Dokumentliste Gesamt
NrÜbergabeartDokumentennameThemenkomplexKategorisierungRelevanzBeitrag 
    
10.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Organisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin
10.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,DokumentationBemerkungPhase I, Schritt 2Antrag 031, S.1:Gegenstand des Antrages ist es, mit einer größtmöglichen Transparenz in Bezug auf die verwendeten Daten und angewendeten Methoden die Ergebnisse des Zwischenberichtes nachvollziehbar darzulegen und den Bericht in den folgenden Schritten und Phasen fortzuschreiben. Thema an Themenarbeitgruppen der FKTG zu Wirtsgesteinen überwiesen
10.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetDie Anwendung des Ausschlusskriteriums „aktive Störungen“ ist in Hinblick auf dieKategorisierung von „aktiven“/„nicht-aktiven“ Störungen im Zwischenbericht nicht plausibel erläutert. So ist die Vorgehensweise fachlich nicht nachvollziehbar.
10.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Die pauschale Anwendung bei 7-9 von 11 Abwägungskriterien auf nichtspezifizierte drei Wirtsgesteine sind bei der geowissenschaftlich basierten Auswertung als maßgeblich entscheidende Kriterien für die Teilgebietsidentifizierung ungeeignet. Pauschale Annahmen über hunderte von Kilometern auf nicht spezifizierte Wirtsgesteine widersprechen einer streng wissenschaftlichen Vorgehensweise besonders dann, wenn vorhandene Daten aus den Teilgebieten nicht berücksichtigt werden.
10.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Gegenstand des Antrages ist die allgemeinverständliche Vermittlung der interessierten Bevölkerung von geowissenschaftichen Grundkenntnissen um das Verständnis für die Vorgehensweisen und Ergebnisse des Standortauswahlprozesses nachvollziehbar zu machen
10.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Feststellungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinBASE ist aufgefordert Folgeformat für FKTG zu benennen und zu terminieren (siehe FKT_Bt2_23)
10.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge über das Veranstaltungstool des 2. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete ,Schwach- und mittelradioaktive AbfälleFeststellungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerinsiehe FKT_BT2_22; Gegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad.
100.10Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 027MethodenentwicklungPhase I, Schritt 2Nr. 027 (023) - " Die Bewertungsergebnisse der einzelnen Gebiete der Kategorie A eines Wirtsgesteinstyps werden miteinander verglichen. Möglicherweise wird anschließen ein wirtsgesteinsübergreifender Vergeich durchgeführt." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Nach meinem Verständnis heißt das, dass alle verbliebenen A-Gebiete wirtsgesteinsabhängig miteinander verglichen werden, d.h. Salz mit Salz bzw. Ton mit Ton sowie Kristallin mit Kristallin. Es werden aber nicht Tonstein mit Salz, Tonstein mit Kristallin oder Kristallin mit Salz, etc. verglichen. Es stellen sich daraus ableitend die Fragen, wenn man z.B. nur Salz mit Salz, usw., vergleicht, woher weiß man dann, ob das "beste Salz" auch besser oder schlechter ist als der "beste Tonstein" bzw. das "beste Kristallin"? Und wer entscheidet wie über das "möglicherweise"? Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und die beiden Fragen auch für Laien nachvollziehbar beantwortet.
100.11Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 011Vulkanische AktivitätPhasenübergeordnetNr. 11 - Hiermit stelle ich den Sachantrag, dass die Daten, für die Entscheidung zur Erdbebengefährdung eines Gebietes, aus aktuellen Daten, nicht älter als 10 Jahre, übernommen werden müssen. Die Entscheidung, welche Gebiete günstige geologische Bedingungen für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen in Bezug auf Erdbebengefährdung müssen nochmal überarbeitet werden. Die Phase 1 Schritt 1 Ermittlung von Teilgebieten ist nicht abgeschlossen, siehe hierzu Zeilen 448 bis 450 im Zwischenbericht. Rücksprünge im laufenden Standortauswahlverfahren sind möglich. Der Antrag wird an die BGE mbH adressiert, da die BGE mbH entschieden hat, die auszuschließenden Bereiche direkt aus der „Karte der Erdbebenzonen“ zu vektorisieren. Dies wird im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG Stand 28.09.2020 in den Zeilen 1489 bis 1498 so erklärt. Die Daten aus der „Karte der Erdbebenzonen“ in DIN1998-1/NA:2011-01 für die Zuordnung von Orten zu den Erdbebenorten für die erdbebengerechte Baunorm sind aus dem folgenden Grund nicht zu akzeptieren: .„Die Berechnung der Erdbebengefährdung für die Erbebenzonenkarte stammt von 1995und wurde 1996 vom entsprechenden DIN-Normungsausschuss angenommen. Obwohl in einer nachfolgenden Erdbebengefährdungsanalyse von 1998 bestätigt, entspricht die Gefährdungsberechnung nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.“, heißt es auf Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ www.gfz-potsdam.de/din4149_erdbebenzonenabfrage vom 22.8.2023
100.12Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 023SicherheitsuntersuchungenPhase I, Schritt 2Nr. 023 (024) - In Prüfschritt 1 werden zielgerichtet Auschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) als rvSU-Kriterien angewendet. In Prüfschritt 2 finden sich rvSU-Kriterien, die inhaltlich aus den geoWK abgeleitet wurden […]. Ist mindestens ein AK erfüllt oder mindestens eine MA nicht erfüllt, führt dies zu einer Einstufung in die Kategorie D." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Also sollen bei der rvSU noch einmal dieselben 22 Gro-Kriteien geprüft werden wie in Phase 1 Schritt 1, diesmal aber "zielgerichtet". Sind das also wirklich dieselben Kriterien wie vor 3 Jahren oder irgendwie doch nicht alle oder kommen irgendwie noch andere hinzu?. Sollten es dieselben sein, hätte man sich das nicht sparen können, wenn vor 3 Jahren die Geo-Kriterien nicht "überhastet" sondern gründlich geprüft worden wären? Dann wären viele Flächen damals schon aus dem Verfahren ausgeschieden. Zeitverzug haben wir jetzt ja auch… Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und verständlich erklärt was mit "zielgerichtet" gemeint ist und ob sich die eigentlich festgelegten 22 Geo-Kriterien aus Phase 1 doch zu denen bei der rvSU verwendeten unterscheiden.
100.4Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 023SicherheitsuntersuchungenPhase I, Schritt 2Nr. 23 (Nr. 024): Geo-Kriterien bei der rvSU zielgerichtet In Prüfschritt 1 werden zielgerichtet Auschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) als rvSU-Kriterien angewendet. In Prüfschritt 2 finden sich rvSU-Kriterien, die inhaltlich aus den geoWK abgeleitet wurden [...]. Ist mindestens ein AK erfüllt oder mindestens eine MA nicht erfüllt, führt dies zu einer Einstufung in die Kategorie D." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Also sollen bei der rvSU noch einmal dieselben 22 Gro-Kriteien geprüft werden wie in Phase 1 Schritt 1, diesmal aber "zielgerichtet". Sind das also wirklich dieselben Kriterien wie vor 3 Jahren oder irgendwie doch nicht alle oder kommen irgendwie noch andere hinzu?. Sollten es dieselben sein, hätte man sich das nicht sparen können, wenn vor 3 Jahren die Geo- Kriterien nicht "überhastet" sondern gründlich geprüft worden wären? Dann wären viele Flächen damals schon aus dem Verfahren ausgeschieden. Zeitverzug haben wir jetzt ja auch...Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und verständlich erklärt was mit "zielgerichtet" gemeint ist und ob sich die eigentlich festgelegten 22 Geo-Kriterien aus Phase 1 doch zu denen bei der rvSU verwendeten unterscheiden.
100.5Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 026MethodenentwicklungPhase I, Schritt 2Nr. 26 (Nr.021): Unklarheit der Methodend bei rvSU "Kategorie A-Gebiete im Kristallin sind [...] für Typ 1 und Typ 2 gleichermaßen gut geeignet. Im Falle, dass kein Kategorie A-Gebiet im Kristallin ermittelt wird, werden die Kategorie Bgebiete bezüglich der Eignung für Typ 2 betrachtet." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Somit wird in zwei Wirtsgesteinen nur mit A-Gebieten weiter gemacht und in einem Wirtsgestein auch mit B-Gebieten. In den Papieren fehlt bisher dazu aber die Methode (oder ist zumindest nicht offensichtlich dargestellt). Vergleiche Diskussion der AG 1 "Geologie + Technick" am 17.11.2023. Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und die Methodik der B-Gebiete im Kristallin wissenschaftlich korrekt nennt und darstellt.
100.6Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 027VerfahrenBemerkungPhase I, Schritt 2Nr. 27 (Nr. 023): Wirtsgesteinsabhängige Vergleiche in A-Gebieten "Die Bewertungsergebnisse der einzelnen Gebiete der Kategorie A eines Wirtsgesteinstyps werden miteinander verglichen. Möglicherweise wird anschließen ein wirtsgesteinsübergreifender VErgeich durchgeführt." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Nach meinem Verständnis heißt das, dass alle verbliebenen A-Gebiete wirtsgesteinsabhängig miteinander verglichen werden, d.h. Salz mit Salz bzw. Ton mit Ton sowie Kristallin mit Kristallin. Es werden aber nicht Tonstein mit Salz, Tonstein mit Kristallin oder Kristallin mit Salz, etc. verglichen. Es stellen sich daraus ableitend die Fragen, wenn man z.B. nur Salz mit Salz, usw., vergleicht, woher weiß man dann, ob das "beste Salz" auch besser oder schlechter ist als der "beste Tonstein" bzw. das "beste Kristallin"? Und wer entscheidet wie über das "möglicherweise"? Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und die beiden Fragen auch für Laien nachvollziehbar beantwortet.
100.8Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 021MethodenentwicklungPhase I, Schritt 2Nr. 021 - "Kategorie A-Gebiete im Kristallin sind […] für Typ 1 und Typ 2 gleichermaßen gut geeignet. Im Falle, dass kein Kategorie A-Gebiet im Kristallin ermittelt wird, werden die Kategorie B-Gebiete bezüglich der Eignung für Typ 2 betrachtet." (Quelle: BGE-Methodik 2023). Somit wird in zwei Wirtsgesteinen nur mit A-Gebieten weiter gemacht und in einem Wirtsgestein auch mit B-Gebieten. In den Papieren fehlt bisher dazu aber die Methode (oder ist zumindest nicht offensichtlich dargestellt). Vergleiche Diskussion der AG 1 "Geologie + Technick" am 17.11.2023. Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt und die Methodik der B-Gebiete im Kristallin wissenschaftlich korrekt nennt und darstellt.
100.9Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 2. Forum Endlagersuche - Antrag 028KristallingesteinPhasenübergeordnetNr. 028 (022) - Wie sind die Unterschiede von v.a. Basalt und Granit bewertet? Nach geowissenschaftlicher Definition ist Kristallin in der Geologie die Bezeichnung für Magmatite und Metamorphite zur Unterscheidung von Sedimenten. Hier erden anhand der Größe der Kristalle im Gesteinsgefüge in makrokristalline, mikrokristalline und kryptokristalline Gesteine unterschieden. Die Mineralogie versteht unter dem Begriff Stoffe, die in ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften auffallende Unterschiede aufweisen. Es ist abzuleiten abzuleiten ist, dass z.B. Basalt und Granit unterschiedliche chemische und physikalische Eigenschaften haben: - Basalt als basisches, siliciumoxidarmes, magmatisches Gestein mit feinkörnigem bis dichtem Gefüge extrusiver Herkunft. Häufig weist Basalt eine Fließrichtung auf. Teils befinden sich sind im Basalt kleinere Hohlräume oder Einsprenglinge. Im Allgemeinen ist Basalt sehr kompakt und verwittert nur langsam. Auch das Vorkommen bestimmter Rohstoffe wie gediegenes Kupfer, Saphire und Eisenerze kann bei Basaltvorkommen von Bedeutung sein. - Granit ist ein magmatisches Gestein intrusiver Herkunft und saurem Chemismus. Die Korngröße ist i.A. Mittel- bis grobkörnig (Feldspäte bis ca. 10 cm) und das Gefüge ist sehr kompakt, verwittert relativ langsam, ist im Untergrund in Deutschland jedoch häufig stark geklüftet. Die idio- sowie xenomorphen Kristalle sind unregelmäßig gelagert. Granit. Es wird beantragt, dass die BGE dazu Stellung nimmt.
101.7Fragen Forum EndlagersucheBeitrag anlässlich des 3. Forum EndlagersucheBehälterentwicklungPhasenübergeordnetWerden die Endlagergebinde mit der Zeit verrosten und noch einen ausreichenden Schutz bieten?
101.8Fragen Forum EndlagersucheBeitrag anlässlich des 3. Forum EndlagersucheSicherheitsuntersuchungenPhase I, Schritt 2Spielt der Anstieg des Meeresspiegels bei der Bewertung des Tongesteins eine Rolle und wird ein Gebiet unter dem Meeresspiegel ausgeschlossen?
103.1fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022SicherheitskonzeptBemerkungPhase 1, Schritt 2„Das HLNUG unterstützt die Aussage aus Kapitel 8.3 Vorläufiges Sicherheitskonzept (§ 6 Abs. EndlSiUntV1) [sic], dass „das Konzept des überlagernden einschlusswirksamen Gebirgsbereichs, bei dem eine Ton- oder Steinsalzeinheit über einem Kristallinkörper das Ziel der Isolation der Radionuklide von der Biosphäre sicherstellen soll (siehe AkEnd (2002))“, nicht über den gesamten Bewertungszeitraum nach § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV das Ziel der Konzentration und des sicheren Einschlusses am Einlagerungsort gewährleisten kann, da eine seitliche Entweichung der Radionuklide nicht ausgeschlossen werden kann. Es stellt sich die Frage, wie ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich, der hier definiert ist als „der Teil eines Gebirges, der bei Endlagersystemen, die wesentlich auf geologischen Barrieren beruhen, im Zusammenwirken mit den technischen und geotechnischen Verschlüssen den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle in einem Endlager gewährleistet“ rechnerisch bestimmt werden kann.“ (HLNUG 2022, S. 2)
103.10fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST - Datengrundlage - Detaillierungsgrad HinweisPhase 1, Schritt 2„Die geplante Vorgehensweise im Rahmen der Geosynthese räumlich als auch von der Arbeitstiefe immer detaillierter zu werden, erscheint plausibel. Dies sollte konsequent umgesetzt werden. Die Datengrundlage, die für die Geosynthese herangezogen wird, sollte zwingend alle vorhandenen Daten einbeziehen und z. B. bei den vorhandenen Kartenwerken sich von kleinmaßstäbigen Übersichtskarten zu den großmaßstäbigen Karten der Deutschen Geologischen Grundkarte (GK 25) im Maßstab 1:25 000 vorarbei-ten. In den bisherigen Erläuterungen und bei der Ausweisung von Teilgebieten hat sich die BGE auf Übersichtskartenwerke GÜK 500 bis GÜK 100 bezogen.“ (HLNUG 2022, S. 8)
103.11fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen HinweisPhase 1, Schritt 2„Für Gebiete mit nicht hinreichenden Informationen ist zu prüfen, ob die Datenlage eine geowissenschaftliche Begründung darüber zulässt, „ob eine Wirtsgesteinsformation in einem Gebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit angetroffen werden kann oder nicht. Darüber hinaus sollten Informationen vorliegen, anhand derer die Mächtigkeit, Teufenlage sowie die lithologische Ausprägung des Wirtsgesteinskörpers abgeschätzt werden können.“ Am Beispiel des Gebietes GzME „Saxothuringikum“ wird die nicht hinreichende Informationslage beschrieben. Es bleibt unklar anhand welcher Kriterien eine solche Einstufung möglich sein soll und wie die Eignungsfähigkeit ohne hinreichende Informationen als „gleichwertig“ oder „besser“ als die ermittelten Standortregionen ermittelt werden soll.“ (HLNUG 2022, S. 11)
103.12fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen HinweisPhase 1, Schritt 2„Mit dem Standortregionen-Vorschlag durch die BGE wird der weitere Umgang mit den betroffenen Gebieten ohne hinreichende Informationen individuell empfohlen und fachlich begründet. Dabei bleibt offen, wie das möglich sein soll, da die Datenlage nicht hinreichend ist. Die Bewertung kann also nur anhand von Analogieschlüssen erfolgen. Es ist daher davon auszugehen, dass der größte Teil der Gebiete mit unzureichender Datenlage aus dem Verfahren ausscheiden wird.“ (HLNUG 2022, S. 11)
103.13fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022MA - Mächtigkeit - SteinsalzHinweisPhase 1, Schritt 2„In Abb. 74, Blatt 266 sind in der Profilsäule nicht die Steinsalz-Formationen, sondern die Salz-Formationen von Werra- und Staßfurt-Formation ausgehalten. Dies ist irreführend und entspricht nicht den Ansprüchen an die Mindestanforderung „Mächtigkeit“. Werra- und Staßfurt-Salz-Formation werden durch Kalisalz-Flöze untergliedert. Das Werra-Salz besteht somit aus einem Unteren-, Mittleren- und einem Oberen-Werra-Steinsalz. Diese homogenen Steinsalz-Formationen haben entsprechend geringere Mächtigkeit. Dieser Umstand wird in der Abbildung und im Text nicht richtig wiedergegeben und berücksichtigt. Ob die von der BGE verwendeten Datengrundlagen diesen Umstand berücksichtigt haben, ist nicht nachvollziehbar.“ (HLNUG 2022, S. 14)
103.14fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022MA - Mächtigkeit - SteinsalzBemerkungPhase 1, Schritt 2„In Kapitel 5.4.2 Beispiele zur Überprüfung der Mindestanforderung „Mächtigkeit des ein Schlusswirksamen Gebirgsbereichs“ heißt es in „Beispiel GzME „Thüringer Becken“ (03_00UR)“: „Das Auftreten von geringmächtigen Zwischenschichten innerhalb einer Steinsalz-Formation und…“. Es geht aus dem Text nicht hervor, wie „geringmächtig“ in diesem Zusammenhang definiert ist. Auf Blatt 265 beispielsweise wird angeführt, dass bei 10 m Kalisalz die hangenden und liegenden Steinsalzmächtigkeiten getrennt gewertet werden. Wo ist die Untergrenze für die Mächtigkeit einer Kalisalzlage oder eingeschalteten Tonlagen, dass sie keine Trennung bewirkt? Wenn Kalisalzlagen mit geringen Mächtigkeiten im Steinsalz nicht als trennende Lagen gewertet werden, muss zumindest deren Salzzusammensetzung (Hartsalz, Kainit, Carnallit etc.) berücksichtigt werden, da diese sowohl auf die Löslichkeit als auch auf die gebirgsmechanischen Ei-genschaften hohen Einfluss haben.“ (HLNUG 2022, S. 14)
103.15fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022MA - Teufe - ewGHinweisPhase 1, Schritt 2„In dem „Beispiel GzME Saxothuringikum (009_00TG)“ des Kapitels 5.4.3 Minimale Teufe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird beschrieben, dass „Tektonisch sowie lithologisch abgrenzbare Gebiete mit gleicher geologischer Entwicklung […] so zu regionalgeologischen Räumen zusammengefasst“ wurden. Im hessischen Odenwald ist dies jedoch nicht der Fall. Hier sollten die einzelnen Teilräume wie z. B. Böllsteiner Odenwald und Bergsträßer Odenwald mit den einzelnen Regionen (z. B. Frankenstein-Pluton, Eberstadt-Roßdorf-Schieferzug, usw.) getrennt behandelt werden. Als Grundlage empfehlen wir unbedingt das Kartenwerk der GK 1:25.000 zu verwenden.“ (HLNUG 2022, S. 15)
103.16fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022AK - aktive Störungszonen - atektonisch - AbstandHinweisPhase 1, Schritt 2Atektonische Vorgänge wie z. B. relevante Subrosionserscheinungen an der Erdoberfläche sind im Gebiet zur Methodenentwicklung „Thüringer Becken“ bereits berücksichtigt worden. Diese Vorgänge sind in Hessen für das Deckgebirge über Zechsteinsalzen bekannt und müssen für die hessischen Teilgebiete (197_04IG_S_f_z und 197_03IG_S_f_z) ebenfalls geprüft und aktualisiert werden. Hier stellt sich die Frage, wie im Fall von Steinsalz in flacher Lagerung die ständige Fortbewegung des Salzhanges (als aktive Störungszone) in das intakte Salinar hinein, d.h. flächenhaftes Weglösen des Salinars mit Wanderung von Subrosionserscheinungen im Deckgebirge über die Betrachtungszeit von 1 Mio. Jahren gewertet wird und ob dabei ein Sicherheitsabstand von 1000 m ausreicht. Nach Ansicht des HLNUG sind 1000 m Sicherheitsabstand nur dann sinnvoll, wenn bekannte Subrosionsstrukturen als Fläche erfasst sind, da es Sub-rosionssenken mit mehreren Kilometern Durchmesser gibt. Die Auflockerung und Störung des Deckgebirges ist abhängig von der Tiefenlage des Subrosionshorizonts.“ (HLNUG 2022, S. 15)
103.17fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Im „Beispiel zur Anwendung im GzME „Thüringer Becken““ erscheint die Untergliederung des Teilgebietes/Untersuchungsraums Thüringer Becken in 27 Teiluntersuchungsräume zunächst sehr detailliert und muss genau begründet sein. Aus der Tabelle geht hervor, dass für die Unterteilung vorwiegend Störungen herangezogen wurden. Eine so kleinteilige Untergliederung erfordert einen hohen Aufwand in der Prüfung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen. Es bleibt fraglich, ob die herangezogenen Störungen und deren Verläufe wirklich alle entsprechend gut erforscht sind und nachweislich mit Daten belegbar.“ (HLNUG 2022, S. 16)
103.18fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2In Abbildung 85 ist der Untersuchungsraum 078_02TG_197_02IG_S_f_z dunkelblau dargestellt, die definierten TUR in anderen Farben. Hier stellt sich die Frage, ob nicht der gesamte Untersuchungsraum in TUR gegliedert werden müsste? Was ist mit dem „übriggebliebenen“ dunkelblauen Rest? Wird er wie ein Teiluntersuchungsraum behandelt, auch wenn er nicht räumlich zusammenhängende Bereiche beinhaltet?“ (HLNUG 2022, S. 17)
103.19fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022geoWK - langfristige StabilitätHinweisPhase 1, Schritt 2Zu Tabelle 76 auf Blatt 538 [sic] (Kap. 8.7.3 Erstellung eines abdeckenden Katalogs) geben wir ausdrücklich zu bedenken, dass der reine Verweis auf eine Baunorm für Hochbauten für übertägige Anlagen akzeptierbar ist, für alle untertägigen Bereiche jedoch nicht angebracht. Die Aussagekraft der DIN-Norm für unterirdische Bauwerke und für einen Zeitraum von 1 Mio. Jahren ist nicht gegeben. Erdbeben können Auswirkungen auf die Sicherheit (langfristige Stabilität) eines Endlagers und vor allem auch auf die Barrierefunktion haben und sind daher für die untertägigen Bereiche zu berücksichtigen, ähnlich der gebirgsmechanischen Einwirkungen.“ (HLNUG 2022, S. 25)
103.2fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022EndlagerkonzeptBemerkungPhase 1, Schritt 2„Es werden zwei Typen von Endlagersystemen angesprochen (Typ 1: einschlusswirksamer Gebirgsbereich; Typ 2: technische/geotechnische Barriere). In diesem Kapitel heißt es: „Ein Sicherheitskonzept ohne einschlusswirksamen Gebirgsbereich soll grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn kein einschlusswirksamer Gebirgsbereich im kristallinen Wirtsgestein ausgewiesen werden kann. Dies impliziert, dass zunächst geprüft werden muss, ob in einem Untersuchungsraum in kristallinem Wirtsgestein ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich ausgewiesen werden kann.“ Diese Vorgehensweise erscheint sinnvoll, da eine natürliche Barriere sehr wahrscheinlich gegenüber einer technischen zu bevorzugen ist, im Kristallin stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt verwirklicht werden kann. Ist es somit doch möglich, dass für das Kristallin der sichere Einschluss mittels eines oder mehrerer einschlusswirksamer Gebirgsbereiche gewährleistet werden kann (siehe Blatt 29), wenn andererseits (auf Blatt 28) gesagt wird, dass "Das Konzept des überlagernden einschlusswirksamen Gebirgsbereichs, bei dem eine Ton- oder Steinsalzeinheit über einem Kristallinkörper das Ziel der Isolation der Radionuklide von der Biosphäre sicherstellen soll (siehe AkEnd (2002)), über den gesamten Bewertungszeitraum nach § 4 Abs. 4 EndlSiAnfV nicht das Ziel der Konzentration und des sicheren Einschlusses am Einlagerungsort gewährleisten kann"? Muss somit nicht auf jeden Fall Endlagertyp 2 im Wirtsgestein Kristallin vorausgesetzt werden?“ (HLNUG 2022, S. 3)
103.3fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST - DatengrundlageBemerkungPhase 1, Schritt 2„Die Grundlage für die Geosynthese stellen geowissenschaftliche Daten dar, die die BGE in erster Linie von den Staatlichen Geologischen Diensten erhalten hat. Hierin ist auch das Interesse der SGD an der Geosynthese begründet. Weiterhin fließt verfügbare Fachliteratur in die Geosynthese ein. Inwieweit Daten von Dritten (z. B. der Industrie), die den geologischen Diensten eventuell nicht vorliegen, in den Prozess mit einfließen, wird nicht genannt.“ (HLNUG 2022, S. 4)
103.4fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST- DatenbewertungHinweisPhase 1, Schritt 1„Daten Dritter, also nichtstaatliche Daten, aber auch die staatlichen Daten der SGD sind vor Verwendung bei der teiluntersuchungsraumspezifischen Durchführung der rvSU sehr genau auf ihre Aussagekraft hin zu prüfen. Das Prüfschema sollte über alle Daten ein ähnliches sein, sodass nicht Daten aus der einen Region gegenüber anderen Daten anderer Regionen bevorzugt oder aber nachteilig in das Verfahren einfließen. Zu dieser Arbeit der Qualitätskontrolle der eingehenden Daten wurden bisher von der BGE nur wenige Konzeptionen vorgestellt, u. a. das geplante automatisierte Qualitätsmanagement von Schichtenverzeichnissen bzw. Bohrdokumentationen anhand ihrer Beschreibungsdichte bei den petrologischen und stratigraphischen Beschreibungen. Ob dieses Verfahren wirklich zu einer Trennung von qualitativ guten und weniger guten Daten führt, bleibt streng zu überwachen. Es sollte nicht sein, dass Daten auf diese Weise vom Verfahren ausgeschlossen werden, die diesem neg. Kriterium nicht standhalten. So ist bekannt, dass z. B. Schichtenverzeichnisse von Lagerstättenbohrungen im Tiefen-Bereich der Lagerstätte bzw. des Wertstoffs sehr differenziert aufgenommen und außerhalb der Lagerstätte weniger intensiv aufgenommen worden sind. Diese und viele andere Kriterien sind bei der Qualitätskontrolle zu beachten.“ (HLNUG 2022, S. 4)
103.5fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen BemerkungPhasenübergeordnet„Der Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen lässt die Frage offen, was genau die Prüfkriterien sind, damit ein Gebiet diesbezüglich eingestuft werden soll. Ist angedacht, dass die Prüfung eher verbalargumentativ abläuft?“ (HLNUG 2022, S. 7)
103.6fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen BemerkungPhase 1, Schritt 2Gebiete ohne hinreichende Informationen sollen auf eine Empfehlung zur weiteren Erkundung in Phase II bewertet werden. Es bleibt unklar, anhand welcher Kriterien eine solche Einstufung möglich sein soll und wie die Eignungsfähigkeit ohne hinreichende Informationen als „gleichwertig“ oder „besser“ als die ermittelten Standortregionen ermit-telt werden soll.“ (HLNUG 2022, S. 7)
103.7fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022ST- Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Zu Abb. 7 auf Blatt 67 (Kap. 1.2.2 Datenflussdiagramm – Zusammenspiel von Daten, Interpretationen und Bewertungen in den rvSU) merken wir an, dass die Datenquellen „Erdbebenkatalog“ und „Datenbanken zu bergbaulichen Aktivitäten und Bohrungen“ ohne Bezug zu den weiterführenden Arbeiten unter dem Reiter „Da-ten/Interpretation/Synthese und Modelle“ erscheinen. Dies ist nicht nachvollziehbar.“ (HLNUG 2022, S. 7)
103.8fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022geoWK - Deckgebirge- SubrosionHinweisPhase 1, Schritt 2„Zu Kapitel 1.4.2 Weiterentwickelte Anwendung der Ausschlusskriterien schlägt das HLNUG vor, bei Vorhandensein von subrosionsanfälligen Gesteinsschichten im Deck-gebirge dies als mögliches Ausschlusskriterium hinzuzunehmen.“ (HLNUG 2022, S. 7)
103.9fachliche StellungnahmenFachliche Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zu dem Bericht der BGE zur Methodenentwicklung vom 28.03.2022AK - seismische AktivitätHinweisPhase 1, Schritt 2„Der Tabelle 1 auf Blatt 71 ist zu entnehmen, dass das Ausschlusskriterium seismische Aktivität aufgrund des statischen Verweises auf den Anhang der DIN EN 1998-1 im StandAG keine weitere Anwendung findet. Aus geophysikalischer Sicht ist dies nicht nachvollziehbar, der Einfluss von seismischen Aktivitäten über einen Zeitraum von 1 Mio. Jahren muss auch im weiteren Prozess Berücksichtigung finden. Siehe dazu auch: WENZEL, F. (2020): Gutachten für das Bundesumweltamt zu § 22 Abs. 2 Nr. 4 Stand-ortauswahlgesetz. Geophysikalisches Institut, KIT, Karlsruhe.“ (HLNUG 2022, S. 7)
104.10fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen BemerkungPhase 1, Schritt 2Blatt 240/250: „Es ist nicht eindeutig ersichtlich, auf welchem Wege die Daten für einen Erkenntniszuwachs für Gebiete mit unzureichender Datenlage zustande kommen sollen, wenn sie nicht weiter untersucht werden. Letztendlich werden auf diesem Weg Gebiete nur wegen der bisher mangelnden Bearbeitung und daraus resultierenden schlechten Datenlage aus der weiteren Bearbeitung entlassen. Hier bedarf es einer eindeutigen Präzisierung.“
104.11fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022MA - Mächtigkeit - TongesteinHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 270-272: „Beispiel 36: ‚wurde für die Mindestanforderung die Mächtigkeit des gesamten Mittleren Jura verwendet ... der Mittlere Jura wurde in der Bearbeitung nicht weiter differenziert‘ (Blatt 270) - Auf Blatt 265 wird explizit als Mindestanforderung gefordert: ‚100 m homogene Gesteinsformationen‘. In der Legende Blatt 271 erscheint als Lithologie für den Opalinuston jedoch Schluffstein, Tonstein und Ton - hier liegt also offenbar kein homogener Tonstein vor. Im Weiteren wird die Lithologie über bohrlochgeophysikalische Verfahren exemplarisch berechnet (Beispiel 54, Blatt 355, siehe oben).“
104.12fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022AK - aktive Störungszonen - atektonischHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 285-286: „Im Hinblick auf das Ausschlusskriterium ‚aktive Störungen‘ wird beschrieben, dass im Thüringer Becken nur der Zechstein als auslaugungsfähiger Horizont vorhanden ist, da der Mittlere und Untere Buntsandstein dominant aus Sand- und Tonstein besteht. Eine Auflistung zu den einbezogenen Flächen für Subrosion im Thüringer Becken neben der Kartendarstellung (Blatt 286) wäre hilfreich.“
104.13fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022geoWK - Konfiguration der Gesteinskörper - hydraulische VerhältnisseBemerkungPhase 1, Schritt 2Blatt 343: „Dieser Teiluntersuchungsraum [gemeint ist der Teiluntersuchungsraum 03_21UR im GzME „Thüringer Becken“ (03_00UR)] grenzt an eine Störungszone. Es wird beschrieben, dass der Einlagerungsbereich mit günstig bewertet wird und ‚keine diskreten Fehlstellen im Wirtsgesteinsbereich mit Barrierefunktion bekannt‘ sind. Es bleibt offen, was mit diskreten Fehlstellen gemeint ist und was dies für den Pufferbereich um die Störung bedeutet.“
104.14fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022ST - DatenqualitätHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 355: „im Beispiel 54 [gemeint ist die Bearbeitung des Indikators 3.1a „Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich“ im GzME „Opalinuston“ (01_07UR)] wird dargelegt, auf welche Weise die Variationsbreite der petrographischen Eigenschaften aus digital vorliegenden geophysikalischen Bohrlochkurven abgeleitet werden soll. Bekanntermaßen weisen die Bohrungen ein unterschiedliches Alter auf und wurden zu verschiedenartigen Zwecken niedergebracht. In Abhängigkeit von Zweck und Alter der Bohrungen liegen verschiedenartige geophysikalische Bohrlochmessungen mit unterschiedlicher Qualität vor. Hier gilt es, Mindestanforderungen an Parameter und Umfang zu formulieren.“
104.15fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022geoWK - räumliche Charakterisierbarkeit - tektonische ÜberprägungHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 385-389: „Das Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheiten stellt das dritte Kriterium der räumlichen Charakterisierbarkeit nach Anlage 3 zu § 24 Abs. 3 StandAG dar. Dafür wird die tektonische Überprägung in ‚tektonische Großräume‘, ‚überregionale und regionale Störungszonen‘ und ‚diffuse tektonische Überprägung‘ untergliedert. Großräume werden weiterhin nach Anzahl der Deformationsphasen, Intensität und Art der Deformation bewertet. In weiterer Betrachtung werden regionale bzw. überregionale Störungen basierend auf dem Abstand der Störung vom Rand des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs bewertet. Die Unterteilung der tektonischen Überprägung in ‚überregional‘, ‚regional‘ und ‚diffus‘ ist nachvollziehbar. Jedoch ist diese auch davon abhängig, wie detailliert eine Störungszone kartiert und eingemessen worden ist. Der Detailgrad der Untersuchungen in einem Gebiet sollte berücksichtigt werden, sodass auch wenig erkundete Gebiete gleichermaßen bewertet werden können: Die verbalargumentative fachliche Ableitung der Intensität, Dichte (Anzahl) und Art der Deformationsstruktur wird nicht deutlich. Es wird beschrieben: ‚Deformationen sind als schwach zu bewerten, wenn Auf- und Abschiebungen mit geringen Versatzbeträgen in reduzierter Anzahl sowie Flexuren auftreten.‘ Zur besseren Transparenz könnten die Kriterien besser eingegrenzt werden: ab wieviel Deformationsphasen und welchem Versatzbetrag oder Verhältnis Länge/Versatz einer Störung wird der Großraum als intensiv bzw. schwach und somit ‚ungünstig‘, ‚bedingt günstig‘ oder ‚günstig‘ eingeschätzt.“
104.16fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 399: „Die Aussage ‚... wurde ... in einem flachen, in Schwellen und Senken gegliederten Epikontinentalmeer abgelagert‘ lässt eigentlich keine einheitliche Ausbildung erwarten: Auf Schwellen und in Senken herrschen unterschiedliche Ablagerungsbedingungen. Aus der paläogeographischen Karte in Abbildung 135, der eine Legende fehlt, sind die im Text erwähnten ‚Schwellen und Senken" nicht ersichtlich. Die Erläuterung im Abbildungstext ist missverständlich.“
104.17fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022Wirtsgestein - Steinsalz - Halokinese & TektonikHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 405-407: „Für das Wirtsgestein Salz, insbesondere Salz in steiler Lagerung, wurde angenommen, dass die ursprüngliche Ablagerungsfazies in Teilgebieten im zentralen Becken, z. B. Salzstock Bahlburg, als regional einheitlich und somit als ‚günstig‘ bewertet werden. Hier sind vor allem aber die sekundären halokinetischen Prozesse ausschlaggebend, die derzeit von der BGE noch genauer untersucht werden und in weiteren Schritten Anwendung finden. Auch für stratiform gelagerte Salze sollten halokinetische Prozesse und tektonische Prozesse (Schollentektonik) auf die Ergebnisse der Gesteinsausbildung angewendet werden.“
104.3fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Geosynthese beinhaltet eine detaillierte Ausarbeitung der geowissenschaftlichen Grundlagen für die weiteren repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Problematisch ist, dass sich der Gesamtprozess noch im Fluss befindet und demzufolge immer nur Beispiele aufgeführt werden. Sofern die Summe aller Beispiele den vollständigen Prozess für das jeweilige Wirtsgestein abbildet, fehlt hierzu ein vollständiges Ablaufschema. Das Kapitel wirkt insgesamt zergliedert. Es fehlt ein nachvollziehbarer Ablauf des vollständigen Prozesses. Der Prozess als solcher ist stark subsummiert und hoch aggregiert in Abbildungen dargestellt (Abbildungen 5, 7 und 61). Mithilfe einer Auflösung der Geosynthese in die einzelnen fachlichen Arbeits- und Bewertungsschritte, deren Inhalte und Kriterien (bspw. in Form eines Entschei-dungsbaums) ließen sich die einzelnen Schritte verständlicher nachvollziehen. Im Ergebnis würde aus den Einzelinformationen eine zusammenfassende, fortschreibbare Gesamtdarstellung entstehen. Aus den vorliegenden Abbildungen lässt sich dies im Zusammenhang nicht entnehmen. Abbildung 63 bietet eine derartige Information auf einem abstrakten Niveau für die Ermittlung des Informationsgehaltes von Bohrungen. Insbesondere die ja/nein-Entscheidung auf der Ebene ‚Ablauf‘ erscheint nachvollziehbar. Auf der „Gruppenebene“ finden sich nur Beispiele ohne die dazugehörenden Kriterien. Hier bedarf es einer Ergänzung konkreter Kriterien. Es fehlen zentrale, zusammenhängende und vollständige Übersichten zu den Kriterien (Tabellen 35, 41, ...), der Bewertung von Eigenschaften und Indikatoren (Tabelle 36, 37, ...) sowie deren Definition, Einstufung und verbalen Beschreibung. Hier wäre eine zusammenfassend aufbereitete Darstellung der Anlagen zu § 24 StandAG (2017) hilfreich […] Dies gilt gleichermaßen auch für die Nachvollziehbarkeit von Bewertungen und Einstufungen, Faktoren und Kriterien, die zu der Entscheidung führen, wann ein Gebiet aus dem weiteren Verfahren ausscheidet.“ (LAGB 2022, S. 3)
104.4fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Der Komplex Skalen, Maßstab und Informationsauflösung wurde verschiedentlich thematisiert (Abbildungen 76 und 115, LAGB 2020). D. h. während sich in einer kleinmaßstäbigen Karte das Spektrum der Legendeneinheit von Ton bis Schluffstein erstreckt, lässt sich dieses durch Bohrlochmessungen und Schichtbetrachtungen entsprechend auflösen. Dies wäre über aufgelöste Arbeitsschritte in einem Entscheidungsbaum über Hierarchien abbildbar (Blatt 270-272).“
104.5fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022ST- DatenbewertungHinweisPhase 1, Schritt 2„Die verbalargumentative fachliche Beschreibung bedarf zum Verständnis einer erklärenden Erläuterung bzw. Definition. Dies gilt bspw. für die Tabellen, die sich auf die Anlagen zu § 24 StandAG (2017) beziehen. Es ist nicht ersichtlich, nach welchem Bewertungsschlüssel die genaue Einordnung der Wertungsgruppe erfolgt. Es fehlt eine nachvollziehbare Definition für ,günstig‘, ,bedingt günstig‘ und ,ungünstig‘ (Blatt 385-389).“
104.6fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen HinweisPhase 1, Schritt 2„Grundsätzlich soll die Arbeit mit digitaler Information erfolgen. ,ln Gebieten, in denen keine konkreten Mächtigkeitsinformationen aus Bohrungen vorliegen, kann z. B. auf Literaturwerte zurückgegriffen werden‘ (Blatt 308). Literaturdaten und -werte basieren auf Primärdaten bzw. -information. Demzufolge sollte aus entsprechend qualitativer Literatur über Quellenverzeichnisse und Zitate ein Zugriff auf diese Primärinformation möglich sein. In diesem Zusammenhang wäre eine Ausführung zur Berücksichtigung ergänzender, analoger Information im weiteren Verfahren denkbar. Es ist nicht ersichtlich, auf welchem Wege die Daten für einen Erkenntniszuwachs für Gebiete mit unzureichender Datenlage zustande kommen sollen, wenn sie nicht weiter untersucht werden. Letztendlich werden auf diesem Wege eben doch Gebiete nur wegen der bisher mangelnden Bearbeitung und daraus resultierenden schlechten Datenlage aus der weiteren Bearbeitung entlassen. Hier bedarf es einer Präzisierung zur Behebung des Informationsmangels durch Rückgriff auf analoge Grundlagen.“ (LAGB 2022, S. 3)
104.7fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Abbildungen und Karten sollten nach einer einheitlichen Vorgabe in Aufbau, Legenden und Farben standardisiert sein. Der Fokus sollte auf Les- und Verstehbarkeit liegen. Beispiele: - Abbildung 85: • die in der Legende angegebene Landesgrenze liegt unter der Gebietsdarstellung; • hohe farbliche Nähe zwischen dem Teilgebiet (Thüringer Becken) und den Teiluntersuchungsräumen des Werra-Steinsalzes (Abbildung); • Farbnuancen - die Teiluntersuchungsräume sind in der Karte zum Teil kaum unterscheidbar; • Was ist mit den Bereichen des Thüringer Beckens, die nicht zu einem Teiluntersuchungs-raum gehören? - allgemeine Lesbarkeit ? Schriftgröße (Abbildungen 92, 100, 101, 125, ...); - fehlende Legenden (Abbildungen 57 – 59); - aus der Farbgestaltung nicht identifizierbare Mächtigkeiten und Tiefen lagen (Abbildung 77); - Farbnuancen (u. a. Abbildungen 85, 87, 90, 99} lassen sich nicht voneinander unterscheiden. Dies betrifft gleichermaßen geographische Informationen (Teiluntersuchungsräume in Abbildung 90} wie fachliche Informationen (Abbildung 99); - unterschiedliche Themen sollten sich in der Farbe unterscheiden (Mächtigkeit und Tiefenlage 1.500 m blau; Abbildungen 77, 78 und 80, Abbildungen 68 und 80); - scheinbar gleicher Inhalt bei unterschiedlicher Darstellung und Farbwahl (5.4.2 Beispiele zur Überprüfung der Mindestanforderung der Mächtigkeit, Abbildungen 77, 78, und 5.4.3 Minimale Teufe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs, Abbildung 80. Für Mächtigkeit und Tiefenlage wird jeweils ‚blau‘ verwendet. Erschwert wird die Lesbarkeit durch die enge Skalierung, ohne dass die Zwischenfarben identifizierbar wären; - Unterscheidbarkeit - Teilgebiet, Tiefenlage, Mächtigkeit (Abbildung 102/103); - keine einheitliche Legende für Abbildungen derselben Art - mal beginnt die Skalierung mit der Minimal-, mal mit der Maximaltiefe (Abbildungen 113, 114); - wechselnde Reihenfolge der Legendeneinheiten (Abbildungen 144-146); - wechselnde Inhalte: In Abbildung 148 ist nicht erkennbar, ob und in welchem Maße das östliche Areal in die Kategorie D fällt oder eine Tiefenlage um O aufweist.“ (LAGB 2022, S. 4)
104.8fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022DatenbennenungHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 230: „Die Benennung der Datentypen ,Direkte Nachweise‘, ,Indirekte Nachweise‘ und ,Zusätzliche, interpretative Nachweise‘ sollte überdacht werden, um sprachliche Widersprüche wie ,interpretativer Nachweis‘ zu vermeiden. Dabei sollte auch die Einteilung geologischer Daten nach § 3 Abs. 3 GeolDG beachtet werden.“
104.9fachliche StellungnahmenHinweise des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) zur „Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" -Stand 28.03.2022ST - DatenqualitätHinweisPhase 1, Schritt 2Blatt 232/233: „Es werden Bohrungsinformationen ausschließlich von digital erfassten Schichtenverzeichnissen verwendet: ‚Als Hinweis auf die Qualität von Bohrungsdaten wird die Menge an vor-liegenden digitalen Schichtinformationen bezogen auf Petrologie- und Stratigraphieangaben in der Bohrdatenbank herangezogen.‘ - Die Menge der digital erfassten Schichtenverzeichnisse ist Maß für die Quantität, nicht aber die Qualität. Ausführliche Schichtenverzeichnisse liegen mitunter nur analog oder gescannt vor. Aussagen über die Qualität von Daten lassen sich erst nach Definition und Anwendung entsprechender Kriterien treffen.“
105.1fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - VerfahrenHinweisPhase 1, Schritt 2„[…] Der Verweis, dass sich das Dokument im Laufe der Arbeiten fortlaufend auf Basis neuer Erkenntnisse im Sinne des lernenden Verfahrens weiterentwickeln wird, wird als nicht zielführend erachtet. Mit dieser Herangehensweise wird sicherlich das ‚lernende Verfahren‘ bedient, jedoch wird damit die Zielstellung des Dokumentes unklar. […] Das Verfahren ist nicht nur ein lernendes, sondern fordert auch den Abschluss bestimmter Phasen, deren Erreichung ein weiteres wichtiges Ziel bleiben müssen.“ (LBGR 2022, S. 2)
105.10fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - DatengrundlageBemerkungPhase 1, Schritt 2„[…] Die Darstellung zum Beispiel 33 scheint die fachliche Stellungnahme des LBGR zum Anteil Brandenburg im Teilgebiet Saxothuringikum aufzugreifen. Dort wurde bereits empfohlen, den Anteil im genannten Teilgebiet aufgrund nicht hinreichender Informationen (hier Bohrungsdaten) auszuschließen. Der Ansatz weitere Informationen hinzuzuziehen (hier Aero- und Bodenmagnetikmessungen) wird als zielführend erachtet. Allerdings bleibt unklar, ob die dennoch dann als weiterhin nicht hinreichend eingeschätzte Informationstage der Eigenschaft geophysikalischer Messungen (Mehrdeutigkeit) oder der fehlenden Erfahrung der Interpretation geophysikalischer Messungen zuzuordnen ist. Demnach wird das Beispiel noch als nicht ausreichend zur fachlichen Nachvollziehbarkeit eingeschätzt.“ (LBGR 2022, S. 9)
105.11fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstEiszeiten - ErosionHinweisPhase 1, Schritt 1„[…] Insbesondere auf die für Brandenburg wichtigen Prozesse in glazialen Rinnen wurde auch in der Fachlichen Stellungnahme des LBGR zum Teilgebietsbericht verwiesen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Erkenntnisse aus dem identifizierten Forschungsbedarf zügig in die Standortsuche einbinden lassen.“ (LBGR 2022, S. 10)
105.12fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - Methodik - Nachvollziehbarkeit BemerkungPhase 1, Schritt 2Das LBGR bezieht seine Aussagen auf die Beispiele, die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt werden. Nr. Titel des Beispiels 37 Darstellung der geologischen Barrieren 38 Beispiel im GzME Saxothuringikum 46 Unterteilung des UR 04_00UR in Teiluntersuchungsräume 49 Räumliche Konfiguration im Untergrund 53 Anwendungsbeispiel im TUR 04_ 11 UR 56 Bearbeitung des Indikators 3.1 a Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen 60 Bearbeitung des Indikators 3.1 b Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften 63 Bewertung Teiluntersuchungsraum 04_ 11 UR 66 Bearbeitung des Indikators 3.2 Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) in 04_11UR 76 Einstufung Kategorie C im TU 04_02UR Kernaussage der Stellungnahme des LBGR: „Die Bearbeitungsschritte werden mittels Beispielen schrittweise untersetzt. Die Interpretationen basieren auf Karten des zuständigen geologischen Dienstes in Sachsen und betrachten nicht mehr den Anteil Brandenburgs im genannten Teilgebiet. Es bleibt im weiteren Verlauf der genannten Beispiele nicht immer klar, mit welchem Beispiel konkret die Entscheidung zur überwiegenden Kategorisierung D des Anteils Brandenburg am genannten GzME gefallen ist. Diese Erkenntnis wird erst mit Beispiel 72 zusammengefasst.“ (LBGR 2022, S. 10)
105.13fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Es erfolgt eine kurze Übersichtsdarstellung zum Arbeitsstand des GzME Saxothuringikum in Ostsachsen und Südbrandenburg mit Ausweisung von Gebieten der Kategorien D und C und teilweise noch nicht erfolgter Bewertung. Die Ausweisung D im Anteil Brandenburg entspricht bis auf die Bereiche noch nicht erfolgter Bewertung der Fachlichen Stellungnahme des LBGR zum Teilgebietsbericht, nämlich den Anteil des Teilgebietes in Brandenburg aufgrund nicht hinreichender Datenlage auszuschließen.“ (LBGR 2022, S. 11)
105.2fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - Methodik - rvSU - Auswahl GzMEBemerkungPhase 1, Schritt 2„[…] Es fehlt eine Darstellung, warum im Vergleich zu den anderen Teilgebieten das Saxothuringikum nur in Teilen und fokussiert auf Ost-Sachsen betrachtet wird.“ (LBGR 2022, S. 3)
105.4fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - Datenübermittlung nach GeolDGHinweisPhase 1, Schritt 2„[…] Die Erläuterung der Geosynthese fasst die geologisch/geowissenschaftliche Arbeitsweise einer Kartierung mit besonderer Zielstellung passend zusammen. Dem LBGR und damit dem Geologischen Dienst ist diese Arbeitsweise ohnehin eigen. Es wird erwartet, dass die zugehörige Dokumentation fachlich sehr vertieft sein muss. Die Ausweisung von sogenannten Teiluntersuchungsräumen entspricht der geologische fachlichen Arbeitsweise der Ausweisung von regionalgeologischen Modellen. Es wird explizit darauf verwiesen, dass lt. § 8 GeolDG geologische Untersuchungen anzuzeigen sind. Dazu gehören auch Neubearbeitungen öffentlich bereitgestellter Fachdaten und Bewertungsdaten. Dem LBGR liegt bisher keine derartige Anzeige zum GzME Saxothuringikum, Anteil Land Brandenburg vor.“(LBGR 2022, S. 5)
105.5fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Es wird dargestellt, dass im Rahmen der rvSU zu erwartende und abweichende Entwicklungen des Endlagersystems abzuleiten sind. Diese sind Grundlage für die Bewertung eines sicheren Einschlusses eines Endlagersystems und basieren auf der systematischen Betrachtung von so genannten FEP -Katalogen (Features, Events and Processes). Damit einher geht die geowissenschaftliche Langzeitprognose, bei der geogene Prozesse (exogen und endogen) zu betrachten sind. Diese sind unabhängig von der Existenz des Endlagers. Die geogenen Prozesse werden zunächst Wirtsgesteinsspezifisch betrachtet, indem alle möglichen in Deutschland auftretenden Prozesse zusammengestellt und angewandt werden. Dann folgt die Untersuchungsraum-spezifische Anwendung. Die Darstellung ist in Summe nicht nachvollziehbar.“ (LBGR 2022, S. 5)
105.7fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)HinweisPhase 1, Schritt 2„[…] Die Darstellungen entsprechen denen im Dokument 1. Lediglich der Begriff Teiluntersuchungsraum wird bereits an dieser Stelle genannt, obwohl er im Dokument 1 eindeutig der Geosynthese zugeordnet wird.“ (LBGR 2022, S. 7)
105.8fachliche StellungnahmenKonzept und Methodenbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß EndlSiUntV, 28.03.2022 Fachliche Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Abteilung Geologischer DienstST - DatengrundlageBemerkungPhase 1, Schritt 2„[…] In dieser Phase der Darstellung im Dokument ergibt sich weiterhin die Frage, wie damit umgegangen wird, wenn vorhandene Daten mit Unsicherheiten belegt sind. Logischer nächster Schritt wäre eine Erkundung. Dies aber ist im Rahmen dieser Phase des StandAG ausgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie Gebiete mit heterogener Datenlage eine sichere Aussage zur Kategorisierung D zulassen, ohne den Eindruck zu erwecken, aufgrund der heterogenen Datenlage nicht weiter bearbeitet zu werden. Dies ist auch insofern von besonderer Bedeutung, da im Zusammenhang mit dem § 21 StandAG (Sicherungsvorschriften) durch die SGD geologische Fachstellungsnahmen auch auf Grundlage von vorhandenen Daten zu erarbeiten sind. Ggf. ist zum Beispiel darzulegen, wie die geologischen Fachstellungsnahmen bei der Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung zu berücksichtigen sind.“ (LBGR 2022, S. 7)
106.1fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022ST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2Das SMEKUL hält die Methode der BGE, stratigraphischer Angaben und Kategorien zur Charakterisierung von kristallinem Wirtsgestein zu verwenden, für ungeeignet. Kernaussagen der Stellungnahme des SMEKUL: „Am Beispiel der Kenngröße Datenqualität (DQL) wird die Bewertung von Bohrungsdaten anhand der Detailgrade von Stratigraphie- und Petrologieangaben in den digitalen Schichtenverzeichnissen vorgestellt. (Methodenbeschreibung als Anlage zum Konzeptentwurf, hier: Blatt 232). Auf Blatt 234 wird das Vorgehen am Beispiel der sedimentären Einheiten des Thüringer Beckens beschrieben. Eine detaillierte Bewertung erfolgt zuerst aufgrund der stratigraphischen Angaben (zum Beispiel ob Chrono-Folge oder Chrono-Stufe dokumentiert ist). Erst danach wird (nur) generell geprüft, ob petrographische Angaben vorhanden sind oder nicht. Ein solches Vorgehen ist aus unserer Sicht für kristallines Wirtsgestein ungeeignet. Stratigraphische Angaben sind nur für sedimentäre Gesteine verwendbar […] Auch für alle anderen Charakterisierungen von kristallinem Wirtsgestein sind stratigraphische Kategorien nicht brauchbar. Kristalline Wirtsgesteine sollten stattdessen nach a) Petrographie, b) Metamorphosegrad, c) retrograder Überprägung, d) Metamorphose- beziehungsweise lntrusionsalter bewertet werden.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 2)
106.2fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022geoWK - TemperaturverträglichkeitHinweisPhase 1, Schritt 2Das SMEKUL kritisiert, dass die BGE, ausgehend von § 27 Abs. 4 StandAG, unabhängig vom anstehenden Wirtsgestein und dem jeweiligen Endlagerkonzept pauschal von einer Grenztemperatur von 100 °C an der Außenfläche der Behälter ausgeht. Kernaussagen der Stellungnahme des SMEKUL: „Die Entsorgungskommission (ESK) […] legt in ihrer Stellungnahme vom 12. Mai 2022 zum Grenztemperaturkriterium nicht nur dar, dass dazu keine Forschungsarbeiten mehr ausstehen, es wird sogar klargestellt, dass ‚die Festlegung einer wirtsgesteinunabhängigen [sic!] ,Grenztemperatur‘ durch das Vorsorgeprinzip nicht gerechtfertigt [ist].‘ Stattdessen müssten Grenztemperaturen wirts-gesteins-, standort- und konzeptspezifisch abgeleitet werden. Wir teilen die eindeutige Position der ESK und bitten die BGE, das Konzept zur Durchführung der rvSU entsprechend zu überarbeiten und ab sofort nicht mehr von einer pauschalisierten Grenztem-peratur von 100 °C auszugehen. Vor dem Hintergrund der Aufgaben und der Zusammensetzung der ESK sollten hinsichtlich des wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu dieser Fragestellung nunmehr alle Zweifel ausgeräumt sein. Dies bekommt angesichts des Bedarfs einer zügigen Umsetzung des Standortauswahlverfahrens eine umso größere Bedeutung. Ein fachlich nicht mehr zu rechtfertigen-des Festhalten an einer pauschalen Grenztemperatur kann den Fortschritt des Verfahrens nicht nur beeinträchtigen, sondern auch dessen Akzeptanz gefährden.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 2 – 3)
106.3fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022ST- DatengrundlageBemerkungPhase 1, Schritt 2Das SMEKUL hinterfragt den Umgang mit Gebieten, bei denen die verfügbaren geowissenschaftlichen Informationen für eine Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien derzeit nicht ausreichen. Es regt an, die Möglichkeit einer Durchführung von Erkundungsarbeiten bereits in Phase I zu prüfen. Es kritisiert ferner, dass die BGE keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemäß § 13 Abs. 2 StandAG machte, Gebiete aufzuführen, die aufgrund nicht hinreichender geologischer Daten nicht eingeordnet werden können und eine Empfehlung zum weiteren Umgang mit diesen Gebieten auszusprechen. Kernaussagen der Stellungnahme des SMEKUL: „Im Abschnitt 9 (hier: Blatt 60) wird ausgeführt, dass Gebiete, bei denen die verfügbaren geowissenschaftlichen Informationen für eine Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien nicht ausreichen, zunächst nicht weiterbearbeitet werden. Allerdings soll im Zuge der Veröffentlichung der vorgeschlagenen Standortregionen der Umgang mit diesen Gebieten ‚individuell empfohlen und fachlich begründet‘ werden. Die Empfehlung soll auf einer Prüfung basieren, bei der abgeschätzt wird, ob solche Gebiete in Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien ‚eine gleichwertige oder bessere Bewertung‘ im Vergleich zu den vorgeschlagenen Standortregionen erwarten las-sen. Nur dann soll ein betroffenes Gebiet im Auswahlverfahren verbleiben und einer oberirdischen Erkundung unterzogen werden. Aus unserer Sicht bestehen hier gleich mehrere Fragestellungen, die im Rahmen einer Konkretisierung des Konzepts beantwortet werden sollten: a) Wie kann abgeschätzt werden, dass Gebiete eine gleichwertige oder bessere Bewertung in Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien erhalten könnten, wenn die Anwendung schon zu Beginn aufgrund der unzureichenden Informationslage nicht möglich war? b) Auf welcher Grundlage und nach welchen Kriterien erfolgt diese Abschätzung? Aus unserer Sicht ist es für die Fairness und in der Konsequenz auch für die Akzeptanz des Standortauswahlverfahrens von elementarer Bedeutung, dass kein Gebiet faktisch auf Grund einer unzureichenden Datenbasis ausgeschlossen wird. Der Ausgangspunkt der ‚weißen Landkarte‘ bedeutet, dass das gesamte Bundesgebiet gleichermaßen in das Standortauswahlverfahren einbezogen wird. Dieser Grundsatz muss gewahrt bleiben, wenn notwendig, auch durch zusätzlichen Aufwand.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 3)
106.4fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022ST- DatengrundlageBemerkungPhase 2„Daher bitten wir zu prüfen, ob tatsächlich auf Erkundungsmaßnahmen in Phase 1 vollständig verzichtet werden soll. Sie sind zwar durch das StandAG nicht explizit vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen worden. Wenn es sich - wie im Fachforum Endlagersuche durch Vertreter der BGE geäußert - tatsächlich um eine vergleichsweise geringe Anzahl von Gebieten handelt, bei denen absehbar eine Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien von Anfang an nicht möglich ist, dann ist auch von einem handhabbaren Erkundungsaufwand auszugehen, um diese möglicherweise gravierende Problemstellung zu lösen. Die Akzeptanz profitiert ganz erheblich, wenn bei einem vergleichenden Verfahren Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterschiede bei den Ausgangsbedingungen nicht derartig groß werden zu lassen, dass Fairness und Nachvollziehbarkeit leiden.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 4)
106.5fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022ST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen BemerkungPhase 1, Schritt 1„In dem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die BGE von der Möglichkeit in § 13 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 StandAG (Ausweisung von Gebieten, bei denen die Anwendung der geowissenschaftlichen Auswahlkriterien nicht möglich ist) keinen Gebrauch gemacht hatte. Bereits hier hätten Empfehlungen zum weiteren Umgang mit diesen Gebieten gegeben werden müssen. Insofern ist eine frühzeitige Identifizierung und Behebung von gravierenden Informationsdefiziten bereits im StandAG angelegt.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 4)
106.6fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022ST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2„Kennzahlen (Abschnitt 7, hier: Blatt 20) dienen zur Einschätzung einerseits der grundsätzlichen Erreichbarkeit und gegebenenfalls der Güte des sicheren Einschlusses und andererseits der Einschätzung, ob und gegebenenfalls wie gut sich ein Endlager in einem gegebenen Gebirgsbereich platzieren lässt. Einerseits können die spezifischen Kennzahlen zum faktischen Ausschluss von Gebieten führen (wenn beispielsweise im Rahmen der Modellierung Radionuklide im Nachweiszeitraum bis zur Grenze des ewG vordringen können), andererseits gehen die Kennzahlen in die verbalargumentative Grundlage der Entscheidung ein, welche Teiluntersuchungsräume den Kategorien A oder B zugeordnet werden. Die Qualität und der Umfang der jeweils verfügbaren geowissenschaftlichen Daten liefern notwendigerweise einen großen Beitrag zur Unsicherheit, die den errechneten Kennzahlen zu Grunde liegt. Daher können Kennzahlen einschließlich ihrer jeweiligen Unsicherheit sicherlich gut zum Vergleich von ähnlichen Gebieten mit vergleichbar guter Informationslage herangezogen werden. Sofern hier aber größere Unterschiede bestehen, haben wir Zweifel, ob mit Kennzahlen gearbeitet werden sollte. Denn bei dem Vergleich zweier Gebiete, die für einen spezifischen Aspekt zwar eine ähnliche Kennzahl liefern, deren Unsicherheit jedoch in mindestens einem Fall sehr groß ist, steht das Ergebnis einschließlich des möglichen Ausschlusses auf einer nicht ausreichenden Grundlage. Wir begrüßen, dass die BGE beabsichtigt, diese Problemstellung weiter zu untersuchen (siehe Methodenbeschreibung als Anlage zum Konzeptentwurf, hier: Blatt 519) und bitten darum, die Ergebnisse zu gegebener Zeit ebenfalls zur öffentlichen Diskussion zu stellen.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 4)
106.7fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022Wirtsgestein - Kristallin - ewG HinweisPhase 1, Schritt 1Das SMEKUL kritisiert, dass die BGE das Konzept des überlagernden einschlusswirksamen Gebirgsbereich für das kristalline Wirtsgestein aus formalen Gründen nicht berücksichtigt. Kernaussagen der Stellungnahme des SMEKUL: „Der Ausschluss erfolgt hier (Abschnitt 8.3, Blatt 28) weitgehend aus formalen Gründen im Zuge der Interpretation der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung und offenkundig mit der Prämisse, dass ein ausreichender Einschluss durch das kristalline Gestein unter der einschlusswirksamen Schicht grundsätzlich unmöglich und eine relevante Ausbreitung der Radionuklide zwangsläufig anzunehmen sei. Ein Nachweis dafür wäre jedoch erst zu erbringen. Wir gehen davon aus, dass hier eine Klarstellung erforderlich ist: Kristalline Gesteine unter einem überlagernden ewG sollten nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern im Rahmen der rvSU zunächst untersucht werden. Sofern hier Bereiche mit einer ausrei-chend geringen Gebirgsdurchlässigkeit vorliegen, wäre der überlagernde ewG als zusätzliche Barriere zu werten, der die Robustheit des Endlagersystems deutlich erhöht. Diese günstige Konfiguration sollte daher nicht ohne eine nähere Betrachtung aus dem Verfahren ausscheiden.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 5)
106.8fachliche StellungnahmenStellungnahme zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß der Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)" der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vom 28. März 2022ST- Verfahren - § 21BemerkungPhase 1, Schritt 2Das SMEKUL schlägt vor, die Bereiche, die eindeutig und mit großer Sicherheit in die Kategorien D oder C eingeordnet werden können, möglichst schnell öffentlich zu benennen. Kernaussagen der Stellungnahme des SMEKUL: „Während der rvSU werden vier Prüfschritte absolviert, nach deren Ergebnissen die Teilgebiete in Bereiche der Kategorien D, C, B und A untergliedert werden (Abschnitt 7, hier: Blatt 17). Bereiche der Kategorien C und D sind zur Errichtung eines Endlagers ungeeignet, weil in ihnen entweder ein Ausschlusskriterium erfüllt ist, eine Mindestanforderung nicht erfüllt ist oder keine überwiegend günstige Bewertung des sicheren Einschlusses von Radionukliden erfolgt. Hier ist es aus unserer Sicht von großer Bedeutung, dass die Bereiche, die eindeutig und mit großer Sicherheit in die Kategorien D oder C einzuordnen waren, möglichst schnell öffentlich benannt werden. Dies erleichtert oder ermöglicht die Planung und Realisierung von wichtigen lnfrastrukturvorhaben und die Bewilligung von Vorhaben zur Gewinnung von Erdwärme oder Rohstoffen in den Teilgebieten, da die Verfahren zur Gewährleistung der Standortsicherung nach § 21 Standortauswahlgesetz (StandAG) in Abstimmung mit dem BASE zumindest vereinfacht werden oder sogar ganz entfallen könnten.“ (SMEKUL & LfULG 2022, S. 5)
107.1fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022ST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Die Folge ist, dass Typ 1-Untersuchungsräume im kristallinen Wirtsgestein, die in die wenig geeignete Kategorie C kommen, nicht herausfallen, sondern für die spätere Typ 2-Bearbeitung vorläufig zurückgestellt werden müssen. Mit anderen Worten: Diese C-Gebiete im Kristallin werden im Verfahren sehr lange ‚mitgeschleppt‘ und verlängern (aus unserer Sicht unnötigerweise) den Suchprozess.“ (LfU 2022, S. 5)
107.2fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022ST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2"Für den (nicht unwahrscheinlichen) Fall, dass im Kristallin keine A- und B-Gebiete des Typ 1 gefunden werden, fehlt im Konzept zudem eine Perspektive, wie solche C-Gebiete mit A- und B-Gebieten in Ton- oder Salzgestein vergleichend bewertet werden können. Im Zuge der Transparenz des Verfahrens sollten durch die BGE Vergleichsmöglichkeiten von Kristallin-C-Gebieten mit Ton- und Salz-A/B-Gebieten frühzeitig erarbeitet und vorgestellt werden.“ (LfU 2022, S. 5)
107.3fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022Wirtsgestein - Kristallin - KriterienHinweisPhase 1, Schritt 2„Auch wenn im Kristallin der Typ 2 überwiegend auf technische und geotechnische [sic!] Barrieren fußt, sind Qualitätskriterien für das umgebende Kristallingestein vonnöten. Andernfalls ist eine gezielte, an die lokale geologische Situation angepasste Behälterentwicklung nicht optimal möglich. Der BGE wird empfohlen, diese ‚Mindestanforderungen‘ für das Kristallingestein im Einlagerungsbereich möglichst frühzeitig aufzustellen.“ (LfU 2022, S. 5)
107.4fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022ST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Für Teilgebiete im Steinsalz in steiler Lagerung weist die BGE also nur einen Untersuchungsraum aus; ein kristallines Teilgebiet wird hingegen in vermutlich Dutzende Teiluntersuchungsräume (TUR) untergliedert. Da sich die BGE bei der Vorstellung ihres Konzeptes bis zum Abschluss des Schrittes 2 der Phase 1 eine Verschiebung der TUR-Grenzen vorbehält, werden große und geologisch sehr variable Teilgebiete erheblich länger im Verfahren bleiben als kleine ‚Salzstöcke‘.“ (LfU 2022, S. 6)
107.5fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022ST - QualitätssicherungBemerkungPhase 1, Schritt 1„Es sollte fachlich fundiert und unabhängig auch überregional geprüft werden, ob die BGE die UR oder TUR nach Stand von Wissenschaft und Technik sowie unter Berücksichtigung der SGD-Daten vornehmen wird. Eine abschließende Prüfung der BGE-Vorschläge durch das BASE erscheint auf-grund der zu erwartenden Datenfülle erst zu spät zu greifen. Dies gilt auch für die Ergebnisse der BGE-Forschungsvorhaben, in der bisher Erhebungen Dritter zur Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und Abwägungskriterien erhoben worden sind und zukünftig verstärkt erhoben werden. Diese Forschungsergebnisse sollten von unabhängigen Wissenschaftlern und dem BASE durch ein Review bewertet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass von der BGE veröffentlichte und unveröffentlichte Ergebnisse/Zwischenergebnisse aus Forschungsvorhaben bereits selektiv in das aktuelle Konzept der Methodenentwicklung eingeflossen sind.“ (LfU 2022, S. 6)
107.6fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022ST - VerfahrenBemerkungPhase 1, Schritt 2„Für Steinsalz in steiler Lagerung soll ein individueller ‚Betrachtungsraum‘ über dem Untersuchungsraums hinaus definiert werden; bei anderen Wirtsgesteinskonfigurationen nicht. Es stellt sich die Frage, ob dieser individueller ‚Betrachtungsraum‘ nicht schon im Schritt 1 bei der Ermittlung der Teilgebiete bzw. beim Ausschluss von Salzstöcken nötig gewesen wäre, um die Mindestanforderung ‚Erhalt der Barrierewirkung‘ zu beurteilen. Die BGE sollte an Beispielen begründen, warum sie bei Salzstöcken einen zusätzlichen individuellen ‚Betrachtungsraum‘ für notwendig hält, wie sie dessen Größe und Umriss ermittelt bzw. die einheitliche und vergleichbare Beurteilung mit den anderen Wirtsgesteinskonfigurationen gewährleistet, bei denen kein zusätzlicher individueller ‚Betrachtungsraum‘ definiert wird.“ (LfU 2022, S. 7)
107.7fachliche StellungnahmenStellungnahme des Geologischen Dienstes am Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) zum "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherhetisuntersuchungsverordnung" der BGE vom 28.03.2022ST - DatengrundlageBemerkungPhase 1, Schritt 2„Der Geologische Dienst begrüßt, dass die BGE die Daten der SGD und Studien der BGR zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen sichtet, bewertet und verwendet. Da die BGE für das wichtige Ausschlusskriterium ‚aktive Störungen‘ bisher vorwiegend stark generalisierte Störungen des Maßstabes 1:250 000 verwendet hat, sollten nun neben den Forschungsaktivitäten der BGE auch die abgefragten und übermittelten Daten der SGD ausgewertet und berücksichtigt werden.“ (LfU 2022, S. 8)
108.1fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2Das TLUBN äußert sein generelles Unverständnis darüber, dass die BGE zur Darstellung der Verbreitung des Staßfurt- und Werra-Salinars Karten aus Seidel (2013) nutzt und nicht auf Basis der vom TLUBN gelieferten Bohrungsdaten und geophysikalischen Messdaten eigene reproduzierbare Isopachenkarten erstellt und diese bei der Ausweisung der Untersuchungsräume anwendet. Kernaussagen der Anmerkung des TLUBN „Entgegen den Empfehlungen des TLUBN nutzt die BGE im GzME „Thüringer Becken“ für die erweiterte Anwendung der Mindestanforderung „Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ ähnlich wie bereits bei der Ermittlung der Teilgebiete die Karten zur Verbreitung des Staßfurt- und Werra-Salinars aus Seidel (2013) (Beispiel 35 in BGE 2022c Blatt 266 ff.). Nach Auffassung des TLUBN sind diese Karten unter Anwendung aktueller geowissenschaftlicher Informationen nicht reproduzierbar. Bereits bei der Datenlieferung vom 30.06.2018 zur Anwendung der Mindestanforderungen sowie im mehrfachen fachlichen Austausch wurde die BGE durch das TLUBN darauf hingewiesen, dass alle gelieferten Isopachenpläne nur eingeschränkt verwendbar sind. In der „Validierung des Zwischenberichts Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung für die Ge-bietsanteile Thüringens“ (TLUBN 2021) wurden die inhaltlichen Probleme bei der quantitativen Auswertung speziell der Karten von Seidel (2013) ausführlich dargelegt. Es ist für das TLUBN daher nicht ersichtlich, warum die BGE nicht auf Basis der gelieferten Bohrungsdaten und geophysikalischen Messdaten „eigene“ reproduzierbare Isopachenkarten erstellt und diese bei der Ausweisung der Untersuchungsräume anwendet.“ (TLUBN 2022, S. 4 f.)
108.11fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenDetaillierungsgrad der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Blatt 205 und Blatt 210: Streckenabstand zwischen 16,7 m und 55,3 m für Opalinuston und 15,3 m Teufenunabhängig für Steinsalz. Welche Zellenbreite wurde mit FEM simuliert? Betrachtet man Abb. 45 und Abb. 46 erscheint es so, als ob nur ca. 24 m Breite simuliert wurden. Wenn ja, warum? 15,3 m kann man nach Blatt 205 aufgrund der erforderlichen mechanischen Stabilität nicht gehen. Interessant ist doch gerade erst, welche Temperatur an der Behälteroberfläche noch entsteht, wenn die Strecken weiter auseinanderliegen. Wurde die Zellenbreite variiert? Derartige Informationen wären im Text wünschenswert.“ (TLUBN 2022, S. 8)
108.12fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenDetaillierungsgrad der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Blatt 217-219: Wie die Ergebnisse in den Abbildungen 54 und 56 aus den Daten von Abb. 53 und 55 mithilfe der FEM-Simulationen gewonnen wurden, ist anhand der textlichen Darstellung nicht nachvollziehbar (der thermische Gradient ist in K/m anzugeben).“ (TLUBN 2022, S. 8)
108.13fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST- Methodik - rvSUBemerkungPhase 1, Schritt 2Das TLUBN kritisiert Aspekte der numerischen Modellierung des Austrages der Nuklide wie folgt: Kernaussagen der Anmerkungen des TLUBN (Hervorhebung durch BGE) „Blatt 523: Dem Text nach wurden die Parameter Sorption- und Diffusionskoeffizient modifiziert. Da der Absolutwert der erreichten Transportlänge nicht angegeben ist, sind die angegeben Absolutwerte der Veränderung nur schwer einzuordnen. Die Koeffizienten wurden generisch um 1 % modifiziert. Welche Modifikation rufen jedoch z.B. Temperaturveränderungen oder Variation des hydrostatischen Drucks bei diesen Koeffizienten im zu betrachtenden Teufenbereich hervor? Werden diese Veränderungen auch in der numerischen Lösung berücksichtigt? Wird die Variation der Porosität und der Tortuosität ebenfalls bei der Sensitivitätsanalyse berücksichtigt werden?“ (TLUBN 2022, S. 9)
108.14fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenSt - Methodik - rvSUBemerkungPhase 1, Schritt 2„Blatt 525 und 526: Der Beschreibung nach handelt es sich nicht um Monte-Carlo-Simulationen, sondern um Monte-Carlo-Sampling.“ (TLUBN 2022, S. 9)
108.15fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - Methodik - rvSUHinweisPhase 2„Blatt 528: Es ist nicht ersichtlich, inwieweit chemisch-physikalische Überlegungen in die Wechselwirkung und Abhängigkeiten der Parameter untereinander einbezogen sind: So lässt eine hohe Porosität auf eine hohe Sorption schließen, da mehr Oberfläche zur Verfügung steht. Die Durchlässigkeit für ein Nuklid könnte von der Sorption eines anderen Radionuklids im Porenraum beeinflusst werden (z.B. bei Durchsättigung mit einem einzelnen Radionuklid). Da aufgrund der für jedes Nuklid unterschiedlichen Diffusionsgeschwindigkeit natürlicherweise eine Trennung von Elementen (ähnlich der zu chromatographischen Trennverfahren) einsetzt, ist bei der sich über lange Zeiträume ausbildenden, vom Ursprungsort ausgehenden Nuklidabfolge eine Abschätzung sinnvoll, ob aus chemischer Sicht die Verdrängung einzelner, bereits eingelagerter Radionuklide durch die nachfolgend diffundierenden Radionuklide besonders beeinträchtigt werden kann (bspw. aufgrund anderer Oxidationsstufen). Ebenfalls ist durch eine mögliche bevorzugte Retention eines bestimmten Radionuklides im Porenraum eines Gesteins die Möglichkeit einer Redox-Reaktion mit nachfolgend diffundierenden Metallkationen gegeben. Diese Redox-Reaktion könnte theoretisch auch aufgrund einer Grenzphase zwischen zwei Gesteinen durch eingeschränkte Diffusion oder Variation des pH-Wertes erfolgen, hierbei ist auch eine Beeinflussung des Redox-Potentials durch die Oberflächensorption selbst im Vergleich zur wässrigen Lösung denkbar. Da nur punktuell Daten vorliegen, muss aktuell eine konservative Abschätzung der Parameter erfolgen, welcher einer realitätsnahen Ausbreitungsrechnung entgegensteht. Aufgrund der geringen Datendichte könnte besonders bei Modellberechnungen außerhalb von Tonmineralen in der ersten Phase ein standardisierter Datensatz für jedes Mineral festgelegt werden, um eine Gleichbehandlung der Teiluntersuchungsräume zu gewährleisten.“ (TLUBN 2022, S. 9)
108.16fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenDarstellungHinweisPhasenübergeordnet„Blatt 531: der thermische Gradient ist in K/m anzugeben.“ (TLUBN 2022, S. 9)
108.17fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2„Blatt 531: Bei steilstehenden Salzstrukturen sollte nach einer ersten numerischen 1-D Analyse mindestens eine zweite numerische Simulation im zweidimensionalen Raum erfolgen. Der Grund dafür ist, dass die Annahme des 1-D Modells, also ein unendlich ausgedehntes Endlager in einer Transportrichtung parallel zur Sohle des Endlagers, nicht gegeben ist. Die geringe Höhenausdeh-nung des Endlagers von ca. 10 m muss dann berücksichtigt werden. Andernfalls werden möglicherweise Untersuchungsräume mit steil stehenden Salzstrukturen aufgrund von zu konservativen (unrealistischen) Annahmen unnötig ausgeschlossen. (siehe dazu: „Im Standortauswahlverfahren ist es zu vermeiden, dass Untersuchungsräume aus nicht gerechtfertigten Gründen aus dem Verfahren ausscheiden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn nur aufgrund konservativer Annahmen zusätzliche Expositionen abgeschätzt werden, welche zu einer Überschreitung der in § 7 Absatz 2 EndlSiAnfV festgelegten Grenzwerte führen. Um dies zu vermeiden gilt für die Dosisabschätzung die Vorgabe nach § 9 Absatz 2 EndlSiUntV, dass für die Analyse des Verhaltens des Endlagersystems im Bewertungszeitraum „[…] hinreichend qualifizierte numerische Modellierungen auf Grundlage realitätsnaher Annahmen durchzuführen […]“ sind.“).“ (TLUBN 2022, S. 9)
108.18fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST- SicherheitsanalyseHinweisPhase 2„Blatt 536: Ausgehend von einem 1-dimensionalen Modell wurde unter der Annahme konstanter Faktoren für Retardation und Porosität die Ausbreitung von 47 ausgewählten Radionukliden über eine Million Jahre simuliert. Hierbei zeigten sich bei der Verwendung gleicher Parameter gute Übereinstimmungen zu Simulationen durch Navarro et al. (2019). Entscheidende Faktoren der zugrundeliegenden Modellierung nach Gleichung (8) sind die Porosität, die sowohl direkt, als auch indirekt durch den Retardationsfaktor eingeht, und der Diffusionskoeffizient. Die 1-dimensionale Betrachtung der Ausbreitung ist für den Fall eines homogenen Schichtsystems und einer uniform vom Ausgangspunkt verlaufenden Gesteinsabfolge gut für eine erste Abschätzung geeignet. Die Zusammensetzung der Gesteine innerhalb einer Lagerstätte ist jedoch oft lokalen Schwankungen unterworfen, was sowohl das Verhältnis der vorhandenen Minerale, als auch deren Ausbreitung angeht. Dies zieht deutliche Schwankungsbreiten bei Porosität und Diffusion nach sich. Ist die Lagerstätte nicht homogen in Schichten ausgeprägt, sondern durch Störungen oder steile Lagerung beeinflusst, ist eine einfache 1-dimensionale Betrachtung nicht mehr aussagekräftig. Hier könnte entweder eine Abfolge von 1-dimensionalen Modellierungen in unterschiedlichen Ausbreitungsvektoren zur Oberfläche hin oder eine 2-dimensionale Modellierung unter Berücksichtigung heterogen ausgeprägter Schichtfolgen (evtl. mit Störpunkten oder -zonen) in einem Querschnitt vom Endlagerort zur Oberfläche Abhilfe schaffen. Generell sollte im Modell das Ausbreitungsverhalten in Grenzgebieten zwischen verschiedenen Gesteinen berücksichtigt werden, da Transportprozesse zwischen Gesteinsarten neben physikalischen Faktoren (wie Porengröße und Sorption), auch chemischen (wie pH-Wert-Gradienten und unterschiedlichem Ionenaustauschverhalten) unterliegen, die die Weitergabe von Radionukliden zwischen den Gesteinen beeinflussen können. Inwieweit dies im aktuellen Modell erfolgt, ist auf Grundlage von Beispiel 95 nicht ersichtlich. Zusätzlich spielen Druck und Temperatur sowohl bei physikalischen Transportprozessen, als auch bei chemischen Wechselwirkungen zwischen Gestein und Radionuklid eine entscheidende Rolle, und können erst nach Festlegung der Teufe des Endlagers berücksichtigt werden.“ (TLUBN 2022, S. 10)
108.19fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2„Blatt 547: Wenn die Permeabilitäten sehr gering sind, sollte auch beim Steinsalz, vor allem in Bezug auf eine mögliche Ausbreitung bis an die Grenze einer steilen Sole, der Vollständigkeit halber eine Untersuchung zur Ausbreitung durchgeführt werden. Die angeführten Messwerte zur Porosität von 0,02% bis hin zu 1,2% spannen einen Bereich des 60-fachen des unteren Wertes auf. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass auch hier gebietsabhängig die Porosität im Detail betrachtet werden sollte.“ (TLUBN 2022, S. 10)
108.2fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenKommunikation - BeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDas TLUBN ist der Meinung, dass die BGE ihren Dokument(en)strukturplan (vom TLUBN werden zwei verschiedene Schreibweisen verwendet) einfacher und nachvollziehbar gestalten muss. Kernaussagen der Anmerkung des TLUBN „Es ist jedoch vermutlich für den Großteil der interessierten Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar, wann und in welchem Umfang Berichte durch die BGE veröffentlicht werden müssen. Das TLUBN ist der Auffassung, dass die BGE den Dokumentenstrukturplan einfacher konstruieren und deutlicher beschreiben sollte, um die Öffentlichkeit als Gestalter des Verfahrens weiterhin mit einzubeziehen.“ (TLUBN 2022, S. 5)
108.20fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - DatengrundlageHinweisPhase 2„Blatt 555: Als Beitrag zur Transportchemie ist der pH-Wert des Grundwassers vermutlich nur in geringem Maße relevant, da eine sehr viel größere Beeinflussung des pH-Wertes durch gelöste, transportierte Nuklide stattfinden könnte, welche mit und ohne Mitwirkung des Gesteins zustande kommen kann.“ (TLUBN 2022, S. 10)
108.21fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2„Blatt 660: Es wird ein pH-Wert von neutral bzw. schwach alkalisch angenommen sowie anoxisch-reduzierende Verhältnisse. Da Wechselwirkungen von transportierten Radio-nukliden i. V. m. Gestein, Wasser, Druck, Temperatur durch Redoxreaktionen vorstellbar sind, sollte auch überprüft werden, ob negative Auswirkungen durch schwach saure Bedingungen vor Ort zu erwarten sind.“ (TLUBN 2022, S. 10)
108.22fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenModellierungBemerkungPhase 1, Schritt 2„Blatt 671: Die Literaturquelle der Gleichung (8) ist nicht nachvollziehbar, insbesondere ist unklar, wieso f und Ri vor der Zeitableitung stehen. Aus den Gleichungen (8) und (11) geht nicht hervor, welche Eingangsparameter räumlich konstant und welche von x abhängig sind. Die Darstellung von Transportprozessen erfolgt in der Regel mithilfe von Bilanzgleichungen. Numerische Umsetzungen solcher Gleichungen, ohne Berücksichtigung der räumlichen Abhängigkeit von Parametern können zu zusätzlichen Quellen und Senken (zusätzlich zum Term W) in den räumlichen Übergangsbereichen dieser Parameter führen (siehe Abbildung 201 und z.B. auch Diersch & Kolditz (2002), Seite 938, zweiter Absatz). Den einsehbaren Literaturzitaten auf den Blättern 670 und 671 ist nicht zu entnehmen, dass auf bestehende Ansätze mit numerischen Simulationen für Bereiche mit unterschiedlichen Eigenschaften und deren Übergangsbereiche aufgebaut wird.“ (TLUBN 2022, S. 10 – 11)
108.23fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenModellierungBemerkungPhase 1, Schritt 2„Blatt 671: Insbesondere die Ausgangssituation der numerischen Simulation ist als kritisch zu betrachten, da nur auf dem „Startfeld“ eine Konzentration > 0 vorhanden ist. Damit liegen hohe Werte für ?c/?x vor. Näherungen für kleine Werte, wie üblich bei der numerischen Umsetzung können nur begrenzt angewendet werden, bzw. man nimmt numerische Fehler in Kauf. In dem Zusammenhang ist die Diskretisierung des Raumes (x) und der Zeit (t) von Bedeutung, wird eine dynamische Zeit-schritt-(t) Skalierung genutzt, um die Konzentrationsveränderung c/x zu begrenzen? Welche Diskretisierung wird verwendet? Dazu sind keine Angaben in den Unterlagen zu finden. Die geplante Veröffentlichung in einem Journal mit Peer-Review-Verfahren ist zu begrüßen.“ (TLUBN 2022, S. 11)
108.24fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenModellierungHinweisPhase 1, Schritt 2„Blatt 689: Die Formulierung „elektrische Ladung von Tonteilchen“ lässt einen großen Diskussionsspielraum zu. Aufgrund des Aufbaus von Tonminerialen (sic!) können Kationen zwischen den anionischen Schichten (Phyllosilikate), Ketten (Inosilikate) oder Inseln (Nesosilikate) einfach durch Diffusionsprozesse ausgetauscht werden. Durch die komplex aufgebauten Silikate ergibt sich durch deren Größe und Ladungsverteilung ein zusätzliches Hindernis für den Anionenaustausch. Dieser hierdurch bedingte Anionenauschlusseffekt ist zusätzlich abhängig von der Art der komplexierten Metallkationen und der Porosität der Partikel. Auch die Formulierung „neutrale Elemente“ lässt weitere Interpretation zu. Die Diffusion von Elementmodifikationen ist im Vergleich zu der von Metallkationen gering ausgeprägt, da deren Löslichkeit im Porenwasser stark begrenzt ist. Die Diffusionsgeschwindigkeit einzelner, neutraler Atome, ist vermutlich ebenfalls gering im Vergleich zu der von Kationen, sofern diese Spezies überhaupt unter den genannten Bedingungen existieren können. Bei schweren Elementen ist dies wohl nur durch Dispersionswechselwirkungen gegeben. Wird ein effektiver Diffusionskoeffizient berechnet, sollte auch effektiver Porenraum berechnet werden, der Sättigungseffekte an der Oberfläche mit einbezieht. Beim Kationenaustausch besteht die Möglichkeit, dass ein Kation nach dem Austausch nicht mehr durch ein anderes Kation ausgetauscht werden kann, da es stärker bindet als das nachfolgende.“ (TLUBN 2022, S. 11)
108.3fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenDatenbennenungHinweisPhase 1, Schritt 2Das TLUBN kritisiert die Art und Weise der Benennung der Datentypen und ihrer geologischen Aussagefähigkeit durch die BGE (Datenkategorie 1: Direkte Nachweise; Datenkategorie 2: Indirekte Nachweise; Datenkategorie 3: Zusätzliche, interpretative Nachweise“ laut BGE 2022b, Blatt 230). Kernaussagen der Anmerkung des TLUBN „Generell suggeriert der Begriff „Nachweis“ auch in den Datenkategorien 1 und 2 eine Erkenntnissicherheit, die bei geologischen Fachdaten aufgrund ihres empirischen Charakters innerhalb eines komplexen Umfelds häufig nicht gegeben ist. Aus Sicht des TLUBN wäre daher eine „weichere“ Formulierung der Bezeichnungen der Datenkategorien wissenschaftlich belastbarer, z.B. folgender-maßen: Datenkategorie 1: Beobachtungen aus direkten Aufschlüssen Datenkategorie 2: Beobachtungen aus indirekten Erkundungsmethoden Datenkategorie 3: Interpretationen auf Grundlage der Bewertung von Daten der Kategorien 1 und 2.“ (TLUBN 2022, S. 5)
108.4fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - Datengrundlage - Kenngröße HinweisPhase 1, Schritt 2„Zur Kenngröße DQL: Die pauschale Annahme, dass es sich bei Bohrungsdaten mit hohem Detailgrad im Vergleich zu Bohrungsdaten mit geringerem Detailgrad um verlässlichere Daten handelt, ist aus Sicht des TLUBN inkorrekt. Streng genommen handelt es sich bei der Kenngröße DQL um eine Quantifizierung und nicht um eine Qualifizierung. Zudem ist es nicht ersichtlich, ob sich Teilgebiete nach der Kategorisierung noch miteinander vergleichen lassen. Zur Kenngröße DQN: Auch hier werden die Kennzahlen durch die Verwendung von Relativbegriffen eher verschleiert und es ist nicht klar, ob sich die Teilräume nach der Anwendung von DQN noch miteinander vergleichen lassen. Zur Kenngröße IDN: Die Kategorisierung der Daten ist verwirrend, da Profilschnitte und 3D-Modelle einer anderen Datenkategorie zugeordnet werden als Gravimetrie und Geoelektrik (lt. GeolDG als sog. Fachdaten/Bewertungsdaten bezeichnet). Des Weiteren erscheint die Quantifizierung vorhan-dener Daten sinnvoller als die hier vorgestellte Kategorisierung. Zur Kenngröße KX: Die ausschließlich subjektive Bewertung anhand vorhandener Bewertungsdaten erscheint im Gegensatz zur Nutzung mathematischer bzw. statistischer Methoden auf Grundlage der Auswertung vorhandener Fachdaten wenig sinnvoll. Eine Alternative würde z. B. die Analyse der Variabilität der Petrographie in den Schichtverzeichnissen zu einer bestimmten Schicht, Anzahl tektonischer Nachweise pro Flächeneinheit, oder (bei Bewertungsdaten) die Anzahl der kartierten Störungen pro Flächeneinheit darstellen.“ (TLUBN 2022, S. 6)
108.5fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungengeoWK - räumliche Charakterisierbarkeit - tektonische Überprägung HinweisPhase 1, Schritt 2„Die „verbalargumentative“ Gesamtbewertung des Tektonischen Großraums auf Basis von Deformationsphasen, Intensität und Deformationsart erscheint nur teilweise nachvollziehbar. Zum Beispiel spielt die Anzahl von Deformationsphasen kaum eine Rolle, wenn die letzte Phase eine hochgradig-regionalmetamorphe Überprägung beinhaltet. Sinnvoller wäre es, bei der Betrachtung von deformierten Gesteinen darauf zu achten, ob ein Kohäsionsverlust (Kataklasit) oder nicht (Mylonit) stattgefunden hat. Zudem ist nicht klar, wie genau die Intensität der Deformation festgestellt werden soll, da Relativbegriffe verwendet werden („intensive Blattverschiebung“, „große Zerüttungszone“, „…Großteil des Gesteinskörpers“, …). Auch die Beurteilung der „Diffusen Tektonik“ bleibt durch die Verwendung zahlreicher Relativbegriffe wie „weit verbreitetes Netz an Störungen“ oder „engständige Zerblockung“ weitgehend unklar, da eine detailliertere Beschreibung mit Werten sowohl im Text als auch in den Beispielen fehlt, und sich letztere ausschließlich mit der Ausweisung tektonischer Großräume befassen.“ (TLUBN 2022, S. 7)
108.6fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2„Die BGE stützt sich dabei auf die durch das TLUBN gelieferten digitalen Schichtenverzeichnisse für Bohrungen tiefer als 300 m. Diese Schichtenverzeichnisse wurden durch das TLUBN je nach Erfordernissen in unterschiedlichen Detailtiefen erfasst. Häufig wurden ausschließlich Kurzschichtenverzeichnisse mit stark gestrafften petrographischen Beschreibungen in die Bohrdatenbank des TLUBN aufgenommen. Aus diesen inhaltlich reduzierten Kurzschichtenverzeichnissen lässt sich naturgemäß nur eine geringe Variationsbreite der petrographischen Eigenschaften ableiten. Für einige Bohrungen wurden durch das TLUBN ausführliche Schichtenverzeichnisse digital erfasst. Diese Schichtenverzeichnisse könnten sich durchaus für eine quantitative Auswertung der petrographischen Beschreibungen wie von der BGE vorgeschlagen eignen. Allerdings wären die Ergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Detailtiefe der Datenerfassung nicht mit den Ergebnissen der Bearbeitung der Kurzschichtenverzeichnisse vergleichbar. Weiterhin stützt sich die BGE zur Ermittlung der Variationsbreite der Eigenschaften auf digitalisierte bohrlochgeophysikalische Daten, die durch das TLUBN zur Verfügung gestellt wurden. Hierzu ist anzumerken, dass bisher nur ein geringer Teil der im TLUBN vorhandenen geophysikalischen Bohrlochmessungen digitalisiert wurde. Für einen großen Teil der im Rahmen der Endlagersuche ggf. relevanten Bohrungen liegen die Bohrlochmessungen bisher nur analog im Bohrarchiv des TLUBN vor. Diese Daten finden derzeit keine Berücksichtigung in der Methodik zu den rvSU.“ (TLUBN 2022, S. 8)
108.7fachliche StellungnahmenStellungnahme des TLUBN zur Methodenentwicklung der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen SicherheitsuntersuchungenNachvollzierhbarkeit der DarstellungBemerkungPhasenübergeordnet„Blatt 105: Abbildung 13: Eine Beschriftung der (Linien-)Farbcodes der Barrieren erhöht die Verständlichkeit.“ (TLUBN 2022, S. 8)
109.1fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2Das LGRB weist darauf hin, dass die Methodenbeschreibung nur schwer nachvollziehbar gegliedert ist, Redundanzen vorhanden und Legenden in Abbildungen nicht lesbar sind. Kernaussagen der Stellungnahme des LGRB: „… die Gliederung der Methodenbeschreibung [ist] für den Lesenden zum Teil nicht leicht nachvoll-ziehbar. Die geowissenschaftlichen Methoden werden für die verschiedenen Detaillierungsgrade in unter-schiedlichen Kapiteln mehrfach beschrieben. Dies führt zu Redundanzen im Text. Die Beschreibun-gen der Anwendungsbeispiele in den verschiedenen Gebieten zur Methodenentwicklung enthalten häufig zusätzliche Informationen zur Methodik, die jedoch in den allgemeinen Ausführungen fehlen. Es ist daher notwendig, sämtliche Anwendungsbeispiele (auch außerhalb Baden-Württembergs) durchzuarbeiten, um einen Überblick und ein Verständnis über die von der BGE vorgestellten Me-thoden zu erhalten. Das LGRB empfiehlt bei einer Fortschreibung des Dokuments eine Prüfung und Neustrukturierung des Texts, insbesondere von Kapitel 5 „Geosynthese“. Die Legenden verschiedener Karten für das Teilgebiet Opalinuston (001_00TG) sind in der aktuellen Druckversion nicht lesbar. Weiterhin sollten beispielsweise die Farbverläufe für die sieben Teilunter-suchungsräume in Abb. 87 kontrastreicher gestaltet und die Farbrampe der Mächtigkeitsverteilung in Abb. 77 an den modellierten Wertebereich angepasst werden.“ (LGRB 2022, S. 2)
109.10fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Details zur geologischen Modellierung können zum jetzigen Zeitpunkt durch das LGRB nicht geprüft werden, da die Modelldaten nicht vorliegen und die textlichen Beschreibungen und Abbildungen im Bericht der BGE keine abschließende Beurteilung erlauben. Aus den Ausführungen geht u.a. nicht hervor, welche Bohrungen in die Modellierung eingeflossen sind und wie beispielsweise mit störungsbedingten Schichtausfällen in den Eingangsdaten und bei der Berechnung der Schichtmächtigkeit des Wirtsgesteins umgegangen wird.“ (LGRB 2022, S. 7)
109.11fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - NachvollziehbarkeitBemerkungPhase 1, Schritt 1„Das LGRB hat in der fachlichen Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete zudem verschiedene Hinweise zu Vergletscherungen im süddeutschen Raum gegeben. Ob diese von der BGE auf-gegriffen werden, lässt sich anhand des vorliegenden Dokuments nicht beurteilen.“ (LGRB 2022, S. 7)
109.12fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)AK - seismische AktivitätHinweisPhase 1, Schritt 1„Für das Ausschlusskriterium seismische Aktivität ist für Schritt 2 der Phase I keine Änderung der Vorgehensweise aufgrund des statischen Verweises des Gesetzestextes auf die DIN EN 1998-1/NA:2011-01 vorgesehen. Seismische Aktivitäten, die außerhalb der Erdbebenzonen 2 und 3 liegen, sollen jedoch im Rahmen der Arbeiten der geogenen Entwicklungen berücksichtigt und hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Sicherheitsfunktionen bewertet werden. Die von der BGE verwendeten Geometrien des Ausschlusskriteriums seismische Aktivität sollten aus Sicht des LGRB korrigiert werden, da die aktuelle Abgrenzung der Erdbebenzonen nicht der gemarkungsscharfen Abgrenzung der in Baden-Württemberg gültigen Landesbauordnung (LBOVVO) entspricht, auf die in der DIN EN 1998-1/NA:2011-01 verwiesen wird. Dies ist auch relevant für den Umfang der nach § 21 Abs. 2 StandAG zu erstellenden Ausnahmegenehmigungen.“ (LGRB 2022, S. 8)
109.13fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)AK - aktive StörungszonenHinweisPhase 1, Schritt 1„Aus der vorliegenden Methodenbeschreibung geht nicht hervor, auf welcher fachlichen Grundlage die BGE die erneute Bewertung des Ausschlusskriteriums aktive Störungszonen durchführen möchte. Wir möchten daher auf den amtlichen Störungsdatensatz des Landes Baden-Württemberg (Geo-La) als genauesten verfügbaren Datensatz zur zukünftigen Verwendung verweisen, den wir der BGE 2018 in unserer Datenlieferung (LGRB-Az. 4646.1//18_1850) zu den Ausschlusskriterien zur Verfügung gestellt haben.“ (LGRB 2022, S. 8)
109.14fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - NachvollziehbarkeitBemerkungPhase 1, Schritt 1„Das LGRB begrüßt die Neuabgrenzung des Nördlinger Rieses. Ob die Hinweise des LGRB aufgegriffen wurden, lässt sich anhand der vorliegenden Dokumente nicht beurteilen, da dem LGRB keine Geodaten hierzu vorliegen.“ (LGRB 2022, S. 8)
109.15fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)geoWK - Konfiguration der GesteinskörperHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Auswahl des Profils Donautherme Neu-Ulm als repräsentatives 1D-Profil ist aus Sicht des LGRB nachvollziehbar. Das gewählte Bohrprofil ist zwar nicht unbedingt für den gesamten betrach-teten Teiluntersuchungsraum repräsentativ, da es am Ostrand desselben liegt, ist aber das am besten beschriebene und mit Bohrlochmessungen belegte Profil im betrachteten Raum. Auch die geplante Auswahl der Bohrungen zur Beschreibung der räumlichen Differenzierung ist aus Sicht des LGRB plausibel. Wir verweisen allerdings auf die heterogene Datenqualität der Bohrungen. Die notwendigen Informationen hierzu sind in den Stammdaten der vom LGRB zur Verfügung gestellten Bohrungen enthalten […] Die nach Anlage 2 (zu § 24 Abs. 3) StandAG bewerteten Aussagen zu Mächtigkeit und Tiefenlage der Opalinuston-Formation sind seitens des LGRB prinzipiell nachvollziehbar. Jedoch wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass abweichend zur Auffassung des LGRB die Zillhausen-Subformation von der BGE zum Wirtsgestein gerechnet wird. Eine detaillierte Evaluierung der genannten Eigenschaften seitens des LGRB erfolgt nach Vorliegen digitaler Geodaten.“ (LGRB 2022, S. 9)
109.16fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)AK - vulkanische Aktivität - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Überlegungen der BGE zur räumlichen Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich sind für das LGRB plausibel. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der BGE mit dem amtlichen Datensatz des Landes Baden-Württemberg ein wesentlich genauerer Datensatz als die Schulkarte zur Beurteilung der Verbreitung von Vulkaniten zur Verfügung steht.“ (LGRB 2022, S. 11)
109.17fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)geoWK - räumliche Charakterisierbarkeit - GesteinausbildungHinweisPhase 1, Schritt 2„Das LGRB weist darauf hin, dass die Angabe zur Wassertiefe zwischen 20 und 50 m nur für die Zillhausen-Subformation zutrifft. Die Wassertiefe für die Sedimentation der Teufelsloch-Subformation dürfte mit 100 – 200 m wesentlich tiefer und unterhalb der Sturmwellenbasis gelegen haben.“ (LGRB 2022, S. 11)
109.18fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)geoWK - Transport radioaktiver Stoffe - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2„Die in Tabelle A5 aufgeführten Porositäten und Durchlässigkeitsbeiwerte werden für übergeordnete stratigraphische Einheiten angegeben. Damit erfolgt die Zuweisung eines einheitlichen Wertes für lithologisch und hydrogeologisch deutlich unterschiedlich zu charakterisierende Untereinheiten (z.B. Oberer Muschelkalk, Mittlerer Muschelkalk, Unterer Muschelkalk), obwohl differenzierte Werte für die Untereinheiten vorliegen. Mit dem Einsatz solcher „Einheitswerte“ werden spezifische petrographische Eigenschaften geglättet, was dazu führen kann, dass Maximalwerte, die zu einer negativeren Einordnung einer Untereinheit führen würden, nicht mehr sichtbar sind. Das LGRB empfiehlt daher eine differenzierte Parametrisierung der Untereinheiten. Die Relationen der Durchlässigkeitsbeiwerte der aufgeführten stratigraphischen Einheiten sollten von der BGE nochmals geprüft werden. Beispielsweise ist fraglich, ob der Durchlässigkeitsbeiwert der Teufelsloch-Subformation größer ist als der für den gesamten Mitteljura angegebene Wert. Die Teufelsloch-Subformation ist als Abfolge fein geschichteter Ton- und Tonmergelsteine relativ sandarm und deutlich toniger ausgeprägt als die zunehmend sandiger ausgeprägte Zillhausen-Subformation am Top der Opalinuston-Formation. Ein geringerer Durchlässigkeitsbeiwert für die Teufelsloch-Subformation im Vergleich zur Zillhausen-Subformation und im Vergleich zum gesamten Mitteljura wäre hier zu erwarten. Die den stratigraphischen Einheiten zugewiesenen Porositäten und Durchlässigkeitsbeiwerte sollten mit den in Baden-Württemberg vorliegenden Daten abgeglichen werden, die das LGRB im August 2021 (LGRB-Az. 4646.1//21_5823) der BGE aus dem Interreg-Projekt Geo-Mol und dem BMWi-Projekt CO2-Speicherkataster zur Verfügung gestellt hat.“ (LGRB 2022, S. 12)
109.2fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - Detaillierungsgrad der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2"Die Beschreibungstiefe der im Kapitel 5 Geosynthese erläuterten geowissenschaftlichen Methoden ist nicht einheitlich. Einige Methoden sind detailliert beschrieben und wurden in mehreren Teilgebieten getestet. Andere Themenkomplexe, wie beispielsweise die Beschreibung der Methodik zur Be-wertung der Datengrundlage, die Erarbeitung einer geowissenschaftlichen Langzeitprognose und das Konzept für die Radionuklidtransportmodellierung in kristallinen Wirtsgesteinen werden in den vorliegenden Dokumenten nur skizzenhaft dargestellt. Insbesondere für die im Ablauf der rvSU späten Arbeitsschritte wie die umfassende Bewertung des Endlagersystems (sicherheitsgerichteter Diskurs), die Bewertung von Ungewissheiten, die Ableitung von Forschungs- und Entwicklungsbedarfen und der Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen wird im vorliegenden Dokument nur ein Ausblick gegeben. Aus Sicht des LGRB wäre es hilfreich gewesen, wenn die gesamte Methodik bis zur Betrachtung des Endlagersystems durchgängig an einem realen oder virtuellen Fallbeispiel veranschaulicht worden wäre. Zum jetzigen Stand ist dem Methodenkonzept das konkrete inhaltliche Vorgehen nicht zu entnehmen. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Methodenbeschreibung ist aus Sicht des LGRB zu früh gewählt. Das LGRB bietet an, bei einer möglichen Fortschreibung der rvSU-Methodik eine erneute Stellungnahme anzufertigen.“ (LGRB 2022, S. 3-4)
109.20fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - Detaillierungsgrad der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Das Methodenkonzept der BGE zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung wird recht generalisiert und oft sehr abstrakt dargestellt.“ (LGRB 2022, S. 14)
109.21fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - rvSUBemerkungPhase 1, Schritt 2„Die im Teilgebiet Opalinuston beispielhaft angewendeten Methoden sind aus regionalgeologischer Perspektive in vielen Fällen im Anlagenband plausibel dargestellt, wenngleich eine vertiefte Prüfung erst nach Bereitstellung der digitalen Geodaten erfolgen kann. Es bleibt jedoch anzumerken, dass die Methodik teilweise nur in Teiluntersuchungsräumen der vier zur Methodenentwicklung ausgewählten Teilgebiete oder noch kleineren Ausschnitten angewendet wurde. Die Übertragbarkeit auf andere Teilgebiete ist noch nachzuweisen.“ (LGRB 2022, S. 14)
109.23fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)geoWK - Transport radioaktiver Stoffe - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2„Die im Anlagenband beschriebenen Methoden auf Teiluntersuchungsraumebene auf Grundlage der bewertungsrelevanten Eigenschaften der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden im Teilgebiet Opalinuston in der Regel korrekt angewendet. Einzelne Hinweise und Anregungen finden sich in den vorhergehenden Abschnitten dieser Stellungnahme. Dazu gehören beispielsweise die Porositäten und Durchlässigkeitsbeiwerte als Eingangsparameter für die Radionuklidtransportberechnung in den Teiluntersuchungsräumen des Teilgebiets Opalinuston, die aus Sicht des LGRB nicht plausibel erscheinen.“ (LGRB 2022, S. 15)
109.24fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Methodik - Detaillierungsgrad der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2Die Beschreibungstiefe der Methoden variiert stark. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung des Kon-zepts zur Methodik der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ist aus Sicht des LGRB daher zu früh gewählt. Unter anderem sollten die Beschreibung der Methodik zur Bewertung der Datengrundlage, die Erarbeitung einer geowissenschaftlichen Langzeitprognose und das Konzept für die Radionuklidtransportmodellierung in kristallinen Wirtsgesteinen detaillierter erläutert werden. Das LGRB bietet an, bei einer möglichen Fortschreibung der rvSU-Methodik eine erneute Stellungnahme anzufertigen.“ (LGRB 2022, S. 15)
109.26fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Datenübermittlung nach GeolDGBemerkungPhase 1, Schritt 2„In den Unterlagen werden verschiedene, von der BGE in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben genannt, die u.a. auf baden-württembergischem Landesgebiet durchgeführt werden. Wir möchten die BGE in diesem Zusammenhang bitten, ihre Auftragnehmer auf die Anzeigepflicht für geologische Untersuchungen nach § 8 GeolDG beim LGRB als zuständige Behörde für das Land Baden-Württemberg hinzuweisen.“ (LGRB 2022, S. 15)
109.3fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)Wirtsgestein - Kristallin - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2„Das Teilgebiet Saxothuringikum (009_00TG) wurde u.a. aufgrund der Diversität der geologischen Verhältnisse und der unterschiedlich hohen Datendichte ausgewählt. Die im Text aufgeführten Anwendungsbeispiele konzentrieren sich auf das Gebiet der Elbezone und der Lausitz. Auf dem Landesgebiet von Baden-Württemberg fanden die entwickelten Methoden bisher keine Anwendung. Nach heutiger Kenntnis besteht das Grundgebirge des Teilgebiets Saxothuringikum in Baden-Württemberg aus Schiefergebirge, d.h. aus Tonschiefern mit Einlagerungen von anchimetamorphen Kalksteinen, klüftigen Metasandsteinen und örtlich Diabasen. Mit Ausnahme eines lokalen, störungsgebundenen Granitvorkommens am Südrand des Teilgebiets Saxothuringikums bei Baden-Baden sind keine kristallinen Wirtsgesteine im Aufschluss und unter jüngerer Bedeckung nachgewiesen. Das LGRB hatte in seiner Stellungnahme zum Zwischenbericht Teilgebiete (LGRB-Az. 4646.1//21_4043) hierzu bereits entsprechende Hinweise gegeben.“ (LGRB 2022, S. 4)
109.4fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)Nachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Der Untersuchungsraum des Teilgebiets Opalinuston wurde von der BGE exemplarisch in sieben geographisch zusammenhängende Teiluntersuchungsräume aufgeteilt. Die Unterteilung des Teilgebiets Opalinuston ist aus Sicht des LGRB plausibel. Allerdings lassen sich die Teiluntersuchungsräume auf der Karte in Abb. 87 aufgrund der Farbgebung nicht sicher zuordnen.“ (LGRB 2022, S. 5)
109.5fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)HinweisPhase 1, Schritt 2„Die bisher noch nicht vorgenommene Unterteilung der Teilgebiete bzw. Untersuchungsräume im Kristallin sollte aus Sicht des LGRB in Baden-Württemberg u.a. auf Grundlage geologisch prägen-der Strukturen und lithologischer Grenzen erfolgen.“ (LGRB 2022, S. 5)
109.6fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Dateninterpretation HinweisPhase 1, Schritt 2„Im Zusammenhang mit der Bewertung der Güte der Reflexionsseismik sollte neben technischen Parametern und der Zuverlässigkeit der in der Seismik gepickten Horizonte und Störungen auch die Güte des Geschwindigkeitsmodells für die Zeit-Tiefen-Konvertierung betrachtet werden.“ (LGRB 2022, S. 6)
109.7fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - DatenqualitätHinweisPhase 1, Schritt 2„Das LGRB warnt bei Schichtenprofilen vor einer Korrelation des Grads der stratigraphischen Auflösung mit der Datenqualität, da eine feingliedrige stratigraphische Auflösung kein Garant für eine qualitativ hochwertige Gesteinsansprache und die zuverlässige lithostratigraphische Abgrenzung der Einheiten ist. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere regionalgeologisch begründete Qualitätseinschätzung für die Schichtenprofile, die wir in verschiedenen Datenlieferungen zur Verfügung gestellt haben.“ (LGRB 2022, S. 6)
109.8fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)ST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Das geplante Vorgehen der BGE in Gebieten mit geringer Datenlage ist für das LGRB aus geowissenschaftlicher Sicht prinzipiell nachvollziehbar. Im Verfahren muss von der BGE jedoch sichergestellt werden, dass aufgrund der heterogenen Datenbasis Gebiete nicht unbegründet ausgeschlossen werden. Eine transparente und nachvollziehbare Vermittlung des Vorgehens bei der Anwendung von Analogieschlüssen und verbalargumentativer Bewertung ist zu gewährleisten.“ (LGRB 2022, S. 6)
109.9fachliche StellungnahmenStellungnahme des LGRB zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (Stand 28.03.2022)Wirtsgestein - TongesteinFeststellungPhase 1, Schritt 1„Mit der Integration der oberen Begrenzung der Opalinuston-Formation verringert sich die Mächtigkeit des Wirtsgesteins gegenüber dem Zwischenbericht deutlich. Allerdings ist die Klassifikation der Zillhausen-Formation als Wirtsgestein aus Sicht des LGRB nicht zutreffend, da diese aus sandigen Tonsteinen mit Sandstein- und Kalkstein-Bänken aufgebaut ist und somit aufgrund ihrer lithologischen Beschaffenheit nicht als Wirtsgestein geeignet ist […] Die Zillhausen-Subformation führt mit den eingelagerten Sandstein- und Kalkstein-Bänken zahlreiche geringmächtige Kluftgrundwasserleiter und kann daher als potenziell wasserführende Fazies der oberen Opalinuston-Formation gelten. Auch wenn einzelne Bänke in dieser Abfolge meist nur einige Kilometer lateral aushalten, stehen sie vielfach in Kontakt mit anderen ähnlichen Bänken anderer Verbreitung und können so konnektive Kluftnetzwerke über größere Entfernungen darstellen. Der höhere Teil der Zillhausen-Subformation wurde wegen seines deutlichen Sandstein-Anteils („Zopfplatten“) früher insgesamt den „Ludwigienschichten“ des höheren Aalenium zugeschrieben. Die Zillhausen-Subformation sollte aufgrund der oben ausgeführten Sachargumente daher in der zukünftigen Betrachtung nicht als Wirtsgestein angesprochen bzw. der Opalinuston im engeren Sinne differenziert betrachtet werden.“ (LGRB 2022, S. 7)
11FKTG: Offizielle ÜbergabeAntrag vom 10.06.2021, der auf Vorschlag der Konferenzleitung als Material in die Arbeitsgruppe K1 weitergeleitet wurde,Schwach- und mittelradioaktive AbfälleFeststellungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGegenstand des Antrages ist die zusätzliche Berücksichtigung aller schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die grundsätzlich im Endlager Konrad eingebracht werden sollen, im Standortauswahlverfahren. Hintergrund ist, dass das Gesetz die Möglichkeit der Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die nnoch in der Asse lagern, am Standort der hochradioaktiven Abfälle zulässt, sofern sich dieses nicht negativ auf das Endlager für hochradioaktive Abfälle auswirkt. Der Antrag kam zustande vor dem Hintergrund der möglichen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad.
110.10fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungWirtsgestein - Tongestein - mineralogische ZusammensetzungHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Zudem hinterfragt das LUNG die Vorgehensweise bei der Bewertung der Wirtsgesteine Tongesteine und [...] anhand konkreter Beispiele. [...] „Grundsätzlich fehlen in der Methodenentwicklung mineralogische Betrachtungen zum Tonstein. Die tonmineralogische Zusammensetzung ist abhängig von Fazies und Diagenese (insbesondere die Versenkungstiefe spielt eine große Rolle) und hat erheblichen Einfluss auf die Durchlässigkeit des Gesteins. Auch bei der Darstellung von unterschiedlichen Gebirgsdruckfestigkeiten verschiedener Tongesteine erfolgt kein Bezug zur Mineralogie (vgl. Blatt 640ff). Immerhin ist es positiv zu bewerten, dass zukünftig die Gesteinsfazies (vgl. Blatt 397 der Anlage 1) genauer betrachtet und bewertet werden soll.“ (LUNG M-V 2022, S. 3)
110.11fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Zudem hinterfragt das LUNG die Vorgehensweise bei der Bewertung der Wirtsgesteine Tongesteine und [...] anhand konkreter Beispiele. Außerdem wird der Umgang mit der unterschiedlichen Datenlage und Datenqualität thematisiert. Teilweise wird der Tongehalt einer Schichtenfolge aus Bohrlochmessungen (Logs) ermittelt (Beispiele auf den Blättern 309 und 355 der Anlage 1), was grundsätzlich eine objektive und gute Methode darstellt. Dabei wird aber nicht klar, nach welcher Methode dies erfolgte und welche Korrekturen dafür verwendet wurden. Zudem ist nicht beschrieben, ob die verwendeten Logs spülungskorrigiert waren, inwieweit das Kaliber-Log zur Korrektur genutzt wurde und weitere Faktoren, die die Messung beeinflussen. Zudem muss berücksichtigt werden, dass z.B. ein Gamma-Log immer den ‚gemittelten‘ Wert für einen bestimmten Bereich wiedergibt. Je nach Fahrgeschwindigkeit beim Logging werden somit kleinere Sandzwischenlagen nicht nachgewiesen. Diese Problematik müsste umfassend betrachtet werden. Bei einer Verknüpfung mit Ergebnissen von Spülprobenanalysen ist zu berücksichtigen, dass die Probenabstände üblicherweise in tonigen Abfolgen = 10 m sind.“ (LUNG M-V 2022, S. 3)
110.12fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Zudem hinterfragt das LUNG die Vorgehensweise bei der Bewertung der Wirtsgesteine [...] und Steinsalz in steiler Lagerung anhand konkreter Beispiele. Außerdem wird der Umgang mit der unterschiedlichen Datenlage und Datenqualität thematisiert. Für alle 60 Salzstöcke, die als Teilgebiete im BGE-Zwischenbericht ausgewiesen wurden, soll der komplizierte Internbau auf Grundlage bereits vorhandener 2D-Seismik ermittelt werden. Dafür ist geplant, die Originaldaten zu beschaffen und neu zu bewerten. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Seismikdaten entsprechend ihres Alters von sehr unterschiedlicher Qualität sind und das Ziel der seismischen Untersuchungen bevorzugt die Randsenkenbereiche der Salzstöcke waren. Bereits bisher war es schon schwierig, die Umrisse eines Salzstockes anhand 2D-seismischer Messungen genau zu ermitteln, da dies eine exakte und genaue Zuordnung der Reflexionszeiten voraussetzt. Internstrukturen zu identifizieren, ist mit noch größeren Unsicherheiten behaftet. Es wurde zudem nicht dokumentiert, welche bzw. wie viele der zu betrachtenden Salzstöcke überhaupt durch Reflexionsseismik abgedeckt sind. Für den Salzstock Werle im Grenzbereich BB und MV liegen entsprechende Daten nicht vor.“ (LUNG M-V 2022, S. 4)
110.13fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Zudem hinterfragt das LUNG die Vorgehensweise bei der Bewertung der Wirtsgesteine [...] und Steinsalz in steiler Lagerung anhand konkreter Beispiele. Außerdem wird der Umgang mit der unterschiedlichen Datenlage und Datenqualität thematisiert. „Auf Blatt 708 der Anlage 1 wird vorgeschlagen, dass bei Steinsalz in steiler Lagerung die Zwischenschichten (z.B. Anhydrit, Tonstein) eine Mächtigkeit von 1 m entsprechend der vorliegenden Bohrungsdaten nicht überschreiten dürfen. Das lässt sich aber nur gewährleisten, wenn die Bohrung gekernt ist und keinen Kernverlust aufweist. Das ist jedoch selten der Fall. Spülproben werden häufig nur im Abstand von 10 m gewonnen und die Spülprobe besteht dann aus frisch erbohrtem/gespültem Material sowie dem Nachfall. Damit geringmächtige Schichten >1 m zu identifizieren, ist problematisch. Im Gamma-Log lässt sich eine Tonschicht nachweisen, bei Anhydrit sieht das schon anders aus. Die Schichtenverzeichnisse sind zudem immer subjektiv gefärbte Beschreibungen unterschiedlich qualifizierter Bearbeiter (Mudlogger, Geologe).“ (LUNG M-V 2022, S. 4)
110.14fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - DatenqualitätHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Außerdem wird der Umgang mit der unterschiedlichen Datenlage und Datenqualität thematisiert. „Die wichtigsten Datengrundlagen für die BGE sind Bohrungsdaten sowie Daten geophysikalischer Untersuchungen, wie u.a. die Abb. 63 [gemeint ist Beispiel 31: Bestimmung des Informationsgehalts der Bohrungen am Beispiel des GzME „Thüringer Becken“ (03_00UR)] auf Blatt 234 der Anlage 2 nahelegt. Darin werden der Informationsgehalt der Bohrungen und entsprechende Ableitungen für die Qualität der Bohrungen präsentiert. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Informationen aus Bohrungen aus verschiedenen Quellen mit unterschiedlichen Qualitätsstufen stammen: • Bohrkleinproben (Cuttings) entsprechend Beprobungsintervallen (alle 1 , 2,5 m, 5 m, 10 m, 20 m), • geophysikalische Bohrlochmessungen, • detaillierte lithologische und fazielle Untersuchungen an Bohrkernen (falls vorhanden), • mikropaläontologische, mineralogisch-geochemische Untersuchgen an Bohrklein oder Bohrkernen, • hydraulische Testarbeiten, • Kalzimeteruntersuchungen etc. Zusätzlich sind regionale Untersuchungen zu berücksichtigen, welche eine stratigraphische Einord-nung ermöglichen, z.B. reflexionsseismische Messungen durch den ‚Bohrpunkt‘. Für die Bearbei-tung im Rahmen des StandAG sollte eine vollständige Liste inkl. Bewertungsmatrix erstellt werden. Der Abb. 63 ist momentan zu entnehmen, dass die Datenqualität als gut (DG1) eingestuft wird, wenn das Schichtenverzeichnis sehr detailliert ist und petrographische Angaben vorhanden sind. Wie der jeweilige Bearbeiter zu dieser Einstufung gekommen ist, geht daraus nicht hervor. Grundlage der Bewertung sollte aber sein, welche Daten für stratigraphische und lithologische Einstufungen zur Verfügung standen. Wenn engmaschige mikropaläontologische Analysen vorlagen, ist die stratigraphische Zuordnung gut, über zusätzliche Korrelationen von Bohrlochmesskurven und seismischen Daten ist die Datenlage sogar sehr gut. Ähnliches sollte für die petrographischen Daten gelten.“ (LUNG M-V 2022, S. 4)
110.15fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Die Teilgebiete sollen untergliedert werden und eine Kategorisierung A bis D dieser Untereinheiten erfolgen. Dabei ist die Festlegung für die Kategorien A bis C bisher nicht wirklich objektiv. Dafür müssen entsprechende Bewertungslisten (Wichtung, Punkteermittlung) erarbeitet werden, welche eine nachvollziehbare Zuordnung ermöglichen. Der Anteil an ‚subjektiven Bewertungen‘ sollte so gering wie möglich sein.“ (LUNG M-V 2022, S. 5)
110.16fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - Unterteilung Teilgebiete für die rvSU Durchführung (§14)BemerkungPhase 1, Schritt 2„Die Kategorie D erfasst Bereiche, in denen die gesetzlich geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden bzw. für welche die gesetzlich vorgegebenen Ausschlusskriterien gelten. Diese Gebiete hätten gemäß StandAG überhaupt nicht im BGE-Zwischenbericht ausgewiesen werden dürfen. Eine Identifizierung von Bereichen der Kategorie D sollte für alle 90 Teilgebiete so schnell wie möglich erfolgen. Zudem muss ein Weg aufgezeigt werden, wie diese aus der aktuell gültigen Kulisse der Teilgebiete rasch entfernt werden können, um die entsprechende Mehrarbeit bei den Geologischen Landesdiensten im Hinblick auf die Anwendung des § 21 StandAG zu minimieren.“ (LUNG M-V 2022, S. 5)
110.17fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Es wird empfohlen, das Konzept zu straffen und insbesondere die Anlage 1 übersichtlicher und verständlicher zu strukturieren. Dabei würden z.B. tabellarische Auflistungen der relevanten und verwendeten Parameter (Mächtigkeit, Diffusion, Sorption, …) inkl. anschließender kurzer Beschreibung und Diskussion helfen. Wiederholungen sind zu vermeiden und auf Fülltexte (z.B. auf Blatt 487: ‚Eine systematische Vorgehensweise ist von besonderer Bedeutung ... ‘) kann grundsätzlich verzichtet werden. Für die Gebiete zur Methodenentwicklung sollten die angewendeten Methoden jeweils einmal nachvollziehbar dargestellt werden (z.B. in Form einer separaten Anlage). Dabei sind alle Berechnungen exemplarisch und nachvollziehbar darzulegen.“ (LUNG M-V 2022, S. 5)
110.18fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Es sollte ein einheitliches, nachvollziehbares und transparentes Vorgehen erarbeitet werden, von dem keine Abweichungen möglich/notwendig sind. Dies könnte über Parametertabellen mit Wichtungsfaktoren erfolgen, wie es in anderen Fachrichtungen üblich ist. Die zu bewertenden Parameter sind grundsätzlich vorgegeben (gemäß StandAG: Kriterien, Indikatoren).“ (LUNG M-V 2022, S. 5)
110.19fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen BemerkungPhase 1, Schritt 2„Ein Ausschluss von Gebieten ohne hinreichende Datenlage von der weiteren Erkundung entsprechend den Ausführungen auf Blatt 60 des Konzeptes wird als kritisch angesehen und sollte überdacht werden!“ (LUNG M-V 2022, S. 5)
110.2fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungKomplexität des VerfahrensHinweisPhase 1, Schritt 2Das LUNG ist der Auffassung, dass das Methodendokument der BGE sehr umfangreich ist und die Struktur komplex. [...] „Das Konzept erscheint insgesamt zu umfangreich und ist teilweise unübersichtlich strukturiert. Insbesondere die Anlage 1 ist inhaltlich im Detail schwer zu durchdringen. Es wäre sinnvoller gewesen, die wichtigsten Kapitel, welche oftmals fachlich völlig verschiedene Aspekte der Endlagerung beleuchten, als eigenständige Anlagen zu gestalten und auf diese an geeigneter Stelle zu verweisen. Zwar wurde seitens der BGE versucht, die Arbeit strukturell zu gliedern, aber das ist nur bedingt gelungen. Es wird innerhalb der komplexen Struktur (vgl. Abb. 1 auf Blatt 15 des Konzeptes bzw. Abb. 5 auf Blatt 58 der Anlage 1; die Reihenfolge der Aufgaben/Arbeitsschritte ist durch verschiederne Pfeilsymbole in der Abbildung vorgegeben) gesprungen (vgl. jeweils bearbeiteten Abschnitt, die in den Abbildungen auf den Blättern 418, 429, 452, 460 und 630 der Anlage 1 rot markiert sind).“ (LUNG M-V 2022, S. 2)
110.3fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungDefinition - UngewissheitenHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Kritische Anmerkungen betreffen unter anderem Unklarheiten bei den Definitionen, fehlerhafte Verweisketten und sprachliche Ungenauigkeiten. [...] „Das Konzept enthält seitenweise Definitionen, z.B. zum Begriff ‚Ungewissheiten‘, wobei am Ende inhaltlich trotzdem nicht klar wird, warum es nicht, wie sonst üblich, als Unsicherheit/Sicherheit benannt wird. Sicherheitszuschläge, und darum scheint es zu gehen, sind in der Ingenieurgeologie typisch, z.B. die Sicherheit ? bei Böschungen entsprechend DIN 4084.“ (LUNG M-V 2022, S. 2)
110.4fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungDefinition - FEPHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Kritische Anmerkungen betreffen unter anderem Unklarheiten bei den Definitionen, fehlerhafte Verweisketten und sprachliche Ungenauigkeiten. [...] „Für offensichtlich wichtige ‚Begriffe‘ wie FEP-Kataloge erfolgt bei erster Nennung auf Blatt 18 des Konzeptes keine Definition, sondern ein Verweis auf einen späteren Textabschnitt (Kap. 8.7.2), der auch keine Definition enthält, sondern nur einen Literaturhinweis. Eine Definition erfolgt dann in der Anlage 1 (Blatt 466ff), wobei hier klargestellt wird, dass es keine Trennung zwischen ‚E‘ und ‚P‘ gibt (Blatt 474), so dass es letztlich ‚FP-Kataloge‘ sind.“ (LUNG M-V 2022, S. 2)
110.6fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - DatengrundlageHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Außerdem wird der Umgang mit der unterschiedlichen Datenlage und Datenqualität thematisiert. „Bei einigen Karten sind die Abbildungsgrundlagen nicht vermerkt. Als Beispiel seien die Abbildungen 107 und 108 [gemeint ist Anwendungsbeispiel im GzME „Salzstock Bahlburg“ (02_00UR)] auf den Blättern 337 und 338 der Anlage 1 genannt. Auf welcher Basis wurden die Mächtigkeits- und Tiefenisolinien erstellt – Bohrungen, Seismik oder beides?“ (LUNG M-V 2022, S. 2)
110.7fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungDefinition - geologische BegriffeBemerkungPhasenübergeordnet[...] Kritische Anmerkungen betreffen unter anderem Unklarheiten bei den Definitionen, fehlerhafte Verweisketten und sprachliche Ungenauigkeiten. [...] „Sprachliche Ungenauigkeiten sind häufig, z.B. wird auf Blatt 33 des Konzeptes der Begriff ‚höffige Gebiete‘ verwendet, wie er aus der Lagerstättengeologie für Bereiche mit einem hohen Anteil an Gas/Öl/Mineralisationen etc. bekannt ist. In dem Zusammenhang sollen es vermutlich Bereiche mit hohem Tongehalt sein.“ (LUNG M-V 2022, S. 3)
110.8fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungDarstellungHinweisPhasenübergeordnet„Es werden mitunter Einheiten verwendet, die keinem SI-Standard entsprechen, z.B. steht auf Blatt 532 der Anlage 1, dass ein ‚pauschaler thermischer Gradient von 0,03 °C/m verwendet‘ wurde. Entsprechend des SI-Standards wäre die Einheit Kelvin/Meter zutreffend. Allerdings ist es ohnehin fraglich, ob der für normale Beckensedimente typische Gradient von 0,03 K/m auch für Steinsalz mit seiner deutlich höheren Wärmeleitfähigkeit angesetzt werden sollte.“ (LUNG M-V 2022, S. 3)
110.9fachliche StellungnahmenFachstellungnahme des Geologisches Dienstes im LUNG M-V zum BGE-Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) gemäß EndlagersicherheitsuntersuchungsverordnungST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2[...] Zudem hinterfragt das LUNG die Vorgehensweise bei der Bewertung der Wirtsgesteine Tongesteine und [...] anhand konkreter Beispiele. [...] „Auf Blatt 354 der Anlage 1 erfolgte eine Bewertung von Tonsteinen anhand des Tonanteils (nicht mineralogisch!) nach Hoth et al. (2007). Dort wird eine Abfolge mit einem Tonanteil von 80 % und mehr als gut und von 60–79 % als bedingt günstig beschrieben. Bereits einfache Überlegungen führen dies ad absurdum. Beispiel: Abfolge besteht aus 80 m Tonstein (kf-Wert z.B. 10-12 m/s) und 20 m Feinsandstein (kf-Wert 10-5 m/s). Damit ergibt sich für diese 100 m mächtige Abfolge ein kf-Wert von 2*10-6 m/s. Dieser erste Überschlag zeigt, dass bereits die Einschaltung geringmächtiger Sandeinlagerungen die durchschnittliche Durchlässigkeit erheblich erhöhen und somit die Mindestanforderung eines kf-Wertes für die Abfolge von 100 m nicht eingehalten werden kann. Entsprechend gängiger Lehrbücher wird für mehrschichtige Abfolgen ein arithmetischer Mittelwert für die horizontale und ein har-monischer Mittelwert für die vertikale Durchlässigkeit angegeben (vgl. Busch et al. 1993, S. 41). Der arithmetische Mittelwert wäre entsprechend für die Durchlässigkeit des Einlagerungsbereiches zu verwenden und der harmonische Mittelwert für die Wirksamkeit der Deckschichten. Eine diesbezügliche Diskussion scheint bisher nicht geführt worden zu sein.“ (LUNG M-V 2022, S. 3)
111.1fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - rvSUBemerkungPhase 1, Schritt 2„Wann ist mit dem Abschluss der Methodenentwicklung – ohne Modifikationen, die sich aus der tatsächlichen Anwendung der Methodik ergeben – zu rechnen? Dies gilt insbesondere mit Blick auf die noch nicht vollständig dargestellten Prüfschritte 3 und 4 (vgl. Ziffer 1.1 dieser Stellungnahme) sowie die Bewertung von Ungewissheiten (§ 11) und Ableitung des FuE-Bedarfs (§ 12).“ (BGR 2022, S. 32)
111.10fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - MethodikHinweisPhase 1, Schritt 2„Es ist unklar, ob diese „weiteren Aspekte“ auf alle Gebiete gleichermaßen, auf alle Gebiete eines bestimmten Wirtsgesteins oder nur auf einzelne Gebiete angewendet werden. Im letzten Fall er-scheint eine Begründung schwierig, da der für den Prüfschritt 2 verfolgte Ansatz einer „systematische[n] Bewertung und Überprüfung einheitlicher Kriterien“ (Anlage, Blatt 417) wohl nicht vollständig erfüllt werden würde. Der Verzicht, die „weiteren Aspekte“ auf alle Gebiete anzuwenden, würde wohl zu einer Ungleich-behandlung führen. Die Anwendung unterschiedlicher Kriterien würden zu unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben führen und es würden ggf. Daten herangezogen, die nur zu einer weniger guten Bewertung führen können. Soweit aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich, wird nicht abgeprüft, ob bei entsprechender Datenlage evtl. weitere Kriterien zu einer besseren bzw. guten Bewertung führen würden. Insofern könnte der Fall eintreten, dass bei einer lediglich selektiven Anwen-dung der „weiteren Aspekte“ Gebiete aufgrund mangelnder Kenntnisse nachteilig behandelt werden und aus dem Verfahren ausscheiden.“ (BGR 2022, S. 6 f.)
111.11fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Nachvollziehbarkeit der Einstufung in Kategorie C bei Nichtbestehen von Prüfschritt 2 wird durch die Anlage weiter eingeschränkt. Dort wird ausgeführt, dass ein Abbruch der Bearbeitung, wie im Konzept erläutert (Konzept, Abb. 2), nicht automatisch erfolgen muss. Stattdessen kann im Zuge einer „verbalargumentativen Gesamtbetrachtung“ trotz des Fehlens einer „überwiegend guten Bewertung“ Prüfschritt 2 als erfüllt angesehen werden (Anlage, Blatt 432). Es wird angeregt ergän-zend auszuführen, aufgrund welcher Kriterien bzw. für welche (Teil-)Untersuchungsräume diese Verbalargumentation erfolgen soll.“ (BGR 2022, S. 7)
111.12fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„In den vorgelegten Unterlagen zur Bedeutung der Anwendung der Anlagen 1 bis 4 StandAG für den Prüfschritt 2 (Anlage, Blatt 423f) sind zwei Annahmen enthalten, die nicht unmittelbar nachvoll-ziehbar erscheinen. Es wird ausgeführt, dass „aus den Erfahrungen bei der Anwendung der Anlagen 1 bis 4 (zu § 24 Abs. 3) StandAG in Schritt 1 der Phase I […] zu erwarten [ist], dass hier voraussichtlich eine genügend hohe Anzahl von Gebieten überwiegend günstig bewertet werden kann (BGE 2020g)“ (Anlage, Blatt 423). Die Formulierung „eine genügend hohe Anzahl von Gebieten überwiegend günstig bewertet werden kann“ klingt irreführend, da in Schritt 2 der Phase I eine deutliche Einengung der Teilgebietsfläche erfolgen sollte. Es wird angeregt, die Formulierung „genügend hohe Anzahl von Gebieten“ zu präzisieren. Es wird an dieser Stelle ausgeführt: „Kann ein potenzieller Endlagerstandort diese Sicherheitsre-serven und Perspektiven zur Aussagesicherheit nicht in überwiegend günstigem Maß vorweisen, ist davon auszugehen, dass dies nicht durch bessere Performanz in nachgeordneten Kriterien aufgewogen werden kann“ (Anlage, Blatt 423). Die Aussage bezieht sich auch auf die „Erfahrungen […] in Schritt 1 der Phase I“; weitere Erläuterungen dazu werden als erforderlich angesehen.“ (BGR 2022, S. 7)
111.13fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„An Prüfschritt 2 schließen sich Arbeiten zur Durchführung von Prüfschritt 3 an. Für diesen wird eine Kennzahl ermittelt, die Aussagen hinsichtlich des Massen- und Stoffmengenkriteriums (§ 4 Abs. 5 EndlSiAnfV) zulässt. Für den Fall, dass die so ermittelte Kennzahl nicht mit „überwiegend gut bewertet“ wird (Konzept, Blatt 20), erfolgt eine Einstufung in Kategorie C. Das Konzept verweist mit Blick auf Details zu diesem Prüfschritt auf Kapitel 8.5 der Anlage (Konzept, Blatt 45). Erläuterungen, wie eine „überwiegend gute Bewertung“ erreicht werden kann, werden dort nicht gegeben. Dadurch kann nicht abschließend beurteilt werden, wie zielführend dieser dritte Prüfschritt ist (vgl. Ziffer 6 dieser Stellungnahme).“ (BGR 2022, S. 8)
111.14fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Gebiete, die in den Prüfschritten 1 bis 3 nicht in die Kategorien D bzw. C eingeordnet werden, durchlaufen abschließend im Rahmen der umfassenden Bewertung gem. § 10 EndlSiUntV den Prüfschritt 4, den „sicherheitsgerichteten Diskurs“. Dieser Prüfschritt ist bisher nicht ausgearbeitet. Er soll aus einer verbalargumentativen Betrachtung, ergänzt um die Berücksichtigung „entsprechender Kennzahlen“, erfolgen (Konzept, Blatt 53). Die detaillierte Ausarbeitung dieses vierten und entscheidenden Prüfschrittes ist eine wichtige Grundlage für die Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Methodik zur Durchführung der rvSU. Eine entsprechende Nachführung wird dringend angeregt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass in Schritt 2 der Phase I keine eigenen Daten erhoben werden. Somit ist nicht klar, ob für die Anwendung von Prüfschritt 4 ausreichend ortsspe-zifische Daten vorliegen, sodass eine deutliche räumliche Differenzierung und eine damit einhergehende Einengung der Fläche der Teilgebiete auf „eine Anzahl von Standortregionen mit einer für die übertägige Erkundung handhabbaren Fläche“ (Konzept, Blatt 9) in den GzME und den weiteren Teilgebieten begründet nachvollziehbar erfolgen kann (vgl. Ziffer 7.2 dieser Stellungnahme).“ (BGR 2022, S. 8)
111.15fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Der Detailgrad der einzelnen Arbeitsschritte der rvSU kann sich sowohl zwischen Untersuchungsräumen als auch innerhalb von Untersuchungsräumen erheblich unterscheiden. Die unterschiedlichen Bearbeitungstiefen hängen von der Kategorisierung der (Teil-)Untersuchungsräume in den bis zu vier Prüfschritten ab (vgl. Ziffer 1.1 dieser Stellungnahme). Gemäß § 3 Abs. 4 i. V. m. § 10 EndlSiUntV ist eine „umfassende Bewertung“ pro Untersuchungsraum durchzuführen. Unklar ist, inwiefern diese aufgrund des unterschiedlichen Detailgrads „umfassend“ (d. h. im Sinne einer aussagekräftigen Betrachtung aller für die rvSU relevanten Aspekte) erfolgen kann. Zur Klarstellung wird ein veranschaulichendes Beispiel angeregt, unbenommen von der Ausführung, dass für den Fall der Ausweisung von Teiluntersuchungsräumen (TUR) „zwar eine separate umfassende Bewertung der Sicherheit je TUR [erfolgt], die Ergebnisse […] jedoch anschließend für den gesamten UR zusammengeführt [werden]“ und das „Ergebnis der umfassenden Bewertung […] dabei eine differenzierte Bewertung bezüglich der Sicherheit sein […] kann“ (Anlage, Blatt 605). Es wird angeregt klarzustellen, ob durch die umfassende Bewertung ein Ranking von (Teil-)Untersuchungsräumen erfolgt oder ob diese, sofern in Kategorie A eingeordnet, als gleichberechtigt weiterbearbeitet werden (Konzept, Abb. 2).“ (BGR 2022, S. 9)
111.16fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitBemerkungPhase 1, Schritt 2„Die vorgelegte Methodik zur Durchführung der rvSU verfolgt einen ausgesprochen pragmatischen Ansatz, der sich an den regulatorischen Vorgaben (u. a. § 14 StandAG) orientiert und eine möglichst zielführende Bearbeitung des Schritts 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens ermöglichen soll. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Transparenz wird angeregt, an allen entsprechenden Stellen klarer herauszuarbeiten, wo dieses pragmatische Vorgehen auf einer großzügigeren Auslegung des regulatorischen Rahmens beruht. So wird dargelegt, dass „die erneute Anwendung der Ausschusskriterien (§ 22 StandAG) und Mindestanforderungen (§ 23 StandAG) […] für die Ermittlung der Standortregionen nach § 14 StandAG nicht explizit erwähnt [wird]. Dennoch muss für die ermittelten Standortregionen abgeprüft werden, dass in Standortregionen für die übertägige Erkundung kein Ausschlusskriterium vorliegt und alle Mindestanforderungen erfüllt sind. Dementsprechend werden Flächen eines Untersuchungsraums, die eine Mindestanforderung nicht erfüllen oder bei denen ein Ausschlusskriterium zutrifft, während der Bearbeitung der rvSU als für die Endlagerung ungeeignet identifiziert“ (Anlage, Blatt 69). Umgekehrt wird nicht ersichtlich, ob das Vorgehen, mit Blick auf „diejenigen Bereiche eines Untersuchungsraums, bei denen schon bei der Bewertung eines oder weniger Aspekte eine fehlende Eignung als mögliche Standortregion während der Bearbeitung festgestellt wird, [und für den daher] eine vollständige Erfassung und Analyse der übrigen Aspekte der EndlSiUntV [als] nicht erforderlich“ angesehen wird (Anlage, Blatt 59), den regulatorischen Vorgaben sensu stricto entspricht. Weitere Beispiele zu diesem Aspekt werden in den Ziffern 2.1, 2.2, 5.3 und 6.1 dieser Stellungnahme behandelt.“ (BGR 2022, S. 10)
111.17fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Die Nachvollziehbarkeit der durch die BGE entwickelten Methodik wird durch nicht immer eindeutige Formulierungen eingeschränkt. Dies wird etwa deutlich bei der Bewertung von Anlage 3 StandAG (Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit) im Zuge des Prüfschritts 2 (Anlage, Kap. 5.7 & 6). So ist unklar, welche Versatzbeträge für eine „intensive Blattverschiebung“ (Anlage, Blatt 386) vorliegen müssen. Eine „diffuse tektonische Überprägung“ (Anlage, Blatt 389) ist als ein durch „ein weit verbreitetes Netz aus Störungen […], das zur einer engständigen Zerblockung führt“ definiert ist. Dabei ist unklar, wie „weit verbreitet“ und „engständig“ zu verstehen sind.“ (BGR 2022, S. 10)
111.18fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEBegriffsdefinitionHinweisPhase 1, Schritt 2„Ein ebenso nicht klar definierter Begriff ist „lithologische Ausprägung“, die als eines von drei essenziellen Merkmalen bekannt sein muss, damit ein Gebiet nicht als „Gebiet ohne hinreichende Information“ eingeordnet wird (Konzept, Kap. 9; Anlage, Blatt 243; vgl. Ziffer 4 dieser Stellungnahme). Beispiel 33 der Anlage nähert sich diesem Begriff, ohne eine abschließende Definition zu geben.“ (BGR 2022, S. 10)
111.19fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGENachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Die vorgelegte Methodik erweitert die Bewertungsgrundlage mit dem Ziel, etwaigen Widersprüchen bei der Bewertung der Anlage 4 StandAG (Kriterium zur Bewertung der langfristigen Stabilität der günstigen Verhältnisse) vorzubeugen (Anlage, Blatt 512). So heißt es u. a., dass „alle Prozesse [sic] die eine Änderung der Betrachtungsmerkmale „Mächtigkeit“, „Ausdehnung“ und „Gebirgsdurchlässigkeit“ zur Folge haben werden, […] wie folgt zu bewerten [sind]: 1. als günstig, wenn eine wesentliche Änderung des betreffenden Merkmals für den Bewertungszeitraum nach menschlichem Ermessen auszuschließen ist. […]“ Zur besseren Nachvollziehbarkeit, insbesondere für juristische Laien, wird angeregt, den Begriff „menschliches Ermessen“ zu definieren bzw. eine inhaltliche Annäherung an den Begriff vorzunehmen.“ (BGR 2022, S. 11)
111.2fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - QualitätssicherungBemerkungPhase 1, Schritt 2„Inwiefern findet eine Qualitätskontrolle bzw. Plausibilitätsprüfung der im Rahmen der rvSU verarbeiteten Daten (z. B. Bohrungsdaten statt)?“ (BGR 2022, S. 32)
111.20fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Die BGE weist darauf hin, dass „Informationen, die außerhalb des Untersuchungsraumes gewonnen wurden, […] zu kennzeichnen“ und „ihre Übertragbarkeit auf den Untersuchungsraum und die Notwendigkeit der Übertragung […] zu begründen [sind]“ (vgl. § 5 Abs. 3 EndlSiUntV; Anlage, Blatt 294). Dieses Vorgehen soll insbesondere bei „heterogener Datenlage“ angewandt werden (Konzept, Blatt 240; vgl. Ziffer 3 dieser Stellungnahme). Mit Blick auf die Nachvollziehbarkeit dieses Vorgehens wäre es jedoch hilfreich, wenn mögliche übertragbare Parameter einschließlich einer Begründung der Übertragbarkeit im Vorfeld als solche benannt werden. Sollte sich dieser Vorschlag als nicht praktikabel erweisen, wird angeregt, dies ggf. im Vorfeld nachvollziehbar darzulegen. In diesem Fall kommt der Stringenz der Begründung der Übertragbarkeit und dessen Erfordernis aus der Sicht der BGR eine besonders große Bedeutung zu.“ (BGR 2022, S. 11)
111.21fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Ziel des Konzepts ist es, die Methodik für die rvSU zusammenfassend darzustellen, während die Anlage diese detailliert erläutern soll. Dadurch wird die Möglichkeit unterstützt, sich mittels des Konzepts einen ersten Überblick über das geplante methodische Vorgehen zu den rvSU zu verschaffen und bei Interesse einzelne Aspekte im Detail mittels der Anlage zu vertiefen. Es wird angeregt, diese sinnvolle Zielstellung noch weiter zu stärken durch: - Umfassende, stringente und gut nachvollziehbare Verweise im Konzept auf die zugehörigen detaillierteren Ausführungen in der Anlage (vgl. Ziffer 1.1 dieser Stellungnahme). - Weitere Ausgestaltung des Glossars in der Anlage und Übernahme ins Konzept ergänzend zum dortigen Abkürzungsverzeichnis. Dadurch wird es insbesondere (aber nicht nur) jenen Personen erleichtert, sich mit der Methodenentwicklung vertraut zu machen, die gerade dabei sind, sich neu in den Themenkomplex der Standortauswahl einzuarbeiten. Es ist hilfreich, definierte Begriffe wie „Untersuchungsraum“ (UR) und „Teiluntersuchungsraum“ (TUR) zu ebenfalls häufig verwendeten Begriffen wie „Bereich“, „Räume“, etc. in klaren räumlichen Bezug zu setzen. Es wäre ebenfalls hilfreich, diese Begriffe vollständig zu definieren. Alternativ könnten Begriffe auf UR/TUR/Teile von TUR reduziert und dann im Sinne der Nachvollziehbarkeit konsistent verwendet werden. Darüber hinaus sollten auch weitere relevante Schlüsselbegriffe, egal ob sie im regulatorischen Rahmen definiert (bspw. Teilgebiet, Standortregion) oder durch die BGE geprägt werden (bspw. Gebiet zur Methodenentwicklung), in diesem Glossar aufgeführt werden.“ (BGR 2022, S. 12)
111.22fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2„Unter Verweis auf § 23 Abs. 4 StandAG i. V. m. § 4 Abs. 3, Nr. 2 EndlSiAnfV erläutert die BGE nachvollziehbar, dass es mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein zunächst auszuschließen gilt, dass in diesem ein Endlager mit einschlusswirksamem Gebirgsbereich (ewG) realisiert werden kann („Typ 1“), bevor ein Endlagerkonzept im kristallinen Wirtsgestein, das wesentlich auf technischen oder geotechnischen Barrieren beruht („Typ 2“), betrachtet wird (Subsidiaritätsprinzip). Das im Rahmen der Methodenentwicklung erarbeitete Vorgehen fokussiert sich daher zunächst darauf, prinzipiell geeignete Gebiete für ein Endlager vom Typ 1 zu identifizieren (d. h. Einordnung in Kategorie B oder A). Nur für den Fall, dass Gebiete mit Blick auf ihre Eignung für ein Endlager vom Typ 1 als ungeeignet (Einordnung in Kategorie D oder C) betrachtet werden bzw. keine überwiegend gute Bewertung erhalten (Einordnung in Kategorie C), erfolgt ein Rücksprung und Gebiete mit kristallinem Wirtsgestein werden erneut betrachtet, diesmal bzgl. ihrer Eignung für ein Endlager vom Typ 2. Dieses Vorgehen impliziert, dass bereits in Phase I das kristalline Wirtsgestein aus dem Auswahlverfahren ausscheiden kann, ohne dass eine Prüfung für ein Endlager vom Typ 2 erfolgt sein wird. Dies wird dann passieren, wenn ein Gebiet für ein Endlager vom Typ 1 lediglich in Kategorie B eingeordnet wird, so dass wesentliche Arbeitsschritte der rvSU für diese Gebiete nicht durchgeführt werden (vgl. Konzept, Abb. 2) oder, wenn zwar basierend auf einer Einordnung in Kategorie A eine umfassende rvSU bzw. die sich in Schritt 2 Phase I daran anschließenden Arbeiten (vgl. § 14 StandAG) durchgeführt werden, das Gebiet aber mangels Vorschlag als Standortregion aus dem Verfahren ausscheiden wird. Daraus folgt, dass eine Prüfung, ob ein für ein Endlager vom Typ 1 untersuchtes und in Kategorie B oder A eingeordnetes Gebiet, das aus dem Verfahren ausscheidet, nicht dennoch für ein Endlager vom Typ 2 geeignet wäre, nicht stattfindet. Inwiefern dies mit dem regulatorischen Rahmen konform ist, ist hier unklar. Eine entsprechende Prüfung wird angeregt.“ (BGR 2022, S. 12 f.)
111.23fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEWirtsgestein - KristallinHinweisPhase 1, Schritt 2„Darüber hinaus geht aus den vorgelegten Unterlagen (Anlage, Blatt 98f) nicht eindeutig hervor, ob das Subsidiaritätsprinzip bei jedem Untersuchungsraum, d. h. Teilgebiet, greift, oder aber erst, wenn in allen Untersuchungsräumen mit kristallinem Wirtsgestein kein Endlager vom Typ 1 realisiert werden kann. Sollte der letztere Ansatz verfolgt werden, wird angeregt abzuklären, inwiefern dies dem StandAG folgt. Das StandAG suggeriert in § 23 Abs. 4, dass das Subsidiaritätsprinzip auf jedes Teilgebiet mit kristallinem Wirtsgestein anzuwenden sei, sollte „in einem Gebiet“ kein ewG ausgewiesen werden können.“ (BGR 2022, S. 13)
111.24fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEWirtsgestein - Kristallin - ewG BemerkungPhase 1, Schritt 2„Es wird angeregt abzuklären, ob das StandAG neben den beiden in der vorgelegten Methodik betrachteten Endlagertypen für kristallines Wirtsgestein, auch einen dritten Typ vorsieht: § 23 Abs. 5 Nr. 2 StandAG legt eine Mindestmächtigkeit des „Gebirgsbereichs, der den ewG aufnehmen soll“ von 100 m fest. Demnach bezieht sich dieser Abschnitt des Gesetzes nicht auf ein Endlager vom Typ 2, für das Voraussetzung ist, dass die Ausweisung eines ewG im kristallinen Wirtsgestein nicht möglich ist. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der von der BGE mit Blick auf die Subsidiarität der verschiedenen Endlagertypen angeführte § 4 Abs. 3 Nr. 2 EndlSiAnfV hierbei nicht zum Tragen käme, da ein ewG, wenn auch mit einer Mächtigkeit von weniger als 100 m, ausgewiesen werden kann.“ (BGR 2022, S. 13)
111.25fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEgeoWK - Konfiguration der GesteinskörperHinweisPhase 1, Schritt 2„Unabhängig von der Frage, wann das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommt, ist die Festlegung der Mindestteufe für das kristalline Wirtsgestein. Im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE ist ausgeführt: „Nach dem Gutachten zum „Flächenbedarf für ein Endlager für wärmeentwickelnde, hoch radioaktive Abfälle“ der DBE TEC (2016), wird für ein Endlager in kristallinem Wirtsgestein eine Mächtigkeit von mindestens 200 m angesetzt. Dies ergibt sich aus dem einzurechnenden Sicherheitsabstand für die Errichtung eines Endlagers, welcher sowohl als horizontaler als auch als vertikaler Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. […] Wenn die oben angenommene Mächtigkeit von 200 m erreicht wird, ist die Mindestanforderung erfüllt.“ (BGE, 2020, S. 104). Eine Darlegung, ob unverändert an dieser Mindestmächtigkeit von 200 m festgehalten wird bzw. ob diese unabhängig vom im kristallinen Wirtsgestein zu verwirklichenden Endlagerkonzept gelten soll, erfolgt nicht. Sollte mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein über die im StandAG formulierten Mindestmächtigkeit von 100 m hinausgegangen werden, wäre ein Hinweis darauf in den Unterlagen zu besseren Nachvollziehbarkeit hilfreich.“ (BGR 2022, S. 13 f.)
111.26fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEMA - Mächtigkeit - KristallinBemerkungPhase 1, Schritt 2„Für den Fall, dass für das kristalline Wirtsgestein prinzipiell die in § 23 Abs. 5 Nr. 2 StandAG formulierte Mindestmächtigkeit von 100 m berücksichtigt wird, wird ergänzend darauf hingewiesen, dass das StandAG an dieser Stelle für das kristalline Wirtsgestein „bei Vorliegen geringer Gebirgsdurchlässigkeit“ eine geringere Mächtigkeit zulässt, falls ein ewG prinzipiell ausgewiesen werden kann. Für diesen Fall muss der Nachweis des sicheren Einschlusses „über das Zusammenwirken des Wirtsgesteins mit geotechnischen und technischen Barrieren geführt werden“. Dadurch ergibt sich neben dem Endlager Typ 1, das auf dem Wirtsgestein mit ewG als wesentlicher Barriere basiert, und dem Endlager Typ 2, das auf technischen und geotechnischen Barrieren basiert, ein Endlager vom Typ 3, das sowohl auf dem Wirtsgestein mit ewG und den technischen und geotechnischen Barrieren als wesentlicher Barriere basiert. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, dass mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein prinzipiell auch eine Mächtigkeit des den ewG aufnehmenden Gebirgsbereichs von weniger als 100 m betrachtet werden könnte. Nach derzeitiger Lesart ist anzunehmen, dass alle Gebiete mit kristallinem Wirtsgestein, deren potenzieller ewG eine Mächtigkeit von weniger als 100 m aufweist, unmittelbar in Kategorie D (Mindestanforderung nicht erfüllt) eingeordnet werden und damit aus dem Verfahren ausscheiden würden (vgl. Ziffer 1.1 zu Prüfschritt 1 dieser Stellungnahme). Es wird angeregt, diese Betrachtung im Hinblick auf die regulatorischen Anforderungen abzuklären. Sollte eine Abklärung ergeben, dass mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein tatsächlich drei Endlagerkonzepte (Typ-1, -2 und -3) zu betrachten sind, wäre es in Übereinstimmung mit dem bisher im Verfahren gewähltem Vorgehen vorstellbar, von der Mächtigkeit abhängige Wertungsgruppen einzuführen. Demnach könnte bspw. eine Mächtigkeit von 100 m und größer als „günstig“, eine Mächtigkeit von 50 bis 100 m als „bedingt günstig“ und eine Mächtigkeit von weniger als 50 m als „ungünstig“ betrachtet werden.“ (BGR 2022, S. 14)
111.27fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEMA - TeufeHinweisPhase 1, Schritt 2„Unter der Annahme, dass ab 500 m Teufe die zulässigen Höchstwerte der Gebirgsdurchlässigkeiten nach StandAG erreicht werden, schlägt die BGE mit Blick auf eine etwaige Anpassung der Mindestteufe „z. B. eine pauschale Erweiterung der Mindestanforderungen auf eine Mindestteufe von 500 m direkt bezogen auf die obere Begrenzung von kristallinen Wirtsgesteinsformationen und nicht auf die Geländeoberkante“ vor (vgl. auch Anlage, Abb. A. 7). Unter der Annahme, dass ab 500 m Teufe die zulässigen Höchstwerte der Gebirgsdurchlässigkeit nach StandAG erreicht werden, wird mit Blick auf eine etwaige Anpassung der Mindestteufe vorgeschlagen „z.B. eine pauschale Erweiterung der Mindestanforderungen auf eine Mindestteufe von 500 m direkt bezogen auf die obere Begrenzung von kristallinen Wirtsgesteinsformationen und nicht auf die Geländeoberkante“ vor (vgl. auch Anlage, Abb. A. 7). Diese Annahme steht nicht im Einklang mit der in Achtziger-Zupancic et al. (2017) genannten lokal erhöhten Durchlässigkeit mit der Tiefe oder mit den Schlussfolgerungen der HSK (HSK 23/73, 2004) für Bereiche des Kristallins der Nordschweiz (Bspw. Bohrung Leuggern), wo „durchwegs erhöhte Durchlässigkeiten und in der Tiefe kein eigentlich geringdurchlässiges Kristallin beobachtet wurde[n]“. Es wird dringend angeregt, diese und weitere Erkenntnisse stärker zu berücksichtigen und eine etwaige Anpassung der Mindestteufen auf eine breite und fundierte Grundlage zu stellen. Die diesem exemplarischen Vorschlag zugrundeliegenden Überlegungen werden lediglich mit Blick auf den Zahlenwert (500 m, siehe oben), nicht jedoch auf die Erweiterung „bezogen auf die obere Begrenzung von kristallinen Wirtsgesteinsformationen und nicht auf die Geländeoberkante“ ausgeführt. Diese Erweiterung steht im Widerspruch zu der – wie vorstehend ausgeführt zu diskutierenden – Schlussfolgerung, dass eine unakzeptabel hohe Gebirgsdurchlässigkeit oberhalb von 500 m unter Geländeoberkante anzunehmen ist.“ (BGR 2022, S. 15 f.)
111.28fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST- VerfahrenBemerkungPhase 1, Schritt 2„Ergänzend zu dieser klaren Abwägung von Vor- und Nachteilen mit Blick auf Modellierungen werden kritisch prüfende Aussagen auch in anderen Kapiteln angeregt (vgl. „Bewertungen, speziell solche, die auf einer vergleichsweise schlechten Informationsbasis erfolgen, können somit durch neue Erkenntnisse im weiteren Verfahren […] sowohl günstiger als auch ungünstiger werden“, Konzept, Blatt 46 bzw. „im Umkehrschluss [wird] akzeptiert, dass eine Gebietsbewertung in Phase II auch günstiger werden kann, sofern sich die getroffenen Annahmen mit zunehmendem Informationsgewinn über die Explorationsmaßnahmen in Phase II als zu pessimistisch herausstellen“ (Anhang, Blatt 240)). Aufgrund der von Prüfschritten und der Einordnung in Bewertungskategorien abhängigen Bearbeitungstiefe von (Teil-)Untersuchungsräumen könnten Gebiete, die u. a. auf Grund des „best estimate“ Ansatzes in die Kategorien D bis B eingeordnet wurden, aus dem Verfahren ausscheiden. Da nur Gebiete der Kategorie A überhaupt für einen Vorschlag als Standortregion und damit für eine Erkundung in Phase II in Frage kommen, ist unklar, ob und wie basierend auf einem „ungeeigneten“ „best estimate“ Ansatz ausgeschlossene Gebiete ohne den Informations- bzw. Erkenntnisgewinn in Phase II einen Weg zurück ins Verfahren finden können. Zusammenfassend gilt zu bedenken, dass der Ausschluss von Gebieten nach dem „best estimate“ Ansatz ohne weiteren Erkenntnisgewinn, im Vergleich zu einer konservativen Abschätzung, primär die Wahrscheinlichkeit eines Ausschlusses von Gebieten erhöht. Ohne die Möglichkeit eines Erkenntnisgewinns für diese Gebiete durch eine Erkundung in Phase II erhöht sich damit aber auch die Wahrscheinlichkeit eines ungerechtfertigten Ausschlusses von Gebieten.“ (BGR 2022, S. 17)
111.29fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST- Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Informationen HinweisPhase 1, Schritt 2„„Gebieten ohne hinreichende Informationen“ werden ausgewiesen, wenn die Anwendung der §§ 22 bis 24 StandAG nicht möglich ist (vgl. § 14 Abs. 2 StandAG). Dies wird als gegeben angesehen, wenn keine Informationen zu Mächtigkeit, Teufe und lithologischer Ausprägung vorliegen (Anlage, Blatt 243). Eine Begründung, warum gerade diese Eigenschaften als maßgeblich für die Informationslage angesehen werden, erfolgt nicht. Sollte es zur Ausweisung eines solchen Gebietes kommen, soll geprüft werden, ob „eine gleichwertige oder bessere Bewertung der Anforderungen und Kriterien nach §§ 22 bis 24 StandAG im Vergleich zu den ermittelten Standortregionen” zu erwarten ist. Sollte dies der Fall sein „wird […] empfohlen, dass das ausgewiesene Gebiet in Phase II anhand eines spezifischen Erkundungsprogramms weiter im Suchprozess verbleibt“ (Anlage, Blatt 250). Diese Vorgehensweise stützt sich auf die Begründung des StandAG, in der ausgeführt wird, dass „Gebiete aus dem Suchprozess nicht allein deshalb ausgeschlossen werden [dürfen], weil über sie zu wenig bekannt ist, sofern zu erwarten ist, dass sich unter diesen Gebieten ein Standort befindet, der auf Grundlage der Kriterien in § 22 bis § 24 besser zu bewerten ist, als das in allen Regionen mit ausreichender Datenlage der Fall ist“ (BTDrs . 18/11398, S. 59). Unklar ist, wie eine solche Abschätzung bei Gebieten ohne hinreichende Informationen erfolgen soll, insbesondere im Vergleich mit Gebieten, in denen genug Informationen zum Ausweis von Standortregionen vorliegen. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Aussage abzuklären, dass „grundsätzlich gilt, dass kein Gebiet aufgrund nicht hinreichender Informationen gegenüber Gebieten mit ausreichend Informationen benachteiligt wird“ (Anlage, Blatt 250).“ (BGR 2022, S. 17 f.)
111.3fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEVeröffentllichung - DatenHinweisPhase 1, Schritt 2„Wie wird die Datenlage (auch aufbereitet, reprozessiert und re-interpretiert), auf der die Kategorisierung erfolgt, zugänglich gemacht? Denkbar wäre hier ein Data Supplement zu den einzelnen rvSU. Eine konkrete Verwendung dieses Data Supplement wäre etwa der Versuch den Verlauf der p10-Kurve in Abbildung 202 (Anlage, Blatt 545) zu verstehen, der verglichen mit den weiteren Kurven der Abbildung nicht nachvollziehbar erscheint.“ (BGR 2022, S. 32)
111.30fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEAK - vulkanische AktivitätHinweisPhase 1, Schritt 2„Im Rahmen der Methodenentwicklung für die rvSU entwickelt die BGE ihr Vorgehen mit Blick auf das Ausschlusskriterium „vulkanische Aktivität“ (vgl. § 22 Abs. 2 Nr. 5) weiter (Anlage, Blatt 71 & 291ff): so werden neben den quartären Vulkanzentren, die im Zwischenbericht Teilgebiete Berücksichtigung fanden, ergänzend u. a. auch Schwarmbeben zum Ausschluss von Gebieten herangezogen (Anlage, Blatt 291ff). Unklar ist, inwiefern das Wiederaufleben des Vulkanismus in älteren, tertiären Vulkanfeldern (Anlage, Blatt 292, Abs. 1) sowie die Möglichkeit zukünftiger Vulkanausbrüche außerhalb der in der Vergangenheit aktiven Vulkanfelder Berücksichtigung finden und ebenso wie „tiefergehende Betrachtungen“ (bspw. magmatische Prozesse in der Asthenosphäre und der vermutete Magmenaufstieg in die Lithosphäre sowie die damit verbundenen Szenarienungewissheiten) bei der Erstellung der FEP-Kataloge der geogenen Prozesse für die geowissenschaftliche Langzeitprognose Berücksichtigung fanden (Anlage, Blatt 261). Dies gilt ebenfalls für die Ableitung von „Entwicklungen des Endlagersystems und der geologischen Situation am Endlagerstandort“ (§ 3 Abs. 2 EndlSiAnfV), sodass das Ausweisen von Standortregionen in Gebieten potenzieller vulkanischer Aktivität vermieden werden kann. Angesichts dieser epistemischen Unsicherheiten über die Ursachen des Magmatismus und dessen langfristige Entwicklung, sollte sichergestellt werden, dass die wissenschaftlich identifizierten Indikatoren (u. a.seismische Anomalien im Mantel, Moho-Tiefe, rezente Hebung, Mantelentgasungen und Ergebnisse von geodynamischen Simulationen; Bartels et al., 2020; Rummel et al., 2021; Schreiber & Jentzsch, 2021) deutschlandweit betrachtet werden, um ein gleichberechtigtes Verfahren innerhalb Deutschland zu gewährleisten. Durch die Zuweisung von quantifizierbaren Parametern (bspw. seismische Geschwindigkeit von Primär- und Sekundärwellen) zu diesen Indikatoren, könnten diese Unsicherheiten verringert und darüber hinaus Wahrscheinlichkeiten zur zukünftigen vulkanischen Aktivität abgeleitet werden – auch in Regionen, die außerhalb von in der Vergangenheit aktiven Vulkanfeldern liegen.“ (BGR 2022, S. 18)
111.31fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGENachvollzierhbarkeit der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Bei der Anwendung von Kriterien zum Ausschluss von Gebieten wurden subjektive Aussagen zu Wahrscheinlichkeiten (z.B. „hohe“, „geringe“, „nicht auszuschließende“, „keine“) des zukünftigen Vulkanismus auf der Basis der Einschätzung einer Studie (Schreiber & Jentzsch, 2021) übernommen, ohne dass diese qualitativen Begriffe definiert wurden (vgl. u. a. Anlage, Blatt 291, 411 & 498). Auch unter Berücksichtigung des Sachverhalts, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit zukünftigen Vulkanismus derzeit vermutlich nicht verlässlich beziffert werden kann (vgl. Bartels et al. 2020), sollte dennoch die Basis, auf der die Abschätzung der Wahrscheinlichkeiten beruht, im Sinne der Nachvollziehbarkeit dargestellt werden. Darüber hinaus wird angeregt, die Bandbreite der Schätzungen innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft abzubilden, um einen nachvollziehbaren Umgang mit Ungewissheiten an dieser Stelle zu ermöglichen. Damit kann dem nicht gerechtfertigten Eindruck entgegengewirkt werden, dass die Anwendungsbeispiele in der Anlage (292f & 408 – 411) einen Konsens gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis abbilden.“ (BGR 2022, S. 19)
111.32fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEUngewissheitenHinweisPhase 1, Schritt 2„Die vorgelegte Methodik zur Durchführung der rvSU setzt sich an verschiedenen Stellen mit Ungewissheiten auseinander (vgl. Definition des Begriffs in Kapitel 10.2 der Anlage). Im Rahmen der Arbeiten zur Analyse des Endlagersystems gem. § 7 EndlSiUntV und dem damit verbundenen Prüfschritt 3 (quantitative Bewertung des sicheren Einschlusses; vgl. Ziffern 1.1 und 6 dieser Stellungnahme) wird ausgeführt, wie mittels verschiedener Rechenfälle und zahlreicher Rechenläufe (Anlage, Blatt 521) Unsicherheiten möglicher zukünftiger Entwicklungen numerisch betrachtet werden (Anlage, Blatt 457, 501 & 521f). Es wird dabei nicht darauf eingegangen, wie die Ergebnisse dieser Rechenfälle bewertet werden. Der regulatorische Rahmen sieht eindeutige Grenzwerte vor, die eingehalten werden müssen (z. B. Gebirgsdurchlässigkeit kf < 10-10 m s-1, vgl. § 23 Abs. 5 Nr. 1 StandAG; gesamter Massen- und Stoffmengenaustrag = 10-3 im Bewertungszeitraum, vgl. § 4 Abs. 5 EndlSiAnfV). Unklar ist, wie mit Rechenfällen umgegangen werden soll, die zeigen, dass unter bestimmten Bedingungen bzw. mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit diese Grenzwerte nicht eingehalten werden (Anlage, Blatt 526ff i. V. m. Blatt 552). Es ist anzunehmen, dass dies angesichts der Bandbreite der abzubildenden Unsicherheiten für jeden (Teil-)Untersuchungsraum mehr oder weniger stark zutreffen wird und bei einer strikten Auslegung zu einer Einordnung aller Untersuchungsräume in Kategorie C führen würde. Es wird dringend angeregt aufzeigen, wie die Ergebnisse der Rechenläufe eingeordnet werden und Verletzungen der Grenzwerte bewertet werden sollen.“ (BGR 2022, S. 19)
111.33fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEUngewissheitenHinweisPhase 1, Schritt 2„Einer der im Rahmen der rvSU durchzuführenden Arbeitsschritte ist die Bewertung von Ungewissheiten, die für einen spezifischen Untersuchungsraum anzunehmen sind (§ 11 i.V.m. § 3 Abs. 4 EndlSiUntV). Von dieser Vorgabe wird abgewichen, da das „Konzept zur Durchführung der rvSU […] eine detaillierte Betrachtung von Ungewissheiten in den rvSU nur für Teiluntersuchungsräume der Kategorie ‚A‘ [vorsieht]“ (Anlage, Blatt 616). Dies bedeutet, dass je nach Kategorisierung ganze Untersuchungsräume ohne Bewertung der Ungewissheiten im Rahmen der rvSU analysiert und ggf. ausgeschlossen werden können. Zwar wird ausgeführt, dass „Ungewissheiten trotzdem während eines jeden Arbeitsschritts der rvSU zu identifizieren und entsprechend den Vorgaben der EndlSiUntV einzuordnen sind. Die Betrachtung von Ungewissheiten erfolgt somit grundsätzlich über die gesamte rvSU hinweg. Die detailliertere Betrachtung von Ungewissheiten für Teiluntersuchungsräume der Kategorie A soll als Teil bzw. im Nachgang der umfassenden Bewertung des Endlagersystems in Berichtsform erfolgen“ (Anlage, Blatt 616). Unklar ist, inwiefern dieses Vorgehen die regulatorischen Vorgaben erfüllt. Abbildung 221 der Anlage stellt schematisch dar, wie mit Ungewissheiten in den rvSU umgegangen werden soll. Die Abbildungen 222 bis 225 zeigen zusätzlich Auszüge der Erfassungstabelle zur Charakterisierung von Ungewissheiten. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit des geplanten Vorgehens wird angeregt exemplarisch zu erläutern, in welchem Umfang diese Erfassungstabelle jeweils für (Teil-)Untersuchungsräume der Kategorien D – A ausgefüllt werden soll.“ (BGR 2022, S. 20)
111.34fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEewG - IntegritätHinweisPhase 1, Schritt 2„§ 5 EndlSiAnfV verlangt die Prüfung der Integrität des ewG mit Blick auf die Dilatanzfestigkeit, die Fluiddruckfestigkeit, die Temperatur und die chemischen Verhältnisse. § 7 Abs. 6 Nr. 3 EndlSiUntV wiederum verlangt für die rvSU, dass „anhand überschlägiger Abschätzungen und Analogiebetrachtungen folgende Aspekte zu bewerten [sind] […] e) Möglichkeit zur Ausweisung eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs […]“. Unter korrektem Verweis auf die im oben genannten § 7 Abs. 6 EndlSiUntV ausgeführten Vereinfachungen der rvSU verglichen mit den weiterführenden und umfassenden Sicherheitsuntersuchungen der späteren Phasen des Standortauswahlverfahrens (§§ 14 Abs. 1, 16 Abs. 1, 18 Abs. 1 StandAG) wird erklärt, „dass von der Durchführung einer Langzeitsicherheitsanalyse nach § 9 EndlSiUntV abgesehen [werden kann]“ (Anlage, Blatt 467). Dort (d. h. in § 9 EndlSiUntV) wird in Absatz 1 ausgeführt, dass „die Langzeitsicherheitsanalyse […] den gesamten Bewertungszeitraum von einer Million Jahren ab dem vorgesehenen Verschluss des Endlagers umfassen und mindestens die folgenden Bereiche abdecken [muss]: […] 2. […] die Integrität und Robustheit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs entsprechend § 5 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung sowie die Robustheit der weiteren Barrieren und sonstigen Komponenten des Endlagersystems […]“. Demnach ist klar, dass zum jetzigen Stand des Verfahrens § 5 EndlSiAnfV nicht für den Bewertungszeitraum von 1 Million Jahre zu prüfen ist. Unklar ist, ob die Prüfkriterien dieses Paragrafen grundsätzlich nicht im Zuge der rvSU betrachtet werden müssen. Falls eine Prüfung der Kriterien bereits im Zuge der rvSU erforderlich ist, ist nicht unmittelbar ersichtlich, inwiefern die Ausführungen der BGE zur Berücksichtigung von § 7 Abs. 6 Nr. 3e) EndlSiUntV den in § 5 angeführten Aspekten zur Prüfung der Integrität des ewG gerecht werden (Anlage, Blatt 555f).“ (BGR 2022, S. 20 f.)
111.35fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEewG - IntegritätHinweisPhase 1, Schritt 2„Es wird angeraten, zumindest zu diskutieren, ob die auftretenden thermomechanischen Belastungen zu einem Integritätsverlust des Wirtsgesteins führen könnten. Falls ja, wäre zu erörtern, ob für die Bewertung der Möglichkeit des sicheren Einschlusses nicht das Dilatanzkriterium und das Fluiddruckkriterium gem. § 5 EndlSiAnfV heranzuziehen wären, da durch das Verletzen dieser Kriterien die auf (I) dem Durchlässigkeitsbeiwert bzw. der Permeabilität, (II) dem Diffusionskoeffizienten, (III) dem Sorptionskoeffizienten und (IV) der Porosität beruhenden Überlegungen zur Transportlänge (vgl. Anlage, Blatt 528) obsolet wären. Diese Annahme basiert auf den Überlegungen der BGE, die überwiegend den diffusiven und nicht den advektiven Transport betrachtet (vgl. Ziffer 6.4 dieser Stellungnahme). Demnach wäre bei einem Verletzen des Dilatanz- und des Fluiddruckkriteriums v. a. ein advektiver Transport zu erwarten, dessen Transportlänge um Größenordnungen über der des diffusiven Transport liegen dürfte. Eine stärkere Berücksichtigung der thermomechanischen Belastungen zur Prüfung der Integrität des ewG würde eine Betrachtung der technogenen Prozesse auch bereits in Schritt 2 der Phase I des Standortauswahlverfahrens implizieren (siehe auch den nachfolgenden Aspekt dieser Stellungnahme).“ (BGR 2022, S. 21 f.)
111.36fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEewG - IntegritätHinweisPhase 1, Schritt 2„Sollte dieser Auffassung nicht gefolgt und an der vorgestellten Verwendung der Transportlänge festgehalten werden, sind einige Annahmen der BGE mit Blick auf das Wirtsgestein Steinsalz zu hinterfragen. So wird ausgeführt, dass für Steinsalz in steiler Lagerung, sofern es keinen zusammenhängenden Porenraum besitzt, „keine Ausbreitungsrechnungen nötig bzw. sinnvoll“ sind (Anlage, Blatt 547). Diese Auffassung wird auch hier vertreten. Jedoch basiert die Aussage der BGE, „dass die Permeabilität von intaktem Steinsalz sehr gering aber messbar ist (Liu et al., 2017)“ (Anlage, Blatt 547) auf einer nicht korrekten Betrachtung der angeführten Quelle: Liu et al. (2017) stellen klar, dass „auf Basis des vorliegenden Kenntnisstandes […] auch für Salzgesteine in flacher Lagerung, wie für Salzgesteine allgemein, im unverritzten Zustand von absoluter Dichtheit gegenüber Fluiden (bspw. Gas, Salzlösungen) ausgegangen werden [kann]“. Weiter wird ausgeführt, „gleichwohl gibt es etwa zu Diffusion von Gasen in der Auflockerungszone einzelnen Messungen (Jockwer & Wieczorek, 2008), deren Ergebnisse sich als Beleg für das Vorhandensein eines kleinen, aber messbaren Anteils von zusammenhängenden Poren interpretieren lassen, sofern sie auf intaktes Steinsalz übertragbar sind“ (Anlage, Blatt 547f). Liu et al. (2017) zeigen, dass die von Jockwer & Wieczorek (2008) gewonnen Ergebnisse an verritztem Steinsalz (Auflockerungszone) nicht auf intaktes Steinsalz übertragbar sind. Basierend auf diesen Überlegungen erscheint es nicht zielführend für das intakte Steinsalz eine endliche Permeabilität zu unterstellen und diese in Transportrechnungen zu variieren. Außerdem ist aufgrund der Quellenlage unklar, warum lediglich das Steinsalz in steiler, anscheinend nicht jedoch Steinsalz in flacher Lagerung in ihre Überlegungen miteinbezogen wird Zusammenfassend wird eine ausführliche und nachvollziehbare Darstellung angeregt, inwiefern bereits im vorgelegten Arbeitsstand zur Methodik der rvSU eine Prüfung der Integrität des ewG gem. § 5 EndlSiAnfV angelegt ist und falls nicht, wann und ggf. wie diese erfolgen soll.“ (BGR 2022, S. 22)
111.38fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEewG - IntegritätHinweisPhase 1, Schritt 2„§ 7 Abs. 6 Nr. 3 f EndlSiUntV fordert für die rvSU, „die Möglichkeit des sicheren Einschlusses der Radionuklide nach § 4 der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung durch Zusammenwirken verschiedener Sicherheitsfunktionen innerhalb der wesentlichen Barrieren zu bewerten. Aus den Ausführungen geht nicht hervor, wie diese Bewertung gelingen kann, wenn potenzielle Veränderungen des Barrieregesteins durch den Wärmeeintrag der Endlagergebinde unberücksichtigt bleiben. Dabei fordert § 5 Abs. 2 EndlSiAnfV dazu auf, gerade diesen Aspekt zu prüfen: „Hinsichtlich der Integrität des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ist zu prüfen und darzustellen, dass […] durch die Temperaturentwicklung die Barrierewirkung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs nicht erheblich beeinträchtigt wird“. Auf Grund der substantiellen Bedeutung der hier aufgezeigten Wechselwirkung von geogenen und technogenen Prozessen mit Blick auf die Integrität des ewG, ist nicht nachvollziehbar wie die nachstehende Festlegung erfolgte: „Potenzielle Beeinträchtigungen der geologischen Barriere durch die technischen und geotechnischen Komponenten werden durch den Fokus auf geogene Prozesse methodisch vernachlässigt. Gemeint sind z. B. Gasbildung im Zuge der Behälterkorrosion, die zur Rissbildung in der geologischen Barriere führen kann, oder die Entwässerung des Wirtsgesteins bei Erwärmung durch die Zerfallsprozesse im eingebrachten Abfall“ (Anlage, Blatt 468). Zwar wird als Begründung für diese methodische Vernachlässigung weiter ausgeführt, dass die „[technischen und geotechnischen] Komponenten in den rvSU nur auf grundlegenden Angaben beruhen und nur in Grundzügen spezifiziert sind, sodass die Bestimmung von Wechselwirkungen und Abhängigkeiten unangemessen erscheint, siehe Begründung zu § 6 Abs. 4 EndlSiUntV (BT-Drs. 19/19291) im Folgenden: „…sind in dieser Phase [rvSU] nur die grundlegenden Angaben zur Auslegung der Endlagersysteme erforderlich. Diese dienen als konzeptionelle Grundlage für die Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, bedeuten aber keine irreversible Vorfestlegung für das weitere Verfahren‘“ (Anlage, Blatt 468). Die angeführte Begründung bezieht sich auf die „grundsätzliche Möglichkeit eines sicheren Betriebs“ (vgl. § 6 Abs. 4 EndlSiUntV), nicht jedoch auf die Möglichkeit des sicheren Einschlusses der Radionuklide, die wie oben ausgeführt durch den Wärmeeintrag der Endlagergebinde verhindert werden könnte Auch wenn der BGE zuzustimmen ist, dass die „[technischen und geotechnischen] Komponenten in den rvSU nur auf grundlegenden Angaben beruhen und nur in Grundzügen spezifiziert sind“ könnte für die in den rvSU geforderten „überschlägigen Abschätzungen“ (§ 7 Abs. 6 Nr. 3) der Wärmeeintrag auf Basis der in § 27 Abs. 4 StandAG exakt für die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen formulierten Grenztemperatur von 100 Grad Celsius modelliert werden.““ (BGR 2022, S. 23 f.)
111.39fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEtechnogener ProzesseHinweisPhase 1, Schritt 2„Unabhängig davon ist unklar, in welchem Grad technogene Prozesse nicht doch bereits in Schritt 2 der Phase I berücksichtigt werden: die exemplarisch beschriebene Entwicklung eines wirtsgesteinsspezifischen Endlagersystems im Steinsalz in steiler Lagerung umfasst neben geogenen auch technogene Prozesse (Anlage, Blatt 492, Punkt b). Dort wird beschrieben, dass „durch den radioaktiven Zerfall […] Wärme [entsteht], die konduktiv aus dem Endlager abgeführt wird. Der Versatz im Endlagerbauwerk konvergiert, Spannungen bauen sich ab. Da die wirtsgesteinsspezifische Ableitung der zu erwarteten und abweichenden Entwicklungen auf Basis der wirtsgesteinsspezifischen FEP-Kataloge erfolgt (Anhang, Blatt 456 & 490), die sich auf geogene Prozesse beschränken (Anhang, Blatt 468), sollte die Bedeutung der technogenen Prozesse in den rvSU nachvollziehbar dargestellt werden. Es wird angeraten, dass technogene Prozesse, wie bspw. die Erwärmung des Wirtsgesteins durch die Zerfallsprozesse in den eingebrachten Abfällen, bereits in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens Berücksichtigung finden.“ (BGR 2022, S. 24)
111.4fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST- Methodik - rvSUBemerkungPhase 1, Schritt 2„Inwiefern ermöglicht der vorgelegte Arbeitsstand zur Methodik der rvSU Verfahrensrücksprünge? Diese Frage gewinnt ihre Relevanz u. a. aus den vorgesehenen unterschiedlichen Detailgraden der rvSU: inwiefern sieht die Methodik Haltepunkte und sich daraus ggf. ergebende Iterationsschleifen vor, die es erlauben möglicherweise (z. B. auf Grund von Analogieschlüssen) irrtümlich in Kategorie D oder C eingeordnete Gebiete erneut zu betrachten (vgl. Ziffer 3 dieser Stellungnahme)?“ (BGR 2022, S. 32)
111.40fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - DetaillierungsgradHinweisPhase 1, Schritt 2„Eine der beiden maßgeblichen Kenngrößen des Prüfschrittes ist die „Transportlänge (d1Ma), d. h. […] die Entfernung vom potenziellen Endlager für den modellierten Zeitraum von einer Million Jahren, innerhalb derer die Anforderungen […] noch erfüllt sind.“ Die zweite maßgebliche Kenngröße ist der minimale Abstand dmin. Dabei handelt es sich um „die geringste Distanz zwischen dem Rand des Wirtsgesteins und dem Rand des potenziellen Endlagers“ (Anlage, Blatt 517f). Die gewählten Formulierungen (Anlage, Kap. 8.6.5.1) und die erläuternden Abbildungen 186 und 194 suggerieren ein isotropes Medium, so dass davon ausgegangen wird, dass der die minimale Kenngröße beschreibende Vektor i.d.R. vertikal orientiert ist (Anlage, Kap. 8.5.6.2). Da jedoch bei Tongestein, Steinsalz in flacher Lagerung und kristallinem Wirtsgestein Anisotropie anzunehmen bzw. nicht auszuschließen ist, wird angeregt abzuklären, ob diese Annahme gerechtfertigt ist und falls nein, wie eine Anisotropie entsprechend berücksichtigt werden kann.“ (BGR 2022, S. 24 f.)
111.41fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEgeoWK - Transport radioaktiver StoffeHinweisPhase 1, Schritt 2„Wesentliche Eingangsgrößen zur Bestimmung der beiden vorstehend genannten Kennzahlen werden in den Kapitel 8.5.5ff der Anlage genannt. Eine dieser Eingangsgrößen ist der Diffusionskoeffizient, für dessen Bestimmung Informationen zu Porosität und Temperatur erforderlich sind (Anlage, Blatt 530). Für beide Parameter sind „in den meisten Fällen standortspezifische Daten verfügbar“. Falls nicht, geht die BGE davon aus, dass dafür „[gute] Schätzungen vorgenommen werden können“. Unklar ist, inwiefern dies mit Blick auf die Porosität tatsächlich praktikabel ist bzw. wie groß die Sensitivität der Berechnungen bzgl. dieses Parameters ist, so dass ggf. der Einfluss einer unzureichenden Bestimmung abgeschätzt werden kann.” (BGR 2022, S. 25)
111.42fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEgeoWK - Transport radioaktiver StoffeHinweisPhase 1, Schritt 2„Neben der Bedeutung des Diffusionskoeffizienten als wesentliche Eingangsgröße zur Bestimmung der beiden Kennzahlen wird sowohl in Tabelle 64 als auch in Kapitel 8.5.5 der Anlage ebenfalls auf die Bedeutung („Haupteinflussgröße“, Blatt 426) des advektiven Transports verwiesen. Dieser wird überwiegend von der Abstandsgeschwindigkeit dominiert ( Navarro et al., 2019). Anlage 1 StandAG gibt für die Abstandsgeschwindigkeit in der Wertungsgruppe „bedingt günstig“ einen Wertebereich von 0,1 bis 1,0 mm a-1 an. Damit kann die praktische Konsequenz dieses Wertebereichs abgeschätzt werden: eine Abstandsgeschwindigkeit von 0,1 mm a-1 entspricht einer advektiven Transportstrecke von 100 m in 1 Million Jahre. Demgegenüber entspricht eine Geschwindigkeit von 1,0 mm a-1 einer advektiven Transportstrecke von 1000 m in 1 Million Jahre. Diese überschlägigen Abschätzungen unterstreichen die Bedeutung des advektiven Transports von Radionukliden für den Fall, dass ein ausreichendes hydraulisches Potenzial vorhanden ist. Die vorgelegten Ausführungen behandeln überwiegend den diffusiven und nicht den advektiven Transport. Wie nachstehend beispielhaft gezeigt, werden pauschale, nicht hinreichend belegte Annahmen zum advektiven Transport dessen Bedeutung nicht gerecht, obwohl diese an selber Stelle betont wird: „Generell hat die Abstandsgeschwindigkeit eine hohe Bedeutung für die Sicherheitsfunktion eines Endlagersystems in Tongestein […]. Für das GzME ‚Opalinuston‘ (01_00UR) ist aber eine sehr geringe Abstandsgeschwindigkeit zu erwarten, so dass die lokalspezifische Bedeutung voraussichtlich geringer einzuschätzen ist“ (Anlage, Blatt 594). Unklar ist ebenso, inwiefern Ungewissheiten in Parametern, durch welche die Abstandsgeschwindigkeit und dadurch auch die advektive Transportstrecke bestimmt werden, etwa im hydraulischen Gradienten oder in der Permeabilität, berücksichtigt werden (vgl. Ziffer 5 dieser Stellungnahme). Durch diese können sich ggf. so starke Variationen der Transportlänge ergeben, dass die Berücksichtigung von Ungewissheiten des Diffusionskoeffizienten vernachlässigbar werden kann.“ (BGR 2022, S. 25 f.)
111.43fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - Detaillierungsgrad der DarstellungHinweisPhase 1, Schritt 2„Im Zuge der Durchführung der Geosynthese führt die BGE aus, dass sie die Datenlage und die geologischen Rahmenbedingungen anhand der folgenden vier Kenngrößen bewerten will: (I) Datenqualität, (II) Datenquantität, (III) interpretative Daten und weitere (indirekte) Nachweise, (IV) geologische Komplexität (vgl. Anlage, Kap. 5.1.2). Insbesondere mit Blick auf die beiden Kenngrößen zu den geologischen Rahmenbedingungen (Kenngrößen III und IV) mangelt es an Beschreibungen und Beispielen, wie die einzelnen Kenngrößen ermittelt werden. Hinsichtlich aller vier Kenngrößen ist nicht klar ersichtlich, wie die einzelnen Kenngrößen in die weiteren Arbeitsschritte der rvSU einfließen.“ (BGR 2022, S. 26)
111.44fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - rvSUHinweisPhase 1, Schritt 2„In die Kenngröße „Datenqualität“ zur Erfassung der Datenlage fließt u. a. „die Menge an vorliegenden digitalen Schichtinformationen bezogen auf Petrologie- und Stratigraphieangaben“ (Anlage, Blatt 233) ein. Im Bewusstsein der enormen Anstrengungen, die die BGE mit Blick auf die Digitalisierung von Bohrakten gegenwärtig unternimmt, stellt sich die Frage, ob sich die Durchführung der rvSU (d. h. die Reihenfolge der Bearbeitung der einzelnen Teilgebiete) dabei am Fortschritt der Digitalisierungskampagnen orientiert. Dadurch wäre gewährleistet, dass den rvSU ein möglichst vollständiger Datensatz der jeweiligen Teilgebiete zu Grunde liegt.“ (BGR 2022, S. 26)
111.45fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Datengrundlage - Detaillierungsgrad HinweisPhase 1, Schritt 2„Unbenommen davon wird dringend angeraten, die Annahme, dass „der Detailgrad innerhalb der Schichtbeschreibungen […] ein Hinweis auf die Datenqualität [ist]“ (Anlage, Blatt 233) belastbar zu prüfen, da ein detailarmes Schichtenverzeichnis auch aus einer – für die Standortauswahl zu begrüßenden – homogenen Schichtfolge resultieren kann. Dies gilt insbesondere mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein, wo verglichen zu Tongestein (und untergeordnet Steinsalz in flacher Lagerung) mit besonders mächtigen, petrographisch homogenen Gesteinsabfolgen zu rechnen ist. Unklar ist, anhand welcher Parameter (z. B. Lithologie, strukturelle Merkmale, etc.) der Detailgrad bestimmt werden soll, ob es einen solchen Parameterkatalog gibt bzw. ob ein solcher als erforderlich anzusehen ist. Das zum Detailgrad angeführte Beispiel 31 basiert auf chronostratigraphischen Angaben (Anlage, Abb. 63), die in der Praxis erfahrungsgemäß nur äußerst selten im Detailgrad „sehr detailliert“ („Gruppe A“) vorhanden sind. Demnach ist unklar, welche Informationen tatsächlich zum Erstellen der Abbildung 64 herangezogen wurden und damit die Repräsentativität ihrer Aussagekraft.“(BGR 2022, S. 26 f.)
111.46fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - DatenqualitätHinweisPhase 1, Schritt 2„Unklar ist ebenso, warum für die Kenngröße „Datenqualität“ vor allem „digitale […] Schichtinformationen bezogen auf Petrologie- und Stratigraphieangaben“ (Anlage, Blatt 233), nicht jedoch geophysikalische Bohrlochmessungen herangezogen werden sollen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Tiefbohrungen nicht gekernt, dafür aber mit unterschiedlichen geophysikalischen Bohrlochsonden vermessen sein.“ (BGR 2022, S. 27)
111.47fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEgeoWK - Konfiguration der GesteinskörperBemerkungPhase 1, Schritt 2„Es wird mit Beispielen erläutert, wie die Konfiguration der Gesteinskörper, wie in Anlage 2 des StandAG ausgeführt, bewertet werden soll. In Beispiel 48 der Anlage werden Profilschnitte, gebildet aus Bohrungen inner- und außerhalb des Untersuchungsraums sowie ein synthetisches Bohrprofil dargestellt. In Beispiel 51 wird ausgeführt, „dass die Bewertung [der Indikatoren zu Anlage, 2 StandAG] überprüft werden muss, sobald nähere Erkenntnisse zum Internbau der Salzstruktur ermittelt werden konnten“ (Anlage, Blatt 336). Ferner wird ausgeführt, dass „sobald detaillierte Kenntnisse zum Internbau der Salzstruktur und damit zu den Mengenanteilen von Steinsalz, Kalisalzen, Anhydriten etc. vorliegen, […] die Bewertung des Indikators überprüft und gegebenenfalls angepasst [wird]“ (Anlage, Blatt 338). Diese Aussage bzw. die Erwartung weiterer „detaillierter Erkenntnisse zum Internbau“ bleiben für Phase I des Standortauswahlverfahrens bzw. für die Entwicklung der Methodik zu den rvSU kritisch zu hinterfragen, da keine neuen Daten durch Erkundung erhoben werden. Neben den in Beispiel 48 gezeigten Daten werden wahrscheinlich keine weiteren bewertungsrelevanten ortsspezifischen Daten hinzukommen. Auch durch die Bewertung von Internbau-relevanten Indikatoren über Analogieschlüsse (Anlage, Kap. 5.2.4) sind keine detaillierten ortsspezifischen Informationen zum Internbau zu erwarten. Insofern ist es, trotz der zu erwartenden Komplexität des Internbaus aber auch vor dem Hintergrund der in der Steinsalz-Definition ausgeführten Ausschlussmöglichkeiten (Anlage, Blatt 707f; vgl. Ziffer 8 dieser Stellungnahme), unklar, warum anhand der Bohrungsinformationen mit darin enthaltenen lithologischen Informationen, eine weitere Eingrenzung des Untersuchungsraums vorgenommen wurde. Der Bereich um die Bohrungen Bahlburg 1 und Luhdorf-I zeigt bspw. ab ca. 800 m Teufe ein Vorkommen von Zwischenschichten aus Anhydrit, Kalisalzen und Salzton (Anlage, Blatt 317), die vstl. Keine Ausweisung eines ewGs erlauben. Die jetzige Vorgehensweise („für das aktuelle Beispiel gilt für die Bewertung vereinfacht die Annahme, dass die Salzstruktur vollständig aus dem Wirtsgestein Steinsalz aufgebaut ist“; Anlage, Blatt 336) scheint für die Entwicklung der Methodik, speziell im Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung und bei Vorliegen ortsspezifischer Bohrungsdaten, zu konservativ gewählt und hinsichtlich der weiteren Einengung der 60 Teilgebiete nicht zielführend.“ (BGR 2022, S. 27 f.)
111.48fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEBegriffsdefinitionHinweisPhase 1, Schritt 2„In der Anlage wird in einigen Beispielen der Umgang mit der geforderten Salzschwebe erläutert. Es wird angeregt, zu definieren, welche Anforderungen grundsätzlich an die stoffliche Zusammensetzung der Salzschwebe gestellt werden, da eine entsprechende Definition im StandAG fehlt. Es wäre zu prüfen, ob die gleichen Voraussetzungen gelten wie für ein Wirtsgestein, das einen ewG aufnehmen kann, oder ob davon abgewichen werden kann. Hierbei wäre eine Abweichung von der Definition für das Wirtsgestein Steinsalz, bspw. durch das Vorkommen von Salztonen oder Anhydritgesteinen, zu begründen. Eine entsprechende Erläuterung könnte bspw. im Anhang 6.2 der Anlage (Begriffsbestimmung „Steinsalz“) ergänzt werden. Darüber hinaus führt Tabelle 38 der Anlage Hutgesteinsmächtigkeiten auf, basierend auf Schichtverzeichnissen. Es ist nicht erläutert, in welcher Weise diese bei der Betrachtung des Salzkörpers bzw. der Betrachtung der Salzschwebe (Indikator 2.1a Barrierenmächtigkeit, Anlage, Abb. 107 & 109) Berücksichtigung fanden.“ (BGR 2022, S. 28)
111.49fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEWirtsgeschein - HeterogenitätBemerkungPhase 1, Schritt 2„„Kommt innerhalb der geologischen Barriere eine große Anzahl an Gesteinstypen vor, wird dies mit einer großen Variationsbreite der Eigenschaften gleichgesetzt.“ (Anlage, Blatt 351). Diese Annahme erscheint mit Blick auf sedimentäre Wirtsgesteine plausibel. Gleichwohl sollte zumindest stichprobenartig überprüft werden, inwiefern sie tatsächlich zutrifft. Mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein erscheint diese Annahme nicht (vollumfänglich) plausibel und sollte daher überprüft werden.“ (BGR 2022, S. 28)
111.5fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Besteht ein Gebiet den Prüfschritt 1 und erhält in Prüfschritt 2 keine „überwiegend gute Bewertung“, wird es direkt in Kategorie C eingestuft (Konzept, Blatt 19) und wird mit Ausnahme der „umfassenden Bewertung“ gem. § 10 EndlSiUntV nicht weiterbearbeitet (Konzept, Abb. 2). Es wird ausgeführt, dass für diesen Prüfschritt die Indikatoren der Anlagen 1 bis 4 des StandAG herangezogen werden (Anlage, Blatt 423ff & 430ff). Die Nachvollziehbarkeit der Argumentation wird dadurch eingeschränkt, dass von einer „überwiegend guten“ Bewertung gesprochen wird, die Indikatoren des StandAG jedoch mit „günstig“, „bedingt günstig“ und „ungünstig“ skaliert werden. Hier wird ein konsistenter Sprachgebrauch angeregt.“ (BGR 2022, S. 5)
111.50fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - MethodikBemerkungPhase 1, Schritt 2„Weiterhin wird ausgeführt, dass „der Wechsel von Lithologien bzw. Gesteinstypen und die dadurch vorhandenen Grenzflächen […] tendenziell eine stärkere Heterogenität sowie Variationsbreite der Eigenschaften dar[stellen] und […] im Rahmen der Indikatorbewertung berücksichtigt [werden]“ (Anlage, Blatt 351). Darüber hinaus werden „Ausbildung und Verlauf der Trennflächen zwischen den einzelnen Gesteinstypen“ herangezogen, um sich der „räumlichen Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften zu nähern (Anlage, Blatt 369). Inwiefern die hier zitierten Stellen einen graduellen, nicht an diskreten Trennflächen gebundenen Lithologiewechsel erfassbar machen bzw. es erlauben, ihn bei den weiteren Analysen zu berücksichtigen, ist unklar. Graduelle lithologische Wechsel dürften nicht nur in Schichtverzeichnissen oftmals unzureichend beschrieben sein, da sich Top und Basis einer solchen Einheit nur schwer identifizieren lassen. Dies könnte sich ggf. nachteilig auf die „Datenqualität“ auswirken (vgl. Ziffer 7.1 dieser Stellungnahme). Darüber hinaus besteht die Besorgnis, dass durch eine nicht ausreichende Berücksichtigung gradueller lithologischer Wechsel die Mächtigkeit einer Schichtfolge mit für die Endlagerung günstigen Eigenschaften unter- aber auch überschätzt wird. Inwiefern diese Problematik reflektiert ist, geht aus den vorgelegten Unterlagen, auch aus dem Beispiel 54, das sich mit den beiden Subformationen der Opalinuston- Formation befasst, nicht eindeutig hervor. Insbesondere stellt sich die Frage, inwiefern es gelingen kann, graduelle Kontakte, die in der Literatur weniger gut als für den Opalinuston beschrieben sind, zu berücksichtigen.“ (BGR 2022, S. 28 f.)
111.51fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik HinweisPhase 1, Schritt 2„Hinsichtlich des Ausmaßes der tektonischen Überprägung wird mit Blick auf das kristalline Wirtsgestein die Hypothese aufgestellt, „dass sich die Trennfugendichte und die Gebirgsdurchlässigkeit […] von der tektonischen Überprägung eines regionalgeologischen Gebiets ableiten lässt“ (Anlage, Blatt 396). Es ist zu bedenken, dass, selbst wenn es eine Korrelation zwischen tektonischer Überprägung und Trennfugendichte gibt, dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Gebirgsdurchlässigkeit aufgrund von Kenntnissen des Störungsmusters ableitbar ist. Dies geht aus der Erkundung des kristallinen Grundgebirges in der Nordschweiz durch die NAGRA hervor: „die Kenntnis des lithologisch strukturellen Musters allein genügt demnach nicht zur Prognose der Wasserführung des Grundgebirges […]. Es gibt darum keine einfache Korrelation zwischen Wasserführung und Störungsmuster im Grundgebirge.“ (HSK 23/73, 2004, S.30).” (BGR 2022, S. 29)
111.52fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Datengrundlage - rvSU HinweisPhase 1, Schritt 2„Im Zuge der Geosynthese werden für die Teiluntersuchungsräume geologische Modelle angefertigt, die als Grundlage für die numerischen Transportrechnungen dienen (Anlage, Kap. 5.7.6). Die einzelnen in den Modellen abgebildeten Lithologien werden hierbei „bezüglich ihrer mineralogischen, geochemischen, hydrogeologischen und petrophysikalischen Merkmale durch Parameter charakterisiert“ und damit „nachvollziehbar beschrieben“ (Anlage, Blatt 412). Die vorgelegten Ausführungen suggerieren, dass diese Aufzählung von Parametern abschließend ist. Unklar ist, inwiefern ggf. weitere relevante Eigenschaften, etwa zum geomechanischen Verhalten, in die Modelle einfließen.“ (BGR 2022, S. 29)
111.6fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Es wird unter Verweis auf die Begründung des StandAG ausgeführt, dass für das Nichtbestehen des Prüfschritts nicht ein einzelnes Kriterium ausschlaggebend sein sollte. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass davon „fachlich begründet abgewichen werden kann“. Hier wird eine fachliche Begründung anhand eines Beispiels für eine solche Abweichung angeraten (Anlage, Blatt 430).“ (BGR 2022, S. 6)
111.7fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Es wird erläutert, dass „eine Gewichtung der Kriterien, bewertungsrelevanten Eigenschaften und Indikatoren [der Anlagen 1 bis 4 nach StandAG]“ zunächst nicht erfolgt, da „eine detaillierte Be-rücksichtigung der Relevanz der einzelnen Indikatoren […] nicht dem Ziel einer einfachen und leicht nachvollziehbaren Bewertung folgen [würde], da dies detaillierte Untersuchungen voraussetzen würde“ (Anlage, Blatt 431). Die Möglichkeit, zu „einer einfachen und leicht nachvollziehbaren Bewertung“ zu gelangen, wird eingeschränkt, da „jedoch […] generelle Wichtungsaspekte im Einzelfall verbalargumentativ bei der Gesamtbewertung hinzugezogen werden [können] und damit […] in Ein-zelfällen verbalargumentativ begründet von einer schematischen Bewertung abgewichen werden [kann]“ (Anlage, Blatt 431). Es wird angeregt, die hier angesprochenen Ausführungen dahingehend zu prüfen, ob tatsächlich der Verzicht auf Kriteriengewichtung, bewertungsrelevante Eigenschaften und Indikatoren nachvollziehbar begründet ist.“ (BGR 2022, S. 6)
111.8fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„Es werden die drei Optionen vorgestellt, die zum Nichtbestehen des zweiten Prüfschrittes führen (Anlage, Blatt 431). Eine Begründung, warum diese Optionen sinnvoll und womöglich sinnvoller als andere Optionen sind, wäre hilfreich.“ (BGR 2022, S. 6)
111.9fachliche StellungnahmenStellungnahme der BGR zur Methodenentwicklung für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen der BGEST - Methodik - NachvollziehbarkeitHinweisPhase 1, Schritt 2„In diesem Prüfschritt können „weitere Aspekte, die auf eine geringe Eignung schließen lassen, Berücksichtigung finden“ (Konzept, Blatt 45). Als Beispiel wird eine ungünstige Tiefenlage bzgl. bautechnischer Aspekte eingeführt. Unklar ist, ob ein Kriterienkatalog für das Hinzuziehen der „weiteren Aspekte“ bzw. ein Katalog der „weiteren Aspekte“ selbst vorliegt. Die Nachvollziehbarkeit dieses Prüfschrittes würde dadurch erheblich gestärkt.“ (BGR 2022, S. 6)
112.3Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 4. Forum Endlagersuche - Antrag 15Transparenz und NachvollziehbarkeitPhase I, Schritt 2Titel des Antrags: Offenlegung weiterer BGE-Prüfkriterien und -definitionen Antragstext: Die BGE soll über neue und weiter entwickelte Prüfkriterien und -definitionen der BGE, die im Rahmen der rvSU-Prüfschritte zur weiteren Eingrenzung angewandt werden, zwei Monate vor der nächsten Veröffentlichung von Arbeitsständen informieren. Antragsbegründung: Neue Arbeitsstände sind besser nachzuvollziehen, wenn Weiterentwicklungen der zugrundeliegenden Methodik vorab bekannt sind.
12FKTG: Offizielle ÜbergabeAntrag vom 11.06.2021, der auf der Fachkonferenz Teilgebiete angenommen wurde, Feststellungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinMit dem Folgeformat soll die Beteiligungslücke im Schritt 2 der Phase 1 des Standortauswahlverfahrens überbrücken. Das BASE ist hierzu aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten.
14.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge zum 2. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete - Übersicht mit Beschlussempfehlungen der AG Vorbereitung (Stand 10.06.2021), Organisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Fachkonferenz beschließt die Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Anwendung des StandAG im Zwischenbericht: Entspricht der Zwischenbericht dem Standortauswahlgesetz und welche Konsequenzen ergeben sich für das weitere Vorgehen?" (kurz: AG StandAG).
14.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge zum 2. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete - Übersicht mit Beschlussempfehlungen der AG Vorbereitung (Stand 10.06.2021), Organisatorische ThemenHinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin„Die beantragte AG sollte vorgesehenen Themen-Ags stattfinden, um dem Einzelnen die Möglichkeit zu bieten, sich nach Interessenlage und Betroffenheit anschließend vertiefend an den Themen-AGs zu beteiligen.“
14.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAnträge zum 2. Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete - Übersicht mit Beschlussempfehlungen der AG Vorbereitung (Stand 10.06.2021), Organisatorische ThemenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDer Antragsteller fordert die Einrichtung einer zusätzlichen Arbeitsgruppe „Didaktik Geologiewissen“ auf dem 2. Beratungstermin. Inhalt ist die Forderung, geologisches Grundwissen als Voraussetzung für langfristige Partizipation in der Endlagerfrage.
15FKTG: Offizielle ÜbergabeGeschäftsordnung der Fachkonferenz Teilgebiete, Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDas Ziel der Geschäftsordnung ist, eine Arbeitsweise der Fachkonferenz zu erreichen, die ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren fördert.
16FKTG: Offizielle ÜbergabeBeschlussvorlage der AG-Vorbereitung - Aufbereitung der Beratungsprotokolle, ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDer additive Bericht der Fachkonferenz Teilgebiete wird durch die tabellarische Zusammenstellung der Fragen, Kritiken, Stellungnahmen, Argumente der Plenumsrunden und der AG-Plenen der Beratungstermine ergänzt. Die Zusammenstellung ist nach den Gliederungspunkten des Zwischenberichts Teilgebiete geordnet und ist durchsuchbar Sie erschließt die dokumentierten umfangreichen Wortprotokolle der Beratungstermine. Damit ermöglicht sie die Nachverfolgung der Abarbeitung der Konferenzergebnisse durch den Vorhabenträger BGE und die systematische Nachprüfung durch die späteren Regionalkonferenzen.
19.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAntragsentwurf TAG-B "Planungswissenschaften und planungswissenschaftliche Abwägung gem. StandAG", planWK allgemeinHinweisPhasenübergeordnetDie Vorhabenträgerin Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH ist aufgefordert, ihre Methodik zur Anwendung der planungswissenschaftlichen Kriterien in einem transparenten Prozess in dem von der Fachkonferenz Teilgebiete initiierten Folgeformat auszuarbeiten und zur Diskussion zu stellen. Zu Beginn sollten dabei die von der Themen-AG “Planungswissen-schaften und planungswissenschaftliche Abwägung gem. StandAG” aufgeworfenen Fragen geklärt werden. Soweit es spätestens in Schritt 2 von Phase 1 zur Anwendung planungswissenschaftlicher Kriterien kommt, müssen die betroffenen und angrenzenden Gebietskörperschaften informiert und aktuelle, umfassende planungsrelevante Informationen eingeholt werden. Dabei muss die Datenverfügbarkeit und -aktualität sichergestellt werden.
20.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAntragsentwurf TAG-C "Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen", ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Die Akteure im Standortauswahlverfahren werden aufgefordert, die öffentliche Aufmerksamkeit in Schritt 2 der Phase 1 des Suchverfahrens zu nutzen, um das Wissen in der Bevölkerung über naturwissenschaftliche Grundlagen, bestehende wissenschaftliche Dissense und die Fachterminologie im Zusammenhang mit der tiefengeologischen Lagerung / Endlagerung von radioaktiven Abfällen durch Bildungsangebote und Veranstaltungen zu fördern. Dadurch können die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beteiligung in den kommenden Phasen des Standortauswahlverfahrens gestärkt werden.
22.1FKTG: Offizielle ÜbergabeBeschluss: Transparenz bei Stellungnahmen, Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin[…] Für die Beratung durch die Fachkonferenz Teilgebiete müssen alle Äußerungen zum Zwischenbericht sowie die Antworten und Stellungnahmen dazu kontinuierlich vollständig und gut auffindbar mit Quellenangabe zusammengeführt werden.
23.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Fachkonferenz Teilgebiete fordert das Bundesamt für die Sicherheit nukleare Entsorgung (BASE) auf, entsprechend §5(3) StandAG zur Fortentwicklung der Beteiligung der Öffentlichkeit festzulegen, dass nach Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete zeitnah ein gleichwertiges Format beispielsweise eine formalisierte und barrierefreie Teilgebiete-Statuskonferenz weiter regelmäßig mehrmals im Jahr zusammentritt. Sobald möglich auch mindestens als hybride Veranstaltung.
23.10FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Organisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAbstimmung an welchen Tagen der 2. Beratungstermin stattfinden soll
23.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) wird von der Fachkonferenz aufgefordert, dass sie parallel transparent fortlaufend über ihre Arbeit informiert, damit das künftige Beteiligungsformat diese Informationen neben dem Zwischenbericht als fortgeführten Beratungsgegenstand diskutieren kann. Die Ergebnisse dieser Beratungstermine müssen festgehalten und von dem künftigen Beratungsformat an die BGE als Kommentierung ihrer Arbeit übermittelt werden, die diese zu berücksichtigen und den Umgang damit transparent zu dokumentieren hat.
23.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs muss sichergestellt werden, dass vor der Übermittlung des Vorschlags für die übertägig zu erkundenden Standortregionen gemäß StandAG 14(2) eine kontinuierliche Beratung stattgefunden hat.
23.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDer 2. Beratungstermin der Fachkonferenz wird auf den Termin des 3. Beratungstermins (in den Juni) verschoben. Begründung: Als Mitglied der noch eingesetzten AG-V glaube ich nicht, dass die angedachten Aufgaben (Vereinbarung weiterer Beteiligungsformate mit der BGE und dem BASE; Sicherung der Ergebnisse dieser Fachkonferenz; Gewinnung neuer Inputgeber aus dem Ausland für den Erfahrungsaustausch zu anderen Endlagersuchen) bis April (und unter Corona) erledigt werden können. Zeitliche Entzerrung ist notwendig und sinnvoll.
23.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinFür die Arbeitsgruppen des 1. Beratungstermins E2, E3, G1, F2, F3, die ihre Arbeit zwischen den Beratungsterminen fortsetzen wollen, sowie eine neue Arbeitsgruppe Planungswissenschaften werden öffentliche Online-Konferenztermine eingerichtet. Sie übergeben ihre Ergebnisse zehn Tage vor dem nächsten Beratungstermin zur Bekanntgabe als Sitzungsunterlage.
23.6.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Nachvollziehbarkeit ab "Weiße Landkarte" gewährleisten, d.h. auch alle Zwischenschritte abbilden
23.6.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1X-Planungsstandard beachten, Bereitstellung aller Kartenlayer als WMS / URL
23.6.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Auch die 91 identifizierten Gebite mit WMS und Steckbrief darstellen, die kein Teilgebiet geworden sind
23.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 2Die BGE wird aufgefordert auch die identifizierten Gebiete und die Teilgebiete in 3D im online 3DKartentool der BGE zu veröffentlichen. Es ist wichtig die iG und TG zwischen den sie umgebenden geologischen Schichten einsehen zu können. Derzeit sind die ausgewiesenen Gebiete im 3D-Viewer nicht veröffentlicht.
23.8FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch beantrage die Erstattung von Verdienstausfall oder darüber hinausgehende Ausstattung mit Ressourcen für den persönlichen Einsatz in der Vorbereitungsgruppe.
23.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete 1. Beratungstermin Beschlüsse vom 07.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAbstimmung über Dauer des 2. Beratungstermins
24FKTG: Offizielle ÜbergabeGeschäftsordnung der Fachkonferenz Teilgebiete,Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin
29.10FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Herr [...] hat uns gerade eine Karte gezeigt, wo er gesagt hat, hier sind die Daten eingeflossen. Und ich frage mich, ob es sozusagen die Art und Weise ist, wie man Transparenz schafft, dass man einfach nur neue Karten schafft. Ich frage mich, welche Qualität diese Karten haben. Wir haben im Chat gelesen, dass es zahlreiche Gebiete gibt, wo eben diese ortsbezogenen Daten nicht eingeflossen sind. Werden die jetzt einfließen? Wie soll diese Verarbeitung nachvollziehbar sein jenseits von Verfahrensakten, auf die die Öffentlichkeit keinen Zugang hat? Deswegen, die Frage nach dem, was die StandAG auch ermöglicht, nämlich eine Modifikation des Zwischenberichts im Rahmen des Vorschlags der Standardregionen.
29.13FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeFeststellungPhase I, Schritt 1Eine stichprobenartige Recherche von mir über eine Literaturdatenbank für fachbegutachtete Publikationen in wissenschaftlichen Zeitschriften hat ergeben, dass für alle drei Referenzdatensätze einschlägige Literatur zum Teil noch keine Berücksichtigung gefunden hat. Ein weiterer Kritikpunkt ist auch, dass Primärliteratur an verschiedenen Stellen nicht verwendet wird. Und das bedeutet, dass die zugrunde liegenden Daten nicht als konkrete Einträge im jeweiligen Referenzdatensatz vorhanden sein. [...] Es handelt sich also laut Definition um Referenzen zu Datenpublikationen, und meiner Ansicht nach nicht um Referenzdatensätze. Ohne Zahlenwerte ist eine statistische Auswertung auch nicht möglich.
29.14FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Ohne eine entsprechende Auswertung sind die von der BGE angesprochenen 75. bis 90. Perzentile nicht zu verstehen. Dazu fehlen Erläuterungen im Zwischenbericht. Für mein Dafürhalten sollte(n) die [...] gesammelten Referenzen zu den Datenpublikation in eine tatsächliche Datenbank physikalischer, chemischer und biologischer Eigenschaften der Wirtsgesteine umgewandelt werden. Und dann einer umfassenden quantitativen Auswertung unterzogen werden.
29.15FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Die theoretische Bedeutung der Referenzdatensätze, das habe ich eingangs schon einmal angedeutet, ist zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren außerordentlich hoch, theoretisch. Jedoch durch den pauschalen Einsatz praktisch ohne Einfluss. Und hat so zu diesen sehr großen Teilgebieten geführt. Die Datendichte in Deutschland ist sehr unterschiedlich, aber deren Verfügbarkeit wurde nicht differenziert für die Teilgebiete belegt. Stattdessen wurden die Referenzdatensätze deutschlandweit pauschal für die Wirtsgesteine angewendet, auch wenn ggf. ortsspezifische Daten vorlagen. Sowohl eine Bewertung und zusammenhängende Einschätzung der Literaturdaten, als auch eine daraus resultierende regionalgeologische oder stratigraphische Differenzierung bei der Herleitung der Referenzdatensätze für die verschiedenen Gesteinstypen fehlt.Und, ja. Meiner Ansicht nach sollten die Referenzdatensätze auf einer wirtsgesteinsspezifischen Datenbank auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht werden. Und kritisch beurteilt werden, was die Datenlage entsprechend angehet.
29.18FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 2 Noch eine Nachfrage an BGE-Mitarbeiter. Sie haben eben, als Sie den Salzstock gezeigt haben, der natürlich in meiner Region liegt und deswegen natürlich auch im Fokus ist, einige andere sind das aber auch, da haben Sie gesagt: Wir haben sehr wohl hier auch mehr Daten berücksichtigt. Und wenn ich dann das Statement von Stefan Wenzel noch mal im Kopf habe und das, was Sie zuletzt gesagt haben, dann erkenne ich da für mich in gewisser Weise einen Widerspruch. Ja, was denn jetzt? Sind sie jetzt berücksichtigt oder sind sie nicht berücksichtigt? Oder ich habe es nicht richtig verstanden. Vielleicht können Sie mir das noch mal ein bisschen genauer erläutern.
29.25FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinSoll die AG, wie auch bei anderen AGs üblich, im Rahmen eines Redaktionsteams fortgesetzt werden, um zum 3. Termin der Fachkonferenz ein Ergebnis zu erarbeiten und ggf. einen o. mehrere Beschlussantrag/Beschlussanträge einzubringen?
29.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021ModellierungHinweisPhase I, Schritt 2Die BGR hat ein 3-D-Geodatenmodell von Mecklenburg-Vorpommern, das ich als merkwürdig bezeichne, weil es mir unvollständig erscheint, und weil Mecklenburg-Vorpommern offenbar in einer unglaublichen Geschwindigkeit absinkt. Andererseits hat die BGE kein 3-D-Modell von Mecklenburg-Vorpommern und diesen Dissens bitte ich zu beleuchten.
29.29FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021MindestanforderungenBemerkungPhase I, Schritt 2Auch meines Wissen sind bislang nicht alle Daten in die 3D-Modelle eingeflossen. Für TG 9 bspw. wurden nach Angabe der BGE die Bohrungen gesichtet, aber nicht verwendet. Dazu gab es Mitteilungen an die Regierung von Oberfranken und auch an den Lkr. Fürth. Und weiter: Wozu führt die sukzessive Verwendung von Daten?
29.3FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)ReferenzdatensätzeFeststellungPhase I, Schritt 2Bei der Anwendung der Abwägungskriterien wurden Referenzwerte eingesetzt, und keine Werte, die tatsächlich aus den Gebieten stammen. Und so haben wir hier die Ausgangsfrage: Entspricht der Zwischenbericht den gesetzlichen Anforderungen? Paragraph 13 des Standortauswahlgesetzes: Was soll der Teilgebiet- Zwischenbericht überhaupt enthalten? Das sind Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. D. h. es müssen noch keine günstigen geologischen Voraussetzungen klar sein. Sie müssen nur erwartet werden.Allerdings, wenn man weiß, dass diese günstigen Voraussetzungen nicht da sind. Dann darf das Gebiet natürlich nicht in dem Zwischenbericht auftauchen....Als erstes wendet die BGE ja die Ausschlusskriterien und die Mindestanforderungen an. D. h. sie guckt, hat geguckt, welche Gebiete prinzipiell nicht infrage kommen, weil sie letztlich instabil sind. Sozusagen, weil dort Ausschlusskriterien erfüllt sind. Und dann hat sie geguckt, wo sind --- sollte sie gucken, wo sind denn die Mindestanforderungen erfüllt. Und dies alles sollte geschehen auf Grundlage der Daten, die sie vorher von den geologischen Landesämtern angefordert hat. Hier habe ich --- da möchte ich drauf hinweisen, dass im Gesetz steht, „auf die“ – also mit bestimmtem Artikel – „die ihr zugesandten Daten“. Das könnte man daran, in die Richtung interpretieren, dass die BGE alle gelieferten Daten einbeziehen musste. Allerdings könnte man natürlich auch die Frage stellen, durfte die BGE Daten bewerten und einzelne aussortieren? Oder aus anderen Grugnden nicht berugcksichtigen? Jedenfalls war das sozusagen auf der Konferenz öfter – wurde das moniert. Da seien Daten geliefert worden, die wurden nicht berücksichtigt. Ist das ein Rechtsfehler?
29.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Nachdem hier bei der Nicht-Verwendung von Daten so oft mit Gleichbehandlung argumentiert wird: Warum wurden im ausgeschlossenen Voralpenland und in Mittel- und Norddeutschland Schichtenverzeichnisse berücksichtigt, nicht aber in TG 9 und 13?
29.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Das Thema Multibarrieren wurde bisher nicht aufgenommen, obwohl schon in der ersten FKTG gefordert und in der zweiten FKTG konkretisiert wurde und beantragt wurde. Gerade im Bayrisch-Württembergischen Raum könnte/wird das ein Thema sein.
29.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M1, AG Zwischenbericht und StandAG, Dokumentation vom 19.07.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 77-78: Und deshalb, weil sich natürlich am Ende auch, das Gesamtergebnis des Standortauswahlverfahrens theoretisch verändern kann, wenn man bestimmte Daten nicht von Anfang an berücksichtigt, wurde folgender Antrag formuliert: Im Rahmen des Dritten Beratungstermins möge die Fachkonferenz Teilgebiete diskutieren, ob sich nach Ansicht der Teilnehmer die Nicht-Nutzung vorliegender Informationen bei der Anwendung von Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Übereinstimmung mit dem StandAG und dem § 13 Abs. 2 S. 1, den haben wir heute schon oft genug gehört, befindet. Es geht also im Grunde um die gleiche Frage, die hier vorhin schon angesprochen wurde. Und dann wird vorgeschlagen, dass ausgehend vom Ergebnis der Diskussion die Fachkonferenz über die Aufnahme der folgenden Formulierung in ihre Beratungsergebnisse --- also die Ergebnisse, die dann auch der BGE übermittelt werden --- beschließen soll. Die Formulierung ist: "Während alle weiteren Arbeitsschritte des Standortauswahlverfahrens, sollten grundsätzlich alle zur Verfügung stehenden Daten zu Entscheidungsfindung genutzt werden." Das ist der ganze Antrag. Um mehr geht es nicht. Diskutieren und entscheiden. Vielen Dank, Herr [...]. Neben dieser Forderung steckt ja trotzdem noch die Frage drin, warum, warum nicht bewertet wird. Da wird es sehr wahrscheinlich Gründe geben, da wäre ich dankbar, wenn Herr [...] auch diejenigen, denen diese Frage vielleicht jetzt auch gekommen ist auch noch mal darauf eingeht. Aber auch mal Danke, dass Sie das auch oder der Landkreis Emsland in der Klarheit geschrieben haben.
29.9FKTG: Offizielle ÜbergabeArbeitsgruppe M1 Zwischenbericht und StandAG (Antrag LK Günzburg)DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Es ist die Frage, ob es im Sinne des Standortauswahlgesetzes ist, dass vorhandene Daten, die auch vorliegen, die zum Teil auch öffentlich verfügbar sind, nicht zur Anwendung im Rahmen der Erstellung vom Zwischenbericht Teilgebiete genutzt werden oder nicht. Und wir haben jetzt auch schon von beiden Seiten Argumente gehört. Ich würde jetzt einfach nur kurz diesen Antrag, den der Landkreis Emstal gestellt hat mit unserer Unterstützung, einmal erläutern. Und zwar geht es einfach um Folgendes: Bei der Prüfung des Zwischenberichts für den Landkreis Emsland hat sich gezeigt, dass es durchaus mehr Daten gibt, als genutzt wurden. .... Das heißt, ganz einfach, das Ergebnis bei der Kriterienanwendung ist ein anderes, wenn man die vorliegenden Daten nutzt oder wenn man sie nicht nutzt. Ob das bei der Bewertung der Kriterienanwendung hinterher zu einem anderen Ergebnis führt, ist noch ein anderer Punkt. Aber grundsätzlich geht man mit anderen Ausgangsvoraussetzungen in den nächsten Arbeitsschritt, wenn man nur bestimmte Daten nutzt oder wenn man alle Daten nutzt, die man vorliegen hat. Und deshalb, weil sich natürlich am Ende auch, das Gesamtergebnis des Standortauswahlverfahrens theoretisch verändern kann, wenn man bestimmte Daten nicht von Anfang an berücksichtigt, wurde folgender Antrag formuliert: Im Rahmen des Dritten Beratungstermins möge die Fachkonferenz Teilgebiete diskutieren, ob sich nach Ansicht der Teilnehmer die Nicht-Nutzung vorliegender Informationen bei der Anwendung von Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in Übereinstimmung mit dem StandAG und dem § 13 Abs. 2 S. 1, den haben wir heute schon oft genug gehört, befindet.
3FKTG: Offizielle ÜbergabeAntrag zur Gestaltung eines Folgeformats zur Beteiligung und PartizipationÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAntrag zur Gestaltung eines Folgeformats zur Beteiligung und Partizipation […]
30.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ModellierungHinweisWortprotokoll, S. 78 Comsol ist eine Multiphysics-Software und kostet 100.000 € pro Lizenz. Die Schweiz hat offenbar die Möglichkeit, mit dieser Software zu arbeiten. Der grundsätzliche Vorteil von Comsol ist, dass man die Geometrie eines Bauwerkes in einer Multiphysics-Software betrachten kann. Man kann also mit Bezug zur Geometrie des Bauwerkes arbeiten. Ob Comsol jetzt für Ausbreitungsberechnungen die beste Software ist, das kann ich leider nicht beantworten. Aber ich plädiere intensiv dafür, dass zumindest zwei oder drei Stellen in Deutschland diese teure Software bekommen, dass sie sich einarbeiten können, weil, ich habe Hoffnung, dass man damit das Problem lösen kann
30.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021RadionuklidinventarHinweisPhase I, Schritt 2Ein Thema wäre: Entwicklung einer open source Software für die Fingerübung nach Kirchner und Datenbasis zu Zerfallsdaten und Radionuklidinventar HAW, schwach aktive Abfälle etc.
30.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021MethodenentwicklungHinweisPhasenübergeordnetKann es am Ende der Methodenentwicklung 4 verschiedene Methoden je Wirtsgestein geben? Sind die Methoden bzw. die Ergebnisse daraus in der vrSU dann noch vergleichbar?
30.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021MethodenentwicklungHinweisPhase I, Schritt 2Könnte man nicht zur Konzeptentwicklung ein schon ausgeschlossenes I-Gebiet genauso ins Auge fassen?? -Völlige 'Konkurrenz'Vermeidung / -keine Aufruhr UND jede Methode müsste danngativ-Bemessung funktionieren. ? Gab es ein natürlich im Bereich der Negativ-Bemessung funktionieren. ? Gab es einen wiss. Grund, als Muster nur TG zu picken?
30.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021EndlagerbehälterHinweisPhasenübergeordnetDer Quellterm ist abhängig davon, wie lange der Endlagerbehälter hält. Wenn der jetzt nur 100 Jahre hält, ist die Umgebung im Endlager, hat immer noch eine Wärmeleistung von über, sagen wir, 1.000 Watt. Wenn der aber erst nach 1.000 Jahren oder gar nach 10.000 Jahren sich öffnet und Prozesse startet, wo überhaupt Radioaktivität aus dem Behälter im Umfeld des Tiefenlagers austritt, sind auch die thermischen Bedingungen anders. ... In der Schweiz haben wir in diesem Beispiel 15 cm Wand. ... Es kommt auf die lokale Chemie an. Was sind die chemischen Bedingungen über lange Zeit. Kennt man diese Prozesse überhaupt? Welche Experimente können Kenntnisse darüber gewähren? Und werden Korrosionsprozesse mit der Zeit einsetzen?
30.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021RadionuklidinventarHinweisPhasenübergeordnetWas brauche ich jetzt für Informationen, um einen Radionuklidquellterm zu bestimmen? Ich brauche natürlich Informationen über die Art und Menge der Abfälle, die wir da betrachten. Da gibt es Abfallspezifikationen, Mengengerüste schon in früheren, in vorläufigen Sicherheitsanalysen, in Gorleben wurde sowas dann für die damals relevanten Abfälle dann schon mal durchgeführt. Es gibt das NaPro. Innerhalb dieser Berichte sind auch die entsprechenden Mengengerüste, aber auch die Radionuklid-Gehalte vielleicht nicht ganz im Detail genannt, aber doch sehr repräsentativ für die einzelnen Abfallformen, die man endlagern will.
30.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 2Welche Bedeutung besitzen jetzt die Quelltermen für eine repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchung? Das ist ja das, was als nächstes ansteht, das heißt, die BGE muss jetzt als nächstes eben diese repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchung dann durchführen, um die Untersuchungsräume auszuweisen, die man obertägig erkundet.
30.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetEs gibt von der BGE ein Projekt RESUS, was sich eben mit solchen Möglichkeiten beschäftigt, wie man jetzt mit solchen Randbedingungen dann umgeht. Nichtsdestoweniger halte ich eine vergleichende Bewertung auf der Basis von vorläufigen Annahmen, auch teilweise von Referenzdatensätzen für Wirtsgestein, ist sportlich, das heißt, es wird tatsächlich eine große Herausforderung, da einen sicherheitsgerichteten Vergleich von Endlagersystemen in unterschiedlichen Wirtsgesteinen durchzuführen.
30.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 2Wenn man über diese Quellterme redet, dann könnte man ja auch aus diesen Quelltermen - man kann auch sagen, okay, es wird spontan alles freigesetzt zu einem bestimmten Zeitpunkt, man berechnet also nicht die Korrosion der Behälter, nicht die Geologie, sondern allein die Freisetzung in die Biosphäre. Dann könnte man ja die sogenannte "notwendige Isolationszeit" berechnen. Das ist ja gemacht worden, ist aber nicht üblich. Warum wird das nicht gemacht? Das wäre doch mal eine ganz gute Fingerübung, um die Biosphärenmodelle schon mal zu testen und die Bevölkerung auch aufzuklären.
30.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleHinweisPhase I, Schritt 2Ich habe das Gefühl, Sie machen Fehler bei den Mengengerüsten. Weil, zu erwarten ist ja ungefähr, dass 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelaktive Abfälle anfallen, allein von der Brennelementfertigung her, wenn die Asse- Abfälle gehoben werden. Und dann kann eben noch mal die gleiche Menge dazukommen, wenn der Schacht Konrad den Betrieb nicht aufnehmen würde. Herr [...], Sie haben nämlich, da bin ich aufgemerkt, zu Anfang gesagt, mit Blick auf die vorläufige Sicherheitsuntersuchung Gorleben, die ich natürlich sehr gut kenne als Gorlebener. Wie bewerten Sie das, dass jetzt in dem neuen Suchverfahren anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung Gorleben, zwei Bergwerke aufgefahren werden sollen, die getrennt sind, wenn man einen möglichen prospektiven Standort, bestmöglichen, gefunden hat. Wie bewerten Sie das?
30.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhase I, Schritt 2Ein Kombilager setzt voraus, dass man sagt, Ton, Kristallin, Salz - man macht es an einem Standort, aber räumlich getrennt. Da hat man ja offensichtlich schon Sicherheitsbedenken einfließen lassen, das zusammenzulegen. Also anders als bei der vorläufigen Sicherheitsuntersuchung zu Gorleben. Da hat man ja offensichtlich schon Sicherheitsbedenken geltend gemacht. So, also kann es darauf hinauslaufen, dass man bei den schwach- und mittelaktiven Abfällen zu ganz anderen Überlegungen, Sicherheitsüberlegungen und Resultaten kommt, dass es gar nicht geht, dass ich mir die drei Wirtsgesteine, die in Frage kommen, vor Augen halte.
30.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleHinweisPhase IIMan muss zeigen, dass die Abstände zwischen den Lagern so groß sind, dass zum Beispiel Gasproduktion im SMA-Lager oder eine Porenwasserdruckerhöhung durch die Wärmeproduktion im Hochaktivlager wechselseitig keine sicherheitstechnisch bedeutenden Einflüsse haben.
30.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleHinweisPhase I, Schritt 2Zu dem Thema "Kombilager": Bevor man Pilotregionen auswählen kann, sollte man zumindest entscheiden, ob wir hier nur auf die HAW-Endlagerung schauen, oder ob wir auch auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle schauen, weil das hat natürlich auch einen riesigen Einfluss da drauf. Alles, was in Norddeutschland sich von der Stelle bewegt, auch innerhalb der nächsten 1 Millionen Jahre, kommt ja dann noch viel weniger in Frage.
30.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhase I, Schritt 2Ich sehe ja, dass das Gesetz eigentlich vorschreibt, dass man sich mit allen Arten von Atommüll zu befassen hat. Ob nun die Konrad-Abfälle dazukommen, ja oder nein, das würde das ja noch zusätzlich verschärfen. Das setzt ja voraus, dass wir im Rahmen der Fachkonferenz uns mit dieser Frage auseinandersetzen.
30.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleHinweisPhasenübergeordnetEs ist ja ein großer Unterschied in Sachen hochradioaktiver Müll und mittel- und schwachradioaktiver Müll, in der Hinsicht, dass der natürlich nicht endlich ist, sondern dass der einfach weiter produziert wird. Wie geht man damit konkret um, mit diesem Gedanken? So, dass man es trennt und sagt: Okay, das eine ist vielleicht mal rückholbar und das andere ist sozusagen kontinuierlich befüllbar mit einem Never-Ending-Volumen?
30.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhasenübergeordnetDas Problem ist dieses sozio-technische, was ja auch offensichtlich in der Schweiz einige Probleme verursacht hat, dass im Grunde durch diese extreme Fokussierung auf den hochaktiven Müll diese andere Frage ein bisschen ins Hintertreffen geraten ist. Plötzlich wurde den Leuten aber das Kombilager als Option präsentiert und dann entstand bei den Bürgern der Eindruck: Moment mal. Wir haben über die eine Sache geredet und jetzt wird die andere noch oben drauf gepackt.
30.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch wollte sagen, in der Angelegenheit ist ja auch die rechtliche Situation zu bedenken, dass der HAW-Abfall Bundesangelegenheit ist. Und die Asse, soviel mir das klar ist, eigentlich das Land Niedersachsen werkrechtlich und wasserrechtlich abarbeiten muss und nicht die BGE.
30.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 2[...] wenn ich Sie ungefähr richtig verstanden habe, dann haben Sie relativ am Ende Ihres Vortrags gesagt, Sie sagen jetzt: Anhand dieser Modellrechnung tatsächlich eine Auswahl zu treffen, sei eine große Herausforderung, vor der die BGE nun steht. Was ist denn, wenn es schiefgeht. Was kann passieren, wenn diese Herausforderung nicht erfüllt werden kann oder was kann denn schiefgehen dabei?
30.29FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021BemerkungDie methodische Frage an Herrn […] wäre, ist die Software, mit der das Bild erzeugt wurde, von den Zerfallskurven, die Sie gezeigt haben, ist die öffentlich, kann das Publikum damit rumspielen? Es gab ja auf dem E-Mail- Verteiler der Fachkonferenz auch schon längere Debatten, ob 1 Millionen Jahre zu kurz ist oder zu lang ist.
30.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021Standortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 86 Ich möchte als Geologin ganz gerne nochmal darauf aufmerksam machen, dass wir so einen Fall ja schon einmal hatten, in Deutschland in den achtziger Jahren, wo aus der Fläche – nämlich es sollte untersucht werden, wie die Zusammensetzung der Erdkruste sich darstellt, der kontinentalen Kruste. Da haben sich fünf Jahre lang die Universitäten Gießen und Göttingen, die Geologen gestritten, wo der günstigste Bohransatzpunkt ist, weil das richtig teuer ist, im Kristallin zu bohren. Und hat fünf Jahre lang Geophysik gemacht und dann hat man das ausgewertet und hat sich entschieden für die KTB an der Münchberger Gneismasse, um Kristallin zu erbohren. Die Befunde, die dann die Bohrung, die 8 km tiefe Bohrung in der Erdkruste, ergeben hat, sind ganz andere, als die Geophysik vorher dargestellt hat. Also ich möchte nur sagen, es gibt schon mal diesen Fall in Deutschland, wo man aus der Fläche auf einen Bohransatzpunkt kommen wollte, der am besten die Aussagen, die man erarbeiten wollte, wiedergibt. Das ist fehlgeschlagen. Man könnte vielleicht aus dieser sehr großen Erkundung, die es aus Mitte der 80er Jahre gibt, tatsächlich auch mal die Daten mit reinnehmen in den Zwischenbericht oder in diese Erkundung. Ich habe das nicht gesehen. Zum Zweiten hat die Preussag in den achtziger Jahren zwischen Hof und Regensburg ein ganzes Profil von Festgesteinsbohrungen gemacht, die ja sehr teuer sind, auf der Suche nach Gold. Im Nachgang zum Rammelsberg in Goslar. Und auch diese Ergebnisse sind mir aus dem Zwischenbericht nicht bekannt. Der Rechtsnachfolger der Preussag ist die TUI. Ich denke, dass irgendjemand über diese Daten noch verfügen muss, die damals unter sehr großen Kosten produziert worden sind. Also man hätte schon erhebliche Informationen über Kristallin-Bohrungen in Oberfranken und am Schwarzwald und an der Münchberger Gneismasse, die man vielleicht mal einbringen kann.
30.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021MethodenentwicklungBemerkungPhase I, Schritt 2Jetzt haben wir ja in diesen Pilotregionen Gebiete sehr unterschiedlicher Größe. Das Teilgebiet 09, Saxo-Thuringicum, ist irgendwie 36.000 Quadratkilometer groß. Haben Sie denn dann da innerhalb dieses Gebiets jetzt schon irgendeine Präferenz, wo Sie dann die Methoden – woran Sie in dem Gebiet die Methoden testen. Oder poolen Sie dann die Daten einfach nur aus diesem Gebiet?
30.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021DosisabschätzungBemerkungPhase IIVerständnisfrage: In einer der ersten Folien war vom Ziel / Ausschlusskritierium "Austritt max, 0,1 mSv pro Jahr" die Rede, bezieht sich das auf einen Standort, einen Kanister, oder worauf?
30.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWas mich immer ein bisschen irritiert, ist, dass man sozusagen in der Schweiz über "Freisetzungen" redet, auch wenn die Dosismengen für die Bevölkerung niedrig sind. Ich muss Ihnen mal kurz noch ein Bild dazu zeigen. Sehr geehrte ENSI, wissen Sie, dass alle Wässer in den Rhein fließen von den drei Standorten, die die Nagra ausgewählt hat. Wissen Sie das?
30.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetIch finde das Vorgehen bedenklich. Nicht, dass methodisch-wissenschaftlich weiter gedacht wird. Das hatten wir ja sogar formuliert in unserem Antrag, keine Partizipationslücke entstehen zu lassen in dieser wichtigen Phase, wo die BGE runterbricht auf obertägig zu erkundende Standortregionen. Das war sogar einer der Haltepunkte, die wir formuliert haben, wo wir gesagt haben, da braucht es formelle Mitsprache.
30.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetEs ist wie eine Organisationspsychologie, die meiner Meinung nach immer übersprungen wird. Und jetzt zu sagen, es ist ein wissenschaftliches Verfahren – wir haben hier eine sehr starke wissenschaftliche Konzentration auf Geologie, Physik, Ingenieurswesen – dieses ganze Soziale und da die ganzen sozialen Debatten, die greifen auch nochmal ganz anders. Deshalb würde ich sagen, das war jetzt ein bisschen vereinfacht.
30.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K1, AG Sicherheitsfragen, Dokumentation vom 06.07.2021RadionuklidtransportHinweisPhase IIDie Freisetzung ist in der Schweiz mit eingeplant - die Gase werden verschwiegen hier
31.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ZeitplanBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 67: Erhebliche Ungewissheiten über die Zeitschiene. Anfangs- und potenzieller Endpunkt des Auswahlprozesses(2031) sind bekannt, aber Terminierung der Phasen I bis III ungewiss. Beginn und Dauer der Errichtung sind unbekannt. Ein kürzerer Verlauf als derzeit projiziert "halte ich für sehr unwahrscheinlich". Längere Dauer ist wahrscheinlich. Man kann sagen, "dass ungefähr das Doppelte an zeit als Ungewissheit noch im Raum steht, bevor die Standortentscheidung getroffen ist". Auch nach Errichtung gibt es zeitliche Ungewissheiten: Dauer der Verschlussphase, der Rückholbarkeitsphase, der Stilllegungsphase und Beginn der Bergbarkeit sind alle unbestimmt. Dauer des Bergbarkeitszeitraums ist dagegen auf 500 Jahre festgelegt. Bewertungszeitraum ist auf 1 Mio. Jahre festgelegt
31.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Es gehe um interdisziplinäre Partizipation und das gemeinsame Entscheiden, nicht nur um technische Detailfragen, um Vertrauen aufzubauen.
31.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021OberflächenanlageBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 132: Bisher gibt es noch keine konkreten Anforderungen and das Abfallprodukt oder das Konditionierungsergebnis. Wir sind an dem Thema aber dran. Textbeiträge I, S. 132: Haben Sie bzgl. des Punktes "Aufnahme der Abfälle" bereits Anforderungen an das Abfallprodukt bzw. des Konditionierungsergebnisse
31.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 50: Diskussionskern: Behälterauswahlverfahren; Es werden fu¨r alle 3 Wirtsgesteine Behälter entwickelt. Die Konditionierung folgt dem Behälter. Wortprotokoll, S. 84: Wenn wir 2050/2060 mit der Einlagerung beginnen wollen, müssen wir bis dahin entsprechende Behälter und Handling-Anlagen haben , die getestet, geprüft und im großen Maßstab einsetzbar sind. Wortprotokoll, S. 85: Behälterauswahlverfahren soll parallel starten, weil einzulagerndes Material bekannt ist, und daher wesentliche Eigenschaften des Behälters auch. Die äußeren Schichten und Aufbauten des Behälters können später wirtsgesteinsspezifisch festgelegt werden. Außerdem muss man mit der Konditionierungsanlage anfangen
31.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 51: Forschungsbedarf: Endlagersysteme und Behälter: Was sind die wesentlichen Forschungsfragen in dem Themenfeld? Interdisziplinäres Vorgehen und Systembetrachtung (Eingangslager, gesamter Entsorgungspfad mit Haltepunkten, Zwischenlagerung zur Stilllegung ->Verknu¨pfungen)
31.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: Vertrauen in die Technikentwicklung / Wie vertraue ich einem Ingenieur
31.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 70: Noch offene Fragen: Wirtsgestein ist für die Behälterfrage wichtig ("Wir können die Behälterfrage nicht von der Standortentscheidung abtrennen."), dann Art der Einlagerung, Selbstabschirmung. Wahl der Behältermaterialien ist genuin nationale Entscheidung. "Da kann man nicht einfach international etwas übernehmen." Wie können dennoch Erkenntnisse aus der internationalen Szene übernommen werden? Welcher Zeitraum liegt zwischen Standortauswahl und Stilllegung? Quantitative Fragen: Wie viele Behälter? Wie viele können wir uns leisten?
31.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 133: Inwieweit sind ggf. intern. Errungenschaften interessant - so zum Vergleich und ggf. Ideengabe? Beispiel China - China produces its first used fuel transport cask : Waste & Recycling - World Nuclear News
31.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021HinweisDiskussionskern: Muss das Endlager fertig sein, bevor angefangen wird einzulagern?
31.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 53: Transparente Annäherung an Kostenkalkulation: Fließen Fördermittel bspw. der EU in die Kalkulation ein?
31.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 53: Transparente Annäherung an Kostenkalkulation: Einschätzung: wie viel Geld wird jährlich fu¨r die Endlagersuche vom Staat ausgegeben?
31.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Offene Frage: Transparente Annäherung ungefährer Kostenkalkulationen fortgeschrieben u¨ber die nächsten Jahrzehnte?
31.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: Ökonomie der Endlagerung: Mengen fu¨r Behältermaterial bzw. Endlagersystem und Kosten.
31.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Organisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge I, S. 133: Eine Konditionierungsanlage ist ein technisch lösbares Problem. Es muss nur angegangen werden! Textbeiträge I, S. 134f: Ich befu¨rchte das wir das Rad neu erfinden statt bewährte Technologie aus dem Ausland einzukaufen. Besteht dieses Risiko? Sinnvoller wäre natu¨rlich eine sofortige Vermeidungsstrategie vom neuen Abfall. Wir versuchen saubere Lösungen zu finden um dann im Ausland Atomenergie einzukaufen.Das ist letztendlich umwelttechnisch nicht nachhaltig. Textbeiträge I, S. 135: Der Abfall ist menschengemacht und hört nicht auf - und wird auch nicht von Deutschland alleine gestoppt. Wir Deutschen verzögern mit Bu¨rokratie und Prozessen unser Handeln anstatt sicherzustellen, dass weiter das Problem anwächst.
31.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ZeitplanBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 93: Phasierung und konkrete Zeitschiene sind weiterhin offene Frage.
31.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 128: Bei Behälter aus SiC-Keramik gibt es keine Durchrostung! Textbeiträge I, S. 129: Die Sprödigkeit von Keramiken kann bei Belastung zu kleinen Rissen führen, die sich fortschreiten können. Textbeiträge I, S. 129: Welche Druckbeständigkeit (z. B. Deformation durch Erdverschiebung/Erdbeben) ist gegeben? Textbeiträge I, S. 129: Abschirmung ist nach Einlagerung bzw. Verschluss nicht zwingend erforderlich. Textbeiträge I, S. 129l: Frage: Von welchen maximalenrücken gehen sie bei der Behälterkonzeption aus? Textbeiträge I, S. 129: Keramische Behälter sind zu spröde und mit derzeitiger Technologie nicht in ausreichenden Dimensionen sicher herstell- und verschließbar. Die Gruppe, die diese SiCBehälter konzipiert hatte, hat mittlerweile in Berechnungen und Materialtests selbst nicht ausschließen können, daß es unter Transport-/Betriebs- bzw. Endlagerbedingungen nicht zum Sprödbruch kommt. Argument von [...] kommt noch für Beladung/Transport/Rückholbarkeit/Bergbarkeit hinzu. Textbeiträge I, S. 129: SiC bietet keine Abschirmwirkung gegen y- und n-Strahlung.
31.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021DokumentationBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 129: Wie werden die Behälter als Hochgefährlich gekennzeichnet? Symbole die in 1.000 Jahren noch erkennbar sind?
31.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 130: Transportierbarkeit absolut, denn wenn nicht am Endlagerstandort konditioniert wird, dann muss der EL-Behälter auch wieder ein Transportbehälter sein. Und es muss geprüft werden ob dies die Endlagersicherheit beeinträchtigt! Textbeiträge I, S. 130: Das könnten 2 Behälter sein! Textbeiträge I, S. 130: Yipp! Textbeiträge I, S. 130: Ein Endlager-Behälter muss den Transport bis zum letzten Moment leisten - im Wesentlichen; Textbeiträge I, S. 130: Die Frage läßt sich transponieren auf die Fragestellung, ob der Endlagerstandort auch Standort einer wahrscheinlich notwendigen Konditionierungsanlage wird. Wenn eine Konditionierungsanlage am Standort entsteht, dann muß der Transport von den Zwichenlagerstandorten nicht mit den Endlagerbehältern erfolgen, sondern kann - entsprechende Genehmigung zum Zeitpunkt vorausgesetzt - durch die TLB geleistet werden. Der Endlagerbehälter müßte dann nicht nach ADR/RID mitausgelegt werden, müßte aber natürlich weiterhin den sicheren Transport AM Standort (also nach unter Tage und unter Tage) gewährleisten. Textbeiträge I, S. 132: Die Behälter-Frage ist doch mit den Annahme-Bedingen der Zwischenlager faktisch entschieden !!! Textbeiträge I, S. 133: Eine Konditionierungsanlage ist ein technisch lösbares Problem. Es muss nur angegangen werden! Textbeiträge I, S. 133: Kann der Castor nicht in einen Endlagerbehälter eingeschoben werden. Wird extrem schwer - Grenze Seilfahrtsanlage - aber geht das prinzipiell? Textbeiträge I, S. 130: Wesentlich Vorraussetzung fu¨r die (generischen) Behälterkonzepte ist u.a. auch die Frage der Transportierbarkeit (öff. Verkehrswege) oder nicht. Textbeiträge I, S. 130: Overpacks etc...?
31.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 130f: Zu den Fragen der mechanischen Anforderungen: Die Werkstoffeigenschaften und die Konstruktion (z.B. Wanddicke) ergeben ein Bild der maximalen Belastbarkeit bis zur Verformung des Behälters. Damit können dann die Fachleute, die sich mit den Drücken im Gebirge dezidiert beschäftigen planen. Natürlich müssen diese Leute vorher miteinander reden. Textbeiträge I, S. 131: Hinzu kommt bei der Auslegung von Material und Wandstärke neben den mechanischen Anforderungen auch weitere Anforderungen, insbesondere Abführung der Wärmeleistung, Transportfähigkeit etc. Textbeiträge I, S. 133: Angenommen, das Umlagern würde sicher gehen, würde der leere Castor dann überflüssig sein oder (zu weiteren Transporten) wieder verwertet werden? Oder braucht man den entleerten Castor nicht mehr, dann wäre das Entleeren ja sinnlos... Textbeiträge I, S. 133: Ich fürchte, die entleerten Castoren sind dann selbst Atommüll....
31.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, S. 133: Castoren mit Blei vergiessen, Textbeiträge I, S. 133: Kennen Sie die Dichte und die Schmelztemperatur von Blei? Textbeiträge I, S. 133: Blei/Schmelzpunkt: 327,5 °C; Textbeiträge I, S. 133: Blei hat hohe Wärmeleitfähigkeit und Abschirmung;
31.35FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 50: Diskussionskern: Sind Castoren bereits endlagergeeignet? Wortprotokoll, S. 80: Annahmebedingungen der Zwischenlager fordern den Castor als Behälter, der ist das einzige, was in der Nuklearbranche funktioniert. Sehr teuer, aber bewährt und bekannt. Man kann ihn sicher bewegen und lagern, bis er ins Endlager kommt. Daher plädiere ich für den Castor. Wortprotokoll, S. 80-81: Teuer ist nicht gleich sicher. Castor ist nur Transport- und Zwischenlagerbehälter. Der Verschluss ist nur 110 bis 120 mm stark, und der Behälter insgesamt ist ein extremer Materialmix, der korrosiv definitiv keinen Langzeitsicherheitsnachweis erfüllt. Daher muss am Endlager eine Umkonditionierung in Endlagerbehälter stattfinden. Wortprotokoll, S. 83: Castor ist vom Material her nicht für lange Standzeiten (>3000 Jahre) bei Feuchtigkeit ausgelegt. Auch ist fraglich, ob der Grauguss dem Gebirgsdruck standhält und nicht reißt. Wärmeabführung ist auch nicht geklärt.
31.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 50: Diskussionskern: Können Castoren in Endlagerbehälter verpackt werden? Gewicht und Größe sind herausfordernd. Eine Umkonditionierung des Mülls sei für die Endlagerung notwendig. Voraussichtlich nicht.
31.37FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, S. 51: Forschungsbedarf: Endlagersysteme Hoher Forschungs- und Entwicklungsbedarf von 3 Systemen parallel; Ab wann kann eingeengt werden?; Meinung: Viel Forschung ist teuer, daher schnell einengen. Wortprotokoll, S. 97-98: Ist es nicht absurd, Syxteme für alle drei potenziellen Wirtsgesteine parallel zu entwickeln? Man sollte den Einengungsprozess so schnell wie möglich durchführen und auch die Akzeptanz klären und dann die Entwicklung in Angriff nehmen. Wortprotokoll, S. 99: Es wäre schon ein Fortschritt, wenn technologische und finanzielle Kriterien neben die geologischen und planungsrechtlichen träten und dadurch nicht alle Optionen durchgespielt werden müssten.
31.38FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 99: Kann man nicht iterativ auch in der Behälterforschung den kosten- und leistungsmäßig optimalen ermitteln? Und deshalb die Einengung der potenziellen Standorte nicht zu früh vornehmen? Wortprotokoll, S. 100: Kosten sind immer Bestandteil der Abwägung, und für alle drei Wirtsgesteinstypen ein System zu entwickeln, ist das Teuerste, was denkbar ist. Ist auch das Langwierigste, und damit wieder das teuerste Vorgehen. Außerdem haben wir dann 16 Zwischenlager für die Dauer von Suche und Errichtung. Wortprotokoll, S. 105: Kostentransparenz, wenn auch zunächst nur mit vorläufigen und vielleicht auch vagen Angaben, gehört zu einem transparenten Prozess dazu. Textbeiträge I, S. 135: Fu¨r eine realistische Lösungssuche muss doch ein Budget definiert werden. Was bringt es Lösungen zu entwickeln die letzendlich nicht finanzierbar sind? Textbeiträge I, S. 136: Gerade in der finanziellen Frage soll die Endlagersuche aber NICHT wirtschaftlichen Gesetzen allein folgen sondern die erste Maxime muss die Sicherheit sein! Textbeiträge I, S. 136: Sicherheit muss realisierbar sein, daher ist der finanzielle Aspekt wichtig; Textbeiträge I, S. 136: Akzeptiert werden muß der Standort auch sein.
31.39FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 51: Forschungsbedarf: Endlagersysteme und Behälter: Modell entwickeln, indem iterativ u¨ber Gestein und Behälter die wichtigsten Anforderungen erörtert werden, um wirksamste und kostengu¨nstigste Lösung zu finden, daher nicht zu fru¨h einengen.
31.40FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 43: Thema Anforderungen an einen Behälter: Kritikpunkte und Kontroversen: Wechselseitige Abhängigkeit zwischen Endlagersystem und Endlagerbehälterkonzept, insbesondere bei Sicherheitsnachweisen und Modellrechnungen (Modellierung Endlager benötigt Behälterkonzept; Behälterkonzept benötigt Aussagen zum Endlagersystem). Beispiel fu¨r mgl. Lösung: iterative Betrachtung vom generischen zum Speziellen im Vorhaben KoBrA; Wortprotokoll, S. 93: Im KoBra-Projekt wurden zunächst generische Bestandteile (Behälter, Wirtsgestein, Endlagerkonzept) angenommen und schrittweise spezifiziert, damit man Endlagersystem und Behälterkonzept parallel entwickeln kann.
31.41FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 43: Thema Anforderungen an einen Behälter: offene Fragen: Zeitphasen und Zeitskalen fu¨r Behälter: Anforderung nach sicherem Einschluss fu¨r Einlagerung/Ru¨ckholbarkeit/Bergbarkeit u¨berall wichtig. Danach abhängig vom Wirtsgestein (ewG/kein ewG; Übergangsphase).
31.42FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 43: Thema Anforderungen an einen Behälter: offene Fragen: Weitere Anforderungen (Wärmeabfuhr) ebenfalls wichtig. Wortprotokoll, S. 93: Woher kommt die Temperaturangabe von 100 Grad an der Außenhaut des Behälters?
31.43FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 43: Thema Anforderungen an einen Behälter: offene Fragen: Weitere Anforderungen (Unterkritikalität) ebenfalls wichtig.
31.44FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: 2. Korrosionsprozesse unter Tage, bspw. Mikroorganismen
31.45FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: Anforderungen an einen Behälter
31.46FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 66: Barrierefunktion eines Behälters
31.47FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 66: Anforderungsprofil eines Endlagerbehälters, das auch in der Standortentscheidung eine Rolle spielt: Langzeitbeständigkeit, großtechnische und wirtschaftliche Herstellbarkeit, hermetischer Abschluss, Rückholbarkeit, Bergbarkeit, Erfüllung der Sicherheitskriterien, Integrationsfähigkeit ins Endlager, technische Barrierefunktion, muss zur geotechnischen und zur geologischen Barriere passen.
31.48FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 68: Informationen zu Behältern gibt es aus dem Endlagerprojekt Gorleben. Beispiele aus dem Pollux-Konzept: Innenbehälter aus 161 mm starkem Feinkornbaustahl, Abschirmmantel aus Gußeisen mit integriertem Absorbermaterial, keine Merkmale für Bergbarkeit oder Rückholbarkeit. Forschungsprojekt ENTRIA (2013-2018) hat Optionen für unterschiedliche Wirtsgesteine verglichen. Blieb aber sehr generisch, also höchstens als Konstruktionsbasis geeignet, und auf selbstabschirmende Behälter beschränkt (zu horizontaler Bohrlochlagerung keine Aussagen). Gemeinschaftsprojekt KoBrA von BGE Tech und BAM (-2020) hat einen internationalen Überblick über Endlagerbehälterkonzepte geliefert (Literaturstudie) Chemotoxizität der Materialien muss beachtet werden, die verringert sich nämlich nicht. Wortprotokoll, S. 71: Endlagerbehälterentwicklung ist zwingend und muss zeitnah erfolgen, sofern der Zeitplan eingehalten werden soll.
31.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ZeitplanBemerkungPhase I, Schritt 2Gibt es eine Einschätzung der BGE, wie viele ober- und unterirdische Erkundungen anstehen?
31.50FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 53: Transparente Annäherung an Kostenkalkulation: Die Qualität soll im Blick gehalten werden, daher in der Planungsphase mehr Geld und Zeit nehmen, damit es später nicht teurer wird.
31.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: Thema Ökonomie der Endlagerung: Themenvorschläge für AG I1: Anpassung der EndlSiAnfV alle 10 Jahre, Standortauswahlgesetz
31.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, S. 54: Wissen schafft Vertrauen: Aufschlauen der Öffentlichkeit; Wortprotokoll, S. 112: Die Verbreitung von Kenntnissen ist der einzige Weg, Vertrauen zu schaffen. Im Rahmen der Fachkonferenz schon gut gelungen, aber mit zu geringem Adressatenkreis, müsste man über die Medien breiter streuen.
31.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I1, AG Endlagertechnik, Dokumentation vom 08.07.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Disziplin in der Kommunikation schafft auch Vertrauen und Akzeptanz
32.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 58: Kernbotschaften: Wie wird Best Practice der Partizipation weltweit organisiert und wie wird sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen beteiligt wird? Etherpad, S. 48: Sehr unterschiedliche Beteiligungsformen international, Fachlichkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung;
32.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 77: Die Befürchtungen und die Risikowahrnehmung der unterschiedlichen Stakeholder müssen wahr- und ernstgenommen werden. Werte, die mit einander konkurrieren oder sogar in Konflikt stehen, müssen ernstgenommen werden. Das Vetrauen zwischen Vorhabenträger, Regulierer und den Stakeholdern muß aufgebaut werden. Erst dann kann in der Kommunikation mit der Öffentlichkeit seinen Standpunkt und seine Bewertung der Risiken vermitteln.
32.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021EndlagerkonzepteHinweisPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 47: Bewertung von unterschiedlichen Endlagerkonzepten (Prämissen, Vor- und Nachteile);
32.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021EndlagerkonzeptBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 56: Kernbotschaften Fishbowl-Diskussion: Auf der Homepage der BGE: Liste aller Forschungsergebnisse (laufende, abgeschlossene) mit Links und auch internationale Kooperationen Forderung nach einer Bewertung seitens BGE: Vor- und Nachteile von Endlagerkonzepten; Äußerungen/Bewertungen von der BGE zu internationalen Kenntnissen nur möglich wenn es auf Deutschland bezogen werden kann;
32.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEndlagerkonzepte müssen national angepasst werden, es muss national übersetzt werden (bspw. Einbezug der Geschichte des Landes, politische Historie) • Forderung nach einer internationalen Konferenz (auch Austausch der Forschung) zur Information über aktuelle Forschungsergebnisse für alle Stakeholder Internationale Konferenz findet aller vier Jahre statt (auch mit Themen wie Partizipation, Einbindung der Jugend) vielleicht zu wenig PR
32.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 99: Deswegen meine Frage, wer eigentlich dafür letztendlich verantwortlich ist, oder zu mindestens das andenkt, da eine Struktur reinzubringen, was die internationalen Erfahrungen angeht, was Partizipation und auch die Mitnahme der Kommunen –wir haben da verschiedene Beispiele aus Kanada und Schweden gehört. Und das wäre doch ganz interessant für uns, dass nachvollziehbar irgendwie präsentiert bekommen. Das muss nicht bewertet werden, Frau XXX. Also da war ich jetzt nicht davon ausgegangen, dass Sie jetzt eine Bewertung durchführen. Wortprotokoll, S. 99: Eine Bewertung ist essenziell, weil die Vor- und Nachteile der Konzepte auch in Bezug auf die sozioökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich gemacht werden sollen. "Ich will mich doch nicht mit Gutachten befassen, also nebenbei, dass ich mir dann selber meinen Reim drauf machen muss." Wortprotokoll, S. 99: Es gibt kein Schwarz-Weiß, weil alle Fehler gemacht haben, aber es keiner auch völlig falsch gemacht hat. Es ist überall ein lernendes Verfahren, weil es kein Vergleichsprojekt gibt. Bei der IAEA gibt es Sicherheitsstandards, die länderübergreifend erarbeitet wurden und allgemeingültig sind. Die NEA erarbeitet Referenzberichte, die den Stand von Wissenschaft und Technik entwickeln. All das muss aber für das jeweilige Land übersetzt und umgesetzt werden. Und dieser Übersetzungs- und Umsetzungsprozess ist wiederum lernend und individuell und entwickelt sich weiter. (BASE)
32.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge, S. 112,: Im lernenden Verfahren geht es nicht darum, "Noten" zu internationalen Konzepten zu vergeben, aber schon darum, gute, nu¨tzliche Elemente nicht zu "u¨bersehen" bei der Erarbeitung des eigenen Konzepts. Wenn das im Verfahren gesichert wird, ist das Wesentliche erreicht!
32.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDeswegen meine Frage, wer eigentlich dafür letztendlich verantwortlich ist, oder zu mindestens das andenkt, da eine Struktur reinzubringen, was die internationalen Erfahrungen angeht, was Partizipation und auch die Mitnahme der Kommunen – wir haben da verschiedene Beispiele aus Kanada und Schweden gehört. Und das wäre doch ganz interessant für uns, dass nachvollziehbar irgendwie präsentiert bekommen. Das muss nicht bewertet werden, [...]. Also da war ich jetzt nicht davon ausgegangen, dass Sie jetzt eine Bewertung durchführen. Sondern, das kann man ja einigermaßen neutral erfassen und beschreiben, letztendlich.
32.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021VerfahrenHinweisPhasenübergeordnetThis is for --- I would recommend everybody to have a look at the World Nuclear Waste Report, especially on the chapter 5, which I think, waste management programs, which was written by [...], which gives an international overview of the different programs, and he concluded that „history of nuclear waste management reveals that a purely scientific and technical handling of such programs is not able of meeting the challenges“. This poses questions on governments, disposal policies and the role of the affected communities. All of these issues have been neglected by governments in the past.
32.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 49: Kritikpunkt und Kontroverse zur Diskussion: weitere Einengung der Regionen und Information der Betroffenen zum jeweiligen Zeitpunkt
32.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 49: Gutes Feedback im Jugend-Workshop bei hoher Beteiligung und intensiver Beteiligung; Wortprotokoll, S. 94: Hybrid- und Onlinetermine wurden im Jugendbereich besonders geschätzt. Intensivierung, Fortführung und Ausweitung ist gewünscht
32.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 58: Kernbotschaften: Wie wird der Stand von Wissenschaft und Technik aktuell gehalten? Wortprotokoll, S. 106: Wie kommt man dazu, den "Stand von Wissenschaft und Technik" definieren zu können? Wortprotokoll, S. 106: Wurde vom BVG als dynamischer Rechtsbegriff bezeichnet, verändert sich also mit den Erkenntnisgewinnen von Wissenschaft und Technik und den Lernprozessen der Gesellschaft. Bezugsgröße ist nicht national, sondern international. Anforderungen, die darauf beruhen, müssen also ständig angepasst werden. Foren für Stakeholder, die sich im Atombereich den "Stand von Wissenschaft und Technik" ansehen, gibt es bislang nicht. Wortprotokoll, S. 107: Es wäre besser die Frage anders zu formulieren: "Wie wird der Stand von Wissenschaft und Technik aktuell gehalten?"
32.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetBGE schaut weltweit, wo können wir was mitnehmen und auch was geben?
32.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschHinweisPhasenübergeordnetKernbotschaften Fishbowl: Transparenz in Bezug zu den Cubs -> deutsche Delegation hat sich international eingebracht. Internationale Aktivitäten der BGE müssen und sollen transparenter werden, detaillierte Daten können aber ohne Zustimmung der Partner-Institutionen nicht veröffentlicht werden.
32.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Forschung & EntwicklungHinweisPhasenübergeordnetKernbotschaften Fishbowl: Auf Homepage der BGE: Liste aller Forschungsergebnisse (laufende, abgeschlossene) mit Links und auch internationale Kooperationen
32.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 47: Informationen zur internationalen Zusammenarbeit dt. Anstalten (Zeiträume, auf welchen Feldern?) Wortprotokoll, S. 89: Informationen zu internationalen Zusammenarbeit (Themenfelder, Zeiträume) sollen bereitgestellt werden. Wortprotokoll, S. 96: Die Arbeiten innerhalb der IGSC werden auf der NEA-Homepage veröffentlicht, sobald sie abgeschlossen sind. Die deutsche NEA-Delegation ist übrigens ziemlich aktiv in den drei Clubs der IGSC
32.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 76: Es gibt einen belastbaren wissenschaftlichen Konsens, dass geologische Tiefenlagerung ein sicherer, effizienter Ansatz für die Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen ist. Die Suchverfahren beziehen Stakeholder als gleichberechtigte Partner in die Entscheidungsfindung ein. Die NEA unterstützt durch ihr Stakeholder-Forum den Austausch der Erfahrungen, insbesondere in punkto Kommunikation, Vermittlung von Unsicherheiten, Einbeziehung von Stakeholdern und Öffentlichkeit in den Entscheidungsfindungsprozess und zusätzliche Aspekte, die aus deren Sicht behandelt werden müssen.
32.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 77: Die internationale Zusammenarbeit in der Forschung, aber auch in der Nutzung von Untertagelabors und im Informationsaustausch ist nötig.
32.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 77: Internationale Zusammenarbeit auf Politischer Ebene ist ebenfalls nötig, um die Kooperation und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Obwohl die politische und geologische Situation jeweils einzigartig sein mögen, so gibt es doch Erfahrungen und Daten, die nützlich für andere Staaten sein können.
32.29FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 79: Das Vertrauen in den Endlagersuchprozess wird wachsen, wenn die Bevölkerung sieht, dass sich vergleichbare Prozesse nach ähnlichen Prinzipien auch anderswo vollziehen.
32.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 67: Kraftwerksrückbau und das Abfallmanagement muss in den meisten Staaten integriert betrachtet, weil es als der effizienteste Weg angesehen wird voranzukommen ("So, it is all very compact, all very integrated. That is why we are looking mostly looking at these issues combining decommissioning and waste management. We think that is the most efficient way of going forward. Especially, in countries which have a lot of power plants to commission or where nuclear phase-out is imminent. An integrated waste management view is necessary here.")
32.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 77f: NEAs Integrated Group for Safety Case (IGSC) arbeitet seit 20 Jahren daran, ein Konzept für einen umfassenden Sicherheitsnachweis zu entwickeln und einen strukturierten Prozess zu etablieren, der Wissenschaft und Technik, Sicherheitsabschätzungen und Qualitätssicherung integriert, um Vertrauen in die Entscheidungsfindung zu schaffen. Zudem arbeiten wir Hand in Hand mit den Stakeholdern, um die Kommunikation während der Standortsuche und während der Zulassung zu gestalten, nicht zuletzt auch, um Unsicherheiten verständlich zu machen. Die 3 Clubs in der IGSC (Kristallin, Salz und Ton) haben wissenschaftliche Fortschritte befördert, sie haben die Ansätze zu Sicherheitsnachweisen analysiert und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Die zentralen Punkte bei der Entwicklung eines Sicherheitsnachweises waren: Integration (verschiedener Disziplinen und Wissenschaften, HK), (die Indentifizierung von, HK) Sicherheitsfunktionen, der Umgang mit Unsicherheiten, Szenario-Entwicklung, Wissensmanagement und die regulatorische Perspektive. IGSC bietet den Mitgliedern auch ein peer-review-System für ihre jeweiligen Sicherheitsnachweise an, es bietet Vorhabenträgern und Regulierern ein Forum für offenen Meinungsaustausch über technische und regulatorische Fragen.
32.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 47: Die lange Rückholbarkeit und lange Endlager-Zieldauer sind in anderen Ländern weniger verbreitet. Wie soll es dort weitergehen? Oder sind die deutschen Zielstellungen tatsächlich die angemessensten? --> Was im Detail können wir von anderen Ländern an Erfahrungen ugbernehmen, was nicht?
32.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 49: Vorgehen innerhalb Europas zu unterschiedlichen Vorgehensweisen - Beispiel: Finnland und Schweden im Vergleich zu DE mit dem Vorgehen von der weißen Landkarte über Teilgebiete und Standortregionen zum Standort; Beispiel Schweiz - Verfahren beinhalten VETO-Rechte in DE wurde ein Einspruchsrecht im Gesetz eingebracht, um das gesamte Verfahren - wie angedacht zu stärken; Eskalationsstufen sind im kooperativen Verfahren über die festen Institutionen und Einrichtungen national, Europa und international gegeben. Wortprotokoll, S. 94: Internationaler Austausch mit laufenden Updates ist gewährleistet, BASE pflegt engen Kontakt gerade auch im europäischen Umfeld.
32.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: Finnland hat einen anderen geowissenschaftlichen Hintergrund (weniger intensive (teure) Forschungsarbeit nach Endlager notwendig) haben eigentlich das schwedische Konzept übernommen
32.35FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 91: Fragestellung: Was für ein Wissen kommt eigentlich in der BGE an? Wie kann damit umgegangen werden? Wie wird das dann weiter nach außen getragen? "Ansonsten sind wir dazu übergegangen, dass wir gesagt haben, sehr tiefgrugndig wird bei den Fachthemen sich ausgetauscht und dann der Eintrag in die Gesellschaft, in, ja, kleineren Formaten, so, wir wie sie heute vielleicht haben, oder so wie sie auch bei den Fachkonferenzen dann auftreten, vollzogen." "Diese Unterschiede [in den Beteiligungsformen, HK] ] sind auch vielen ... anderen Belangen ... zuzuschreiben. Das eine ist, dass es halt ja wirtschaftliche Themen immer noch sind fugr manche Länder. Und zum anderen, dass auch ein sehr tiefgehender fachlicher Austausch vielleicht mit der Öffentlichkeit nicht funktioniert, weil das Vorwissen noch nicht da ist. Und die Schwierigkeit auf jeden Fall immer wieder gezeigt wird, und sichtbar wird, wie bekommt man es hin, dass eine Transformation gerade zu sich, ja, neu informierenden oder halt neu dazugesellenden Menschen möglich wird." Wortprotokoll, S. 100: Bei der OECD dominieren die Vertreter der Exekutive, es gibt keine Vertreter der Stakeholder, was aber m.E. unverzichtbar ist. Denn das ist auch Stand von Wissenschaft und Technik, z.B. bei den BREF-Dokumenten im Sevilla-Prozess. Auch sollten Forschungsergebnisse regelmäßig auf einer internationalen Konferenz vorgestellt und peer reviews transparent gemacht werden. Wortprotokoll, S. 101: Es gibt solche Foren, z.B. die International Conference on Geological Repositories alle 4 Jahre, deren nächste 2022 in Finnland stattfindet. Dort gibt es auch eine Stakeholder-Session und eine mit der jungen Generation. In der EU gibt es das EURAD-Forschungsprogramm mit offenen Konferenzen und eben die Waste Management Conference in Phoenix. Vielleicht müssten die bekannter gemacht werden, aber die Foren existieren.
32.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 50: in Schweden sehr teure Kupferbehälter
32.37FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 55: Kernbotschaften Fishbowl: Finanzierung: Fallstudie mit 12 Ländern veröffentlicht: Welche Praktiken? Welche Finanzierungsmechanismen? Prozesse werden angeschaut;
32.38FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, S. 57: Kernbotschaften Fishbowl: Finanzierung: In Deutschland ist der Prozess sehr von der Geologie getrieben, StandAG sehr von der Geologie-Seite beschrieben, es muss sich mehr mit den Materialien (Risiko) beschäftigt werden; Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen im StandAG betrachten z.B. Radiotoxizität
32.39FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 58: Kernbotschaften: Wie wird die Finanzierung organisiert und ist sie tragfähig fu¨r den gesamten Prozess der Endlagerung (internationale Modelle)? Etherpad, S. 50: bei Frau [...] haben die Aspekte der Finanzierung gefehlt; Wortprotokoll, S. 93: Wir würden auch bitten, dass die Finanzierungsfrage international untersucht und verglichen wird. Wortprotokoll, S. 96: Es gibt eine Gruppe in der NEA, die sich um die Finanzierung kümmert. Sie hat gerade Fallstudien in 12 Ländern abgeschlossen und publiziert. Titel: "Ensuring the Adequacy of Funding for Decommissioning and Radioactive Waste Management". Jedes Land ist in der Verantwortung, für die angemessene Finanzierung zu sorgen, aber im Rahmen der NEA wird das einer Begutachtung unterzogen. Wortprotokoll, S. 101: Vom internationalen Vergleich der Finanzierungsmodelle kann man enorm profitieren, zum Beispiel vom Vorbild Frankreich.
32.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021EndlagerkonzeptHinweisDokumentation, S. 56: Kernbotschaften Fishbowl: Endlagerkonzepte müssen national angepasst werden, es muss national übersetzt werden (bspw. Einbezug der Geschichte des Landes, politische Historie)
32.40FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: wahrscheinlich nicht ausreichende finanzielle Mittel; Wortprotokoll, S. 92: Das war die zentrale Botschaft. Diskutiert wurde auch, ob nicht eine längerfristige, spätere Endlagerung wie sie die Niederlande planen, günstiger wäre.
32.41FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: Stromzahler hat dafu¨r bezahlt. Aber kontrovers, man konnte sich das nicht aussuchen
32.42FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: Kostenschätzungen basieren auf alten Plänen aus den 70ern, jedoch geht die Forschung weiter und die möglichen steigenden Kosten sind nicht einkalkuliert.
32.43FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Organisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: Entschädigung von Gemeinden wie in Finnland auch eingeplant bei deutscher Finanzierung?
32.44FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: werden zurückgelegte Finanzen zum Teil für Zwischenlagerung verwendet? Wie sieht die weitere Finanzierung aus, wenn diese Gelder schon aufgebraucht werden?
32.45FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: langfristige Finanzierung überhaupt planbar bei wechselnden Geldsystemen? Finanzierung in Fonds angelegt, aber bleiben diese u¨berhaupt bestehen in 100 Jahren?
32.49FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: ein gewisser Rahmen kann gesetzt werden, aber es muss an jedes Land individuell angepasst werden
32.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Stakeholder-Treffen weltweit, z.B. in der Schweiz -> welche Kommunikationstools müssen angewendet werden? ->nationale Workshops und die beste Praktiken herausfiltern/ableiten
32.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Zivilgesellschaft spielt heute eine große Rolle; Wortprotokoll, S. 82: Gerade in Bezug auf die Einbindung der Zivilgesellschaft haben sich die NEA und die Staaten als lernend erwiesen. Vor 60 Jahren wurde die Zivilgesellschaft bei der Standortsuche für Kernkraftwerke oder Endlager nicht groß einbezogen, aber inzwischen ist sie Teilhaber im Prozess.
32.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 54: Kernbotschaften Podiumsdiskussion: Auch die Einbindung der Zivilgesellschaft ist ein Lernprozess der immer weiter läuft
32.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L1, Internationales, Dokumentation vom 29.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, S. 56: Kernbotschaften Fishbowl: Forderung nach einer internationalen Konferenz (auch Austausch der Forschung) zur Information über aktuelle Forschungsergebnisse für alle Stakeholder; vielleicht zu wenig PR; Internationale Konferenz findet aller vier Jahre statt (auch mit Themen wie Partizipation, Einbindung der Jugend); Etherpad, S. 47: Bereitstellung von Forschungsergebnissen anderer Länder zur Eignung der Geologie, der Gewinnung von Daten, ihrer Interpolation und zu künstlichen Barrieren (Behältertechnik); Wortprotokoll, S. 88f: Die Erkenntnisse und Erfahrungen anderer Länder sollten miteinbezogen werden, sind für den selbstlernenden Prozess sehr wichtig. "Das weitet den Horizont." Wortprotokoll, S. 101f: Die internationale Endlagerforschung ist weiter gekommen als die national deutsche, etwa bei den transportrozessen von Radionukliden, beim Langzeitverhalten von Glas (aus den Kokillen). Diese Forschungen muss man nicht wiederholen, man muss sie nur begutachten. Allerdings ist StandAG sehr stark vom Blick auf die Geologie geprägt, das müsste man evtl. um den Blick auf die Einlagermaterialien erweitern. Wortprotokoll, S. 103, [Name]: Man muss auch die universitäre Forschung berücksichtigen, nicht nur die an Forschungsanstalten oder Großforschungseinrichtungen. Und auf diesem Feld ist der Austausch und im Übrigen auch die Forschungsförderung ausbauwürdig.
34.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 44: AG Internationaler Stand: Inwieweit gibt es internationale Vereinbarungen, dass jedes Land Endlagersuche nur in seinem Land machen muss oder können sich Länder zusammentun, um optimales Endlager zu finden?
34.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: Direktes Gespräch im geschützten Raum; Protokoll, S. 65: Kritik gehört zur Wissenschaft, Gegenmeinungen sollten Herausforderung, nicht Störfaktor sein. Dennoch gibt es auch in der Wissenschaft Machtstrukturen, Kartelle. Dagegen lässt sich nur durch tägliche Praxis und Öffentlichkeit ankommen. Protokoll, S. 96: Viele Streitfragen werden im direkten Gespräch und nicht öffentlich geklärt, allerdings sorgt nur Öffentlichkeit dafür, dass dieser wissenschaftliche Klärungsprozess auch weitere Kreise zieht. Protokoll, S. 97: Geschützte Räume sind anfänglich nötig, um Minderheitsmeinungen zu diskutieren, aber irgendwann kommt der Punkt, wo die Diskussion an die Öffentlichkeit muss. Im Standortauswahlprozess diesen Punkt zu finden, ist die Kunst. Protokoll, S. 99: Wenn abweichende Meinungen auftreten, muss man das aushalten und notfalls eine Studie auflegen, die sich mit der Meinung befasst. (BASE)
34.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: trotz Unsicherheit Vertrauen schaffen; Protokoll, S. 97: Man bräuchte einen guten Kommunikator (wie […] im Fall Corona), der die Unsicherheiten in der Wissenschaft kommunizieren kann. Denn blind der Wissenschaft zu folgen, ist auch falsch. Protokoll, S. 98: Das Problem ist das Wissenschaftsverständnis der Öffentlichkeit. Sie sieht die Wissenschaft als Erklärer der Welt, der diese deshalb auch versteht. Der Grad der Unsicherheit, das hypothetische der Wissenschaft, das muss die Öffentlichkeit erst verstehen. Protokoll, S. 99: Wir werden nicht umhin kommen, die Unsicherheiten und Fehlerbalken zu kommunizieren. Im Standortauswahlverfahren sind schon viele Checks and Balances eingeführt, die Gelegenheit dazu bieten. (BASE)
34.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 45: AG Dissense und Entscheidungsfindung: Wenn man Dissens (in der wiss. Community) stehen lässt, ist das schlecht fu¨r die Akzeptanz in der Öffentlichkeit, die den Dissens nicht unbedingt nachvollziehen oder einordnen kann. Wer könnte diese Einordnung vornehmen? Unsicherheiten der wiss. Ergebnisse mu¨ssen auch beru¨cksichtigt und dann kommuniziert werden.
34.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetWir müssen die unproduktiven Muster gegenseitiger Vorwürfe und Verdächtigungen durchbrechen, und Forschung und Beteiligung so verzahnen, dass das Ziel der Standortauswahl erreicht werden kann. Dafür tragen alle Beteiligten (BGE, BASE, Universitäten, Großforschungseinrichtungen, Bundeseinrichtungen, Gutachterorganisation) die Verantwortung)
34.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinKritikpunkte und offene Fragen: AG-V: Wie kann man Grenzgänge ermöglichen (clash of cultures)? Konkrete Themen, junge Interessenten, Begriffsdefinition ist ausbaufähig und weiter aktuell gehalten
34.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinSozioökonomische und soziotechnische Forschung darf nicht zur Akteptanzforschung verkommen
34.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, S. 49: Bald interdisziplinäres Forschungssymposium vom BASE (zweisprachig)
34.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Spektrum in der sozioökonomischen Wissenschaft speist sich auch verschiedenen Blickwinkeln, sehr breites Forschungsfeld
34.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenHinweisPhase IIEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: welche sozio-ökon. Eingrenzen kann und welche allgemein gültig _ zb betriebssicherheit, einzelne Betrachtung der Kriterien
34.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenHinweisPhase IIEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Interdisziplinär betrachten, Wechselwirkungen
34.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 43: AG Soziotechnik: Gegenseitiger Respekt ist notwendig ("Sozialwissenschaften sind nicht nur Stuhlkreis")
34.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 43: AG Soziotechnik: Was ist Soziotechnik eigentlich? Theoriediskussion ist viel weiter als "Partizipation der Gesellschaft" Begriff ist problematisch; Protokoll, S. 92: Inwieweit ist die soziotechnische Forschung in Abhängigkeitsverhältnissen und wird nur als Hilfswissenschaft zur Akzeptanzgenerierung gebraucht oder ist sie letzten Endes Erkenntnisproduzent aus eigenem Recht?
34.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 43: AG Soziotechnik: Was fugr eine Rolle nimmt die soziotechnische Forschung im Prozess ein? Wie wird sie finanziert und wie bewerkstelligen wir ihre "Bodenhaftung"? Wie bringt man sowas an BASE & BGE heran? (Gefahr der Elfenbeinturmforschung)
34.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 43: AG Soziotechnik: Was können die Umweltsozialwissenschaften beitragen (Beteiligungrechte, Machtverhältnisse, Selbstreflexion der Akteure im sozialen System)
34.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 43: AG Soziotechnik: Methodenstandards jenseits der sciences; wenn Beiträge andere Wissenschaften nicht ernstgenommen werden, kann es keine Verständigung geben; was genau meinen die "Anderen"?
34.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetWie wird inter- und transdisziplinäre Forschung am soziotechnischen Problem Endlagerung organisiert?
34.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWoher kommen die profilierten Fachwissenschaftler mit guter ganzheitlicher Sicht auf das soziotechnische System?
34.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir brauchen eine Förderung von inter- und transdisziplinären Forschungsverbünden, um junge Wissenschaftler zu interessieren. Möglicherweise muss diese Förderung institutionalisiert werden.
34.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie soll der Grenzgang zwischen Technik-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie der Öffentlichkeit weiter gestaltet werden? Protokoll, S. 77: Die Gräben existieren eher in der Theorie, wenn es ein gemeinsames Problem gibt, werden Mechanismen gefunden, den Graben zwischen den Wissenschaftskulturen zu überwinden. Bereitschaft ist nötig, sich selbst und seine Wissenschaft zu relativieren. Protokoll, S. 78: Wir haben einen Riesenschritt in Richtung auf gemeinsame Arbeitskultur und beim Glossar gemacht. Man muss die Leute "aufeinander loslassen".
34.29FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Konsens
34.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021sozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhase IIEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Erfahrungswerte, aus Erfahrungswerten (z.B. Wackersdorf oder Verwaltungsumfeld) einbeziehen
34.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: AG Dissense und Entscheidungsfindung: Wie kann ein Konsens (inkl. öffentl. Akzeptanz) gefunden werden, wenn es eine Diskrepanz/Kontroverse auf Grund unterschiedlicher Studien gibt? Wer könnte diese Konsensfindung begleiten? Wer könnte dies moderieren?
34.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDissense und Entscheidungsfindung: Was verstehen die Teilnehmenden (dieser AG) unter "wissenschaftliches Ergebnis"? Wahrheit? Meinung?Diskussionsgrundlage? Pos. 1: Studie einer wiss. Einrichtung. Pos. 2: Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift. Fazit: Es muss also eine Qualitätssicherung geben. In einem zweiten Schritt: wie kann das moderiert werden?
34.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDissense und Entscheidungsfindung: Wie kann man wiss. Dissenz der Öffentlichkeit nahebringen und kommunizieren? Wie kann das Augenmerk stärker auf die Dissensen gelegt werden?
34.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin… Der andere Punkt ist: Unser spezielles Geschäft ist natürlich auch gekennzeichnet von Ungewissheiten. Ja. Gut, das gilt für andere auch. Ich habe gerade das Beispiel Pandemie genannt. Es ist gekennzeichnet von der Wichtigkeit von Werturteilen. Wie wichtig ist mir Rückholbarkeit zum Beispiel? das ist eine Frage, die kann man nicht abstrakt wissenschaftlich beantworten. Und auch von Interessenlagen, die sich auch im wissenschaftlichen Diskurs widerspiegeln. Und da ist dann natürlich die Frage: Wer schlichtet eigentlich solche Debatten? Wer schließt solche Debatten? Es muss ja mit dem Endlagerprogramm zum Beispiel oder dem Standortauswahlverfahren irgendwie auch weitergehen. ...
34.35FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungHinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin...Sind die Dissense innerhalb der Disziplinen, also verschiedene Meinungen von Wissenschaftlern mit einem gemeinsamen Zugang zum Thema, oder sind es Dissense zwischen den Disziplinen, weil diese verschiedene Zugänge zum Thema wählen?
34.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 41: AG sozioökonomische Fragen für die Endlagersuche: Wie organisiert sich eine Akteursgruppe (Bürger-Initiative) vor Ort?
34.37FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021EndlagerkonzeptHinweisPhase I, Schritt 2Wir sind [in der Gruppe Berechnung, Simulation von Endlagerkonzepten, HK] übereingekommen, dass die Rechnung und Simulation von Endlagerkonzepten ein unbedingt notwendiges Werkzeug ist, um Endlagerplanungen zu objektivieren. BGE soll eine solche Simulation durchführen und DBHD ebenfalls die Möglichkeit dazu einräumen.
34.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 43: AG Soziotechnik: Akzeptanz kann man nicht mit soz.wiss. Forschung herstellen --> keine Hilfswissenschaft(en); Protokoll, S. 92: Risiko einer "missbräuchliche(n) oder missverständliche(n) Nutzung von soziotechnischen Forschungsansätzen als Akzeptanzhilfswissenschaft" besteht. Sehr Auftraggeber-nahe soziotechnische Forschung, die nur dazu dient, Akzeptanz zu erzeugen, birgt Gefahren.
34.42FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 40: AG Forschungsfinanzierung und Verantwortung: Kann breiterer Nutzen generiert werden - jenseits eines Endlagers? Gutes Beispiel: soziotechnisches Herangehen an andere gesamtgesellschaftliche Problemfälle, vielleicht auch KI
34.43FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinOffene Fragen: Wie sieht der Fond für die Wissenschaft aus? (auch auf S. 107)
34.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie werden die außerakademischen Akteure miteinbezogen?
34.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDie Endlagerung kann nur gelingen, wenn a) die technisch-naturwissenschaftliche Forschung herausragend ist, wenn b) andere Disziplinen mitwirken und wenn c) die Zivilgesellschaft eingebunden wird.
34.71FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen Wie wird eine Peer review künftig gewährleistet? Wie sieht der Fond für die Wissenschaft aus? Dissensen und Öffentlichkeit • Problem: Qualität kontroverser Studien von Öffentlichkeit nicht einschätzbar • Transparenter werden z.B. durch Wissenschaftsjournalismus • Direktes Gespräch im geschützten Raum • trotz Unsicherheiten Vertrauen schaffen Internationaler Diskurs und Peer review • wiss. internationaler Austauschfindet findet statt (hauptsächlich USA) • mehr Publikationen wären wünschenswert
34.72FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAlle schauen, was Deutschland macht in Sachen Technologie. Das ist etwas, was es auch in anderen Bereichen gibt. Also Deutschland hat so eine gewisse Technologieführerschaft. Und natürlich gucken alle bei allen. Es ist ja nicht so, dass die Leute, sagen wir mal, nicht interessiert wären. Es gibt einen internationalen Diskurs auf unterschiedlichsten Ebenen und man kann nur hoffen, dass der zu einem Erfolg führt.
34.73FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschHinweisPhasenübergeordnetEs gibt einen eklatanten Mangel an Internationalem Austausch.
34.74FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetIch weiß nicht, wie das die anderen Protagonisten sehen in der Runde, es gibt schon eine Vielzahl solcher Konferenzen, auch über diese amerikanischen Events hinaus, die, da gebe ich Ihnen recht, [...]--- das ist in der Tat sehr US-zentriert. Das war auch lange Zeit sogar sehr Jacka(?) (03:10:00) Mountain zentriert, habe ich in den vergangenen Jahren erlebt. Aber wir haben das in Europa auch, wir haben solche Konferenzen. Wir versuchen das auch in Deutschland zu machen. Die Aktivität von BASE hat [...] schon angesprochen. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Endlagerforschung macht internationale Konferenzen, die letzte hat uns die Pandemielage gekillt. Wir hoffen, die am nächsten Jahresanfang oder im ersten Quartal nächsten Jahres machen zu können. Also ich glaube nicht, dass wir einen Mangel an Konferenzen haben. Wo ich Ihnen Recht gebe ist, Publikationskultur, da muss, glaube ich, noch mehr passieren, um das auch transparenter und verständlicher auch zu machen.
34.75FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetJa, gerne. Wir machen dieses [Forschungs]Symposium aus der ähnlichen Analyse heraus, dass wir zwar natürlich im internationalen Austausch als Institution stehen und ich glaube, im Forschungsbereich ist das auch so, dass das stattfindet, das ist klar. Aber trotzdem ist dieser --- aus meiner Wahrnehmung ist dieser Diskurs, den wir zur nuklearen Entsorgung führen und zur Endlagersuche und Standortauswahlverfahren im Speziellen, das ist dann doch sehr überschaubar. Und die Frage, die auch schon aufgetaucht ist: Welche anderen angrenzenden Wissenschaften oder Anwendungsfelder können auch vielleicht Erkenntnisse dafür bringen, über diese Disziplin heraus?
34.76FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 40: AG Forschungsfinanzierung und Verantwortung: Ökonomie (Steuerzahler = Besorgnis eines ausufernden Finanzbedarfs)
34.77FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 40: AG Forschungsfinanzierung und Verantwortung: 24 Mrd. als Finanztopf - Aufteilung ziwschen Forschung, Suche, Bau, Einlagerung, Verschluss unklar, wo kann man dies erfragen? Welche Querfinanzierungen in andern Institutionen sind zu betarchten
34.78FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 40: AG Forschungsfinanzierung und Verantwortung: International wirksamer werden, Geld und Themen betreffend
34.79FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 44: AG Internationaler Stand: Deutsche Wissenschaft muss sich den Fragen der internat. Wissenschaft stellen, auch aus Russland und China. Wie kam es zu Entscheidungen?
34.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie wird in den internationalen Gremien (3 clubs) gearbeitet? • Untergruppen bei der oecd NEA Beschäftigen sich mit technischen Fragen der Endlagerung
34.80FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 44: AG Internationaler Stand: Warum sind in anderen Ländern die ersten Ansätze gescheitert?
34.81FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 44: AG Internationaler Stand: Was passiert z.B. mit hochradioaktivem Müll in Italien, Niederlande?
34.82FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 44: AG Internationaler Stand: Rolle der Internationalen Atomenergiebehörde: Festlegung internationaler Standards?
34.83FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 40: AG Forschungsfinanzierung und Verantwortung: 24 Mrd. als Finanztopf - Aufteilung ziwschen Forschung, Suche, Bau, Einlagerung, Verschluss unklar, wo kann man dies erfragen? Welche Querfinanzierungen in andern Institutionen sind zu betarchten
34.84FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGibt es freie Forschungsprogramme auf die sich Wissenschaftler*innen mit eigenen Projekten bewerben können oder nur klar definierte Forschungsaufträge?
34.86FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 40: AG Themengruppe Forschungsfinanzierung und Verantwortung: Lobbyarbeit fu¨r größere neue Thematiken notwendig, Zeitdruck
34.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinOffene Fragen: Dissense und Öffentlichkeit: Qualität kontroverser Studien von Öffentlichkeit nicht einschätzbar
34.95FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I3, Forschung, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 46: AG Dissense und Entscheidungsfindung: In der Schule sollte gelehrt werden, wie Wissenschaft funktioniert.
35.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhasenübergeordnetDie Scheitelstörungen berühren den Salzstock selber gar nicht. Und die BGE hat auf meine Frage gesagt, oben drüber die Scheitelstörungen, das hat auch keine Auswirkung auf das Deckgebirge. Also man kann da trotzdem einen Schacht bauen. Deswegen frage ich: Welche Relevanz hat das?
35.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhasenübergeordnetBeim Salzstock Wahn geht es darum , die Ausschlusskriterien anzuwenden auf das Gebiet quasi oberhalb des Salzstocks. Ich gehe damit konform, dass in den meisten Fällen die Scheitelstörungen wahrscheinlich keine Auswirkung auf den Salzstock haben. Aber jetzt haben Sie einen Ausschluss nicht vorgenommen trotz vorliegender Daten. Jeder weiß, dass diese Scheitelstörungen über dem Salzstock Wahn sind. Also noch mal die Frage: Wieso findet denn da kein Ausschluss statt?
35.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 1Leider ist die BGE dann in ihrer Antwort dann aber nicht auf den Salzstock Lathen eingegangen. Denn der liegt bei 191 m und da wird aber ein Ausschlussgebiet ausgewiesen oberhalb des Salzstocks. Das ist dann also nicht mehr nachvollziehbar. Wir haben geguckt, ob es weitere Beispiele wie den Salzstock Lathen gibt, und sind da auch fündig geworden. Also bei den Salzstöcken Taaken/ Scheeßel/ Ostervesede oder auch beim Salzstock Niendorf II/ Wieren/ Bodenteich ist die Situation ähnlich wie beim Salzstock Lathen. Die liegen also flacher als 300 m und trotzdem wird also ein Ausschluss aufgrund von aktiven Störungszonen oberhalb des Salzstocks vorgenommen.
35.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenHinweisPhasenübergeordnetWie werden die miteinander in Zusammenhang stehenden Kriterien und Indikatoren gekoppelt betrachtet? Das heißt, ihre Beziehung zueinander. Und die haben einige dieser Kriterien ja durchaus. Die BGE verfolgt diesen Ansatz auch. Und wir wollen einfach noch mal darauf hinweisen, dass dies insbesondere im nächsten Verfahrensschritt noch wichtiger wird, sobald mit einer höheren Detailtiefe bewertet werden muss. Nach einer individuellen Bewertung von Kriterien bzw. Indikatoren sollten Wechselwirkungen mit anderen Kriterien geprüft werden, bzw. unter Umständen auch Gewichtungen vorgenommen werden.
35.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 2Es ist halt so, dass es auch in den vorhandenen 3-D-Modellen es schwer ist, die Salzstrukturen wirklich so darzustellen, wie sie möglicherweise in Natura vorhanden sind. Das liegt auch nicht nur am Maßstab des Modells, das liegt auch an Daten, die nicht zur Verfügung stehen. Es liegt daran, dass bei diesen 3-D-Modellen - dass man die umhüllenden Salzstrukturen nicht wirklich in den vorhandenen 3-D-Modellen abbilden konnte.
35.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Aktive StörungszonenBemerkungPhase I, Schritt 1Wir sehen, die Anwendung des Ausschlusskriteriums „Aktive Störungszonen“ scheint nicht für alle betrachteten Salinare konsistent erfolgt zu sein. Und die Tiefenangaben zur Lage des Teilgebiets/ der Salinarstruktur, wie auch immer, sind nicht ohne weiteres nachzuvollziehen.
35.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021BemerkungIch möchte noch mal darauf hinweisen, dass das StandAG keine Tiefengrenze kennt und Sie sehen hier eine maßstäbliche Darstellung. Und ich glaube nicht, dass diese maßstäbliche Darstellung in irgendeiner Weise eine übertiefe Bohrlochlagerung ist. Sondern es sind 2200 m. Wie weit darf der Atommüll denn entfernt sein?
35.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Ich würde die BGE fragen, wie jetzt das ist mit den neuen Modellen. Es wird ja jetzt ein neues Modell, ein verfeinertes, mit aktuelleren Daten unterlegtes Modell angewendet. Wenn das jetzt zu anderen Aussagen kommt oder zu Verwerfungen an der einen oder anderen Stelle mit den alten Modellen, wie ist das? Wir haben ja jetzt Teilgebiete und die sollen eher verkleinert werden. Und das, was draußen ist, kommt auch nicht wieder rein. Wie wird jetzt mit diesen neuen Modellen umgegangen?
35.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhasenübergeordnetWo findet man die Bohrungsaufschlüsse bei der BGE? Es soll ja jetzt Bohrungsaufschlüsse geben, wurde mitgeteilt, aber ich kann sie nicht finden
35.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021Steinsalz in flacher LagerungBemerkungPhase I, Schritt 2Das Steinsalz ist in MV sehr flächig vertreten und bildet praktisch eine Platte unterhalb des gesamten Bundeslandes und es gibt sehr interessante Steinsalzkissen dort. Also keine Dome oder Diapire, sondern Kissen. Jetzt ist das Steinsalz MV gar nicht in BGE Teilgebieten enthalten. Meine Frage: Liegt es zu tief?
35.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021DeckgebirgeBemerkungPhase I, Schritt 1Fragen zur Definition: Was ist eigentlich das Deckgebirge? Was ist die Überdeckung? Warum ist diese Diskussion noch in der letzten Fachkonferenz, im letzten Termin aufgepoppt?
35.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021LangzeitsicherheitBemerkungPhase I, Schritt 2Und was bedeutet eigentlich die Möglichkeit einer glazialen Entwicklung? Das heißt mehrere Eiszeiten, die im Laufe des Zeitraums für das Endlager sicher sein soll, da rübergehen für dieses Deckgebirge, für seine Schutzfunktion.
35.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K2, Wirtsgestein Steinsalz, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungBemerkungPhase I, Schritt 1Eine Kritik war, Bohrkerne würden nicht ausgewertet, wie ich jetzt verstanden habe, würde das ja erst später kommen. Und das ganze Thema Störung, Scheitelstörung, glaziale Rinnen. Wie tief gehen eigentlich diese glazialen Rinnen in Norddeutschland, bzw. im Alpenvorland? Ich kann natürlich auch nicht sagen, wie tief jetzt tatsächlich die tiefste glaziale Rinne ist. Da muss ich auch nachgucken. Die Quartärbasis liegt zumindest in Mecklenburg-Vorpommern meines Wissens bei bis zu 1000 m. Das heißt, dass bis zu ungefähr dieser Tiefe, von heute aus betrachtet, mal irgendwie Sedimente, die seit der oder inklusive der letzten Eiszeit irgendwie abgelagert wurden, sich befinden. Das heißt, so tief kann da eine Erosion gewirkt haben. Ob das jetzt tatsächlich eine Rinnenbildung ist, kann ich nicht sagen. (Saleem Chaudry) Wortprotokoll, S. 29
36.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 43: Warum wurden bei der Ermittlung von Teilgebieten keine Gebiete ausgewiesen, die eine nicht ausreichende Datengrundlage aufweisen?
36.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 48: Legende zur Datenverwendung mit Begründung
36.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 48: 3D Modelle nur für Fachleute? 3D Cave (Virtuelle Realität) für die Allgemeinheit
36.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 50: Es ist keine Anleitung / Tutorial zu finden. Die 3-D-Modelle sind von der Funktionalität nicht so gestaltet, dass der Bürger dies intuitiv erfassen könnte.
36.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 50: Es sollte Aufgabe der Landkreise sein, eine Ansprechperson für die Bürgerkommunikation zu benennen.
36.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Wie informieren wir Gebietskörperschaften transparent und verständlich a) wie der Auswahlprozess aufgrund der Daten verläuft b) dass die Datenlage je nach Gebiet unterschiedlich ist c) dass es Datenbestände gibt, die bislang noch nicht berücksichtigt wurden
36.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 49:Die Zugänglichkeit der Modelle ist auch ein Thema, der Zugang darf aus Transparenzgründen nicht an teure Softwareprodukte geknüpft sein.
36.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ModellierungHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 50: Die Landesmodelle sollten verbunden werden. Die Landkarte rechts oben sollte in das Modell integriert werden. Die Teilgebiete sollten ebenfalls in dem Modell sichtbar sein.
36.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Digitalisierung der Daten; Protokoll, S. 73: Hauptaufgabe für BGE und die staatlichen Geologischen Dienste wird die Bereitstellung digitalisierter Daten sein, um die verschiedenen Instrumente zu füttern
36.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, Offene Fragen: Wie können Gebiete ausgeschlossen bzw. beibehalten werden, wenn die Datenlage gering ist?
36.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenFeststellungPhasenübergeordnetDokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Daten sollen als Datenbanken nicht als pdfs zur Verfuggung gestellt werden
36.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Organisatorische ThemenBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, Absichtserklärungen des Vorhabenträgers zur weiteren Arbeit: Wie wirkt sich die Berücksichtigung neuer Daten auf die Weiterentwicklung der Standortauswahl aus? Protokoll, S. 108: Wie wirkt sich die Berücksichtigung neuer Daten auf die Bewertung der Teilgebiete, auf Ausschluss oder Neubewertung aus?
36.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Homogenisierung der Geoviewer gemeinsam mit BGR; Protokoll, S. 77f: Warum hat die BGE einen eigenen Geoviewer entwickelt, anstatt den von der BGR zu verwenden, in dem schon Schichtverzeichnisse eingepflegt waren?
36.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 51: Wird wirklich überall gleichermaßen und objektiv weiter untersucht? Das Vorliegen umfangreicher Daten in einem Gebiet kann dazu führen, dass es aus dem weiteren Verlauf der Standortsuche ausgeschlossen wird, das Vorliegen weniger Daten darf das nicht, sondern es erfordert weiter Untersuchungen. Das Vorliegen umfangreicher Daten darf nicht dazu führen, dass entsprechende Gebiete eher zu Standortregionen ausgewählt werden.
36.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 51: Reichen die vorhandenen Daten und wann und wo werden von der BGE eigene Daten erhoben?
36.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Werden die BGE-Karten zu den Bohrungen noch aktualisiert? Dort finden sich weniger Bohrungen als bei der BGR oder im behördeninternen System.
36.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 48: Kristallin = wenige Daten > Aussagefähigkeit?
36.38FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, Offene Fragen: Gibt es einen Mindestabstand der Bohrungen für das Ausschlusskriterium? Dokumentation, S. 55: Für die Ausschlusskriterien gebe es einen Mindestabstand, für die Modellbildung werde geprüft, wie gut die Datenlage in den Gebieten sei und demnach werde über Bohrungen entschieden. Protokoll, S. 79: Der Abstand der Bohrungen hängt bei wissenschaftlichen Projekten von der Größe des Untersuchungsgebiets und der Fragestellung ab.
36.39FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Unterschiedliche Datenstände der Regionen
36.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetDokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Datendarstellung für die Öffentlichkeit aufbereiten, übersichtlicher und bürgerfreundlicher gestalten.
36.40FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageHinweisPhase I, Schritt 1Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Homogenisierung auf gesamter Fläche Deutschlands nötig; Protokoll, S. 73: Homogenisierung hat bisher nur in kleinem Bereich stattgefunden, muss deutschlandweit ausgerollt werden.
36.41FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, Kritikpunkte und Kontroversen: Konzentration auf Teilgebiete mit guter Datenlage, Gebiete mit wenig Daten werden zuru¨ckgestellt; Protokoll, S. 100: Als provokantes Statement gemeint: Um das Verfahren schnell voranzubringen, soll man sich auf die gut dokumentierten Gebiete konzentrieren.
36.42FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ModellierungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, Entwicklung des Stands von Wissenschaft und Technik: Wie oft passiert es, dass Modell erstellt werden und der Untergrund in der Realität anders aussieht? Dokumentation, S. 56: Die Modelle sind im Groben bereits sehr präzise, im Detail kann es Überraschungen geben.
36.43FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation, Entwicklung des Stands von Wissenschaft und Technik: Wie unterschiedlich sind die Vorgehensweisen bei der Modellerstellung? Dokumentation, S. 56: Es gebe standardisierte und individualisierte Vorgehensweisen, diese werden situativ angewandt; Protokoll, S. 82: Bei der Integration von (direkten) geologischen und (indirekten) geophysikalischen Daten in die 3D-Modelle spielt der Sachverstand des Wissenschaftlers eine Rolle, auch geben die verwendeten Programme die Richtung der Entwicklung an.
36.44FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021GrundwasseralterBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation, Datengrundlage: Grundwasserdaten: in Wasserproben weisen Isotopenvorkommen auf Kontakt mit Hydrosphäre hin, darüber hinaus werden andere Kriterien wie Gebirgsdurchlässigkeit durch andere Methoden ergänzt
36.45FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 44: Frage der Durchlässigkeit des Untergrunds für Flüssigkeiten und Gase ist eine zentrale Frage.
36.46FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Aktive StörungszonenBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, Offene Fragen: Welche Daten auf den Störungskarten fehlen noch?
36.47FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, Datengrundlage: Komplexität durch unterschiedliche Datenlagen und unterschiedlich angewendete Prozesse
36.49FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungEtherpad, S. 48, : Anzahl von Bohrungen? flächendeckend?
36.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetDokumentation, Absichtserklärungen des Vorhabenträgers zur weiteren Arbeit: Die Datendarstellung sei schwer auffindbar und schwer nachvollziehbar. Es soll den Gemeinden eine Hilfestellung angeboten werden zur Verständlichkeit; Protokoll, S. 112: Die Informationsangebote speziell die Karten und das WebGIS sind für den Bürger schwer zu finden und nicht intuitiv verständlich. Daher kann er die Entscheidungen schwer nachvollziehen. Kann man eine abgespeckte, allgemeinverständliche Version entwickeln und den Gemeinden/Landkreisen eine Hilfestellung zur Kommunikation an die Hand geben? Dokumentation, S. 54, AG-V: Es werde eine Umfrage bei den Kommunen gestartet, was benötigt werde, um die Kommunen und Bugrger:innenzu informieren. Protokoll, S. 113: Die AG-V und die Arbeitsgruppen, die zwischen den Beratungsterminen tagen, werden ein entsprechendes Angebot entwickeln und vorher mit einer Umfrage den Bedarf ermitteln.
36.50FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageHinweisPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 49, Datengrundlage: vor Allem ist die Abdeckung sehr uneinheitlich: in Gebieten wo Erdölerkundung stattgefunden hat, gibt es sehr viele Daten, in weiten Teilen der Kristallingebiete sehr wenig.
36.51FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Kann man die Unterschiede in der Datenqualität, -dichte und -sicherheit kartographisch aufbereiten?
36.53FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 45, Als Orientierung für Ihre Diskussion und Dokumentation dienen folgenden Leitfragen: BGE hat gelieferte Daten o. Bohrungen der SGD nur sehr eingeschränkt verwendet. In § 13, Abs. 1, StandAG heißt es, dass die BGE die ihr von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zur Verfu¨gung zu stellenden geologischen Daten verwenden muss, um zunächst die geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien nach § 22 und auf das verbleibende Gebiet die Mindestanforderungen nach § 23 anzuwenden. Der Widerspruch, dass nicht alle Daten verwandt wurden, konnte bislang nicht aufgelöst werden. Wie sollen im Hinblick auf den Zwischenbericht bislang nicht beru¨cksichtigte Daten im weiteren Verfahren fu¨r die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar in das Verfahren eingebracht werden?
36.55FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 45: Kritikpunkte und Kontroverse: Manche Teilgebiete hören genau an den Bundeslandgrenzen auf oder wurden abgeschnitten . Als Beispiele sind hier zu nennen: TG-05 Tongestein (Grenze Mecklenburg-Vorpommern zu Brandenburg), TG-09 Kristallin (Grenze Bayern – Thüringen), TG-06 Tongestein (Grenze NRW – Niedersachsen). Die Geologie hört an den Bundeslandgrenzen nicht auf. Warum wurden hier nicht zumindest Gebiete mit unzureichender Datenlage ausgewiesen?
36.56FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 45: offene Frage Wieso wurden zur Verifizierung der 3D-Modelle nur ausgewählte Bohrdaten verwendet? Wonach richtet sich die Auswahl?
36.59FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 48: Nutzung von Seismiken (3D/2D)
36.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetDokumentation, Entwicklung des Stands von Wissenschaft und Technik: Wer aktualisiert die Daten? Die BGR habe mehr Daten als die BGE
36.60FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Etherpad, S. 49: Was ist mit "privaten" Daten, z.B. Heilquellen/Thermalbohrungen mit entsprechender Endteufe?
36.62FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation, Datengrundlage: Digitalisierung Schichtenverzeichnis betrifft das Gen von analogen Bohrakten, diese werden vollständig erfasst; Protokoll, S. 84: Digitalisieren Sie das gesamte Schichtenverzeichnis oder nur einen Abschnitt zwischen bestimmten Teufen?
36.63FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021VerfahrensfragenBemerkungEtherpad, S. 43: Absichtserklärungen/ Informationen des Vorhabenträgers zur weiteren Arbeit[en] Weiteres Vorgehen?
36.64FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021BemerkungEtherpad, S. 43: Fragestellung: Was über ein Gebiet bekannt, was ist aufgrund geol. Prozessverständnisses zu erwarten?
36.67FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungEtherpad, S. 43: offene Fragen Was wird im Fall von nicht ausreichender Datengrundlage im weiteren Verfahren getan? Wird dann ein Bohrraster durch die SGD aufgesetzt?
36.69FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 45: Als Orientierung für Ihre Diskussion und Dokumentation dienen folgende Leitfrage für den sichersten Ort müssen alle verwendbaren Daten verwendet werden, das ist Grundlage eines wissenchaftsbasierten Verfahrens. Wie wirken sich die vorliegenden (noch nicht verwendeten) Geodaten auf die Teilgebiete und die Auswahl der Standortregionen aus?
36.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenFeststellungPhasenübergeordnetEtherpad, S. 47: Veröffentlichung von Geodaten als pdf ermöglicht keine Überprüfung durch die Öffentlichkeit
36.70FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 45: offene Frage: Zu welchem Zeitpunkt werden Fragen der Anwendung von BIM aufgenommen? Protokoll, S. 94: "Das Bundesministerium für Wirtschaft und Verkehr hat zum 1.1.2021 für alle Großbauprojekte über 100 Millionen Euro diesen Stufenplan digitales Planen und Bauen mit einer Methode, nämlich BIM, verbindlich eingeführt. Und auch das BMU hat so eine Selbstverpflichtung, für eigene Gebäude das zu machen. Und die Frage war einfach: Sollte das BMU und die BASE nicht prüfen, ab welchem Zeitpunkt BIM fachlich als auch, ich sag mal, politisch aus der Selbstverpflichtung heraus BIM hier angewendet werden sozusagen als übergeordneter Prozess von der Planung über den Bau bis zur Nachsorge von dem Endlager?"
36.71FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 46: Datengrundlage Weitere Bohrungen in wenig erforschten Teilgebieten?
36.74FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021BergbauBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEtherpad, S. 47: Kritikpunkte und Kontroverse Einige geologische Landesdienste wollen Risswerke von Bergwerken nicht kategorisieren. Gespräche laufen noch.
36.75FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 51: Kritikpunkte und Kontroverse Wie kann eine weitere Eingrenzung der großflächigen Teilgebiete (z.B. TG 004) in Schritt 2 der Phase I erfolgen, wenn z.B. dieselben Referenzdaten wie in Schritt 1 genutzt werden?
36.77FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021UngewissheitenBemerkungPhase I, Schritt 2Etherpad, S. 51: Kritikpunkte und Kontroverse Auf welcher Grundlage werden Gebiete ausgeschlosseüber die man wenig weiß? Können diese überhaupt ausgeschlossen werden? Warum hat die BGE darauf verzichtet, die Möglichkeit des StandAG zu nutzen, Gebiete zu benennen, bei denen die Informationen nicht ausreichen, um die Kriterien angemessen anwenden zu können?
36.78FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 1Wie lösen Sie das Problem, dass es "eine ganze Reihe von geologisch sehr komplizierten Regionen" gibt, für die keine Bohrungen vorliegen?
36.79FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021BohrungenBemerkungPhase IIMüssen die Bohrungen, die zur Erkundung von heterogenen Standortregionen nötig werden, verdichtend sein, oder werden heterogene Zonen von vornherein ausgeschlossen?
36.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 47: Ermöglicht die (schrittweise) Datenveröffentlichung im BGE-GeoViewer eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfung durch die Öffentlichkeit? Protokoll, S. 92: Ist der BGE-GeoViewer ein Arbeitsmittel, mit dessen Hilfe die Öffentlichkeit auch mit den Daten arbeiten kann, um die Entscheidung der BGE zu hinterfragen?
36.80FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Welche "datengerechte" und letztendlich "gebietsgerechte" Methode strebt die BGE an, um Teilgebiete mit unterschiedlich guter Datenausgangslage bei der weiteren Eingrenzung zu vergleichen?
36.81FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungWarum hat die BGE nicht die Teilgebiete, über die keine hinreichende Daten vorliegen, nach § 14, 2, StandAG, als solche ausgewiesen?
36.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG K3, Geodaten, Dokumentation vom 12.06.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetEtherpad, S. 48: Unklarheit über den "Typ der Verwendung", Farbwahl?
37.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie geht man das Thema in Schweden und Finnland an und mit welchen Kriterien für das Kristallingestein und mit welchen Behältern?
37.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 2Die Kriterien für eine Homogenisierung der Bohr-Daten sind nicht bekannt. Daraus ergibt sich, dass es eigentlich eines ergänzenden Bohrnetzes bedarf, um eine wirkliche Vergleichbarkeit auch herzustellen.
37.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie kann die Vergleichbarkeit von seismischen und physikalischen Bohrungen gewährleistet werden?
37.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 2Wie wird damit umgegangen, Bohrungen im Gegensatz zu geophysikalischen Verfahren. Also Bohrungen sind oft sehr viel genauer als die geophysikalischen Verfahren. Wie wird das im weiteren Vorgehen berücksichtigt?
37.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021KristallingesteinBemerkungS. 51: "Wie kann man das einem all- --- oder einem Laien, sagen wir mal, erklären? [...] Stellen Sie sich vor, Sie sitzen Sonntagnachmittag am Kaffeetisch und essen ein Stück Torte, Kirschtorte, oder hier Schwarzwälder Kirsch. Und das, was wir suchen, im Endlagergeschäft, das sind die Kirschen. Das ist die Kirsche, die Sie unten kurz unter dem Boden sehen. Das ist ein verdeckter Granit." S. 122: Macht es Sinn, in einem riesiegen Gebiet, z.B. Saxothuringikum, "Kirschen zu suchen" ?
37.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Es wurde ein sehr, sehr großes Gebiet in Sachsen ausgewiesen. Das war die sogenannte Saxothuringische Zone, als kristallines Teilgebiet. Und wir haben gesagt: Also allein diese undifferenzierte Zone, die ja mehrere Bundesländer überstreicht, die ist – oder die umfasst eigentlich alle Gesteine vom Proterozoikum bis eigentlich in das Unterkarbon. Und das ist so heterogen, dass wir eigentlich hier sozusagen eine Untergliederung vornehmen müssen, um überhaupt einen substantiellen Schritt weiterzukommen.
37.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021KristallingesteinBemerkungGrundwasser und Kristallingestein / Wieweit verändern Bohrungen diese Situation?
37.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhasenübergeordnetDas Thema „Inkonsistenz der Daten“ ist ein ganz wichtiger Punkt.
37.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Um wirklich detaillierte Aussagen treffen zu können, brauchen wir detaillierte 3-D-Modelle bis in Teufen unterhalb von 1500 Meter. Bloß wir (in Sachsen, die RED.) haben nur ganz wenige, also deutlich unter zehn Stück, solcher Modelle vorliegen. Ansonsten sieht die Datenlage etwas anders aus.
37.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021BemerkungPhase I, Schritt 2Gerade in Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern: Wir sind relativ frei geblieben, zumindest die letzte Eiszeit, wenn nicht sogar auch die Eiszeiten davor, von Gletschern, in denen (F 03:01:18 – Störgeräusche). Ja? Was ja auch noch mal eine zusätzliche Sicherheit irgendwo bieten kann. Ich habe es gesagt: Hier, im Lonetal bei Heidenheim, ist mit die älteste Figur geschnitzt von Menschenhand gefunden worden. Weltweit. Und von daher kommt das dann natürlich noch mit dazu. Und das ist noch nie ein Thema gewesen. Und deswegen war es ja unsere Forderung, unser eigentlich Antrag, dass man da in der dritten Fachkonferenz dieses Thema mal aufgreift.
37.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021Organisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll S. 68: Jetzt weiß ich nicht, ob noch weitere Punkte aufgenommen werden. Wir hatten ja die Arbeitsgruppe „Inkonsistente Datenlage“. Ich könnte anbieten, die – na, wie sagt man? – den Text zu übermitteln. Dann ist das, glaube ich, am einfachsten. […] S. 69: Ja, dann brauche ich nur noch eine Anleitung oder Information, wie ich diese, sage ich mal, drei Punkte mit Schlussfolgerung übermitteln kann. Das ist ja sehr knapp
37.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wie wird die BGE ihre Ausfu¨hrung im März ’22 und Herbst das der Öffentlichkeit vorstellen?
37.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L2, Wirtsgestein Kristallin, Dokumentation vom 11.06.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Es geht darum, dass bei diesem System, mehrere nacheinander gestaffelte Barrieren eben ein gewisses Mehr an Sicherheit gewährleisten sollen. Also nicht nur die Barriere bzw. das Gestein, wo eingelagert wird. Sondern natürlich auch die, eben wie gesagt, übereinanderliegenden Barriere
38.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetDie informelle Öffentlichkeitsbeteiligung: Im Gesetz ist der Hinweis in den Prinzipien zu finden, dass es das Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, eine Lösung zu finden, die in einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen wird und damit auch von den Betroffenen toleriert werden kann. Für mich der Hinweis darauf, dass die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ausgeweitet werden sollte. Und zwar sollte es deutlich mehr informelle Öffentlichkeitsbeteiligung geben als formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Gesetz. Warum? Weil, ich glaube, dass das Interesse der Menschen in der Bevölkerung nach Nähe, Austausch, nach Gesehenwerden, nach Resonanz, nach Eingehen auf die eigenen Argumente und Sorgen, dass das die Grundlagen sind, um eine Vertrauensbildung zu ermöglichen.
38.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Im Zusammenhang, was die künftigen Beratungen anbetrifft, kam von uns der Wunsch, dass auch die Arbeitsstände des BGE zu den Teilgebieten fortlaufend veröffentlicht werden, damit diese dann auch fortlaufend gegebenenfalls weiterkommentiert werden können, sodass eine direkte Rückkopplung mit der Zivilgesellschaft und den übrigen Akteuren vorhanden ist.
38.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDas Zweite: Ich überschreibe es einmal mit der Frage - Einfluss der Fachkonferenz und auch der Zivilgesellschaft - wie weit geht der? Also ganz konkret: Das ganze Standortauswahlverfahren ist ja ein selbstlernendes Verfahren. Und da war dann die Frage, kann es denn nicht so weit gehen, dass auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Gesetzes an sich gegeben werden? Also, nicht nur innerhalb des gesetzlich gegebenen Rahmens, dass wir uns bewegen, sondern dass wir auch ganz klar sagen, das Gesetz sollte an dieser und jener Stelle weiterentwickelt werden und als Beispiel ist genannt worden, diese planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien.
38.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Frau [...] hat auch eingangs davon gesprochen, dass sie im BGE den Aufwand zur Begleitung der Fachkonferenz Teilgebiete unterschätzt haben. Dass es mehr ist als diese drei Beratungstermine, usw. Jetzt gibt es den Wunsch, die Forderung nach einer fortlaufenden Berichterstattung, jetzt auch im weiteren Prozess der weiteren Einengung der Teilgebiete. Wie lässt sich so etwas eigentlich intern im BGE organisieren? Also, kann man gleichzeitig die Arbeit machen mit den Daten, mit den Modellen und darüber kommunizieren?
38.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Die BGE ist mit ihrem Zwischenbericht keinesfalls so weit in dem Verfahren vorangekommen wie ursprünglich erwartet. Jetzt ist die Bundesgesellschaft dabei – ich wu¨rde flapsig sagen – sie ist dabei, zu improvisieren. Die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen, die ihrer Meinung nach jetzt als nächstes anstehen, sollen eine viel stärkere Funktion im Auswahlverfahren bekommen als ursprünglich vorgesehen. Das heißt, es geht ja darum, die Gebiete, die noch im Verfahren sind, jetzt in den nächsten Schritten um den Faktor 100 zu reduzieren ... Das bedarf der genauen Beobachtung. Gerade deswegen ist jetzt in den nächsten Jahren weiterhin eine selbstorganisierte Begleitung dieses Verfahrens durch die Zivilgesellschaft unerlässlich. Denn jetzt ist man in einer entscheidenden Phase, in der es sich entscheidet, ob dieses Verfahren erfolgreich weitergeführt werden kann.
38.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetGanz wichtig ist die Frage, wie geht man mit Ergebnissen um. Aufgeworfene Fragen müssen effektiv für das Auswahlverfahren genutzt werden.
38.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisatorische ThemenBemerkungPhase I, Schritt 2Wir müssen uns das so vorstellen, dass von einem Bericht zum anderen die Prozentzahl der Teilgebiete, die noch in Frage kommen, immer weiter reduziert wird und auch innerhalb derer, die schon vorher zur Verfügung standen, dass auch immer weiter reduziert wird oder ist das eine zu laienhafte Vorstellung der fortlaufenden Berichterstattung? Gibt es da Sprünge dazwischen, Revisionen, weil Modelle geändert werden und ähnliches? Und was bedeutet das, wenn das auch mit formellen Beteiligungsrechten verbunden ist, wenn man sozusagen auch Fehler eingestehen muss?... Das wird ja wahrscheinlich kein cleaner Erkenntnisprozess sein, der so --- wie geht man damit um, wenn man fortlaufend Bericht erstattet und sozusagen im Nacken die Zivilgesellschaft hat mit den formalen, mit den Klagerechten, die da gefordert werden?
38.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin„Selbstorganisation und Apparat“sind ein Stichwort. Im Gesetz steht, eine Geschäftsstelle, die beim BASE eingerichtet wird, unterstützt die Arbeit der Konferenz. Man könnte sich fragen: Braucht man so einen Apparat, braucht man ihn? Ich sage eindeutig: man braucht ihn. Man braucht eine frühzeitige, intensive Kommunikation, mit der die dann auch professionell eine solche Veranstaltung unterstützen sollen und müssen. ... Dieser Apparat ist notwendig, schreibt nachher auch die Einladungen, E-Mails. Wir erwarten entsprechende Vorschläge. Das dürfte auch und müsste auch in späteren Formaten so sein, dass da Konzepte diskutiert werden, zur Diskussion gestellt werden, natürlich weiterentwickelt werden, man aber nicht von null anfängt. Da verliert man sonst sehr viel Zeit.
38.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch schlage ein Register aller informell Involvierten, aller Akteure, vor. Warum? Um Transparenz darüber herzustellen, was alles passiert.
38.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetWir brauchen einen Beteiligungsvertrag zwischen BASE, BGE und Aktiven der Zivilgesellschaft.
38.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Herr [...] hat gesagt, der § 5(3) des Standortauswahlgesetzes ermächtige dazu oder gebe die Gelegenheit, weitere informelle Beteiligungsformate einzurichten. Ich möchte darauf hinweisen, dass das Wort „informell“ in diesem Paragrafen nicht steht. Dort steht: „weitere Beteiligungsformate“. Mit welchen Rechten die ausgestattet werden, ob die lediglich informell sind, bleibt dort offen. Insofern kann man auf der Grundlage auch ein weiteres Beteiligungsformat einrichten, was die gleichen Rechte hätte wie die Fachkonferenz. .
38.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir sprechen uns für ein formales Fachforum entsprechend der Fachkonferenz Teilgebiete aus mit den entsprechenden Rechten, Stichwort „Berücksichtigung“ und darum herum und darüber hinaus und nicht im Gegensatz dazu, informelle Beteiligungsverfahren, die vor allen Dingen auch dezentral und themenspezifisch aufgegliedert sind. Ja, wir sprechen uns für ein Register aus, wobei wir eine Diskussion darüber hatten, was genau in so ein Register reinkommt. Es braucht auf jeden Fall ein Register, in dem schnell ersichtlich ist, was die informellen Gruppen, wer was wo arbeitet und was BASE und BGE und wer auch sonst immer anzubieten hat.
38.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir sind im lernenden Verfahren. Und deswegen wollte ich mal in die Runde werfen, ob es nicht Sinn macht, auf dem dritten Beratungstermin einen Terminslot im Plenum oder in einer AG einzurichten, um miteinander zu evaluieren, wie denn die Veranstaltung gelaufen ist, vor allem im Hinblick darauf, dass das Folgeformat sich an der Fachkonferenz orientieren wird, sodass wir keine negativen Sachen mitschleppen oder auch noch einmal herausarbeiten, was besonders positiv war, um das mitzunehmen.
38.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Wir sind gerade an dem Punkt, dass wir erstreiten uns das Recht, auch formell beteiligt zu sein, in dieser Phase, formell beteiligt. Das heißt, wenn wir dieses erstreiten – das ist ja noch gar nicht durch, dann geht es natu¨rlich auch um Justiziables. Also, das geht dann natürlich auch um die Notwendigkeit, dass dann in dieser Phase die BGE beru¨cksichtigen muss, was dann von der neuen Fachkonferenz dokumentiert wird. Aber „mitnehmen“, Frau [...], geht sicherlich anders. Ist das wieder „Power with“ oder „Power over“. Sie werden sich dann vielleicht daran gewöhnen müssen, wenn wir formell beteiligt sind, dass wir auch Wünsche äußern, dass wir auch Forderungen an Sie richten. ... Wir sind ja noch gar nicht in der Phase und wir haben ja gesagt: Wie ertüchtigen wir eigentlich die Zivilgesellschaft, ihre unterschiedlichen Teile, also diejenigen, die jetzt beteiligt sind an der Fachkonferenz? Wie schaffen wir es, uns untereinander auszutauschen? Wir schaffen wir es, geschichtliche Erfahrung weiterzureichen? Wie gehen wir mit eigenen Wissenshierarchien um?
38.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs braucht in irgendeiner Form eine Verhandlungsgruppe, die mit dem BASE darüber in Dialog tritt.
38.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir arbeiten auf der Basis des Standortauswahlgesetzes, in dem in Bezug auf die Organisation der Fachkonferenz eine Menge offengeblieben ist. So findet man in der Begru¨ndung des StandAG den knappen Hinweis, „die Konferenz organisiert sich selbst“. Die Frage wäre, was bedeutet das fu¨r die Organisation, die wir bisher gehabt haben? Und was bedeutet das für die weitere Organisation dieser Fachkonferenz?
38.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetUnterschied formelle und informelle Beteiligungsverfahren: Wir hatten den Eindruck, dass da möglicherweise eine Begriffsklärung nötig ist. Wir haben festgestellt, dass in der öffentlichen Wahrnehmung von informellen Beteiligungsformaten möglicherweise oftmals so eine gewisse Angst dabei ist, dass die weniger wert sind im Vergleich zu den formellen, dass sie weniger wirkungsmächtig seien und dass sie am Ende auch nicht zu einer irgendwie rechtlichen Überprüfung führen können.
38.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEs ist wahrscheinlich auch eine hohe Herausforderung für uns als Gesellschaft, sozusagen selber erst einmal zu erfahren, dass Wirkungsmächtigkeit sich auch einstellen kann möglicherweise, wenn diese informellen Beteiligungsformate gelingen, wenn tatsächlich offene Diskussionen möglich sind und wenn die Leute sehen, sie haben zwar nicht das Recht darauf, dass das, was sie einbringen, auch tatsächlich aufgegriffen wird von staatlichen Akteuren, aber es geschieht vielleicht, weil die Argumente gut sind. So, also das Stichwort „Kulturwandel“ in der öffentlichen Auseinandersetzung, im staatlichen Handeln und im gesellschaftlichen Umgang damit geht an alle Seiten.
38.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir haben festgestellt, dass die Informationen deutschlandweit wohl unterschiedlich intensiv diskutiert werden. Und da ist jetzt die Frage, wie kann ein Bürger vor Ort die Diskussion anregen? Muss er sich an seine Landesregierung richten, wenden? Das klappt in Bayern sehr gut, wenn man das machen möchte, in anderen Bundesländern nicht. Und wie kann man untereinander dieses System lernen, also von Best Practice-Beispielen deutschlandweit zu verknüpfen, deutschlandweit zu diskutieren, Öffentlichkeitsarbeit, informelle öffentlichkeitswirksame Arbeit herzustellen?
38.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinUns ging es darum, klar herauszustellen, es gibt keinen Widerspruch zwischen formell und informell, also bei der Beteiligung. Es ist irgendwie eine komische Geister-Diskussion. Natürlich sind informelle Formate wichtig, aber wir bestehen darauf, dass in der Fortsetzung dieser Konferenz im nächsten Verfahrensschritt es auch formelle Beteiligung geben muss, also schon aus Gründen der Rechtssicherheit.
38.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Uns fehlt der Schritt der Verständigung zwischen den unterschiedlichen Gruppen, die jetzt hier zusammengefasst sind in der Fachkonferenz Teilgebiete. Das hat gar nicht stattgefunden. Und das muss stattfinden! Also, ein Wissens- und Erfahrungsaustausch. Es gibt eine Asymmetrie im Verfahren sowieso. Das heißt, Stärkung der Zivilgesellschaft, aber auch unter uns gibt es unterschiedliche Wissenshierarchien. Und deshalb ist es so wichtig, wenn man überhaupt hinkommen will zu dem Schritt Selbstorganisation und Selbstbehauptung in diesem Verfahren, dass dieser Austausch organisiert wird.
38.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetTransparente Einbeziehung heutiger und zukünftiger Generationen.
38.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG L3, Selbstorganisation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs wird eine aktivere Rolle des NBG gewünscht, nicht nur das Stand-AG eins zu eins umzusetzen, sondern auch den Prozess aktiver begleiten und dabei unter anderem auch zielgruppengerechtere Angebote unterbreiten, auch wissenschaftlich dort die Begleitung aktiver zu übernehmen. Ein Vorschlag war dabei, dass das NBG auf dem nächsten Termin der Fachkonferenz einen eigenen Tagesordnungspunkt bekommen sollte und auch das Feedback, was das NBG sich jetzt erarbeitet--- oder andersrum, die Stellung, die sich das NBG jetzt erarbeitet, auch als Feedback an die Fachkonferenz zurückzugeben.
39.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll S. 34: Es sind 3D-Modelle veröffentlicht worden in einem Viewer-Programm, das die Geografie nicht abbildet, jedenfalls bisher. ... Es gibt keine Möglichkeiten von Schnitten von Ort A nach Ort B, weil erstens Ort A und Ort B nicht eingebbar sind. Und es gibt die Möglichkeit, mit verschiedenen Schiebungen einen Schnitt herzustellen. Aber das zu verlangen von der Öffentlichkeit, ist ein bisschen zu viel verlangt. Und dann ist die Frage, gibt es solche Software, die, soviel ich weiß, frei verfügbar ist? ... Es ist einfach so, dass 3D-Modelle relativ schwer zu verstehen sind, wenn man die das erste Mal sieht, aber die Möglichkeit der Schnitte führt dazu, dass man in diese Problematik reinkommt.
39.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWenn man das Folgeformat der Fachkonferenz andenkt, wir betreiben das ja Richtung Fachforum, und das wäre dann zu institutionalisieren, das heißt, wer bekommt nachher die Autorität oder die Aufgabe, so eine Vernetzungsplattform aufzubauen beziehungsweise zu ermöglichen.
39.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEs gibt die sogenannten Funkkollegs, wo verschiedenste Medien zusammenkommen und über ein Jahr Leute herangeführt werden aus dem Bildungsbürgertum. Auch das ist nicht gemacht worden, ... es sind keinerlei Entwicklungen anzusehen.... Es gibt bei der Bundeszentrale für Politische Bildung entsprechendes Material, aber eher im sozio-technischen Bereich, .... Die Frage ist, wer sollte eigentlich für diese Sachen zuständig sein. Ich habe jetzt gerade BGE-Materialien genommen. Warum? Weil es keinerlei Materialien vom BASE gibt, was irgendwie bezüglich wissenschaftlicher oder naturwissenschaftlicher Ausbildung, Heranführung an das Problem vorliegt. Ich bin der Meinung, dass das BASE zuständig ist oder eher zuständig ist. Das NBG wollte auch mal was machen, hat aber nichts gemacht
39.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Viele Teile des Zwischenberichts müssen in einfacher oder leichter Sprache verfügbar sein, was auch für den weiteren Prozess sehr bedeutsam ist. Und es dort einen wichtigen Einstieg geben kann über diese leichte Sprache.
39.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021KommunikationHinweisPhasenübergeordnetBegriffe wie "sicherer Einschluss" führen immer wieder zu Missverständnissen. Gemeint ist ein risikoarmer Einschluss mit einer definierten Leckrate, und das wird von der Bevölkerung nicht so verstanden. Deshalb gibt es immer wieder Schwierigkeiten, insbesondere, wenn Leute neu einsteigen, und wenn die diesen Begriff sehen, dann wissen sie nicht, wo der definiert ist, sondern sie gehen von dem Allgemeinverständnis aus. Es werden immer wieder Euphemismen benutzt, gerade von Juristen, wenn sie von einem sicheren Endlager sprechen.
39.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetAnforderungsanalyse für die didaktische Wissensvermittlung zu Geologie, Strahlenschutz, Endlagerung und Sicherheitskonzepten: Wer ist denn Zielgruppe? Es kann doch nicht immer nur Sommeruniversität heißen, wo bleiben die Volkshochschulen.
39.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Frage der Informationsplattform, die es ja schon gibt von BASE. Wir sind uns einig, dass es eine andere Art der Informationsplattform gibt, im Internet, auf die alle Zugriff haben und die offen ist, wo auch Informationen von Bürgerinitiativen oder Gutachten hochgeladen werden können, die nicht durch den Filter des BASE gehen. Und diese Plattform sollte auch einen Veranstaltungskalender mit all diesen Sachen haben und dient sozusagen dazu, für denjenigen, der sich als erstes mit dem Thema beschäftigen will, als erste Anlaufstelle im Internet und kann von da aus verteilt werden auf die unterschiedlichen Informationsangebote. Und es wäre natürlich schön, wenn das vielleicht aus der Fachkonferenz heraus entstehen kann
39.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWichtig ist, dass es EINE Vernetzungsplattform gibt. Vorhin tauchte irgendwie der Plural von Vernetzungsplattformen auf. Das ist falsch, sondern es gibt einen Punkt, einen Punkt, wo man sich als Bürger hinwendet, aber dann breit aufgefächert auch verschiedenste Meinungen darstellt. Also Bürgerinitiativen, .ausgestrahlt, DAEF und so weiter, die können alle darauf in entsprechender Weise kommunizieren oder veröffentlichen oder Links zur Verfügung stellen. Und dann gibt es quasi eine Redaktion, die das auch unter Umständen mit zusätzlichem, erklärendem Material füllt. Das ist, glaube ich, wirklich wichtig, dass es wirklich EINE Plattform ist, die nicht nur vom BASE getragen wird, sondern von vielen. Die Infoplattform des BASE sollte abgelöst werden durch solche eine vernetzte Plattform.
39.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021KommunikationHinweisPhasenübergeordnetAlso es ist ja im wesentlichen Text. Dieser Text ist dadurch ausgezeichnet, dass man versucht, Stratigraphie und Lithologie zu erklären, aber man bringt gleichzeitig zehn weitere Begriffe rein, und das kann keiner verstehen. Das ist didaktisch vollkommen ziellos aneinander gereiht. Und das ist ja nur ein Beispiel eines Videos
39.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll S. 30: Das ganz große Problem ist eben an dieser Stelle, über eine entsprechende - ja, dieses Wissen mit einer didaktischen Reduktion so aufzubereiten, dass eben gleichzeitig die Perspektiven aus den Domänen, was sagt - wie ist die Sichtweise eines Kernphysikers, wie ist die Sichtweise eines Geowissenschaftlers, wie ist die Sichtweise aber auch eines Planungsrechtlers auf diese Problematik der Darstellung im Rahmen der geologischen Abwägungskriterien jetzt, die uns ja sehr an dieser Stelle interessieren
39.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll S. 48: Das heißt, es geht ganz zentral darum auch, wer treibt künftig dieses Thema in die breite Öffentlichkeit, medial in der entsprechenden Aufbereitung, sodass viele mitgenommen werden können. Und das Wissen, was ja eigentlich im Prinzip vorliegt, auch zugänglich gemacht wird. Das ist so mein Fazit, was Herr [...] natürlich auch an mehreren Stellen jetzt aufgegriffen hat. Und ganz wichtig auch natürlich, das finden Sie aber an vielen Stellen, dass diese Begriffswelten, die Denkwelten und Sprachwelten - die treffen jetzt aufeinander und die müssen ja irgendwie harmonisiert werden, sagt man ja immer so schön in der Fachsprache, dass die dann auch einen gemeinsamen Rahmen bilden können, nachher.
39.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll S. 55: Okay, also erstmal, ich bin Schüler, deswegen bin ich nicht so tief da drin. Aber mir ist aufgefallen, dassinsgesamt die Bevölkerung sehr wenig davon mitbekommt, auch in den Schulen ist eigentlich nichts davon zu hören. Ich habe mich im Rahmen einer Seminarfacharbeit dafür erst begeistert. Und dann jetzt mittlerweile auch weit darüber hinaus.
39.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll S. 56: Was übriggeblieben ist, ist eigentlich die Idee, dass wir uns nochmal in einem kleinen Kreis zusammenfinden und versuchen, eine Umfrage zu entwickeln, die dann von der Teilnehmerschaft der Fachkonferenz beantwortet werden soll zur Bedarfslage. Also bei welchen Medien bedient ihr euch, wenn ihr Informationen haben wollt? Was findet ihr da, was fehlt euch da, was würdet ihr gerne wissen, welche Formate fehlen euch? Dieser Typ von Fragen.
39.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetWie werden durch Begriffe, die man verwendet, nicht nur Sachverhalte angesprochen, sondern auch, Einstellungen dazu mitmoduliert oder schon mitgeliefert?
39.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetAnforderungsanalyse für die didaktische Wissensvermittlung zu Geologie, Strahlenschutz, Endlagerung und Sicherheitskonzepten: Ich hatte unter den MOOCs auf Playdecide hingewiesen. Das ist ein Tool, das von der EU für diesen Kreis entwickelt wurde.
39.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M2, Endlagerdidaktik, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Endlagerkommission hat damals, als sie die Informationsplattform ins Gesetz geschrieben hat oder dafür empfohlen hat, schon auch in die Richtung gedacht. Und das ist jetzt halt eine sehr fragmentierte Plattform-Struktur geworden in der Realität. Und die Frage ist, wenn man so was wieder zusammenführen wollte, muss man sich fragen, wer hat die Autorität oder die Neutralität, die wahrgenommene Allparteilichkeit, so eine Plattform zu betreiben. Das ist ja eigentlich schon fast ein journalistisches Angebot.
4FKTG: Offizielle ÜbergabeKonzept "Anschlussformat zur Fachkonferenz Teilgebiete: Fachforum Teilgebiete"ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Fachkonferenz fordert die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) auf, als Folgeformat der Fachkonferenz Teilgebiete ein Fachforum Teilgebiete einzurichten, das die weitere Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) bis zur Einrichtung der Regionalkonferenzen nach Standortauswahlgesetz (StandAG) begleitet.
40.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: 4 Wochen Frist für die AG-V ist zu kurz
40.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDiskussion u¨ber den Antrag der AG-V (Dok.-Nr. FKT_Bt2_013): Empfehlung: Ag´s sollen, wenn möglich mehrfach tagen, damit am Ende ein Ergebnispapier entsteht; Protokoll, S. 47: Können nicht die Ags ein Ergebnispapier erarbeiten, in dem sie konsensual ihre Ergebnisse festhalten? Protokoll, S. 48: Das würde voraussetzen, dass die weiterlaufenden Ags zweimal tagen, einmal zur Beratung und einmal zur Formulierung des Papiers. Protokoll, S. 49: Die AGs, die weitertagen, wurden vom FKT-Plenum per Beschluss gebeten, am Ende ihrer Tätigkeit einen Antrag für den 3. Beratungstermin zu fomulieren, in dem sie ihre Schwerpunkte und Wünsche an die BGE niederlegen. Protokoll, S. 51: Die AGs sollten mehr als einmal tagen
40.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Datenbank ist kurzfristig nicht realisierbar (Pflege/ Kosten)
40.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIm Wortprotokoll werden alle Argumente gesichert, aber gehen in der Masse unter Mehr Gewichtung für wichtige Argumente
40.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Umgang mit Fehleranfälligkeit der Wortprotokolle.
40.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Mehr Gewichtung fu¨r wichtige Argumente, Protokoll, S. 35: Gewichtung wäre wichtig, damit die BGE Schwerpunkte erkennen könnte, die vorrang bearbeitet werden sollten. Protokoll, S 36: FKT hat beschlossen, dass die Plenarbeschlüsse "auch eine Gewichtung" haben. Gewichtung aufgrund der Häufigkeit der Nennung ist eine schwierige Sache, daher ist es eine praktische Schwierigkeit, wie die Gewichtung umzusetzen ist. Protokoll, S. 37, Gantzer: Die drei AGs zu den Wirtsgesteinen treffen sich zwischen den Beratungsterminen und können unter Umständen eine Gewichtung vornehmen. Protokoll, S. 37: Beschlussvorlagen der drei Wirtsgesteins AGs könnten Struktur für den Ergebnisbericht liefern, in die dann alle Argumente einsortiert werde
40.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIndex in working progress
40.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Qualitätskontrolle der Wortprotokolle/ Index -> Legitimierung; Protokoll, S. 40: Vielleicht kann man die Protokolle und den Index so im Internet präsentieren, dass die Fachkonferenzteilnehmer Kommentare dazusetzen können. In Form einer Onlineplattform. mit Kommentarfunktion zum Beispiel. Protokoll, S. 41: Qualitätskontrolle bei Wortprotokollen ist ganz schwierig. Einen Mehrwert sehe ich auch nicht unbedingt. Protokoll, S. 42: Kommentierung von Excel- und PDF durch zahlreiche Teilnehmer ist technisch schwierig zu bewerkstelligen. Etablierung in Datenbankformat auf einer Online-Plattform ist zeitlich im vorliegenden engen Rahmen schwierig. Eine echte Alternative kann ich aber auch nicht bieten, es sei denn, man setzt ein Redaktionskomitee ein, aber das bekommt wieder Legitimitätsprobleme. Protokoll, S. 43: Die Umsetzungsprobleme sehe ich auch, aber die Korrekturmöglichkeit nicht anzubieten ist auch problematisch.
40.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinVorschläge: Ag´s sollen Index zu ihren Themen prüfen
40.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation, Diskussionsinhalte: Indexierung sinnvoll
40.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGenau, ich war stehen geblieben bei dem Punkt, dass diese AG eine der Kernaufgaben der Fachkonferenz berührt, und zwar zum einen die Beratungsergebnisse und zum anderen auch den Punkt Transparenz und Beteiligung im lernenden Verfahren. Das heißt im Klartext, dass man auch mal darüber spricht, wie denn dieser Bericht zuszanden kommt. Ganz besonders hat das für mich auch eine Relevanz dahingehend, dass wir hier das Vorbild für alle Folgeformate schaffen werden. Und umso wichtiger finde ich, dass das auch mit allen, die möchten, besprochen wird.
40.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGHinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin[…] aber, was im Bericht drinsteht, das darf nur die Fachkonferenz selber entscheiden, weil die AG-V nur den Beratungstermin vorbereiten darf, laut Geschäftsordnung. Wortprotokoll S. 28: Das Problem ist, es muss eine Legitimierung durch den dritten Beratungstermin erfolgen - wenn man sich so vorstellt, wie ein Ergebnisbericht aussieht, dann ist das ein Dokument von 100- 150 Seiten, aber lässt sich natürlich innerhalb von vier Wochen gar nicht erarbeiten und auch schlecht im Vorfeld, weil ja de dritte Beratungstermin irgendwo einfließen muss.
40.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProtokoll S. 44: Legitimierung des Indexes ist wichtig, um den vielen Diskussionen um die Legitimation von schriftlichen Produkten der Beratungstermine gerecht zu werden. Der Index ist von der AG-V ins Leben gerufen worden, das breite Publikum hat davon nichts mitbekommen. Er ist eine gute Idee, aber die inhaltliche Kompetenz für den Ergebnisbericht liegt bei der Fachkonferenz, und dieses Legitimationsproblem für den Index sollte geheilt werden (und ist es mit dieser AG ein Stück weit). Protokoll, S. 45: Die Beschlüsse des Plenums von Donnerstag Abend sind in gewisser Weise die Legitimation.
40.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinOffene Frage: Dokumentation der Workshops zwischen den 1. und 2. FKT / Plenum nicht in Dokumentation nur Ag ´s ?
40.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinVorschläge: Dokumentation der Workshops (zwischen den Fachkonferenzen) mit in die tabellarische Auswertung der 2. FKT u¨bernehmen und Fortfu¨hrung des Index
40.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie geht man mit den Ergebnissen der beiden Workshops um, die zwischen dem 1. und dem 2. Beratungstermin stattgefunden haben? Fließen deren Ergebnisse in die Tabellen (des Indexes, HK) ein? Auf Nachfrage sagte [...] AG-V, die Ergebnisse würden darin nicht berücksichtigt, und sie wurden auch nicht in die Dokumentation aufgenommen. Sollen die Workshop-Ergebnisse jetzt Input für die AGs (zwischen dem 2. und 3. Beratungstermin, HK) sein? Protokoll, S. 45: Workshops sind auf den Seiten des BASE dokumentiert. Protokoll, S. 46: Der Index umfasst nur die Protokolle der Arbeitsgruppen, nicht die Workshops und auch nicht die Plenarsitzungen. Protokoll, S. 46: Dass von den Workshops nichts (in den Index, HK) eingegangen ist, ist das Problem, auf das ich aufmerksam machen wollte. Vielleicht sollte man die AGs, die weiter tagen, auf diese Workshops hinweisen, damit sie keine Doppelarbeit leisten. Protokoll, S. 46: Workshop-Ergebnisse sollten bei der Auswertung des 2. Beratungstermins mit berücksichtigt werden.
40.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie geht man mit den Diskussionen in den Plena um, die parallel zu den Arbeitsgruppensitzungen stattfinden?
40.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG M3, AG Dokumentation, Dokumentation vom 12.06.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinVorschläge: Ag´s zu Wirtsgesteinen, die weiter tagen sollen Ergebnisse/ Beschlu¨sse in die 3. FKT bringen
41.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation: Offene Frage: Methodenentwicklung anhand von Pilotregionen: Muss die Verordnung jetzt neu geschrieben werden?
41.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation: Offene Frage: Warum wurde das Verfahren (Pilotregionen) bislang nicht kommuniziert?
41.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MethodenentwicklungBemerkungPhase I, Schritt 2Wie sollen die Modellregionen ausgewählt werden?
41.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 110: "Wir [Land NI, HK] fragen uns, wie denn die weitere Engrenzung vorgenommen wird." Gibt es eine Karte, aus der hervorgeht, wo ausreichende Datengrundlagen herrschen? Wie wird mit Gebieten umgegangen, in denen keine ausreichenden Datengrundlagen bestehen?
41.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhasenübergeordnetFür die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden. § 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Fu¨r einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Wie lange sollen wir auf Basis veralteter Daten diskutieren? Wortprotokoll, S. 95,: "Es sind ja schon neue Daten eingepflegt und es werden neue Daten verwendet. Also, wann bekommen wir als Öffentlichkeit diese Daten?"
41.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Daten der SGD, etwa durch Bohrungen führten nicht zu dezidiertem Ausschluss.
41.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Datenabfragen (SGD)HinweisPhase I, Schritt 2Für die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden. 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Fachdaten der SGD müssen kurzfristig eingearbeitet werden als Grundlage für aktualisierte Karten. Wortprotokoll, S. 55: Herr […] meint Ausgangspunkt zu meist die geologischen 3-D-Modelle. Die Modelle fielen unter den Datenbegriff des StandAG. Bei der Prüfung der Erfüllung der Mindestanforderungen seien aber nicht alle gelieferten Daten verwendet worden.
41.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Wie viele Mitarbeiter waren an den TG Ton beteiligt
41.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge II, 1: Ab Schulklasse 9 sollte ein Format entwickelt werden, um Schülern einen außerschulischen Lernort in der Nähe/Bundesland zu bieten und/oder Unterrichtsmaterial zu den Wirtsgesteinen zur Verfügung zu stellen. Um Verständnis und Wissen zum Untergrund, Ressourcen, Umweltschutz und Umfang unserer Infrastruktur zu fördern. U.a. auch Endlagerdidaktik. Populismus mit Wissen begegnen.
41.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Wie soll auf die Heterogenität der jeweiligen Lithologien (innerhalb einer Tonformation / eines Teilgebiets) eingegangen werden?
41.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Für die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfügung gestellten Daten verwendet worden. 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Für einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Ist ein "Update" vorgesehen? Wie will man von 54% auf 1% kommen, das hätte ja in Schritt 1 passieren müssen.
41.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Mehr bürgerfreundliche Kommunikation nach außen von der BGE; Wortprotokoll, S. 114: Die Diskussion mit den peers ist wichtig, aber irgendwann muss einfach der Stand auch in die Öffentlichkeit getragen werden, wenn ein Beteiligungsverfahren sinnvoll sein soll. Sonst beruht die öffentliche Diskussion auf veralteten Daten.
41.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Der Auswahlprozess steht noch ganz am Anfang und viele der Entscheidungen, die die Fachkonferenz hätte kommentieren sollen, sind noch gar nicht gefallen. Wortprotokoll, S. 85: Auswahlverfahren bei Ton viel weniger fortgeschritten als bei Salz. Die Flächen der Teilgebiete sind so groß, dass sie nicht sinnvoll bewertet werden können.
41.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Fachkonferenz ist lt. StandAG das letzte Beteiligungsformat, bevor die Standortvorschläge vorliegen. Niedersachsen würde es begrüßen, wenn es weiterhin ein Beteiligungsverfahren gebe, das nicht unbedingt gesetzlich normiert sein muss. Die BGE wäre gut beraten, die weitere Einengung transparent, schrittweise nachvollziehbar und dialogorientiert durchzuführen und die Fachleute und interessierte Laien einzubinden. Wortprotokoll, S. 86: Weiteres formelles Beteiligungsverfahren muss auch in Schritt 2 stattfinden,wenn die Flächen um den Faktor 50 bis 100 reduziert werden.
41.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, 1, 17: Wie kommen die "Bürger*innen" bei dem heute zugesicherten Dialog zur weiteren Einengung der Gebiete verlässlich zum Zug?
41.29FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Nächster Schritt, nach stratigraphischer Eingrenzung: lithologische Eingrenzung (arbeitsintensiv). Weiterer Schritt Teufenlage?
41.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEinengungsschritte transparent darstellen (auch visuell)
41.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ZeitplanBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 10: Zeitlicher Horizont
41.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 10: inwiefern zukünftig Berücksichtigung der Plastizität des Tongesteins?
41.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 12: Wie sieht es mit Kiel und der Umgebung aus?
41.37FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 1, 15: Welche Daten werden für die weitere Eingrenzung herangezogen?
41.38FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Mindestanforderungen (MA)HinweisPhase I, Schritt 2Steinsalzvorkommen auf Rügen/Hiddensee ist nach LUNG-Ansicht falsch bewertet. Wirtsgestein gibt es dort gar nicht. Wortprotokoll, S. 83: Arbeitsgrundlage der BGE ist europäische Karte 1:3.000.000, da sollte es doch größermaßstäbliche Karten geben.
41.40FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Datengrundlage: BGE sei anderen Weg gegangen, als gesetzlich festgelegt (nicht auf Grund von Daten, sondern Studien und Literatur seien Teilgebiete ausgewiesen worden. Inwieweit wurden die Daten von Tongestein von der BGE bearbeitet?
41.41FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 1Mächtigkeit der Tonsteine = 100 m (MA Mächtigkeit des ewG) nicht in allen Bohrungen sicher belegt. Gerade im Nordwesten Mvs an der Grenze zu Schleswig-Holstein "haben wir… eigentlich keine Belege, dass dieses Gebiet in irgendeiner Form diese mächtigen Tonsteine beinhaltet". Wortprotokoll, S. 74: Auch in der mitteljurassische Tonsteinformation im Su¨dosten MVs gibt es Bohrungen, die eine Mächtigkeit der Tonsteinvorkommen von = 100 m belegen. Wortprotokoll S. 74: Im unterkretazischen Teilgebiet im Südwesten MVs belegen die Bohrungen das MA Mächtigkeit des ewG nur, wenn man zum Tonsteinvorkommen auch Mergelsteine der jüngeren Unterkreide hinzuzählt. Wortprotokoll, S. 74: Es sind nicht alle Bohrungen berücksichtigt worden "vielleicht aus Zeitgründen".
41.42FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MindestanforderungenFeststellungPhase I, Schritt 1Im tertiären Tongestein gibt es das Problem, dass die Formationen zum Teil in zu geringen Tiefen für ein Endlager liegen, weil sie von Salzkissen nach oben gedrückt werden. Diese Areale sind dennoch als Teilgebiet ausgewiesen.
41.43FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021geoWKBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge I, 3, 5: Bedeutung eiszeitlicher Erosiosnsrinnen
41.47FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinRolle des LGB in BW? Wortprotokoll, S. 57: Heute als Beobachter. Stellungnahmen/Austausch findet statt
41.48FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetEinbeziehen und Motivieren von Geologiestudenten - Verständnis und Kommunikation (Übersetzung) der Fachfragen für die Bevölkerung
41.49FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Evolution des Berichts: Zwischen den nächsten Schritten soll der Zwischenbericht nachbearbeitet werden. Wortprotokoll, S. 95: Wie kann das rechtssicher gestaltet werden? Wortprotokoll, S. 111: Lt. StandAG ist nach dem Zwischenbericht Teilgebiete der nächste Bericht zu den Standortregionen vorgesehen. Dazwischen bleibt alles rechtlich unverbindlich, denn Zwischenschritte sind nicht vorgesehen. Sie sind aber nötig, um das Verfahren mit Bürgerbeteiligung und glaubwürdig weiterzuführen. Wie löst man diesen Widerspruch?
41.50FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Offene Frage: Gibt es eine Überarbeitung des Zwischenberichts?
41.51FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Die BGE hat den Begriff "Tongesteinsformation" weit gefasst und darunter auch Tonmergelsteine und Megelsteine mit teilweise sehr hohem Karbonatgehalt (z.T. > 50%) verstanden.
41.52FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Die Differenzierung von Tongestein soll anhand des Erdzeitalters vorgenommen werden
41.53FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Wo liegen die Unterschiede zwischen den Tongesteinen in Süd- und in Norddeutschland?
41.55FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhasenübergeordnetEntstehen unter Gebirgsdruck weitere Risse?
41.56FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Vorteile und Nachteile der jüngeren Tonformationen
41.57FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021BergbauBemerkungPhasenübergeordnetKönnen sich Bakterien/Pilze während des Ausbaus eines Endlagern bilden/freisetzen?
41.58FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Wo kommen Störungen in den norddeutschen Tonformationen vor? Wie werden sie dargestellt? Wie stellt sich die BGE die weitere Ausarbeitung vor?
41.59FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Potentialverfahren (nicht-seismisch)BemerkungPhase IITextbeiträge I, 3, 2: Kann durch geoelektrische Untersuchungen zwischen plastischen und verfestigten Tonen differenziert werden?
41.61FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, 3,11: Wasser und verschiedene Tongesteine
41.62FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Erkundung allgemeinBemerkungPhase IITextbeiträge I, 3, 13: Gibt es eine Möglichkeit bei einer oberirdischen Erkundung die Durchlässigkeit einer Tonformation zu ermitten?
41.63FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetVorstellung der Ergebnisse der Felslabore in der Schweiz (Mont Terri) und in Frankreich
41.64FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Wurden bisher geostatistische Methoden verwendet, um die bekannten und gesicherten Datensätze auszuwerten?
41.65FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation: Kritik: Teilgebiete sind identisch mit den identifizierten Gebieten; Wortprotokoll, S. 85: BGE hat die zunächst identifizierten geologischen Formationen im Fall des Tongesteins nicht weiter in Teilgebiete aufgeteilt, zwischen den Stufen "identifiziertes Gebiet" und "Teilgebiet" ist keine territoriale Reduktion erfolgt. Soll das später im Prozess erfolgen?
41.66FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Heterogene DatenlageHinweisPhase I, Schritt 1Dokumentation: Kritik: Teilgebiete seien entlang Verwaltungsgrenzen ausgewiesen worden, dies sei geologisch nicht schlüssig; Datenharmonisierung über Ländergrenzen hinaus; Wortprotokoll, S. 77: Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Datenharmonisierung über Ländergrenzen hinweg stößt auf Schwierigkeiten; Wortprotokoll, S. 78: Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Wo gute 3D-Modelle vorhanden waren, wurden weitere Daten nur sehr untergeordnet/ausgewählt betrachtet. Das kann zu einer Ungleichbehandlung von modellierten und nicht-modellierten Regionen führen.
41.67FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Formationen weisen komplexe Faziesverteilung auf, die auf der unter-/mitteljurassischen Situation resultiert (Übergangszone Meer/Festland, Deltastrukturen mit entsprechenden Sedimenten)
41.68FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Eignung des tertiären Sediments muss infolge der Festigkeitseigenschaften und der teilweise heterogenen Zusammensetzung sehr kritisch betrachtet werden.
41.69FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Was ist mit Mineralogie?
41.70FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Was ist mit Temperaturanstieg in der Tiefe?
41.71FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Zusammenfassende Kritik: Gebiete sind zu groß ausgewiesen worden und müssen noch vor Phase 2 zwingend verkleinert werden, damit die Sicherheitsuntersuchungen in einer guten/hohen Qualität weitergeführt werden können.
41.72FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Der konservative Ansatz der BGE führt zu einer deutlichen Überschätzung bei der Verbreitung des Wirtsgesteins.
41.73FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Kernfrage: Wie wird im nächsten Schritt der Einengungsprozess vorgenommen, insbesondere mit Blick auf die sehr großen Ton-Teilgebiete?
41.74FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Teilgebiete orientieren sich stark an BGR-Tonstudie von 2007. "Da sind kaum Veränderungen erfolgt."
41.75FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Die Tongesteinsformationen bestehen ausweichlich der Bohrkerne aus Ton-/Schluff-Wechselfolgen, was für eine bergmännische Auffahrung Schwierigkeiten erwarten lässt.
41.76FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation: Datengrundlage: Forschung Opalinuston: schluffig, knappe Mächtigkeitsverhältnisse: Wie ist die Datenlage? Die Schweiz habe eine junge Studie, die von der BGE herangezogen werde. Wortprotokoll, S. 115: Insofern ist der Opalinuston in Süddeutschland ein Teilgebiet mit Tongestein wie andere, z.B. in Norddeutschland. Die BGE muss abwägen, welches sie im Rennen hält.
41.77FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, 3, 15: Gibt es zwischenzeitlich Erkenntnisse über die Mächtigkeitsverteilung der Tonformation beim Teilgebiet 1 im Süden von Deutschland?
41.78FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, 5, 3: Welche Auswirkungen hat die Entscheidung der Schweiz drei Vorkommen im Opalinuston nahe der deutschen Grenze zu untersuchen für die Ausweisung von Standortregionen und Untersuchungsgebieten im Teilgebiet Opalinuston? Ist damit der Hegau bereits als Standortregion gesetzt?
41.80FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Maa Die Gebirgsdurchlässigkeit und Erhalt der Barrierewirkung sind nicht umfassend geprüft worden. (Kann aber im Rahmen der Sicherheitsuntersuchungen erfolgen)
41.81FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ReferenzdatensätzeBemerkungPhasenübergeordnetAnwendung von Referenzdatensätzen ist nicht immer nachvollziehbar und kann zu Ungleichbehandlungen zu führen.
41.82FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 1Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): 7 von 11 geowissenschaftlichen Abwägungskriterien wurden aufgrund von Referenzdatensätzen angewandt, die überwiegend auf Daten aus älteren Formationen [als der tertiären, HK] beruhen. Ein Referenzdatensatz für tertiäres Tongestein muss erstellt werden.
41.83FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Sollten jetzt nicht Referenzdaten für die jeweiligen stratigraphischen/lithologischen Einheiten entwickelt werden?
41.84FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021ReferenzdatensätzeBemerkungTextbeiträge I, 4, 3: Mich interessieren die Referenzdaten zum Tertiär
41.86FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Einmal heißt es, dass die Ausschlusskriterien grundsätzlich nachvollziehbar sind, vereinzelt bedarf es Nachbetrachtungen. Die Anwendungen von den Mindestanforderungen und Abwägungskriterien bedürfen nach Einschätzung unseres LBEG vertiefter Begründung. Und die Anwendung von Referenzdatensätzen wird als nicht immer nachvollziehbar erachtet und die Gefahr wird gesehen, dass diese Anwendung zu Ungleichbehandlungen führen kann.
41.87FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021MindestanforderungenBemerkungMindestüberdeckung erhöhen wegen Eiszeiten? Behandlung von Rinnen? Bei Einschränkung [der Mindestteufe auf, HK] mindestens 500-600 m immer noch eine große Restfläche
41.88FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge, S. 126: Weshalb keine einfachen erste Schritte für tertiäre Tone, wie Mindestüberdeckung erheblich vergrößern wegen tiefer Erosion infolge glazialer Einflüsse?
41.88FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Im mitteljurassischen Teilgebiet reichen die Tongesteinsformationen über weite Strecken tiefer als 1500 m unter Geländeoberkante. Diese Areale sind dennoch als Teilgebiete ausgewiesen. Das gilt auch für das unterkretazische Teilgebiet.
41.89FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021AusschlusskriterienBemerkungPhasenübergeordnetAusschlusskriterien sind grundsätzlich nachvollziehbar angewandt worden, vereinzelt sind aber Nachbetrachtungen nötig (bei AK aktive Störungszonen und Einflüsse früherer oder bestehender Bohrungen)
41.90FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021AusschlusskriterienHinweisPhase I, Schritt 1Im Teilgebiet 01 im Hegau ist das Ausschlußkriterium Tiefenerosion bisher unzureichend berücksichtigt.
41.91FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Standortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation: Datengrundlage: Nicht alle vorliegenden Daten seien bislang berücksichtigt worden.
41.92FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Als Orientierung für Ihre Diskussion und Dokumentation dienen folgende Leitfragen: Fu¨r die Anwendung der Ausschlusskriterien (AK) und Mindestanforderungen (MA) sind im Schritt 1 der Phase 1 des Endlagersuchverfahrens nicht alle von den SGD und des Bundes zur Verfu¨gung gestellten Daten verwendet worden. 14 Abs. 2 StandAG sieht eine nochmalige Anwendung der AK und MA in Schritt 2 der Phase 1 jedoch nicht vor. Fu¨r einen ordnungsgemäßen Abschluss des Schritt 1 der Phase 1 ist dies jedoch zwingend notwendig. Beinhaltet das auch eine erneute Veröffentlichung eines modifizierten Berichtes mit anschließender Diskussion in dem schon beschlossenen weiteren Beteiligungsformat? Wortprotokoll, S.56: In dieser Fachkonferenz wurde ein weiteres Beteiligungsformat fu¨r alle Gruppen beschlossen. Wenn zwischenzeitlich von der BGE weiter gearbeitet werden wird: Wie werden die jeweils aktuellen Ergebnisse in die ffentliche Diskussion eingebracht werden?
41.93FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021VerfahrensfragenBemerkungBericht müsste "Bericht Gebiete" heißen und nicht "Zwischenbericht Teilgebiete", weil man vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren abgewichen ist. Auftrag des Gesetzgebers, ein offenes, partizipatives Verfahren, dass zu allgemeinen Befriedung der Öffentlichkeit führt, wurde verfehlt, da statt 30 Teilgebieten 90 Teilgebiete mit mehr als der Hälfte der Gesamtfläche ausgewiesen wurden, tlw. aufgrund veralteter, unvollständiger oder falscher Daten.
41.94FKTG: Offizielle ÜbergabeAG I2, Wirtsgestein Ton, Dokumentation vom 11.06.2021Heterogene DatenlageHinweisPhase I, Schritt 1Dokumentation: Sorge: Ungleichbehandlung der Regionen über Modellqualität, nicht Gesteinsqualität, Teilgebiete sollen nicht an Modellgrenzen enden; Wortprotokoll, S. 77: Gemeinsames Positionspapier der SGD von B, BB, HB, HH, MV, NI, ST, SH zum Teilgebiet Tertiäres Tongestein v.01.02.21 (GP): Ungleichbehandlung aufgrund heterogener Datengrundlage der SGD; Beurteilung der Mindestanforderungen ohne 3D-Modell und nur anhand von wenigen Bohrungen ist in Gebieten mit komplexer Geologie wohl nur wenig belastbar. Das kann zu einer Ungleichbehandlung der Regionen innerhalb eines Teilgebietes führen; Wortprotokoll, S. 117: Was führt zum Ausschluss einer Region? Unerlässlich für gerechtes Verfahren, dass BGE den Verdacht ausräumt, allein durch eine gute Datengrundlage bleibe eine Region im Rennen.
42.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinStand Wissenschaft und Technik: Welche Information über Sicherheit wird von den Kommunen gebraucht -> Internationaler Blick: Syneergien mit anderen Endlager-Dialogen möglich, z.B. Schweiz. Wortprotokoll, S. 22: von den weiter fortgeschrittenen Prozessen in anderen europäischen Staaten lernen
42.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetHandlungsbedarf: Frühzeitige Kommunikation über Sicherheitskonzepte (insbesondere für Kommunen)
42.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetErwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Frühzeitige Kommunikation von Sicherheitskonzepten
42.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
42.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhase I, Schritt 1Erwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Mehr Information über aktuelle Forschung, speziell Entwicklungen und Auswirkungen auf Gewässer
42.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhase I, Schritt 1Offene Fragen: Grundwasserströme -> Wer forscht danach? Wie ist der Erkennenisstand?
42.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinStand Wissenschaft und Technik: Innovationssprünge im IT-/Forschungsbereich verfügbar machen.
42.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 29: Wie trifft man Aussagen für 1 Mio. Jahre? Wortprotokoll, S. 30: Man untersucht die grundlegenden geochemischen Prozesse und identifiziert die bestimmenden Konstanten, die sich auch über die kommenden Millionen Jahre nicht ändern werden. Mit solch naturwissenschaftlichem Prozessverständnis kann man innerhalb gewisser Unsicherheitsmargen auch geologische lange Zeiträume abdecken. Wortprotokoll, S. 31: Man kann mit ganzen Ensembles von Modellen diese Prozesse simulieren und dann probabilistisch Szenarien ermitteln, was passieren könnte.
42.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhasenübergeordnetSicherheitsanforderungen: Wie kann vorab eine Debatte darüber geführt werden? Wie werden Erkenntnisse in den weiteren Prozess eingebracht? Wie wird die Informationsvermittlung sichergestellt?
42.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Stand Wissenschaft und Technik: Sicherheitsanforderungen: Wie kann vorab eine Debatte darüber geführt werden?
42.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Erwartungen und Forderungen an BGE/BASE: Eigene Kommunikation der BGE bürgernah
42.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021MethodenentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetLeitfrage: Ist der Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt? Wie kann sich die Wissenschaft sicher sein in ihren Berechnungen -> naturwissenschaftliches Prozessverständnis.
42.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021internationaler AustauschBemerkungPhasenübergeordnetHandlungsbedarf: Interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern
42.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinErwartungen und Forderungen an BGE/BASE: open access von Daten in der Forschung (Unterstützt das BASE bei der Informationsgewinnung?), Wortprotokoll, S. 37: Open-Data-Beauftragten sollte es im Bereich von BASE geben. Wortprotokoll, S. 43: Unterstützt das BASE auch bei den Publikationsgebühren für open access? Wortprotokoll, S. 36: Alle Forschung des BASE wird veröffentlicht und ist frei zugänglich. (BASE)
42.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Diskussion über die Verordnungen/Regelungen (Sicherheitsanforderungsverordnung) Wortprotokoll, S. 23: Schwerpunkt der AG sollte SicherheitsanforderungsVO sein. Diese wurde im September 2019 [18.05.20] vorgestellt, legt grundlegende Sicherheitsaspekte für ein Endlager fest, die es während Betrieb und Nachweiszeitraum einhalten muss. Es wird aber auch geregelt, welche Sicherheitsaspekte im Zuge der Auswahl beachtet werden müssen. Wortprotokoll, S. 38: Wie konkret ist die Verordnung? Wortprotokoll, S. 27: Sicherheitsanforderungs- und SicherheitsuntersuchungsVO hängen relativ eng zusammen und regeln, wie [u.a.] die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ablaufen. (BMU)
42.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Problem: Wie sehen die Sicherheitskonzepte aus und wie werden diese kontrolliert (Spezieller Fall: Endlager und Grundwasser, Sicherheit der Castoren).
42.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G1, Sicherheitsanforderungen und Sicherheitsuntersuchungen (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinStand Wissenschaft und Technik: Informationsweitergabe: Werden Kommunen in der Digitalisierung gefördert, so dass sie alle Informationen erhalten können? Auch ländliche Kommunen verbressern ihre Digitalisierungsangebote/digitalen Möglichkeiten
43.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021AbfallinventarHinweisPhasenübergeordnetWir haben 600.000 Stück Graphit-Kugel in Ahaus liegen, mit Uran und hochangereichertem Uran. Und noch mal 300.000 Stück lagern in Jülich. Und es gab immer die Meinung, dass die Graphitbelastung, egal, für welches Endlager, viel zu hoch ist und (1:56:48 Tonaussetzer) Und das mit dem Graphit, das darf nicht sein, das muss abgereichert werden. Da gab es eine ziemliche Auseinandersetzung und das wäre vielleicht auch schön, wenn man darüber --- Das ist jetzt noch nicht so eilig, aber die anderen Bedingungen, die so ein Endlager erfährt, ob die diese Graphit-Kugeln einfach so aufnimmt oder die auch wieder aufgearbeitet werden müssen.
43.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWelche Messewerte an Radioaktivität hat man ganz konkret bei den Zwischenlagern, in der Nähe der Zwischenlager?
43.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ZeitplanBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch sehe Verzögerungen, die wir bislang im Verfahren haben. Das heißt wir werden auch 2050 keine Endlager zu befüllen haben. Deswegen glaube ich, dass die Zwischenlagerung auf eine andere Grundlage gestellt werden muss. Das ist unbedingt notwendig, weil die Zwischenlagerbehälter eine befristete Zulassung haben und das finde ich, muss hinterfragt werden und es darf nicht sein, dass die Genehmigungen einfach nur verlängert werden.
43.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ZeitplanBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir haben das Zwischenlager Bella bei uns. Aus unserer Sicht ein dringendes Problem, weil auch die Sicherheit von Bella nicht unumstritten ist, um es vorsichtig auszudrücken. Und selbst bei dem jetzigen Zeitplan ist einfach die Zeit viel zu lange, als dass wir bei Bella keine Nachrüstungen oder Verbesserungen durchführen. Gleichzeitig halte ich den Zeitplan auch für sehr ambitioniert und fast nicht für durchführbar.
43.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ZeitplanBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAus meiner Sicht ist die Zwischenlagerung nicht zu Ende gedacht. Es wird einfach da gelassen, wo alles ist, davon ausgehend, dass es ja, wenn es idealtypisch läuft vom Zeitplan her ins Endlager reinkommen kann. Aber man macht sich keine Gedanken darüber, erstens wie die Zwischenlager auch schon zur Optimierung genutzt werden könnten, um die Einlagerung vielleicht zu erleichtern. Aber auch eben, was passiert, wenn es hier zu zeitlichen Verzögerungen kommt oder auch zu Störfällen oder ähnlichen.
43.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ZeitplanBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWenn wir über 50 Jahre drüber kommen, sollten wir nicht den Begriff Zwischenlagerung verwenden, dann sind wir bei einer Langzeitlagerung.
43.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir müssen Kriterien und Wertvorstellungen entwickeln, nach denen wir uns sicher sind, ob wir solche Art von Zwischenlagern, wie wir sie haben, hinnehmen oder ob wir die Priorität, die aus meiner Sicht seit Jahren gegebene Priorität der Errichtung eines robusten Zwischenlagersystems erkennen müssen. Dann erkennen wir auch, dass wir mit dieser Konferenz und dem Fokus auf der Standortsuche für ein Endlager auf der völlig falschen Strecke unterwegs sind.
43.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ZeitplanBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinZwischenlager sind für 40 Jahre genehmigt, da kann man nich 50 Jahre, 60 Jahre daraus machen, stattdessen ist es ja eigentlich auch unser Thema hier, wie sieht es aus mit alternativen Strategien.
43.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWichtig wäre, dass das derzeit vorhandene Wissen und die Wissensdefizite zur Zwischenlagerung gesammelt werden. Dass als zweites mögliche Handlungsoptionen nebeneinander gestellt werden und dass ein transparenter Prozess beginnt, ähnlich wie also jetzt der Endlagerprozess ist. Bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürger herrscht die große Angst, dass die Zwischenlager eigentlich Endlager werden.
43.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWerden Drohnen bei heutigen Sicherheitskonzepten für Zwischenlagerung mitbetrachtet?
43.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021AbfallinventarBemerkungPhasenübergeordnetWir haben 2005 Castoren aus Dresden-Rossendorf bekommen, auch aus Forschungsreaktoren und uns ist definitiv mitgeteilt worden, dass einige Brennelemente nicht mehr als Ganzes zu handhaben waren und die wurden in Lumpen eingewickelt und mit Werkzeugen gesichert und in die Castoren gepackt. Bei alten WER-Brennelementen von 1957 glaube ich auch, dass sie mittlerweile an Substanz und Haltbarkeit verloren haben.
43.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021TeilgebieteBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAls die Zwischenlager genehmigt worden sind, war es ja ein Privatbetreiber, der die Anträge gestellt hat und natürlich hat es Sicherheitsanforderungen usw. gegeben. Mittlerweile ist aber der Staat verantwortlich für die Zwischenlager. Das heißt also, es könnten sich auch Veränderungen bei den Anforderungen an den Zwischenlagern ergeben, weil der Staat natürlich das Allgemeinwohl betrachten muss.
43.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2, Duale Strategie/ Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021EndlageralternativenBemerkungPhasenübergeordnetKann man nicht einfach auch für die nächsten 1000 Jahre diese doch angeblich ja ziemlich sicheren Castor-Behälter einfach verwenden? Müssen wir überhaupt ein Endlager überhaupt noch finden?
43.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin"Wir untersuchen abgebrannten Kernbrennstoff in unseren Labors. Man kann in Anführungsstrichen sagen “heiße Zellen”. Wir untersuchen einmal in Hinblick, waspassiert mit so abgebranntem Kernbrennstoff während der Zwischenlagerung und aber auch was passiert während der Endlagerung. [...] die Endlagerkommission, die hat zwischen 2014 und 2016, die hat ja, ja wichtige Sachen entwickelt, was auch dann nachher im Standortauswahlgesetz formuliert wurde. Unter anderem hat die Endlagerkommission [...] sich damit auseinandergesetzt, was ist denn sinnvoller. Vielleicht für ein Jahrhundert, wie es in den Niederlanden umgesetzt wird, eine verlängerte, eine Langzeitzwischenlagerung. Ist das vielleicht eine bessere Alternative? Und die haben, nachdem Sie verschiedene Anhörungen hatten, diese Option verworfen."
43.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs gibt wirklich einen Handlungsbedarf an das BASE, tatsächlich mindestens so eine Veranstaltung, wie die Fachkonferenz Teilgebiete baldmöglichst auch für das Thema Zwischenlagerung zu machen.
43.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetEs ist bisher nicht vorgesehen, dass die Transport- und Lagerbehälter, die meisten sind die Castoren, dass die in ein Endlager hineinkommen. Es ist in anderen Ländern, Schweiz, Frankreich, Schweden, Finnland, dort sind Lagerbehälter vorgesehen. Also müssen die Inventare, die Brennelemente, aus dem Castor herausgenommenen werden und in Lagerbehälter.
43.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Castor-Behälter sind die ersten, die ihre Lizenz verlieren im Jahr 2032. Und das ist vielleicht dann doch zu berücksichtigen, wenn in zehn Jahren die Laufzeit, sagen wir mal in Anführungsstrichen, für diese Behälter abgelaufen ist. Dann sollte man doch im Auge behalten, was geschieht dann damit. Werden dann die Kugeln aufgearbeitet und in andere Behälter, die eventuell schon endlagerfähig sind, verpackt oder will man neue Behälter nehmen oder will man einfach sagen, wir verlängern die Lizenz dafür. Fertig aus.
43.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG G2 Duale Strategie/Zwischenlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinS. 29: "Das habe ich so verstanden, dass man auch alternative Strategien bräuchte für die bislang versäumte, nicht entwickelte Zwischenlagerpolitik. [...] Es ist ja eben so, dass wir hier in einem solchen Gespräch Aufgaben entdecken, von denen wir gar nicht sicher sein können, ob die bei der BGE gut aufgehoben sind. Das ist noch sehr vorsichtig formuliert. Nein, wir sind sogar sicher, dass sie dort nicht richtig aufgehoben ist. [...] man sollte BGE und BGZ zusammenbinden zu einem gemeinsamen Auftrag. Das hat wirklich schon eine humorvolle Qualität. Es wäre gut, wenn wir mal jetzt einen kurzen Beitrag hörten, wie vor einigen Quartalen zwischen BGE und BGZ darüber gestritten wurde, wer denn jetzt den Nachfolgebehälter der derzeitigen Zwischenlagerbehälter für das zukünftige Endlager entwickeln sollte." S.25: Thematik verlängerter Zwischenlagerung ist gemeinsam zu behandeln von BGZ-BASE-BGE mit Öffentlichkeit.
44.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Ich halte diesen Punkt 'Überlagerung von Schichten' für einen ganz zentralen, der bisher meines Erachtens zu wenig beachtet wird, weil ja gerade die Kombination von Ton über Salz, Ton über Granit scheint mir eine sehr – ja, doppelt sichere Geschichte zu sein. Denn die Schwächen von Granit oder auch von Salz werden natürlich nur über eine wasserdichte Tonschicht ausgeglichen.
44.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021DeckgebirgeBemerkungPhase IIWichtig für 2. Fachkonferenz. Vorher müssen die einzelnen separaten Schichten genauer geprüft, erörtert und verifiziert werden. Vor und Nachteile müssen abgewägt werden, um Potential (positiv sowie negativ) von überlagernden Schichten konkret erörtern zu können.
44.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Wie tragen über Endlager/ über Wirtsgestein liegende Gesteinsschichten zur Sicherheit bei ?
44.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Wie wird BGE im Schritt 2 Phase 1 von der Öffentlichkeit begleitet?
44.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2 wir haben jetzt die Beteiligungsmöglichkeit, aber wie ist es nach diesen Fachkonferenzen, wie geht es weiter? Wie können wir uns weiter einbringen? Forscht die BGE dann da weiter und stellt uns am Ende vor vollendete Tatsachen? Oder gibt es noch einen weiteren Beteiligungsprozess, wenn dann neue Erkenntnisse vorliegen? Wie ist das?
44.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021KommunikationHinweisPhasenübergeordnetFragen werden zu langsam beantwortet. Landesämter haben Bericht veröffentlicht, die Aussagen in einen weiteren Bericht einfließen lassen.
44.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 1Ich stelle den Antrag, dass die BGE über ihre jeweiligen Stellungnahme zu den Stellungnahmen der Geologischen Landesänter bis zur nächsten Fachkonferenz informiert.
44.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhasenübergeordnetWelche Kriterien legt das BGE an bei Multibarrieren? Gibt es da Präferenzen, wo man sagt, Ton/Salz ist zu bevorzugen gegenüber Ton/Granit oder Granit/Ton, je nachdem, wie die Schichtlagen sind?
44.xxFKTG: Offizielle ÜbergabeAG H1, Gesteinskombinationen/ Überlagerung (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Zur Geologie, es ist richtig, dass die BGE jetzt im Zwischenbericht geologische Daten verwandt hat, die uns nicht so zufriedenstellen, dass wir sagen können, alle Gebiete sind ausreichend und gut untersucht worden. Die Daten, die vorgelegen haben, sind sicherlich verwandt worden, aber in welcher Art und Weise, das lässt sich nicht ganz nachvollziehen.
45.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetProblem: Kobra: 11 Länder betrachtet zu Endlagerbehältern und die jeweiligen Sicherheitsanforderungen; allerdings haben diese andere Anforderungen und Voraussetzungen (in DE: 1 Mio. Jahre, Gestein, Logistik, Temperatur, Wasser...); aber international viel Austausch, BGE forscht
45.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Noch kein Behälter auf dem Markt, wann soll und wird es einen geben?
45.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021Technische/Geotechnische BarrierenHinweisOffene Fragen: Wie steht es um andere künstliche Barrieren?
45.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: 1 Mio Jahre nur mit technischen Barrieren fragwürdig? Dokumentation: Daher wird der Fokus auf geologische Barrieren gesetzt.
45.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetProblem: Bisher entwickelt: Pollux – Endlagerbehälter aus Edelstahl und Gußeisen fu¨r Einlagerung im Steinsalz bis Oberflächentemperatur 200 Grad.; bislang wenig Forschung zu Behältern in anderen Wirtsgesteinen (Ton, Granit)
45.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetProblem: Castoren nur Transportbehälter, für 40 bis 100 Jahre gesichert, nicht getestet für Endlagerbedingungen.
45.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen: Welche Anforderungen sind in jedem Fall notwendig, unabhängig vom Gestein. Was ist der gemeinsame Nenner (z.B. Korrosion)? Wortprotokoll, S. 22f: Man strebt Multibarrieren-Systeme an. Möglichst viele Barrieren sollen möglichst lange intakt bleiben. Im Wesentlichen werden derzeit Metallbehälter untersucht, Frankreich erforscht auch keramische, aber derzeit sind keramische Behälter für Brennelemente wegen deren Größe nicht denkbar, nur für Glaskokillen. Wortprotokoll, S. 24ff: Schwedische Behälter müssen 100.000 Jahre halten, weil kein Deckgebirge vorhanden. Schweizer Behälter 10.000 Jahre, obwohl die im Ton bauen. Deutsche Behälter müssen so lange durchhalten, bis die geologische Barriere geschlossen ist. In Deutschland müssen wir erst sehen, wie lange ein Behälter dicht sein muss. Lagerbehälter Pollux für Steinsalz sollte 500 Jahre halten, "ich persönlich halte den Pollux auch für robust genug, dass er wesentlich mehr als 500 Jahre überlebt" (S.26). Wenn der Behälter den gesamten Nachweiszeitraum abdecken muss, muss er korrosionsresistent sein. Ob das Edelstahl, wie bei den Tschechen ist, oder Kupfer wie bei Schweden und Finnen, oder eine Nickellegierung, wie sie es bei den Amerikanern in Yucca Mountain war, muss man sehen. Ist in Deutschland nicht entschieden. Es geht immer um das gesamte Endlagerkonzept, in diesem Rahmen muss man die Rolle des Behälters und seine Überlebensdauer bestimmen. Dokumentation: Gemeinsamer Nenner: Behälter muss für eine bestimmte Zeit dicht sein, druckresistent, nicht zu dünnwandig, ausreichende Abschirmung für den Menschen während des Betriebs, nicht zu dickwandig, damit die Temperatur nicht steigt, nicht zu groß, Unterkritikalität, alle Barrieren sollen solange wie möglich intakt bleiben.
45.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen: Wird momentan parallel geforscht oder legt man sich auf ein Gestein fest?
45.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen: Welche Rolle hat die Form der Abfälle, z.B. Glas, für die Behälterkonstruktion Wortprotokoll, S. 20: Es spielt für die Behälter in konstruktivem Sinne und für die Sicherheitsbetrachtungen und -konzepte eine Rolle. Für das Sicherheitskonzept wichtig ist, dass man annimmt, dass Glaskokillen 10.000+ Jahre chemisch stabil sind, selbst wenn in dieser Zeit Wasser in den Behälter dringt, hält das Glas es vom hochaktiven Abfall fern. Brennelemente dagegen bestehen aus metallischen Hüllrohren und einer keramischen Matrix mit dem Brennstoff. Das Metall löst sich schneller auf als Glas und aus der keramischen Matrix können Nuklide herausgelöst werden. Der Behälter muss also eine stärker (dickere) Barriere gegen Korrosion bilden. Dokumentation: Es spielt eine Rolle, in welcher Form die Abfälle vorliegen. Verglaste Abfälle: In DE verglaste Abfälle aus Wiederaufarbeitung; Für Brennelemente sind 4m lang + Sicherheitswand -> Abfall muss in die Behälter passen; für Glaskokillen können Behälter kleiner sein, ggf. auch mehrere Kokillen ugbereinander; Wärmeleistung hängt von Größe ab, Glas muss unter 500 Grad C sein, die Wärme muss abgeführt werden
45.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG H2, Künstliche Barrieren/ Behälter (selbstorganisiert), Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Welche Rolle hat die BAM im Gesamtprozess?
46.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnet Wenn man sich die Prozesse anschaut, die in Mitteleuropa gerade stattfinden, abgesehen von den Alpen, dem zentralen Teil der Alpen, sind hier eigentlich keine tektonischen Rahmenbedingungen gegeben, die derartig hohe Hebungsprozesse verursachen würden. Und deswegen wurde auch hier keine Fläche aus dem Verfahren genommen, aus dem Ausschlusskriterium. Das war’s. Danke. Ja, ganz vielen Dank für die Einleitung und seien Sie herzlich gegrüßt aus Hamburg. Genau Meine Sicht auf die Dinge ist die der wissenschaftlichen Community, die bisher ein bisschen außen steht aus verschiedenen Gründen. Und ein paar Sorgen, die ich selbst habe und die mir mitgeteilt wurden aus der Community, möchte ich heute vorstellen. Zwei Kernbotschaften sind es. Einmal: Wir sind besorgt. Denn es darf nicht passieren, dass sich Ausschlusskriterien im Nachhinein als ungenügend herausstellen. Das muss ausgeschlossen werden. Wie in diesem Lernverfahren damit umzugehen ist, muss dann sicherlich in einer anderen Arbeitsgruppe noch einmal besprochen werden. Aber es wäre desaströs, wenn im Nachhinein die wissenschaftliche Community sagt: Liebe Leute, liebe BGE, wir wissen, dass ihr dem StandAG folgen müsst, aber die dort aufgeführten Kriterien sind ungenügend. Das würde in der öffentlichen Wahrnehmung schlimme Ursachen haben.
46.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungWegen der Eiszeit gibt es langzeitliche Erhebung, die Flusslängsprofile sind darauf noch nicht ausgeglichen, eingestellt.
46.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhasenübergeordnetBei Großräumige Vertikalbewegungen werden nur Hebungen betrachtet. Was ist mit Senkungen (z.B. Brandenburg fast flächendeckend)? Die Nordsee (Meeresspiegel) lag vor 2000 Jahren zwei Meter tiefer. Was bedeutet das, in Zusammenspiel von Klimawandel und Landsenkungen, für Nordostdeutschland und der Frage der Rückholbarkeit?
46.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Werden in der heutigen Modellrechnung alle bekannten und verfügbaren Modelldaten und Parameter berücksichtigt, um ganz weit in die Zukunft zu gucken, um mögliche Veränderungen voraussagen oder prognostizieren zu können? Herr [...]: Prognosezeitraum vielleicht 10.000 Jahre; Daten dürften nicht immer für lokal hochaufgelöste und langfristige Modelle reichen. Man nimmt, was man hat.
46.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Seismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 1Warum sind Bereiche mit Erdbeben in den letzten Jahren nicht ausgeschlossen Waldkirch 2004: 5,2; Singen im Febr. 2021: 3,0 - warum sind solche Bereiche noch innerhalb der Teilgebiete?
46.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenBemerkungPhase I, Schritt 1Wie wurden die Ausschlussflächen um aktive Störungszonen ermittelt?
46.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Eislasten und glaziale Erosion müssten mit den Ausschlußkriterien geprüft werden.
46.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Auf der Karte links sehen wir die Ausdehnung der letzten Eiszeit, der letzten Kaltzeit. Das war vor etwa 18 000 Jahre, der Meeresspiegel war damals 120 Meter tiefer als heute. Das ist eines der Probleme, warum es so schwierig ist, den anthropogenen Einfluss da herauszurechnen.
46.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021AusschlusskriterienBemerkungPhase I, Schritt 2Werden Ausschlusskriterien, die miteinander zusammenhängen (Bsp.: Kartierung von Störungssegmenten und ihre genaue Morphologie), zu irgendeinem relevanten Zeitpunkt des Verfahrens miteinander verknüpft?
46.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnet"Mein Wunsch wäre eigentlich als Fragestellung auch es zu akzeptieren, dass ein heute nach bestem Wissen und Gewissen ausgesuchter – nicht heute, aber in ein paar Jahren – Standort möglicherweise nur ein Zwischenstandort sein wird."
46.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungHinweisPhase II[Klimaprognosen, Modellentwicklung] Ich hat unglaublich viele Parameter, deshalb ist eine hohe Rechenleistung notwendig . Am GFZ gibt es zum Beispiel komplette Erdmodellierungen, wo einzelne Teilbereiche sichtbar sind
46.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetUnabhängige Forschung ist mit einzubeziehen, um die öffentliche Akzeptanz zu erhöhen.
46.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrungenHinweisPhasenübergeordnetBohransatzpunkt in alten Bohrungen so unsicher, dass er außerhalb des Puffers liegen kann. Finden die Ausschlußflächen (i.e. Bohrungspuffer) um die Bohrungen nicht in den Teilgebieten wieder
46.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenBemerkungPhase I, Schritt 1Nachvollziehbarkeit des Ausschlusses von Scheitelstörungen (AK Aktive Störungszonen):Die beschriebene Methode zum Umgang mit Scheitelstörungen im Zwischenbericht also auch im Bericht zur Anwendung der Ausschlusskritierien lässt offen, weshalb bei der Ausschlussführung von Scheitelstörungen zusätzlich der Abstand Top-Salzstruktur zur Geländeoberkante berücksichtigt wurde.
46.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2Muss nicht der Tiefenbereich des gesuchten Endlagers neu definiert werden? [...] ,wie sich die Erdoberfläche aufschiebt, ob man nicht tiefer gehen muss, also tiefer als die 300 Meter und dort auch suchen muss, weil man damit rechnen muss, dass in den nächsten eine Million Jahren sich die Erdoberfläche genau in dem Bereich von Oberfläche bis minus 300 verändern wird.
46.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A1, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenBemerkungPhasenübergeordnetWoher kommt das Kriterium 34 Millionen Jahre? Für dieses Ausschlusskriterium, dass man sagt: Störungen interessieren uns im Moment nur die, die bis 34 Millionen Jahre gehen.
47.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 35: Kann man die wesentlichen Schritte der Teilgebietsauswahl (z.B. Inventarisierungstabellen, stratigraphische Einheiten) auch kartographisch aufarbeiten und darstellen? Das wäre für ein transparentes, partizipatives Verfahren wichtig.
47.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 1Offene Frage: Warum haben Länder eigene 3D-Modelle nicht genutzt aber die BGE? (Stratigraphische statt lithologische Modelle als mögliche Begründung)
47.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungHinweisPhase I, Schritt 1Es scheint mir, dass es sehr viele Unklarheiten gibt auf welchem Stand diese 3-D Modelle sind und welche Rolle dabei die BGE und welche Rolle die Länder, die ja die 3-D Modelle geliefert haben, haben. Dazu gehört auch warum jüngere Daten noch nicht eingebaut sind und wie das passieren soll in der Zukunft. Daten, die nach der Erstellung der 3-D Modelle erhoben wurden.
47.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TeilgebieteBemerkungPhase I, Schritt 1Im Westerwald kommt kein identifiziertes Gebiet vor oder auch kein Teilgebiet im Ton. Wie, wo sind diese Tonvorkommen im Westerwald geblieben auf der Strecke von Gesamtbundesrepublik bis Teilgebiet?
47.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinPhase IIKlüfte als standortbezogener Knackpunkt bei kristallinem Gestein Wortprotokoll, S. 50: Beurteilung der Gebirgsdurchlässigkeit muss gemacht werden, es darf nicht sofort auf die technische Barriere Behälter verwiesen werden.
47.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhasenübergeordnetForderung an BGE: Transparenz der einzelnen Arbeitsschritte (Bürgerfreundliche Sprache)
47.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 36: Daten der rund 17.000 Bohrungen in D sind "entscheidungserheblich" und müssten alle eigentlich betrachtet werden.
47.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Maximale Such-Teufe von 1.500 m - bessere Begründung erforderlich (siehe auch BUND-Stellungnahme zum "Call for Papers")
47.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Handlungsbedarf: Entscheidungsrelevante Daten erläutert (bisher nur positiv Belege) -Entscheidungsrelevante Daten sollten zu negativ Belegen ebenfalls vorgelegt werden
47.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DokumentationHinweisPhasenübergeordnetOffene Frage: Was bedeutet für BGE Entscheidungsrelevanz?
47.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetIst der Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt? Datengrundlagen zwischen Wirtsgesteinen unterscheiden sich stark
47.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, S. 63: Wie gewährleistet man, dass möglicherweise geeignete Gebiete nicht aufgrund mangelnder Daten als Teilgebiet ausgeschlossen werden, wenn man in diesem ersten Schritt die Auswahl aufgrund von stratigraphischer Tabelle und 3D-Modellen getroffen hat. Bei schlecht erkundeten Gebieten ohne Bohrung ist die Unschärfe der Interpolation höher.
47.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Stand von Wissenschaft und Technik: S. 20 Fehlende Datengrundlagen zu Gebirgsdurchlässigkeit (kristallines Gestein). Datengrundlagen liegen zum Teil zu Mindestanforderungen erst zu späterem Zeitpunkt im Verfahren vor. Verzögerung/Ungenauigkeit? Wortprotokoll, S. 54a: Wie engen sie gerade im Kristallin die Teilgebiete weiter ein, wenn Sie über weite Areale keine Bohrdaten haben? Textbeiträge II, Nr. 9, S. 64: Wie engt BGE die Teilgebiete von Schritt 1a zu Schritt 1b ein, wenn keine neuen geowissenschaftlichen Daten hinzukommen?
47.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungBemerkungUnklarheit zum Stand der 3D-Modelle (Rolle von BGE und Ländern). Sie wenden sehr vehement 3-D Modelle an, das habe ich vor zehn Jahren schon etwa mitbekommen in entsprechenden geologischen Zeitschriften, da sind 3-D Modelle vorgestellt worden, entwickelt worden. Da gibt es eine ganze Entwicklungshistorie, wie zum Beispiel grundsätzlich stimmten die 3-D Modelle an den Länderrgrenzen nicht über ein. Da gab es immer sogenannte Störungen und Versetzungen, das ist, glaube ich, in mindestens zehn Jahren Arbeit entsprechend korrigiert worden und inzwischen ja auch durch das 3-D Modell des Norddeutschen Beckens, was vor drei Tagen herausgekommen ist, auch wirklich korrigiert worden. Eine Frage ist zum Beispiel die Länder mussten ja in § 21-Verfahren, das sind die Verfahren zur Genehmigung von Bohrungen, auch schon abschätzen wo potentielle Wirtsgesteine vorhanden sind. Dazu habe ich eine bundesweite Abfrage bei den staatlichen geologischen Diensten gemacht und komischerweise haben die nie geantwortet, dass sie ihre eigenen 3-D Modelle verwendet haben, sondern sie haben immer geantwortet sie haben teilweise selbst, teilweise in Aufträgen an Dritte bei beantragten Bohrungen jeweils die benachbarten Bohrungen auswerten lassen und entsprechend daraus ihre Prognose gezogen. Jetzt ist die Frage, warum wendet jetzt die BGE fastausschließlich 3-D Modelle an? Irgendwie passt das nicht zusammen.
47.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B1, Überblick Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungBemerkungPhase I, Schritt 1Handlungsbedarf: Erläuterungsbedarf der 3D-Modelle
48.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BetriebssicherheitBemerkungPhase IITextbeiträge I, Nr. 16, S.87: Wie passen festgesetzte Überschwemmungsgebiete (bspw. des Rheins) mit der Eignung einer (wasserlöslichen) Salzlagerstätte zusammen? Unabhängig vom Wirtsgestein: Wie ist grundsätzlich die Lage eines potentiellen Endlagers in einem Ü-Gebiet zu bewerten (Stichworte: Erreichbarkeit; Umläufigkeiten; etc...)
48.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungBemerkungPhase I, Schritt 2BGE nimmt in Zwischenbericht an, dass Zechsteinsalzvorkommen ausreichend große Bereiche von reinem Steinsalz besitzten
48.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase IIOffene Fragen: PeTroS-Studie von BASE zur Durchlässigkeit von Salz – inwiefern ergibt sich daraus ein Zweifel am Wirtsgestein Salz?
48.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 53: Gibt es Gebiete, die weder aufgrund eines Ausschlußkriteriums noch mangels geeignetem Wirtsgesteins, sondern ausschließlich aufgrund einer Mindestanforderung ausgeschlossen wurden?
48.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021AusschlusskriterienHinweisPhase I, Schritt 1Handlungsbedarf: Karststrukturen: detaillierte Betrachtung der lokalen Geologie in weiterer Phase – Gegenargument: Karststrukturen müssten eigentlich über Ausschlusskriterium ausgeschlossen worden sein (Kriterium 2: atektonische Störungszonen) Wortprotokoll, S. 53: Karststrukturen müssten eigentlich bereits in diesem ersten Schritt per AK aktive Störungszonen/atektonische Störungen ausgeschlossen worden sein.
48.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Problem: Langzeitintegrität schwer zu bewerten. [….] Die Langzeitintegrität ist vielleicht auch schwer zu bewerten. Da geht es dann darum, aufgrund einer unzureichenden Datenlage kann die Mindestanforderung Nummer 5 nicht unbedingt bewertet werden, also diese Langzeitintegrität, der Erhalt der Barrierewirkung. Und sie gilt halt bis zur Erhebung der Daten als erfüllt. Das wurde als problematisch angesehen.
48.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Problem: Mindestanforderung Erhalt der Barrierewirkung ist schwer nachzuweisen. Wortprotokoll, S. 53: Wurde dieses Kriterium konkret bei den GD abgefragt? Nachvollziehbarkeit der Ausführungen? Wissenschaftlicher Diskurs wird vorgeschlagen. Wortprotokoll, S. 55: Katalog von möglichen Ursachen für eine Beschädigung der Barrierewirkung könnte erarbeitet und in der Fachwelt diskutiert werden, damit er in Phase 2 gezielt eingesetzt werden kann, um aus einem Negativ- ein Positivkriterium zu machen.
48.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenBemerkungPhase I, Schritt 1Problem: Gebirgsdurchlässigkeit: Herleitung des Wertes (10^-10) fehlt. Wortprotokoll, S. 54: Für Salz wird 10^-12 angegeben, ebenfalls ohne Herleitung
48.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021RadionuklidtransportHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 10, S. 86: Warum wird das unterlagernde Gebirge bei der Barrierewirkung nicht berücksichtigt? Schadstoffe können ja zunächst nach unten entweichen und dann z. B. mit aufsteigenden Tiefengrundwässern wieder an der Oberfläche austreten.
48.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Frage der Auswirkungen des Klimawandels mit dem Anstieg des Meeresspiegels in Verbindung mit der Rückholbarkeit der eingelagerten Materialien gerade in der Norddeutschen Tiefebene
48.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhasenübergeordnetProblem: Salzgesteine sind nicht homogen: Thema Verunreinigung oder Begleitmedien beim Steinsalz (Stichwort: Sicherheit) Wortprotokoll, S. 60: "Salzstöcke sind intensivst verfaltet, Tonlagen, die sich während der Gestehungszyklen (?) dort abgelagert haben, sind eben auch alle intensivst verfaltet und bieten dann natürlich Raum, dass sich überhaupt auch Bewegungen weiter fortsetzen können.... Und von daher kann ich erst mal so nicht erkennen, dass sich ein ausreichend großer... Bereich mit Steinsalz dort überhaupt auch finden lässt."
48.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Handlungsbedarf: Bei Salzstöcken Bewegungen und Veränderungen im Untergrund näher berücksichtigen (z.B. Umgebung Berlin) Wortprotokoll, S. 61: Müsste man nicht Salz in Steillage ausschließen, wenn es an der Oberfläche Salzaustritte gibt, damit nicht eventuelle Flüsse von der Oberfläche in die Tiefe stattfinden?
48.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzstöcke: Komplexe Strukturen der sog. Doppelsalinare (Zechstein/Rotliegendes) wurden nicht differenziert betrachtet, obwohl entsprechende Erkenntnisse vorliegen (BGR 2019). Stattdessen werden die Gebiete pauschal als „gu¨nstig“ bewertet.
48.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetHandlungsbedarf: Störungslinie/-zonen berücksichtigen (herzynische Störungen, vertikal als auch horizontal) Wortprotokoll, S. 66: "...die u¨berlagernden Sedimente, die sind ja durch die Salzstöcke gekippt worden. Also unsere Mittelgebirge bestehen aus gekippten Lagerungen von Sedimentgesteinen, und diese Kippung wurde durch den Aufstieg des Salzes hervorgerufen."
48.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Sind Salzstöcke wirklich ein sicheres Endlager? Wortprotokoll, S. 60,: Wundere mich grundsätzlich, dass Salzstöcke immer noch in diesen Kriterien für Endlager enthalten sind, weil sie ja ganz offenkundig nur aufsteigen, weil sich dort eine Störungszone aufgetan hat. Wortprotokoll, S. 67f: Alter eines Salzstocks heißt nicht, dass dieser sich nicht mehr bewegt hat, das gilt nur, wenn der Salzstock seit seiner Entstehung ungestört liegt. "Das ist in Norddeutschland zumindest fast nie der Fall." Es wird Stöcke geben, in denen die Sockelstörung im Grundgebirge auch heute noch den Stock und die Scheitelstörung im Deckgebirge beeinflusst. Das muss dann im weiteren Verfahren individuell geprüft werden.
48.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wissenschaftlichen Diskurs über einzelne Fragestellungen führen und im Austausch bleiben
48.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge I, Nr. 13, S. 86: Im norddeutschen Raum ist eine Halokinese auch noch im Tertiär nachgewiesen. Stichwort "aktive Störungen"
48.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Erwartungen und Forderungen an BGE: Jeden Salzstock individuell prüfen (Stichwort Scheitel- und Sockelstörung)
48.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungHinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Bayern: Werra-Steinsalz: Störungen (Erdfälle, Dolinen und Subrosionssenken) und mögliche Wasserzutritte werden nicht berücksichtigt.
48.29FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr. 11, S. 86: Bei der Barrierewirkung sollten auch mögliche glaziale Erosionsrinnen künftiger Vereisungen berücksichtigt werden. Diese können sich mehrere Hundert Meter tief einschneiden.
48.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungHinweisPhasenübergeordnetOffene Fragen: Inwiefern kann ein Schichtung von Gesteinsarten/-formen bei Salz in statiformer Lagerung einen vertikalen Transport ggf. verhindern?
48.31FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzkissen: In den ausgewiesenen Teilgebieten werden die Mindestmächtigkeiten teilweise nicht erfüllt (Rötsalinar, Mölln/Gudow).
48.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungFeststellungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 1, S. 85: Stellungnahme GD Schleswig-Holstein: Salzkissen: Die Fläche des Keupersalinars ist zu groß dargestellt.
48.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Mindestanforderungen (MA)HinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr. 6, S. 86: Werden für die MA Mächtigkeit die Werte der einzelnen Lagen aus den unterschiedlichen Formationen kumuliert, auch wenn die einzelnen Lagen Mächtigkeiten <100 m aufweisen und z.T. durch Sulfat-/Tonlagen von Mächtigkeiten >50 m getrennt sind?
48.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in flacher LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Handlungsbedarf: Untersuchung zukünftiger Aufstiegsbewegungen von Salzstrukturen, Salzhorizonte in stratiformer Lagerung genauer untersuchen
48.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Wie wird mit Nichtwissen (nicht vorhandenen Daten) umgegangen? (BGE muss vorlegen, ob Erkenntnisse vorliegen)
48.37FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 54: Wie ermittelt die BGE nachträglich Daten zu Mindestanforderungen, die beim Zwischenbericht nicht vorlagen? Wie geht sie bei unterschiedlichem Datenumfang und bei unterschiedlicher Datenqualität vor? Wird dann nach einheitlicher Methodik vorgegangen?
48.38FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 54: Ist es rechtlich problematisch, wenn die BGE bereits übermittelte Daten der Landesämter noch nicht vollumfänglich genutzt hat? (z.B. Daten zu Hutgesteinen. Bericht sagt, es lägen keine Einzelfallbetrachtungen vor (S. 65); Es gibt aber "zig" Bohrungen, die veröffentlicht wurden und auf dem BGR-Bohrkartenserver zu finden sind.
48.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrlochverfahrenBemerkungPhase IIWortprotokoll, S. 54: Wie und wann soll im weiteren Verfahren die Gebirgsdurchlässigkeit in den Standortregionen und später an den Standorten konkret bestimmt werden?
48.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Ist es rechtlich problematisch, wenn die BGE bereits übermittelte Daten der Landesämter noch nicht vollumfänglich genutzt hat? (z.B. Daten zu Hutgesteinen. Bericht sagt, es lägen keine Einzelfallbetrachtungen vor (S. 65); Es gibt aber "zig" Bohrungen, die veröffentlicht wurden und auf dem BGR-Bohrkartenserver zu finden sind.
48.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungHinweisPhase I, Schritt 2Zwei Vorschläge: Wir stellen fest, dass die 3D-Modelle von zentraler Bedeutung für die Nachvollziehbarkeit und die Transparenz des Standortauswahlverfahrens sind. Die Modelle sollten zugänglich gemacht werden. Jetzt haben wir gerade gehört, sie sind jetzt neuerdings wohl zugänglich gemacht. Das ist gut. Trotzdem weisen wir noch mal darauf hin, es gibt ja auch tatsächlich aus anderen wissenschaftlichen Zusammenhängen so Modelle, Ideen, wie man im Rahmen von partizipativen Verfahren mit Modellen arbeiten kann. Also Community Modelling von Catharina Landström zum Beispiel. Das finden Sie relativ leicht über die Chalmers University. Das ist da eine Möglichkeit, wie man auch mit Bürgern, mit Menschen, die betroffen sind, tatsächlich Modelle gemeinsam erarbeiten und benutzen kann. Vielleicht kann man das hier irgendwie adaptieren für diesen Prozess. Das wäre für die Transparenz sicherlich hilfreich.
48.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B2, Steinsalz - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021EndlagerkonzepteBemerkungPhase I, Schritt 1Problem: Fehlende definierte und begründete maximale Teufe in StandAG (1500 m) Wortprotokoll S. 73: Technisch machbar sind größere Tiefen.
49.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetS. 106: Als Außenstehender ist mir bekannt, dass es eine Kooperationsvereinbarung zwischen der BGE und der BGR gibt. Nun haben Sie hier eine Einschätzung vorgetragen, die eigentlich derjenigen der BGE diametral widerspricht. Und als Außenstehender fragt man sich, haben Ihre beiden Institutionen darüber nicht vorher schon mal geredet, und wenn ja, was ist dabei herausgekommen?
49.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2Es ist damit zu rechnen, dass massive Eisüberdeckungen in Norddeutschland und im Alpenraum in den nächsten eine Millionen Jahren mehrfach wiederkommen werden. Deshalb ist sicherzustellen, dass die zukünftigen Vereisungen einem möglichen Endlager innerhalb eines Salzstockes nicht schaden werden.
49.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetWerden die wissenschaftlichen Arbeiten und Erkenntnisse aus anderen Ländern genutzt, fließen sie mit ein, werden sie praktisch auch mit dargestellt? Bei Ton zum Beispiel die Ergebnisse aus Frankreich oder aus der Schweiz. Oder hier im Fall Salz aus den Niederlanden?
49.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Unstrittig war in der Diskussion wohl, dass die beiden Begriffe Unterschiedliches bezeichnen. Ebenfalls unstrittig ist, dass "Deckgebirge" aus Sicht des StandAG - anders im üblichen geowissenschaftlichen Sprachgebrauch - alles oberhalb des ewG umfasst. Ergänzen ist zu sagen: Das StandAG stellt mehrfach die Relation "Überdeckung [...] im Deckgebirge" her. Damit wird klar, dass Überdeckung etwas ist, das das Deckgebirge bietet / enthält oder bieten / enthalten kann, und dies in unterschiedlicher Qualität, die dann im StandAG weiter beschrieben wird. Dies bestätigt Herrn [...] insofern, als es keine Begründung dafür gibt, den Begriff "Überdeckung" nur auf Formationen oberhalb des Wirtsgesteins zu beziehen. Aus sicherheitstechnischer Sicht ist zu ergänzen, dass das StandAG in Anlage 11 formuliert: "Das Deckgebirge soll durch seine Mächtigkeit sowie seinen strukturellen Aufbau und seine Zusammensetzung möglichst langfristig zum Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs gegen direkte oder indirekte Auswirkungen exogener Vorgänge beitragen." Dies gilt aber wegen der in den Vorträgen angesprochenen glazialen Einflüsse für Bereiche direkt oberhalb des ewG in viel größerem Maße als für weiter oben gelegene Bereiche (also "Überdeckung" in der Definition der BGE). Die BGE-Definition ist also (i) abweichend vom Gesetzestext und (ii) sicherheitstechnisch nicht zielführend Es ist zu vermuten, dass der Gesetzestext auch genau aus sicherheitstechnischer Überlegung so formuliert wurde wie er ist.
49.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Der Begriff Überdeckung ist im Standortauswahlgesetz im § 2 nicht definiert. Im Teilgebietebericht passiert jetzt Folgendes: Dort stellt die BGE vor, exakt zu diesem Thema, wie wird das Abwägungskriterium 11 behandelt. Und da ist Folgendes nachzulesen. Da steht, dass Deckgebirge und Überdeckung nicht den gleichen Bedeutungsinhalt haben, weil in der Wertungsgruppe „ungünstig“ durch die Angabe „fehlende Überdeckung“ ein Widerspruch zu einer Mindestanforderung besteht.
49.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Überdeckung ist nicht das Gleiche wie Deckgebirge. Überdeckung ist stattdessen das Gestein über dem Wirtsgestein. Das ist der Sachstand. Jetzt kommt der zweite Teil, die Bewertung, nämlich, ist das so korrekt? Der Begriff Überdeckung taucht insgesamt im Standortauswahlgesetz achtmal auf, und zwar ausschließlich in dieser Anlage 11. Alle acht Fundstellen sind hier eingekreist. In diesem einleitenden Text gibt es zum Begriff Überdeckung noch eine Erläuterung. Da steht nämlich „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen“. Und hier im ersten Indikator auch die Erläuterung, Überdeckung mit grundwasserhemmenden Gesteinen. Keine Erläuterung gibt es hier bei Angabe „vollständige Überdeckung“, „unvollständige“ oder „fehlende Überdeckung“. Und die Frage stellt sich also, was ist jetzt mit dieser Überdeckung gemeint.
49.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Das eine ist die Begrifflichkeit Deckgebirge / Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs (ewG). Sie haben völlig recht, Frau [...], ich sehe das ja auch so, dass wenn da unterschiedliche Begriffe verwendet werden, dass dann wohl auch was Unterschiedliches gemeint ist. Aber beim Begriff Deckgebirge geht es tatsächlich nur um eine räumliche Festlegung. Alles das, was über dem ewG ist, das ist Deckgebirge. Überdeckung des ewG könnte das Gleiche sein. Aber Überdeckung des ewG mit grundwasserhemmenden Gesteinen, das ist was Anderes.
49.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWenn der Gesetzgeber den Begriff Überdeckung anders verstanden hat, warum hat er ihn dann nicht im Gesetz anders definiert?
49.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GorlebenBemerkungPhase I, Schritt 1Zu dem Punkt Gorleben-Rambow und Offlebener Sattel würde ich ergänzen, dass der Offlebener Sattel nicht der einzige Salzstock ist, der weiter in der Auswahl geblieben ist bei gleicher Bewertung. Es gibt auch noch den Salzstock Meißendorf/Wolthausen, auch der hat in allen elf Kriterien die gleichen Bewertungen wie Gorleben, ist aber noch in der Auswahl.
49.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Auch die elf Abwägungskriterien, da war der Eindruck, dass die nicht gleichgewichtet sind. Also es schien so zumindest in der textlichen Erläuterung, dass die Kriterien 9 – 11 eher nachrangig sind, und zentral die Kriterien 1 – 4 der Abwägungskriterien.
49.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 1Früher wurde die Tiefe 1.000 – 1.500 m als ungünstig angesehen. Bei der neuen Bewertung kommen Salzstöcke in Frage, die als ungünstig angesehen werden von der BGR. Für mich stellt sich die Frage, warum man diese 500 m dazu genommen hat, obwohl sie früher als ungünstig angesehen wurden?
49.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhase I, Schritt 1Vor dem Hintergrund, dass es ja eine Zusammenarbeitsvereinbarung gibt. Wir haben unsere Sichtweise vor ein paar Tagen dargelegt in einer Stellungnahme, die wir der BGE übermittelt haben. Und was jetzt die BGE daraus macht, das ist erst mal Sache der Vorhabenträgerin. Wir sind aber auch darüber hinaus tatsächlich im Austausch. Wir haben auch schon vereinbart einen Termin für einen Workshop der beiden Häuser BGR, BGE, in dem wir gucken wollen, was wir in Zukunft an Fragen zu klären haben und was zu tun ist.
49.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 1Mit der Anwendung auf Gorleben, geht wesentlich auf die Unterscheidung zwischen Deckgebirge und Überdeckung ein. Und sie macht vor allem dann für den Ausschluss von Gorleben einen Unterschied, wenn man den oberen Bereich des Wirtsgesteins als Teil der Überdeckung betrachtet. Und Sie haben gesagt, Salz sei zu erwägen als Teil dieses grundwasserhemmenden Überdeckungsbereichs. Mir als Laie kommt Salz, Steinsalz, NaCl jetzt nicht als Prototyp eines grundwasserhemmenden Gesteins vor, weil es ja bekanntlich wasserlöslich ist. Und wir können alle die Probleme aus der Asse.
49.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Zu den Abwägungskriterium mit einem Vergleich zwischen Gorleben und Offleben: In den elf Kriterien wurden die beiden Salzstöcke in den Indikatoren offensichtlich gleich bewertet. In der Gesamtbewertung kommt aber ein unterschiedliches Ergebnis zustande, in einem Fall ungünstig, im anderen Fall eine günstige geologische Gesamtsituation. Warum?
49.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Hypothese ist, das mit der nächsten Eiszeit grundsätzlich die Eisauflast das Salz mobilisieren kann und gegebenenfalls hier im oberen Bereich eben zu diesen Störungen führen kann. Wir haben gute Gründe, das anzunehmen. Die Daten, die ich gerade zeigte, waren aus der Eckernförder Bucht. Wenn Sie allerdings die Hebungsraten hier in Schleswig-Holstein anschauen, dann gibt es guten Grund anzunehmen, hier überall, wo rot ist, und alles, was hier schwarz ist, das sind die Salzkissen und die tiefen Störungen des Glückstadtgrabens, dass diese glazialen Ausgleichsbewegungen auch heute noch zu Vertikalbewegungen führen.
49.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungHinweisPhase I, Schritt 2Es ist sicherzustellen, dass zukünftige Eisauflast einem möglichen Endlager innerhalb eines Salzstockes nicht schaden wird. Und dann ist eben zu prüfen, dass diese ganzen lokalen Beobachtungen, die wir haben, auf ihre überregionale Bedeutung zu überprüfen sind. Sprich, wenn wir an einer Stelle eines Salzstockes, eines großen Störungssystems wie dem Glückstadt-Graben sehen, hier passiert etwas, was zu Problemen führen kann, dann ist es vermutlich geologisch sinnvoll, zumindest nachzuprüfen, ob der dort beobachtete Prozess nicht repräsentativ für das ganze geologische System ist.
49.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Diese jungen Störungen, diese jungen Salzbewegungen will man vielleicht nicht haben. Jetzt hat man diese junge Bewegung allerdings in vielen Bereichen von Schleswig-Holstein nicht gesehen. Die Frage ist jetzt natürlich, haben wir wirklich jetzt nur eine lokale Anekdote gesehen, oder ist es einfach so, dass das, was wir gesehen haben, repräsentativ ist für dieses Gesamtsystem Glückstadt-Graben oder nicht. Die Frage ist, ob das Datenarchiv, was bei der BGE vorhanden ist, denn eigentlich geeignet ist, um diese jungen Prozesse wirklich abzubilden.
49.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Bei mehreren Salzstöcken in Norddeutschland ist in der Anwendung der Ausschlusskriterien festgestellt worden, dass sich im Deckgebirge Scheitelstörungen befinden, die zum Ausschluss dieses Deckgebirges aus dem Verfahren führt - aber nicht des unterlagernden Salzstockes. Gleichzeitig wird aber in den Abwägungskriterien bei Abwägungskriterium 11 festgestellt, dass eine flächenhafte Überdeckung mit grundwasser- und erosionshemmenden Gesteinen bei den gleichen Salzstöcken besteht. Jetzt überlege ich, wenn ich Scheitelstörungen in einem Deckgebirge habe, dann habe ich da ja irgendeine Art von Kluft, von Bewegungsfläche. In der Regel werden das Abschiebungen zu den Flanken hin sein. Und da habe ich alte Bewegungsbahnen, Störungen, die vielleicht verheilt sind. Das sind doch genau die Punkte oder die Flächen, an denen Erosion später angreift. Das sind die Flächen, die von der nächsten eiszeitlichen Überfahrung als Rinne ausgeräumt werden. Wie komme ich auf die Idee, dass man sagt, ich habe erosionshemmendes und grundwasserhemmendes Deckgebirge, wenn ich gleichzeitig im gleichen Deckgebirge Scheitelstörungen ausweise, die dazu führen, dass die dort liegenden Tongesteine nicht als Endlager in Frage kommen?
49.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Ein Salzstock kann auch tektonische Randstörungen aufweisen. Auch angeschleppte Sedimentschichten können Wässer transportieren, die den Salzstock negativ als mögliches Endlager beeinflussen. Welches Kriterium berücksichtigt dies?
49.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG B3, Steinsalz - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Wie kommt die (pauschale) Einschätzung "günstig" in Bezug auf die räumlichen Verteilung in Salzstöcken zustande? Gerade angesichts der starken Verfaltungen dort (Stichwort Marmorkuchenstruktut) besteht hier doch eine erhöhte Unsicherheit, wie die räumliche Verteilung verschiedener Schichten (Karbonate, Kalisalz) aussieht. Da Kalisalze als hohes Risiko für Endlagerstandorte zu sehen sind, sollten Salzstöcke doch eher ungünstig/unsicher sein in Bezug auf das Thema räumliche Verteilung.
5FKTG: Offizielle ÜbergabeWortprotokoll Plenum vom 07.08.2021, Dritter Beratungstermin der Fachkonferenz TeilgebieteOrganisatorische ThemenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAntragsteller:in: Landkreis Emsland Antrag auf Beschlussfassung zur Aufnahme zweier Fragestellungen in die Beratungen des dritten Termins der Fachkonferenz Nicht-Verwendung vorliegender Daten im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten (gleichlautend mit Antrag FKT_Bt2_011 vom 31.05.2021)
50.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Interpretationsunsicherheiten hätten sich normalerweise schon in den Kriterienwerten niederschlagen müssen.
50.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Das ist mit dem Verständnis des Standortauswahlgesetzes nicht vereinbar, wenn in allen elf Kriterien es zur gleichen Wertung kommt und anschließend im entscheidenden. Denn verbal argumentiert, dass der eine ausgeschlossen ist und der andere nicht, dann meine ich, ist das nicht das Verständnis, was mit verbal argumentativ gemeint ist, nach meinem Verständnis ist damit gemeint, dass sie nicht die Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches verrechnen können mit Absorptionsfähigkeit oder anderen physikalischen Größen. Das geht sicherlich nicht, das muss verbal argumentativ passieren. Es kann aber meines Erachtens nicht sein, dass, nachdem man in allen elf Kriterien gleich ist, ist dann zu unterschiedlichen Bewertungen kommt.
50.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Die Anwendung der Kriterien führt zu einer starken Vereinfachung. Die Methodik der Referenzdatensätzen ist bezüglich der Robustheit zu überprüfen. Für die verbalargumentative Bewertung fehlen transparente Maßstäbe. Die Angaben zu den Störungszonen können nicht nachvollzogen werden. Die Definition „aktiver“ Störungen ist zweifelhaft. Die Wahrscheinlichkeit glazialer Erosionsprozesse wurde nicht berücksichtigt.
50.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GorlebenBemerkungPhase I, Schritt 1"Wie kann Gorleben in der verbal-argumentativen Bewertung ausgeschlossen werden, wenn andere Teilgebiete nach gleicher Bewertung der Abwägungskriterien als Teilgebiet bestehen bleiben?"
50.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Um tatsächlich eine aussagekräftige Differenzierung zwischen Teilgebieten mit erwartbar günstigen und weniger günstigen Voraussetzungen vornehmen zu können, hätte die BGE und muss sie nun die Gebiete mit Wirtsgesteinsvorkommen in Teilgebiete mit ähnlichen Eigenschaften aufteilen und diese wirklich mithilfe aller Abwägungskriterien bewerten.
50.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Gesteinsformationen hätten individuell betrachtet werden müssen, zum Beispiel kann der Emscher Mergel nicht dieselben Kriterien erfüllen, wie ein Tertiärton. Wurden die geologischen Abwägungskriterien zu früh eingesetzt?
50.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Meine Bedenken sind, ob die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien vielleicht zu früh eingesetzt wurden oder zu detailliert. Die beziehen sich nur auf die Wirtsgesteine selbst. Und unterscheiden nicht zwischen den Gesteinsformationen.
50.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) S-H: [...] Bei den Abwägungskriterien werden Referenzdaten für ein Wirtsgestein verwendet, das gar nicht vorhanden ist! Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) S-H: Vereisungen: mögliche glaziale Tiefenerosionen bis 500 m Tiefe wurden nicht berücksichtigt. Bei der Anwendung der Abwägungskriterien wurden teilweise Referenzdatensätze verwendet, obwohl regionale Daten zur Verfügung stehen. Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) S-H: Die Anwendung der Kriterien führt zu einer starken Vereinfachung. Die Methodik der Referenzdatensätzen ist bezüglich der Robustheit zu überprüfen. Stellungn. der Geol. Landesämter (Anwendung der Kriterien) Sachsen: Eine Überprüfung der Anwendungskriterien hat ergeben, dass rund die Hälfte der als „geeignet“ ausgewiesenen Fläche die erforderlichen Kriterien nicht erfüllt! Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren.
50.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Wieso sind neu auch Salz und Tonvorkommen in 1000 - 1500 m drin, die vorher ausgeschlossen waren, weil die thermische Dynamik es nicht erlaubte.
50.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhasenübergeordnetEin formaler Zwischenschritt ist notwendig, der die Phase der Einarbeitung der Realdaten in die Abwägungskriterien widerspiegelt.
50.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Nationales Begleitgremium (NBG) muss deutlicher in den aktuellen Stand des Prozesses der Standortsuche einbezogen werden
50.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauBemerkungPhase I, Schritt 1Bei der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien in der Ermittlung der Teilgebiete wurde nicht auf die Gegebenheiten des Altbergbaus vor Ort Bezug genommen. Das Erzgebirge ist zerklüftet und ein Löcherkäse im bergbaulichen Sinne. Es existieren eine Vielzahl von wasserführenden Stollen und eben auch unbekannte Wasserführungen, welche zu den Hochwasserschadensereignissen zu Tage getreten sind. Jede Menge Tagebrüche haben sich aufgetan.
50.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetDer Weg, den die BGE über die Referenzdaten gewählt hat, ist durch der Standortauswahlgesetz nicht abgedeckt. Es gibt zwar die Möglichkeit bei den Mindestanforderungen, so ist das im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, gesteinsspezifische Daten zu verwenden, bei den elf Abwägungskriterien ist diese Möglichkeit im entsprechenden Paragrafen nicht erwähnt.
50.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ReferenzdatensätzeHinweisPhasenübergeordnetAm Ende der Fachkonferenz wird die Frage an die BGE bleiben, wie sie die Referenzdatensätze ersetzen wird. Natürlich ist wichtig zu klären, wie und in welchem Zeitraum das passieren soll.
50.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 2S.65: Refernzdaten müssen durch Realdaten ergänzt bzw. ersetzt werden. Textbeiträge, I, 15 (S. 105): Da es eine Einarbeitung von Realdaten statt der verwendeten Referenzdaten in die Abwägungskriterien geben muss. Der nächste formale Schritt des Verfahrens ist die Festlegung von Standorten.
50.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C1, Überblick - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Es gibt aber auch erkenntnistheoretisch kein wirklich bestes, allen Interessen gerecht werdendes Aggregierungsschema. Je nach Wirtsgestein und dem dahinterstehenden Sicherheitskonzept, Thema für eine weitere Arbeitsgruppe, sind einzelne Kriterien unterschiedlich wichtig. Dem ist unserer Meinung nach durch das Aggregierungsschema der BGE nicht hinreichend Gerechtigkeit getan worden.
51.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIm Vorfeld der Fachkonferenz hat es massiv Kritik gegeben, vom Nationalen Begleitgremium, Umweltverbänden, betroffenen Standort-Initiativen usw., diese Kritik bisher in diese Veranstaltung überhaupt nicht deutlich geworden. Wie kann das dann die Fachkonferenz ein Format der Beteiligung sein, wenn diese kritischen Themen einfach ausgeklammert werden oder durch die Moderation geglättet werden?
51.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWird es konkrete Unterstützung des BASE geben auch für die Kommunen? In Form vielleicht einer Stelle, die den Kommunen noch einmal klare Informationen gibt, noch mal eine klare Beteiligung den Kommunen lässt? Oder müssen das die Bundesländer machen? Die Bundesländer dazu dann Personal einstellen, indem sie die Kommunen beraten? (BASE) S. 66: Dafür gibt es jetzt gerade noch keinen Vorschlag. Aber, ich kann Sie nur noch mal dazu einladen, dass Sie hier in der Gruppe und auch im Rahmen der Ideenwerkstatt, im Rahmen des Konsultationsprozesses Ihre Ideen mit einspeisen. Ich nehme schon mal die Idee mit: Es braucht eine Anlaufstelle für Kommunen in dieser Zeit.
51.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDie Leute gehen an die Grenze dessen, was sie leisten können. Dafür müssen eigentlich auch Budgets freigeben werden. Es kann nicht sein, dass das am Ende des Tages lauter Leute machen, die vielleicht zufälligerweise Zeit haben.
51.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir sind sehr erschrocken über den zeitlichen Rahmen. Die Anfrage, Beiträge und Themen für die Fachkonferenz Teilgebiete einzureichen, erreichte uns Anfang Dezember - natürlich auch noch die Deadline 4. Januar, wo noch ein paar Feiertage dazwischen liegen. Corona - sie wissen alle, wir sind gerade in einer der größten Katastrophen, die wir uns vorstellen können. Wir wurden regelrecht überrumpelt und konnten uns gar nicht vorbereiten.
51.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinSelbstorganisation braucht Ressourcen. Das ist nicht neu, das wissen wir seit den achtziger Jahren. Das heißt, es braucht finanzielle Mittel. Das heißt, eine Vorbereitungsgruppe muss in der Lage sein, sich zum einen fachliche Expertise dazu zu holen, sie muss in der Lage sein selber auszuwählen, wer zum Beispiel eine Veranstaltung moderiert. Entweder IKU, friss oder stirb, sonst müsst ihr halt selber moderieren - das kann nicht sein.
51.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWas sich die AG Vorbereitung unter Selbstorganisation vorgestellt hat, das konnten sie nicht umsetzen - weil es oft mit dem öffentlichen Vergaberecht kollidierte, mit den Regeln der öffentlichen Ausschreibungen.
51.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDass eine Behörde dafür zuständig ist, Selbstorganisation zu ermöglichen, das passt nicht zusammen. (BASE) S. 56: Ich kann nur dafür werben, dass Sie untereinander hier jetzt diskutieren und diesen Raum nutzen und die Selbstorganisation, wie [...] das gesagt hat, in die Hand nehmen.
51.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch sehe einen Interessenkonflikt. Die BASE hat die Aufsicht. Die BASE ist letztlich zuständig für die Öffentlichkeitsbeteiligung und sie stattet die Geschäftsstelle aus. Bei aller Liebe, aber das halte ich einfach für einen Systemfehler.
51.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDas Problem ist, dass das Bundesamt nicht nur für die Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig ist, sondern gleichzeitig die Behörde ist, die das Verfahren vorantreiben soll. Das passt nicht zusammen.
51.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIch übe also keine Kritik daran, dass es ein solches Informationsformat gibt und dass der Zwischenbericht diskutiert werden soll. Aber eine massive Kritik daran, das hier als Beteiligung zu bezeichnen. Mal ganz abgesehen davon, dass sozusagen nicht die normale Öffentlichkeit hergestellt ist, sondern es coronabedingt wahnsinnige Barrieren und führten gibt. Eine Barrierefreiheit änicht gegeben ist
51.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDas Bundesamt BASE hat die Frage der Partizipation in seiner PR-Abteilung untergebracht und vermischt das ja auch immer wieder. Wir haben das erlebt, nach dieser missglückten Auftaktveranstaltung, da macht das Bundesamt eine Presseerklärung, dass das alles total gelungen war und eine tolle Veranstaltung war.
51.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E2, Beteiligung - Interesse, Erwartungen, StandAG, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinS. 49 Jetzt soll es noch mal eine Ideenwerkstatt geben, weitere Konsultationen zwischen den Fachkonferenzen, noch mal Online-Dialoge. Ja, wie sollen die Leute das alles noch begreifen, was da an Öffentlichkeitsbeteili gung stattfinden kann? Es hat ja von dieser Fachkonferenz offensichtlich schon nur sehr wenige getroffen. Wenn ich auf die Liste reingucke, gerade mal 803 der 1600 angemeldeten Leute sind heute dabei. Also, hier ist sehr viel aufgewirbelt worden. Aber tatsächlich ist die Partizipation bei Leibe nicht so, wie man sich das vorstellen sollte bei so einem ganz wichtigen Thema, nämlich für die nächsten Jahrtausende irgendwie das Zeug, das seit den fünfziger Jahren in die Welt gesetzt worden ist, wieder aus der Welt zu bringen. Wortprotokoll S. 50: Ich wollte für Klarstellung sorgen und ich nehme jetzt mit, dass diese Folie genau nicht für Klarstellung sorgt. Aber, ich wollte heute eigentlich genau mal Zeit nehmen, zu erklären, wie komplex das Verfahren eigentlich schon ist. Und ich teile Ihre Auffassung, dass das schwer zu verstehen ist, wenn man neu einsteigt in das Thema.
52.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir fordern eine vierteljährliche Konsultation bis der "echte" Zwischenbericht veröffentlicht wird.
52.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs muss einen Haltepunkt geben vor der Anwendung der planungswissenschaftlichen Kriterien, inklusive Beteiligung bei diesem Stand!
52.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie können im Sinne einer ausgeglichenen Beteiligung Gruppen stärker beteiligt werden und zu Wort kommen, die in dieser Konferenz nicht oder nicht so dominant zu Wort gekommen sind (Nicht-Akademiker*innen, junge Menschen; mehr Genderbalance(!!))?
52.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge II, Nr. 3: Warum werden in Teilgebiet 9 die Bohrungen mit über 1.000 Meter Teufe sowie die Daten zur Tiefenlage der Grundgebirgsoberfläche von der BGE nicht zur Bestimmung der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen bei der Teilgebietsbegrenzung berücksichtigt? Warum wurden entscheidungsrelevante örtliche Daten nicht berücksichtigt? Wieso wurden die Schichtenverzeichnisse von allen vom LfU übermittelten Bohrungen (62) mit Teufen =300 Meter nicht in die Bewertung einbezogen? Wie kann die BGE für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen =300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg für dieses Gestein vorliegt?
52.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge II, Nr. 6: Aufgrund welcher Basis kommt die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_00IG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00IG_K_g_SO) zu dem Schluss, dass Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge) vorliegt? Warum beschreibt die BGE nicht, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt werden? Warum prüft die BGE nicht, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist bevor sie die Abwägungskriterien anwendet?
52.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Aktuelle Fachkonferenz ist gut für Information, jedoch zu wenig für Anspruch der Beteiligung, es braucht Präsenz-Formate für eine gemeinschaftliche Erarbeitung.
52.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Verlängerung der Beteiligung bis zum "richtigen" Zwischenbericht: formelle / verbindliche Beteiligung im Schritt 2 der Phase 1 zur Mitsprache und Kontrolle durch die Zivilgesellschaft. Dafür ist der Ansprechpartner nicht der Vorhabenträger, sondern der Gesetzgeber.
52.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 42f, [Name]: Unsere Aufgabe auf dieser Fachkonferenz: Wir sollen uns ja äußern zu dem Zwischenbericht. Dann heißt es: Wenn wir uns geäußert haben mit der Übermittlung der Beratungsergebnisse an die BGE, also den Vorhabenträger, löst sich die Fachkonferenz Teilgebiete auf. Dieses zeigt ein Dilemma auf, denn wir uns haben hier mit einem, meiner Meinung nach, unvollständigen oder noch nicht fertigen Zwischenbericht zu befassen. Und können dann --- Wenn wir dazu eine Stellungnahme abgegeben haben, dann wird die Fachkonferenz aufgelöst. Und dann können wir zu der Arbeit, mit der die BGE dann diesem Zwischenbericht vervollständigt, ich hoffe, dass sie das tun, eigentlich nicht mehr Stellung nehmen. Wortprotokoll, S. 45, [Name]: Einerseits kommt diese Bürgerbeteiligung früher als im Gesetz vorgesehen. Dies eröffnet die Möglichkeit, frühzeitig über die Auswahlmethoden zu diskutieren, die die BGE bis lang an gewettet hat und weiter anwenden will. Andererseits schränkt die Veröffentlichung des unfertigen Zwischenberichts durch die BGE auch die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung ein. Die Fachkonferenz Teilgebiete kann nun nur die Auswahlmethoden der BGE diskutieren. […] Wortprotokoll, S. 52f, [Name]:Wenn die Fachkonferenz Teilgebiete ihre Arbei t beendet hat nach § 9 (2) der Standortauswahlgesetzes, dass es eigentlich dann, an der Stelle erst richtig spannend wird. […] Die große Frage ist: Was passiert eigentlich in dem wirklich wichtigen Schritt, also dem zweiten Schritt der ersten Phase? Eine formelle Öffentlichkeitsbeteiligung, das ist es, eine Mitsprache und Kontrolle durch die Zivilgesellschaft, ist in dem StandAG überhaupt nicht vorgesehen. In dem Moment, wo er [der Bericht] langsam feritig wird, verlieren wir unser Recht auf Draufschau. […] Diese Partizipationslücke, wie das [NAME] vorhin auch schon gesagt hat, führt aus unserer Sicht dazu, dass wir fordern, dass es unbedingt eine Nachbesserung des Gesetzes geben muss. Nachbesserung des Gesetzes gefordert. Ein formelles Partizipationsformat muss es geben. Wortprotokoll, S. 58, [Name]: Gesetzgeber hat erwartet, dass der Zwischenbericht auf Grundlage der geologischen Daten der GLDs veröffentlicht wird. Das ist nicht der Fall.
52.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 64: BASE/BGE sollten jährliche Fachkonferenzen mit drei Terminen veranstalten, die permanent den Prozess der Endlagersuche begleichten
52.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E3, Transparenz und Beteiligung in Schritt 2 der Phase 1, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 65, [Name]: Wie verbindlich soll die Partizipation in Schritt 2ff nach Ansicht der Befürworter sein? Wortprotokoll, S. 65, [Name]: derzeitige Verbindlichkeit "muss berücksichtigt werden" zu schwach. Problem ist, wie man Augenhöhe von ehrenamtlich Tätigen mit hauptberuflich Tätigen herstellen? Textbeiträge I, Nr. 23, [Name]: Am Ende entscheidet der Bundestag als Repräsentant des Souveräns. Die Entscheidungen des Bundestages mugssen in der Öffentlichkeit diskutiert werden und müssen sich vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen haben. Dafugr braucht man verbindliche öffentliche Diskussionen der Vorlagen der Ämter, verbunden mit wissenschaftlicher Kritik an der Arbeit von BGE und BaSE. Auch Beteiligung muss nach dem Stand der Wissenschaft geschehen und nicht nur handgemacht, wie jetzt durch die BASE. Textbeiträge I, Nr. 26, [Name]: Beteiligung durch Zivilgesellschaft braucht personelle professionelle Ressourcen in der Unterstugtzung, um die Asymetrie aufzubrechen.
53.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 23: In Arbeitsgruppen sollen Kernsätze formuliert und der Redaktionsgruppe zur Verfügung gestellt werden.
53.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation: Vorschläge zur weiteren Befassung: Fokussierung des 3. Beratungstermins auf Ergebnissicherung. Wortprotokoll, S. 40: Inhaltliche Arbeit ausschließlich in Beratungstermin 2 der Fachkonferenz würde das Format massiv überfordern.
53.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation: AG-V sollte sich mit Verfahren zur Ergebnissicherung auseinandersetzen, Wortprotokoll, S. 27: "Ich glaube, der Hauptauftrag an die nächste AG V, zu gucken, wie die Ergebnisse zusammengestellt werden können."
53.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 23: Die Arbeitsgruppen sollen ihre Kernsätze per Votum priorisieren. Entweder als Liste noch offener Fragen oder als Liste sinnvoller Lösungen. Wortprotokoll, S. 26: Das könnte in Form einer Resolution oder eines Plausibilitätsberichts geschehen. Wortprotokoll, S. 29: Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Themen ist schwierig, daher wird eine Priorisierung schwer fallen. Wortprotokoll, S. 35: regelmäßige Standmeldung über die potentiellen Standortregionen an die Fachkonferenz wären nützlich, dann kann man Ergebnisse, die mit Aussortierung der Region obsolet wurden, sofort aus der Liste streichen.
53.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin[…] Tragen Sie das einfach Suche nach Haltepunkten nach dem Ende der Fachkonferenz, Begleitung durch weiteren Workshop, aber nur als zum Beispiel, weil ich halte den Workshop für ein zu geringes Format, aber es ist ein Beispiel.
53.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin… die Fachkonferenz, so wie sie im Gesetz steht, wird vermutlich ja an diesen drei Terminen laufen. Aber wenn es ein Nachfolgeformat gibt, um die Arbeit in Schritt zwei, also die Ausweisung der Standortregionen weiter zu begleiten, dann könnte so eine Redaktionseinheit natürlich die inhaltliche Brücke bilden und die Fragen, die in der Fachkonferenz gestellt werden, dann in den darauffolgenden Schritten auch immer wieder aufrufen und dadurch eine inhaltliche Befassung über einzelne Beteiligungsformate hinweg wirklich begleitend zu den Auswahlschritten herzustellen. Finde ich gut.
53.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin… um diesen Bericht wirklich nochmal entgegenzunehmen, hatte dann vorher auch schon mal Gelegenheit, da reinzugucken und dann kann man wirklich in die Debatte hineingehen, wie die Forderungen aus dem Bericht in der BGE eigentlich verwendet werden und könnte daraus dann den Faden weiterspinnen und dann Schritt für Schritt so eine Begleitung der nächsten Arbeitsschritte der BGE machen.
53.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin… Wir haben nicht die 20 bis 30 Teilgebiete, sondern die halbe Republik. Das heißt also, wenn wir in Ergebnissicherung denken, dann brauchen wir auch ein Ergebnis zu den 20 bis 30 Teilgebieten. Das war der Gedanke, Herr [...] korrigieren Sie mich, wenn das nicht der Gedanke der Kommission war, aber so habe ich den Gedanken des gesetzgebenden Verfahrens verstanden. Und das heißt, wir bräuchten eigentlich auch eine Kommentierung dieses Berichtes, der ja noch gar nicht vorliegt. Das heißt, die Frage ist, wie man die Fachkonferenz Teilgebiete über die nächsten zwei Jahre retten kann, in die Zukunft, sodass dann das Ergebnis, das wir brauchen, gesichert werden kann, nämlich zu diesen Teilgebieten. Und dafür braucht es Zeit, dazu braucht es neue Formate, um dann wirklich mit guten Ressourcen zu einem guten Ergebnis zu kommen.
53.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin… Wir wollen, dass die Öffentlichkeit da drüber diskutiert. Aber gleichzeitig wollen wir jetzt auch nicht, in einem Zeitpunkt, wo noch sehr sehr viele Gebiete unscharf beschrieben sind, eine wahnsinnige Diskussion erzeugen, die wahnsinnig viel Ressourcen binden würde, ja auch nicht nur von der Zivilgesellschaft, sondern nicht zuletzt auch von der BGE.“ Also man darf nicht vergessen, die BGE, die muss sich auch natürlich fokussieren. Wenn die jetzt laufend und sehr intensiv immer in diese öffentlichen Debatten eingebunden ist, dann fehlt denen auch einfach die Zeit für die reguläre wissenschaftliche Arbeit an ihren Aufträgen. Also von daher waren da schon Gründe drin, daher auch solche zeitliche Beschränkungen einzubeziehen und von daher finde ich da auch, da muss man dann Respekt haben gegenüber dem Gesetzgeber, der die Entscheidung so getroffen hat und gucken, dass man das auch mit dem Auftrag wahrnimmt und dann eben zu dem entsprechenden Zeitpunkt, in Schritt zwei, eben dann weitere Formate einzieht.
53.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation: Ressourcen und professionelle Unterstützung Wortprotokoll, S. 24, Freitag: Professionelle Unterstützung bei der Zusammenstellung durch Wissenschaftsjournalist*innen. Wortprotokoll, S. 37f, [...]: Zeit und Ressourcen für den zivilgesellschaftlichen Prozess
53.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation: Vorschläge zur weiteren Befassung: Redaktionsgruppe Wortprotokoll, S. 23: Eine Redaktionsgruppe soll über Zuspitzung, Gewichtung und Positionierung der Ergebnisse beraten. Die Gruppe soll bereits vor dem nächsten Beratungstermin eingerichtet werden und bis zum Ende der Fachkonferenz aktiv bleiben. Wortprotokoll, S. 25: Redaktionseinheit müsste an einen Wissenschaftsdienstleister oder so outgesourct werden und nicht nur für die Fachkonferenz sondern als Brücke zum Schritt 2 arbeiten, wenn dort ein Nachfolgeformat für die FK eingerichtet wird. Wortprotokoll, S. 33: Ist vorgesehen, dass die Fachkonferenz über den Ergebnisbericht debattiert und ihn verabschiedet? Wortprotokoll, S. 38: Unsere Aufgabe ist das Gewichten und Diskutieren, das können wir keinem übertragen. Wortprotokoll, S. 41: Auswahl und Zuspitzung muss Sache der Fachkonferenz bleiben, daher Zeitplanvorschlag: Auf der 2. Beratung und am 1. Tag der dritten Sacharbeit; dann Redaktionsgruppe mit Zusammenstellung und Auswahl und Fachkonferenz, 2. Tag: Diskussion und Legitimation des fokussierten Berichts
53.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge II, Nr. 3: Clustern der Ergebnisse nach BGE-Verwertungsraster (Prof. Uthe)
53.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDokumentation: Vorschläge zur weiteren Befassung: gesonderter Workshop Wortprotokoll, S. 27: Ergebnissicherung soll Gegenstand eines eigenen Workshops sein, oder die 3. Beratung der Fachkonferenz soll ausschließlich dafür genutzt werden. Wortprotokoll, S. 34: Zusätzliche Termine dürften auf Bedenken seitens der Ämter stoßen, daher soll Fachkonferenz so fortfahren wie geplant. Aber Übergabe-Workshop mit zeitlichem Abstand ist eine gute Idee, weil dann die BGE auch Gelegenheit hatte, in den Bericht hineinzuschauen.
53.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGanz kurz vielleicht. Wir haben in der Geschäftsordnung ja, ich glaube Paragraf 9, ungefähr fünf oder sechs Punkte aufgelistet, die Ergebnis der Konferenz sein sollen. Und zusätzlich haben wir auch gesagt, wollen wir diese Arbeitsgruppe, um darüber hinaus zu klären, was will die Konferenz und will sie Ergebnisse möglicherweise priorisieren, gewichten, formulieren. Und deshalb ist diese Arbeitsgruppe vorgeschlagen worden. Kann aber auch noch vertieft werden in den Gruppen E2 und E3 heute Mittag und heute Nachmittag.
53.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Organisation FKTGBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinJa, ich habe auch großes Verständnis und Mitleid mit [...] und den anderen, die sich dieses Problem der Selbstorganisation haben überhelfen lassen. In der Arbeitsgruppe E1 ist intensiv darüber diskutiert worden, dass eine Nach folgestruktur auch braucht zum Beispiel eine Redaktionsgruppe, die Ergebnisse festhält, die nicht nur ehrenamtlich arbeitet und dass man in den übrigen auch andere Ressourcen machen muss. Die Diskussion ist also eröffnet. Aber, ich glaube, dass diejenigen, die jetzt Überlegungen anstellen, dieses Format zu nutzen um wiederum nur sagen, dass das Format nichts taugt, dass uns das nicht so viel weiterhilft. Sondern, wir haben jetzt eine Plattform, lassen Sie uns darüber diskutieren, wie wir die drei Beratungstermine gut gestalten
53.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin[...] Also ich möchte doch noch mal bitten, also die Überschrift ist Ergebnissicherung und die Frage der Formatbildung nach der Fachkonferenz ist E2 und E3. Von daher muss es jetzt hier nicht über das hinaus, was die Frau [...] verlangt. Man kann das von der Frau [...] noch aufnehmen und sagen: Suche nach Haltepunkten nach Abschluss der Fachkonferenz. Suche nach Haltepunkten nach Abschluss der Fachkonferenz ganz ans Ende, aber bitte nicht zu stark gewichten. Das ist der Nachmittag.
53.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F1, Ergebnissicherung Fachkonferenz, Dokumentation vom 06.02.2021Öffentlichkeitsbeteiligungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin… die Fachkonferenz, so wie sie im Gesetz steht, wird vermutlich ja an diesen drei Terminen laufen. Aber wenn es ein Nachfolgeformat gibt, um die Arbeit in Schritt zwei, also die Ausweisung der Standortregionen weiter zu begleiten, dann könnte so eine Redaktionseinheit natürlich die inhaltliche Brücke bilden und die Fragen, die in der Fachkonferenz gestellt werden, dann in den darauffolgenden Schritten auch immer wieder aufrufen und dadurch eine inhaltliche Befassung über einzelne Beteiligungsformate hinweg wirklich begleitend zu den Auswahlschritten herzustellen. ...
54.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhasenübergeordnetNicht nur hochradioaktive Abfälle betrachten => Mindestanforderungen für radioaktive Abfälle (auch schwach-und mittelradioaktiven Atommüll untersuchen)
54.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021Relevanz planWKHinweisPhasenübergeordnetBei den Sicherheitskriterien interessiert mich, ob eben auch größere Abstände zur Wohnbebauung bis zum Endlager mitbewertet werden.
54.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 2Woher nehmen Sie die Daten für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen? Die Daten für die Teilgebiete waren ja alle generisch.
54.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitskonzeptBemerkungPhase I, Schritt 2Die BGE hat ja den Großteil der Bundesrepublik als Teilgebiet ausgewiesen. Entsprechend beneide ich nicht die BGE um die Aufgabe, die Untersuchungsräume zu definieren, die dann sehr zahlreich ausfallen können, weil die Größe nicht klar ist. Ich möchte die Aufgabe vielleicht noch ein bisschen schwieriger machen. Für die Definition der Untersuchungsräume braucht man ja auch vorläufige Sicherheitskonzepte, auf denen dann wiederum vorläufige Endlagerkonzepte entwickelt werden müssen zur Umsetzung, oder die man dann entsprechend untersuchen kann. Da fände ich es schon wichtig, diese Sicherheitskonzepte etwas detaillierter zu definieren, als sie derzeit in der Endlagersicherheitsanforderungsverordnung angegeben sind. Damit die vorläufigen Endlagersicherheitsuntersuchungen auch einen entsprechenden Tiefgang haben können, indem sie wirklich verschiedene Endlagerkonzepte untersuchen können. Das beinhaltet zum Beispiel Einlagerung mittels Rohrtechnik.
54.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021rvSUBemerkungPhase I, Schritt 2Im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen habe ich einfach eine Frage, ich muss mir das versuchen vorzustellen, diese vorläufige Sicherheitsanalyse, die soll doch nach dieser neuen Verordnung, wie diese Sicherheitsuntersuchungen abzulaufen haben, durchgeführt werden, wenn mich nicht alles täuscht. Bitte korrigieren Sie mich, meine Frage geht an Herrn [...], und ich versuche mir das vorzustellen, das ist doch wahnsinnig aufwendig, das jetzt durchzuführen für aktuell 90 Teilgebiete, die im Zwischenbericht stehen, die potenziell günstige Gesamtvoraussetzungen haben. Wie macht man das denn eigentlich? Oder muss man nicht vorher, bevor man diese – also in Schritt 2 von Phase 1, muss man da nicht vorher, bevor man die vorläufige Sicherheitsanalyse durchführt, die noch weiter einengen, die Teilgebiete?
54.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Eine Endlagersuche, die einen Hydrogeologen braucht, das ist gar kein Endlager. Also man muss wirklich eine relevante Distanz zwischen Grundwasserleitern, die Oberflächenwasser ranbringen, und der Einlagerung schaffen
54.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 2Wir haben heute gelernt, dass die Konzentration von Carbonat im Grundwasser niedrig sein muss, sonst gibt es einen leichten Transport von Radionuklide zur Biosphäre. Müssten dann nicht im Vorfeld Gebiete die im Deckgebirge wesentlich aus Kalkstein bestehen ausgeschlossen werden, vor allem die, die bedeutende Grundwasserleiter darin besitzen?
54.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021Technische/Geotechnische BarrierenBemerkungPhase I, Schritt 2Warum nicht auch chemotechnische und biotechnische Barrieren, die speziell auf diese Spaltprodukte abzielen? Also chemische Fallen für die entsprechenden Spaltprodukte und biotechnische Fallen.
54.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021RadionuklidtransportBemerkungPhase I, Schritt 2Die Löslichkeit von Radionukliden kann in Gegenwart von Kohlensäure, von Karbonat plötzlich signifikant ansteigen. Die Frage ist, ob und wie man das absichern und quantifizieren kann, diese Unsicherheit, die daraus möglicherweise resultiert, wenn man nicht weiß, ob in einem zukünftigen Endlager Karbonat vorhanden sein wird oder wie viel.
54.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021internationaler AustauschHinweisPhase I, Schritt 2Ich denke, wir haben in der Summe der verschiedenen Institutionen, die in Deutschland hier arbeiten, sicherlich eine breite wissenschaftliche Expertise in Deutschland und international auf diesen Themen. Ich bin überzeugt, dass wir geochemische Analysen in vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen für verschiedene Wirtsgesteine und verschiedene Szenarien nach dem Stand von Wissenschaft und technisch generisch, orientierend durchführen können. Hier ist natürlich die Frage, mit internationaler Perspektive, das wurde auch schon erwähnt, dass andere Länder auch ihre eigenen Endlager-Projekte haben, wie in der Schweiz oder Frankreich oder in Skandinavien, hier gibt es einen internationalen Kenntnisstand, der überprüft (?) und übertragen werden kann oder nicht.
54.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Wie viele Untersuchungsräume braucht das Teilgebiet 009 bei über 32k km² und einer Erstreckung über 6 Bundesländer. An welchen Kriterien wird festgestellt, ab wann eine Sicherheitsuntersuchung bei dieser Größe repräsentativ sein kann.
54.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021Erkundung allgemeinBemerkungPhase IIWas ist mit dem Thema Wasserwegbarkeit, wie wird die untersucht, wie kann die untersucht werden? Und besteht nicht die Gefahr, wenn Wasserwegbarkeiten untersucht werden, dass dann gleichzeitig ein löchriger Schweizer Käse entsteht?
54.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021UntersuchungsräumeBemerkungPhase I, Schritt 2Für mich ist vollkommen unklar, wie diese Untersuchungsräume definiert werden. Deshalb habe ich vorgeschlagen, für jedes --- In der Verordnung steht, für jedes Teilgebiet, jede Standortregion und jeden Standort ist mindestens ein Untersuchungsraum auszuweisen. Ich sage: Betrachtungen aller denkbaren möglichen Untersuchungsräume im Teilgebiet sind durchzuführen.
54.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetWas neu ist, was zu begrüßen ist, wo aber noch viel diskutiert werden muss, ist die Konkretisierung der Leckrate. Was ich als Schwachpunkt sehe, man muss eigentlich sehen, was gibt es für Freisetzungsprobleme?
54.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021RadionuklidtransportBemerkungPhase I, Schritt 2Es ist wichtig, sich damit zu beschäftigen, was Radionuklide in einem Endlagersystem machen, wenn Wasser dazukommt. In unserer Betrachtungsweise geht es darum, die drei Hauptaspekte, wenn Wasser, wie auch immer, zu den Abfällen kommt, wie schnell werden die Radionuklide dort von dem festen Abfall in die wässrige Phase mobilisiert.
54.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitsuntersuchungenHinweisPhase I, Schritt 2Wenn wir uns salzreiche Lösungen betrachten, wie zum Beispiel norddeutsche Tonformationen und natürlich im Salz, gibt es eine gewisse systematische Problematik hinsichtlich gemessener pH-Werte, wie weit die experimentellen Daten mit Abbildungen, wie ich hier oben gezeigt habe, mit pHm-Werten, verglichen werden können.
54.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F2, Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen, Dokumentation vom 06.02.2021rvSUBemerkungPhase I, Schritt 1Und was das auch ausmacht im Gegensatz zu dem, was die BGE unter Robustheit versteht und überhaupt, was versteht die BGE unter Robustheit?
55.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BetriebssicherheitBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Mögliche Überschwemmungsgebiete (auch in Bezug auf Klimawnadel) benötigen mehr Aufmerksamkeit. Eher ein Thema für die Geowissenschaften statt Raumplanung
55.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Handlungsbedarf: Ein lernendes Verfahren muss fortlaufend angepasst werden. Bewertungskriterien/-verfahren: Wie damit umgehen? Wortprotokoll, S. 53: Es ist eine Wertung [der planungswissenschaftlichen Kriterien] drin, die teilweise nachvollziehbar ist, im Großen und Ganzen aber nicht. Es gibt klare Tabukriterien (z.B. ausgewiesene Naturschutzgebiete), aber auch viele weiche Kriterien. Und alle sind zunächst einmal gleichwertig zu behandeln. Problem: Wie wird da jetzt bewertet (Stichwort Nutzwertanalyse)?
55.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Mindestanforderungen (MA)BemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 58: Warum werden für die verschiedenen Wirtsgesteine unterschiedliche Flächenbedarfe genannt?
55.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Forschung & EntwicklungBemerkungPhase I, Schritt 1Stand von Wissenschaft und Technik: Geowissenschaft wird bei der Planung berücksichtigt
55.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Was würde ein Kombilager für Größe bedeuten?
55.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Kombilager hoch-, mittel-, schwachradioaktive Abfälle wäre zu berücksichtigen.
55.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021OberflächenanlageBemerkungPhasenübergeordnetOffene Fragen: Nähere Informationen zu den übertägigen Anlagen? Wortprotokoll, S. 57: Nähere Informationen zur benötigten Fläche?
55.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BetriebssicherheitHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 25: Hinweis an [...], BGE: Überschwemmungsgebiet sollte differenziert nach Jährlichkeit und ob poteiell oder tatsächlich werden. HQ Extrem ist in den BuLändern unterschiedlich definiert (z.B. 200 vs. 1000+ Worstcase).
55.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrenBemerkungPhasenübergeordnetErwartungen und Forderungen an die BGE: Naturwissesenschaftliche Kriterien müssen genauer untersucht werden
55.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 69: Muss die oberflächennahe Grundwasserentnahme durch Einzelbrunnen einzeln bewertet werden?
55.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Wie ist das Zusammenspiel mit anderen Verfahren, z.B. strategische Umweltprüfung, Berücksichtigung §45 BNatSchG (n Bezug auf geschützte Arten), Überschwemmungsgebiete inkl. Prognosen Klimawandel Wortprotokoll, S. 69 Natura2000-Gebiete könnten durch dort verbindliche Projektprüfung "überhaupt nicht möglich" werden. §45, BNatSchG, könnte Gebiete infolge des Vorrangs von EU-Recht zu Fall bringen.
55.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Zusammenspiel mit anderen Verfahren. Wortprotokoll, S. 70: Muss die Kriterienliste des UVPG mit der Kriterienliste der Anlage 12, StandAG, "verschränkt" werden?
55.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetHandlungsbedarf: Ein lernendes Verfahren muss fortlaufend angepasst werden. Nicht allein Verantwortung der BGE => Gründung eines Gremiums? Wortprotokoll, S. 65f: Wir werden zum späteren Zeitpunkt darüber reden müssen, welche Kriterien ergänzt werden müssen. Das sollte wegen der Akzeptanz nicht die BGE allein entscheiden, sondern ein Gremium.
55.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S.81: "Vielleicht noch einmal zur ersten Frage, wen Sie auf Landesebene als Behörde ansprechen."
55.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG F3, Planungswissenschaftliche Abwägung im Gesetz und Ausblick auf die geplante Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Hinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinHandlungsbedarf: Ein lernendes Verfahren muss fortlaufend angepasst werden. Erforderlich sind flexible Kriterien. Wortprotokoll, S. 52: Es darf und sollte keine abschließende Liste von Kriterien sein. Liest sich momentan in der Anlage 12 StandAG so, aber für ein lernendes Verfahren wäre das ein erheblicher Widerspruch. Möglicherweise muss man hier das Gesetz ändern. Wortprotokoll, S. 76: Wir kommen um eine Öffnungsklausel für die Kriterienliste gar nicht herum, um auch einzigartige Nutzungen abzubilden.
56.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Wie kann die BGE in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00IG_K_g_SO) in Nord-Bayern (Fränkisches Becken) für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen =300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg (alle 64 Bohrungen !) vorliegt?
56.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Ich beschäftige mich hauptberuflich mit Gesteinsdeformationen und war relativ enttäuscht, dass dieser Prozess - also Gesteinsdeformation für kristalline Gesteine und vor allem diese Varisziden, die wir da gerade in diesem T009 uns anschauen, die sind massiv deformiert. Das wird kaum erwähnt. Also das ist - ist das, genügt sicher keiner, keiner - also - eher enttäuschend.
56.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Kriterium neun - die Bewertung des Rückhaltevermögens: Dieses Kriterium wird im Teilgebiet 10 als "ungünstig" bewertet, aber dennoch ist es als Teilgebiet zehn da. Warum?
56.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Es geht um das Deckgebirge. Ich komme aus dem Landkreis Miltenberg, Spessart und Odenwald. Und wir kennen diese Gebirge als ein sehr klüftiges Gebirge. Also wenn wir uns das Grundwasser anschauen, da folgen ganz viele verschiedene Schichten grundwasserleitend und dann wieder grundwasserhemmend im Endeffekt die ganze Grundwasser- Führung ist eigentlich vor allem an Klüften und Störungszonen - äh - äh - gebunden, und da im Endeffekt die Frage: Ist dieser Zustand jetzt bei dem Deckgebirge schon mit berücksichtigt worden? Oder kommt das zu einer späteren Phase?
56.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Stichworte: -->Z.B. bei einer rotliegend (?) (01:37:38) Erdgasbohrung, wusste man, wenn wir durch den tiefsten Sedimentzyklus durch sind und treffen den Hyelit (?) (01:37:43) an, dann sind wir sicher an der Endtreusche (?) (01:37:43). Man hat diese mitteldeutsche Kristallinschwelle - das ist zum Teil südlich des mitteldeutschen Hauptabrruchs (?) (01:37:59) hat man da die Kristallingesteine in Form von Hyelit (?) (01:38:01) schon in Größenordnungen von 1.000 m, aber leider mit einem sedimentären Deckgebirge überlagert. Da weiß ich nicht, wie das bewertet wird. Und weiter unten habe ich einmal die Kristallinschwelle gesehen im Eichsfeld. Da war sie in Form eines (unverständlich) (01:38:16) unterhalb einer Kalilagerstätte. Ja? [...] Das ist also etwas, wo man sagt, das ist da technisch ohne weiteres erreichbar.
56.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Wir sprechen immer über die Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich. Und da habe ich mich gefragt: Ist es jetzt wirklich relevant? Also ist es wirklich geeignet? Sind diese zwei Eigenschaften wirklich repräsentativ? Zumal wir ja möglichst wenig - wir sind gerade im Kristallin. Wir wollen ja möglichst wenig Trennflächengefüge - also ein Endlager möglichst nicht in ein Volumen packen, das von Trennflächengefügen und Kluftdurchlässigkeit dominiert wird.
56.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 1Die wissenschaftliche Güte der Referenzdatensätze schwankt extrem. Es sind weite Teile, die exzellent sind, also wo ich jetzt wirklich nichts aussetzen könnte. Die orientieren sich an, an Daten, die andere Länder erhoben haben – Skandinavien, Schweiz - wenn es um Ton geht und so. Und es ist so - also ich wüsste jetzt nicht, wie man es besser machen könnte. Andere Teile sind aber schon sehr dünn.
56.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ReferenzdatensätzeBemerkungPhasenübergeordnetWir kriegen standortspezifische Daten. Aber die Referenzdatensätze werden trotzdem ihre Bedeutung nicht verlieren, weil man die nämlich heranziehen wird zur Evaluierung der standortspezifischen Daten. Weil - die Referenzdatensätze, das ist - die sagen uns quasi: Was ist ein guter Zustand? Welche Zahlen sind die Zahlen, die wir anstreben?
56.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Wie wird eine Einstufung in günstig oder weniger günstig gemacht, wenn die Daten nicht ausreichend vorliegen?
56.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021LangzeitsicherheitBemerkungPhase I, Schritt 2Es geht um eine Erdbebenrisikokarte, die aber, das habe ich in, das ist im Gutachten was ich für die MPG (?) (00:31:09) gemacht habe auch festgehalten, dass das ein problematischer Punkt ist.
56.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhasenübergeordnetWie wird dann eigentlich gewichtet in so einer Gesamtbewertung? Also, ist es möglich in einem Kriterium, was sich für mich als Nicht-Geologin ja erst mal sehr relevant anhört, Rückhaltefähigkeit, ist es da möglich schlecht rauszukommen und trotzdem zu einer guten Gesamtbewertung zukommen?
56.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2LfU Bayern hat für TG9 der BGE 57 Tiefbohrungen geliefert, und keine davon hat Kristallin angetroffen. Auch das 3D-Modell mit der Oberfläche des Kristallins im Untergrund zeigt kein Kristallin in der relevanten Tiefe bis 1300 m. Dennoch hat die BGE daraus ein Teilgebiet gemacht mit einer Fläche von 10.000 Quadratkilometern, die - nach allem zur Verfügung stehendem Kenntnisstand - kein Kristallin enthält. Bei solchen offensichtlichen kontroversen Punkten bzw. abweichenden Ergebnissen der Datengrundlagen - wann ist damit zu rechnen, dass das eingepflegt wird? Passiert dass eher kurzfristig als Ergänzung in den Zwischenbericht oder Fortschreibung? Oder dauert das dann 2-3 Jahre, bis ein abschließender Bericht erfolgt? Wie geht die BGE mit dieser oder ähnlichen Datengrundlagen um?
56.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Herr [...] sagt, es wäre sinnvoll das TG9 anders aufzuteilen, es wäre aber in dem aktuellen Stadium nicht mehr möglich. Wie ist denn diese Aussage zu verstehen? Will man seitens der BGE keine Änderung mehr vornehmen, obwohl das vielleicht sinnvoll wäre? Müsste da der Zwischenbericht vielleicht nicht angepasst werden?
56.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Zu TG 9: meines Wissens gibt es für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge im relevanten Teufenbereich (300 - 1300 m) keine einzige Bohrung, die einen Beleg für Kristallin geliefert hat. Wie kann die BGE hier dann die Abwägungskriterien anwenden?
56.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D3, Kristallin - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2TG 9, 13: Vorhandene geophysikalische Daten, Tiefbohrungen mit Teufen von über 1.400 Meter und wissenschaftliche Studien, die der BGE zur Verfügung gestellt wurden und die das Vorhandensein von kristallinem Wirtsgestein in Teufen von 0-1.300 Meter nicht nachweisen und auch nicht erwarten lassen, werden nicht berücksichtigt. Wie können Abwägungskriterien angewandt werden, wenn es aufgrund der übermittelten Daten keinen Anhaltspunkt für das Vorliegen des kristallinen Wirtsgesteins im relevanten Teufenbereich gibt? Wurden diese Daten nicht berücksichtigt? Wenn sie berücksichtigt wurden, warum kommt man zu der Einschätzung, dass Kristallin vorliegt? Kann die bereits besagte überschätzende Betrachtungsweise tatsächlich so weit angewandt werden? In welchem Schritt wird die Einschätzung korrigiert?
57.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021QualitätssicherungBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 3: Wer bewertet und entscheidet im Abschluss über diese Daten. Ist das Entscheidungsgremium transparent?
57.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge III, Nr. 26.4: Wie können oder sollen sich lokale Kreisverwaltungen an den Prozess beteiligen? Welche Möglichkeiten haben sie, den Prozess weiter zu verfolgen und zu begleiten? Was wird von ihnen erwartet, was kommt auf sie zu, wenn sich die Suche weiter eingrenzt?
57.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 64, Moderator gibt wieder: Führt die unvollständige Datengrundlage möglicherweise zu Fehlentscheidungen?
57.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 13: Insgesamt aber wurde im Vortrag gestern (Herr [...] deutlich, dass die Datenlage insgesamt für alle 3 Wirtsgesteine noch viel zu gering ist, weil vielfach entscheidungsrelevante Daten (Bohrprofile, Seismik etc.) noch gar nicht berücksichtigt wurden; die Forderung nach einer Einengung der Teilgebiete noch vor der Festlegung von Standortregionen halt ich für sehr wichtig.
57.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungTextbeiträge III, Nr. 19: Wurden und werden auch alle übermittelten Daten von der BGE genutzt und in die Ergebnisfindung einbezogen? Erste Auswertungen des Zwischenberichtes lassen daran Zweifel aufkommen.
57.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge III, Nr. 25: Wie weit zurück in die Vergangenheit geht die Datenerfassung? Zum Beispiel gab es viele Erkundungs-Tiefbohrungen auf dem Gebiet der ehem. DDR, oft aus den 60er Jahren. Wie vollständig wurden diese Daten überhaupt erfasst, welche sind bekannt, sind digitalisiert (wurden aber noch nicht übergeben). Inwiefern sind historische BohrungsDaten privater Firmen und Konzerne aus Westdeutschland die z.T. nicht mehr existieren (z.B. Preussag)
57.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungTextbeiträge I, Nr. 23: Sind die die Geodaten über die Landesgrenzen hinweg homogenisiert? Benutzen alle Landesämter die gleichen Grenzen (an der Erdoberfläche), Mächtigkeiten und Begriffe für die geologischen Einheiten. Welche Landesämter sind moderner, höher auflösend, weniger "schwärzend"... als andere?
57.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge II, Nr. 14: Wie interpretieren Sie ggfs. Inhomogenitäten in 3D-Modellen an Ländergrenzen?
57.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 61: Beim Zoom in die Karten der Teilgebiete wird nicht deutlich, ob es dort Daten gibt, oder ob es im 3D-Modell interpoliert wurde.
57.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021KommunikationBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 64: Wir werden nicht länger alle Zielgruppen mit einer Publikation bedienen können, wir brauchen "Zugänglichkeiten für unterschiedliche Ansprüche".
57.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021KommunikationBemerkungPhase I, Schritt 1Wortprotokoll, S. 66, Moderator gibt wieder: Wann werden alle entscheidungsrelevanten Daten veröffentlicht sein?
57.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021KommunikationBemerkungPhase I, Schritt 1Wie werden unveröffentlichte Daten dargestellt?
57.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021KommunikationBemerkungPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Arbeitsgruppe E1 Nr. 4: Werden die AK-shape files (z.B. Störungszonen) in den kommenden Tagen nach Überwindung der angesprochenen technischen Probleme bereitgestellt? Falls nicht, woran scheitert dies bisher?
57.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021KommunikationBemerkungPhasenübergeordnetTextbeiträge I, Arbeitsgruppe E1 Nr. 5: Wer entscheidet, ob ein öffentliches Interesse an bestimmten Daten besteht? Geht es dabei darum, dass Bürger Interesse an bestimmten Daten bekunden?
57.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinKann man die unterschiedliche Interpretationen, für welche Daten das GeolDG gilt, nicht durch eine Präzisierung im Gesetz vereinheitlichen?
57.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinTextbeiträge III, Nr. 26.3: An wen können sich Bürger bzw. Wissenschaftlerinnen mit ihren Fragen zu den geologischen Daten wenden? Kann man "einfach so" das NBG fragen? Nach welchen Kriterien wählt das NBG Fragen aus, um sie zu beantworten?
57.30FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Datenabfragen (SGD)BemerkungPhase I, Schritt 2Arbeitsgruppe E1, Textbeiträge I , Nr. 19: Wird durch Namensnennung oder Kartendarstellung transparent gemacht, welche Stellen ihre Daten noch nicht geliefert haben?
57.32FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungArbeitsgruppe E1, Textbeiträge I, Nr. 9: Wie geht man mit der Bewertung der Sachverständigen zu diesen Daten um?
57.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Wie kann es zu gravierenden Unterschieden zwischen der BGR-Karte der untersuchungswürdigen Endlagerstandorte und den BGE-Teilgebieten kommen (Beispiel: Münsterland war bei BGR nicht ausgewiesen, bei BGE mit 5300 km2 schon)?
57.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungArbeitsgruppe E1, Textbeiträge I, Nr. 12: Bis zu welchem Maßstab wurde die Anwendung von bundesweiten Datensätzen angewendet?
57.35FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 15: Im Bericht TG wurden teilweise Daten der geol. Landesämter unzureichend ausgewertet und führten zu teils zu großen TG-Ausweisungen. Wird es einen neuen überarbeiteten Bericht geben bevor es Untersuchungsgebiete festgelegt werden?
57.36FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetWie kann man für 1 Mio. Jahre Aussagen treffen, wenn "keine Datenintegrität" besteht?
57.37FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Arbeitsgruppe E1, Textbeiträge I, Nr. 1: Wurden die Daten auf eine angeforderte Mindesttiefe angeglichen?
57.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 55: Transparenz gem. §1 StandAG sind noch nicht erfüllt. "Wir brauchen weitere Aktivitäten und Anstrengungen zur Veröffentlichung." Gefordert sind BGE und Geologische Dienste der Länder. BASE ist allerdings für die Öffentlichkeitsbeteiligung verantwortlich, "und ich muss schon sagen, dass ich von dort eigentlich bisher so ein bißchen ausreichende Initiative doch sehr vermisse". Es fehlt bisher an partizipativen Konzepten, Projekten, Aktivitäten. "Es ist und bleibt schwierig und es ist noch nicht... ausreichend geeignet, Vertrauen n das Verfahren aufzubauen. Es muss also weiter dran gearbeitet werden."
57.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Problem: Datengrundlage ist nicht transparent; jedoch Grundlage für Verständnis, Beteiligung und wissenschaftliches Verfahren. Überprüfung. Wortprotokoll, S. 71: Transparenter Umgang mit Daten ist wichtig für wissenschaftsbasiertes Verfahren. Erkenntnisse müssen mit Daten belegt werden und Daten müssen von Dritten überprüft werden können. Wortprotokoll, S. 76: Sachverständigengruppe ist nur Krücke, andere Wissenschaftler sollten Datenbasis prüfen können.
57.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Fachkonferenz wurde eingeleitet, obwohl Daten nicht transparent sind. Wortprotokoll, S. 67: Wer hat entschieden, die Fachkonferenz zu beginnen, obwohl die Daten nicht vollständig veröffentlicht sind?
57.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWortprotokoll, S. 69: BASE hat die Fachkonferenz einberufen, BASE hätte auch mit Hinweis auf verspätetes GeolDG verschieben können. ...[...]Wer hat das eigentlich entschieden? Also entschieden hat die Einberufung der Fachkonferenz Teilgebiete das BASE. Die sind dafür nach Gesetz zuständig, diese Einberufung zu machen. Und das BASE hätte sagen können: Aufgrund von, und nicht nur Pandemie, sondern auch der Datenlage und der Inkompatibilität mit dem zu spät verabschiedeten Geologiedatengesetz usw. hätte man es verschieben können und BGE hätte mehr Zeit gehabt, das in Ruhe zu bearbeiten. Vieles hätte dafür gesprochen, es zu tun, und vieles spricht nach wie vor dafür, das zu tun, so etwas zu verschieben. Aber das ist so anders entschieden worden und es läuft ja auch so.
57.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG E1, Datengrundlage: Transparenz und Umgang, Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinErwartungen und Forderungen an die BGE: BASE soll Prozess verlangsamen/verschieben (neuer Zeitplan) bis Transparenz besteht Wortprotokoll, S. 72: Der Gesetzgeber soll neuen Fahrplan erstellen und das Verfahren nicht durchpeitschen. "Wenn der Prozess so läuft [wie bisher], werden Sie eine Menge Widerstand ernten." Wortprotokoll, S. 69: Verschiebung ist nach wie vor im Raum, sollte m.E. auch überlegt werden.
58.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021QualitätssicherungBemerkungPhasenübergeordnetIch glaube der Kollege in den Mindestanforderungen am Vormittag hatte auch dazu eigentlich das letztlich kommentiert. Ein -- da gehen jetzt wirklich wahnsinnig viele Daten rein, und was da -- wo ich da nicht wirklich sicher bin ist wie stark die Qualitätssicherung da wirklich ist.
58.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 2, S. 101: Geologisches Landesamt Bayern: BGR-Daten wurden nicht berücksichtigt, Teilgebiete wurden ausgewiesen, in denen bereits durch Bohrungen belegt ist, dass kein Kristallin vorkommt. Es werden methodische Fehler in der Anwendung der Mindestanforderungen vermutet.
58.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr 2, S. 101: GD Baden-Württemberg: Teile des Schiefergebirges werden fälschlicherweise als günstige Kristallin-Formation (Granitintrusion) dargestellt.
58.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 2, S. 101: LfULG Sachsen: Sedimentäre Abfolgen, vulknaische und vulkano-sedimentäre Gesteine sowie niedriggradige Metamorphite werden großflächig als kristallines Wirtsgestein klassifiziert.
58.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr 2, S. 104: LfULG Sachsen: Kalkstein, Schluffstein, Sandstein und Mergel werden dem Wirtsgestein Tongestein zugeordnet.
58.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 3, S. 102: LfULG: erheblich kleinere Gebietskulisse an geollogisch geeingenten Bereichen im Kristallin. Wie kann es zu einer so erheblichen Abweichung von 62% auf 29 % der Landesfläche in Sachsen kommen?
58.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Textbeiträge I, Nr 5, S. 102: Warum beschreibt die BGE nicht, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes 13 verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt ?
58.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 9, S. 102: Wie wird die Verifizierung anhand bereits bekannter Bohrungen von der BGE berücksichtigt? In TG 9 gibt es meines Wissens nach ca. 50 Bohrungen, die bis ca. 1300 m Teufe kein Kristallin erkundet haben. Wird anhand solcher bekannter Datengrundlagen der Zwischenbericht angepasst bzw. fortgeschrieben oder werden solche Daten erst in mehreren Jahren berücksichtigt? Verifizierung der Daten anhand vorhandener Bohrungen soll ja erfolgen. Der ungefähre Zeitraum für die Berücksichtigung wäre aber interessant zu erfahren.
58.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinFeststellungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 16, S. 103: Die BGE hat trotz Vorliegen gegenteiliger gebietsspezifischer Daten nach Anwendung der Mindestanforderungen ein Gebiet von etwa 11.500 km² als geeignet identifiziert, obwohl westlich einer Linie von Kronach-Goldkronach-Erbendorf in 56 Bohrungen in dieser Region mit Teufen =300 Meter bis <1.300 kein kristallines Wirtsgestein erbohrt wurde. Weder an der Oberfläche noch in Teufen bis 1.300 m sind kristalline Wirtsgesteine nachgewiesen oder zu erwarten. Das LfU Bayern ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet westlich der Linie Kronach-Goldkronach-Erbendorf unzutreffend identifiziert wurde. Daher ist es erforderlich, dass die BGE a) erläutert, auf welcher fachlichen Grundlage die Identifikation des Teilgebietes erfolgt, da entscheidungsrelevante Daten offenbar nicht berücksichtigt wurden. b) hinsichtlich der Teilgebietsbewertung die Schichtenverzeichnisse von allen 62 übermittelten Bohrungen mit Teufen =300 Meter des LfU in ihre Bewertung einbezieht. c) prüft, ob ihr bei der Teilgebietsbewertung ein oder mehrere methodische Fehler unterlaufen sind.
58.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetStand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, größte geowissenschaftliche Datenbank Deutschlands (BGE)
58.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhasenübergeordnetStand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, Kluftbildung in 1 Mio. Jahre, tektonisch aktive Gebiete sind weitgehend bekannt, inkl. neuer Erkenntnisse wird das in Zukunft ausreichend beurteilt sein
58.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Erwartungen und Forderungen an die BGE: Behälterlösung als alternatives Sicherungskonzept wegen der hohen Gebirgsdurchlässigkeit des Kristallins, muss für die Transparenz genauer definiert werden. Wortprotokoll, S. 65: Warum wird im Zwischenbericht bezüglich des Kristallins keine Aussage zur Gebirgsdurchlässigkeit getroffen, sondern sofort die Behälterlösung ins Spiel gebracht? "Da würde ich mir wünschen, auch im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsinformation, dass [auf diese Mindestanforderung] eingegangen wird."
58.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetErwartungen und Forderungen an die BGE: Aufgrund von Klüften und Durchgängigkeit von Kristallin müsste das Behälterkonzept beachtet werden. Inwieweit wurde das bereits getan?
58.23FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Inwieweit ist sicher, dass nicht neue problematische Klüfte in 1 Mio. Jahren entstehen?
58.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenHinweisPhasenübergeordnetWortprotokoll, S. 65: Warum wird im Zwischenbericht bezüglich des Kristallins keine Aussage zur Gebirgsdurchlässigkeit getroffen, sondern sofort die Behälterlösung ins Spiel gebracht? "Da würde ich mir wünschen, auch im Sinne einer transparenten Öffentlichkeitsinformation, dass [auf diese Mindestanforderung] eingegangen wird."
58.25FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 18, S. 104: In der AG 1 (Ausschlusskriterien) wurde erläutert, dass in den nächsten 1 Mio. Jahren ca. noch 8 bis 9 Kältezeiten zu erwarten sind, ggf. mit einer Eisgrenze bis zu den Mittelgebirgen (Saale-Komplex). In den Randbereichen der Eisgrenze entstehen geologische Veränderungen (Aufschiebungen, siehe Bild mit "Baggern" aus AG 1). Inwieweit werden diese unterirdischen Verschiebungen bei der Einschätzung der Teilgebiete zukünftig einbezogen? Besteht nicht gerade durch diese geologischen Änderungen eine erhöhte Gefahr für neue Verklüftungen im kristallinen Wirtsgestein?
58.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Offene Fragen: Warum werden die 11 Kriterien in der Beurteilung unterschiedlich gewichtet?
58.27FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Wie können die Teilgebiete 9 und 10 ohne vermutlich ausreichend tiefe Bohrungen erforscht werden?
58.28FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinBemerkungPhasenübergeordnetStand von Wissenschaft und Technik: Saxothuringikum, das Verfahren ist bisher insgesamt als robust zu bewerten.
58.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 2Offene Fragen: Wie wird der Zugang (Schacht o.ä.) aussehen? Wortprotokoll, S. 86: Wann befasst man sich mit der Art des Zugangs und seinem Einfluss auf die Gesteinsformation?
58.33FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Heterogene DatenlageBemerkungPhase I, Schritt 2Und diese Unterschiede in der Datenbasis beeinflussen letztlich die Belastbarkeit der Prognosen. Und auch wenn die Herangehensweise, und das hat mein Gutachten für das nationale Begleitgremium auch so formuliert, das ist völlig korrekt -- Und ich glaube man muss irgendwo anfangen und gewissen Pragmatismus walten lassen. Und es verfeinert sich ja auch alles. Aber im parallelen dazu ein Maß für die Belastbarkeit der lokalen Daten zumindest im Auge zu behalten, wäre nicht schlecht.
58.34FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr 17, S. 104: In zahlreichen AGs wurde die heterogene Datenlage und die Vorausscheidung am ggf. geeigneterer Gebiete kritisiert (u.a. DAEF) Zudem sollen übermittelte Daten im Zwischenbericht nicht vollständig berücksichtigt worden sein. Beabsichtigt das BGE, solche Punkte in Form eines fortgeschriebenen Zwischenberichts zeitnah zu "korrigieren" oder bis Ende der Phase 2 auf Basis unvollständiger und/oder veralteter Daten weiterzuarbeiten?
58.39FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ReferenzdatensätzeBemerkungHandlungsbedarf: Referenzdatensatz kristalline Gesteine: Variabilitäten thermische, chemische Eigenschaften hätte man im Idealfall näher umreißen können
58.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Freie Zusammenf. der Stellungn. der Geol. Landesämter (Kristallin) Bayern: BGR-Daten nicht berücksichtigt. Es wurden Teilgebiete ausgewiesen, in denen bereits durch Bohrungen belegt ist, dass kein Kristallin vorkommt. Es werden methodische Fehler bei der Anwendung der Mindestanforderungen vermutet! Ba-Wü: Teile des Schiefergebirges werden fälschlicher Weise als günstige Kristallin-Formation (Granitintrusion) dargestellt Sachsen: Es wurden sedimentäre Abfolgen, vulkanische und vulkano-sedimentäre Gesteine sowie niedriggradige Metamorphite großflächig als kristallines Wirtsgestein klassifiziert. Außerdem wurden Kalkstein, Schluffstein, Sandstein und Mergel dem Wirtsgestein Tongestein zugeordnet. Referenzdatensätze wurden flächenübergreifend für unterschiedliche lithologische Einheiten verwendet.
58.40FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Datenabfragen (SGD)BemerkungPhase I, Schritt 1Auf das Fachwissen der geologischen Landesämter wird nicht ausreichend zurückgegriffen. Wortprotokoll, S. 92: Zur Verdeutlichung: Datenabfrage ist von BGE-Seite zwar gesetzlich geregelt, auf Seiten der Landesbehörden stehen aber nicht unbedingt die nötigen Ressourcen bereit. Wortprotokoll, S. 88: Finde es ein bißchen unbefriedigend, dass BGE und Landesämter nicht oder nicht ausreichend zusammenarbeiten.
58.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D2, Kristallin - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Bereitstellung der DatenHinweisPhase I, Schritt 1Handlungsbedarf: Daten veröffentlichen für weitere wissenschaftliche Arbeiten
59.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet 1 liegt im Bereich der verkarsteten Schwäbischen Alb. Der Karst stellt das Deckgebirge dar. Besteht hier nicht die Gefahr des Abtrags des Karsts?
59.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Wie beeinflusst die evtl. Existenz von Bohrungen/Brunnen zur Erschließung/Nutzung des besonders schützenswerten Tiefengrundwassers in bis zu 300m Tiefe mit Blick auf die minimale Teufe von mindestens 300m die Geeignetheit von Tongestein als EWG(Teilgebiet 2 im Landkreis Erding/Bayern)? Liegen der BGE hierzu die wasserrechtlichen Daten und ggf. Genehmigungen vor?
59.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungWenn ich ein gutes Schichtenverzeichnis habe, ist es möglich, zwischen verfestigten und unverfestigten Ton zu unterscheiden. Weil die damals arbeitenden Geologen haben schon unterschieden, was sich um Ton und Tonstein handelt. Das bisher verwendete 3D-Modell, das GTA3D-Modell stellt einen Wissenstand von 1990 dar. Das heißt, alle Daten, die später hineingekommen sind, sind in das neue Modell hineingekommen, das sogenannte TUNB-Modell, was jetzt erst in der Bearbeitung berücksichtigt wird.
59.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungPhasenübergeordnetEs gibt Stellen, wo tertiärer und prätertiärer Ton übereinander liegen. Die berühren sich ja dann irgendwie. Gibt es eine wirkliche Trennung? Das Tertiär fängt ja zu irgendeiner Millionen-Zeitpunkt an. Aber, es ist ja in dem Moment nichts passiert. Wir haben da eine willkürliche Linie gezogen oder ist diese Linie gar nicht willkürlich zwischen Tertiär und Prätertiär?
59.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Je nach Temperatur ist ja das Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Kristallstrukturen, die Eigenschaft des Tons ausmachen, ja unterschiedlich. Und genau deshalb verstehe ich nicht, warum man bis auf 1500 m runtergeht und das nicht für Ton ausschließt, weil dann die Zusatzbelastung durch Wärme aus den Castoren dazu führen wird, dass die kristalline Struktur des Tongesteins sich ändert. Denn die thermische Belastung des radioaktiven Mülls könnte Ausrufungen auf den Ton haben.
59.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Und ich sehe jetzt schon am Anfang, wie schwierig die ganze Sache ist mit der Datenlage, die vorhanden ist. Das kann es nicht sein. Wir müssen da besser werden. Da, heute aus dieser Veranstaltung müssen wir lernen: Stopp, wir verschieben das Ganze, bis die Datenlage deutlich besser ist und mehr zugänglich.
59.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Freie Zusammenf. der Stellungn. der Geol. Landesämter (Ton) Bayern: Opalinuston: Teilgebiet deckt sich nicht mit den vorliegenden Daten. Neueste Daten der BGR (2007- 2016) wurden nicht berücksichtigt. Ca. 50% der Fläche ungeeignet! Ausweisung von sehr kleinen Gebieten mit Tongestein zwischen aktiven Störungen. Komplexe Störungszonen und Faltenstrukturen wurden nicht berücksichtigt. Ba-Wü: Opalinuston: Mächtigkeiten wurden deutlich überschätzt (falscher Ansatz: Mitteljura, statt unteres Mitteljura) S-H: Bei den Teilgebieten wurden Kenntnisse über die Lithologie nicht hinr. berücksichtigt. Regional werden Mindestkriterien nicht erfüllt. Referenzdatensätze wurden nicht gemäß den Ausprägungen der Tonfolgen differenziert. Es handelt sich überwiegend um plastische / teilverfestigte Tone, die nicht als Wirtsgestein geeignet sind. Wechselwirkungen mit der bis ins Tertiär andauernden Halokinese wurden nicht berücksichtigt. Berlin: Die Ausdehnung der dargestellten Teilgebiete ist nicht nachvollziehbar. Es werden tertiäre Tone angenommen, wo es nachweislich keine gibt.
59.4FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ModellierungHinweisPhase I, Schritt 1Ich habe mir bei Ihrem Vortrag eine Frage gestellt zu den 3D-Modellen. Sie haben gesagt, dass die 3D-Modelle schon vorhanden waren und mit Bohrungen, die auch schon vorhanden waren, verifiziert worden sind. Jetzt habe ich mich gefragt, ob das nicht einen Zirkelschluss ergibt, weil ich denke, dass die 3D-Modelle mit den vorhandenen Bohrungen sicherlich erstellt worden sind.
59.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 13D-Modelle: Es wäre wichtig, anzugeben, welche Daten zu Grunde gelegen haben und mit welchem Fehlerbereich man rechnen muss.
59.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Zum eiszeitlichen Rinnensysteme und dessen Bedeutung für die Langzeitsicherheit möglicher Endlagerstandorte mit hochradioaktiven Abfällen in Norddeutschland: Dazu hat das BGR 2009 ein Gutachten herausgegeben: "Die Barrierefunktion dieser in relativ geringer Tiefe gelegenen weichen Tongesteinsformationen ist durch subglaziale Rinnenbildung mit Erosionsleistung von bis zu 500 m Tiefe unmittelbar und insbesondere bei fehlenden harten, kalkigen und gering durchlässigen Obergesteins-, Kreidegesteinen gefährdet." Ich frage mich, wenn das so festgelegt worden ist und eigentliche ja vielleicht auch weiter gelten müsste, warum hat man die Obergrenze dieser Tongesteine nicht bei 500 m unter Geländeoberkante gelassen, und geht da auf 300 m, was eigentlich diese Studie damals, würde ich sagen, ausschließt?
59.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Es ist ja nicht so, dass es nur eine einzige Rinne in Norddeutschland, im norddeutschen Raum gibt, die 500 m tief ist. Sondern es gibt ein ganzes Rinnensystem. Und dieses Rinnensystem muss man auch für zukünftige Vergletscherung wiederum annehmen. Niemand wird wissen, wo es sich und wie es sich ausbildet.
59.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C2, Ton - Mindestanforderungen im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2In der zweiten Runde sollte die Gebirgsdurchlässigkeit in Richtung 10^-11 verändert werden. Das ist messtechnisch kein Problem, heutzutage. Die erste Runde 10^-10 ist in Ordnung als erstes Auswahlkriterium. Ich denke, intrinsische Sicherheit ist ganz wichtig und da kann man einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.
6FKTG: Offizielle ÜbergabeAntrag zur Gründung eines Rates der jungen Generation, ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Gegenstand des Antrags ist die Einrichtung eines Rates der jungen Generation, der als besonderes Gremium der Öffentlichkeitsbeteiligung im weiteren Verfahren Informations- und Gestaltungsrechte erhalten soll.
60.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase IIErwartungen und Forderungen an die BGE: Beteiligung für transparentes Verfahren -> Öffentlichkeitsarbeit nach Phase 1. Wortprotokoll, S. 73: Wird am Ende von Phase 1 der Abschlussbericht auch zur Diskussion gestellt?
60.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BemerkungProblem: Plastizität; wie kann bspw. gerostetes "Verpackungsmaterial" wieder herausgeholt werden. Wortprotokoll, S. 64: Durch die Plastizität des Tons werden Stabilisierungsbauten für die Galerien nötig, die die Gesteinseigenschaften beeinflussen. Andererseits ist es unwahrscheinlich, dass diese für die Einlagerung nötigen Veränderungen am Ende der Einlagerzeit rückgebaut werden können. Der Einfluss der Einbauten bleibt also bestehen.
60.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Technische/Geotechnische BarrierenBemerkungProblem: Bentonit als Füllmaterial schließt Verletzungen im Opalinuston Wortprotokoll, S. 78: Inwiefern spielt Bentonit eine Rolle? Wortprotokoll, S. 78: Bentonit wird als Füllmaterial eingebracht. Er quillt bei Wasserzutritt auf und verschließt Risse im Opalinuston.
60.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021EndlagerbergwerkBemerkungPhase I, Schritt 2Problem: Rissbildung im Opalinuston Wortprotokoll, S. 79: Kann man Ausrichtung der Risse entlang der Schichtgrenzen des Tons nutzen? Wortprotokoll, S. 80: Ton entwickelt Risse nicht unbedingt nur entlang der Schichtgrenzen. Auflockerungszone um die Stollen und Schächte eines Bergwerks ist dreidimensionales Netz, das den Druckverhältnissen im Gebirge folgt. Stollen müssen sich am Gebirge orientieren.
60.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinHinweisProblem: Packungsdichte von Ton beeinflußt Aktivität der Bakterien. Je dichter desto geringer die Aktivität.
60.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Problem: Erörterung zur Nichtberücksichtigung von Organik Wortprotokoll, S. 81: Bedeutung der Organik im [tertiären] belgischen Boom Clay viel höher als im jurassischen Opalinuston. Norddeutschland besitzt auch große Teilgebiete in diesem tertiären Ton. Inwieweit ist die Organik da berücksichtigt? Wortprotokoll, S. 75: Beimengungen wurden im Felslabor Mont Terri, Kanton Jura, intensiv untersucht, spielen keine so große Rolle.
60.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Technische/Geotechnische BarrierenHinweisPhasenübergeordnetProblem: Bakterien auch insbesondere relevant für Füllmaterialien. Wortprotokoll, S. 86: In verschiedenen Bentoniten sind verschiedene Bakterien aktiv, daher ist es wichtig, die bakterielle Aktivität zu untersuchen. Wortprotokoll, S. 76: Fragestellung wird im Felslabor Mont Terri, Kanton Jura, untersucht und ist noch nicht geklärt. Gehört zu den Themen mit großer Tragweite und langer Bearbeitungszeit.
60.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021internationaler AustauschBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Schweiz hätte über alternatives "Verpackungsmaterial" und Tiefe nachdenken sollen.
60.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Kommunikation für die Zukunft -> oecd-nea.org. Wortprotokoll, S. 80: Wie löst man das Problem der Informationsvermittlung ankünftige Generationen? Wortprotokoll, S. 80: Stichwort memory preservation; interessanter Bericht auf der Webseite der NEA
60.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 2Darstellung der Indikatoren, wie diese bei den einzelnen Kriterien bewertet werden. Transparenz und Zugang fehlt bislang. Teilgebiete müssen weiter untergliedert werden unter Verwendung von Daten / Erkenntnissen. Referenzdaten lediglich heranzuziehen wird einem Zwischenbericht nicht gerecht (siehe Tongestein, wo Abwägungskriterien nicht zu einer Reduzierung der identifizierten Gebiete geführt hat).
60.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Inwieweit wird in Norddeutschland der Meeresspiegelanstieg einberechnet?
60.26FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge I, Nr. 16, S. 95: Wie und wann wird der Entscheidungsschritt am Ende der ersten Phase durch den Gesetzgeber vorbereitet, wie werden Abgeordnete informiert / einbezogen?
60.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021EndlagerkonzepteBemerkungPhasenübergeordnetProblem: frühe Entscheidung für Wirstgestein sinnvoll, Auswirkungen auf Langzeit-Sicherheit durch Einbringung beachten. Wortprotokoll S. 67: Gibt es technische Möglichkeiten, die Eingriffe in den Gesteinskörper, die man für das Bergwerk vornehmen muss, so sicher zu gestalten, dass die Einschlusswirkung erhalten bleibt? Wortprotokoll S. 67: Man muss schnell die Wirtsgesteinsqualitäten und die Risiken, die das Auffahren eines Bergwerks mit sich bringt, gemeinsam betrachten. "Sie sehen relativ schnell, wo die großen Probleme liegen."
60.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021ZeitplanHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinProblem: Rückholbarkeit; Menschen vor Endlager schützen oder Endlager vor Menschen? -> Zeitraum Rückholbarkeit beachten Wortprotokoll S. 69: Sollte man das Konzept der Rückholbarkeit überdenken und streichen? Wortprotokoll S. 70: Man sollte das Konzept flexibilisieren, dass sich das Endlagerkonzept an die Entwicklungen im Rückholzeitraum anpassen lässt.
60.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG C3, Ton - Geowissenschaftliche Abwägung im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1"Wir haben die Situation, dass die ganze Schwäbische Alb als Karstgebirge haben, von daher muss man sagen, dass Deckgebirge bringt keinen Schutz. Dazu noch der Grundwasserleiter darüber, der auch genutzt wird zur Trinkwasserversorgung von 3 Millionen Menschen, insbesondere im Großraum Stuttgart. Deswegen die Bitte, können Sie vielleicht auf diese Kriterien 4 und 11 detaillierter eingehen?"
61.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetIst wirklich entscheiden, dass es neue Endlagerbehälter gibt? Was passiert mit den leeren Castoren? Wer entscheidet? Wie sieht der Zeitplan in Abhängigkeit von dem wirtsgesteinsspezifischen Endlagerkonzept aus (Temperatur)? Wie sieht der Zeitplan in Abhängigkeit zur wirtsgesteinsspezifischen Endlagerkonzeption aus (Temperatur)?
61.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021RückholbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetZur Bergbarkeit und Rückholbarkeit, da interessiere ich mich, gibt es denn von der BGE irgendwelche Skizzen, irgendwelche Vorstellungen, wie so eine Bergbarkeittechnik technisch umgesetzt werden kann, zumindest eine Vorstellung davon?
61.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021RückholbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetZur Bergbarkeit und Rückholbarkeit, da interessiere ich mich, gibt es denn von der BGE irgendwelche Skizzen, irgendwelche Vorstellungen, wie so eine Bergbarkeittechnik technisch umgesetzt werden kann, zumindest eine Vorstellung davon?
61.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhasenübergeordnetDas Standortauswahlgesetz ist ja voll von Hinweise darauf, dass auch schwach- und mittelaktive Abfälle berücksichtigt werden sollen Von daher finde ich, müsste das hier in dieser ganzen Diskussion mit berücksichtigt werden, weil das ja einerseits eine Frage ist das Raumbedarfs, den man hat, sowohl im tiefengeologischen Bereich, als auch im oberflächigen Lagerstellen und Einrichtungen, die dort geschaffen werden müssen. Und weil das ja auch eine Frage ist von Wechselwirkungen, die dann möglicherweise stattfinden.
61.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhasenübergeordnetMeine Frage bezieht sich auf die soziotechnische Sicherheit. Also wir haben bislang ja wirklich jetzt über technische Vorkehrungen, geologische Barrieren, passive Sicherheit gesprochen. Jetzt ist aber auch schon der Zeitraum bis zum Einschluss sehr sehr lange. Und ich weiß, dass die Gesellschaft für Reaktorsicherheit mal vorhatte, ein Forschungsprojekt über langzeit-soziotechnische Sicherheit, also Langzeitsicherheit über Systembrüche, Kriege, Revolutionen hinweg und das irgendwie versandet ist, nämlich genau daran gescheitert ist, dass die Projektträger meinten, das sei zu wenig technisch.
61.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenHinweisPhasenübergeordnetMobilé-Effekt: Hinter dem Verfahren steckt eine hohe Komplexität: viele Unbekannte, viele Variablen und wenn da an einer Stelle ein Problem auftaucht, kann es das ganze System ins Wanken bringen und zu Schwierigkeiten führen.
61.24FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Die BGE will ihre Tochter BGE Tech am Leben erhalten, die immer diese untiefen, feuchten, nicht gasdichten Endlagerkonzeptionen vorschlägt, und hat deshalb sämtliche Geologien, die sie im Auswahlprozess identifiziert hat, so angelegt, dass diese Geologien alle viel zu hoch liegen. Die BGE betrachtet weniger als die Hälfte des angesprochenen Raumes. Die Tiefe fehlt.
61.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase IIZusätzlich zur technischen Komplexität sollten auch gesellschaftliche Entwicklungen bedacht werden. Vor ca. 10 000 Jahren endete die letzte Eiszeit. Das ist zeitlich gesehen gerade ein Prozent des Zeitraums über den wir sprechen. Sicher wird es in tausenden von Jahren keine Gesellschaftsformen, wie wir sie bisher kennen, geben. Werden die Gefahren extremer gesellschaftlicher Entwicklungen mitgedacht?
61.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021EndlagerkonzepteBemerkungPhase I, Schritt 1Wie viel Fläche braucht das Endlager komplett? Kommt dann die Fläche vom unterirdischen Übertragen noch einmal dazu? Wie viel Fläche wird dann insgesamt gebraucht? Und wie ist es mit den kleinen Flächen aus dem Zwischenbericht, werden die jetzt dann noch nachträglich ausradiert, weil die dann gar nicht die Fläche letztlich liefert?
61.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021Schwach- und mittelradioaktive AbfälleBemerkungPhasenübergeordnetWas wird an oberirdischen Anlagen errichtet (für schwach-- und mittelradioaktiven Müll)?
61.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021BehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetAm Behälterkonzept der Firma SKB mit Kupfer gibt es schwerwiegende Kritik. Man ist davon ausgegangen, dass Kupfer in sauerstofffreier Atmosphäre nicht korrodieren wird, bzw. sehr langsam korrodieren wird. Und dann haben aber Archäologen gesagt: „Schaut euch einmal die Kupfermu¨nzen aus der Vasa an.“ Die Vasa ist das Flaggschiff der schwedischen Flotte im Dreißigjährigen Krieg gewesen, die bei ihrer Jungfernfahrt 1628 gesunken ist. Und dort waren Kupfermünzen, die sich im sauerstofffreien Sediment abgelagert haben und, sagen wir einmal, 1000-10.000 mal schneller korrodiert sind, als die Annahmen im schwedischen Endlagerverfahren es besagten
61.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG D1, Atommüll-Endlager: Konzepte, Dokumentation vom 06.02.2021OberflächenanlageBemerkungPhasenübergeordnetDie Dichtigkeit des Deckels wird durch einen Referenzraum dargestellt. Und dort wird ein Referenzdruck hergestellt, indem ein Alarm nur dann anspringt, wenn der Referenzdruck unter einen bestimmten Wert springt. Und wir haben immer bemängelt, dass aber nicht ein vorheriges Abfallen dieses Referenzdruckes gemessen wird. Also man merkt sozusagen nur, wenn der Warnlevel erreicht ist plötzlich: „Oh, jetzt ist es passiert“, aber hat keine echten Vorwarnungen
62.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021OberflächenanlageBemerkungPhasenübergeordnetDokumentation A2: DIN-Norm 4149 nur für Oberflächenbauten, evtl. für die Endlagerung ungeeignet. Wortprotokoll, S. 108: Hier geht es nicht um eine Streichung der DIN, sondern um eine Umformulierung des Ausschlusskriteriums. Textbeitrag 4, S. 114f: DIN 4149 betrachtet nicht nur ausschließlich Hochbauten, sondern hat auch einen viel zu kurzen Betrachtungszeitraum. Hier muss die Paläoseismik berücksichtigt werden.
62.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Seismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Warum werden induzierte Beben (z.B. bei der Gasförderung oder beim Fracking) nicht berücksichtigt. Wortprotokoll, S. 95: Warum werden Gebiete im Wartburg-Kreis mit bergbaubedingter Seismizität, die in Erdbebenzonen 2 und 3 eingruppiert wurden, nicht ausgeschlossen. Muss man die Ausschlußgebiete nicht aus Sicherheitsgründen größer ziehen?
62.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase IITextbeiträge, S. 116: Inwieweit werden zukünftige Moränenbildungen in die Eignungsprüfung miteinbezogen? Besteht durch so etwas die Gefahr, dass sich neue Klüfte im Kristallin bilden?
62.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Rolle von Bergbau, Geothermie und veränderten Grundwassersenkungen. Wortprotokoll, S. 93f: Rolle von Geothermie, Fracking-Bohrungen und Grundwasserabpumpen (z.B. Ruhrgebiet)
62.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Transparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 79: Indikatorenkatalog sollte in den ersten Schritten bundesweit einheitlich angewendet werden, um die Akzeptanz für ein faires Verfahren zu sichern. Das Beispiel Vulkanismus zeigt, dass das nicht der Fall ist.
62.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Nutzung der Paläoseismologie dauert nicht lange, es müssen nur genügend Wissenschaftler auf dem Feld forschen. Wortprotokoll, S. 88: Es gibt zahlreiche Arbeitsgruppen in der Paläoseismologie, manchmal ist es komplizierter, den Untergrund zu öffnen (Genehmigungen, Grundwasserschutz, Kampfmittel). Aber in Mitteleuropa könnte man die Beben recht gut geochronologisch datieren. Die Finanzierung müsste gesichert sein.
62.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Mehr Forschung in der Paläoseismologie; Bewertung von Störungszonen hinsichtlich ihres seismischen Potentials (seismisch-geodätischer Zyklus)
62.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Pufferwirkung der Störungszonen und der dazwischenliegenden Lithologien. Störungszonen sind nicht immer nachteilig, Störungen können als Puffer wirken.
62.19FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Seismische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Wortprotokoll S. 83f, Herr [..], Koordinierungsstelle Endlagersuche RB Oberfranken: Warum sind paläoseismologische Arbeiten aus Tschechien nicht berücksichtigt worden, die im Ascher Ländchen Störungen ergraben haben, die vor 1000, 2300 bis 5300 Jahren aktiv waren? Deren Momentmagnitude wird auf 6,5/6,6 geschätzt, was einer Intensität von 8,5 entspräche.
62.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Aktive StörungszonenBemerkungPhasenübergeordnetWortprotokoll S. 83: Warum werden die AK Aktive Störungen und Seismizität getrennt betrachtet? Aktive Störungszonen sollten nicht nur als direkte Risiken gesehen werden, deren Potenzial mit einer 1-km-Sicherheitszone abgefangen wird, sondern auch infolge ihrer maximal möglichen seismischen Ausstrahlung als Risikofaktoren für größere Räume. Daher muss das seismische Potenzial jeder einzelnen Störung abgeschätzt werden.
62.22FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Textbeiträge, S. 117, Nr. 5: Wie behandelt man einander beeinflussende Kriterien, die alleinig nicht, gesamtheitlich betrachtet aber schon zum Ausschluß führen könnten?
62.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Vulkanische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 76ff: Prognose zu Vulkanismus wurde nicht gemacht. "Eine belastbare Abschätzung solcher, in der Zukunft liegender Prozesse ist aufgrund der aktuellen Daten- und Literaturgrundlage nicht möglich." (BGE, Zwischenbericht, S. 77) Umfrage unter deutschen Vulkanolog*innen: Quantitative Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit nicht möglich, qualitative Aussagen jedoch schon.
62.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Vulkanische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 2Wortprotokoll, S. 95: Warum berücksichtigt man Vulkanismusgebiete, wenn man den "absolut sichersten Standort" sucht?
62.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Vulkanische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Wiederauflebende Vulkane
62.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Seismische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Prüfung der wissenschaftlichen Arbeiten aus Nachbarländern und international. Wortprotokoll S. 82, […], koordinierungsstelle Endlagersuche RB Oberfranken: Tschechische Erdbebenkarte zeigt im Egerland und im Ascher Ländchen Intensitätswerte auf der MSK-Skala von >7, was im AK seismische Aktivität ein Ausschlußgebiet der Erdbebenzone 2 bedingen würde. Auf den deutschen Karten ist allerdings das angrenzende südliche Vogtland nur Erdbebenzone 1
62.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Seismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 1Dokumentation A2: "Der bestmögliche Endlagerstandort wird kaum in Gebieten erhöhter Seismizität liegen." Wortprotokoll, S. 109: Warum werden nicht alle Gebiete mit erhöhter Seismizität ausgeschlossen, wenn wir den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit suchen?
62.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A2, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Seismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 2Dokumentation A2: Was passiert, wenn die neue DIN (derzeit befindet sich der Nationale Anhang NA 2011-01 der EN 1998-1 in einer Überarbeitung) Aufnahme in das StandAG findet? Wortprotokoll, S. 92: Wirkt der überarbeitete Anhang eher verkleinernd auf die Ausschlußgebiete?
63.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetWenn man überlegt, wir haben noch eine Million Jahre vor uns, für die wir den Nachweis erbringen müssen, und man geht etwa davon aus, dass nach 500 Jahren möglicherweise schon die Kenntnis Standort ein Endlager nicht mehr garantiert werden kann, dann stellt sich die Frage: Wie ist das eigentlich mit zukünftigen Nutzungskonflikten? Und da fällt auf, wenn man das StandAG in Deutschland vergleicht mit den Regelwerken, mit den Gesetzen in anderen Ländern, da kommt jetzt die Schweiz zum Zuge, dass das in anderen Ländern eben wesentlich stärker und strikter gehandhabt wird, dass eben Nutzungskonflikte ausgeschlossen sein müssen.
63.10FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021Standortspezifische DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Ich wollte fragen, wie die Datenlage bei der BGE und auch bei der Abfrage bei den Landesämtern über die Bergschadensereignisse ist und wie lang die auch zurückreicht. Wir haben ja, vielleicht ist es bekannt, heutzutage (... 01::36::01). Wir haben verschiedene Ereignisse, die ja auch zu kleinen Beben geführt haben
63.11FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauBemerkungPhase I, Schritt 1Bei der Betrachtung Altbergbau kam die Thematik Erzgebirge nicht vor - warum? Nicht erwähnt wurde ebenfalls der Uranbergbau der ehemaligen Wismut AG - gibt es dafür Gründe?
63.12FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterBemerkungPhasenübergeordnetAnalysenergebnisse aus Bohrungen (Thermal-, Mineral-, ...) für Grundwasseraltersbestimmung. Wie wird die Punktinformation in die Fläche, das heißt auf die Fläche des Aquifers übertragen?
63.13FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauBemerkungPhase I, Schritt 1Wie viel Bergschadensereignisse bei bergbaulicher Tätigkeit im Bereich Wasser – wir reden hier von Bereichen in Thüringen von 800, 1 000 m Tiefe – dort übermittelt wurden? Und haben Sie dort auch diese Firmendaten?
63.14FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterBemerkungPhase I, Schritt 1Die BGE die zieht in Betracht, dieses Ausschlusskriterium Grundwasser prinzipiell anzuwenden ohne eine räumliche Ausdehnung. In meinen Augen ist es nicht verständlich, warum in diesem Fall keine Dateninterpretation (?) mit Bezug zum hydrogeologischen System durchgeführt werden, wie dies ja ansonsten mit anderen Bohrlochdaten als Basis für alle anderen Modelle auch tatsächlich getan wird. Ich denke, wir brauchen eine massive Erweiterung der Datenbasis für Deutschland. Und um eine breite Diskussion zu gewährleisten, ist die gemeinsame Auswertung, Diskussion und Weiterentwicklung der Ergebnisse notwendig. Wir müssen hier einen Weg – ich nenne es mal in Anführungsstrichen – der Schwarmintelligenz auch wirklich finden. Auch um dies zu unterstützen, schlage ich die breite Öffnung des Datenraums bei der BGE zum wissenschaftlichen Diskurs vor.
63.15FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterHinweisPhasenübergeordnetZu den beiden Isotopen: Ja, selbstverständlich steht das so im StandAG, aber ich glaube, wir sollten alle gemeinsam darauf drängen, dass dies erweitert wird. Es ist auch verständlich, warum das der Fall ist. Es werden sowieso fast überhaupt keine solchen Messungen standardmäßig durchgeführt. Deswegen gibt es auch nur so wenig im Vergleich Datenpunkte.
63.16FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterHinweisPhasenübergeordnetDie Genauigkeit einer Altersbestimmung kann mit mehreren Datierungsmethoden und einer größeren Anzahl von Proben deutlich verbessert werden. Abgesehen von der Anwendung im Rahmen des Ausschlusskriteriums bietet die Grundwasserdatierung grundsätzlich ein sehr großes Potenzial für die Standortbewertung und Auswahl für die Zukunft.
63.17FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterHinweisPhase I, Schritt 1Bezüglich Grundwasseralter halte ich es für sinnvoll, die Wasserversorger miteinzubeziehen, weil die auch viele Daten haben, die auch teilweise wirklich Einzelerhebungen sind.
63.18FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterBemerkungPhase I, Schritt 2Wie will die BGE im zweiten Schritt mit dem Thema Grundwasseralter weiter verfahren? Also, zweiter Schritt oder überhaupt die weitere Zukunft, das will ich gar nicht so eng sehen.
63.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021DatenverfügbarkeitBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDas Thema Daten, Datennutzung, Modelle, Modellerstellung, Prognosenerstellung durch Verknüpfung von Daten und Informationen aus den unterschiedlichsten Quellen: Ist Ihnen (Herr [Name], [XXX] - die Red.) bekannt, dass in Ihrem Hause eine Sammelstelle genau zu diesen gesamten Daten und Informationen vorliegt? Und haben Sie in Ihrem Hause die entsprechende Rechenkapazität, um diese Dateninformationen auch in Modelle bringen zu können und somit auch verwalten zu können?
63.20FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021GrundwasseralterHinweisPhase I, Schritt 1Die Daten aller Bohrungen in die Entscheidung mit einbeziehen, also auch beispielsweise Thermalwasserbohrungen. Auch hier liegen Informationen zum Grundwasseralter bzw. C-14 Analysen vor, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
63.21FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrungenBemerkungPhase IIDa Bohrungen inzwischen in großen Tiefen möglich sind, sollte die BGE den Untersuchungshorizont erweitern auf mehr als die jetzigen von ihr selbst gewählten 1.500 Meter? Also die Geologie in tieferen Schichten in Erwägung ziehen und untersuchen?
63.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Wir haben im bayerischen Raum, speziell in Mittelfranken, da die Frage oder das Unverständnis, dass bei einer Fläche von circa 10 000 km² keine Unterscheidung getroffen worden ist zwischen überdeckten Gebieten und nicht überdeckten Gebieten, was das Vorhandensein von kristallinem Wirtsgestein betrifft. Und auch da haben wir die Rückmeldung, dass vom LfU ziemlich detailliert Daten geliefert worden sind und letztlich große Gebiete zusammengeworfen sind mit unterschiedlichen Vorrausetzungen.
63.4.1FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauBemerkungPhase I, Schritt 1Wie ist das mit dem Altbergbau? Ist der wirklich komplett erfasst? Liegt er nur analog vor? Liegt er digital vor? Wie sieht es denn aus mit den Koordinatensystemen? Wie sieht das aus mit der wahren Ausdehnung im Untergrund, ja mit den Einflussbereichen und einer möglichen Verfüllung dieser alten Bergbausysteme?
63.4.2FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 1Und Grundwasserabsenkungen im Umfeld mit möglicherweise verbundenen Geländeabsenkungen? Sind diese vollständig erfasst? Wo ist gefrackt worden? Ist das richtige Koordinatensystem mit berücksichtigt?
63.4.3FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 1Wie sieht die Verfüllung dieser Altbohrungen aus? Und wie ist die Integrität dieser Altbohrungen?
63.5FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauBemerkungPhase I, Schritt 1Ich bin ein bisschen erstaunt darüber, dass Sie bei bergbaulicher Tätigkeit die Abfrage von den Landesämtern gemacht haben, aber nicht explizit diesen Punkt dieser Bergschadensereignisse vorgenommen haben. Ich halte das schon für im Standard wichtig, weil ja auch das Standortauswahlgesetz sagt "bergbaulich geschädigt"
63.6FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Von dem, was wir jetzt von Herrn […] usw. gehört haben, ist mit Quellen oder sonstigem, Heilquellen, die ja auch in tieferen Schichten vorkommen können, noch gar nichts gesagt. Das sind lediglich die zwei Parameter mit dem Grundwasseralter, aber ansonsten wird gar nicht darauf eingegangen. Ist das dann im nächsten Schritt angedacht? Oder wie wird auf dieses Thema eingegangen?
63.7FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauBemerkungPhasenübergeordnetZusammengefasst: Es wird ein bundeseinheitlicher Standard für den Altbergbau am Beispiel Thüringen gefordert. Zweitens: Die Landesbergämter haben nicht unbedingt alte Daten, sondern dafür müssen die Landesarchive angesprochen werden.
63.8FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BohrungenHinweisPhasenübergeordnetIch habe eine Frage bezüglich der sogenannten Beeinflussungsbereiche, die im NIBIS-Kartenserver des LBEGs ausgewiesen sind, die aber in die entsprechenden Daten nicht eingeflossen sind. Wird es die zukünftig geben? … Weiterhin möchte ich noch drauf hinweisen, dass die Übertragung von den Bohrungen eben aus dem analogen Zeitalter in das digitale teilweise massivst fehlerbehaftet ist. Wir haben bei unseren 1 377 Bohrungen allein bei 137 Bohrungen festgestellt, dass dort eben die stratografische Einstufung nicht stimmen konnte.
63.9FKTG: Offizielle ÜbergabeAG A3, Ausschlusskriterien im Gesetz und in der Anwendung, Dokumentation vom 06.02.2021BergbauHinweisPhase I, Schritt 1Ist Ihnen auch die Datenlage aus der juris-Datenbank bekannt hinsichtlich der Rechtsstreitigkeiten bezüglich Bergschadensereignisse?
64.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinSehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitstreiter*innen es sind nicht gerade wenige Teilgebiete im Zwischenbericht ausgewiesen worden. Diese ohne Strukturen erörtern zu wollen, ist unmöglich. […] Um den Gedanken des Lernprozesses und der "zweiten Chance" noch einmal aufzugreifen, wer sagt denn, dass eine vierte Konferenz nicht möglich sein sollte? Ich bin der Meinung, dass eine vierte Konferenz abgehalten werden muss, sofern sie erforderlich ist
64.13.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBergbauHinweisPhase I, Schritt 2Der Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Tübingen für das Wasserschutzgebiet der Landeswasserversorgung ist zu entnehmen, dass sowohl der Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie das Errichten von Anlagen zur Lagerung radioaktiver Stoffe verboten ist. Nach Ziffer 5.2 ist auch das Errichten und Erweitern von Kavernen sowie Tunnel- und Stollenarbeiten verboten. Die in Stufe III zwingend erforderliche Standorterkundung und erst recht die Herstellung eines Zugangs zum Atommüllendlager gefährden das Grundwasser in erheblichem Maße.
64.13.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Das Kriterium 11 (Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge) wurde in beiden Teilgebieten (001 und 013) mit "bedingt günstig" bewertet, obgleich Karststrukturen flächig vorhanden sind, aus denen sich Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnte. Aus unserer Sicht müsste deshalb das verkarstete Deckgebirge als "nicht günstig" für die Errichtung eines Atommüllendlagers eingestuft werden.
64.14.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2In der Anlage des Schreibens der Gemeinde Bad Füssing befinden sich die Kurzbeschreibung zu den geologischen Verhältnissen vor Ort, sowie eine Stellungnahme zum Standortauswahlgesetz (StandAG) in Bezug auf die Ersatzbohrung der Therme TH-1. Diese kommt zur Schlussfolgerung, dass [Anm. BS: aufgrund von tektonischen Bewegungen in der Molasse bis zum Übergang vom Mittel- zum Obermiozän (vor ca. 11 my), S. 213] "… der Bereich Bad Füssing nicht als Endlagerstandort für hochradioaktive Stoffe geeignet
64.14.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Jede Beeinträchtigung des Thermalwassers im Verlauf des Molassebeckens und im Gebiet der Quellen Bad Füssings hätte katastrophale Auswirkungen auf das einzigartige Wasser (Zusammensetzung und Wirkung auf den Menschen) und somit auch auf den Ort (vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht). Wir bitten dies bei der Endlagersuche entsprechend zu berücksichtigen.
64.15.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Im Bereich der Stadt Neustadt a.d.Donau befindet sich der Kurort Bad Gögging mit seinen Heil- und Thermalquellen, die aus einer Tiefe von 650 m gespeist werden. Eine Beeinträchtigung der Heil- und Thermalquellen muss unbedingt vermieden werden.
64.15.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Es befinden sich die Wasserversorgungsanlagen der Stadt Neustadt a.d.Donau mit drei Tiefwasserbrunnen im vorgesehenen Gebiet (Teilgebiet 13) für eine Endlagerstätte. Aus den Tiefbrunnen werden ca. 15.000 Menschen mit Trinkwasser versorgt. In großen Teilen des Gebietes der Stadt Neustadt a.d.Donau herrscht außerdem ein hoher Grundwasserstand.
64.16FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenFeststellungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin"Der Kreistag des Landkreises Lüneburg fordert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung auf, Veranstaltungen der Öffentlichkeitsbeteiligung auf eine Zeit zu verschieben, in der eine Präsenz wieder möglich sein wird. Das Standortauswahlgesetz verfolgt das Ziel großer Transparenz. Angesichts der langen zu erwartenden Verfahrensdauer ist nicht zu verstehen, warum nun unter großem Zeitdruck auf Online-Verfahren ausgewichen wird. Dadurch wird der wichtige Austausch unter den Betroffenen und den Experten sehr erschwert. Darüber hinaus ist die aktuelle Termingestaltung unter den gegebenen Umständen nicht umsetzbar."
64.17FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIn der ersten Phase werden die identifizierten Gebiete u. a. auch den sog. planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 25 StandAG unterzogen. Das Teilgebiet 013_00TG_195_00IG_K_g_MO und das Teilgebiet 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT grenzen im Bereich des Kantons Schaffhausen unmittelbar an die Schweizer Grenze an. Auf Schweizer Seite hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) drei Standortgebiete für hochradioaktive Abfälle (Züricher Nordost, Nörlich Lägern und Jura Ost) in unmittelbarer Nähe zur Schweizer Grenze vorgesehen (siehe Anlage). Die Standortgebiete Zürich Nordost und Nörlich Lägern befinden sich dabei in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Teilgebieten auf deutscher Seite. Diese Belastung ist im Hinblick auf eine gerechte Lastenverteilung für die süddeutschen Gebiete im Nahbereich zur Schweizer Grenze frühzeitig zu berücksichtigen.
64.18.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 21. Die kristallinen Gesteine des Südschwarzwaldes sind bekannt dafür, dass sie nur über relativ kleine Bereiche homogen sind und dass sie relativ stark zerklüftet sind – im Vergleich beispielsweise mit dem Bayrischen Wald. Dies hängt mit den tektonischen Einflüssen der nahegelegenen Alpen und dem Oberrheingraben zusammen. Die bekannte kleinräumige Inhomogenität und Zerklüftung sollte bereits in der 1. Phase des Standortauswahlverfahrens berücksichtigt werden
64.18.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 22. Orthogneise kommen in denjenigen Eigenschaften, welche für die Lagerung radioaktiver Abfälle vorteilhaft sind, plutonischen Gesteinen (z. B. Graniten) recht nahe. Paragneise hingegen sind oft vergleichsweise inhomogen und häufig auch weniger witterungsbeständig. In der 1. Phase wurden die Kristallingesteine des süddeutschen Raumes als ein Teilgebiet (0013_00TG_195_00IG_K_g_MO) zusammengefasst. Diese umfassen neben Granitkomplexen vor allem Gneisregionen mit Ortho- und Paragneisen. Aufgrund der bekannten, in der Regel nachteiligen Eigenschaften von Paragneisen sollten diese bei der weiteren Verfeinerung der Suchräume in der 1. Phase ausscheiden. Denn es bestehen erhebliche Zweifel, dass diese in der Regel für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in Frage kommen.
64.18.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 23. Im Teilgebiet 0013_00TG_195_00IG_K_g_MO sind Bereiche aufgeführt, in welchen das für die Endlagerung in Frage kommende Wirtsgestein mehrere Hundert Meter von ungeeignetem Deckgebirge überlagert wird. In kristallinen Kernbereichen hingegen ist durchgängig bis zur maximalen Teufenlage von 1300 m Kristallin zu erwarten. In den überdeckten Bereichen ist die Erkundungsdichte des unterlagernden Kristallingesteins bislang relativ gering – es liegen nur wenige Daten von wenigen, entsprechend tiefen Bohrungen vor. Hier sollte geklärt werden, wie die unterschiedlichen Ausgangslagen zu bewerten sind und wie mit dieser unterschiedlichen Datenlage in der 1. Phase umgegangen wird.
64.19FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Warum erachtet die BGE das kristalline Wirtsgestein als für eine Endlagerung geeignet und günstig, obwohl eine Studie der BGR vom April 2007 die Kristallingesteine nicht berücksichtig? Sollte dies daran liegen, dass in Bezug auf die Mindestanforderungen beim Kristallingestein in § 23 Abs. 1 Satz 2 StandAG unter den Voraussetzungen von § 23 Abs. 4 StandAG für den sicheren Einschluss ein alternatives Konzept zu einem einschlusswirksamen Gebirgsbereich möglich ist, dass deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität des Behälters stellt, ist gleichwohl nicht nachvollziehbar, warum beim kristallinen Wirtsgestein im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE von vornherein die Mindestanforderung des § 23 Abs. 5 Nr. 1 StandAG ausgeblendet wurde. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG sieht bereits im ersten Schritt der Ermittlung von Teilgebieten eine vollständige Anwendung aller Mindestanforderungen nach § 23 StandAG vor. Es entspricht deshalb nicht der gesetzlichen Vorgabe, wenn die Mindestanforderung des § 23 Abs. 5 Satz 1 StandAG nicht betrachtet wird. Richtigerweise hätte diese Anforderung durchaus auch beim kristallinen Wirtsgestein in den Blick genommen werden müssen. Hätte sie nicht vorgelegen, hätte weiter betrachtet werden müssen, ob die Voraussetzungen des §§ 23 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 StandAG vorliegen. Die BGE hat diese Betrachtung anhand der verfügbaren geologischen Daten gar nicht vorgenommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch anhand der derzeitigen Datenlage eine Aussage zu den Voraussetzungen des 23 Abs. 4 StandAG möglich wäre und hierbei ggf. Bereiche aus den Teilgebieten des kristallinen Wirtsgesteins auszusparen wären. Die im Zwischenbericht diesbezüglich dargestellten Einlagerungskonzepte hätten deshalb bei richtiger Anwendung des StandAG differenziert betrachtet werden müssen. Das ist unterblieben.
64.20.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSteinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 1Langzeitsicherheit: Im Endlager sollen die Abfälle über einen Zeitraum von 1 Mio. sicher eingeschlossen werden. Ist das Salzgestein infolge der Salztektonik hinsichtlich Langzeitsicherheit überhaupt potenziell geeignet?
64.21FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2Große Teile des Gemeindegebiets Dürrwangen befinden sich innerhalb des bereits seit Jahrzehnten vorhandenen Wasserschutzgebiets „Haslach – Matzmannsdorf“, welches im Jahr 2017 neu festgesetzt wurde. Wir bitten um Berücksichtigung der besonderen Bedeutung der Wasserversorgung für die Bevölkerung und der deshalb genutzten und festgesetzten Wasserschutzgebiete.
64.23FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Warum werden von der BGE in den Teilgebieten 2 (002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa) und 3 (003_00TG_046_00IG_T-f_tUMj) teilweise sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen zwischen aktiven Störungszonen ausgewsieen und diese einem generalisierten Teilgebiet zugeordnet? (+ zusätzliche detailliertere Beschreibung)
64.24FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Die Gemeinde Obertaufkirchen hält die Teilgebiete 002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa und 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj sowohl mit Blick auf die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien als auch im Hinblick auf die noch ungeprüften raumplanerischen Abwägungskriterien in keinster Weise geeignet als Endlagerstandort. Die Gemeinde widerspricht ausdrücklich einer Aufnahme beider Teilgebiete in die Auswahl der zur Aufnahme des Endlagers geeigneten Teilgebiete und wird im Falle einer Beibehaltung dieser Einstufung alle wissenschaftlichen und rechtlichen (+ zusätzlichen detailliertere Beschreibung)
64.25.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenBemerkungPhase I, Schritt 21. Warum werden im Teilgebiet 9 (009_OOTG_l94_Itg_SO) die Bohrungen mit über 1.000 Meter Teufe sowie die Daten zur Tiefenlage der Grundgebirgsoberfläche von der BGE nicht zur Bestimmung der Verbreitung von kristallinen Wirtsgestein bei der Teilgebietsbegrenzung berücksichtigt? Die BGE identifiziert das Teilgebiet 9 bezüglich der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen ohne zwischen Gebieten unter Deckgebirge >_300 Meter und der Verbreitung an der Geländeoberfläche zu unterscheiden. 1. BGE soll erläutern, auf welcher fachlichen Grundlage die Identifikation des Teilgebietes erfolgt, da sie entscheidungsrelevante Daten offenbar nicht berücksichtigt hat. 2. BGE soll hinsichtlich der Teilgebietsbewertung die Schichtenverzeichnisse von allen 62 übermittelten Bohrungen mit Teufen >_300 Meter des LfU in ihre Bewertung einbeziehen. 3. BGE soll prüfen, ob ihr bei der Teilgebietsbewertung ein oder mehrere methodische Fehler unterlaufen sind.
64.25.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 22. Wie kann die BGE in Teilgebiet 9 (009_OOTG_194_OOIG_Itg_SO) in Bayern für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen >300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg vorliegt? Die individuelle Anwendung der Abwägungskriterien Nr. 2 und Nr.11 auf nicht vorhandenes kristallines Wirtsgestein für eine Fläche von etwa 11.500 km2 wirft Fragen hinsichtlich des internen Reviews und der Qualitätssicherung auf. 1. BGE soll, bevor sie gebietsspezifisch Abwägungskriterien anwendet, zunächst prüfen, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanter Teufe vorhanden ist. 2. ihre methodischen Prozesse bei der Anwendung der Kriterien nach §§ 22, 23 und 24 StandAG hinsichtlich der Plausibilität z. B. im Rahmen eines internen und möglicherweise auch externen Reviews prüft und gegebenenfalls korrigiert.
64.25.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenKristallingesteinFeststellungPhase I, Schritt 23. Aufgrund welcher Basis definiert die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_OOIG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_OOTG_194_OOIG_Itg_SO) Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge)? 1. BGE soll beschreiben, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt werden. 2. BGE soll bevor sie die Abwägungskriterien anwendet, prüfen, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist und dafür Nachweise erbringt oder zumindest fachlich ihre Erwartungen begründet. 3. die Ergebnisse der von ihr zitierten wissenschaftlichen Arbeiten in die identifizierte Gebietskulisse einarbeiten.
64.26.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Wir schließen uns der Forderung des LfU an, dass die BGE, 1. nach Anwendung der Ausschlusskriterien aufretende Kleinstlächen, die aufgrund ihrer Form nicht die Mindestanforderungen erfüllen, prinzipiell nicht als geeignete Gebiete darstellt, 2. eine günstge Bewertung bei der Identfikaton als Teilgebiet fundiert fachlich begründet, wenn Teilgebietssegmente zwischen aktiven Störungszonen liegen und nur maximal wenige 100 Meter breit sind, zudem eine spindelförmige oder extrem schmale spitz- oder schwanzförmige Form haben, 3. die Aufsummierung der Fläche von Teilgebietssegmenten, die sich durch aktve Störungen, stark variierende Schichtmächtgkeit und räumliche Trennung über mehrere Kilometer bis 10er Kilometer erstrecken, plausibel erläutert, begründet und bei der Teilgebietsausweisung berücksichtgt, noch genauer zu untersuchen hat.
64.26.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Aus den Tiefenbohrungen im südlichen Landkreis Rttal-Inn und verschiedenen geologischen Untersuchungen geht hervor, dass im Untergrund des Landkreises zahlreiche Verwerfungen vorhanden sein dürften, die evtl. sogar noch im Jungtertär aktiv waren.
64.26.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2Falls der südliche Landkreis Rottal – Inn und der östliche Landkreis Altötting für die Endlagersuche in Betracht kommen würden, was ist dann mit bestehenden oder geplanten Geothermieprojekten? Die Region bietet schließlich beste Voraussetzungen für die Nutzung von Tiefenwärme.
64.26.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenGrundwasserbewegungBemerkungPhase I, Schritt 2Kann bei einem Endlager in unserer Region sicher und langfristig ausgeschlossen werden, dass die Thermalbäder Bad Geinberg, Bad Füssing, Bad Birnbach und Bad Griesbach beeinträchtigt werden?
64.28.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSeismische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetDie tatsächliche Wahrnehmbarkeit der vergangenen Erdbeben in ausgewiesenen Teilbereichen unterstellt, wären u.U. nicht unerhebliche Auswirkungen auf ein Endlager gegeben, wenn dieses Erdaktivitäten unterliegen würde. Aus diesem Grund sollten Erdbewegungen der (insb. jüngeren) Vergangenheit herangezogen werden und die Bereiche des Landes, in welchen die Wahrnehmung selbst geringfügiger Erdbewegungen nachweisbar war, aus der Liste der möglichen Teilgebiete herausgenommen werden. Ein Ausschlusskriterium erst ab Erdbebenzone 2 anzunehmen, wird äußerst kritisch angesehen.
64.29.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenGroßräumige VertikalbewegungenHinweisPhase I, Schritt 2Reicht das Kriterium „Hebung kleiner 1 mm/Jahr“ aus, Mittelgebirgsregionen mit Hebungstendenz nicht auszuschließen? … Die geomorphologische Vorgeschichte – abgeleitet aus Fluss- und Landschaftsgeschichte – und deren weitere potentielle Entwicklung – unter Berücksichtigung der derzeitigen morphostrukturellen Situation – ist zumindest in die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien einzubeziehen, wenn nicht sogar in die Ausschlusskriterien.
64.29.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAktive Störungszonen: Wie transparent ist die Bewertung „aktiver Störungszonen“ und reichen Sicherheitsabstände von einem Kilometer von diesen aus? ... Es ist dem Zwischenbericht Teilgebiete nicht zu entnehmen, welche Kriterien bzw. Argumente im Einzelfall tatsächlich Aktivität oder Inaktivität der Störungen begründen ... Das von der BGE vorgelegte Inventar aktiver Störungszonen bedarf daher einer eingehenden Diskussion unabhängiger, mit dieser Materie vertrauter Geowissenschaftler ... Darauf aufbauend müsste ein Sicherheitsabstand gemäß des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ bzw. in Anlehnung an DIN EN 1998-1/NA:2011-01 erfolgen. Das auszuschließende Gebiet wäre weit größer als der Sicherheitsabstand von einem Kilometer....
64.29.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVulkanische AktivitätHinweisPhasenübergeordnet… Im Rahmen eines Workshops mit Fachleuten aus dem Bereich der Vulkanologie sollten die beiden Gutachten eingehend diskutiert werden, insbesondere die von Zemke (2020) angeführten lokalen Randbedingungen.
64.29.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1... Vor diesem Hintergrund ist zu kritisieren, dass die Karte der „tektonisch aktiven Großstrukturen“ unvollständig ist. So sind scheinbar in ganz Mittel- und Norddeutschland keinerlei „tektonisch aktive Großstrukturen“ vorhanden. Dabei müssen z.B. Harz, Teutoburger Wald oder Leinegraben als solche betrachtet werden. Gleiches gilt für das Erzgebirge auf der Nordflanke des aktiven Egerrifts bzw. für das Fichtelgebirge und die nördliche Oberpfalz, die unmittelbar in diesem Riftssystem liegen. „Folgerichtig“ sind hier auch keine dem Riftssystem zuordenbaren aktiven Störungen verzeichnet bzw. ausgeschlossen worden. Dass das Vogtland als tektonisch aktive Großstruktur ausgewiesen wurde, das angrenzende Erzgebirge mit einer Hebung von fast 1.000 Metern in den letzten 30 - 50 Mio. Jahren und die bayerische Fortsetzung des Egerrifts jedoch außen vor gelassen wurden, ist nicht nachzuvollziehen. Auch der gesamte Bayerische Wald ist ein tektonisch aktives Hebungsgebiet mit mehreren, zum Donaurandbruch parallelen aktiven Störungszonen...
64.3.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetZum aktuellen Zwischenbericht und dort der Einordnung der Geologischen Strukturen im Bereich der Donau, speziell Riedlingen, folgende Stellungnahme: Donau ist ein langes Gewässer Bayerisches Umweltamt zu den Grunddaten der Donau als „Internationaler Fluss“ (Anlage)
64.3.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenGrundwasserbewegungBemerkungPhasenübergeordnetGrundwasserschutz – Schwierigkeiten in Folge Schadstofffahnen am praktischen Beispiel Shredderwerk Brand Herbertingen (Anlage) Das Beispiel des Brands in Herbertingen zeigt meines Erachtens deutlich auf, dass nicht nur das oberflächliche Wasser sondern geraden auch das begleitende Grundwasser erheblich Schaden nehmen kann. Dies greift in die Wasserversorgung aller Anrainerkommunen und damit die Lebensgrundlage von 81 Millionen Menschen ein (s. Ziff. 1 Litt. b. ein.)
64.3.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebieteninternationaler AustauschHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDonau ist internationales Gewässer Beteiligungspflicht – Internationale Kommission zum Schutz der Donau (Anlage)
64.3.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisPhasenübergeordnetBeachtung Völkerrrecht – (Analogie) ‚Good Practise‘ bei UVP Atomanlagen (Anlage)
64.3.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSeismische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetDonau ist erdbebengefährdetes Gebiet (Anlage)
64.31.11FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenDokumentationHinweisPhase I, Schritt 1Inwieweit gibt es Unterlagen, die ausgewählte Teilgebiete ausschließen?
64.31.12FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBohrungenHinweisPhase IISind vom Umweltministerium eigene Bohrungen geplant?
64.31.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWelche Untersuchungen zur Entscheidungsfindung und zur Gegenargumentation strebt das Bayerische Umweltministerium an?
64.31.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWelche Unterstützung wird vom Ministerium für die einzelnen Regionen geplant?
64.31.8FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWerden Fachleute den einzelnen Regionen zur Verfügung gestellt?
64.31.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinMit wieviel Personen ist zukünftig das Ministerium bei den Fachkonferenzen vertreten?
64.32.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSeismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 2Auch wenn sich die BGE auf die DIN-Norm für Erdbeben beruft, treten doch regelmäßige Erderschütterungen im süddeutschen Raum auf. Diese dürfen aus Gründen der Sicherheit für die Bevölkerung nicht unberücksichtigt bleiben. Zuletzt waren am 29. Dezember 2020 seismische Wellen des Erdbebens mit Epizentrum in Sisak und Petrinja auch im Landkreis Regensburg zu spüren. Im Rahmen eines lernenden Verfahrens müssen diese Ereignisse im Standortauswahlverfahren zwingend beachtet werden.
64.32.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhasenübergeordnetEine Gewichtung der geologischen Bewertung der Teilgebiete gegenüber den raumstrukturellen Faktoren (z. B. Abstand zu Siedlungen) wurde bisher nicht aufgeführt. Den raumstrukturellen Faktoren muss ein hohes Gewicht im Verfahren beigemessen werden
64.32.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhase IIDer Landkreis Regensburg hat sich in den letzten 40 Jahren zu einem starken Wirtschaftsraum mit hoher Wohn- und Lebensqualität entwickelt.
64.32.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Er liegt im Zentrum Europas, genau am nördlichsten Punkt der Donau. Das Regensburger Land umschließt die kreisfreie Stadt Regensburg und ist eng mit der Welterbestadt verflochten.
64.33.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Gewinnung und Nutzung von Trinkwasser und Mineralwasser sowie von Brauchwasser aus dem Grundwasser in erheblichen Umfang (ca. 30 Mio. m³); zu deren Schutz wurden Schutzgebiete u.a. im Raum Paderborn und Bad Lippspringe, Altenbeken und Lichtenau sowie Delbrück ausgewiesen.
64.33.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Förderung und Nutzung von Grundwasser zu heiltherapeutischen Zwecken; zu deren Schutz wurden ein Schutzgebiet ausgewiesen, das sich über Flächen im Bereich Bad Lippspringe, Paderborn und Altenbeken erstreckt.
64.33.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Bereits umfangreich vorhandene und realisierte Erdwärmenutzungen
64.33.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinHinweisPhasenübergeordnetTopographische Lage der Teilgebiete im östlichen Bereich mit z.T. aktiven Störzonen (Egge-Gebirge)
64.33.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Vorhandensein von Böden mit hoher bis sehr hoher Funktionserfüllung in den östlichen Suchräumen (vgl. Regionalplan OWL, akt. Entwurf 2020) Vorhandensein ausgewiesener Kulturlandschaften (vgl. Regionalplan OWL, akt. Entwurf 2020)“
64.33.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Vorhandensein von Böden mit hoher bis sehr hoher Funktionserfüllung in den östlichen Suchräumen(vgl. Regionalplan OWL, akt. Entwurf 2020) […] Vorhandensein von vielen großräumigen Natura 2000 Gebieten, sowohl FFH – als Vogelschutzgebieten
64.33.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Vorhandensein von Böden mit hoher bis sehr hoher Funktionserfüllung in den östlichen Suchräumen (vgl. Regionalplan OWL, akt. Entwurf 2020) […] Sehr hohe Besiedlungsdichte und mit der Stadt Paderborn als Oberzentrum eine weiterhin stark wachsende Großstadt mit mehr als 150.000 Einwohnern
64.34.10FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenGroßräumige VertikalbewegungenBemerkungPhasenübergeordnetKann das Nichtzutreffen von großräumigen Vertikalbewegungen größer als einen Millimeter pro Jahr (sogenannte isostatische Ausgleichsbewegungen) durch vorliegende oder noch durchzuführende Messungen unterlegt werden?
64.34.11FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenGrundwasseralterHinweisPhase IIWie wird das Grundwasseralter […] nachgewiesen?
64.34.12FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetWie wird […] das Fehlen aktiver Störungszonen nachgewiesen?
64.34.13FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisPhase IIDie Auskartierung von den Teilgebieten stützt sich insbesondere auf Karten und Modellierungen. // Erfolgt die finale Verifizierung von geeigneten Endlagerflächen mittels Aufschlüsse und einschließender umfassender Untersuchung des Gestein auf die für die Endlagerung notwendigen Eigenschaften?
64.34.15FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisVorab ist es durch geeignete Untersuchungen und wissenschaftlicher Auswertung zu belegen, ob ein Tongestein in der erforderlichen Fläche und mit den für die Endlagerung notwendigen Eigenschaften im LK OHV vorhanden ist.
64.34.16FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Wurde bereits betrachtet, inwieweit Schutzgebiete (Trinkwasserschutzgebiet, Landschafts- und Naturschutzgebiete u.a. ) betroffen sind? Wenn nein, in welchem Verfahrenschritt wird dies erfolgen?
64.34.17FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhasenübergeordnetDie gebirgsmechanischen Eigenschaften werden als "nicht günstig" angegeben, was bedeutet dies?
64.34.18FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Der Schutz durch das Deckgebirge wird mit "bedingt günstig" angegeben, was bedeutet dies?
64.34.19FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenStandortspezifische DatenHinweisWarum erfolgt trotz der Einteilung des Kriterium 5 in "nicht günstig" die Einteilung in eine "günstige geologische Gesamtsituation"?
64.34.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenDatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 1Inwieweit lag Ihnen eine plausible Datengrundlage vor? Es wird diesbezüglich erwähnt dass "gezielte regional bezogene Abfragen deutschlandweit noch nicht möglich waren" und dass Daten abgeleitet oder interpoliert werden müssen.
64.34.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisDie ausgewiesenen Teilgebiete_053_ und _055_ sind im Verhältnis zum Kreisgebiet des Landkreises Oberhavel (LK OHV) und gemessen an den Flächenbedarf für Tongestein (10 km²) sehr groß. Dies erfordert eine weitere Untergliederung der höffigen Bereiche.
64.34.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweisPhase I, Schritt 1Umfasst der Flächenbedarf von 10 km² (bei Tongestein) tatsächlich den gesamten zu entsorgende radioaktiven Abfall?
64.34.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Sind die Teilgebiete noch einmal untergliedert, z.B. in Abhängigkeit von der Art des Tongesteins (Kriterien: Tongehalt, Struktur/Textur, mineralogische Tonspezifik, unverfestigt oder diagenetisch verfestigt). Da die für die Endlagerung erforderlichen Eigenschaften der Tongesteine stark von den genannten Eigenschaften abhängen wäre eine solche Untergliederung m.E. erforderlich.
64.34.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSicherheitsuntersuchungenHinweisPhase I, Schritt 2Der Zerfall des in Tongestein eingelagerten radioaktiven Abfalls kann oder wird sogar über die zu sichernde Zeit zu Temperaturerhöhungen in der Umgebung führen. Welche negativen Auswirkungen auf die Sicherungsfläche bzw. auf das Tongestein selbst und darüber hinaus auf die Umgebung können diese Temperaturerhöhungen verursachen?
64.34.8FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Wurde das Kriterium Druckverhältnisse im Grundwasser (Thematik "gespanntes Grundwasser") sowie saline Einflüsse auf das Grundwasser (Probleme in Teilen des LK OHV bei der Trinkwasserförderung) diesbezüglich bereits betrachtet?
64.34.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAusschlusskriterienBemerkungPhase I, Schritt 1Die Beurteilung bzw. Bewertung der Nichtanwendbarkeit der Ausschlusskriterien nach § 22 StandAG auf die den LK OHV betreffenden Teilgebiete obliegt selbstverständlich den beteiligten Fachbehörden und wissenschaftlichen Einrichtungen. Das Fehlen von seismischen und vulkanischen Aktivitäten ist aber auch für den Laien nachvollziehbar. Auch laufende oder ehemalige bergbauliche Tätigkeiten sind sicher nachzuweisen oder auszuschließen.
64.35.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSeismische AktivitätBemerkungPhasenübergeordnetErdbebenaktivitäten in Hessen sind bei einer Endlagersuche zu berücksichtigen. Diese Aktivitäten konzentrieren sich im Wesentlichen auf Südhessen. Die Erdbebenaktivitäten machen deutlich, dass Oberrheingraben und Taunus tektonisch noch nicht völlig zur Ruhe gekommen sind. Dies muss ein Kriterium bei der Suche nach einem Endlager sein.
64.35.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweisDie Mindestgröße eines möglichen Eignungsgebietes ist offenzulegen.
64.36.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2[...] Diese umfangreiche Klüftung führt dazu, dass Festgesteinsbereiche als regelrechte Kluftgrundwasserleiter ausgeprägt sind, die auch als Grundwasserreservoir aktuell für die Trinkwasser- und Mineralwassergewinnung genutzt werden. In Anbetracht der prognostizierten klimatischen Entwicklung wird diesen tieferen Grundwasservorkommen künftig für die Wasserversorgung noch stärkere Bedeutung zukommen, weshalb diese aufgrund der Priorität der Wasserversorgung zu schützen sind.
64.36.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenDeckgebirgeHinweisPhase I, Schritt 2Die Schutzfunktion des Deckgebirges (Kriterium 11) ist hier stark beeinträchtigt und die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus selbst sind vor Beeinflussungen zu schützen, um negative Folgen auszuschließen. Im Übrigen verweisen wir auf die in der Region durchgeführten Bohrungen auf Kupferschiefer (siehe z. B. https://www.geologie.sachsen.de/kupfererzvorkommen-in-der-saechsisch-brandenburgischen-lausitz-13488.html) und andere Rohstoffe, die auch die kreidezeitlichen Sedimente durchsoßen haben und damit deren Schutzwirkung beeinflussen.
64.36.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetWeiterhin ist anzumerken, dass im Rahmen der Erkundungsbohrungen sowie auch in den Braunkohletagebauen selbst teilweise erhebliche geologische Störungen beobachtet wurden. Die unmittelbare Nähe des Muskauer Faltenbogens als tektonisch stark beanspruchtes Gebiet lässt die Schlussfolgerung zu, dass im Rahmen von dessen Entstehung auch starke Auswirkungen bis in das betrachtete Teilgebiet erfolgten.
64.36.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Damit verbunden sind auch zu erwartende erhöhte Wasserwegsamkeiten (Grundwasser) in Störungsbereichen, die die Eignung des Teilgebietes in Frage stellen.
64.37.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinZunächst […] erkennen wir […] an, den am wenigsten unsicheren Standort für das Endlager zu finden. Diese Suche muss sich allerdings nach objektiven, nachvollziehbaren, transparenten und von der Mehrheit der involvierten Akteure akzeptierten geologischen sowie planungswissenschaftlichen Kriterien richten. Unter keinen Umständen darf es eine Entscheidung über einen Standort geben, nur weil eine Stimmgewichtung im Bundestag eine Benachteiligung von weniger repräsentierten Regionen bzw. Bundesländern in Deutschland nach sich zieht.
64.37.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir fordern mehr Transparenz bei der Anwendung von vor allem geologischen sowie planungswissenschaftlichen und sogenannten „weichen“ Kriterien (Bevölkerungsdichte, touristische Bedeutung etc.) zur weiteren Reduzierung infrage kommender Standorte. Wir fordern darüber hinaus mehr Informationen und Transparenz von BGE und BASE, wie und warum welche Auswahl getroffen wurde. Wir verlangen eine Gründlichkeit bei der Untersuchung der Standorte und kein frühzeitiges Verwerfen vermeintlich weniger geeigneter Standorte ohne eine konkrete und wissenschaftlich fundierte Einzelfallanalyse. Diese Untersuchungen müssen detailliert dokumentiert werden. [...] // Als eng verbundene Gemeinden im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben wir uns dazu entschlossen, ein kommunales Gremium zu gründen, welches das Thema in Zukunft auch in die breite Öffentlichkeit tragen möchte. Wir wollen das Thema in unserem Landkreis „sichtbar“ und „hörbar“ machen. // Wir werden uns mit anderen Regionen und Gemeinden, die im Zwischenbericht erwähnt wurden, vernetzen, um Informationen auszutauschen und gemeinsam für faire, transparente Eignungskriterien zu werben. // Wenn ein Standort in unserer Region ausgewählt werden sollte, werden wir nur einwilligen, wenn schlüssig, widerspruchsfrei und anhand objektiver, nachvollziehbarer sowie transparenter Kriterien nachgewiesen werden kann, dass kein anderer Standort in Deutschland besser geeignet wäre. Wenn auch nur der Hauch eines Zweifels an einem sicheren Standort in unserer Region besteht, werden wir alles daransetzen, dass das zukünftige Endlager nicht bei uns errichtet wird.
64.37.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisPhase IIEinzelfallanalysen müssen auf weiterführenden geologischen Gutachten basieren, um definitiv feststellen zu können, welcher Standort am wenigsten unsicher ist.
64.37.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenFeststellungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir sind der Meinung, dass der zeitliche Rahmen für die Suche nach einem geeigneten Standort völlig ungeeignet ist. Dafür, dass wir ein Endlager suchen, das idealerweise für die nächsten Jahrtausende hochradioaktive Abfälle lagern soll, setzt das BASE die Kommunen hinsichtlich des Beteiligungsverfahrens enorm unter Zeitdruck. Wir fordern das BASE dazu auf, den zeitlichen Rahmen für den Entscheidungsprozess zu entzerren und den Kommunen Raum zu geben, sich gründlich auf diese Prozesse vorzubereiten bzw. sich in geeigneter Weise auch daran zu beteiligen. // [...] Die Unterbrechungen sollen andauern, bis die Pandemie unter Kontrolle ist und Präsenzveranstaltungen wieder möglich sind.
64.37.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenÖffentlichkeitsbeteiligungAbweichungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWir fordern darüber hinaus mehr Einflussmöglichkeiten auf das Auswahlverfahren. Das bisherige Vorgehen verstößt ganz klar gegen § 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG).
64.37.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEin nächster Schritt wird sein, das Land Brandenburg zu bitten, ähnlich wie in Niedersachsen einen Fond für unabhängige Gutachten einzurichten, so dass eindeutig nachgewiesen werden kann, ob ein Standort geeignet wäre oder nicht.
64.38.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2[…] befindet sich im Teilbereich des Salzstocks ein bis zu 45 m tiefer Grundwasserleiter aus dem Trinkwasser für die Bevölkerung der Gemeinde Bad Zwischenahn, […] Ein entsprechendes Trinkwasserschutzgebiet ist für die "Gemeinwerk für Wasser und Abwasser Bad Zwischenahn" festgesetzt.
64.38.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenFEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2Der für den Nachweis der Langzeitsicherheit geforderte Berachtungszeitraum von 1 Million Jahre […] muss naturgemäß auch langfristige Entwicklungen einschließen, […] z.B. die Auswirkungen […] Klimaveränderungen wie Inlandsvereisung ([…] Elster-Vereisung liegt [...] 600.000 Jahre zurück) oder ein durch globale Erwärmung bedingter Meeresspiegeleinstieg. Wir gehen davon aus, dass [...] beim [...] Vorgehen beim Ausschluss von Teilgebieten Belang haben und entsprechend berücksichtigt werden. Gerade dieser Aspekt gewinnt [...] an Bedeutung, wonach die Möglichkeit der Rückholung während der Betriebsphase bestehen muss (§ 26 Sicherheitsanforderungen)
64.39.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenFeststellungPhasenübergeordnetFür die vorgesehene Anzahl von ca. 1.900 Behältern mit hochradioaktivem Abfall wurde ein benötigtes Volumen von ca. 30.000 m³ angegeben. Angaben zum benötigten Flächenbedarf konnten wir aus den uns vorliegenden Unterlagen nicht ersehen. Die Angabe des Flächenbedarfs sehen wir als mitentscheidend für die Festlegung von Standortregionen. Von dem benötigten Flächenbedarf (einschließlich erforderlicher Erschließungsflächen) kann abgeleitet werden, ob die sehr kleinteiligen und schmal geschnittenen Flächen bei Dorfen nicht bereits aufgrund einer zu knapp bemessenen Größenordnung als ungeeignet beurteilt werden müssten.
64.39.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenDeckgebirgeFeststellungPhase I, Schritt 2Erfüllt die Mächtigkeit der Deckschichten im gesamten Bereich der sehr kleinteiligen Flächen bei Dorfen die geforderten Mindestanforderungen? Sollte dies nicht der Fall sein, würden sich diese ohnehin gering dimensionierten Flächen nochmals verringern. Hinsichtlich des Lagerzeitraums von einer Million Jahre ist eine fehlende ausreichend flächendeckende Mächtigkeit der Deckschichten für tektonische Störungen in diesem langen Zeitraum anfällig und wäre somit als geeignetes Endlager auszuschließen.
64.39.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Bayer. Landesentwicklungsprogramm (LEP) ist unter Nr. 7.2.2 „Schutz des Grundwassers“ der Grundsatz formuliert, das Tiefengrundwasser besonders zu schonen und nur für solche Zwecke zu nutzen, für die seine speziellen Eigenschaftennotwendig sind. […] Grundwasser in tieferen Grundwasserstockwerken (Tiefengrundwasser) ist vor nachteiligen Veränderungen durch menschliche Aktivitäten besonders gut geschützt, erneuert sich nur langsam und ist auf Grund seines hohen Alters zumeist noch von natürlicher Reinheit. [...] Zur Schonung von Tiefengrundwasser sollen deshalb bereits genutzte, aber belastete Grundwasservorkommen nicht aufgegeben, sondern –soweit wirtschaftlich zumutbar –saniert werden.“ [...] Somit widerspricht ein atomares Endlager dem Grundsatz 7.2.2 des Bayer. LEP.
64.40.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhasenübergeordnetDiese Störungszone (mit Faltenstrukturen, Überschiebungen, Schichtenverstellungen mit 30 bis 60 Grad etc.) stufen wir bei der Bewertung des Teilgebietssegments als nicht günstig ein.
64.40.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTeilgebieteHinweisPhasenübergeordnetDie Wirtsgesteinsmächtigkeit darf östlich von Rosenheim wegen der o.g. komplexen Störungszone nicht senkrecht zur Schichtlagerung ermittelt werden. Die Schichten fallen steil nach Norden ein, dies ist bei der Bewertung zu berücksichtigen.
64.40.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 1Teilgebietssegmente müssen einzeln betrachtet werden, da einige Segmente nicht den Mindestanforderungen entsprechen […]
64.40.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetWeshalb das Ausschlusskriterium "aktive Störungen" für die Störungszone der Alpennordrandüberschiebung nicht berücksichtigt wurde, ist nicht nachvollziehbar.
64.41.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTeilgebieteBemerkungPhase I, Schritt 2Die letzten Ausläufer dieses Bereichs kragen als „Fitzelchen“ in unser Gemeindegebiet. Durch diese Kleinteiligkeit dieser scheinbaren geologischen Geeignetheit kann kein sinnvoller und nachhaltiger Standort für ein atomares Endlager hergeleitet werden.
64.41.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Nach dem Bayer. Landesentwicklungsprogramm ist unter Nr. 7.2 Wasserwirtschaft das Leitziel vorgegeben, das Tiefengrundwasser besonders zu schonen und nur für solche Zwecke zu nutzen, für die seine spezielle Eigenschaft notwendig sind. Das betroffene Gebiet in der Gemeinde Taufkirchen (Vils) ist Teil des Molasseebene im Bayer. Voralpenland. Durch eine Tiefenbohrung kann nachgewiesen werden, dass in unserem Bereich einen Tiefengrundwasser im Bereich von 150 m bis 250 m Tiefe als 2. Grundwasserstock vorhanden ist. Ein entsprechendes geologisches Gutachten kann vorgelegt werden. Durch ein atomares Endlager würde dieses besonders schützenswerte Vorkommen unwiederbringlich zerstört werden. […] Vorhaben, die mit Gefahren für das Tiefengrundwasser verbunden sind, wie tiefgreifender Rohstoffabbau, tiefe Bohrungen, Verpressungen u.. Ä. sind daher zu vermeiden. Ein atomares Endlager zählt hier in besonderen Maße auch mit dazu.
64.41.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Unsere geogra?sche Lage zwischen der bundesweit bekannten „Therme Erding“ und dem niederbayerischen Bäderdreieck unterstreicht das Vorkommen des besonderen Schutzgutes auch in unserem Untergrund.
64.42.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1In der geowissenschaftlichen Abwägung (Anlage 1 bis 11 (zu §24) / Stand AG) „zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ (hier Kriterium 11) wird der mögliche Suchraum / die Lagerstätte als BEDINGT GÜNSTIG bewertet. Dagegen wird in der Gesamteinbringung der Abwägungskriterien von einer „günstigen geologische Gesamtsituation für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle“ ausgegangen. // Unter Zugrundelegung des vorliegenden Datenmaterials bestehen deutliche Zweifel hinsichtlich der ´günstigen` Lagerstättengunst.
64.42.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenDeckgebirgeHinweisPhase I, Schritt 2Hierfür maßgeblich sind die im Zwischenbericht selbst angemerkten mangelnden / fehlenden Daten bezogen auf „Scheitelstörungen“ im Deckgebirge, womit mögliche gebirgsmechanische Eigenschaften und ein geohydrologisches Potenzial zur Bildung von Fluidwegsamkeiten anzusprechen wären. Um von einem sicheren geologisches Lagerstättenverhalten des Diapirs im Bereich Seefeld auszugehen, halten wir über die bisherige Bestandsaufnahme hinaus eine diesbezüglich eingehende geologische Feststellung der Stabilität und Geschlossenheit des umschließenden Deckgebirges für erforderlich.
64.42.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenDeckgebirgeHinweisPhase IIIch gebe anzumerken, dass eine mögliche Gebirgsdurchlässigkeit ein wesentlicher Faktor beim fluviatilen Einbruch ist, und dabei wesentlich in das Salinar greift (s. Standort Asse / Niedersachsen). Ohne die geomechanische Bewertung des Deckgebirges kann daher nicht von einer positiven Standortlage im Bereich Seefeld für die Endlagerung atomarer Abfälle ausgegangen werden.
64.43.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Von wem werden die möglicherweise durchzuführenden planerischen (und raumplanerischen) Abwägungen vorgenommen? Lässt sich vom Stand von heute aus absehen, an welchen Stellen im Verlauf der Standortsuche sie (mit Sicherheit oder gegebenenfalls) erforderlich sein werden? Raumplanung und -entwicklung ist in den Bundesländern institutionell unterschiedlich organisiert, in Baden-Württemberg liegt sie in den Händen der kommunalen Gebietskörperschaften – welche Rolle ist den föderal organisierten Raumplanungsorganen in diesen Abwägungsprozessen zugedacht?
64.43.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Wann sind zwei oder mehrere Gebiete sicherheitstechnisch gleichwertig? Lässt sich eine solche Gleichwertigkeit auch zwischen Gebieten mit unterschiedlichen Wirtsgesteinen feststellen? Wer stellt sicherheitstechnische Gleichwertigkeit fest, welche Kriterien sind dafür maßgeblich? Wer überprüft eine solche Feststellung?
64.43.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Wie sind die planungswissenschaftlichen Kriterien anzuwenden? Welche Informationen (z.B. über unterschiedliche Lagerkonzepte) braucht es dafür?
64.43.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnetWie können Diskussionen vermieden werden, die planungswissenschaftliche Kriterien für Nimby-Haltungen instrumentalisieren?
64.43.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Es fällt auf, dass im StandAG hinsichtlich der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien keine Unterscheidungen zwischen unter- und oberirdischen Anlageteilen des Endlagers getroffen werden. […] // […] Gewichtungsgruppe 1 […] // […] Gewichtungsgruppe 2 […] // […] Gewichtungsgruppe 3 […]
64.43.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Das Kriterium Abstand zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten kann sich offenkundig lediglich auf Oberflächenanlagen des Endlagers beziehen; als Indikator ist der laterale Abstand definiert, der in Schritten von 500 Metern als günstig, bedingt günstig oder weniger günstig zu bewerten ist. Es gibt allerdings keinen Grund, das Einlagerungsbergwerk nicht im Untergrund etwa einer Stadt zu bauen – sofern dort am Ende die sicherste Geologie Deutschlands identifiziert werden kann und die zur Erschießung nötigen Oberflächenanlagen mit vertretbarem Aufwand in genügendem Abstand zu Wohn- und Mischgebieten erreichtet werden können.
64.43.8FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnetIst die Liste der anzuwendenden planungswissenschaftlichen Kriterien des StandAG (Anlage 12) rechtlich abschließend zu verstehen? Ist sie der Sache nach operabel und vollständig? Werden an den Stellen im Verfahren, an denen sie zur Anwendung kommen, hinreichende Informationen bekannt sein können, um vergleichende Beurteilungen entlang der Kriterien vorzunehmen? Wie beurteilen BASE und BGE die Erfordernis, die planungswissenschaftlichen Kriterien des StandAG im Blick auf Lagerkonzepte und auf das Endlager oben und unten weiter zu präzisieren?
64.43.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie werden oder sollen Vorhabensträgerin, Verfahrensleitung und die beteiligte Öffentlichkeit damit umgehen, dass Abwägungsprozesse, in denen raum- und umweltplanerische wie auch bergbauliche Aspekte bewertet und untereinander ins Verhältnis gesetzt werden, Gegenstand für politische Einflußnahmen darstellen und Nimby-Haltungen Vorschub leisten können?
64.44.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Lkr.: Es gilt zu prüfen ob die Wasserversorgung für den Landkreis durch das Projekt Endlager stark gefährdet ist. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Einordnung als Karstgebiet von der der Landkreis großflächig betroffen ist. // Beispielweise bezieht die Gemeinde Neukirchen im nord-westlichen-Landkreis ihr Wasser ausschließlich aus einem Brunnen, dem Geißberg, welcher in der Region das alleinige Standbein darstellt.
64.44.10FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhase I, Schritt 2Lkr.: […], deswegen möchten wir nachfolgend die "Problematik" der bekannten Truppenübungsplätze lediglich kurz in Erinnerung rufen und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals mit Ihnen besprechen. // […] inwieweit bereits kontaminierten Flächen vorliegen und ob sich ein mögliches Endlager mit dem amerikanischen Übungsbetrieb und auch der Zukunftsentwicklung vereinbaren lässt. // Die Wirtschaft ist auf das aktive Geschehen der "Truppen" angewiesen und so wäre ein möglicher [...] Truppenabzug ein weiteres fatales wirtschaftliches Ereignis für den Landkreis [...].
64.44.11FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Gemeinde Gebenbach: Der Regionalplan Oberpfalz-Nord sieht nördlich (q4) und nordöstlich (q4/1 (T)) von Gebenbach, sowie südlich (q16) von Gebenbach Vorrang - und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Quarzsand vor
64.44.12FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Gemeinde Gebenbach: Zudem befinden sich im Osten von Gebenbach Vorrang und Vorbehaltsgebiete für die Trinkwasserversorgung (T27). Ein entsprechender Auszug aus dem Regionalplan mit einem Kartenausschnitt liegt bei.
64.44.13FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenStandortspezifische DatenBemerkungMarkt Hahnbach. Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist der Raum Hanbach nicht durch Tiefbohrungen erschlossen. Bestehende tiefe Bohrungen enden meist im Sedimentgestein (Sandstein, Ton).
64.44.15FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSeismische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetStadt Vilseck: 1. Das Gebiet […] ist ein mögliches Erbebengebiet // […] liegt am Rande der sog. Egerer Störung. In einer Sonderveröffentlichung "Bayerisch-Böhmischer Geopark 1/2008" haben die beiden Autoren […] die vorhandene geologische Situation mit den festgestellten Beben sehr eindruckvoll beschrieben und auf weitere mögliche Beben hingewiesen.// [...] Geologisch gehört unsere Region in den Bereich des so genannten Egerrifts.
64.44.16FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Stadt Vilseck: Die Anreicherung der Kaolintone in den Becken bildete die Grundlage für die Entwicklung der Porzellanindustrie in Nordwestböhmen sowie der Kaolinindustrie im Landkreis Amberg-Sulzbach in Bayern. […] die bekannten großen Braunkohlenlager in Böhmen, aber auch kleinere Lagerstätten im Fichtelgebirge sowie früher im Landkreis Schwandorf hervorgegangen.
64.44.17FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVulkanische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetStadt Vilseck: […] intensiver Vulkanismus […] dessen Gesteinsschmelzen (Magmen) über tiefreichende Brüche aus dem oberen Erdmantel gefördert wurden. Der Höhepunkt der vulkanischen Aktivität lag zwischen ca. 34 und 20 Millionen Jahren vor heute. Von diesem Vulkanismus zeugen in unserem Raum die Basaltvorkommen am Ruhberg, Silberrangen, Hirschentanz, Teichelberg, bei Triebendorf und Muckenthal, aber auch der Armesberg und der Rauhe Kulm. // Den Verdacht, das unter der kesselartigen Landschaftsform des Beckens von Cheb (Eger) [...] eine Magmakammer sitzen könnte [...] Mittlerweile wurden bei Mýtina (Altalbenreuth) weitere vulkanische Komplexe entdeckt, die altersgleich mit dem Eisenbühl sind (Kampf et al. 2005) [...] Mofetten und Mineralquellen im Becken von Cheb [...] in den Quellen des Beckens von Cheb zeigt sich nun, dass die dort austretenden Gase einen ungewöhnlich hohen Gehalt an Helium-3 besitzen und dieses damnach aus dem Erdmantel geliefert werden muss. [...] wiederholten Gasanalysen seit Anfang der 90er Jahre zeigen, dass siche der Mantelheliumanteil stetig erhöht hat [...] deutlichen Beweis, dass sich unter Nordwestböhmen eine aktive Magmenkammer befindet [...] Entstehung der Schwarmbeben. // am sog. "Altenweiher Ursprung" Gase austreten, die in Verbindung zu [...] Ergerrifts stehen. [...] zieht sich somit bis in das Gebiet der Stadt Vilseck [...] möglicherweise auch künftig mit tektonischen Beben gerechnet werden.
64.44.18FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenHinweisPhase I, Schritt 2Stadt Vilseck: 2. Das Gebiet rund um den Truppenübungsplatz muss als Endlager ausscheiden. // […] der größte NATO-Truppenübungsplatz in Westeuropa. […] multinationalae Übungen mit Soldaten aus bis zu 20 europäischen Ländern […] auch von Kampfjets der US-Army un der Bundeswehr zum "Scharfschießen" genutzt [...] eine größere Zahl von Bunkern, in denen Munitionsvorräte für die übenden Truppen gelagert sind. // [...] in einem Umkreis von mindestens 25 km rund um den Truppenübungsplatz Grafenwöhr kein atomares Endlager [...]
64.44.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Lkr.: Der Landkreis verfügt über zahlreiche Wasserschutz- und Naturschutzgebiete, welche die Bebauung und Ansiedlung immer wieder als sehr schwierig gestalten.
64.44.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Lkr.: Bodendenkmäler erschweren diesen Prozess zusätzlich und haben bereits zu langwierigen Verzögerungen und telweise Projektbrüche geführt. Für weitere Auskünfte hierzu steht Ihnen das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zur Verfügung. Wir bitten um Prüfung.
64.44.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisLkr.: Die Möglichen Wirtsgesteine kommen im Landkreis Unseres Erachtens nicht ausreichend großer Fläche, Tiefe soweit Qualität (Dichte) vor. Tiefbohrungen sind kaum vorhanden. Das Kriterium "beständige geologische Beschaffenheit" wird dementsprechend unzureichend bis gar nicht erfüllt. Wir bitten um Prüfung.
64.44.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenSubrosionHinweisPhase I, Schritt 2Lkr.: Bei der Wasserversorgung hatten wir bereits die Problematik des Karstgebiets angesprochen. // Gefahr von Einstürzen und Erschütterungen. "In verkarstungsfähigen bzw. auslaugungsfähigen Gestein im Untergrund kann es in ungünstigen Fällen zu Nachsackungen oder zum Einsturz von unterirdischen Hohlräumen kommen. // Dass es sich dabei nicht um eine abstrakte, sondern um eine konkrete Gefahr handelt, zeigen z.B. mehrere Dolineneinstürze im Bereich der Gemeinde Birgland [...]. [...] "Erschwerend kommt hinzu, dass in einige Ortsteilen [...] auch Hinweise auf die Gefahr durch Steinschlag / Blockschlag mit Walddämpfung bzw. Steinschlag / Blockschlag ohne Walddämpfung sowie Felssturz, teilweise sogar in roter Warnstufe, vorliegen" [...].
64.44.8FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAusschlusskriterienHinweisLkr.: […] Da ein ehemaliges Bergbaugebiet hinsichtlich der Lagerung von radioaktivem Abfall erhebliche Einschränkungen und auch potentielle Gefahren für die nächste Tausende von Jahren mit sich bringt bitten wir um eigehende Prüfung bei der auch das Sandabbaugebiet "Freihölser Forst" mit einbezogen werden muss.
64.44.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBehälterentwicklungBemerkungPhasenübergeordnetLkr.: Die erforderliche Umverpackung der Castoren in der sogenannten heißen Zone bringt anscheinend große Risiken. Ist eine Untersuchung, die vorhandenen Behälter weiter zu verwenden und für die unterirdischen Lagerung einzuhüllen, bereits erfolgt? // Bestehende Endlager. Sind die Entscheidungskriterien der bestehenden Endlager insb. z.B. Finnland geprüft und mit einbezogen worden? // Zeitgewinn im Endlagerprozess. Da noch eine Zeitdauer zu erwarten ist, stellt sich die Frage der Thematisierung eines Zwischenlagers und ob sich hierfür AKW-Standorte am besten eignen.
64.45.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhase I, Schritt 2Die Stadt Gernsbach mit ihrer denkmalgeschützten Altstadt ist ein staatliche anerkannter Luftkurort und somit nicht nur für ihre Bewohner, sondern auch für Urlauber und Patienten von hier ansässigen Reha-Einrichtungen von hoher Aufenthaltsqualität. […] // [...] die Steigerung der Erholungsort [...] in Gernsbach hat für mich höchste Priorität.
64.45.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenÖffentlichkeitsbeteiligungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinAls schulisches Mittelzentrum zeichnet sich Gernsbach überregional, das Papierzentrum Gernsbach als Aus- und Weiterbildungsstätte sogar international aus.
64.45.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Das […] naturbelassene Hochmoorgebiet "Kaltenbronn" steht seit über 60 Jahren unter Naturschutz. Das Wildseemoor ist das größte Hochmoor im Schwarzwald […] und das größte Hochmoorkolk Deutschlands und auch faszinierende Lebensraum für viele seltene Tier- und Pflanzenarten. [...] Des Weiteren ist der Kaltenbronn ein Portal und Botschafter des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord. // Der Erhalt der bestehende Naturlandschaft [...] in Gernsbach hat für mich höchste Priorität.
64.45.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungkein Bezug zu Aufgaben Vorhabenträgerin[...] der Ausbau von erbeuerbaren Energien [...] in Gernsbach hat für mich höchste Priorität.
64.46.10FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnet[…] für ergänzende planungswissenschaftliche Kriterien im StandAG vorzusehen. [..] ist [...] besonders auch die Forschung in den Bereichen Recycling bzw. Wieder/Weiternutzung der radioaktive Abfälle (zivile Nutzung!) verstärkt zu fördern.
64.46.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenKristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Kristallin ist sehr inhomogen und auf kleinem Raum bereits sehr unterschiedlich. Die Klüftigkeit des Kristallins stellt eine immense Gefahr für die Bevölkerung durch radioaktive Strahlung dar. Wir möchten[…] zu bedenken geben, dass Geoprozesse nicht Zwangläufig linear ablaufen und die fehlenden Rissverfüllüng zu einem Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung führen kann [...] // Während in anderen Ländern Kristallin [...] als ungeeignet für einen Endlager bewertet wird, hinterfragt die BGE nicht die Inhalte des StandAG, wieso dieses Wirtsgestein [...] im bisher erfolgten Umfang zu prüfen ist. [...] Dazu gehört, dass Kristallin nicht mindestens gleichwertige Kriterien hinsichtlich Einschließbarkeitseignung aufweist wie Salz- oder Tongestein und somit als potenzieller Endlagerstandort ungeeignet ist und nicht weiter zu prüfen ist. [...] // in Teilgebiet 13 ist das Kristallin sehr unterschiedlich und durch den generalisierenden Ansatz mit einer groben pauschalisierenden Bewertung großer Teilgebiete nur unzulänglich erfasst. [...] Eine wie im Zwischenbericht gewählte Bewertung der variablen Gesteinstypen/-fazies und tektonische Überprägungen unmöglich. [...] Aufgrund der Aussagen zum Eintritt in Schritt 2 der Phase 1 bezweifeln wir, dass eine umfassende regionalspezifische Bewertung noch erfolgen kann bzw. wird. [...] // Auf Basis der mangelhaften Datenverfügbarkeit ist eine Ausweisung des Landkreises Regensburg als Teilgebiet für uns nicht nachvollziehbar. [...] // Die geologischen Untersuchungen der BGE und folglich auch die Ergebnisse beruhen, selbst bei Anwendung von moderne 3D-Modellen, zu großen Teilen auf einer individuellen Interpretation der Daten. [...] Eine den hohen gesetzlichen Sicherheitsanforderungen genügende Bewertung von Kristallin, aufbauend auf wesentlichen technischen Barrieren zur dauerhaften Abschirmung der Radioaktivität, halten wir für ausgeschlossen, zumal signifikante Tiefenfehler nicht ausgeschlossen werden können. [...] // Darüber hinaus werden die wenigen gemeldeten Bohrungen als richtig angenommen und die Daten nicht spezifisch hinterfragt.
64.46.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinFeststellungPhase I, Schritt 2[…] Eingriff in das Grundwasser und somit in der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser durch ein potentielles Endlager kategorisch auszuschließen. In großen Teilen des Landkreises liegt das Grundwasser, u.a. aufgrund der Anstauung durch den Donauausbau, bereits knapp unter der Oberfläche an und somit sehr jung. [...] keine verwendbaren Daten zum Grundwasser in 300 Meter Tiefe bzw. in Kristallingestein vorliegen. [...] // Die von der BGE ermittelte Bewertung wirkt sehr pauschalisierend und wird den heterogenen regionalspezifischen Gegebenheiten nicht gerecht. Sowohl eine tiefenreiche Verwitterung als auch die Eigenschaften (schützend oder gefährdend) der Deckgebirge wurden nicht im Speziellen geprüft. Insbesondere im westlichen Landkreis ist aufgrund der verkarstungsfähigen Kalke eine komplizierte hydrologische Situation zu erwarten. Das Teilgebiet 13 ist entsprechend anzupassen und zu verkleinern, auch um das lebensnotwendige Wasser in keinster Weise zu gefährden.
64.46.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase 1, Schritt 2Im Rahmen eines lernenden Verfahrens müssen diese Ereignisse im Standortauswahlerfahren zwingend beachtet und die Datengrundlage aktualisiert. [...] Dies ist insbesondere auch hinsichtlich der Eigenschaften des spröde kristallinen Wirtsgesteins ohne Rissverfüllung von elementare Bedeutung. // Im Raum Regensburg befinden sich ausgewiesene aktive Störungszonen [...] Deren seismische Risiken sind [...] nicht adäquat berücksichtigt. Die geographische Pufferung der Störungszonen ist deutlich zu erhöhen. An Störungszonen angrenzende Gebiete sind weiträumig aus dem Stadortauswahlverfahren auszuschließen. Ebenso können Gebiete, welche sich räumlich zwischen mehreren Störungszonen befinden, aufgrund der o.g. Risiken nicht als Teilgebiete ausgewiesen werden. Der Zwischenbericht ist dahingehend nachzubessern.// Im Raum Regensburg befinden sich [...] zahlreiche weitere Störungszone, welche im Verfahren, als inaktiv bewertet und aufgrund der starken Generalisierung des bundesweiten Betrachtung im Zwischenbericht Teilgebiete nicht berücksichtigt wurden. Aufgrund des andauernden Nordschubs der Alpen sind sämtliche Störungen jedoch als aktiv zu bewerten. Den regionalen und lokalen geologische Spezifika ist bereits frühzeitig Rechnung zu tragen und Teilgebiete entsprechend anzupassen. Es besteht durch die tektonische aktiven Alpen auch im süddeutschen Raum akute Risiken, dass durch Spannungen im Erdinneren neue Brüche entstehen bzw. alte Brüche reaktiviert werden können.
64.46.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnetEine oberirdische Zwischenlagerung zur Durchführung vsl. erforderlicher Arbeitsschritte für eine Tiefenlagerung wird im Rahmen des aktuellen Verfahrens derzeit leider nur am Rande behandelt. [...] // 1 km zu Siedlungen, ab dem ein Standort als günstig bewertet wird, ist viel zu gering [...] Hier besteht [...] Handlungsbedarf zur Vergrößerung der Abstände zum Schutz der Bevölkerung vor radioaktive Strahlung. [...] // Da Regionen vorhandener Atommülllager bzw. -kraftwerke aus raumordnerischer Sicht als belastet bewertet werden und auch eine Infrastruktur für ein Endlager hier häufig zu großen Teilen vorhanden (z.B. Schienenanschluss) ist stellt sich uns die Frage, ob die tiefengeologischen Voraussetzungen an diesen Standort vorab im Detail geprüft würden?
64.46.8FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinHinweisPhasenübergeordnetDie Planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien sind hier zu erweitern. Dazu ist Anlage 12 des StandAG zu korrigieren. Den radioaktiven Belastungen auf Mensch und Natur muss großräumig Rechnung getragen und bereits zum jetzigen Zeitpunkt berücksichtigt werden. [...]. Im Landkreis Regensburg befinden sich mehrere Naturschutzgebiete [...] Zudem sind weite Teile des Landkreises als FFH-Gebiete [...] ausgewiesen. Diese Schützenswerten Flächen sind nicht durch ein potentielles Endlager zu gefährden bzw. zu verkleinern.
64.46.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhasenübergeordnet Im Rahmen der Anwendung planungswissenschaflticher Kriterien ist auch der Demographische Wandel zu berücksichtigen. [...] Die positive Entwicklung der Region darf nicht durch ein potentielles Endlager [...] gefährdet werden.
64.47.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrenHinweisPhase 1, Schritt 2Die Eignung der Region Spessart und insbesondere für den Raum Aschaffenburg fußt auf einer unvollständigen Datengrundlage. Wie ist möglich auf der Grundlage dieser dürftigen Datenlagen eine Eignung als potenzielle atomare Endlagerregion herstellen?
64.47.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAktive StörungszonenHinweisPhase 1, Schritt 2Der Spessart weist zum einem eine ausgeprägte Bruchtektonik auf zum anderen liegt er im Spannungsfeld des Oberrheingrabens, hier muss mit potenziellen Erdbeben gerechnet werden. Inwieweit wurden diese Fragestellungen in den vorgelegten Ausführungen berücksichtigt?
64.47.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenFEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 1Wurde in den Ausführungen die geologischen und thermischen Verhältnisse sowie deren Auswirkungen der potenziellen Kalt- und Warmzeiten für einen Endlagerungszeitraum von 1 Million Jahre berücksichtigt?
64.48.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetDarüber hinaus fehlt noch die Würdigung weitere Beurteilungskriterien wie z.B. die Siedlungsstruktur und -dichte, die Verkehrsinfrastruktur, die landschaftsökologischen und artenschutzrelevanten Aspekte sowie weitere wirtschafltiche Gesichtspunkte.
64.48.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnetDie Region Westmünsterland übernimmt außer einer beleibten Wohn-und einer stabilen Wirtschaftsfunktion auch eine bedeutende Erholungsfunktion.
64.49.1FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnetEine Endlagerstätte für „Atommüll“ quasi direkt unter der größten Stadt Deutschlands ist nach unserer Überzeugung undenkbar. Im vorliegenden Zwischenbericht wird darauf hingewiesen, dass bisher im Wesentlichen die geologischen Voraussetzungen geprüt wurden, nicht aber urbane Voraussetzungen.Wir halten es für wenig sinnvoll, im Rahmen einer ernsthaften Diskussion über ein Atommüll-Endlager unter Berlin zunächst Millionen von Menschen zu verunsichern.
64.50.10FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTongesteinHinweisPhase I, Schritt 2[...] „Unterkreide-Tongesteine“ […] Der GD-NRW weist auf die tektonische Beanspruchung im Bereich Gronau hin. […] vorhandene Scherbrüche könnten unter Druck („Gasentwicklung beim radioaktiven Abbau“) aufreißen und einen Aufstieg radioaktiver Wässer an die Oberfläche ermöglichen. In den ergänzenden Karten der BGE ist der Großteil der im Kreis Borken ausgewiesenen Flächen an Unterkreide-Tonsteinen nicht als günstig bzgl. der Überschneidung von günstiger Teufe und Mächtigkeit dargestellt.
64.50.13FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAnwendung geoWKHinweisPhasenübergeordnetDas Teilgebiet wurde insgesamt als günstig im Hinblick auf das geowissenschaftliche Abwägungskriterium „Gasbildung“ eingestuft. Diese Einstufung erfolgte anhand von Referenzdaten und ist daher aufgrund der vorliegenden Kenntnisse im weiteren Suchverfahren kritisch zu überprüfen.
64.50.15FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenFeststellungPhase I, Schritt 1Weiter sei auf die unmittelbar an die Gemeinde Raesfeld angrenzende, im Kreis Wesel liegende Bohrung Bruckhausen 19 (DABO_50189) hingewiesen. Diese liegt zwar nicht mehr im Kreis Borken, die in der interaktiven Karte der BGE verzeichnete Bohrung enthält aber gar keine Unterkreide-Gesteine im maßgeblichen Tiefenbereich >300 m. Das Teilgebiet ist daher zu überarbeiten.
64.50.18FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBohrungenFeststellungPhase I, Schritt 1Graue Punkte sind aufgrund des Ausschlusskriteriums „Einflüsse aufgrund gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen“ als Bohrungen mit einem Sicherheitsradius von 25 m ausgeschlossen worden. Diese Darstellung ist nicht richtig, da die Bohrungen durch die Aussolung innerhalb des Steinsalzes Durchmesser von 80-100 m und mehr aufweisen können und daher das komplette Kavernenfeld als Bergbaugebiet ausgeschlossen werden muss. Der GD NRW merkt hier an: Datenlieferungen zu Ausschlusskriterien im Bereich der Kavernenspeicher und des untertägigen Steinsalz-Abbaus wurden offensichtlich nicht vollständig berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind Abweichungen von der Lotrechten bei einzelnen Bohrungen sowie Mehrfachbohrplätze im nördlichen und westlichen Bereich des Kavernenfeldes. So gehen zum Teil bis zu 7 Bohrungen (z.B. S08-S114) von einem Bohrplatz aus. Hier wäre – unabhängig vom Durchmesser der Kavernen - die Projektion der Bohrungen an die Oberfläche deutlich größer anzusetzen.
64.50.2FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 2Im StandAG werden die möglichen Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein lithologisch festgelegt. Der stratigraphische Ansatz der BGE bei der Abgrenzung der Teilgebiete ist daher nicht nachvollziehbar; die ausgewiesenen Teilgebiete sind zwangsläufig viel zu groß.
64.50.21FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAusschlusskriterienHinweisPhase I, Schritt 2Im Bereich der Kommunen Gronau und Ahaus sollte die Ausweisung des Teilgebietes unter Berücksichtigung der Ausschlusskriterien Bergbau/Bohrungen (Kavernen) und aktive Störungszonen überprüft werden. Es liegen stark schwankende Salzmächtigkeiten vor, wodurch eine ausreichend sichere Prognose für das Wirtsgestein nicht möglich erscheint.
64.50.24FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenAusschlusskriterienHinweisPhase I, Schritt 2Im Bereich der Stadt Vreden hat das BGE die Bohrung „Lünten 1“ berücksichtigt [...] die alte Bohrung Vreden (letzter Bohrtag 1901) im Stadtgebiet zeigt bis zur Endteufe in 1230 m kein Steinsalz, [...] die Ausdehnung des Teilgebietes anhand aller vorliegenden Bohrdaten unter erneuter Anwendung der Ausschlusskriterien (aktive Störungszonen) und Mindestanforderungen überprüft werden.
64.50.28FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Zusammenfassend muss auch für Borken die erneute Anwendung der Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien unter Berücksichtigung aller vorliegenden Daten gefordert werden. Es bestehen erhebliche Zweifel an der Ausweisung.
64.50.3FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Nach § 1 Abs. 3 StandAG kommen für die Endlagerung die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht. Im § 23 Abs. 1 StandAG wird diese Anforderung wiederholt. Die Mindestanforderungen nach § 23 Abs. 5 StandAG sollten daher nach der Einschätzung des Kreises Borken auch nur auf diese Gesteine angewendet werden. // Der Gesetzgeber hat hier eindeutig lithologische bzw. petrographische Vorgaben zugrunde gelegt. Eine Abgrenzung von Teilgebieten nach stratigraphischen Einheiten entspricht daher nicht den gesetzlichen Anforderungen und kann allenfalls zur Näherung herangezogen werden. Wie auch vom GD NRW kritisiert sind dadurch die Teilgebiete deutlich zu groß ausgewiesen.
64.50.32FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenTongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Im gesamten Kreis Borken werden unkonventionelle Erdgas-Vorkommen in der Tiefe angenommen. […] Der Aufstieg von Methan aus den oberkarbonischen Kohleflözen an die Oberfläche ist somit - auch ohne Kenntnis der genauen Wege - nachgewiesen. […]. Inwieweit diese Flözgase in ein mögliches Endlager aufsteigen könnten, ist derzeit völlig unklar. Eine Gefährdung z.B. durch Explosionen kann nicht ausgeschlossen werden.
64.50.33FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenFEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsBemerkungPhase I, Schritt 2Die Auswirkungen einer möglichen Eisauflast und Rinnenbildung sind intensiv zu untersuchen und zu dokumentieren, um mögliche Schäden an einem künftigen Endlager sicher ausschließen zu können.
64.50.34FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBemerkungPhase IIDerzeit wird ein Meeresspiegelanstieg bedingt durch die Erderwärmung diskutiert. [...] Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, das zukünftig große Teile des Kreisgebietes unterhalb des Meeresspiegels liegen werden. Wie könnte dann ein Betrieb sowie die Rückholbarkeit der Abfälle während der Einlagerung der Abfälle bzw. der Betriebsphase sichergestellt werden? Wie ist für die Dauer von 500 Jahren die mögliche Bergung sicher möglich?
64.50.35FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Die starke Zersiedlung im Kreisgebiet stellt daher eine große Hürde bei der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien dar.
64.50.36FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhasenübergeordnetBezüglich der Emissionen aus dem Endlagerstandort ist derzeit keine Abschätzung möglich. Bei einem Austritt von Radioaktivität sind - unabhängig von der Windrichtung – die Nähe zum Nachbarland Niederlande, die Nähe zum Ruhrgebiet und die allgemein dichte Besiedlung im Kreis Borken zu berücksichtigen.
64.50.37FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Insgesamt liegen im Kreisgebiet 14 festgesetzte Wasserschutzgebiete mit Förderbrunnen der jeweiligen Stadtwerke zur Trinkwasserversorgung (Anlage 2). Hinzukommen ca. 900 gewerbliche Grundwasserentnahmen sowie etwa 6400 private Trinkwasserbrunnenanlagen. Allein diese Zahlen zeigen schon die intensive Grundwassernutzung im gesamten Kreis Borken. Besonders hervorzuheben als bedeutender überregionaler Grundwasserleiter sind die kretazischen Halterner Sande im Süden des Kreisgebietes.
64.50.38FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Die Überschwemmungsgebiete an den Gewässern sind in der Anlage 2 dargestellt. Bei einem Hochwasserereignis von hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10-HQ50) kann es – aufgrund der geringen Geländehöhe und der Nähe zum Rhein - zu einer Überflutung von Isselburg kommen. Mit einer niedrigen Wahrscheinlichkeit (>HQ500) reicht das Hochwasser sogar bis an die Stadtgrenze von Bocholt (Abbildung 3).
64.50.39FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKHinweisPhase I, Schritt 2Im Kreis Borken sind unter anderem Heiden, Moore, Feuchtwiesen und naturnahe Fließgewässer typische Beispiele für Lebensräume, die als Naturschutzgebiet geschützt sind. Aktuell gibt es im Kreis Borken 66 Naturschutzgebiete mit einer Flächengröße von insgesamt 63,1 km², dies entspricht 4,4 % der Kreisfläche (Anlage 2).
64.50.4FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhase I, Schritt 1Wie bereits oben angeführt, werden die möglichen Wirtsgesteine gemäß StandAG lithologisch festgelegt. […] Erst in einem 2. Schritt soll die tatsächliche Lithologie berücksichtigt werden. Die derzeit ausgewiesenen Teilgebiete sind daher zwangsläufig viel zu groß. Es muss daher angezweifelt werden, dass die ausgewiesenen „Teilgebiete“ tatsächlich der Definition gemäß StandAG entsprechen: „die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle erwarten lassen“.
64.50.40FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Es gibt eine große Anzahl an bedeutenden Kulturgütern (nachgewiesen und vermutet) im Kreis Borken. Die genaue Anzahl der archäologischen Bodendenkmäler ist dem Kreis nicht bekannt. Nach telefonischer Auskunft der LWL-Archäologie, Außenstelle Münster, werden die Daten im Rahmen von Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren jeweils lokal geprüft. Öffentlich zugänglich sind die Daten nicht, um die Kulturgüter vor illegalen Eingriffen zu schützen.
64.50.41FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Im Kreis Borken wird aus bis zu 200 m Tiefe Grundwasser gefördert. Allerdings ist im StandAG nicht definiert, ab welcher Tiefe es sich um „tiefe Grundwasservorkommen“ handelt.
64.50.42FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Anlagen nach der 12. Verordnung des BImSchG (Störfallverordnung) werden bei der Bezirksregierung Münster geführt. Hierzu zählen z.B. auch große Biogasanlagen zählen (ca. 4-6 im Kreis Borken). Die Lage der Anlagen nach Störfallverordnung beschränkt sich im Kreis Borken nicht auf den Innenbereich bzw. Gewerbe- und Industriegebiete.
64.50.43FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenRelevanz planWKBemerkungPhase I, Schritt 2Demnach sind für den Kreis Borken nahezu auf der gesamten Fläche Bergbauberechtigungen für Steinkohle, Salz und Eisenerze vergeben. Inwieweit diese in der Zukunft zum Tragen kommen ist fraglich. Sie zeugen aber von der grundsätzlichen Eignung des Raumes zur Rohstoffsicherung.
64.50.44FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Im Kreisgebiet gibt es eine stetig steigende Anzahl an geothermischen Anlagen (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren und Wärmepumpen), die teilweise auch über 100 m Tiefe aufweisen.
64.50.45FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhase I, Schritt 2Neben den gesetzlich festgelegten planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien ist auch die bereits heute starke Betroffenheit des Kreises Borken durch überregionale Leitungen zur Sicherung der bundesweiten Versorgung zu berücksichtigen […] Der Kreis Borken deckt mit steigender Tendenz etwa 76 % des Energiebedarfs innerhalb des Kreisgebietes durch Windkraft, Biogasanlagen, Photovoltaik und untergeordnet Wasserkraft.
64.50.46FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnetEin weiterer zu beachtender Faktor ist die Nähe zu den Niederlanden […] Neben den grenzüberschreitenden Oberflächengewässern (z.B. Issel, Bocholter Aa, Schlinge, Berkel, Ahauser Aa und Dinkel) ist auch die allgemeine Grundwasserfließrichtung nach Westen in Richtung der Niederlande ausgerichtet.
64.50.47FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinFür die folgenden Schritte zur Eingrenzung der Teilgebiete fordern die Vertreter der Kommunen und des Kreises Borken eine größtmögliche Transparenz und geeignete Formate der Teilhabe, die über das im StandAG festgelegte Maß hinausgehen.
64.50.48FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenBemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDas Verfahren ist zielgerichtet auf einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager auszurichten, um eine Lösung für die bis 2057 befristete Zwischenlagerung der Brennelemente in der Stadt Ahaus zu finden.
64.50.5FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisDie vorliegenden geologischen Daten (Schichtenverzeichnisse, Seismik, 3-D-Modell) wurden nur zum Teil berücksichtigt. […] obwohl durch eine umfassende Auswertung der vorliegenden Daten eine deutliche Reduzierung der Teilgebiete bzw. deren Flächen möglich gewesen wäre.
64.50.50FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenBemerkungDie im aktuellen Suchverfahren bisher getätigten Aussagen zu den geologischen Voraussetzungen im Bereich von Borken sind nicht aussagekräftig genug, um eine Beurteilung vorzunehmen. Es gibt derzeit noch keine abschließenden Erkenntnisse über eine sichere Lagerung.
64.50.51FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten Teilgebietensozioökonomische PotenzialanalysenBemerkungPhase I, Schritt 2Darüber hinaus fehlt noch die Würdigung weiterer Beurteilungskriterien wie z. B. die Siedlungsstruktur und -dichte, die Verkehrsinfrastruktur, die landschaftsökologischen und artenschutzrelevanten Aspekte sowie weitere wirtschaftliche Gesichtspunkte.
64.50.6FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenVerfahrensfragenHinweisBei allen Teilgebieten innerhalb von NRW kritisiert der GD NRW die geringe vorhandene Datenlage, um die Teilgebiete ausreichend sicher ausweisen zu können; zum Teil wird das Vorhandensein des Wirtsgesteins insgesamt angezweifelt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass vorhandene Daten – und darum handelt es sich bei Bohrungsinformationen – nur stichpunktartig berücksichtigt wurden.
64.50.7FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenplanWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2In der Veröffentlichung des BGR (2014b) ist als Anlage ein Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands SGD (Kurzfassung) vom September 2012 beigefügt: Bundesweit gesehen ist derzeit festzustellen, dass Informationsdichte und -qualität für eine Raumplanung im tieferen Untergrund insgesamt selektiv, inhomogen, unscharf, inkonsistent und für viele Nutzungsarten unzureichend sind.
64.50.9FKTG: Offizielle ÜbergabeFachkonferenz Teilgebiete: Zusammenstellung der Stellungnahmen und Beiträge betroffener Gebietskörperschaften in ermittelten TeilgebietenMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 1[…] „Lias-Tongesteine“ […] Unklar ist insbesondere, inwieweit ausreichend mächtige, reine Tongesteine (>100 m) vorliegen, oder ob hier eine Wechsellagerung mit anderen Sedimenten vorliegt.
65.1.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetDie Berichtsstruktur des Zwischenberichts Teilgebiete und der zugehörigen Unterlagen ist sehr komplex. Es wird deshalb ein Leitsystem durch das (untersetzende) Berichtswesen angeregt, beispielsweise im Anhang zum Hauptbericht, detaillierter als auf der BGE Internetseite, um gezielt bestimmten Fragestellungen zum Zwischenbericht Teilgebiete nachzugehen. Solche Verweise sind wichtig und hilfreich, da sie eine Grundlage zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit bilden. Verweise auf Berichte bzw. Berichtskonvolute (z. B. auf BGE (2020l) mit insgesamt 3740 Seiten) können durch Angabe von jeweils relevanten Kapiteln, Seitenzahlen, etc. die Lesbarkeit erleichtern.
65.1.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Bei der Darstellung der Referenzdatensätze in BGE (2020b) werden die Datenquellen und daraus zitierte Werte inklusive der in der Literatur vorhandenen Spannbreiten benannt. Eine Bewertung dieser Datenquellen und damit zusammenhängend eine Einschätzung, welche dieser Literaturdaten als repräsentativ und belastbar angesehen und für die Zusammenstellung eines Referenzdatensatzes verwendet wurden, ist nicht dokumentiert. Die Bewertung erfolgt nur indirekt durch Zuordnung der Wertungsgruppen in BGE (2020k), was die Nachvollziehbarkeit der Bewertung der Datengrundlage erschwert.
65.1.100FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Anwendung des geoWK 11 [Nr.65.179-65.199]: […] Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob die an diesen Beispielen gezeigte Vorgehensweise auch in anderen Fällen zutrifft und ggf. zum Ausschluss unnötig großer Gebiete führt.
65.1.101FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetBei der Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ weicht die BGE von den Vorgaben des StandAG ab.
65.1.102FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZum ersten Indikator Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen ... definiert Anlage 11 StandAG die Wertungsgruppen mächtige vollständige Überdeckung ... (günstig), flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung ... (bedingt günstig) sowie fehlende Überdeckung ... (ungünstig). Anstatt für die in den Wertungsgruppen genannte Überdeckung die im Indikator angegebene Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs heranzuziehen, beurteilt die BGE den Indikator anhand der Überdeckung des Wirtgesteins. // In BGE (2020k, S. 50) weist die BGE auf diesen Umstand hin und verweist auf einen weiteren Bericht [...] BGE (2020a) [...] In dieser Erläuterung wird korrekt dargelegt, dass die in der Wertungsgruppe angegebene fehlende Überdeckung nicht mit einem fehlenden Deckgebirge gleichgesetzt werden kann. Denn dies würde bedeuten, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich bis an die Tagesoberfläche reicht, was durch die Mindestanforderung gemäß § 23 Abs. 5 Nr. 3 StandAG, die Oberfläche eines einschlusswirksamen Gebirgsbereichs muss mindestens 300 Meter unter der Geländeoberfläche liegen, ausgeschlossen ist.
65.1.103FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZu hinterfragen ist jedoch die Schlussfolgerung, dass unter dem Begriff Überdeckung, "entsprechend die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine“ (BGE 2020a, S. 125, erster Absatz) zu verstehen seien. Dies lässt sich anhand folgender Konstellation überprüfen: Wenn nach Anwendung der Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen ein Gebiet identifiziert wird, in dem ein mächtiger Granitkomplex an der Tagesoberfläche ausstreicht, und dieser Granitkomplex bis auf einen begrenzten verwitterten Bereich nahe der Tagesoberfläche ungeklüftet ist, dann wäre ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich, der in einigen hundert Meter Tiefe ausgewiesen wird, von mehreren hundert Metern ungeklüftetem Granit überdeckt. Eine solche Konstellation wäre hinsichtlich der Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen aufgrund der in diesem Fall äußerst geringen Gebirgspermeabilität zweifellos als „günstig“ einzustufen.
65.1.104FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZweifellos wäre auch der zweite Indikator des geoWK-11, die „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“, aufgrund der ausgeprägten mechanischen und chemischen Stabilität von Granit mit „günstig“ zu bewerten. Demgegenüber würde jedoch die von der BGE gewählte Vorgehensweise für beide Indikatoren aufgrund der fehlenden Überdeckung des zu Tage ausstreichenden Granits zur Einstufung „ungünstig“ führen. Würden stattdessen für die Einordnung in die Wertungsgruppen „mächtige vollständige Überdeckung ...“ (günstig), „flächenhafte, aber lückenhafte beziehungsweise unvollständige Überdeckung ...“ (bedingt günstig) sowie „fehlende Überdeckung ...“ (ungünstig) jeweils die im Indikator genannte „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ zugrundegelegt, würde dies für die vorgenannte Konstellation zu günstigen Bewertungen führen.
65.1.105FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetFür eine direkte Bewertung des Indikators „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen ...“ anhand der dort genannten „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ spricht auch die Tatsache, dass sich bei allen im StandAG genannten Indikatoren die Wertungsgruppen direkt auf den jeweiligen Indikator beziehen. [...] Warum dies bei den Indikatoren des geoWK-11 anders sein sollte, ist nicht ersichtlich. Demnach wäre unter „fehlende Überdeckung“ in der Wertungsgruppe „ungünstig“ des ersten Indikators des geoWK-11 nicht das generelle Fehlen einer Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmit Gesteinen im Sinne eines fehlenden Deckgebirges zu verstehen, sondern das Fehlen der im Indikator genannten „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen“, was mit dem Vorhandensein eines Deckgebirges nicht im Widerspruch steht.
65.1.106FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDas Argument, dass mit der „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ nicht der in der Definition des Deckgebirges in § 2 StandAG genannte „Teil des Gebirges oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ gemeint sein könne, weil andernfalls im StandAG der Gebirgsbereich oberhalb des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit den Begrifflichkeiten „Deckgebirge“ einerseits und „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ andererseits unterschiedliche Benennungen erfahren würde, was möglicherweise dem Grundprinzip einer widerspruchsfreien Rechtsordnung entgegenstünde, hält einer Überprüfung nicht stand. Der Indikator „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichsmit grundwasserhemmenden Gesteinen“ bezeichnet nicht nur den mit dem Deckgebirge identischen Gebirgsbereich, sondern hebt zusätzlich auf eine Eigenschaft ab, nämlich die grundwasserhemmende Wirkung von dort vorhandenen Gesteinen. Er umfasst damit eine Bedeutung, die sich von der Bedeutung des „Deckgebirges“, das lediglich einen bestimmten Bereich im Raum bezeichnet ohne diesem Bereich auch eine Eigenschaft zuzuordnen, unterscheidet. Daher ist für den Indikator die Verwendung einer vom Begriff „Deckgebirge“ verschiedenen Bezeichnung erforderlich, was durch die Verwendung der Begrifflichkeit „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen“ gegeben ist.
65.1.107FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetUnbeachtlich ist in diesem Zusammenhang die Frage, welche Bedeutung dem Komma in der vollständigen Formulierung des Indikators „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ zukommt. Unabhängig davon, ob einerseits das Komma eine Erläuterung abtrennt oder andererseits im Sinne einer Aufzählung zu verstehen ist, in der es dann entweder die Bedeutung eines „oder“ bzw. eines „und“ haben könnte, führt keine der infrage kommenden Interpretationen zu dem Ergebnis, dass die „Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ anhand der das Wirtsgestein überlagernden Gesteine zu beurteilen wäre. Das Gleiche gilt für die infrage kommenden Bedeutungen der Kommata in den Wertungsgruppen zu diesem Indikator.
65.1.108FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetEs ist erforderlich, die im StandAG genannte Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs heranzuziehen und nicht die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine.
65.1.109FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Die Aggregierungsweise der Bewertung der Indikatoren zu einer Gesamtbewertung des geoWK wird nicht nachvollziehbar erläutert. Dies betrifft auch die Gesamtbewertung eines Teilgebiets auf Basis der Aggregierung aller geoWK. Gemäß StandAG-Begründung ist ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend, um die günstige geologische Gesamtsituation nachzuweisen oder auszuschließen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bei der Aggregierung der Indikatoren nicht analog vorgegangen wurde.
65.1.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2Auffallend ist, dass seitens BGE (2020k) stets von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen wird, auch wenn im Referenzdatensatz (BGE 2020b) durchaus differenziertere Daten vorhanden sind.
65.1.110FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetInsgesamt lässt sich bei der dargelegten Anwendung der geoWK keine Wichtung der Kriterien ausmachen. Die Einteilung in drei Wertungsgruppen wird erwähnt, die Kriterien scheinen aber nicht nach den Wertungsgruppen gewichtet zu werden. Es ist nicht nachvollziehbar, ob und inwieweit dieses bei der Bewertung verfolgt wird.
65.1.111FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs ist im Vergleich der Teilgebiete und identifizierten Gebiete nicht erkennbar, ob die Vorgehensweise zur Aggregierung der Indikatoren eines geoWK bzw. aller geoWK für ein Teilgebiet bzw. ein identifiziertes Gebiet immer dieselbe ist oder ob beispielsweise Gebiet im Vergleich miteinander und unter Berücksichtigung der standortspezifischen Daten unterschiedlich bewertet werden.
65.1.112FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs ist zudem nicht erkennbar, wie sich geoWK-Bewertungen mit „bedingt günstig“, „weniger günstig“ und „günstig“ auf die Gesamtbewertung für ein Teilgebiet bzw. ein identifiziertes Gebiet auswirken können, wenn beispielsweise gleichzeitig kein geoWK mit „ungünstig“ bewertet wurde und ob dieser Fall auch zu einem Ausschluss von Gebieten führen kann.
65.1.113FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn BGE (2020g) heißt es: „Dementsprechend wurden alle Indikatoren mit gleichen Maßstab betrachtet, sodass im Ergebnis der am schlechtesten bewertete Indikator maßgebend für die Gesamtbewertung des Kriteriums war.“ Es wird nicht nachvollziehbar erläutert, womit dieses Vorgehen begründet wird. Diese Vorgehensweise mit recht scharfen Anforderungen an die Gesamtbewertung des Kriteriums verleiht einem einzelnen Indikator ein hohes sicherheitliches Gewicht.
65.1.114FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZum Beispiel wird das geoWK-2 anhand von vier Indikatoren bewertet. Im Falle von IG 004_00IG_S_s_z werden von diesen vier Indikatoren drei mit „günstig“ und einer mit „weniger günstig“ bewertet, was zur Gesamtbewertung des geoWK-2 mit „weniger günstig“ führt.
65.1.115FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetAls weiteres Beispiel stellt sich die Frage, weshalb bei geoWK-10 (Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse) die „nicht günstige“ Bewertung eines Indikators gegenüber den vier anderen mit „günstig“ bewerteten Indikatoren zu einer Gesamtbewertung des Kriteriums mit „nicht günstig“ führen.
65.1.116FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn BGE (2020a) wird zum Anwendungsprinzip (5) in Kapitel 2 dargelegt: „(5) Für die Indikatoren der Anlagen 5, 8 und 10 sowie teilweise Anlage 9 (zu § 24 Abs. 4 bis 5) StandAG existiert nur die Wertungsgruppe „günstig“. Diese Indikatoren werden mit den Wertungsgruppen „günstig“ oder „nicht günstig“ bewertet 2. (Fußnote 2 lautet: „Günstig“ bedeutet, dass die in der entsprechenden Anlage aufgestellte Bedingung erfüllt wird und „nicht günstig“ bedeutet, dass diese Bedingung nicht erbracht wird. Es ist nicht mit „ungünstig“ zu verwechseln.)“. Es ist nicht erkennbar, wie eine Indikator-Bewertung „nicht günstig“ gegenüber der Bewertung „ungünstig“ zu verstehen ist bzw. welche der beiden Bewertungen als nachteiliger angesehen wird.
65.1.117FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Einen Zwischenbericht Teilgebiete in diesem Umfang in vorgegebener Zeit zu erstellen, ist anerkennenswert. Vieles ist nachvollziehbar dokumentiert, Verbesserungen sind möglich. Die kommenden Monate sollten genutzt werden, Inkonsistenzen zu identifizieren und auszuräumen.
65.1.118FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Dieser {BGR} Bericht möchte hierzu einen Beitrag leisten. Die Ausführungen in der Stellungnahme sind als Unterstützung für den weiteren Auswahlprozess zu verstehen. Sie dienen als Anregung zur Befassung und möglichen Verbesserung der Anwendung einzelner geowissenschaftlicher Kriterien für die weitere Umsetzung des Standortauswahlprozesses und der Kommunikation von Ergebnissen.
65.1.119FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Eine transparente Darlegung der angewandten Methoden, die einheitliche Auslegung und Anwendung der Kriterien und der Umgang mit aufgekommenen Fragen tragen maßgeblich dazu bei, den weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgreich zu gestalten.
65.1.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Referenzdatensatz für Tongestein wird nicht zwischen tertiärem und prä-tertiärem Ton unterschieden. Eine differenzierte Betrachtung hätte ggf. bei einigen Kriterien bzw. Indikatoren (z. B. BGE 2020k, Anhang 1.1) zu einer anderen Bewertung geführt (tertiäre Tone haben z. B. höhere Porosität und höhere Wassergehalte).
65.1.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Referenzdatensatz für Tongestein wird überwiegend etablierte und einschlägige Literatur zu bekannten Endlagerprojekten oder Forschungsstandorten in europäischen Nachbarländern zitiert. Hinzu kommen Datenerhebungen aus generischen Studien, die Tongestein berücksichtigen (z. B. die Projekte ANSICHT und RESUS). Konkrete Daten oder Parameter zu Standorten oder Tongesteinsformationen in Deutschland sind im Teilgebietebericht selten angeführt (z. B. die Untersuchungsbohrung K101 im Bereich des Endlagers Konrad), was mit der geringen Datenlage erklärt werden könnte, aber keine Erwähnung findet.
65.1.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeAbweichungPhasenübergeordnetIn BGE (2020b, S. 31) beziehen sich die Angaben zum Diffusionskoeffizienten im Referenzdatensatz für Tongestein auf den charakteristischen effektiven Diffusionskoeffizienten für tritiiertes Wasser (HTO). Allerdings ist der Temperaturbereich (25 °C gemäß StandAG), bei dem die Messwerte erhoben wurden, nicht einheitlich. Ab wieviel Grad ein signifikanter Unterschied besteht, wird nicht ausgeführt.
65.1.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Bei der Anwendung des Referenzdatensatzes (BGE 2020k, ab S. 62) weicht die BGE in ihren Steckbriefen von dem selbst erstellten Muster ab. Die beiden Indikatoren des geoWK-1 „Absolute Porosität“ und „Verfestigungsgrad“ werden in der Übersicht in Tabelle 7 mit „günstig“ für Tongestein angegeben. In den Steckbriefen für die Teilgebiete und die identifizierten Gebiete wird „nicht anwendbar“ angegeben. Als Begründung wird angeführt: „Dieser Indikator kommt nicht zur Anwendung, da bereits der Indikator charakteristischer effektiver Diffusionskoeffizient angewendet wurde.“ In Anlage 1 zu § 24 Absatz 3 werden diese Punkte für Tonstein extra angeführt, sodass „nicht anwendbar“ nur für die Wirtsgesteine Salz und Kristallin gilt.
65.1.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Aus dem Zuschnitt der Gebiete ergeben sich Fragen bezüglich ihrer Eingrenzung. An einzelnen Stellen, zum Beispiel in Sachsen, wurde die Grenzziehung u. a. auch an vorliegenden 3D-Modellen ausgerichtet, was zum Teil zu scharfen/unnatürlichen Grenzziehungen führt. An anderen Stellen, zum Beispiel in Nordbayern, endet das Teilgebiet „Saxothuringikum“ ohne ersichtlichen Grund abrupt an der Landesgrenze von Bayern zu Thüringen. Bei Verschnitt der Ausschlussgebiete mit der Karte der Teilgebiete und den Auswahlgebieten der BGR-Kristallinstudie (Bräuer et al. 1994) bleiben einige Flächenanteile der Auswahlgebiete übrig, die nicht als Teilgebiet in Betracht kommen, aber nicht [...] wegen eines Ausschlusskriteriums verworfen wurden. Dies [...] hängt vermutlich mit dem Zuschnitt auf Gebiete mit einer Grundgebirgsoberfläche zwischen 300 und 1300 m unter GOK zusammen (vgl. Abbildung A 54 in BGE 2020j). Dies ist verwirrend, da in der Karte auch oberflächennahe Vorkommen enthalten sind. Folglich kann nur eine zu große Tiefenlage der Grund des Zuschnittes sein. // [...] Für das weitere Vorgehen bei der Ermittlung von Standortregionen bietet sich eine differenzierte fazielle und stratigraphische Betrachtung, die wegen des kurzen Zeitrahmens der BGE zur Datenerhebung, -sichtung und Erarbeitung des Zwischenberichts Teilgebiete sicher noch nicht leistbar war, an.
65.1.17FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Wirtsgestein Tongestein […] Die für den Zwischenbericht Teilgebiete zugrunde gelegten Bewertungen zu den Wirtsgesteinseigenschaften von Tongestein basieren auf den Referenzdatensätzen [...]. Wie bereits in Kapitel 3 erläutert, empfiehlt sich aufgrund der zu erwartenden Bandbreite der tatsächlichen Ausprägung einzelner Kriterien bei Tonstein, (im weiteren Verfahren) eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen.
65.1.18FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In dem Zwischenbericht Teilgebiete werden für die Ausweisung von Ausschlussgebieten die bekannten quartären Eruptionszentren zugrunde gelegt und um diese ein Sicherheitsradius von 10 km gezogen, welcher mit den Ergebnissen der Expertenbefragung des AkEnd (Jentzsch 2001) begründet wird. Die Verbreitung von Vulkaniten, insbesondere Tephren, und indirekte Wirkungen vulkanischer Aktivitäten (u. a. aufgestaute Flüsse) reichten in Einzelfällen jedoch deutlich darüber hinaus. [...] Bei der Anwendung des Kriteriums stützt sich die BGE lediglich auf einen von 27 in dem Kurzbericht von May (2019) genannten Indikatoren und greift auch nicht die darin begründeten Vorschläge für eine Sicherheitszone von mehr als 10 km Radius um die Eruptionszentren auf.
65.1.19FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2May schlägt drei Kategorien vor: (1) erwartete, (2) mögliche und (3) nicht auszuschließende Aktivität. Die BGE bezieht (dem Wortlaut des Gesetzestextes folgend) lediglich die Kategorie „erwartete Aktivität“ bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums mit ein. Indikatoren für känozoische und rezentemagmatische Prozesse im Untergrund gibt es jedoch auch in Regionen außerhalb der Vulkangebiete mit quartären Eruptionszentren. Zukünftig mögliche Aktivität (z. B. in den tertiären Vulkangebieten) und nicht auszuschließende Aktivität (z. B. in Gebieten mit Mantelgasaustritten außerhalb von Vulkanfeldern) werden nicht berücksichtigt.
65.1.20FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Tertiäre Vulkanfelder // Diese sehr begrenzte Anwendung des Ausschlusskriteriums entspricht nicht dem Stand der wissenschaftlichen Debatte (und den Ausführungen von May 2019). [...] Diese Zusammenfassung ist eine stark vereinfachte Interpretation der Aussagen aus den zitierten Berichten. In einem Gutachten für den Freistaat Sachsen (Jentzsch 2013), welches der BGE vorliegt, werden auch tertiäre Vulkanite als Indikator für zukünftigen Vulkanismus herangezogen. May (2019) hat in dem von BGE zitierten Bericht ebenfalls die Möglichkeit eines zukünftigen Vulkanismus in den tertiären Vulkangebieten aufgezeigt und u. a. mit dem Wiederaufleben des Vulkanismus im tertiären Vulkanfeld der Hocheifel argumentiert, wo vor 11.000 Jahren der jüngste Ausbruch in Deutschland stattfand, bei dem das Ulmener Maar entstand. // Die Sicherheitsstandards der International Atomic Energy Agency (IAEA) für kerntechnische Einrichtungen (IAEA 2012, 2016) sehen Regionen, in denen vulkanische Aktivität in den vergangenen 10 Millionen Jahren auftraten, als solche mit Potenzial für zukünftige Aktivität an. [...] sollte entsprechend auch der tertiäre Magmatismus als Indiz für zukünftig zu erwartenden Vulkanismus Berücksichtigung finden. // Erneute Ausbrüche im Nachweiszeitraum in den tertiären Vulkanfeldern werden, der aktuellen Expertenbefragung im BGR-Projekt Magmatismus zufolge, von nahezu der Hälfte der befragten Expertinnen und Experten für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich gehalten (Bartels et al. 2020).
65.1.21FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Vulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Sicherheitszone // Die aus der Eifel bekannte Verlagerung der Eruptionszentren im Quartär wird von der BGE nicht, wie in der BGR-Studie (May 2019) empfohlen, in einer erweiterten Sicherheitszone berücksichtigt. […] Angesichts dieser Ungewissheiten schlagen May (2019) sowie der Direktorenkreis der Staatlichen Geologischen Dienste Deutschlands (SGD 2020) in seiner „Fachlichen Position zum Ausschlusskriterium Vulkanismus“ die Berücksichtigung einer allseitigen Verlagerung zukünftiger vulkanischer Aktivität vor.
65.1.22FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Zusätzliche Indikatoren und Ausschlussgebiete // Die Prognose der BGE basiert auf einem Indikator: der Lage quartärer vulkanischer Eruptionszentren. Weitere Indikatoren sind Eigenschaften des tiefen Untergrunds oder aktuelle Beobachtungen an der Erdoberfläche. […] Jentzsch (2001, 2013) nutzt mehrere Indikatoren zur Abgrenzung von Bereichen vulkanischer Gefährdung in der Oberpfalz, im Vogtland und im Erzgebirge. [...] Die Berücksichtigung dieser Indikatoren bei der großräumigen Ausweisung von Sicherheitszonen wird auch in der „Fachlichen Position des Direktorenkreises der SGD zum Ausschlusskriterium Vulkanismus“ (SGD 2020) für notwendig erachtet.
65.1.23FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Zusätzliche Indikatoren und Ausschlussgebiete // Gebiete, in denen weitere Indikatoren Hinweise auf magmatische Aktivität im Untergrund geben, hat die BGE im 1. Schritt der Phase I nicht ausgeschlossen. Jedoch wurde eine Studie an Professor Schreiber (Universität Duisburg-Essen) und Professor Jentzsch (Gravity Consult, Bonn) vergeben, welche zusätzliche Parameter für eine genauere Risikonalyse einzelner Gebiete als Grundlage für die Bemessung von Ausschlussgebieten heranziehen sollen (BGE (2020h). [...] Eine Ausweitung der Sicherheitszonen alleine um die quartären Eruptionszonen würde dem Ausschlusskriterium nicht gerecht. Es empfiehlt sich, mit den zusätzlichen Indikatoren gemäß § 13 (2) StandAG für das gesamte Bundesgebiet zu prüfen, ob Ausschlusskriterien in anderen Gebieten erfüllt werden.
65.1.24FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Einige Aspekte, die im weiteren Standortauswahlverfahren bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums vulkanische Aktivität berücksichtigt werden sollten [...] // Eine Beschränkung der Prognose zukünftigen Vulkanismus auf die Entwicklung der bekannten Vulkangebiete der jüngsten erdgeschichtlichen Vergangenheit reicht für Prognosen nicht aus, da in der Zukunft neue Vulkangebiete entstehen könnten, wie Lorenz (2010) in einem Gutachten zur vulkanischen Gefährdung eines möglichen Endlagerstandortes in Belgien ausführt.
65.1.25FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die BGE hat das Ausschlusskriterium sehr kleinräumig angewendet und nach eigener Darstellung im Zwischenbericht Teilgebiete die „ausgeschlossenen Gebiete flächenmäßig eher unter- als überschätzt“.
65.1.26FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Anzahl und die Größe der Ausschlussgebiete entspricht nicht dem Stand der Forschung über zukünftig zu erwartende und mögliche vulkanische Aktivität (z. B. May 2019) in Deutschland und der Diskussion über die Anwendung dieses Ausschlusskriteriums (Bartels et al. 2020).
65.1.27FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Es sollte im weiteren Verfahren bei der Ermittlung von Standortregionen geprüft und dargestellt werden, inwieweit sich bei Berücksichtigung zusätzlicher Indikatoren zur Ausweisung von Sicherheitszonen zusätzliche Ausschlussgebiete ergeben, u. a. in tertiären Vulkangebieten. Dies ist insofern wichtig, als eine erneute Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß §16 (2) StandAG erst am Ende der Phase II nach Durchführung der übertägigen, standortbezogenen Erkundung, der weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen und der sozioökonomischen Potenzialanalysen vorgesehen ist.
65.1.28FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Bericht findet sich keine Ausführung darüber, wie das Ausschlusskriterium im Wirtsgestein Kristallingestein angewendet wurde. Wie und auf welcher Basis (beispielsweise Methodik und zur Verfügung stehende Daten) in diesen Regionen (z. B. Erzgebirge, Bayerischer Wald, Schwarzwald) Störungen als aktiv oder inaktiv charakterisiert und infolgedessen ausgeschlossen bzw. nicht ausgeschlossen wurden, kann anhand der vorliegenden Unterlagen nicht nachvollzogen werden.
65.1.29FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Methodik bei Fehlen von "Post-Rupel"-Sedimenten. Die zugrunde gelegte Methode zur Bewertung der Störungsaktivität basiert auf der Berücksichtigung der Verteilung tertiärer bis quartärer Sedimente. Nicht überall jedoch, sind diese Sedimente „Post-Rupelium“ (34 Ma) erhalten geblieben oder abgelagert worden. Die Ausschlussführung in diesen Regionen wird nur kurz zusammengefasst erörtert. Aufgrund der häufig nur grob abzuschätzenden Aktivitätszeiträume von Störungen in Gebieten ohne Post-Rupelium-Sedimente sollte in der methodischen Beschreibung umfänglicher darauf eingegangen werden.
65.1.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DokumentationHinweisIn BGE (2020ag) zu den Geowissenschafltichen Abwägungskriterien (geoWK) fällt auf, dass in geoWK-11 „Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ die Reihenfolge der Indikatoren in den Langfassungen der Steckbriefe von der Nummerierung/Reihenfolge der Indikatoren im StandAG abweicht (geoWK 11.3 gemäß StandAG ist geoWK 11.2 bei BGE Anlage 1A/1B). Dies führt beim Lesen der Berichte und des StandAG unter Umständen zu Missverständnissen.
65.1.30FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Datensätze, die explizit tertiäre oder neotektonische Aktivität ausweisen, sind nur für Sachsen und Norddeutschland (Datensatz Brückner-Röhling et al. 2002) verwendet worden. Für alle anderen Regionen wurden nach der Übersichtstabelle Tab. 4 (BGE 2020h, S. 37/38) Daten im Maßstab kleiner als 1:200.000 verwendet. Diese Daten unterliegen zwangsweise einer erheblichen Generalisierung hinsichtlich Anzahl, Orientierung sowie Geometrie und Lage der Störungen. Zudem ist nicht immer ersichtlich, was die Ursprungsdatenquelle ist und wie die zugrundeliegenden Datensätze qualitativ bewertet wurden bzw. ob und wenn ja, welchen Datensätzen qualitativ Vorrang gegeben wurde.
65.1.31FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetHilfreich wären Informationen darüber, ob die Lineamente mit anderen Daten (Tiefenlinienkarten, hochauflösenden Geländemodellen) auf ihre Lagetreue überprüft wurden. Durch Generalisierung, aber auch Übertragung, kann eine ungenaue Verortung von wenigen hundert Metern bis wenige Kilometer bei tiefreichenden Strukturen oder generalisierten überregionalen Lineamenten entstehen. Dadurch könnte ein Ausschluss an falscher geographischer Position erfolgen und Bereiche, die tatsächlich neotektonische Aktivität ausweisen, nicht miteingeschlossen sein.
65.1.32FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2All diese Punkte lassen die Frage aufkommen, wie eine Qualitätsprüfung durchgeführt und mit Unschärfen von 2D- und 3D-Daten umgegangen wurde. […] Wurden 3D-Modelle bei der Ausschlussführung unabhängig des Wissens eingegangener Daten oder enthaltener Unschärfen berücksichtigt, so sind diese Modelle in ihrer Wertigkeit für den Auschluss nicht über die präexistenten 2D-Kartenwerke zu stellen. Somit stellt sich an diesem Beispiel die Frage, wie einzelne Datensätze, Modell, Kartenwerk oder Einzeldatum, qualitativ bewertet wurden.
65.1.33FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Sowohl im Bericht „Anwendung Auschlusskriterien“ gemäß § 22 StandAG als auch im Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG wird die Begrifflichkeit „deutlicher Gesteinsversatz“ mehrfach verwendet, jedoch nicht genauer erörtert. Für eine konsistente Ausschlussführung sollte diesem zu definierenden Parameter ein Wert zugeordnet sein. Alle Störungen mit einem Versatz, der größer als der definierte Grenzwert ist, würden dann bei der Ausschlussführung berücksichtigt werden. Derzeit stellt sich die Frage, wie der Parameter Versatz für alle betrachteten Störungen konsistent erhoben wurde.
65.1.34FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Bei bundeslandübergreifenden Störungen fällt auf, dass die Ausschlussführung bei grenzübergreifenden oder generalisierten Lineamenten wie der Fränkischen Linie nicht immer nachvollziehbar ist. Während auf der Seite von Thüringen der ganze Strukturzug der Fränkischen Linie entlang des Thüringer Waldes und des thüringischen Schiefergebirges ausgeschlossen wurde, reduziert sich auf der bayerischen Seite der Ausschluss auf vereinzelte kleinere lokale Störungen, die teils nicht mehr eindeutig der Fränkischen Linie“ (siehe auch Peterek & Schröder 1997) zuzuordnen sind.
65.1.35FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Darüberhinaus folgen aus dem unterschiedlichen Generalisierungsgrad der Strukturzone (Lage, Orientierung und Anzahl von Einzelstörungen) auf thüringischer und bayerischer Seite sichtbare Unterschiede in der flächigen Ausschlussführung. Ein weiteres Beispiel eines inkonsistenten Ausschlusses ist die Harznordrandstörung. Ein klarer, allgemein anerkannter Nachweis der Aktivität dieser Störung im Post-Oligozän ist entlang des gesamten Verlaufs des Lineamentes bis jetzt nicht erfolgt. Für die Hebungsstruktur des Harzes könnte man auf Basis bestehender Daten und der allgemeinen Hebungsgeschichte eine neogene Aktivität entlang dieses Segmentes der Aufschiebung zumindest postulieren (Müller et al. 2019), jedoch nicht für die Verlängerungen des in Abbildung 17 (BGE 2020h) dargestellten Lineamentes nach W in das Niedersächsische Becken oder nach SE entlang der Grundgebirgsausbisse nördlich Halle. Nach SE sowie nach NW ändert sich der Charakter der mesozoisch geprägten Störungszone entscheidend. Inwiefern die Lineamente in diesen Bereichen im Zusammenhang mit der Harz-Nordrandstörung stehen, ist bis heute nicht geklärt. Hier wurden offensichtlich Störungsscharen unterschiedlichen Alters und Aktivitätszeiträume vom Paläozoikum bis ins Tertiär zusammengefasst. Eine Begründung dafür ist nicht gegeben.
65.1.36FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1In BGE (2020h, S. 60) wird die Herleitung der Aktivität der „mitteldeutschen Hauptabbrüche“ auf Basis geodätisch nachgewiesener Vertikalbewegungen begründet. Die Kompilation der Erkenntnisse zu Vertikalbewegungen aus Jähne-Klingberg et al. (2019) und die darin erfolgte Diskussion kommt zu einem anderen Schluss. Vermutlich nur geringe Exhumierungs- und Hebungsraten seit dem Oligozän von wenigen 10er Metern bis max. wenig über 100 Meter pro Million Jahre, die zudem an großräumige Hebungsstrukturen gebunden sind, zeigen keine klare Indikation für eine erhöhte neotektonische Aktivität entlang der mitteldeutschen Hauptabbrüche. Die geodätisch gemessenen, meist kurzen Zeitreihen der Region sind sehr widersprüchlich und basieren auf verschiedenen Methoden, die nach Erkenntnis der BGR bis jetzt nicht aufeinander abgestimmt und harmonisiert sind. Deren Ergebnisse sind teils gegensätzlich und bedürfen einer intensiven Diskussion der von diesen Datensätzen abgeleiteten Interpretationen.
65.1.37FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Keiner der Hauptabbrüche zeigt eindeutige geomorphologische Belege von ruckartigen Störungsbewegungen, die mit seismischen Ereignissen verbunden wären. Die Übergänge vom Vorland zu den Mittelgebirgshochlagen sind hingegen eher meist fließend und entsprechen viel eher einer monoklinalen Aufwölbung oder Flexur. Geodätisch messbare Störungsbewegungen müssten sich deutlich im Reliefbild zeigen. Brandes et al. (2012) beschreiben zwar neotektonische Indikatoren am Beispiel von quartärzeitlichen Aufschlüssen in der Nähe der Osning-Störung. [...]
65.1.38FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnet[...] Geodätisch messbare Störungsbewegungen müssten sich deutlich im Reliefbild zeigen. Brandes et al. (2012) beschreiben zwar neotektonische Indikatoren am Beispiel von quartärzeitlichen Aufschlüssen in der Nähe der Osning-Störung. Doch stellt sich hier zum einen die Frage, ob diese untersuchten Strukturen den Tatbestand „deutlicher Gesteinsversatz“ erfüllen und zum anderen, inwiefern die lokalen Erkenntnisse auf ganze überregionale Störungslineamente zu übertragen sind.
65.1.39FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase I, Schritt 1Bei geringen Absolutbewegungsraten müssen zudem weitere, häufig in kurzen Messreihen hervortretende exogene und endogene Prozesse, die Einfluss auf Vertikalbewegungen der Oberfläche nehmen (z. B. Grundwasserspiegelschwankungen), zuerst aus dem Messsignal herausgefiltert werden, um eine mögliche Störungsaktivität bewerten zu können. Ohne stützende Langzeitreihen aus stratigraphischen Betrachtungen sowie paleoseismologischen oder geomorphologischen Erkenntnissen ist solch eine Aussage zumindest für die mitteldeutschen Hauptabbrüche nicht zweifelsfrei zu treffen.
65.1.40FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Des Weiteren ist nicht klar ersichtlich, wie diese Aussage [zur Störungsaktivität] für alle „mitteldeutschen Hauptabbrüche“ getroffen werden kann und zudem noch zu einem Ausschluss über ganze Lineamentlängen führt. Die uns bekannte Datenbasis stützt unserer Meinung nach nicht den durchgeführten Ausschluss.
65.1.41FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Wie es zu einem Ausschluss überregionaler Störungszonen/Lineamente kam, bei denen keine oder nur lokale Studien über die Aktivität entlang des Streichens existieren, geht aus den Berichten (BGE 2020g, BGE 2020h) nicht eindeutig hervor. Eine lokale/regionale Indikation sollte ohne weitere Annahmen und zum Beispiel begleitende geomechanische Modellierungen nicht zum Ausschluss des gesamten überregionalen Lineamentes führen.
65.1.42FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Im Bericht zur Anwendung der Ausschlusskriterien gemäß § 22 StandAG (BGE 2020h, S. 58) und dem Zwischenbericht Teilgebiete gemäß § 13 StandAG (BGE 2020g, S. 53) wird der methodische Ansatz zum Ausschluss von Scheitelstörungen zu kurz und für den Leser dadurch nur schwer nachvollziehbar erläutert. Zusätzliche, beispielhafte Erläuterungen, z. B. anhand von Abbildungen, würden dazu beitragen, diesen komplexen Sachverhalt sowohl der interessierten Öffentlichkeit als auch der Fachwelt zu vermitteln.
65.1.43FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetNachfolgend wird auf BGE (2020h, S. 58) eingegangen […] In dieser Ausführung bleibt offen, weshalb bei der Ausschlussführung zusätzlich der Abstand Top-Salzstruktur zur GOK (Geländeoberkante) berücksichtigt wurde. Eine fachliche Begründung dieser Vorgehensweise ist in den Berichten (BGE 2020g, BGE 2020h) nicht dargelegt. Offen bleibt auch, warum das Ausschlusskriterium nicht erfüllt ist, wenn das Salzstrukturtop oberhalb von 300 m unter GOK liegt. In einem weiteren Satz wird diese Differenzierung noch einmal erläutert: „Damit wird auf die Ausweisung ausgeschlossener Gebiete verzichtet, die komplett oberhalb der Minimaltiefe des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches liegen.“ Unklar ist, ob nur tiefer reichende Scheitelstörungen ausgeschlossen worden sind, die im Kontakt mit dem liegenden Salzkörper stehen.
65.1.44FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Die Gesamtkarte der ausgeschlossenen Störungszonen (BGE 2020g, Abb. 11) ist schwer lesbar. Für eine bessere Lesbarkeit ließe sich beispielsweise der Ausschluss von Strukturen, der auf diese methodische Einschränkung zurückzuführen ist, als eigene Klasse darzustellen. Die derzeit gewählte Darstellungsform ermöglicht es nur sehr erfahrenen Geologen, die sich mit Salzgeologie regional beschäftigt haben, einen Bezug zu Scheitelstörungen herzustellen.
65.1.45FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Auch wird eine eigenständige Klassifizierung dieser ausgeschlossenen Scheitelstörungen als sinnvoll erachtet, um im Kartenbild darzustellen, dass es in diesen Regionen zu einem Ausschluss kam, jedoch die liegende Geologie von diesem Ausschluss nicht betroffen ist.
65.1.46FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Brückner-Röhling et al. (2002, 2004) fassen in einer umfassenden Studie die damaligen Erkenntnisse zur känozoischen Aktivität von Deckgebirgsstrukturen Norddeutschlands zusammen. Der Fokus liegt auch auf Scheitelstrukturen. Diskutiert wird dabei auch der mögliche Zusammenhang mit Sockelstörungen im näheren Umfeld. Über Kartenserien werden basierend auf der Analyse seismischer Daten, Bohrungen und bestehender Kartenwerke Aktivitäten für Deckgebirgsstrukturen und liegende Sockelstörungen pro Zeitabschnitt abgeleitet. Der Vergleich dieser grundlegenden Arbeit für das norddeutsche Becken mit der Gesamtkarte ausgeschlossener Störungszonen (BGE 2020g, Abb. 11) zeigt deutliche Diskrepanzen hinsichtlich von Ausschlüssen, welche nach Brückner-Röhling et al. (2002, 2004) nicht nachvollziehbar sind. Dies schließt nicht ausgewiesene Strukturen mit interpretierter Post-Rupel-Aktivität mit ein. Hier wäre eine Diskussion der Unterschiede zu diesem Basiskartenwerk wünschenswert.
65.1.47FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DeckgebirgeHinweisPhase I, Schritt 1Ein großer Teil der Störungen im norddeutschen Deckgebirge steht im direkten. Zusammenhang mit der Genese liegender Salzstrukturen. Ob die Scheitelstörung ihre Ursache in einer Setzung oder Aufwölbung der Salzstruktur oder in Lösungs-/Bildungsprozessen hat oder ob ein externer geodynamischer Mechanismus zu ihrer Bildung führte, ist durch eine bloße Auswertung auf Basis von Karten nicht zu entscheiden. Brückner-Röhling et al. (2002) diskutieren die Herausforderungen, in Sedimentbecken mit hohen Salinarmächtigkeiten Sockelstörungen in Beziehung zu Deckgebirgsstrukturen zu stellen. Somit ist auch die Beweisführung, ob eine Scheitelstruktur oder eine durch großräumige Prozesse ausgelöste Störungszone vorliegt, ohne detaillierte Standortdaten häufig nicht zweifelsfrei durchzuführen. Zur Nachvollziehbarkeit der Klassifikation in „Scheitelstörung oder nicht“ sollte daher die Argumentation für die Auswahl der Scheitelstörungen dargelegt werden.
65.1.49FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Es stellt sich weiterhin die Frage, inwiefern das Alter der kleineren kartierten Störungen tatsächlich bekannt ist. Insbesondere in Gebieten mit paläozoischen und mesozoischen Abfolgen an der Oberfläche ohne substanzielle Tertiär-/Quartärbedeckung sind die potenziellen Alter der kartierten Störungen nur über zusätzliche Methoden zu ergründen (z. B. Störungslettendatierung, Electron Spin Resonance (ESR)), die bis jetzt nur exemplarisch und lokal durchgeführt wurden. Aufgrund der meist fehlenden Altersangaben kleinerer Störungen ist ohne weitere Annahmen keine gesicherte Ausschlussführung möglich. Daher werden im Zuge zukünftiger Betrachtungen umfassende Studien zu Störungsdatierungen empfohlen.
65.1.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetInwieweit auf Basis einer literaturbasierten Betrachtung und einer darauf beruhenden Ausarbeitung von Referenzdatensätzen für die Wirtsgesteine Tongestein, Kristallingestein und Steinsalz eine objektive und angemessene Bewertung aller Gebiete in Deutschland in der notwendigen Tiefe erfolgen kann, sollte von der BGE näher erläutert werden.
65.1.50FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Den Bezug zwischen Störungen und einer umgebenden Strukturregion zu setzen, erfordert u. a. Kenntnis darüber, dass die Störung innerhalb der Struktureinheit nicht älter ist als die Struktureinheit selbst.
65.1.51FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAuch wenn es für bestimmte Zeitabschnitte sinnvoll ist, eine Unterteilung des Strukturbildes in Strukturregionen vorzunehmen, um zum Beispiel strukturelle Zusammenhänge im Kartenbild auszuschärfen, so ist diese Art der Unterteilung stark skalenabhängig und eng an ein Interpretationskonzept gebunden.
65.1.53FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[...] Solche geringen Vertikalbewegungen müssen nicht zwangsläufig mit neotektonischer Aktivität an Störungen im Zusammenhang stehen. Eine allgemeine Kategorisierung von Elementen innerhalb dieser Strukturen als „neotektonisch aktiv“ ist daher bei diesen sehr geringen Hebungsraten nicht schlüssig zu begründen, insbesondere da viele dieser Mittelgebirgsstrukturen an diskreten Strukturen herausgehoben oder verkippt erscheinen. In älterer geologischer Literatur wurde diese geomorphologische Form als „Pultscholle“ oder „Kippscholle“ beschrieben. Beispiele hierfür sind der Thüringer Wald, der Harz oder der Kyffhäuser. Diese Art der Heraushebung ohne deutliche Anzeichen kleinräumiger differentieller Bewegungen ist sogar ein Beleg dafür, dass innerhalb dieser Strukturen nur wenig differentielle Tektonik im Tertiär erfolgte. Sofern Bewegung überhaupt stattfand, waren die begrenzenden Störungen wie die Fränkische Linie oder die Harz-Nordrandstörung nur in Teilen aktiv.
65.1.54FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1 [...] Dies muss wiederum nicht zwangsläufig zum Ausschluss entlang des gesamten Störungslineamentes führen, da im Tertiär vermutlich auch nur Teilstücke der mesozoisch, teils paläozoisch angelegten Störungen reaktiviert wurden und andere Teile solcher mesozoischen Störungslineamente keinen auffälligen Wechsel im topographischen Gradienten oder andere geomorphologische Auffälligkeiten aufweisen. Für die meisten Störungen außerhalb des Alpenraumes und des Ober-Rheingrabens sind meist nur lokale Versatzbeträge von Metern bis wenigen Dekametern Post-Oligozän zu vermuten. Diese geringen, häufig nur sehr schwer nachzuweisenden und meist auch nur vermuteten Versatzbeträge, führten entsprechend der Ausweisung neotektonisch aktiver Strukturen nach BGE (Abbildung 11; Zwischenbericht Teilgebiete) zum Ausschluss. Zur Nachvollziehbarkeit des Ausschlusses ist eine ausführliche Erörterung und Festlegung eines Wertes für den in § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG erwähnten „deutlichen Gesteinsversatz“ erforderlich.
65.1.55FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetDie Quartär- und Tertiärverteilung in Deutschland ist in vielen Regionen (insbesondere Mitteldeutschland) sehr kleinteilig erhalten und häufig nicht gut datiert oder belegt. Ein Verschnitt dieser unterbestimmten Kartengrundlage zur Tertiär- und Quartärverteilung, ohne Hinzuziehen weiterer Informationen wie der Faziesverteilung oder Altersverteilung, könnte beim Vergleich mit den verwendeten generalisierten Störungsdaten im Maßstab 1 : 200000 zu falschen Schlussfolgerungen führen.
65.1.56FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Ausschluss aufgrund scheinbarer Kohärenz von Störungslineamenten und der Verteilung von Tertiärsedimenten: Nicht wenige Täler richten sich zumindest teilweise nach Materialkontrasten entlang präexistierender struktureller Heterogenitäten des Untergrundes und somit u. a. auch nach Strukturbau, faziellen Wechseln und deren umgebenden Aufrüttungszonen. Entlang des Einschnittes wurden wiederum verstärkt Quartär-/Tertiärsedimente abgelagert oder sind umgelagert erhalten geblieben. Für diese geomorphologische Kohärenz zwischen Sedimentverteilung und Strukturbau braucht es, wie bereits erwähnt, nicht unbedingt eine Aktivität entlang einer Störungszone. Die Anlage der Heterogenität des Untergrundes kann deutlich älter sein als die spätere Verteilung von tertiären Sedimenten vielleicht impliziert.
65.1.57FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Nachweisführung Mitteldeutschland und Mittelgebirgshochlagen: In diesen Regionen existiert meist keine Bedeckung mit Tertiär oder stratiformem Quartär oder die Verteilung ist sehr lückenhaft. Somit ist für diese Gebiete die Möglichkeit einer Bewertung stark eingeschränkt. Daher ist ein Großteil der insbesondere kleineren, lokal nachgewiesenen Störungen, die ausgeschlossen wurden, in diesen Regionen anzuzweifeln, solange es keine Belege oder zusätzlichen Informationen zum Beispiel zum Alter von Störungsbrekzien oder Mineralisationen gibt. [...] // Es ist daher zu empfehlen, die heterogene Datengrundlage umfassend zu präsentieren und den Einfluss des heterogenen Wissenstandes auf die Ausschlussführung zu diskutieren.
65.1.58FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Maskierung von Neotektonik durch quartärzeitliche Prozesse oder Vegetation: Glazialtektonische Überprägungen, Permafrostphänomene oder dynamische Umlagerung von Quartärsedimenten, als auch Bodenbildung und langanhaltende Verwitterung, können sehr effektiv tektonische Spuren im Untergrund verwischen/maskieren. Daher ist aus oberflächengeologischer Betrachtung häufig kein eindeutiger Rückschluss auf Aktivität von liegenden Störungen aufgrund der vorherrschenden mitteleuropäischen Bedeckungsverhältnisse zu treffen. Bei sehr guter punktueller Aufschlusssituation in Kiesgruben und Tagebauen kann dies natürlich auch anders sein (u. a. Brandes et al. 2012). Mögliche lokale Indikationen zu neotektonischer Aktivität sind, wie beschrieben, nicht ohne weitere Informationen auf angrenzende Bereiche der betroffenen Störungszone zu projizieren. Liegen keine klaren Belege für die Internstruktur von Quartär- und Tertiärsedimenten vor (Indikationen durch Schürfe, Grabungen, Transsekte über Störungszonen oder z. B. seismitähnliche Strukturen im Tagebau oder Tertiäraufschluss), überwiegen eher die negativen Einschränkungen in der Ausweisung von Störungszonen unter Quartärbedeckung. So gibt es z. B. in Mitteldeutschland große Gebiete, welche mächtige Solifluktionserscheinungen aufweisen (u. a. Hessisches Bergland) und so die Untergrundgeologie sehr effektiv maskieren.
65.1.59FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die thematische Auseinandersetzung mit der Tertiärtektonik findet überwiegend im Rahmen der akademischen „Community“ statt. Die Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) der Länder sowie die BGR haben hierzu zwar vereinzelt Produkte erarbeitet, jedoch beschränken sich diese Informationen in der Regel nur auf ausgewählte Regionen oder gar einzelne Störungen. Eine umfassende zusammenhängende Auseinandersetzung mit dem Thema erfordert daher die Kompilation und Analyse der Vielzahl an Literatur mit grenzübergreifendem, überregionalem Charakter. So wurden seit der tektonischen Übersichtsarbeit von Ziegler (1990) große Fortschritte sowohl im Verständnis der großtektonischen Zusammenhänge als auch zur Tektonik des Känozoikums gemacht. Hier wäre es wünschenswert, insbesondere den Wissenszuwachs der letzten 30 Jahre abzubilden (u. a. Sissingh 2003, Kley 2018) und noch bestehende Lücken aufzuzeigen, die einen Einfluss auf die Ausweisung des Ausschlusskriteriums haben.
65.1.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetEs werden Referenzdatensätzen verwendet, mit denen die Mehrheit der geoWK pauschal für alle identifizierten Gebiete ohne Berücksichtigung ortsspezifischer Daten abgeprüft wird. Hier stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen die erforderliche Verfahrensgerechtigkeit gewährleistet, da es den konservativen Ansatz einer tendenziell positiven Grundannahme nicht konsequent umsetzt. Unklar ist zudem, ob ortsspezifische Daten berücksichtigt werden.
65.1.60FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase I, Schritt 2Störungen sind nicht nur auf onshore-Gebiete beschränkt. Im Nordosten Deutschlands, innerhalb des Teilgebietes 078_08TG, welches Rügen, Hiddensee und die Ostsee betrifft, sind die Störungen nur auf dem Land (SW-Ecke Rügens) ausgewiesen. Die Störungen setzen sich jedoch in die Ostsee fort und reichen dann auch in das ausgewiesene Teilgebiet hinein.
65.1.61FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Bezüglich des Teilgebietes 078_08TG fällt ein weiterer Punkt, die Ausweisung der Verbreitung von Steinsalz betreffend, auf. Sowohl die Lage auf dem Plattformhang als auch eine im SE des Teilgebietes liegende Bohrung bestätigen eine karbonatische Lithologie des Zechstein dieser Region und keine bis nur geringe Salzmächtigkeiten. Die im vorgelegten Bericht „entscheidungserheblich genutzten Bohrungen“ sind für den Zechstein dieser Region nicht repräsentativ (siehe Tabelle 14 in BGE Datenbericht_Teil_3_von_4_MA_und_geoWK), da sie faziell alle eine andere Ausprägung als im Teilgebiet 078_08TG aufweisen.
65.1.62FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhasenübergeordnetDes Weiteren sind für Mecklenburg-Vorpommern (MV) in BGE (2020g, Abb. 11) vier größere generalisierte, SE bis ESE streichende Störungslineamente ausgewiesen. Durch Güstrow und westlich an Schwerin vorbei laufende große Störungszonen sind dem Landesamt von Mecklenburg-Vorpommern so bisher nicht bekannt (pers. Aussage Wojatschke). Als Datengrundlage wurden für Mecklenburg-Vorpommern die Tiefenkarten des Southern Permian Basin Atlas (SPBA) verwendet (BGE 2020l, Datenbericht Teil 3). Eine Durchsicht des SPBA (Doornenbal and Stevenson (2010)) erklärt jedoch nicht, woher die Störungsspuren stammen, da sie dort nicht zu finden sind.
65.1.63FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie BGE nimmt zur Argumentation der Anwendung des Ausschlusskriteriums im vollen Umfang Bezug auf Jähne-Klingberg et al. (2019). Es wird hierzu folgende Aussage getätigt: […] Der Fokus der Studie von Jähne-Klingberg et al. (2019) lag auf der Einschätzung von Prognosemöglichkeiten für großräumige Vertikalbewegungen für einen Zeitraum von 1 Million Jahre. Auf Basis verschiedener geodynamischer und klimatischer Szenarien wurden Prognosemöglichkeiten diskutiert. Dabei wurden auf Basis des bestehenden Stands der Forschung die verschiedenen Szenarien nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit qualitativ eingeordnet oder auch auf Basis von Prozessbetrachtungen resultierende Vertikalbewegungen diskutiert. Eine direkte Diskussion der Anwendung des Ausschlusskriteriums auf Deutschland ist nicht erfolgt.
65.1.64FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhasenübergeordnetGröße des ausgeschlossenen Gebietes um das Endlager Konrad: Im Gegensatz zu anderen bestehenden Grubengebäuden sind nicht Grubenrisse oder Umhüllende verwendet worden, sondern die Umrisse eines Modellgebietes zur hydrogeologischen Modellierung. Dadurch werden ungleich größere Bereiche ausgeschlossen als im Umfeld der Asse oder Morsleben.
65.1.65FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDer Abschlussbericht der BGR zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ (Kaiser & Spies 2020) wurde im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE nicht berücksichtigt.
65.1.66FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Seismische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetAls Grundlage zur Anwendung des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ wurde im Zwischenbericht Teilgebiete die Karte der Erdbebenzonen in der Norm DIN EN 1981/NA:2011-01 verwendet. […]
65.1.67FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetBGE weist [...] darauf hin: „Der Stand der Wissenschaft zur probabilistischen seismischen Gefährdungsanalyse hat sich jedoch inzwischen weiterentwickelt.“ Ungewissheiten bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ wurden von der BGE zu diesem Zeitpunkt nicht betrachtet. Entgegen des formulierten Anspruchs im Abschnitt „Wissenschaftsbasiertem Arbeiten“ (BGE 2020g, Zeilen 348 - 349) wurden die Ungewissheiten im vorgelegten Teilgebietebericht bislang nicht bewertet.
65.1.68FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Seismische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Zum Ausschlusskriterium „Seismische Aktivität“ hat das Nationale Begleitgremium im September 2020 ein Gutachten von Prof. Dr. Friedemann Wenzel (KIT) veröffentlicht. Die Aussagen von Wenzel (2020) decken sich mit den Aussagen der BGR zur Relevanz des Ausschlusskriteriums „Seismische Aktivität“ im Hinblick auf die Erdbebengefährdung eines Endlagers. Die BGR unterstützt die Schlussfolgerungen und Empfehlungen von Wenzel. Auf die Notwendigkeit, die Erdbebengefährdung durch bruchartige Verschiebungen in einem Endlager in tiefen geologischen Formationen zu berücksichtigen, wurde bereits von der BGR im Bericht von Kaiser & Leydecker (2003) hingewiesen.
65.1.69FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetGemäß StandAG (2017) und insbesondere in der Gesetzesbegründung zu § 24 (Geowissenschaftliche Abwägungskriterien) wird ein hoher Stellenwert auf den Vergleich von Standorten gelegt. […] Das StandAG verlangt einen Vergleich der Teilgebiete oder identifizierten Gebiete. Da die Aggregierung der Bewertungen der geoWK das entscheidende Element des Einengungsverfahrens auf dem Weg zur Ausweisung der Teilgebiete ist, sollte das vergleichende Vorgehen im Standortauswahlverfahren deutlich erkennbar sein, ggf. in einer untersetzenden Unterlage.
65.1.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetZum anderen fordert das Gesetz explizit die Darlegung des Umgangs mit Gebieten, für die keine hinreichende Datenlage vorliegt. Hierunter ist die Datenlage der von den zuständigen Landes- und Bundesbehörden zur Verfügung zu stellenden Daten zu verstehen. Zum Umgang mit dieser Forderung liefert der Bericht keine Informationen. Es wird angeregt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit des Verfahrens die Entscheidung über die Verwendung von Referenzdatensätzen anstelle geringer bzw. nicht repräsentativer Datenmengen zu überprüfen und, wo immer möglich, der tatsächlich vorhandenen Datenlage den Vorrang zu geben.
65.1.70FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)EndlagerkonzepteHinweisPhase I, Schritt 2In BGE (2020g) wird zu den drei Arbeitsschritten bei der Anwendung der AK, MA und geoWK auf Folgendes hingewiesen: „Bei den Arbeitsschritten wurden generische Endlagerkonzepte mitberücksichtigt, sodass im Ergebnis der sicherheitsgerichteten Abwägung Gebiete mit günstigen geologischen Gesamtsituationen als Teilgebiete ausgewiesen werden.“ Hier wäre ein Hinweis darauf, wie die Endlagerkonzepte berücksichtigt wurden, hilfreich und welchen Einfluss verschiedene Endlagerkonzepte möglicherweise auf das Ergebnis der Anwendung der geoWK haben. Die folgende Aussage in BGE (2020g) bezieht sich ausschließlich auf Gebiete mit kristalinem Wirtsgestein: „Im Rahmen der Anwendung der Mindestanforderungen zur Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG erfolgt innerhalb von Gebieten mit kristallinem Wirtsgestein keine Unterscheidung hinsichtlich der oben genannten Endlagerkonzepte.“
65.1.71FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Bei der Anwendung des geoWK-1 für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k , S. 77) dargelegt: „Der Indikator „Verfestigungsgrad“ ist stark von der Versenkungsgeschichte (Druck, Temperatur und Zeit) und diagenetischen Veränderungen abhängig. Im Tongestein erfolgt die Abschätzung des Verfestigungsgrades dahingehend, dass eine günstige, bedingt günstige oder weniger günstige Bewertung möglich ist. Eine pauschale Einordnung in eine der Wertungsgruppen ist nicht möglich.“ Eine Einteilung in tertiäre und prä-tertiäre Vorkommen wäre an dieser Stelle sinnvoll und möglich gewesen (z. B. Hoth et al. 2007). Durch die gemeinsame Betrachtung von Ton/Tonstein im Referenzdatensatz wird dies aber erschwert. [...].
65.1.72FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Bei der Anwendung des geoWK-1 für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k , S. 77) dargelegt: „Der Indikator „Verfestigungsgrad“ ist stark von der Versenkungsgeschichte (Druck, Temperatur und Zeit) und diagenetischen Veränderungen abhängig. Im Tongestein erfolgt die Abschätzung des Verfestigungsgrades dahingehend, dass eine günstige, bedingt günstige oder weniger günstige Bewertung möglich ist. Eine pauschale Einordnung in eine der Wertungsgruppen ist nicht möglich.“ [...] Weiterhin wird geschrieben: „Belastbare Aussagen können nur auf Basis von In-situ-Messungen bzw. geologischen Beschreibungen vorgenommen werden. Da jedoch standortspezifische Untersuchungen durchgeführt werden müssen, wird der Indikator mit „günstig“ bewertet.“ Dies steht im Gegensatz zur Aussage der nicht möglichen pauschalen Einordnung in eine der Wertungsgruppen.
65.1.73FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Bei der Anwendung des geoWK-6.2b „Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung“ für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k, S.77) dargelegt: „Bei verfestigtem Tongestein tritt die Verheilung primär durch Sekundärmineralisation auf, bei unverfestigten Tongesteinen kann die Verheilung ebenfalls durch geochemisch geprägte Prozesse ablaufen. Es ist zu beachten, dass zwischen verfestigten und unverfestigten Tongesteinen unterschiedliche Bewertungen auftreten können, da die Bewertung des Indikators vom Verfestigungsgrad des Gesteins abhängig sein kann. Stratigraphisch ist hierbei auch bei jüngeren Tongesteinen formationsintern mit zunehmender Tiefe eine Zunahme des Verfestigungsgrades zu erwarten. Dies ist standortspezifisch im weiteren Verlauf des Verfahrens zu ermitteln. Dementsprechend wird der Indikator mit „günstig“ bewertet.“ Diesen Indikator als günstig für alle Tone und Tonsteine zu bewerten (mit Verweis auf die Notwendigkeit standortspezifischer Untersuchungen in BGE 2020k), ist aufgrund der obigen Ausführungen schwer nachvollziehbar. Die grundlegenden Unterschiede zwischen tertiären und prä-teritären Tonsteinen bieten nach Einschätzung der BGR das Potenzial einer differenzierten Bewertung des Indikators (siehe auch Kap. 3).
65.1.74FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Bei der Anwendung des geoWK-8 „Temperaturverträglichkeit“ für Gebiete im Tongestein wird in BGE (2020k, S. 88) dargelegt: „Da sich das Kriterium jedoch auf die Änderungen der Gesteinseigenschaften bezieht, wird der Aspekt des Porenwasserdruckes nicht mit diesem Indikator behandelt.“ Die Bewertung der hochkomplexen thermischen Prozesse im Ton/Tongestein im Rahmen von geoWK-8.1 wird in BGE (2020b) und BGE (2020k) auf einen einzelnen Parameter (den thermischen Ausdehnungskoeffizienten) reduziert. Der größte Einfluss der Temperaturzunahme besteht hingegen in der vorübergehenden Erhöhung des Porenwasserdrucks und der Gebirgsspannung im Wirtsgestein (z. B. NAGRA 2002).
65.1.75FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIIBei der Anwendung des geoWK-10 „Hydrochemische Verhältnisse“ für Gebiete im Tongestein werden in BGE (2020k, S. 100) Aussagen bzgl. der Karbonatkonzentration im Tiefenwasser getroffen. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass in vielen Fällen die teilweise ausgeprägte karbonatische Komponente im Tongestein (z. B. durch Fossilien) aufgrund ihrer erhöhten Löslichkeit im Porenwasser einer entsprechenden Tongesteinsformation durchaus sichtbar ist (z. B. Pearson et al. 2003). Eine Aussage darüber, was eine „geringe Karbonatkonzentration“ im Verständnis der BGE (auch im Vergleich mit anderen Wirtsgesteinen) ist, konnte den Unterlagen nicht entnommen werden. Gleiches gilt auch für die anderen in geoWK-10 abgefragten geochemischen Parameter. Definitionen dieser Parameter tragen erheblich zur Nachvollziehbarkeit der Anwendung des geoWK-10 bei.
65.1.76FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Zur Anwendung des geoWK-2 „Konfiguration der Gesteinskörper, Indikator: Flächenhafte Ausdehnung“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020j) aus: „Eine Beschreibung dieses komplexen inneren Aufbaus und die Abgrenzung des Steinsalzbereiches innerhalb dieser Struktur ist ohne detaillierte Kenntnisse des jeweiligen Salzdiapirs nicht möglich. Daher wird in den frühen Phasen der Standortauswahl der gesamte Salzdiapir (Salzstöcke und Salzmauern) als endlagerrelevante Steinsalzabfolge betrachtet.“ Diese Aussage ist zu hinterfragen, da (BGR-)Studien zu geologischen Internbaustilen von Salzstrukturen gezeigt haben, dass die verschiedenen Steinsalzbereiche in einer Salzstruktur von Ton-, Anhydrit- und Karbonatgesteinen getrennt werden und die resultierende nutzbare Fläche (auf ca. 30 % - 65 %) verringert wird. Hierfür genügt die Kenntnis, welche Salinargesteine am Salzaufstieg beteiligt sind (ungleich 100 % Steinsalz). Identifizierte Gebiete mit 3 - 4 km² Gesamtfläche erfüllen nach BGE (2020j) die Mindestanforderung „Mindestfläche“. Diese ist jedoch aus den genannten Gründen nicht zwangsläufig zu erwarten und hätte ggf. schon zum Ausschluss führen können. Diese identifizierten Gebiete werden erst durch Anwendung des geoWK-2 (bei 3 - 6 km² komplett, bei 6 - 9 km² in Kombination mit anderen ungünstigen geoWK) ausgeschlossen (siehe auch BGE 2020k).
65.1.77FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZur Anwendung des geoWK-3 „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit, Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020k) aus: „Basierend darauf, dass Salzstöcke im Zuge ihrer Entstehung tektonische Prozesse erfahren haben, welche z. B. zur Verfaltung der beteiligten Gesteine geführt haben, wurden alle identifizierte Gebiete in steilstehenden Salzformationen für diesen Indikator mit „bedingt günstig“ bewertet“. Hier sollte überprüft werden, ob Störungen in bestimmten Entfernungen zum ewG vorkommen. Gemäß StandAG wäre ein Gebiet mit „bedingt günstig“ zu bewerten, sofern Gesteine im ewG eine Flexur aufweisen und wenig gestört sind (z. B. durch weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des ewG). Sind die Gesteine gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m) und gefaltet, ist das Gebiet als „ungünstig“ zu bewerten. Die von der BGE vorgenommene Bewertung für identifizierte Gebiete mit „steiler Lagerung“ ist nicht vollständig nachvollziehbar.
65.1.78FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZur Anwendung des geoWK-3 „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit Indikator Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) bzw. räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften“ für das Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung führt BGE (2020k) aus: Wie in BGE (2020a) beschrieben und durch Jockwer (1981, S. 36) gezeigt, weist die Staßfurt-Formation des Zechsteins einen homogenen Aufbau und z. T. große Mächtigkeiten auf (bis zu über tausend Meter). [...] Da innerhalb der Doppelsalinare des Internbautyps 1 und 3 mit räumlichen Veränderungen der Gesteinstypen zu rechnen ist, diese aber bekannt sind, wird dieser Indikator für Doppelsalinare des Internbautyps 1 und 3 mit „bedingt günstig“ bewertet. // Diese Verweise auf die Typisierung der Doppelsalinare finden sich bei mehreren Indikatoren, ohne dass der dazugehörige Bericht an entsprechender Stelle zitiert wird. Im von BGE zitierten Abschlussbericht des Projektes InSpEE (Pollok et al. (2016)) sind alle Doppelsalinarstrukturen in einem Internbautyp (InSpEE-Internbautyp 5) zusammengefasst. Die weitere Differenzierung erfolgte erst innerhalb des Nachfolgeprojekts InSpEE-DS (Röhling et al. 2020) und berücksichtigt nur überwiegend onshore liegende Strukturen. Es wäre daher zu prüfen, welche Typisierung (InSpEE-Typ 1-5 oder InSpEE-DS-Typ 1-3) jeweils verwendet wurde und auf welcher Basis die Typisierung der offshore gelegenen Strukturen erfolgte.
65.1.79FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDas geoWK-11 „Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020ag) insgesamt für alle als günstig erachteten Teilgebiete im Tongestein mit „bedingt günstig“ bewertet. Diese Bewertung ergibt sich aus der bedingt günstigen Bewertung des Indikators „Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (z. B. Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten“. Die Nachvollziehbarkeit dieser Annahme ließe sich mit entsprechenden Strukturkarten der Teilgebiete verbessern.
65.1.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 2In Fällen, in denen Referenzdaten zur Anwendung kommen, empfiehlt sich eine stärkere Differenzierung der regionalen und/oder stratigraphischen Gesteinsvorkommen, um erforderliche unterschiedliche Referenzdatensätze für einen Gesteinstyp herzuleiten.
65.1.80FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie Bewertung der beiden Indikatoren „Überdeckung des ewG mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge“ und „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des ewG“ wird von BGE durch die Annahme einer ausreichend mächtigen Überdeckung mit tertiären (und quartären) Sedimenten vorgenommen. Dazu reicht (nach BGE 2020ag) ein Abstand von mehr als 150 Meter für „weite Teile“ der entsprechenden Gebiete zwischen der „Oberfläche der endlagerrelevanten Tongesteinsabfolge“ und der Basis des Quartär. Wünschenswert ist eine nähere Bestimmung des Begriffs „weite Teile“ (teilweise auch „große Teile“) und die Klärung, ob mit der “Oberfläche der endlagerrelevanten Tongesteinsabfolge“ die Oberfläche des ewG gemeint ist. Zudem werden durch eine Dokumentation der genutzten 3D-Datensätze oder entsprechenden Niveauschnittkarten auf Höhe der Quartärbasis die in BGE (2020ag) getroffenen Einschätzungen besser nachzuvollziehbar.
65.1.81FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 2Die Annahme, dass Gesteine des Tertiär oder älter als grundwasserhemmend bzw. erosionshemmend betrachtet werden, ohne konkret die entsprechenden Gesteinstypen zu erfassen, ist insbesondere für die tertiären Tonformationen nicht zwingend zutreffend. Hoth et al. (2007) weist darauf hin, dass der Rupel-Ton des Oligozäns eine der wichtigsten Barrieren zwischen dem Salz- und dem Süßwasserstockwerk in Norddeutschland bildet. Es ist davon auszugehen, dass unmittelbar oberhalb dieses „Aufstau-Horizontes“ stark grundwasserführende Schichten vorhanden sein können. Beispiele für prominente Grundwasserleiter im sandig ausgebildeten Tertiär sind bekannt. Dasselbe gilt für die Tertiäre Obere Süßwassermolasse (betrifft 002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa und 003_00TG_046_00IG_T_f_tUMj in Südostdeutschland) mit einem hohem Sand- und Kiesanteil, die ebenfalls ein bekannter Grundwasserleiter ist. Gleiches gilt analog für die Karstgrundwasserleiter des Malm (Oberer Jura), was von der BGE erwähnt wird, aber nur für den Indikator „Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (z. B. Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirges“ im Rahmen der Bewertung von 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT Berücksichtigung findet. Der überdeckende Karst stellt einen großräumigen Tiefengrundwasserleiter mit entsprechend stark variierender Durchlässigkeit und verminderter erosions-/grundwasserhemmender Wirkung dar. Letzteres wird in BGE (2020ag) nicht weiter berücksichtigt.
65.1.82FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Grundsätzlich fällt zum Vorgehen bei Anwendung des geoWK-11 für das Wirtsgestein Tongestein auf, dass bei der Bewertung der standortspezifischen Kriterien im Vergleich zur Anwendung anderer geoWK anders vorgegangen wurde („worst case“ vs. „best case“). Wenn sich bei den standortspezifischen Kriterien/Indikatoren auf Grund der Datenlage eine bedingt günstige oder sogar ungünstige Situation andeutet (z. B. Hinweise auf Störungen/strukturelle Komplikationen im Deckgebirge), aber anhand der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen eine vollständige Bewertung (noch) nicht möglich ist, führte dies zu einer Bewertung von „bedingt günstig“ statt wie häufig im Referenzdatensatz Tongestein pauschal zu „günstig“.
65.1.83FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In BGE (2020j) wird zu geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ ausgeführt: „Die ersten 100 m des Deckgebirges werden vom Gesetzgeber als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. StandAG). Daher wurden IG mit einer minimalen Teufe der Wirtsgesteinsoberfläche kleiner als 100 m als unterhalb der Geländeoberkante „ungünstig“ bewertet.“ // An dieser Stelle ist die Anwendung des § 21 StandAG in Verbindung mit § 24 StandAG nicht nachvollziehbar. Bei der Aussage „Die ersten 100 m des Deckgebirges werden vom Gesetzgeber als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. StandAG)“ handelt es sich um eine Auslegung des Gesetzestextes durch BGE, die so nicht im Gesetz zu finden ist. Mit den Sicherungsvorschriften gemäß § 21 StandAG sollen vielmehr potenzielle Wirtsgesteine in Tiefen zwischen 300 m und 1500 m vor Veränderungen (z. B. Bohrungen) geschützt werden. Offen bleibt, weshalb bei der Abwägung ein identifiziertes Gebiet per se als ungünstig eingestuft wird, wenn die Wirtsgesteinsoberfläche < 100 m unter GOK liegt, da dort nicht zwangsläufig der ewG ausgewiesen wird, der gemäß Mindestanforderung mind. 300 m unter der Erdoberfläche liegen muss.
65.1.84FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In BGE (2020k, Abb. 9) werden Anwendungsbeispiele zur Bewertung identifizierter Gebiete nach Anlage 11 (zu § 24) StandAG gegeben. Demnach werden Gebiete in Tongestein und kristallinem Wirtsgestein mit „ungünstig“ bewertet, „wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche flächig kleiner als 100 m“ ist. Zudem legt die BGE für die Bearbeitung fest, dass unter dem Begriff „Überdeckung“ die das Wirtsgestein überlagernden Gesteine verstanden werden. Zur Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise sollte erläutert werden, warum diese Konstellation als ungünstig bewertet wird und infolgedessen ggf. ein oberflächennahes Auftreten von Tongestein als ungünstig bewertet wird, auch wenn zur Tiefe hin > 300 m unter GOK Wirtsgestein mit den erforderlichen Eigenschaften vorhanden ist. Dies folgt nicht dem in BGE (2020b) dargelegten konservativen Ansatz, wonach „bei wenig, keinen oder nicht eindeutigen Daten [...] stets von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen [wird]“.
65.1.85FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1Gleichzeitig ist hier die Gleichbehandlung von Tongestein und Kristallingestein nicht nachvollziehbar, da im Falle des Kristallingesteins wegen der zu unterstellenden Kluftvernetzung bereits ein punktuelles Schneiden der Gesteinsoberfläche mit der 100 m Tiefenlage unter GOK bzw. der Quartärbasis im Zusammentreffen mit einer Kluft nicht mehr mit günstig zu bewerten wäre. Dieser Fall sollte in den Anwendungsbeispielen nicht berücksichtigt werden.
65.1.86FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass demgegenüber für das Wirtsgestein Steinsalz ein „identifiziertes Gebiet mit „ungünstig“ bewertet [wird], wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche punktuell kleiner als 100 m“ ist. Es ist nicht in jedem Fall folgerichtig, dass durch eine punktuelle Unterschreitung einer 100 m mächtigen Überdeckung die komplette Struktur als ungünstig zu bewerten ist, ungeachtet der Ausmaße dieser Struktur (z. B. lang gezogene Salzmauern im Norddeutschen Becken). Dies steht nicht im Einklang mit BGE (2020k), wonach von einer tendenziell günstigen Annahme ausgegangen werden sollte, wenn keine ortspezifischen Daten vorliegen.
65.1.87FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 1[…] Das Gleiche gilt für den Fall, dass „das identifizierte Gebiet mit „ungünstig“ bewertet wird, wenn die minimale Wirtsgesteinsoberfläche die Quartärbasis punktuell schneidet“. Auch hier erfolgt bereits bei punktueller Erfüllung der betrachteten Bedingung (Quartärbasis berührt die Struktur) für die gesamte Struktur die Bewertung „ungünstig“, ohne die weitere Erstreckung der Struktur in die Tiefe in die Bewertung einzubeziehen. Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf den nicht vollständig nachvollziehbaren Ausschluss des IG 045_00IG_S_s_z hingewiesen (siehe auch weiter unten).
65.1.88FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Für Tongestein und kristallines Wirtsgestein gilt, dass, wenn „die minimale Wirtsgesteinsoberfläche in einem bestimmten Bereich kleiner als 100 m ist, die identifizierten Gebiete, welche sich ausschließlich unter diesem Bereich befinden, mit „ungünstig“ bewertet werden“. Eine Gleichbehandlung von Tongestein und Kristallingestein ist wegen der verschiedenartigen hydrogeologischen Eigenschaften beider Gesteine zu hinterfragen, da eine hydraulisch wirksame Kluftvernetzung im Kristallingestein und eine tendenziell geringere Durchlässigkeit im Tongestein unterstellt werden können.
65.1.89FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Weiterhin gilt für Tongestein und kristallines Wirtsgestein, dass „identifizierte Gebiete mit „ungünstig“ bewertet werden, wenn die minimale Wirtsgesteinsfläche die Quartärbasis in einem bestimmten Bereich schneidet, und sich die Gebiete ausschließlich unter diesem Bereich befinden“. Angesichts der zu unterstellenden Kluftvernetzung ist nicht nachvollziehbar, warum die Bewertung „ungünstig“ bei Kristallingestein nicht über einen größeren Gesteinsbereich erfolgt.
65.1.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhasenübergeordnetDie Notwendigkeit einer standortspezifischen Betrachtung der Daten/Parameter gilt im Grundsatz für alle im StandAG vorgegebenen Anforderungen und Kriterien. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen konkreten Aspekten und auf welcher konkreten Datengrundlage sich die Entwicklung und Nutzung von Referenzdatensätzen gründet. Zudem ist nicht erkennbar, welche Datengrundlage konkret für jedes identifizierte Gebiet (IG) vorliegt, welche ortspezifischen Daten für die Anwendung der geoWK benutzt wurden und ob für jedes Teilgebiet (TG) bzw. IG tatsächlich die vorliegende standortspezifische Datenlage bei der Bewertung berücksichtigt wurde oder ob stattdessen in einem vereinfachten Ansatz nur der Referenzdatensatz angewendet wurde. So fehlt etwa im IG 045_00IG_S_s_z eine Erläuterung, wie mit vorliegenden standortspezifischen Daten gegenüber dem Referenzdatensatz umgegangen wird.
65.1.90FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZur Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020j) dargelegt: „Das Quartär, welches erdgeschichtlich die jüngste Einheit darstellt, wird grundsätzlich als nicht grundwasser- bzw. erosionshemmend angesehen.“ In dem von BGE verfolgten konservativen Sinne könnte diese Festlegung nicht allen vorzufindenden Standortgegebenheiten gerecht werden, da diese Festlegung unabhängig von ortsspezifischen Daten gilt und die ortsspezifische Mächtigkeit und lithologischen Ausbildung des Quartär keine Berücksichtigung findet. Zum Beispiel können mächtige Tonsedimente im Quartär Grundwasserstockwerke voneinander trennen. In BGE (2020a) wird „der Begriff grundwasserhemmendes Gestein als Gesteinstyp mit geringer Durchlässigkeit interpretiert. Grundwassergeringleiter weisen im Vergleich zu den umgebenden Schichten eine geringe Permeabilität auf. Der Durchlässigkeitsbeiwert für Grundwassergeringleiter wird in der Literatur mit 10-5 m/s bis 10-9 m/s angegeben (Coldewey & Göbel (2015); Prinz & Strauß (2011)).“ In diesem Zusammenhang ist beispielsweise der hydrogeologische Aufbau von Norddeutschland bzw. Niedersachsen zu erwähnen, für den entsprechend der hydrostratigraphischen Gliederung Niedersachsens die hydrogeologischen Untergrundverhältnisse, d. h. Vorhandensein, Mächtigkeit und Verbreitung von Grundwasserleitern und insbesondere -geringleitern überwiegend bekannt sind (LBEG 2011). In den quartären hydrogeologischen Einheiten sind dementsprechende Grundwassergeringleiter ausgewiesen, die großflächig als grundwasserhemmend einzustufen sind
65.1.91FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zur Anwendung des geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ wird in BGE (2020j) ausgeführt: „Aufgrund der Wasserlöslichkeit von Steinsalz erfolgte die Anwendung im Vergleich zu den anderen Wirtsgesteinen unterschiedlich. Ausschlaggebend für die Bewertung von Steinsalz ist ein punktuelles Auftreten „ungünstiger“ Verhältnisse, während für kristalline Wirtsgesteine und Tongesteine ein flächiges Auftreten „ungünstiger“ Verhältnisse ausschlaggebend für die Bewertung ist. Kristalline Wirtsgesteine werden grundsätzlich als grundwasser- und erosionshemmend angesehen. Dies wird in der zusammenfassenden Bewertung entsprechend berücksichtigt.“ Diese Vorgehensweise ist in Anlehnung an den Indikator „Potenzialbringer“ (geoWK-2) nicht nachvollziehbar. Demnach sind „GW-Leiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein (hier: Tonstein/ewG) vorhanden“ als „nicht günstig“ zu bewerten, unabhängig davon, ob diese Verhältnisse punktuell oder flächenhaft bestehen. Es wird nicht erläutert, wie sich punktuelle und flächenhafte Gegebenheiten quantitativ voneinander unterscheiden. Das StandAG fordert hier explizit die Isolation des Wirtsgesteins Tongestein von GW-führenden Schichten. Nicht plausibel ist die Bewertung, dass Kristallingesteine trotz des potenziellen Vorhandenseins von Klüften von BGE grundsätzlich als grundwasserhemmend eingestuft werden.
65.1.92FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDes Weiteren wird in BGE (2020j) zu geoWK-11 „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des ewG durch das Deckgebirge“ ausgeführt: „Für die identifizierten Gebiete, die durch diese Vorgehensweise nicht mit „ungünstig“ bewertet wurden, erfolgte eine weitere Prüfung auf Grundlage der gelieferten Daten hinsichtlich Störungen, Karststrukturen, Subrosion bzw. Erdfälle. Wurden im Rahmen dieser Prüfung strukturelle Komplikationen innerhalb des identifizierten Gebietes identifiziert, wurde das identifizierte Gebiet für diesen Indikator mit „bedingt günstig“ bewertet.“ Es sollte in diesem Zusammenhang die Übereinstimmung mit der Intention der Ausführungen im StandAG dargelegt werden, da sinngemäß nur für den Fall, dass durch diese strukturellen Komplikationen subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ewG zu besorgen sind, die identifizierten Gebiete mit „ungünstig“ zu bewerten sind. Das Gesetz legt als Maßstab nicht allein das Vorhandensein von Störungen, Karststrukturen, Subrosion bzw. Erdfällen an, sondern verlangt den Nachweis, dass keine hydraulische Wirksamkeit dieser Strukturen besteht. Wünschenswert ist eine Erläuterung, ob bzw. inwieweit die o. g. Vorgehensweise in Übereinstimmung mit dem StandAG liegt bzw. aus welchem Grund evtl. davon abgewichen wurde.
65.1.94FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Zur Anwendung der geoWK im Wirtsgestein Steinsalz in steiler Lagerung ist die Ausweisung von (ausgeschlossenen) identifizierten Gebieten und Teilgebieten nicht immer nachvollziehbar (BGE 2020ah, BGE 2020ag). Beispielsweise ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Gebiet 045_00IG_S_s_z (Salzstruktur Bunde/Jemgum/ Leer/ Rhaude/ Scharren, NW-Nds.) als nicht günstig und demgegenüber das Gebiet 028_00TG_040_00IG_S_s_z (Salzstruktur Lathen,W- Nds.) als günstig bewertet wird. In BGE (2020ah) wird zum Ausschluss von IG 045_00IG_S_s_z auf Basis der Bewertung des geoWK-11 festgehalten: „Der Salzstocktop des identifizierten Gebietes befindet sich in einer Teufe von weniger als 100 Meter unter Geländeoberkante und ist potenziell anthropogenen Einflüssen ausgesetzt. Dieser Bereich wird als nicht schützenswert angesehen (§ 21 Abs. 2 StandAG). Das identifizierte Gebiet besitzt keine bis nur gering mächtige Überdeckung und steht in Kontakt mit quartären Ablagerungen, welche als nicht erosionshemmend angesehen werden. Auf dieser Grundlage wird der Indikator „Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ mit „ungünstig“ bewertet.“
65.1.95FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn § 21 Abs. 2 StandAG wird nicht (wie in BGE (2020ah) zitiert) auf nicht schützenswerte Bereiche in weniger als 100 m unter GOK hingewiesen. Die Auslegung des Gesetzes seitens der BGE zu diesem Sachverhalt (s. o.) sollte überprüft werden.
65.1.96FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetIm Fall des IG 045_00IG_S_s_z ist nicht nachvollziehbar, warum das zusammengefasste Gebiet, aufgrund der hohen Kulmination eines Strukturteils (Bunde, dort auch im Kontakt mit Tertiär und Quartär) und der Bergbautätigkeit im Strukturteil Jemgum, zum Ausschluss des gesamten Gebiets führen muss. Eine Aufteilung des Gebietes in mehrere kleinere identifizierte Gebiete bzw. Teilgebiete hätte zu anderen Ergebnissen geführt, die Strukturteile Leer, Rhaude und Scharrel wären ggf. im Verfahren geblieben. Der Ausschluss der gesamten Struktur ist daher nicht nachvollziehbar.
65.1.97FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetIm Zuge der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien das AK „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ heranzuziehen, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, da dieses AK im Vorfeld als nicht erfüllt eingeordnet wurde. Zudem ist bei der mit 140 km² recht großen Struktur in IG 045_00IG_S_s_z der flächenhafte Einfluss durch Bergbau (Kavernen) zwischen Jemgum und Leer eher gering. Die Strukturteile Leer, Raude, Scharrel sind von Bergbau nicht betroffen.
65.1.98FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZu beachten ist auch, dass die Kulminationsteufen in den beiden Strukturzügen des 029_00TG_043_00IG_S_s_z in einem sehr ähnlichen Bereich wie bei IG 045_00IG_S_s_z liegen, in den Strukturen Kamperfehn und Zwischenahn sogar relativ hoch (-406 m und -296 m). Aus den Daten zum Strukturzug Bunde bis Scharrel (IG 045_00IG_S_s_z) geht hervor, dass lediglich die Strukturteile Bunde und Jemgumbis < 500 m aufgestiegen sind, Leer und Raude liegen bei 700 m – 831 m unter GOK. Im TG 029_00TG_043_00IG_S_s_z (Zwischenahn-Kamperfehn) sind die Strukturteile in nahezu gesamten TG über < 500 m aufgestiegen. Die Salzstrukturen Kamperfehn-Zwischenahn (029_00TG_043_00IG_S_s_z) sowie Wahn und Börger (028_00TG_040_00IG_S_s_z) liegen also ebenfalls sehr hoch, bleiben aber im Verfahren, da sie an keiner Stelle bis < 100 m unter GOK reichen und/oder punktuell im Kontakt mit dem Quartär stehen.
65.1.99FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZum TG 028_00TG_040_00IG_S_s_z ist anzumerken, dass ortsspezifische Daten aus dem öffentlich verfügbaren Schichtenverzeichnis der verzeichneten Bohrung „Wahn 1“ vorliegen. Aus diesen ist ersichtlich, dass die Struktur deutlich höher liegt (Hutgestein bei 189 m angetroffen) als von der BGE angegeben (Aufstieg bis -500 m unter GOK). Dies sollte von der BGE überprüft werden.
65.10.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhasenübergeordnetErschwert wird die Nachvollziebharkeit […] durch die vielfachen Verweise auf untersetzende Unterlagen […] sehr komplexen und aufwändigen Bearbeitungsschritten […]
65.10.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Methodisch wird in /U1/ und /U2/ ausschließlich die Verschneidung von Subrosionsstrukturen mit der Verbreitung der Zechstein-Salze beschrieben. Die Behandlung anderer sulfat-/salzführender Einheiten ist aus der Darstellung der Anwendungsmethode nicht zu entnehmen. Es ist nicht abschließend nachvollziehbar, wie mit sich überlagernden/tieferliegenden Subrosionshorizonten bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums umgegangen wird.
65.10.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetEine Nachschärfung der Anwendungsmethode im zukünftigen Standortauswahlverfahren ist, v.a. bei verbesserter (lokaler) Datenlage, gegebenenfalls erforderlich.
65.10.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhasenübergeordnetDie bei der Anwendungsmethode nicht berücksichtigten „oberflächennahen Strukturen“ (Teufe < 300 m) sollten im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 11 „Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ berücksichtigt werden, da sie das Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs möglicherweise im Hinblick auf Durchlässigkeit und Stabilität ungünstig beeinflussen.
65.10.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Es ist darauf hinzuweisen, dass in Niedersachsen Sulfate untergeordnet auch im Mittleren Keuper vorkommen. Deren Bedeutung für die Entstehung von z.B. Erdfällen ist allerdings unklar. Im zukünftigen Standortauswahlverfahren ist der Mittlere Keuper bei Anwendung des Ausschlusskriteriums einzubeziehen.
65.10.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)VerfahrensfragenHinweisPhase I, Schritt 2Dabei folgt die BGE dem eigenen Verfahrensgrundsatz, Ausschlussgebiete durch die Anwendungsmethoden im Zweifel eher zu unterschätzen, da „die Ausschlusskriterien in jeder Phase des Standortauswahlverfahrens erneut anzuwenden sind und sich ausgeschlossene Gebiete dadurch im Laufe des Verfahrens mit steigendem Kenntnisstand vergrößern können“ [...] // Die o.g. Unterschätzung ist zum derzeitigen Erkundungsstand als nicht konservativ zu bewerten. [...] Eine Anpassung und Konkretisierung der verwendeten Methoden im weiteren Standortauswahlverfahren (Erkundungsphasen) sollte unserer Meinung nach möglich sein und mit zunehmendem Erkenntnisgewinn durchgeführt werden.
65.10.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Methodisch wird in /U1/ und /U2/ ausschließlich die Verschneidung von Subrosionsstrukturen mit der Verbreitungder Zechstein-Salze beschrieben. Die Behandlung anderer sulfat-/salzführender Einheiten, v.a. Sulfate im Röt, Mittleren Muschelkalk, Mittleren Keuper und Münder Mergel und möglicherweise tieferliegender Subrosionshorizonte ist aus der Darstellung der Anwendungsmethode nicht zu entnehmen. [...]
65.10.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1[…] Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass Tiefeninformationen aus dem GTA3D für Niedersachsen nicht flächendeckend vorliegen.
65.10.17FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Dieses Vorgehen ist nachvollziehbar, dennoch ist darauf hinzuweisen, dass v.a. die Subrosion der Sulfate im Hutgestein (Anhydrit/Gips) für die Entstehung der Erdfälle verantwortlich ist, die Subrosion am Salzspiegel nach unserem Verständnis vorwiegend weitgespannte Senkungen der Oberfläche verursacht.
65.10.18FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetGrundsätzlich ist es nachvollziehbar, die Datengüte durch Vorselektion und Informationsergänzung zu verbessern. Aufgrund der nicht eindeutigen Beschreibung des Vorgehens kann allerdings nicht abschließend bewertet werden, welche Datensätze nach welchem Schema ausgewertet wurden und für die nachfolgende Anwendungsmethode Verwendung fanden. Die eindeutige Dokumentation des Datenverarbeitungsprozesses wird – auch für den weiteren Verfahrensverlauf – aus Gründen der Transparenz für notwendig erachtet.
65.10.19FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Der Ausschluss eines Gebiets erfolgt [...] für sämtliche endlagerrelevanten Tiefen (300-1000 m), wenn Verkarstungsstrukturen in Karbonaten oder Ablaugungsprozesse von flachlagernden Salzen vorliegen. [...] In den Ausführungen fehlt die Darstellung, wie mit den o.g. Subrosionshorizonten in Sulfaten nach dieser Methode umgegangen wird. Nach o.s. Beschreibung zur Datenauswertung ist derzeit davon auszugehen, dass tieferliegende, stratiforme Subrosionshorizonte bei diesem Vorgehen vernachlässigt werden.
65.10.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2[...] wird das Ausschlusskriterium „Aktive Störungen“ mit pauschalem Ausschlussbereich angewendet. [...] Bezogen auf den Einzelfall, d.h. auf individuelle Störungen in Niedersachsen und deren Bewertung durch die BGE, ist die Vorgehensweise im Zwischenbericht Teilgebiete und den untersetzenden Unterlagen jedoch nicht ausreichend erläutert, um die Plausibilität abschließend bewerten zu können. Für den weiteren Verfahrensablauf sollten die konkrete Empfehlungen im fachlichen Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 berücksichtigt werden. [...] Insbesondere wird für den weiteren Verfahrensablauf eine Einzelfallbetrachtung der Störungen und eine auf Auswertungen und fachlichen Kriterien basierende, standortspezifische Bemessung des Sicherheitsabstandes für erforderlich gehalten. Dabei ist davon auszugehen, dass Störungen unter der weiträumigen quartären Überdeckung Niedersachsens, die aus anderen Quellen als den von der BGE bisher verwendeten Unterlagen bekannt sind oder ermittelt werden können, nicht erfasst wurden.
65.10.20FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Der Ausschluss eines Gebiets erfolgt [...] beim Vorkommen von Subrosionsstrukturen an Salzstöcken/-kissen bis zum Schichttop des Salzes, da die Lösung primär dort stattfindet. [...] dennoch ist darauf hinzuweisen, dass Subrosion am Salzspiegel, aber auch im Anhydrit/Gips des Hutgesteins stattfindet. Eine genauere Betrachtung dieser Prozesse sollte im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 11 bewertet werden.
65.10.22FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Anwendungsmethodik der BGE, gemäß der das Teil-Ausschlusskriterium Bohrungen in der ersten Phase der Standortauswahl mit pauschalem Ausschlussradius angewendet wird, ist angesichts der Vielzahl an Tiefbohrungen nachvollziehbar und erscheint [...] aus fachlicher Sicht vertretbar. Für den weiteren Verfahrensablauf sind konkrete Empfehlungen zum Umgang mit // a) unbekanntem oder nicht genau bekanntem Bohrpfad, // b) Lageungenauigkeiten von Bohrungen, sowie // c) durchgeführten Operationen während der Bohrung und gegebenenfalls während der Nutzung der Bohrung in Verbindung mit den geologischen Verhältnissen // in dem fachlichen Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 näher erläutert [...]
65.10.23FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase I, Schritt 2Laut BGE werden Kavernenspeicher und sonstige unterirdische Hohlräume (alte Grubengebäude) bei der Auswahl eines Standortes ausgeschlossen, weil bei der Auffahrung die umhüllende Gesteinsformation instabil werden kann. Da bei vielen altbergbaulichen Standorten kein Einwirkungsbereich gemäß Einwirkungsbereichs-Bergverordnung ausgewiesen wurde, nutzt die BGE die maximale Teufe sowie laterale Ausdehnung des Grubengebäudes um mittels eines fixierten Grenzwinkels von 76,5° einen „Pseudo“- Einwirkungsbereich für jedes Bergwerk festzulegen. Hierdurch könnte sich die Gefahr ergeben, dass bei Bergwerken mit geringer maximaler Teufe der „Pseudo“- Einwirkungsbereich sehr niedrig bemessen wird und stark vom realen mittels tatsächlichem Grenzwinkel zu berechnenden Einwirkungsbereich abweicht.
65.10.24FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase I, Schritt 2Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum die BGE die für den Bereich des Steinkohlenbergbaus in Nordrhein-Westfalen etablierte Vorgehensweise unter Nutzung von „Rissblattumhüllenden“ nicht ebenso auf die Bergwerke im Aufsichtsbezirk des LBEG anwendet. Ohne die nummerischen bzw. geographischen Unterschiede der beiden Methoden (Grenzwinkelabschätzung vs. Rissblattumhüllende) zu kennen, ist die Grenzwinkelbetrachtung „unnötig“ ungenau und pauschal.
65.10.26FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Seismische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2In einer Auftragsarbeit soll durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bewertet werden, ob und wie die im StandAG formulierten Kriterien mit Bezug auf die DIN EN 1998-1/NA:2011-01 auf die aktuelle Entwurfsversion DIN EN 1998-1/NA:2018-10 übertragen werden können. Ein Zwischenstand dieser Arbeit liegt bereits vor. // Diese über den Zwischenbericht Teilgebiete hinausgehenden, weiterführenden Bewertungen werden an dieser Stelle nicht betrachtet. Weiterführende Bewertungen zur Anwendung des Ausschlusskriteriums seismischer Aktivität erscheinen vor dem Hintergrund der Neuregelungen der DIN ausfachlichen Gründen sinnvoll.
65.10.27FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Vulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Zur Anwendungsmethodik liegt ein fachliches Positionspapier der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) vom 07.10.2020 vor, in der einige, im weiteren Verfahren zu berücksichtigende Punkte benannt und Empfehlungen gegeben werden [...] Aus grundsätzlichen Überlegungen heraus würde das LBEG die Empfehlung eines konkreten (minimalen) Sicherheitsabstandes vermeiden, sondern diese Aufgabe der BGE überlassen. Stattdessen würde das LBEG empfehlen, im weiteren Verfahrensablauf die Sicherheitsabstände für jede Vulkanregion individuell fachlich zu begründen und zu berücksichtigen.
65.10.28FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Das Vorgehen der BGE, die Mindestanforderungen trotz heterogener Datenlage bundesweit anzuwenden, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings kommt die BGE zum Ergebnis, dass bundesweit eine ausreichende geologische Datenlage gegeben ist. Dem entgegenzuhalten ist, dass eine Prüfung der Mindestanforderungen ohne 3D-Modell anhand von wenigen Bohrungen in Gebieten mit komplexer Geologie nur wenig belastbar sein kann. Auch innerhalb von Gebieten mit geologischen 3D-Modellen kann anhand der zugrundeliegenden heterogenen Datenlage und allein schon aufgrund desüberregionalen und eher sehr kleinen Maßstabes der Modelle von i.d.R. 1:300.000 nicht von einer gleich hohen Belastbarkeit und vergleichbarer Genauigkeit ausgegangen werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass die 3D-Modelle i.d.R. zu einem gewissen „Stichtag“ erstellt wurden und neuere Erkenntnisse bspw. aus Bohrungen und geophysikalischen Untersuchungen mitunter über Jahrzehnte nicht nachgepflegt wurden. Daher können 3D-Modelle nicht uneingeschränkt, losgelöst und ohne Berücksichtigung aller zwischenzeitlich hinzugekommenen Informationen in konkreten Fragestellungen vor Ort angewendet werden.
65.10.29FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Der GTA3D wird sehr knapp beschrieben, dabei allerdings missverständlich in Bezug auf die geometrischen Objekte, die Störungen darstellen: „Störungen wurden in Segmenten senkrecht zwischen den einzelnen Basisflächen modelliert.“ Die Störungen im GTA3D sind allerdings als senkrechte Versatzflächen innerhalb der jeweiligen Basisflächen modelliert.
65.10.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Aus dem Zwischenbericht Teilgebiete und den untersetzenden Unterlagen ist allerdings nicht eindeutig nachvollziehbar, welche der der BGE vorliegenden Informationen für die Bewertung der einzelnen Störungen und deren Aktivität in Niedersachsen herangezogen wurden. Im weiteren Verfahren sollten alle verfügbaren Informationen, sowohl digital wie auch analoger Art, verwendet werden [...] Für die Bewertung der nachweisbaren oder wahrscheinlichen Aktivität einer Störung in den letzten 34 Ma sollten außerdem alle aus fachlicher Sicht relevanten Aspekte [...] für individuelle Störungen berücksichtigt werden.
65.10.33FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu den Kapiteln 1.2.4 Zechstein in Niedersachsen, 1.2.10 Oberer Buntsandstein Niedersachsen, 1.2.17 Mittlerer Keuper, 1.2.20 Oberjura: Die im GTA3D modellierten Einheiten sind zusammengefasst aus verschiedenen lithostratigraphischen Einheiten, die nur zum Teil aus Salzgesteinen bestehen. Die dargestellten Auswertungen zur weiteren Eingrenzung sind bei kursorischer Prüfung schwer nachvollziehbar.
65.10.34FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu den Kapiteln 1.3.5 Keuper, 1.3.9 Unterjura, 1.3.16 Mittlerer Jura, 1.3.24 Unterkreide, 1.3.31 Oberkreide, 1.3.35 Tertiär, Unterpaleozän: Die im GTA3D modellierten Einheiten sind zusammengefasst aus verschiedenen lithostratigraphischen Einheiten, die nur zum Teil aus Tonsteinen bestehen. Die dargestellten Auswertungen zur weiteren Eingrenzung sind bei kursorischer Prüfung schwer nachvollziehbar.
65.10.35FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Es gibt Bundesländer, in denen keine 3D-Modelle [...] vorliegen, einige Länder haben modellierte Horizonte in ihren Modellen unterschiedlich zusammengefasst [...]. Der unterschiedliche Detaillierungsgrad und Maßstab bedeutet eine mögliche Fehlerquelle. [...] Dort, wo „gute“ Modelle vorhanden sind, wurden seitens der BGE weitere Daten (z. B. Bohrdaten) nur noch sehr untergeordnet betrachtet. Dies führt in der Bewertung insgesamt zu einer (nicht rein geologisch bedingten) „Ungleichbehandlung“ der einzelnen Länder bzw. Modell- /“Nichtmodell“regionen.
65.10.36FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetNach /U3/ „IG-Steckbriefe“ wird die Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit bei allen identifizierten Gebieten mit Steinsalz in stratiformer Lagerung als erfüllt betrachtet. Bei allen identifizierten Gebieten mit Steinsalz in steiler Lagerung wird angegeben „Gebirgsdurchlässigkeit: 10-12 m/s“. Da die Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit lt. StandAG (/U8/) bereits ab einer Gebirgsdurchlässigkeit von geringer als 10-10 m/s erfüllt ist, suggeriert diese unterschiedliche Formulierung (ungewollt?), dass bei Steinsalz in steiler Lagerung eine geringere Gebirgsdurchlässigkeit erwartet wird als bei stratiformem Steinsalz. Hierfür wird jedoch keine fachliche Begründung gegeben.
65.10.37FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1„Für das Wirtsgestein Steinsalz nimmt die BGE an, dass aufgrund der bekannten Eigenschaften von Steinsalz eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit vorliegt.“ (/U1/, S. 99 und S. 101) // Diese Formulierung legt nahe, dass bezüglich der Gebirgsdurchlässigkeit nicht zwischen steiler und stratiformer Lagerung differenziert wird. Dafür spricht ebenso, dass nur einen einzigen Referenzdatensatz für Steinsalzentwickelt hat und diesen sowohl für Steinsalz in steiler Lagerung als auch für stratiformes Steinsalz verwendet.
65.10.38FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs ist nicht nachvollziehbar dokumentiert, ob bzw. in welchem Ausmaß bei der Anwendung der Mindestanforderungen bereits ggfs. vorliegende quantitative Daten zur Gebirgsdurchlässigkeit verwendet wurden. Im derzeitigen Verfahrensschritt wird (pauschal) eine ausreichend geringe Durchlässigkeit für Steinsalz unterstellt: // [...] Es wird jedoch ausdrücklich betont, dass bei der Anwendung der Mindestanforderung Gebirgsdurchlässigkeit „einzelne verfügbare Untersuchungsdaten“ sowie „Hinweise zur Gebirgsdurchlässigkeit“ berücksichtigt wurden: // [...] Um welche Daten/Hinweise es sich hierbei handelt und wo bzw. für welche stratigraphische Einheit diese Daten/Hinweise vorliegen, ist weder in den Steckbriefen der identifizierten Gebiete (/U3/) noch in den Inventarisierungstabellen (/U6/) dokumentiert.
65.10.39FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In /U1/ (S. 99) trifft BGE die Festlegung zur Mindestmächtigkeit des ewG von 100 m, dass „für alle steil stehenden Salzstrukturen, die eine Mächtigkeit von mindestens 100 m aufweisen, […] diese Mindestanforderung im jetzigen Verfahrensschritt als erfüllt“ gilt. // Dieses Vorgehen lässt den Internbau der Salzstrukturen bewusst außen vor und ist nur unter der Annahme plausibel, dass die komplette Mindestmächtigkeit innerhalb der Salzstruktur aus Steinsalz besteht. Da aufgrund teilweise sehr komplexer Internbaue nur Teilbereiche von Salzstrukturen aus größeren zusammenhängenden Steinsalzbereichen bestehen, wird das Volumen von potentiellem Wirtsgestein in einer Salzstruktur zum jetzigen Verfahrensstand daher voraussichtlich deutlich überschätzt. // Die BGE sollte im weiteren Verfahren darlegen, anhand welcher Parameter eine belastbare weitere Reduzierung der Teilgebiete hin zu untersuchungswürdigen Standortregionen bei steil stehenden Salzstrukturen erfolgen soll.
65.10.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase I, Schritt 1Tabelle 4 enthält eine Auflistung der Datengrundlagen für jedes Bundesland. Für Niedersachsen werden in Tabelle 4 der GTA3D und die Strukturkarten des GTA nicht erwähnt, obwohl offensichtlich Störungen mit Raumlagen aus 3D-Modellen abgeleitet wurden.
65.10.40FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 1In /U1/ (S. 102) wird zu Steinsalz in stratiformer Lagerung erläutert, dass über Informationen aus geologischen 3D-Modellen, aus thematischen Karten und aus Bohrungen eine Ausweisung von Mächtigkeiten von stratigraphischen Einheiten mit potentiellen Wirtsgesteinsformationen vorgenommen wurde. Bohrungen dienten dabei „überwiegend als Beleg für die Erfüllung der Mindestanforderung“. // In /U2/ (S. 74) wird ergänzt, dass Bohrungen als Belege genutzt wurden, um das generelle Erfüllen der Mindestanforderungen, auch über die 3D-Auswertunghinaus, zu belegen. Gab es eindeutige Belege außerhalb der vorausgewählten Flächen, wurden diese entsprechend vergrößert. Es wird eingeschränkt: „Da Bohrungen lediglich lokale Informationen des Untergrundesliefern, konnten diese Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nur bedingt zur weiteren räumlichen Eingrenzung benutzt werden.“ // Es wird nicht ausgeführt, wie viele und welche repräsentative Bohrungen hier ggfs. als Beleg dienten.
65.10.41FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Nach /U2/ (S. 65) wird für Steinsalz in steiler Lagerung ein Mindest-Flächenbedarf von 3 km² angesetzt. Mithilfe der 3D-Modelle wurde die maximale Ausdehnung des potentiellen Wirtsgesteins in den Salzstrukturen berechnet und an die GOK projiziert. Diese Herangehensweise erscheint zum jetzigen Verfahrensstand grundsätzlich nachvollziehbar. Aufgrund von Ungenauigkeiten in den 3D-Modellierungen (vgl. Punkt Allgemeine Hinweise/Datenlage) sowie insbesondere des größtenteils unbekannten Internbaus der Salzstrukturen (vgl. Punkt Mächtigkeit des ewG) kommt es zu Einschränkungen der Aussagekraft dieser Berechnungen. Es ist generell von deutlichen Überschätzungen der zur Verfügung stehenden Flächen mit potentiellem Wirtsgestein auszugehen.
65.10.42FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Nach /U2/ (S. 71) wird für Steinsalz in stratiformer Lagerung ebenfalls ein Mindest-Flächenbedarf von 3 km² angesetzt. Hier findet sich jedoch der Zusatz, dass „zusätzlicher Flächenbedarf z.B. in Abhängigkeit der Konfigurationsmöglichkeiten des Endlagers oder zusätzlicher Sicherheitsabstände […] weiterhin gegeben“ sei. Es wird nicht dargelegt, auf welchen Annahmen diese Aussage beruht.
65.10.43FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1In /U2/ (S. 69 & S. 76) wird für „Salzstrukturen (im Speziellen Salzstöcke und Salzkissen), die Kavernen und Bergwerke enthalten, der Erhalt der Barrierewirkung für eine Million Jahre zweifelhaft“ bewertet. [...] // Es stellt sich die Frage, warum die Salzstruktur Allertal hier eine Ausnahme darstellt. Sie ist Teilgebiet geworden, welches z.T. direkt angrenzend an den Beeinflussungsbereich eines Bergbaus beginnt. Es bleibt zudem unklar, wie Kavernen und Bergwerke bei Salzformationen in flacher Lagerung hinsichtlich ihres Einflusses auf den Erhalt der Barrierewirkung bewertet werden.
65.10.44FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Aufgrund zahlreicher Versuche zur Ermittlung der Gebirgsdurchlässigkeit in Tongestein (z.B. der Nagra) und Salz (z.B. der BGR) in steiler Lagerung kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass diese beiden Wirtsgesteine eine Gebirgsdurchlässigkeit von kleiner 10-10 m/s erreichen können. Die Begründung zur Bewertung der BGE bleibt jedoch unbestimmt, weil mit einer allgemeinen Einschätzung ohne konkrete Literaturhinweise argumentiert wird. Um die Aussagen zur Gebirgsdurchlässigkeit transparent und schlüssig zu gestalten, empfiehlt sich eine Referenz auf die Referenzdatensätze, auch wenn diese erst konkret für die Bewertung der Abwägungskriterien herangezogen werden.
65.10.45FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DokumentationHinweisPhase I, Schritt 1Mit Verweis auf das Gesetz wird die Anwendung des Kriteriums„Gebirgsdurchlässigkeit“ für Kristallingesteine ausgesetzt. Dennoch wird ein Exkurs über die Gebirgsdurchlässigkeit mit Literaturangabe (Dominico & Schwarz) geführt. In /U2/ auf S. 84 wird erwähnt, dass „Im Zuge der Inventarisierung (wurden) auch für diese Einheiten und Gesteinstypen bundesweit die verschiedenen Datenquellen zur Bewertung der Gebirgsdurchlässigkeit ausgewertet" wurden. Aus Gründen der Transparenz und Wissenschaftlichkeit wäre eine kurze Einordnung über den Gesetzestext hinaus z.B. mit Verweisauf die Referenzdatensätze wünschenswert.
65.10.46FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In Kap. 4.1.1 auf Seite 36 /U2/ wird mit Literaturhinweis festgestellt, dass „Steinsalz praktisch undurchlässig ist.“ Ob dies auch für Steinsalz in stratiformer Lagerung gilt, wird nicht diskutiert. Steinsalzin stratiformer Lagerung könnte eine höhere Durchlässigkeit aufweisen, weil stratiformes Steinsalz nicht homogen ist, sondern aufgrund wiederholter Eindampfungszyklen aus Karbonat, Anhydrit, Steinsalzlagen aufgebaut ist. Kleine Klüfte zwischen den karbonatischen, anhydritischen und Steinsalz-Lagen könnten zu einer höheren schichtparallelen Gebirgsdurchlässigkeit führen.
65.10.47FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetFür Tongestein wird in der gegenwärtigen Phase des Standortauswahlverfahrens angenommen, dass auf Grund der bekannten Eigenschaften eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit vorliegt.“ // [...] In Kap. 4.1.2 auf Seite 37/38 /U2/ werden keine Angaben gemacht, woher die „Gewissheit“ kommt, dass Tongestein einen Gebirgsdurchlässigkeitsbeiwert von kleiner 10-10 m/s erreicht.
65.10.48FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetAllgemeine Anmerkungen zu den Referenzdatensätzen: Grundsätzlich ist anzumerken, dass insgesamt eine Synopse der Referenzdatensätze fehlt und eine Übersicht, welche Referenzdatensätze genau für welches Wirtsgestein verwendet wurden, was hilfreich im Sinne der Nachvollziehbarkeit einerseits und im Sinne der Bewertbarkeit andererseits, wäre.
65.10.49FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeBemerkungPhasenübergeordnetReferenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit: Die Gebirgsdurchlässigkeit von Grundwassergeringleitern im Vergleich zu der von Grundwasserleitern deutlich geringer. [...] der Umfang der zitierten Literatur und demzufolge der verwendeten Datensätze insbesondere für Kristallingesteine und Steinsalz für die Ermittlung der Referenzdatensätze deutlich zu niedrig […]
65.10.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnet[Aktive Störungen] Hierbei ist zu beachten, dass die Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:250 000 (GÜK250) „nur“ die oberflächennahe Geologie von Deutschland abbildet. Generell bezieht sich der Begriff „oberflächennahe Geologie“ auf geologische Bildungen bis zur einer Tiefe von 2 m, welches besonderes für Norddeutschland und insbesondere für Niedersachen zutrifft.
65.10.50FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhasenübergeordnetReferenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit: Bei einem im in-situ Versuch ermittelten Gebirgsdurchlässigkeitsbeiwert handelt es sich nicht um einen Messwert, sondern um einen interpretierten Wert […] Bei den Parametern - Messstellengeometrie, GW-Leiteraufbau, Absenkung des Wasserspiegels und Entnahmerate - handelt es sich dagegen um gemessene und dadurch fehlerbehaftete Daten, die wissenschaftlich betrachtet einer Fehleranalyse unterzogen werden müssten.
65.10.51FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIReferenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit: - Für die Zusammenstellung der Referenzdatensätze sollten möglichst peer reviewed paper oder zumindest international publizierte reports (Nagra, SKB, Posiva, Andra, etc.) herangezogen werden, die Aussagen über Testtypen, Auswertungsmethode und Fehlerbetrachtung machen. - Zwingend notwendig ist auch eine kritische Diskussion über die Bedeutung und Aussagekraft der Testergebnisse, z.B. die Bedeutung des ermittelten Durchlässigkeitsbeiwertes k und der effektiven Porosität ne.
65.10.52FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIReferenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit, Verwendung des Darcy Gesetzes: - Grundsätzlich sollte aufgrund der Vergleichbarkeit der Durchlässigkeitsangaben ein kritischer Exkurs über die Anwendbarkeit des Darcy-Ansatzes für die drei Wirtsgesteine geführt werden. // [...] Eine Diskussion darüber, ob eine statistische Gesetzmäßigkeit wie das „Darcy-Gesetz“ anwendbar ist, sollte an dieser Stelle erfolgen.
65.10.54FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Anmerkungen zum Referenzdatensatz für Tongestein: Die fünf niedersächsischen Tongestein-Teilgebiete (Tertiär, Oberkreide, Unterkreide, Mitteljura und Unterjura) haben nach Anwendung der Abwägungskriterien eine im Wortlaut identische Bewertung erhalten (siehe Zwischenbericht Teilgebiete /U3/, Kapitel 5). [...] Insbesondere für das Teilgebiet „Tertiäre Tongesteine“ ist diese Vereinheitlichung nicht nachvollziehbar und nicht sachgerecht. Die Anwendung eines eigenen Referenzdatensatzes ist für die tertiären Tongesteine unbedingt erforderlich.
65.10.55FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetFormale Prüfung - Referenzdatensaätze Tongestein, Kristallingestein, Steinsalz: [...] Angabe der Einheiten zum Parameter Fluiddichte ? ist nicht [m/s²] sondern [kg/m³]. // In der Praxis wird der hydraulische Gradient mit i für h/l verwendet. [...] sollte der hydraulische Gradient i in Kapitel [...] Charakteristische Gebirgsdurchlässigkeit eingeführt werden.
65.10.56FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase IIInhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Durchlässigkeitsbeiwerte: Die Nachweistabellen für die Gebirgsdurchlässigkeit zeigen nicht, welche Methoden/Randbedingungen für die Auswertung verwendet wurden und wie groß der Bestimmungsfehler (Messfehler und Fehler der Modellanpassung) ist. // In Tabelle 4 wurden Durchlässigkeitsbeiwerte für Tongesteine gelistet. Im Tabellenabschnitt auf Seite 25 mit dem Literaturzitat (Klinge & Neumann-Redlin 1986, /U17/) passt die Standortbeschreibung z.B. Hilssandstein nicht in die Rubrik „Tongestein“.
65.10.58FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Inhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Abstandsgeschwindigkeit: Die in /U2/ auf S. 76 Tabelle A1 „Abstandsgeschwindigkeit“ formulierte Aussage […] Hier wäre folgende Aussage vorzuziehen: „Trotz der geringen effektiven Porosität wird bei der für Tongestein abgeschätzten geringen Permeabilität eine hinreichend geringe Abstandsgeschwindigkeit erreicht, so dass die Bewertung als ‘günstig‘ eingestuft werden kann.“
65.10.59FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase IIInhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Abstandsgeschwindigkeit: In /U1/ auf S. 28 zweiter Absatz letzte Zeile wird beschrieben, dass die durchflusswirksame (nutzbare bzw. effektive) Porosität ne mit der absoluten Porosität (Gesamtporenraum) aus Tabelle 11 gleichgesetzt wird. [...] Übertragen auf die effektive Porosität ne, die nach Mattheß & Ubell (1981) /U20/ für Ton mit ne <0,06 [-] angegeben wird, sollte die effektive Porosität ne von Tongestein bei ne <0,015 [-] liegen (jedoch nicht größer sein als für Ton, Abb. 1). Da die effektive Porosität ne im Nenner steht, wird die Abstandsgeschwindigkeit va um mindestens das Vierfache unterschätzt.
65.10.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Die Ausweisung aktiver Störungszonen erfolgte durch die Verschneidung von Störungsspuren mit geologischen Einheiten, die ein Alter von 34 Millionen Jahren oder jünger aufweisen. „Vermutete“ Störungen wurden nicht berücksichtigt. Es wurde eine automatisierte Verschneidung in ArcGIS durchgeführt, danach Qualitätsprüfung, es wurden nur Störungssegmente verwendet, die post-eozäne Schichten durchziehen oder begrenzen. Um sinnvolle Ergebnisse zu erzielen erfolgte eine „manuelle“ Vervollständigung der Aktivitätsbewertung. Zu Abbildung 6 (schematische geologische Karte): Bei Störungen in präoligozänen Schichten konnte eine Aktivität nicht bestimmt werden. // Die Methode ist einerseits plausibel, da kartierte Störungsspuren, die junge Schichten durchziehen, genutzt werden. So werden mit einer brauchbaren Annäherung die aktiven Störungen ermittelt. Es ist aber andererseits nicht klar, welche Dokumente (Karten) zur Bewertung von speziellen Störungen genutzt worden sind (Welche Karte? Welches Modell? Welche Literatur?). Die Vorgehensweise wird zwar generell erläutert, kann aber wegen der vielen Variablen nicht nachvollzogen werden, da es bei der Ausweisung von aktiven Störungen sehr große, geowissenschaftliche Ermessensspielräume (z. B. „manuelle Vervollständigung“) gibt.
65.10.61FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 1Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.2): Eine erste Sichtung zeigt, dass der einleitende Text praktisch identisch ist mit dem Text zum Wirtsgestein „Tonstein“, auf Eigenarten der Durchlässigkeitsermittlung im Kristallingestein wird hier nicht eingegangen. // […] fast nur Sekundärliteratur […] Es fehlen außerdem Aussagen zu Testtypen, Auswertungsmethode und Fehlerbetrachtung // Neuere Arbeiten zur Charakterisierung der Durchlässigkeit in kristallinen Gesteinen z.B. von Gustafson und Fransson (2005) /U21/ werden nicht zitiert.
65.10.62FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIInhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.2): […] Die Abschätzung der Durchlässigkeit einer diskreten Kluft k auf der Basis des „cubic law“ nach Louis (1967, Gl. 1) /U22/ scheint für die Ermittlung der Gebirgsdurchlässigkeit eine sinnvolle Alternative zum Darcy-Ansatz (Gl. 2) // (Kapitel 5.1.3) Die Abstandsgeschwindigkeit v in kristallinen Kluftgrundwasserleiter kann nach Louis (1967) /U22/ für diskrete Klüfte auf der Basis des „cubic law“ mit nachfolgender Gleichung (Gl. 3) abgeschätzt werden. // Die Abschätzung der Abstandsgeschwindigkeit vD auf der Basis des Darcy-Gesetzes (Gl. 4) ist vor allem problematisch, weil die effektive Porosität ne aus der Kluftapertur abgeleitet werden muss. Letzteres führt zu extrem kleinen effektiven Porositäten, die wiederum zu extrem großen Abstandsgeschwindigkeiten führen. Andersherum führen die von der BGE angegebenen effektiven Porositäten ne = 0,0019 bis 0,029 [-] für Kristallingesteine, die etwa der Kluftapertur entsprechen, nach dem „cubic law“ (Gl. 4) zu deutlich größeren Durchlässigkeitsbeiwerten, als die Mindestanforderung mit k = <10-10 m/s fordert.
65.10.63FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 1Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 5.1.3): Eine erste Sichtung zeigt, dass der einleitende Text praktisch identisch ist mit dem Text zum Wirtsgestein „Tonstein“, auf Eigenarten bei der Ermittlung der Abstandsgeschwindigkeit im Kristallingestein wird nicht eingegangen.
65.10.64FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Prüfung Referenzdatensatz Steinsalz, Kapitel 6 // Vorbemerkungen // […] Steinsalz in steiler Lagerung und Steinsalz in flacher Lagerung [...] in mehreren Punkten erheblich unterscheiden // Bei Steinsalz in flacher Lagerung sind deutlich höhere Fluidgehalte zu erwarten [...] // Bei Steinsalz in flacher Lagerung ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steinsalzlagen häufiger von eher zusammenhängenden Lagen anderer Gesteine wie Anhydrit oder Tongestein durchsetzt sind. // Im Steinsalz in der steilen Lagerung findet man eher größere homogene Steinsalzbereiche.
65.10.65FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 1Prüfung Referenzdatensatz Steinsalz, Kapitel 6.1.2 // Vorbemerkungen // […] unter atmosphärischen Druck- und Temperaturbedingungen wässrige Lösung bevorzugt in den Kornecken sammelt […] im spannungsfreien Raum [...] // Neben den interkristallinen Fluiden gibt es zahlreiche intrakristalline Fluideinschlüsse „fluid inclusions“, die bei steigender Temperatur aus den Kristallen in Richtung Korngrenzen wandern und den interkristallinen Fluidanteil z.T. deutlich erhöhen. // Es gibt Hinweise aus Labor- und Feldversuchen, dass sich selbst bei geringen Mengen ab 2 Vol.% wässriger Lösung im Steinsalz bei Drücken von 25 MPa [...] und etwa 200°C ein zusammenhängendes Netz von Kanälen zwischen den Kornkanten der Salzkörner ausbildet. [...] „statische Perkolation“ [...] Sollte sich ein zusammenhängendes Netzwerk von fluidgefüllten Kanälen ausbilden, kann es zu einer deutlichen Vergrößerung der Durchlässigkeit kommen, durch die sowohl der advektiv- als auch der diffusionsgetriebene Transport begünstigt wird.
65.10.66FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 1Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.2 & 6.1.3): […] auf Eigenarten bei der Durchlässigkeitsermittlung im Salzgestein wird nicht eingegangen. // Die Angaben zur Gebirgsdurchlässigkeit und Porosität beruhen auf zwei Literaturzitaten, dies erscheint unzureichend und der zu bearbeitenden Fragestellung nicht angemessen.
65.10.67FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase I, Schritt 1Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.2 & 6.1.3): Testfluid: Da in Salz auch Salzwasser als Testfluid aufwändig zu handhaben ist, wird für hydraulische Tests ein gasförmiges Fluid z.B. N2 verwendet. [...] u.a. von Engelhardt und Tunn 1954 /U15/ gezeigt, dass für Luft und organische Fluide wie Tetrachlorkohlenstoff das Darcy-Gesetz auch im prälinearen Bereich gilt, für Wasser bzw. Salzwasser jedoch nicht.
65.10.68FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeBemerkungPhase I, Schritt 1Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Kristallingestein (Kapitel 6.1.3): Eine erste Sichtung zeigt, dass der einleitende Text praktisch identisch ist mit dem Text zum Wirtsgestein „Tongestein“, auf Eigenarten der Durchlässigkeitsermittlung im Salzgestein wird nicht eingegangen.
65.10.69FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Inhaltliche Prüfung - Referenzdatensatz für Salzgestein (Kapitel 6.1.4): Auf S. 106 erster Absatz wird konstatiert, dass „prinzipiell keine Grundwasserströmung statt (findet) und einzig diffusiver Stofftransport, mit entsprechend geringen Transportmengen“ möglich ist. Hier fehlt eine Literaturangabe, die dies bestätigt. // Auf S. 108 dritter Absatz wird konstatiert, dass die Ermittlung der Diffusionsgeschwindigkeit mit tritiiertem Wasser HTO (H=Wasserstoff, T=Tritium, O=Sauerstoff) nicht möglich ist, weil es sofort zu Lösung von Salz kommt. 1. Frage hierzu: Warum kann dafür keine gesättigte Salzlösung verwendet werden? // 2. Frage: Könnte nicht H2-Gas (HT-Gas) für die Messung verwendet werden?
65.10.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Niedersachsen hat bei seiner Datenlieferung an die BGE keine aktiven Störungszonen benannt. […] Im Zwischenbericht sind für Niedersachen zahlreiche aktive Störungen sowohl im Flachland als auch im Bergland identifiziert worden. Die Nachvollziehbarkeit ist im Einzelfall nicht möglich, die Dokumentation ist z.T. für die vielen als aktiv identifizierten Störungen in Niedersachsen nicht schlüssig. Anscheinend ist ein Großteil dieser Störungen den Strukturkarten von Baldschuhn et al (2001) bzw. dem GTA3D entnommen, was aber in Tab. 4 nicht angegeben wird. Eine lokale Einzelprüfung ist mit den dargelegten Informationen nicht möglich.
65.10.70FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 5 - Bewertung der „günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften“: […] Eine Bewertung der gebirgsmechanischen Eigenschaften muss deshalb in den nächsten Auswahlschritten standortspezifisch mit Würdigung der lokalen Gegebenheiten erfolgen. // [...] Vor Anwendung der Methode in den nächsten Auswahlschritten sollten die Methode und die Ergebnisse überarbeitet und an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst werden.
65.10.71FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“: Die Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ erfolgt anhand des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ […] Im Ergebnis werden alle drei Wirtsgesteinstypen mit „günstig“ (=trocken) bewertet. // [...] "als „feucht“ [gilt], wenn die zur Korrosion erforderliche Feuchtigkeit präsent ist, andernfalls gilt das Gestein als „trocken“.“ Zu dieser Definition merkt die BGE an, dass daraus nicht hervorgeht wie die „zur Korrosion erforderliche Feuchtigkeit“ definiert ist, und argumentiert, dass dies „erst mit der standortspezifischen Festlegung [...] quantifiziert werden [kann]“ (/U5/, S. 105). // Im Ergebnis legt die BGE also keine Definition/Interpretation für „trocken“ und „feucht“ vor, obwohl diese Begriffe für die Anwendung des Kriteriums maßgeblich sind. [...] wirft die Frage auf, ob dies impliziert, dass dieses Abwägungskriterium im jetzigen Verfahrensschritt de facto keine Anwendung findet, sondern alle Wirtsgesteinstypen ungeachtet der in den Referenzdatensätzen zusammengetragenen Informationen zum Wassergehalt als „günstig“ (=trocken) eingestuft werden. Des Weiteren stellt sich die Frage zu welchem Zeitpunkt im Verfahren die o.g. Informationen zu den „standortspezifischen Materialien der technischen Barrieren“ und deren „Wechselwirkung mit den geotechnischen und geologischen Barrieren“ vorliegen werden.
65.10.72FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ - Bewertung von Tongestein: Wassergehalt von Tongesteinen […] im Bereich von <1 bis 70 % […] Auf Basis dieser Daten trifft die BGE zunächst die Aussage, dass „Tongesteine als „feucht“ einzustufen [sind]“ (/U2/, S. 79); trotzdem wird Tongestein im Ergebnis mit „günstig“ (=trocken) bewertet (/U2/, S. 79). Diese günstige Bewertung wird damit begründet, dass die Feuchtigkeit in Tongesteinen von „standortspezifischen Parametern“ abhänge, sowie, dass zum jetzigen Zeitpunkt „keine detaillierten Informationen über den Wassergehalt der identifizierten Gebiete“ und die „Materialien der technischen Barriere“ vorlägen. (/U2/, S. 79) // Die Entscheidung der BGE, Tongesteine als „trocken“ zu bewerten, ist für uns nicht nachvollziehbar. [...] Der Schlussfolgerung, bei solchen Wassergehalten von einem „trockenen“ Gestein zu sprechen ist deutlich zu widersprechen. Da die Anwesenheit von Feuchtigkeit charakteristisch für Tongestein ist, ist es unzulässig Tongestein bezüglich des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ mit „trocken“ zu bewerten.
65.10.73FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetZu Anlage 7 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Gasbildung“ - Bewertung von Kristallingestein: Mit Verweis darauf, dass die BGE im Referenzdatensatz für Kristallingestein jedoch „von einer ungestörten und ungeklüfteten Gesteinsformation [ausgeht]“ (/U1/, S. 87) wird Kristallingestein im Ergebnis als „günstig“ (=trocken) bewertet. // Die Entscheidung der BGE, Kristallingestein als „trocken“ zu bewerten ist zwar vor dem Hintergrund, dass die BGE in den Referenzdatensätzen bewusst günstige Bedingungen unterstellt (ungestört und ungeklüftet) grundsätzlich nachvollziehbar [...] Dennoch [...] sind wasserführende Klüfte als charakteristisch für Kristallingesteine anzunehmen. Die Entscheidung der BGE, Kristallingestein bezüglich des Indikators „Wasserangebot im Einlagerungsbereich“ mit „trocken“ zu bewerten ist daher diskussionswürdig.
65.10.75FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIZu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - Hinweise: In der Gesamtbewertung unterscheidet die BGE nur zwischen den Bewertungskategorien „günstig“ oder „nicht günstig“, obwohl der Indikator Sorptionsvermögen drei Wertungs-gruppen aufweist („günstig“, „bedingt günstig“ und „weniger günstig“). [...] // [...] Wir weisen darauf hin, dass durch dieses Vorgehen die im StandAG vorgesehene zusätzliche Differenzierung des Indikators Sorptionsvermögen in „bedingt günstig“ und „weniger günstig“ nicht in die Gesamtbewertung einfließt. Im Forschungsvorhaben RESUS wird alternativ dazu ein Aggregierungsverfahren empfohlen, das explizit darauf abzielt, alle Bewertungsoptionen dieses Indikators in der Gesamtbewertung zu berücksichtigen (/U13/ S. 60)
65.10.76FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - Berücksichtigung weiterer Einflussfaktoren: Eine Erwärmung von Tongestein über die Paläomaximaltemperatur hinaus kann zur Alteration organischer Substanz führen. [...] die Sorptionsfähigkeit eines Gesteins gegenüber Radionukliden erheblich verschlechtern. Deshalb ist es wichtig, das Abwägungskriterium „Rückhaltevermögen“ nicht allein stehend, sondern gekoppelt mit dem Kriterium „Temperaturverträglichkeit“ zu betrachten. // [...] Die Diskussion/Argumentation in den – derzeit für die Anwendung des Kriteriums „Rückhaltevermögen“ genutzten – Referenzdatensätzen /U1/ spiegelt jedoch den o.g. potentiellen Einfluss der Paläomaximaltemperatur auf das Rückhaltevermögen von Tongesteinen nicht wieder.
65.10.77FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 9 - Bewertung des Abwägungskriteriums „Rückhaltevermögen im ewG“ - "Sorptionsvermögen" - Bewertung von Tongestein: Die in den Referenzdatensätzen zitierten Literaturangaben zu Kd-Werten für Jod und Chlor liegen jedoch deutlich unterhalb dieses Schwellenwerts (/U1/, S. 53-54) und stützen damit nicht die Annahme eines K-Werts im Ton von = 10-^3 m³/kg für Jod und Chlor. Infolgedessen hätte eine Herabwertung auf „bedingt günstig“ erfolgen müssen. // Angesichts der aktuell nur eingeschränkt vorliegenden Daten [...] erscheint die getroffene Einstufung „günstig“ im jetzigen Verfahrensschritt als sehr konservativ und wäre im Folgenden zu diskutieren.
65.10.78FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 10 - Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse - Hinweise: Doch auch unter Berücksichtigung der Referenzdaten bleiben Lücken bestehen: für mehrere hydrochemische Parameter ist die zusammengestellte Datenbasis unzureichend; zum Auftreten von Komplexbildnern in Tongestein wurden gar keine Literaturangaben gefunden. Außerdem lassen sich für einige Parameter grundsätzlich keine für ein Wirtsgestein typischen Werte ableiten, da diese je nach lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen können. So sind beispielsweise Karbonatkonzentrationen im Porenwasser von Tongestein davon abhängig ob karbonatische Lagen im Tongestein eingeschaltet sind oder nicht; die hydrochemischen Verhältnisse in (geklüftetem) Kristallingestein können ggfs. stärker vom Nebengestein geprägt sein als vom Wirtsgestein selbst. // [...] die Anwendung dieses Abwägungskriteriums im aktuellen Verfahrensschritt nur sehr eingeschränkt möglich ist.
65.10.79FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 10 - Bewertung von Tongestein: Mit zunehmendem Informationsgewinn im weiteren Verfahren ist aus unserer Sicht jedoch damit zu rechnen, dass Gebiete mit Tongestein in Abhängigkeit der lokalen Gegebenheiten insbesondere bezüglich des Indikators „Karbonatgehalt“ sowie des Indikators „Kolloide/Komplexbildner“ als „nicht günstig“ eingestuft werden müssen. Als Konsequenz würden diese Tongebiete in der Gesamtbewertung dieses Abwägungskriteriums von „günstig“ zu „nicht günstig“ abgewertet werden.
65.10.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Die Vollständigkeit, Richtigkeit und die annähernd exakte Lage von tektonisch aktiven Störungen/Störungszonen und der daraus abgeleiteten Ausschlussgebiete ist wegen vieler Variablen und Interpretationsmöglichkeiten prinzipiell mit großen Unsicherheiten behaftet. [...] Die von BGE angewendete Methodik ist für diese erste Phase der Standortauswahl vor allem eine schnelle und von Pragmatismus geleitete Methode, um die aktiven Störungen herauszufiltern. Jedoch werden damit viele prä-oligozän aktive Störungen nicht erfasst, wenn sie, wie z.B. in Niedersachsen der Fall, von jungen Sedimenten bedeckt sind.
65.10.80FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Zu Anlage 10 - Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse - Bewertung von Kristallingestein: Kristallingestein wird bezüglich des Indikators „Chemisches Gleichgewicht zwischen Wirtsgestein und Grundwasser“ mit „nicht günstig“ bewertet; die Gesamtbewertung für Kristallingestein fällt dennoch „günstig“ aus (Tab. 3). Weil Steinsalz mit ebenfalls nur einer einzigen „nicht günstigen“ Indikatorbewertung in der Gesamtbewertung als „nicht günstig“ eingestuft wird, stellt sich die Frage ob die „günstige“ Gesamtbewertung von Kristallingestein gerechtfertigt ist. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse des Forschungsvorhabens RESUS (/U13/) hin [...] das eine „nicht günstige“ Gesamtbewertung vorsieht, sobald die Bewertung eines einzigen beliebigen Indikators „nicht günstig“ ausfällt [...] // Die BGE begründet ihr Vorgehen [...] Diese Argumentation ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, und das Vorgehen der BGE im jetzigen Verfahrensschritt damit plausibel; jedoch sollte dieser Aspekt im weiteren Verfahren vertieft betrachtet werden.
65.10.81FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 11 - Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge: Im Rahmen der Auftaktveranstaltung am 17.10. 2020 hat die BGE zu den Begriffen Deckgebirge und Überdeckung festgestellt: ein Teil des Wirtsgesteins ist auch Deckgebirge (oberhalb des ewG), Überdeckung betrifft nur das Überlagernde des Wirtsgesteins. // Diese Herleitung ist nicht nachvollziehbar und findet sich so auch im Standortauswahlgesetz nicht wieder.
65.10.82FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zu Anlage 11 - Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge: Es stellt sich weiterhin die Frage, wie die Auswirkungen der Eiszeiten für den Nachweiszeitraum von 1 Mio. Jahren in der verbalargumentativen Abwägung berücksichtigt wurden, wie z. B. flächendeckend vorhandene Tonschichten im Deckgebirge bewertet werden, auch wenn diese in kommenden Eiszeiten erodiert werden. Die Sicherheit sollte nach unserem Verständnis über den gesamten Nachweiszeitraum gleich betrachtet werden (keine gestufte Sicherheit).
65.10.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDefizite bestehen derzeit bei der Dokumentation der Datenverarbeitung zur Ableitung der Ausschlussgebiete. Die stichprobenartige Prüfung der Datenlage kann aufgrund o.g. Defizite zum derzeitigen Stand nicht abschließend vorgenommen werden. Die eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation des Datenverarbeitungsprozesses wird – für den weiteren Verfahrensverlauf – aus Gründen der Transparenz für notwendig erachtet.
65.11.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhasenübergeordnetDas Lias-Vorkommen südlich und westlich von Bielefeld liegt im unmittelbaren Bereich der Osning-Störungszone. Der Gesteinsverband des Lias ist vermutlich stark gestört. Die Ablagerungen des Lias sind an der Tagesoberfläche zwar bekannt, ihre Fortsetzung zur Tiefe ist allerdings nicht durch Bohrungen oder geophysikalische Untersuchungen belegt. [...] Ob Tongesteine des Lias im Raum südwestlich Bielefeld überhaupt vorhanden sind, ist aufgrund der schlechten Datenlage (keine Bohrung, fehlende geophysikalische Untergrunderkundung) mehr als fraglich.
65.11.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Der Flammenmergel kann im Raum Hörstel — Tecklenburg rund 150 bis 300 m mächtig werden und setzt sich im Wesentlichen aus dunkelgrauen Tonmergel- und Mergelsteinen zusammen. Die Gesteine streichen im Teutoburger Wald aus; die Verbreitung nach Süden im Untergrund des Münsterlandes ist jedoch nur durch sehr wenige Bohrungen bekannt. Ob die Einstufung der Gesteine als „Tongestein“ zutrifft, ist aus Sicht des GD NRW sehr fraglich. [...] Die aufgeführten Vorkommen im Bereich südlich des Teutoburger Waldes [...] sind aufgrund der schlechten Datenlage hingegen nur sehr schwer nachvollziehbar.
65.11.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Die von der BGE im westlichen Münsterland aufgeführten lokalen Vorkommen von Unterkreide-Gesteinen südwestlich von Coesfeld und westlich von Schöppingen sind nur sehr schwer nachvollziehbar. Vermutlich handelt es sich um lokale Flammenmergel-Vorkommen. Die Datenlage für die Ausweisung dieser Gebiete ist aus Sicht des GD NRW unzureichend. [...] Die aufgeführten Vorkommen im [...] westlichen Münsterland sind aufgrund der schlechten Datenlage hingegen nur sehr schwer nachvollziehbar.
65.11.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Die Gesteinsausbildung der Emscher-Formation ändert sich entscheidend von Osten nach Westen: während im Osten sandfreie Tonmergelsteine dominieren, verändert sich die Gesteinsfazies in westlicher Richtung in sandige Tonmergelsteine und Grünsand („Emscher-Grünsand“). Diese faziellen Übergänge — die auch aufgrund mangelnder Daten nur grob bekannt sind — finden in den Darstellungen der BGE keinerlei Berücksichtigung.
65.11.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Aktuelle Einzeluntersuchungen aus dem südlichen Münsterland und dem Ruhrgebiet ergaben, dass die Gesteine einen Tonanteil (Tonfraktion < 2 um) von nur 30 % aufweisen, wobei die Tonfraktion zu fast 60 % aus Quarz und nur zu etwa 40 % aus Tonmineralen besteht. Diese Untersuchungen geben Hinweise darauf, dass für viele Bereiche der Emscher-Formation der Anteil der Tonfraktion sowie der Anteil der Tonminerale stark überschätzt wurden.
65.11.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Aus Sicht des GD NRW ist die Abgrenzung des Teilgebietes durch die BGE für sehr große Bereiche fachlich nicht nachvollziehbar. Lithofazielle und petrografische Eigenschaften der Gesteine der Emscher-Formation fanden nur unzureichend Berücksichtigung.
65.11.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Der GD NRW hat in seiner Datenlieferung zu den Mindestanforderungen vom 25.06.2018 lediglich zwei Teilflächen der Emscher-Formation bei Emsdetten und bei Rheine als „Tongestein“ eingestuft.
65.11.17FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Steinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 2Das von der BGE ausgewiesene Steinsalz-Vorkommen nördlich des Weser- und Wiehengebirges ist durch Bohrungsdaten nur unzureichend nachgewiesen bzw. nicht nachvollziehbar. Wie die Bohrung Ellerburg 1 belegt, ist das Steinsalz der Münder-Formation nicht durchgehend entwickelt, sondern immer wieder durch Einschaltungen von Tonstein- und Mergelsteinbänken sowie Anhydrit-Lagen unterbrochen. Die erbohrte höhere Steinsalzmächtigkeit in der benachbarten Tiefbohrung Ellerburg Z 1 ist vermutlich aufgrund einer Störung bedingt und daher nur lokal entwickelt. Die Steinsalzmächtigkeit erreicht hier zwar mehr als 300 m, jedoch unterbrechen auch hier immer wieder Tonsteineinschaltungen das Salzlager. [...] Starke lithofazielle Schwankungen und stark variierende Mächtigkeiten der Steinsalz-Vorkommen lassen es nach Ansicht des GD NRW sehr unwahrscheinlich erscheinen, dass ein geeignetes Steinsalz-Vorkommen vorhanden ist. Die Verbreitung des ausgewiesenen Teilgebietes durch die BGE ist aus Sicht des GD NRW unzureichend belegt.
65.11.18FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Steinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 2Den Steinsalzabfolgen des Zechsteins sind in Ostwestfalen zumeist geringmächtige Dolomit- und Anhydrit-Lagen eingeschaltet, so dass sich nur selten mächtigere zusammenhängende Steinsalzabfolgen beobachten lassen. // Informationen über die Mächtigkeitsentwicklung sowie den Schichtenaufbau der Salinarserien sind nur durch sehr wenige Bohrungen bekannt. Daher sind verlässliche Angaben über die laterale Mächtigkeitsentwicklung der Zechstein-Steinsalze nur bedingt möglich. // Die dem GD NRW bekannte Datenlage ist für den Betrachtungsraum wenig aussagefähig. // Die Eignung des Teilgebietes ist aus Sicht des GD NRW nicht aus dem vorhandenen Datenmaterial herzuleiten.
65.11.19FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Steinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 2Der Gesteinsverband ist in dieser Region zumeist durch tektonische Zerblockung stark gestört, insbesondere in Annäherung nach Westen zum Egge-Störungssystem. // Aufgrund der zum Teil sehr starken tektonischen Zerblockung variieren die Mächtigkeiten auch auf kurze Entfernungen. Die dem GD NRW bekannte Datenlage ist für den Betrachtungsraum wenig aussagefähig. // Die Eignung des Teilgebietes ist aus Sicht des GD NRW nicht aus dem vorhandenen Datenmaterial herzuleiten.
65.11.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenBemerkungPhase I, Schritt 2Die BGE hat soweit möglich auf die 3D-Darstellung der übergeordneten stratigraphischen Einheiten zurückgegriffen. Hierzu bietet der GD NRW der BGE weiterhin an, in einen fachlichen Austausch zum möglichen Vorgehen für eine geologisch valide Abgrenzung der Teilgebiete einzutreten.
65.11.20FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Steinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 2Im Norden des Verbreitungsgebietes (Grenzgebiet zu den Niederlanden) sind nur wenige Tiefbohrungen vorhanden, die verlässliche Angaben über Mächtigkeit und Entwicklung der Steinsalz-Vorkommen zulassen. // […] sind im übrigen Gebiet nur wenige Tiefbohrungen vorhanden, die verlässliche Angaben über Mächtigkeit und Entwicklung der Steinsalz-Vorkommen zulassen. // [...] Aufgrund [...] der stark schwankenden Steinsalz-Mächtigkeiten erscheint aus Sicht des GD NRW eine Einstufung als Teilgebiet vor allem am Niederrhein als nicht nachvollziehbar.
65.11.21FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2 [...] Aufgrund der kleinräumigen Tektonik […] erscheint aus Sicht des GD NRW eine Einstufung als Teilgebiet vor allem am Niederrhein als nicht nachvollziehbar.
65.11.22FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Standortspezifische DatenHinweisPhasenübergeordnetDatenlieferungen zu Ausschlusskriterien im Bereich der Kavernenspeicher und des untertägigen Steinsalz-Abbaus wurden offensichtlich nicht vollständig berücksichtigt.
65.11.23FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Die von der BGE im Zwischenbericht ausgewiesenen Teilgebiete in Nordrhein-Westfalen sind nach Einschätzung des GD NRW flächenmäßig oft deutlich zu groß ausgefallen. In vielen Fällen kann der GD NRW Ausweisungen nicht anhand seiner Datenlieferungen bzw. anhand seiner regionalgeologischen Expertise bestätigen. Dies betrifft insbesondere die Ausweisung des Teilgebietes im Verbreitungsgebiet der Emscher-Formation.
65.11.25FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)VerfahrenHinweisPhasenübergeordnetDer GD NRW hätte sich bei der Erarbeitung des Zwischenberichtes und vor seiner Veröffentlichung eine stärkere Berücksichtigung seiner ausgeprägten regionalen Expertise in der ersten Phase der Standortauswahl gewünscht. Der GD NRW ist gerne bereit, den weiteren Prozess der Standortauswahl mit seiner fachlichen Expertise zu unterstützen. Der GD NRW geht davon aus, dass dabei im Interesse der Nachvollziehbarkeit weiterer Entscheidungen alsbald Gelegenheit zum fachlichen Diskurs insbesondere bei voneinander abweichenden Auffassungen besteht. Nächster Schritt im Standortauswahlverfahren ist die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung (§14 StandAG). Es ist davon auszugehen, dass die BGE nur solche Standortregionen vorschlagen wird, bei denen eine Erkundung nach derzeitigem Wissensstand Erfolg versprechend ist.
65.11.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienHinweisPhase I, Schritt 1Die konkrete Anwendung der Ausschlusskriterien durch die BGE lässt sich bei vielen Teilgebieten allein anhand des Zwischenberichtes nicht nachvollziehen.
65.11.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Die Dogger-Gesteine im Teilgebiet nördlich des Weser- und Wiehengebirges sind von der BGE nachvollziehbar dargestellt. Die Mächtigkeiten der Dogger-Ablagerungen werden beispielsweise für den Raum Rahden mit 370 m veranschlagt. In der Bohrung Ellerburg Z 1 wird eine Mächtigkeit von 335 m erreicht. Die Gesteine des Doggers setzen sich im unteren Abschnitt überwiegend aus Tonsteinen zusammen. Zum Hangenden wird der Dogger aus Kalksandsteinen und Tonsteinen aufgebaut. Westlich der Porta Westfalica treten auch mächtige Sandsteinpakete auf ("Porta-Sandstein").
65.11.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Die Tongesteine des Doggers erreichen im nördlichen Münsterland und seiner Fortsetzung nach Norden Mächtigkeiten bis zu 300 m. Die Abfolge baut sich aus meist monotonen Serien von glimmerhaltigen, dunkelgrauen Tonsteinen auf, denen mitunter sandige Kalksteinlagen eingelagert sind. [...]
65.11.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2[…] Im Bereich der Osning-Störungszone sind die Gesteine tektonisch stark beeinflusst. Auch die Teilfläche bei Gronau an der niederländischen Grenze ist ebenfalls durch große Überschiebungen (z. B. Gronau Überschiebung) tektonisch stark beeinflusst.
65.11.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhasenübergeordnetDas Dogger-Vorkommen westlich von Bielefeld liegt im unmittelbaren Bereich der Osning-Störungszone. Der Gesteinsverband des Doggers ist vermutlich stark gestört. […] Die Ablagerungen des Doggers sind zwar an der Tagesoberfläche bekannt; ihre Fortsetzung zur Tiefe ist allerdings nicht durch eine Bohrung oder geophysikalische Untersuchung belegt.
65.11.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinHinweisPhasenübergeordnetOb Tongesteine des Dogger im Raum westlich Bielefeld überhaupt vorhanden sind, ist aufgrund der schlechten Datenlage (keine Bohrung, fehlende geophysikalische Untergrunderkundung) mehr als fraglich.
65.11.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)MindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2Das Verbreitungsgebiet der Lias-Gesteinsfolge am Niederrhein ist ein tektonisch stark in Schollen gegliederter Ablagerungsraum. Es lassen sich daher auch nur sehr schwer für das gesamte Gebiet geltende Mächtigkeitsangaben machen. […] Insgesamt gesehen ist das ausgewiesene Teilgebiet nur durch sehr wenige Tiefbohrungen abgedeckt; es ist fragwürdig, ob die Mindestmächtigkeit von 100 m Tongestein überall erreicht wird.
65.12.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteFeststellungPhase 1, Schritt 2Die detaillierte fachliche Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete gemäß § 13 StandAG“ ergab für das Gebiet des Freistaates Sachsen, dass von den ausgewiesenen 11 526 km² der Gebietskulisse der Teilgebiete ca. 6 155 km² die erforderlichen Kriterien nach StandAG nicht erfüllen und somit die Ausweisung dieser Flächen als Teilgebiet nicht nachvollziehbar ist. [...] Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren.
65.12.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase 1, Schritt 2Für die [tektonische Großstruktur] „Lausitzer Tertiärgräben“ ergab eine Rückfrage bei der BGE, dass die dunkelroten Flächen methodisch bedingt nicht ausgeschlossen wurden. Sie sind Relikte, da die BGE vom LfULG nur durch Tagebaue, Bohrungen bzw. geomorphologische Analyse verifizierte Störungen übermittelt bekommen hat. Es existieren weitere Störungen mit gleichartiger Aktivität. Im südlichen Teil der Lausitz können diese Störungen dem Eger-Riftsystem zugeordnet werden.
65.12.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Seismische AktivitätFeststellungPhase 1, Schritt 2In der tektonischen Großstruktur „Vogtland“ wurden der Bergener Granit, der Fichtelgebirgsgranit und der Westteil des Eibenstocker Granits nicht ausgeschlossen. Hier gibt es jedoch klare Belege für die rezente tektonische Aktivität der Gebiete (Abb. 3). Das Vogtland ist durch Schwarmbeben gekennzeichnet, welche in regelmäßigen Abständen über 1000 Beben in wenigen Wochen umfassen. Korn et al. (2008) geben einen guten Überblick über die Verteilung der Erdbeben. [...] Momententensorlösungen im Bergener Granit, welche die Bewegung auf einer Störungsfläche während eines Erdbebens mathematisch repräsentieren, legen nahe, dass in kurzen Abständen von weniger als 10 Jahren wiederholt an den gleichen Orten Herdflächen innerhalb des Granits aktiviert werden. [...] Gleiches gilt für den Fichtelgebirgsgranit [...] eine Störungszone, welche sich mindestens bis Reichenbach i. V. nach Norden erstreckt. Auch im Westteil des Eibenstocker Granits sind Erdbeben registriert worden (Abb. 3). Eine Häufung von Erdbeben tritt am Westrand des Eibenstocker Granits auf. [...] Alle innerhalb der tektonischen Großstruktur „Vogtland“ gelegenen Teilgebietsflächen sind deshalb nicht als Standort für ein Endlager geeignet.
65.12.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase I, Schritt 2Die BGE hat mehrere Bergbaugebiete mit Tiefbauen ausgeschlossen. // Einige der in der Hohlraumkarte dargestellten Bergbaugebiete wurden nur teilweise ausgeschlossen wie z. B. Ehrenfriedersdorf und Marienberg (Abb. 4, Detailkarte). Dort wurden nur Regionen berücksichtigt, wo die Grubenbaue tiefer als 300 m sind. Grubenbaue mit geringerer Tiefenerstreckung blieben unbrücksichtigt.
65.12.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BergbauHinweisPhase 1, Schritt 2Abbildung 5: Übersicht über die an die BGE gelieferten Bohrungsdaten. Sachsen hat 3 957 Bohrungsdaten mit Endteufen > 300 m an die BGE geliefert, davon liegen 1 149 in einem Teilgebiet. Die Abbildung zeigt die ausgewiesenen Teilgebiete in rosa. Wurde Wirtsgestein erbohrt, ist die Bohrung rot dargestellt. Wurde Wirtsgestein nicht erbohrt, ist die Bohrung grün dargestellt.
65.12.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteAbweichungPhase 1, Schritt 2Nordsudetische Senke (Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro): Der Begriff Oberkreide ist die chronostratigraphische Bezeichnung für eine Epoche […] welche [...] sechs Stufen (Cenomanium, Turonium, Coniacium, Santonium, Campanium, Maastrichtium), welche ebenfalls chronologische Kategorien sind, die das Alter der Sedimente, jedoch nicht ihre Lithologie beschreiben. Deshalb ist das Vorgehen der BGE (2020a) kritisch zu sehen, stratigraphische Einheiten als Teilgebiete auszuweisen, welche normalerweise eine Vielfalt an Gesteinen enthalten. // [...] Um die Tiefenlage der Oberkreide in Sachsen abzuschätzen, wurde auf die Isolinien der Oberkreide-Basis und der Tertiär-Basis des Southern Permian Basin Atlas (Doornenbal und Stevenson, 2010) zurückgegriffen.
65.12.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteFeststellungPhase 1, Schritt 2Nordsudetische Senke (Teilgebiet 008_01TG_204_01IG_T_f_kro): Zur Prüfung, ob im ausgewiesenen Teilgebiet die Mindestanforderungen erfüllt sind, hat das LfULG die an die BGE gelieferten Bohrungsdaten herangezogen. Als Wirtsgesteine wurden die tondominierten Vertreter der kontinuierlichen Reihe Kalkstein-Mergel-Tonstein mit einem Tonmineralanteil von mehr als 50 % Tonstein, Tonmergelstein und mergeliger Tonstein klassifiziert. Nach Süden und Osten gehen diese Gesteine in Mergel, kalkhaltige Schluffsteine und kalkhaltige Feinsandsteine über (Bohrung B100/1961 mit einer Endteufe von 1 434 m, B67/1959 mit einer Endteufe von 776 m, B1977/1966 mit einer Endteufe von 500 m, Abb. 7, 8). Nach der Definition von Füchtbauer (1959) entsprechen diese Gesteine nicht mehr der Tongesteinsdefinition der BGE (2020a), da sie weniger als 50 % Tonfraktion enthalten. Im Zentrum der Mulde treten demnach keine Wirtgesteine im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) auf. // In der Bohrung B72 (nicht digital vorhanden) wurden an Kalkmergelsteinen des Mittelturonium 60 - 80 % CaCO3 gemessen. […] Die jüngeren Ablagerungen (Coniacium und Santonium) wurden von Musstow (1968) als sandige Schluffsteine und Sandsteine charakterisiert und sind keine Wirtsgesteine. Göthel und Tröger (2003) ergänzen hierzu die kalkigen Sandsteine im oberen Drittel der Bohrung B101/1961.// Im Teilgebiet treten Gesteinseinheiten, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) erfüllen, nur am Rand der Nordsudetischen Senke auf. Im Inneren des Sedimentationsraumes wurden überwiegend karbonatische sowie gröber klastische Ablagerungen erbohrt. Deshalb ist nur die Ausweisung der Muldenränder als Teilgebiet plausibel (Abb. 7).
65.12.17FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Südliche Phyllitzone (Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K-g_SPZ): Nach Bankwitz et al. (2001), Bachmann et al. (2008), und Bankwitz (2011) beinhaltet die Südliche Phyllitzone neoproterozoischen Schluffsteine der Rothstein-Formation mit einer erbohrten Mächtigkeit von 400 m und ordozivische Schluffsteine, sandige Schiefer, Quarzite, Vulkanite und Pyroklastite sowie Quarz-Sericit-Phyllite der Drehna-Gruppe mit einer geschätzten Mächtigkeit von ca. 1 000 m. Die Gesteine wurden während der variszischen Orognese anchimetamorph bis grünschieferfaziell überprägt. Diese Gesteine stellen kein kristallines Wirtsgestein im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) dar. // [...] Die Bohrungen bei Brehna B1478H/1985 mit einer Endteufe von 1 267 m und B1477H/1985 mit einer Endteufe von 1 224 m zeigen bis zur Bohrendteufe sedimentäre Einheiten des Kambriums mit eingeschalteten Vulkanitgängen aus dem Permokarbon und der Oberkreide. Diese werden von mindestens 100 m mächtigen karbonischen, mesozoischen und känozoischen Sedimenten überlagert (Bankwitz et al., 2001). Auch diese Gesteine sind keine Wirtsgesteine im Sinne der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). // Da im Norden Sachsens ausschließlich kambrische Sedimente erbohrt sind, gibt es keine Hinweise, dass die südliche Phyllitzone bis nach Sachsen reicht. Die Grenzziehung der BGE ist weder aus Bohrungsdaten noch aus den Veröffentlichungen von Bankwitz et al. (2001) und Kopp et al. (2001) nachzuvollziehen. Deshalb ordnet das LfULG diese kambrischen Sedimente der Torgau-Doberlug-Einheit zu. // Im Teilgebiet 011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ kommen die zwei Plutone von Pretzsch und Prettin vor, welche randlich bis nach Sachsen reichen. Diese Plutone erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). Der Ausweisung der Region als Teilgebiet kann im Bereich der Plutonite gefolgt werden. Eine Ausweisung der Sedimentite als Teilgebiet erscheint dagegen unplausibel.
65.12.18FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Erzgebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb gefolgt werden. Lediglich in einem schmalen NW-streichenden Streifen werden niedriggradig metamorphe Phyllite angetroffen. In diesem Bereich gibt es auch keine Hinweise auf unterirdisch vorhandene Plutone. Damit entspricht dieser Streifen nicht der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a).
65.12.19FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteHinweisPhase 1, Schritt 2Frankenberger Zwischengebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Nördlich des Erzgebirges befindet sich das Frankenberger Zwischengebirge […] In diesem Bereich liegen vier Bohrungen vor […] Alle Bohrungen wurden in einem Umkreis von 3 km abgeteuft. Betrachtet man das unmittelbare Umfeld, fällt auf, dass der Zwischengebirgsgneis dort nicht mehr angetroffen wurde. // Stattdessen wird die Prasinit-Einheit (Meta-Diabas-Serie) in vergleichbaren Tiefen ca. 1 km weiter im NW angetroffen [...] stark alterierte, zerklüftete Vulkanite [...] In den Bohrungen B2304/1975 mit einer Endteufe von 531 m und B2300/1975 mit einer Endteufe von 682 m wird unterhalb der Prasinit-Einheit der Schiefermantel erbohrt. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Zwischengebirgsgneise zwischen Schiefermantel und Prasinit-Einheit auskeilen. // Auch in den östlichen Bohrungen [...] gibt es keine weiteren Hinweise auf Gesteine, welche dem Frankenberger Zwischengebirge zugeordnet werden können. Stattdessen werden hier klastische Sedimente vorgefunden. [...] lokal begrenzte und diskontinuierliche räumliche Verbreitung des Zwischengebirgsgneises. // Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann gefolgt werden, es ist aber zu erwarten, dass sich die Gesteinseinheit als oberstes Allochthon nicht in große Tiefen erstreckt und dass ihre laterale Ausdehnung begrenzt ist.
65.12.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2[...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. So wurden sedimentäre Abfolgen, vulkanische und vulkano-sedimentäre Gesteine sowie niedriggradige Metamorphite großflächig als kristallines Wirtsgestein klassifiziert.
65.12.20FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteFeststellungPhase 1, Schritt 2Nordwestsachsen (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): [...] Der Nordsächsische Block wird im Süden von der Osttüringisch-Nordsächsischen Einheit durch die Nordsächsische Überschiebungszone getrennt, welche beide Einheiten entlang mehrerer Einzelstörungen versetzt.[...] Der Verlauf der Störungszone reicht somit weiter nach Süden, als in der GK 400 (1995) dargestellt, sodass der Pluton von Otterwisch noch der neoproterozoischen Einheit zugewiesen werden kann. Durch eine entsprechend dieser Daten korrigierte Grenzziehung in dieser Stellungnahme vergrößert sich der Bereich, in welchem kristallines Wirtsgestein erwartet werden kann, gegenüber der GK400 (1995).
65.12.21FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Torgau-Doberlug-Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Torgau-Doberlug-Einheit treten kambrische Sedimente auf […] Die Bohrungen bei Brehna B1478H/1985 mit einer Endteufe von 1267 m und B1477H/1985 mit einer Endteufe von 1224 m zeigen bis zur Bohrendteufe sedimentäre Einheiten des Kambriums mit eingeschalteten Vulkanitgängen aus dem Permokarbon und der Oberkreide. Vorkommen von kristallinem Wirtsgestein sind nicht bekannt.
65.12.22FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Nordsächsischer Block (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Dieser Bereich Nordwestsachsens besteht aus neoproterozoischen Sedimenten in welche Intrusivgesteine eingeschaltet sind [...] // Die neoproterozoisch-frühkambrischen Plutonite erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a). Außerhalb dieser Plutonite treten Sedimentgesteine auf, welche kein kristallines Wirtsgestein darstellen.
65.12.23FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Die Osttüringisch-Nordsächsische Einheit wird aus altpaläozoischen Sedimenten aufgebaut, welche das Grundgebirge bilden. Kambroordovizische Abfolgen umfassen Grauwacken und Sandsteine [...] // Das Silur tritt in der thüringischen Fazies [...] bestehen aus Kieselschiefern mit Einschaltungen von Schwarzschiefer [...] dünn- bis dickbankigem Kalkstein mit Einschaltungen von Tonstein und Kalkknotenschiefern [...] // Devonische Sedimentgesteine [...] im Bereich um Borna [...] Tentakulitenkalken und Tentakulitenschiefern, während das Oberdevon aus Schalstein und Tonschiefer [...] toniger Kalksteine und Grauwacken [...] // Unterkarbonprofil [...] Wechsellagerung aus Tonschiefer und Grauwacke [...] // In dieser regionalgeologischen Einheit treten keine Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) erfüllen.
65.12.24FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Wurzen-Caldera (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): [...] permische Wurzen-Caldera [...] Die Ignimbrite, Vulkanite und Sedimente der Caldera-Füllung stellen kein kristallines Wirtsgestein entsprechend der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) dar. Die in diese Caldera-Füllung eingedrungenen Granitporphyre oder Mikrogranite und Syenitporphyre oder Mikrosyenite sind subvulkanischen Gesteine sowie Ganggesteine. Entsprechend der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) stellen sie Wirtsgestein dar. Aufgrund ihrer zu erwartenden begrenzten räumlichen Ausdehnung im endlagerrelevanten Teufenbereich erfüllen sie jedoch nicht die Mindestanforderungen. Deshalb kann der Ausweisung der regionalgeologischen Einheit der Wurzen-Caldera als Teilgebiet nicht gefolgt werden.
65.12.25FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Görlitzer Schiefergebirge (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Das Görlitzer Schiefergebirge besteht aus stark deformierten sedimentären Einheiten des Kambriums, Ordoviziums, Silurs, Devons und Unterkarbons mit eingeschalteten Vulkaniten. Diese Gesteine wurden grünschieferfaziell metamorph überprägt. Belegt sind verschuppte Einheiten des Paläozoikums bis in eine Tiefe von über 800 m in der Bohrung B10/1961 mit einer Endteufe von 809 m (Abb. 11). Eine tektonische Interpretation des Görlitzer Schiefergebirges als Akkretionskeil vor dem Lausitzer Block (Göthel, 2001) legt nahe, dass die Einheiten des Görlitzer Schiefergebirges strukturell neben den Gesteinen der Lausitz liegen. Die Bohrungsdaten stimmen mit dieser Interpretation überein. Nördlich der Innerlausitzer Störung, welche die Grenze des Schiefergebirges zum Lausitzer Granodioritkomplex bildet, wurden keine Kristallingesteine erbohrt. // Im Bereich des Görlitzer Schiefergebirges kann weder kristallines Wirtsgestein nachgewiesen noch aufgrund des tektonischen Settings der Einheit erwartet werden. Die Ausweisung der Region als Teilgebiet ist nicht nachvollziehbar.
65.12.26FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Lausitzer Grauwacken-Einheit (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): In der nördlichen Lausitz, nördlich des Granodioritkomplexes, kommen überwiegend neoproterozoische Grauwacken vor. Die Grenze beider Einheiten bildet ein NE-SW verlaufenden Lineament, welches sich von Ottendorf-Okrilla über Kamenz nach Knappenrode erstreckt (GK100 LJK, 1991). Die Lausitzer Grauwacken-Einheit […] repräsentieren typischerweise Wechsellagerungen von fein- bis mittelkörniger Grauwacke (50 - 85 %), Schluff- und Tonsteinen (5 - 15 %), in die gelegentlich geröllführende Lagen (Schuttströme; < 5 - 10 %) sowie lokal Kalksilikatlagen (0 - 1 %) eingeschaltet sind. Der Geröllbestand [...] setzt sich aus u. a. Quarziten, Grauwacken, Tonsteinen, Vulkaniten und Granodioriten zusammen (Lobst, 1996). Die Sedimentabfolge gilt generell als nicht-metamorph bis maximal anchimetamorph, wurde jedoch im Kontaktbereich zum Granodioritkomplex kontaktmetamorph thermisch überprägt. Nach der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) sind diese Gesteine kein kristallines Wirtsgestein. [...] Die Zuordnung der Lausitzer Grauwacke zu einem Teilgebiet im kristallinen Wirtsgestein kann nicht gefolgt werden, da es sich bei Grauwacken um klastische Sedimente handelt. Es gibt darüber hinaus auch keine Bohrungsdaten, die belegen, dass Plutone in die Lausitzer Grauwacken-Einheit intrudierten. Die Ausweisung dieser Region als Teilgebiet ist deshalb unplausibel.
65.12.27FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2Chemnitzbecken (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO): Im Westen Sachsens befindet sich zwischen dem Erzgebirge und dem Granulitgebirge das Chemnitzbecken. Es beinhaltet klastische Sedimente, Pyroklastite und Vulkanite des Oberkarbons und des Rotliegend. […] Sie stellen grobklastische, spät bis post-variszische Schüttungen dar, die 270 m - 900 m mächtig werden können. Diese Gesteine gehören nach der Definition der BGE (2020a) nicht zum kristallinen Wirtsgestein. // In Bohrungen des Steinkohlereviers Lugau/Oelsnitz können die jungpaläozoischen Sedimente bis in ca. 1 000 m Tiefe nachgewiesen werden. An ihrer Basis treten Tonschiefer und Phyllite auf (Abb. 12), welche als Äquivalente der ordovizischen Phycoden- bis Frauenbach-Gruppe eingestuft werden (Mingram, 1995). Diese Gesteine wurden variszisch deformiert und niedriggradig metamorphisiert. Sie repräsentieren das metamorphe Grundgebirge des Chemnitzbeckens, das mit der Erzgebirgsnordrandzone korreliert werden kann. Lithologisch handelt es sich stets um Phyllite oder phyllitähnliche Schiefer die keine potenziellen Wirtsgesteine darstellen. […] // Bis in endlagerrelevante Tiefen ist unter dem Chemnitzbecken nicht mit dem Auftreten von kristallinem Wirtsgestein zu rechnen. Seismische Erkundungen, welche in der Region durchgeführt wurden, weisen ebenfalls darauf hin, dass in endlagerrelevanten Tiefen kein kristallines Wirtsgestein zu erwarten ist (DEKORP, 1999). Der Ausweisung dieser regionalen Einheit als Teilgebiet kann deshalb nicht gefolgt werden.
65.12.28FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeFeststellungPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Voraussetzung für eine sicherheitsrelevante Abwägung sowohl zwischen verschiedenen Indikatoren als auch zwischen unterschiedlichen geologischen Situationen sind reale qualitative und quantitative geologische Daten. Diese liegen der BGE zum jetzigen Zeitpunkt für viele Gebiete jedoch nicht vor, sodass sich die BGE bei nicht hinreichender Datenlage auf Referenzdatensätze stützt. Es fällt auf, dass die wissenschaftliche Qualität dieser Referenzdatensätze sehr inhomogen ist und sich die BGE oftmals auf allgemeingültige Literatur, u. a. geowissenschaftliche Grundlagenwerke (z. B. Okrusch und Matthes, 2009; Bahlburg und Breitkreuz, 2017) beruft.
65.12.29FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Die vom LfULG gelieferten Daten wurden mitunter nicht bei der Bewertung einzelner Kriterien berücksichtigt.
65.12.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinFeststellungPhase 1, Schritt 2[...] eine großflächige Ausweisung von Regionen als Teilgebiet erfolgte, in welchen andere Gesteine als die von der BGE definierten Wirtsgesteine kartiert, erbohrt oder aus geophysikalischen Daten ableitbar sind. [...] Außerdem wurden Kalkstein, Schluffstein, Sandstein und Mergel dem Wirtsgestein Tongestein zugeordnet.
65.12.30FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhasenübergeordnetBzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Es wäre beispielsweise möglich gewesen, für das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ gebietskonkrete Informationen zur Gesteinsfazies aus den gelieferten Karten- und Bohrungsdaten zu erhalten.
65.12.31FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Die im Rahmen der Datenlieferung für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (09/2019) von der BGE angeforderten Daten zu geomechanischen Kennwerten, hydrochemischen Eigenschaften der Tiefenwässer etc. wurden für das „Kriterium zur Bewertung der günstigen gebirgsmechanischen Eigenschaften“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse“ ebenfalls nicht miteinbezogen.
65.12.32FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKHinweisPhase 1, Schritt 2Bzgl. Anwendung der Abwägungskriterien: Die Verwendung von Referenzdatensätzen erscheint demnach für diesen ersten Verfahrensschritt praktikabel und unumgänglich zu sein. Jedoch birgt dieser Ansatz auch Risiken von Fehleinschätzungen: // Referenzwerte werden flächendeckend auf sehr große Gebiete angewendet, die sich teilweise über mehrere Bundesländer erstrecken und sich aus mehreren regionalgeologischen Einheiten verschiedenster Gesteinstypen mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften zusammensetzen. Dadurch werden Abwägungskriterien nicht separat betrachtet, sondern „homogenisiert“, [...] was sich in der identischen Bewertung der Teilgebiete „011_00TG_200_00IG_K_g_SPZ kristallines Wirtsgestein in der südlichen Phyllitzone“ und „009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone“ widerspiegelt. // Die BGE geht bei ihren Referenzdatensätzen von günstigen Bedingungen („Idealgestein“) aus, was zu einer Überschätzung von Gebieten führen kann. Die Anwendung der Abwägungskriterien hat im bisherigen Stadium der Standortsuche nicht dazu geführt, Bereiche innerhalb eines riesigen Gebietes aufzufinden, welche tatsächlich günstig oder ungünstig sind.
65.12.33FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase 1, Schritt 2Wo die schlechte Datenlage die Anwendung der Abwägungskriterien verhinderte, wurden auszuschließende Bereiche unter- und nicht überschätzt, um das Risiko eines zu frühen Ausschlusses potenziell geeigneter Standorte zu minimieren. Dadurch kommt es jedoch zur Ausweisung riesiger Teilgebiete, was aufgrund der geltenden Sicherungsvorschriften nach § 21 StandAG negative wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringt. Ziel sollte es deshalb sein, die Teilgebiete in regionalgeologische Einheiten zu untergliedern, um ihrem heterogenen Aufbau gerecht zu werden.
65.12.34FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Im Lausitzer Granodioritkomplex und Meißener Pluton, Delitzscher Pluton, Erzgebirge, Granulitgebirge und Frankenberger Zwischengebirge sind großflächig Kristallingesteine verbreitet, die der Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) entsprechen. Außerdem sind kleinräumigere Plutone, welche die Definition des kristallinen Wirtsgesteins ebenfalls erfüllen, im Vogtland, im Nordsächsischen Block und in der südlichen Phyllitzone anzutreffen. Weite Teile der südlichen Phyllitzone und des Nordsächsischen Blocks und außerdem die regionalgeologischen Einheiten Görlitzer Schiefergebirge, Lausitzer Grauwacken-Einheit, Doberlug-Torgau-Einheit, Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit und Chemnitzbecken erfüllen die Wirtsgesteinsdefinition nicht (Abb. 13). // In der Nordsudetischen Senke […] Im Beckeninneren treten jedoch karbonatische und gröber klastische Gesteine auf, welche die Wirtsgesteinsdefinition der BGE (2020a) nicht erfüllen.
65.12.35FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Außerdem wurde das Ausschlusskriterium „aktive Störungszonen“ unvollständig angewendet, sodass noch die Plutone innerhalb der tektonischen Großstruktur Vogtland, die über aktiven Störungen liegen, auszuschließen sind. Weiterhin wurden einige Segmente aktiver Störungen nicht ausgeschlossen.
65.12.36FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Vulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Darüber hinaus erscheint es notwendig, das Ausschlusskriterium „aktiver Vulkanismus“ auf Grundlage des wissenschaftsbasierten Arbeitens nach aktuellem Stand der Forschung zu überarbeiten.
65.12.37FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeHinweisPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Als Abwägungskriterien wurden einheitliche Literaturwerte für alle Lithologien innerhalb des variszischen Grundgebirges verwendet. Eine Unterscheidung zwischen günstigen und weniger günstigen Regionen war somit anhand der Abwägungskriterien nicht möglich. Analog wurde mit den Abwägungskriterien im Teilgebiet der Nordsudetischen Senke verfahren. Auch hier wurden Gesteine verschiedener Lithologie mit den gleichen Literaturwerten belegt, sodass keine Abwägung möglich war.
65.12.38FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase 1, Schritt 2Synopsis der Prüfungsergebnisse: Von den im Zwischenbericht in Sachsen als Teilgebiete ausgewiesenen 11 526 km² sind nach detaillierter fachlichen Prüfung ca. 6 155 km² als nicht plausibel einzustufen (Tabelle 3). Die in Sachsen von Teilgebieten betroffene Fläche würde sich durch Korrektur der fehlerhaft ausgewiesenen Bereiche von ca. 62 % auf 29 % der Landesfläche reduzieren.
65.12.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TeilgebieteHinweisPhase 1, Schritt 2Auffällig ist dabei insbesondere ein umfangreiches, undifferenziert dargestelltes Teilgebiet, welches sich von Baden-Württemberg über Bayern und Thüringen bis nach Sachsen erstreckt (Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO, Abb. 1). [...] // [...] Im o. g. umfangreichen Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO wurden regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichen kristallinen Wirtsgesteinen (unterschiedliches Alter/Genese und damit verbunden unterschiedlichen Eigenschaften) zusammengefasst. Ist diese Herangehensweise mit Verwendung eines vereinheitlichten Referenzdatensatzes für Kristallingestein aus fachlicher Sicht gerechtfertigt oder damit die korrekte Anwendung der Abwägungskriterien auch in Phase 1 des Standortauswahlverfahrens fraglich?
65.12.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinHinweisPhase 1, Schritt 2011_00TG_200_00IG_K-g_SPZ kristallines Wirtsgestein in der südlichen Phyllitzone [...] // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen kambrische Sedimente, welche der Doberlug-Torgau-Einheit der saxothuringischen Zone zugeordnet werden können. Das Verbreitungsgebiet des kristallinen Wirtsgesteins der südlichen Phyllitzone reduziert sich deshalb in Sachsen auf die Plutone von Pretzsch und Prettin, welche randlich bis in den Freistaat hineinreichen.
65.12.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinHinweisPhase 1, Schritt 2009_00TG_194_00IG_K_g_SO kristallines Wirtsgestein im Grundgebirge der saxothuringischen Zone // Das Teilgebiet umfasst in Sachsen mehrere regionalgeologische Einheiten mit unterschiedlichem geologischem Aufbau: das Erzgebirge, das Chemnitzbecken, das Granulitgebirge, das Frankenberger Zwischengebirge, die westerzgebirgischen und vogtländischen Granite, den Lausitzer Granodiorit komplex und Meißener Pluton, die Lausitzer Grauwacken-Einheit, das Görlitzer Schiefergebirge, die Ostthüringisch-Nordsächsische Einheit, den Nordsächsischen Block, die Wurzen-Caldera, den Delitzscher Pluton, die Torgau-Doberlug-Einheit. In diesen regionalgeologischen Einheiten treten sedimentäre, vulkanische, plutonische und metamorphe Gesteine auf. Der Metamorphosegrad schwankt von sehr schwach metamorph bis ultrahochmetamorph.
65.12.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Kristallines Wirtsgestein In der untersetzenden Unterlage „Anwendung Mindestanforderungen gemäß § 23 StandAG“ (BGE, 2020g) spezifiziert die BGE den Begriff „hochgradig regionalmetamorphe Gesteine“ als „Gesteine der Fazies Amphibolit, Eklogit und Granulit nach Eskola (1915), zu welchen u. a. Gneise und Migmatite gezählt werden.“ Für die Prüfung des „Zwischenberichts Teilgebiete“ hat das LfULG Amphibolit, Eklogit, Glimmerschiefer, Gneis, Granulit und Marmor als Wirtsgestein klassifiziert. Außerdem wurden Plutonite und kontaktmetamorphe Gesteine berücksichtigt. Obwohl letztere niedriggradig metamorphe Gesteine sind, geben sie immer Hinweis auf die Nähe eines Plutonits, da eine Kontaktmetamorphose durch die Wärme eines Intrusionskörpers verursacht wird. Als Nicht-Wirtsgestein wurden Sedimente, Tonschiefer, Phyllit, Chloritschiefer, Vulkanite, subvulkanische Gesteine und Pyroklastite klassifiziert.
65.12.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetBohrungen mit einer Tiefe von mehr als 275 m wurden mit einem Radius von 25 m ausgeschlossen. Messstellen mit jungen Grundwasseraltern wurden punktuell ausgeschlossen. Beide sind auf der Übersichtskarte (Abb. 1) maßstabsbedingt nicht sichtbar.
65.12.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase 1, Schritt 2Ein Datensatz mit 286 aktiven Störungssegmenten wurde der BGE vom LfULG geliefert [...] Acht Störungssegmente wurden nicht berücksichtigt (Abb. 2, blaue Linien). Diese und die Nachweise für ihre tektonische Aktivität werden in Tabelle 1 aufgelistet. [...] Bei allen endogen-tektonischen Störungen, welche sich durch tektonische Prozesse im Erdinneren bildeten, muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese eine Tiefenerstreckung bis in endlagerrelevante Teufen erreichen. Die Entscheidung der BGE, diese Störungen nicht zu berücksichtigen, ist nicht plausibel. // Außerdem definierte die BGE zwei tektonische Großstrukturen in Sachsen, „Vogtland“ und „Lausitzer Tertiärgräben“ (Abb. 2, hellgrün), welche intensive tektonische Aktivität aufweisen. Innerhalb dieser tektonischen Großstrukturen wurden die dunkelroten Flächen in Abb. 2 nicht ausgeschlossen. // Tabelle 1: Belege für die Aktivität der von der BGE (2020a) nicht ausgeschlossenen Störungssegmente.
65.13.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Methodisches Vorgehen: Zur Ausweisung von Gebieten [...], wurden die Verbreitungsgrenzen ausgewählter erdgeschichtlicher Formationen aus den 3D-Strukturmodellen des GD übernommen. Inwieweit diese Formationen, die Mindestkriterien tatsächlich erfüllen, lässt sich aus dem Modell nicht ableiten. Den Formationen wird daher seitens der BGE die Erfüllung der Mindestkriterien auf der Grundlage von Literaturdaten und einzelnen Referenzbohrungen pauschal zugeschrieben. // Dieses Vorgehen [...] für einen ersten Schritt [...] nicht zu beanstanden. Es führt jedoch zu einer starken Vereinfachung und letztlich zu einer sehr großen Kulisse „identifizierter Gebiete“, die im folgenden Arbeitsschritt [...] zu bewerten ist.
65.13.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Tonstein/Tongestein: […] Tonfolgen des Alttertiärs als potenzielles Wirtsgestein wird kritisch gesehen, da es sich nicht um Tonstein sondern - auch in den endlagerrelevanten Tiefen - überwiegend um plastische oder nur teilverfestigte Tone handelt.
65.13.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Salz in stratiformer Lagerung, Gebiet 191_02IG_S_f_so: Die Ausweisung dieser Gebiete kann vom GD nicht für alle Einzelflächen nachvollzogen werden [...] Im Bereich der südlichen Einzelflächen bei Mölln und Gudow liegt das Top des Unteren Rötsalinars zu tief, so dass innerhalb des endlagerrelevanten Betrachtungsbereichs bis 1500 m Tiefe eine Salzmächtigkeit von 100 m nur sehr lokal erreicht wird. Nach Norden hin nimmt die Mächtigkeit des Salinars ab. Aus den Schichtenverzeichnissen von Referenzbohrungen in der Region kann eine erforderliche Mindestmächtigkeit des Rötsalinars von 100 m oder größer nicht abgeleitet werden. Insofern kann ein Großteil der Einzelflächen des „identifizierten Gebietes“ nicht bestätigt werden.
65.13.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Salz in stratiformer Lagerung, Gebiete 189_01IG_S_f_km und 189_01IG_S_f_km: Ein Abgleich dieser Gebiete mit dem von der Bundesanstalt für Geowissen- schaften und Rohstoffe (BGR) in zwei Studien (1998 und 2014) dargestellten Verbreitungsbereich des Keupersalinars zeigt, dass die Einzelflächen dieser Gebiete mit der Bezeichnung Bredgrund, Schleimündung, Gabelsflach/ Kieler Bucht sowie Plön und Segeberg außerhalb dieser Grenzen liegen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Ablagerungen des Mittleren Keupers in diesen Bereichen meist als Ton- bis Tonmergelstein, Anhydrit und Gips in Wechsellagerung ausgebildet sind. Auch Referenzbohrungen im Nahbereich dieser Einzelflächen lassen nicht auf nennenswerte Salzmächtigkeiten inner- halb der Keuperfolge schließen. Insofern können die aufgeführten Einzelflächen der „identifizierten Gebiete“ nicht bestätigt werden.
65.13.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Anwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Abwägungskritierien: [...] wurde auf die Ergebnisse des Projektes „INSPEE-DS“ der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zurückgegriffen. [...] Die BGE nimmt in ihrem Bericht zwar auf das Projekt Bezug, jedoch wird der Differenzierungsgrad der Typenklassifizierung für die Bewertung nicht übernommen. Stattdessen wird bei Auftreten von verschiedenen Internbautypen in einzelnen Abschnitten eines „identifizierten Gebietes“ dem gesamten Gebiet der günstigste Typ zugewiesen und das Gebiet im Abwägungsprozess entsprechend günstig bewertet. Dies erfolgte gemäß Bericht (BGE 2020b) „zur Vermeidung einer potentiellen Unterschätzung“. // [...] kann nicht nachvollzogen werden, warum die Ergebnisse nicht vollständig übernommen wurden.
65.13.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Abwägungskritierien: Die Verwendung von Referenzdatensätzen wird nicht grundsätzlich beanstandet, jedoch hätten für die tertiären Tone gesonderte Referenzdatensätze abgeleitet werden müssen, die sich von denen der verfestigten Tonsteine älterer Formationen unterscheiden.
65.13.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Abwägungskritierien: // Die tonigen Folgen des Tertiärs unterscheiden sich In Schleswig-Holstein sowohl sedimentologisch als auch hinsichtlich des Verfestigungsgrades [...] // Eine nicht abgeschlossene Durchsicht der Schichtenbeschreibungen belegt, dass mindestens bis in Teufen von 600 bis 700 m keine diagenetische Verfestigung der tertiären Tone angenommen werden kann. In vielen Landesteilen werden Tone – auch des Alttertiärs – noch in größeren Tiefen als 700 m als plastisch, weich oder mild/mäßig fest beschrieben. Dies hätte sich in der Abwägung als „ungünstig“ niederschlagen müssen.
65.13.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 1Methodisches Vorgehen: Bei der Anwendung der Abwägungskriterien [...] wurde bei der Mehrzahl der Kriterien auf Referenzdatensätze zurückgegriffen […] führt dazu, dass die identifizierten Gebiete hinsichtlich der überwiegenden Zahl der Kriterien gleich bewertet werden [...] , ob die Gebiete im Verfahren verbleiben, beruht daher nur auf den wenigen Kriterien.
65.13.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Methodisches Vorgehen: Seitens des GD kann nicht prognostiziert werden, ob der Abwägungsprozess bei einer Berücksichtigung gebietsspezifischer Daten für eine größere Anzahl oder für alle Kriterien zu gleichen Ergebnissen geführt hätte. Die hierzu von der BGE vorlegten Methodenpapiere gehen auf diese Problematik nicht ein. Aus Sicht des GD sind hier konkretere Ausführungen erforderlich, die die Robustheit der Methodik belegen.
65.13.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Transparenz und NachvollziehbarkeitHinweisPhasenübergeordnetMethodisches Vorgehen: Dieses Vorgehen wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt zumal das Gesetz keine Vorgaben enthält und auch die ehemalige Endlagerkommission hierzu keine Vorschläge vorgelegt hatte. Jedoch sind die Maßstäbe, die dieser zusammenfassenden Bewertung zugrunde liegen, nicht ausreichend transparent, so dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Teilgebieten erschwert wird. Der GD hält es für erforderlich, dass bestimmte Gewichtungsgründe wie zum Beispiel die Angabe „geringe Tiefe eines Salzstocktops“ quantifiziert werden und die verwendeten Wertespannen für „gering“ in Meter unter Gelände ausgedrückt werden.
65.13.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetAnwendung der Ausschlusskriterien: [...] hauptsächlich die Ausarbeitungen des Geotektonischen Atlas von NW-Deutschland (GTA) herangezogen wurden (Baldschuhn et al. 2001, bzw. das GTA-3D Modell: Rosenbaum et al. 2012). Es ist anzumerken, dass einige im GTA enthaltene Störungslinien fehlen [...] Andererseits sind Störungslinien dargestellt, die den im Bericht angegebenen Quellen nicht zugeordnet werden können. Manche Literaturquellen scheinen nicht verwendet worden zu sein (z.B. Brückner-Röhling et al. 2002). Zur Erleichterung der Prüfung wäre eine Kennzeichnung der Störungslinien nach der Literaturquelle wünschenswert.
65.13.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAnwendung der Ausschlusskriterien: [...] Klassifizierung der Störungen als „aktiv“ wurden die Störungslinien selektiert, die die Schichten des Unteren Oligozän (Rupel) bis Miozän versetzen. Diese Herangehensweise der BGE lässt sich nur in Gebieten durchführen, in denen Schichten dieser erdgeschichtlichen Zeitspanne vorhanden sind. [...] Es ist jedoch festzuhalten, dass auch außerhalb des Verbreitungsgebietes oligozäner bis miozäner Schichten Störungen klassifiziert werden müssen, um ein vollständiges Bild „aktiver“ Störungen zu erhalten.
65.13.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Anwendung der Ausschlusskriterien: Es wird nicht deutlich, ob und wenn ja wo die im Bericht „Anwendung Ausschlusskriterien gemäß §22 StandAG“ beschriebene Überbrückung von kurzen Unterbrechungen der Störungslinien vorgenommen wurde. Nach Einschätzung des GD wurde dies nicht nach einheitlichen Kriterien durchgeführt und kann daher nicht nachvollzogen werden. Die im Bericht beschriebene Verbindung von Störungslinien wäre in einigen konkreten Fällen aus Sicht des GD fachlich vertretbar und sinnvoll (z.B. Gudow, Heide-Hemmingstedt, Siek-Sülfeld).
65.13.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Anwendung der Mindestanforderungen: [...] die Mindesttiefe von 300 m seitens der BGE pauschal angesetzt. Eine Vergrößerung der Mindesttiefe in Gebieten, in denen im Nachweiszeitraum von 1 Millionen Jahre mit eiszeitlich bedingter intensiver Erosion zu rechnen ist, erfolgte nicht. Aus Sicht des GD hätte die Anforderung an die minimale Tiefenlage für SH auf der Grundlage von Prognosen zukünftiger Eiszeiten differenzierter betrachtet werden müssen.
65.13.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Tonstein/Tongestein, Gebiet 202_02IG_T_f_kru: [...] bei der Unterkreide im Bereich Schwarzenbek und Gudow (Gebiete 202_02IG_T_f_kru) jedoch überwiegend um Mergel- bis Mergelsteine, Tonmergelsteine und stellenweise mergelige Sandsteine. Tonsteinlagen können vereinzelt auftreten, besitzen jedoch nur eine geringe Mächtigkeit von wenigen Metern. Insofern ist hier nicht von der Erfüllung der Mindestkriterien auszugehen.
65.14.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden aktuelle Informationen zu Subrosionssenken bzw. Subrosionserscheinungen nicht stärker berücksichtigt? // […] Subrosion wird daher als atektonischer Vorgang verstanden, der nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 S. 3 StandAG wie aktive Störungszonen zum Ausschluss von Gebieten führen kann. // [...] Nach Auswertung der übermittelten Daten und methodischen Anwendung weist die BGE lediglich eine einzige punktuelle Subrosionserscheinung aus 12.228 digital erfassten Subrosionsobjekten und Hohlformen in Thüringen aus (BGE 2020a, S. 59). Die in geologischen Karten und Archivberichten erfassten Subrosionssenken in Südwest-Thüringen werden von der BGE bei der Anwendung der Ausschlusskriterien nicht berücksichtigt. //[...] Ausschließlich Subrosionserscheinungen zu betrachten, deren Ursprung in endlagerrelevanten Tiefen von 300 m bis 1.500 m unter der Geländeoberfläche nachgewiesen sind, führt dazu, dass die Subrosion ausreichend mächtiger und z. T. in endlagerrelevanten Tiefen liegender Steinsalze oberhalb 300 m nicht zum Ausschluss führt. Findet der Zutritt von untersättigten Lösungen aufgrund der Schädigung des Deckgebirges weiterhin statt, können Steinsalze auch in endlagerrelevanten Tiefen bis hin zur vollständigen Ablaugung gelöst werden. // [...] Infolgedessen beinhaltet das Teilgebiet 078_03TG_197_03IG_S_f_z großflächige Bereiche, die seit Jahrzehnten als Subrosionssenken bekannt sind (z. B. OberzelIa-Subrosionssenke) und die für die Endlagerung von radioaktiven Abfällen nicht geeignet sind (s. Abb. 1). // [...] Eine Verknüpfung geologischer Informationen aus unterschiedlichen Daten, die zu einem weitreichenderen Ausschluss führen würde, hat durch die BGE nicht stattgefunden. // Die Ausschlussgebiete nach Anwendung des Kriteriums aktive Störungszonen — atektonische Vorgänge sind nach Einschätzung des TLUBN als zu geringflächig ermittelt worden. Infolgedessen ist das durch die BGE ermittelte Teilgebiet 078_03TG_197_03IG_S_f_z (Steinsalz in stratiformer Lagerung - Werra-Fulda-Becken) deutlich zu groß ausgefallen.
65.14.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum wurde für die vom TLUBN ausgewiesenen aktiven Störungszonen ein senkrechtes Einfallen angenommen? // […] Für alle vom TLUBN als nachweislich aktiv eingestufte Störungszonen wurde von der BGE ein Sicherheitsabstand von 1000 m vertikal in die Tiefe projiziert (BGE 2020a, S. 55). Zusätzlich zu den umfangreichen Informationen aus geologischen Kartenwerken zum Verlauf von Störungszonen an der Erdoberfläche hat das TLUBN der BGE am 08.05.2018 auch Informationen zum Tiefenverlauf von 59 Störungsflächen im Untergrund übermittelt, die aus dem Geologischen 3D-Übersichtsmodell des Thüringer Beckens stammen (TLUG 2014). Die Modellflächen geben zumeist den Verlauf von Störungszonen wieder, die als nachweislich aktiv eingestuft worden sind. Diese wesentlichen Informationen zum Einfallen der Störungszonen sind bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums und der Ermittlung ausgeschlossener Gebiete nicht von der BGE berücksichtigt worden. // [...] Bei korrekter Anwendung ergibt sich für die in Thüringen ausgewiesenen Teilgebiete nach Ansicht des TLUBN eine Verschiebung der Teilgebietsgrenzen an der Grenze zu Ausschlussgebieten aktiver Störungszonen (s. Abb. 2), die in Abhängigkeit von der Tiefe und des EinfalIens der Störungszone mehrere Hundert Meter betragen kann.
65.14.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum sind durch Bohrungen ausgeschlossene Gebiete nicht in den Teilgebieten dargestellt? // […] Durch das Ausschlusskriterium ermittelte Flächen sind sowohl in den Teilgebietskarten der interaktiven Web-Anwendung der BGE als auch und in den zum Download bereitgestellten Shape-Dateien der ermittelten Teilgebiete nicht berücksichtigt (s. Abb. 3). [...] Bei den zur Verfügung gestellten Shape-Dateien handelt es sich um maßstabsfreie Vektordaten, so dass die Ausschlussflächen hier von der BGE eingearbeitet werden können. [...] Die derzeit ausgewiesenen Flächen der Teilgebiete sind daher nach Anwendung des Ausschlusskriteriums „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit — Bohrungen“ aus Sicht des TLUBN zu groß berechnet.
65.14.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden in den Teilgebieten mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung die Mächtigkeiten einzelner Steinsalzformationen zu einer Gesamtmächtigkeit summiert? // […] Der Zechstein enthält innerhalb der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formation Steinsalze in stratiformer Lagerung, umfasst jedoch weitaus mehr Gesteine, die nicht als Wirtsgesteine zu betrachten sind. // [...] Nach Einschätzung des TLUBN ist daher das Summieren von Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzhorizonte innerhalb des Zechsteins zu einer Gesamtmächtigkeit nicht zulässig. Die Mächtigkeiten der ausgebildeten Steinsalze der Werra-, Staßfurt-, Leine- und Aller-Formation müssen einzeln ermittelt werden, da andernfalls wirtsgesteinsfremde Gesteine in die Berechnungen eingehen und die Mächtigkeiten zu stark überschätzt werden. Die Teilgebiete mit Steinsalzen in strafiformer Lagerung fallen daher nach Auffassung des TLUBN aufgrund des Summierens von Mächtigkeiten mehrerer Steinsalzformationen des Zechsteins deutlich zu groß aus. // Warum werden bei der Ermittlung der Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung Bohrungen mit einer (auch summierten) Steinsalzmächtigkeit von weniger als 100 m nicht berücksichtigt? // […] Bohrungen, die nach Auswertung der BGE eine (auch summierte) Steinsalzmächtigkeit von weniger als 100 m aufweisen und sich innerhalb der identifizierten Gebiete befinden, müssen daher nach Ansicht des TLUBN zur weiteren Eingrenzung und Anpassung der Teilgebietsgrenzen zwingend herangezogen werden, da es sich hierbei um wichtige Belegpunkte handelt. Aufgrund der unvollständigen Nutzung der Bohrdaten fallen die Teilgebiete mit Steinsalzen in stratiformer Lagerung nach Auffassung des TLUBN als deutlich zu groß aus.
65.14.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden niedriggradige metamorphe Gesteine des Saxothuringikums teilweise zu Kristallingesteinen gerechnet? // […] Bohrungsdaten [...] belegen, dass das Saxothuringikum nordwestlich des Thüringer Schiefergebirges fast ausschließlich aus gering metamorphen Gesteinen aufgebaut ist. Im Teilgebiet Saxothuringikum liegen nach Auswertung des TLUBN 153 Bohrungen, in denen Grundgebirge erbohrt wurde. Dabei wurde lediglich in zwei Bohrungen kristallines Wirtsgestein angetroffen (s. Abb. 7). Das TLUBN ist daher der Ansicht, dass das Teilgebiet 009_00TG_194_00IG_K_g_SO in seinen Ausmaßen deutlich zu groß ausgefallen ist.
65.2.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Der Ausweisung des Teilgebietes ,,Tertiäres Tongestein" durch die BGE liegen in Norddeutschland in den betroffenen Bundesländern sehr unterschiedliche Datengrundlagen zugrunde: Berlin und Brandenburg: Bohrungen und thematische Karten Mecklenburg-Vorpommern: Bohrungen und thematische Karten Niedersachsen, Hamburg und Bremen: ,,Geotektonischer Atlas 3D (GTA—3D)" Sachsen-Anhalt: Bohrungen und thematische Karten Schleswig-Holstein: Basismodell SH 2012 (GTA-3D) und Strukturmodell SH 2016 (aus Projekt ,,StörTief”)
65.2.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Für das Verständnis der Eigenschaften und des Verhaltens von Tongesteinen ist deren diagenetische Überprägung von großer Bedeutung. lm Gegensatz zu den Jura- und Unterkreide-Tongesteinen haben die tertiären Tongesteine keine tiefe Versenkung erfahren (Stichwort ,,Inversion des Niedersächsischen Beckens”). Tertiäre Tongesteine und dementsprechend auch die paläogenen Tongesteine weisen je nach Tiefe und Region sehr variierende Verfestigungsgrade auf.
65.2.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die BGE stellt im Zwischenbericht Teilgebiete dar, dass die potentiellen Tongesteinsformationen untergeordnet andere Gesteine (z.B. Sandsteine, Kalksteine, usw.) enthalten. Weiterhin wird nicht zwischen plastischen und verfestigten Tonen unterschieden. Eine Prüfung, inwieweit diese Einlagerungen die Barrierewirkung des Tongesteins vermindern, wurde bisher seitens BGE nicht vorgenommen.
65.2.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Grundsätzlich ist die Annahme gerechtfertigt, dass die in diesen Zeiträumen abgelagerten feinkörnigen Sedimente granulometrisch häufig in den Tonbereich eingestuft wurden. Dabei wurde in den Originalbearbeitungen primär in unverfestigte Tone und verfestigte Tongesteine differenziert, die stellenweise siltig bis sandige Zwischenlagen aufweisen können. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der geologischen Bearbeitung zum Zeitpunkt der Bohrung bzw. Probenbearbeitung bei der Klassifikation von den geologischen Bearbeiter*innen bewusst zwischen ,,Ton” und ,,Ton(ge)stein” unterschieden wurde und auf Grund der nicht abgeschlossenen Diagenese der relativ jungen tertiären Schichten gravierende Festigkeitsunterschiede anzunehmen sind. In vielen Fällen ist in den Schichtenverzeichnissen die Bezeichnung ,,Ton” durch die Konsistenzbegriffe plastisch, weich, mild oder mäBig fest ergänzt worden. Dadurch wurden Festigkeitsunterschiede dokumentiert und eine lithologische Abgrenzung vorgenommen.
65.2.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Auffällig ist weiterhin, dass an manchen Schichtprofilen gerade im Bereich der Stufen Ypresium bis Thanetium bspw. in Schleswig-Holstein in ein und derselben Bohrung eine Differenzierung zwischen hangenden jüngeren Tonen und liegenden alteren Tonsteinen aufgezeigt werden konnte. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass die lithologischen Bezeichnungen Ton und Ton(ge)stein beliebig benutzt wurden, sondern dass sie sehr wohl einen prinzipiellen diagenetischen Unterschied markieren und charakterisierende lithologische Termini darstellen, die infolgedessen auch unterschiedliche Gesteinseigenschaften kennzeichnen. Von daher wäre es eigentlich zu erwarten gewesen, dass auch seitens der BGE diese Unterschiede betrachtet und beachtet worden wären und demzufolge eine weitere Differenzierung des Teilgebietes geboten gewesen wäre.
65.2.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die Auswertung von zahlreichen Bohrungen im Rahmen von §21 Stellungnahmen der SGD hat gezeigt, dass die Schichten des Paläozän sehr heterogen zusammengesetzt sind und nicht flächendeckend als Tongesteinsformation zu betrachten sind. Die Schichten des Untereozän enthalten oftmals Feinsandsteine neben Tonsteinen. In den Einheiten Mitteleozän und Obereozän treten häufig Mergelsteine auf. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen die Paläozän-Untereozän-Schichten als aus nicht verfestigten Tonen bestehend beschrieben werden.
65.2.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIm Gegensatz zu Tonsteinen stellen Tone durch ihre im Sinne eines Endlagerstandorts ,,negativen“ Festigkeitseigenschaften ein Risiko im Hinblick auf die Standfestigkeit eines Endlagerbergwerkes dar. Stellenweise wird das tonige Material, z.B. in Schleswig-Holstein aber auch anderswo, als kleinbröckelig, zerfallend und mit Haarrissen und Harnischen durchzogen beschrieben. Darüber hinaus ist durch eine anzunehmende Wärmeentwicklung eingelagerter radioaktiver Stoffe eine Änderung der tonmineralogischen Zusammensetzung möglich.
65.2.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Unter Berücksichtigung der Festigkeitseigenschaften sowie einer teilweisen heterogenen Zusammensetzung durch siltige und feinsandige Zwischenlagen bis hin zu Tuffiten muss die Eignung der tertiären Sedimente als potenzielles Wirtsgestein im weiteren Abwägungsprozess kritisch betrachtet werden.
65.2.17FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die BGE sollte darlegen, wie die Wissenslücken zu den Eigenschaften tertiärer Tongesteine nach dem Stand von Wissenschaft und Technik geschlossen werden sollen und welchen ggfs. weiteren Forschungsbedarf sie sieht.
65.2.18FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIFür das Verständnis der Eigenschaften und des Verhaltens von Tongesteinen ist deren diagenetische Entwicklung von großer Bedeutung. Die unterschiedlichen Diagenese-Stadien (und ihre Abhängigkeit von der Tiefe, aber auch vom Kalkgehalt) der paläogenen Sedimente in Norddeutschland sind daher detailliert zu betrachten. Hierbei sind neben der sedimentologischen, stratigraphischen und paläogeographischen Charakterisierung auch der Kenntnisstand in Bezug auf Regressionsphasen und Erosionshorizonte zu erheben. Mögliche laterale (z.B. Becken-, Schwellen-, Küstensedimente) und vertikaler Differenzierungen (z.B. Leithorizonte, Tufflagen) sind zu ermitteln. Welche Faktoren beeinflussen die Diagenese?
65.2.19FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Vollzieht sich die Diagenese tiefenabhängig "von unten nach oben" ab einem bestimmten Auflastdruck oder bankweise, von welchen Faktoren ist sie abhängig?
65.2.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 1Durch die Anwendung geowissenschaftlicher Abwägungskriterien im Wesentlichen anhand von Referenzdatensätzen wurde anschließend das Teilgebiet ,,Tertiäres Tongestein” ausgewiesen, wobei festzustellen ist, dass dies nicht unbedingt zu einer Verkleinerung des ,,identifizierten” Gebietes ,,Tertiäres Tongestein” führte.
65.2.20FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die regionale und Iokale Versenkungsgeschichte der Sedimente ist zu untersuchen und der Kenntnisstand in Bezug auf mögliche biogene Bestandteile sowie auf eine etwaige Öl- und Gasführung zu erweitern. Wie sieht es z.B. mit organikreichen Horizonten in den tertiären Sedimentabfolgen aus?
65.2.21FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Eigenschaften und das Verhalten von Tongesteinen werden maßgeblich von der mineralogischen Zusammensetzung bestimmt. Hinsichtlich einer Eignung als Wirtsgestein sind neben der Art und dem Anteil der Tonminerale auch der Gehalt bestimmter Nebenbestandteile von besonderem Interesse.
65.2.22FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2In Bezug auf die mineralogische Zusammensetzung ist zu klären worin sich die norddeutschen Tongesteinsformationen von den Tongesteinsformationen unterscheiden, die international (z.B. Frankreich, Schweiz, Belgien) als Wirtsgesteine in Betracht gezogen werden. Wie hoch ist bspw. der Tonmineralanteil und welche Rückschlüsse auf die Gesteinseigenschaften (Quellfähigkeit, Rückhaltevermögen, etc.) lassen sich daraus für die tertiären Tongesteine ziehen. Für eine mögliche Mobilisierung von Radionukliden ist der Karbonatgehalt des Gesteins mitentscheidend. Auch der Pyritgehalt ist ein wichtiger mineralogischer Parameter, da bspw. eine Freisetzung von Schwefelsäure durch Pyritoxidation in der bergbaulich bedingten Auflockerungszone bei der Errichtung eines Endlagerbergwerks nicht auszuschließen ist.
65.2.23FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Für die Eignung eines Tongesteins als Wirtsgestein ist dessen Maximaltemperaturbelastung in der geologischen Vorgeschichte (Paläomaximaltemperaturen) von erheblicher Relevanz. Bei Überschreitung der Paläomaximaltemperaturen besteht die Befürchtung einer Verschlechterung der Barrierefunktionen durch sekundäre Prozesse wie die Alteration der vorhandenen organischen Substanzen, die sich wiederum nachteilig auf das Rückhaltevermögen von Radionukliden auswirken könnte. Die heutigen Tiefenlagen von Tongesteinen sind nicht mit den maximalen Versenkungstiefen gleichzusetzen. // Dementsprechend ist für die tertiären Tongesteinsformationen die Maximaltemperaturbelastung in der geologischen Vorgeschichte (PaIäomaximaltemperaturen) zu ermitteln. Die dafür national und international verwendeten Methoden zur PaläomaximaItemperaturbestimmung von Tongesteinen bzw. der Wirtsgesteinscharakterisierung sind auf ihre Vorteile, Nachteile und ihre generelle Anwendbarkeit für tertiäre Tongesteine zu sichten und zu bewerten. In diesem Zusammenhang spielen auch die Art, Menge und Reife organischer Substanzen in tertiären Tongesteinen einerseits sowie der möglichen Alteration/Zersetzung durch Temperatureinflüsse andererseits eine wichtige Rolle.
65.2.24FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetMit Blick auf die mögliche Eignung tertiärer Tongesteine für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung einer Anlage zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle sind weiterhin Fragen zur geomechanisch/geotechnischen Charakterisierung und zur Standsicherheit von entscheidender Bedeutung.
65.2.25FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetDie geomechanischen Kennwerte und deren Bandbreite, insbesondere für Wärmeleitfähigkeit, thermischer Ausdehnungskoeffizient, Festigkeiten, Steifigkeiten, Viskositat, Schrumpfen, Wassergehalt sind zu ermitteln.
65.2.26FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Die Frage, ob die geomechanisch/geotechnischen Eigenschaften und Kennwerte von oberflächennah anstehenden tertiären Tongesteinen und von oberflächennah anstehenden Tongesteinen anderer geologischer Einheiten, z.B. jurassischen Tongesteinen, auf tertiäre Tongesteine in Teufen eines Endlagers übertragbar sind, ist kritisch zu betrachten. Sind die geotechnischen Erfahrungen mit anderen Tongesteinen überhaupt auf tertiäre Tongesteine (auch in der Anwendung von Referenzdatensätzen) anwendbar?
65.2.27FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIWie werden z.B. die Primärspannungszustände, insbesondere in Hinblick auf einen eventuell vorhandenen horizontalen Spannungsüberschuss bewertet?
65.2.28FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase IIWie unterscheiden sich paläogene Tongesteinsformationen von anderen Tongesteinsformationen (z.B. jurassische Tongesteinsformationen) in Hinblick auf ihre Temperaturvulnerabilität und die Fähigkeit zur hydraulisch und mechanisch wirksamen Rissschließung?
65.2.29FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetEs wäre zu prüfen, ob (andere) Stoffgesetze für die Modellierung tertiärer Tongesteine und deren thermischen, hydraulischen, mechanischen und chemischen Verhaltens benötigt werden.
65.2.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Bei der Prüfung der Mindestanforderungen verfolgte die BGE einen ,,konservativen” Ansatz, indem sie im ersten Schritt hin zur Identifizierung von Gebieten im Zweifelsfall eher mit einer Überschätzung der Verbreitung der Tongesteinsformationen gearbeitet hat. // Durch die Anwendung sehr unterschiedlicher Datengrundlagen ergeben sich für das Teilgebiet ,,Tertiäres Tongestein” allerdings offensichtliche ,,Ungleichbehandlungen” der betroffenen Bundesländer. Es ist kritisch zu betrachten, dass die jeweiligen Gesteinsformationen unter dem Begriff ,,Tertiäres Tongestein” aufgrund der vorhandenen Informationen nicht nach einheitlichen Maßstäben betrachtet worden sind und dadurch Bundesländer ungleich behandelt wurden. Insbesondere der Verzicht der BGE zum jetzigen Zeitpunkt auf die Verwendung von Datengrundlagen aus den analogen Archiven einiger SGD bzw. bei digitalem Datenbestand den vollständigen Rückgriff auf die in diesen Unterlagen vorhandenen sehr viel detaillierteren Basisinformationen incl. der verwendeten 3D-Modelle widerspricht dem Ansatz einer auf einheitlichen Kriterien basierenden Gebietsausweisung. Dies stellt nicht in jedem Fall ein konservatives Ergebnis sicher.
65.2.30FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetIn Bezug auf die Standsicherheit ist von Interesse, in welchen Bau- oder Forschungsprojekten in tertiäre (paläogenen) Tongesteinen Auffahrungen durchgeführt oder geotechnische Bauwerke erstellt wurden. Welche geotechnischen und geomechanischen Erfahrungen wurden dabei gewonnen (Teufenlage, Ausbauart, Ausbaugrad)? Welche besonderen Problemstellungen traten dabei auf? Sind Schwierigkeiten bei einer Iangen Offenhaltung z.B. für eine Rückholung zu erwarten und welche können das sein? Gibt es Untersuchungen/Überlegungen zur technischen Machbarkeit der Rückholung, wenn ja, welche?
65.2.31FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Welche Teufe kann für die Erstellung von Hohlräumen in tertiären (paläogenen) Tongesteinen aufgrund des notwendigen Ausbaus als maximal möglich angesehen werden?
65.2.32FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Bei all diesen offenen Fragen steht im Raum, wie die BGE plant, diese Wissenslücken in Bezug auf die tertiären Tongesteine zu schließen? Sollte die BGE die tertiären Tongesteine weiterhin in ihre Betrachtungen einbeziehen, welche weiteren Forschungsarbeiten sind von ihr geplant bzw. welche offenen Fragen sieht die BGE selbst bei diesem Wirtgestein?
65.2.33FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet „Tertiäres Tongestein“ liegt u. a. im Nordwesten des Landes Berlin. Seine Ausdehnung für den Berliner Raum lässt sich mit den vorliegenden Informationen regional-geologisch nicht nachvollziehen. // Als entscheidungserheblich für die Gebietsabgrenzung wird von der BGE auch die im Land Berlin positionierte Bohrung Berlin 1 (321006000101) genannt, in der nach Kenntnis des geologischen Dienstes von Berlin keine Sedimente des oberen Paläiozäns oder unteren Eozän vorhanden sind. Vielmehr lagert in dieser am Rand des Teilgebietes gelegenen Bohrung unteroligozäner Rupelton in einer Bohrteufe von 100—189 m direkt auf mesozoischen Keuperschichten. Vergleichbare Schichtenfolgen sind auch in weiteren der BGE zur Verfügung gestellten Tiefbohrungen aufgeschlossen, wie z. B. in den weiter nordwestlich im Teilgebiet lokalisierten Bohrungen Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Berlin 15. Auch in der ebenfalls deutlich innerhalb des Teilgebietes gelegenen Bohrung 425B-3091, deren Informationen der BGE inkl. Schichtenverzeichnis vorliegen, sind keine Schichten des oberen Paläozäns und unteren Eozän aufgeschlossen. Hier wurden lediglich geringmächtige Tone des oberen Mittel- bzw. Obereozän erbohrt. Dementsprechend ist die Ausweisung des Teilgebietes "Tertiäres Tongestein” für den Raum Berlin regionalgeologisch in Frage zu stellen.
65.2.34FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die Lithologie aus den Bohrungen Bad Wilsnack Sol Wlk 1/96 in der Prignitz und Velten Gt Vet 2/90 nördlich Berlin belegt die heterogen aufgebauten Wechselfolgen des Paläogens: • Hauptsächlich wird das Paläogen Brandenburgs aus Schluffen (nach Korngröße definiert in DIN 4022 und DIN EN ISO 14688 von 2004) aufgebaut. • Weiter wird das Paläogen aus Tonmergeln, Schluffmergeln, Kalkschluffen, Sanden, Kalksanden und Tonen zusammengesetzt. • Dem sind Konkretionen und Bänke bzw. Flöze von Kalkmergelsteinen, Kalksteinen, Kalksandsteinen, Braunkohlenschluffen, Braunkohlentonen und Braunkohlen eingelagert. Da beide Bohrungen in Salzabwanderungssenken geteuft wurden, in denen Absenkungsphasen infolge Salzabwanderung auch im Paläogen stattfanden, weisen darin einige Abschnitte des Paläogens auch erhöhte Mächtigkeiten und Lithofaziesdifferenzierungen auf, die nur lokal in diesen Senken auftreten, insbesondere in den einzelnen Diapirrandsenken auch zu unterschiedlichen Zeiten. Paläogene Tone über 100 m Mächtigkeit treten somit in Brandenburg nur Iokal in Salzabwanderungssenken auf. Daher wird bei deren Flächenumgrenzung im Zwischenbericht Teilgebiete der BGE insbesondere die nach StandAG § 23 Absatz 5 Punkt 2 erforderliche Mindestanforderung ,,Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereich" nicht erfüllt und dieses Gebiet hätte infolgedessen nicht als identifiziertes Gebiet in die Anwendung der Geowissenschaftlichen Abwägungskriterien aufgenommen werden dürfen.
65.2.35FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Es erscheint daher nicht plausibel, aus einer heterogen lithologischen Zusammensetzung wie beispielsweise im Paläogen von der Rupelton-Formation (Unter-Oligozän) aus hauptsächlich Schluffen, Tonen, Ton- und Schluffmergeln in Nordwest-Brandenburg (mit Sand-Zwischenschaltungen in Ost-Brandenburg außerhalb des Teilgebietes 005_OOTG) ein Wirtsgestein "Tertiäres Tongestein” herzuleiten.
65.2.36FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Hamburg: Für die Ausweisung des Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Basisfläche des oberen Eozän des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Basiskriterium 1.500 m verschnitten. Dies ist für das GLA Hamburg nachvollziehbar. Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Langefelde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht plausibel.
65.2.37FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Hamburg: Neben der Erdgas- und Erdölförderung als Solche, die durchaus auch zu starken und mitunter negativen Auswirkungen auf die Eigenschaften des Untergrunds für ein Endlager führen kann, bestand für das ehemalige Erdölfeld Reitbrook eine Nachnutzung als Gasspeicher. Durch das wiederholte Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein ,,Tertiäres Tongestein" ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. Der Bewegungsbereich des Gasspeichers, der von 1973 – 2017 am Standort Reitbrook betrieben wurde, kann aus den Radarinterferometriedaten (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten, abgeleitet werden. Die Hebungen lagen in den letzten Jahren der Nutzung demnach in einer Größenordnung bis zu einigen Zentimetern. Der betroffene Bereich entspricht in etwa der Ausdehnung der im GTA-3D dargestellten Salzstockberandung und etwas darüber hinaus (ca. 4 km im Durchmesser). Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines ,,Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein konnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.
65.2.38FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Niedersachsen: Für Niedersachsen wurde noch keine detaillierte regionalgeologische Betrachtung des Teilgebietes ”Tertiäres Tongestein” vorgenommen, es ist jedoch zu erwarten, dass vergleichbar wie in den benachbarten Bundesländern ähnliche Beispiele und vor allem großflächige Regionen identifiziert werden könnten, die die Ausweisung des Teilgebietes "Tertiäres Tongestein” in der aktuellen Ausprägung mehr als in Frage stellen. Die Verhältnisse, wie sie bspw. aus Schleswig-Holstein beschrieben werden, wären auch für Niedersachsen nach regionalgeologischer Prüfung nicht überraschend und mitunter übertragbar.
65.2.39FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Mecklenburg-Vorpommern: Das Teilgebiet „Tertiäres Tongestein“ umfasst nahezu die gesamte westliche Landesfläche von Mecklenburg-Vorpommern. Zur Abgrenzung wurden dafür vor allem Tiefbohrungen und thematische Karten herangezogen. Ergänzend dazu kann auch der seismische Reflektor T1 verwendet werden, der die transgressive Basis des Tertiär in Nordostdeutschland abbildet, und in Form von Isobathenkarten vorliegt. Die Isolinien des Reflektors zeigen an, dass das von der BGE ausgewiesene Teilgebiet auch Bereiche oberhalb von Salzstrukturen einschließt, in denen sich die Basis der alttertiären Abfolgen nicht tiefer als 300 m u. NN befindet. Dies betrifft die Salzkissen Brustorf, Karow-Schwaan, Krakow am See, Marnitz, Neubuckow und Triebkendorf. Teilweise fehlt das Tertiär im Top dieser Antiklinalstrukturen völlig.
65.2.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Der Umgang mit dieser ,,Verteilungsungerechtigkeit”, bezogen auf die heterogene Datenbasis, ist ein wesentlicher Aspekt, den die BGE hätte berücksichtigen sollen. Die Vorgehensweise der BGE, im Wesentlichen mit einem Werkzeug, das als Modell im Maßstab 1:300.000 (Geotektonischer Atlas 3D) ,,nur" stratigraphische Einheiten abbildet, ein Teilgebiet für die beschriebenen Einheiten des Paläogen als potenzielles Wirtsgestein belastbar nach den Maßstaben des StandAG abzugrenzen, wird seitens der SGD als zu starke Vereinfachung gesehen.
65.2.40FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetMecklenburg-Vorpommern: In den zahlreich vorhandenen Bohrungen sind die Abfolgen des Paläozän und Eozän häufig >100 m mächtig. Jedoch bestehen diese bis etwa 600 m Tiefe überwiegend aus unverfestigten und damit noch plastischen Tonen und enthalten teilweise auch Ton/Schluff-Wechsellagerungen. Aufgrund ungünstiger geomechanischer Eigenschaften und erhöhter Sensitivität gegenüber Temperaturerhöhungen sollten diese Bereiche von einer weiteren Betrachtung ausgenommen werden.
65.2.41FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Schleswig-Holstein: Die Konsistenz der tertiären Tonfolgen des Untereozän 2 bis 4 wird in den Bohrungsbeschreibungen in vielen Regionen als ,,plastisch” und ,,weich” beschrieben. Auf eine unvollkommene diagenetische Verfestigung weisen auch Beschreibungen wie ”zäh” hin. // In allen Regionen Schleswig-Holsteins finden sich in größerer Zahl Schichtenverzeichnisse, die untereozänes und oberpaläozänes Material als ,,mild" sowie "mäßig fest" beschreiben. // Es kann also davon ausgegangen werden, dass die allgemeine lithologische Einstufung als ,,Ton" (und nicht als Tonstein) weiten Teilen des Landes - auch in endlagerrelevanten Tiefen - zutrifft. // Mit Blick auf die mineralogische Zusammensetzung der Tone in Schleswig-Holstein ist für die Tone des Ypresiums (Eozän) die enthaltenen quellfähigen Montmorillonite hervorzuheben. Besonders in sog. „Grüner Eozänton“ bilden die quellfähigen Montmorillonite bis zu 50 % des Gesamtanteils an Tonmineralen. // Die paläogeographische Situation Schleswig-Holsteins ist durch den von Salzmauern und Salzdiapiren überprägten Glückstadtgraben gekennzeichnet. Durch noch im Tertiär andauernde Halokinese konnte es an den Flanken der Salzstrukturen stellenweise zu erosiven Prozessen kommen, deren Spuren sich in den benachbarten Trögen durch unterschiedlich mächtige siltig/sandige Zwischenlagen dokumentieren. Weiterhin ist besonders das Untereozän 1 durch Tuffitlagen gekennzeichnet.
65.2.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Der sehr unterschiedliche Detaillierungsgrad der verwendeten Datengrundlagen (z.B. Flächen im GTA-3D im MaBstab 1:300.000) lassen Zweifel aufkommen, ob die abschließende, d.h. der Schritt vom identifizierten Gebiet ,,Tertiäres Tongestein” hin zur Ausweisung des Teilgebietes ,,Tertiäres Tongestein” in Norddeutschland belastbar ist. Aufgrund der Modellgrenzen endet das Teilgebiet bspw. an einigen Stellen an Ländergrenzen, weil hier eine Datenharmonisierung offensichtlich nicht möglich war. Demnach erfolgte hier die Ausweisung des Teilgebietes nicht anhand geologischer Bewertungen (sondern anhand politischer Grenzen). Im Grunde kann dies dazu führen, dass eine Fläche aufgrund fehlender oder kleinmaßstäblicher Daten oder Daten, die bspw. in den Archiven der SGD nicht recherchiert wurden, ausgeschlossen wurde. Nach dem Gesetz müsste hier zum Umgang mit diesen Gebieten eine Empfehlung seitens der BGE ausgesprochen werden (§13 StandAG) und diese Gebiete umgekehrt weder ausgeschlossen noch als Teilgebiet ausgewiesen werden. Der Ansatz wäre im diesem Sinne nicht ,,konservativ”.
65.2.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Der GTA-3D als Modell für Niedersachsen, Hamburg und Bremen sowie die in Schleswig-Holstein verwendeten Modelle (Basismodell SH 2012 (GTA-3D) und Strukturmodell SH 2016 (aus Projekt „StörTief“) bilden ,,nur” stratigraphische Einheiten ab, die für eine Bewertung der Gesteinsformationen in lithostratigrahpische bzw. am Ende lithologische Einheiten übersetzt werden mussten. Ohne eine systematische und umfangliche Hinzuziehung sowie Prüfung der Informationen aus vorhandenen und zugänglichen Tiefbohrungen (die der BGE vor Veröffentlichung des Zwischenberichtes vorlagen) ist dies nicht möglich. Das Ergebnis stellt dementsprechend eine starke Vereinfachung dar. Die aus den angegebenen Quellen ermittelten Mächtigkeiten im Paläogen von bis zu 1.055 m sind zwar im Sinne eines konservativen Vorgehens (maximal angetroffene Mächtigkeit des Paläogen) nicht zu beanstanden, für das Wirtsgestein Tongestein im Tertiär aber über das gesamte Verbreitungsgebiet Norddeutschlands genommen deutlich überschätzt.
65.2.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Für den sich nun anschließenden Schritt zur Einengung dieses Teilgebietes auf eine oder mehrere Standortregionen stellt sich die Frage, ob und wie dies überhaupt geowissenschaftIich belastbar vorgenommen werden kann.
65.2.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Sieben der Indikatoren und Kriterien nach § 24 StandAG (Geowissenschaftliche Abwägungskriterien) beruhen auf der Verwendung von Referenzdatensätzen, vier Kriterien beruhen auf der Grundlage gebietsspezifischer Daten. Die Referenzdatensätze wurden Iosgelöst von der Stratigraphie und Erdzeitalter und der sehr unterschiedlichen Lithologie der jeweiligen Tongesteinsformationen für alle Tongesteine gleichermaßen und ohne weitere Differenzierung untereinander angewendet. Dabei wurden überwiegend Datensätze aus verfestigten Tonsteinen (Jura/Kreide) als Referenzdatensätze abgeleitet. // Insbesondere für das Teilgebiet ”Tertiäres Tongestein” ist diese Vereinheitlichung nicht nachvollziehbar und wird als nicht sachgerecht eingestuft. Für die tertiären Tongesteine ist zwingend ein eigener Referenzdatensatz erforderlich.
65.2.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Zahlreiche Bohrungen und Schichtenverzeichnisse, die der BGE von den SGD zur Verfügung gestellt wurden, belegen die große Heterogenität und lithofazielle Differenzierung der tertiären Abfolgen. Die tertiären (paläogenen) Sedimente in Norddeutschland sind gekennzeichnet durch sehr unterschiedliche Faziesräume und große lithologische Unterschiede innerhalb des Verbreitungsgebietes. Wichtige Eigenschaften (u. a. mineralogische Zusammensetzung, Art und Anteil der Tonminerale, Porosität, Permeabilität, Korngröße, Konsistenz, Paläotemperatur) dieser erdgeschichtlich relativ jungen Tongesteine unterscheiden sich wesentlich von denen älterer, prätertiärer Tongesteine.
65.3.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202VerfahrensfragenHinweisFür das weitere Vorgehen zur Abgrenzung der Standortregionen für die untertägige Erkundung hält der DK jedoch den vertieften Einsatz geologischer Expertise auf regionalgeologischer Ebene durch die BGE für unabdingbar.
65.3.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAusschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 5 StandAG) Je nach Randbedingungen kann das Umfeld von Störungen sehr verschieden beeinflusst worden sein und die Reichweite von Deformation in das Nebengestein unterschiedlich ausfallen. Einflussgrößen sind dabei u. a. Lithologie oder Versatz. Demzufolge ist um aktive Störungszonen ein entsprechender Sicherheitsabstand zu wählen. In der Begründung zum StandAG ist dazu ausgeführt: Der erforderliche Sicherheitsabstand zu derartigen Störungszonen ist individuell abzuschätzen. Er beträgt in der Regel mindestens einen Kilometer. Diese Einschätzung wird im Rahmen einer ersten Phase der Standortauswahl im Grundsatz geteilt, sollte jedoch im Zuge des weiteren Verlaufs des Verfahrens standortspezifisch geprüft werden. Die pauschale Abstandsannahme von einem Kilometer muss prinzipiell nicht nur für den Ausstrich der Störung an der Erdoberfläche ausreichende Sicherheit gewährleisten, sondern der Puffer muss für den Fall, dass der Verlauf der Störung in die Tiefe bekannt ist, entsprechend auf die Oberfläche projiziert werden. [...] Zur genauen Abschätzung ist stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
65.3.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAusschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 5 StandAG) Es bedarf einer eigenen fachlichen Bewertung durch die BGE (auch im Sinne des Gesetzgebers), eine Übernahme der von Geologischen Diensten vorgenommenen Klassifizierungen oder des Störungsinventars der GÜK250 genügen nicht den Ansprüchen an die Anwendung der Kriterien.
65.3.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAusschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 5 StandAG) Die Vorgehensweise, Störungen nur als aktiv zu klassifizieren, wenn diese in Gesteinseinheiten auftreten, die jünger als 34 Millionen Jahre sind, entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzestextes. Dem Gesetz nach geht es um die Aktivität der letzten 34 Ma (Zeitspanne). Mit der angezeigten Vorgehensweise werden nur Gebiete extrahiert, in denen Gesteinsschichten tertiären oder jüngeren Alters auch tatsächlich anstehen und mit seismischen Methoden erfasst werden konnten. Die gesamte geotektonische Aktivität seit dem Rupel und die rezente Aktivität wird damit nicht erfasst. [...] Die Aktivität ist [...] mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand zu berücksichtigen. Sind tertiäre Einheiten lückenhaft verbreitet, kann über indirekte Verfahren eine qualitative Aussage zur Aktivität dieser Störungen gemacht werden. Dies setzt eine Einzelfallbetrachtung voraus (im Falle nicht datierbarer Störungen).
65.3.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAusschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 5 StandAG) 3). Da Störungen mehrfach reaktiviert werden können, kann unter konservativen Gesichtspunkten [...] von einer zukünftigen Aktivität [...] ausgegangen werden. Die Aktivität ist plausibel und durch Expertenwissen fachlich begründet darzustellen
65.3.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202Aktive StörungszonenHinweisPhasenübergeordnetAusschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 5 StandAG) Die BGE sieht vor, „auf Grundlage der Geologischen Übersichtskarte Deutschlands (GÜK250) alle Störungen zu selektieren, die Gesteinseinheiten mit einem Maximalalter von 34 Millionen Jahren versetzen“. Eine Ableitung des Störungsinventars aus geologischen Karten, die beispielsweise im Norddeutschen Becken im Wesentlichen die Lockersedimente des Quartärs und holozäne Schichten erfassen, ist nicht möglich. Im Quartär sind rezente atektonische (glazial bedingte) oder tektonische Störungen nicht ausgeschlossen, wurden jedoch bisher noch nicht ausreichend identifiziert und belegt.
65.3.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.202Vulkanische AktivitätHinweisPhasenübergeordnetAusschlusskriterium „Vulkanismus“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 5 StandAG) Gefährdungsgebiete, die von May (2019) unter Hinzuziehung weiterer Kriterien großräumig differenziert wurden, sind nach aktuellem Forschungstand zu erweitern, da rezente subkrustale magmatische Prozesse (Bewegungen eines Mantelplumes, Magmenaufstieg, Mantelgasexhalationen) zur Entstehung Schwarm- und DLF-Erdbeben (Deep Low-Frequency), Hebung der Erdoberfläche und Bildung von Mofetten und Säuerlingen beitragen. Die dabei angelegten tiefen oder reaktivierten Strukturen schaffen potenzielle Wegsamkeiten vulkanischer Durchschlagsröhren. Somit stellen auch weitere vulkanische Erscheinungen (wie Mofetten und Säuerlinge) beeinträchtigende Faktoren eines Endlagerstandortes für hochradioaktive Abfälle dar. // 2. Aktueller Forschungstand // 2.1 Eifel [...] // 2.2. Region Vogtland-Fichtelgebirge/Oberpfalz-Egerbecken [...] // 3. Gebietsabgrenzung // 3.1 Eifel (Rheinland-Pfalz) // 3.2 Vogtland-Fichtelgebirge/Oberpfalz-Egerbecken // Die Vulkane, Mofetten, Säuerlinge und Schwarmbeben der Vogtland-Fichtelgebirge/Oberpfalz-Egerbecken sind in einem Gebiet verbreitet, das mehr als 4.100 km² umfasst.
65.4.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationBemerkungPhasenübergeordnetUnterlage „§ 36 Salzstock Gorleben Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§ 22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 StandAG“. Bekanntlich ist Gorleben der „Elefant im Raum“ [...] Auf dem Weg zum „Standort mit der bestmöglichen Sicherheit“ (Standortauswahlgesetz) ist es wahrscheinlich, dass Gorleben-Rambow im Laufe des Verfahrens ausscheidet. Jedoch ist es wichtig, dass dies nachvollziehbar aus den richtigen Gründen in einem wissenschaftsbasierten Prozess geschieht. [...] beim Studium der Unterlagen auf die Anwendung der Abwägungskriterien nach Standortauswahlgesetz (StandAG) konzentriert, konnten jedoch keinen umfassenden Review durchführen.
65.4.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DeckgebirgeBemerkungPhasenübergeordnetHinzu kommt im zitierten Fall – wie für alle Teilgebiete mit Steinsalz in steiler Lagerung – eine Verwendung der Begriffe „Deckgebirge“ und „Überdeckung“, die sich nach unserer Auffassung so nicht aus dem StandAG ergibt, jedoch für den Entscheid essentiell ist: // Laut StandAG gehören zum Deckgebirge alle Schichten oberhalb des ewG (in der Regel also auch Teile des Wirtsgesteins), das Verzeichnis der Indikatoren in Anlage 11 fragt dann nach dem Vorhandensein und ggf. der Qualität einer (ansonsten nicht weiter definierten) Überdeckung im Deckgebirge, insbesondere nach deren Eigenschaften: Ist sie grundwasserhemmend, erosionshemmend, mächtig, geschlossen? Dieses Kriterium wurde durch die BGE aber ausschließlich auf Überdeckungen oberhalb des Wirtsgesteins angewendet, nicht jedoch für Überdeckungen des ewG im Wirtsgestein.
65.4.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationFeststellungPhasenübergeordnetIm Gespräch am 5.10. hatten Sie eine Definition des Begriffs „Überdeckung“ angekündigt. Über die Frage der Definition hinaus stellt sich für die Mitglieder der DAEF auch die Frage nach deren Begründung – sowohl aus juristischer als auch aus sicherheitstechnischer Sicht: In wie weit wurde vom StandAG abgewichen, und mit welcher Begründung? Ist die Entscheidung sicherheitstechnisch sinnvoll angesichts des Umstands, dass Überdeckungen im Wirtsgestein im Allgemeinen in der Tendenz (deutlich) langzeitstabiler als solche oberhalb des Wirtsgesteins sein dürften? Die Beantwortung dieser Fragen ist zentral, weil in allen oben genannten Teilgebieten letztlich allein dieses Kriterium entscheidungsrelevant war.
65.4.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)DeckgebirgeFeststellungPhasenübergeordnetWeiterhin sind wir auch nicht davon überzeugt, dass eine Oberfläche der Wirtsgesteinsformation im Quartär per se als sicherheitstechnisch „ungünstig“ zu werten ist (Abbildungen 28, 29 der „Arbeitshilfe“), da dies auch ein Hinweis auf eine besonders mächtige Barriere in der potentiellen Wirtsgesteinsformation sein kann. Überraschend ist [...] z. B. für das Teilgebiet 012_01TG_198_01IG_K_g_RHE trotz einer ungünstigen Bewertung des Kriteriums nach Anlage 11 (aufgrund des Anstehens des Wirtsgesteins an der Geländeoberkante) von einer grundwasser- und erosionshemmenden Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch Teile des Wirtsgesteins ausgegangen und auf eine günstige geologische Gesamtsituation geschlossen wird. [...] Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich eine adäquate Anwendung des Kriteriums nach Anlage 11 auf eine zumindest ungefähre Festlegung der Teufe des potentiellen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs bzw. Einlagerungsbereichs stützen müsste.
65.4.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationBemerkungPhasenübergeordnetWissenschaft lebt vom Diskurs, auch ein wissenschaftsbasiertes Verfahren wird vom Diskurs vorangetrieben werden und nicht nur eindeutige Antworten liefern – der im StandAG verwendete Begriff „Abwägungskriterien“ belegt dies in aller Deutlichkeit. Angesichts der noch zu erwartenden Konflikte im Auswahlverfahren (einschließlich Expertendissens) halten wir es für wichtig und werben dafür, dass dieses Verständnis von Wissenschaft und ihrer Rolle im Verfahren von Anfang an berücksichtigt und gut kommuniziert wird. Wir möchten zum Diskurs und damit zur Qualität beitragen [...]
65.4.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)KommunikationAbweichungPhasenübergeordnetDie Aggregierung von Indikatoren zur Bewertung von Abwägungskriterien und schließlich zur Einschätzung der geologischen Gesamtsituation stellt eine besondere Herausforderung dar, da im Bericht der Endlagerkommission und im StandAG nicht hinreichend klar ausgeführt wird, wie vorzugehen ist.
65.4.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhasenübergeordnetDie Abwägungskriterien haben je nach Wirtsgestein, Sicherheitskonzept und Endlagerkonzept unterschiedliche Bedeutung und unterschiedliches Gewicht, sind ggf. sogar inkommensurabel (nicht vergleichbar). […]
65.4.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhase 1, Schritt 2[...] So besitzen die hydrochemischen Bedingungen und die Rückhalteeigenschaften des Gesteins im einschlusswirksamen Gebirgsbereich (ewG) im Wirtsgestein Steinsalz (geringes bis kein Wasservorkommen) im Vergleich zu anderen Wirtsgesteinen (zu unterstellender signifikanter Wasserzutritt zu den Einlagerungsbereichen) eine deutlich unterschiedliche Relevanz. Weiterhin sind die pH-Werte, die im Referenzdatensatz für Steinsalzformationen genannt werden, zu diskutieren. Gemessene pH-Werte in hochsalinaren Lösungen sind nicht mit den in verdünnten Grund- und Porenwässern bestimmten zu vergleichen, sondern erfordern eine vertiefte Interpretation, um geochemisch bedeutsame Daten zu erhalten.
65.4.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienBemerkungPhase 1, Schritt 1Auch wenn vorläufige Sicherheitsuntersuchungen als Mittel zur wirtsgesteins- und konzeptabhängigen Einordnung der Abwägungskriterien im StandAG für die Ermittlung der Teilgebiete noch nicht gefordert werden, gilt es doch, den Konzeptbezug zur Ermittlung einer für die Endlagersicherheit günstigen geologischen Gesamtsituation herzustellen. [...] Der Bezug zum Endlagerkonzept, der nach unserer Auffassung erst einmal nur die ungefähre Lage eines ewG umfassen müsste, ist im vorliegenden Bericht nicht ausreichend erkennbar. // [...]
65.4.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienBemerkungPhase 1, Schritt 1[...] // Die Methodik zur Abwägung ist nach Auffassung der Mitglieder der DAEF so wichtig, dass die derzeit vorgenommene über mehrere Unterlagen verteilte Darlegung (Zwischenbericht, „Teilgebiete und Anwendung“, „Arbeitshilfe“ sowie zur verbalargumentativen Zusammenführung im Bericht zum jeweiligen Teilgebiet) nicht angemessen erscheint. Wir empfehlen daher eine knappe synthetisierende Darstellung in einem Dokument, das sowohl die Wege von den Indikatoren zu den Bewertungen der einzelnen Kritieren als auch die Grundsätze der verbalargumentativen Zusammenführung zu einem Gesamturteil und die zentralen Begründungen hierzu enthält. Letztere müssten sich nach unserer Meinung an den Grundätzen des oben zitierten Schreibens des BfE orientieren.
65.4.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)ReferenzdatensätzeBemerkungnicht verfahrensrelevantAufgrund der Datenlage wurden durch die BGE für eine Vielzahl von Abwägungskriterien [...] so genannte Referenzdatensätze, also pro Wirtsgestein einheitliche Bewertungen, verwendet. Dabei ist ausgeführt, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukäme. Die Mitglieder der DAEF hegen jedoch ernsthafte Zweifel daran, dass eine alleinige Abwägung bzgl. der verbleibenden 3, 2 bzw. 4 jeweils mit gebietsspezifischen Daten bewerteten Abwägungskriterien zu einem belastbaren Urteil führen kann, ob eine günstige geologische Gesamtsituation vorliegt. In der Begründung zu § 24 Absatz 1 des StandAG wird zudem explizit darauf hingewiesen, dass ein einzelnes Abwägungskriterium nicht hinreichend für eine solche Aussage ist [...] Die Gefahr, eigentlich günstige Teilgebiete frühzeitig auszuschließen, erscheint gegeben. Es ist zu fragen, ob entweder doch weitere individuelle Informationen bei den mit Referenzdatensätzen bewerteten Kriterien zur Bewertung herangezogen werden können, oder aber, ob das StandAG in dieser Phase auch einen Verzicht auf die Anwendung von Abwägungskriterien zulässt, sofern diese sich in dieser Phase noch nicht als praktikabel anwendbar erweisen. In jedem Fall halten wir vor diesem Hintergrund Einschätzungen der Form „liegt eine / keine günstige geologische Gesamtsituation vor“ für irreführend und empfehlen eine Kommunikation, die die geschilderten Sachverhalte widerspiegelt.
65.4.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 2[...] Zusammenführung von Indikatoren zur Bewertung der einzelnen Kriterien ist der Unterlage „Teilgebiete und Anwendung - Geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG“ zu entnehmen, dass für alle individuell bewerteten Kriterien der jeweils schlechteste für das betreffende Wirtsgestein berücksichtigte Indikatorwert ausschlaggebend ist. [...] Das Zusammenführen unterschiedlicher Präferenzen zu einer sinnvollen kollektiven Entscheidung ist formal nicht möglich (Arrow-Theorem) – um so wichtiger ist es, die verwendeten Präferenzen sicherheitstechnisch gut zu begründen und die Sensitivität des Ergebnisses gegen die Wahl unterschiedlicher Präferenzen zu testen. Letzteres ist nicht geschehen, und auch die jeweiligen Begründungen für die Präferenz „der schlechteste Indikatorwert ist ausschlaggebend“ sind kaum nachzuvollziehen [...] Nach unserem Verständnis besteht hier Erklärungsbedarf (stark verkürzte Argumentation). Möglicherweise gibt es auch Defizite in der Methodik.
65.4.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 2[…] einige der verbalargumentativen Begründungen zur Zusammenführung der Abwägungskriterien zu einem Gesamturteil. So kann die nachfolgend zitierte Begründung sicherheitstechnisch nicht überzeugen: // „Aufgrund der geringen Tiefe des Strukturtops wird die ungünstige Bewertung des Deckgebirges stärker gewichtet. Aus diesem Grund ist nur eingeschränkt damit zu rechnen, dass ein geeigneter einschlusswirksamer Gebirgsbereich gefunden werden kann. Daher erfolgt nach Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes mit “nicht günstig“.“ (Anlage 1B, Teilgebiet 020_00IG_S_s_z). Ganz ähnlich wurde für die Teilgebiete 009_00IG_S_s_z, 011_00IG_S_s_z, 015_00IG_S_s_z, 016_00IG_S_s_z sowie 026_00IG_S_s_z verfahren: Diese wurden für die Kriterien nach Anlagen 2 und 3 als „günstig“ eingestuft, die Bewertung „ungünstig“ bzw. „bedingt günstig“ für das Kriterium nach Anlage 11 führte zur zusammenfassenden Bewertung „nicht günstig“.
65.5.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens.
65.5.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Im Zwischenbericht Teilgebiete wurde für lmpaktkrater ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer gewählt, um den zerrütteten Bereich abzugrenzen. Dies scheint dem LGRB für das Nördlinger Ries als zu gering angesetzt. Von Hüttner u. Mitarb. (1980: Geologisches Jahrbuch, E 19) wurde gezeigt, dass der tektonische Kraterrand teilweise zwei Kilometer außerhalb des geomorphologischen Kraterrandes liegt, d.h. dass der Gesteinsverband auch in mehr als einem Kilometer Entfernung zum kartierten Kraterrand durch das Ereignis gestört wurde. Die Verbreitung von Auswurfmassen (Bunte Brekzie) als Hinweis für die laterale Beeinflussung des Gesteinsverbands ist ein deutlicher Indikator und sollte in zukünftigen Verfahrensschritten einbezogen werden.
65.5.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenAbweichungPhase I, Schritt 2Die vorgetragene Einschränkung des Begriffs „aktive Störungen" auf regionale und überregionale Störungszonen entspricht nicht dem Wortlaut von §22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG, nach dem alle Störungen, die im angegebenen Zeitraum von 34 Millionen Jahren als aktiv einzustufen sind, Berücksichtigung finden müssen. In zukünftigen Verfahrensschritten sind aus unserer Sicht auch lokal aktive Störungen zu prüfen.
65.5.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Aktive StörungszonenFeststellungPhase I, Schritt 1Durch die pauschale Übertragung der in der GÜK250 dargestellten Störungsspuren erscheinen einige großräumige Störungsstrukturen wie der Fildergraben, das Schwäbische Lineament oder die Oberrheingraben-Randverwerfung unplausibel unterbrochen, lokale Störungselemente wurden wahrscheinlich nicht berücksichtigt. Auffällig sind auch Unterbrechungen von Störungspuren im Bereich quartärer Talfüllungen, z.B. im Bereich des Taubertals.
65.5.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Die ausschließliche Verwendung der Störungsspuren aus der GÜK250 in großen Teilen des Landes erscheint als Ausschlusskriterium in künftigen Verfahrensschritten unzureichend. Da sich das Landesgebiet Baden-Württemberg in den vergangenen 34 Millionen Jahren im tektonischen Einflussgebiet der Alpenbildung befand, sollten alle bisher bekannten Störungen, wie sie der amtliche Störungsdatensatz des Landes Baden-Württemberg (GeoLa) abbildet, bewertet und alle mutmaßlich in dieser Zeit aktiven Störungen berücksichtigt werden. Hierfür steht der BGE der GeoLa-Datensatz zur Anwendung des Kriteriums „aktive Störungen" zur Verfügung.
65.5.14FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Innerhalb des Teilgebiets 013 werden Kristallinvorkommen im tektonisch aktiven Oberrheingraben als endlagertauglich ausgewiesen, obwohl diese auch zwischen den Hauptstörungen als zerrüttet anzusehen sind. Dieses Ergebnis basiert vermutlich aus einem schematischen Zusammenschnitt des Wirtsgesteinsvorkommens „Kristallin" mit den im GeORG-Modell modellierten Hauptstörungen, versehen mit einem Sicherheitsabstand von einem Kilometer. Stark gestörte Bereiche im Randbereich des Oberrheingrabens, beispielsweise die Emmendinger Vorbergzone und die Freiburger Bucht, wurden im Zwischenbericht Teilgebiete bislang ebenfalls nicht bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums berücksichtigt.
65.5.15FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Die BGE charakterisiert die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zu einem hohen Maß auf der Grundlage von Referenzdatensätzen. Dies ist für eine erste deutschlandweite pauschale Charakterisierung wie sie im Zwischenbericht vollzogen wurde, sicherlich zielführend. Wir weisen aber darauf hin, dass Ihnen für die Ausweisung der Standortregion für Baden-Württemberg an vielen Stellen regionale und zutreffendere Daten zur Verfügung stehen.
65.5.16FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhasenübergeordnetFür eine tiefere Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigen wir auch die von Ihnen zu den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen verwendeten Geodaten sowie eine finale Zusammenstellung entscheidungsrelevanter Daten. Wir bitten Sie daher, uns diese Informationen zukommen zu lassen.
65.5.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Teilgebiet 009_0_0T: Nord-und Südgrenze dieses Gebiets wurden der Literatur entnommen und sind prinzipiell nachvollziehbar. Allerdings besteht im ausgewiesenen Gebiet das Grundgebirge in Baden-Württemberg nach heutiger Kenntnis aus Schiefergebirge, d. h. aus Tonschiefern mit Einlagerungen von anchimetamorphen Kalksteinen, klüftigen Metasandsteinen (Quarzit, Grauwacke) und örtlich Diabasen. Andere Schiefergebirge der Saxothuringischen Zone in Sachsen und Thüringen wurden von der BGE nicht zum Teilgebiet gerechnet. [...] Auch der im BGE-Bericht angeführte Literaturverweis (de Wall et al. 2019) bezieht sich auf Untersuchungen östlich dieser Grenze in einer untertägig verdeckten Fortsetzung des Fichtelgebirgs-Kristallins.
65.5.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Teilgebiet 009_0_0T: In Baden-Württemberg gibt es aus geophysikalischen Untersuchungen keine Hinweise auf Granitintrusionen innerhalb des ausgewiesenen Teilgebiets. Vorhandene Bohrdaten weisen typische Gesteine des Schiefergebirges aus. Das Granitvorkommen am Südrand des Teilgebiets bei Baden-Baden ist an die Südrandstörungen und den Kontakt zu Gebiet 013_00TG gebunden.
65.5.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Teilgebiet 001_00TG: Für die Mächtigkeit des Opalinustons wurde im Zwischenbericht der gesamte Mitteljura, basierend auf dem Landesmodell des LGRB, angenommen. Da der Opalinuston sowohl als lithostratigraphische Einheit und erst recht als lithologische Einheit ss. nur einen (unteren) Teil des Mitteljuras ausmacht, führt dieser Ansatz zu einer deutlichen Überschätzung der Mächtigkeit und der Obergrenze des Teilgebietskörpers. Zudem sind im oberen Teil des Mitteljura auch potentielle wasserwegsame Schichten enthalten. Da die Schichtenfolge generell nach Südosten einfällt, sind durch Ihre Vorgehensweise die Nord-und die Südgrenze des Teilgebiets bezogen auf die Obergrenze der Opalinuston-Formation jeweils zu weit südlich festgelegt.
65.5.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Teilgebiet 001_00TG: Ihnen stehen neben dem von Ihnen verwendeten Daten im Gocad-Format, die nur einen Arbeitsstand wiedergeben, auch finalisierte Daten des Landesmodells im GIS-Format und weiterhin das feiner aufgelöste Modell des GeoMol-Projektgebiets zur Verfügung um die Opalinuston-Einheit enger einzugrenzen. Die Mächtigkeit des eigentlichen potentiellen Wirtsgesteins Opalinuston können Sie aus verschiedenen neu interpretierten Bohrungen, beispielsweise aus dem GeoMol-Projekt, ableiten.
65.5.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Nach den in §23(5) StandAG festgelegten Mindestanforderungen ist bei der Bewertung der Tiefenlage auch zu berücksichtigen, ob zukünftig intensive Erosion, insbesondere durch zukünftige Vergletscherungen, die Integrität des Tiefenlagers beeinträchtigen könnte. Da Teile der Teilgebiete 001_00TG und 013_00TG innerhalb des während der vorletzten Vergletscherung (Riss-Eiszeit) eisbedeckten und damit von Erosion betroffenen Gebiets liegen (Hegau, Teile des Kreises Biberach), sollte auch diese Frage bei der weitergehenden Ermittlung der Standortregionen geprüft werden.
65.5.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Klimamodelle (z.B. Loutre & Berger 2000: Climate Change, 46) legen nahe, dass es in den kommenden 120.000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte, die den größten pleistozänen Eiszeiten in Intensität nahekommen.
65.5.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2[...] in den kommenden 120.000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte, die den größten pleistozänen Eiszeiten in Intensität nahekommen. Dies zeigen auch Modelle, die eine aktuelle Klimaerwärmung durch Treibhausgase berücksichtigen, die in den kommenden 10.000 Jahren zu einem zeitweiligen vollständigen globalen Eisabbau führen würde.
65.5.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Subglaziale Erosion hat in den vergangenen drei Vereisungsphasen zahlreiche rinnenartige Erosionsbecken im Alpenvorland ausgehoben und muss daher auch für zukünftige Vergletscherungen angenommen werden. Eine Ausräumung und Vertiefung bestehender Erosionsbecken durch nachfolgende Vergletscherungen ist mehrfach belegt (Ellwanger et al. 2011: E&G Quaternary Sei. J., 60; Ellwanger 2015: LGRB-Fachbericht 2015/4; Kuhlemann & Rahn 2013: Swiss J. Geosci., 106), die Nagra führt hierzu in der Schweiz derzeit ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durch. Die durch die Erosion erreichten Tiefen erreichen häufig über 100 m, im Fall des Bodensee-Beckens sogar annähernd 500 m. Die Ausdehnung zukünftiger Alpenvorlandsgletscher ist nicht zuverlässig vorherzusehen. Das Gebiet der bisher größten Eisverbreitung kann aber als Orientierung gelten, wo glaziale Tiefenerosion in den kommenden 500.000 Jahren als möglich zu erwarten ist.
65.6.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum geht die BGE für das Teilgebiet 1 (001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT) nach Anwendung der Mindestanforderungen und Abwägungskriterien von einer günstigen Gesamtsituation aus? // [...] Neben den gelieferten Daten des LfU bieten die BGR-Daten zur Auswertung der Tiefenlage, der Mächtigkeit der Opalinuston-Formation und der Mächtigkeit des Deckgebirges sowie die maximale Reichweite der =100-Meter-Verbreitung Hinweise, die sich nicht mit der Teilge bietsidentifikation der BGE decken. // Die BGE hat bei der Anwendung der Mindestanforderungen möglicherweise die neueren Berichte der BGR und untersetzende digitale Anlagen aus den Jahren 2007—2016 nicht berücksichtigt, und stattdessen, wie in der Auftaktveranstaltung Fachkonferenz Teilgebiete am 17.10.2020 mitgeteilt, eine ältere Darstellung des LfU von 1996 verwendet (vgl. Abbildung 1 sowie Meyer & Schmidt-Kaler 1996). // Nach bisher veröffentlichten Studien der BGR wird die Fläche des potenziellen Teilgebietes nur etwa halb so groß ermittelt. // Nach Einschätzung des LfU ist die Identifikation der flächenhaften Verbreitung nach Anwendung der Mindestanforderungen deutlich zu groß bemessen. // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE ihre Darstellungen hinsichtlich der Mindestanforderungen mit den Daten der BGR abgleicht und/oder begründet, warum sie die BGR-Daten nicht bei der Anwendung der Mindestanforderungen (Tiefenlage, Mächtigkeit) berücksichtigt.
65.6.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Anwendung der Mindestanforderungen in Teilgebiet 13 […] // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE die Ergebnisse der von ihr zitierten wissenschaftlichen Arbeiten in die identifizierte Gebietskulisse einarbeitet.
65.6.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden von der BGE im Verbreitungsgebiet des Werra-Steinsalzes in Teilgebiet 78 (078_03TG_197_03IG_S_f_z) atektonische Störungen und tektonische Störungen, die Wasserzutritte ermöglichen, nicht berücksichtigt? // […] Die BGE hat offenbar die Daten des LfU zur Verbreitung der Subrosionssenken, der Störungen und der Erdfälle bei der TeiIgebietsidentifikation nicht berücksichtigt. // Auch die bedeutende Heustreuer Störungszone liegt innerhalb des Teilgebiets und wurde von der BGE offenbar bei der Ausweisung des Teilgebietes nicht berücksichtigt. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // die Datenlieferung zu den atektonischen Störungen und Hinweise des LfU berücksichtigt oder begründet, warum sie diese nicht verwendet. // zur Bewertung nicht den Störungsdatensatz mit der größten Generalisierung, sondern den genauesten Datensatz verwendet.
65.6.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Warum werden von der BGE in den Teilgebieten 2 (002_00TG_044_00IG_T_f_tUMa) und 3 (003_00TG_046_00IG_T-f_tUMj) teilweise sehr kleine und schmale Tongesteinsvorkommen zwischen aktiven Störungszonen ausgewiesen und diese einem generalisierten Teilgebiet zugeordnet? [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE nach Anwendung der Ausschlusskriterien auftretende Kleinstflächen, die aufgrund ihrer Form nicht die Mindestanforderungen erfüllen, prinzipiell nicht als geeignete Gebiete darstellt. [...] // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE [...] eine günstige Bewertung bei der Identifikation als Teilgebiet fundiert fachlich begründet, wenn Teilgebietssegmente zwischen aktiven Störungszonen liegen und nur maximal wenige 100 Meter breit sind, zudem eine spindelförmige oder extrem schmale spitz- oder schwanzförmige Form haben.
65.6.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2[...] // Die östlich von Rosenheim bekannten Sedimente der aufgerichteten Molasse, im Süden des Teilgebietssegments, sind stark nach Norden geneigt. Diese Schichtenverstellung ist eine Auswirkung einer vom LfU übermittelten, aber von der BGE nicht als aktiv klassifizierten Störungszone (Alpennordrandüberschiebung mit Auf-/Überschiebung der Faltenmolasse auf die Vorland molasse). // [...] Die Störungszone der Alpennordrandüberschiebung zwischen der Faltenmolasse und der VorIandmolasse wird hinsichtlich ihrer Auswirkung auf das unmittelbar nördlich davon identifizierte Teilgebiet von der BGE nicht berücksichtigt. Das steile Einfallen der identifizierten Tongesteine von 30-60 Grad wird von der BGE nicht thematisiert. // [...]
65.6.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE [...] die Aufsummierung der Fläche von Teilgebietssegmenten, die sich durch aktive Störungen, stark variierende Schichtmächtigkeit und räumliche Trennung über mehrere Kilometer bis 10er Kilometer erstrecken, plausibel erläutert, begründet und bei der Teilgebietsausweisung berücksichtigt.
65.6.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Warum werden in Teilgebiet 9 (009_000TG_194_00lG_K_g_SO) die Bohrungen mit über 1.000 Meter Teufe sowie die Daten zur Tiefenlage der Grundgebirgsoberfläche von der BGE nicht zur Bestimmung der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen bei der Teilgebietsbegrenzung berücksichtigt? // Die BGE identifiziert das Teilgebiet 9 bezüglich der Verbreitung von kristallinen Wirtsgesteinen ohne zwischen Gebieten unter Deckgebirge =300 Meter und der Verbreitung an der Geländeoberfläche zu unterscheiden. [...] // Westlich einer Linie von Kronach-Goldkronach-Erbendorf sind kristalline Wirtsgesteine weder an der Oberfläche noch in Teufen bis 1.300 Meter nachgewiesen und auch nicht zu erwarten. In 56 Bohrungen in dieser Region mit Teufen =300 Meter bis <1.300 Meter wurde kein kristallines Wirtsgestein erbohrt. // Aus Sicht des LfU ist das Teilgebiet westlich der Linie Kronach-Goldkronach-Erbendorf unzutreffend identifiziert. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // erläutert, auf welcher fachlichen Grundlage die Identifikation des Teilgebietes erfolgt, da sie entscheidungsrelevante Daten offenbar nicht berücksichtigt hat. // hinsichtlich der Teilgebietsbewertung die Schichtenverzeichnisse von allen 62 übermittelten Bohrungen mit Teufen =300 Meter des LfU in ihre Bewertung einbezieht. // Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE prüft, ob ihr bei der Teilgebietsbewertung ein oder mehrere methodische Fehler unterlaufen sind
65.6.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Wie kann die BGE in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00lG_K_g_SO) in Bayern für kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge die Abwägungskriterien anwenden, wenn für die Verbreitung dieser Gesteine im relevanten Teufenbereich zwischen =300 und <1.300 Meter kein einziger Beleg vorliegt? // [...] Aus Sicht des LfU ist die günstige Bewertung der BGE nach Anwendung der Abwägungskriterien weitgehend unzutreffend. // Eine pauschale Anwendung bei 9 von 11 Abwägungskriterien auf nicht spezifizierte kristalline Wirtsgesteine sind aus Sicht des LfU bei der geowissenschaftlich basierten Auswertung als entscheidende Kriterien für die Teilgebietsidentifizierung ungeeignet. Pauschale Annahmen über hunderte von Kilometern widersprechen einer streng wissenschaftlichen Vorgehensweise insbesondere dann, wenn vorhandene Daten aus den Teilgebieten nicht berücksichtigt werden. [...] // Für das LfU ist nicht nachvollziehbar, warum die BGE auf regional nicht vorhandene Wirtsgesteine standort- oder teilgebietsspezifisch Abwägungskriterien angewendet hat. [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // bevor sie gebietsspezifisch Abwägungskriterien anwendet, zunächst prüft, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanter Teufe vorhanden ist.
65.6.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)QualitätssicherungHinweisPhasenübergeordnetDie individuelle Anwendung der Abwägungskriterien Nr. 2 und Nr. 11 auf nicht vorhandenes kristallines Wirtsgestein für eine Fläche von etwa 11.500 km2 wirft Fragen hinsichtlich des internen Reviews und der Qualitätssicherung auf. […] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE ihre methodischen Prozesse bei der Anwendung der Kriterien nach §§ 22, 23 und 24 StandAG hinsichtlich der Plausibilität z. B. im Rahmen eines internen und möglicherweise auch externen Reviews prüft und gegebenenfalls korrigiert.
65.6.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Aufgrund welcher Basis definiert die BGE in der Region westlich und nordwestlich von Weiden/Opf. in Teilgebiet 13 (013_00_TG_195_00IG_K_g_MO) und untergeordnet auch in Teilgebiet 9 (009_00TG_194_00IG_K_g_SO) Kristallines Wirtsgestein (unter Deckgebirge)? // [...] Innerhalb des Teilgebietes haben 6 Tiefbohrungen mit Teufen größer 1.000 Meter kein kristallines Wirtsgestein unter Deckgebirge =300 Meter erreicht. Insbesondere im Raum Weiden/Opf. sind durch Tiefbohrungen mehr als 1.400 Meter mächtige sedimentäre Deckgebirgseinheiten nachgewiesen (vgl. Abbildung 2) und nach geophysikalischen Untersuchungen zudem für einen deutlich größeren Raum zu erwarten. // Zumindest für das Gebiet nördlich und westlich von Weiden/Opf., welches eine Fläche von etwa 950 km2 umfasst, ist die Bewertung der BGE nach aktueller Datenlage unzutreffend. // [...] Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // beschreibt, welche Fachdaten zur Identifikation des Teilgebietes verwendet wurden und warum möglicherweise entscheidungsrelevante Daten, die der BGE vorliegen, nicht berücksichtigt werden.
65.6.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)BemerkungPhase I, Schritt 2Aus Sicht des LfU wäre erforderlich, dass die BGE // [...] bevor sie die Abwägungskriterien anwendet, prüft, ob und gegebenenfalls wo kristallines Wirtsgestein in relevanten Teufen vorhanden ist und dafür Nachweise erbringt oder zumindest fachlich ihre Ewartungen begründet.
65.7.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[…] ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt festzuhalten, dass sich die Ausdehnung des im Nordwesten gelegenen Teilgebietes mit den uns vorliegenden Informationen aus landesgeologischer Sicht nicht nachvollziehen lässt. Das Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg bezieht sich auf die stratigraphische Einheit Tertiär (Paläogen), durch weitere Eingrenzungen in den zahlreichen den Zwischenbericht untersetzenden Unterlagen sowie deren Anlagen auf die Stufen des Thanet aus dem oberen Paläozän und des Ypres aus dem unteren Eozän präzisiert. Die Ausweisung des identifizierten Gebietes erfolgte [...] durch die Auswertung von Bohrungen verschiedener Datenbanken (Tonstudie, LUNG, KW) sowie von Verbreitungskarten. [...] Als entscheidungserheblich für die Gebietsabgrenzung wird von der BGE auch die im Land Berlin positionierte Bohrung Berlin 1 genannt, in der keine Sedimente des oberen Paläozäns oder unteren Eozäns vorhanden sind. Vielmehr lagert in dieser am Rand des Teilgebietes gelegenen Bohrung unteroligozäner Rupelton in einer Bohrteufe [...] m direkt auf mesozoischen Keuperschichten. Vergleichbare Schichtenfolgen sind auch in weiteren der BGE zur Verfügung gestellten Tiefbohrungen des KW-Datenbestandes aufgeschlossen, wie z. B. in den weiter nordwestlich im Teilgebiet lokalisierten Bohrungen Berlin 2, Berlin 3, Berlin 4, Berlin 15. Auch in der ebenfalls deutlich innerhalb des Teilgebietes gelegenen Bohrung 425B-3091, deren Informationen wir der BGE inkl. Schichtenverzeichnis zur Verfügung gestellt haben, sind keine Schichten des oberen Paläozäns und unteren Eozäns aufgeschlossen.
65.7.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)AbweichungPhase I, Schritt 2Zu diskutieren ist: [...] die Auswahl des Referenzdatensatzes Tongestein für die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien. Da sich der Referenzdatensatz nicht auf Schichten der stratigraphischen Stufen des Thanet und Ypres bezieht, ist die Eignung für eine Beurteilung in diesem Verfahren zu diskutieren.
65.8.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)Steinsalz (allgemein)HinweisPhase I, Schritt 2Salzstock Geesthacht-Hohenhorn (Nr. 072_00TG_181_00IG_S_s_z-ro; Doppelsalinar) [...] Für diesen Bereich liegt auf Hamburger Stadtgebiet eine Bohrung vor, die ab einer Teufe von ca. 645 m den Salzstock (nur 2 Meter Steinsalz angebohrt) angetroffen hat. Die Darstellung im Zwischenbericht ist daher nachvollziehbar. Die Gesamtgröße des Teilgebietes beträgt 24 km², davon entfallen auf Hamburg ca. 1,6 km², die vollständig im NSG Borghorster Elblandschaft liegen.
65.8.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Durch die Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien sind bisher z.T. sehr große Gebiete entstanden, für die aufgrund der homogenen Bewertung als günstiger Standort nun zunächst eine Verkleinerung innerhalb des Teilgebietes erfolgen muss, bevor eine weitere Erkundung sinnvoll ist. Hierfür sind die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gut geeignet.
65.8.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Im Bereich des „Drei-Länder-Ecks“ in der Nordsee von Niedersachen, Hamburg und Schles-wig-Holstein befindet sich das Teilgebiet 074_00TG_185_00IG_S_s_z-ro. Das Teilgebiet liegt ca. 11 km vor Scharhörn in der Nordsee und befindet sich vollständig im Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer. Die Gesamtgröße beträgt 114 km², der auf das Hamburger Seegebiet entfallende Anteil beträgt ca. 30 km².
65.8.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[…] Salzvorkommen (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) ist aus Hamburger Sicht fraglich, da hier nach Kenntnis des GLA keine Bohrungen vorliegen. Zudem sind nach den vorliegenden benachbarten Daten keine ausreichenden Steinsalzmächtigkeiten vorhanden. Insgesamt besteht das Teilgebiet aus nicht zusammenhängenden Vorkommen [...]
65.8.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Salzvorkommen (Keuper-Salz in stratiformer Lagerung; Nr. 075_01TG_189_01IG_S_f_km) [...] weist eine Gesamtgröße von 475 km² auf, von denen ca. 1,9 km² in Hamburg liegen. Der Hamburger Anteil an diesem Teilgebiet betrifft die Elbinsel Neßsand (NSG) sowie den Bereich zwischen Cuxhaven und Neuwerk (Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer).
65.8.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. Darunter sind diagenetisch verfestigte plastische Tone und Tonsteine des Ypresium und Thanetium (unteres Eozän bzw. oberes Paläozän) in einer Tiefenlage zwischen 300 und 1.500 m zu verstehen. [...] Der auf Hamburg entfallende Anteil beträgt etwa 400 km² und betrifft i.W. das süd-östliche Hamburger Stadtgebiet sowie den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer mit den Inseln Neuwerk und Nigehörn.
65.8.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Verbreitungsgebietes „Tertiäres Tongestein“ wurde die Basisfläche des oberen Eozäns des Geotektonischen Atlas 3D gewählt, und mit dem Basiskriterium 1.500 m verschnitten. [...] // Laut Geotektonischem Atlas 3D ist diese Formation auch am Othmarschen-Langefelde-Diapir aufgeschleppt, erreicht aber nicht Teufen oberhalb 1.500 m. Daher ist die Verbreitung dieser Formation in der veröffentlichten Karte ab der Grenze zu Schleswig-Holstein nicht plausibel.
65.8.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // [...] Füllen und Entleeren des Gasspeichers unter dem potentiellen Wirtsgestein „Tertiäres Tongestein“ ist es zu Hebungen gekommen, die auch an der Oberfläche nachweisbar sind. [...] (Daten BBD-Programm der BGR), die der BGE vorliegen sollten [...] // Es ist daher davon auszugehen, dass es auch im Bereich der überlagernden Deckschichten und damit auch im Bereich des potenziellen Wirtsgesteines „Tertiäres Tongestein“ zu Schädigungen wie Rissbildung gekommen sein könnte. Dies hätte bei der Ausweisung des Teilgebietes differenziert betrachtet und dementsprechend berücksichtigt werden müssen.“ // Darüber hinaus stellt aus Hamburger Sicht die Nutzung des Untergrundes durch die bergbaulichen Tätigkeiten ein weiteres Ausschlusskriterium dar. Die BGE begrenzt dies ausschließlich auf Bergwerke und Kavernen. Andere konkurrierende Nutzungen des Untergrundes wurden im Rahmen der Prüfung durch die BGE nicht aufgenommen. Die Erdölförderung stellt nach unsere Meinung einen starken Eingriff in den Untergrund dar. Insbesondere die teilweise große Anzahl von Bohrungen kann das Deckgebirge nachhaltig stören.
65.8.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2[...] die Tertiären Tongesteine des Paläogen, 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg. [...] // Weiterhin ist es aus Hamburger Sicht dringend erforderlich, die Dichte der abgeteuften Bohrungen im Untersuchungsgebiet zu berücksichtigen. Ob bei einer hohen Dichte von Bohrungen, die das Wirtsgestein erreicht haben, eine Einzelbetrachtung mit einem Ausschlussradius von 25 m noch sinnvoll ist, oder hier ein Ausschluss einer Fläche ab einer gewissen Bohrdichte zielführender ist, sollte diskutiert werden.
65.8.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)HinweisPhase I, Schritt 2Der für HH entscheidende Schritt in der Standortsuche wird die Anwendung der planungswis-senschaftlichen Abwägungskriterien sein. [...] Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht zielführend, weiterhin alle Teilgebiete auf der Basis der „weißen Landkarte“ in aller Detailtiefe zu bearbeiten. Vielmehr muss jetzt kurzfristig durch einen ersten Schritt der Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gem. § 25 StandAG, d.h. durch einen Vergleich zwischen Gebieten, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind, ein Ausschluss von Teilgebieten und Teilflächen erfolgen, für die eine weitere geologische Betrachtung bereits erkennbar nicht verhältnismäßig ist. // HH sieht daher für die Durchführung von Schritt 2 der Phase 1 der Standortauswahl die Notwendigkeit eines iterativen Prozesses, bei dem durch eine abwechselnd anzuwendende Eingrenzung der in Frage kommenden Gebiete mit geowissenschaftlichen und planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien die am besten geeigneten Standorte für eine weitere – zuerst übertägige, später untertägige – Erkundung gefunden werden. Dies ist ausdrücklich nicht als eine Abwägung von geo- und planungswissenschaftlichen Kriterien zu verstehen, sondern als Vergleich innerhalb von gleichwertigen Gebieten. [...]
65.9.1FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 1. Steinsalz des Zechstein in stratiformer Lagerung - Teilgebiet 078_08TG-197_08IG_F_f_z: Untersuchungen des LUNG M-V ergaben Unterschiede in Ausbreitung und Mächtigkeit des Salzstockes: Nach den im LUNG M-V vorliegenden Unterlagen ist die Verbreitung des Zechstein in dem o.g. Tiefenbereich zwar durch Isolinien des seismischen Reflektors Z1 (= Basis Werra-Anhydrit; vgl. REINHARDT et al. 1968-1991) und Bohrungen belegt, aber dabei handelt es sich überwiegend um eine karbonatische und sulfatische Randfazies. Der Reflektor Z3 (= Top Basalanhydrit der Staßfurt-Formation), der auf Rügen ungefähr die nordöstliche Verbreitung von Steinsalz der Staßfurt- bis Aller-Formation aufzeigt, ist aber nur im südwestlichen Randbereich des von der BGE ausgewiesenen Gebietes vorhanden (Abb. 1).
65.9.10FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 5. Tonsteine der Unterkreide - Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru: Die Isolinien des T3/T4-Reflektors, welche die Tiefenlage der Basis der Unterkreide anzeigen, fehlen im Ausbissbereich des Salzstocks Conow bei Malliß in Südwest-Mecklenburg. Oberhalb des Salzes sind auch keine Ablagerungen der Unterkreide vorhanden. In der angrenzenden sekundären Randsenke sind zwar Unterkreide-Abfolgen nachgewiesen, ihre Basis liegt aber deutlich unterhalb einer Tiefe von 1.500 m u. NN. In der Bohrung E Conow 1/1956 befindet sich sogar der Top der Unterkreide bereits in einer Tiefe von 1.420 m.
65.9.11FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 5. Tonsteine der Unterkreide - Teilgebiet 007_00TG_202_02IG_T_f_kru: Mächtigkeiten der Unterkreide-Tonsteine =100 m können in Bohrungen teilweise nur erreicht werden, wenn auch die Mergelsteine des Apt bis Alb hinzugezogen werden, z.B. in der E Ludwigslust 1/1957 oder E Dömitz 5/1960.
65.9.12FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 6. Tonsteine des Tertiär (Unteres Paläogen) - Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg: Die Isolinien des T1-Reflektors zeigen an, dass das von der BGE ausgewiesene Teilgebiet auch Bereiche oberhalb von Salzstrukturen einschließt, in denen sich die Basis der alttertiären Abfolgen nicht tiefer als 300 m u. NN befindet. Dies betrifft die Salzkissen Brustorf, Karow-Schwaan, Krakow am See, Marnitz, Neubukow und Triepkendorf. Teilweise fehlt das Tertiär im Top dieser Antiklinalstrukturen völlig.
65.9.13FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhasenübergeordnetZu 6. Tonsteine des Tertiär (Unteres Paläogen) - Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg: In den zahlreich vorhandenen Bohrungen sind die Abfolgen des Paläozän und Eozän häufig >100 m mächtig. Jedoch bestehen diese bis etwa 600 m Tiefe überwiegend aus unverfestigten und damit noch plastischen Tonen und enthalten teilweise auch Ton/Schluff-Wechsellagerungen. Aufgrund ungünstiger geomechanischer Eigenschaften und erhöhter Sensitivität gegenüber Temperaturerhöhungen sollten diese Bereiche von einer weiteren Betrachtung ausgenommen werden.
65.9.2FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 1. Steinsalz des Zechstein in stratiformer Lagerung - Teilgebiet 078_08TG-197_08IG_F_f_z: Auch die verfügbaren Bohrungsinformationen, insbesondere Schichtenverzeichnisse und Kernproben, belegen keine Salzmächtigkeit >100 m. In der einzigen Tiefbohrung im Gebiet, in der E Gingst 1/1973 ist kein Steinsalz vorhanden; erst Bohrungen südlich des ausgewiesenen Teilgebietes zeigen Steinsalzvorkommen an, allerdings nicht mit der erforderlichen Mächtigkeit, z.B. die E Samtens 101/1962 mit 57 m Staßfurt-Steinsalz, 9 m Unteres Leine-Steinsalz und 22 m Oberes Leine-Steinsalz. Auch nach den von der BGE verwendeten paläogeographischen Karten liegt das ausgewiesene Gebiet im Randbereich des ehemaligen Zechsteinmeeres, d.h. auf der Karbonatplattform mit lokal geringmächtigen Salzeinlagerungen.
65.9.3FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 2. Steinsalz des Zechstein in steiler Lagerung - Teilgebiet 022_00TG-019_00IG_S_s_z: Das Teilgebiet befindet sich im Grenzbereich zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Der aufgrund bisheriger geophysikalischer Erkundungen und Tiefbohrungen bekannte Umriss des Salzstocks Werle entspricht in etwa diesem Teilgebiet, wobei im westlichen Teil ein Versatz im Umringpolygon auftritt, vermutlich aufgrund nicht harmonisierter Datensätze beiderseits der Grenze. Das ausgewiesene Areal umschließt auch den mittels Bohrungen nachgewiesenen Überhang der pilzförmigen Salzstruktur, wodurch sich bei einer Berücksichtigung die Ausdehnung des Wirtsgesteins verringert. Zahlreiche Bohrungen auf der Struktur vermindern ebenfalls die zusammenhängenden, „unbeeinflussten“ Bereiche.
65.9.4FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 2. Steinsalz des Zechstein in steiler Lagerung - Teilgebiet 022_00TG-019_00IG_S_s_z: Eine vertikale Salzmächtigkeit >100 m ist durch verschiedene Bohrungen belegt, jedoch sind auch Kalisalzeinschaltungen dokumentiert, die für ein Endlager ungünstige gebirgs- und gesteinsmechanische Eigenschaften aufweisen, z.B. ein erhöhtes Kriechverhalten und eine höhere Löslichkeit.
65.9.5FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Die Basisfläche befindet sich in einer Teufe von 400 m bis 1.500 m unter GOK. Anhand der im LUNG M-V vorhandenen Daten zur Lias-Basis, die sich auf die Auswertung geophysikalischer Untersuchungen und von Bohrergebnissen stützt, kann das Gebiet in der vorliegenden Ausdehnung nicht nachvollzogen werden. Es umfasst offensichtlich Areale, die deutlich tiefer liegen, z.B. nordwestlich von Dömitz oder im Raum Ludwigslust.
65.9.6FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Der Untere Jura (= Lias) hat laut BGE in diesem Teilgebiet eine maximale Mächtigkeit von 1.200 m. [...] // Die Mächtigkeit der Tonsteine >100 m ist nicht flächendeckend belegt. Der Bereich südöstlich von Lübeck ist nur durch die Tiefbohrung E Ganzow 1/1h/1978 repräsentiert, die aber keine 100 m homogene unterjurassische Tonsteine angetroffen hat bzw. das Kriterium Mindestmächtigkeit nur inklusive von Wechselfolgen aus Tonstein, Tonmergelstein und Siltstein erfüllt. [...] Einen ausgedehnten Bereich mit mindestens 100 m mächtigen homogenen Tonsteinen wird es im Ostteil des Norddeutschen Beckens im Unteren und Mittleren Jura daher kaum geben.
65.9.7FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 3. Tonsteine des Unteren Jura - Teilgebiet 006_00TG-188_00IG_T_f_u: Bei der Bewertung der Mindestanforderungen und Abwägungskriterien durch die BGE wurden moderne sedimentologische Untersuchungen und Faziesanalysen im östlichen Teil des Norddeutschen Beckens bisher nicht berücksichtigt. Beispielsweise konnten im Rahmen der F&E-Verbundvorhaben „Sandsteinfazies“ und „GeoPoNDD“ (weitere Informationen unter www.sandsteinfazies.de) u.a. die Faziesverteilung (Lithofaziestypen und -assoziationen, Ablagerungssysteme) für den Lias und Dogger kartiert werden. Feinklastische marine Ablagerungen wechseln demnach lateral und vertikal mit gröberen, sandbetonten Deltasedimenten, die sich bevorzugt in Rinnen ablagerten. Die ehemaligen Deltasysteme bauten sich seit dem Rhätkeuper immer wieder von Nordosten nach Südwesten vor, wobei sich diese mit der Zeit seitlich verlagerten (Abb. 3). [...] Zumal die sandige Fazies nicht nur in den Verteilerrinnen auftritt, sondern auch in den angrenzenden Überschwemmungsbereichen weit verbreitet ist.
65.9.8FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 2Zu 4. Tonsteine des Mittleren Jura - Teilgebiet 005_00TG-055_00IG_T_f_jm: Anhand der Verbreitung und Tiefenlage des L1-Reflektors (unterhalb Top Toarc) sind Ablagerungen des Dogger im Südosten des Landes in dem für die Endlagerung erforderlichen Tiefenbereich nachgewiesen (Abb. 4). Im Südwesten jedoch sind im Bereich des Salzstocks Werle keine Ablagerungen des Dogger vorhanden bzw. befinden sich großenteils in Tiefen >1.500 m u. NN (Abb. 5). Erstaunlicherweise wird auf diesen letzten Fakt auch im zum BGE-Zwischenbericht zugehörigen Datenbericht Teil 2 von 4 auf S. 548 hingewiesen, aber bei der Gebietsausweisung nicht berücksichtigt.
65.9.9FKTG: Offizielle ÜbergabeZusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)FeststellungPhase I, Schritt 24. Tonsteine des Mittleren Jura - Teilgebiet 005_00TG-055_00IG_T_f_jm: Auch die Erfüllung des Kriteriums der Mindestmächtigkeit für das Teilgebiet basiert nur auf wenigen Bohrungen, in denen die Tonsteine des Bathon bis Callov >100 m (kumulativ) mächtig sind. Aufgrund sedimentologischer Untersuchungen (s.o.) sind lokal rasche Fazieswechsel von Ton über Schluff zu Sand zu erwarten. Dementsprechend treten laterale Mächtigkeitsschwankungen toniger Abschnitte auf. Im Südosten enthält die Bohrung E Penkun 1/1h2/1971 etwa 100 m Tonsteine mit schluffigen Einschaltungen und die Bohrung Kb Löcknitz 1E/1965 sogar nur 62 m Tonsteine mit sandigem Zwischenmittel. Im Südwesten sind beispielsweise in der Bohrung E Karstädt Nord 1/1958 nur 70 m Tonsteine kumulativ vorhanden.
66.100FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)QualitätssicherungHinweisWurde das Produkt des Bewertungsprozesses im Anschluss anderen Fachexperten, die sich in den Fachbereich auskennen, detailliert vorgestellt, und Feedback eingeholt (Nachvollziehbarkeit, Gültigkeit, Verständlichkeit, Vollständigkeit, u. ä.)? Wurde kontrolliert, ob andere Bearbeiter mit der gleichen Arbeitsanleitung zu einem anderen Ergebnis kommen würden? Wurde kontrolliert, ob andere Sachkundige mit den gleichen Daten zu einem anderen Ergebnis kommen würden?
66.101FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Bei der Vorstellung der einzelnen Teilgebiete sind keine Referenzen zu den spezifisch zur Verfügung gestellten geowissenschaftliche Daten, den von der BGE prozessierte Daten, sowie der spezifischen genutzten Literatur zu erkennen. Wie soll sich der Leser mit der Gültigkeit des jeweiligen Ergebnisses auseinandersetzen können?
66.106FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ModellierungHinweisPhase I, Schritt 1Da hier keine Links zu den Informationen aus den Modellierprotokollen (BGE 2020j, 2020l) den Geomodellen und den daraus exportierten Informationen vorliegen, ist nicht nachzuvollziehen, was alles gemacht wurde. Vom Ergebnis her (Bestimmung der Grenzen der einzelnen Teilgebiete) war das Modell anscheinend hinreichend leistungsfähig, aussagekräftig, geeignet, verständlich und wirksam. Was ungewiss ist, zu welchem Grad das genutzte Modell des Untergrundes stimmig und gegen Willkür geschützt war. Die Stimmigkeit ist das Ausmaß, in dem die einzelnen Teile eines Modells ein Ganzes bilden. Modelle, die einen hohen Detaillierungsgrad und eine hohe Genauigkeit aufweisen, obwohl nur eine geringe Menge von Beobachtungen als Eingabeinformation vorhanden ist, sind oft zu einem bestimmten Grad unstimmig sein. Defizite in der Stimmigkeit wirken sich auf die Eigenschaften des gesamten Modells aus. Was ist hier geschehen?
66.108FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Da Gesetzmäßigkeiten wie bei Sedimenten nicht greifen, ist die Basis eine gefügekundliche Definition der in der einzelnen Probe vorhandenen Mineralien (ergänzt durch chemische Untersuchungen). Störungen sind in der Regel nur da zu erkennen, wo sie direkt gesehen werden können. Wie zuverlässig wurden Störungen im Kristallin bestimmt (Präzision, Gültigkeit, Genauigkeit, Vollständigkeit)?
66.109FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2(Handgeschriebener Beitrag - eingescannt; verschiedene Themen) Wirtsgesteine: Begriffe; zu überprüfen: Gesteinstypen; Einzelgesteine; Schutzfunktion von Wirtsgesteinen und geologischen Barrieren; Karte; Betrugssprache; Quartäre Auswirkungen auf den Untergrund;
66.112FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Stellungnahme Landkreis Dillingen a.d. Donau Der Landkreis Dillingen a.d. Donau ist von folgenden Teilgebieten betroffen: Teilgebiet 1 (Tongestein) 001-00TG_032_01IG_T_f_jmOPT Teilgebiet 13 (kristallines Wirtsgestein) 013_00TG_195_00IG_K_g_MO In diesem Zusammenhang wird um Beachtung der im Landkreis Dillingen vorhandenen besonderen örtlichen Verhältnisse gebeten: 1. Grundwasservorkommen
66.113FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Seismische AktivitätBemerkungPhase I, Schritt 22. Bis in den Landkreis reichende Ausläufer der Schwäbischen Alb Die Schwäbische Alb ist zusammen mit dem Rheingraben der Bereich mit der höchsten Erdbebenaktivität in Deutschland. Der Grund dafür sind Schwächezonen in der Erdkruste
66.115FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienBemerkungPhase I, Schritt 2Nicht nachvollziehbar ist zudem, dass sog. ‚Scheitelstörungen‘ im Deckgebirge (Tongestein) der Salzstöcke Börger/ Spahnharrenstätte und Lathen-Fresenburg zwar zum Ausschluss dieser oberen Gesteinsschichten führen, jedoch die darunter liegenden Salzstöcke von diesen Störungen nicht betroffen sein sollen. Die Scheitelstörungen sollten daher auch ein Ausschlusskriterium für die drei Salzstöcke und somit für die Teilgebiete darstellen.
66.118FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Börger liegt im Entnahmegebiet des Wasserverbandes Hümmling, welches für ein Verbandsgebiet von 1.200 km² mit über 120.000 Bewohner eine entscheidende Rolle bei der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser zukommt. So reicht das versorgte Gebiet von der holländischen Grenze bis an die Grenze des Landkreises Cloppenburg sowie in der Nord-Süd-Ausdehnung vom Landkreis Leer bis in die Mitte des Emslandes. Im regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Emsland ist dieses Gebiet daher festgelegt als „Vorsorgegebiet für die Trinkwassergewinnung“. Die Ansiedlung eines Endlagers würde mithin möglicherweise dazu führen, dass die Versorgung mit Trinkwasser in den vorgenannten Regionen erheblich gefährdet wäre. Dies ist als Auschlusskriterium in den zukünftigen Betrachtungen zwingend zu berücksichtigen.
66.12FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KommunikationHinweisPhasenübergeordnetLaut 3.1.2 ist die allgemeinverständliche Vermittlung wissenschaftlicher Ergebnisse stets das Ziel. Ich könnte mir vorstellen, dass nicht jeder Leser direkt genau sicher weiß, was mit "generische Endlagerkonzepte" in diesem Zusammenhang gemeint ist. Vermutlich sind dies die Konzepte von Einlagerung in Tonsteinen, Salzsteinen und Kristallin. Vielleicht auch noch das Konzept des "Umsteuern im laufenden Verfahren" (3.1.4). Ist es möglich, zusammen mit Zwischenbericht ein Glossar zu hinterlegen, wo Begriffe definiert sind? Oder kann auf das relevante Dokument (laut 2.2. BGE (2020am) verlinkt werden?
66.121FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)TeilgebieteHinweisPhase I, Schritt 2Im Keil zwischen Emmingen-Liptingen und Hattingen (Landkreis Tuttlingen), Baden-Württemberg, nach Norden hin überlagern sich die zwei als günstig bewertete Teilgebiete: Opalinuston Formation + Moldanubikum. 1. Bedeutet eine Überlagerung zweier als günstig beurteilter Schichten zu einer intensiveren Endlagersuche als in Gebieten, die nur eine Schicht aufweisen? 2.. Inwieweit ist/ wird hier betrachtet, dass sich durch Kohlensäure + Witterung sich leicht zersetzendes Juragestein vorliegt, welches in diesem Gebiet (vom Witthoh Richtung Rabental in jenem Keil) a) zu Dolinen führt b) in größerer Tiefe unterirdische und in geologischen Maßstäben zeitlich schnell wachsende Wasserabflüsse über eine Ost-West-Distanz von ca. 30 km (ca. Immendingen bis Fridingen) von der nördlich gelegenen Donau zur südlich gelegenen Aachquelle in Aach bei Engen führt ("Donauversickerung")? Führen solche Gegebenheiten ( a) + b)) zu einem Ausschluss? Danke für eine Antwort und danke für diese Seite (gut gemacht!)
66.127FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetAuf der Karte fehlen die Informationen, die eine Diskussion des Zwischenberichts erlauben. Dies ist die Lokation der Daten, die für die geologische Interpretation verwendet wurden: Bohrungen, welche das Wirtsgestein vollständig durchteuft haben Bohrungen, welche das Wirtsgestein teilweise durchteuft haben Je nachdem, ob in der jeweiligen Bohrung im Wirtsgestein rudimentäre oder umfangreiche elektrische Bohrlochmessungen gemacht wurden, sind unterschiedliche Symbole zu verwenden, Bohrungen mit Bohrkernen im Wirtsgestein sind zu kennzeichnen. 2D reflexionsseismischen Linien bzw. die Fläche von 3D reflexionsseismischen Surveys Hier ist nicht relevant, was es alles in dem Gebiet gibt, sondern das, was für die Interpretation verwendet wurde. Falls dies bei Karten, die ein großes Gebiet darstellen, dazu führt, dass das Gebiet in der Blattdarstellung eingeschwärzt würde, sollte über die Plattform eine interaktive Karte bereitgestellt werden, so dass in das Teilgebiet hineingezoomt werden kann.
66.129FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)planWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2Dem Teilgebiet wird allein nach geologischen Kriterien besondere Bedeutung im Standortverfahren wg. der günstigen geologischen Gesamtsituation attestiert, lässt aber alle anderen Gesamtbelastungen und Nutzungen der Räume außer Acht. Erfasst sind dabei auch große Gebiete im nördl. Ruhrgebiet/südl. Münsterland einschl. der Stadt Haltern am See sowie die nordwestl. Teile der Stadt Dorsten etc. Es handelt sich hierbei um das bevorzugte und belastete Naherholungsgebiet für die 5 Mio. Bewohner des Ruhrgebietes und darüber hinaus für ganz NRW mit jählrich 3 Mio. Touristen (darunter Erholungsuchende sogar aus den Niederlanden und Belgien). Zugleich befinden sich hier große Wasserschutzgebiete und Wassergewinnungsbereiche für Mio. Menschen, Schadensgebiete aus der Bergbau-Nordwanderung, gr. Sandabbau-Gebiete, Naturschutz etc. Der Regionalplan sieht hier die Standorte für große Windenergieparks vor, für Dreiviertel der Windenergieerzeugung des gesamten Reviers. Ungeeignet für Atommüll-Endlager!
66.13FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Die Ergebnisse der Anwendung der 11 Abwägungskritierien sind im Zwischenbericht dokumentiert. Danach wird der Salzstock Gorleben in den Kriterien 1 bis 8 mit "günstig" bewertet, in den Kriterien 9 &10 mit "nicht günstig" und im Kriterium 11 mit "ungünstig". Auf Basis dieser Ergebnisse wird Gorleben zusammenfassend mit "nicht günstig" bewertet, was zum Ausscheiden aus dem Verfahren führt. Mit exakt den gleichen Bewertungsergebnissen in den 11 Kriterien werden aber die Salzstöcke Meissendorf/Wolthausen und Offlebener Sattel mit insgesamt "günstig" bewertet und sind damit weiterhin im Verfahren. Wie kann das sein? Weitere Salzstöcke mit vergleichbarer Einzelbewertung wie Gorleben aber insgesamt günstiger Einstufung sind Düderode-Oldenrode, Bonese und noch einige mehr. Die Entscheidung gegen Gorleben ist somit nicht transparent, denn sie kann aus den Ergebnissen der Anwendung der 11 geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nicht nachvollzogen werden.
66.130FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet umfasst auch Teile des Oberrheingrabens und der angrenzenden Vorbergzone des Schwarzwaldes (u.a. Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen und Ortenaukreis). Der Oberrheingraben hat seine heutige Erscheinung aber innerhalb der letzten 34 Millionen Jahre erhalten. Es handelt sich um einen klassischen Grabenbruch und damit um eine "aktive Störungszone" im Sinne des § 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG. Ferner bewegt sich die Erdkruste bis heute im Bereich des Oberrheingrabens; fast einen Millimeter senkt sich der Graben jedes Jahr (vgl. u.a. https://www.planet-schule.de). Das größte Erdbeben der letzten 25 Jahre mit Epizentrum in Deutschland hatte sein Epizentrum in Waldkirch - im Jahr 2004 mit einer Stärke von 5,2. Das Erdbeben hat sich auf den gesamten Bereich des mittleren und südlichen Schwarzwaldes ausgewirkt. Warum sind der gesamte Oberrheingraben sowie der angrenzende mittlere und südliche Schwarzwald nicht als Teilgebiet ausgeschlossen worden (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG)?
66.134FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinHinweisPhasenübergeordnetAnwendung der Mindestanforderungen beim Wirtsgestein Kristallin. Bei der Ermittlung von Teilgebieten hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Bezug auf das Wirtsgestein Kristallin - im Gegensatz zu den anderen Wirtsgesteinen Steinsalz und Tongestein - die Mindestanforderung der "Gebirgsdurchlässigkeit" (§ 23 Abs. 5 Nr. 1 Standortauswahlgessetz - StandAG -) nicht angewendet. Dies stellt einen Verfahrensfehler dar. Daran ändert auch nichts, dass die BGE beim Kristallin auf die Möglichkeit des § 23 Abs. 1 Satz 2 StandAG Bezug nimmt (alternatives Sicherheitskonzept, das deutlich höhere Anforderungen an die Langzeitintegrität des Behälters stellt). Denn auch ein solches Konzept kann nur unter der Voraussetzung des § 23 Abs. 4 StandAG angewendet werden. § 23 Abs. 4 StandAG setzt aber voraus, dass absehbar ist, dass ein einschlusswirksamer Gebirgsbereich - auch mit Blick auf eine ausreichend geringe Gebirgsdurchlässigkeit - nicht ausgewiesen werden kann. Das bedeutet, dass eine geologische Aussage zu diesem Kriterium in jedem Fall erforderlich ist. § 13 Abs. 2 Satz 1 StandAG nennt als "Prüfprogramm" alle Mindestanforderungen nach § 23 StandAG. Wenn von der Prüfüng einer der in § 23 Abs. 5 StandAG genannten Mindestanforderungen abgesehen wird, kann dies - auch beim ersten Schritt der Teilgebietsermittlung - nur innerhalb der gesetzlichen Schranken des § 23 StandAG erfolgen, denn § 13 StandAG sieht hier keine Erleichterung vor.
66.136FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)planWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2Die Gebiete im Küstenmeer, in der 12 Seemeilen-Zone sowie im Jadebusen sind größtenteils nicht von Raumrestriktionen des Landkreises überschnitten oder beansprucht bzw. sind nicht im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland gesichert, da sie nicht unmittelbar zum Planungsraum dazu gehören. Unmittelbar stehen sie jedoch mit Raumansprüchen in Verbindung, sodass auch hierzu eine Stellungnahme abgegeben wird. Die Fläche in der Stadt Jever für das Teilgebiet 031_00TG_050_00IG_S_s_z ist überwiegend bebaut, sodass diese für ein Endlager ungeeignet ist. Eine Beanspruchung steht zudem dem Flächennutzungsplan der Stadt Jever sowie dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Friesland entgegen. Hinsichtlich des Küsten-, Klima-, Natur- und Inselschutzes sowie der touristischen Bedeutung wird daher für die Bereiche Wangerooge, Jadebusen sowie 12-Seemeilenzone vor Wangerooge eine Stellungnahme frühzeitig abzugeben, da auch hier erhebliche Raumwidersprüche zu beanstanden sind.
66.137FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)planWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beachtung der aus meiner Sicht für das Kreisgebiet Paderborn nach besonders zu berücksichtigenden Verhältnisse: • Gewinnung und Nutzung von Trinkwasser und Mineralwasser sowie von Brauchwasser aus dem Grundwasser in erheblichen Umfang (ca. 30 Mio. m³); zu deren Schutz wurden Schutzgebiete u.a. im Raum Paderborn und Bad Lippspringe, Altenbeken und Lichtenau sowie Delbrück ausgewiesen. • Förderung und Nutzung von Grundwasser zu heiltherapeutischen Zwecken; zu deren Schutz wurden ein Schutzgebiet ausgewiesen, das sich über Flächen im Bereich Bad Lippspringe, Paderborn und Altenbeken erstreckt. • Bereits umfangreich vorhandene und realisierte Erdwärmenutzungen • Topographische Lage der Teilgebiete im östlichen Bereich mit z.T. aktiven Störzonen (EggeGebirge) • Vorhandensein von Böden mit hoher bis sehr hoher Funktionserfüllung in den östlichen Suchräumen(vgl. Regionalplan OWL, akt. Entwurf 2020) • Vorhandensein ausgewiesener Kulturlandschaften (vgl. Regionalplan OWL, akt. Entwurf 2020)“ • Vorhandensein von vielen großräumigen Natura 2000 Gebieten, sowohl FFH – als Vogelschutzgebieten • Sehr hohe Besiedlungsdichte und mit der Stadt Paderborn als Oberzentrum eine weiterhin stark wachsende Großstadt mit mehr als 150.000 Einwohnern Diese vg. Randbedingungen lösen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Realisierung eines Endlagers im Kreis Paderborn aus und stehen dem Ziel zur Festlegung eines bestmöglichen Standortes entgegen.
66.139.1FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 189 zu finden. … Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten. Teilgebiet 009_00TG (Wirtsgestein Kristallin - Saxothuringikum) Nord- und Südgrenze dieses Gebiets wurden der Literatur entnommen und sind prinzipiell nachvollziehbar. Allerdings besteht im ausgewiesenen Gebiet das Grundgebirge in Baden-Württemberg nach heutiger Kenntnis aus Schiefergebirge, d. h. aus Tonschiefern mit Einlagerungen von anchimetamorphen Kalksteinen, klüftigen Metasandsteinen (Quarzit, Grauwacke) und örtlich Diabasen. Andere Schiefergebirge der Saxothuringischen Zone in Sachsen und Thüringen wurden von der BGE nicht zum Teilgebiet gerechnet. Die im Zwischenbericht Teilgebiete gegebene Beschreibung des Teilgebiets als Kristallineinheit (mit Granitintrusionen) ist nur für dessen östlichen Abschnitt (Lausitz bis Fichtelgebirge und daran anschließendes „Fränkisches Becken“ unter Nordostbayern) zutreffend. Die Grenze dieses kristallinen Saxothuringikums gegen das Nordbadisch-Fränkische Schiefergebirge verläuft nach geophysikalischen Daten und Bohrungen unter Mittelfranken in Bayern. Auch der im BGE-Bericht angeführte Literaturverweis (de Wall et al. 2019) bezieht sich auf Untersuchungen östlich dieser Grenze in einer untertägig verdeckten Fortsetzung des Fichtelgebirgs-Kristallins. In Baden-Württemberg gibt es aus geophysikalischen Untersuchungen keine Hinweise auf Granitintrusionen innerhalb des ausgewiesenen Teilgebiets. Vorhandene Bohrdaten weisen typische Gesteine des Schiefergebirges aus. Das Granitvorkommen am Südrand des Teilgebiets bei Baden-Baden ist an die Südrandstörungen und den Kontakt zu Gebiet 013_00TG gebunden.
66.139.2FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)TongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 189 zu finden. ...Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten. Teilgebiet 001_00TG (Wirtsgestein Tonstein - Opalinuston) Für die Mächtigkeit des Opalinustons wurde im Zwischenbericht der gesamte Mitteljura, basierend auf dem Landesmodell des LGRB, angenommen. Da der Opalinuston sowohl als lithostratigraphische Einheit und erst recht als lithologische Einheit ss. nur einen (unteren) Teil des Mitteljuras ausmacht, führt dieser Ansatz zu einer deutlichen Überschätzung der Mächtigkeit und der Obergrenze des Teilgebietskörpers. Zudem sind im oberen Teil des Mitteljura auch potentielle wasserwegsame Schichten enthalten. Da die Schichtenfolge generell nach Südosten einfällt, sind durch Ihre Vorgehensweise die Nord- und die Südgrenze des Teilgebiets bezogen auf die Obergrenze der Opalinuston-Formation jeweils zu weit südlich festgelegt. Ihnen stehen neben dem von Ihnen verwendeten Daten im Gocad-Format, die nur einen Arbeitsstand wiedergeben, auch finalisierte Daten des Landesmodells im GISFormat und weiterhin das feiner aufgelöste Modell des GeoMol-Projektgebiets zur Verfügung um die Opalinuston-Einheit enger einzugrenzen. Die Mächtigkeit des eigentlichen potentiellen Wirtsgesteins Opalinuston können Sie aus verschiedenen neu interpretierten Bohrungen, beispielsweise aus dem GeoMol-Projekt, ableiten.
66.139.3FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)LangzeitsicherheitHinweisPhase I, Schritt 1Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 190 zu finden. ...Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten. Auswirkungen von Vereisungen Nach den in §23(5) StandAG festgelegten Mindestanforderungen ist bei der Bewertung der Tiefenlage auch zu berücksichtigen, ob zukünftig intensive Erosion, insbesondere durch zukünftige Vergletscherungen, die Integrität des Tiefenlagers beeinträchtigen könnte. Da Teile der Teilgebiete 001_00TG und 013_00TG innerhalb des während der vorletzten Vergletscherung (Riss-Eiszeit) eisbedeckten und damit von Erosion betroffenen Gebiets liegen (Hegau, Teile des Kreises Biberach), sollte auch diese Frage bei der weitergehenden Ermittlung der Standortregionen geprüft werden. Klimamodelle (z.B. Loutre & Berger 2000: Climate Change, 46) legen nahe, dass es in den kommenden 120.000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte, die den größten pleistozänen Eiszeiten in Intensität nahekommen. Dies zeigen auch Modelle, die eine aktuelle Klimaerwärmung durch Treibhausgase berücksichtigen, die in den kommenden 10.000 Jahren zu einem zeitweiligen vollständigen globalen Eisabbau führen würde. Subglaziale Erosion hat in den vergangenen drei Vereisungsphasen zahlreiche rinnenartige Erosionsbecken im Alpenvorland ausgehoben und muss daher auch für zukünftige Vergletscherungen angenommen werden. Eine Ausräumung und Vertiefung bestehender Erosionsbecken durch nachfolgende Vergletscherungen ist mehrfach belegt (Ellwanger et al. 2011: E&G Quaternary Sci. J., 60; Ellwanger 2015: LGRB-Fachbericht 2015/4; Kuhlemann & Rahn 2013: Swiss J. Geosci., 106), die Nagra führt hierzu in der Schweiz derzeit ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durch. Die durch die Erosion erreichten Tiefen erreichen häufig über 100 m, im Fall des Bodensee-Beckens sogar annähernd 500 m. Die Ausdehnung zukünftiger Alpenvorlandsgletscher ist nicht zuverlässig vorherzusehen. Das Gebiet der bisher größten Eisverbreitung kann aber als Orientierung gelten, wo glaziale Tiefenerosion in den kommenden 500.000 Jahren als möglich zu erwarten ist.
66.139.4FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienHinweisPhase I, Schritt 1Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 190 zu finden. … Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten. Impaktkrater Im Zwischenbericht Teilgebiete wurde für Impaktkrater ein Sicherheitsabstand von einem Kilometer gewählt, um den zerrütteten Bereich abzugrenzen. Dies scheint dem LGRB für das Nördlinger Ries als zu gering angesetzt. Von Hüttner u. Mitarb. (1980: Geologisches Jahrbuch, E 19) wurde gezeigt, dass der tektonische Kraterrand teilweise zwei Kilometer außerhalb des geomorphologischen Kraterrandes liegt, d.h. dass der Gesteinsverband auch in mehr als einem Kilometer Entfernung zum kartierten Kraterrand durch das Ereignis gestört wurde. Die Verbreitung von Auswurfmassen (Bunte Brekzie) als Hinweis für die laterale Beeinflussung des Gesteinsverbands ist ein deutlicher Indikator und sollte in zukünftigen Verfahrensschritten einbezogen werden.
66.139.5FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 191 zu finden. … Das einheitliche Vorgehen bei der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und schließlich der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (falls aufgrund der Datenlage möglich) führt zwangsläufig zu einer Pauschalisierung und Generalisierung; regionale oder lokale geologische Spezifika werden nicht mehr aufgelöst oder durch den methodischen Prozess entfernt. Dies ist ein Nachteil des Verfahrens. Insofern sind uns aus der geowissenschaftlichen Landessicht bei der ersten Plausibilisierungsprüfung einige wichtige fachliche Aspekte offensichtlich geworden, die wir Ihnen im Folgenden darstellen möchten. Ausschlusskriterium Aktive Störungszonen Die vorgetragene Einschränkung des Begriffs „aktive Störungen“ auf regionale und überregionale Störungszonen entspricht nicht dem Wortlaut von §22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG, nach dem alle Störungen, die im angegebenen Zeitraum von 34 Millionen Jahren als aktiv einzustufen sind, Berücksichtigung finden müssen. In zukünftigen Verfahrensschritten sind aus unserer Sicht auch lokal aktive Störungen zu prüfen. Durch die pauschale Übertragung der in der GÜK250 dargestellten Störungsspuren erscheinen einige großräumige Störungsstrukturen wie der Fildergraben, das Schwäbische Lineament oder die Oberrheingraben-Randverwerfung unplausibel unterbrochen, lokale Störungselemente wurden wahrscheinlich nicht berücksichtigt. Auffällig sind auch Unterbrechungen von Störungspuren im Bereich quartärer Talfüllungen, z.B. im Bereich des Taubertals. Die ausschließliche Verwendung der Störungsspuren aus der GÜK250 in großen Teilen des Landes erscheint als Ausschlusskriterium in künftigen Verfahrensschritten unzureichend. Da sich das Landesgebiet Baden-Württemberg in den vergangenen 34 Millionen Jahren im tektonischen Einflussgebiet der Alpenbildung befand, sollten alle bisher bekannten Störungen, wie sie der amtliche Störungsdatensatz des Landes Baden-Württemberg (GeoLa) abbildet, bewertet und alle mutmaßlich in dieser Zeit aktiven Störungen berücksichtigt werden. Hierfür steht der BGE der GeoLa-Datensatz zur Anwendung des Kriteriums „aktive Störungen“ zur Verfügung. Innerhalb des Teilgebiets 013 werden Kristallinvorkommen im tektonisch aktiven Oberrheingraben als endlagertauglich ausgewiesen, obwohl diese auch zwischen den Hauptstörungen als zerrüttet anzusehen sind. Dieses Ergebnis basiert vermutlich aus einem schematischen Zusammenschnitt des Wirtsgesteinsvorkommens „Kristallin“ mit den im GeORG-Modell modellierten Hauptstörungen, versehen mit einem Sicherheitsabstand von einem Kilometer. Stark gestörte Bereiche im Randbereich des Oberrheingrabens, beispielsweise die Emmendinger Vorbergzone und die Freiburger Bucht, wurden im Zwischenbericht Teilgebiete bislang ebenfalls nicht bei der Anwendung des Ausschlusskriteriums berücksichtigt.
66.14FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Gegen Gorleben wird eingewendet, das "identifizierte Gebiet" besäße "keine bis nur gering mächtige Überdeckung" - Dieser Einwand ist eine Irreführung. Denn es kommt nicht auf die Überdeckung des Salzstocks (das identifizierte Gebiet) an, sondern auf die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs innerhalb des Salzstocks. Zu dessen Überdeckung zählt aber auch eine rd. 500 m mächtige Schicht Steinsalz, die seit Millionen von Jahren keinen Kontakt mit Wasser gehabt hat. Der einschlusswirksame Gebirgsbereich selbst liegt 800 m tief unter der Erdoberfläche. Die gesamte Überdeckung wurde von der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) als ausreichend grundwasser- und erosionshemmend beurteilt. Die BGE behauptet demgegenüber, eine "potenzielle hydraulische Wirksamkeit" zum Schaden des einschlusswirksamen Gebirgsbereich sei "sehr wahrscheinlich". Diese Behauptung hat keine wissenschaftliche Grundlage. (vgl. VSG AP 13, Synthesebericht, GRS, Kap. 6.2.3.2)
66.140FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)BohrungenHinweisPhasenübergeordnet[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 ab Seite 339 zu finden. Folie 24/25 sind auf den Seiten 363 und 364 zu finden.] Teilgebiete 004, 005, 006, 007, Tonvorkommen, die das Wendland berühren Die Powerpoint wurde von uns für die Sitzung des Fachausschusses Atom (KT Lüchow-Dannenberg) erstellt, der am 9. März 2021 tagte. Wichtig und bei der weiteren Arbeit der BGE zu berücksichtigen sind die Folien 24/25. Sie weisen ein Gasexplorationsfeld aus. Geodaten könnten bei der LBEG oder bei der Explorationsfirma Geo Exploration Technolien (GET) eingeholt werden. Hintergrund: https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2019/12/18/prezelle-aufsuchungserlaubnis-verlaengert-anwohner-sind-empoert
66.141FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinUmgang mit schwachund mittelaktiven Abfällen Der BGE-Zwischenbericht enthält keine Aussagen zum Umgang mit schwach- und mittelaktiven Abfällen. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hat bereits beim Call for Papers für die erste Beratungskonferenz auf dieses Manko verwiesen. Der gesetzliche Auftrag ist im StandAG und im Nationalen Entsorgungsprogramm (Napro) umrissen. Die Fachkonferenz hat dem Thema keinen angemessenen Raum gegeben. Der Problemaufriss und die gesetzlichen Grundlagen habe ich zusammengefasst. Es gibt aus unserer Sicht einen großen FuE-Bedarf mit Blick auf Kombilager.
66.142.1FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 1[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 410 zu finden.] … Wesentliche Kritik des TLUBN besteht in der Anwendung des Kriteriums Aktive Störungszonen – atetonische Vorgänge in Thüringen, da hierfür übermittelte Daten durch die BGE nicht berücksichtigt, pauschal aussortiert und nicht miteinander in Beziehung gesetzt werden. Hier empfiehlt das TLUBN die erneute Anwendung des Kriteriums.
66.142.2FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Steinsalz in flacher LagerungFeststellungPhase I, Schritt 2[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 411 zu finden.] Das TLUBN empfiehlt aufgrund der festgestellten, z.T. erheblichen fachlichen und methodischen Fhler, die Mindestanforderungen im Wirtsgestein Steinsalz erneut anzuwenden und die identifizierten Gebiete und Teilgebiete zu überarbeiten.
66.142.3FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 411 zu finden.] ...Das TLUBN empfiehlt daher eine grundlegende Überarbeitung der identifizierten Gebiete und Teigebiete im Wirtsgestein Kristallin. Hierbei sollten die Mindestanforderungen unter Berücksichtigung aller vorliegenden Daten noch einmal angewendet werden.
66.142.4FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)MindestanforderungenHinweisPhasenübergeordnet[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 412 zu finden.] Das TLUBN empfiehlt daher zunächst einen Rücksprung im Verfahren hin zum Arbeitsschritt der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen. In diesem Zuge können identifizierte Gebiete zunächst räumlich genauer eingegrenzt werden. Indem noch weitere gebietsspezifische Informationen recherchiert, aufgearbeitet und zur Bewertung herangezogen werden, könnten mit der nochmaligen Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien weitaus genauere und belastbarere Ergebnisse zur Ausweisung der Teilgebiete erzielt werden.
66.143.1FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)VerfahrensfragenBemerkungPhasenübergeordnet[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 auf Seite 557 zu finden.] ...Bei den am gefährlichsten klassifizierten "konventionellen" Abfällen (Deponieklasse IV) nutzt Deutschland seit Jahrzehnten Steinsalz (Kalisalz) für die weltweit größte untertägige Deponie dieser Art in Herfa-Neurode (Hessen) mit 400 km 2 Einlagerungsfläche. Und nun soll gerade dieses, von vielen Wissenschaftlern als bestes Wirtsgestein für die Langzeitsicherheit gefährlicher Abfälle anerkannte Medium bei der Standortauswahl und Langzeitsicherheitsbewertung für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gleich behandelt werden mit Tongestein und Kristallingestein? Schweden und Finnland etwa mussten sich auf Kristal/in als HAW-Wirtsgestein beschränken, da sie über keine nennenswerten Vorkommen von Steinsalz oder Tongestein verfügen. Deutschland hingegen verfügt über mehrere und für ein HAW-Endlager ausreichend mächtige Salzstöcke und damit über das potentiell beste Einlagerungsmedium. Aus geologischer Sicht ist schwer nachvollziehbar, warum die Standortauswahl nun auch deutlich weniger geeignete Wirtsgesteine wie das Kristal/in mit einbezieht."…
66.143.2FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinHinweisPhase I, Schritt 2[Dokument über Hyperlink nicht mehr erreichbar. Dokument ist noch über Dokument FKT_Bt3_035 ab Seite 558 zu finden.] Zum Teilgebiet 009_00TG_194_001G_K_g_SO ist aus der Sicht der Landkreise Görlitz und Bautzen festzustellen, dass eine Eignung des kristallinen Grundgesteins nach den Kriterien des StandAG nicht gegeben ist. Die Kriterien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9 und 11 nach Tabelle 2 im Zwischenbericht Teilgebiete sind mit "nicht günstig" zu bewerten. … Schon bei einer Betrachtung der geologischen Übersichtskarte 1 :100.000 fallen die komplexe Untergliederung in granitische Gesteine aus unterschiedlichen geologischen Zeitaltern und zahlreich darin verlaufende Ganggesteine sowie Störungszonen auf. … … Die Oberfläche des Grundgebirges (Grauwacke/Granodiorit/Granit) befindet sich nicht wie dargestellt 300 bis 1300 m unterhalb der Geländeoberkante… ...Es muss davon ausgegangen werden, dass alte Störungen mehrfach tektonisch beansprucht wurden und werden. Nach neueren Erkenntnissen wurden in der jüngeren Erdgeschichte ab der Elsterkaltzeit (300 ka) fast 100 m des älteren Reliefs abgetragen und das Grundgebirge um 100 m bis 400 m gehoben… ...dass stets mit Störungen und Kluftmineralisationen durch mineralisierte Grundwässer sowie offenen Klüften zu rechnen ist. … ...Umgang mit dem Kriterium .Grundwasseralter" ...Unserer Kenntnis nach existiert für eine nachvollziehbare Anwendung dieses Ausschlusskriteriums keine ausreichende Datenbasis. … Neben der vorhandenen Klüftung ist aber auch davon auszugehen, dass durch die Errichtung eines Bergwerkes zur Endlagerung von Atommüll im Zuge der dafür erforderlichen bergtechnischen Arbeiten (z. B. Bohren und Sprengen) mit einer umfangreichen Erweiterung der Klüftung zu rechnen ist, angefangen bei der Ausbildung von Haarrissen bis hin zu umfangreichen Bruchstrukturen, deren Reichweite in das angrenzende Gestein sich nicht sicher feststellen lässt. Es werden damit zusätzliche Wasser- und Radionuklidwegsamkeiten geschaffen, die nicht kalkulierbar sind. ... … Infolge der Entstehungsgeschichte der hiesigen Gesteine, bei der oftmals eine hohe Temperatur und ein sehr hoher Druck eine Rolle spielten, ist davon auszugehen, dass vor allem tiefer liegende Bereiche noch unter sehr hohen Spannungen stehen. Gelangen die bergtechnischen Arbeiten zur Errichtung eines Endlagers in diese Bereiche, kann es zum Abbau von Spannungen kommen, die sich wiederum in Form von Brüchen und Kluftbildungen äußern. … … Die Tatsache, dass Kristallingebiete trotz der zu erwartenden unzureichenden Gebirgsdurchlässigkeit als Teilgebiete ausgewiesen wurden, lässt auf eine inkonsequente Anwendung dieser Mindestanforderung (Gebirgsdurchlässigkeit) schließen, die unserer Meinung nach zu einer Ungleichbehandlung des Kristallins im Vergleich zu den Wirtsgesteinen Steinsalz und Ton führt. …
66.15FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Der Ausschluss von G. verstößt nicht nur gegen § 1 (2) Satz 1 StandAG, sondern auch gegen den Abschlussbericht der Kommission "Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (K-Drs. 268), auf dem das StandAG basiert. Darin steht mit Bezug auf die Abwägungskriterien: "Ihre Anwendung führt daher nicht zum Ausschluss von Gebieten, sondern zur Einordnung von Gebieten in eine Rangfolge relativer Eignung" (S. 50). Und in Bezug auf die Kriterien 1 bis 4, welche die "erreichbare Qualität des Einschlusses" (StandAG) bzw. das "Einschlussvermögen am Ort der Einlagerung" (K-Drs. 268) beschreiben, steht dort, dies sei "die zentrale geologische Eigenschaft des gesamten Endlagersystems, und ist insofern das primäre Standortmerkmal nach dem im Auswahlverfahren gesucht wird." (S. 51). In allen Kriterien 1 bis 4 wird Gorleben aber mit "günstig" bewertet und damit besser als die Salzstöcke Düderode-Oldenrode und Bonese, die trotz Abwertung im Kriterium 2 (wg. zu geringer Größe) weiter in der Auswahl sind.
66.16FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)GorlebenHinweisPhase I, Schritt 1"Auf Basis dieser Ergebnisse wird Gorleben zusammenfassend mit "nicht günstig" bewertet" (bezieht sich auf den Beitrag vom 19.10.2020, 15:14h: "Entscheidung gegen Gorleben nicht transparent", Anm. d. Moderation) Das ist falsch, die Bewertung erfolgt verbalargumentativ. "Gegen Gorleben wird eingewendet, das "identifizierte Gebiet" besäße "keine bis nur gering mächtige Überdeckung" - Dieser Einwand ist eine Irreführung. Denn es kommt nicht auf die Überdeckung des Salzstocks (das identifizierte Gebiet) an, sondern auf die Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs innerhalb des Salzstocks." (bezieht sich auf den Beitrag vom 19.10.2020, 17:26h: "Entscheidung gegen Gorleben nicht wissenschaftsbasiert", Anm. d. Moderation) Der Einwand ist keine Irreführung, sondern korrekt. Denn es kommt auf Beides an: Die Überdeckung des Salzstocks UND die Überdeckung des ewG. Und es gibt auch keinen Widerspruch zu StandAG §1 (2) Satz 1. (bezieht sich auf den Beitrag vom 19.10.2020, 17:02h: "Entscheidung gegen Gorleben nicht konform mit StandAG", Anm. d. Moderation)
66.17FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)EndlagerkonzepteBemerkungIst es möglich, den letzten Satz verständlicher zu machen? Vielelicht hilft ein Link auf BGE (2020am), weil dort (wo?) erläutert ist, welche generischen Endlagerkonzepte hier gemeint sind.
66.18FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)EndlagerkonzepteBemerkungPhase I, Schritt 1Wie ist der Satz zu verstehen: "Bei der Ermittlung der Teilgebiete wurden die generischen Endlagerkonzepte aus BGE (2020am) mitberücksichtigt" ? Ich habe die Arbeitsweise so verstanden, dass nur die generischen Endlagerkonzepte für die Anwendung der Kriterien und Anforderungen berücksichtigt wurden. Was wurde da noch berücksichtigt, damit die Endlagerkonzepte aus BGE mitberücksichtigt wurden?
66.22FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)EndlageralternativenBemerkungPhasenübergeordnetEs ist möglich die Lagerung des Atommülls in von Menschen errichteten Gebäuden zu realisieren. Die Wandstärke von solchen Gebäuden kann entsprechend gebaut werden. Der Werkstoff ist entweder entsprechend herzustellen oder das taugliche Gestein aus den entsprechenden Höhlen zu entnehmen und zu bearbeiten. Falls es unbedingt Gestein sein muß. Diese Gebäude können die Anforderungen erfüllen. Eine entsprechende Überwachung der Bausubstanz ist möglich. Bei Problemen kann eingegriffen werden. Dies ist nahtlos, Generation für Generation, durch den Menschen möglich. Niemand kann für die Geodaten von heute "die Hand ins Feuer legen", das sich die Parameter aufgrund von Klimawandel, Erdbeben, usw. nicht negativ verändern. Die Erfahrung zeigt, dass die Lagerung in Höhlen der falsche Weg ist.
66.23FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)EndlageralternativenBemerkungPhasenübergeordnetMIr ist völlig unbegreiflich, warum oberirdische Endlager so kategorisch ausgeschlossen werden! Die Argumente für Tiefenlager scheinen mir nicht schlüssig. - geologische Aussagen über menschlich unermesslich lange Zeiträume sehe ich äußerst kritisch - keine Zugangsmöglichgkeit zu haben zu den Lagerstoffen über 500 Jahre hinaus klingt fahrlässig Oberirdische Lager andererseits können neuesten wissenschaftlichen Erkennntissen entsprechend angepasst werden. Das Argument, künftige Generationen hätten eventuell geringere Ansprüche an Sicherheit, halte ich für unhaltbar und anmaßend. Die Instandhaltung oberirdischer Lager und die permanente Weiterentwicklung der ordnungsgemässen Lagerung bleibt in der menschlichen Verantwortung. Dies ist das Erbe, das wir zukünftigen Generation überlassen haben mit unserem Irrweg der nuklearen Energiegewinnung.
66.24FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinIst es möglich, hier einen Link einzufügen (der auf einen Text verweist), worin verbindlich definiert ist, was hier genau mit kontinuierlicher Beteiligung gemeint ist?
66.25FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGibt es da einen festgelegten Plan? Bedeutet kontinuierlich: einzelne zeitlich deutlich abgegrenzte Einzelperioden von beschränkter Zeitdauer mit Möglichkeit der Beteiligung in bestimmten vordefinierten Formaten über alle 3 Phasen? Oder greift hier "selbsthinterfragend und lernend", und wenn sich heraustellt dass die jetzt geplante Beteiligung anders effektiver und effizienter gestaltet werden kann?
66.28FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)VerfahrensfragenHinweisPhasenübergeordnetEbenso wie die geologischen Voraussetzungen für eine sichere Endlagerung zum Ausschluss von Regionen für die weitere Erkundung führen, müssen z.B. auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Faktoren frühzeitig den Ausschluss von Regionen für die weitere Erkundung bewirken. Beispiel: Westdeutsche Länder haben die Atomkraft (mit günstigem Strom als Standortfaktor für mehr Arbeitsplätze und in Folge prosperierender Lebensverhältnisse) weit mehr genutzt als die neuen Bundesländer. Die Last der radioaktiven Abfälle sollten sie - gerechterweise - deshalb auch eigenverantwortlich und im Rahmen der zur Endlagerung möglichen westdeutschen Teilgebiete übernehmen.
66.32FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie wird sichergestellt, dass diese Informationen den Teilnehmern der Fachkonferenzen zu den Teilgebieten vor der jeweiligen Konferenz rechtzeitig und vollständig verfügbar sind, so dass diese sich auf die jeweilige Konferenz effektiv und effizient vorbereiten können?
66.33FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinWie wird das Ergebnis einer Fachkonferenz festgestellt? Wer hat da welche Verantwortlichkeiten?
66.34FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDa der Bundesgesetzgeber den Arbeitsumfang für Phase II festlegt: wie geht das Ergebnis der Fachkonferenz in diese Entscheidung ein?
66.35FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Erkundung allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 1Ist es richtig, dass in dieser Phase die untertägige Erkundung (Reflexionsseismik, Bohrungen) geplant werden, die der Bundesgesetzgeber dann als Arbeitsprogramm für die nächste Phase festlegt?
66.36FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinGibt es eine Beteiligung der Öffentlichkeit in der Phase II bevor der Bundesgesetzgeber verbindliche Entscheidungen trifft und den Arbeitsumfang für die nächste Phase festlegt? Wenn ja: Wo gibt es dazu weiterführende Informationen wie Format, Zeitplan, usw.? Wenn nicht: warum nicht?
66.37FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)sozioökonomische PotenzialanalysenHinweisPhase I, Schritt 2Die Berücksichtigung sozioökonomischer Faktoren ist dringend gleichwertig mit den geologischen Ausschlussfaktoren zu berücksichtigen. Nicht nur die Sicherheit der dauerhaften Lagerung darf Voraussetzung für den Bau des Endlagers sein, sondern auch die Eignung, Zumutbarkeit, Belastbarkeit etc. einer Region. Diese Kriterien vor der übertägigen Erkundung von Teilgebieten anzuwenden, kann die Findungsphase verkürzen und Mittel für die Erkundung der dann noch verbleibenden Teilregionen freistellen. Am Beispiel Brandenburg: Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien, treibt den Strukturwandel in den Braunkohlegebieten sowie im ganzen Land mit nachhaltigen und umweltverträglichen Konzepten voran. Ein hoher Anteil an Biolandwirtschaft, die regionale Versorgung der Hauptstadtregion Berlin, regionaler Tourismus, Ansiedlung von Zukunftstechnologie(Tesla) stehen der Ansiedlung eines atomaren Endlagers für überwiegend in anderen Länderregionen entstandenen radioaktiven Müll diametral entgegen.
66.39FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2Bei der langen notwendigen Dauer der Lagerung sollten unbedingt auch möglicherweise eintretende klimatische Veränderungen berücksichtigt werden. Es wird in Zusammenhang mit einem Nachlassen des Golfstroms eine neue Eiszeit diskutiert. Diese würde besonders in den Regionen nördlich der Alpen bis zum Bayerischen Wald, der Schwäbischen Alb und dem Schwarzwald zum Tragen kommen. Dieser Faktor und die damit verbundenen möglichen Störungen der Überwachung der Anlage und statische Veränderungen sollten in die Diskussion einbezogen werden.
66.40FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKHinweisPhase IIIWas geschieht, wenn sich als Ergebnis der untertägige Erkundung herausstellt, dass keiner der Untersuchten Standorte alle notwendigen geologischen Abwägungskriterien erfüllt? Wird dann trotzdem ein Standort ausgewählt: eben der mit der bestmöglichen Sicherheit? Welche Entscheidungskriterien werden dann verwendet? Wie sind das Format und der Zeitrahmen des Beteiligungsverfahrens in dieser Phase?
66.41FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinErst in Phase III werden "private und öffentliche Belange" abgewogen. Auch wenn die sichere Endlagerung ein gigantisches Projekt mit fundamentaler Bedeutung für unzählige Generationen in der Zukunft ist, verdienen die Generationen von Bürgern, die sich nun mit dem Problem des Endlagerbaues befassen müssen, eine umfassende frühzeitige Berücksichtigung ihrer direkten Interessen.
66.45FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Erkundung allgemeinBemerkungPhase IIReflexionsseismik, Bohrungsdaten und geologische Interpretationen liefern geologische Modelle. Mit welcher Methodik werden die Ungewissheiten in Betrachtungen bewertet? Wie wird damit sichergestellt, dass diese Modelle stimmig sind, den gesetzten Anforderungen genügen, hinreichend vollständig sind, gegen willkürliche Beeinflussung geschützt sind, sich für die Lösung des Problems eignen, wirksame Maßnahmen ermöglichen und zur Ermöglichung der Beteiligung verständlich sind? Auf welche Daten und Interpretationen beziehen sich die Einschränkungen der Offenlegung der Bewertungsgrundlagen (sofern dies gesetzlich zulässig ist)? Handelt es sich hier lediglich um geowissenschaftliche Daten (Geologiedatengesetz)? Oder handelt es sich auch um das Verfügbarmachen von urheberrechtlich geschützten Literaturquellen via Links? Zurzeit ist dies nur für diejenigen verfügbar, die via Zugehörigkeit zu Institutionen Zugang haben. Dies schließt die Öffentlichkeit weitgehend aus.
66.46FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Forschung & EntwicklungBemerkungPhasenübergeordnetWie wird sichergestellt, dass durch das Aufgreifen gesellschaftlicher Veränderungen Kenntnislücken identifiziert und durch Forschung geschlossen werden können? Welcher Prozess wird da betrieben? Welche gesellschaftlichen Veränderungen könnte dies sein? Um welche Kenntnislücken könnte es sich dabei handeln? Wird da wirklich Forschung betrieben? Reicht ein frühzeitiges Aufgreifen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Innovationen wirklich aus? Das zu lösende Problem der Endlagerung schafft keine interessanten Betätigungsfelder, wo mit den Resultaten begleitender Forschung und Innovation Geld verdient werden kann. Ist es nicht eher so, dass in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Forschung und Innovation durch den Auftraggeber vorangebracht werden müssen?
66.49FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Die Grundlage von Transparenz bei der Darstellung geologischer Sachverhalte ist die Angabe, welche Daten für die Interpretation genutzt werden. Auf den Karten der Teilgebiete sind jedoch weder die verwendeten Bohrungsdaten, noch reflexionsseismische Daten zu erkennen. Falls dies dazu führen würde, dass das Gebiet in der Blattdarstellung eingeschwärzt würde, sollte über die Plattform eine interaktive Karte bereitgestellt werden, so dass in das Teilgebiet hineingezoomt werden kann. Das Vorhandensein vieler nutzbarer Daten guter Qualität grenzt die Unsicherheit über die Zuverlässigkeit einer Interpretation ein. Das Vorhandensein von wenig Daten oder Daten von mangelhafter Qualität (geringe Auflösung, mehrdeutig, …) eröffnet in der Regel die Möglichkeit alternativer Interpretationen. Da diese Information vorhanden ist, sollte sie in der Darstellung des Zwischenberichts auf der Online Konsultationsplattform zügig bereitgestellt werden.
66.53FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)VerfahrenHinweiskein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinEs ist sicherlich richtig, dass das Prinzip der weißen Landkarte nicht auf dem Papier beginnen sollte, sondern vielmehr in den Köpfen der handelnden Personen und Institutionen. Dabei hat man sich allerdings dann darauf festgelegt, dass es ein geologisches Endlager sein soll. Der Prozess der Standortfindung soll sicherstellen, dass das Ergebnis weitgehend akzeptiert werden kann. Abgesehen von der Beteiligung ist dies ähnlich wie andere Großprojekte, die nur dann abgeschlossen werden, weil der Auftraggeber nicht Insolvent werden kann. Eine wirkliche weiße Landkarte hätte auch Alternativen zur geologischen Endlagerung erforscht. Ist dies geschehen? Wir parallel zur geologischen Endlagersuche weiter daran geforscht? Wenn ja: Wo gibt es weitere Informationen? Wenn nicht: Wie ist man für den Fall gewappnet, dass jeder Standort in Deutschland nach Anwendung der geologischen Abwägungskriterien Defizite hat?
66.55FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)FEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2Bei der Auswahl zum Standort eines Lagers sollten die bis dato. bekannten Klima + Wetteränderungen als Risikopotential Berücksichtigung finden. Weitere Risikopotentiale In Bezug auf #Sicherheit #Betriebsfähigkeit #Continuity etc. sollten analysiert und ebenfalls eingebracht werden. [...] • Beratende Betriebswirtin, selbstständige Unternehmensberaterin
66.59FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)MindestanforderungenFeststellungPhase I, Schritt 2 "In Oberfranken wurden Probebohrungen bis zu 1000 m Tiefe durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, daß es hier keine geeigneten kristallinen Gesteinsschichten in den geforderten Tiefenbereichen gibt. Südthüringen verfügt über identische geologische Begebenheiten wie Nordbayern und ist, im Gegensatz dazu, aber bereits aus dem Suchverfahren ausgeschieden." (NN-Bericht, Aussage des Geologen [...]) Also bitte Franken bzw. Nordbayern ebenfalls aus der Suche streichen, da Fachleute bereits festgestellt haben, daß dieses Gebiet ungeeignet ist.
66.6FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinHabe ich da richtig gelesen: Die Einmalzahlung von 24.000.000.000 Euro stellt eine endgültige ABSOLUTION der Betreiber vom Verursacherprinzip bezüglich der Verantwortung für eine Zwischen- wie auch Endlagerung radioaktiver Abfälle dar? - Ist das überhaupt rechtens? Alle wissenschaftlich fundierten Anstrengungen und datentechnische Werkzeuge für eine soziologische Beteiligung zur Lösungsfindung der Endlagerfrage begrüße ich durchaus. Doch wenn dieses Geld für eine bestmögliche Standortsuche aufgebraucht sein wird, ist damit noch kein einziger Behälter entsorgt. Und künftigen Generationen bleibt dennoch ein Risiko, dass die heutigen Experten sich in Punkto ausreichender Sicherheit geirrt haben.
66.60FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)HinweisDie von mir zitierte Aussage des Geologen Herrn [...] [Regionale Koordinierungsstelle XXX für das Verfahren der Endlagersuche) stammt aus den Nordbayerischen Nachrichten Ausgab XXX vom XX.XX.2021. Den Artikel hat der NN-Journalist Herr [...] verfasst.
66.61FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)DatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Ich habe an keiner Stelle in den Dokumentationen Angaben dazu gefunden, wie sicher die im Salzstock und um den Salzstock herum vorhandenen Verhältnisse (Teufe von anzutreffenden Gesteinschichten und deren Litologie) vor einer Aktion (Reflexionsseismik, Bohrung) vorhergesagt wurden. Die Investition in den Erwerb von Daten (Reflexionsseismik, Bohrungen mit Kernen und elektrischen Bohrlochmessungen) dient dazu, bestehende Unsicherheiten mit dem geringsten Aufwand zu verringern. Aktivitäten resultieren in fortlaufend sichereren Vorhersagen über die räumliche Lage und Zusammensetzung geologischer Einheiten (oder deutlicher Revision des geologischen Modells). Ein großes Wissen drückt sich dadurch aus, dass die letzten Vorhersagen sehr sicher zutrafen. Stimmt dies? Gibt es dafür Belege, zum Beispiel durch eine Darstellung der Gegenüberstellung von Vorhersage und aktuellem Ergebnis der einzelnen Aktivitäten entlang einer Zeitachse? Kann dies als Ergänzung des Berichtes bereitgestellt werden?
66.62FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)TongesteinBemerkungPhasenübergeordnetAus vielen Gebieten der Welt mit einer relativ jungen und intensiven Exploration und Produktion von Kohlenwasserstoffen (z. B. britische und norwegische Nordsee seit ca. 50 Jahren) gibt es zahlreiche detaillierte Veröffentlichungen über die laterale und vertikale Ausdehnung von Tongesteinen, sowie deren Variabilität. Demnach dürften kontinental abgelagerte Tonsteine kaum die Anforderungen an Endlager erfüllen. Bei marinen Ablagerungen gibt es unterschiedliche Ablagerungsmodelle, die sich in unterschiedlichen Eigenschaften ausdrücken. Welche Analogien zu gut erforschten Tonsteinablagerungen wurden genutzt, um in der Abwesenheit von Bohrungsdaten eine Abschätzung der Variabilität der Zusammensetzung von Tonstein in bestimmten Teilgebieten zu machen?
66.63FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ModellierungBemerkungNach meinem Kenntnisstand sind sehr niedrige Gebirgsdurchlässigkeiten sehr schwierig einigermaßen genau zu messen. Dies ist aber kein blühendes Forschungsgebiet. Selbst am gleichen Gestein ergeben unterschiedliche Methoden unterschiedliche Werte. Zudem wird hier nicht der lange Weg von Wasser durch die ganze Barriere hindurch betrachtet, sondern beobachtet, dass es ausreicht, dass auf der einen Seite ganz langsam ein Millimeter Wasser eintritt und auf der anderen als Konsequenz ganz langsam ein Millimeter Wasser austritt. Niedrige Werte in Metern pro Sekunde relativieren sich, wenn berücksichtigt wird, dass am Ende der Rückholzeit in 500 Jahren 15.768.000.000 Sekunden vergangen sind. Für den Alltag kann man sich daraus natürlich eine funktionierende Kaffeetasse schnitzen. Aber für (z.B.) die Gasförderung ist dies lediglich ein Hindernis, und keine Barriere. Werden für mögliche Endlager dynamische Modelle angefertigt?
66.64FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)TongesteinBemerkungPhase I, Schritt 1Aus dem Bereich der Kohlenwasserstoffexploration gibt es eine Vielfalt von Informationen, um Unsicherheiten zur lokalen Ausbildung abschätzen zu können: 1. Umwandlung von Tonsteinen und dem darin enthaltenen Material, Bildung von Kohlenwasserstoffen und Migration durch den Tonstein (und weiter), um eine Kohlenwasserstofflagerstätte zu bilden. Zusätzlich relevant ist hier die Beobachtung, dass zusammen mit den Kohlenwasserstoffen Wasser durch das Gestein migriert, was Radionuklide enthält. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Produktion von Kohlenwasserstoffen (NORM). 2. Speichergesteine in Tonsteinen: isolierte Sandsteinkörper mit (im Vergleich zu anderen marinen Sandsteinsedimenten) relativ geringer lateraler (km Bereich) und vertikaler (dm Bereich) Ausdehnung. Die Erschließung von Öllagerstätten mit diesen Speichergesteinen ist sowohl geowissenschaftlich, als technisch anspruchsvoll (Bohrlokationsfindung, Bestimmung der Reserven, Förderverhalten). Wie ist dies berücksichtig worden?
66.65FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 2Ein reiner NaCl Kristall ist sicherlich hydraulisch dicht, für einen geologischen Steinsalzkörper gilt dies jedoch nur, wenn alle internen Bruchstellen auf atomarem Level verheilt sind. Welche hydraulischen Messungen wurden an natürlich vorkommenden Steinsalzkörpern gemacht? Welche Größe hatten diese Steinsalzkörper? Hier ist die Relation zu der Größe der Innenseite des Hohlraumes des Einlagerungsbereiches relevant. Aus meinem Besuch im Bergwerk Asse Ende der 1970er Jahre erinnere ich mich dunkel an Messaufbauten. Wie ist der Kenntnisstand seit dieser Zeit gewachsen?
66.66FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Steinsalz in steiler LagerungBemerkungIm Text heißt es: "Dieser Druck ist jedoch nicht gleichmäßig ausgebildet, es gibt Zonen geringerer Lagerungsdichte, die verschiedene Ursachen haben." Ist für einen Salzstock in einem Teilgebiet bekannt, welche Ursache welche Salzbewegung ausgelöst hat? Wie gesichert sind diese Kenntnisse für das jeweilige Teilgebiet? Hat die Ursache einen Einfluss auf die Eignung?
66.68FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinBemerkungPhasenübergeordnetNachdem schon in der KTB bei unerwartet großen Tiefen noch Klüfte vorgefunden wurden: Ist da in der Zwischenzeit erforscht worden, mit welchen Modellen sich in bestimmten Kristallingesteinen größere ungestörte Bereiche finden lassen? Ist es nicht so, dass alles Kristallin, was an der Oberfläche/oberflächennah vorkommt, nach der Bildung deutlich tektonisch überprägt wurde? Schließlich ist es ja relativ zur Umgebung gehoben worden.
66.69FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinBemerkungPhasenübergeordnetNach meinem Kenntnisstand, ist es sehr schwierig, im Kristallin Störungen vorherzusagen. Die bekannten Störungen sind deshalb bekannt, weil sie offensichtlich zu sehen sind. Welche neuen Erforschungen machen dies nun möglich? Ist es zudem nicht so, dass Klüfte im Kristallin nicht mit Störungen zusammenhängen müssen, sondern auch durch Entlastung beim Aufstieg an die Erdoberfläche entstehen? Das Gebiet ist sehr groß und der Kenntnisstand spärlich. Ist es nicht so, dass neue direkt zugängliche Daten (Bohrungen, Aufschlüsse durch Straßen- und Tunnelarbeiten, u. ä.) spezifische Vorhersagen zur Art des vorhandenen Kristallingesteins oft deutlich revidieren?
66.70FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Erkundung allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Soweit ich mich erinnern kann, wird bei jeder Tiefbohrung während der Bohrlochmessungen die Temperatur gemessen. Nach der Korrektur für die Bohrlochbedingungen kann leicht ein standortbezogener individueller geothermischer Gradient ermittelt werden. Dies kann dann benutzt werden, um für die Gebiete die Wärmeverteilung zu ermitteln (seit den 1980er Jahren für Maturitätsberechnungen von Kohlenwasserstoffmuttergesteinen). Ist dies genutzt worden, um regional zu kartieren, welche unterschiedlichen Temperaturen in der Tiefe von 1500m vorliegen?
66.71FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ModellierungBemerkungPhasenübergeordnetStörungen hören nicht irgendwann plötzlich auf. Wenn man eine Störungsfläche kartiert entsteht da eine Art langgestrecktes Oval mit dem maximalen Versatzbetrag im Zentrum und von dort ausgehend abnehmenden Versatzbeträgen bis hin zu keinem weiteren Versatz. Dies erklärt in der Regel auch den Grad der Deformation im jeweiligen angrenzenden Gestein. Je nach Grad der Reaktivierung über längere Zeiträume kann die Darstellung in einem Modell sehr aufwändig und kompliziert sein (Störungszone).
66.72FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)KristallingesteinBemerkungPhase IIEine Kartierung von Kristallingestein in einer Kulturlandschaft wie Deutschland besteht zum großen Teil aus Lesesteinen und weniger auf direkten Aufschlüssen wie nackten Felswänden und Steinbrüchen. Dabei kann es zu kognitiven Fehlinterpretationen kommen, wie dem Vorhandensein kleinerer Granitvorkommen, die nicht wirklich vorhanden sind, sondern aus dem Transport der Steine mit Pferdefuhrwerken vor über 100 Jahren stammen.
66.73.1FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Danke BGE für das sachliche Vorgehen. Wann werden im Verfahren die Auswirkungen der weitgehend geleerten Erdgaslagerstätte Altmark auf die Eignung des Deckgebirges betrachtet ? In 3-4 km Tiefe, 200 km 2 groß, zu 80 % geleert, Anfangsdruck 600 bar im porösen Rotliegenden, 200 Milliarden Kubikmeter Gas entnommen ...
66.73.2FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)geoWKBemerkung1. Welche Veränderungen ergeben sich mittel- und langfristig für das Deckgebirge durch die Setzungsvorgänge schichtenweise?
66.73.3FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)geoWKBemerkung2. Welche hydrogeologischen Folgen ergeben sich a) durch den derzeitigen deutlich geringeren Druck in 3 km Tiefe als das Umfeld und
66.73.4FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)geoWKBemerkungWelche hydrogeologischen Folgen ergeben sich b) durch die mittel- und landfristige Absenkung des riesigen Deckgebirges?
66.73.5FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Standortspezifische DatenHinweisEmpfehlung: Ausweitung der Datenbasis über die Suchtiefe 1500 m in diesem Sonderfall des tiefen Bergbaus. [Name]
66.74FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienBemerkungPhasenübergeordnetNatürlich sind Gebiete Bohrungen im Meterbereich direkt um Bohrungen herum ausgeschlossen. Sind dies alle Messdaten überhaupt? Oder sind zusätzlich Daten aus Bohrungen vorhanden, die mit einer Kartierung/regionalen Verbreitung der wasserführenden geologischen Einheit verknüpft werden können, wo aber keine Karten der grundwasserführenden Schicht vorliegen?
66.75FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)AusschlusskriterienFeststellungPhase I, Schritt 2Zur Begründung der Beschränkung auf im Grundwasser nachgewiesenes C-14 und H-3 wird auf die fehlende Definition von "jungem Grundwasseralter" im StandAG verwiesen und keine Altersgrenze abgeleitet. Naheliegend wäre es, die implizit unterstellte Altersgrenze daraus abzuleiten, bis zu welchem Grundwasseralter C-14 oder H-3 überhaupt im Grundwasser nachweisbar sein können. Auf die Erhebung weiterer größtenteils bekannte Daten (z.B. Grundwasserbewegung und Gliederung der Grundwasserleiter) wurde jedoch verzichtet, um standortspezifische Hinweise zum Grundwasseralter abzuleiten. Für Steinsalz - und Tonsteinvorkommen, ist das eher weniger relevant, für Kristallingestein schon. Eine weitere Eingrenzung der ausgewiesenen Kristallinvorkommen anhand anderer Kenntnissen zum Grundwasseralter ist daher geboten. Der nachträgliche Ausschluss von Standorten im nächsten Verfahrensschritt bei nochmaliger Anwendung des KO-Kriteriums ist zu vermeiden, wenn das jetzt schon erkennbar gewesen wäre.
66.76FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)BemerkungHallo sehr geehrte Damen und Herren, nach Auswertung der verfügbaren Dokumente lässt sich keine transparente Auseinandersetzung mit dem Thema Endlagerflächen in den jeweiligen Wirtsgsteinarten erkennen. Ein Ausdehnungskoeffizient allein erscheint hier nicht ausreichend für die Umsetzung und Fixierung der Übernahme aus dem Gesetzentwurf. Es liegen sehr stark voneinander abweichenden Flächenangaben vor (Flächenbedarf im Tonstein 10km², im Wirtsgestein Salz 3km² und in kristalliner Formation 6km²). Aus Sicht der Bürgerinitiative 'Kein zweites Gorleben' ist die Festlegung unzureichend und nicht ausreichend begründet! Der sehr stark abweichende Größenvergleich Endlager im Tongestein führt zum Ausscheiden eines potentiellen Endlagers in Tonformation gegenüber der übrigen Wirtsgesteinen Salz (3km²) und kristallines Wirtsgestein (6km²). Herzliche Grüße [...] i.A. BI KzG
66.77FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Bemerkungkein Bezug zu Aufgaben VorhabenträgerinDass in Ton eine große Fläche notwendig ist, bedeutet nicht, dass ein Standort in Ton schwierig zu finden wäre. Die Teilgebiete mit Tongestein sind zumeist sehr sehr groß. Ton ist vor allem deshalb geeignet, weil ein Wasserzutritt von außen unwahrscheinlicher ist als in Salz oder Granit. Dadurch, dass es weniger stabil ist und sensibel auf die entstehende Zerfallswärme reagiert, benötigt man aber eine große Fläche ... das macht das Endlager am Ende etwas teurer, aber die Flächen wären schon da.
66.79FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Steinsalz in steiler LagerungHinweisPhase IIIm Dokument "Anwendung Mindestanforderungen gemäß §23 StandAG" steht: > >Zusammenhängende Risse können nicht dauerhaft bestehen, da es zur Ausheilung der Risse durch ein Kriechen des Steinsalzes kommt (z. B. Borchert & Muir 1964; Fischbeck & Bornemann 1993; Bornemann et al. 2008; Hampel et al. 2016). Dabei verformt sich das Steinsalz viskoelastisch oder plastisch. Steinsalz ist hydraulisch praktisch undurchlässig (Peach 1991; BGR 2007; Wieczorek et al. 2014) und hat eine hohe Eigenstabilität (BGR 2007). < < https://www.bge.de/fileadmin/user_upload/Standortsuche/Wesentliche_Unterlagen/Zwischenbericht_Teilgebiete/Anwendung_Mindestanforderungen_gemaess____23_StandAG_nicht_barrierefrei.pdf Das Problem dabei ist, dass Steinsalz sich zwar im Laborversuch als undurchlässig erweist, in der Realität jedoch durchaus Risse entstehen, die zwar langfristig sich wieder schließen können, aber in der Zwischenzeit ein Einfallstor für Wasser darstellen. So wie in Morsleben und besonders in der Asse.
66.8FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Steinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 2Ich dachte Steinsalz eignet sich nicht wegen der nicht möglichen Rückholbarkeit?
66.83FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ReferenzdatensätzeBemerkungPhasenübergeordnetHallo sehr geehrte Damen und Herren, nach Sichtung der Unterlagen ist unklar, ob die Festlegung des BGE im Zwischenbericht mit Beurteilung auf Grundlagen der Referenzdatensätze des kristallinen Wirtsgestein und die notwendigen individuelle Bewertungen der beiden übrigen Wirtsgesteine unzureichend ist! Durch den Ausschluß weiterer individueller Bewertungen des kristallinen Wirtsgestein werden die Wirtsgesteine Steinsalz und Tonformationen benachteiligt. Die Bürgerinitiative 'Kein zweites Gorleben' setzt sich für einen offenen Dialog zu diesem strittigen Punkt im Zwischenbericht ein. Herzliche Grüße [...] i.A. BI KzG
66.9.6FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)ÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 1was dabei gelernt wurde?
66.95FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Datenabfragen (SGD)HinweisPhase IINatürlich ist der Einlagerungsbereich noch unbekannt: alle gut erschlossenen Bereiche fallen nach den Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen raus. Es ist aber ein großer Unterschied, ob für eine bestimmte spezifizierte stratigraphische Einheit, welche das betrachtet Wirtsgestein enthält, Bohrlochmessungen, Gesteinskerne, und ähnlich harte Daten vorliegen, und wie weit diese Information räumlich von dem betrachteten Teilgebiet entfernt ist. Da dies eine der Grundlagen der untertägigen Erkundung ist, hätte dies gezielt für die jeweiligen Regionen bei den zuständigen Bundes-und Landesämtern abgefragt werden können. Ist dies passiert? Verstehe ich den Satz: "Deshalb waren gezielte regional bezogene Abfragen deutschlandweit noch nicht möglich" falsch?
66.97FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Erkundung allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2Due ermittelten Daten basieren in Teilen auf Annahmen, da due erforderlichen Angaben nicht oder nur ungenügend vorhanden sind. Annahmen können sich nur aus Erfahrungen aus angrenzenden Gebieten ergeben. Gerade in Küstennähe sind jedoch tatsächliche Werte nicht in dem Maße vorhanden, dass sich Verlässliche Angaben, insbesondere zu tieferen Strukturen, vorhanden sind. Hier bleibt ein hohes Restrisiko. Wie sollen Daten in den höchsten Stufen ermittelt werden? Da im Küstenbereich Naturschutzgebiete vorhanden sind, die sich mit den Befunden überlappen - Wie erfolgt in den nächsten Schritten die notwendigen Erkundungen? Sind Naturschutzgebiete nicht schon in der Stufe 1 auszuschließen?
66.98FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)GorlebenBemerkungPhase I, Schritt 1Würde der vollständige Satz lauten: Zum jetzigen Stand des Standortauswahlverfahrens liegen für die ermittelten Teilgebiete solche gebietsspezifischen Informationen nicht vollständig vor? Das erklärt dann direkt das Ausscheiden von Gorleben: Dort liegen die gebietsspezifischen Informationen vor.
66.99FKTG: Offizielle ÜbergabeÜbersicht der Kommentare zum Zwischenbericht Teilgebiete auf der Online-Konsultationsplattform des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)Anwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 1Kann im Zuge der Bereitstellung von Transparenz durch die BGE die Funktion des Bewertungsmoduls und die Arbeitshilfe BGE 2020a öffentlich verfügbar gemacht werden, so dass im Beteiligungsverfahren im Detail nachvollzogen werden kann, worauf sich die Bewertungen der einzelnen Teilgebieten gründen (Bewertung von Indikatoren und Kriterien, Ermittlung der Gesamtbewertung)?
7.1FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"TongesteinHinweisPhase IIDemgegenüber wird eine angemessene Differenzierung und die Berücksichtigung z.B. von Sand- oder Mergelschichten gefordert. Hierzu sind weitere wissenschaftliche Forschungen notwendig.
7.2FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"ÖffentlichkeitsbeteiligungHinweisPhase I, Schritt 2Die Konferenz hat daher betont, dass im Schritt 2 ein Höchstmaß an Transparenz und Beteiligung an der Methodenentwicklung erforderlich ist.
7.3FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Es wurde die nachträgliche Berücksichtigung aller Daten aus Bohrungen verlangt.
7.4FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"DatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Von der BGE wird erwartet, die bewusst positiv aus der Literatur ermittelten Referenzdaten zügig durch möglichst konkrete Daten der geologischen Landesämter zu ersetzen.
7.5FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"SicherheitsuntersuchungenHinweisPhase I, Schritt 2Aufmerksamkeit muss auch den Folgen des Klimawandels gewidmet werden.
7.6FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG D "Wirtsgestein Tongestein"TongesteinHinweisPhase I, Schritt 2Eine weitere Eingrenzung der Gebiete mit Tongestein und potentiell günstigen Voraussetzungen für ein Endlager muss daher noch erfolgen
72.1FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteDatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnet…[…]. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Störungen nur über Erkundungsmethoden mittels geophysikalischer Verfahren (z.B. Seismik), Borhungen oder innerhalb von Bergwerken sicher erfasst werden können. Eine Anwendung durch die BGE erfolgte jedoch nicht ausreichend, sodass aktuell weder eine Nicht-Eignung noch eine Eignung attestiert werden kann. Im Zwischenbericht der BGE wird jedoch eine Positivplanung dargestellt, wovon bei unzureichender Datengrundlage abgesehen werden müsste.
72.2FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteTongesteinFeststellungPhase I, Schritt 1Grundlegend kann festgehalten werden, dass die Differenzierung zwischem tertiären und prätertiären Tongesteinen infolge unterschiedlicher Bildungsbedingungen, mineralogischer Zusammensetzung, Tiefelage und Verfestigungsgraden in unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf Eignung als Wirtsgestein münden. Es wird daher angeregt, dass die Tongesteine grundlegend auf die regionalen Gegebenheiten und bei differenzierter Anwendung der Indikatoren und Kriterien überarbeitet werden.
72.3FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteplanWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2Das StandAG gibt lediglich Abstände zu vorhandener bebauter Fläche von Wohngebieten und Mischgebieten vor. Weitere Abstände benennen sie nicht. Daher wird von Seiten des Landkreises Friesland die Forderung angebracht, dass raumordnerische Nutzungen wie das Natura 2000-Gebiet, Weltnaturerbe Watenmeer, die Vorranggebiete Siedlungsentwicklung innerhalb des Schrittes 2 Phase 1 frühzeitig in die Betrachtung einzustellen und auf regional bedeutsame Schutzgüter einzugehen.
72.4FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteFEP/Szenarien/Entwicklungen des EndlagersystemsHinweisPhase I, Schritt 2[Marine warmzeitliche Transgressionen] wurden im Zwischenbericht Teilgebiete vernachlässigt und ist dem Landkreis Friesland nicht weit genug betrachtet worden. Eine ausführliche Betrachtung dieser Thematik wird als erforderlich angesehen.
72.5FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2[Salzstock Berdum-Jever gehört zum Strukturtyp Diapir und wird demnach aus 67% Staßfurt-Steinsalz aufgebaut]…Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die in den Abbildungen 9 bis 11 dargestellte Fläche des Teilgebietes 031_00TG_050_00IG_S_s_z in ihrer Ausdehnung und Mächtigkeit wahrscheinlich unterschätzt wird [InSpEE-Methodik].
72.6FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2[…] die Fläche des zur Verfügung stehenden Wirtgsgesteins in einem Salzstock [kann] unter alleiniger Verwendung von 3D-Modellen möglicherweise überschätzt werden, da der teils komplexe Internbau einer Salzstruktur mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Verteilung des Wirtsgesteins vernachlässigt wird.
72.7FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Der Landkreis Friesland verlangt [durch eine Mächtigkeitsreduktion durch Abzug des Caprocks] aufzuklären, ob im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens der Caprock einer Salzstruktur ein Teil der Salzschwebe darstellt.
72.8FKTG: NachtragStellungnahme, Rückfragen zur Methodik sowie Anmerkungen des Landkreises Friesland zum Zwischenbericht TeilgebieteSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet 066_00TG_154_00IG_S_s_z-ro befindet sich innerhalb einer Doppelsalinarstruktur und kann demnach Bereiche sowohl mit Zechsteinsalinar als auch mit Rotliegendsalinar aufweisen. Es gibt viele Bergwerke in Norddeutschland, die innerhalb des Zechsteinsalinars angelegt wurden. Es gibt bislang keine Bergwerke im Rotliegendsalinar. Der Landkreis Friesland weist daher auf die fehlenden Erfahrungswerte eines Bergwerkstandortes im Rotliegendsalinar hin.
73.1FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleDatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 2Im Rahmen der Prüfung des Zwischenberichts Teilgebiete hinichtlich Nachvollziehbarkeit und Plausibilität zeigte sich an verschiedenen Stellen, dass Informationen aus der Fachliteratur und weitere Daten, beispielsweise aus Schichtverzeichnissen von Bohrungen, nicht zur Bewertung herangezogen wurden.
73.2FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleGrundwasseralterHinweisPhase IIÜber das Kriterium Grundwasseralter erfolgt nur für drei Bohrlöcher ein Ausschluss aufgrund des Grundwasseralters. Die hydrogeologischen Verhältnisse sind in der Umgebung dieser drei Bohrlöcher nicht wesentlich abweichend. Im weitere Verfahren müssen standortspezifische Beprobungen vorgenommen werden. Da der Landkreis Cuxhaven durch mächtige quartäre Lockersedimente und teils schwach verfestigte tertiäre Sedimentgesteine geprägt ist, können ein hydraulischer Anschluss auch tieferer Grundwasserstockwerke an oberflächennahe Grundwasserleiter und damit das Auftreten junger Grundwässer in der Umgebung potentiell geeigneter Wirtsgesteine nicht ausgeschlossen werden.
73.3FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 2Das Teilgebiet 004_00TG_053_00IG_T_f_tpg (Tertiäres Tongestein) besteht teilweise aus nur schwach verfestigten Tongesteinen. Die grundsätzlich günstige Bewertung des Indikators "Abstandsgeschwindigkeit des Grundwassers" im geowissenschaftlichen Abwägungskriterium 1 muss für dieses Teilgebiet in Frage gestellt werden.
73.4FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Da die Gesteine des Tertiärs in Norddeutschland häufig nur schwach verfestigt sind und vielfach von glazialen Rinnen durchzogen werden, die Tiefen von mehreren hundert Metern erreichen, ist die Bewertung tertiärer Sedimente in Norddeutschland als erosionshemmend zu überdenken und die Bewertung voraussichtlich anzupassen.
73.5FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Es ist erforderlich, dass den Hinweisen auf das Vorhandensein glazialer Rinnen, die das Gebirge oberhalb von Salzstöcken durchschneiden und dessen Schutzfunktion gegenüber Erosion und dem Zutritt von Grundwasser beeinträchtigen können, im weiteren Verfahren nachgegangen wird.
73.6FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Bei den Teilgebieten 067_OOTG_159_OOIG_S_s_z-ro (Steinsalz in steiler Lagerung) [Seite 334 bis 36] und 068_OOTG.j63_OOIG_S_s_z-ro (Steinsalz in steiler Lagerung) [Seite 337 bis 339] wird jeweils angegeben, dass Daten zu Scheitelstörungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht flächendeckend vorliegen. Das Vorgehen der BGE hinsichtlich der Behandlung von Scheitelstörungen oberhalb von Salzstrukturen bedarf aus Sicht der Autoren des mit diesem Schreiben übersandten Gutachtens einer detaillierteren Begründung und wissenschaftlichen Abstützung als im Zwischenbericht Teilgebiete dargestellt. Im weiteren Verfahren ist dies in jedem Einzelfall zu überprüfen.
73.7FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleSteinsalz in steiler LagerungFeststellungPhase I, Schritt 1Für das Teilgebiet 068_OOTG_163_OOIG_S_s_z-ro wird in der Begründung der zusammen fassenden Bewertung das Kriterium 2 zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper mit „günstig“ bewertet. Tatsächlich ist das Kriterium jedoch mit „bedingt günstig“ bewertet worden. Möglicherweise handelt es sich hier um einen Ubertragungsfehler. Es ist zu prüfen, ob diese bedingt günstige Bewertung des Kriteriums 2 auf Seite 338 des Zwischenberichts Teilgebiete nicht auch eine Korrektur der Gesamtbewertung zur Folge hat. Schließlich wird auf eben dieser Seite 338 auch angegeben, dass den gebietsspezifisch bewerteten Kriterien im Vergleich zu den Referenzdatensätzen in der jetzigen Phase des Standortauswahlverfahrens eine besondere Bedeutung zukommt.
73.8FKTG: NachtragStellungnahme-LK-CUX_Zwischenbericht-Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive AbfälleSteinsalz in flacher LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Bei verschiedenen Bohrungen im Landkreis Cuxhaven wurden die im Zwischenbericht Teilgebiete angegebenen Wirtsgesteine für ein Endlager nicht angetroffen. Dies gilt beispielshaft für die Bohrungen im Teilgebiet 075_O1TG_189_O1IG_S_f_km (Steinsalz in stratiformer Lagerung). Es wird nicht verkannt, dass es grundsätzlich möglich ist, dass an anderer Stelle innerhalb der Teilgebiete ausreichend mächtige Steinsalzlagen in geeigneter Tiefe vor kommen können
74.1FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerBereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 1Die Identifikation ausgeschlossener Gebiete im Landkreis Cuxhaven ist nur mit Hilfe der interaktiven Kartendarstellung der BGE (BGE 2020f) möglich. Die dort dargestellten ausgeschlossenen Gebiete sind zwar jeweils mit einer Kennung versehen, die als Ident bezeichnet wird; weitere Informationen zu den einzelnen ausgeschlossenen Gebieten enthalten aber weder der Zwischen bericht selbst noch die untersetzenden Unterlagen. Eine Zuordnung der Ident.-Nr. zu einer Ortsan gabe oder einem Namen, beispielsweise einem ausgeschlossenen Bereich aufgrund von Bergbau zum Namen des ehemaligen oder rezenten Bergwerks, ist mittels der Unterlagen des Zwischenberichts Teilgebiete nicht möglich.
74.10FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungBemerkungPhase I, Schritt 1Gleiches gilt für die Angaben zur Mächtigkeit; durch die tiefere Lage des Strukturtops gemäß den Literaturdaten von 805 m müsste die Mächtigkeit innerhalb der Suchparameter bis zu einer Tiefe von 1500 m mit 695 m angegeben werden. Für die Erfüllung der Mindestanforderung spielt dieser Unterschied keine Rolle.
74.11FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen für das Teilgebiet 067 ist nachvollziehbar. Durch Nutzung der vorhandenen Literaturdaten und Schichtenverzeichnisse zusätzlich zur Auswer tung des niedersächsischen 3D-Modells wäre eine präzisere Charakterisierung des Teilgebiets mög lich gewesen.
74.12FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungFeststellungPhase I, Schritt 1Auch die Mindestanforderung Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs ist für die drei Salzstöcke [Teilgebiet 068: Salzstöcke Armstorf/Odisheim/Osterbruch] erfüllt. Die Angabe zur Fläche des identifizierten Gebiets im Zwischenbericht Teilgebiete bezieht sich, wie auch die Teufenlage der Struktur, auf das gesamte Gebiet und wurde aus der an die Oberfläche projizierten Hüllfläche der Salzstruktur abgeleitet. Wie für die Salzstöcke Altenbruch/Westerwanna/Alfstedt/Beverstedt ausgeführt, ist nicht nachvollziehbar, ob der Gesteinskörper auf der gesamten Fläche über die angegebene Mächtigkeit verfügt.
74.13FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Dass im nördlichen Segment des Salzstocks in zwei Bohrungen ab ca. 1000 m unter GOK Rotliegend-Gesteine angetroffen wurden, ist ein Hinweis darauf, dass die Ein ordnung als Doppelsalinar vom Internbautyp 2 möglicherweise nicht für die gesamte Struktur zutreffend ist. Ob daher im nördlichen Segment des Teilgebiets ein geeignetes Vorkommen von Steinsalz zur Errichtung eines Endlagers zu erwarten ist, sollte im nächsten Verfahrensschritt geklärt werden.
74.14FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerSteinsalz in flacher LagerungHinweisPhase I, Schritt 2Insgesamt ist die Methodik der Anwendung der Mindestanforderungen für das Teilgebiet 075 nach vollziehbar. Die Befunde aus Schichtenverzeichnissen von Bohrungen im Landkreis Cuxhaven zeigen jedoch, dass die Ergebnisse der sehr pauschalen Anwendung der Mindestanforderungen nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar sind.
74.15FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerTongesteinHinweisPhase I, Schritt 1Für Tongesteine wird dieser Indikator ebenfalls als günstig bewertet. Ausgehend von veröffentlichten Literaturwerten für die Porosität verschiedener Tongesteine und hydraulischen Gradienten, die der hydrogeologischen Karte von Niedersachsen entnommen wurden, wurden minimale und maximale Abstandsgeschwindigkeiten für verschiedene Tongesteinsvorkommen berechnet. Die BGE gibt an, „trotz breiter Schwankungen bei Alter, Teufe und Tonanteil“ könnten „alle berechneten Werte mit einer Ausnahme als günstig bewertet werden“ (BGE 2020g). Es wird darauf hingewiesen, dass „die tatsächliche Abstandsgeschwindigkeit [...] sich jedoch nur mit standortspezifischen Untersuchungen ermitteln“ (BGE 2020g) lasse. Der als ungünstig bewertete Referenzwert wurde mit Daten aus dem in Belgien als Wirtsgestein untersuchten Boom Clay berechnet. Dabei handelt es sich um einen nur schwach verfestigten Ton, der von allen im Referenzdatensatz verwendeten Werten möglicherweise am ehesten zur Verwendung als Analogon zu den tertiären Tonsteinen Norddeutschlands geeignet ist. Die grundsätzlich günstige Bewertung dieses Indikators muss daher in Frage gestellt werden.
74.16FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerTongesteinBemerkungPhase I, Schritt 2Für Tongesteine Anlage 1 zu § 24 StandAG vor, die Diffusionsgeschwindigkeit mittels der Indikatoren Absolute Porosität und Verfestigungsgrad zu bewerten. Dies hat die BGE im Zwischenbericht Teilgebiete nicht getan, sondern wie für Steinsalz und kristalline Gesteine den effektiven charakteristischen Diffusionskoeffizient herangezogen. Eine Begründung, warum die Indikatoren absolute Porosität und Verfestigungsgrad nicht genutzt werden, ist den Teilgebietssteckbriefen und dem Referenzdatensatz nicht zu entnehmen.
74.18FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Auch zur Beurteilung des Indikators Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung liegen für Steinsalz in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens keine Werte vor, „so dass vorerst eine auf dem Wirtsgestein basierende Bewertung stattfinden muss“ (BGE 2020g). Unter erneutem Verweis auf Lux und Eberth (2002a) wird der Indikator als günstig bewertet. Für Tongestein werden, ähnlich wie beim Indikator zur Rissschließung, im Referenzdatensatz Mechanismen zur Rissverheilung aufgeführt, jedoch keine Information zur Bewertung des Indikators gegeben. Der Indikator wird jedoch als günstig bewertet.
74.19FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhasenübergeordnetObwohl im Steinsalz eine hohe Ionenstärke angenommen werden kann und davon ausgegangen wird, „dass keine Poren mit Öffnungsweiten größer als im Nanometerbereich vorhanden sind“ (BGE 2020g), erfolgt die Gesamtbewertung für dieses Kriterium in Steinsalz als nicht günstig. Für Tongesteins-Gebiete wird das Kriterium als günstig bewertet.
74.2FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 21. Das Vorgehen der BGE hinsichtlich der Behandlung von Scheitelstörungen oberhalb von Salzstrukturen bedarf aus Sicht der Autoren einer detaillierteren Begründung und wissenschaftlichen Abstützung als im Zwischenbericht dargestellt und sollte im weiteren Verfahren in jedem Einzelfall überprüft werden. Da der Fernerkundung salinarer Gesteine mittels geophysikalischer Methoden enge Grenzen gesetzt sind, wird dies mutmaßlich nur durch Bohrungen oder im Rahmen der Erkundung aus einem Bergwerk heraus möglich sein. 2. Die Anwendung des Ausschlusskriteriums Aktive Störungszonen im Zwischenbericht Teilgebiete durch die Vorhabenträgerin ist nachvollziehbar. Der Umgang mit Scheitelstörungen an Salzstöcken sollte im weiteren Verfahren überarbeitet werden. Wie in Kapitel 4.1 dargestellt ist die Annahme, dass Scheitelstörungen sich nicht in den Gesteinskörper des Salinars fortsetzen und grundsätzlich nicht in Zusammenhang mit Sockelstörungen an der Salzstockbasis stehen, stark vereinfachend. Bei der Ausweisung von Standortregionen im nächsten Verfahrensschritt sollten Scheitelstörungen aufgrund aller vorliegenden Informationen jeweils im Detail bewertet werden, insbesondere dann, wenn sie von Scheitelgräben oder parallel zum Störungsmuster angelegten glazialen Rinnenbildun gen begleitet werden (siehe dazu auch die Ausführungen zu Abwägungskriterium 11 in Kapitel 6.1.1 ff).
74.20FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Der nur für Gebiete in Tongestein angewandte Indikator Vorhandensein von Gesteinsschichten mit hydraulischen Eigenschaften und hydraulischem Potenzial, die die Induzierung beziehungsweise Verstärkung der Grundwasserbewegung im einschlusswirksamen Gebirgsbereich ermöglichen können wurde, wie in Kapitel 6 ausgeführt, für alle identifizierten Gebiete in Tongestein als günstig bewertet. Zur Begründung wird im Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020h) auf Kapitel 7.2.3.2 der Arbeitshilfe zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020d) verwiesen. Dieser Verweis führt jedoch nicht zum betreffenden Abschnitt der Arbeitshilfe, sondern zum Abschnitt „Anwendung – Barrierewirksamkeit“.
74.21FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Nach Anlage 2 zu § 24 StandAG ist ein „Grundwasserleiter in Nachbarschaft zum Wirtsgestein/einschlusswirksamen Gebirgsbereich“ (StandAG 2017) als weniger günstig zu bewerten. Die Argumentation in der Arbeitshilfe erscheint der eindeutigen Formulierung im StandAG gegenüber nicht haltbar, wie auch an der Verwendung von Formulierungen wie „allerdings beispielsweise denkbar“, „trotz Kontakt“ und „nicht werden muss“ deutlich wird. Der fachlichen Einschätzung, dass im Zentrum eines ausreichend mächtigen Tongestein-Vorkommens in der Regel kein Anschluss an Potentialbringer vorliegt, soll hier nicht widersprochen werden. Nach dem StandAG erscheint jedoch eine Bewertung als weniger günstig angemessener.
74.22FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKAbweichungPhase I, Schritt 2Die Anwendung des Indikators im Zwischenbericht Teilgebiete kann zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem weder ein Standort noch ein Sicherheitskonzept gemäß § 10 EndlSiAnfV (2020) vorliegt, als nachvollziehbar und plausibel angesehen werden. Es muss allerdings eingeschränkt werden, dass durch die Bewertung dieses Indikators die tatsächlich als günstig zu betrachtende Fläche des Teilgebiets deutlich eingeschränkt wird. Wie in Kapitel 5.2 ausgeführt, ist zum Beispiel aus der Bohrung B 10 – Oxstedt ersichtlich, dass dort kein tertiäres Tongestein mit einer Mächtigkeit von 300 m ansteht. 
74.23FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Der Indikator Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wurde für alle identifizierten Gebiete als günstig bewertet, wie in Kapitel 6 dargestellt. Diese Anwendung ist nachvollziehbar, stellt jedoch eine sehr starke Vereinfachung dar. Die Voraussetzung, dass Wirtsgestein und ewG Teil ein und desselben Gesteinskörpers seinen, der wiederum über gute Einschlusseigenschaften verfügt, ist unter Sicherheitsgesichtspunkten zwar anzustreben. Es kann jedoch nicht zwingend davon ausgegangen werden, dass eine solche Konfiguration von ewG und Einlagerungsbereich in der Realität am Ende des Standortauswahlverfahrens möglich ist, weshalb die Endlagerkommission in ihrem Abschlussbericht (Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe 2016) auch andere Möglichkeiten zur Gewährleistung des sicheren Einschlusses aufgezeigt hat und das StandAG die Möglichkeit einer unvollständigen Umschließung vorsieht. Im weiteren Verfahren sollte in jeder Standortregion und an jedem Standort geprüft werden, ob eine vollständige Umschließung tatsächlich gewährleistet werden kann.
74.24FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Der Indikator Teufe der oberen Begrenzung des erforderlichen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wurde als günstig bewertet, da sich die Basisfläche des Teilgebiets in Tiefen von bis zu 1500 m (Untergrenze des von der BGE betrachteten Suchraums) befindet und daher die Ausweisung eines ewG in einer Tiefe von mehr als 500 m möglich ist. Die Methodik der Anwendung ist nachvollziehbar. Für die Segmente des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven wurde in Kapitel 5.2 an drei Bohrungen gezeigt, dass die Basislinie der tertiären Tongesteinsvorkommen deutlich höher und im Fall der Bohrung B 10 – Oxstedt auch oberhalb von 500 m unter GOK liegt. Das Ergebnis der Indikatorenbewertung ist also nicht direkt auf den Landkreis Cuxhaven übertragbar. 
74.25FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Auch der letzte Indikator, Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit (Vielfaches des Mindestflächenbedarfs), wurde für das Teilgebiet 004 als günstig bewertet, da die Fläche des Teilgebiets mit 62.885 km2 größer als die für eine günstige Bewertung angesetzten 30 km2 ist. Dabei wurde nur die Gesamtfläche des Teilgebiets berücksichtigt. Die Anwendung ist nachvollziehbar, jedoch sollte bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden.
74.26FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 1Alle Indikatoren und das Kriterium wurden als günstig bewertet. Der Indikator Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) wird als günstig bewertet. Im Steckbrief des Teilgebiets (BGE 2020j) wird ausgeführt, dass die Lage des ewG noch nicht bekannt sei und die Fazies im identifizierten Gebiet wechseln könne. Dennoch werde angenommen, dass ein ewG in regional einheitlichen Gesteinstypen gefunden werden könne. Es ist nachvollziehbar, dass dieser Indikator aufgrund der Datenlage, die für den Zwischenbericht Teilgebiete zur Verfügung steht, noch nicht individuell bewertet werden kann. Eine so generische Bewertung, wie sie für das Teilgebiet 004 vorgenommen wird, könnte jedoch in den Referenzdatensatz aufgenommen werden. Eine „individuelle Bewertung“ (BGE 2020h) ist nicht erkennbar.
74.27FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 2Zum Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wird festgehalten, er könne im identifizierten Gebiet jede mögliche Form annehmen (BGE 2020j). Dennoch wird angenommen, „dass ein weitgehend ungestörter einschlusswirksamer Gebirgsbereich, auch aufgrund der beträchtlichen Gesamtfläche des identifizierten Gebiets, ausgewiesen werden kann“ (BGE 2020j). Ähnlich wie für den ersten Indikator muss festgehalten werden, dass es sich nicht um eine individuelle, sondern um eine generische Bewertung auf Grundlage sehr allgemeiner Annahmen handelt. Die Methodik ist nachvollziehbar angesichts der Datengrundlage, könnte jedoch auch in den Referenzdatensatz aufgenommen und sollte spätestens nach Abschluss der obertägigen Erkundung anhand realer Daten bewertet werden.
74.28FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 1Aus dem gleichen Grund wird der Indikator Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften als günstig bewertet. Die Einschätzung ist nachvollziehbar. Auch die Bewertung dieser letzten beiden Indikatoren und damit die Bewertung des gesamten Kriteriums ist jedoch in keiner Weise als individuell zu bezeichnen und könnte daher Teil des Referenzdatensatzes sein.
74.29FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Das Kriterium und alle Indikatoren wurden als günstig bewertet. Nach Anlage 4 zu § 24 StandAG ist es als günstig zu bewerten, wenn sich die betrachteten Eigenschaften während der vergangenen 10 Millionen Jahre nicht wesentlich verändert haben. Im Steckbrief des Teilgebiets (BGE 2020j) wird ausgeführt, dass „seit dem Tertiär keine wesentlichen Änderungen“ für die drei Indikatoren Mächtigkeit, Ausdehnung und Gebirgsdurchlässigkeit anzunehmen seien. Da das Tertiär erst vor 2,6 Millionen Jahren endete, kann daraus zunächst keine günstige Bewertung der Indikatoren abgeleitet werden. Im Weiteren wird im Steckbrief für alle Indikatoren dargestellt, dass „seit mehr als zehn Millionen Jahren keine wesentliche Änderung“ der jeweils relevanten Eigenschaft stattgefunden habe. Diese Einschätzung wird nicht weiter begründet und ist auch dem Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (BGE 2020h) nicht zu entnehmen. Diese Vorgehensweise erscheint sehr pauschal, ohne dass die vorgenommene Bewertung nachvollziehbar begründet wird. Die Methodik, die zur Bewertung der Indikatoren und des Kriteriums als günstig führt, ist nicht nachvollziehbar.
74.3FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerTransparenz und NachvollziehbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 1Die Methodik zum Ausschluss von Gebieten auf Grund bergbaulicher Tätigkeit ist nachvollziehbar. Offen bleibt, warum die Schichtenverzeichnisse der betreffenden Bohrungen nicht zur Anwendung der Mindestanforderungen bzw. zur Verifizierung der aus 3D-Modellen entnommenen Informationen zu Teufenlage und Mächtigkeit der relevanten Wirtsgesteine herangezogen wurden (siehe dazu auch Kapitel 5.2). Im Nachgang der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete wurden ab dem 10. Juni 2021 über die interaktive Kartendarstellung der BGE Schichtenverzeichnisse veröffentlicht, die im Zwischenbericht Teilgebiete zur Bewertung herangezogen wurden. Keines davon befindet sich auf dem Gebiet des Landkreises Cuxhaven.
74.30FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Der Indikator Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs mit grundwasserhemmenden Gesteinen, Verbreitung und Mächtigkeit grundwasserhemmender Gesteine im Deckgebirge wird als günstig bewertet. Begründet wird das mit einem Abstand der endlagerrelevanten Gesteine zur Basis des Quartärs von mehr als 150 m für große Teile des Gebiets. Die tertiären Gesteine, aus denen diese Überdeckung aufgebaut ist, werden als potentiell grundwasserhemmend angesehen. Diese Vorgehensweise und Bewertung sind nachvollziehbar; allerdings sollte in weiteren Verfahrensschritt die genaue lithologische Zusammensetzung der Deckgesteine für alle Standortregionen in tertiären Tongesteinen geprüft werden. Die tertiären Sedimente können auch sandig oder siltig ausgebildet sein; in diesem Fall könnten sie unter Umständen nicht grundwassserhemmend wirksam sein.
74.31FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 2Auch der Indikator Verbreitung und Mächtigkeit erosionshemmender Gesteine im Deckgebirge des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird als günstig bewertet. Zur Begründung wird ebenfalls auf den Abstand großer Teile des Gebiets von mehr als 150 m zur Quartärbasis verwiesen und die tertiären Deckgesteine als potentiell erosionshemmend bezeichnet. Diese Darstellung erscheint nicht nachvollziehbar. Die Gesteine des Tertiärs in Norddeutschland sind häufig nur schwach verfestigt. Sie werden vielfach von glazialen Rinnen, also Schmelzwasserrinnen, die sich unter den Gletschern der quartären Kaltzeiten gebildet haben, durchzogen. Diese Rinnen erreichen Tiefen von mehreren hundert Metern. Die Einstufung der tertiären Sedimente Norddeutschlands als erosionshemmend sollte überdacht und die Bewertung unter Umständen zu ungünstig, mindestens aber zu bedingt günstig angepasst werden.
74.32FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Auch die Darstellung der Bewertung des Indikators Barrierenmächtigkeit entspricht weitgehend dem Steckbrief zu Teilgebiet 004. Die maximale Mächtigkeit wird für das Teilgebiet 006 mit 1200 m angegeben. Eine günstige Barrierenmächtigkeit von mehr als 300 m wird für eine Fläche von 8.895 km2 angegeben. Es wird ergänzt, dass „für einen Teil des identifizierten Gebietes [...] die Abdeckung mit Punktdaten aus dem 3D-Modell unvollständig“ (BGE 2020k) sei. Dieser Teil sei für die Bewertung nicht betrachtet worden und habe daher keinen Einfluss auf die Bewertung. Einen Teil des identifizierten Gebiets bei der Ausweisung als Teilgebiet nicht zu betrachten bedeutet jedoch auch, dass eine mögliche weniger günstige Bewertung des Indikators und damit auch des Kriteriums nicht ausgeschlossen werden kann. Insofern ist die Methodik in diesem Fall nicht nachvollziehbar. Wie für das Teilgebiet 004 anhand der Bohrung B 10 – Oxstedt dargestellt, erfolgte die Bewertung jedoch über die gesamte Fläche und ohne Berücksichtigung abweichender Informationen zu einzelnen Segmenten. Daher ist davon auszugehen, dass auch bei einer Berücksichtigung der nicht betrachteten Teile des Gebiets als potentiell ungenügend hinsichtlich der Barrierenmächtigkeit keine Änderung der Bewertung für das gesamte Teilgebiet erfolgt wäre. 
74.33FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKAbweichungPhase I, Schritt 2Wie in Kapitel 5.2 dargestellt wurden auf der Fläche des Teilgebiets in drei Bohrungen Gesteine des Unterjura angetroffen. In der Bohrung Westerwanna 3 haben die Unterjura-Gesteine eine Mächtigkeit von 116 m, in Westerwanna 4 von 280 m und in Kassebruch Z1 von 106 m. Es kann festgehalten werden, dass die günstige Bewertung des Indikators nicht uneingeschränkt auf die Segmente des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar ist. 
74.34FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Aufgrund der weitgehend identischen Bewertung und Begründung sind auch Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Kriterienanwendung analog zu Teilgebiet 004 einzuschätzen (siehe Kapitel 6.1.1).
74.35FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Wie schon am Teilgebiet 004 erläutert, wird auch für das Teilgebiet 006 der Indikator Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften mit der gleichen Begründung nachvollziehbar als günstig bewertet. Die fast kongruente Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit für die Teilgebiete 004 und 006 verdeutlicht allerdings noch einmal die Einschätzung, dass es sich hier um eine sehr pauschalisierte Kriterienanwendung handelt und eine Aufnahme in den Referenzdatensatz sinnvoll erscheint. Die einzig individuelle Bewertung ist die Darstellung des Sedimentationsraums; in stratigraphischen Formationen, die geeignete Tonformationen enthalten, ist jedoch auch immer von einem entsprechenden Ablagerungsraum und damit von einer geringen Variationsbreite der Gesteinseigenschaften auszugehen.
74.36FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Das Kriterium und alle Indikatoren wurden als günstig bewertet. Die Darstellung des Kriteriums mit Begründung und Bewertung der Indikatoren erfolgte wortgleich zu Teilgebiet 004. Wie oben dargestellt (Kapitel 6.1.1), erscheint die Methodik sehr pauschal und nicht nachvollziehbar.
74.37FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase IIDa für die beiden Teilgebiete 004 und 006 in den IG-Steckbriefen identische Teufenlagen angegeben werden, kann die zu Teilgebiet 004 getroffene Feststellung hinsichtlich der erosionshemmenden Wirkung tertiärer Deckgesteine auch für die Gesteine des Teilgebiets 006 als gültig betrachtet werden. Wo die Unterjura-Tongesteine von jüngeren Gesteinen des Juras oder der Kreide überdeckt sind, kann von einem wirksamen Erosionsschutz ausgegangen werden. Stehen, beispielsweise aufgrund tektonischer Störungen, im Hangenden des Unterjura Gesteine des Tertiär oder jünger an, ist deren erosionshemmende Wirkung im weiteren Verfahren standortspezifisch nachzuweisen. Die Bewertung der beiden ersten Indikatoren ist, analog zum Teilgebiet 004, nachvollziehbar.
74.38FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 2Der Indikator Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den ewG ergeben könnten wurde, wie auch im Teilgebiet 004, als bedingt günstig bewertet. Es existieren Nachweise zu atektonischen Strukturen und Störungen, die aber aufgrund der schlechten Datenlage nicht hinsichtlich ihrer hydraulischen Wirksamkeit beurteilt werden können (BGE 2020k). Die Bewertung ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings wurde in der Bohrung Kassebruch Z1 im Hangenden der Unterjura-Gesteine eine Diskordanz mit einer Schrägaufschiebung angetroffen. Gleiches gilt für die Bohrung Westerwanna 3. Im weiteren Verfahren muss geprüft werden, dass diese Störungen nicht hydraulisch wirksam sind, sollten die betreffenden Segmente des Teilgebiets 006 als Standortregionen ausgewiesen werden. 
74.39FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKAbweichungPhase I, Schritt 1Wie in Kapitel 5.2 erläutert, wurden in den Bohrungen Altenbruch 1 bis 3, die sich im nördlichen Segment des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven bzw. in dessen unmittelbarer Nähe befinden, keine Gesteine des Zechsteins erbohrt. Daran wird deutlich, dass die Bewertung des Indikators nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets übertragbar ist. 
74.4FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerVulkanische AktivitätHinweisPhase I, Schritt 2Allerdings wurden durch diese Anwendung große Gebiete, für die in der Zukunft unter Umständen Vulkanismus erwartet werden kann, außer Acht gelassen. Dies betrifft beispielsweise die Gebiete, in denen tertiärer Vulkanismus nachgewiesen ist. So wies auch die BGR in ihrem Vor trag zum Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität während des ersten Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete darauf hin, dass sowohl Gebiete mit zukünftigem Vulkanismus bisher nicht ausgeschlossen wurden als auch das Neuauftreten oder das Wiederaufleben älterer Vulkane im Zwischenbericht unberücksichtigt blieb. Auch die Verlagerung vulkanischer Aktivität wurde demnach bisher außer Acht gelassen (May 2021). Das Ausschlusskriterium Vulkanische Aktivität wurde somit im vorliegenden Schritt des Standort auswahlverfahrens nur unvollständig angewendet. Im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, in wieweit die Einbeziehung tertiärer Eruptionszentren und eines größeren Sicherheitsabstands bei der Anwendung des Kriteriums notwendig sind (siehe dazu auch May (2019)). Auch unter Einbeziehung tertiären Vulkanismus‘ ist jedoch im Gebiet des Landkreises Cuxhaven nicht mit einem Ausschluss zu rechnen.
74.40FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Der Indikator Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wurde für alle Wirtsgesteine, wie in Kapitel 6 dargestellt, als günstig bewertet. Dieses Vorgehen ist im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete nachvollziehbar, stellt jedoch eine sehr starke Vereinfachung dar. Siehe dazu auch Kapitel 6.1.1.
74.41FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungDer Indikator Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit wird ebenfalls als günstig eingestuft, da die Fläche des identifizierten Gebietes mit 59 km2 deutlich oberhalb des als günstig angenommenen dreifachen Flächenbedarfs (siehe Kapitel 6) von 9 km2 für einen ewG liegt. Wie in Kapitel 6.1.1 erläutert, ist die Methodik nachvollziehbar, sollte jedoch bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden.
74.42FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 2Für Teilgebiete in Steinsalz erfolgt die Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit, wie für die Teilgebiete in Tongestein, anhand von Fachliteratur zu steilstehenden Salinarstrukturen allgemein – ohne konkreten Bezug zu dem vorliegenden Steinsalzvorkommen. Eine individuelle Bewertung ist nur durch die Bewertung der Indikatoren Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlagerbereich, Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften und Gesteinsausbildung in Doppelsalinaren in Abhängigkeit von ihrem Internbautyp (Abbildung 6-2) zu erkennen (siehe Kapitel 6).
74.43FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 1Nach dem Teilgebiets-Steckbrief (BGE 2020l) handelt es sich um ein Doppelsalinar. Da die genannten Indikatoren als günstig bewertet wurden, geht die Vorhabenträgerin offensichtlich davon aus, dass ein Doppelsalinar vom Internbautyp 2 vorliegt. Wie in Kapitel 5.2 dargestellt wurden innerhalb des nördlichen Segments des Teilgebiets in den Bohrungen Altenbruch 1 und 2 in endlagerrelevanten Tiefen Rotliegendgesteine erbohrt, jedoch keine Gesteine des Zechsteins angetroffen. Die günstige Bewertung der Indikatoren ist somit nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets übertragbar. Dennoch erscheint die Methodik für die Ausweisung von Teilgebieten im Zwischenbericht angemessen; im nächsten Verfahrensschritt sollten alle vorliegenden Informationen genutzt und auch die Daten bestehender Schichtenverzeichnisse von Bohrungen herangezogen werden. 
74.44FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKHinweisPhase I, Schritt 2Der Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wurde für Steinsalz in steiler Lagerung grundsätzlich als bedingt günstig bewertet (siehe Kapitel 6). Aufgrund dieser mangelnden Differenzierung wird der Indikator als „für die Bewertung des Kriteriums nicht ausschlaggebend“ (BGE 2020l) eingestuft. Da „die Anzahl der Bewertungen mit „günstig“ höher ist als die Anzahl der Bewertungen mit „bedingt günstig“ (BGE 2020l) wird das Kriterium als günstig bewertet. Insgesamt ist die Methodik zur Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 3 zwar nachvollziehbar. Aufgrund der sehr pauschalen Betrachtung aller Indikatoren könnte dieses Kriterium auch in den Referenzdatensatz aufgenommen werden. Alle Indikatoren sollten bei der nächsten Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Standortauswahlverfahrens auf Grundlage realer Daten behandelt werden.
74.45FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisObwohl Nachweise zu Störungen innerhalb des identifizierten Gebietes vorliegen, nimmt die BGE zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren keine hydraulische Wirksamkeit auf das identifizierte Gebiet an und bewertet den Indikator Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten entsprechend Anlage 11 zu § 24 Absatz 5 StandAG mit bedingt günstig. Diese Einschätzung erscheint nicht nachvollziehbar. Auf Scheitelstörungen an Salzstöcken und deren Behandlung im Zwischenbericht Teilgebiete wird in Kapitel 4.1 eingegangen. Darüber hinaus gibt die Bohrung Altenbruch 1 Aufschluss über eine Diskordanz mit Schrägaufschiebung direkt oberhalb des Rotliegend-Salinars. Gleiches gilt für die Bohrung Alfstedt 1 im Hangenden des Zechsteinsalinars. Zum Salzstock Alfstedt hält Jaritz (1983) darüber hinaus fest, „eine quartäre Rinne [liege] über seiner Längsachse“. Auch der Salzstock Westerwanna wird nach Jaritz (1983) von quartären Rinnen tangiert. Nach Frisch und Kockel (2004) ist der Salzstock Alfstedt „von Scheitelstörungen bzw. -gräben durchzogen“. Zum Salzstock Beverstedt führen Frisch und Kockel (2004) aus, es sei eine Scheitelstörung entwickelt, die den Caprock bis 700 m versetze. Diese Hinweise, insbesondere die Existenz quartärer, also durch Schmelzwasser gebildeter, Rinnen, legen nahe, dass „strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit“ (StandAG 2017, Anlage 11 zu § 24 Abs. 3) vorliegen und der Indikator und damit auch das Kriterium als ungünstig zu bewerten sind. 
74.47FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkung[Teilgebiet 068] Der Indikator Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit wird ebenfalls als günstig eingestuft, da die Fläche des identifizierten Gebietes mit 274 km2 deutlich oberhalb des als günstig angenommenen dreifachen Flächenbedarfs (siehe Kapitel 6) von 9 km2 für einen ewG liegt. Wie in Kapitel 6.1.1 erläutert, ist die Methodik nachvollziehbar, sollte jedoch bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden.
74.48FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerAnwendung geoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Wie bei den Teilgebieten in Tongestein orientiert sich die Gesamtbewertung des Kriteriums an der jeweils schlechtesten Bewertung der Indikatoren, da dem Kriterium 2 „aufgrund der Datenlage zum jetzigen Zeitpunkt eine besondere Bedeutung“ (BGE 2020l) zugeschrieben wird. Das Kriterium wurde daher als bedingt günstig eingestuft. Diese Bewertung ist nachvollziehbar. In die Gesamtbewertung des Kriteriums ist sie ist jedoch fälschlicherweise als günstig eingegangen (s. u.). 
74.49FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKAbweichungPhase I, Schritt 2Nach dem Teilgebiets-Steckbrief (BGE 2020m) handelt es sich bei der Salzstruktur Basdahl/ Armstorf/ Odisheim/ Osterbruch/Belmhusen/ Süderhastedt/ Tellingstedt/ Pahlhude/ Grevenhorst um ein Doppelsalinar. Da die oben genannten Indikatoren als günstig bewertet wurden, geht die Vorhabenträgerin, wie auch für das Teilgebiet 067, offensichtlich davon aus, dass ein Doppelsalinar vom Internbautyp 2 vorliegt. Innerhalb des Landkreises Cuxhaven wurden auf der Fläche des Teilgebiets 068 die Bohrungen Neuhaus 1, Osterbruch 1 und Monopol 1 abgeteuft. In Osterbruch 1 wurden zwischen 980 m und der Endtiefe von 1123 m unter GOK Rotliegendgesteine, jedoch kein Zechstein angetroffen. In der Bohrung Neuhaus 1 wurden Rotliegendgesteine von 1020 m bis zur Endtiefe von 1203 m erbohrt. Nur in der Bohrung Monopol 1 wurden zwischen 862 und 955,50 m unter GOK Zechstein angetroffen; bis zu einer Tiefe von 890 m ist das Gestein jedoch als Caprock und Anhydritstein gekennzeichnet. Das verweist auf den sogenannten Gipshut, eine Zone der Lösungsverwitterung durch Grundwasser, die am Top der meisten Salzstöcke anzutreffen ist. Die günstige Bewertung der Indikatoren ist somit nicht auf die gesamte Fläche des Teilgebiets übertragbar. Dennoch erscheint die Methodik für die Ausweisung von Teilgebieten im Zwischenbericht angemessen; im nächsten Verfahrensschritt sollten jedoch alle vorliegenden Informationen genutzt und auch die Daten bestehender Schichtenverzeichnisse von Bohrungen herangezogen werden. 
74.5FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerStandortspezifische DatenHinweisPhase I, Schritt 2Die Methodik zur Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete kann aufgrund der zur Verfügung stehenden Datenlage nachvollzogen werden. Im weiteren Verfahren müssen standortspezifische Beprobungen vorgenommen werden. Da der Landkreis Cuxhaven durch mächtige quartäre Lockersedimente und teils schwach verfestigte tertiäre Sedimentgesteine geprägt ist, können ein hydraulischer Anschluss auch tieferer Grundwasserstockwerke an oberflächennahe Grundwasserleiter und damit das Auftreten junger Grundwässer in der Umgebung potentiell geeigneter Wirtsgesteine nicht ausgeschlossen werde.
74.50FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhasenübergeordnetDer Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wurde für Steinsalz in steiler Lagerung grundsätzlich als bedingt günstig bewertet (siehe Kapitel 6). Aufgrund dieser mangelnden Differenzierung wird der Indikator als „für die Bewertung des Kriteriums nicht ausschlaggebend“ (BGE 2020m) eingestuft. Da „die Anzahl der Bewertungen mit „günstig“ höher ist als die Anzahl der Bewertungen mit „bedingt günstig“ (BGE 2020m) wird das Kriterium als günstig bewertet. Insgesamt ist die Methodik zur Anwendung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 3 zwar nachvollziehbar. Aufgrund der sehr pauschalen Betrachtung aller Indikatoren könnte dieses Kriterium auch in den Referenzdatensatz aufgenommen werden. Alle Indikatoren sollten bei der nächsten Anwendung des Kriteriums im Rahmen des Standortauswahlverfahrens auf Grundlage realer Daten behandelt werden.
74.51FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKAbweichungPhase I, Schritt 2Obwohl Nachweise zu Störungen innerhalb des identifizierten Gebietes vorliegen, nimmt die BGE zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren keine hydraulische Wirksamkeit auf das identifizierte Gebiet an und bewertet den Indikator Keine Ausprägung struktureller Komplikationen (zum Beispiel Störungen, Scheitelgräben, Karststrukturen) im Deckgebirge, aus denen sich subrosive, hydraulische oder mechanische Beeinträchtigungen für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich ergeben könnten entsprechend Anlage 11 zu § 24 Absatz 5 StandAG mit bedingt günstig. Diese Einschätzung erscheint nicht nachvollziehbar. Auf Scheitelstörungen an Salzstöcken und deren Behandlung im Zwischenbericht Teilgebiete wird in Kapitel 4.1 eingegangen. Darüber hinaus gibt die Bohrung Osterbruch 1 Aufschluss über eine Diskordanz mit Schrägaufschiebung direkt oberhalb des Rotliegend-Salinars. Nach Jaritz (1983) verläuft über der Längsachse des Salzstocks Armstorf zudem eine quartäre Rinne. Die Existenz einer quartären, also durch Schmelzwasser gebildeten, Rinne, legt nahe, dass „strukturelle Komplikationen mit potenzieller hydraulischer Wirksamkeit“ (StandAG 2017, Anlage 11 zu § 24 Abs. 3) vorliegen und der Indikator und damit auch das Kriterium als ungünstig zu bewerten sind. 
74.52FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKFeststellungPhase I, Schritt 1Wie oben erwähnt ist das als bedingt günstig bewertete Kriterium 2 fälschlicherweise als günstig in die Gesamtbewertung eingegangen. Im Teilgebietssteckbrief (BGE 2020m) wird in der zusammenfassenden Bewertung angegeben: „Das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit“ wurden mit „günstig“ bewertet. Das „Kriterium zur Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs durch das Deckgebirge“ wurde mit „bedingt günstig“ bewertet“. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei der Angabe zur [Teilgebiet 068] Bewertung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 2 um einen Übertragungsfehler handelt. Dafür spricht, dass auch in der „Begründung der zusammenfassenden Bewertung“ im Zwischenbericht Teilgebiete (BGE 2020i) (Abbildung 6-3) identisch erläutert wird: „Das „Kriterium zur Bewertung der Konfiguration der Gesteinskörper“ sowie das „Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit“ wurden mit „günstig“ bewertet“. In der graphischen Darstellung auf der gleichen Seite wird das Kriterium als ungünstig gekennzeichnet. Zu prüfen wäre, ob bei einer bedingt günstigen Bewertung von zwei der drei individuell bewerteten Abwägungskriterien die Gesamtbewertung des Gebiets als günstig möglicherweise korrigiert werden muss. 
74.53FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 1[Teilgebiet 075] Der Indikator Barrierenmächtigkeit wird mit günstig bewertet, da bei der vorliegenden maximalen Mächtigkeit von 880 m eine Fläche von 240,6 km2 mit einer Mächtigkeit von mehr als 300 m ausgewiesen werden kann. Als Mindestflächenbedarf werden, wie in Kapitel 6.1 ausgeführt, 3 km2 angenommen. Als günstige Barrierenmächtigkeit wird abweichend von Anlage 2 zu § 24 Abs. 3 StandAG, analog zum Vorgehen in Tongesteinen, eine Mächtigkeit von 300 m angesetzt. Zur Erläuterung siehe Kapitel 6.1.1. Da zurzeit weder ein Standort noch ein Sicherheitskonzept für das Endlager bekannt sind, ist das Vorgehen bei der Bewertung des Indikators im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete nachvollziehbar. Wie in Kapitel 5.2 erläutert, wurden in den Bohrungen Kassebruch 1 und Kassebruch T2 bis in Tiefen von mehr als 1400 m unter GOK keine geeigneten Wirtsgesteine angetroffen. Es liegt nahe, dass die günstige Bewertung des Indikators wahrscheinlich nicht auf das südliche Segment des Teilgebiets im Landkreis Cuxhaven übertragbar ist. 
74.54FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhasenübergeordnet[Teilgebiet 075] Der Indikator Grad der Umschließung des Einlagerungsbereichs durch einen einschlusswirksamen Gebirgsbereich wurde für alle Wirtsgesteine, wie in Kapitel 6 dargestellt, als günstig bewertet. Dieses Vorgehen ist im Rahmen des Zwischenberichts Teilgebiete nachvollziehbar, stellt jedoch eine sehr starke Vereinfachung dar. Siehe dazu auch Kapitel 6.1.1.
74.55FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 2[Teilgebiet 075] Zur Bewertung der Teufe der oberen Begrenzung des erforderlichen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs wird davon ausgegangen, dass innerhalb des identifizierten Gebietes, dessen Basisfläche zwischen 640 und 1500 m unter GOK liegt, potentiell ein ewG mit einer Mächtigkeit von 100 m in einer Tiefe größer 500 m unter GOK ermittelt werden kann. Daher wird der Indikator als günstig bewertet. Die Methodik und die daraus resultierende Bewertung sind nachvollziehbar. Auch hier gilt, dass für das südliche Segment des Teilgebiets die Ausweisung eines ewG oberhalb von 1500 m unter GOK voraussichtlich nicht möglich ist.
74.56FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 1[Teilgebiet 075] Der Indikator Flächenhafte Ausdehnung bei gegebener Mächtigkeit wird ebenfalls als günstig eingestuft, da die Fläche des identifizierten Gebietes mit 475 km² deutlich oberhalb des als günstig angenommenen dreifachen Flächenbedarfs (siehe Kapitel 6) von 9 km2 für einen ewG liegt. Wie in Kapitel 6.1.1 erläutert, ist die Methodik nachvollziehbar, sollte jedoch bei der Ausweisung von Standortregionen im weiteren Verfahren die Bewertung für jedes Segment innerhalb einer Standortregion geprüft werden.
74.57FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 2Zum Indikator Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit wird ausgeführt, „da es sich um stratiforme Ablagerungen“ handele, sei „ohne gegenteilige Informationen oder Untersuchungen davon auszugehen, dass das identifizierte Gebiet ungestört“ (BGE 2020n) sei. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass „die Auswirkungen der salztektonischen Überprägung des ursprünglichen Gesteinsverbandes in Salzstrukturen [...] differenziert und standortspezifisch zu beurteilen“ (BGE 2020n) seien. Die günstige Bewertung ist nachvollziehbar und muss im Fall einer Ausweisung des Teilgebiets 075 als Standortregion oder Standort im weiteren Verfahren standortspezifisch überprüft werden.
74.58FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKHinweisPhase I, Schritt 1Das gilt auch für den Indikator Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlagerbereich und ihrer Eigenschaften, der ebenfalls mangels standortspezifischer Informationen und Daten anhand bekannter Informationen zu vergleichbaren Gesteinsabfolgen bewertet wird. Da alle Indikatoren zwar nachvollziehbar, aber mangels standort- oder gebietsspezifischer Informationen nur pauschal, bewertet wurden, hätte auch die Bewertung des geowissenschaftlichen Abwägungskriteriums 3 für stratiformes Steinsalz in den Referenzdatensatz aufgenommen werden können.
74.59FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagergeoWKBemerkungPhase I, Schritt 1Nach Anlage 4 zu § 24 Abs. 3 StandAG ist das geowissenschaftliche Abwägungskriterium 4 als günstig zu bewerten, wenn über einen Zeitraum von 10 Millionen Jahren keine Änderung in den Merkmalen der einzelnen Indikatoren aufgetreten ist. Sowohl der Steckbrief des Teilgebiets (BGE 2020n) als auch der Fachbericht zur Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien setzen sich nicht detailliert mit dieser Anforderung auseinander. Unter der Annahme, durch die Darstellung der Entwicklungsgeschichte des Norddeutschen Beckens solle belegt werden, dass innerhalb der der letzten 10 Millionen Jahre im Teilgebiet 075 stabile günstige Verhältnisse vorgeherrscht haben, kann die Bewertung als nachvollziehbar angesehen werden. In weiteren Verfahrensschritten muss diese Annahme jedoch durch reale Daten, bspw. durch Datierungen von Mineralneubildungen und -umbildungen in Störungszonen, belegt werden.
74.6FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerMindestanforderungen (MA)BemerkungPhase I, Schritt 21. Im Vergleich zu den Ausschlusskriterien werden die Mindestanforderungen von Seiten der BGE deutlich weniger umfangreich diskutiert. Da es auch hier Interpretationsspielraum gibt, wäre eine im Detail tiefere Diskussion hinsichtlich der konkreten Umsetzung wünschenswert. 2. . Bei der erneuten Anwendung der Mindestanforderungen sollte detailliert dargelegt werden, welche Informationsquellen zur Bewertung der Anforderung Erhalt der Barrierewir kung herangezogen wurden. Im Fall von Tongesteinen ist diese Anforderung darüber hinaus in direkter Beziehung zur Gefahr einer Dekompaktion von Tongesteinen nach intensiver Erosion zu sehen, die nach § 23 Abs. 5 Nummer 3. StandAG als Teil der Mindestanforderung minimale Teufe des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zu bewerten ist und bisher von der Vorhabenträgerin pauschal als erfüllt angesehen wird. Auch diese Mindestanforderung muss im weiteren Verfahren standortspezifisch bewertet werden.
74.7FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerMindestanforderungen (MA)HinweisPhase I, Schritt 2[Teilgebiet 004] Die Vorgehensweise zur Berechnung der für das Endlager bzw. einen ewG zur Verfügung stehen den Fläche wird im Fachbericht (BGE 2020c) nicht im Detail dargestellt. Eine Prüfung der von der BGE zur Verfügung gestellten Shape-Dateien mit Hilfe des Geoinformationssystems QGis legt nahe, dass die angegebenen Flächen lediglich aus der Projektion der maximalen Flächenausdehnung des Gesteinskörpers, wie sie in der Kartendarstellung wiedergegeben wird, berechnet wurde. Für alle fünf Teilgebiete bzw. identifizierten Gebiete im Landkreis Cuxhaven stimmen diese Angaben über ein. Allerdings wird keine Beziehung zwischen den dargestellten und berechneten Flächen und der jeweils vorhandenen Mächtigkeit, die lokal sehr unterschiedlich sein kann, hergestellt. Auch die Darstellung der Vorgehensweise im Fachbericht (BGE 2020c) untermauert die Annahme, dass die im Zwischenbericht angegebene Mächtigkeit identifizierter Gebiete nicht für die gesamte angegebene Fläche besteht. Entsprechend kann aufgrund der vorliegenden Informationen auch nicht davon usgegangen werden, dass die erforderliche Mindestmächtigkeit des Wirtsgesteins über die ge samte dargestellte Fläche der identifizierten Gebiete und Teilgebiete im Landkreis Cuxhaven erfüllt ist.
74.8FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerMindestanforderungenHinweisPhase I, Schritt 2[TG 004] Bei erneuter Anwendung der Mindestanforderungen im weiteren Verfahren sollte geprüft werden, ob die nicht gekoppelte Anwendung der Anforderungen Fläche und Mächtigkeit, wie sie im Zwischenbericht Teilgebiete vorgenommen wurde, den Vorgaben des StandAG entspricht.
74.9FKTG: NachtragFachliche Beratung des Landkreises Cuxhaven zu den Ergebnissen des Zwischenberichts Teilgebiete im Standortauswahlverfahren für ein EndlagerMindestanforderungen (MA)BemerkungPhase I, Schritt 1 Ausgehend von den Strukturinformationen des Forschungsprojekts InSpEE, müsste der höchste Punkt der Salzmauer Altenbruch/Westerwanna/Alfstedt/Beverstedt bei 505 m unter GOK und nach Abzug einer Salzschwebe von 300 m bei 805 m unter GOK liegen. Das steht im Widerspruch zur Angabe im Zwischenbericht Teilgebiete (750 m). Hinsichtlich der Bewertung der Mindestanforderung ergibt sich durch diese Diskrepanz jedoch keine Änderung.
75.2.1FKTG: NachtragStellungnahme zu AK Aktive Störungszonen.pdf "Fachliche Position zu den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - Ausschlusskriterium „Aktive StörungszonenAktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Klassifizierung der Störungszonen in „aktiv, inaktiv oder unbekannt“: [...] Von der Ausbildung der Störung (-szone) (unabhängig vom Alter) hängt auch ab, wie gut eine Störungsaktivität nachzuweisen ist. Störungen können mehrfach reaktiviert werden, weswegen im § 22 StandAG für die „Aktivität“ der relativ lange erdgeschichtliche Zeitraum von 34 Ma definiert wurde (neotektonischer Zeitraum). Diese Festlegung bedingt, dass nicht nur messbar aktive Störungszonen nachzuweisen sind. Der Beobachtungszeitraum mit modernen messtechnischen Methoden beträgt ca. 100 Jahre, mit historischen Aufzeichnungen ca. 1000 Jahre sowie unter Zuhilfenahme paläoseismischer Methodik bis wenige 10er tausend Jahre. Unabhängig davon besteht eine Unschärfe in der Zuweisung seismologischer Informationen zu spezifischen Störungszonen. // Für sehr junge bzw. gegenwärtig aktive Störungen kommen verschiedene Messmethoden wie z. B. die Aufzeichnung der seismischen Aktivität, Radar-Interferometrie oder Präzisionsnivellements zum Nachweis in Frage. // Für Störungen, an denen Bewegungen nicht messtechnisch nachweisbar sind (u. a. aufgrund der zeitlichen Nachweisgrenze), müssen andere Nachweismethoden zur Anwendung kommen. Die Nachweistiefe dieser Methoden ist unterschiedlich, weswegen sie im Folgenden entsprechend kategorisiert werden. // [...] Da dieses Ausschlusskriterium im Verlaufe der Standortsuche bestehen bleibt und weiter angewendet werden muss, können derzeit als „unbekannt“ klassifizierte Störungen in den späteren Phasen noch bewertet werden. Dafür sind die in diesem Positionspapier dargestellten wissenschaftlichen Ansätze und Methoden zu berücksichtigen. [...] Die Vorgehensweise, Störungen nur als aktiv zu klassifizieren, wenn diese in Gesteinseinheiten auftreten, die jünger als 34 Millionen Jahre sind, entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzestextes. Dem Gesetz nach geht es um die Aktivität der letzten 34 Ma (Zeitspanne). [...] setzt eine Einzelfallbetrachtung voraus (im Falle nicht datierbarer Störungen).
75.2.2FKTG: NachtragStellungnahme zu AK Aktive Störungszonen.pdf "Fachliche Position zu den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - Ausschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG)"Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1[...] Der erforderliche Sicherheitsabstand zu derartigen Störungszonen ist individuell abzuschätzen. Er beträgt in der Regel mindestens einen Kilometer. Diese Einschätzung wird im Rahmen einer ersten Phase der Standortauswahl im Grundsatz geteilt, sollte jedoch im Zuge des weiteren Verlaufs des Verfahrens standortspezifisch geprüft werden. Die pauschale Abstandsannahme von einem Kilometer muss prinzipiell nicht nur für den Ausstrich der Störung an der Erdoberfläche ausreichende Sicherheit gewährleisten, sondern der Puffer muss für den Fall, dass der Verlauf der Störung in die Tiefe bekannt ist, entsprechend auf die Oberfläche projiziert werden. [...] Ein beidseitiger, vergrößerter Sicherheitsabstand bei Störungen mit unbekannten einfallen und Geometrie um den oberirdischen Ausbiss der Störung wird in diesem Fall für sicherheitsgerichtet angemessen erachtet, um typische Einfallswinkel abzubilden. Bei bekannter Einfallsrichtung und Geometrie ist ein Sicherheitsabstand dieser vergrößerten Distanz nur in dieser Richtung einzuhalten. [...] Zur genauen Abschätzung ist stets eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen.
75.2.3FKTG: NachtragStellungnahme zu AK Aktive Störungszonen.pdf "Fachliche Position zu den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - Ausschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG)"Aktive StörungszonenHinweisPhase I, Schritt 1Position zur Anwendung des Kriteriums „Aktive Störungen“ für die Abgrenzung der Teilgebiete: Es bedarf einer eigenen fachlichen Bewertung durch die BGE (auch im Sinne des Gesetzgebers), eine Übernahme der von Geologischen Diensten vorgenommenen Klassifizierungen oder des Störungsinventars der GÜK250 genügen nicht den Ansprüchen an die Anwendung der Kriterien.
75.2.4FKTG: NachtragStellungnahme zu AK Aktive Störungszonen.pdf "Fachliche Position zu den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - Ausschlusskriterium „Aktive Störungszonen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 StandAG)"Aktive StörungszonenBemerkungPhase I, Schritt 1Da es hier um einen Mindestabstand geht, ist für spätere Phasen der Standortsuche die tatsächliche Breite der Zerrüttungszone unbedingt zu berücksichtigen und zu aktualisieren. Im Falle, dass Tiefenverlauf und Art der Zerrüttung unbekannt sind, ist der Sicherheitsabstand entsprechend zu vergrößern.
75.3.1FKTG: NachtragStellungnahme zu AK Bohrungen.pdf "Fachliche Position zu den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 3 StandAG)"BohrungenBemerkungPhase I, Schritt 1Der von der BGE vorgeschlagene Ansatz, zunächst in der ersten Phase der Standortsuche Gebiete mit einem pauschalen Radius von 25 m um den Bohrpfad auszuschließen, erscheint nur dann sinnvoll, wenn die korrekte Lage des Bohransatzpunktes und des Bohrlochverlaufs bekannt sind. [....] Der Betrag von 25 m wird allerdings nicht nachvollziehbar begründet. Für Bohrungen mit unbekanntem Bohrpfad ist ein pauschaler Radius von 25 m um den Bohransatzpunkt zu klein ausgelegt, da ausgehend von bekannten Bohrlochverlaufsmessungen bei Bohrungen mit mehr als 300 m Tiefe mit größeren Abweichungen zu rechnen ist. Auch für Bohrungen mit Lageungenauigkeiten ist ein Ausschlussradius von 25 m kritisch zu sehen.
75.3.2FKTG: NachtragStellungnahme zu AK Bohrungen.pdf "Fachliche Position zu den Ausschlusskriterien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - Ausschlusskriterium „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen“ (§ 22 Abs. 2 Nr. 3 StandAG)"BohrungenHinweisPhase I, Schritt 1Ausschlussradius im weiteren Verfahrensablauf [...] 1. Unbekannter oder nicht genau bekannter Bohrpfad. [...] Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Bohrungen aus einem Zeitraum von mehr als 200 Jahren stammen. Je nach Alter und Art der Bohrung sowie Bohrungsziel können Abweichungen entweder bewusst gesteuert worden oder, insbesondere bei älteren Bohrungen, geologisch beziehungsweise technisch bedingt unbeabsichtigt aufgetreten und gegebenenfalls unerkannt geblieben sein. [...] empfehlen daher, bei unbekanntem oder nicht genau bekanntem Bohrlochverlauf einen größeren, sich an den Auswertungen bekannter Bohrlochverlaufsmessungen orientierenden, individuellen Ausschlussradius zu wählen. [...] 2. Lageungenauigkeit von Bohrungen. Eine 2019 in Niedersachsen durchgeführte detaillierte Analyse in aktuellen Erdöl- und Erdgasfeldern hatte ergeben, dass bei etwa drei Prozent der Bohrungen der Abstand zwischen den realen Bohransatzpunkten von Förderbohrungen und denen in der Kohlenwasserstoff-Datenbank mehr als 10 m und bis zu etwa 50 m betrug.[...] empfehlen daher, bei Bohrungen ohne Beleg über eine markscheiderische Einmessung einen größeren Ausschlussradius zu wählen. 3. Durchgeführte Operationen während der Bohrung und gegebenenfalls während der Nutzung der Bohrung in Verbindung mit den geologischen Verhältnissen. Insgesamt werden sechs verschiedene Arten der „Schädigung“ von Formationen unterschieden, die zu sogenannten „Zerrüttungszonen“ führen können: (1) physiko-chemische, (2) chemische, (3) biologische, (4) hydrodynamische, (5) thermische Schädigungen (Interaktionen poröser Formation, Partikeln und Fluid) sowie (6) mechanische Deformationen unter Gesteinsspannung und Fluidscherung [...]. [...] bei älteren Bohrungen auch ohne Stimulationsprozesse [ist es zu vermuten, dass] weitreichendere Schädigungen des anstehenden Gesteins aufgetreten sind als bei modernen Bohrungen. Kohlenwasserstoff-Bohrungen, die durch Tests, Förderung und Stimulation beeinträchtigt wurden, beschränken sich in der Regel auf „fündige Bohrungen“ und dort vorwiegend auf die porösen Speicherhorizonte. [...] empfehlen daher, eine standort- und gesteinsabhängige Prüfung unter Einbeziehung aller relevanten Prozesse und Daten durchzuführen. Sollte das nicht in ausreichender beziehungsweise angemessener Weise für jede Bohrung möglich sein, könnte mit einem deutlich größeren, pauschalierten Ausschlussvolumen um den Bohrpfad im Sinne eines Unsicherheitsfaktors gearbeitet werden, der auch die geologischen Verhältnisse, die Nutzungsart, das Alter und Ziel der Bohrung berücksichtigt.
76.1.1FKTG: Nachtrag "Teilgebiet 034_00TG_054_00IG_S_s_z „Stemmen-Otter/Todtshorn“,hier „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen“"BohrungenBemerkungPhasenübergeordnetVerpressung von Lagerstättenwasser und unbekannten Flüssigkeiten u. ä. in Kallmoor Z 1 und zwei Bohrschlammgruben: „Unabhängig von der Tiefe der Versenkhorizonte ist das Einbringen von Lagerstättenwasser in unterirdische Gesteinsschichten mit Risiken verbunden ... Zu diesen Risiken zählt der mögliche Aufstieg des eingebrachten Lagerstättenwassern entlang von künstlichen (Tiefbohrung) oder natürlichen Wegsamkeiten (u.a. geologische Störungen, fehlende oder ungeeignete Barrieregesteine) sowie die Verdrängung von hochmineralisiertem Formationswasser entlang dieser Wegsamkeiten.“ Diese Bedenken teile ich. // Ich frage, ob die Ausschlusskriterien in § 22 Abs. 2 StandAG „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit“ unter Berücksichtigung dieser Bohrlochbergbautätigkeiten erfüllt sind und die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für dieses Teilgebiet einen Ausschluss für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle bedingen ?
77.1.1FKTG: NachtragStellungnahme zu TG064 Meckelfeld ZBTG.pdf "Teilgebiet 064_00TG_151_00IG_S_s_z-ro "Meckelfeld", hier „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit – Bohrungen“BohrungenBemerkungPhasenübergeordnetVor 82 Jahren wurden direkt auf dem Salzstock Meckelfeld Erdöl gesucht und gefunden. // Das Feld „Meckelfeld-Alt" (Fundjahr 1938/Aufgabe1964) mit 42 fündigen Bohrungen befand sich direkt über dem Salzstock Meckelfeld „über den ...das Neokom mit kräftiger Winkeldiskordanz hinweggreift" [...]. Es erbrachte eine Gesamtproduktion von 68.000 Tonnen Erdöl aus den Reitbrooker Schichten des kreidezeitlichen Maastricht aus Teufen von 300 bis 390 Metern. ''Wahrscheinlich beherbergten die stark herausgehobenen Deckschichten des Salzstockes ursprünglich eine wesentlich größere Lagerstätte, die jedoch durch junge tektonische Nachbewegungen zerstört wurde. Hierauf deuten u.a. die häufigen Ölspuren im Tertiär." [...]. // 1954 ist eine weitere Erdöllagerstätte aufgeschlossen worden, ,,Meckelfeld-Süd", deren Produktion 1993 nach 40 Jahren Förderleistung mit ca. 2 Millionen Tonnen Erdöl eingestellt wurde. Zu dieser Fördermenge wurde in den Produktionsstatistiken das Feld „Meckelfeld-Nord" mit einer Förderbohrung hinzugerechnet. // Im Gebiet des Kreises Harburg am Rand des Salzstockes gibt es bis heute das „Ölfeld Sinstorf" (jetzt Bewilligung Sinstorf), wo aus einer Diskordanz Lagerstätte, die „im Osten von der steilen Randstörung des Salzstockes Meckelfeld, im Süden von der Diskordanz zwischen Dogger-beta-Sandstein und transgredierendem Alb, im Norden von Randwasser begrenzt ist" [...] Erdöl gefördert wird. Dort entstehen in Folge konventioneller Förderung (>10% Naßöl mit 90 % Lagerstättenwasser) "durch die an der Nordflanke der Lagerstätte eingeleiteten Wasserinjektionen"4 seit den 1960iger Jahren Produktionswässer, die seit 1995 annähernd 1.700.000 Kubikmetern erreicht haben. Sie wurden im Stadtgebiet Hamburgs in den Versenkbohrungen GH 2 und noch heute in Grenznähe vom Kreis Harburg (200 m von der Landesgrenze mit der Gemeinde Seevetal), im Eichhheister, Hamburg, in der Versenkbohrung GH 12 in den Untergrund einpresst. [...]. // Ich frage, ob die Ausschlusskriterien in § 22 Abs. 2 StandAG „Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit" unter Berücksichtigung dieser Bohrlochbergbautätigkeiten erfüllt sind und die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für dieses Teilgebiet einen Ausschluss für eine sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle bedingen ? Wenn nicht, bitte ich um Begründung.
77.2.1FKTG: NachtragZwischenbericht Teilgebiete_Ausgang_6567563.pdf Teilgebiet 064_00TG_151_00IG_S_s_z-ro "Meckelfeld"Seismische AktivitätBemerkungPhasenübergeordnetIhre Antworten waren aus meiner Sicht nicht alle und nicht ausreichend beantwortet. // Meine Nachfrage nach - seismischen Ereignissen, die in HH 2014 als induziertes Beben der Gasförderung erkannt wurden und das seismische Ereignis am Salzstock Langenhorn, Hamburg, aufgezeichnet wurden, [...] wurde nicht berücksichtigt.
77.2.2FKTG: NachtragZwischenbericht Teilgebiete_Ausgang_6567563.pdf Teilgebiet 064_00TG_151_00IG_S_s_z-ro "Meckelfeld"BohrungenBemerkungPhasenübergeordnetIhre Antworten waren aus meiner Sicht nicht alle und nicht ausreichend beantwortet. // Meine Nachfrage nach [...] - der aktiven Erdförderung, wurde nicht berücksichtigt. // [...] // An der Flanke des Salzstocks liegt das Bewilligungsfeld: Fleestedt I Bodenschatz: Kohlenwasserstoffe FL_NR: 10514. // Dort wird heute noch aktiv Erdöl gefördert. Ist das ein Ausschlussgrund?
89.14FKTG: NachtragLandkreis Görlitz_Gemeinsame Stellungnahme der Landkreise Görlitz und Bautzen zu den sie betreffend…_6574125planWK allgemeinBemerkungPhase I, Schritt 2Punkt 3 - Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien [...] Aus der Sicht der Raumplanung wird den Entscheidungen aus dem Standortauswahlverfahren bezüglich der Endlagersuche ein Vorrang eingeräumt. Festlegungen in Raumordnungs- oder Regionalplänen im Sinne von § 7 Abs. 1 ROG müssen demzufolge zurücktreten. [...] Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 25 StandAG spielen gegenüber den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG eine nachgeordnete Rolle. Kritisch zu beurteilen ist insbesondere, dass die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß der Anlage 12 StandAG willkürlich ausgewählt erscheinen, unzureichend definiert sind sowie eine Anwendungsmethodik dazu weder vorliegt noch bereits entwickelt ist. Gemeinsam wollen wir uns daher auch dafür einsetzen, dass regionale Spezifika, wie der Strukturwandel in der Lausitz, in den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien Berücksichtigung finden und diese insgesamt stärker als bisher im Standortauswahlverfahren gewichtet werden. // Gemäß Anlage 1 Investitionsgesetz Kohleregionen (lnvKG) gilt es die Lausitz für den zunehmend globalen Wettbewerb der Regionen zukunftsfähig aufzustellen und zu einer lebenswerten und innovativen Wirtschaftsregion weiterzuentwickeln, dies steht aus Sicht der Landkreise Bautzen und Görlitz im Gegensatz zur möglichen Errichtung eines Endlagers in der Region.
9.1FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", DokumentationHinweisPhasenübergeordnetAusgehend von der Definition Steinsalz in der Funktion als Wirtsgestein ist der Stand von Wissenschaft und Technik zu Wechselwirkungen zwischen pH-Werten und Löslichkeit von verschiedenen Nukliden in wässrigen Lösungen, druckabhängigen Wegsamkeiten, Temperatur bedingte Wirkungen, Viskosität, Radiolyse, Gasbildung, Druckaufbau und Auftreten von Gas- oder Lösungseinschlüssen im Salzkörper und Möglichkeiten der Identifizierung von Steinsalz/Anhydrit/Carnallit–Vorkommen zu dokumentieren.
9.2FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", DokumentationHinweisPhasenübergeordnetDer Stand von Wissenschaft und Technik ist zu dokumentieren: zu Deckgebirge/Überdeckung, Überlagerung, Strukturtop und Überdeckung des Wirtsgesteins mit grundwasserhemmenden / nicht wasserlöslichen Formationen im Kontext des Abgleichs der Definition für das Wirtsgestein Steinsalz mit dem StandAG, zu der Überlagerung von Schichten/Gesteinsformationen sowie zum Einfluss der Tiefenlage (Oberkante Salzstock bis Geländeoberkante) auf die Auswahl von Teilgebieten, zur Wirkung glazialer Rinnen in Norddeutschland und im Alpenvorland, wobei zu klären ist, welcher Sicherheitsabstand zu historisch erkennbaren Rinnen (ca. 500m) erforderlich ist, zu der Wirkung von Eislasten, aktiven Störungszonen, -systemen, Gräben, Scheitelstörungen sowie Temperaturentwicklungen, Bergungskonzepten, Arbeitsschutz u.a. bei Teufen bis 1.000m, 1.500m/ bis zu 2.200m , auch anhand von praktischen bergbaulichen Erfahrungen und technischen Entwicklungen. Die unterschiedlichen Wirkungen der o.g. Punkte zu Steinsalz in steiler und flacher Lagerung sind darzulegen und zu dokumentieren. Die Bedeutung für Ausschlusskriterien und die Anwendung von Mindestanforderungen ist jeweils zu klären. Zu diesem Thema liegen Dissense vor u.a.: Inwieweit sind Scheitelstörungen nicht wirklich relevant für Endlager, In der Definition Überdeckung.
9.3FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", BehälterentwicklungHinweisPhasenübergeordnetDer Stand von Wissenschaft und Technik zu dem Flächenbedarf in Steinsalz (sowohl für steile als auch flache Lagerung) für verschiedene Lagerkonzepte, Behältereigenschaften/-forschung: Wandstärke, Material u.a. Parametern Standzeiten und Eigenschaften von verschiedenen international geplanten Behältertypen, (Behältertechnik Pollux 500 Jahre, CH 10.000 Jahre, Schweden 100.000 Jahre) sowie Standzeiten und Eigenschaften von Glaskokillen (10.000 Jahre) ist zu dokumentieren.
9.4FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", DokumentationHinweisPhase I, Schritt 2Der Stand von Wissenschaft und Technik zu Auftreten von Erdfällen, Dolinen, Subrosionssenken, Salzaustritten, Wechselwirkungen mit Aufstiegsbewegungen, erwarteten Überschwemmungen im Untersuchungszeitraum, in Überschwemmungs- gebieten und deren Auswirkungen im Raum sowie „jungen Störungen“ ist zu dokumentieren.
9.5FKTG: Offizielle ÜbergabeEssential-Papier der Themen AG F "Wirtsgestein Steinsalz", DatenverfügbarkeitHinweisPhasenübergeordnetDie vielfache Verwendung von Referenzdaten wird kritisch gesehen, weil die Nachvollziehbarkeit der Ausweisung von Teilgebieten damit nicht gewährleistet wird. Der Stand von Wissenschaft und Technik zur Eichung und Bewertung von 3D-Modellen für Salzstrukturen ist daher insbesondere zu folgenden Punkten zu dokumentieren: Kongruenz der Daten zum "Körperinneren" des Salzstocks, Datenlage zu Heterogenität (steile Lagerung), möglicher Nachweis von Grundwasserwegsamkeiten/ Struktur von Anhydritschollen, Bewertung von aktiven Störungszonen, Bewertung von Scheitelstörungen und Aussagen zu Datenqualitäten, Maßstäben und Möglichkeiten der Visualisierung. Die Datenweitergabe seitens der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) und die Weiter- verarbeitung der Daten im Standortsuchprozess sind darzulegen, insbesondere mit Fokus auf: die Einbindung/ Berücksichtigung und Nachvollziehbarkeit von Daten und Referenzdaten von den geologischen Ämtern (SGD) für Kommunen und deren Belange sowie die Nutzung dieser Geodaten für das zielgerichtete Vorgehen bei der sukzessiven Eingrenzung von Standortregionen vor einer weiteren Erkundung.
95.1FKTG: NachtragGemeinde Schermbeck, Stadt Dorsten, RWW_Standortsuche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfäl…_7396777planWK allgemeinHinweisPhase I, Schritt 2[...] die Kommunen "Dorsten" und "Schermbeck am Niederrhein“ wurden im Zwischenbericht "Teilgebiete" mit Teilflächen ihres Stadt- / Gemeindegebietes aufgrund der Tonvorkommen als grundsätzlicher Suchbereich für ein Atommüllendlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland dargestellt (Übergang zwischen dem Norddeutschen Becken und Münsterländer Kreidebecken). Diese geologisch basierte Vorauswahl enthält keine Hinweise darauf, dass auch mit Blick auf die durch den Klimawandel knapper werdenden Trink- / Grundwasservorkommen mit ihren zugehörigen Wasserschutzgebieten als bedeutsames Ausschluss- / Abwägungskriterium berücksichtigt wurden. Dorsten und Schermbeck liegen großflächig in dem größten Grundwasserfördergebieten von NRW ("Dorsten-Holsterhausen" + "Üfter Mark") mit einer genehmigten Jahresfördermenge von ca. 25 Mio. Kubikmeter. Auch weitere Kommunen und insgesamt 360.000 Einwohner werden von den zugehörigen Wassergewinnungsanlagen versorgt. Schermbeck wird tlw. auch noch aus dem Grundwasserfördergebiet "Wittenhorst" in der Nachbarkommune Hamminkeln versorgt, das ebenfalls als Suchbereich für die Atommülllagerung ausgewiesen ist. // Die zu berücksichtigenden Einlagerungszeiträume von mehreren hunderttausend Jahren und Sicherheitsreserven für das Atommüllendlager machen aus der Sicht der Absender eine frühzeitige Stellungnahme erforderlich: Die besonderen Belange von Grundwasserfördergebieten sind insbesondere dann weiträumig zu berücksichtigen, wenn sie -wie hier- zur Trinkwasserversorgung eines merklichen Bevölkerungsanteils dienen. // Zum Schutz unseres hohen Guts Trinkwasser, das in unseren Gemeinden naturnah in höchster Qualität gefördert und aufwendig vor nachteiligen Einflüssen durch Wasserschutzgebiete bewahrt wird, bestehen bereits verschiedene gesetzliche Regelungen. Der Verbotstatbestand in § 2 Abs. 13 der Wasserschutzgebietsverordnung für diesen Bereich benennt radioaktive Stoffe als wassergefährdende Stoffe. Der nachhaltige Schutz des Grundwassers führte schon bei bisherigen atomrechtlichen Genehmigungsverfahren zu dem Prüfungsaspekt, dass sogar die Transportwege für Atommüll möglichst außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten liegen sollten. Umso bedeutsamer wird dieser Aspekt für den Standort des Endlagers. Ein Atommüllendlager nebst der zugehörigen Oberflächenanlagen sollte nur in weiträumigem Abstand von Trinkwasservorkommen stehen. Auch für die Bereiche der Grundwasserfördergebiete "Dorsten-Holsterhausen", "Üfter Mark" und "Wittenhorst" halten wir klare Festlegungen für erforderlich, um diese Gebiete bei der weiteren Suche ausklammern zu können. // Zudem sind bei den weiteren Standortuntersuchungen die Auswirkungen des untertägigen Steinkohleabbaus in dieser Region (Nordrand Ruhrgebiet) genauer zu bewerten. Neben den im Bereich der Abbaufelder zu beobachtenden Veränderungen der Untergrundstruktur mit zum Teil um mehrere Höhenmeter erfolgten Bodensetzungen, wird die Strömung von tiefen Grundwässern weiträumig und dauerhaft durch die Grubenwasserhaltung beeinflusst. Die Verlagerung von Schadstoffen kann dadurch begünstigt werden, was die Notwendigkeit einer großräumigen Sicherheitszone um die Trinkwassergewinnungsgebiete unterstreicht.
96.1GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenDatenverfügbarkeitBemerkungPhasenübergeordnetWelche Daten liegen derzeit im Datenraum und warum? Dazu Vergleich mit Gutachten von Herrn […] vom 31. März 2021
96.10GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenBereitstellung der DatenHinweisPhasenübergeordnetDie Einsichtnahme in die interne Arbeitsdatenbank der BGE wurde durch die komplizierte Bedienung und fehlende Bedieneroberfläche erschwert. Über die Zuschaltung per Skype von BGE Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern konnten diese Probleme überbrückt werden. Mittelfristig sollte eine Begehung des Datenraums ohne externe Hilfe möglich sein.
96.11GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenDatenabfragen (SGD)HinweisPhase I, Schritt 2Die Datenquelle KW- und Geothermie-Industrie sollte genutzt werden, insbesondere Veröffentlichungen der DGMK. [Stichwort: Salzinternbau Studien ENGIE]
96.12GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenDatenabfragen (SGD)BemerkungPhase I, Schritt 2„Datenscouts“ sollten eingesetzt werden, um systematisch in den Gebieten zur Methodenentwicklung nach weiteren Datenquellen (Master-, Doktorarbeiten, Studien, Forschungsberichte, Forschungsbohrungen) zu suchen.
96.13GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenModellierungHinweisPhase I, Schritt 2Die geologischen Modelle bieten einen guten und kompilierten Einblick in den Untergrund. Vor weiterer intensiver Nutzung sollten die Eingangsdaten und deren Umsetzung überprüft werden. Weitere 3D-Modelle zum Beispiel aus Potenzialmessungen sollten gesichtet und bewertet werden.
96.2GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenDatenverfügbarkeitBemerkungPhase I, Schritt 2Werden gegenüber dem Zwischenbericht Teilgebiete neue Daten aus dem Datenraum von der BGE verwendet? Wenn ja: Welche und warum?
96.3GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenBereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Sind Daten aus dem Datenraum mittlerweile (Stand Zwischenbericht Teilgebiete) veröffentlicht? Wenn ja, welche?
96.4GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenBereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Gibt es auch Daten aus den aktuellen Abfragen der BGE (Oktober 2021), die direkt in den Datenraum gehen oder können diese uneingeschränkt veröffentlicht werden (z.B. Seismikdaten)?
96.5GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenDatenverfügbarkeitHinweisPhase I, Schritt 2Im Kristallingebiet 009 (Saxothuringikum) konnten Daten und Modelle eingesehen werden. […] Bohrungen mit Bohrungsdaten und seismische Profile (in Zeit) konnten eingesehen werden. Möglicherweise sind aber nicht alle Forschungsbohrungen erfasst. So konnten z.B. die Forschungsbohrungen zu Spannungsuntersuchungen im Falkenberger Granit der Oberpfalz nicht aufgefunden werden. Auch liegen zum Beispiel im Bereich der Oberpfälzer Granite detaillierte Schwere- und Magnetfeldkarten inklusive 2- und 3-dimensionaler Interpretationen und Modelle vor […], die bisher nicht Eingang in die BGE Datenbank gefunden haben.
96.6GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenSteinsalz in steiler LagerungHinweisPhase I, Schritt 2[….] Hier ist anzumerken, dass Potenzialfelddaten unter anderem auch in der Interpretation von Salzstöcken sehr hilfreich sein können. Insbesondere Flanken von Salzstöcken können oftmals durch eine Seismik aufgrund hoher Geschwindigkeitskontraste nur unzureichend genau dargestellt werden. Hier können kleinräumige Schwere- oder Magnetfelddaten nützlich sein.
96.8GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenBereitstellung der DatenBemerkungPhase I, Schritt 2Die auf der BGE Internetseite eingerichtete Interaktive Karte mit den Daten zum Zwischenbericht Teilgebiete ist schon recht informativ. Diese muss weiter ausgebaut werden, sie stellt ein zentrales Mittel für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit dar.
96.9GutachtenGutachten über öffentliche Verfügbarkeit GeodatenÖffentlichkeitsbeteiligungBemerkungPhase I, Schritt 2Offene und transparente Kommunikation ist das A&O für die Akzeptanz des gesamten Verfahrens in der Öffentlichkeit.
98.15FKTG: Offizielle ÜbergabeNBG-Gutachten zum Referenzdatengebrauch und Workflow im Umgang mit der heterogenen Datenlage im Wirtsgestein Kristallin als Teil der rvSU (Prof. Dr. Jan Behrmann)FuEHinweisPhasenübergeordnetDer BGE wird empfohlen, die Arbeiten im Prozess der Durchführung der rvSU wo immer möglich durch begleitende, auch von dritter Seite durchzuführende Forschungsvorhaben zu unterstützen. Zu heterogen und häufig nicht in der gewünschten Menge vorhanden sind die Daten, die man für eine zielgerichtete Arbeit braucht.
99.3Ergebnisse Forum EndlagersucheAnträge anlässlich des 1. Forum Endlagersuche - Antrag 008SicherheitsuntersuchungenBemerkungPhase I, Schritt 2Nr. 008: Antrag zum 100-Grad-Kriterium (Grenztemperatur): Ich beantrage, noch im Jahr 2022 einen Workshop zum § 27 Abs. (4) StandAG (Temperatur-Kriterium) durchzuführen. Alle Akteure im Standortauswahlverfahren sind aufgefordert, daran teilzunehmen. Alle bis dahin vorhandenen wissenschaftlichen Gutachten, Studien und Empfehlungen sollten dabei offengelegt und gemeinsam mit der Fachwelt und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert werden.