günstig bewertet wurden, geht die Vorhabenträgerin, wie auch für das Teilgebiet 067, offensichtlich davon aus, dass ein Doppelsalinar vom Internbautyp 2 vorliegt. Innerhalb des Landkreises Cuxhaven wurden auf der Fläche des Teilgebiets 068 die Bohrungen Neuhaus 1, Osterbruch 1 und Monopol 1 abgeteuft. In Osterbruch 1 wurden zwischen 980 m und der Endtiefe von 1123 m unter GOK Rotliegendgesteine, jedoch kein Zechstein angetroffen. In der Bohrung Neuhaus 1 wurden Rotliegendgesteine von 1020 m bis zur Endtiefe von 1203 m erbohrt. Nur in der Bohrung Monopol 1 wurden zwischen 862 und 955,50 m unter GOK Zechstein angetroffen; bis zu einer Tiefe von 890 m ist das Gestein jedoch als Caprock und Anhydritstein gekennzeichnet. Das verweist auf den sogenannten Gipshut, eine Zone der Lösungsverwitterung durch Grundwasser, die am Top der meisten Salzstöcke anzutreffen ist. Die günstige Bewertung der Indikatoren ist somit nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets übertragbar. Dennoch erscheint die Methodik für die Ausweisung von Teilgebieten im Zwischenbericht angemessen; im nächsten Verfahrensschritt sollten jedoch alle vorliegenden Informationen genutzt und auch die Daten bestehender Schichtenverzeichnisse von Bohrungen herangezogen werden. | |
74.5 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Standortspezifische Daten | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Die Methodik zur Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Datenlage nachvollzogen werden. Im weiteren Verfahren müssen standortspezifische Beprobungen vorgenommen werden. Da der Landkreis Cuxhaven durch mächtige quartäre Lockersedimente und teils schwach verfestigte tertiäre Sedimentgesteine geprägt ist, können ein hydraulischer Anschluss auch tieferer Grundwasserstockwerke an oberflächennahe Grundwasserleiter und damit das Auftreten junger Grundwässer in der Umgebung potentiell geeigneter Wirtsgesteine nicht ausgeschlossen werde. | |
74.52 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Feststellung | Phase I, Schritt 1 | Wie oben erwähnt ist das als bedingt günstig bewertete Kriterium 2 fälschlicherweise als günstig in die Gesamtbewertung eingegangen. Im Teilgebietssteckbrief (BGE 2020m) wird in der zusammenfassenden Bewertung angegeben: „Das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit“ wurden mit „günstig“ bewertet. Das „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ wurde mit „bedingt günstig“ bewertet“. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Angabe zur [Teilgebiet 068] Bewertung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 2 um einen Übertragungsfehler handelt. Dafür spricht, dass auch in der „Begründung der zusammenfassenden Bewertung“ im Zwischenbericht Teilgebiete (BGE 2020i) (Abbildung 6-3) identisch erläutert wird: „Das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit“ wurden mit „günstig“ bewertet“. In der graphischen Darstellung auf der gleichen Seite wird das Kriterium als ungünstig gekennzeichnet. Zu prüfen wäre, ob bei einer bedingt günstigen Bewertung von zwei der drei individuell bewerteten Abwägungskriterien die Gesamtbewertung des Gebiets als günstig möglicherweise korrigiert werden muss. | |
74.53 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | [Teilgebiet 075] Der Indikator Barrierenmächtigkeit wird mit günstig bewertet, da bei der vorliegenden maximalen Mächtigkeit von 880 m eine Fläche von 240,6 km2 mit einer Mächtigkeit von mehr als 300 m ausgewiesen werden kann. Als Mindestflächenbedarf werden, wie in Kapitel 6.1 ausgeführt, 3 km2 angenommen. Als günstige Barrierenmächtigkeit wird abweichend von Anlage 2 zu § 24 Abs. 3 StandAG, analog zum Vorgehen in Tongesteinen, eine Mächtigkeit von 300 m angesetzt. Zur Erläuterung siehe Kapitel 6.1.1. Da zurzeit weder ein Standort noch ein Sicherheitskonzept für das Endlager bekannt sind, ist das Vorgehen bei der Bewertung des Indikators im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete nachvollziehbar. Wie in Kapitel 5.2 erläutert, wurden in den Bohrungen Kassebruch 1 und Kassebruch T2 bis in Tiefen von mehr als 1400 m unter GOK keine geeigneten Wirtsgesteine angetroffen. Es liegt nahe, dass die günstige Bewertung des Indikators wahrscheinlich nicht auf das südliche Segment des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar ist. | |
74.54 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phasenübergeordnet | [Teilgebiet 075] Der Indikator Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wurde für alle Wirtsgesteine, wie in Kapitel 6 dargestellt, als günstig bewertet. Dieses Vorgehen ist im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete nachvollziehbar, stellt jedoch eine sehr starke Vereinfachung dar. Siehe dazu auch Kapitel 6.1.1. | |
74.55 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [Teilgebiet 075] Zur Bewertung der Teufe der oberen Begrenzung des erforderlichen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird davon ausgegangen, dass innerhalb des identifizierten Gebietes, dessen Basisfläche zwischen 640 und 1500 m unter GOK liegt, potentiell ein ewG mit einer Mächtigkeit von 100 m in einer Tiefe größer 500 m unter GOK ermittelt werden kann. Daher wird der Indikator als günstig bewertet. Die Methodik und die daraus resultierende Bewertung sind nachvollziehbar. Auch hier gilt, dass für das südliche Segment des Teilgebiets die Ausweisung eines ewG oberhalb von 1500 m unter GOK voraussichtlich nicht möglich ist. | |
74.56 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | [Teilgebiet 075] Der Indikator Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit wird ebenfalls als günstig eingestuft, da die Fläche des identifizierten Gebietes mit 475 km² deutlich oberhalb des als günstig angenommenen dreifachen Flächenbedarfs (siehe Kapitel 6) von 9 km2 für einen ewG liegt. Wie in Kapitel 6.1.1 erläutert, ist die Methodik nachvollziehbar, sollte jedoch bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden. | |
74.58 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Hinweis | Phase I, Schritt 1 | Das gilt auch für den Indikator Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften, der ebenfalls mangels standortspezifischer Informationen und Daten anhand bekannter Informationen zu vergleichbaren Gesteinsabfolgen bewertet wird. Da alle Indikatoren zwar nachvollziehbar, aber mangels standort- oder gebietsspezifischer Informationen nur pauschal, bewertet wurden, hätte auch die Bewertung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 3 für stratiformes Steinsalz in den Referenzdatensatz aufgenommen werden können. | |
74.59 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | geoWK | Bemerkung | Phase I, Schritt 1 | Nach Anlage 4 zu § 24 Abs. 3 StandAG ist das geowissenschaftliche Abwägungskriterium 4 als günstig zu bewerten, wenn über einen Zeitraum von 10 Millionen Jahren keine Änderung in den Merkmalen der einzelnen Indikatoren aufgetreten ist. Sowohl der Steckbrief des Teilgebiets (BGE 2020n) als auch der Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien setzen sich nicht detailliert mit dieser Anforderung auseinander. Unter der Annahme, durch die Darstellung der Entwicklungsgeschichte des Norddeutschen Beckens solle belegt werden, dass innerhalb der der letzten 10 Millionen Jahre im Teilgebiet 075 stabile günstige Verhältnisse vorgeherrscht haben, kann die Bewertung als nachvollziehbar angesehen werden. In weiteren Verfahrensschritten muss diese Annahme jedoch durch reale Daten, bspw. durch Datierungen von Mineralneubildungen und -umbildungen in Störungszonen, belegt werden. | |
74.6 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Mindestanforderungen (MA) | Bemerkung | Phase I, Schritt 2 | 1. Im Vergleich zu den Ausschlusskriterien werden die Mindestanforderungen von Seiten der BGE deutlich weniger umfangreich diskutiert. Da es auch hier Interpretationsspielraum gibt, wäre eine im Detail tiefere Diskussion hinsichtlich der konkreten Umsetzung wünschenswert. 2. . Bei der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen sollte detailliert dargelegt werden, welche Informationsquellen zur Bewertung der Anforderung Erhalt der Barrierewir kung herangezogen wurden. Im Fall von Tongesteinen ist diese Anforderung darüber hinaus in direkter Beziehung zur Gefahr einer Dekompaktion von Tongesteinen nach intensiver Erosion zu sehen, die nach § 23 Abs. 5 Nummer 3. StandAG als Teil der Mindestanforderung minimale Teufe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zu bewerten ist und bisher von der Vorhabenträgerin pauschal als erfüllt angesehen wird. Auch diese Mindestanforderung muss im weiteren Verfahren standortspezifisch bewertet werden. | |
74.8 | Nachträglich eingreicht zum Zwischenbericht Teilgebiete | Fachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager | Mindestanforderungen | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [TG 004] Bei erneuter Anwendung der Mindestanforderungen im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, ob die nicht gekoppelte Anwendung der Anforderungen Fläche und Mächtigkeit, wie sie im Zwischenbericht Teilgebiete vorgenommen wurde, den Vorgaben des StandAG entspricht. | |
9.2 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", | Dokumentation | Hinweis | Phasenübergeordnet | Der Stand von Wissenschaft und Technik ist zu dokumentieren:
zu Deckgebirge/Überdeckung, Überlagerung, Strukturtop und Überdeckung des Wirtsgesteins mit grundwasserhemmenden / nicht wasserlöslichen Formationen im Kontext des Abgleichs der Definition für das Wirtsgestein Steinsalz mit dem StandAG,
zu der Überlagerung von Schichten/Gesteinsformationen sowie
zum Einfluss der Tiefenlage (Oberkante Salzstock bis Geländeoberkante) auf die Auswahl von Teilgebieten,
zur Wirkung glazialer Rinnen in Norddeutschland und im Alpenvorland, wobei zu klären ist, welcher Sicherheitsabstand zu historisch erkennbaren Rinnen (ca. 500m) erforderlich ist,
zu der Wirkung von Eislasten,
aktiven Störungszonen, -systemen, Gräben, Scheitelstörungen sowie
Temperaturentwicklungen, Bergungskonzepten, Arbeitsschutz u.a. bei Teufen bis 1.000m, 1.500m/ bis zu 2.200m , auch anhand von praktischen bergbaulichen Erfahrungen und technischen Entwicklungen.
Die unterschiedlichen Wirkungen der o.g. Punkte zu Steinsalz in steiler und flacher Lagerung sind darzulegen und zu dokumentieren.
Die Bedeutung für Ausschlusskriterien und die Anwendung von Mindestanforderungen ist jeweils zu klären.
Zu diesem Thema liegen Dissense vor u.a.:
Inwieweit sind Scheitelstörungen nicht wirklich relevant für Endlager,
In der Definition Überdeckung. | |
9.4 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", | Dokumentation | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Der Stand von Wissenschaft und Technik zu
Auftreten von Erdfällen, Dolinen, Subrosionssenken, Salzaustritten, Wechselwirkungen mit Aufstiegsbewegungen,
erwarteten Überschwemmungen im Untersuchungszeitraum, in Überschwemmungs- gebieten und deren Auswirkungen im Raum sowie
„jungen Störungen“ ist zu dokumentieren. | |
9.5 | offizielle Übergabe | Essential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phasenübergeordnet | Die vielfache Verwendung von Referenzdaten wird kritisch gesehen, weil die Nachvollziehbarkeit der Ausweisung von Teilgebieten damit nicht gewährleistet wird.
Der Stand von Wissenschaft und Technik zur Eichung und Bewertung von 3D-Modellen für Salzstrukturen ist daher insbesondere zu folgenden Punkten zu dokumentieren:
Kongruenz der Daten zum "Körperinneren" des Salzstocks, Datenlage zu Heterogenität (steile Lagerung), möglicher Nachweis von Grundwasserwegsamkeiten/ Struktur von Anhydritschollen, Bewertung von aktiven Störungszonen, Bewertung von Scheitelstörungen und Aussagen zu Datenqualitäten, Maßstäben und Möglichkeiten der Visualisierung. Die Datenweitergabe seitens der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) und die Weiter- verarbeitung der Daten im Standortsuchprozess sind darzulegen, insbesondere mit Fokus auf:
die Einbindung/ Berücksichtigung und Nachvollziehbarkeit von Daten und Referenzdaten von den geologischen Ämtern (SGD) für Kommunen und deren Belange sowie die Nutzung dieser Geodaten für das zielgerichtete Vorgehen bei der sukzessiven Eingrenzung von Standortregionen vor einer weiteren Erkundung. | |
96.5 | Nachträglich eingereichte Stellungnahme zur Akteneinsicht durch NBG | SG01102/8-12/2-2022#29 31-05-2022_Gutachten über öffentliche Verfügbarkeit Geodaten | Datenverfügbarkeit | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | Im Kristallingebiet 009 (Saxothuringikum) konnten Daten und Modelle eingesehen werden. […] Bohrungen mit Bohrungsdaten und seismische Profile (in Zeit) konnten eingesehen werden. Möglicherweise sind aber nicht alle Forschungsbohrungen erfasst. So konnten z.B. die Forschungsbohrungen zu Spannungsuntersuchungen im Falkenberger Granit der Oberpfalz nicht aufgefunden werden. Auch liegen zum Beispiel im Bereich der Oberpfälzer Granite detaillierte Schwere- und Magnetfeldkarten inklusive 2- und 3-dimensionaler Interpretationen und Modelle vor […], die bisher nicht Eingang in die BGE Datenbank gefunden haben. | |
96.6 | Nachträglich eingereichte Stellungnahme zur Akteneinsicht durch NBG | SG01102/8-12/2-2022#29 31-05-2022_Gutachten über öffentliche Verfügbarkeit Geodaten | Steinsalz in steiler Lagerung | Hinweis | Phase I, Schritt 2 | [….] Hier ist anzumerken, dass Potenzialfelddaten unter anderem auch in der Interpretation von Salzstöcken sehr hilfreich sein können. Insbesondere Flanken von Salzstöcken können oftmals durch eine Seismik aufgrund hoher Geschwindigkeitskontraste nur unzureichend genau dargestellt werden. Hier können kleinräumige Schwere- oder Magnetfelddaten nützlich sein. | |